Verbandsgemeinde Alzey-Land verabschiedet verdiente Mitarbeiterinnen Im Rahmen einer kleinen Feierstunde

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1 mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim Nr. 15 Donnerstag, den 10. April Jahrgang Frauenfrühstück der VG Das nächste Frauenfrühstück der Verbandsgemeinde Alzey-Land findet statt am Mittwoch, 30. April 2014, um 9 Uhr im Eppelsheimer Scheunencafé, Zwerchgasse 17 (Rathausplatz), Unkostenbeitrag: 6 Euro. Zum Thema Allen und allem gerecht zu werden und wo bleibe ich, referiert die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises, Katharina Nuss. Ein Thema, das alle Frauen betrifft: Wir schauen uns alltägliche Situationen an und finden Wege wie es gelingt, alles unter einen Hut zu bringen und bei Kräften zu bleiben. Es ist geplant, jährlich ein Frauenfrühstück in wechselnden Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde stattfinden zu lassen. Anmeldungen nimmt Frau Balz, Telefon , gerne entgegen. Ihre Gleichstellungsbeauftragte für Ortsgemeinden der VG Alzey-Land Andrea Barthel Verbandsgemeinde Alzey-Land verabschiedet verdiente Mitarbeiterinnen Im Rahmen einer kleinen Feierstunde verabschiedete Bürgermeister Steffen Unger drei verdiente Mitarbeiterinnen. Doris Haucke war beinahe 19 Jahre lang als Schulsekretärin in der Schule am Adelberg in Flonheim tätig. Rosemarie Kappesser und Elli Stadlinger waren 24 Jahre bzw. 10 Jahre als Reinigungskräfte in der Schule in Albig beschäftigt. Bürgermeister Unger dankte allen herzlich für die gute Arbeit, die treue berufliche Verbundenheit und für alle Mühen, die mit der Bewältigung ihrer Aufgaben verbunden waren. Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für die langjährigen Dienste überreichte Unger jeweils eine Dankurkunde und ein Blumenpräsent. Desweiteren wünschte er gemeinsam mit dem Personalratsvorsitzendem Jens Bauer für den neuen Lebens - abschnitt alles Gute, viel Glück und Zufriedenheit. v.r.: Bürgermeister Steffen Unger, Doris Haucke, Rosemarie Kappesser, Elli Stadlinger, Jens Bauer IG Petersberg Wertvolle Steinfunde sorgen für eine Sensation und bieten eine tolle Möglichkeit, etwas Wunderbares zu schaffen! Auf Bechtolsheim läuft die Sonne zu. Dr. Jens Dolata präsentiert den sensa tionellen Fund Hicking stellte den Anwesenden verschiedene Möglichkeiten zur Aufstellung von Infotafeln und Ausschilderung des Wandernetzes sowie eine Kürzung des Wanderweges vor: Die neue Strecke geht nicht nur durch Weinberge sie bietet ein bisschen mehr, ist daher spannender und lebhafter. Anschauliche Rast- und Ruheplätze, wie zum Beispiel das Aufstellen eines Tisch des Weines oder einer Panorama-Liege an geeigneten Stellen sollen für einzigartige und unbeschreibliche Ausblicke und Momente sorgen. Die Sensation des Abends präsentierte Dr. Jens Dolata vom Lan- 50-jähriges Dienstjubiläum von Georg Bergmann Sehr seltenes Jubiläum / Dank und Anerkennung für hohe Kompetenz Am 1. April wurde Georg Bergmann für 50-jährige Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst geehrt. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung gratulierte Bürgermeister Steffen Unger herzlich. Er bedankte sich bei Bergmann für seine langjährige Tätigkeit. Unger betonte insbesondere die hohe fachliche Kompetenz. Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für dessen langjährige treue Dienste, überreichte er dem Jubilar die Jubiläumsurkunde und ein kleines Präsent. Zuvor ließ Unger den beruflichen Werdegang von Georg Bergmann Revue passieren. Am 1. April 1964 begann Bergmann seine Verwaltungslehre bei der Ortsgemeinde Flonheim. Nach seiner Ausbildung war er noch weitere 5 Jahre als Angestellter bei der Ortsgemeinde Flonheim beschäftigt. Während dieser Zeit bestand er die Angestelltenprüfung I und II mit Erfolg wechselte er als Verwaltungsangestellter zur Kreisverwaltung Alzey-Worms. Hier war er 22 Jahre in verschiedenen Abteilungen tätig. Am 1. April 1994 wurde er zur Verbandsgemeinde Alzey-Land versetzt. Bis zu seinem Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Jahr 2011 war er hier als Büroleiter tätig. Den Glückwünschen zum Dienstjubiläum schlossen sich Büroleiterin Karin Hay und Personalratsvorsitzender Jens Bauer gerne an. desamt für Denkmalpflege in Mainz: Den Fund von zehn skulptierten Steinen, die sicher als Bauglieder der Peterskirche auf dem Petersberg identifiziert werden konnten. Diese Steine sind von herausragendem Quellenwert für die Archäologie des Mittelalters,... Lesen Sie weiter auf Seite 10

2 Seite 2 Amtlicher Teil Donnerstag, den 10. April 2014 Notdienste Bürgerservice Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter: (Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr.) Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Alzey DRK Krankenhaus, Kreuznacher Str. 7-9, Alzey Tel Fr Mo. 7 Uhr, Mi Do. 7 Uhr, Mo., Di., Do Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst an Wochenenden, Feiertagen und Mi.-Nachm. Tel / ,12 EUR je angefangene Minute Erdgasversorgung e-rp GmbH in Alzey für die Ortsgemeinden Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Framersheim, Flomborn, Flonheim, Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim, Offenheim Tel / bei Störfällen Tel / Mo. - Fr Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek. übrige Zeit sowie am Wochenende 0,06 EUR je angefangene Minute (aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) Krankenhäuser DRK-Krankenhaus, Alzey Tel / Rhh. Fachklinik, Alzey Tel / 500 Polizeiinspektion Alzey Kaiserstraße 32 Tel / Polizeiwache Wörrstadt Pariser Straße 76 Tel / Stromversorgung EWR Bezirksstelle Alzey Tel / bezirkst.alzey@ewr.de Fax / EWR-Störungsdienst rund um die Uhr Tel / stoerung@ewr.de Telefonseelsorge, Evang.-Kath. rund um die Uhr gebührenfrei vertraulich Tel / und / Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.h. Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen Offenhein, Wahlheim Tel /730 - bei Störfällen Tel / Wasserversorgung Zweckverband Seebachgebiet Osthofen für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim Tel / bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit Tel / Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen Tel / Rufbereitschaft Mobil / Aktion Leben für Alle e.v. Beratung und Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen Termine nach Vereinbarung Tel / Schloßgasse 41, Alzey oder Tel / Ambulanter Krankenpflege Dienst e.v. Bornheim Bahnhofstraße 42, Bornheim Tel / Anonyme Alkoholiker (AA) Offenes Meeting jeden Dienstag, Uhr i. d. Räumen d. Oase, Schloßgasse 15, Alzey Tel / oder / AWO Betreuungsverein für geistig und körperlich Behinderte, psychisch Kranke, Suchtkranke, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter Tel / Hellgasse 20, Alzey Fax / AWO Sozialstation Kreisverband Alzey-Worms e.v. Ambulante Alten- u. Krankenpflege, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Kleiderkammer Hellgasse 20, Alzey Tel / Fax / Beratungsstelle Diakonisches Werk Worms-Alzey Schloßgasse 14, Alzey, Tel / dw-alzey@dwwa.de Fax / Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche, Suchtkrankenberatung und ambulante Rehabilitation, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Lebensberatung, Kurvermittlung Freundeskreise Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen Betroffene: Mo Uhr Angehörige: jeden 1. u. 3. Mittwoch, Uhr Männerrunde Gesprächskreis für Männer zu Partnerschaft, Familie, Beruf, Alltagssorgen, Lebens krisen In geraden Kalenderwochen Do Uhr Berufsbegleitender Dienst Integrationsfachdienst, Hilfsverein Alzey/Rhh. e.v. Psychosoziale Beratung f. schwerbehinderte und/oder psychisch kranke Menschen Termine nach Vereinbarung Tel / Caritaszentrum Alzey Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen Am Obermarkt 25, Alzey Termine nach Vereinbarung Tel / Haus- und Familienpflege Tel / Computercafé und Kontakt für Angebote nicht nur für ältere Menschen in der Region Deutsche Rheuma-Liga ÖAG Alzey Funktionstraining für alle Betroffenen von Rheuma, Arthrose, Osteoporose, Fibromyalgie usw. Info: M. Wiesner Tel / Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzey Treffen: jeden 3. Montag im Monat Kontakte: Friedrich Heck Tel / Ernst Wilhelm von der Au Tel / DRK Kreisverband Alzey Mobiler Sozialdienst Menüservice Essen auf Rädern, Hausnotrufdienst, Behindertenfahrdienst, Beratung, Information Tel / Schuldnerberatung Offene Sprechzeit: Di Uhr Tel.: Di. u. Do Uhr Tel / Evangelische Sozialstation Alzey Josselinstr. 3 Tel / und Fax / Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe Alzey und Umgebung Treffen: jeden 1. Mi. (Werktag) u.d. darauffolg. Sa. (Werktag) im Monat, jeweils 14 - ca. 16 Uhr i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey (vor Erstbesuch anmelden) Anmeldung u. Info: M. Rothenmeyer Tel / oder V. Senftleber Tel / Fachdienst für Hörgeschädigte Integrationsdienst für hörgeschädigte Menschen, Beratung und Hilfe bei Problemen im Zus.hang mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung Sprechstunde: Mi Uhr u. n. Vereinbarung Tel / Europaring 18, Frankenthal Fax / info@ifd-hörgeschädigte.de Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v. Treffen: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18 Uhr im Mehrgenerationen-Haus/Haus der Familie Schloßgasse 13, Alzey Tel / Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11: - Notruf für von Gewalt betroffene Mädchen u. Frauen - Beratungsstelle zum Thema sexueller Missbrauch - Kurse, Gruppen, Veranstaltungen - Treffpunkt Frauencafé Sprechzeiten: Mo Uhr, Di. u. Do Uhr und nach Vereinbarung Tel / Fax / Hospizverein DASEIN e.v., Alzey Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden, und deren Angehörigen zuhause Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner und nach Vereinbarung im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer Gerda Pusch Mobil 01 75/ hospiz@drk-kh-alzey.de Tel / Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Mobiler Sozialer Dienst, Essen auf Rädern, Ausbildung, Behindertenfahrdienst Hans-Böckler-Str. 109, Mainz Tel / ,12 EUR je angef. Minute Jugend- und Drogenberatungsstelle Schloßgasse 11, Alzey Tel / Öffnungszeiten: Mo. u. Do Uhr, Fax: / Di. u. Mi Uhr, Fr Uhr, geschl. jeweils Uhr, Termine n. Vereinbarung Krisentelefon: 0180/ für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige: Mo. - Fr Uhr, Sa., So. u. Feiertage Uhr (auch anonym) Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen Di Uhr, Mi. u. Do Uhr info@lfbk.de; Tel / Malteser Hilfsdienst e.v. Stadt Alzey Tel / Fax / Lebenshilfe Alzey-Donnersberg (ADL) für Menschen mit Behinderungen: Tagesförderstätte, Wohnstätte und Heilpädagogischer Kindergarten Gartenstraße 4a, Kirchheimbolanden Frau Kutschan Tel / Pflegestützpunkt Alzey Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege Birgit Bönisch Tel / birgitboenisch@mka-tiedtke.de Fax / Carmen Eichert Tel / Carmen.Eichert@vdek.com Fax / Schafhäuser Str. 45, Alzey Termine nach Vereinbarung Ruftaxi Linie 1 und 3: Tel / Linie 2 und 4 Tel / Schlafapnoe Selbsthilfe Alzey und Umgebung e.v. c/o Toni Walk, Tel / Schutzverband für Impfgeschädigte e.v. Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden Sprechzeiten: nach telef. Vereinbarung Tel / Schwerbehindertenrecht Amt für Soziale Angelegenheiten Mainz Sprechtag: jeden 1. Mittwoch im Monat, 9-12 Uhr in der VG Alzey-Land, Weinrufstraße 38 in Alzey Terminvereinbarung erforderlich: Frau Sehr Tel / Selbsthilfegruppe für Menschen in Trauer Treffen: jeden 2. u. 4. Freitag im Monat um 15 Uhr Diakonisches Werk Alzey, Schloßgasse 14 in Alzey Kontakt: Tel / Selbsthilfegruppe für Aphasiker + Angehörige Sprachstörungen nach Schlaganfall, Tumor, Schädel-Hirn-Trauma Treffen: jeden 2. Donnerstag Elsa-Brandström-Str. 53 a, Mainz-Gonsenheim Ansprechpartner: Tel / Selbsthilfegruppe für Angehörige v. psychisch erkrankten Menschen Treffen: jeden 2. Montag im Monat um Uhr Kardinal-Volk-Haus, Kirchenplatz, Alzey Tel / (neben kath. Kirche) oder / Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen Treffen: Jeden 2. u. 4. Dienstag im Monat Uhr MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreis verwaltung Alzey-Worms Ansprechpartner: Frau Kleinert-Schell Tel / Selbsthilfegruppe Freundeskreis in der Suchtkrankenhilfe Alzey e.v. Gruppenabende: Mo Uhr im Martin-Luther-Haus, Obermarkt, Alzey Klaus Bicking Tel / Selbsthilfegruppe Patientenliga - Atemwegserkrankungen e.v. Monatl. Info-Veranstaltungen, Lungensportgruppe Alzey Ansprechpartner: Sekretariat Dr. Laakmann Tel / Beate Wolf Tel / Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, Alzey Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren Kontaktpersonen Mo. - Fr Uhr Terminvereinbarung Tel / u Tagespflege Rheinhessen-Fachklinik Alzey Geriatrische Altentagesstätte Dautenheimer Landstraße 66, Alzey b.koch@rheinhessen-fachklinik-alzey.de Tel / Therapiezentrum für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder Göllheim - H.T.K. - Jahnstr. 2, Außenstelle Weinrufstr. 9, Alzey Tel / Tinnitus Selbsthilfegruppe Kontakt: Jürgen Schindler Tel / Treffen: jeden 2. Dienstag im Monat, um 19 Uhr im Krankenhaus KIBO, Raum hinter Cafeteria VdK - Kreisverband Alzey Hilfe in sozialen Fragen (Renten, Schwerbehinderung, Kranken-Unfall-Arbeitslosenversicherung usw.) Rodensteiner Straße 3, Alzey Sprechstunden: Mo und 14-18, Tel / Do Uhr Fax / Verein für Integration und Teilhabe am Leben e. V. Hilfsverein Rheinhessen e.v. Alzey, Schloßgasse 15 Tagesstätte für chronisch psychisch Kranke Mo., Di., Do Uhr, Fr Uhr Tel / WEISSER RING e. V. Außenstelle Worms (Stadt)/Alzey-Worms Tel / g.fleissner@netwag.de Mobil / Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde Öffnungszeiten: Eppelsheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. Di. und Do. Di. und Do. (ganzjährig) Uhr Uhr 9-13 Uhr Flonheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. Di. und Do. Di. und Do. (ganzjährig) Uhr Uhr 8-12 Uhr Gau-Odernheim März - Sept. Okt. - Feb. Sa. Di Uhr Di Uhr (ganzjährig) Do Uhr Do Uhr 8-11 Uhr Mauchenheim Di. u. Do Uhr Sa Uhr

3 Donnerstag, den 10. April 2014 Amtlicher Teil Seite 3 VG Alzey-Land Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Telefon / info@alzey-land.de Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Bürgerbüro: / Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: Uhr (Seiteneingang Münch-Braun-Straße) Vorsicht bei Wanderarbeitern Uns ist bekannt geworden, dass in letzter Zeit im Gebiet unserer Verbandsgemeinde Wanderarbeiter, meist aus dem osteuropäischen Raum, tätig sind. Diese Arbeiter sprechen aus eigener Initiative Bürgerinnen und Bürger an und bieten diverse handwerkliche Tätigkeiten in Haus und Garten an. In den überwiegenden Fällen fehlt es diesen Arbeitern jedoch an der gewerblichen Zulassung. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Arbeiter im Besitz einer sog. Reisegewerbekarte sein müssen. Eine solche hat dieser Personenkreis auch ständig mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuweisen. Wir möchten die Bevölkerung dahingehend sensibilisieren, sollten Sie solche Dienste in Anspruch nehmen wollen, sich vorab die Reisegewerbekarte zeigen zu lassen. In diesem Ausweis ist auch festgeschrieben, welche Arbeiten ausgeführt werden dürfen. Weitere Hinweise nimmt unser Gewerbeamt, Frau Müller, Tel / , mueller.annika@ - alzey-land, oder Herr Geyer, Tel , geyer.michael@alzey-land, entgegen. Hier werden auch gerne Ihre Fragen beantwortet. Albig Ortsbürgermeister Günther Trautwein Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Rathaus, Langgasse 58 Telefon / Mobil / ortsgemeinde-albig@t-online.de Bechenheim Ortsbürgermeister Gerhard Stadlinger Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 8 Telefon / Bechtolsheim Ortsbürgermeister Harald Kemptner Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Langgasse 44 Telefon / 2 18 gemeinde-bechtolsheim@t-online.de Sitzung des Gemeinderates Am Montag, den um Uhr, findet im Rathaus Bechtolsheim eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Kindertagesstätte Bechtolsheim a.) Beratung und Beschlussfassung I. Vergabe der Schreinerarbeiten II. Vergabe der Malerarbeiten III. Vergabe der Innen- und Außenputzarbeiten IV. Vergabe der Baureinigung V. Ermächtigung für weitere Vergaben b.) Antrag der FWG: Verlegung des Zaunes am Freigelände c.) Weiteres Verfahren 2. IG Petersberg - Vorstellung des Konzeptes und Beschluss zum weiteren Verfahren 3. Haushaltsplan und Haushaltssatzung Ausschreibung der Wartungsarbeiten für die Straßenbeleuchtung 5. Vergabe der Ingenieurleistungen für die statische Berechnung des Regenrückhaltebeckens Um den Bahnhof 6. Windenergieanlagen Undenheim - Stellungnahme der KV Mainz-Bingen - Weiteres Verfahren 7. Mitteilungen 8. Anfragen 9. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Harald Kemptner Ortsbürgermeister Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 16. April 2014 findet um Uhr im Rathaus in Bechtolsheim eine nichtöffentliche Sitzung des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Bechtolsheim statt. Bechtolsheim, den 7. April 2014 Mathias Klemmer Vorsitzende des Umlegungsausschusses Bermersheim v. d. H. Ortsbürgermeister Werner Wagner Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Telefon / Gemeinderatsitzung Am Dienstag, den findet um Uhr im Gemeinschaftsraum des Dorfgemeinschaftshauses in Bermersheim v.d.h. eine Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Bu rgerfragestunde 2. Ausschreibung der Verträge zur Instandhaltung/Wartung fu r die Straßenbeleuchtung und zur Stromlieferung fu r die Straßenbeleuchtung sowie die Gebäude der Ortsgemeinde. Beratung und Beschlussfassung 3. Mitteilung und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Werner Wagner Ortsbu rgermeister Biebelnheim Ortsbürgermeisterin Gabriele Holla Montag Uhr Hauptstraße 11 Telefon / 2 81 gemeinde.biebelnheim@t-online.de Bornheim Ortsbürgermeister Bernhard Beck Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hindenburgring 24 Telefon / bgm.bornheim@t-online.de Öffentliche Ausschreibung Betr.: Kompensationsmaßnahmen und Straßenraumbegrünung im NBG Nördlich des Fasanenweges II Ortsgemeinde Bornheim Auftraggeber : Ortsgemeinde Bornheim Folgende Leistungen sind nach VOB auszuführen (Vegetations- und Pflegearbeiten) m² Flächen vorbereiten 975 m² Rasenansaat 42 Stück Bäume liefern und pflanzen 350 Stück Sträucher liefern und pflanzen 595 Stück Bodendecker liefern und pflanzen 1 x Fertigstellungspflege durchführen 2 x Entwicklungspflege durchführen Ausführungsbeginn: Herbst 2014 Ausführungsende: Winter 2014 Übergabe der Pflanzung: Frühjahr 2018 Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Zahlung des Erstattungsbetrages in Höhe von 40,00 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey, Tel: 06731/ schriftlich anzufordern. Die Einzahlung hat mit Verrechnungsscheck zu erfolgen. Der Erstattungsbetrag wird nicht zurückgezahlt. Auskünfte zur Maßnahme erteilt das Planungsbüro Butsch & Faber, Landschafts- und Ortsplanung, Wilhelm-Leuschner-Straße 22, Flonheim, Tel.: 06734/449, Fax: 06734/6489. Ausschlusstermin: Versendung der Unterlagen ab: Submission: Dintesheim , Uhr Verbandsgemeindeverwaltung Alzey- Land, Weinrufstraße 38, Alzey, - Sitzungssaal - Ortsbürgermeister Matthias Brechtel Sprechstunde nach telef. Vereinbarung unter Telefon / Bitte Nachricht hinterlassen, Sie werden zurückgerufen. Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 dintesheim@t-online.de Eppelsheim Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Telefon / 2 57 Fax / gemeinde@eppelsheim.de Erbes-Büdesheim Ortsbürgermeister Heinz-Hermann Schnabel Montag Uhr und Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 30 Telefon / erbes-buedesheim@t-online.de

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 10. April 2014 Sitzung des Gemeinderates Am Montag, 14. April 2014 um 20:00 Uhr findet im Rathaus Erbes-Büdesheim eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan Annahme einer Spende 3. Herstellung der Zuwegung zur KITA 4. Beschlussfassung über die Verbandsordnung des Zweckverbands Zweckverband Kommunale Anteilseigner für Energieverteilnetze und Energieversorgung im Alzeyer Land 5. Kooperation der BENO-Gemeinden im Rahmen der Windkraft 6. Beratung u ber den Entwurf einer Vereinbarung zur Finanzierung des Neubaus der Kindertagesstätte St. Bartholomäus Erbes-Bu desheim sowie deren laufende Betriebskosten 7. Eilentscheidungen 8. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Heinz-Hermann Schnabel Ortsbürgermeister FLONHEIM Anlässlich des Weinmarktes 2014 in der Ortsgemeinde Flonheim erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land als örtlich zuständige Ordnungsbehörde folgende Allgemeinverfu gung Esselborn Ortsbürgermeister Markus Pinger Donnerstag Uhr Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 Telefon / gemeinde-esselborn@myquix.de Flomborn Ortsbürgermeister Rainer Thomas Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Langgasse 28 Telefon / / Sitzung des Gemeinderates Am 10. April 2014 um 20:00 Uhr findet im Rathaus Flomborn eine Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Vergabebeschluss, Herstellung der Baustraßen Stetter Straße Süd 2. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Rainer Thomas Ortsbürgermeister Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Flomborn für das Jahr 2014 vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss auf ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro Fu r den Zeitraum von Freitag, 23. Mai 2014, Uhr bis Montag, 26. Mai 2014, Uhr, ordnet die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land folgendes an: 1. Mitfuḧr- und Verzehrverbot von alkoholhaltigen Getränken Es ist verboten, alkoholhaltige Getränke zum Flonheimer Weinmarkt mitzubringen und/oder zu verzehren. Außerdem ist es verboten, Glasflaschen mitzubringen und mitzufuḧren. Das Verbot gilt nicht fu r gaststättenrechtlich konzessionierte Flächen, sowie fu r am Flonheimer Weinmarkt teilnehmende, gaststättenrechtlich konzessionierte, Ausschankstellen, und fu r zugelassene Schaustellerlnnen/Beschickerlnnen und deren Personal, die Alkohol ausschließlich zur häuslichen Verwendung erworben haben. 2. Räumlicher Geltungsbereich Das Verbot nach Nr. 1 erstreckt sich auf den im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Bereich. Der räumliche Geltungsbereich dieser Allgemeinverfu gung wird textlich durch die nachgenannten öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen begrenzt, wobei die jeweiligen Straßen- und Wegeflächen zum Geltungsbereich dazugehören: Obergasse, ab Einmu ndung Am Obertor, bis zur Einmu ndung Erbes-Bu desheimer-straße Erbes-Bu desheimer-straße bis Einmu ndung Neugasse Neugasse bis Einmu ndung Alzeyer Straße Alzeyer Straße, von Einmu ndung Neugasse bis Einmu ndung Wilhelm-LeuschnerStraße kompletter Straßenzug der Wilhelm-Leuschner-Straße Langgasse ab Einmu ndung Wilhelm-Leuschner-Straße bis Einmu ndung Am Grabentu rchen kompletter Straßenzug Am Grabentu rchen Wassergasse ab Einmu ndung Am Grabentu rchen bis hin zum Verlauf der Wiesbach Wiesbach bis in Höhe der Straße Am Obertor Am Obertor bis Einmu ndung Obergasse 3. Zwangsmittelandrohung Fu r den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot nach Ziffer 1 dieser Allgemeinverfu gung, wird das Zwangsmittel des unmittelbaren Zwangs in Form der Wegnahme und der Entsorgung der alkoholhaltigen Getränke und des Wegwerfens der Glasflaschen angedroht. 4. Anordnung der sofortigen Vollziehung Aus Gru nden des öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung dieser Verfu gung angeordnet, mit der Folge, dass eingelegte Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben. 5. Bekanntgabe Diese Verfu gung gilt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. 6. Begru ndung der Verfu gung Nach den Erfahrungen des Veranstalters des Flonheimer Weinmarktes, der Polizeiinspektion Alzey, der örtlichen Ordnungsbehörde, der Kreisverwaltung Alzey-Worms als zuständiger Behörde fu r den Jugendschutz sowie des eingesetzten Security-Unternehmens, ist es in den Vorjahren anlässlich des Flonheimer Weinmarktes - trotz des Einsatzes der Polizei, der privaten Sicherheitsdienste und der Jugendpflege zu Gewaltdelikten und Alkoholmissbrauch, insbesondere unter den Jugendlichen, gekommen. Es kommt daru ber hinaus zu massiven nächtlichen Ruhestörungen der Anwohner durch trunkenheitsbedingtes Verhalten wie Grölen und Randalieren. Fortsetzung nächste Seite

5 Donnerstag, den 10. April 2014 Amtlicher Teil Seite 5 Aufgrund der Prognose der örtlichen Ordnungsbehörde und der Polizei, in der neben den Erfahrungen der Vorjahre auch die Erfahrungen anlässlich anderer großer Weinfeste beru cksichtigt wurden, ist auch in diesem Jahr mit den beschriebenen Gefahren fu r die öffentliche Sicherheit zu rechnen. Erfahrungsgemäß fuḧren der Konsum von alkoholhaltigen Getränken und der unsachgemäße Umgang mit den mitgebrachten Glasflaschen sehr schnell auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Sachbeschädigungen auf dem Veranstaltungsort und seinem Nahbereich. Zur Vermeidung der beschriebenen Gefahren fu r die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist es geeignet und erforderlich, im unter Ziffer 2 dieser Verfu gung näher bezeichneten räumlichen Umfeld der Veranstaltung das Mitfuḧren von Glasflaschen und den Verzehr alkoholhaltiger Getränke zu beschränken. Der räumliche Geltungsbereich des Verbotes bezeichnet die Bereiche, innerhalb derer der Schwerpunkt des Alkoholkonsums und daraus resultierender gewalttätiger Auseinandersetzungen bis hin zum Vandalismus zu erwarten ist. Rechtsgrundlage fu r die getroffenen Anordnungen sind die 1 und 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG), in der derzeit geltenden Fassung. Danach können die allgemeinen Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr fu r die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Eine solche konkrete Gefahr liegt hier vor. Erfahrungsgemäß nimmt der genannte Personenkreis nicht nur in umliegenden Gaststätten Alkohol zu sich, sondern erwirbt alkoholhaltige Getränke in großem Umfang auch in Geschäften, an Verkaufsständen, Tankstellen etc. um diese dann bei Veranstaltungen - auch in deren räumlichen Umfeld - zu konsumieren. Zwar stellt der Verzicht auf das Mitfuḧren von Alkohol eine Einschränkung dar, die jedoch durch den Kauf vor Ort minimiert werden kann. Durch die im Vergleich zum Einzelhandel teureren Preise fu r alkoholische Getränke vor Ort reduziert sich erfahrungsgemäß der u bermäßige Alkoholkonsum. Diese Einschränkung ist im Verhältnis zur aufgezeigten Gefahrenlage fu r den angeordneten kurzen Zeitraum zumutbar und vertretbar. Auf dem Flonheimer Weinmarkt ist ein ausreichendes Getränkeangebot, insbesondere auch von Alkohol, vorhanden. Auch die Wegnahme und das Wegwerfen der Glasflaschen stellt angesichts der von den Glas - flaschen ausgehenden Gefahren im Verhältnis zu ihrem wirtschaftlichen Wert eine zumutbare und vertretbare Maßnahme dar. Aus Gru nden der Verhältnismäßigkeit und zur Wahrung der Rechte der Gaststättenbetreiber kann von einer Erstreckung des Verbotes auf konzessionierten Flächen und Ausschankstellen abgesehen werden. Die angeordneten Verbote sind geeignet, die oben aufgezeigten Gefahren in einem stark besuchten Bereich abzuwehren. Die Verbote sind zudem erforderlich, da kein milderes Mittel erkennbar ist. Die getroffenen Maßnahmen sind im beschriebenen Umfang geeignet, erforderlich und Hinblick auf die Gefahrenlage auch als angemessen anzusehen. 7. Begru ndung der Zwangsmittelandrohung Die Androhung von Zwangsmitteln erfolgt auf der Grundlage der 61, 62, 65 und 66 Verwaltungsvollstreckungsgesetz fu r das Land Rheinland-Pfalz (LVwVG) in der derzeit geltenden Fassung. Als Zwangsmittel kommen gem. 62 LVwVG Ersatzvornahme, Zwangsgeld und unmittelbarer Zwang in Betracht. Bei Verstoß gegen das Mitfuḧrverbot von alkoholhaltigen Getränken wird auf der Grundlage des 65 LVwVG das Zwangsmittel des unmittelbaren Zwangs angedroht. Gem. 65 LVwVG darf der unmittelbare Zwang nur angewendet werden, wenn andere Zwangsmittel nicht zum Ziel fuḧren oder untunlich sind. Dies ist vorliegend der Fall. Zweck des Mitfuḧrverbots ist es, die in der Begru ndung zur Verfu gung beschriebenen Gefahren zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund muss ein Zwangsmittel angedroht werden, das zum sofortigen Erfolg fuḧrt. Durch ein anderes Zwangsmittel kann nicht wirksam verhindert werden, dass selbst mitgebrachte alkoholische Getränke in den Veranstaltungsbereich gelangen. Insofern ist die Anwendung des unmittelbaren Zwangs auch verhältnismäßig. 8. Begru ndung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieser Verfu gung wird gem. 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), in der derzeit geltenden Fassung, angeordnet. In Ansehung der betroffenen hochwertigen Rechtsguẗer - insbesondere Gesundheit und körperliche Unversehrtheit von Besuchern, Ordnungskräften und Dritten - muss gesichert sein, dass die ausgesprochenen Verbote auch bei Einlegung von Rechtsbehelfen Bestand haben und durchgesetzt werden können. Demgegenu ber besteht das in der Abwägung geringer einzuschätzende Interesse der Besucher, uneingeschränkt alkoholhaltige Getränke konsumieren zu können sowie das wirtschaftliche Interesse an der Ausnutzung besonderer Verkaufschancen fu r alkoholhaltige Getränke. Diese Interessen mu ssen indes hinter dem Interesse am Schutz der oben genannten hochwertigen Rechtsguẗer zuru cktreten. Das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung der verfu gten Anordnungen und damit der Verhinderung von Gefahren fu r die körperliche Unversehrtheit u berwiegt insoweit dem eventuellem Aufschubinteresse der hiervon betroffenen Personen. 9. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfu gung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey, oder beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, Alzey, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land oder bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms eingegangen ist. Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land - örtliche Ordnungsbehörde - Alzey, den 03. April 2014 gez. Steffen Unger Bu rgermeister 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,-- Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,-- Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,-- Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,-- Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf verzinste Kredite auf zusammen auf 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A auf 300 v.h. - Grundsteuer B auf 365 v.h. - Gewerbesteuer auf 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund auf 40,-- Euro - für den zweiten Hund auf 50,-- Euro - für jeden weiteren Hund auf 70,-- Euro 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen 5 nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden festgesetzt: - Weinbergshut: 8,50,- Euro /ha (100%ige Umlage) - Wirtschaftswegebeiträge: 20,-- Euro /ha 6 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von ,- Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 7 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Flomborn, den gez. Rainer Thomas Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen nach 95 IV GemO.

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 10. April 2014 Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey- Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 107), Alzey öffentlich aus. Auf die nachfolgenden Bestimmungen des 24 VI GemO wird hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 geltend gemacht hat, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Flomborn, den gez. Rainer Thomas Ortsbürgermeister Neubaugebiet Stetter Straße Süd in Flomborn Verkauf von Baugrundstücken beginnt Nach Abschluss des Baulandumlegungsverfahrens können ab sofort Bauflächen im Neubaugebiet Stetter Straße Süd erworben werden. Interessenten können sich bei der Ortsgemeinde Flomborn während der Dienststunden (sh. Kopfteil der Rubrik Flomborn) anmelden. Der Bebauungsplan kann ebenfalls während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters bzw. bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen und käuflich erworben werden. Die Erschließungsarbeiten sollen voraussichtlich im Mai starten und sind bis Ende 2014 angesetzt. Flomborn, Rainer Thomas Ortsbürgermeister Flonheim Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner Öffnung der Verwaltung: Montag: Uhr Donnerstag: Uhr Rathaus, Marktplatz 12 Telefon / Fax / ortsgemeinde-flonheim@t-online.de Framersheim Ortsbürgermeister Ulrich Armbrüster Sprechstunde: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Öffnungszeiten der Verwaltung: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Rathaus, Schloßstraße 1 Telefon / 3 16 kontakt@framersheim.de Sitzung des Gemeinderates Am Donnerstag, den , Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Beteiligung Rundwanderweg Rheinhessen mit (H)ERZ Beratung und Beschlussfassung 2. Grundreinigung der Sport- und Kulturhalle Beratung 3. Ausschreibung über den Vertrag Instandhaltung der Straßenbeleuchtung Beratung und Beschlussfassung 4. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Ulrich Armbrüster Ortsbürgermeister Freimersheim Ortsbürgermeister Wilfried Brück Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 7 Telefon / info@freimersheim-rheinhessen.de Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Freimersheim für das Jahr 2014 vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung am folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresfehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.000,-- Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.000,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.000,-- Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,-- Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,-- Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf verzinste Kredite auf zusammen auf (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.) 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und In-vestitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A auf 285 v.h. - Grundsteuer B auf 348 v.h. - Gewerbesteuer auf 352 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund auf 40,-- Euro - für den zweiten Hund auf 60,-- Euro - für jeden weiteren Hund auf 80,-- Euro 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen 5 nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden festgesetzt: - Weinbergshut: /ha (100%ige Umlage) - Wirtschaftswegebeiträge: 10,-- Euro /ha 6 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von ,- Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 7 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Freimersheim, den gez. W. Brück Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen nach 95 IV GemO. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 108), Alzey öffentlich aus. Auf die nachfolgenden Bestimmungen des 24 VI GemO wird hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 geltend gemacht hat, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Freimersheim, den gez. W. Brück Ortsbürgermeister

7 Donnerstag, den 10. April 2014 Amtlicher Teil Seite 7 Wahlen zum Gemeinderat 2014 Am 25. Mai 2014 finden in Rheinland-Pfalz Kommunalwahlen statt. Das heißt, für unser Dorf wird der Gemeinderat sowie der/die Bürgermeister/in neu gewählt. Bei der Gemeinderatswahl in Freimersheim wird es eine Mehrheitswahl geben. Aus diesem Grund rufe ich engagierte Bürgerinnen u. Bürger auf, sich als Kandidat/in für den Gemeinderat zu bewerben und somit für das Gemeinwohl zu engagieren. Zu einem Informationsgespräch lade ich Sie ein für Dienstag, 15. April um 20 Uhr im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20. Ich freue mich, zahlreiche, interessierte Mitbürger/innen begrüßen zu können. Wir wollen an diesem Abend eine Vorschlagsliste erstellen von all denen, die sich bereit erklären, für den Gemeinderat zu kandidieren. Arbeiten Sie mit, die anstehenden Probleme zu bewältigen und unserem Dorf weiterhin eine positive Entwicklung zu geben! W. Brück, Ortsbürgermeister Bürgersprechstunde Terminverschiebung Die Bürgersprechstunde am 17. April fällt aus. Aus diesem Grund wird die Bürgersprechstunde von Donnerstag 17.4., vorverlegt auf Dienstag, Die Sprechzeit von Uhr bleibt unverändert. In dringenden Fällen bin ich jederzeit telefonisch zu erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. W. Brück, Ortsbürgermeister Gau-Heppenheim Ortsbürgermeister Klaus Krieger Montag Uhr Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3 Telefon / Fax / Mobil / og.gau-heppenheim@t-online.de Gau-Odernheim Ortsbürgermeister Heiner Illing Sprechstunde donnerstags von Uhr oder nach Vereinbarung weitere Bürostunden Montag von Uhr Freitag von Uhr Rathaus, Mühlstraße 41 Telefon / 403; Fax rathaus@gau-odernheim.de Kindertagesstätte: / Kindergarten: / Kettenheim Ortsbürgermeister Wilfried Busch Dienstag Uhr Rathaus, Alzeyer Straße 16 Telefon / Lonsheim Ortsbürgermeister Harald Denne Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5 Telefon / 2 36 buergermeister@weindorf-lonsheim.de Mauchenheim Ortsbürgermeister Udo Arm Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10: Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Telefon / (Gemeindebüro) Telefon / (Kita) Mobil / Nack Ortsbürgermeister Bernhard Hähnel Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung In den 30 Morgen Nack Telefon / 2 66 (Gemeindebüro) Telefon / Nieder-Wiesen Ortsbürgermeister Hans-Wilhelm Kern Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3 Telefon / 261 Fax / Mobil / buergermeister-nw@t-online.de Ober-Flörsheim Ortsbürgermeister Adolf Gardt Donnerstag Uhr (und nach Vereinbarung) Gemeindeverwaltung, Walterplatz 1 Telefon / 2 18 Fax / rathaus@ober-floersheim.de Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim für das Jahr 2014 vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresfehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.000,-- Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,-- Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,-- Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,-- Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf verzinste Kredite auf zusammen auf (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.) 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A auf 300 v.h. - Grundsteuer B auf 365 v.h. - Gewerbesteuer auf 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund auf 60,-- Euro - für den zweiten Hund auf 80,-- Euro - für jeden weiteren Hund auf 90,-- Euro 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden festgesetzt: - Weinbergshut: 17,50 Euro /ha (100%ige Umlage) - Wirtschaftswegebeiträge: 20,-- Euro /ha 6 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von ,- Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 7 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Ober-Flörsheim, den gez. A. Gardt Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen nach 95 IV GemO. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey- Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 107), Alzey öffentlich aus. Auf die nachfolgenden Bestimmungen des 24 VI GemO wird hingewiesen:

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