Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 03 / März Umsatzsteuer-News

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 03 / März Umsatzsteuer-News"

Transkript

1 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 03 / März 2016 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Aus der Rechtsprechung... 2 Zum Begriff der Nebenleistung bei Gebäudevermietungen... 2 Übergang der Steuerschuldnerschaft in Bauträgerfällen... 3 EU-Vergütungsverfahren: Scans von Rechnungskopien sollen ausreichen... 4 Vorsteuerabzug auf Aufwendungen zum Anteilserwerb und umsatzsteuerliche Organschaft... 4 Aus der Finanzverwaltung... 5 Vorsteuer-Vergütungsverfahren bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen... 5 BMF trifft neue Regelungen zur Mindestbemessungsgrundlage... 6 Aus dem Ausland... 7 China: Einführung der Mehrwertsteuer wird zum 1. Mai 2016 abgeschlossen... 7 Norwegen: Nullsatz für Nachrichtenmedien... 7 Puerto Rico: Einführung einer Mehrwertsteuer aufgeschoben... 7 Ihre Ansprechpartner... 8 Bestellung und Abbestellung

2 Aus der Rechtsprechung Zum Begriff der Nebenleistung bei Gebäudevermietungen Die Klägerin vermietete einen Seniorenwohnpark an einen Abnehmer. Diese Vermietung umfasste neben der Anlage selbst das gesamte Grundstück und die Einrichtung der Wohnanlage. Es wurde ein getrennter Preis für die Vermietung des Grundstücks und Gebäudes einerseits und des beweglichen Inventars andererseits vereinbart. Der Mietzins für das bewegliche Inventar wurde mit Umsatzsteuer abgerechnet. Später beantragte sie, die Festsetzung zu ändern und die Vermietung des Inventars als Nebenleistung zur Vermietung ebenfalls steuerfrei zu stellen. Der Bundesfinanzhof (BFH) gab der Klägerin Recht. Hierbei stützt er sich besonders auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie (WAM; siehe Ausgabe 5 der Umsatzsteuer-News vom Mai 2015). In diesem Urteil hatte der EuGH für Mietnebenkosten wie vor allem die Versorgung mit Wasser oder Strom festgelegt, unter welchen Umständen eine Leistung als unselbstständige Nebenleistung zur Vermietung oder als eigenständige Hauptleistung anzusehen ist. Eine unselbstständige Nebenleistung zu einer Vermietung teilt deren umsatzsteuerliches Schicksal, ist im Regelfall also zusammen mit dieser von der Umsatzsteuer befreit. Ist sie als eigenständige Hauptleistung anzusehen, so ist sie für sich selbst und von der Vermietung unabhängig zu beurteilen. Im Urteil geht der BFH auf die genannten Versorgungsleistungen nicht eigens ein, wendet aber einige der Grundsätze von WAM auf das bewegliche Mobiliar an. So führt er aus, dass insbesondere Mietnebenkosten zugrunde liegende Leistungen wie die Zurverfügungstellung von Wasser, Elektrizität oder Wärme, über deren Verbrauch der Mieter entscheiden kann und die durch die Anbringung von individuellen Zählern kontrolliert und in Abhängigkeit des Verbrauchs abgerechnet werden, grundsätzlich als von der Vermietung getrennt anzusehen seien. Damit sei der vorliegende Fall aber nicht vergleichbar, weil es sich beim mitverpachteten Inventar ganz überwiegend um speziell abgestimmte, zum Betrieb eines Seniorenheims zwingend erforderliche Ausstattungselemente gehandelt habe. Die Würdigung des erstinstanzlichen Finanzgerichts, dass unter den konkreten Umständen des Einzelfalls die Überlassung des Mobiliars nur dazu gedient habe, die vertragsmäßige Nutzung des als Seniorenpflegeheim vermieteten Gebäudes unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, sei nicht zu beanstanden. Damit wendet sich der BFH ausdrücklich gegen die Verwaltungsauffassung, wonach sich die Steuerbefreiung unter anderem in der Regel ebenfalls nicht auf mitvermietete Einrichtungsgegenstände, z. B. auf das Büromobiliar, erstrecke. Davon abgesehen liegt 2

3 die Bedeutung der Entscheidung darin, dass sich der BFH offenbar das Urteil zu WAM zu eigen zu machen gedenkt. Unternehmer, die die vom EuGH formulierten Grundsätze für sich nutzen möchten, könnten neben dem EuGH-Urteil selbst auch dieses Urteil als Argument ins Feld führen. Fundstellen: BFH V R 37/14, Urteil vom 11. November 2015, abrufbar unter EuGH C-42/14 Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie, Urteil vom 16. April 2015, abrufbar unter curia.europa.eu Übergang der Steuerschuldnerschaft in Bauträgerfällen Erst unlängst hat der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) über einen Antrag der Aussetzung der Vollziehung in Bauträgerfällen entschieden. Diesen Fällen liegt ein Urteil des BFH zugrunde, in dem er in Hinblick auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen für bestimmte Fälle die Auffassung der Finanzverwaltung zurückgewiesen hatte. Die Folge war, dass in diesen Fällen der Bauunternehmer Schuldner der Umsatzsteuer blieb. Zahlreiche Kunden nahmen dies zum Anlass, die von ihnen gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückzufordern. Um die Auswirkungen auf das Steueraufkommen so gering wie möglich zu halten, setzte der Gesetzgeber eine Vertrauensschutzregelung außer Kraft, um es den Finanzbehörden zu ermöglichen, auch für zurückliegende Jahre die Steuer von den Bauunternehmern zu erheben. Es stellte sich die Frage, ob ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der betreffenden Steuerbescheide (insbesondere) mit einer Verfassungswidrigkeit dieser gesetzgeberischen Maßnahme begründet werden könnte. Der XI. Senat kam zum Ergebnis, dass in aller Kürze die Rechtslage kontrovers gesehen werde und folglich ungeklärt sei. Das könne als Begründung eines solchen Antrags genügen (siehe Ausgabe 2 der Umsatzsteuer-News vom Februar 2016). Nun hat sich auch der V. Senat geäußert. Er schließt sich der Auffassung des XI. Senats ausdrücklich an, tut aber noch ein Übriges. Es ist nach seiner Meinung nämlich ernsthaft zweifelhaft, ob der (gegen den Bauleister) festgesetzte Steueranspruch bestehe, weil er entsprechend der Regelung für uneinbringliche Forderungen in den Streitjahren uneinbringlich geworden sein könne. Zwar sei nicht das vereinbarte Entgelt, sondern aufgrund der früheren Verwaltungsauffassung lediglich die Steuer uneinbringlich geworden. Im Ergebnis habe der Antragsteller aber die an seinen Kunden erbrachte Leistung erst dann zu versteuern, wenn er den darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrag vereinnahme. Dann komme es auch nicht zu erheblichen Steuerausfällen. Der BFH führt in diesem Zusammenhang auch aus, dass der Steuerschuldner eindeutig bestimmbar sein müsse; er müsse den Umfang der ihm auferlegten Pflicht im Zeitpunkt des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts rechtssicher erkennen und bestimmen können. Interessanterweise teilt er unter Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dabei auch mit, dass sich der Steuerpflichtige auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen [dürfe], wenn die zuständige Verwaltungsbehörde aufgrund einer bestimmten Handlung berechtigte Erwartungen begründet habe. Die vertrauensauslösende Handlung könne auf einer allgemeingültigen (norminterpretierenden) Verwaltungsvorschrift beruhen, wenn sie wie hier systematisch angewendet werde. Das ist insofern interessant, als norminterpretierenden Verwaltungsvorschriften (wie den meisten Vorschriften des Umsatzsteuer- Anwendungserlasses) bislang im Allgemeinen nur der Charakter einer Meinungsäußerung zugesprochen wurde. Fundstelle: BFH V B 87/15, Beschluss vom 27. Januar 2016, abrufbar unter 3

4 EU-Vergütungsverfahren: Scans von Rechnungskopien sollen ausreichen Das Finanzgericht (FG) Köln hatte im EU-Vergütungsverfahren einen Fall zu entscheiden, in dem eine Antragstellerin zwar Scans ihrer Rechnungen elektronisch eingereicht hatte allerdings von Zweitschriften, die einen Aufdruck COPY 1 aufwiesen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellte sich auf den Standpunkt, dass Scans von den Originalen vorgelegt hätten werden müssen. Das FG Köln stellte sich aber auf die Seite der Antragstellerin. Auf elektronischem Wege sei der Richtlinie 2008/9/EU zufolge eine Kopie der Rechnung einzureichen. Weder die Richtlinienvorschrift noch die nationale Umsetzungsvorschrift zum Zeitpunkt der Antragstellung seien einschränkend gegen ihren ausdrücklichen Wortlaut dahin gehend auszulegen, dass es für eine Antragstellung nicht ausreiche, wenn nur eine Kopie einer Rechnung elektronisch übersandt werde. So oder so könne das BZSt weder das Originaldokument im Hinblick auf seine Authentizität prüfen noch hieran Markierungen anbringen. Damit könne es aber auch eine missbräuchliche Verwendung einer Originalrechnung in einem anderen Verfahren zu Vorsteuererstattungszwecken nicht wirksam verhindern. Es sei auch nicht sichergestellt, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der elektronischen Übersendung noch im Besitz der Originalrechnung sei, da er die Rechnung auch vor dem Versenden bereits elektronisch erfassen und die Rechnung anschließend weitergeben kann. Genügt wie das FG Köln mitteilt demnach eine Kopie, könne es aber auch keinen Unterschied bedeuten, ob die Kopie durch den Antragsteller vom Originaldokument selbst erstellt wird oder ob der Rechnungsaussteller bereits zwei inhaltlich identische Dokumente erstellt und eines davon als Kopie ausweist. Soweit das BZSt Zweifel hat, ob das übersandte Dokument zur Vorsteuervergütung berechtigt, sei es ihm unbenommen, die Originalrechnung in Papierform anzufordern. Der Verordnungsgeber hat Ende 2014 die nationale Umsetzungsvorschrift dahin gehend geändert, dass Rechnungen und Einfuhrbelege als eingescannte Originale vorliegen müssten. Der Verordnungsgeber begründete diese Änderung mit einer Klarstellung, dass zusammen mit dem Antrag die eingescannten Originalbelege zu übermitteln seien. Zwar war diese Änderung für den Streitzeitraum nicht maßgeblich. Jedoch hat das FG Köln in seinem Urteil zu verstehen gegeben, dass es einer Auffassung nicht zustimmt, wonach die Richtlinie einschränkend entgegen ihrem ausdrücklichen Wortlaut dahin gehend auszulegen wäre, dass die elektronische Übersendung der Kopie einer Rechnung für die Antragstellung nicht ausreiche. Schon um Rückfragen aus dem Weg zu gehen, sollten Antragsteller jedoch Originalrechnungen auch weiterhin nicht nur vorhalten, sondern im Rahmen von Vorsteuervergütungsanträgen auch elektronisch an das BZSt übermitteln. Fundstelle: FG Köln, 2 K 2807/12, Urteil vom 20. Januar 2016 Vorsteuerabzug auf Aufwendungen zum Anteilserwerb und umsatzsteuerliche Organschaft Erst kürzlich hatte der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Reihe von Urteilen zu Fragen der umsatzsteuerlichen Organschaft veröffentlicht. Nun hat der XI. Senat des BFH nachgezogen und hat eines der beiden Urteile in den Verfahren veröffentlicht, die er seinerzeit dem Europäischen Gerichthof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte. In aller Kürze macht sich der XI. Senat die Rechtsprechung des EuGH zur Frage des Vorsteuerabzugs aus Aufwendungen zum Erwerb von Anteilen zu Eigen. Dabei stützt er die Finanzverwaltung in ihrer Auffassung, dass Tätigkeiten, die den eigentlichen 4

5 Gegenstand des Unternehmens bilden, nicht als Hilfsumsätze gelten könnten. Der XI. Senat hält es dem Grunde nach für möglich, dass GmbH & Co. KGs Organgesellschaften einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein können, ohne sich allerdings näher zu den Voraussetzungen zu äußern. In Hinblick auf die Frage allerdings, ob und unter welchen Bedingungen andere Personengesellschaften als Organgesellschaften einer umsatzsteuerlichen Organschaft in Frage kommen, hält der XI. Senat sich bedeckt und lässt die Frage offen, ob er sich der Auffassung des V. Senats anschließt oder ob er sich ihr entgegenstellt. Er verweist die Rechtssache an das FG zurück, das weitere tatsächliche Feststellungen treffen soll. Über Einzelheiten informieren wir Sie in Ausgabe 2 unseres Newsflashes Umsatzsteuer aktuell vom März Fundstelle: BFH XI R 38/12, Urteil vom 19. Januar 2016, abrufbar unter Aus der Finanzverwaltung Vorsteuer-Vergütungsverfahren bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass dahin ergänzt, dass im Vorsteuer-Vergütungsverfahren sowohl für EU- als auch für Nicht-EU- Unternehmer die Vorsteuern aus Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen nicht vergütet werden können, wenn feststeht, dass die (materiellen) Voraussetzungen für die Steuerbefreiung dieser Lieferungen vorliegen. In einem solchen Fall, teilt es mit, handle es sich um unrichtig ausgewiesene Steuer nach 14c Abs. 1 UStG. Solche gesetzlich geschuldete Steuer kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Zwar teilt das BMF mit, dass die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Lieferung des leistenden Unternehmers unberührt bleibe. Allerdings legt seine Begründung nahe, dass die Vorsteuer-Vergütung mit der Beurteilung der Rechtslage beim leistenden Unternehmer verknüpft sein könnte. Denn das BMF teilt mit Blick auf den leistenden Unternehmer mit, dass die Steuerschuld nach 14c Abs. 1 UStG dann eingreife, wenn feststehe, dass beim liefernden Unternehmer die materiellen Voraussetzungen der Ausfuhrlieferung und innergemeinschaftlichen Lieferung vorlägen. Damit ist abgesehen von Fällen, in denen der vorgesehene Nachweis ordnungsgemäß geführt wird und die das BMF im Schreiben nicht eigens behandelt offenbar der sogenannte Irgendwie - Nachweis gemeint, der dann eingreift, wenn der Nachweis nicht, nicht vollständig oder (zumindest im Falle des Buchnachweises) nicht zeitnah geführt wird. Die Umstände, unter denen der Irgendwie -Nachweis zum Tragen kommt, sind dann wohl auch für die Frage maßgeblich, ob eine Vergütung der Vorsteuer erfolgen kann. Sowohl die Richtlinie 2008/9/EU als auch für Vergütungsanträge von Drittlandsunternehmern die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie legen jedoch fest, dass die Vorsteuer auch dann nicht im Vorsteuer-Vergütungsverfahren erstattet werden könne, wenn eine Steuerbefreiung möglich sei. Das BMF scheint sich darauf nicht stützen zu wollen. Sollte das doch der Fall sein, wäre eine Vergütung wohl nur in Fällen möglich, in denen nicht feststeht, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung vorliegen, und die Steuerbefreiung auch nachträglich nicht mehr hergestellt werden kann. Fundstelle: BMF-Schreiben vom 16. Februar 2016, abrufbar unter 5

6 BMF trifft neue Regelungen zur Mindestbemessungsgrundlage Die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage sieht vor: Wenn Unternehmer Leistungen an bestimmte nahestehende Personen erbringen und dafür einen Preis verlangen, der vereinfacht ausgedrückt unter den Einstandskosten liegt, kommt es für die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer nicht auf das Entgelt an, sondern auf die Einstandskosten. Damit soll vor allem verhindert werden, dass die Steuerlast manipuliert wird, weil der Abnehmer nicht oder nicht in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das gilt aber nicht unter allen Umständen: Die Vorschrift soll Steuerhinterziehung und Steuerumgehung verhüten und hat sich darum auch auf Fälle zu beschränken, in denen auch eine entsprechende Gefahr droht. Bereits 1997 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Liegt der marktübliche Preis für eine Leistung unter den Einstandskosten, liegt keine Steuerumgehung vor, die Mindestbemessungsgrundlage ist nicht anwendbar. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift im Jahr 2014 mit dem Kroatien- Gesetz entsprechend angepasst. Nun ergänzt das BMF die im Umsatzsteuer- Anwendungserlass schon vorgesehene Regelung (insbesondere) mit einer Definition des marktüblichen Entgelts. Nachdem der Bundesfinanzhof in einigen Urteilen entschieden hat, dass die Mindestbemessungsgrundlage auch in Fällen nicht zur Anwendung kommen darf, in denen sich die Bemessungsgrundlage und somit die Höhe der Steuer nicht auf das Steueraufkommen auswirken kann (siehe Ausgabe 8 der Umsatzsteuer-News vom August 2014), wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass auch in dieser Hinsicht geändert. Das Bundesfinanzministerium (BMF) definiert den marktüblichen Preis als den gesamten Betrag, den ein Leistungsempfänger an einen Unternehmer unter Berücksichtigung der Handelsstufe zahlen müsste, um die betreffende Leistung zu diesem Zeitpunkt unter den Bedingungen des freien Wettbewerbs zu erhalten. Dieser Grundsatz ist, wie das BMF ausführt, auch auf die Vermietung von Wagen an Arbeitnehmer anzuwenden. Sonderkonditionen für besondere Personengruppen das BMF nennt hier besondere Gruppen von Kunden sowie die Arbeitnehmer und Führungskräfte anderer Arbeitgeber wirkten sich auf das marktübliche Entgelt nicht aus. Dasselbe gelte für im Einzelfall gewährte Zuschüsse. Der Unternehmer hat dem BMF zufolge darzulegen, dass ein marktüblicher Preis vorliege und dass er geringer sei als die Mindestbemessungsgrundlage. Hierzu gibt das BMF eine Anzahl von Beispielen. Schließlich ändert das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass dahin, dass die Mindestbemessungsgrundlage bei Leistungen an einen zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer (wozu das BMF nähere Ausführungen trifft) keine Anwendung findet, wenn der vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug keiner Vorsteuerberichtigung nach 15a UStG unterliegt. Dies soll dann der Fall sein, wenn die bezogene Leistung der Art nach keinem Berichtigungstatbestand des 15a UStG unterfällt. Damit ist die vom EuGH 1997 postulierte Einschränkung aber wohl auch weiterhin nicht ausgeschöpft. So könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass die Regelung der Mindestbemessungsgrundlage noch konsequenter als Ausnahmeregelung zu verstehen sein müsste und somit bereits dann nicht zur Anwendung gelangen würde, wenn vernünftige außersteuerliche Gründe für den zu niedrig angesetzten Preis nachgewiesen werden können. Dann könnten auch andere Fälle denkbar werden, in denen zwar ein Preis unter den Einstandskosten und sogar dem marktüblichen Entgelt verlangt wird, in denen die Mindestbemessungsgrundlage mangels Steuerumgehung aber nicht anzuwenden ist. Solche Fälle sind im Umsatzsteuer-Anwendungserlass allerdings auch weiterhin nicht vorgesehen. Fundstelle: BMF-Schreiben vom 23. Februar 2016, abrufbar unter 6

7 Aus dem Ausland China: Einführung der Mehrwertsteuer wird zum 1. Mai 2016 abgeschlossen Bereits seit einer Reihe von Jahren führt China schrittweise ein Mehrwertsteuersystem ein, das die bisherige Business Tax ersetzt. Auf ein offenbar erfolgreiches Pilotprojekt folgte die Ausweitung auf weitere Provinzen, danach wurde der Anwendungsbereich der Steuer auf immer weitere Branchen ausgedehnt. Nach einer Äußerung des chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang von Anfang März soll die Einführung der Mehrwertsteuer zum 1. Mai 2016 abgeschlossen werden, indem zu diesem Zeitpunkt auch Bauleistungen, Grundstücksleistungen, Finanz- und Verbraucherdienstleistungen der Mehrwertsteuer unterworfen werden. Das entsprechende Regelwerk wurde noch nicht veröffentlicht, und es ist auch noch nicht bekannt, wann das der Fall sein wird. Das könnte bedeuten, dass Steuerpflichtige der betreffenden Branchen nur wenig Zeit zur Verfügung stehen wird, sich auf die Umstellung vorzubereiten. Steuerpflichtige der genannten Branchen sollten daher Vorkehrungen treffen, sich ohne allzu viel vermeidbare Verzögerung über Details der Einführung zu unterrichten, sobald sie verfügbar sind. Norwegen: Nullsatz für Nachrichtenmedien Wie bereits in Ausgabe 6 der Umsatzsteuer-News vom Juni 2015 berichtet, plante Norwegen eine Gleichbehandlung aller Nachrichtenmedien in Hinblick auf den Steuersatz. Die zunächst noch ausstehende Genehmigung der Maßnahme durch die EFTA-Überwachungsbehörde liegt nun vor. Die neue Steuerbefreiung gilt bereits seit dem 1. März 2016; eine Verwaltungsanweisung wird in Kürze erwartet. Der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung soll aber mit den Angaben übereinstimmen, die sich aus der seinerzeit an die EFTA-Behörde gerichteten Mitteilung ergaben. Puerto Rico: Einführung einer Mehrwertsteuer aufgeschoben Puerto Rico hatte die Einführung einer Mehrwertsteuer zunächst für den April 2016 vorgesehen. Das Vorhaben wurde nun auf den Juni 2016 verschoben. 7

8 Ihre Ansprechpartner Frank Gehring Düsseldorf Martin Diemer Stuttgart Mónica Azcárate Frankfurt Franz Kirch Köln Bestellung und Abbestellung Wenn Sie den PDF-Newsletter Umsatzsteuer-News bestellen möchten, senden Sie bitte eine leere mit der Betreffzeile Bestellung an: Wenn Sie den PDF-Newsletter Umsatzsteuer-News abbestellen möchten, senden Sie bitte eine leere mit der Betreffzeile Abbestellung an: Die Beiträge sind als Hinweise für unsere Mandanten bestimmt. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer Büros zurück. Teile dieser Veröffentlichung/Information dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Herausgeber nachgedruckt und vervielfältigt werden. Meinungsbeiträge geben die Auffassung der einzelnen Autoren wieder. März 2016 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (IL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der IL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft. 8

Vorsteuerabzug aus Kosten für den Erwerb von Beteiligungen und umsatzsteuerliche Organschaft

Vorsteuerabzug aus Kosten für den Erwerb von Beteiligungen und umsatzsteuerliche Organschaft Vorsteuerabzug aus Kosten für den Erwerb von Beteiligungen und umsatzsteuerliche Organschaft Ausgabe 2, März 2016 In Kürze Nur kurze Zeit, nachdem der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH ) sich in einer

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 10 / Oktober 2016

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 10 / Oktober 2016 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 10 / Oktober 2016 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Vom Europäischen Gerichtshof... 2 Zur Korrektur von Rechnungen... 2 10 %-Grenze für den Vorsteuerabzug

Mehr

Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen I. Einleitung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst in einer richtungsweisenden Entscheidung festgestellt, dass Bauträger beim Bezug von Bauleistungen

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 02 / Februar 2017

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 02 / Februar 2017 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 02 / Februar 2017 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Aus der Rechtsprechung... 2 Berichtigung einer Rechnung durch Abgabe einer Abtretungserklärung...

Mehr

Errichtung einer PV-Anlage

Errichtung einer PV-Anlage PV-Anlagen als Bauleistungen qualifiziert Mit dem nächsten Hammer meldet sich das Bundesfinanzministerium zu Wort. Mit Schreiben vom 09.12.2013 nimmt das BMF zu den Werklieferungen von Photovoltaikanlagen

Mehr

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495)

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495) BUNDESFINANZHOF Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem

Mehr

Umsatzsteuer-News

Umsatzsteuer-News www.pwc.de/de/steuern/umsatzsteuerberatung.jhtml Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Umsatzsteuer-News Ausgabe 8, September 2013 Inhalt Vom Europäischen Gerichtshof...1 Keine Berücksichtigung ausländischer

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 -

Oberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 03 / März 2017

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 03 / März 2017 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 03 / März 2017 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Vom Europäischen Gerichtshof... 2 Besteuerung der Pauschalabgabe auf Geräte und Speichermedien zur Vervielfältigung...

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 01 / Januar 2018

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 01 / Januar 2018 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 01 / Januar 2018 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Aus der Europäischen Union... 3 Herstellerrabatte in der Pharmaindustrie Noch vor Jahresende 2017 hat

Mehr

Bundesfinanzministerium äußert sich zu Fragen der umsatzsteuerlichen Organschaft und zum Vorsteuerabzug der Holdings

Bundesfinanzministerium äußert sich zu Fragen der umsatzsteuerlichen Organschaft und zum Vorsteuerabzug der Holdings Bundesfinanzministerium äußert sich zu Fragen der umsatzsteuerlichen Organschaft und zum Vorsteuerabzug der Holdings Ausgabe 3, Juni 2017 In Kürze Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Jahr 2015 insbesondere

Mehr

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen ( 13b Abs. 3 Nr. 4 und 5 UStG)

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen ( 13b Abs. 3 Nr. 4 und 5 UStG) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 02 / Februar 2016

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 02 / Februar 2016 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 02 / Februar 2016 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Aus der Rechtsprechung... 2 Innergemeinschaftliche Lieferungen: Irgendwie -Nachweis nur in engen Ausnahmefällen...

Mehr

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11

I. Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014, V R 19/11 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 09 / September 2016

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 09 / September 2016 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 09 / September 2016 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Aus der Rechtsprechung... 2 Bereitstellen einer Kontaktbörse im Internet als auf elektronischem

Mehr

Vorab per Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -

Vorab per   Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen

Mehr

Anhang zum Schreiben vom

Anhang zum Schreiben vom Dok.-Nr.: 5234884 Bundesministerium der Finanzen, IV D 3 - S-7279 / 11 / 10002 Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 05.02.2014 Fundstellen Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 07 / Juli 2017

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 07 / Juli 2017 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 07 / Juli 2017 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Vom Europäischen Gerichtshof... 2 Von den Sorgfaltspflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Mehr

Mandanteninformation zum. Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen ab dem

Mandanteninformation zum. Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen ab dem Mandanteninformation zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen ab dem 01.10.2014 Neuregelungen durch das Kroatien-Anpassungs-Gesetz Das Gesetz zur Anpassung des nationalen

Mehr

Mandanteninformation im Juni b UStG Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Mandanteninformation im Juni b UStG Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Mandanteninformation im Juni 2015 13b UStG Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Seit dem Ergehen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. August 2013 ist das Thema Umkehr der Steuerschuldnerschaft

Mehr

Public Services Tax News

Public Services Tax News http://www.pwc.de/de/ps Aktuelle Informationen Ausgabe 2/2016, 21. März 2015 Public Services Tax News Neues vom BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft (wieviel davon ist wirklich neu?) Sehr geehrte Damen

Mehr

NEUERUNGEN BEI BAULEISTUNGEN

NEUERUNGEN BEI BAULEISTUNGEN Brückner. Beier. Socher. Ritter.. 82402 Seeshaupt 82402 Seeshaupt Penzberger Straße 2 email: bbsr-stb@datevnet.de www.bbsr-stb.de Telefon: 08801/9068-0 Telefax: 08801/2465 Stephan Brückner Marco Beier

Mehr

Zu den Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft

Zu den Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft Zu den Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft Ausgabe 1, Februar 2016 In Kürze Im Juli 2015 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtsache Larentia + Minerva und Marenave ein Urteil

Mehr

Umsatzsteuer; Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im Insolvenzverfahren;

Umsatzsteuer; Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im Insolvenzverfahren; Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL DATUM Wilhelmstraße

Mehr

Umsatzsteuer Steuerschuldumkehr bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen

Umsatzsteuer Steuerschuldumkehr bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen ZDH Postfach 110472 10834 Berlin Handwerkskammern Zentralfachverbände Regionale Handwerkskammertage Regionale Vereinigungen der Landesverbände Landeshandwerksvertretungen Wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 08 / August 2017

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 08 / August 2017 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 08 / August 2017 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Aus der Gesetzgebung... 2 Änderungen (vor allem) bei verbindlichen Auskünften und im EU- Vergütungsverfahren...

Mehr

Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug ( 15 UStG) und Berichtigung des Vorsteuerabzuges ( 15a UStG)

Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug ( 15 UStG) und Berichtigung des Vorsteuerabzuges ( 15a UStG) POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL E-MAIL DATUM

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhalt. Aus der Gesetzgebung Intrastat: Erhöhung der Meldeschwelle für Eingänge.

Umsatzsteuer-News. Inhalt. Aus der Gesetzgebung Intrastat: Erhöhung der Meldeschwelle für Eingänge. www.pwc.de/de/steuern/umsatzsteuerberatung.jhtml Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Umsatzsteuer-News Ausgabe 9, September 2015 Inhalt Aus der Gesetzgebung... 1 Intrastat: Erhöhung der Meldeschwelle

Mehr

Strom- und Energiesteuer NEWS Mai 2018

Strom- und Energiesteuer NEWS Mai 2018 Strom- und Energiesteuer NEWS Mai 2018 Liebe Leserinnen, liebe Leser, aus gegebenem Anlass möchten wir Sie noch einmal auf die Anzeige- und Erklärungspflichten nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung

Mehr

Umsatzsteuer; 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlicher Auftragserteilung durch mehrere Personen

Umsatzsteuer; 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlicher Auftragserteilung durch mehrere Personen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Sicherungseinbehalte in der Umsatzsteuer

Sicherungseinbehalte in der Umsatzsteuer Sicherungseinbehalte in der Umsatzsteuer In der Praxis erfolgen in der Baubranche häufig Sicherungseinbehalte für die Absicherung möglicher Gewährleistungsansprüche. Der leistende Unternehmer erhält folglich

Mehr

Fit für Erstellung, Prüfung und Berichtigung von Rechnungen. Umsatzsteuerliche Anforderungen an Rechnungen und Möglichkeiten der Rechnungsberichtigung

Fit für Erstellung, Prüfung und Berichtigung von Rechnungen. Umsatzsteuerliche Anforderungen an Rechnungen und Möglichkeiten der Rechnungsberichtigung Fit für Erstellung, Prüfung und Berichtigung von Rechnungen Umsatzsteuerliche Anforderungen an Rechnungen und Möglichkeiten der Rechnungsberichtigung Stefan Crivellin PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 1. Auflage

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 9 GZ. RV/2687-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W.,R-Straße, vom 5. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10

Mehr

Zu den formellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs und zu Bagatellfällen

Zu den formellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs und zu Bagatellfällen Zu den formellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs und zu Bagatellfällen Ausgabe 4, September 2016 In Kürze Am 15. September 2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrere Urteile veröffentlicht,

Mehr

Umsatzsteuer aktuell

Umsatzsteuer aktuell www.pwc.de/de/steuern/umsatzsteuerberatung.jhtml Informationen zu Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht Umsatzsteuer aktuell Ausgabe 1, Februar 2015 BMF-Schreiben zu den Neuregelungen bei Kommunikationsleistungen

Mehr

für steuerpflichtige Leistungen, wenn eine höhere als die dafür geschuldete Steuer ausgewiesen wurde;

für steuerpflichtige Leistungen, wenn eine höhere als die dafür geschuldete Steuer ausgewiesen wurde; Zu hoher Steuerausweis (1) Weist der leistende Unternehmer oder der von ihm beauftragte Dritte in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als der leistende Unternehmer nach dem Gesetz schuldet (unrichtiger

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. -  -Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder TEL E-MAIL DATUM

Mehr

Aktuelle Entwicklungen des russischen Steuerrechts: Unberechtigte Steuervorteile und Vermögenseinlagen

Aktuelle Entwicklungen des russischen Steuerrechts: Unberechtigte Steuervorteile und Vermögenseinlagen Russian Tax and Legal News Oktober 2017 Aktuelle Entwicklungen des russischen Steuerrechts: Unberechtigte Steuervorteile und Vermögenseinlagen Inhalt 1. Begriff eines unberechtigten Steuervorteils nun

Mehr

Was müssen Sie als britischer Unternehmer beachten, wenn Sie beabsichtigen, Vorsteuervergütung in Deutschland zu beantragen?

Was müssen Sie als britischer Unternehmer beachten, wenn Sie beabsichtigen, Vorsteuervergütung in Deutschland zu beantragen? Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für Antragsteller zur Vorbereitung auf einen Austritt von Großbritannien aus der EU ohne Austrittsabkommen (Stand:. Februar 09) Ab dem 0. März 09, 00.00 Uhr (MEZ),

Mehr

Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 12 / Dezember Umsatzsteuer-News

Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 12 / Dezember Umsatzsteuer-News Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 12 / Dezember 2016 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Vom Europäischen Gerichtshof... 2 Umsatzsteuerliche Behandlung von Preisgeldern... 2 Aus der Rechtsprechung...

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 25.07.1997 KOM(97)405 endg. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATFS zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, die Anwendung einer von Artikel

Mehr

Vorsteuerfallen. Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro.

Vorsteuerfallen. Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro. Vorsteuerfallen Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro. Nach 14 Abs. 4 UStG muss eine ordnungsgemäße Rechnung die folgenden

Mehr

Geplante Gesetzesänderungen zu steuerlichen Folgen von Vermögenseinlagen in russische Tochtergesellschaften, insbesondere durch Forderungsverzichte

Geplante Gesetzesänderungen zu steuerlichen Folgen von Vermögenseinlagen in russische Tochtergesellschaften, insbesondere durch Forderungsverzichte Russian Tax and Legal News November 2016 Geplante Gesetzesänderungen zu steuerlichen Folgen von Vermögenseinlagen in russische Tochtergesellschaften, insbesondere durch Forderungsverzichte Inhalt Derzeitige

Mehr

UStG 4 Nr. 16 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g

UStG 4 Nr. 16 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g BUNDESFINANZHOF Umsätze, die eine Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen durch Gestellung von Haushaltshilfen i.s. des 38 SGB V erzielt, sind, sofern die übrigen Voraussetzungen

Mehr

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen Teil A Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer Kap 2 Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen 2.1 Ort der Leistung Seit 1. Jänner 2010 wird zwischen Dienstleistungen an Unternehmer isd

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 10 / Oktober 2017

Umsatzsteuer-News. Inhaltsverzeichnis. Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 10 / Oktober 2017 Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 10 / Oktober 2017 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Vom Europäischen Gerichtshof... 2 Ein Dämpfer für die Steuerbefreiung selbstständiger Zusammenschlüsse...

Mehr

Umsatzsteuer-News. Inhalt. Aus der Europäischen Union. veröffentlicht Reverse Charge auf Elektrizität und Gas kommt

Umsatzsteuer-News. Inhalt. Aus der Europäischen Union. veröffentlicht Reverse Charge auf Elektrizität und Gas kommt www.pwc.de/de/steuern/umsatzsteuerberatung.jhtml Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Umsatzsteuer-News Ausgabe 7, August 2013 Inhalt Aus der Europäischen Union...1 Zwei Richtlinien zur Bekämpfung von

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. -  -Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX MDg

Mehr

Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen. Ratgeber Handwerk / Steuerrecht

Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen. Ratgeber Handwerk / Steuerrecht Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen Ratgeber Handwerk / Steuerrecht 1. Anforderungen an Rechnungen Für die Angaben in Rechnungen gelten nach 14 und 14a Umsatzsteuergesetz (UStG) bestimmte Mindestanforderungen.

Mehr

Umsatzsteuer richtig gestalten

Umsatzsteuer richtig gestalten Beck-Rechtsberater im dtv 50679 Umsatzsteuer richtig gestalten Ein Ratgeber und Nachschlagewerk, um Gefahren und Kostenrisiken zu vermeiden von Stefan Mücke 1. Auflage Umsatzsteuer richtig gestalten Mücke

Mehr

Nemačka evidencije PDV

Nemačka evidencije PDV Nemačka evidencije PDV Zakon o PDV član 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) 22 Aufzeichnungspflichten (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT MRin Himsel Vertreterin Unterabteilungsleiter

Mehr

Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung

Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Steuerinfo 9/09 Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Zum 1.1.2010 ergeben sich einschneidende Änderungen bei der Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung. Außerdem müssen neue

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen

Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) ZDH-Abt. Steuer- und Finanzpolitik Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen I. Hintergrund Der deutsche Gesetzgeber

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

MANDANTENRUNDSCHREIBEN ZUR UMSATZSTEUER 2010

MANDANTENRUNDSCHREIBEN ZUR UMSATZSTEUER 2010 MANDANTENRUNDSCHREIBEN ZUR UMSATZSTEUER 2010 Das Jahressteuergesetz 2009 bringt umfangreiche Änderungen im Umsatzsteuerrecht mit sich. Insbesondere hat das Gesetz eine EU-Richtlinie (sog. Mehrwertsteuerpaket)

Mehr

Umsatzsteuer 2015/2016 Praxiswissen

Umsatzsteuer 2015/2016 Praxiswissen Umsatzsteuer 2015/2016 Praxiswissen Aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Jahresabschluss 2015 und Voranmeldungsverfahren 2016 März / April 2016 Thomas Behring Michael Weidmann

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0314-F/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 2. Dezember

Mehr

Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen bei. Vorsteuerabzug bei Holding- und

Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen bei. Vorsteuerabzug bei Holding- und Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen bei Kassensystemen Vorsteuerabzug bei Holding- und Organschaftsstrukturen Veröffentlicht am 18. März 2016 Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen

Mehr

Nationale und internationale Beratungsschwerpunkte in der Umsatzsteuer

Nationale und internationale Beratungsschwerpunkte in der Umsatzsteuer Nationale und internationale Beratungsschwerpunkte in der Umsatzsteuer Prof. Dipl.-Kfm. Rolf-R. Radeisen - Steuerberater Inhaltsübersicht: 1 Steuererklärungen 2016 und 2017... 6 1 A Die Jahressteuererklärung

Mehr

Grenzüberschreitende Warenlieferungen in Konsignationslager: Neues vom BMF und von der EU- Kommission

Grenzüberschreitende Warenlieferungen in Konsignationslager: Neues vom BMF und von der EU- Kommission Grenzüberschreitende Warenlieferungen in Konsignationslager: Neues vom BMF und von der EU- Kommission Ausgabe 4, Oktober 2017 In Kürze Nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Frage, ob eine Lieferung

Mehr

Alles neu macht... nein, nicht der Mai, sondern jetzt: das Kroatiengesetz

Alles neu macht... nein, nicht der Mai, sondern jetzt: das Kroatiengesetz September 2014 Alles neu macht... nein, nicht der Mai, sondern jetzt: das Kroatiengesetz Alles neu macht... nein, nicht der Mai, sondern jetzt: das Kroatiengesetz Kurz gefasst heißt es: Kroatiengesetz.

Mehr

Das EuGH-Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht.

Das EuGH-Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

StE Steuern der Energiewirtschaft

StE Steuern der Energiewirtschaft Schwerpunkte Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen Unberechtigter Steuerausweis nach 14c UStG BMF zum Risiko einer doppelten Umsatzsteuerschuld von Energieversorgungsunternehmen bei Rechnungen

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 - POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18

Mehr

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer Steuern/Buchhaltung/Controlling Steuern Udo Cremer Reihengeschäfte Verlag Dashöfer Stand: Oktober 2009 Copyright 2009 Dashöfer Holding Ltd., Zypern & Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg. Alle Rechte, insbesondere

Mehr

Rechnungen 2017 Das muss drinstehen

Rechnungen 2017 Das muss drinstehen Kanzlei Hauptstraße 65 D-12159 Berlin Telefon +49 30 / 85 98 99-0 Telefax +49 30 / 85 98 99-15 Merkblatt Rechnungen 2017 Das muss drinstehen Bürozeiten Montag-Donnerstag 7.30 bis 17.00 Uhr Freitag 7.30

Mehr

Rechnungseingang: Checkliste

Rechnungseingang: Checkliste Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a UStG folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers

Mehr

Umsatzsteuer II Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht

Umsatzsteuer II Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht Skript zum Online-Training Umsatzsteuer II Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht Rechtsstand: Januar 2018 In Kooperation mit Inhalt 1 Überblick... 1 2 Echte Steuerbefreiungen... 3 2.1 Überblick... 3 2.2

Mehr

Rechnungsanforderungen

Rechnungsanforderungen D ip lo m- Kau f ma nn Lars Franke Uhlandstrasse 158 S t e u e r b e r a t e r 10719 Berlin Tel. 030-859 56 730 Fax. 030-859 56 739 Stand: 01/2007 Rechnungsanforderungen 1. Rechnungen müssen folgende Pflichtangaben

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung

Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung Vorsteuerabzug und Besteuerung der gleichgestellten sonstigen Leistung bei Gebäuden, die auch für eigene Wohnzwecke verwendet werden OFD Koblenz 19.11.07, S 7206/S

Mehr

11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen

11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen UStG 1994 - Umsatzsteuergesetz 1994 Berücksichtigter Stand

Mehr

Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 05 / Mai Umsatzsteuer-News

Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 05 / Mai Umsatzsteuer-News Aktuelles rund um das Umsatzsteuerrecht Ausgabe 05 / Mai 2017 Umsatzsteuer-News Inhaltsverzeichnis Aus der Rechtsprechung... 2 Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen und Vertrauensschutz... 2 Umsatzsteuerliche

Mehr

Aktuelle Hinweise zur Umsatzsteuer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen

Aktuelle Hinweise zur Umsatzsteuer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen Aktuelle Hinweise zur Umsatzsteuer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen 1. Hintergrund 1.1 Umsätze vom 1. Oktober 2014 bis 31. Dezember

Mehr

Praktiker-Seminare 2018/2019

Praktiker-Seminare 2018/2019 AKTUELLES ZUR UMSATZSTEUER UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER GROSSEN MWST-REFORM INNERHALB DER EU Dozent Dipl.-Fw. Stefan Göttker September 2018 Aachen - Bonn - Düren - Heinsberg - Köln I - Köln II

Mehr

2. Bei nicht ordnungsgemäßem Beleg- und Buchnachweis kommt auch kein Vertrauensschutz nach 6a Abs. 4 UStG in Betracht.

2. Bei nicht ordnungsgemäßem Beleg- und Buchnachweis kommt auch kein Vertrauensschutz nach 6a Abs. 4 UStG in Betracht. FG München, Urteil v. 24.09.2013 2 K 570/11 Titel: (Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Kfz-Lieferungen) Normenketten: 4 Nr 1 Buchst b UStG 2005 6a Abs 1 UStG 2005 6a Abs 3 UStG 2005 6a Abs

Mehr

FG Baden-Württemberg Urteil vom , 1 K 3504/15

FG Baden-Württemberg Urteil vom , 1 K 3504/15 1 von 5 28.10.2016 08:30 FG Baden-Württemberg Urteil vom 19.5.2016, 1 K 3504/15 Verlagerung der Steuerschuld, Rückabwicklung der sog. Bauträgerfälle (hier: beim Bauträger Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.

Mehr

Titel: Keine Anwendung des 14c Abs. 2 Satz 1 UStG auf Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers - Gesonderter Ausweis eines Steuerbetrags

Titel: Keine Anwendung des 14c Abs. 2 Satz 1 UStG auf Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers - Gesonderter Ausweis eines Steuerbetrags FG Nürnberg, Urteil v. 16.10.2012 2 K 1217/10, 2 K 1217/10 ( Titel: Keine Anwendung des 14c Abs. 2 Satz 1 UStG auf Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers - Gesonderter Ausweis eines Steuerbetrags

Mehr

Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald

Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald 1. Aufgabe A. Zurverfügungstellung der E-Books von B S.A. an F I. Steuerbarkeit 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1. B S.A. = 2 Abs. 1 UStG

Mehr

Umsatzsteuer-Anwendungserlass - konsolidierte Fassung (Stand 4. Oktober 2016)

Umsatzsteuer-Anwendungserlass - konsolidierte Fassung (Stand 4. Oktober 2016) Umsatzsteuer-Anwendungserlass - konsolidierte Fassung (Stand 4. Oktober 2016) Quelle: Bundesministerium der Finanzen Abschnitt 14.8. UStAE Rechnungserteilung bei der Istversteuerung von Anzahlungen (1)

Mehr

Public Services Tax News

Public Services Tax News http://www.pwc.de/de/ps Aktuelle Informationen Ausgabe 1/2016, 18. Februar 2015 Public Services Tax News Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Vermietung von Standflächen

Mehr

GZ: IV A 2 - S 1910/14/ DOK:

GZ: IV A 2 - S 1910/14/ DOK: Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin E-Mail Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Be/Gr Tel.: +49 30 240087-64 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 22. Oktober 2014 Referentenentwurf

Mehr

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 3. März 2010 515 Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt Umsatzsteuer im Binnenmarkt Stand: Mai 2015 Referent: Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege

Mehr

EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der "Ansässigkeit" des Steuerpflichtigen. Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen. Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: BUNDESFINANZHOF EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der "Ansässigkeit" des Steuerpflichtigen Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist ein Steuerpflichtiger bereits dann

Mehr

Mandanten-Information

Mandanten-Information Mandanten-Information EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 1. Die Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ab 2010 Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 wurde das sog. MwSt-Paket der Europäischen Union in das

Mehr

HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH

HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH Sicherung des Vorsteuerabzugs - - - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung Referent: Sebastian Nehls Steuerberater Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,

Mehr

Themen der steuerlichen Mandantenrundschreiben der WTS seit 2010

Themen der steuerlichen Mandantenrundschreiben der WTS seit 2010 Themen der steuerlichen Mandantenrundschreiben der WTS seit 2010 (Stand Juli 2016) Mandantenrundschreiben 1/2010 Wahlrecht bei geringwertigen Wirtschaftsgütern ab 2010 Neues BMF-Schreiben zu haushaltsnahen

Mehr

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.11.2015 COM(2015) 560 final 2015/0260 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Republik Lettland, eine von Artikel 193 der

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Bundesministerium der Finanzen POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97,10117 Berlin TEL FAX E-MAIL DATUM

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 24.11.2009 KOM(2009)641 endgültig Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES zur Ermächtigung der Portugiesischen Republik, eine von den

Mehr

Vorbemerkungen 9 Vorwort 11. Einführung 15 1 Warum die Umsatzsteuer erhoben werden darf 15

Vorbemerkungen 9 Vorwort 11. Einführung 15 1 Warum die Umsatzsteuer erhoben werden darf 15 Vorbemerkungen 9 Vorwort 11 Einführung 15 1 Warum die Umsatzsteuer erhoben werden darf 15 Vorgaben aus Europa für das deutsche Umsatzsteuerrecht 30 2 Rechtsgrundlagen 30 3 Interpretation von Umsatzsteuer

Mehr