Fragensammlung Univ.- Ass. Dr. Birgit Schneider

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fragensammlung Univ.- Ass. Dr. Birgit Schneider"

Transkript

1 Fragensammlung Univ.- Ass. Dr. Birgit Schneider Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an oder poste sie unter Vielen Dank! Du unterstützt uns damit sehr beim Ausbau der Fragensammlung und hilfst uns, das Service für alle Kolleginnen und Kollegen noch weiter zu verbessern! Die Fragen dienen rein der Übung und stellen keine Stoffabgrenzung dar! Alle Angaben ohne Gewähr! Dankeschön allen Studierenden, die uns Fragen zugeschickt haben! Eure AGJus AG Jus 1

2 2016 1) Mit dem Zug von München nach Wien gefahren, in Salzburg Hauptbahnhof kontrollieren deutsche Polizisten den Fahrgast, wie kann das möglich sein? 2) Wann ist der Bund zuständig für EU Recht Umsetzung im Bereich der Länderkompetenz? 3) Berufssitte der Apotheke, darin ist auch die Werbung geregelt: positive Liste (zulässige Formen), negative Liste (unzulässige Formen), alles was weder in die positive noch in die negative Liste fällt braucht eine Genehmigung der Apothekerkammer; verfassungsrechtlich zulässig? 4) Regierung erlässt ein Gesetz, dass sich Gemeinden nicht mehr wirtschaftlich tätig sind, ist das zulässig? 5) Was versteht man unter der sogenannten Amtshilfe? 6) Deutscher Politiker bei Demonstration in Istanbul festgenommen worden (gehen wir mal davon aus, dass ein Grundrechtsverstoß vorliegt), wer könnte sich da jetzt an den Europäischen Menschengerichtshof wenden? 7) Was versteht man unter der sogenannten Ministerverantwortlichkeit? 8) Strafbarkeit für ein Verhalten Dritter (Beispiel: Russland bedingt ausgeschieden aus der Fußball EM, weil russische Fans randaliert haben) Ist sowas verfassungsrechtlich zulässig? 9) Im Rahmen der sonstigen Selbstverwaltung gibt es das Satzungsrecht, was ist das? 10) Wahlanfechtung der Bundespräsidentenwahl: angenommen der VfGH hebt die Stichwahl auf und sie muss wiederholt werden und das ganze kostet 7 Millionen Euro; gibt es eine Möglichkeit, dass sich der Staat das Geld zurückzuholen? 11) Wäre es verfassungsrechtlich zulässig eine Prohibition (Alkoholverkauf) zu verbieten? 12) Präsident(in) des Rechnungshofes: wie lange bestellt und wie erfolgt die Bestellung? 13) Forderung nach einer Volksabstimmung über TTIP 14) Welche Rechte sind durch die Eigentumsgarantie geschützt? 15) Aufsicht über Gemeinden in welchen Bereichen und wer ist zuständig? 16) Versammlung von Erdogan Anhängern, wurde nicht angemeldet, was darf die Polizei (nicht) tun? 17) Ermessenskontrolle durch die Verwaltungsgerichte: Inwieweit können die Verwaltungsgerichte Ermessen der Behörde überprüfen? 18) Unterschied zwischen Bundesminister und Bundesministerium? 19) Forstwesen ist Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung, dazu gehört auch die Waldbrandbekämpfung, die genaueren Regelungen der Waldbrandbekämpfung sind allerdings in Landesgesetzen wie kann das sein? Ausführungsgesetze? wer ist hier für die Vollziehung zuständig? 20) Rechtsnatur einer Geschwindigkeitsbegrenzung? Adressat? AG Jus 2

3 21) Erlass des Bundesministers: keine Journalisten/Fotografen mehr im Wahllokal Welches Grundrecht ist hier berührt? 22) Einrichtung eines Sicherheitkabinetts mit bestimmten Bundesministern und dem Bundeskanzler; soll gewisse Zuständigkeiten/Befugnisse im Krisenfall haben Kann man so etwas überhaupt ohne Verfassungsbestimmung einrichten? Wenn ja, wie? 23) Amtsdauer der Präsidentin des Rechnungshofes? 24) Im Kraftfahrgesetz ist die Lenkerauskunft geregelt, das ist die Bekanntgabe wer das Fahrzeug wann gelenkt hat; ist eine Verfassungsbestimmung Warum? 25) Selbstverwaltung? 26) Fernsehteam hält Interview mit einem Bundesminister, beim Verlassen des Ministeriums werden den Journalisten die Aufzeichnungen abgenommen, wie bekommt das Fernsehteam die Aufnahmen wieder? 27) Schuldirektor verlangt, dass ihm die Maturazeitung vorher vorgelegt wird Grundrecht? 28) Landesvolksanwalt in Vorarlberg Wie kann das sein? 29) (uraltes) Gesetz sieht vor, dass für Vollziehung der Handelsminister zuständig ist, wie finde ich heraus wer gemeint ist? 30) In der StVO Bestimmung Rennradfahrer müssen nicht Radweg benutzen, früher war dafür Voraussetzung, dass sie in einem Radfahrclub Mitglied sind. Kann man das wieder einführen? 31) Beweisvorlage in der ZPO Wann bedingt? Wann unbedingt? Wann ist ein Dritter verpflichtet? Was ist eine Urkunde? 32) Neuerungsverbot im Außerstreitverfahren? 33) Zuständigkeiten im Obsorgeverfahren und Unterhaltsverfahren 34) Oppositionsklage im Exekutionsrecht? Wie heißt die Klage im Außerstr? 35) Unternehmen A kauft 2 Maschinen (eine Wurstschneidemaschine und eine Kühlmaschine ), eine im September, eine im Dezember von einem Unternehmen B. A zahlt nicht, B beantragt Mahnklage gg A, A Einspruch, vorbereitende Tagsatzung wird anberaumt und abgehalten, es erscheint "nur" der Prokurist der Firma A, sofort beantragt Firma B Fällung eines Versäumnisurteils. Zurecht? 36) Sie sind Richterin in Außerstreitsachen, es geht um eine Angelegenheit im Zusammenhang mit einem Grundstück, die internationale Bezüge aufweist. Was tun Sie? 37) Absonderungsrecht anhand Sicherungszession einer Bank? Zustellung? 38) Exekution zur Erwirkung einer Duldung/Unterlassung anhand Beispiel UWG? 39) Aufrechnung im Insolvenzverfahren? 40) Ein Kind will Unterhalt vom Vater, Sie sind Richter, was machen Sie? Verfahrensablauf Außerstreit? AG Jus 3

4 2014 1) Ein Fall, bei dem der Richter seinen Akt als Rechtsmittelrichter vor sich hat (Augeschlossenheit) 2) Was sagen Sie zu widers Anträge im Außerstreit? 3) Aufschiebung im Exekutionsrecht 4) Neuerungsverbot im Außerstreit? 5) A ist Immobilienmaklerin in der Südsteiermark. Ihre Website lautet auf.at. Auf der Homepage hat sie eine internationale Vorwahl angegeben, die Seite ist jedoch nur auf Deutsch. Sie vermittelt ausschließlich Liegenschaften in Österreich. Auch die Anfahrtsbeschreibung bezieht sich nur auf die Anfahrt von Orten innerhalb Österreichs. A vermittelt einem Spanier eine Wohnung in der Südsteiermark. Er zahlt die Provision nicht. Der Provisionsanspruch beläuft sich auf EUR 7.000,00. A klagt die Provision ein. Der Spanier wendet die internationale Zuständigkeit ein und die Tatsache, dass er Verbraucher ist. Was meint er damit? Nach welchen Regelungen prüft man die internationale Zuständigkeit? 6) Was wissen Sie zum Sachverständigenbeweis? Gibt es diesen auch woanders als in der ZPO? Kann die Erstellung eines Gutachtens erzwungen werden? Was geschieht wenn es nicht erstellt wird? Was tut das Gericht dann damit? Was bedeutet es, wenn es der freien Beweiswürdigung unterfällt? Wie kommt es zur Aufnahme des Sachverständigenbeweises? Was wenn beide Parteien sagen, dass sie kein SV- Gutachten wollen? Kann das Gericht trotzdem ein Gutachten anfordern? Wer trägt die Kosten im Laufe des Verfahrens? Wo werden sie hinzugerechnet? Was ist wenn die Partei(en) sich das Gutachten nicht leisten kann (können)? Übernimmt das Gericht immer den Kostenvorschuss? Was passiert, wenn ein Kostenvorschuss aufgetragen aber nicht bezahlt wird? Warum ist es problematisch, wenn das Gericht von Amts wegen ein SV- Gutachten beauftragt? Müssen sich die Parteien immer absprechen, wenn sie ihre Beweise vorlegen? 7) Was ist ein Zahlungsplan und wie funktioniert er? Wie rechnet man die Quote im Zahlungsplan aus? In welchem Verhältnis wird die Quote festgelegt? Auf welchen Zeitraum wird bei der Einkommenslage abgestellt? Wie lange ist Zeit um nach dem Zahlungsplan zurückzuzahlen? Kann auch früher zurückgezahlt werden? Was ist Voraussetzung für einen Zahlungsplan? Was ist mit dem Gebrauchsvermögen? Wird im Insolvenzverfahren noch gepfändet? Woher weiß man, was in die Insolvenzmasse hineinfällt? Muss immer vor der Erstellung eines Zahlungsplans das Vermögen verwertet werden? AG Jus 4

5 8) Was können Sie mir zur Wiedereinsetzung im AußStr- Verfahren sagen? Was für Besonderheiten sind zu beachten? Wie verhält sich die Möglichkeit der Stellung eines neuen Antrags zur Wiedereinsetzung? Was muss ich noch tun, wenn ich eine Wiedereinsetzung beantrage? Was ist bei der Glaubhaftmachung besonders und wann reicht sie? 9) Was ist die materielle Rechtkraft? Was erwächst nicht in Rechtskraft? Was ist wenn gegen den Grundsatz der Einmaligkeit verstoßen wird? Was hängt damit noch zusammen? Ist man durch die materielle Rechtskraft von irgendetwas ausgeschlossen (Einwendungsausschluss?)? 10) Fall: Ein Flughafenbetreiber in Salzburg hat gegen die USA eine offene Forderung für Gebühren, die entstanden sind, als die USA einen Einsatz am Balkan hatten. Der Flughafenbetreiber bringt Klage beim sachlich und örtlich zuständigen LG Linz ein. Die AGB enthalten eine Zuständigkeitsklausel. Was muss bei der EuGVVO- Anwendung beachtet werden? Unterliegen die USA der österreichischen Gerichtsbarkeit? 11) Abgrenzung zwischen unvertretbarerer und vertretbarer Handlung? Auf welches Moment wird abgestellt? Wie wird das durchgesetzt? Wie wird eine unvertretbare Handlung durchgesetzt? 12) Rekurs im Zivilprozess? Kann er auch zweiseitig sein? Wie werden Beschlüsse inhaltlich bezüglich ihrer Wirkung auf den Rekurs eingeteilt? Was ist ein verfahrensleitender Beschluss? Kann das Gericht anders als durch Beschluss oder Urteil entscheiden? Was ist der Unterschied zwischen Urteil und Beschluss? Rekurs an den OGH? 13) Am wird der Beschluss über die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des A öffentlich und am dem A persönlich zugestellt. Am erhebt A einen Rekurs. Er meint das Gericht sei zu Unrecht von seiner Zahlungsunfähigkeit ausgegangen. Was ändert die spätere persönliche Zustellung? Was ist die Zustellung an ihn? Warum wird überhaupt an ihn zugestellt? Wird alles im Konkursverfahren öffentlich zugestellt? Gibt es die Pflicht das zu wissen, was in der Ediktsdatei steht? Wofür spielt es eine Rolle? Was ist die Konsequenz wenn ich es nicht wissen muss? 14) Was ist der Parteibegriff im AußStrVerfahren? Was bedeutet er? 15) Was sagen Sie zu Folgendem: Die Feststellungsklage ist gegenüber der Leistungsklage subsidiär? Gilt das in dieser Absolutheit? Was ist die Feststellung des Eigentums in der Leistungsklage prozessual gesehen? AG Jus 5

6 16) Bindung an ein Strafurteil? Wie weit geht die Bindung im Vergleich zu einer zivilprozessualen Bindung? 17) VaS/EO Mutter muss Tochter unterhalt zahlen, ihr Einkommen verschlechtert sich aber und die Tochter erwirbt einem Exekutionstitel bevor die Mutter ihren Antrag durchgebracht hat. 18) ZPO Veräußerung einer streitverfangenen Sache 19) EUGVVO Rechtsanhängigkeit Theorie des EuGH zur Streitanhängigkeit/ Streitgegenstand 20) Vater bringt im Unterhaltsverfahren "gegen" Sohn Revisionsrekurs ein und beantragt 21) Verfahrenshilfe, die Verfahrenshilfe wird nicht bewilligt 22) Urteil & Beschluss, Gemeinsamkeiten, Unterschiede, etc. 23) Sanierungsplan und Vertretung im Insolvenzverfahren.Bei einvernahme zum konkursverfahren noch sanierungsplan einbringen? 24) A klagt B und C (sind Miteigentümer einer Liegenschaft) auf Feststellung des Bestehens einer Servitut. A und B erscheinen zur mündlichen Tagsatzung, C nicht. A beantragt Fällung eines VU. Was tun? 25) Beweisverfahren im Außerstreitv 26) Insolvenzverwalter, Masseverwalter, Sanierungsverwalter ) A schuldet B Es kommt zu einem Prozess. Während des Prozesses zahlt A B die Schulden. Was macht B jetzt am besten, damit er nicht auf den Kosten sitzen bleibt: (Klagseinschränkung - vgl Klage zurücknehmen) 2) Was sind Masseforderungen? Was kann man als Massegläubiger tun, wenn genug Masse vorhanden ist aber der Insolvenzverwalter die Masseforderung nicht begleicht? (Exekution gegen die Masse) 3) Anhängigkeit im Außerstreitverfahren vgl streitiges Verfahren. AG Jus 6

Univ.-Ass. Dr. Birgit Schneider

Univ.-Ass. Dr. Birgit Schneider Univ.-Ass. Dr. Birgit Schneider Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@agjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen. Vielen Dank!

Mehr

Fragenkatalog Ass. Dr. Birgit Schneider 2015 I. Streitiges Verfahren / ZPO

Fragenkatalog Ass. Dr. Birgit Schneider 2015 I. Streitiges Verfahren / ZPO Fragenkatalog Ass. Dr. Birgit Schneider 2015 I. Streitiges Verfahren / ZPO A schuldet dem B 20.000. Es kommt zu einem Prozess. Während des Prozesses zahlt A dem B die Schulden. Was macht B jetzt am besten,

Mehr

Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.

Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Wiederholungsfragen Geben Sie Beispiele für eine notwendige Streitgenossenschaft! Welche Folgen hat die Nebenintervention? Welche Folgen hat die Streitverkündung? Geben Sie Beispiele für Situationen, in

Mehr

Univ.-Prof. Dr. Manfred Stelzer

Univ.-Prof. Dr. Manfred Stelzer Univ.-Prof. Dr. Manfred Stelzer Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@agjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen. Vielen Dank!

Mehr

Frage 2: Kann über ein Bundesland ein Insolvenzverfahren eröffnet werden? Wozu braucht es einen Insolvenzverwalter?

Frage 2: Kann über ein Bundesland ein Insolvenzverfahren eröffnet werden? Wozu braucht es einen Insolvenzverwalter? II. Akteure Frage 2: Kann über ein Bundesland ein Insolvenzverfahren eröffnet werden? Wozu braucht es einen Insolvenzverwalter? A. Schuldner Insolvenzfähigkeit ( = Rechtsfähigkeit) o Natürliche Personen

Mehr

Zivilverfahrensrecht -Erkenntnisverfahren. Gliederung Blatt 1

Zivilverfahrensrecht -Erkenntnisverfahren. Gliederung Blatt 1 Gliederung Blatt 1 A. Einführung I. Vorbemerkung II. Literaturhinweise B. Grundsätzliches I. Das Gewaltmonopol des Staates als Grundlage des Verfahrensrechts II. Ziele des Zivilprozesses III. Stellung

Mehr

Fragensammlung Hofrat des OGH Dr. Jürgen Rassi

Fragensammlung Hofrat des OGH Dr. Jürgen Rassi Fragensammlung Hofrat des OGH Dr. Jürgen Rassi Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@fvjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen.

Mehr

VU VERFAHRENSRECHT. Stoffwiederholung

VU VERFAHRENSRECHT. Stoffwiederholung VU VERFAHRENSRECHT Stoffwiederholung In der Klausur immer auf Rechtsvorschriften Bezug nehmen! 95 Ist der Landesgesetzgeber oder der Bundesgesetzgeber befugt, das Verwaltungsverfahren gesetzlich zu regeln?

Mehr

RECHTSKURSAKADEMIE ZGV

RECHTSKURSAKADEMIE ZGV RECHTSKURSAKADEMIE RECHTSKURSAKADEMIE ZGV Literatur Prüfung Prozess = ultima ratio Außergerichtliche Streitbeilegung Ladung zum prätorischen Vergleich 433 Schlichtungsstellen (va bei Kammern) Mediation

Mehr

Überblick Privat-Konkurs

Überblick Privat-Konkurs Überblick Privat-Konkurs Text in Leichter Sprache Sie stellen einen Antrag auf Privat-Konkurs bei Gericht. Die Schulden-Beratung hilft Ihnen dabei. Das Gericht eröffnet den Privat-Konkurs. Es kommt zu

Mehr

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA)

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Vorlesung im Wintersemester 2009 / 2010 2. Vorlesungstag Montag, den 12.10.2009 Wiederholung Einführung in das Zivilprozessrecht Wiederholung Zivilprozessrecht

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2016 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht

Mehr

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2015

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2015 Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Sommersemester 2015 Motivation Juristische Allgemeinbildung Verfahrensrechtliche Grundlagen, die Pflichtfachstoff sind. Klausur - Fall - Wissensfragen Folie 2 Rechtsgrundlagen

Mehr

Inhalt. Lektion 4: Die Klagearten 35 A. Leistungsklage 35 B. Feststellungsklage 35 C. Gestaltungsklage 39 Zusammenfassende Übersicht 41

Inhalt. Lektion 4: Die Klagearten 35 A. Leistungsklage 35 B. Feststellungsklage 35 C. Gestaltungsklage 39 Zusammenfassende Übersicht 41 Inhalt ZPO I - Erkenntnisverfahren Einleitung 7 A. Aufgabe des Zivilprozesses 7 B. Gliederung des Zivilprozesses 7 C. Aufbau der Zivilgerichtsbarkeit 8 Lektion 1: Die Verfahrensgrundsätze 10 A. Dispositionsgrundsatz

Mehr

Der Zivilprozess. Eine Einführung für Wirtschaftsjuristen in das Zivilprozessrecht und die Zwangsvollstreckung. von. Prof. Dr.

Der Zivilprozess. Eine Einführung für Wirtschaftsjuristen in das Zivilprozessrecht und die Zwangsvollstreckung. von. Prof. Dr. Der Zivilprozess Eine Einführung für Wirtschaftsjuristen in das Zivilprozessrecht und die Zwangsvollstreckung von Prof. Dr. Dieter Weber Studiengangleiter Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Nürtingen

Mehr

Christina Klein. Einführung in das Insolvenzverfahren. interna Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Einführung in das Insolvenzverfahren. interna Ihr persönlicher Experte Christina Klein Einführung in das Insolvenzverfahren interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Rechtliche Grundlagen des Insolvenzverfahrens..........

Mehr

A. Schnell gewusst: Der Zivilprozess erster Instanz

A. Schnell gewusst: Der Zivilprozess erster Instanz VII Vorwort... Abkürzungsverzeichnis.... XIII V A. Schnell gewusst: Der Zivilprozess erster Instanz I. Einführung... 1 1. Grundwissen... 1 a) Was regelt die ZPO?... 1 b) Verfahrensarten der ZPO... 1 c)

Mehr

Sachwalterverfahren: Welche Rechts- Mittel habe ich?

Sachwalterverfahren: Welche Rechts- Mittel habe ich? Sachwalterverfahren: Welche Rechts- Mittel habe ich? Zu jedem Beschluss zur Sachwalter-Bestellung erhalten Sie eine Belehrung über die Rechts-Mittel. Diese Information ist hier in leicht verständlicher

Mehr

7. Teil: Die Klage. A. Die Bedeutung der Klage B. Klagearten C. Klageerhebung D. Die Wirkungen der Klageerhebung E. Der Streitgegenstand.

7. Teil: Die Klage. A. Die Bedeutung der Klage B. Klagearten C. Klageerhebung D. Die Wirkungen der Klageerhebung E. Der Streitgegenstand. 7. Teil: Die Klage A. Die Bedeutung der Klage B. Klagearten C. Klageerhebung D. Die Wirkungen der Klageerhebung E. Der Streitgegenstand Folie 59 Bedeutung der Klage Wiederholung Verfahrensgrundsätze: Klage

Mehr

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2017

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2017 Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Sommersemester 2017 Motivation Juristische Allgemeinbildung Verfahrensrechtliche Grundlagen, - die Pflichtfachstoff sind und - unentbehrlich für das Referendariat.

Mehr

Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts

Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts Erkenntnisverfahren Von Dr. h.c. Dr. Walter H. Rechberger Universitätsprofessor in Wien MMag. Dr. Daphne-Ariane Simotta Universitätsprofessorin in Graz

Mehr

Hofrat des OGH Dr. Ju rgen Rassi

Hofrat des OGH Dr. Ju rgen Rassi Hofrat des OGH Dr. Ju rgen Rassi Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@agjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen. Vielen Dank! Du unterstützt

Mehr

16. Teil: Rechtsmittel. A. Gemeinsame Grundsätze B. Die Berufung C. Die Revision D. Die Beschwerde E. Sicherstellung einheitlicher Entscheidungen

16. Teil: Rechtsmittel. A. Gemeinsame Grundsätze B. Die Berufung C. Die Revision D. Die Beschwerde E. Sicherstellung einheitlicher Entscheidungen 16. Teil: Rechtsmittel A. Gemeinsame Grundsätze B. Die Berufung C. Die Revision D. Die Beschwerde E. Sicherstellung einheitlicher Entscheidungen Folie 121 Begriff: Rechtsbehelfe Rechtsmittel (= mit Devolutiveffekt)

Mehr

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen. 3 Ob 60/17w Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hoch als Vorsitzenden sowie die Vizepräsidentin Dr. Lovrek, die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch und die Hofrätin Dr. Kodek als weitere

Mehr

Mein Recht vor Gericht

Mein Recht vor Gericht Hans-Joachim Musielak Mein Recht vor Gericht Rechte und Pflichten im Zivilprozeß Springer nhaltsverzeichnis i i Verwendete Abkürzungen X r 1 Was will dieses Buch? 1 Wie läuft ein Zivilprozeß ab? 2 Die

Mehr

Prof. Dr. Tanja Domej HS Europäisches Zivilverfahrensrecht. Handout 2. Thema: Anwendungsbereich des LugÜ. I. Zur Einführung: Auslegung des LugÜ

Prof. Dr. Tanja Domej HS Europäisches Zivilverfahrensrecht. Handout 2. Thema: Anwendungsbereich des LugÜ. I. Zur Einführung: Auslegung des LugÜ Prof. Dr. Tanja Domej HS 2015 Europäisches Zivilverfahrensrecht Handout 2 Thema: Anwendungsbereich des LugÜ I. Zur Einführung: Auslegung des LugÜ grundsätzliche Möglichkeiten: autonome Auslegung, lex causae,

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 D 32/09 4 K 501/06 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Beschwerdeführer - gegen die Stadt Zwickau vertreten durch die Oberbürgermeisterin

Mehr

VIII. Anmeldung und Feststellung von Insolvenzforderungen

VIII. Anmeldung und Feststellung von Insolvenzforderungen VIII. Anmeldung und Feststellung von Insolvenzforderungen Frage 11: Die S GmbH schuldet dem A noch Zahlungen für die Lieferung von Waren. A liest nun in der Zeitung, dass über das Vermögen der S GmbH das

Mehr

Steuern. Wer muss Steuern bezahlen? Leichte Sprache

Steuern. Wer muss Steuern bezahlen? Leichte Sprache Leichte Sprache 02.07.2014 Steuern Fast alle Menschen in Deutschland zahlen Steuern. Auch eine Firma muss Steuern zahlen. Die Steuern bekommt der Staat, weil der Staat damit für Sachen bezahlt. Zum Beispiel

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung Textgegenüberstellung www.parlament.gv.at Neunter Titel Gerichtliches Verfahren Zuständigkeit 615. (1) Für die Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs und die Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens

Mehr

AM 24. SEPTEMBER IST DIE WAHL ZUM DEUTSCHEN BUNDES-TAG.

AM 24. SEPTEMBER IST DIE WAHL ZUM DEUTSCHEN BUNDES-TAG. KURZES WAHL-PROGRAMM DER FDP. IN LEICHTER SPRACHE. AM 24. SEPTEMBER IST DIE WAHL ZUM DEUTSCHEN BUNDES-TAG. WÄHLEN SIE DIE FDP. Im folgenden Text steht: Welche Meinung wir zu wichtigen Themen haben. Was

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 01.10.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

Erklärung zum Formular: Antrag für einen Unterhalts-Vorschuss Erklärung

Erklärung zum Formular: Antrag für einen Unterhalts-Vorschuss Erklärung Erklärung zum Formular: Antrag für einen Unterhalts-Vorschuss Erklärung Sie haben ein Kind. Sie erziehen das Kind allein. Sie bekommen vom anderen Eltern-Teil nicht genügend Geld für das Kind. Dann können

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «Name» «Vorname» «Kennnummer» «Berufsschule» Datum: 26.04.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel:

Mehr

DIE MÜNDLICHE VERHANDLUNG VOR DEM VERWALTUNGSGERICHT. Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre

DIE MÜNDLICHE VERHANDLUNG VOR DEM VERWALTUNGSGERICHT. Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre DIE MÜNDLICHE VERHANDLUNG VOR DEM VERWALTUNGSGERICHT Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre ÜBERSICHT Die mündliche Verhandlung als Kernelement eines gerichtlichen

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 5 W 50/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 002 1 O 73/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn R B - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kläger

Mehr

Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht

Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht A. Materiellrechtliche Fragestellung Frage: Ist das Gesetz, die Maßnahme oder das Unterlassen verfassungsmäßig/rechtmäßig? Aufgabe: Prüfen Sie die Verfassungsmäßigkeit/Rechtmäßigkeit

Mehr

Österreichische Entscheidungen zur Europäischen Vollstreckungstitel-Verordnung (EuVTVO)

Österreichische Entscheidungen zur Europäischen Vollstreckungstitel-Verordnung (EuVTVO) Österreichische Entscheidungen zur Europäischen Vollstreckungstitel-Verordnung (EuVTVO) (VO [EG] Nr 805/2004 vom 21. 4. 2004, ABl L 2004/143, 15) Gericht Datum GZ Fundstelle Rechtssätze Artikel OGH 17.

Mehr

Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts

Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer 1 Gegenstand - Art 126a B-VG - VfGH entscheidet über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Rechnungshof und einem Rechtsträger, welcher

Mehr

Arbeitsgruppe Rechtsfragen. Thema: Die neue Insolvenzordnung Law of of the PRC of of China on Enterprise Bankruptcy vom

Arbeitsgruppe Rechtsfragen. Thema: Die neue Insolvenzordnung Law of of the PRC of of China on Enterprise Bankruptcy vom Arbeitsgruppe Rechtsfragen 15.01.07 Thema: Die neue Insolvenzordnung Law of of the PRC of of China on Enterprise Bankruptcy vom 27.08.2006 Übersicht 1. 1. Anwendungsbereich 2. 2. Insolvenz-/ Sanierungsgründe

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 7 U 188/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 639/02 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Abschrift Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn P...

Mehr

Schuldnerberatung OÖ. Privatkonkurs?

Schuldnerberatung OÖ. Privatkonkurs? Schuldnerberatung OÖ Privatkonkurs? 155.000 Privatkonkursanträge in Österreich 1995 2017 Privatkonkurs im Überblick Zahlungsunfähigkeit KONKURSFORMULARE AuSSergerichtlicher AUSFÜLLEN Ausgleich UND Zustimmung

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Rechtsstreit. B... als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. C... GmbH,

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Rechtsstreit. B... als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. C... GmbH, Arbeitsgericht Weiden Kammer Schwandorf Gerichtstag Amberg Aktenzeichen: 6 Ca 283/03 A IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit A... - Kläger - Prozessbevollmächtigter: g e g e n B... als Insolvenzverwalter

Mehr

Das Landesgericht Feldkirch als Rekursgericht hat. durch den Richter Hofrat Dr. Höfle als Vorsitzenden sowie

Das Landesgericht Feldkirch als Rekursgericht hat. durch den Richter Hofrat Dr. Höfle als Vorsitzenden sowie 2 R 29/10w B e s c h l u s s Das Landesgericht Feldkirch als Rekursgericht hat durch den Richter Hofrat Dr. Höfle als Vorsitzenden sowie den Richter Dr. Müller und die Richterin Dr. Ciresa als weitere

Mehr

Beschluss vom 04. August 1999, Az.: 8 U 2159/ ZPO. Leitsatz:

Beschluss vom 04. August 1999, Az.: 8 U 2159/ ZPO. Leitsatz: Beschluss vom 04. August 1999 Az.: 8 U 2159/99 345 ZPO Leitsatz: 1. Ein Verhandeln zur Hauptsache i.s.v. 345 ZPO setzt nicht voraus dass Sachanträge gestellt werden. Es genügt dass nach Erörterung von

Mehr

Die Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren nach der Insolvenzordnung

Die Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren nach der Insolvenzordnung Die Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren nach der Insolvenzordnung Beitrag zum 2. Internationalen Symposium für Restrukturierung Dr. Helmut Katzmayr Kufstein, 11.10.2013 Kurzer Rückblick auf die Rechtlage

Mehr

Abgrenzung Art. 41 /42 ZGB aus gerichtlicher Sicht sowie zum Umgang der Gerichte mit Personenstands-Klagen gemäss Art. 42 ZGB

Abgrenzung Art. 41 /42 ZGB aus gerichtlicher Sicht sowie zum Umgang der Gerichte mit Personenstands-Klagen gemäss Art. 42 ZGB 17.04.2015 Abgrenzung Art. 41 /42 ZGB aus gerichtlicher Sicht sowie zum Umgang der Gerichte mit Personenstands-Klagen gemäss Art. 42 ZGB Hans Ulrich Gerber, Gerichtspräsident Regionalgericht Bern-Mittelland,

Mehr

Zivilgerichtliches Verfahrensrecht Vertiefung. Univ.-Prof. Dr. Walter Buchegger

Zivilgerichtliches Verfahrensrecht Vertiefung. Univ.-Prof. Dr. Walter Buchegger Zivilgerichtliches Verfahrensrecht Vertiefung Univ.-Prof. Dr. Walter Buchegger walter.buchegger@jku.at Wechselmandatsverfahren ( 555 bis 559 ZPO) Wechselklage Wechselmandatsklage Kausalklage Wechselklage

Mehr

Fragensammlung Univ.- Prof. Dr. Christian Koller

Fragensammlung Univ.- Prof. Dr. Christian Koller Fragensammlung Univ.- Prof. Dr. Christian Koller Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@fvjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen.

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2017

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2017 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2017 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht

Mehr

Kommentar zur ZPO. Walter H. Rechberger (Hrsg) Kommentar. 4. Auflage 1^ VERLAG ÖSTERREICH. bearbeitet von

Kommentar zur ZPO. Walter H. Rechberger (Hrsg) Kommentar. 4. Auflage 1^ VERLAG ÖSTERREICH. bearbeitet von Walter H. Rechberger (Hrsg) Kommentar zur ZPO bearbeitet von Dr. Andreas Frauenberger, Rechtsanwalt in Wien Dr. Robert Fucik, Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz, Wien Dr. Edwin Gitschthaler,

Mehr

Beschluss: Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom wird zurückgewiesen.

Beschluss: Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom wird zurückgewiesen. LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 7 Ta 193/17 12 Ca 816/16 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 12.02.2018 Rechtsvorschriften: 103, 104 ZPO Orientierungshilfe: Im Kostenfestsetzungsverfahren nach 103 ff. ZPO können

Mehr

Inhalt. Basiswissen ZPO I - Erkenntnisverfahren

Inhalt. Basiswissen ZPO I - Erkenntnisverfahren Inhalt Basiswissen ZPO I - Erkenntnisverfahren I. Grundlagen Erkenntnisverfahren 7 Zweck des Zivilprozesses Ablauf des Instanzenzuges II. Grundsätze des Verfahrens im Zivilprozess 12 Dispositionsmaxime

Mehr

Zivilprozessordnung (ZPO)

Zivilprozessordnung (ZPO) Inhaltsverzeichnis Vorwort zur siebten Auflage... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 35 Einführung... 41 I. Zivilprozess... 42 II. Zivilprozessrecht... 44

Mehr

10.2 Voraussetzungen für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung von Urteilen

10.2 Voraussetzungen für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung von Urteilen 10. Vollstreckbare Ausfertigung 10. Vollstreckbare Ausfertigung 10.1 Zuständigkeit 10.1.1 Die vollstreckbare Ausfertigung von zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titeln, welche einen vollstreckungsfähigen

Mehr

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Wiederholungsfragen Was ist die spezifische Funktion der Anfechtung nach 130, 131? Welche Rechtsfolgen kann die Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung auslösen? Welche Qualität hat der Rückgewähranspruch

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 153/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 306/06 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren E GmbH &

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID BVerwG 6 A 6.09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. März 2010 durch den Vorsitzenden

Mehr

SHAEF-Gesetze weiterhin in Kraft

SHAEF-Gesetze weiterhin in Kraft SHAEF-Gesetze weiterhin in Kraft Überleitungsvertrag Erster Teil ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Artikel 2 (1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten

Mehr

B e g r ü n d u n g :

B e g r ü n d u n g : 6 Ob 2/17p Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny in der

Mehr

Zivilprozessrecht. Vorlesung ZPO Wintersemester 2017/2018 Robin Matzke

Zivilprozessrecht. Vorlesung ZPO Wintersemester 2017/2018 Robin Matzke Zivilprozessrecht 13 A. V. Entscheidungen Richterliche Entscheidungsformen s. 160 III Nr. 6 ZPO Verfügungen Beschlüsse Urteile idr prozessleitende Anordnungen vom Vorsitzenden, dem beauftragten oder ersuchten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 5. Dezember in dem Insolvenzeröffnungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 5. Dezember in dem Insolvenzeröffnungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 291/11 BESCHLUSS vom 5. Dezember 2013 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 234 Abs. 1, 569 Abs. 1 Werden dem Rechtsanwalt zur Abfassung

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 U 62/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 13 O 186/04 Landgericht Frankfurt (Oder) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn H S, - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt,

Mehr

3. Fall. D Düsseldorf (D) Schenkung Haus Zürich. Freundin F. CH-Konkursverwaltung

3. Fall. D Düsseldorf (D) Schenkung Haus Zürich. Freundin F. CH-Konkursverwaltung 3. Fall D Düsseldorf (D) Schenkung Haus Zürich Freundin F CH-Konkursverwaltung Nach welchem Recht richtet sich die internationale Zuständigkeit für die Anfechtungsklage der Konkursverwaltung? Variante:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II Z R 3 4 / 1 3. vom. 3. Juni in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II Z R 3 4 / 1 3. vom. 3. Juni in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF II Z R 3 4 / 1 3 BESCHLUSS vom 3. Juni 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Juni 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann,

Mehr

Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts

Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer VfGH: Rechnungshofkompetenzen und Kausalgerichtsbarkeit 1 Gegenstand: - Art 126a B-VG - Der VfGH entscheidet über Meinungsverschiedenheiten

Mehr

Fall 3 Verfahrensablauf, Beweisrecht

Fall 3 Verfahrensablauf, Beweisrecht Fall 3 Verfahrensablauf, Beweisrecht Die Informatik AG hat für die Automobile AG ein neues Softwareprogramm im Wert von CHF 100'000.- entwickelt. Die Automobile AG behauptet, das Programm weise technische

Mehr

Informationen zur EU-Wahl 2019 in Leichter Sprache

Informationen zur EU-Wahl 2019 in Leichter Sprache Bundesministerium für Inneres Informationen zur EU-Wahl 2019 in Leichter Sprache Alle Menschen haben das Recht, sich selbst und ohne Hilfe von Anderen informieren zu können. Aber viele Menschen haben Probleme,

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Teil I: Das Verfahrensrecht 15 1. Aufbau und Aufgaben der Gerichtsbarkeit 15 1.1 Übersicht 15 1.2 Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo Schalke Fanclub»Klein Schalke 04«Rietberg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo (2) Er hat seinen Sitz in Rietberg.

Mehr

Arbeitsgerichtsverfahren Überblick

Arbeitsgerichtsverfahren Überblick Arbeitsgerichtsverfahren Überblick Die Kompetenzordnung der rechtsprechenden Gewalt Art. 92 GG Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2011/2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2011/2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2011/2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 2/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 O 6/05 Landgericht Cottbus (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Rechtsanwaltsvergütungssache betreffend den

Mehr

Die Durchsetzung von Forderungen in der Zwangsvollstreckung und Insolvenz in Bulgarien

Die Durchsetzung von Forderungen in der Zwangsvollstreckung und Insolvenz in Bulgarien Dimitar Stoimenov/Boris Ivanov Die Durchsetzung von Forderungen in der Zwangsvollstreckung und Insolvenz in Bulgarien i Vorbemerkungen (wirtschaftliche Rahmenbedingungen) II Durchsetzung von Forderungen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 5. Juni in dem Insolvenzverfahren. InsO 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 1, 148 Abs. 2; ZPO 850f Abs.

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 5. Juni in dem Insolvenzverfahren. InsO 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 1, 148 Abs. 2; ZPO 850f Abs. BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 31/10 BESCHLUSS vom 5. Juni 2012 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 1, 148 Abs. 2; ZPO 850f Abs. 1 Über die Massezugehörigkeit

Mehr

Insolvenzrechtsänderungsgesetz

Insolvenzrechtsänderungsgesetz Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 1 I. Das neue Insolvenzverfahren: Primäres Ziel der Reform war es eine übersichtlichere Verfahrensstruktur zu schaffen. Durch das IRÄG 2010 (in Kraft seit 1. Juli 2010)

Mehr

10 ObS 142/11x. gefasst:

10 ObS 142/11x. gefasst: 10 ObS 142/11x Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie

Mehr

Fragensammlung OStA Mag.Hartmut Haller

Fragensammlung OStA Mag.Hartmut Haller Fragensammlung OStA Mag.Hartmut Haller Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@fvjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen. Vielen

Mehr

- Nichtamtliche Fassung -

- Nichtamtliche Fassung - - Nichtamtliche Fassung - Änderungen der ZPO zum 1. Januar 2004 durch das Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 U 16/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 C 164/06 Amtsgericht Königs Wusterhausen (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit des O H, - Prozessbevollmächtigter:

Mehr

ZPR HS 15 Formen der Erledigung der Klage (Meier, ZPR, 33) Prof. Isaak Meier

ZPR HS 15 Formen der Erledigung der Klage (Meier, ZPR, 33) Prof. Isaak Meier ZPR HS 15 Formen der Erledigung der Klage (Meier, ZPR, 33) Prof. Isaak Meier Tabelle: Formen der Erledigung der Klage Grundformen Arten Umschreibung Erledigung des Verfahrens mit Entscheid (Art. 236 f.

Mehr

Dieses Gesetz regelt im Rahmen des Bundesrechts den Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts.

Dieses Gesetz regelt im Rahmen des Bundesrechts den Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts. GESETZ über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) (vom 28. November 2010 1 ; Stand am 1. Januar 2011) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 15a des Bundesgesetzes

Mehr

SCHULDNERBERATUNG OÖ PRIVATKONKURS?

SCHULDNERBERATUNG OÖ PRIVATKONKURS? SCHULDNERBERATUNG OÖ PRIVATKONKURS? 165.000 Privatkonkursanträge in Österreich 1995 2018 PRIVATKONKURS IM ÜBERBLICK ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT KONKURSFORMULARE AUSSERGERICHTLICHER AUSFÜLLEN AUSGLEICH UND Zustimmung

Mehr

Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Alina Lengauer, LLM.

Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Alina Lengauer, LLM. Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Alina Lengauer, LLM. Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@fvjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen.

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Zwischenprüfung 2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Zwischenprüfung 2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Zwischenprüfung 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund

Mehr

Die Grundsatz-Erklärung in wenigen Worten

Die Grundsatz-Erklärung in wenigen Worten Die Grundsatz-Erklärung in wenigen Worten Diese Grundsatz-Erklärung ist bei einer Fach-Konferenz am in Sankt Georgen am Längsee entstanden. Das Thema der Fach-Konferenz war: von Menschen mit hohem Unterstützungs-Bedarf

Mehr

Mandatsverhältnis Prof. Dr. Th. Kaiser Prozessvol macht

Mandatsverhältnis Prof. Dr. Th. Kaiser Prozessvol macht Mandatsverhältnis Prozessvollmacht Einseitiges Rechtsgeschäft Umfang Im Innenverhältnis, Im Außenverhältnis Erlöschen der Vollmacht Innenverhältnis Außenverhältnis: Bestellung eines anderen Anwalts, 87

Mehr

Hinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen von Einwendungen i. S. ZPO. Vorbringen abweichender Rechtsansichten

Hinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen von Einwendungen i. S. ZPO. Vorbringen abweichender Rechtsansichten 7. Teil Begründetheit der Klage Verhalten des Beklagten Der streitigen Verhandlung ausweichen - Nicht erscheinen/verhandeln, 331, 333 - Anerkenntnis, 307 Hinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 3 Ob 206/12h

IM NAMEN DER REPUBLIK. 3 Ob 206/12h IM NAMEN DER REPUBLIK 3 Ob 206/12h 2 3 Ob 206/12h Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die

Mehr

Jahresbericht 2013 und 2014

Jahresbericht 2013 und 2014 Jahresbericht 2013 und 2014 Einleitung Sie lesen hier den Jahresbericht des Monitoring-Ausschusses für die Jahre 2013 und 2014. Der Monitoring-Ausschuss ist jetzt Mitglied im Bundes-Behinderten-Beirat.

Mehr

1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage Obersatz: Die Klage des H hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. 1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges

Mehr

Bezirksverband Schwaben im Bayerischen Schachbund und im Bayerischen Landessportverband

Bezirksverband Schwaben im Bayerischen Schachbund und im Bayerischen Landessportverband Bezirksverband Schwaben im Bayerischen Schachbund und im Bayerischen Landessportverband Verfahrensordnung des Schiedsgerichts des Bezirksverbands Schwaben in der Fassung vom 08.07.2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 36/01 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 192/00 Landgericht Cottbus Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 22. November in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 22. November in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZA 14/18 BESCHLUSS vom 22. November 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 233 Satz 1 I, 700 Abs. 1, 339 Verfolgt der Kläger eine erhebliche Forderung

Mehr

Kostenrechtliche Fragen im selbständigen Beweisverfahren

Kostenrechtliche Fragen im selbständigen Beweisverfahren Thorsten Seeber Kostenrechtliche Fragen im selbständigen Beweisverfahren Nomos Inhaltsverzeichnis Teil 1 Einleitung 15 A. Bedeutung des selbständigen Beweis Verfahrens 15 B. Kostenrechtliche Streitfragen

Mehr

1 Präs /17h

1 Präs /17h 533/SN XXV. GP - Stellungnahme 1 von 5 1 Präs. 1614-1225/17h Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs zur Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

Mehr

Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil

Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil Abkürzungsverzeichnis... XV Allgemeiner Teil... 1 I. Einführung... 1 A. Hintergrund, Begriff und Aufgaben des zivilgerichtlichen Verfahrensrechts... 1 B. Rechtsquellen... 2 II. Grundlagen... 3 A. Verfassungsrechtliche

Mehr