Willkommen zur Informationsveranstaltung der Aktivkonferenz Rehabilitation. 23 März 2016

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1 Willkommen zur Informationsveranstaltung der Aktivkonferenz Rehabilitation 23 März 2016

2 Programm 2

3 Programm 3

4 Programm 4

5 Programm 5

6 Physiotherapietarif Kommt er der neue Tarif? Markus Tschanz Projektleiter Tarife 6

7 Tarif Physiotherapie Ambulante Physiotherapie: Die Themen Wer ist an der Revision beteiligt Tarifstruktur Bemessung der Tarifpositionen Sicherstellung des Wechsels des Tarifmodells ohne Mehrkosten Fahrplan bis zur Eingabe / Anwendung TPW-Verhandlungen mit der MTK 7

8 Tarif Physiotherapie Wer ist an der Revision beteiligt: alle ausser MTK Leistungserbringer-Organisationen: H+ die Spitäler der Schweiz physioswiss ASPI Krankenversicherer-Organisationen curafutura santésuisse (operativ tarifsuisse) Es fehlt die MTK. Grund: offene Verhandlungen zu Taxpunktwerten mit H+ und physioswiss 8

9 Tarifstruktur Prämissen Abrechenbar nur, wenn beschriebene Zeit geleistet ist Parallele Behandlungen Einzeltherapie, Gruppentherapie, MTT möglich. Voraussetzung: Verordnung dazu nötig Sitzungsdefinition: Eine Sitzung entspricht einer Basisposition und deren allfälligen Zuschlagsposition - Anwendungsregel pro Position 9

10 Tarifstruktur Einzeltherapie Basisposition Einzeltherapie Zeitaufwand 30 Min. (inkl. Wechselzeit und Dossierführung) Basisposition Einzeltherapie mit erhöhtem Zeitaufwand 45 Min. hier Anwendungsregel beachten - beispielsweise Kinder unter 8 Jahren, Behandlung von 2 oder mehr Körperregionen, bei Störung des Lymphgefässsystems 10

11 Tarifstruktur Gruppentherapie Basisposition Gruppentherapie 2-6 TN Zeitaufwand Min. (auch 60 und 90 Min.) Basisposition Gruppentherapie 7-10 TN Zeitaufwand Min. (auch 60 und 90 Min.) 11

12 Tarifstruktur Medizinische Trainingstherapie MTT Basisposition MTT Einzelbetreuung Zeitaufwand 15 Min. (auch 30, 45 und 60 Min.) Für Anleitung und Überprüfung 1:1 Betreuung Limitation innerhalb der MTT 3 Std Einzelbetreuung Basisposition MTT Training Zeitaufwand 15 Min. (auch 30, 45, 60 und 75 Min.) 2-6 TN betreut durch Physiotherapeuten vor Ort bei den Trainierenden 12

13 Tarifstruktur Leistungen in Abwesenheit Position Leistungen in Abwesenheit des Patienten klinischer Austausch mit behandelnden Leistungserbringern (pro 5 Min.) Positionen kurzer und langer Bericht auf Verlangen des Versicherers (Pauschalen in CHF) Herstellen und Konfektionieren von Schienen-, Hilfsund Übungsmaterial (pro 5 Min.) Multidisziplinäre Fallbesprechung (pro 5 Min.) 13

14 Tarifstruktur Zuschlagspositionen - Personal Zuschlag Evaluation (15 Min.) Zuschlag 2. Physiotherapeut (15 Min. auch mehrmals möglich - siehe Anwendungsregel) Zuschlag 2. Physiotherapeut für grosse Gruppen (30 Min.) Zuschlag erhöhter Zeitbedarf (15 Min.; nur zu Einzeltherapie mit erhöhtem Zeitaufwand; siehe Anwendungsregel) 14

15 Tarifstruktur Zuschlagspositionen - Personal Zuschlag Sonn- und Feiertage (pro 15. Min) nur wenn medizinisch indiziert und ärztlich verordnet Zuschlag Wegzeit wenn die Leistungserbringung eine Verschiebungsfahrt erfordert (pro Min.) gesonderte Verordnung Domizilbehandlung 15

16 Tarifstruktur Zuschlagspositionen - besondere Einrichtung Zuschlag für Nutzung Therapiebad (Pauschale CHF) Zuschlag für Nutzung Infrastruktur Hippotherapie (pro 15 Min.; siehe Anwendungsregel) Zuschlag für Nutzung Infrastruktur Robotik je eine Position untere / obere Extremität (pro Mal - gesonderte Verordnung) 16

17 Kostenmodell Betrachtete Kosten 3 Kostenarten als Input des Gesamtaufwandes Personalkosten Anlagenutzungskosten Sach- und Umlagekosten Personalkosten - Lohndaten H+ Anlagenutzung Stichprobe im Tarifprojekt mit Studie für Raumkosten - Wüest & Partner Sachkosten Umlage - Stichprobe im Tarifprojekt 17

18 Kostenmodell Betrachtete Kosten 18

19 Kostenmodell Bemessung der Tarifpositionen Den Tarifpositionen in der Tarifstruktur ist eine Zeit zugeordnet Die Tarifpositionen werden der passenden Leistungskomponente (Minutenkostensatz) zugeordnet Auf der Leistungskomponente wird die Zeit pro Position mit den Kosten pro Minute multipliziert = Modellkosten pro Tarifposition Umwandlung in Taxpunkte (Anwendung Modelltaxpunktwert) 19

20 Kostenmodell Bemessung der Tarifposition 20

21 Wechsel des Tarifmodells Wechsels des Tarifmodells ohne Mehrkosten: Idee Der Wechsel des Tarifs bzw. der Tarifstruktur alleine darf nicht zu einem veränderten Taxpunktvolumen führen Betrachtet wird daher, wie das Taxpunktvolumen in der bisherigen und in der neuen Tarifstruktur zu Stande kommt Die Transcodierung zeigt auf, wie vergleichbare Leistungen in der bisherigen und in der neuen Struktur abgebildet sind Veränderungen des Taxpunktvolumens, die nicht auf die Tarifrevision zurückzuführen sind, werden gesondert betrachtet 21

22 Wechsel des Tarifmodells Wechsels des Tarifmodells ohne Mehrkosten: Monitoring Nach der Einführung wird beobachtet und verglichen Die Analyse soll Auskunft geben über die vorhergesagte und die tatsächlich eingetretene Entwicklung des Taxpunktvolumens nach der Einführung Nach der Berücksichtigung von Effekten, die nicht der Revision geschuldet sind, entschieden die Tarifpartner über allfällige Massnahmen in der Tarifstruktur: Braucht es Korrekturen? Wie wird korrigiert? Auf Einzelposition oder über alle Positionen 22

23 Tarif Physiotherapie Fahrplan bis zur Eingabe / Anwendung Eingabe Verhandlungen der Tarifpartner für alle zur Eingabe nötigen Unterlagen bis Ende April 2016 Verhandlungsresultat in den Partnerorganisationen verabschieden, inklusive Startzeitpunkt der Anwendung ( oder ) bei H+ zuerst Vorstand, dann Mitgliederabstimmung Formelle Eingabe an den Bundesrat zur Genehmigung Anwendung Publikation des Verhandlungsresultats zur technischen Umsetzung Schulung der Anwendung 23

24 Tarif Physiotherapie TPW-Verhandlungen mit der MTK Taxpunktwertvereinbarung H+ MTK Physiotherapie ist gekündigt Bisherige Verhandlungen ohne Resultat Aktuelle Frage: Verhandeln über TPW der bisherigen Struktur oder direkt Anwendung neue Struktur inkl. dazugehörigem TPW? Nächste Verhandlungen: 24. März Ziel H+: neuer Taxpunktwert spätestens auf Einführung der neuen Tarifstruktur, lieber früher (ab Mitte 2016); neue Tarifstruktur gleichzeitig mit KVG-Bereich 24

25 Tarif Physiotherapie Fragen an die Mitglieder Wie kann H+ die unterschiedlichen Anwendergruppen (Chefphysiotherapeut, Betriebswirtschaft, Geschäftsleitung, ICT, weitere) in Ihren Betrieben mit Informationen zum Physiotherapietarif unterstützen im Hinblick auf die H+-Mitglieder Abstimmung? Wie kann H+ die unterschiedlichen Interessengruppen in Ihren Betrieben mit Informationen zum Physiotherapietarif unterstützen, damit Sie sich auf die Einführung und Anwendung des neuen Tarif vorbereiten können? 25

26 ST Reha Stand der Arbeiten aus Sicht von H+ Markus Tschanz Projektleiter Tarife 26

27 Inhalt Ausgangslage Anforderungen der SwissDRG AG Stand ST Reha Version 0.3 Datenerhebung Datenlage Auswertung Struktur ST Reha Version 0.3 Ausblick 27

28 Ausgangslage Heute Tagespauschalen mit klinikindividuellen Tarifstrukturen, Vergleiche sind kaum möglich Neue Spitalfinanzierung verlangt national einheitliche leistungsorientierte Pauschalen SwissDRG AG seit 2011 strategisch und seit 2016 auch operativ im Lead 28

29 Anforderungen der SwissDRG AG 21 Anforderungen an die Einführungsversion Die Anforderungen sind 2011 formuliert worden und sie dienen zur Beurteilung des Entwicklungsstands der Tarifstruktur für die Partner der SwissDRG AG. Beispiele: (1) Die Tarifstruktur entspricht den Erfordernissen des KVG und seinen Verordnungen. (6) Die Tarifstruktur weist einen Bezug zur Art der Leistung und zur Ressourcenintensität auf. Sie bildet die Ressourcenintensität optimal und homogen ab. (17) Die Tarifstruktur enthält Patientenklassifikationssysteme (PCS) in den Bereichen neurologische Rehabilitation, muskuloskelettale Rehabilitation, kardiale Rehabilitation, pulmonale Rehabilitation und abschliessend allen weiteren Bereichen. 29

30 ST Reha Version 0.3 Datenerhebung Die SwissDRG AG hat am ihren Partnern die Tarifstruktur ST Reha Version 0.3 vorgestellt Die Datenerhebung erfolgte 2014 Einheitliche Datenerhebungsvorgaben (Erfahrungen aus SwissDRG angewendet) soziodemographische Daten (1X pro Fall) schweregradzuteilenden Parameter (wöchentlich pro Fall) ressourcenzuteilenden Parameter (wöchentlich pro Fall) Fallkosten (1X pro Fall) Klinikinformationen (1X im Jahr) 30

31 ST Reha Version 0.3 Datenerhebung Eingegangenen Daten 31

32 ST Reha Version 0.3 Datenerhebung Nr. 32

33 ST Reha Version 0.3 Datenerhebung direkte und indirekte Kosten 33

34 Struktur ST Reha 0.3 Datenauswertung Gruppenbildung Kostenhomogene Gruppen - Anzahl? Beispiel Neurologische Rehabilitation 34

35 Struktur ST Reha 0.3 Datenauswertung Struktur - Grouperbildung 35

36 Struktur ST Reha 0.3 Datenauswertung Grouper verfügbar 36

37 Struktur ST Reha 0.3 Datenauswertung Vergleichsmöglichkeiten 37

38 Struktur ST Reha 0.3 Ausblick H+ hat zur vorliegenden Version seine Stellungnahme abgegeben, ebenso wie sas, GDK und FMH Projektleitung (SwissDRG AG): Konsolidierung der Rückmeldungen Antrag an den SwissDRG AG Verwaltungsrat für Sitzung März 2016 Zu entscheidende Punkte: Weichenstellung zu Einführungsversion? Übung anpassen? Alternativen? 38

39 Struktur ST Reha 0.3 Ausblick, Gedanken bisherige Projektleitung Ängste/Fragen gleichartig wie in der Akutsomatik: Sind die richtigen Vergleiche möglich - werden sie auch richtig gemacht? Werden Hochkostenfälle richtig abgegolten? Entstehen erwünschte Anreize? Entstehen Fehlanreize? 39

40 Struktur ST Reha 0.3 Ausblick, Gedanken bisherige Projektleitung Keine direkt kodierbaren Diagnosen und Leistungen in der Rehabilitation Bekannt schon vor Mandatsvergabe Lösungsansatz: schweregradorientierte Abgeltung Breite Abstützung in der Branche für diesen schweregradorientierten Ansatz Unterschiedliche Perspektiven (medizinische / tarifliche / versorgungspolitische) bei der Gruppenbildung 40

41 Struktur ST Reha 0.3 Ausblick, Gedanken bisherige Projektleitung Den Ängsten begegnen Rehabilitationsleistungen müssen nicht nur tariflich, sondern auch medizinisch klarer definiert werden: Spitallistenerstellung nach einheitlichen Grundsätzen für die Rehabilitationsleistungen Umsetzung durch Kantone Ev. qualitative Anforderungen zur Teilnahme am Tarifsystem erstellen Durchsetzung? 41

42 ST Reha weiteres Vorgehen : H+ nutzt die Informationsveranstaltung Rehabilitation zur Meinungsbildung : Antrag an VR SwissDRG zum weiteren Vorgehen (z.b. soll Version 0.3 dem BR bereits zur Prüfung eingereicht werden). Datenerhebung 2015 ist abgeschlossen und Referenzkliniken bereiten die Datenlieferung an die ZHAW vor. Datenerhebung 2016 läuft. Weitere Referenzkliniken müssen dazu kommen. 42

43 Fragerunde und Zusammenfassung der Rückmeldungen zu den Tarifentwicklungen Bernhard Wegmüller Direktor H+ 43

44 Sind Vorgaben zur Anwendung von ST Reha nötig? Marc Baeuchle Vorstandspräsident PLATEFORME-REHA.CH 44

45 AK Reha 23. März 2016: «Sind Vorgaben zur Anwendung von ST Reha nötig?» AK Reha 23. März

46 PLATEFORME-REHA.CH Geründet 2012, mit folgenden Zielen: Teilnahme an der Definition von Qualitätskriterien und Förderung ihrer Anwendung; Teilnahme an der Ausarbeitung und Nachverfolgung der Tarifmodelle; Mitgestaltung der Patientenbetreuungsmodelle und Teilnahme an den Überlegungen zur Organisation und Umsetzung dieser Modelle auf kantonaler Ebene; Förderung der Ausbildung und Forschung im Bereich der Rehabilitation. AK Reha 23. März

47 Mitglieder von PLATEFORME-REHA.CH aarreha CHUV/Lausanne Clinique genevoise de Montana Clinique La Lignière Clinique de Joli-Mont Clinique de Bois Bougy EHC ehnv Felix Platter Spital Fondation Miremont HIB Hôpital de Lavaux Hôpital Riviera-Chablais Hôpitâl neuchâtelois HUG/Genève Hôpitâl fribourgeois Hôpitâl du Jura Hôpital du Valais Institution de Lavigny Clinique le Noirmont FHV (Fédération des hôpitaux vaudois) SVDE (Schw. Verband dipl. Ernährungsberater/innen HF/FH) SVNP (Schw. Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen) AK Reha 23. März

48 Braucht es zusätzliche Vorgaben um ST Reha «anzuwenden»? Vorgabe Datenerhebung ST Reha Messplan ANQ Kantonale Leistungsaufträge ITAR_K BFS Statistiken Kantonale Reportings usw AK Reha 23. März

49 Braucht es zusätzliche Vorgaben um ST Reha «anzuwenden»? Es existieren schon (zu?) viele zwingende Vorgaben um unsere Aktivitäten zu messen und offenzulegen; Die bestehenden Vorgaben zu ST Reha sind eindeutig; Nein, es benötigt keine zusätzlichen Vorgaben um ST Reha anzuwenden! AK Reha 23. März

50 Leistungen und Prozeduren jedoch sehr unterschiedlich Das bedeutet aber nicht, dass Alles in Ordnung ist: o o o Heterogenität auf klinischer Ebene Heterogenität auf Infrastrukturebene Heterogenität was die sozialen und Hôtellerieleistungen betrifft Zwingendermassen Heterogenität auf Kostenebene! AK Reha 23. März

51 Leistungen und Prozeduren jedoch sehr unterschiedlich Für die Patienten bedeutet dies, o o dass die Betreuungsformen je nach Klinik sehr verschiedenlich sein können; genauso wie die Qualität der Leistungen; Für die Kliniken bedeutet dies, o o dass die eigene Performance nur unzureichend evaluiert werden kann; und damit die Kosten schwer zu rechtfertigen sind; AK Reha 23. März

52 Vergleichen mit ST Reha? ST Reha = Tarifikationsinstrument; ST Reha Benchmarkinginstrument; o es wird nur der Patient abgebildet; o trägt der effektiv erbrachten Leistung nicht Rechnung ; AK Reha 23. März

53 Vergleichen mit ST Reha? Laut KVG muss aber verglichen werden können; Wir, die Leistungserbringer, brauchen unbedingt Vergleichsmöglichkeiten; Die Versicherer werden mit Sicherheit versuchen, uns auf ST Reha-Basis zu vergleichen; AK Reha 23. März

54 Vergleichen mit ST Reha? Vergleichen ohne Maßstab = Gefahr!!! AK Reha 23. März

55 Was soll verglichen werden? Kosten => ITAR_K Outcome => ANQ Um einen gerechten Vergleich machen zu können, muss Patientenzufriedenheit => ANQ Leistungen??? Die «Produktionsbedingungen»???? Infrastruktur??? Alles verglichen werden! AK Reha 23. März

56 Position der PLATEFORME-REHA.CH = KVG-Wille Leistungen auf nationaler Ebene anzugleichen; Transparenz bei den Prozeduren und «Produktionsbedingungen»; Nur dadurch ist ein gerechter Vergleich möglich..und die bestmögliche Qualität zu erreichen! AK Reha 23. März

57 Position der PLATEFORME-REHA.CH = KVG-Wille Dafür benötigen wir keine zusätzlichen Vorgaben! Aber VON Fachleuten FÜR Fachleute entworfene «Richtlinien»! AK Reha 23. März

58 Projekt «Patientenpfade» AK Reha 23. März

59 Projekt «Patientenpfade» «Best practice» für jeden von DefReha vorgesehenen Reha- Bereich; Drei Ansatzpunkte: Prozess, Leistungen und Rahmenbedingungen; Entwickelt von Fachleuten/Leistungserbringer aus der ganzen CH; Seit Ende 2015 im Gange Schlussbericht Herbst 2017 Dokumentation wird nächstens freigestellt + Kick-off meeting Auskunft: sandra.luterbach@plateforme-reha.ch AK Reha 23. März

60 Vielen dank für Ihre Aufmerksamkeit AK Reha 23. März

61 Sind Vorgaben zur Anwendung von ST Reha nötig? Jürg Wägli Direktor Berner Reha Zentrum Heiligenschwendi 61

62 Sind Vorgaben für ST Reha nötig? Informationsveranstaltung der Aktivkonferenz Rehabilitation H+ 23. März 2016 in Bern

63 ST Reha ist ein pauschalisierendes Tarifsystem ist auf gutem Weg Aber 63

64 ein paar kritische Überlegungen mögliche Unzulänglichkeiten mögliche Verbesserungen 64

65 Abgrenzung Tarifsysteme Akutmedizin Frührehabilitation Rehabilitation Psychiatrie DRG Grauzone ST Reha TARPSY Unterschiedliches Kostengutspracheverfahren!!! 65

66 ST Reha beschreibt den Patienten ST Reha 66

67 Gruppierungsalgorithmus? Jeder Patient hat alle Organe. Gruppierung bei comorbiden Patienten? 67

68 Ist ST Reha repräsentativ? (1) 68

69 Ist ST Reha repräsentativ (2)? 69

70 Spektrum vs. Systemkomplexität 4 Bereiche à ca. 6 Schweregradgruppen bei ca Patienten ca Patienten pro Gruppe Achtung: detaillierter heisst nicht genauer! 70

71 Vorschlag 1: Datenlieferung Alle Leistungserbringer müssen Daten liefern. Qualitätskriterien und Überprüfung der gelieferten Daten. 71

72 Vorschlag 2: Qualitätsvorgaben Leistungsbereich X Schweregradklassierung Strukturqualitätskriterien!!!!!! Prozessqualitätskriterien!!!!!! Qualitätsvorgaben pro Leistungsbereich und Schweregradklassierung 72

73 73

74 Publikumsdiskussion und Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Input der Leistungserbringer Matthias Mühlheim Präsident Aktivkonferenz Rehabilitation H+ 74

75 Kaffeepause 75

76 Welche Anforderungen zur Erteilung eines Leistungsauftrages Rehabilitation stellen Kantone? Am Beispiel des Kantons Zürich Dr. Hansjörg Lehmann Geschäftsfeldleiter Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdirektion Kanton Zürich 76

77 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Welche Anforderungen an Rehakliniken in der Spitalplanung? Am Beispiel des Kantons Zürich 23. März 2016 Dr. Hansjörg Lehmann, Geschäftsfeldleiter Gesundheitsversorgung

78 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Inhalt 1. Listenspitalstatus 2. Generelle Anforderungen für Rehakliniken 3. Leistungsspezifische Anforderungen für Rehakliniken 4. Herausforderungen

79 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion 1. Listenspitalstatus Behandlungen in Listenspitälern werden vom Kanton und den Krankenversicherungen bezahlt Im Rahmen der Spitalplanung sind geeignete Listenspitäler zu evaluieren. Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist mit genügend Leistungsaufträgen zu sichern. Auf der Spitalliste sind nur Spitäler und Geburtshäuser zu berücksichtigen, die KVG Art. 39 Abs.1 erfüllen: stationäre Behandlung akuter Krankheiten oder stationäre Durchführung von Reha-Massnahmen ausreichend ärztliche Betreuung, erforderliches Fachpersonal, zweckentsprechende medizinische Einrichtungen und pharmazeutische Versorgung

80 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Rehaklinik als Listenspital Rehakliniken auf der Spitalliste sollen: Reha-Ziele verfolgen und «echte» Reha-Leistungen erbringen, also koordinierte multidisziplinäre Leistungen, die in einem singulären Therapiesetting nicht möglich sind. für qualifizierte Reha-Leistungen erforderliches ärztliches und therapeutisches Fachpersonal haben für Rehapatienten geeignete Infrastruktur und pharmazeutische Versorgung aufweisen Keine Kurkliniken Keine Pflegezentren für Akut- und Übergangspflege

81 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Abgrenzungen zur Kurklinik Einfache Krankheiten mit vorhersehbarem Verlauf Erholung oder Prävention im Vordergrund Keine Rehabilitationsziele Kein multidisziplinärer Behandlungsansatz Akut- und Übergangspflege Im Spital angeordnete Pflegeleistungen Maximal für 14 Tage Keine Rehabilitationsziele Generelle Anforderungen für alle Listenspitäler Leistungsspezifische Anforderungen

82 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Bewerbungsverfahren 2. Generelle Anforderungen Grundvoraussetzung für einen Status als Listenspital unabhängig des Leistungsspektrums: 1. Aufnahmepflicht für alle Patienten 2. Aus- und Weiterbildungspflicht 3. Generelle Qualitätsanforderungen, z.b. Qualitätssicherungskonzept Critical Incident Reporting System (CIRS) Hygienekonzept Teilnahme an etablierten Qualitätsmessungen 4. Wirtschaftlichkeitsprüfung 5. Erreichbarkeit

83 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion spezifisch für Rehakliniken Akutphase 1 Akutphase 2 Intensive Akutbehandlung im Akutspital Evtl. Frühreha in Akutspital oder Rehaklinik. Rehabehandlung in Rehaklinik Keine enge Überwachung (keine IMC) erforderlich, aber medizinisch doch anspruchsvoll Intensive Akutversorgung (Akutphase 1) ist abgeschlossen Stabile Vitalfunktionen Nicht invasiv beatmungsbedürftig (Keine Intensivstation erforderlich)

84 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Notfalldienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst Gemäss Notfallkonzept Diensthabender Arzt steht für Notfälle innert 15 Minuten zur Verfügung Bei med. Notwendigkeit Beizug des kaderärztlichen Hintergrunddienstes innert 30 Minuten Fachärztlicher Hintergrunddienst 7-17 Uhr an Werktagen: jeweilige Fachärzte (Kaderärzte) im Haus 17-7 Uhr und Wochenenden: Bei med. Notwendigkeit Beizug des jeweiligen Facharztes innert 6 Stunden Notfallalarm / Reanimation regelmässige Schulung des klinischen Personals NF-Koffer bzw. -wagen auf allen Stationen vorhanden

85 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion multiprofessionelles Rehateam Mediziner: Fachärzte, evtl. Geriater Pflegende: Dipl. Pflegefachpersonal Therapeuten: Physiotherapeuten, Psychologen, Sozialarbeiter/-pädagogen, Medizinische Masseure, Logopäden/Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Ernährungsberater

86 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion entsprechende Therapien Physiotherapie Physikalische Therapie Ergotherapie Klinische Psychologie/Neuropsychologie Logopädie Schmerztherapie Ernährungsberatung Sozial- u. Berufsberatung "Gesundheitsbildung /-schulung" Kreative und bewegungsorientierte Angebote

87 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Diagnostik im Haus oder in Kooperation Medizinische Diagnostik Labor EKG Radiologie Sonographie Sonstige Funktionsdiagnostik Kraftmessung Spirometrie Langzeitblutdruckmessung

88 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Behandlungsprozess Regelmässiger und strukturierter Einsatz anerkannter Assessmentinstrumente Patientenbezogen festgelegte Rehabilitationsziele und Therapiepläne Regelmässige multiprofessionelle Überprüfung der Fortschritte und allfällige Anpassung der Massnahmen

89 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Leistungsgruppen 3. Leistungsspezifische Anforderungen - Leistungsgruppen Zusammenhängende Leistungen sollen vom gleichen Leistungserbringer erbracht werden. Möglichst alle Leistungen für eine bestimmte Patientengruppe in einer Leistungsgruppe. Welches sind die relevanten Patientengruppen? Welche Leistungen benötigt Patientengruppe X oder Y? Bildung separater Leistungsgruppen für Leistungen mit ähnlichen Qualitätsanforderungen: Personal: Gleicher Facharzt, Gleiche Therapeuten Gleiche Verfügbarkeit, Erfahrung, Expertise Gleiche Infrastruktur Lediglich als 2.Priorität: Schweregrad und Behandlungsintensität. Welche Leistungen haben ähnliche Qualitätsanforderungen?

90 Muskuloskelettal Neurologisch Querschnittslähmung Kardiovaskulär Pulmonal Internistisch-onkologisch Psychosomatisch-sozialmedizinisch Frührehabilitation Kinder Neurologisch inkl. Neuroorthopädisch Pädiatrisch Kanton Zürich Gesundheitsdirektion ZH-Leistungsgruppen in der Rehabilitation

91 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Leistungsgruppen Rehabilitation - leistungsspezifische Anforderungen Leistungsgruppenspezifische Anforderungen, Generelle Anforderungen, z.b. neurologische z.b. Rehabilitation Ärztliche Aufnahmepflicht Leitung (FMH für Neurologie, alle Neurochirurgie Patienten oder PMR) fest angestellt Aus- (minds. und Weiterbildung 80%) Logopäde im Haus Generelle 50% des Pflegepersonals verfügt Qualitätsanforderungen über neurorehaspezifische WB Qualitätssicherungskonzept Neurophysiologische Diagnostik Essräume CIRS für Patienten mit Schluckstörungen Hygienekonzept etc. etc.

92 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion 4. Herausforderungen 1. Weiterentwicklung Leistungsgruppen 2.Interkantonale Spitalplanung und Spitalwahlfreiheit

93 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Weiterentwicklung Leistungsgruppen Zukunft der Leistungsgruppe «Frühreha» Zweckmässigere Definition der «Frühreha»? Abgrenzung zur Frührehabilitation unter SwissDRG? Zukunft der Leistungsgruppe psychosomatische Reha Leistungsspektrum und Anforderungen Abgrenzung zur Psychiatrie Braucht es allenfalls zusätzliche Leistungsgruppen? Leistungsgruppe «Geriatrische Rehabilitation» Basispaket und Basispaket elektiv Berücksichtigung Schweregrad/Kosten/Aufwand/Therapieintensität Eindeutigere Definition der Leistungsgruppen Optimierung der ICD Einteilungen Zusätzliche Indikatoren zu ICD: ICF, FIM, Barthel, HAQ, RAI/RUG etc.

94 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Interkantonale Spitalplanung und Spitalwahlfreiheit Gemeinsames Verständnis was ein Listenspital ist Mindestanforderungen an ein Listenspital bzw. ähnliche generelle Anforderungen Gemeinsames Verständnis welche Leistungen stationär zu behandeln sind und welche ambulant Richtlinien für Hospitalisationen, Mindestqualität bei der Indikationsstellung Second Opinion bei bestimmten Leistungen? Ähnliche Leistungsaufträge/Spitallisten Gleiche Leistungsgruppen und ähnliche leistungsspezifische Anforderungen Projekt Interkantonale Spitalplanung Rehabilitation zwischen Kantonen der GDK-Ost und der GDK-Nordwest

95 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Danke für Ihre Aufmerksamkeit

96 Informationen aus der Geschäftsstelle H+ Dr. Bernhard Wegmüller Direktor H+ 96

97 TARMED: Beschlussfassung überarbeitete Tarifstruktur ats-tms 97

98 Die Ausgangslage Wo stehen wir und was sind die Alternativen? Definitive Tarifstruktur und Verträge am 25. März für Genehmigungsverfahren bei Tarifpartnern. Bei H+ wird zuerst der Vorstand entscheiden und dann findet eine Mitgliederabstimmung statt (Im April 2016). Einreichung revidierte Tarifstruktur bis Ende Juni Alternative: Aufgabe Tarifautonomie Festsetzung basierend auf neuer Tarifstruktur. Nochmalige Absenkung von TARMED 1.08_BR. 98

99 Vom TARMED zur ats-tms Ziele als Reminder I. ats-tms bildet die aktuellen medizinischen (ärztliche und nichtärztliche) Leistungen in einer möglichst einfachen Nomenklatur ab. II. ats-tms bildet den jeweils aktuellen, realen Aufwand für die Erbringung der Leistungen tarifarisch korrekt ab. III. ats-tms ist ein datengestütztes System, welches auf transparenten und nachvollziehbaren Kosten- und Kalkulationsmodellen basiert und laufend weiterentwickelt wird. IV. ats-tms genügt den Erfordernissen für eine auf Einzelleistungen basierende, lückenlose Leistungserfassung in der Arztpraxis, weiteren ambulanten Einrichtungen, Spitälern und Kliniken. V. ats-tms ist so aufgebaut, dass eine laufende und möglichst einfache Bewirtschaftung und Pflege der Einzelleistungsstruktur möglich ist. VI. ats-tms erfüllt die gesetzlichen Vorgaben der Sachgerechtigkeit und der betriebswirtschaftlichen Bemessung (Art. 43 Abs. 4, Abs.6, Abs. 7 und Art. 46 Abs. 4 KVG). 99

100 Vom TARMED zur ats-tms Die neue Tarifstruktur ats-tms Sämtliche Kalkulationsgrundlagen aktualisiert Referenzeinkommen ärztliche Leistung Nichtärztliche Personalkosten Nichtärztliche Personaldotation Infrastruktur der Sparten Angepasste Minutagen SUK-Satz Produktivität bzw. direkt und indirekt tarifwirksame Zeit 100

101 Vom TARMED zur ats-tms Die Transcodierung Transkodieren bezeichnet den Vorgang der Umwandlung einer Mediendatei in ein anderes Format ( In unserem Fall ist es die Übertragung sämtlicher der Leistungen vom TARMED 1.08_BR in die neue Tarifstruktur ats-tms Die Transcodierung findet nach Richtlinien eines speziell dafür gegründeten Ausschusses statt Die Fragestellung bei der Transcodiernug lautet: Mit welcher alten Tarifposition wird die Menge der neuen Tarifposition am zutreffendsten prognostiziert? (welche Mengen löst die alte Tarifposition bei der neuen Tarifposition aus?) 101

102 Vom TARMED zur ats-tms Die Normierung Interpretation BAG Jede neue Version einer Tarifstruktur (z.b. SwissDRG, TARMED) entspricht einem Wechsel des Tarifmodells! Normierung der Versionen auf identisches Datenjahr Umsetzung von Art. 59c Abs. 1 lit. c KVV 1 Die Genehmigungsbehörde im Sinne von Artikel 46 Absatz 4 des Gesetzes prüft, ob der Tarifvertrag namentlich folgenden Grundsätzen entspricht: c. Ein Wechsel des Tarifmodells darf keine Mehrkosten verursachen. 102

103 Vom TARMED zur ats-tms Die Normierung Struktur 1.08_BR Tarifstruktur aktuell in Kraft Revisionsarbeiten Revision, Aktualisierung Struktur atstms Tarifstruktur revidiert 103

104 Vom TARMED zur ats-tms Die Normierung Mengen FMH HSK tas MTK Mengen H+ HSK tas MTK Einzelleistungs-Mengen Leistungserbringer-Gruppen Daten FMH NewIndex + H+ Tarifpool Struktur 1.08_BR T Struktur ats-tms T: Transcodierung 1.08_BR zu ats-tms Volumen alt Volumen neu Normierungsfaktor Normierungsfaktor: Volumen alt / Volumen neu 104

105 Vom TARMED zur ats-tms Die Normierung Struktur atstms Tarifstruktur wie in Revision ermittelt Normierungsfaktor Normierungsfaktor wie ermittelt Normierte Tarifstruktur: Multiplikation aller Taxpunkte mit Normierungsfaktor Struktur atstms n n entspricht Publikations- und Abrechnungsversion 105

106 Vom TARMED zur ats-tms Nächste Schritte / Meilensteine - Vorstand H+ - Delegiertenversammlung FMH - 1. Lesung MTK Technische Übergabe an ATS-TMS Tarifstruktur mit und ohne Normierung Entscheid Mitgliederbefragung H Ärztekammer FMH Übergabe Tarifmodell mit Berechnungsgrundlagen und Berechnungsmethoden an ATS-TMS Lesung Vorstand curafutura Genehmigungsgesuch inkl. Dokumentation liegt vor Resultate Urabstimmung FMH Abschluss Beitrittsverfahren zu Tarifvertrag und Normierungsvereinbarung Entscheid MTK Entscheid Vorstand curafutura Unterzeichnung Genehmigungsgesuch und Dokumente Einreichung Genehmigungsgesuch an BR 106

107 Die Gretchenfrage Ja: ausgewogene Struktur Nein: politischer Tarifeingriff Ein Ja bringt eine ausgewogene revidierte, fundierte und betriebswirtschaftlich korrekt berechnete Struktur Die zu schluckende Kröte KVV 59c: Einmalige statische Kostenneutralität für das Einführungsjahr Ein Nein bedeutet, dass der nächste politisch motivierte Tarifeingriff des Bundesrates bestimmt kommt Die Vorgaben von santésuisse: dynamische Kostenneutralität mit Kürzungen bei Wachstumspositionen und Einsparungen von Hunderten Millionen (eingebracht im Masterplan Hausarztmedizin) 107

108 Vom TARMED zur ats-tms Fragen an die Mitglieder Was sind für Sie die wichtigsten noch offenen Punkte? Welche Informationen sind in den Abstimmungsunterlagen für die Mitglieder besonders wichtig? Gibt es Anlässe von Spital-/Klinik-Verbände, wo wir die neue Tarifstruktur unbedingt vorstellen sollten? Wie ist Ihr «Gefühl» für die Mitgliederabstimmung bei H+? 108

109 Die Geschäftsstelle informiert Swiss DRG Version 6.0: Schwerpunkte Abbildung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung auf der IPS im Säuglingsalter Abbildung der «intensivmedizinischen» Komplexbehandlung auf der IMCU für Erwachsene und Kinder Abbildung von aufwendigen Fällen Prüfung und Anpassung der Grouperlogik nach Überarbeitung einzelner CHOP-Kapitel Überarbeitung der Kalkulation der ANK-Abbildung Überarbeitung der Polytrauma-Zuordnung 109

110 Die Geschäftsstelle informiert TARPSY: aktueller Stand TARPSY Version 0.3 wurde den Partnern (H+, FMH, Versicherer, Kantone) vorgestellt. Positive Resonanz im Vergleich zu Version 0.2 Kritische Punkte: Kinder- und Jugendpsychiatrie / Alterspsychiatrie Ungenügende Daten (Abbildung) von Spezialkliniken/Suchtklinken Ambitionierter Einführungstermin

111 Die Geschäftsstelle informiert TARPSY: weiteres Vorgehen : Würdigung der Partner an SwissDRG : VR SwissDRG entscheidet über das weitere Vorgehen : VR SwissDRG Entscheid über die Eingabe an den BR (wann, welche Version, welche Anpassungen noch notwendig, ). 111

112 Die Geschäftsstelle informiert Aktuelle politische und fachliche Themen: Politik Im Parlament Beratung Umsetzung Masseneinwanderungsinitiative (Ventilklausel) KVG-Revision Qualität (erweiterte Kompetenz und Finanzierung) Heilmittelgesetz (Rabatte) Zulassungsstopp (Verlängerung) Gesundheitsberufegesetz (neu) Krebsregistergesetz (neu) Ev. weitere Beratungen (z.b. Patientenrechte) 112

113 Die Geschäftsstelle informiert Aktuelle politische und fachliche Themen: Politik Im Bundesrat Ambulante medizinische Leistungen: Tarifgenehmigung oder weiterer Tarifeingriff nach Juni 2016 Botschaft VVG Revision Strahlenschutz Diverse weitere Geschäfte als Botschaft ans Parlament oder als Verordnungsänderung Im BAG Anhörung VKL (ANK) Diverses andere, z.b. 17 nationale Strategien 113

114 Die Geschäftsstelle informiert Termine H+ I Regionale Meetings 2016: Arlesheim: 14. April 2016, Uhr Chur: 19. April 2016, Uhr Zürich: 22. April 2016, Uhr Corsier s/vevey: 28. April 2016, Uhr Lugano: 20. Mai 2016, Uhr Themen: Schwerpunkt Qualität: Interprofessionelle Peer Reviews Tarifprojekte: SwissDRG, TARPSY, ST Reha, TARMED, Physio Aktuelle politische Dossiers Anmeldung: 114

115 Die Geschäftsstelle informiert Termine H+ II Jahresmedienkonferenz H+: im Mai 2016, Bern Generalversammlung H+ 2016: Donnerstag, 3. November 2016, Uhr, Bern Hauptthema: Neuwahl Präsidium 115

116 Haben Sie Anliegen oder Fragen an H+? 116

117 Fazit und Verabschiedung Matthias Mühlheim Präsident Aktivkonferenz Rehabilitation H+ 117

118 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit H+ Die Spitäler der Schweiz Geschäftsstelle Lorrainestrasse 4A 3013 Bern Telefon:

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