Brand- und Explosionsschutz Neues zum Regelwerk zu Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung

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1 Brand- und Explosionsschutz Neues zum Regelwerk zu Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung Beschaffenheit, Gefährdungsbeurteilung, Prüfungen, Befähigung von Prüfpersonen Dipl. Ing. U. Aich, Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. IV/WI-Dezernat 45.1 Tel.: 0611/

2 Anlagensicherheit, Brandschutz, Explosionsschutz ChemG ArbSchG GPSG SprengG BImSchG GefStoffV BetrSichV SprengV StörfallV Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Arbeitsmittel, Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffe Anlagen- Betrieb von BImSchG- Anlagen Anlagensicherheit TRGS TRBS TRAS

3 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 1. Abschnitt Anwendungsbereich Begriffe 4. Abschnitt Schutzmaßnahmen 11 Brand+Ex-Schutz RL 1999/92/EG 2. Abschnitt Gefahrstoff- Informationen 3. Abschnitt Gefährdungsbeurteilung Grundpflichten 3

4 Gefahrstoffverordnung 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen ( 12 in GefStoffV 2005) Anhang I Nummer 1 Brand- und Explosionsgefährdungen (Anhang V Nr. 8 in GefStoffV seit Oktober 2002)

5 Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV 1. Abschnitt Anwendungsbereich Begriffe 4. Abschnitt 2. Abschnitt Arbeitgeber Anhang 1-4 Ex-Schutz RL 1999/92/EG 3. Abschnitt Betreiber Überwachungsbedürftige rftige Anlagen - Anhang 5 5

6 Überwachungsbedürftige Anlagen und Arbeitsmittel in der BetrSichV Betreiber 3. Abschnitt:? Arbeitgeber 2. Abschnitt: Sicherheitstechnische Bewertung Maßnahmen ermitteln Gefährdungsbeurteilung 12 Abs Abs. 2 ZÜS/ befähigte Person Beschaffenheit Prüfungen 7 Abs. 1,3 Anhang 1,3,4 befähigte Person

7 Regierungspräsidium Darmstadt Gefährdungsbeurteilung ganzheitlicher Ansatz Verordnungen nach 3 GPSG (z. B. Maschinen, Druckgeräte): AstA Arbeitsstättenverordnung Fluchtwege ASR A 2.3 Entstehungsbrände ASR A 2.2 Länder- Baurecht Gebäudesicherheit AGS Gefahrstoffverordnung TRGS 400,TRGS 800: Ermittlungspflicht Ersatzstoffprüfung Betriebsanweisung ABS Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1111: Bereitstellen von Arbeitsmitteln Benutzen von Arbeitsmitteln Prüfen von Arbeitsmitteln Betrieb überwachungsbed. Anlagen

8 Gefährdungsbeurteilung* Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen. Gefährdungen ermitteln Informationen beschaffen dokumentieren TRGS 400 TRBS 1111 Wirksamkeit kontrollieren Gefährdungen bewerten Maßnahmen ermitteln Maßnahmen durchführen *

9 Maßnahmen zum Explosionsschutz Explosionsgefährdungsbeurteilung - Abfrageschema in TRGS 720 bzw. TRBS 2152 Explosionsschutzmaßnahmen Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre Substitution des brennbaren Stoffes Verhindern oder Einschränken der Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atm. Überwachung der Konzentration Vermeiden wirksamer Zündquellen Zoneneinteilung Umfang der Schutzmaßnahmen Zündquellenarten und Schutzmaßnahmen- Gerät und Betrieb! Konstruktiver Explosionsschutz Explosionsfeste Bauweise Explosionsdruckentlastung Explosionsunterdrückung Explosionstechnische Entkopplung

10 Technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 2152* Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Allgemeines TRBS 2152 Teil 1* Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der Explosionsgefährdung TRBS 2152 Teil 2* TRBS 2152 Teil 3 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Vermeidung der Entzündung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre *sind inhaltsgleich auch als TRGS 720 ff veröffentlicht

11 Technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 2152 Teil 4 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes TRBS 2152 Teil 5 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Prozessleittechnik im Explosionsschutz in Arbeit TRBS 2153 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladung Kooperationsmodell BGR

12 Zoneneinteilung BetrSichV, Anhang 3 TRBS 2152 Nr. 2.2 DIN EN Zone 0 Beispielsammlung BGR 104 Zone 1 Zone 2 Bisher auch in: Flüssigkeits - Oberfläche TRbF TRB Künftig?? TRD 12 August 11

13 Struktur der Explosionschutz-Regeln (BGR 104) A n l a g e n Textteil..TRBS 1201, TRBS 1201 Teil 1 TRBS1203, TRBS 2152 ff.. Anlage 1 Literaturhinweis Anlage 2 BetrSichV Anlage 3 Hinweis auf das Verzeichnis der geprüften Gaswarngeräte ( unter Prävention Explosionsschutz) Anlage 4 Beispielsammlung (blau) Anlage 5 Hinweis auf die alte Beispielsammlung (grün) ( unter Prävention Explosionsschutz)

14 Anhang 4 Abschnitt B: Zonen Geräte-Kategorien RL 94/9/EG Zone Vorhandensein explosionsfähiger Atmosphäre (Explosionsgefahr) Vermeiden wirksamer Zündquellen (Zündgefahr) Maß an Sicherheit Gerätekategorie 2/22 selten und kurzzeitig im Normalbetrieb normal 3 1/21 gelegentlich 0/20 ständig, langzeitig, häufig auch bei üblichen Betriebsstörungen auch bei seltenen Betriebsstörungen hoch 2 sehr hoch 1 Zoneneinteilung gemäß 5 und Anhang 3 BetrSichV Zone 1/21 und 2/22 beziehen sich auf den Normalbetrieb = Zustand der Anlage innerhalb ihrer Auslegungsparameter Schichten, Ablagerungen und Aufhäufungen von brennbarem Staub sind als Ursache für die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre zu berücksichtigen

15 Maßnahmen des Arbeitgebers/Betreibers 3, 4 12 Ermittlung der Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung bzw. Betrieb D. h. Arbeitgeber legt die notwendigen Eigenschaften von Arbeitsmitteln fest auch hinsichtlich der unter den in Betrieb gegebenen Bedingungen sicherheitstechnisch erforderlichen Eigenschaften! z. B. über Bestellspezifikation

16 Maßnahmen des Arbeitgebers/Betreibers 7 / 12 Beschaffung richtlinienkonformer Arbeitsmittel, mindestens Anhang I Arbeitgeber muss binnenmarktkonforme Arbeitsmittel bereitstellen : Anforderungen an die Inverkehrbringung durch den Hersteller/Lieferant Sonstige nationale Rechtsvorschriften beachten, z. B. GefStoffV, BImSchG etc. Mindestens gilt: Stand der Technik

17 Explosionsschutz Beschaffenheit Betrieb Europäische Richtlinien nach Artikel 114 EG-Vertrag ATEX 114 (ehem. ATEX 95100a) RL 94/9/EG Europäische Richtlinien nach Artikel 153 EG-Vertrag Mind.-Vorschriften explosionsf. Atm. ATEX 153 (ATEX 137) RL 1999/92/EG 3 Abs. 1 GPSG 18, 19 ArbSchG 14 GPSG Explosionsschutzverordnung 11. GPSGV Harmonisierte Normen GefstoffV, Anh III Nr. 1 BetrSichV-2. Abschnitt + Anhang 3 und 4 BetrSichV 3. Abschnitt

18 Geltungsbereich der 11. GPSGV Richtlinie 94/9/EG für Geräte Eigene potentielle Zündquelle EN Verbindung mit Ex-Atmosphäre, Schnittstelle Welche Produkte fallen nicht unter die Richtlinie? einfache mechanische Füllstandsanzeiger handbetätigte Armaturen... aber auch Produkte, die erst durch den Betrieb zur Zündquelle werden können wie Kunststoffrohre und Kunststoffbehälter... heiße Rohrleitungen (durch Wärmeträger/heißes Produkt können aber Teil eines Gerätes sein und fallen dann unter die Richtlinie) Einzelfallentscheidung Borderlinelist

19 Normungsebenen für explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel international TC 31, SC 31G, SC 31J... regional (Europa) EU TC 31, SC 31-1, SC national (D) K 241, K , AK DIN Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE) Quelle: Dr. Johannsmeyer, PTB Braunschweig

20 EN :2009 (Deckblatt) EN :2009 Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche - "Allgemeine Anforderungen" Quelle: Dr. Johannsmeyer, PTB Braunschweig

21 Amtsblatt der EU (harmonisierte Normen) Bundesanzeiger Nr. 71 vom 10. Mai 2011 Quelle: Dr. Johannsmeyer, PTB Braunschweig

22 Schnittstelle Installationen? Eine Installation enthält nicht das Herstellen und Inverkehrbringen im Sinne der RL 94/9/EG (11. GPSGV) Installation fällt unter den Geltungsbereich der (umgesetzten ) Richtlinie 1999/92/EG, d.h. in Deutschland unter die Betriebssicherheitsverordnung DIN EN vom Mai 2009 Explosionsfähige Atmosphäre Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen

23 Technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung Allg. Grundlagen TRBS 1001 (TRBS 1002) Struktur und Anwendung Begriffe veröffentlicht als Glossar Method. Vorgehen Prüfungen TRBS 1111 TRBS 1121 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen TRBS 1201 ff Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen TRBS 1203 ff Befähigte Personen- ergänzt und überarbeitet 2009 Gefährdungs bezogene Regeln TRBS 2111 ff TRBS 2121 ff TRBS 2131 ff TRBS 2141 ff TRBS 2151 ff Mechanische Gefährdungen Gefährdungen an erhöht liegenden Arbeitsplätzen Elektrische Gefährdungen Gefährdungen durch Dampf und Druck Brand- und Explosionsgefährdungen

24 Problem: Wie werden Brandgefährdungen ermittelt und bewertet? Lösung: nicht analog der Beurteilung der Explosionsgefährdung neuer empirischer Ansatz in TRGS 800 Bild: Dipl. Ing Joh. Lottermann

25 Technische Regeln zur Gefahrstoffverordung Grundregeln, konkretisieren allgemeine Anforderungen weiter, z. B. TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 720 ff Gefährliche explosionsfähige Atmosphären TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen Spezifische Regeln beschreiben eine verordnungskonforme Umsetzung der Gefahrstoffverordnung, z. B. TRGS 507 Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern TRGS 520 Abfallsammelstellen

26 Regierungspräsidium Darmstadt Gliederung der TRGS Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung 4 Festlegen von Maßnahmen 5 Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen 6 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Brand Anhang 1 Notwendige Kenntnisse zur fachkundigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Anhang 2 Mögliche Zündquellen Anhang 3 Prüfliste für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Literaturverzeichnis (neu gemäß AGS-UA II Beschluss)

27 Regierungspräsidium Darmstadt Anwendungsbereich TRGs 800 Tätigkeiten mit brennbaren oder oxidierenden Gefahrstoffen, bei denen Brandgefährdungen entstehen können. Eine Brandgefährdung ist die Möglichkeit, dass aufgrund der Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes und damit einhergehender Folgen wie Wärme oder Brandrauch die Sicherheit oder Gesundheit von Beschäftigten, Anderen oder die Umwelt beeinträchtigt wir Die Maßnahmen dienen der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten und Anderen sowie dem Schutz der Umwelt. Zur Erfüllung weitergehender Schutzziele wie z. B. dem Schutz von Sachwerten oder dem Schutz vor Betriebsunterbrechungen können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein.

28 Regierungspräsidium Darmstadt Brandschutzmaßnahmen Hohe Brandgefährdung Zusätzliche Maßnahmen zu normaler und erhöhter Brandgefährdung Erhöhte Brandgefährdung zusätzliche Maßnahmen zu normaler BG Bei temporären Tätigkeiten, mit erhöhter oder hoher Brandgefährdung, sind die erforderlichen Maßnahmen im Einzelfall festzulegen Normale Brandgefährdung Maßnahmen aus Baurecht, Arbeitsstättenrecht, BetrSichV

29 Regierungspräsidium Darmstadt Brandgefährdung Normal erhöht Hoch Reduzierung der Brandgefährdung Selbstrettung der Beschäftigten oder Anderer Keine zusätzlichen Maßnahmen Keine zusätzlichen Maßnahmen Brandgefährdung Räumliche Trennung z.b. Sicherheits-/ Schutzabstände Branderkennung ODER Verkürzung der Fluchtwege feuerbeständig abgetrennte Bereiche feuerbeständig abgetrennte Bereiche Fremdrettung eingeschlossener /verletzter Personen Keine zusätzlichen Maßnahmen Rauch-und Wärmeabzugsanlagen Spezielle Hilfsmittel (z. B. Gelenkmaste, Langzeitatemschutz)

30 Brand- und Explosionsschutz TRGS 800 Hinweis zum Explosionsschutz: Besteht zusätzlich zur Brandgefährdung auch eine Explosionsgefährdung, dann ist diese nach den einschlägigen Vorschriften zu betrachten. (siehe z. B. TRGS 720 ff/trbs 2152 und Folgeteile) Anmerkung: Ein Brand kann eine Explosion auslösen und eine Explosion kann einen Brand zu Folge haben. Daher ist eine integrative Betrachtung der Schutzmaßnahmen in diesen Fällen geboten.

31 Was wurde erreicht? TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen beschreibt erstmalig einen ganzheitlichen Ansatz, ohne dass eine Verschärfung und hohe Belastungen auf die Betriebe zukommen, z. B. wird zwar eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gefordert, aber nicht ein dokumentiertes Brandschutzkonzept. Es wird auch weiterhin konkrete Schutzmaßnahmen - Regeln geben, wie z. B. bei Lägern welche eine umfangreiche Vermutungswirkung beinhalten Es ist auch möglich, spezielle Handlungshilfen zu benutzen, z. B. von UVTR, wenn damit das in der TRGS 800 beschriebene Sicherheitsniveau erreicht wird.

32 Ablösung der bisherigen Technischen Regeln für überwachungsbedürftigen Anlagen wie z.b. für brennbare Flüssigkeiten TRbF 20, 30, 40?? TRBS 3151 Vermeidung von Brand-, Explosionsund Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern Neue Projekte des AGS: TRGS xxx Ortsfeste Lagerung TRGS Gase

33 Regierungspräsidium Darmstadt Neue Technische Regeln zur Gefahrstoffverordnung TRGS 510 Lagerung - Schutzmaßnahmen TRGS verabschiedet vom AGS im Mai 2010 gilt für die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern beschreibt auch die grundsätzlich notwendigen Maßnahmen zum Brandschutz beim Lagern von Gefahrstoffen 33 Ersetzt u. a.: TRbF 20 Läger Lagern ortsbeweglicher Behälter TRGS 514 Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern TRGS 515 Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern

34 Nachrüstungsanforderungen bei bestehenden Anlagen? Durch die BetrSichV werden für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen grundsätzlich keine Nachrüstforderungen erhoben, sofern die Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Vorbemerkung zu Anhang 1 BetrSichV nichts anderes ergibt. * Maßnahmen sind durch den Arbeitgeber/Betreiber zu treffen, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erhebliche Gefahren an der Anlage ermittelt werden. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die Maßnahmen anordnen, die erforderlich sind, um Gefahren für Beschäftigte oder Dritte abzuwenden ( 15 GPSG). Anordnungsbefugnis gilt jedoch immer nur im Einzelfall für eine bestimmte Anlage, wobei die angeordneten Maßnahmen auch bezogen auf diese Anlage begründet werden müssen. *LASI-Veröffentlichung LV 35- Leitlinie

35 Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen Bereitstellen, Benutzen Montage, Installation Betrieb 4, 7 BetrSichV 12 BetrSichV 13 Erlaubnisse Sind das wirklich die besonders gefährlichen Anlagen? Projektgruppe des ABS Prüfungen Änderung Wesentliche Veränderung 10, Anhang 4 Nr. 3.8, 14,15, 17 BetrSichV 2 Abs. 5 BetrSichV 2 Abs. 6 BetrSichV BetrSichV gilt auch für überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des 2 Abs. 7 GPSG, soweit es sich handelt um,. 3. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, die Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits,- Kontrollvorrichtungen im Sinne der RL 94/9/EG sind oder beinhalten, Konkretisierung in TRBS 1201 Teil 1 4. a) Lageranlagen; b) Tankstellen,. 35 August 11

36 Technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung Allg. Grundlagen Method. Vorgehen TRBS 1001 (TRBS 1002) TRBS 1111 TRBS 1112 TRBS 1121 Teil 1 TRBS 1121 TRBS 1122 TRBS 1123 Struktur und Anwendung Begriffe veröffentlicht als Glossar Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Instandhaltung Instandhaltung Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten Beurteilung und Schutzmaßnahmen Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen Änderung und wesentliche Veränderungen Nr. 4-Anlagen Änderungen und wesentliche Veränderungen Nr. 3-Anlagen Prüfungen 36 TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen TRBs 1201 Teil1 Prüfung Ex-Anlagen TRBS 1201 Teil 3 Ermittlung Prüfnotwendigkeit 14 Abs. 6 BetrSichV TRBS 1201 Teil 5 Prüfung von Nr. 4-Anlagen TRBS 1203 Befähigte Personen- ergänzt und überarbeitet

37 Prüfung ermittelt nach 3 (3) BetrSichV Überprüfungen nach Anhang 2 Nr. 2.4 Übertragbar auf Geeignete Personen: Nutzer, Instandhalter, Werkzeugausgabe Prüfungen durch befähigte Person 10, 14, 15, 17 Zu beauftragen nach Technischer Regel ZÜS 14, 15, 17 Siehe Abschnitt 3 BetrSichV Sachkundiger Unterwiesene Person Sachverständiger?? Wer ist befähigt eine Prüfung durchzuführen???? Künftig wieder 3-stufiges System??

38 Internationaler Ansatz : IECEx Personnel Competence Scheme Ex001 Ex002 Ex003 Ex004 Ex005 Ex006 Ex007 Ex008 Ex009 Ex010 Apply basic principles of protection in explosive atmospheres Perform classification of hazardous areas Install explosion-protected equipment and wiring systems Maintain equipment in explosive atmospheres Overhaul and repair of explosion-protected equipment Test electrical installations in or associated with explosive atmospheres Perform visual & close inspection of electrical installations in or associated with explosive atmospheres Perform detailed inspection of electrical installations in or associated with explosive atmospheres Design electrical installations in or associated with explosive atmospheres Perform audit inspection of electrical installations in or associated with explosive atmospheres VDI-Seminar 38 August 11

39 IECEx Certified Service Facilities Facility Assessment Report (FAR) Assessment of Technical Aspects, including Equipment and facilities Assessment of Competence of Ex Repair Staff + = IECEx Certificate of Conformity IEC IECEx Quality System Requirements - Ex Techniques, - working knowledge of Standards and Certification, - Competence in Repair, inc metrology skills

40 LASI-Veröffentlichungen* LV 35 LV 44 Leitlinien zur BetrSichV Wasserlösliche entzündliche Flüssigkeiten LV 47 Anforderungen an Tankstellen mit Biokraftstoffen *

41 Informationen im www rective-management/index_en.htm ATEX-Leitlinien zur Richtlinie 94/9/EG Nicht verbindlicher Leitfaden der Kommmission zur Richtlinie 1999/92/EG erhältlich LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung Technische Regeln zu staatlichen Verordnungen z. B. Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsverordnung

42 Danke für Ihre Aufmerksamkeit - Zeit für Diskussionen! Dipl. Ing. U. Aich, Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. IV/WI Tel.: 0611/ ursula.aich@rpda.hessen.de

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