Standortatlas Einzelhandel

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1 Standortatlas Einzelhandel Grundlagen Datenauswertung Entwicklungsperspektiven Empfehlungen Datenblätter Bearbeitung: G M A Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh, Ludwigsburg April 2006 VillingenSchwenningen Tuttlingen Rottweil Schramberg Donaueschingen

2 Standortatlas Einzelhandel Grundlagen Datenauswertung Entwicklungsperspektiven Empfehlungen Datenblätter Bearbeitung: G M A Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh, Ludwigsburg April 2006 VillingenSchwenningen Tuttlingen Rottweil Schramberg Donaueschingen

3 Impressum Standortatlas Einzelhandel April 2006 Herausgeber, Copyright: Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg und den Ober- und Mittelzentren der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg Johannesstraße 27, Villingen-Schwenningen Telefon: / , Telefax: / info@regionalverband-sbh.de Druck: Selbstverlag

4 Standortatlas für die Region SCHWARZWALD-BAAR-HEUBERG Aktualisierung im Auftrag des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg Projektbearbeitung: Dipl.Geogr. Gerhard Beck Projektverantwortung: Dr. Stefan Holl

5 V o r b e m e r k u n g Im Jahr 2000 hat die GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh, Ludwigsburg, einen Standortatlas für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg vorgelegt. Die Bearbeitung erfolgte im Auftrag des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg. Dieser Standortatlas wird im Rahmen der vorliegenden Untersuchung aktualisiert und fortgeschrieben. Die Untersuchung wurde finanziert von den fünf Großen Kreisstädten der Region (Villingen-Schwenningen, Donaueschingen, Rottweil, Schramberg, Tuttlingen) sowie von der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg und dem Regionalverband. Während der Bearbeitung erfolgte eine entsprechende Abstimmung mit IHK und Regionalverband. Das Datenmaterial wurde vollständig aktualisiert. In diesem Rahmen wurde auch eine schriftliche Befragung sämtlicher Zentralen Orte im Verbandsgebiet durchgeführt. G M A Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh Ludwigsburg, im Dezember 2005 BE ee

6 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite I GRUNDLAGEN 1 1. Methodik 1 2. Grundzüge der Einzelhandelsentwicklung Nachfrageseite Angebotsseite Lebensmittel und Nahversorgung Konsequenzen für die Stadtentwicklung 7 II DATENAUSWERTUNG 9 1. Bevölkerungsentwicklung 9 2. Kaufkraft Verkaufsflächen im großflächigen Einzelhandel Umsatzentwicklung 18 III ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVEN Strukturelle Grundlagen Rechtliche Grundlagen Regionalplanerische Ansätze zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels Typ A: Nachrichtliche Übernahme aus LEP und Einzelhandelserlass Typ B: Moderatorenkonzept Typ C: Räumliche Festlegungen im Regionalplan Fazit aus den bisherigen Ansätzen 33 IV EMPFEHLUNGEN Regionalplanerische Zielsetzungen Voraussetzungen für die regionalplanerische Umsetzbarkeit Empfehlung Schlussbetrachtung 42

7 I. GRUNDLAGEN 1. Methodik Die vorliegende Untersuchung ist als Fortschreibung der GMA-Analyse für den Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg aus dem Jahr 2000 konzipiert. Damals wurden sämtliche großflächigen Einzelhandelsbetriebe (ab 800 m² VK) im Verbandsgebiet erfasst. Dieser Datenbestand wurde im Jahr 2005 vollständig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgte durch eine schriftliche Abfrage bei den Städten und Gemeinden sowie im Zweifelsfall durch ergänzende Vor-Ort-Erhebungen durch die GMA. Ebenfalls aktualisiert wurden die Daten zur Einwohnerstruktur, zum Kaufkraftpotenzial, zur Umsatzleistung usw. Die Prognosedaten zur zukünftigen Einwohnerentwicklung wurden vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg ermittelt. Gegenüber der Untersuchung aus dem Jahr 2000 ist auf folgende Besonderheiten hinzuweisen: Wie im Jahr 2000 wurden auch in der aktuellen Untersuchung alle Betriebe mit mehr als 800 m² VK einbezogen. Da in der Zwischenzeit jedoch zahlreiche kleinere Fachmärkte und v. a. Discounter, die ursprünglich geringfügig unter der Grenze der Großflächigkeit lagen, ihre Verkaufsfläche vergrößert haben, werden sie in der aktuellen Untersuchung erfasst. Der in der aktuellen Analyse dargestellte Verkaufsflächenzuwachs gegenüber dem Jahr 2000 ist damit nur z. T. auf Neuansiedlungen zurückzuführen. 1 Das Kaufkraftniveau in den einzelnen Städten und Gemeinden des Verbandsgebietes basiert auf den Kaufkraftkennziffern der GfK Nürnberg. Diese zeigen lokale Abweichungen des Kaufkraftniveaus vom Bundesdurchschnitt So haben z.b. mittlerweile die Mehrzahl der Lebensmittel-Discountmärkte Verkaufsflächen über 800 m². Entsprechend wurden sie in der aktuellen Untersuchung erfasst, während in der Analyse 2000 Lebensmittel-Discountmärkte nur im Ausnahmefall erfasst wurden. Die Berechnungen basieren auf einer Auswertung der Einkommensteuerstatistik. 1

8 Die Daten zum Einzelhandelsumsatz in den Zentralen Orten des Verbandsgebietes basieren teilweise auf GMA-Analysen 1, teilweise auf Angaben der GfK oder anderer Marktforschungsinstitute. 2 Die erarbeiteten Datengrundlagen werden sowohl als Einzelausweis für sämtliche Zentralen Orte im Verbandsgebiet als auch im Rahmen einer vergleichenden Querschnittsauswertung dargestellt. Zusätzlich zur Datenauswertung enthält der aktuelle Bericht Hinweise und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der regionalplanerischen Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Während der Bericht aus dem Jahr 2000 mit einer Querschnittsauswertung abgeschlossen wurde, soll die Fortschreibung auch Handlungsempfehlungen aufzeigen. Hierzu werden die vorhandenen Ansätze in den Planungsregionen von Baden- Württemberg systematisch erfasst und kategorisiert. Im Sinne einer Erfolgskontrolle bzw. einer Prüfung der Praktikabilität werden daraus Empfehlungen für die zukünftige Vorgehensweise in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg abgeleitet. 2. Grundzüge der Einzelhandelsentwicklung Im Folgenden werden in Kürze die wesentlichen Entwicklungstendenzen zur Einzelhandelsstruktur zusammengefasst. Der Fokus der Darstellung liegt auf denjenigen Entwicklungen die flächenbedeutsam sind und damit auch Konsequenzen für die Stadt- und Regionalentwicklung haben. 1 2 Sofern aktuelle kommunale Einzelhandelskonzepte vorliegen. Da diese Werte regelmäßig nicht auf Primärerhebungen beruhen, sondern lediglich aus einer Auswertung der Umsatzsteuerstatistik, sind sie lediglich als Näherungswerte zu verstehen. 2

9 2.1 Nachfrageseite Verändertes Ausgabeverhalten: Der Einzelhandel konnte in den letzten Jahren nur unterproportional an der Steigerung der Konsumausgaben der privaten Haushalte profitieren (vgl. Abb. 1). Der Anteil des Einzelhandels an den privaten Konsumausgaben sank im Zeitraum von 37 auf 31 %. Im Gegenzug wuchs der Anteil für Miete, Freizeitanlagen und sonstige Lebenshaltungskosten ständig. Abb. 1: Entwicklung des Umsatzes und des privaten Konsums 1991 = privater Konsum Einzelhandelsumsatz Quelle: GMA-Darstellung nach HDE; Statistisches Bundesamt Ausdifferenzierung der Nachfrage: Die ursprüngliche Einteilung der Verbraucher nach Zielgruppen wird durch das Kaufverhalten zunehmend in Frage gestellt. Ein Verlust der Mitte zu Gunsten höherpreisiger Angebote auf der einen Seite und niedrigpreisiger Angebote auf der anderen Seite ist in allen Branchen festzustellen. Als weitere wichtige Trends im Verbraucherverhalten sind das steigende Anspruchsniveau, die abnehmende Toleranz (z.b. Beeinträchtigungen durch Witterung, soziale Randgruppen, Sauberkeit) und eine sinkende Standort- und Unternehmensbindung (Stammkunden sterben aus) zu nennen. 3

10 2.2 Angebotsseite Wachstum der Einzelhandelsflächen: Der stagnierenden Nachfrage steht ein nach wie vor dynamisches Wachstum der Einzelhandelsflächen gegenüber. So stieg die Verkaufsfläche zwischen 1996 und 2004 in Deutschland um über 20 %. Entwicklung der Betriebstypen: Mit den Flächen- und Umsatzentwicklungen geht ein Rückgang der Beschäftigtenzahl im Einzelhandel einher (seit 1995 um ca. 6 %). Als Ursache hierfür ist auch eine Veränderung der Bedeutung der Betriebstypen zu Gunsten von Betrieben mit geringer Personalausstattung zu nennen. So sinkt der Marktanteil der traditionellen Fachgeschäfte seit 1980 kontinuierlich, während die Marktanteile v.a. filialisierter Fachgeschäfte, Fachmärkte und Lebensmitteldiscounter wachsen. Gerade die dynamische Entwicklung der Fachmärkte umfasst mittlerweile nahezu alle Branchen. In Folge der oftmals schwierigen Integration dieses Betriebstyps ist ein weiterer Ausbau der autokundenorientierten Standorte in verkehrsgünstiger Lage zu erwarten. 2.3 Lebensmittel und Nahversorgung Flächenwachstum und Rückgang der Betriebszahl: Das Flächenwachstum im Einzelhandel kann exemplarisch im Lebensmitteleinzelhandel nachvollzogen werden. Damit geht ein deutliches Abschmelzen der Betriebszahl einher. Als Konsequenz ergeben sich größere Betriebseinheiten; derzeit liegt die durchschnittliche Betriebsgröße bei ca. 480 m² VK. Die Gründe hierfür sind vielfältig und sowohl bei den Anbietern (z.b. Rationalisierung), als auch bei den Verbrauchern (z.b. verändertes Nachfrageverhalten) zu finden. 4

11 Abb. 2: Entwicklung des Lebensmitteleinzelhandels ,6 25,4 26,7 27, ,2 15,7 16,2 17, ,8 72,1 65,2 60,4 78,2 73,4 66,8 62, Verkaufsfläche in Mill. m² Arbeitsstätten in Tsd. Quelle: GMA-Darstellung nach EHI Abb. 3: Durchschnittliche Betriebsgröße im Lebensmitteleinzelhandel in m² * * inkl. Neue Bundesländer Quelle: Europäisches Handelsinstitut Köln 5

12 Konzentrations- und Filialisierungstendenz: Die Zahl der Betreiber von Supermärkten und Discountern hat sich in den letzten 20 Jahren auf eine Hand voll leistungsfähiger Anbieter reduziert, die bundesweit tätig sind. Inhabergeführte, kettenunabhängige Geschäfte sind kaum noch anzutreffen. Rückzug aus Wohnlagen: Seit mehreren Jahren ist ein Rückzug von Einzelhandelsbetrieben sowohl im ländlichen Raum als auch in Stadtteilen und Wohngebieten festzustellen. Die wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln und kurzfristigen Bedarfsgütern (z.b. Zeitschriften, Blumen, Drogerie-, Apothekerwaren) ist oft nicht mehr möglich. Dadurch geraten auch konsumnahe Dienstleister wie Friseur, Reinigung, Sparkasse oder Post unter Druck. Gebiete mit weniger als Einwohnern bieten kaum das erforderliche Marktpotenzial für eigene Lebensmittelmärkte im Sinne von Nahversorgern. Gezielte Standortanforderungen: Die Handelsunternehmen konzentrieren ihre Standortnachfrage auf wenige Standorte, die bestimmte Anforderungen (z.b. Grundstücksgröße, Erreichbarkeit, Einsehbarkeit) erfüllen müssen. Das unternehmerische Standortwahlverhalten divergiert dabei häufig mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Städte. Größenstruktur von Lebensmittelmärkten: Die Entwicklung der Betriebsgrößen wird sich auf Grund der betriebswirtschaftlichen Aspekte auch zukünftig zu größeren Einheiten vollziehen. Derzeit liegt die betriebswirtschaftliche Mindestgröße für einen frischeorientierten Lebensmittel-Supermarkt bei ca m² Verkaufsfläche. Für die Zukunft ist eine steigende Tendenz zu erwarten. 6

13 Abb. 4: Lebensmittelhandel im Wandel FRÜHER HEUTE MORGEN typische Einkauf um die Einkauf im Gewerbegebiet Einkauf in der Einkaufsorte Ecke nächst größeren Stadt Verkehrsmittel Einkauf zu Fuß Einkauf mit dem Auto Netz statt Tüte? Wettbewerbs- Preisbindung Preiswettbewerb der Preis- und Logistikvoraussetzungen Unternehmen Wettbewerb Betriebstyp Tante Emma EDEKA/ Aldi Großdiscounter, Verbrauchermarkt Betreiber vor Ort Kaufmann Filialist / Handel im Verbund? Franchisenehmer Handels- lokale, regionale deutschland - und Weltkonzerne organisation Genossenschaft europaweit agierende Unternehmen 2.4 Konsequenzen für die Stadtentwicklung Unter Berücksichtigung der oben genannten Einflussfaktoren geht die GMA von einem weiteren Bedeutungsgewinn der Fachmarktkonzepte aus, der im Ergebnis zu einer weiteren Verschärfung der Standortkonkurrenz zwischen zentralen (Innenstadt) und dezentralen Lagen führen kann. Die Angebotspalette am Stadtrand droht durch die Neubündelung der dort vorhandenen Kapazitäten breiter und tiefer, aber auch tendenziell hochwertiger zu werden. Der Verkaufsflächenanteil der Innenstadt an der Gesamtstadt wird bestenfalls stagnieren. Für Verschiebungen bei den Lageprioritäten von Einzelhandelsstandorten sind folgende Kriterien verantwortlich: In vielen Innenstädten sind nur noch wenige zentral gelegene Standorte verfügbar. Sie können auf Grund der hohen Standortkosten nur bei guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Wert gesetzt werden. 7

14 Die Akzeptanz mehrgeschossiger Immobilien geht auf der Mieterseite zurück. Selbst in Top-Lagen sind oft nur die Erdgeschosse mit gewerblichen Nutzern zu belegen. Die 1b- und 1c-Lagen kämpfen mit erheblichen Leerstandsproblemen. Demgegenüber sind Immobilien in 1a-Lagen noch relativ unproblematisch zu vermieten. Die Konzentrationstendenz im Einzelhandel setzt sich zu Lasten des Facheinzelhandels fort. Dadurch nimmt die Uniformität des Warenangebotes in den Innenstädten zu (Stichwort: Banalisierung). Bei ähnlichem Branchen- oder Angebotsmix behaupten sich in Innenstädten i.d.r. diejenigen Standorte im Wettbewerb, die eine hohe städtebauliche Qualität, einen hohen Erlebniswert oder besonders gute Zufahrtsmöglichkeiten auf sich vereinigen. Warenhäuser verlieren genauso wie der Fachhandel weiter an Bedeutung als Leitbetriebe der Innenstädte; an ihre Stelle treten zunehmend Handelsmarken ( Retail Brands ), die bundesweit beworben werden. 8

15 II DATENAUSWERTUNG 1. Bevölkerungsentwicklung Die demografische Entwicklung der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg stellt eine wesentliche Grundlage für die zukünftige Nachfragesituation im Einzelhandel dar. Zieht man die in letzter Zeit häufiger zitierten Bevölkerungsprognosen heran, so fällt auf, dass die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg innerhalb von Baden-Württemberg zu den Regionen mit den negativsten Bevölkerungsprognosen zählt. So prognostiziert z. B. das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung speziell für die Landkreise Villingen-Schwenningen und Rottweil bis zum Jahr 2020 sehr deutliche Bevölkerungsrückgänge. Etwas positiver schneidet lediglich der Landkreis Tuttlingen ab. In gleicher Richtung zielen die Prognosen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Diese Negativprognosen werden durch Zuwanderungen zwar zum Teil etwas abgeschwächt, es bleibt jedoch festzuhalten, dass sich die einzelhandelsrelevante Nachfrage in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg mittel- und langfristig eher rückläufig darstellen wird. Zunächst sind jedoch nochmals die Veränderungen seit der früheren Untersuchung aus dem Jahr 2000 aufzuzeigen. Im Zeitraum von 2000 bis 2005 zeigt sich in den Zentralen Orten der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg noch ein leichtes Bevölkerungswachstum. Das Oberzentrum Villingen-Schwenningen konnte noch ca Einwohner hinzugewinnen. Ebenfalls leichte Zuwächse sind in den Mittelzentren Donaueschingen, Rottweil und Tuttlingen vorhanden. In Schramberg ist bereits heute eine rückläufige Bevölkerung gegenüber dem Jahr 2000 festzustellen. Z. T. deutliche Bevölkerungsrückgänge sind in den Unterzentren vorhanden (z. B. Triberg 4,4 %, Furtwangen 1,9 %). Positiv konnten sich nur noch einzelne Unterzentren entwickeln (z. B. Trossingen + 2,7 %). Hervorzuheben ist dagegen, dass sich die Kleinzentren seit 2000 im Hinblick auf ihre Einwohnerzahl positiv entwickelt haben. Vom gesamten Zuwachs in Höhe von ca Einwohnern in den untersuchten Städten und Gemeinden entfallen nahezu Einwohner auf die Kleinzentren. Sämtliche Kleinzentren weisen noch Einwohnerzuwächse auf. 9

16 Karte 1: Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung bis ,9 bis -5 % - 4,9 bis 0 % 0,1 bis 5 % 5,1 bis 10 % 10,1 bis 15 % mehr als 15 % MA HD MOS TBB HD KÜN KA HN HN SHA KA PF PF LB WN AA BAD RA CW BB S ES GP HDH OG FDS TÜ RT UL UL RW BL EMD BC FR VS TUT SIG FR KN RV LÖ WT FN Quelle: Stat. Landesamt Baden-Württemberg, 2005: GMA-Darstellung 10

17 Tabelle 1: Einwohnerentwicklung Villingen-Schwenningen Veränderung in % ,3 Schramberg Donaueschingen Rottweil Tuttlingen ,8 + 1,6 + 1,8 + 0,8 Summe Mittelzentren ,8 Spaichingen Sulz Trossingen Gosheim/Wehingen Immendingen/Geisingen St. Georgen Furtwangen Oberndorf a. N. Blumberg Triberg Mühlheim/Fridingen ,0 + 2,1 + 2,7 + 2,1 + 0,3-1,8-1,9 + 0,8-1,1-4,4-1,2 Summe Unterzentren ,2 Quelle: GMA Abb. 5: Einwohnerentwicklung Oberzentrum Mittelzentren Unterzentren Kleinzentren Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg,

18 Im Rahmen dieser Untersuchung wurden für die Prognose bis zum Jahr 2010 die Vorausberechnungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg herangezogen. Inkl. der Wanderungsbewegungen geht das Statistische Landesamt von einer weitgehend stagnierenden Bevölkerungsentwicklung aus. Gemäß Statistischem Landesamt wird insbesondere die bisher positive Einwohnerentwicklung der Kleinzentren gestoppt werden. Demgegenüber geht das Statistische Landesamt davon aus, dass die größeren Städte wie Villingen- Schwenningen und Rottweil noch leichte Zuwächse realisieren. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass von der Einwohnerentwicklung zukünftig kaum positive Impulse im Hinblick auf den Einzelhandel in der Region Schwarzwald- Baar-Heuberg ausgehen werden. Vielmehr ist von einer mittelfristig stagnierenden bzw. langfristig rückläufigen Einwohner- und damit Nachfrageentwicklung auszugehen. 2. Kaufkraft Zur Ermittlung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft sind neben der Einwohnerzahl auch die regionalen Unterschiede im Kaufkraftniveau zu berücksichtigen. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt besitzt die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg ein leicht überdurchschnittliches Kaufkraftniveau. In der Mehrzahl der Zentralen Orte bewegt sich das Kaufkraftniveau 3 4 % über dem Bundesdurchschnitt. Ausnahmen bilden Blumberg, Geisingen/Immendingen und Trossingen. Hier liegt das Kaufkraftniveau leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Insgesamt sind jedoch nur relativ geringfügige Abweichungen vom Bundesdurchschnitt vorhanden. 12

19 Tabelle 2: Kaufkraftsituation Villingen-Schwenningen Kaufkraftkennziffer Kaufkraft in Mill ,8 Schramberg Donaueschingen Rottweil Tuttlingen ,8 110,6 130,6 178,1 Summe Mittelzentren ,1 Spaichingen Sulz Trossingen Gosheim/Wehingen Immendingen/Geisingen St. Georgen Furtwangen Oberndorf a. N. Blumberg Triberg Mühlheim/Fridingen ,9 63,6 74,2 38,7 58,9 70,3 49,8 75,0 52,3 26,9 35,3 Summe Unterzentren ,9 Kaufkraftkennziffer: 100 = Bundesdurchschnitt Quelle: GMA 3. Verkaufsflächen im großflächigen Einzelhandel Wie in der Analyse aus dem Jahr 2000 wurden aktuell sämtliche großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Verkaufsflächen von über 800 m² in der Region Schwarzwald-Baar- Heuberg erfasst. Damit wird ein vollständiger Überblick zur Verkaufsflächenausstattung und den Standorten des großflächigen Einzelhandels ermöglicht. Dabei wird deutlich, dass das Oberzentrum Villingen-Schwenningen seine Position im regionalen Wettbewerbsgefüge stark ausbauen konnte. Villingen-Schwenningen konnte seit dem Jahr 2000 die stärksten Verkaufsflächenzuwächse verbuchen. Durch SB-Warenhäuser wie real und Fachmärkte (Baumärkte, Möbelmärkte usw.) konnte sowohl im Lebensmittel- als auch im Nichtlebensmitteleinzelhandel ein deutlicher Verkaufsflächenzuwachs realisiert werden. Von den 148 erfassten großflächigen Betrieben in den Unter-, Mittel- und Oberzentren (ohne Bad Dürrheim und Zimmern) befinden sich 55 Betriebe in Villingen-Schwenningen. 13

20 Demgegenüber konnten die vier Mittelzentren Donaueschingen, Rottweil, Schramberg und Tuttlingen lediglich im Lebensmittelbereich noch deutliche Verkaufsflächenzuwächse realisieren. Beim Nichtlebensmittelbereich sind bei den Mittelzentren per Saldo kaum zusätzliche Flächen entstanden. Die vier Mittelzentren konnten ihre zentralörtliche Funktion daher kaum ausbauen. Da es sich bei Lebensmittelmärkten um Angebote im kurzfristigen Bedarfsbereich handelt, die auch nur eine geringe überörtliche Wirkung aufweisen, ist bei den Mittelzentren keine Steigerung ihrer Versorgungsbedeutung für das zugeordnete Umland festzustellen. Die elf Unterzentren in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg konnten ebenfalls im Lebensmittelsektor deutlich zulegen. Durch zahlreiche Neuansiedlungen insbesondere von Lebensmittel-Discountmärkten ist ein deutliches Flächenwachstum in den Unterzentren festzustellen. Außerhalb des Lebensmittelsektors mussten die Unterzentren jedoch z. T. sogar Verkaufsflächenrückgänge hinnehmen. Damit wird deutlich, dass die Entwicklungsspielräume für die Unterzentren angesichts ihrer eher geringen Einwohnerzahl begrenzt sind. Auch zukünftig wird sich die Einzelhandelsentwicklung in den Unterzentren auf Güter des kurzfristigen Bedarfs (Lebensmittel, Drogeriewaren, usw.) konzentrieren. Die Entwicklung seit dem Jahr 2000 hat gezeigt, dass darüber hinaus nur vereinzelt Neuansiedlungen erfolgten. Gerade auch in den einwohnerschwachen Unterzentren wie Geisingen/ Immendingen, Gosheim/Wehingen, Fridingen/Mühlheim und Triberg werden sich voraussichtlich außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels keine nennenswerten Entwicklungsansätze ergeben. Eine besondere Rolle haben nach wie vor Bad Dürrheim und Zimmern o.r. Entgegen ihrer zentralörtlichen Einstufungen wurde das Angebot nochmals ausgebaut. Durch verschiedene Neuordnungen wuchs der Bestand an großflächigen Betrieben in Bad Dürrheim auf m², in Zimmern auf m². Diese regionalplanerisch problematische Struktur hat sich seit dem Jahr 2000 damit noch verfestigt. Die Zuwächse betrugen in Zimmern m² (bzw. 43 %) und in Bad Dürrheim m² (8 %). 14

21 Abb. 6: Verkaufsflächen im Food-Bereich % % % Quelle: GMA-Erhebung Oberzentrum Mittelzentren Unterzentren (VS) (4 MZ) (11 UZ) Abb. 7: Verkaufsflächen im Non-Food-Bereich % % % 0 Quelle: GMA-Erhebung Oberzentrum Mittelzentren Unterzentren (VS) (4 MZ) (11 UZ)

22 Abb. 8: Verkaufsflächen insgesamt % % % Oberzentrum Mittelzentren Unterzentren (VS) (4 MZ) (11 UZ) Quelle: GMA-Erhebung Die Verkaufsflächenausstattung im großflächigen Einzelhandel je Einwohner zeigt zusammenfassend nochmals die Unterschiede zwischen den Zentralen Orten in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Mit 1,8 m² je Einwohner erreicht das Oberzentrum Villingen- Schwenningen mit Abstand den höchsten Wert. Tuttlingen und Schramberg als leistungsfähige Mittelzentren erreichen 1,6 bzw. 1,5 m² je Einwohner. Deutlich geringere Werte erreichen dagegen die beiden Mittelzentren Donaueschingen (1,2) und Rottweil (1,3). 1 Von den Unterzentren ist lediglich Oberndorf mit 1,1 m² als überdurchschnittlich leistungsfähig im Bereich des großflächigen Einzelhandels hervorzuheben. Die übrigen Unterzentren erreichen nur eine sehr geringe Flächenausstattung im großflächigen Einzelhandel. 1 Zum Vergleich: Bad Dürrheim 3,1; Zimmern o. R. 2,2. 16

23 Tabelle 3: Verkaufsflächenausstattung im Vergleich (nur großflächige Betriebe) Daten Verkaufsfläche je Einwohner in m² Ort Lebensmittel Nonfood Gesamt Villingen-Schwenningen 0,4 1,4 1,8 Schramberg Donaueschingen Rottweil Tuttlingen 0,4 0,6 0,2 0,5 1,1 0,6 1,1 1,1 1,5 1,2 1,3 1,6 Durchschnitt Mittelzentren 0,4 1,0 1,4 Spaichingen Sulz Trossingen Gosheim/Wehingen Immendingen/Geisingen St. Georgen Furtwangen Oberndorf a. N. Blumberg Triberg Mühlheim/Fridingen 0,5 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,4 0,6 0,3 0,0 0,0 0,4 0,0 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 0,0 0,0 0,9 0,2 0,6 0,2 0,2 0,2 0,4 1,1 0,3 0,0 0,0 Durchschnitt Unterzentren 0,25 0,1 0,4 Quelle: GMA Im Hinblick auf die Verkaufsflächenausstattung bzw. Verkaufsflächenentwicklung seit dem Jahr 2000 lassen sich zusammenfassend folgende Punkte festhalten: Das Oberzentrum Villingen-Schwenningen konnte seine Position durch große Neuansiedlungen stark ausbauen. Dies betrifft sowohl den Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere aber den Nichtlebensmitteleinzelhandel (diverse Fachmarktansiedlungen). Die Mittelzentren konnten ihre Flächen lediglich im Lebensmitteleinzelhandel wesentlich steigern. Außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels konnten keine größeren Zuwächse realisiert werden, d. h. auch, dass die zentralörtliche Bedeutung der Mittelzentren für ihr Umland nicht wesentlich gesteigert werden konnte. 17

24 Die Unterzentren konnten ihre Position im Bereich des Lebensmittelhandels deutlich ausbauen. Im Nichtlebensmitteleinzelhandel ergeben sich jedoch nach wie vor kaum Perspektiven bei den Unterzentren. Insgesamt folgt die Entwicklung in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg damit einem bundesweiten Trend. Der mittel- und langfristige Bedarf konzentriert sich zunehmend auf attraktive Angebote in größeren Städten. Gerade Kleinstädte verlieren bei Gütern des mittel- und langfristigen Bedarfs zunehmend an Bedeutung. Dagegen können sich kleinere Städte und Gemeinden durch die Ansiedlung größerer Lebensmittelmärkte zunehmend profilieren und damit die Nahversorgungsqualität verbessern. Während sich größere Supermärkte und Lebensmittel-Discountmärkte früher an Städten und Gemeinden mit ca Einwohnern orientierten, werden mittlerweile auch Standorte mit deutlich geringeren Einwohnerzahlen realisiert. Dies hat zur Folge, dass auch in Kleinzentren wie z. B. Königsfeld Verkaufsflächengrößen realisiert werden, die planungsrechtlich als großflächig einzustufen sind. 4. Umsatzentwicklung Analog zur gesamtdeutschen Entwicklung konnten in der Region Schwarzwald-Baar- Heuberg seit 2000 nur geringe Umsatzzuwächse im Einzelhandel realisiert werden. Durch zahlreiche Neuansiedlungen konnte allerdings das Oberzentrum Villingen-Schwenningen einen deutlichen Umsatzzuwachs realisieren. Die Mehrzahl der Mittelzentren sowie auch die Mehrzahl der Unterzentren stagniert dagegen. 18

25 Tabelle 4: Umsätze im Vergleich Villingen-Schwenningen Umsätze in Mill. Umsatz je Einwohner in Schramberg Donaueschingen Rottweil Tuttlingen Summe Mittelzentren Spaichingen Sulz Trossingen Gosheim/Wehingen Immendingen/Geisingen St. Georgen Furtwangen Oberndorf a. N. Blumberg Triberg Mühlheim/Fridingen Summe Unterzentren Quelle: GMA Neben den absoluten Umsatzwerten zeigen v. a. die Umsätze je Einwohner die Bedeutung eines Einzelhandelsstandortes. Wie bereits im Jahr 2000 nehmen die beiden Mittelzentren Schramberg und Tuttlingen die Spitzenplätze in der Region ein. Mit je Einwohner bzw je Einwohner erreichen die beiden Mittelzentren einen Wert, der trotz der bedeutenden Zuwächse in Villingen-Schwenningen immer noch über dem Oberzentrum liegt (6.500 je Einwohner). Schramberg und Tuttlingen erschließen ein umfangreiches, überwiegend ländlich geprägtes Einzugsgebiet und erreichen damit im Vergleich zu ihrer Einwohnerzahl ein umfangreiches überörtliches Bevölkerungspotenzial. 19

26 Karte 2: Großflächige Verkaufsflächenausstattung in m² Sulz am Neckar Großflächiger Einzelhandel Großflächige VK in m² Lebensmittel Großflächige VK in m² Nichtlebensmittel Schram berg Obe rndorf LK Rottw eil Zim m e rn , , ,00 Tribe rg Sankt Georgen Rottw eil Gos heim Wehingen Bad Dürrheim Furtw angen Villingen-Schw enningen LK Schw arzw ald-baar-kreis Trossingen Spaichingen M ühlhe im LK Tuttlingen Fridinge n Donaue schinge n Tuttlingen Geisingen Im m endingen Blum berg Quelle: GMA-Erhebung

27 Karte 3: Großflächige Verkaufsflächenausstattung je Einwohner Großflächige Verkaufsfläche je Einwohner 0,2 Sulz am Neckar Großflächige VK Lebensmittel je Einwohner Großflächige VK Nichtlebensmittel je Einwohner 1,4 0,6 0,5 Obe rndorf 1,0 1,2 0,6 0,1 0,4 1,1 Schram berg LK Rottw eil 1,1 Zim m ern ob Rottw eil 1,9 Triberg 0,2 Sankt Georgen 0,2 Rottw eil 0,2 Wehinge n Gos heim 1,2 Bad Dürrheim 0,4 Furtw angen 1,4 0,4 Villingen-Schw enningen LK Schw arzw ald-baar-kreis 0,2 0,4 0,5 0,4 Trossingen Spaichingen LK Tuttlingen M ühlhe im Fridingen 0,6 0,6 Donaue schinge n 1,1 0,5 Tuttlingen 0,2 Im m endingen Ge is ingen 0,3 Blum berg Quelle: GMA-Erhebung

28 Bei den Unterzentren ist v. a. Spaichingen mit je Einwohner hervorzuheben. Ebenfalls bedeutende Unterzentren sind Oberndorf und Trossingen. Demgegenüber fallen die Werte der sonstigen Unterzentren deutlich ab. Insbesondere Gosheim/Wehingen und Fridingen/Mühlheim mit weniger als je Einwohner nehmen kaum eine unterzentrale Versorgungsfunktion wahr. Insgesamt sind abgesehen von den deutlichen Zuwächsen des Oberzentrums Villingen- Schwenningen innerhalb der zentralörtlichen Struktur der Region Schwarzwald-Baar- Heuberg jedoch keine markanten Verschiebungen erkennbar. Die früher eher unterdurchschnittlichen Kennziffern des Oberzentrums Villingen-Schwenningen wurden durch eine extensive Ansiedlungspolitik deutlich gesteigert. Die Bedeutung der Mittel- und Unterzentren hat sich seit dem Jahr 2000 untereinander jedoch kaum verschoben. Nochmals zulegen könnten die beiden Sonderfälle Bad Dürrheim und Zimmern o. R. Deren Bedeutung als Handelsschwerpunkte außerhalb der zentralörtlichen Hierarchie hat nochmals zugenommen. 22

29 III ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVEN 1. Strukturelle Grundlagen Wie im Jahr 2000 wurden die wesentlichen Daten zum großflächigen Einzelhandel in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zusammengestellt und bewertet. Darüber hinaus sollen im Rahmen dieser Untersuchung Entwicklungsperspektiven zum zukünftigen regionalplanerischen Umgang mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben aufgezeigt werden. Dazu sollen jedoch keine Flächenprognosen für einzelne Städte und Gemeinden aufgestellt werden, sondern es sind Vorschläge zu zukünftigen regionalplanerischen Festsetzungen bzw. Verfahren aufzuzeigen. Dazu wurde u. a. eine Auswertung vorhandener regionalplanerischer Ansätze in sämtlichen Planungsregionen von Baden-Württemberg durchgeführt. Dabei zeigt sich, dass durchaus unterschiedliche Ansätze auf regionalplanerischer Ebene in Baden-Württemberg verfolgt werden. Dass ein erhöhter Abstimmungsbedarf vorhanden ist, zeigt sich nicht zuletzt bei der Verkaufsflächenentwicklung bzw. bei den heute üblichen Betriebsgrößen. Wie auch die Querschnittsauswertungen der Einzelhandelserhebungen in der Region Schwarzwald-Baar- Heuberg gezeigt haben, ist trotz stagnierender Nachfrage nach wie vor ein sehr starkes Flächenwachstum zu beobachten. Das Flächenwachstum vollzieht sich mittlerweile weitgehend unabhängig von der Entwicklung von Nachfrage und Kaufkraft. Eine Ursache liegt in den ständig steigenden Flächenansprüchen der einzelnen Betriebe begründet. Während z. B. typische Baumärkte in den 80er Jahren noch mit Größen von m² Verkaufsfläche realisiert wurden, stieg die typische Verkaufsfläche in den 90er Jahren auf rd m² an. Heute werden von den führenden Baumarktketten Verkaufsflächen von weit über m² angestrebt. Ähnliche Größenentwicklungen können in nahezu allen Fachmarktbranchen beobachtet werden. Tabelle 5: Größensprünge bei einzelnen Outlets (typische Größen) 80er Jahre Heute Baumarkt m² m² Mediamarkt 500 m² als Fachabteilung im Warenhaus m² Drogeriemarkt 200 m² m² Spielwarenfachmarkt 500 m² m² Lebensmitteldiscounter m² m² Supermarkt (Vollsortiment) 800 m² m² Quelle: GMA 23

30 Insofern wird bereits aus der Entwicklung der Betriebstypen ersichtlich, dass auf regionalplanerischer Ebene ein erhöhter Abstimmungsbedarf gegeben ist. Durch das Wachstum der Verkaufsflächen werden gleichzeitig größere Einzugsgebiete angestrebt, so dass entsprechend Belange benachbarter Gemeinden stärker beeinträchtigt werden können. Vor diesem Hintergrund ist auch für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg die bisherige Vorgehensweise zu prüfen, bzw. sind die Ziele und Grundsätze des Regionalplans auch im Vergleich mit den Regelungen in den sonstigen Regionalplänen von Baden-Württemberg auf ihre Zukunftsfähigkeit zu überprüfen. 2. Rechtliche Grundlagen Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die räumliche Planung von Einzelhandelsstandorten stellen das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten sind ergänzend die landes- und regionalplanerischen Bestimmungen sowie die, das Verwaltungshandeln präzisierende Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten ( Einzelhandelserlass ) vom 21. Februar 2001 heranzuziehen. Der für diesen Zusammenhang zentrale 11 Abs. 3 BauNVO führt in der Fassung von 1990 für großflächige Einzelhandelsbetriebe aus: 1. Einkaufszentren, 2. großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, 3. sonstige großflächige Handelsbetriebe, die im Hinblick auf den Verkauf an letzte Verbraucher und auf die Auswirkungen den in Nummer 2 bezeichneten Einzelhandelsbetrieben vergleichbar sind, sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Auswirkungen im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 und 3 sind insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der in Satz 1 bezeichneten Betriebe, auf die 24

31 Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Stadt oder in anderen Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt. Auswirkungen im Sinne des Satzes 2 sind bei Betrieben nach Satz 1 Nr. 2 und 3 in der Regel anzunehmen, wenn die Geschossfläche m² überschreitet. Die Regel des Satzes 3 gilt nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen bereits bei weniger als m² Geschossfläche vorliegen oder bei mehr als m² nicht vorliegen; dabei sind in Bezug auf die in Satz 2 bezeichneten Auswirkungen insbesondere die Gliederung und die Größe der Stadt und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen. Neben den Instrumentarien der BauNVO ist eine Steuerung der Einzelhandelsentwicklung auch durch landesplanerische Überprüfung von Einzelhandelsgroßprojekten vorgesehen. Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg legt in Bezug auf großflächige Einzelhandelsvorhaben als wesentliche Zielsetzungen fest: Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßobjekte) sollen sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen; sie dürften i.d.r. nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Die Verkaufsfläche der Einzelhandelsgroßprojekte soll so bemessen sein, dass deren Einzugsbereich deren zentralörtlichen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreitet. Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich und die Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Einzelhandelsgroßprojekte dürfen weder durch ihre Lage und Größe, noch durch ihre Folgewirkungen die Funktionsfähigkeit der Stadt und Ortskerne der Standortgemeinde wesentlich beeinträchtigen. Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. (Plansätze 3.3.7, und des LEP). Gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg liegt eine wesentliche Beeinträchtigung des zentralörtlichen Versorgungskerns (Stadt- und Ortskern) der Standortgemeinde oder eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte sowie der verbrauchernahen Versorgung im Einzugsbereich dann vor, wenn dort auf Grund des Vorhabens und des zu erwartenden Kaufkraftabflusses Geschäftsaufgaben drohen: Anhaltswert für eine derartige Annahme ist ein Umsatzverlust bei zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten von ca. 10 % und bei nicht zentrenrelevanten und nicht nahversorgungsrelevanten Sortimenten von ca. 20 % im vorhabenspezifischen Sortiment (vgl Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). 25

32 Dabei gilt, dass i.d.r. keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungskerns (Stadt- und Ortskern) gegeben ist, wenn ein Einzelhandelsgroßprojekt im zentralörtlichen Versorgungskern errichtet oder erweitert oder diesem in unmittelbarer Nähe zugeordnet ist. Solche Standorte haben deshalb Vorrang vor städtebaulichen Randlagen. (vgl. Nr Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). Weiterhin ist die raumordnerische Kernregelung des Einzelhandelserlasses Baden-Württemberg zu beachten: 1. Kongruenzgebot (das Vorhaben muss sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen) 2. Beeinträchtigungsverbot (das Vorhaben darf das städtebauliche Gefüge und die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungskerns sowie die verbrauchernahe Versorgung im Einzugsbereich des Vorhabens nicht beeinträchtigen). Nach dem Einzelhandelserlass von Baden-Württemberg liegt eine Verletzung des Kongruenzgebots vor, wenn der betriebswirtschaftlich angestrebte Einzugsbereich des Vorhabens den zentralörtlichen Verflechtungsbereich der Standortgemeinde wesentlich überschreitet. Eine wesentliche Überschreitung ist i.d.r. gegeben, wenn mehr als 30 % des Umsatzes aus Räumen außerhalb des Verflechtungsbereiches erzielt werden soll. (vgl Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). Grundsätzlich sind Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte) in das zentralörtliche Versorgungssystem einzufügen. Sie dürfen i.d.r. nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. (vgl. Nr. 3.2 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). Zudem enthält der Einzelhandelserlass Baden-Württemberg Aussagen zur praktischen Anwendung des 11 Abs. 3 BauNVO, welche wie folgt wiedergegeben werden können: Die in 11 Abs. 3 BauNVO enthaltene Vermutungsregel sagt aus, dass Auswirkungen i.s. des 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO durch ein Vorhaben i.d.r. anzunehmen sind, wenn dessen Geschossfläche m² überschreitet. Diese Vermutungsregel ist allerdings widerlegbar. wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen i.s. des 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO bereits bei weniger als m² Geschossfläche vorliegen bzw. bei mehr als 26

33 1.200 m² Geschossfläche nicht vorliegen. Für den Fall, dass von einem Vorhaben mit mehr als m² Geschossfläche keine Auswirkungen i.s. der BauNVO ausgehen, spricht der Einzelhandelserlass Baden-Württemberg von einer sog. atypischen Fallgestaltung. Als wesentliche Kriterien für das Vorhandensein einer atypischen Fallgestaltung nennt der Einzelhandelserlass folgende Punkte: Betriebliche Besonderheiten, wie z. B. ein Verkaufsflächenanteil von unter zwei Drittel der Geschossfläche, ein schmales Warensortiment (z. B. Gartenbedarf), ein Sortiment, das im Zusammenhang mit handwerklichen Dienstleistungen angeboten wird oder ein Sortiment, das in einer gewissen Beziehung zu gewerblichen Nutzungen steht (z. B. Baustoffhandel). Städtebauliche Besonderheiten, wie z. B. eine bisherige Unterversorgung des Einzugsbereiches im Sortimentsbereich des Planobjektes, eine zentrale bzw. wohnortnahe Lage des Planstandortes sowie keine Beeinträchtigung eines vorhandenen Zentrenkonzeptes bzw. einer angestrebten Zentrenstruktur durch das Planobjekt. Damit sind durch de Vorgaben aus Bund und Land bereits detaillierte Vorschriften zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßbetrieben vorhanden. Die zentrale Frage ist demnach, inwieweit dieses Instrumentarium auf Ebene der Regionalplanung noch ergänzt werden muss. 3. Regionalplanerische Ansätze zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels Im Rahmen der Untersuchung wurden die Regionalpläne von Baden-Württemberg im Hinblick auf ihre Aussagen zum großflächigen Einzelhandel überprüft. Die unterschiedlichen Ansätze werden in einer Synopse zusammengestellt. Unter Einbeziehung weiterer Ansätze auch von außerhalb Baden-Württembergs lassen sich im Grundsatz drei Typen identifizieren: nachrichtliche Übernahme aus Landesentwicklungsplan und Einzelhandelserlass Ansätze zu einem Moderatorenkonzept räumliche Festlegungen im Regionalplan. 27

34 Diese drei Ansätze werden im Folgenden näher ausgeführt und im Hinblick auf ihre Vorund Nachteile bewertet. 3.1 Typ A: Nachrichtliche Übernahme aus LEP und Einzelhandelserlass Vor allem die Regionalpläne aus den Regionen Schwarzwald-Baar-Heuberg, Ostwürttemberg und Hochrhein-Bodensee orientieren sich stark an den Vorgaben des Landesentwicklungsplans bzw. des Einzelhandelserlasses Baden-Württemberg. Kernregelungen sind das Zentrale-Orte-Prinzip, das Kongruenzgebot und andere zentrale Aussagen zur Regelung des großflächigen Einzelhandels. D. h., diese Regionalpläne verzichten weitgehend auf eigenständige Ziele und Grundsätze. Angesichts der prinzipiell hohen Regelungsdichte durch LEP und Einzelhandelserlass ist dies zunächst nicht zu beanstanden. Durch die Übernahme aus LEP oder Einzelhandelserlass ergibt sich außerdem eine hohe Rechtssicherheit. Gleichzeitig ermöglichen die Regelungen auch im aktuell gültigen Regionalplan der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg eine weitreichende Flexibilität bei der Einzelfallbeurteilung. 1 1 Die derzeitigen Regelungen im Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg lauten folgendermaßen (Plansatz 2.7): Nach Plansatz des Landesentwicklungsplans 2002 sollen sich Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen. Sie dürfen in der Regel nur im Oberzentrum und in den Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Hiervon abweichend kommen auch Standorte in Kleinzentren und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion in Betracht, wenn - dies nach raumstrukturellen Gegebenheiten zur Sicherung der Grundversorgung geboten ist oder - diese in Verdichtungsräumen liegen und mit Siedlungsbereichen benachbarter Ober-, Mittelund Unterzentren zusammengewachsen sind. Hersteller-Direktverkaufszentren als besondere Form des großflächigen Einzelhandels sind grundsätzlich nur in Oberzentren zulässig. Die Verkaufsfläche der Einzelhandelsgroßprojekte soll so bemessen sein, dass deren Einzugsbereich den zentralörtlichen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreitet. Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich und die Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Einzelhandelsgroßprojekte dürfen weder durch ihre Lage und Größe noch durch ihre Folgewirkungen die Funktionsfähigkeit der Stadt- und Ortskerne der Standortgemeinde wesentlich beeinträchtigen. Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Für nicht zentrenrelevante Warensortimente kommen auch städtebauliche Randlagen in Frage. Neue Einzelhandelsgroßprojekte sollen nur an Standorten realisiert werden, wo sie zeitnah an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen werden können. 28

35 Als Nachteil ist jedoch hervorzuheben, dass der interkommunalen Abstimmung lediglich eine nachgeordnete Bedeutung zukommt. Außerdem handelt es sich um relativ unverbindliche Regelungen, die großen Spielraum für Einzelfallbewertungen ermöglichen. Tabelle 6: Typ A: Nachrichtliche Übernahme aus LEP und Einzelhandelserlass Beispiel Schwarzwald-Baar-Heuberg, Ostwürttemberg, Hochrhein-Bodensee Regelungen Zentrale-Orte-Prinzip, Kongruenzgebot usw. Vorteile Rechtssicherheit, hohe Flexibilität Nachteile Geringe interkommunale Abstimmung, keine Ziele im eigentlichen Sinne, ausschließlich Einzelfallbetrachtung, weiche Formulierungen Fazit Einfache und flexible, aber relativ unverbindliche Lösung Quelle: GMA 3.2 Typ B: Moderatorenkonzept So genannte Moderatorenkonzepte wurden in Baden-Württemberg bisher nicht umgesetzt. Ansätze aus der Region Südlicher Oberrhein sind letztlich gescheitert. Allerdings gibt es außerhalb Baden-Württembergs zahlreiche Ansätze in dieser Richtung. Hervorzuheben sind entsprechende Moderatorenkonzepte im Umland von Bremen und im Ruhrgebiet. Da es sich um einen durchaus innovativen regionalplanerischen Ansatz handelt, sollen die wesentlichen Punkte dennoch im Folgenden kurz zusammengefasst werden. Moderatorenkonzepte basieren auf der freiwilligen Diskussion und Kooperation in einem regionalen Gremium, mit dem Ziel, dass sich die Beteiligten ein einvernehmliches Urteil über die Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes bilden. Die Städte und Gemeinden in einer Region verpflichten sich, Ansiedlungsvorgänge einem bestimmten Verfahren zu unterwerfen, das eine regionale und interkommunale Abstimmung bereits im Vorfeld ermöglicht. Dazu werden bestimmte Verfahrensregeln und Kriterien aufgestellt, die eine objektive und transparente Beurteilung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes ermöglichen. Solche Beurteilungskriterien sind z. B.: 29

36 Betriebstyp Standortlage Kaufkraftbewegungsdaten usw. In einem Moderatorenkonzept werden keine festen Standorte oder vordefinierte Größenordnungen festgelegt. Ziel des Moderatorenkonzeptes ist es, das Verfahren transparent zu machen und einen intensiven Informationsaustausch sowie eine verbesserte interkommunale Abstimmung zu erzielen. Dieser Ansatz basiert auf einem konsensorientierten Modell, das gleichzeitig aber durch die anzuwendenden Prüfkriterien über die relativ unverbindlichen Regelungen von Einzelhandelserlass und LEP hinausgeht. Die bisherigen Erfahrungen sind allerdings eher zwiespältig. Wie oben bereits dargestellt, sind Moderatorenkonzepte in Baden-Württemberg bisher nicht umgesetzt worden. Die Ansätze außerhalb von Baden-Württemberg sind ebenfalls wenig erfolgversprechend. Nachteile sind der hohe Koordinierungs- bzw. Arbeitsaufwand sowie letztendlich die mangelnde Verbindlichkeit der Diskussionsergebnisse. Tabelle 7: Typ B: Moderatorenkonzept Beispiel Regelungen Vorteile Nachteile Fazit Quelle: GMA Südlicher Oberrhein, westliches Ruhrgebiet, Umland von Bremen Beurteilungskriterien ebenfalls an LEP bzw. Einzelhandelserlass angelehnt, aber verbindliche Vorgehensweise und Formulierung von Schwellenwerten objektiveres Verfahren, intensiver Informationsaustausch und verbesserte interkommunale Abstimmung Arbeitsaufwand, Abhängigkeit vom Regierungspräsidium Konsensorientierter Ansatz, der bei schwierigen Fällen regelmäßig scheitert 30

37 Abb.9: Moderatorenkonzept zur regionalen Abstimmung großflächiger Einzelhandelsvorhaben Ansiedlungsvorhaben oder Sondergebietsausweisung Meldung beim Regionalverband Prüfkriterien: - Zentralität - Betriebstyp - Standortlage - Kaufkraftbewegungen Vorprüfung durch Regionalverband, ggf. interkommunale Anhörung der Nachbargemeinden und Projekt- oder Standortmodifikation Erstellung eines Fachgutachtens (Beauftragung durch Belegenheitsgemeinde) Runder Tisch mit den vom Vorhaben berührten Gemeinden (Interkommunalität) unter Hinzuziehung von Fachvertretern, RP und Gutachter: ggf. weitere Modifikationen, Flächen- und Sortimentsbeschränkungen keine Bedenken Bedenken ausgeräumt Bedenken nach Modifikation ausgeräumt Bedenken durch Gutachten oder Projektmodifikation ausgeräumt Regionales Abstimmungsergebnis geht in raumordnerische Beurteilung bzw. in das Bauleitplanverfahren ein 31

38 3.3 Typ C: Räumliche Festlegungen im Regionalplan Nachdem die relativ unverbindlichen textlich gefassten Ziele und Grundsätze zur Regelung des großflächigen Einzelhandels in den Regionalplänen auf kommunaler Ebene regelmäßig umgangen wurden, sind einige Regionen von Baden-Württemberg dazu übergegangen, in den Regionalplänen verbindlich Standorte für den großflächigen Einzelhandel festzulegen. Dabei werden ähnlich den Vorrangflächen für Rohstoffabbau oder sonstigen Festsetzungen (z. B. regionale Grünzüge) kartografisch Flächen für großflächige Einzelhandelsbetriebe abgegrenzt. Entsprechende Ansätze liegen mittlerweile im Verband Region Stuttgart, in der Region Nordschwarzwald, in der Region Heilbronn-Franken, im Rhein-Neckar-Raum sowie in der Region Mittlerer Oberrhein vor. Die Festlegungen umfassen i. d. R. zwei Aspekte: kartografische Abgrenzung der jeweiligen Innenstädte in den Zentralen Orten des Verbandsgebietes räumliche Festlegung von sog. Ergänzungsstandorten für den großflächigen (nicht zentrenrelevanten) Einzelhandel. Sog. zentrenrelevanter Einzelhandel soll demnach lediglich in den räumlich abgegrenzten Innenstadtlagen zulässig sein. Bei der Abgrenzung der Innenstadt werden selbstverständlich auch sog. Innenstadterweiterungslagen berücksichtigt. Aber auch der nicht zentrenrelevante Einzelhandel (z. B. Baumärkte, Möbelmärkte) wird dahingehend reglementiert, dass er nur noch im Bereich der sog. Ergänzungsstandorte zulässig ist. Außerhalb der Innenstadt sind grundsätzlich keine innenstadtrelevanten Sortimente zulässig. Die hier getroffenen Festlegungen müssen als sehr weitreichend bezeichnet werden. Verschiedene Städte und Gemeinden haben (z. B. in der Region Stuttgart) mit dem Hinweis auf den damit verbundenen Eingriff in die kommunale Planungshoheit auch entsprechend eine ablehnende Haltung eingenommen. Als Vorteile dieser Konzeption sind sicherlich die klare stadträumliche Gliederung und die entsprechende Verbindlichkeit der kartografisch definierten Bereiche anzuführen. Allerdings ist in Frage zu stellen, ob durch diese Art der strikten Festlegung der dynamischen 32

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