Betriebsräte Grundlagen

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1 Betriebsräte Grundlagen

2 Inhalt Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Mitbestimmung und Betriebsratshandeln Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln Update Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte Das geht alle Betriebsräte an: Behindertenrecht Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen besonderer Beschäftigungsverhältnisse Protokollführung im Betriebsrat Best Practice: Die Arbeit als Betriebsratsvorsitzende/r 2-teilige Seminarreihe für freigestellte Betriebsratsmitglieder Protokollführung 2.0: Der Praxisworkshop für Betriebsräte Der rechtssichere Betriebsratsbeschluss Grundlagenkenntnisse für den Sozialausschuss Gut aufgestellt im Betriebsausschuss Es ist ein Beweis der Bildung, die größten Dinge auf die einfachste Art zu sagen. Ralph Waldo Emerson 13

3 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Hinweis Als weiterführende Seminare empfehlen wir die BR kompakt Reihe. Das Seminar Einführung in die Betriebsratsarbeit ist die Basis für das Grundwissen eines jeden Betriebsrats. Es gibt einen Überblick zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), über die verschiedenen Beteiligungsrechte und deren Durchsetzungsmöglichkeiten. Anhand von praktischen Übungen wird der Umgang mit Gesetzen vermittelt. Seminarziel ist neben der Vermittlung des betriebsverfassungsrechtlichen Rüstzeugs die Handlungsfähigkeit der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/-innen auszubauen. Es werden im Seminar praxisorientiert Kompetenzen entwickelt, um betriebliche Spannungsfelder zu verstehen sowie die gesetzlichen Aufgaben und auftretende Probleme anzugehen. Der Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer/-innen Positionsbestimmung des Betriebsrats unter Beachtung der 2, 74, 75 BetrVG Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren, Gewerkschaften und externen Stellen Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren und Klärung unbestimmter Rechtsbegriffe Verhältnis der Rechtsquellen untereinander insbesondere von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ( 80 BetrVG) Die Geschäftsführung des Betriebsrats ( BetrVG) Beteiligungsrechte und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Einführung in die Mitbestimmungsrechte ( 87 BetrVG) Bildungsplanung des Betriebsrats und seiner Mitglieder 14

4 1 Datum BR1_Of_16-01 Hotel Kaiseralm GmbH, Bischofsgrün Seminargebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 445,00 Referenten Jens Holze, Tobias Newger 2 Datum BR1_Of_16-02 Hotel Fränkischer Hof, Altenkunstadt Seminargebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 450,00 Referenten Florian Eichhorn, Lothar Wittek 3 Datum BR1_01_16-01 Hartl s Lindenmühl, Bad Berneck Seminargebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 510,00 Referenten Andreas Fischer, Horst Jonietz 4 Datum BR1_01_17-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminargebühr 995,00* Unterkunft und Verpflegung 533,00* Referent Andreas Fischer * Dies sind die Preise 2016; eventuelle Preiserhöhungen 2017 vorbehalten 15

5 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln BR kompakt Modul I Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Hinweis Für die BR Kompakt Lernplus Seminare gilt: Nach dem Seminar steht den Teilnehmer/-innen zusätzlich eine Lernplattform ( zur Verfügung. Hier befinden sich vertiefende Materialien und zu bearbeitende Aufgaben. Es erfolgt eine 6-wöchige Betreuung durch die Seminarleitung. Zur Teilnahme reichen einfache Grundlagenkenntnisse am PC und ein Internetanschluss im Betrieb oder zu Hause. Betriebliche Konflikte und Probleme gibt es zuhauf. Betriebsräte müssen hier die Initiative ergreifen, um ihre und die Interessen der Arbeitnehmer/-innen zu vertreten. Dazu bedarf es neben eigenem Durchsetzungswillen fundierte Kenntnisse im Gebrauch betriebsverfassungsrechtlicher Vorschriften. Das Seminar ermuntert dazu, die eigenen Rechte zu nutzen. Die Teilnehmer/-innen lernen die Voraussetzungen und Auswirkungen der verschiedenen Instrumente der Mitbestimmung kennen. Sie bekommen Anregungen, die eigene Arbeitsweise zu verbessern. Systematik und Reichweite der Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach BetrVG Durchsetzungsmöglichkeiten im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede und Einigungsstelle Verhältnis von Tarifverträgen, gesetzlichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen Stellenwert der Tarifverträge im betriebspolitischen und gewerkschaftlichen Kontext Strategieentwicklung zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten

6 1 Datum BRK_01_16-16 Landhotel Rügheim, Rügheim Seminargebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 608,00 Referenten Michael Betz, Dieter Göller 2 Datum BRK_01_16-17 Hotel Fränkischer Hof, Altenkunstadt Seminargebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 450,00 Referenten Dieter Göller, Lothar Wittek 3 Datum : BRK_01_16-03 Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting Seminargebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 797,00 Referent Thomas Rietzscher 4 Datum mit Lernplus* : BRK_01_17-01 Kritische Akademie, Inzell Seminargebühr 995,00* Unterkunft und Verpflegung 702,50* Referent Thomas Rietzscher *Dies sind die Preise 2016; eventuelle Preiserhöhungen 2017 vorbehalten 17

7 Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln BR kompakt Modul II Zielgruppe Betriebsräte Vorkenntnisse Der vorherige Besuch des Seminars Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) wird empfohlen. Freistellung 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Hinweis Für die Seminare BR Kompakt Lernplus gilt: Nach dem Seminar steht den Teilnehmer/-innen zusätzlich eine Lernplattform ( zur Verfügung. Hier befinden sich vertiefende Materialien und zu bearbeitende Aufgaben. Es erfolgt eine 6-wöchige Betreuung durch die Seminarleitung. Zur Teilnahme reichen einfache Grundlagenkenntnisse am PC und ein Internetanschluss im Betrieb oder zu Hause. Personelle Veränderungen erfordern rechtzeitiges Handeln gerade von Seiten des Betriebsrats. Für den Betriebsrat stellt sich die Frage: Wie gehen wir vor? Wie beurteilen wir die Situation in jedem Einzelfall, welche Faktoren spielen dabei eine Rolle und wie geben wir Auskunft? Das Seminar Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln gibt den Teilnehmer/-innen einen Überblick über die Rechte des Betriebsrates bei personellen Maßnahmen. Die Teilnehmer/-innen lernen, was als Betriebsrat beachtet werden muss, wenn betroffene Arbeitnehmer/-innen im Konfliktfall begleitet werden und wie sich der Betriebsrat richtig verhält. Grundkenntnisse der individual- und kollektivrechtlichen Regelungen zu den Handlungsfeldern: Einstellung, Versetzung, Direktionsrecht, Befristung, Abmahnung und Kündigung Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmungsrechte Unterschiedliche Konfliktebenen für Arbeitnehmer/-innen im Betrieb Kriterien für die politische, juristische und tarifvertragliche Beurteilung einer Konfliktsituation Übersicht über Rechtsquellen Informationen beschaffen, bewerten und aufbereiten 18

8 1 Datum BRK_02_16-16 Landhotel Rügheim, Rügheim Seminagebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 608,00 Referenten Michael Betz, Dieter Göller 2 Datum BRK_02_16-17 Hotel Fränkischer Hof, Altenkunstadt Seminargebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 450,00 Referenten Dieter Göller, Lothar Wittek 3 Datum BRK_02_16-03 Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting Seminargebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 797,00 Referent Thomas Rietzscher 4 Datum mit Lernplus* BRK_02_17-01 Kritische Akademie, Inzell Seminargebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 702,50* Referent Thomas Rietzscher *Dies sind die Preise 2016; eventuelle Preiserhöhungen 2017 vorbehalten 19

9 Update Mitbestimmungsund Mitwirkungsrechte Seminar für langjährig erfahrene Mitglieder in Betriebsräten BGS_90_16-03 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 528,00 Zielgruppe Betriebsräte Referentin Christiane Jansen Langjährig erfahrene Mitglieder in Betriebsräten fragen sich oft, welche Möglichkeit sie haben die Kenntnisse aus den teilweise lang zurückliegenden Grundlagenseminaren aufzufrischen bzw. anhand der neuen Rechtsprechung zu aktualisieren. Im Seminar werden sowohl die im Betriebsratsalltag immer wieder benötigten Rechtsgrundlagen zu den Mitwirkungsrechten bei personellen Angelegenheiten als auch die Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten erarbeitet. Dabei werden neue Urteile und Entscheidungen sowie tarifliche Möglichkeiten mit berücksichtigt. Aktuelle Beispiele und praktische Fallbearbeitungen vertiefen und sichern die erworbenen Erkenntnisse. Langjährige Erfahrungen in der praktischen Betriebsratsarbeit werden dabei vorausgesetzt. Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten Berufliche Aus- und Weiterbildung Personalplanung und Beschäftigungssicherung Personelle Einzelmaßnahmen Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Durchsetzung von Betriebsratsrechten Aktuelle Rechtsprechung zu Einzelthemen Praktische Umsetzung anhand von Fallbearbeitung Vorkenntnisse: Der Besuch der Seminare Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) sowie BR kompakt Module 1 und 2 liegt bereits längere Zeit zurück oder die Seminare wurden nicht besucht. In jedem Fall mehrjährige praktische Betriebsratserfahrung Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 20

10 NEU Das geht alle Betriebsräte an: Behindertenrecht Auch im Recht der behinderten Menschen werden zunehmend nationale Regelungen vom europäischen und internationalen Recht überlagert. Die im deutschen Arbeitsrecht traditionelle Unterscheidung zwischen Schwerbehinderten und behinderten Menschen existiert im europäischen Recht nicht. Das gibt Betriebsräten einerseits Handlungsspielräume und im Rahmen ihrer Überwachungsrechte andererseits Pflichten zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der betrieblichen Praxis. Das Seminar vermittelt die umfangreichen Rechte und Pflichten des Betriebsrats sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Was ist eine Behinderung? (Nationaler und europäischer, internationaler Ansatz) Gesetzliche Grundlagen für den Betriebsrat Europäische und internationale Vorschriften Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Aufgaben und Pflichten des Betriebsrats Überwachungsaufgaben ( 80 Abs. 1 Nr. 4, 75 Abs. 1 BetrVG) Im Rahmen des SGB IX Was kann der Betriebsrat bei Verstößen tun? Zusammenarbeit mit betroffenen Arbeitnehmer/-innen Die Zusammenarbeit mit der SBV Konsequenzen für die Betriebsratspraxis Gestaltungsoptionen für Betriebsräte im Zusammenspiel BetrVG und AGG Initiativ werden zum Schutz der Behinderten im Sinne des europäischen Rechts BGS_90_16-01 Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 528,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Igor Scholz Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 21

11 NEU Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen besonderer Beschäftigungsverhältnisse BGS_90_16-07 Schloss Thurnau, Thurnau Seminarkosten Seminargebühr: 482,00 Unterkunft/Verpflegung: 168,50 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referenten Tobias Newger, Lothar Wittek Fokusseminar Atypische Beschäftigungsformen nehmen zu und lassen sich teilweise kaum noch auseinanderhalten. Ist der Arbeitnehmer in der Fertigung per Werkvertrag beschäftigt oder doch eigentlich Leiharbeitnehmer, wenn beide fast das Gleiche machen? Das lässt sich oft so ohne weiteres nicht leicht beurteilen. Betriebsräte brauchen fundiertes Wissen zu diversen Beschäftigungsformen, um in der betrieblichen Praxis richtig mitbestimmen zu können. Die 99 ff. BetrVG stellen dabei im Rahmen der personellen Angelegenheiten einen Kernbereich der Mitwirkungsrechte der Betriebsräte dar. Im Seminar werden die Unterschiede von Leiharbeit und Werkvertrag auch und gerade hinsichtlich der Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats herausgearbeitet und Grundlagen zu anderen Beschäftigungsformen vermittelt. Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 22

12 Mir ist es wichtig auch nach dem Seminar einen kompetenten Ansprechpartner zu bestimmten Themen und Fragen zu haben. Bei der BAB sind die Referenten und die IG Metall auch nach dem Seminar für mich da, unterstützen mich und zeigen mir verschiedene Möglichkeiten auf. Marlene Roppelt, Betriebsratsvorsitzende Gebrüder Waasner, Forchheim 23

13 Protokollführung im Betriebsrat : BSB_12_16-01 : Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries : BSB_12_16-02 : Landhotel Rügheim, Rügheim : BSB_12_16-03 : ver.di Bildungszentrum, Brannenburg Seminarkosten je Seminar Seminargebühr: 482,00 Unterkunft/Verpflegung T1: 160,00 Unterkunft/Verpflegung T2: 190,00 Unterkunft/Verpflegung T3: 210,60 Fokusseminar In diesem Seminar werden die Formvorschriften und Regeln, die bei der Erstellung von Protokollen und Niederschriften im Rahmen der Betriebsratsarbeit notwendig sind, vermittelt. Hierbei werden den Teilnehmern/-innen die rechtlichen Bedingungen zur Ausübung der Schriftführertätigkeit nähergebracht. Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse sowohl über die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift als auch über das schnelle und verständliche Ausformulieren von Protokollen. Rechtliche Grundkenntnisse für die Schriftführertätigkeit Zeit und von Betriebsratssitzungen Richtig einladen zur Sitzung Tagesordnungspunkte Die Beschlussfassung Das Protokoll gem. 34 BetrVG Die richtige Form der Sitzungsniederschrift Rechtsfolgen bei Unterlassung Umgang mit Einwänden Einsichtnahme und Aufbewahrung Protokolle bei Ausschusssitzungen sowie Betriebs- und Abteilungsversammlungen Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Referent Edelbert Zimmermann 24

14 Best Practice: Die Arbeit als Betriebsratsvorsitzende/r In Betrieben über bzw. unter 200 Beschäftigte Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende Betriebsratsvorsitzende sind das Gesicht des Betriebsrats. Neben der Steuerung und Leitung des Gremiums vertreten die Vorsitzenden den Betriebsrat im Rahmen seiner Beschlüsse nach Außen, insbesondere gegenüber dem Arbeitgeber. Das Seminar soll durch einen gezielten moderierten Erfahrungsaustausch zur betrieblichen Praxis, Betriebsratsvorsitzende besser befähigen, Projekte und konkrete Fälle im Betrieb zu bearbeiten und zu leiten. Meine Praxis als (stellvertretende/-r) Betriebsratsvorsitzende/-r Moderierter Erfahrungsaustausch betrieblicher Fälle Methoden und Werkzeuge der Fallbearbeitung Ein konkretes betriebliches Projekt bearbeiten So binden Sie alle Betriebsratsmitglieder in die Arbeit ein Die Arbeit als BRV in Betrieben über 200 Beschäftigte Datum BRV_66_16-01 Ringhotel Die Gams, Beilngries Seminargebühr 723,00 Unterkunft und Verpflegung 378,00 Fokusseminar Zielgruppe Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Referent Stefan Leinfelder Die Arbeit als BR in Betrieben unter 200 Beschäftigte Datum BRV_70_16-01 Ringhotel Die Gams, Beilngries Seminargebühr 723,00 Unterkunft und Verpflegung 378,00 25

15 2-teilige Seminarreihe für freigestellte Betriebsratsmitglieder Teil : FBR_01_16-01 Teil : FBR_02_16-01 Hotel Eisvogel, Neustadt/ Bad Gögging Seminarkosten pro Seminarteil Seminargebühr: 723,00 Unterkunft/Verpflegung: 410,00 Zielgruppe Freigestellte Betriebsräte Referent Rudolf Reitter Fokusseminar Ein Wechsel in die Freistellung bringt viele Veränderungen mit sich. Die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld verändern sich oft sehr stark. Die Erwartungen der Betriebsratskollegen/-innen und des Arbeitgebers steigen. Und dann gibt es viele offene Fragen. Was verändert sich nun für mich? Wie kann ich mich beruflich weiterentwickeln und qualifizieren? Im ersten Teil dieser zweiteiligen Seminarreihe stehen rechtliche Fragen für Freigestellte im Mittelpunkt sowie die neue Rolle als freigestelltes Betriebsratsmitglied und die Veränderungen am Arbeitsplatz. Im zweiten Teil geht es um die Organisation der eigenen Aufgabengebiete. Teil 1: Rechtliche Grundlagen, Rolle und Aufgaben Rechte und Pflichten von freigestellten Betriebsratsmitgliedern Arbeitszeit, Entlohnung, Mehrarbeit und berufliche Weiterentwicklung Rolle und Aufgaben von freigestellten Betriebsratsmitgliedern Erwartungen an und von Freigestellten Persönliche Entwicklungsziele beschreiben Teil 2: Organisation der Betriebsratsarbeit Die eigene Arbeit organisieren und steuern Führen und motivieren von Betriebsratsmitgliedern Konflikte vorbeugen und bearbeiten Hilfreiche Methoden und Werkzeuge für die Zusammenarbeit im Betriebsrat Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 26

16 Protokollführung 2.0: Der Praxisworkshop für Betriebsräte Dieser Workshop zur Protokollführung ist eine Mischung aus Theorie und Praxis. Im Seminar erfahren die Teilnehmer/-innen, wie Protokolle korrekt und verständlich geschrieben werden und auf welche wesentlichen Inhalte es ankommt. Praktische Anwendung finden diverse Programmelemente von MS Word. Zum Einsatz kommen Word-Vorlagen für Niederschriften und Anwesenheitslisten sowie Text-Vorlagen für die individuelle BR-Praxis. Seminargebühr: 723,00, Unterkunft/Verpflegung: 333,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Edelbert Zimmermann Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Fokusseminar BSB_12_16-04 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries NEU! Der rechtssichere Betriebsratsbeschluss Das Amt des Vorsitzenden in einem Betriebsratsgremium bringt es mit sich, dass dieser die Gremiumsarbeit leitet. Dabei müssen eine ganze Anzahl von rechtlichen Voraussetzungen beachtet werden, damit Beschlüsse des Betriebsrats auch ordnungsgemäß und damit rechtlich haltbar zustande kommen. Soweit hier Fehler begangen werden, wirkt sich dies auf die Inhalte der Beschlüsse aus. Diese sind gegebenenfalls sonst unwirksam. Das Seminar zeigt, worauf es ankommt. Seminargebühr: 237,00, Tagungspauschale: 37,00 : Referent: Stephan Sartoris Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Betriebsräte Impulsseminar BGS_40_16-01 Hotel Achat Plaza,Kulmbach 27

17 NEU! Grundlagenkenntnisse für den Sozialausschuss BGS_90_16-02 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries BGS_90_16-05 Landhotel Geiselwind, Geiselwind Fokusseminar Fokusseminar In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern/-innen kann der Betriebsrat Ausschüsse für bestimmte Aufgabenfelder bilden. Ein häufig gebildeter Ausschuss ist der Sozialausschuss. Je nach betrieblichen Gegebenheiten und Größe des Betriebes können die Aufgaben eines Sozialausschusses sehr unterschiedlich sein. Das Seminar vermittelt einerseits die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Sozialausschusses und zeigt anderseits mögliche Handlungsfelder auf. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer/-innen Tipps für die Arbeit im Betrieb. Seminargebühr: 723,00, Unterkunft/Verpflegung: 256,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Rolf Grüning Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen NEU! Gut aufgestellt im Betriebsausschuss Damit die Arbeit im Betriebsrat besser funktioniert, schreibt das BetrVG für Gremien ab 9 Mitgliedern einen Betriebsausschuss vor. Er führt die laufenden Geschäfte. Im Seminar erfahren die Teilnehmer/-innen alles, was bei den Aufgaben, Rechten und Pflichten rechtlich für die Arbeit des Ausschusses wichtig ist. Darüber hinaus wird der eigene Betriebsausschuss auf den Prüfstand gestellt. So erfahren die Teilnehmer/-innen einerseits, ob das eigene Gremium entsprechend gesetzlicher Vorschriften arbeitet. Andererseits gibt das Seminar Tipps, wie die Arbeit des Gremiums noch erfolgreicher werden kann. Seminargebühr: 723,00, Unterkunft/Verpflegung: 339,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referentin: Christiane Jansen Vorkenntnisse: Der vorherige Besuch von Grundlagenseminaren wird vorausgesetzt. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen 28

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19 Arbeitsrecht

20 Grundlagen Arbeitsrecht I Grundlagen Arbeitsrecht II Grundlagen Arbeitsrecht III Fresh-up: Arbeitsrechtswissen auffrischen und aktualisieren Arbeitsrecht für Betriebsrats vorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Rechtssichere Widersprüche und Zustimmungsverweigerungen Beruf & Familie: Mutter schutz, Eltern-, Teil-, Pflegezeit Alles verschlüsselt? Sichere Betriebsratskommunikation Mitbestimmung bei Mehrarbeit Der Arbeitsgerichtsprozess mit Besuch des Arbeitsgerichts Rentenarten nach dem SGB VI - Ein Überblick Gesetzliche Änderungen und aktuelle Rechtsprechung im Sozialrecht Langzeit krank - was nun? Geheimhaltung und Transparenz? Der Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Sozialrechtliche Folgen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen Die Einigungsstelle nach 76 BetrVG - Schlichtungs- und Durchsetzungsmittel Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß. Georg Simmel 31

21 Grundlagen Arbeitsrecht I Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertrag ASR_01_16-01 Landhotel Geiselwind, Geiselwind Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 715,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Wilhelm Bichlmeier Bei Neueinstellungen werden Betriebsräte immer wieder mit Fragen zum Arbeitsvertrag konfrontiert. Dieser stellt schließlich die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis dar. Betriebsräte müssen deshalb Antworten finden auf Fragen wie beispielsweise: Sind wir bei Vorstellungsgesprächen oder bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu beteiligen? Wie können wir auf die Auswahl von Bewerbern Einfluss nehmen? Im Seminar werden zunächst die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsrechts dargestellt und aufgezeigt, welche Themen für Betriebsräte vor dem Abschluss von Arbeitsverträgen relevant sind. Die Fragestellungen, wie ein Arbeitsverhältnis begründet wird, welche Inhalte in einem Arbeitsvertrag bestmöglich geregelt werden und welche dabei überhaupt zulässig sind, nehmen im Seminar eine zentrale Rolle ein. Grundlagen des Arbeitsrechts: Was ist Arbeitsrecht? (Systematik, Unterscheidung zwischen kollektivem und individuellem Arbeitsrecht, Rechtsquellen, Günstigkeitsprinzip) Bewerbung (zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch, Teilnahme des BR an Bewerbungsgesprächen) Einstellung (Stellenausschreibung, Auswahlrichtlinien, AGG) Arbeitsvertrag (Abschluss, Form, Inhalte, NachwG, Beteiligungsrechte des Betriebsrats) Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben (Pflicht zur Arbeitsleistung und Recht auf Entgeltzahlung durch Arbeitgeber, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umgang mit Arbeitsmitteln) Folgen mangelhafter Arbeitsverträge Aktuelle Rechtsprechung Praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern/-innen eingebracht werden) Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 32

22 Grundlagen Arbeitsrecht II Während das Arbeitsverhältnis besteht Neben dem Arbeitsvertrag bilden Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen den rechtlichen Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Das Betriebsverfassungsgesetz überträgt dem Betriebsrat die allgemeine Aufgabe darauf zu achten, das alle zugunsten der Arbeitnehmer/-innen bestehenden Normen eingehalten werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe müssen Betriebsräte die Arbeitnehmer/-innen kompetent beraten, etwa wenn Entgeltansprüche nicht bezahlt oder Arbeitnehmer/-innen vom Arbeitgeber für Schäden, die während der geleisteten Arbeit entstanden sind, herangezogen werden. Darüber hinaus müssen Betriebsräte vielfältige Bestimmungen aus dem kollektiven und dem individuellen Arbeitsrecht berücksichtigen, wenn mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen etwa zur Arbeitszeit oder zum Urlaub gemacht werden. Dieses Seminar dreht sich daher gezielt um die zentralen Fragestellungen, die im Laufe eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftreten und mit denen Betriebsräte immer wieder konfrontiert werden. Die dazu notwendigen arbeitsrechtlichen Grundkenntnisse werden durch praktische Beispiele und die aktuelle Rechtsprechung ergänzt. Geltendmachung von Ansprüchen, z. B. Fristen, Form Grundzüge der Haftung von Arbeitnehmern, z. B. bei Unfällen, Fahrlässigkeit, Vorsatz Abmahnung (Definition, Form, Inhalte) Tarifvertragsrecht (Tarifautonomie, Inhalt und Geltung von Tarifverträgen, Tarifbindung, Folgen des Austritts aus dem Arbeitgeberverband, Bedeutung für nicht tarifgebundene Unternehmen) Entgeltansprüche, z. B. aus Arbeitsvertrag, TV, Gesetzen Entgeltfortzahlung, z. B. bei Krankheit Arbeitszeit (Definition, ArbZG, TV, BV, besondere Formen, Pausen, Ruhezeiten) Urlaub (BUrlG, TV, BV, neueste Rechtsprechung; Bildungsurlaub, sonstige Freistellungen) Aktuelle Rechtsprechung Praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern/-innen eingebracht werden) ASR_02_16-01 Landhotel Geiselwind, Geiselwind Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 715,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Wilhelm Bichlmeier Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 33

23 Grundlagen Arbeitsrecht III Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Kündigungsschutz ASR_03_16-01 Arvena Kongress Hotel, Bayreuth Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 784,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Wilhelm Bichlmeier Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen tauchen im Alltag von Betriebsräten häufig auf. Neben allen Formen von Kündigungen werden Betriebsräte auch oft mit Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen konfrontiert. Im Seminar werden diese Situationen aufgegriffen und Kenntnisse zur gezielten sozialen und sozialrechtlichen Folgenabschätzung für Beratungsgespräche oder zu Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen erarbeitet. Der Frage nach Alternativen zur Kündigung, etwa einer Versetzung oder Qualifizierung, wird ebenso auf den Grund gegangen wie den damit verbundenen Mitwirkungsmöglichkeiten von Betriebsräten. Das Seminar beleuchtet die wesentlichen individualrechtlichen Aspekte, die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen insbesondere der Kündigung beachtet werden müssen. Beispiele aus der Praxis und die aktuelle Rechtsprechung ergänzen das Programm ebenso wie der Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Beendigungsformen (Anfechtung, Nichtigkeit, Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Kündigung) Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz (Tarifverträge, KSchG, MuSchG, SGB IX, Betriebsvereinbarungen) Kündigungsarten (ordentliche und außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung) Kündigungsgründe (personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Gründe) Kündigung als Ultima Ratio Massenentlassungen Arbeitsgerichtliches Verfahren, z. B. wie der Betriebsrat Betroffene unterstützen kann Weiterbeschäftigungsanspruch Besuch des Arbeitsgerichts inkl. Vor- und Nachbereitung Aktuelle Rechtsprechung Praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern/-innen eingebracht werden) Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 34

24 Fresh-up: Arbeitsrechtswissen auffrischen und aktualisieren Arbeitsrecht kompakt und intensiv vermittelt Als Betriebsrat wiedergewählt: Viele Betriebsräte sind schon lange Zeit in Amt und Würden. Das letzte Arbeitsrechtsseminar liegt schon länger zurück. Es haben sich rechtliche Änderungen ergeben oder das Eine oder Andere ist in Vergessenheit geraten. An diese Betriebsräte wendet sich das Seminar: Neben der Auffrischung des arbeitsrechtlichen Grundwissens bekommen die Teilnehmer/-innen Handlungsanregungen für die Betriebsratstätigkeit. In verdichteter Form werden die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um das Arbeitsverhältnis vermittelt. Das Seminar bringt die Teilnehmer/-innen auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung ASR_07_16-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Beginn des Arbeitsverhältnisses Einstellung, Arbeitsvertragsabschluss, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Probezeit, Befristungen Allgemeine Arbeitsbedingungen in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag Beteiligungsrechte des Betriebsrats Übersicht neuere Rechtsprechung Das bestehende Arbeitsverhältnis Teilzeit, Mutterschutz, Elternzeit Arbeitszeitformen Urlaubsrecht Entgeltzahlungen Übersicht neuere Rechtsprechung Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigungsarten Die richtige Anhörung des Betriebsrates Kündigungsschutz (Gesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag) Übersicht neuere Rechtsprechung Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 528,00 Zielgruppe Betriebsräte Referentin Christiane Jansen Vorkenntnisse: Kenntnisse wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 35

25 Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Auffrischung - Vertiefung - betriebliche Fragen ASR_23_16-01 Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 797,00 Zielgruppe Betriebsratsvorsitzende, Stv. Betriebsratsvorsitzende, Freigestellte Betriebsräte Referent Peter Hirsch Die Arbeit des Betriebsrates wird im gesamten Gremium erledigt, trotzdem sind Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte besonders gefordert. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen sind sie oft der erste Anlaufpunkt für die Arbeitnehmer/-innen. In allen Unternehmen sind sie der erste Ansprechpartner für den Arbeitgeber. Es liegt an ihnen, den Überblick zu haben und Fristen im Blick zu behalten. Dabei sind Betriebsratsvorsitzende gefordert, auf dem Gebiet des Arbeitsrechts juristische Inhalte verstehen zu können und richtig zu interpretieren. Dieses Seminar speziell für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestelle vermittelt, was diese wissen sollten. Betriebsbezogene Fragestellungen, mit denen sich Betriebsratsvorsitzende häufig beschäftigen müssen, werden unter die Lupe genommen. Was der Betriebsrat immer wissen muss Begriffe Betrieb, Unternehmen, Konzern Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht und juristische Zusammenhänge (Unternehmensorganigramm verstehen, GBR und KBR, der Gemeinschaftsbetrieb) Die Rechtsstellung des/der Betriebsratsvorsitzenden mit Praxishinweisen zur Geschäftsführung Fristen, die der/die Vorsitzende im Blick haben muss Rechtssichere Betriebsvereinbarungen Kündigungen und Betriebsänderungen (Sozialplan, Sozialauswahl, betriebsbedingte Kündigung, Änderungskündigung) Fragen zum Betriebsübergang ( 613a BGB): Tarifliche Fragestellungen, Geltung von Betriebsvereinbarungen und individualrechtliche Auswirkungen Die Haftung des Betriebsrats sowie deren Folgen (Sachverständige, Datenschutz, Insiderwissen) Wo und wie bekomme ich als Betriebsrat Hilfe (intern, extern) Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 36

26 NEU Rechtssichere Widersprüche und Zustimmungsverweigerungen Die Anforderungen der Rechtsprechung an ordnungsgemäße Widersprüche oder Zustimmungsverweigerungen des Betriebsrats sind hoch. Einfach das Gesetz abschreiben reicht nicht aus. Der Betriebsrat trägt bei personellen Maßnahmen eine hohe Verantwortung, um Nachteile für die Arbeitnehmer/-innen abzuwenden. Die Teilnehmer/-innen erfahren im Seminar, wie Widersprüche und Zustimmungsverweigerungen form- und fristgerecht behandelt werden müssen, wie sie rechtssicher formuliert werden und was der Betriebsrat im Rahmen seiner Geschäftsführung beachten muss. Seminargebühr: 723,00, Unterkunft/Verpflegung: 264,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Ulrich Sander Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte Fokusseminar ASR_26_16-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Beruf & Familie: Mutterschutz, Eltern-, Teil-, Pflegezeit Der gesetzliche Rahmen beim Stichwort Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde mehrfach geändert und zum Teil erweitert. Gerade bei den Themen Elternzeit, Teilzeit und Pflege sind viele Neuerungen einschließlich der Rechtsprechung für Betriebsräte zu beachten. Die Teilnehmer/-innen erhalten in diesem Seminar wertvolle Hinweise, wie die gesetzlichen Vorgaben im Betrieb umzusetzen sind. Seminargebühr: 723,00, Unterkunft/Verpflegung: 257,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referentin: Katrin Augsten Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Fokusseminar ASR_14_16-01 Hartl s Lindenmühle, Bad Berneck 37

27 NEU Alles verschlüsselt? Sichere Betriebsratskommunikation CBB_01_16-01 NH Ingolstadt, Ingolstadt Fokusseminar Notebook, Tablet, Smartphone, Daten in der Cloud all dieses Techniken sind alltäglicher Bestandteil von Betriebsratsarbeit. Betriebsratsmitglieder müssen von unterschiedlichsten en aus auf Unternehmensdaten, auf die Daten des Betriebsrats und auf personenbezogene Arbeitnehmerdaten zugreifen können. Welche Möglichkeiten gibt es, um sicher zu stellen, dass niemand mithört und dass diese Daten nicht in die falschen Hände geraten? Dieses Seminar soll einen Überblick darüber geben, wie Betriebsratsmitglieder sicher kommunizieren und Arbeitnehmerdaten transportieren können. Seminargebühr: 482,00, Unterkunft/Verpflegung: 250,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referentin: Heike Rozek Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Mitbestimmung bei Mehrarbeit ASR_18_16-01 Gasthof zum Hirschen, Beilngries Fokusseminar Deutschland hat einen Spitzenplatz innerhalb der EU-Länder, wenn es um die bezahlten und unbezahlten Überstunden geht. Der Betriebsrat hat eine hohe Verantwortung bei der Frage der vorübergehenden Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit und muss seine Mitbestimmungsrechte kennen. Das Seminar vermittelt relevante politische und rechtliche Aspekte zu Überstunden und Mehrarbeit. Es zeigt auch konkrete Handlungsmöglichkeiten. Seminargebühr: 482,00, Unterkunft/Verpflegung: 160,00 : Betriebsräte-akademie Bayern, Referent: Edelbert Zimmermann Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Betriebsräte Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Renten- und Sozialversicherungsrecht für den Betriebsrat 38

28 NEU Der Arbeitsgerichtsprozess mit Besuch des Arbeitsgerichts Für die Arbeitsgerichte gibt es neben den Vorschriften der Zivilprozessordnung u.a. gesetzlicher Regelungen ein eigenes Verfahrensrecht, welches im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt ist. Für individualrechtliche Streitigkeiten gibt es das Urteilsverfahren und für kollektivrechtlichen Streitigkeiten das Beschlussverfahren. Für Betriebsräte ist das Beschlussverfahren, das der Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte dient, besonders wichtig. Im Seminar werden beide Verfahrensarten dargestellt, insbesondere das besondere prozessuale Verfahren des Beschlussverfahrens nach dem BetrVG, unter besonderer Beachtung der ordnungsgemäßen Beschlussfassung des Betriebsrats. Aktuelle Rechtsprechungen aus beiden Verfahrensarten runden das Seminar ab. Seminargebühr: 482,00, Unterkunft/Verpflegung: 254,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Ulrich Schmottermeyer Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Fokusseminar ASR_18_16-05 Welcome Kongresshotel Bamberg, Bamberg Rentenarten nach dem SGB VI - Ein Überblick Das gesetzliche Rentensystem steht seit Jahren im Fokus sozialpolitischer Veränderungen, meistens nicht zum Vorteil der Betroffenen. Wer beim komplexen schwierigen Thema Rente nicht ständig am Ball bleibt, hat schnell ein veraltetes Wissen. Viele Arbeitnehmer haben aber konkrete Fragen an Arbeitgeber und Betriebsräte bezüglich Ihres Erwerbslebens und deren zukünftige Planung. Dazu braucht der Betriebsrat die entsprechenden Grundkenntnisse im Rentenrecht. Das Tagesseminar gibt einen aktuellen Überblick über die momentanen verschiedenen Rentenarten und deren Zugangsvoraussetzungen. Seminargebühr: 201,00, Tagungspauschale: 37,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referentin: Emmi Richter Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Renten- und Sozialversicherungsrecht für den Betriebsrat Impulsseminar ASR_27_16-01 Hotel Achat Plaza, Kulmbach 39

29 Gesetzliche Änderungen und aktuelle Rechtsprechung im Sozialrecht ASR_06_16-05 Hotel Achat Plaza, Kulmbach Impulsseminar Das Sozialrecht steht seit Jahren im Fokus des Gesetzgebers. Zahlreiche Neuregelungen aus den letzten Jahren haben erhebliche Auswirkungen auf das private und berufliche Umfeld. Hinzu kommen neue Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit und Änderungen in der Behördenpraxis. Im Seminar werden wichtige gesetzliche Neuregelungen sowie die aktuelle Rechtsprechung mit den jeweiligen Auswirkungen vorgestellt. Dabei stehen die Auswirkungen auf die Arbeit der Betriebsräte und der Schwerbehindertenvertretungen im Vordergrund. Daneben werden die Auswirkungen auf das persönliche Umfeld der Arbeitnehmer/-innen betrachtet. Seminargebühr: 237,00, Tagungspauschale: 37,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referentin: Martina Schumann-Händel Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen NEU Langzeit krank - was nun? ASR_18_16-10 Hotel Achat Plaza, Kulmbach Impulsseminar Betriebsräte werden in ihrer täglichen Arbeit immer wieder mit Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht konfrontiert. Dabei haben betriebliche Sachverhalte, personelle Einzelmaßnahmen oder konkrete Fragen von Arbeitnehmern zum Thema längere Arbeitsunfähigkeit einen hohen Stellenwert. Die entsprechenden sozialrechtlichen Bestimmungen sind komplex und der Betriebsrat hat eine ganze Reihe von Mitwirkungsrechten in diesem Bereich. Das Tagesseminar vermittelt Basiswissen zu einigen ausgewählten sozialrechtlichen Fragestellungen bei längeren Krankheitszeiten von Arbeitnehmer/-innen. Seminargebühr: 237,00, Tagungspauschale: 37,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referenten: Josef Bauer, Martina Schumann-Händel Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Fehlzeiten, Fehlzeitenmanagement, Ansätze der Gesundheitsförderung 40

30 NEU Geheimhaltung und Transparenz? Der Umgang mit Betriebsund Geschäftsgeheimnissen Arbeitgeber benutzen häufig gegenüber betriebsverfassungsrechtlichen Amtsträgern die Äußerung Ich weise sie darauf hin, das ist geheim. Das kann stimmen, muss es aber nicht. Für Betriebsräte und andere im Rahmen der Betriebsverfassung tätigen Personen ist oft unklar, was als Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis gilt und ob darüber, in welcher Art und Weise, kommuniziert werden darf. Das Seminar gibt einen kompakten Einblick über den Umfang und die Grenzen der Geheimhaltungspflicht gemäß 79 BetrVG. Die Teilnehmer/- innen erfahren auch, welche Rechtsfolgen die Verletzung der Geheimhaltungspflicht haben kann und wie man die Betriebsratsarbeit ohne rechtliches Risiko präsentieren kann. Seminargebühr: 482,00, Unterkunft/Verpflegung: 203,50 : Betriebsräteakademie Bayern, Referentin: Nadja Häfner-Beil Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Fokusseminar ASR_18_16-08 Arvena Kongress Hotel, Bayreuth NEU Sozialrechtliche Folgen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen hat verschiedene sozialrechtliche Auswirkungen. Dabei verschmelzen arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Bestimmungen. Diese zu wissen, ist für die Betriebsratsarbeit wichtig um einerseits Fehler zu vermeiden und andererseits die Interessen der Arbeitnehmer/-innen sach- und fachgerecht wahrzunehmen. Seminargebühr: 237,00, Tagungspauschale: 51,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referenten: Katja-Bernadette Günther und Fachreferent der Agentur für Arbeit Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Impulsseminar ASR_18_16-07 Arvena Kongress Hotel, Bayreuth 41

31 Die Einigungsstelle nach 76 BetrVG - Schlichtungsund Durchsetzungsmittel : ASR_18_16-06 : Gewerkschaftshaus Bamberg Seminargebühr: 237,00 Tagungspauschale: 28,00 Referent: Stephan Sartoris : ASR_18_16-09 : Schloss Thurnau, Thurnau Seminargebühr: 237,00 Tagungspauschale: 39,50 Referentin: Katja-Bernadette Günther Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Impulsseminar Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sieht das Betriebsverfassungsgesetz u.a. das Instrument der Einigungsstelle vor. Für eine ordnungsgemäße Durchführung des Einigungsstellenverfahrens bedarf es einer gründlichen Vorbereitung und der Beachtung bestimmter vom Gesetz vorgegebenen Verfahrensvorschriften. Das Seminar vermittelt kompakt wann das Instrument der Einigungsstelle eingesetzt werden kann, was bei der Verfahrensdurchführung rechtlich zu beachten ist und welche Auswirkungen sich in der betrieblichen Praxis ergeben. Voraussetzungen für die Einigungsstelle nach 76 BetrVG Verschiedene Einigungsstellenverfahren (erzwingbare, freiwillige, ständige) Die Durchführung des Verfahrens Wirkung des Einigungsstellenspruches und gerichtliche Überprüfung Kosten der Einigungsstelle gemäß 76a BetrVG Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 42

32 Regionale Seminare zu besuchen ist für mich sehr wichtig, da ich Kontakte zu den Kolleginnen und Kollegen von vielen Betrieben knüpfen kann und ein regionaler Austausch möglich ist. Alois Heinlein Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender Stellvertretender Gesamtbetriebsratsvorsitzender Kennametal Produktions GmbH & Co. KG Werk Mistelgau 43

33 Arbeits- und Gesundheitsschutz

34 Grundlagenseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesundheitsmanagement als Aufgabe für den Betriebsrat Arbeitsorganisation und Stressmanagement im Betriebsratsgremium Integration Psychischer Belastung in die Gefährdungsbeurteilung Mobbing erfolgreich verhindern - praktische Maßnahmen und Konzepte Burnout erkennen und begrenzen Psychische Belastung durch falsches Führungsverhalten im Betrieb Akutelle Rechtssprechung im Arbeitsund Gesundheitsschutz Sucht im Betrieb Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements für Betriebsräte und SBV Bildung sollte nicht das sein, was man weiß, vielmehr das, was man daraus macht. Jan Wöllert 45

35 Grundlagenseminar Arbeitsund Gesundheitsschutz : AuG_G1_15-06 : IG Metall Bildungszentrum, Lohr Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 877, : AuG_G1_16-06 : Panoramahotel, Schweinfurt Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 718, : AuG_G1_16-03 : Kritische Akademie, Inzell Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 702,50 Referenten 1+2: Detlef Fuhrmann 3: Hermann Regal, Dieter Schreiber Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein umfangreiches Aufgabenfeld des Betriebsrats. Für die Arbeitnehmer/-innen ist der Erhalt ihrer Gesundheit ein elementares Interesse. Deshalb ist es für alle Betriebsräte wichtig, sich Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes anzueignen. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Schwerpunkte des Seminars sind die Handlungsfelder und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats sowie die inner- und außerbetrieblichen Organisationsstrukturen des Arbeitsschutzes im Überblick. Anhand von Beispielen aus der Betriebsratsarbeit werden die Ziele, Schwierigkeiten und Lösungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz erläutert. Gesundheit im Betrieb und Arbeitsbelastungen Einflussfaktoren und deren Bedeutung Belastungen am Arbeitsplatz Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz nach dem BetrVG Gesetzliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutzverordnungen Arbeitssicherheitsgesetz und Berufskrankheitenrecht Unfallverhütungsvorschriften und VO der Berufsgenossenschaften Gefahrstoffverordnung und Bildschirmarbeitsplatzverordnung Rolle und Aufgaben der innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz 46

36 Aufbauseminar Arbeitsund Gesundheitsschutz Der Erfolg im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz hängt vom Zusammenwirken der inner- und außerbetrieblichen Akteure ab. Welche Akteure gibt es im Arbeits- und Gesundheitsschutz? Welche Aufgaben haben sie? Und wie arbeiten sie zusammen? In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen des Arbeitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats nach dem BetrVG vermittelt. Die Rollen und Aufgaben von Betriebsärzten, Arbeitssicherheitsfachkräften, Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaften werden genau beleuchtet. Dabei bearbeiten die Teilnehmer/-innen betriebliche Themenstellungen und bekommen einen Einblick in die Praxis anderer Betriebe. Zielsetzung ist die Verbesserung der betrieblichen Zusammenarbeit bei der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Gesetzliche Grundlagen des Arbeitssicherheitsgesetzes Gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit Gesetzlicher Auftrag der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht Zusammenarbeit des Betriebsrates mit dem Arbeitgeber, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten Zusammenarbeit mit der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft Rolle der Betriebsräte im Zusammenwirken der internen und externen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX AuG_G2_16-01 Arvena Kongress Hotel, Bayreuth Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 780,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Ludwig Wittmann 47

37 Gesundheitsmanagement als Aufgabe für den Betriebsrat Stressmanagement, Gesundheitsberatung, eigene und betriebliche Praxis Ges_02_16-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 528,00 Zielgruppe Betriebsratsvorsitzende, Stv. Betriebsratsvorsitzende, Freigestellte Betriebsräte,, Vorsitzende von Schwerbehindertenvertretungen Referentin Susanne Rosenegger Gesundheit wird im Betrieb und im Betriebsratsgremium allzu oft erst thematisiert, wenn aus Gesundheit Krankheit geworden ist. Das Seminar befasst sich mit Belastungen im Betrieb unter dem Fokus der Gesundheit als einer ganzheitlichen Aufgabe für den Betriebsrat. Besonderes Augenmerk legt das Seminar auf die Behandlung des Themas Stress als eine Ursache für viele Krankheitssymptome. Vor dem Hintergrund einer anstrengenden und in der Regel belastenden Tätigkeit ist es wichtig, sich mit dem Thema eigene Gesundheit auseinanderzusetzen und die Verantwortung für die Kollegen/-innen im Betriebsratsgremium in der Rolle als Betriebsratsvorsitzender/-e, Stellvertreter/-in oder Freigestellte/-r nach BetrVG zu reflektieren. Im Seminar wird auf die individuelle und die Situation im Betrieb eingegangen. Das Seminar zielt auf gesundheitsbezogene praktische Verhaltensänderungen im betrieblichen Alltag ab. Betriebliche Erfahrungen mit dem Thema Gesundheit Betriebliche Gefährdungsbeurteilung und Integration der psychischen Belastungen bei Büroarbeitsplätzen Stress als Faktor der Gesundheitsgefährdung Grundlagenwissen zum Thema Stress Auswirkungen von Stress auf Denken und Tätigkeiten Möglichkeiten der Stressbewältigung (arbeitswelt-/alltagstauglich) Zeitorganisation als Betriebsrat/Betriebsratsorganisation Ernährung, Bewegung und Entspannung als Grundlagen für die Gesundheit (Situation im Betrieb, eigene Situation als Betriebsratsvorsitzende/-r, Stellvertreter/-in, Freigestellte/-r) Gesundheit als Führungsaufgabe (Situation im Betriebsratsgremium, Situation im Betrieb) Gesundheitsvorsorge: Was gehört dazu? Biorhythmus und die Bedeutung von Regenerationsphasen während und nach der Arbeit Grundlegende Kompetenzen in der Beratung zum Thema Gesundheit Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 48

38 Arbeitsorganisation und Stressmanagement im Betriebsratsgremium Die Arbeit im Betriebsrat ist komplex, es laufen Fristen und vom eigenen Handeln sind die Kollegen/-innen betroffen. Als Betriebsratsmitglied versucht man seine Arbeit verantwortungsbewusst zu übernehmen und den Ansprüchen der Kollegen/-innen gerecht zu werden. Das führt zu psychischen Belastungen und Stress. Da wird gute Selbstorganisation und ein kluges Stressmanagement zur Schlüsselkompetenz. Im Seminar wird auf die individuelle Situation als Betriebsratsmitglied eingegangen und die Teilnehmer/-innen lernen sowohl Stress zu vermeiden als auch damit umzugehen. Das Seminar zielt auf gesundheitsbezogene praktische Verhaltensänderungen und eine verbesserte Arbeitsorganisation im Alltag als Betriebsratsmitglied ab. Zeit- und Zielplanung in der Betriebsratsarbeit Situationsanalyse Zeit-Diebe erkennen Stärken- und Schwächenanalyse Organisationsprinzipien Rationeller Umgang mit Informationen Umgang mit Störungen Führung und Delegation als Instrument des Zeitmanagements Modernes Selbstmanagement für Betriebsräte Methoden der Stressbewältigung Praktische Übungen zur Bewältigung von Stress Achtsamer Umgang mit sich und anderen Antreiber des eigenen Verhaltens erkennen Grenzen setzten Grenzen wahren Grenzen öffnen Verantwortung übernehmen Ziele setzten Zukunft gestalten Vom Hamster im Rad zum Fels in der Brandung Ges_03_16-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 528,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referentin Susanne Rosenegger Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 49

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40 Integration Psychischer Belastung in die Gefährdungsbeurteilung Die Arbeitsbedingungen in den Betrieben haben sich in den letzten Jahren stark verändert: Statt über körperlich schwere Arbeit klagen die Arbeitnehmer/-innen immer häufiger über Stress am Arbeitsplatz insbesondere durch eine ständige Arbeitsverdichtung. Es gibt inzwischen umfangreiche Erfahrungen, die Betriebsräte mit der Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung gesammelt haben. In diesem Seminar wird dargestellt, mit welchen Schritten ein Einstieg in diese schwierige Thematik zusammen mit dem Arbeitgeber erfolgen kann. Seminargebühr: 723,00, Unterkunft/Verpflegung: 264,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Igor Scholz Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen NEU! Mobbing erfolgreich verhindern - praktische Maßnahmen und Konzepte Mobbing ist eine schwerwiegende Verletzung von Persönlichkeitsrechten und in keinster Weise zu dulden. Viele Betriebsräte haben im Umgang mit Mobbing Erfahrungen gesammelt, Maßnahmen zur Prävention getroffen und gute Ideen für die betriebliche Arbeit hervorgebracht. Das Seminar behandelt neben dem rechtlichen Spektrum mögliche Vorgehensweisen aus Sichtweise des Betriebsrats und den betroffenen Arbeitnehmern/-innen. Über moderierte Erfahrungsaustausche werden im Seminar Ideen zum Umgang und der Vorgehensweise bei Mobbingfällen entwickelt. Eckpunkte für eine mögliche Betriebsvereinbarung runden das Seminar ab. Seminargebühr: 723,00, Unterkunft/Verpflegung: 264,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referentin: Margrit Kronisch Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Fokusseminar Fokusseminar Psy_05_16-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Psy_02_16-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries 51

41 Burnout erkennen und begrenzen Psy_01_16-01 Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting Psy_05_16-02 Der Friedrichshof, Obertrubach Fokusseminar Fokusseminar Immer mehr Menschen in den Betrieben leiden an Belastungen, die unter dem Namen Burnout zusammengefasst werden. Allgemeine Erschöpfung, nachlassende Leistungsfähigkeit bis hin zu Depressionen können auftreten. Burnout ist eine Erkrankung, die in der Arbeitswelt weiter zunimmt. Durch die Beschäftigung mit Burnout kann man viel über die neuen Formen der Organisation der Arbeit lernen und darüber, wie sie sich im eigenen Betrieb darstellen. Im Seminar werden die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats anhand von Beispielen aus der Praxis behandelt. Seminargebühr: 723,00, Unterkunft/Verpflegung: 376,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referenten: Martina Frenzel, Stephan Siemens Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen NEU Psychische Belastung durch falsches Führungsverhalten im Betrieb Beschäftigte schützen, Führungskultur verändern Führungskräfte nehmen unmittelbar, im direkten persönlichen Kontakt auf das Befinden und Verhalten der Arbeitnehmer/-innen Einfluss. Sie sind mitverantwortlich für die Arbeitsorganisation und -bedingungen, Aufgabengestaltung sowie die Kommunikations- und Gesundheitskultur. Damit können sie durch ihr Führungsverhalten die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer/-innen fördern oder beeinträchtigen. Das Seminar vermittelt, wie Betriebsräte auf Probleme und Konflikte reagieren können und welche Mitwirkungsrechte Betriebsräte in solchen sensiblen Situationen haben. Seminargebühr: 723,00, Unterkunft/Verpflegung: 300,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referenten: Martina Frenzel, Stephan Siemens Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen 52

42 NEU Akutelle Rechtssprechung im Arbeits- und Gesundheitsschutz Neue Entscheidungen in der BR-Arbeit nutzen Betriebsräte haben beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz weitgehende Mitbestimmungsrechte. Aufgrund neuer arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, dem technischen Fortschritt und der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz ständigen Veränderungen unterworfen, die sich auch in der Rechtsprechung widerspiegeln. Deshalb müssen Betriebsräte ihr Wissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz stets aktualisieren. Das Seminar vermittelt neuere Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Relevanz für die BR-Arbeit haben. Seminargebühr: 237,00, Tagungspauschale: 37,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Igor Scholz Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Impulsseminar AuG_04_16-05 Hotel Achat Plaza, Kulmbach 53

43 NEU Sucht im Betrieb Präventionsarbeit mit einer Betriebsvereinbarung AuG_08_16-03 Arvena Kongress Hotel, Bayreuth Ges_01_16-01 Schloss Thurnau, Thurnau Fokusseminar Fokusseminar Alkoholmissbrauch und Tablettenabhängigkeit sind weit verbreitet und die Ursachen dafür vielschichtig. Die Problematik totschweigen bringt ebenso wenig, wie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine wichtige Aufgabe des Betriebsrates ist es, betroffene Arbeitnehmer/-innen professionell zu begleiten, sie über drohende rechtliche Folgen zu informieren und Ihnen Hilfeangebote aufzuzeigen. In diesem Seminar wird ein Überblick zum Thema Umgang mit Suchterkrankungen am Arbeitsplatz gegeben. Anhand von praktischen Beispielen werden die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats thematisiert. Dabei geht es vornehmlich um die sinnvolle Gestaltung einer Betriebsvereinbarung. Darin enthalten sind u.a. Regelungen zum Konzept Druck und Hilfe und ein sogenannter Stufenplan. Seminargebühr: 482,00, Unterkunft/Verpflegung: 203,50 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Professor Dr. Klaus Weber Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen NEU Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements für Betriebsräte und SBV Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wesentlicher Hebel, um (wieder) gesunde Kolleg/-innen dabei zu unterstützen, langfristig gesund zu bleiben. Der Betriebsrat und die SBV haben wesentliche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten. Damit das BEM im Betrieb funktioniert, ist es wichtig, dass die Beteiligung der Beschäftigten und der Interessenvertretung sichergestellt wird. Das Seminar vermittelt den Teilnehmer/- innen notwendiges Grundlagenwissen rund um das BEM. Seminargebühr: 482,00, Unterkunft/Verpflegung: 168,50 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Igor Scholz Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen 54

44 Arbeits- und Gesundheitsschutz Seminare auf regionaler Ebene sind nicht nur wichtig zur Wissensvermittlung, sondern dienen auch der Netzwerkbildung. Detlef Fuhrmann, Referent AuG 1, Stellv. BR-Vorsitzender Firma Waldrich Coburg 55

45 Tarifvertrag und Entgelt

46 Entgeltgestaltung I Richtig Eingruppieren in Betrieben der bay. Metall- und Elektroindustrie Leistungsgestaltung in Betrieben der bay. Metall- und Elektroindustrie Richtig eingruppieren in den verschiedenen Branchen in Bayern Leistungsgestaltung in den verschiedenen Branchen in Bayern Der Manteltarifvertrag der bay. Metall- und Elektroindustrie ERA-TV Kompakt: Arbeitsbewertung / Überblick Eingruppierung und Entgeltchancen in indirekten Bereichen Arbeitszeitregelungen im Betrieb Die Tarifverträge der bay. Metall- und Elektroindustrie Ein Überblick Grundlagen der Schichtplanung Arbeitszeitkonten in der Praxis: Die Interessen der Kollegen/-innen im Blick Entgeltstarter - Entgeltfragen für Einsteiger Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge und dem TV-AVWL in der Metallindustrie Arbeits- und Rufbereitschaft genauer betrachtet Tarifvertrag Qualifizierung und Bildungsteilzeit betrieblich umsetzen Entgeltgestaltung in Betrieben ohne Tarifbindung Wer mit der Weiterbildung aufhört, um Geld zu sparen, könnte genauso gut seine Uhren anhalten, um Zeit zu sparen. Manfred Arnu 57

47 Entgeltgestaltung I Grundlagenseminar Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Vorkenntnisse Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert Freistellung 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Betriebsräte sind fast täglich mit Fragen der Entgeltgestaltung konfrontiert. Arbeitnehmer/- innen fühlen sich oft nicht richtig entlohnt. Doch wie setzt sich das individuelle Entgelt zusammen? Dabei geht es um die Fragen der Eingruppierung, des Entgeltgrundsatzes sowie um das Thema menschliche Leistung und deren Bezahlung. Die Tarifverträge und die Mitbestimmungsparagrafen des Betriebsverfassungsgesetzes legen hierzu die Bedingungen fest. Im Seminar werden die unterschiedlichen Entgeltbestandteile und deren Zustandekommen behandelt. Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick über die verschiedenen Einflussgrößen bei der Entgeltfindung. Arbeitsgestaltung im Betrieb Gestaltungsmöglichkeiten betrieblicher Entgeltpolitik Bedeutung von Tarifverträgen Entgeltaufbau und Entgeltsystematik Die verschiedenen Entgeltbestandteile Arbeitsbeschreibung, Bewertung und deren Begründung Was ist ein Entgeltrahmentarifvertrag? Tarifpolitische Perspektiven Hinweis Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Entgeltgestaltung II Teil A und B. 58

48 1 Datum ETG_01_16-08 Mercure Hotel, Schweinfurt Seminargebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 757,90 Referenten Alexander Bodó, Gerald Schmitt 2 Datum ETG_01_16-09 IG Metall Bildungszentrum, Lohr Seminargebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 877,90 Referenten Alexander Bodó, Gerald Schmitt 3 Datum ETG_01_16-05 Kritische Akademie, Inzell Seminargebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 702,50 Referenten Hermann Regal, Dieter Schreiber 4 Datum ETG_01_17-01 Kritische Akademie, Inzell Seminargebühr 995,00* Unterkunft und Verpflegung 702,50* Referenten Hermann Regal, Dieter Schreiber * Dies sind die Preise 2016; eventuelle Preiserhöhungen 2017 vorbehalten 59

49 Richtig Eingruppieren in Betrieben der bay. Metallund Elektroindustrie mit und ohne ERA-Tarifvertrag Entgeltgestaltung II - Teil A ETG_2a_16-01 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 728,00 Zielgruppe Betriebsräte Referentin Uschi Eiter Richtig eingruppieren? Aber wie in einer Arbeitswelt, die sich immer schneller und radikaler verändert und immer wieder neue Arbeitsbeziehungen in immer kürzerer Zeit hervorbringt? Die ERA-Tarifverträge bieten hierfür neue Instrumente an. Richtig genutzt, können sie in eine anforderungsgerechte und tarifkonforme Eingruppierung umgesetzt werden. Das Handwerkzeug dafür erarbeiten die Teilnehmer/-innen in diesem Seminar. Das Seminar zeigt nicht nur die Theorie, ausgehend von typischen Handlungssituationen bereiten die Teilnehmer/-innen auch den Transfer in die betriebliche Praxis vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an nicht tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie. Der Konflikt um Entgelt und Leistung Arbeitsbewertung was ist das? Einordnung der Grundentgeltdifferenzierung in die Tarifsystematik und neue Regelungen in den ERA-Tarifverträgen Grundsätze zur Eingruppierung (Anforderungsbezug und ganzheitliche Betrachtung der Anforderungen) Beschreibung und Bewertung der Arbeitsaufgaben Die Rolle der Orientierungsbeispiele Eingruppierung in der Praxis anhand von Fallbeispielen Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Entgeltgestaltung II Teil B. 60

50 Leistungsgestaltung in Betrieben der bay. Metallund Elektroindustrie mit und ohne ERA-Tarifvertrag Entgeltgestaltung II - Teil B Der Wandel in der Leistung- und Entgeltbemessung durch ERA-Regelungen eröffnet neue Möglichkeiten für eine bessere Leistungsgestaltung. Ausgehend von einem menschenund aufwandsorientierten Leistungsbegriff setzen sich die Teilnehmer/-innen im Seminar mit dem Handwerkszeug zur Leistungsregulierung auseinander. Dazu gehören auch die tariflichen Eckpunkte bei den Entgeltgrundsätzen und -methoden. Die Teilnehmer/-innen werten eine Zeitstudie aus und verschaffen sich einen Überblick über weitere Methoden der Datenermittlung. Besonderes Gewicht legt das Seminar auf die Gestaltung von Prämienentgelt. Die Teilnehmer/-innen diskutieren betriebliche Regelungen mit unterschiedlichen Bezugsgrößen und Kennziffern und arbeiten gemeinsam die Chancen und Risiken der jeweiligen Modelle heraus. Mit praktischen Übungen und anhand von Fallbeispielen bereitet das Seminar den Transfer in die betriebliche Praxis der Interessenvertretung vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an nicht tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie. Definition des Leistungsbegriffs Mitbestimmung des Betriebsrats über die Höhe der abverlangten Leistung Prinzipien und Gestaltung der Entgeltgrundsätze und -methoden (Akkord, Prämie, Zielentgelt, Zeitentgelt) Bezugsgrößen und Kennziffern zur Leistungsbemessung (für direkte und indirekte Bereiche) Überblick über die Datenermittlungsmethoden Bewerten einer Zeitstudie Konfliktlösungsmechanismen Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG ETG_2b_16-01 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 728,00 Zielgruppe Betriebsräte Referentin Uschi Eiter 61

51 Richtig eingruppieren in den verschiedenen Branchen in Bayern Entgeltgestaltung II - Teil A speziell für Betriebe außerhalb der Metall- und Elektroindustrie ETG_3a_16-01 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 728,00 Zielgruppe Betriebsräte Referentin Uschi Eiter Wie viel ist die Arbeit wert? Welche Grundsätze sind für die Bewertung von Arbeit wichtig? Mit welchen Merkmalen wird die Arbeit bewertet? Was passiert, wenn sich meine Arbeit verändert oder ich auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werde? Welche Möglichkeiten gibt es für die Beschäftigten und den Betriebsrat, eine Eingruppierung zu reklamieren? Welche Aufgaben kommen auf den Betriebsrat zu, wo gibt es welche Unterstützung? In diesem Seminar erarbeiten sich die Teilnehmern/-innen die verschiedenen tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitsbewertung und Eingruppierung. Das Seminar bietet den Teilnehmern/-innen konkrete Hilfestellungen zu den Fragen Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Ausgehend von typischen Handlungssituationen bereitet es anhand von Fallbeispielen die Umsetzung in die betriebliche Praxis vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an nicht tarifgebundene Betriebe. Grundsätze der Entgeltdifferenzierung (Eingruppierung) Anforderungs- versus Qualifikationsbezug Eingruppierungssysteme Lohn- und Gehaltsgruppenbeschreibungen Eingruppierungsmerkmale Die Rolle von tariflichen Beispielen Anforderungen an eine Arbeitsbeschreibung Möglichkeiten zur Beteiligung der Beschäftigten bei der Beschreibung ihrer Tätigkeit Eingruppierung in der Praxis anhand von Fallbeispielen Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Entgeltgestaltung II Teil B. 62

52 Leistungsgestaltung in den verschiedenen Branchen in Bayern Entgeltgestaltung II - Teil B speziell für Betriebe außerhalb der Metall- und Elektroindustrie Viele Unternehmen sind bereits aus dem Leistungslohn geflüchtet bzw. bereiten dies vor. Einige bieten veränderte Leistungslohnregelungen an. In den Zeitlohnbereichen prägt immer häufiger der Leistungsdruck den Arbeitsalltag. Zunehmend erleben die Betriebsräte Symptome von Überlastung, auch und gerade von Beschäftigten aus den indirekten Bereichen. Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat, um dem entgegentreten zu können und eigene Vorstellungen zu realisieren? In diesem Seminar erarbeiten sich die Teilnehmer/-innen die Möglichkeiten der Leistungsgestaltung. Dazu gehören auch die richtige Auswahl der Bezugsgröße/Kennziffer zur jeweiligen Leistungsbemessung und die Anwendung der verschiedenen Entgeltmodelle. Die Teilnehmer/-innen werten eine Zeitstudie aus und verschaffen sich einen Überblick über weitere Methoden der Datenermittlung. Das Seminar bietet Hilfestellung bei der Entscheidung über die Auswahl des Entlohnungsgrundsatzes und der Entgeltmethode sowie der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an nicht tarifgebundene Betriebe. Prinzipien und Gestaltung der Entlohnungsgrundsätze und -methoden (Zeitlohn, Akkord, Prämie) Leistungsdefinitionen Mitbestimmungsrechte über die Höhe der abgeforderten Leistung Bezugsgrößen und Kennziffern zur Leistungsbemessung Anforderungen an Entgeltmodelle Überblick zu den Datenermittlungsmethoden Bewerten einer Zeitstudie Leistungsgestaltung in der Praxis anhand von Fallbeispielen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates, u. a. Eckpunkte zu Betriebsvereinbarungen ETG_3b_16-01 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 728,00 Zielgruppe Betriebsräte Referentin Uschi Eiter Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 63

53 Der Manteltarifvertrag der bay. Metall- und Elektroindustrie MTE_01_16-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 528,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Nach 80 BetrVG hat der Betriebsrat u. a. die Aufgabe darauf zu achten, dass die geltenden Tarifverträge eingehalten werden. In diesem Seminar lernen die Teilnehmer/-innen die Inhalte des MTV kennen und auszulegen. Es werden Absprachen und Protokollnotizen zwischen den Tarifparteien erläutert. Ebenso wird an den entsprechenden Stellen das Zusammenwirken von Gesetz und Tarifvertrag vermittelt. Der Manteltarifvertrag im Überblick Einstellung, Probezeit und Kündigung Die tariflichen Arbeitszeitbestimmungen Vorliegen und Behandeln von Mehrarbeit Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit Berechnung von Zuschlägen Wie werden Arbeitsausfall und Arbeitsverhinderung behandelt Freistellungsmöglichkeiten Die tariflichen Urlaubsregelungen Vorgehen bei Auslegungsschwierigkeiten Geltendmachung von Ansprüchen Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Referentin Christiane Jansen 64

54 ERA-TV Kompakt: Arbeitsbewertung / Überblick Jeder Betriebsrat muss wissen, welche Entgeltsysteme im Betrieb zur Anwendung kommen und wie sie funktionieren. Das Seminar gibt einen Überblick über die komplexe Thematik des ERA-Tarifvertrages. Zentrales Element ist die Arbeitsbewertung und die Abgeltung von Belastungen. Dabei werden die Methoden der Leistungsentgeltermittlung ebenso vermittelt, wie die Konfliktlösungsinstrumente. Ein Muss für alle, die in Entgeltfragen mitreden sollen. Der Entgeltaufbau nach ERA-Tarifvertrag Die Aufgaben des Betriebsrats Die Bedeutung des Gesundheitsschutzes und der Belastungsbewertung Die Methoden zur Ermittlung des Leistungsentgelts Konfliktlösungsmöglichkeiten im betrieblichen Alltag Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Entgeltgestaltung II MTE_03_16-01 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 728,00 Zielgruppe Betriebsräte Referentin Uschi Eiter 65

55 Eingruppierung und Entgeltchancen in indirekten Bereichen ETG_11_16-01 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 728,00 Die abgeforderten Arbeitsaufgaben richtig zu bewerten und entsprechend einzugruppieren ist nicht nur eine Frage der Wertschätzung, es ist originär eine Frage der Entgeltchance. Gerade in den Bereichen Einkauf, Verkauf, Arbeitsvorbereitung, Entwicklung, Konstruktion und auch Personal erleben die Beschäftigten eher Willkür anstelle tariflichen Rechts. Deshalb wird in diesem Seminar mit konkreten Fallbeispielen aus den Teilnehmerbetrieben gearbeitet und deren Umsetzung auf der Grundlage unserer Schlichtungserfahrungen erörtert. Im Mittelpunkt des Seminars steht der Transfer des ERA in die betriebliche Praxis. Eingruppierungshierarchien in den jeweiligen Bereichen Analyse der entsprechenden Aufgabenbeschreibungen Verwendung passender Orientierungsbeispiele Bedeutung des Handlungsspielraums Vergleich mit ähnlichen Schlichtungsfällen Durchsetzung mittels juristischem und/oder politischem Vorgehen Vorkenntnisse: Eingruppierungswissen bzw. Eingruppierungserfahrung mit dem bayerischen ERA-TV.. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe Betriebsräte Referent Willi Rembs 66

56 Arbeitszeitregelungen im Betrieb Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) steckt den Rahmen für die Arbeitszeit der Arbeitnehmer/-innen ab. Ziel hierbei ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten. Der Betriebsrat bestimmt gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber, wann im Betrieb gearbeitet wird und ob Überstunden anfallen dürfen. Da die Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen ein zentraler Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes ist, muss der Betriebsrat die zahlreichen Regelungen auf diesem Gebiet genau kennen. Ziel dieses Seminars ist es, dieses Wissen zu vermitteln. Gesetzliche Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes Zulässige Arbeitszeiten einschließlich Ausgleichszeiträume Pausen und Ruhezeiten, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Reisezeiten Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit Sanktionen bei Verstößen gegen das ArbZG Tarifvertragliche Vorgaben Dauer und Lage der Arbeitszeit Sperrwirkung tariflicher Regelungen und Gestaltungsspielräume Betriebe ohne Tarifbindung Außertarifliche Angestellte Arbeitszeitverringerung/-erhöhung Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG,, 96 Abs. 4 SGB IX nach dem TzBfG Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates Arbeitszeitmodelle in der betrieblichen Praxis Starre Arbeitszeiten und ihre Veränderung Verschiedene Schichtmodelle Flexible Arbeitszeitmodelle, Gleitzeit, Zeitkonten Vertrauensarbeitszeit: Vor- und Nachteile Kapovaz: Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall Überprüfung von Betriebsvereinbarungen auf ihre Zulässigkeit Zei_02_16-01 Hotel Alpenblick, Ohlstadt Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 770,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referentin Uschi Eiter 67

57 Die Tarifverträge der bay. Metall- und Elektroindustrie Ein Überblick : MTE_02_16-01 : Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminargebühren: 723,00 Unterkunft/Verpflegung: 333, : MTE_02_17-01 : Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminargebühren: 723,00* Unterkunft/Verpflegung: 360,00* * Dies sind die Preise 2016; eventuelle Preiserhöhungen 2017 vorbehalten Fokusseminar Allein in Bayern kommen in der Metall- und Elektroindustrie ca. 30 verschiedene Tarifverträge zur Anwendung. Nach 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die geltenden Tarifverträge eingehalten und durchgeführt werden. Das Seminar gibt einen Überblick über diese Tarifverträge und vermittelt deren wichtigste Inhalte. Im Seminar werden die betrieblichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Umsetzung der Tarifverträge erläutert. Der Manteltarifvertrag im Überblick Entgelttarifverträge Entgeltrahmentarifvertrag (ERA) ERA-Einführungstarifvertrag ERA-Anpassungsfonds Zusatzvereinbarungen mit ERA- Bezug Tarifverträge zur Qualifizierung, Bildung und Ausbildung Beschäftigtenentwicklung, Beschäftigungschancen Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Tarifverträge zum Thema Leiharbeit Tarifverträge zum flexiblen Übergang in die Rente und Beschäftigungsbrücke Tarifvertrag über die Absicherung eines 13. Monatseinkommens Entgeltumwandlung und vermögenswirksame Leistungen Tarifverträge für Monteure Schlichtungs- und Schiedsabkommen Zielgruppe Betriebsräte Referent Edelbert Zimmermann 68

58 Grundlagen der Schichtplanung Schichtarbeit, ein Instrument zur Ausweitung der Betriebsnutzungszeit, ist ein kontrovers diskutiertes Thema in den Betrieben. Einerseits ist allgemein bekannt, dass Schichtarbeit zur Schädigung der Gesundheit führen kann, andererseits sehen viele Arbeitnehmer/- innen nur die finanziellen Aspekte. In diesem Spannungsfeld muss der Betriebsrat bei der Schichtplangestaltung seine Mitbestimmungsrechte wahrnehmen. Im Seminar werden Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Schichtplangestaltung unter Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse vermittelt. Seminargebühr: 723,00, Unterkunft/Verpflegung: 264,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referentin: Uschi Eiter Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen NEU! Arbeitszeitkonten in der Praxis: Die Interessen der Kollegen/-innen im Blick Flexible Arbeitszeiten sind attraktiv, aber auch umstritten. Bei der Arbeitszeitgestaltung ist der Konflikt zwischen ökonomischer Anpassung der Arbeitszeiten an den Markt und den Interessen der Arbeitnehmer/-innen stark ausgeprägt. Deshalb hat der Betriebsrat bei der Ausgestaltung von Regelungen zu Arbeitszeitkonten eine besonders hohe Verantwortung. Der Betriebsrat sollte seine Rechte und die Vorgaben des Arbeitszeitrechts einschließlich tariflicher Bestimmungen genau kennen. Das Seminar vermittelt das erforderliche Wissen, damit der Betriebsrat seine Aufgaben im Interesse der Belegschaft wahrnehmen kann. Seminargebühr: 723,00, Unterkunft/Verpflegung: 376,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referentin: Christiane Jansen Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Betriebsräte Fokusseminar Fokusseminar Zei_01_16-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Zei_02_16-02 Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting 69

59 NEU Entgeltstarter - Entgeltfragen für Einsteiger ETG_07_16-01 Schloss Thurnau, Thurnau MTE_01_16-02 Schloss Thurnau, Thurnau Fokusseminar Fokusseminar Fragen zum Entgelt von Arbeitnehmern gehören zum Tagesgeschäft in der Betriebsratsarbeit. Gerade bei Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen trägt der Betriebsrat eine große Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern. Das Seminar erklärt Grundbegriffe und gibt einen ersten Einblick in den Themenbereich Entgelt und Vergütung unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG. Im Seminar bekommen die Teilnehmer/-innen auch einen ersten Überblick über die Inhalte der ERA-Tarifverträge. Seminargebühr: 482,00, Unterkunft/Verpflegung: 168,50 : Betriebsräteakademie Bayern, Referenten: Andrea Sicker, Stefan Winnerlein Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Hinweis: Das Seminar richtet sich an Betriebsräte aus Betrieben, wo die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Bayern zur Anwendung kommen. Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Entgeltgestaltung I. NEU Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge und dem TV- AVWL in der Metallindustrie Vielen Arbeitnehmern droht die Altersarmut, wenn sie im Alter nur die gesetzliche Rente erhalten. Umso wichtiger ist für Arbeitnehmer/-innen die betriebliche Altersversorgung (BAV) als ein weiterer Baustein in der Altersvorsorge. Der Tarifvertrag zur AVWL bietet die Möglichkeit, den Arbeitgeber für die BAV heranzuziehen. Das Seminar gibt einen Überblick über die Möglichkeiten der AVWL, über die Strukturen der BAV und über die unterschiedlichen Durchführungswege bis hin zum Insolvenzschutz. Die Teilnehmer/-innen erfahren auch, welche steuer- und sozialrechtlichen Auswirkungen Leistungen der BAV haben. Seminargebühr: 482,00, Unterkunft/Verpflegung: 168,50 : Betriebsräteakademie Bayern, Referenten: Professor Dr. Ulrich-Arthur Birk, Nicole Ehrsam Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Hinweis: Das Seminar wendet sich an Betriebsräte in Betrieben, die an die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Bayern gebunden sind.

60 NEU Arbeits- und Rufbereitschaft genauer betrachtet Im betrieblichen Alltag werden gerne die Begriffe Bereitschaftsdienst, Ruf- und Arbeitsbereitschaft durcheinander gewürfelt und missverständlich interpretiert. Für den Betriebsrat ist es oft nicht einfach, sich im Dickicht der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zurechtzufinden und seine Mitbestimmungsrechte korrekt aus zu üben. Das Seminar behandelt diese Formen der Arbeitszeit, gibt Auskunft über die möglichen Anspruchsgrundlagen und vermittelt die Gestaltungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Berücksichtigung finden auch wichtige Entscheidungen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit. Seminargebühr: 723,00, Unterkunft/Verpflegung: 333,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referentin: Christiane Jansen Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Betriebsräte Tarifvertrag Qualifizierung und Bildungsteilzeit betrieblich umsetzen Der Tarifabschluss in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie 2015 beinhaltet neben den Entgelterhöhungen auch Neuerungen im Bereich Qualifizierung und Weiterbildung. Im Seminar werden die neuen tariflichen Regelungen erläutert, Verweisungen und Zusammenhänge zu bestehenden Tarifbestimmungen, wie z.b. dem TV-Qualifizierung, dargestellt sowie die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei dem Thema Weiterbildung / Bildungsteilzeit aufgezeigt. Es wird auch auf den Umgang mit bestehenden Betriebsvereinbarungen bzw. neu ab zu schließende Betriebsvereinbarungen eingegangen. Seminargebühr: 201,00, Tagungspauschale: 37,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referenten: Benjamin Oster, Stefan Winnerlein Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Impulsseminar Fokusseminar Zei_04_16-01 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries MTE_04_16-02 Hotel Achat Plaza, Kulmbach 71

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62 Entgeltgestaltung in Betrieben ohne Tarifbindung Immer mehr Betriebe entziehen sich einer Tarifbindung oder sind erst gar nicht tarifgebunden. Dann stellt sich die Frage, wie die Entgelte der Arbeitnehmer/-innen geregelt werden sollen. Was kann und darf der Betriebsrat hier regeln? Welche Rechte stehen dem Betriebsrat bei der Entgeltgestaltung im tariflosen Betrieb zu? Mit diesen Fragen beschäftigt sich dieses Seminar. Es werden anhand von praktischen Beispielen verschiedene Vergütungssysteme und leistungsbezogene Entgeltbestandteile im nicht (mehr) tarifgebundenen Betrieb erläutert. Tarifautonomie und Tarifvertragsgesetz im Überblick Das Verhältnis Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung Tarifvorrang und Tarifvorbehalt ( 77 Abs. 3 und 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) Regelungsspielräume für die Betriebsparteien im tariflosen Betrieb Grundsätzliches zur betrieblichen Entgeltgestaltung Entlohnungsprinzipien Entlohnungsformen Methoden der Entgeltdifferenzierung Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Möglichkeiten und Grenzen des Betriebsrats bei der konkreten Entgeltgestaltung im tariflosen Betrieb 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: Vergütungsschema, Entgeltschema, Eingruppie-rungsschema Einzelfälle: Gewinnbeteiligung, Tantiemen, Provisionen, Zulagen, Sonderzah-lungen etc. Rechtsprechung zur Entgeltgestaltung Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Arbeitsrecht für Betriebe ohne Tarif. Fokusseminar ETG_06_16-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 723,00 Unterkunft/Verpflegung: 264,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referentin Uschi Eiter 73

63 Weitere Fachseminare

64 Der Wirtschaftsausschuss I Der Wirtschaftsausschuss II Wirtschaftsausschuss spezial: BiWin Wirtschaftsausschuss 2.0 Basiswissen: Was jeder Betriebsrat an wirtschaftlichem Wissen braucht Krisen frühzeitig erkennen Beschäftigung sichern durch Innovationsprozesse Datenerfassung und Mitbestimmung in der digitalen Arbeitswelt Industrie Potenziale, Arbeitsfolgen und Gestaltungsbedarf Überzeugend reden und argumentieren Zielgerichtet Gespräche führen Mit Konflikten konstruktiv umgehen Verhandlungen erfolgreich führen Industrie 4.0 in meinem Betrieb? Fachkräfte sichern: Als Betriebsrat aktiv werden Als Betriebsrat professionell beraten und begleiten Projekte im Betriebsrat gekonnt meistern Grundlagen des betrieblichen Vorschlagwesens und Ideenmanagement Best Practice Öffentlichkeitsarbeit Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit mit einfachsten Mitteln Der Betriebsrat stellt sich neu eingestellten Arbeitnehmern vor Bildung bedeutet nicht, dass jemand englisch oder russisch sprechen kann, sondern menschlich. Günter Lemke 75

65 Der Wirtschaftsausschuss I Grundlagenseminar Zielgruppe Betriebsräte, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten Vorkenntnisse Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren für die Betriebsratsarbeit vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung 37 Abs. 6 BetrVG Mitglieder von Betriebsräten, Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten sollen in die Lage versetzt werden, ihre Informationsrechte sachkundig und umfassend wahrzunehmen. Im Mittelpunkt stehen die Vorbereitung und Durchführung von Wirtschaftsausschusssitzungen, die Erarbeitung wichtiger wirtschaftlicher Kennzahlen und ein Überblick über den Aufbau des Jahresabschlusses. Dazu werden neben den rechtlichen Grundlagen auch Fragen der Nutzung verschiedener Informationsquellen sowie die Aufbereitung von Informationen für die Interessenvertretung behandelt. Strategien der Informationspolitik von Geschäftsführungen und der Informationsbeschaffung durch den Betriebsrat Nutzung der Informationsrechte und - quellen des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses Arbeitsorganisation und Informationsweitergabe im Wirtschaftsausschuss und im Betriebsrat Rechtsformen der Unternehmen Aufbau und Analyse des Jahresabschlusses Wirtschaftliche Kennzahlen und Kennzahlenbögen als Informationsquelle 76

66 1 Datum WAG_01_16-01 Hotel Alpenblick, Ohlstadt Seminargebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 770,00 Referent Florian Feichtmeier 2 Datum WAG_01_16-02 Landhotel Rügheim, Rügheim Seminargebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 682,00 Referent Wolfgang Müller 3 Datum AuG_G1_16-03 Bernrieder Akademie, Bernried Seminargebühr 995,00 Unterkunft und Verpflegung 510,00 Referent Florian Feichtmeier 77

67 Der Wirtschaftsausschuss II Aufbauseminar WAG_02_16-01 Hotel Alpenblick, Ohlstadt Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 770,00 Zielgruppe Betriebsräte, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten Referent Florian Feichtmeier Aufbauend auf dem Seminar Wirtschaftsausschuss I wird die Systematik des Jahresabschlusses vertieft. Den Schwerpunkt bildet die Arbeit mit dem Jahresabschluss des eigenen Unternehmens sowie die eingehende Behandlung der Jahresabschluss- und Kennzahlenanalyse aus Arbeitnehmersicht. Dazu werden aus der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung grundlegende Kennzahlen errechnet und Schlussfolgerungen auf die Situation des Unternehmens gezogen. Ergänzend wird in die Liquiditätsrechnung eingeführt. Damit können die aktuelle Lage des Unternehmens und ihre Ursachen mit Hilfe der wirtschaftlichen Daten beurteilt werden. Erfahrungen mit der Erläuterung des Jahresabschlusses und der Durchsetzung der Informationsrechte im Wirtschaftsausschuss Kenntnisse über Bilanzpolitik von Unternehmen und die Bedeutung der Bilanzanalyse für Arbeitnehmer/-innen Struktur der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Wichtige Kennzahlen und deren Berechnung sowie die Beurteilung des Unternehmens anhand von Kennzahlen Die Bedeutung der Liquiditätsrechnung und ihre Abgrenzung von der Gewinn- und Verlustrechnung Die Nutzung der Jahresabschlussanalyse in der Arbeit des Wirtschaftsausschusses und des Betriebsrates Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 78

68 Wirtschaftsausschuss spezial: BiWin Welche Aufgaben und Rechte hat der Wirtschaftsausschuss? Welche Zahlen und Informationen muss der Arbeitgeber offenlegen? Dieses Seminar macht fit für den Wirtschaftsausschuss und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Die Teilnehmer/-innen erhalten nützliche Tipps, wie die Ausschussarbeit optimal organisiert wird, um den Betriebsrat tatkräftig zu unterstützen. Rechtsgrundlagen für den Wirtschaftsausschuss Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses Auskunftspflicht des Unternehmers Der Wirtschaftsausschuss als Interessenvertretung der Arbeitnehmer/-innen Ziele des Wirtschaftsausschusses Informationsanspruch und Informationsbedarf Informationsquellen für den Wirtschaftsausschuss Wichtige betriebswirtschaftliche Informationsquellen Betriebliches Rechnungswesen Wer erstellt welche Zahlen? Für wen werden diese Zahlen erstellt? Bildung von wirtschaftlichen Kennziffern Bilanzkennziffern, Ertragskennziffern, Strukturkennziffern, Rentabilitätskennziffern, Betriebsratsspezifische Kennziffern Einführung in die Nutzung des betriebswirtschaftlichen Tools BiWin Risikomanagement und strategische Unternehmensplanung Welche Maßnahmen zur Risikovermeidung, -begrenzung, -überwälzung wurden getroffen? Potentielle Risiken und Auswirkungen auf Arbeitnehmerinteressen erkennen Strategien für die betriebliche Praxis entwickeln WAG_04_16-01 Hotel Alpenblick, Ohlstadt Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 770,00 Zielgruppe Betriebsräte, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten Referent Marco Schlesiger Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 79 79

69 NEU Wirtschaftsausschuss 2.0 Die eigene Praxis verbessern Wissen vertiefen WAG_02_16-03 Hotel Alpenblick, Ohlstadt Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 770,00 Zielgruppe Betriebsräte, Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten Referent Florian Feichtmeier Der Wirtschaftsausschuss sollte der Experte sein, der im Auftrag des Betriebsrats die Daten, Zahlen und Unterlagen wirtschaftlicher Art analysiert, auswertet und interpretiert. In vielen Unternehmen wird es dem Wirtschaftsausschuss in der Praxis aus ganz unterschiedlichen Gründen schwer gemacht, seine ihm durch das BetrVG zugedachte Rolle zu erfüllen. Das Seminar vermittelt den Teilnehmer/-innen im praktischen Erfahrungsaustausch die Rechte des Wirtschaftsausschusses auf Unternehmensdaten, deren richtige Analyse und Bewertung. Es werden spezielle, betriebswirtschaftliche Themen anhand betrieblicher Praxisbeispiele vertiefend aufgearbeitet, so dass der Wirtschaftsausschuss aktiver agieren kann, gezielter beim Arbeitgeber nachhaken kann und damit seiner Rolle als Kontroll- und Frühwarninstrument gerechter wird. Rechtsgrundlagen für den Wirtschaftsausschuss (Auffrischung) Der Wirtschaftsausschuss in der betrieblichen Praxis Gegenseitiger Erfahrungsaustausch Die Vorgehensweise des Wirtschaftsausschusses am praktischen Beispiel Informationsquellen gezielt nutzen Wirtschaftliche Daten sortieren und interpretieren Aktuelle Themen der Betriebswirtschaftslehre Trends und Gegentrends des modernen Managements Zukunft der bayerischen Märkte: eine Debatte Betriebswirtschaftliche Argumente für Betriebsräte Handwerkszeug der Interessenvertretung Vorstellung des Kennzahlensystems TIBAY Vorstellung des Kennzahlensystems BIWIN Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 80

70 NEU Basiswissen: Was jeder Betriebsrat an wirtschaftlichem Wissen braucht Betriebsräte sollten in die Lage sein, betriebswirtschaftliche Prozesse im Betrieb zu verstehen. Nur dann ist es möglich, dass der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte in ihrer Komplexität wahrnehmen kann. Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vermittlung von Grundkenntnissen der Betriebswirtschaft, der Betriebsorganisation und der Bilanzanalyse. Dazu werden neben den rechtlichen Grundlagen auch Fragen der Nutzung und Aufbereitung von Informationen wirtschaftlicher Art für den Betriebsrat behandelt. Die Teilnehmer/- innen erfahren, welche Aufgaben der Wirtschaftsausschuss hat und welche Aufgaben und Rechte der Betriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten hat. Betriebswirtschaftliches Rüstzeug Begriffsklärungen, z. B. Betrieb / Unternehmen Bereiche der Unternehmensplanung, z. B. Finanz-, Absatz- und Personalplanung Wichtige betriebswirtschaftliche Kennziffern Beteiligungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten Was macht der Wirtschaftsausschuss und was der Betriebsrat Betriebe ohne Wirtschaftsausschuss Nutzung der Informationsrechte und -quellen des Wirtschaftsausschusses Auskunftspersonen und Sachverständige nach 80 BetrVG Bedeutung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung Aufbau und Inhalt eines Jahresabschlusses Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Hinweis: Das LAG Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung vom TaBV 2/96 bekräftigt, dass jedes Betriebsratsmitglied für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit allgemeine wirtschaftliche Kenntnisse benötigt WiS_01_16-01 Hotel Eisvogel, Neustadt/ Bad Gögging Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 771,50 Zielgruppe Betriebsräte Referent Florian Feichtmeier 81

71 Krisen frühzeitig erkennen WiS_08_16-01 Eden Hotel Wolff, München WiS_07_16-01 NH Ingolstadt, Ingolstadt Fokusseminar Fokusseminar Wenn es darum geht, Kosten zu reduzieren, Arbeitnehmer/-innen zu entlassen oder Vergünstigungen zu streichen und unbezahlte Mehrarbeit zu fordern, argumentiert die Unternehmensleitung gerne mit wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Wie die wirtschaftliche Situation einzuschätzen ist, ob überhaupt eine Krise vorliegt, und wenn ja, wie groß diese und wie stark der Handlungsbedarf ist, ist aber oft Auslegungssache. Im Seminar lernen die Teilnehmer/-innen lernen, welche Möglichkeiten es zur nachhaltigen Sicherung des Betriebs und der Arbeitsplätze gibt, und sind so ein kompetenter Gesprächspartner für Arbeitgeber und Belegschaft. Seminargebühr: 723,00, Unterkunft/Verpflegung: 542,50 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Walter Vogt Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Betriebsräte Beschäftigung sichern durch Innovationsprozesse Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen gilt als wichtiger Faktor für deren nachhaltiges Bestehen und für sichere Arbeitsplätze. Ziel ist es, Alternativen zu kurzfristigen Shareholder Value-Konzepten zu entwickeln und diese betrieblich durchzusetzen. Für Betriebsräte ist es wichtig, die rechtlichen Ansatzpunkte sowie die bestehenden Werkzeuge und Unterstützungsangebote zu kennen. Im Seminar geht es darum, gemeinsam zu erarbeiten, dass sich Betriebsräte als aktive Mitgestalter betrieblicher Innovationsprozesse einbringen und positionieren. Seminargebühr: 482,00, Unterkunft/Verpflegung: 253,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referentinnen: Tanja Fondel, Antje Utecht Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Betriebsräte

72 Datenerfassung und Mitbestimmung in der digitalen Arbeitswelt Der Fachbegriff Industrie 4.0 wird für die Einführung neuer digitaler Arbeitssysteme und die Vernetzung von betrieblichen Abläufen verwendet. Es wird auch gerne von der vierten industriellen Revolution gesprochen. Die zu erwartenden technischen Entwicklungen haben erhebliche Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeitsgestaltung und auf die Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb. Das Seminar zeigt neben einer Begriffsklärung von Industrie 4.0 welche Auswirkungen sich auf die eigene betriebliche Arbeitswelt ergeben können und welche Arbeitsfelder der betrieblichen Interessenvertretung berührt werden. Besonders wird auf das Thema Datenschutz und die Rechte des Betriebsrats eingegangen. Seminargebühr: 338,00, Unterkunft/Verpflegung: 51,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Prof. Dr. Peter Wedde Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, Zielgruppe: Betriebsräte Impulsseminar Fokusseminar WIS_07_16-03 Arvena Congress Hotel, Bayreuth Industrie Potenziale, Arbeitsfolgen und Gestaltungsbedarf Industrie 4.0 bedeutet für die Arbeit erhebliche Veränderungen. Es wird auch von der vierten industriellen Revolution in diesem Zusammenhang gesprochen. Das Seminar zielt darauf ab, Konzept, Merkmale sowie den Stand der Umsetzung von Industrie 4.0 zu verdeutlichen. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, welche Gestaltungsanforderungen sich für Betriebsräte durch Industrie 4.0 ergeben und wie es gelingen kann, eine Arbeitswelt zu schaffen, in denen die Beschäftigten die Systeme steuern und nicht umgekehrt. Seminargebühr: 237,00, Tagungspauschale: 37,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Heinz Schütte-Schrage Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Betriebsräte, Impulsseminar WiS_07_16-02 Hotel Achat Plaza, Kulmbach 83

73 Überzeugend reden und argumentieren Rhetorik I BSB_01_16-01 Landhotel Weißes Roß, Illschwang Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 695,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Referentin Sabine Heck Auf der Betriebsversammlung eine Rede halten und dabei authentisch bleiben? Im Seminar haben die Teilnehmer/-innen die Möglichkeit das im kleinen Kreis auszuprobieren und professionelles Feedback zu bekommen. Die Teilnehmer/-innen können sich die wichtigen Grundprinzipien des Vortrags und der freien Rede aneignen und in Übungen ausprobieren. Sie können ihre Präsenz überprüfen und verbessern, erhalten Rückmeldungen und Tipps gegen das Lampenfieber. So kommt der Betriebsrat deutlich besser rüber. Was soll das? Ziele formulieren und Möglichkeiten der Beteiligung einsetzen Die Rede halten Was macht eine Rede zu einer guten Rede? Körper und Stimme einsetzen Frei oder mit Konzept reden? Verständliche Sprache Die eigene Sprache sprechen und dabei verständlicher werden Erweitern der eigenen Ausdrucksmöglichkeiten Erfolgreich argumentieren Argumente überzeugend formulieren Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Motive und Ziele des Gesprächspartners erkennen und berücksichtigen Die Rede aufbauen Den Rahmen überlegen und abstecken Aufbau einer Rede weg mit den Füllwörtern Präsenz bei Auftritt und Abgang Für wen ist die Rede? Wer ist die Zielgruppe? Was treibt sie an?, Welche Werte haben sie? Draht zu den Zuhörern aufbauen Umgang mit Zwischenrufen und Fragen Wohin mit Angst und Lampenfieber? Atem- und Entspannungsübungen 84

74 Zielgerichtet Gespräche führen Rhetorik II Der Betriebsrat sollte auch in der Hektik des Tagesablaufs die Sorgen, Ideen und Positionen seiner Gesprächspartner verstehen können. Gleichzeitig auch konsequent und durchsetzungsstark sein. Dieses Seminar vermittelt die nötige Balance zwischen Einfühlungsvermögen, nachhaltiger Überzeugung und Durchsetzungsfähigkeit. Die Teilnehmer/-innen können herausfinden, was individuell zu ihnen passt und was sie wollen. Was ist Kommunikation? Grundannahmen und -modelle Welche Ebenen der Kommunikation gibt es? Wie werden Informationen weitergegeben? Welche Rolle spielen Körpersignale? Unterstützende Moderationstechniken Metaplan: Gespräche strukturieren und dokumentieren Visualisierungstechniken Wirksame Gesprächstechniken Aktives Zuhören: Argumente und Mitteilungen des Gesprächspartners genau verstehen Welche Fragen wann stellen? Welche Botschaften senden? Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Wer sind die Gesprächspartner der Interessenvertretung? Unterschiedliche Strategien für unterschiedliche Gesprächspartner? Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern/Situationen Ablauf eines Gesprächs Phasen eines Gesprächs Rahmenbedingungen beeinflussen Was tun, wenn es schwierig wird? Gespräche führen: wer fragt, der führt Gute Gespräche - gute Ideen Wohin mit dem Herzklopfen? Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen Üben, üben und üben BSB_02_16-01 Landhotel Weißes Roß, Illschwang Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 695,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Referentin Sabine Heck 85

75 Mit Konflikten konstruktiv umgehen Rhetorik III BSB_03_16-01 Hotel Alpenblick, Ohlstadt Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 770,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Referentin Petra Flingelli In vielen betrieblichen Konflikten sind Betriebsräte als Berater oder gar Vermittler gefragt. Jede Seite verfolgt ihre Interessen. Konflikte mit dem Arbeitgeber gehören für Betriebsräte zum Handwerkszeug des betrieblichen Handelns. Im Seminar können die Teilnehmer/-innen herausfinden, welche Konfliktarten es gibt und wie sie sich entwickeln. Sie gewinnen einen Blick auf die eigenen Konfliktmuster und lernen, Konfliktgespräche vorzubereiten und durchzuführen. Was ist ein Konflikt? Konflikte in Teams, Gruppen und Organisationen Rollen- und Zielkonflikte Konflikte in der betrieblichen Praxis Konflikte erkennen und verstehen Was sind die Ursachen von Konflikten und wie zeigen sie sich? Wie entwickeln sich Konflikte und wie eskalieren sie? Wie den Stand des Konflikts bestimmen? Eigenes Konfliktverhalten Welche Muster des Konfliktverhaltens gibt es? Was ist die eigene Einstellung zum Konflikt? Konfliktlösung Eigene Verwicklung und Rolle klären Wie die Dynamik stoppen? Wie ein Beratungsgespräch vorbereiten und durchführen? Gesprächs- und Moderationstechnik im Konfliktgespräch Frühwarnsysteme und vorbeugende Maßnahmen Grenzen der Konfliktklärung für einen Interessenvertreter Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 86

76 Verhandlungen erfolgreich führen Rhetorik IV In Verhandlungen möchten Betriebsräte auf Augenhöhe mit ihrem Gegenüber sein. Oft vermittelt das Gegenüber den Eindruck, immer einen Schritt voraus zu sein. Im Seminar können die Teilnehmer/-innen verschiedene Verhandlungsstrategien kennenlernen, welche sich für sie eignen. Sie lernen, sich mit ihrem Team sorgfältig vorzubereiten, die Strategie des Gegenübers einzuschätzen und sich in den verschiedenen Phasen einer Verhandlung sicher zu verhalten. Sie lernen die Ergebnisse ihres Handelns der Belegschaft zu vermitteln. Erfolgreich verhandeln aber wie? Was ist das Ziel der Verhandlungen? Wer ist das Gegenüber? Kooperationen oder Konfrontation was ist sinnvoll? Wie verlaufen Verhandlungen? In welchen Phasen verlaufen Verhandlungen? Welche Verhandlungsstrategien gibt es? Wie mit dem eigenen Team vorbereiten? Rollen- und Aufgabenverteilung festlegen Sicherung und Darstellung von Verhandlungsergebnissen Die Kraft des Arguments Wie wichtig sind Argumente in Verhandlungen? Wie können Argumente vorbereitet werden? Was tun gegen Killerphrasen? Kann Schlagfertigkeit trainiert werden? Schwierige Situationen und Fallen Umgang mit Manipulationen Wie in brenzligen Situationen handlungsfähig bleiben? Luft holen und daran denken: was würde die Belegschaft davon halten? Verhandlungskommission Zusammensetzung und Sitzordnung, Dynamik und Leitung Verhandlungspausen BSB_04_16-01 Landhotel Weißes Roß, Illschwang Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 695,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Referentin Sabine Heck Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 87

77 Industrie 4.0 in meinem Betrieb? Als Betriebsrat den eigenen Gestaltungsbedarf erkennen Abt_05_16-01 NH Ingolstadt, Ingolstadt Abt_06_16-01 Hotel Eisvogel, Neustadt/ Bad Gögging Fokusseminar Fokusseminar Industrie 4.0 wird als Zukunftsprojekt in der internationalen Wirtschaft propagiert. Es wird auch gerne von der vierten industriellen Revolution gesprochen. Die zu erwartenden technischen Entwicklungen haben erhebliche Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeitsgestaltung und auf die Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb. Das Seminar zeigt neben einer Begriffsklärung von Industrie 4.0 anhand von betrieblichen Projekten aus der Praxis, welche Auswirkungen sich auf die eigene betriebliche Arbeitswelt ergeben können und welche Arbeitsfelder der betrieblichen Interessenvertretung berührt werden. Seminargebühr: 723,00, Unterkunft/Verpflegung: 447,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Heinz Schütte-Schrage Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Betriebsräte Fachkräfte sichern: Als Betriebsrat aktiv werden In der näheren und weiteren Zukunft kommen wegen des Fachkräftemangels Personalprobleme auf die Betriebe zu. Dieser Personalmangel ist nicht aufzuhalten, jedoch können Maßnahmen ergriffen werden, um die Konsequenzen abzufedern. Dabei spielt der Betriebsrat über seine Beteiligungsrechte eine tragende Rolle. Das Seminar zeigt nicht nur die Tragweite des zukünftigen Fachkräftemangels auf, sondern vermittelt den Teilnehmer/- innen konkrete betriebliche Handlungsfelder, in denen der Betriebsrat gesetzlich verbriefte Rechte wahrnehmen muss, Initiative ergreifen kann und sich verbindlich einmischen sollte. Seminargebühr: 723,00, Unterkunft/Verpflegung: 410,50 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Helmut Körber Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Betriebsräte

78 Als Betriebsrat professionell beraten und begleiten 2-teilige Seminarreihe Beratungskompetenz zählt zu den Kernkompetenzen von Betriebsräten. Als BetriebsRAT beraten, dabei ist jedes Betriebsratsmitglied in unterschiedlichen und vielschichtigen Themenfeldern gefordert. So geht es im Seminar auch um das WIE der Beratung: Wie kann ich als Betriebsrat den Beratungsprozess gut gestalten? Welche Instrumente und Techniken unterstützen mich dabei, gut bei anderen anzudocken und wirksam zu beraten? In welcher Weise kann ich neuere Coachingtechniken sowohl in die Beratung einbringen als auch für die Weiterentwicklung des Betriebsratsgremiums nutzen? Teil I: Als Betriebsrat nach BetrVG beraten Beratungsarten, Beratungskontexte und Grenzen der Beratung Beratung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen Wirkung auf Beratungskunden und unterschwellige Botschaften Stärkenprofil als Berater/-in und ergebnisorientierte Verhaltensweisen Beratung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen Teil II: Die Schwierigen : Klagende und Besucher/-innen Pacing Matching Leading Problemerfassung und lösungsorientierte Interviewtechniken Beratungsziele und Kontrakt Klassische und systemische Gesprächstechniken Tür & Angel-Beratung Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Teil : BSB_13_16-01 Teil : BSB_13_16-02 Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting Seminarkosten pro Seminarteil Seminargebühr: 723,00 Unterkunft/Verpflegung: 376,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Peter Weisser 89

79 Projekte im Betriebsrat gekonnt meistern 3-teilige Seminarreihe 90 Teil : BSB_06_16-02 Teil : BSB_06_16-03 Teil : BSB_06_16-04 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten pro Seminarteil Seminargebühr: 723,00 Unterkunft/Verpflegung: 264,00 Zielgruppe Betriebsräte Referent Peter Weisser Betriebsräte begleiten und gestalten Reorganisations- und Umstrukturierungsprojekte, aber auch Themen der Organisations- und Personalentwicklung, wie beispielsweise die Einführung neuer Produktionssysteme, Gesundheitsmanagementsysteme etc. Im Zuge dieser Aktivitäten machen sie immer häufiger die Erfahrung, dass derart komplexe Themen nicht allein von einem Ausschuss im Sinne des BetrVG bearbeitet werden können. Vielmehr werden ausschussübergreifende Kompetenzteams erforderlich, wenn Betriebsräte die Arbeitsbedingungen adäquat und wirkungsvoll mitgestalten möchten. In diesem Seminar wird das grundlegende Verständnis von Projektarbeit erörtert und wesentliches Grundwissen in Verbindung mit klassischen Projektmanagementtechniken vermittelt. Die Teilnehmer/-innen bearbeiten und reflektieren im Rahmen der Seminarreihe ein eigenes betriebliches Projekt. Teil I: Projektmanagement - Basistraining Rechtliche Grundlagen nach dem BetrVG Abgrenzung Ausschuss- und Projektarbeit Grundlagen des Projektmanagements Projektphasen und Herausforderungen Erfolgsfaktoren für die Projektarbeit Aufgaben und Rollen im Projekt Teil II: Projektmanagement - Aufbaumodul Methoden und Instrumente des Projektmanagements Kommunikation, Führung und Motivation im Projektteam Projektorganisation und Projektcontrolling Teil III: Projektmanagement Coaching Krisenmanagement in Projekten Individuelle Beratung zu aktuellen Projektfragen Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Hinweis: Lernen an der eigenen konkreten Praxis!

80 NEU Grundlagen des betrieblichen Vorschlagwesens und Ideenmanagement Kreative Vorschläge von Arbeitnehmern zu bekommen und zu verwenden hat für die Innovationskraft von Betrieben und Unternehmen eine große Bedeutung. Seit dem BetrVG von 1972 hat der Betriebsrat beim Betrieblichen Vorschlagswesen (BVW) ein Mitbestimmungsrecht. Die Mitbestimmung beim Betrieblichen Vorschlagswesen oder Ideenmanagement ist eminent wichtig, da es einerseits keine allgemeinen Festlegungen gibt und andererseits um eine angemessene Anerkennung schöpferischer geistiger Leistungen der Arbeitnehmer/-innen geht. Das Seminar vermittelt das notwendige Grundwissen, worauf bei der Ausübung der Mitbestimmungsrechte geachtet werden soll und grenzt das Thema von anderen Prozessen wie z.b. dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) und der Arbeitnehmererfindung ab. Entwicklung des Betrieblichen Vorschlagswesens und Ideenmanagements Rechtsgrundlagen für das betriebliche Vorschlagswesen Abgrenzungen und Verknüpfungen zu anderen Prozessen die Unternehmen managen wollen Qualitätsmanagement, Produktmanagement, Arbeitsschutzmanagement Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) Kreativ- und Innovationsmanagement Abgrenzung zur Arbeitnehmererfindung Begriffsdefinition: Verbesserungsvorschlag oder Erfindung Das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Verbesserungsvorschlägen, besondere Arbeitsleistungen und Fragen zur Abgeltung Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Wichtige Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung BGS_90_16-04 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 528,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referentin Christiane Jansen Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 91

81 Best Practice Öffentlichkeitsarbeit Neue Ideen vom Praktiker für Praktiker im Betriebsrat BSB_07_16-01 Landhotel Rügheim, Rügheim Seminarkosten Seminargebühr: 995,00 Unterkunft/Verpflegung: 682,00 Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen An Medien für die Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsrat fehlt es nicht. Die Möglichkeiten werden immer mehr und reichen vom Schwarzen Brett bis zur Facebook-Gruppe. Umso wichtiger wird es, die zum Anlass und zur Zielgruppe passenden Medien zu wählen und klug in ein Gesamtkonzept einzubauen. Dazu gibt das Seminar Anregungen. Im kollegialen Praxisaustausch lernen die Teilnehmer/-innen, wie die Betriebsratsarbeit in puncto Öffentlichkeitsarbeit noch besser werden kann. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die Erarbeitung eines betrieblichen Medienkompasses sowie das Üben an zielgruppenspezifischen Texten und der Planung für eine thematische betriebliche Kampagne Welche Medien passen für die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit 3 Kernbotschaften formulieren Kompass der verschiedenen Medien Texte und Bilder, die unsere Meinungsführung verdeutlichen Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsrat verankern und Ausschüsse bilden Videobotschaften und Clips: Tipps und Tricks Storyboard, Dramaturgie und Text Inhalte in Nutzen übersetzen Informationsrechte und -pflichten des Betriebsrats Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Referenten Jürgen Bogner, Michael Rasch 92

82 Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit mit einfachsten Mitteln Betriebsräte müssen nach BetrVG die Belegschaft über ihre Arbeit und Vorhaben informieren. Das ist leichter gesagt als getan. Denn jede/r weiß, dass im Alltag Flugblätter, Aushänge und Plakate kaum gelesen werden. Auch moderne Wege wie Intranet und sind keine Garantie auf Erfolg. Wie die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats mit geringstem Aufwand möglich ist und auch noch Freude macht, das zeigt dieses praxisnahe Seminar auf. Seminargebühr: 237,00, Tagungspauschale: 37,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Wolfgang Nafroth Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Impulsseminar BSB_07_16-05 Hotel Achat Plaza, Kulmbach Der Betriebsrat stellt sich neu eingestellten Arbeitnehmern vor Neue Arbeitnehmer/-innen nehmen Ihre Arbeit im Betrieb auf. Nur der erste Kontakt mit dem Betriebsrat lässt auf sich warten. In diesem Tagesseminar erfahren Sie, wie Sie den Erstkontakt mit neuen Arbeitnehmer/-innen gestalten können. Die Arbeitnehmer/-innen erhalten einen Einblick in die Rechte und Pflichten des Betriebsrats und kennen ihre eigenen rechtlichen Möglichkeiten. Dabei lernen die Arbeitnehmer/-innen auch die betriebliche Kultur und die Werte in der Zusammenarbeit kennen. Sie erstellen eine Checkliste für ein Erstgespräch und eine Begrüßungsrunde mit mehreren Arbeitnehmer/-innen. Dabei werden die betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt. Seminargebühr: 237,00, Tagungspauschale: 37,00 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Rudolf Reitter Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Impulsseminar BSB_07_16-04 Hotel Achat Plaza, Kulmbach 93

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