29. SEPTEMBER 2016 MÖNCHWEILER ORTSMITTE INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR EIGENTÜMER SANIERUNGSDURCHFÜHRUNG UND GEMEINDEENTWICKLUNG

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1 29. SEPTEMBER 2016 INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR EIGENTÜMER MÖNCHWEILER ORTSMITTE SANIERUNGSDURCHFÜHRUNG UND GEMEINDEENTWICKLUNG

2 Zukunftsfähige Stadtentwicklung die STEG Geschäftsfelder STADTERNEUERUNG STÄDTEBAULICHE PLANUNG STADTENTWICKLUNGSPLANUNG BAULAND- UND PROJEKTENTWICKLUNG DR. KOCH IMMOBILIENBEWERTUNG GMBH 2

3 die STEG 55 Jahre Stadtentwicklung 430 Sanierungsmaßnahmen bundesweit ha erschlossenes Bauland 450 Kunden, Städte und Gemeinden 230 rechtskräftig abgerechnete Verfahren 100 Mitarbeiter 5 Standorte, Hauptsitz in Stuttgart ca. 1 Mrd. Treuhandvermögen Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2008 3

4 Agenda Sanierung Ortsmitte Gemeindeentwicklungskonzept Sanierungsgebiet Sanierungsverfahren Förderung privater Eigentümer Rahmenbedingungen der Gemeindeentwicklung Arbeitsschritte des Gemeindeentwicklungskonzeptes Private Erneuerungsmaßnahmen Zeitplanung Private Ordnungsmaßnahmen Vorgehensweise für private Eigentümer 4

5 SANIERUNGSGEBIET ORTSMITTE

6 Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet Ortsmitte 6

7 Sanierungsgebiet Ortsmitte Bewilligter Förderrahmen Insgesamt ,- Land BW anteilig 60 % ,- Gemeinde anteilig 40 % ,- Bewilligungszeitraum: bis Geplante Aufstockung für 2018: 1,5 Millionen 7

8 Missstände Sanierungsgebiet Ortsmitte 8

9 Neuordnungskonzept Sanierungsgebiet Ortsmitte 9

10 Sanierungsgebiet Mönchweiler Ortsmitte Ziele für die integrierte Entwicklung I Modernisierung und Instandhaltung von Wohngebäuden denkmalgerechte Instandsetzung der Schwarzwaldhäuser wohnumfeldgerechte Umgestaltung der Herdstraße mit dem Platz an der Einmündung der Mühlenstraße Neubau Kinderhaus Neubau eines Dorfgemeinschaftsraumes / Einrichtung eines Bürgerzentrums 10

11 Sanierungsgebiet Mönchweiler Ortsmitte Ziele für die integrierte Entwicklung II Sanierung des Rathauses Neubau von Erschließungswegen zur Ermöglichung von Nachverdichtungen Baulückenschließung an der Hindenburgstraße Abbruch / Umnutzung des Kindergartens Goethestraße Gestaltung des Ortseingangs an der Königsfelder Straße 11

12 SANIERUNGSVERFAHREN

13 Sanierungsverfahren Rechtsgrundlagen Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt. Es gilt das Besondere Städtebaurecht. ( 136 bis 164 BauGB, Anwendung der 152 bis 156 a BauGB wird ausgeschlossen.) Hierbei sind einige Regeln zu beachten, die den Erfolg der Sanierung unterstützen sollen. 13

14 Sanierungsverfahren Rechtsgrundlagen Sanierungsvermerk nach 143 Abs. 2 BauGB Die Gemeinde teilt dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mit und hat hierbei die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Das Grundbuchamt hat in die Grundbücher dieser Grundstücke einzutragen, dass eine Sanierung durchgeführt wird (Sanierungsvermerk). In der Regel lautet die Eintragung: Eine Sanierung wird durchgeführt. Nach Beendigung der Sanierung (Abrechnung und Aufhebung der Sanierungssatzung) wird der Sanierungsvermerk gelöscht. 15

15 Sanierungsverfahren Rechtsgrundlagen Genehmigungspflichtige Vorhaben nach 144 Abs. 1 und 2 BauGB insbesondere: Vorhaben nach 29 BauGB, d. h. Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, Beseitigung baulicher Anlagen (Abbruchmaßnahmen), Abschluss oder Verlängerung schuldrechtlicher Vereinbarungen (Grundstück, Gebäude), Rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks, Bestellung eines Erbbaurechts, Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts, Teilung eines Grundstücks. usw. 16

16 FÖRDERUNG PRIVATER EIGENTÜMER

17 Förderung privater Eigentümer Private Erneuerungsmaßnahmen Voraussetzungen für eine Förderung Das Gebäude befindet sich im Sanierungsgebiet. Maßnahme entspricht Zielen der Sanierung und ist wirtschaftlich vertretbar. Vor Durchführung der Maßnahme muss eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde Mönchweiler abgeschlossen werden. Das Vorhaben sowie die Gestaltung sind mit der Gemeinde Mönchweiler und der STEG vor Durchführung der Maßnahmen abzustimmen und zeitlich zu befristen. Der Bauherr trägt das Bauherren- und das Finanzierungsrisiko und muss das Projekt vorfinanzieren. Gültige Bauvorschriften sowie B-Planfestsetzungen sind einzuhalten. 18

18 Förderung privater Eigentümer Private Erneuerungsmaßnahmen Förderfähige Maßnahmen Haustechnische Verbesserungen Sanitäre, Heizungs-, lüftungs- und elektrotechnische Verbesserungen in Wohnungen und Gebäuden Wohnungstechnische Verbesserungen Veränderungen der Raumnutzung, der Größe und der Orientierung von Räumen Verbesserung der Belichtung und Belüftung, Schaffung von Wohnungsabschlüssen Verbesserung im Sanitärbereich (WC, Bäder), alten- bzw. behindertengerechter Ausbau Bautechnische Verbesserungen Erhöhung der Wärmedämmung und des Schallschutzes an Wänden, Decken und Fußböden, Fenstern und Türen 19

19 Förderung privater Eigentümer Private Erneuerungsmaßnahmen Rechenbeispiel Private Erneuerungsmaßnahmen 25 % max Denkmalgeschützte Gebäude 30 % max Mindestinvestition / Bagatellgrenze ERNEUERUNG Max Kosten Eigenanteil (Abschreibung EStG) 40 % 60 % Förderung Eigentümer 25 % Mönchweiler 40 % Land/Bund 60 %

20 Förderung privater Eigentümer Private Erneuerungsmaßnahmen Steuerliche Begünstigungen Das Einkommensteuergesetz bietet Ihnen für die Herstellungskosten eine jährliche erhöhte Steuerabschreibung. vermietete Gebäude und Gewerbeeinheiten ( 7 h EStG) jährlich bis zu 9 % über 8 Jahre, danach 7 % über 4 Jahre. vermietete Baudenkmale ( 7 i EStG) jährlich bis zu 9 % über 8 Jahre, danach 7 % über 4 Jahre. selbstgenutzte Wohngebäude oder Baudenkmale ( 10 f EStG) jährliche Abschreibung zu 9 % über 10 Jahre. Bescheinigungsfähigkeit abzustimmen bzw. nur im Einzelfall möglich! 22

21 Förderung privater Eigentümer Private Erneuerungsmaßnahmen Eigenleistungen durch den Eigentümer Eigenleistungen können angerechnet werden, wenn sie schriftlich nachgewiesen sind (handschriftliche Auflistung, Excel-Tabelle usw.). Der Wert der Eigenleistung wird mit 8,- pro Stunde berechnet und kann bis maximal zu 15 % der sonstigen berücksichtigungsfähigen Kosten anerkannt werden. Zu den Eigenleistungen gehören die Arbeitsleistungen, die zur Durchführung der Erneuerungsarbeiten vom Eigentümer selbst oder von seinen Angehörigen erbracht werden. 23

22 Förderung privater Eigentümer Private Erneuerungsmaßnahmen gelungene Beispiele Vorher Nachher 24

23 Förderung privater Eigentümer Private Erneuerungsmaßnahmen gelungene Beispiele Vorher Nachher 25

24 Förderung privater Eigentümer Private Erneuerungsmaßnahmen gelungene Beispiele Vorher Nachher 26

25 Förderung privater Eigentümer Private Ordnungsmaßnahmen Förderfähig in Zusammenhang mit Neugestaltungen Freilegung von Grundstücken (Gebäudeabbrüche/Rückbau) zur Entkernung für anschließende Neubebauung (der Neubau selbst ist nicht förderbar!) 27

26 Förderung privater Eigentümer Private Ordnungsmaßnahmen Fördersätze Private Ordnungsmaßnahmen: Abbrüche 50 % max ABBRUCH % Förderrahmen 40 % 50 % Förderung Eigentümer 100 % Mönchweiler 40 % Land/Bund 60 %

27 Förderung privater Eigentümer Private Ordnungsmaßnahmen Beispiel vorher vorher nachher 30

28 VORGEHENSWEISE FÜR PRIVATE EIGENTÜMER

29 Vorgehensweise für private Eigentümer Ablauf Kontaktaufnahme durch den Eigentümer bei der Gemeinde oder bei der STEG direkt (kein formeller Antrag erforderlich) Feststellung der baulichen Mängel ( Modernisierungserhebung durch die STEG) 32

30 Vorgehensweise für private Eigentümer Ablauf evtl. Hinzuziehen eines Architekten evtl. Energieberatung / Konzept zur Energieeinsparung evtl. Denkmalschutz Vorlage einer konkreten Planung durch den Eigentümer, Einigung über die Gestaltung des Gebäudes im Konsens mit der Gemeinde und der STEG 33

31 Vorgehensweise für private Eigentümer Ablauf Abstimmung der Einzelmaßnahmen zwischen Gemeinde/STEG und Eigentümer (insbes. Umfang der Maßnahmen, Gestaltung usw.) Ermittlung der Kosten durch Eigentümer nach DIN 276 oder Angebote von Handwerksbetrieben Berechnung des Kostenerstattungsbetrags (Zuschuss) ANLAGE 3 ERNEUERUNGSVERFAHREN: Vörstetten "Ortsmitte" die STEG Berechnung des GEBÄUDE: Stadtentwicklung GmbH Kostenerstattungsbetrages EIGENTÜMER: geschätzte berücksichtigungsfähige Kosten Blatt 2 erforderliche Maßnahmen Kosten Ab- (ohne MwSt) Bemerkungen nach Gewerken gegliedert (ohne MwSt) schlag % Übertrag , ,-- Unvorhergesehenes (5 %) 3.532, ,-- Eigenleistungen können bis zu 15% Zwischensumme , ,-- der sonstigen zuwendungsfähigen Baunebenkosten Kosten anerkannt werden Summe Baukosten (ohne MwSt) , ,-- Mehrwertsteuer 19% , ,-- (Vorsteuerabzug beachten) Gesamtsumme ,-- Zuwendungsfähiger Gesamtaufwand ,-- Kostenerstattungsbetrag gesamt maximal 30% ,-- 34

32 Vorgehensweise für private Eigentümer Ablauf Abschluss einer Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen (Grundvoraussetzung). Baubeginn und Durchführung der Erneuerungsmaßnahme (nach Abschluss der Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen, nach baurechtlicher und sanierungsrechtlicher Genehmigung sowie nach Baufreigabe ( roter Punkt )). Auszahlung des Zuschusses nach Baufortschritt (1. Rate: 50 %, 2. Rate: 50 %). Abschluss der Erneuerungsmaßnahme, Abnahme und Abrechnung (Auszahlung der 2. Rate = Schlusszahlung). ggf. Ausstellung einer Bescheinigung nach 7 h, 10 f und 11 a EStG durch die Gemeinde auf Antrag des Eigentümers. 35

33 Informationsflyer Vorgehensweise für private Eigentümer 37

34 RAHMENBEDINGUNGEN DER GEMEINDEENTWICKLUNG

35 Warum wird ein Entwicklungskonzept benötigt? Ökonomische Herausforderungen Soziale Herausforderungen Wirtschaft, Gewerbe & Arbeit Bevölkerung & Soziales Kommunale Finanzen Image & Identität Landschaft, Umwelt & Ökologie Demographie & gesellschaftlicher Wandel Ökologische Herausforderungen Bildung, Kultur & Freizeit Infrastruktur & Versorgungsangebot Verkehr Siedlungsentwicklung & Bautätigkeit

36 Zukunftsfähige Gemeindeentwicklung Das Entwicklungskonzept der Gemeinde Mönchweiler soll einen Prozess einleiten, die gesamte Gemeinde betrachten, Entwicklungspotenziale erkennen und nutzen, zukunftsfähige und ortsspezifische Modelle und Projekte entwickeln, alle Akteure einbinden, Grundlage für kommende kommunalpolitische Entscheidungen sein.

37 Zukunftsfähige Gemeindeentwicklung Demografie Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsprognose Altersstruktur Jugend- und Altenquotienten Medianalter

38 Zukunftsfähige Gemeindeentwicklung Wohnen Wohnstruktur Leerstände Wohnraumentwicklung Versorgungsangebote Lebensqualität Bauplätze Siedlungsentwicklung Grundversorgung Generationsprojekt

39 Zukunftsfähige Gemeindeentwicklung Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen 2015 in Mönchweiler 17,3 7,9 Produzierendes Gewerbe 74,8 Handel, Verkehr und Gastgewerbe Sonst. Dienstleistungen Wirtschaft Gewerbeentwicklung Arbeitsplätze Pendlersaldo Hebesätze Breitbandversorgung Wirtschaftsförderung

40 Zukunftsfähige Gemeindeentwicklung Landes-/Regionalplanung Standortvorteile der Gemeinde Bedeutung und Zuordnung in der Region Entwicklungsaufgaben Nachbarschaften Wettbewerb Kooperationen Internationale Zusammenarbeit

41 Zukunftsfähige Gemeindeentwicklung Mobilität ÖPNV Pendleraufkommen Schülerverkehr Nachhaltigkeit Radverkehr Barrierefreiheit Ladeinfrastruktur Mobilitätskonzept (Nachbarschaftshilfe, örtliche Betriebe)

42 Zukunftsfähige Gemeindeentwicklung Umwelt, Ökologie, Energie Naturschutz Einschränkungen Flächeneinsparung Umweltschutz Erneuerbare Energien Solarflächenpotenziale Lärmimmissionsbelastung CO 2 -Emissionen Wasserschutz

43 Zukunftsfähige Gemeindeentwicklung Image, Identität Außendarstellung Innenwahrnehmung Wohlfühlfaktor Bürgerbeteiligung Tourismusentwicklung Generationenprojekt

44 Zukunftsfähige Gemeindeentwicklung Die zukünftige Gemeindeentwicklung kann nicht allgemein, sie muss vor Ort formuliert werden. Entscheidungsträger der Gemeinde und Bürgerinnen und Bürger der Kommune haben die Aufgabe, Ziele und Projekte für ihre Gemeinde zu entwickeln.

45 ARBEITSSCHRITTE DES GEK

46 Mai 2016 September 2016 November 2016 bis Januar 2017 April 2017 Grundlagenerhebung + Analyse - Ortsbegehung - Analyse und Auswertung der zugearbeiteten Datengrundlage - erste Analyse der Stärken/Schwächen und Entwicklungspotenziale Verwaltung - Zuarbeit wesentlicher Statistiken, Ortschronik, Pläne, Karten, etc. Bürgerinformation Bürgerschaft - Vorstellung der wesentlichen Arbeitsschritte des GEK - Vorstellung des weiteren Vorgehens - Information, Austausch, Einbindung, Verstetigung Haushaltsbefragung Bürgerschaft - Abfrage der Bürgerschaft zur weiteren Entwicklung von Mönchweiler - Information, Austausch, Einbindung, Verstetigung Klausur des Gemeinderates Gemeinderat - Vorstellung der Ergebnisse aus der Haushaltsbefragung - Beratung und Entscheidung über Leitziele, Aufgaben/Projekte und umsetzungsorientierte Maßnahmen - Zeitliche Priorisierung der Maßnahmen - Entwicklung/Festsetzung der Leitziele, Projekte und Maßnahmen für weitere Bearbeitungs- und Entscheidungsprozesse - Leitbild, Handlungsfelder GEMEINDEENTWICKLUNGSKONZEPT MÖNCHWEILER

47 IHRE MEINUNG IST GEFRAGT!

48 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! die STEG Stadtentwicklung GmbH Olgastraße Stuttgart Ihre Ansprechpartnerin Irina A. Stotz Tel / Fax 0711 / Ihre Ansprechpartnerin Gaby Pietzschmann gaby.pietzschmann@steg.de Tel / Fax 0711 /

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