Versicherungsteuer in der Schifffahrt - aktueller Stand und Ausblick

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1 Versicherungsteuer in der Schifffahrt - aktueller Stand und Ausblick Darius Zenouzi (LL.M.) Rechtsanwalt Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

2 Inhalt I. Einführung II. Versicherungsteuerpflicht bei ausgeflaggten Schiffen III. Erlöspooling bei Schiffsgesellschaften TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Valentinskamp Hamburg 2

3 I. Einführung ab dem ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für die Verwaltung der Versicherungsteuer zuständig Interesse an hohen Steuereinnahmen ist seitdem deutlich höher, da die Versicherungsteuer dem Bundeshaushalt zugute kommt Versicherungsteuer macht etwa 11,1 Milliarden EUR Steuereinnahmen für den Bundeshaushalt aus; entspricht ca. 4 % der Steuereinnahmen des Bundes TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Valentinskamp Hamburg 3

4 Inhalt I. Einführung II. Versicherungsteuerpflicht bei ausgeflaggten Schiffen III. Erlöspooling bei Schiffsgesellschaften TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Valentinskamp Hamburg 4

5 II. Versicherungssteuerpflicht bei ausgeflaggten Schiffen Wortlaut des VersStG: [ ] (2) Besteht das Versicherungsverhältnis mit einem Versicherer, der im Gebiet der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen ist, so ist die Steuerpflicht bei der Versicherung folgender Risiken gegeben: [ ] 2. Risiken mit Bezug auf im Geltungsbereich dieses Gesetzes in ein amtliches oder amtlich anerkanntes Register einzutragende oder eingetragene und mit einem Unterscheidungskennzeichen versehene Fahrzeuge aller Art; [ ] TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Valentinskamp Hamburg 5

6 II. Versicherungssteuerpflicht bei ausgeflaggten Schiffen BZSt geht regelmäßig davon aus, dass ins (EU-)Ausland ausgeflaggte Schiffe von in Deutschland gemanagten Reedereien der Versicherungsteuerpflicht unterliegen Auffassung wurde schon nach alter Rechtslage von den damaligen zuständigen Bundesländern vertreten (sog. koordinierter Ländererlass vom ) Gilt ein in das deutsche Schiffsregister eingetragenes (aber ausgeflaggtes) Seeschiff als in ein amtliches Register eingetragen? Ist das Seeschiff mit einem Unterscheidungskennzeichen versehen? TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Valentinskamp Hamburg 6

7 II. Versicherungssteuerpflicht bei ausgeflaggten Schiffen VersStG setzt Richtlinie 2009/138/EG um diese bestimmt, dass dem Mitgliedstaat die Versicherungssteuer zusteht, der sog. Zulassungsstaat ist Verkehrszulassung + Unterscheidungskennzeichen Rufzeichen für den internationalen Seefunk erteilt vom Flaggenstaat TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Valentinskamp Hamburg 7

8 II. Versicherungssteuerpflicht bei ausgeflaggten Schiffen Richtlinie 2009/138/EG dient der Vermeidung einer Doppelbesteuerung Doppelbesteuerung verstößt gegen die EU-Grundfreiheiten Dienstleistungsfreiheit Niederlassungsfreiheit Kapitalverkehrsfreiheit TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Valentinskamp Hamburg 8

9 Inhalt I. Einführung II. Versicherungsteuerpflicht bei ausgeflaggten Schiffen III. Erlöspooling bei Schiffsgesellschaften TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Valentinskamp Hamburg 9

10 III. Erlöspooling bei Schiffsgesellschaften klassischer Erlöspool nach Ansicht des BZSt steuerbar Übergangslösung Steuerbefreiung für Umlagen, die vor dem erhoben werden Steuerbefreiung durch Gesetz vom gilt nur ab Inkrafttreten des Gesetzes und nicht für Altfälle laufende Betriebsprüfungen unklar TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Valentinskamp Hamburg 10

11 III. Erlöspooling bei Schiffsgesellschaften Koalitionsvertrag: Wir wollen daran festhalten, dass die Schiffserlöspools bis Ende 2015 von der Versicherungsteuerpflicht befreit sind, und pragmatische Lösungen für die Zukunft prüfen. Folgende Lösungen sind denkbar: 1. Verlängerung der geltenden Regelung 2. Entfristung der geltenden Regelung 3. Regelung einer dauerhaften Freistellung in Form einer gesetzlichen Fiktion mit dem Inhalt, dass Schiffspools keine steuerbare Versicherung darstellen derzeit wird geprüft, ob die Regelungsoptionen möglicherweise eine unerlaubte Beihilfe i.s.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellen (EU-Beihilfeverbot) TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Valentinskamp Hamburg 11

12 III. Erlöspooling bei Schiffsgesellschaften Gestaltungsvorschlag des BMF Charterer Chartervertrag Pool Beteiligung im eigenem Namen und auf eigene Rechnung des Pools Zahlung der Vergütung Außengesellschaft TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Valentinskamp Hamburg 12

13 III. Erlöspooling bei Schiffsgesellschaften Alternative Gestaltung Charterer Chartervertrag Pool Chartervertrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Pools Zahlung der Vergütung Außengesellschaft TPW Todt & Partner GmbH Co. KG Valentinskamp Hamburg 13

14 III. Erlöspooling bei Schiffsgesellschaften Probleme im Zusammenhang mit der vom BMF vorgeschlagenen Lösung: Zustimmungserfordernisse bei Fondsgesellschaften (Gesellschafter, Beirat etc.) Neuverhandlung von Charterverträgen aufgrund des Wechsels des Vertragspartners Anpassung von Kreditverträgen (diese setzen regelmäßig voraus, dass die Einschiffsgesellschaften die Charterraten vereinnahmen) Eigener Verwaltungsaufwand für den Pool Verlagerung der Kernkompetenzen von der Reederei auf den Pool Pool mit verschiedenen Vertragsreedern oder internationalen Mitgliedern kaum vorstellbar sollte sich keine Gesetzesänderung abzeichnen sollte ein Alternativkonzept bis spätestens Mitte 2015 erarbeitet sein TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Valentinskamp Hamburg 14

15 III. Erlöspooling bei Schiffsgesellschaften Auswirkungen einer Erlöspoolbesteuerung: Bemessungsgrundlage für die Versicherungsteuer ist grundsätzlich die Vergütung Weiterhin ist nicht geklärt, ob Vergütung jede Zahlung eines Mitglieds ist oder nur der Spitzenausgleich Der Steuersatz beträgt 19 % TPW Todt & Partner GmbH Co. KG Valentinskamp Hamburg 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Valentinskamp Hamburg 16

17 Kontaktdaten Darius Zenouzi (LL.M.) Rechtsanwalt Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Valentinskamp Hamburg Tel.: Fax: TPW Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Valentinskamp Hamburg 17

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