Umweltbericht. zur. 1. Änderung berg in der, Altlandsberg. Stadt. Berliner Allee 6. Auftragnehmer Strausberg

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1 Stadt Altlandsberg Umweltbericht zur 1. Änderung g des Bebauungsplans Windpark Altlandsb berg in der Feldflur zwischen Buchholz,, Wegendorf und u Wesendahl 1. Entwurf Auftraggeber Stadtt Altlandsberg Bürgermeister Herr H A. Jaeschke Berliner Allee Altlandsberg Auftragnehmer ÖKO-DATA GmbH Gesellschaft für Ökosystemanalyse und Umweltdatenmanagement Hegermühlenstraße Strausberg April 2015

2 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April ÖKO-DATA Strausberg April 2015

3 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Aufgabenstellung Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der 1. Änderung des B-Plans Potenzielle Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben Bedarf an Grund und Boden (Flächenbilanz) Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung bei der Planung Beziehungen zu anderen relevanten Plänen und Programmen Untersuchungsrahmen Untersuchungsraum Methodik und Datenquellen Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des B-Plans Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit/Bevölkerung insgesamt Bestandsanalyse Mensch/menschliche Gesundheit/Bevölkerung insgesamt Unvermeidbare Umweltauswirkungen Mensch/menschliche Gesundheit/Bevölkerung insgesamt Schutzgut Pflanzen Bestandsanalyse Pflanzen Unvermeidbare Umweltauswirkungen Pflanzen Schutzgut Tiere Bestandsanalyse Tiere Unvermeidbare Umweltauswirkungen Tiere Schutzgut Biologische Vielfalt Bestandsanalyse Biologische Vielfalt Unvermeidbare Umweltauswirkungen Biologische Vielfalt Schutzgut Schutzgebiete nationaler Bedeutung Bestandsanalyse Schutzgebiete nationaler Bedeutung Unvermeidbare Umweltauswirkungen Schutzgebiete nationaler Bedeutung Schutzgut Natura 2000-Gebiete Bestandsanalyse Natura 2000-Gebiete Unvermeidbare Umweltauswirkungen Natura 2000-Gebiete Schutzgut Boden Bestandsanalyse Boden Unvermeidbare Umweltauswirkungen Boden Schutzgut Wasser Bestandsanalyse Wasser Unvermeidbare Umweltauswirkungen Wasser Schutzgut Luft/Klima/Lärm Bestandsanalyse Luft/Klima/Lärm Unvermeidbare Umweltauswirkungen Luft/Klima/Lärm Schutzgut Landschaft Bestandsanalyse Landschaft Unvermeidbare Umweltauswirkungen Landschaft ÖKO-DATA Strausberg April

4 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April Schutzgut Kulturgüter/sonstige Sachgüter Bestandsanalyse Kulturgüter/sonstige Sachgüter Unvermeidbare Umweltauswirkungen Kulturgüter/sonstige Sachgüter Wechselwirkungen und kumulative Vorhaben Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans (Prognose- Nullfall) Maßnahmen zum Ausgleich unvermeidbarer erheblicher Umweltauswirkungen Ziele der Maßnahmenplanung Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Geplante Überwachungsmaßnahmen Allgemeinverständliche Zusammenfassung Quellen Anhang Fotodokumentation zu Sichtbeziehungen Karte 1: Übersicht über das Planungs- und Untersuchungsgebiet Karte 2: Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit/Bevölkerung insgesamt (Bestand/ Konflikte) Karte 3: Schutzgüter Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt (Bestand/Konflikte) Karte 4: Schutzgüter Boden, Wasser, Luft/Klima (Bestand/Konflikte) Karte 5: Schutzgüter Landschaft, Kulturgüter/sonstige Sachgüter (Bestand/Konflikte) Avifauna-Fachgutachten: Erfassung von Rast- und Brutvögeln im Windpark Altlandsberg (Buchholz-Wegendorf-Wesendahl) und in der Gemarkung Stadt Altlandsberg mit den Ortsteilen Altlandsberg, Bruchmühle, Buchholz, Gielsdorf, Wegendorf und Wesendahl Chiroptera-Fachgutachten: Erfassung von Fledermausvorkommen im Windpark Altlandsberg (Buchholz-Wegendorf-Wesendahl) und in der Gemarkung Stadt Altlandsberg mit den Ortsteilen Altlandsberg, Bruchmühle, Buchholz, Gielsdorf, Wegendorf und Wesendahl 4 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

5 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Textliche Festsetzungen nach BauGB und BbgBO und potenzielle Umweltauswirkungen Tab. 2: Bedarf an Grund und Boden Tab. 3: Untersuchungsraum für die Umweltprüfung Tab. 4: Datenquellen zur Prüfung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen. 25 Tab. 6: Aktuelle Biotop- und Vegetationsstruktur im Untersuchungsbereich Tab. 6: Biotopverlust Tab. 7: Brutplätze im Umfeld der Sondergebiete SO1 und SO Tab. 8: Betroffenheit TAK-relevanter und gefährdeter Brutvogelarten Tab. 9: Verlust an Bodenfunktionen Tab. 10: Kompensationsbedarf für Verlust an Bodenfunktionen Tab. 11: Übersicht über die zu kompensierenden Eingriffe Tab. 12: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Karte 1: Übersicht über das Planungs- und Untersuchungsgebiet Abb. 2: Übersicht über die Lage der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Abb. 3. Sichtbeziehung 1 südlicher Ortsrand Hirschfelde (Stadt Werneuchen) in Richtung WEA Abb. 4. Sichtbeziehung 10 Schweinemastanlage bei Eichenbrandt (L 23) in Richtung WEA Abb. 5. Sichtbeziehung 2 südlicher Ortsrand Rudolfshöhe (Stadt Werneuchen) in Richtung WEA Abb. 6. Sichtbeziehung 2 Fotomontage mit 2 neu geplanten WEA südlicher Ortsrand Rudolfshöhe (Stadt Werneuchen) in Richtung WEA Abb. 7. Sichtbeziehung 3 nördlicher Ortsrand Wesendahl (Obsthof) in Richtung WEA.. 91 Abb. 8. Sichtbeziehung 3 Fotomontage mit 2 neu geplanten WEA nördlicher Ortsrand Wesendahl (Obsthof) in Richtung WEA Abb. 9. Sichtbeziehung 4 nördlicher Ortsrand Buchholz in Richtung WEA Abb. 10. Sichtbeziehung 4 Fotomontage mit 2 neu geplanten WEA nördlicher Ortsrand Buchholz in Richtung WEA Abb. 11. Sichtbeziehung 5 Buchholz, Spitzmühler Straße in Richtung WEA Abb. 12. Sichtbeziehung 6 Vorwerk in Richtung WEA Abb. 13. Sichtbeziehung 7 östlicher Ortsrand Buchholzer Siedlung (Wegendorf) in Richtung WEA Abb. 14. Sichtbeziehung 7 Fotomontage mit 2 neu geplanten WEA östlicher Ortsrand Buchholzer Siedlung (Wegendorf) in Richtung WEA Abb. 15. Sichtbeziehung 11 Waldkante in Richtung WEA Abb. 16. Sichtbeziehung 12 nordöstlicher Ortsrand Altlandsberg, Am Strausberger Tor, in Richtung WEA Abb. 17. Sichtbeziehung 8 östlicher Ortsrand Wegendorf in Richtung WEA Abb. 18. Sichtbeziehung 13 östlicher Ortsrand Neuhönow in Richtung WEA Abb. 19. Sichtbeziehung 9 nördlicher Ortsrand Wegendorf in Richtung WEA Abb. 20. Sichtbeziehung 9 Fotomontage mit 2 neu geplanten WEA nördlicher Ortsrand Wegendorf in Richtung WEA Abb. 21. Sichtbeziehung 14 nordöstlicher Ortsrand Altlandsberg Nord in Richtung WEA. 98 Abb. 22. Sichtbeziehung 14 nordöstlicher Ortsrand Altlandsberg Nord in Richtung Windpark Krummensee ÖKO-DATA Strausberg April

6 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April ÖKO-DATA Strausberg April 2015

7 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Abkürzungsverzeichnis AB Autobahn Abb. Abbildung Abs. Absatz AG Arbeitsgruppe Anl. Anlage Anm. d. V. Anmerkung der Verfasser Art. Artikel ATKIS Amtliches Topographisch Kartographisches Informationssystem BAB Bundesautobahn BArtSchV Bundesartenschutzverordnung BauGB Bau-Gesetzbuch BauNVO Baunutzungsverordnung Bbg Land Brandenburg BbgDSchG Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz BbgNatSchG Brandenburgisches Naturschutzgesetz BbgNatSchAG Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BGBl. Bundesgesetzblatt BP Brutplatz EEG Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union FFH Fauna-Flora-Habitat FFH-RL Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen GL Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg GLB Geschützte Landschaftsbestandteile GSG Großschutzgebiet ha Hektar HNE Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde i. d. R. in der Regel Kap. Kapitel LEP B-B Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg LEP FS Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung LEPro Landesentwicklungsprogramm LK Landkreis LRP Landschaftsrahmenplan LSG Landschaftsschutzgebiet LUA Landesumweltamt Brandenburg LUGV Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg LWaldG Landeswaldgesetz MLUR Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg MLUV Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg MMK Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung MUGV Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg MUNR Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg ÖKO-DATA Strausberg April

8 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 MWMT Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Brandenburg NP Naturpark Nr. Nummer NSG Naturschutzgebiet o. A. ohne Angabe o. g. oben genannt OVG Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg pot. potenziell RB Restriktionsbereich RegBkPIG Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung des Landes Brandenburg RL Richtlinie ROG Raumordnungsgesetz RP Rastplatz SB Schutzbereich SP Schlafplatz SPA Europäisches Vogelschutzgebiet, Special Protection Area SUP strategische Umweltprüfung Tab. Tabelle TAK Tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg TFNP Teilflächennutzungsplan TÖB Träger öffentlicher Belange u. a. unter anderem UB Umweltbericht UBA Umweltbundesamt UG Untersuchungsgebiet UNB Untere Naturschutzbehörde unveröff. unveröffentlicht UP Umweltprüfung UVP Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung v. a. vor allem vgl. vergleiche VP Verträglichkeitsprüfung VS Verträglichkeitsstudie VVP Verträglichkeits-Vorprüfung VSRL Vogelschutzrichtlinie WEA Windenergieanlage WEG Windeignungsgebiet WSG Wasserschutzgebiet z. B. zum Beispiel 8 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

9 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April Einleitung 1.1 Aufgabenstellung Der Bebauungsplan Windpark Altlandsberg in der Feldflur zwischen Buchholz, Wegendorf und Wesendahl ist seit dem 22. November 2004 rechtskräftig. Da sich seitdem Veränderungen u. a. in der Gesetzgebung sowie durch Rechtsprechungen und auch im Rahmen der parallel zum Bebauungsplan eingeleiteten Erarbeitung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergienutzung ergaben, hat die Stadt Altlandsberg beschlossen, eine Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Somit soll die Planung und Abwägung an die durch diverse Rechtsprechungen sehr hohen Anforderungen an die Bauleitpläne zum Thema Wind angepasst werden. Die geplante Änderung bezieht sich auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Windpark Altlandsberg in der Feldflur zwischen Buchholz, Wegendorf und Wesendahl, wobei eine inhaltliche Änderung in nur sehr geringem Umfang erfolgt. Es bleibt grundsätzlich bei dem Ziel der Sicherung und Entwicklung der Nutzung von Windenergie in diesem Bereich (vgl. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Windpark Altlandsberg in der Feldflur zwischen Buchholz, Wegendorf und Wesendahl ). Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans beinhaltet das Windeignungsgebiet Nr. 1 Buchholz Wesendahl Wegendorf des derzeit rechtsgültigen sachlichen Teilplans Windenergienutzung der Region Oderland-Spree. Gemäß 2 Abs. 4 i. V. m 1 Abs. 6 Nr. 7, 2a und 1a BauGB ist im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan bzw. bei Änderungen eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die Belange des Umweltschutzes, speziell die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen, ermittelt und bewertet werden. Die Dokumentation erfolgt in einem Umweltbericht, der einen gesonderten Teil der Begründung darstellt. Die Gliederung des Umweltberichts richtet sich nach Anlage 1 zu 2 Abs. 4 BauGB. Dadurch ist sichergestellt, dass der Umweltbericht im Einzelnen alle erforderlichen Angaben enthält. Neben den Ergebnissen des Ermittlungs- und Bewertungsprozesses stehen im Umweltbericht alle notwendigen methodischen Angaben, um die fachliche Herleitung der Ergebnisse nachvollziehen zu können. Dargestellt werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für den gesamten Planungsraum. Die Umweltprüfung wird entsprechend einer angemessenen Verhältnismäßigkeit auf die vom Plan ausgehenden wesentlichen Wirkungen konzentriert. Wichtiges Kriterium ist der hinreichend konkret bestimmbare Bezug eines Planbestandteils zu möglichen Umweltauswirkungen, die auf der Ebene des Bebauungsplanes erkennbar und von Bedeutung sind. Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung entspricht dem, was nach Umfang, Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplans angemessen gefordert werden kann und unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Wissensstands auf der Maßstabsebene erkennbar und von Bedeutung ist (vgl. 2 Abs. 4 BauGB). Aussagen zu Bestandsaufnahmen und Bewertungen des Umweltzustandes des Landschaftsplans der Stadt Altlandsberg sowie sonstiger Pläne nach 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe g sind bei der Umweltprüfung mit heranzuziehen (vgl. 2 Abs. 4 BauGB). Sind bereits Umweltprüfungen für das Plangebiet auf der Ebene der Raumordnungs- oder Flächennutzungsplanung durchgeführt worden, können sich die Untersuchungen auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränken. Demzufolge sind hier die Aussagen des Umweltberichts zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung der Stadt Altlandsberg maßgeblich. Das geplante Vorhaben verursacht erhebliche Veränderungen von Natur und Landschaft, die vorrangig durch geeignete Maßnahmen möglichst vermieden bzw. kompensiert werden müssen (nach 15 BNatSchG). Im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind die Eingriffe in die Umwelt gemäß 2 BauGB abzuwägen sowie der Nachweis der Kompensation der Eingriffe durch Planung konkreter Maßnahmen zu führen. ÖKO-DATA Strausberg April

10 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Liegt das Planungsgebiet ganz oder teilweise innerhalb eines FFH- bzw. eines SPA- Gebietes oder grenzt es unmittelbar daran an, ist gemäß 34 BNatSchG eine Natura Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans liegt weder innerhalb noch angrenzend oder im Außenbereich von Natura Gebieten (vgl. Umweltberichts zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung der Stadt Altlandsberg). Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich ( 34 Abs. 1 BNatSchG). Entscheidend für die Vollzugsfähigkeit eines Bebauungsplanes ist die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des 44 Abs. 1 BNatSchG, die nicht abwägungsfähig sind. Bereits in der Umweltprüfung ist daher die mögliche Betroffenheit besonders und streng geschützter Arten zu überprüfen. Es sind Aussagen zu treffen, ob bei der Verwirklichung des Planvorhabens Zugriffsverbote gem. 44 Abs. 1 BNatSchG einschlägig sind, die der Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplanes entgegenstehen und diesen nichtig werden lassen könnten. 1.2 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der 1. Änderung des B-Plans Das Plangebiet befindet sich in den Gemarkungen Buchholz, Wegendorf sowie Wesendahl und umfasst eine Fläche von ca. 511 ha. Es schließt das im Regionalplan 2004 dargestellte Windeignungsgebiet Nr. 01 vollständig ein. Mit dem Beschluss der Stadt Altlandsberg über die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens für den Bebauungsplan Windpark Altlandsberg in der Feldflur zwischen Buchholz, Wegendorf und Wesendahl vom 28. Juni 2012 war das Ziel verbunden, die Planung anhand neuester Erkenntnisse rechtssicher und städtebaulich umweltverträglich anzupassen. Die Planung besteht in der Ausweisung von flächigen Sondergebieten SO1 und SO2 mit der Zweckbestimmung Windenergienutzung entsprechend der Flächendarstellung im sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung. Dadurch ist eine flexible Ausnutzung der Fläche möglich, Anzahl und Standort der Windenergieanlagen sind entsprechend der Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans frei wählbar. Die nachfolgende Tabelle (vgl. Tab. 1) zeigt die textlichen Festsetzungen sowie die potenziell zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: Tab. 1: Textliche Festsetzungen nach BauGB und BbgBO und potenzielle Umweltauswirkungen Textliche Festsetzung nach BauGB potenzielle Umweltauswirkungen betroffene Schutzgüter 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BauGB i. V. m. 1, 11, 14 BauNVO) 1.1 Die in der Planzeichnung ausgewiesenen Versiegelung von Boden Boden, Wasser, Kultur- und Sondergebiete Windenergienutzung SO 1 und Überprägung von Boden SO 2 dienen der Errichtung von Windenergieanlagen. Sachgüter Zulässig sind Windenergieanlagen, be- festigte Zuwegungen, Bewegungs- und Arbeitsflächen sowie die landwirtschaftliche Nutzung im Sinne 201 BauGB. 1.2 Die Errichtung von Wohngebäuden im Zusammenhang mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb ist in den Sondergebieten nicht zulässig. Verlust an Vegetationsfläche Biotopverlust Störung, Zerschneidung und Veränderung von Lebensräumen Störungen von Tieren Kollisionsgefahr für Tiere Pflanzen Tiere, insbesondere Vögel/ Fledermäuse technische Überprägung Beeinträchtigung der Erholungseignung Vermeidung/Minderung zusätzlicher Flächenverbrauch Beeinträchtigungen anderer Landschaft Mensch Boden, Wasser, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tie- 10 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

11 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Textliche Festsetzung nach BauGB potenzielle Umweltauswirkungen betroffene Schutzgüter Nutzungen (Wohnen, Landwirtschaft, Erholung) re, Mensch, Landschaft 2. Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1, 24 und Abs. 3 BauGB i. V. m. 16 bis 19 und 23 BauNVO) 2.1 Die zulässige Grundfläche je Windenergieanlage Versiegelung von Boden Boden, Was- beträgt im Sondergebiet Windenergieser, Kultur- und Überprägung von Boden nutzung SO1 maximal 400 m². Sachgüter 2.2 Die insgesamt durch Windenergieanlagen überbaubare Fläche im gesamten Sondergebiet Windenergienutzung SO1 beträgt maximal m ². 2.3 Die zulässige Grundfläche je Windenergieanlage beträgt im Sondergebiet Windenergienutzung SO2 maximal 400 m². 2.4 Die insgesamt durch Windenergieanlagen überbaubare Fläche im gesamten Sondergebiet Windenergienutzung SO2 beträgt maximal m ². 2.5 Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche im Sondergebiet SO1 ist gemäß 19 Abs. 4 BauNVO für die erforderlichen befestigten Bewegungs- und Arbeitsflächen sowie durch die befestigten Zuwegungen um insgesamt maximal 2 ha zulässig. Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch temporäre Bewegungs- und Arbeitsflächen ist darüber hinaus zulässig. 2.6 Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche im Sondergebiet SO2 ist gemäß 19 Abs. 4 BauNVO für die erforderlichen befestigten Bewegungs- und Arbeitsflächen sowie durch die befestigten Zuwegungen um insgesamt 1 ha zulässig. Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch temporäre Bewegungs- und Arbeitsflächen ist darüber hinaus zulässig. 2.7 Die Windenergieanlagen in den Sondergebieten Windenergienutzung SO1 und SO2 dürfen eine Gesamthöhe von 160m, gemessen bis zur Spitze des Rotorblattes in seiner höchsten Stellung, über dem in der Planzeichnung festgesetzten Höhenbezugspunkt nicht überschreiten. Höhenbezugspunkt ist der in der Planzeichnung mit Planzeichen festgesetzte Trigonometrische Punkt an der Landesstraße L Verkehrsflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 3.1 Die Einteilung der Verkehrsflächen ist nicht Gegenstand der Festsetzungen. Verlust an Vegetationsfläche Biotopverlust Störung, Zerschneidung und Veränderung von Lebensräumen Störungen von Tieren Kollisionsgefahr von Tieren technische Überprägung Beeinträchtigung der Erholungseignung Vermeidung/Minderung zusätzlicher Flächenverbrauch Beeinträchtigungen anderer Nutzungen (Wohnen, Landwirtschaft, Erholung, Wetterradar) Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung Flächen für die Landwirtschaft ( 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB) 4.1 Auf den ausgewiesenen Flächen für die Vermeidung/Minderung Landwirtschaft ist die landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des 201 BauGB sowie für die zusätzlicher Flächenverbrauch Windenergieanlagen erforderliche befestigte Verlust von Bodenfunktionen Zuwegungen zu den Windenergieanlagen zulässig. Beeinträchtigungen anderer Nutzungen (Landwirtschaft) 4.2 Auf den ausgewiesenen Flächen für die Landwirtschaft ist die Errichtung von Windenergieanlagen sowie deren Nebenanlagen nicht zulässig. Pflanzen Tiere, insbesondere Vögel/ Fledermäuse Landschaft Mensch Boden, Wasser, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere, Mensch, Landschaft Boden, Wasser ÖKO-DATA Strausberg April

12 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Textliche Festsetzung nach BauGB potenzielle Umweltauswirkungen betroffene Schutzgüter 4.3 Auf den ausgewiesenen Flächen für die Landwirtschaft ist die Errichtung von Wohngebäuden im Zusammenhang mit einem landoder forstwirtschaftlichen Betrieb nicht zulässig. 5. Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ( 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 5.1 In den ausgewiesenen Sondergebieten Windenergienutzung SO1 und SO2 ist eine Befestigung von Wegen und Zufahrten nur im wasser- und luftdurchlässigen Aufbau in einer Breite von maximal 4,5 m zulässig. 5.2 Auf den ausgewiesenen Flächen für die Landwirtschaft ist eine Befestigung von Wegen und Zufahrten nur im wasser- und luftdurchlässigen Aufbau in einer Breite von maximal 4,5 m zulässig. 5.3 Die festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft SPE 1 ist dauerhaft zu entsiegeln und als landwirtschaftliche Fläche im Sinne 201 BauGB zu nutzen. (Maßnahme bereits umgesetzt) 5.4 Auf den festgesetzten Pflanzflächen sind mindestens 7 Reihen freiwachsender Hecken mit folgenden Arten in einem Pflanzabstand von 0,8 x 0,8 m zu pflanzen: Feldahorn (Acer campestre), Weißdorn (Crataegus spec.), Haselnuss (Corylus avellana), Besenginster (Cytisus scoparius), Schlehe (Prunus spinosa), Wildbirne (Pyrus communis), Hundsrose (Rosa canina, Purpurweide (Salix purpurea) und Eberesche (Sorbus aucuparia). Unterbrechungen der Hecke zur Einordnung von Grundstückszufahrten in einer maximalen Breite von 6 m sind zulässig. Im Schutzstreifen vorhandener Erdgasleitungen ist keine Strauchpflanzung zulässig, hier ist ein ruderaler Staudensaum zu entwickeln. (Maßnahme bereits umgesetzt) 5.5 (E1) Entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke xx, Flur x, Gemarkung xxx, außerhalb des Plangebietes ist eine 8 m breite, 5 reihige Feldgehölzhecke aus gebietsheimischen Sträuchern der Pflanzliste A auf einer Fläche von insgesamt m² anzupflanzen. 5.6 (E2) Auf den Flurstücken xx, Flur x, Gemarkung xxx, außerhalb des Plangebietes ist eine 8 m breite, 5 reihige Feldgehölzhecke aus gebietsheimischen Sträuchern der Pflanzliste A auf einer Fläche von insgesamt m² anzupflanzen. 5.7 (E4) Auf den Flurstücken xx, Flur x, Gemarkung xxx, außerhalb des Plangebietes ist eine 8 m breite, 5reihige Feldgehölzhecke aus gebietsheimischen Sträuchern der Pflanzliste A auf einer Fläche von insgesamt m² anzupflanzen. 5.8 (E3) Auf den Flurstücken xx, Flur x, Gemarkung xxx, außerhalb des Plangebietes ist eine 8 Vermeidung/Minderung zusätzlicher Flächenverbrauch Verlust von Bodenfunktionen Beeinträchtigung der Grundwasseranreicherung Kompensation Sicherung der Kompensation von Eingriffen Abwendung von Zugriffsverboten gem. 44 Abs. 1 BNatSchG Boden, Wasser alle Schutzgüter Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt 12 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

13 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Textliche Festsetzung nach BauGB m breite, 5 reihige Feldgehölzhecke aus gebietsheimischen Sträuchern der Pflanzliste A auf einer Fläche von insgesamt m² anzupflanzen. 6. Zuordnung der Ausgleichsflächen ( 9 Abs. 1a BauGB) 6.1 Die festgesetzten Maßnahmen gemäß textlicher Festsetzung 5.5 (E1) und 5.6 (E2) werden den Eingriffen in dem Sondergebiet SO2 anteilig zugeordnet. Je 10 m² angefangener vollversiegelter Fläche sind anteilig 20 m² Pflanzungen gemäß textlicher Festsetzung 5.5 und 5.6 durchzuführen. Je 10 m² angefangener teilversiegelter Fläche sind anteilig 10 m² Pflanzungen gemäß textlicher Festsetzung 5.5 und 5.6 durchzuführen. 6.2 Die festgesetzten Maßnahmen gemäß textlicher Festsetzung 5.7 (E4) werden den Eingriffen in dem Sondergebiet SO1 anteilig zugeordnet. Je 10 m² angefangener vollversiegelter Fläche sind anteilig 20 m² Pflanzungen gemäß textlicher Festsetzung 5.7 durchzuführen. Je 10 m² angefangener teilversiegelter Fläche sind anteilig 10 m² Pflanzungen gemäß textlicher Festsetzung 5.7 durchzuführen. 6.3 Die festgesetzte Maßnahme gemäß textlicher Festsetzung 5.8 (E3) wird den Eingriffen im SO2 durch neu errichtete Windenergieanlagen zugeordnet. Je angefangener Höhenmeter der Windenergieanlagen sind anteilig 15 m² der Pflanzmaßnahme gemäß textlicher Festsetzung 5.8 herzustellen. potenzielle Umweltauswirkungen Kompensation Sicherung der Kompensation von Eingriffen betroffene Schutzgüter alle Schutzgüter Textliche Festsetzung nach BbgBO potenzielle Umweltauswirkungen Schutzgüter betroffene 1. Abstandsflächen ( 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB i. V. m. 81 Abs. 2 BbgBO) 1.1 Die Tiefe der Abstandsfläche für die Windenergieanlagen beträgt 3 m Äußere Gestaltung und Werbeanlagen ( 81 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BbgBO) 2.1 Windenergieanlagen sind mit einem geschlossenen Rohrmast herzustellen. Für alle Minderung Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes Anlagenteile der Windenergieanlagen ist nur Landschaft, weiße oder hellgraue Farbe zugelassen, lediglich im unteren Mastbereich bis zu einer Höhe Mensch von 15,00 m ist abweichend ein grüner Anstrich erlaubt. Es sind nur matte, nicht glänzende Farbtöne zulässig. Dabei ist eine Firmensignatur zulässig, sonstige Werbung ist jedoch unzulässig. Ausgenommen von dieser Festsetzung sind die notwendigen Maßnahmen zur Flugsicherung. Unter Beachtung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplans sowie der Zielsetzung der Schaffung von substanziellem Raum für die Windenergienutzung im konfliktarmen Raum bei Schonung der Ressourcen von Natur- und Landschaft sowie der Abwendung von erheblichen Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Gesundheit kommen keine anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht. Eine Nichtdurchführung der Planung, im Sinne einer Null-Varianten-Alternative, entspricht nicht den energiepolitischen Zielsetzungen des Landes Brandenburg sowie des Bundes. ÖKO-DATA Strausberg April

14 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April Potenzielle Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben Die ausgewiesenen Sondergebiete Windenergienutzung SO1 und SO2 können negative Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter entfalten. Maßgeblich für die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt sind die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans. Es wird geprüft, welche erheblichen Auswirkungen auf die Umweltbelange zu erwarten sind und inwieweit die entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans geeignet sind, nachteilige erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter zu vermeiden bzw. zu minimieren bzw. inwieweit die Festsetzungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet sind, verbleibende unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren. Es werden entsprechende Wirkfaktoren unterschieden, die durch den Bau, die Anlage und den Betrieb von WEA hervorgerufen werden können. Baubedingte Wirkfaktoren (zeitweilig) Inanspruchnahme von Grundflächen durch Fundamente, Nebenanlagen, Kranstellflächen, Bewegungs- und Arbeitsflächen und Zuwegungen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter Verlust von Vegetation, Biotopen und Lebensräumen Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Klima, Landschaft Licht-, Lärm- und Staubemissionen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit, Tiere, Luft Gefahr von Stoffeinträgen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt Baubedingte Wirkfaktoren sind in der Regel zeitlich begrenzt und nicht nachhaltig. Sie können im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens durch geeignete Maßnahmen vermieden bzw. auf ein unerhebliches Maß vermindert werden. Somit stehen sie nicht im Mittelpunkt der Umweltprüfung. Anlagebedingte Wirkfaktoren (vorwiegend andauernd) Inanspruchnahme von Grundflächen durch Fundamente, Bewegungs- und Arbeitsflächen und Zuwegungen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt Veränderungen des Landschaftsbildes durch technische Bauwerke, insbesondere durch herausragende vertikale Elemente Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit, Landschaft Veränderungen der Erholungseignung Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit Betriebsbedingte Wirkfaktoren (während der Betriebszeit der WEA andauernd) Verlust und Zerschneidung von Lebensräumen Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere (vorwiegend Vögel und Fledermäuse), biologische Vielfalt Kollisionsgefahr durch drehende Rotoren Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere (vorwiegend Vögel und Fledermäuse) Lärm- und Lichtimmissionen durch drehende Rotoren, Schattenwurf und Befeuerung Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit, Tiere 14 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

15 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Der Rückbau von WEA, Nebenanlagen und Zuwegungen beinhaltet die vollständige Entsiegelung der genutzten Flächen sowie eine Rekultivierung. Damit entfallen die betriebs- und anlagenbedingten Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter, wobei die Rückbauphase ähnliche zeitlich begrenzte Umweltauswirkungen wie die der Bauphase aufweisen kann. 1.4 Bedarf an Grund und Boden (Flächenbilanz) Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 511 ha. Für die Erfassung des Bedarfs an Grund und Boden wird von den textlichen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans und den bereits errichteten WEA ausgegangen. In der nachfolgenden Tabelle (vgl. Tab. 2) wird der Flächenbedarf für die Sondergebiete SO1 und SO2 dargestellt: Tab. 2: Bedarf an Grund und Boden Art der Flächeninanspruchnahme Sondergebiet SO1 Fläche pro WEA [m²] Fläche gesamt [m²] Faktor Netto- Versiegelung [m²] Vollversiegelung (Fundamente) Teilversiegelung 50 % (Bewegungs- und Arbeitsflächen, befestigte Zuwegungen) Sondergebiet SO , Vollversiegelung (Fundamente) Teilversiegelung 50 % (Bewegungs- und Arbeitsflächen, befestigte Zuwegungen) , maximale Netto-Versiegelung gesamt m² Sondergebiet SO1 durch Bestand an 7 WEA bereits vollversiegelt und ausgeglichen durch Bestand an 7 WEA bereits teilversiegelt und ausgeglichen durch Bestand an 7 WEA bereits kompensierte Flächeninanspruchnahme Sondergebiet SO2 durch Bestand an 2 WEA bereits vollversiegelt und ausgeglichen durch Bestand an 2 WEA bereits teilversiegelt und ausgeglichen durch Bestand an 2 WEA bereits kompensierte Flächeninanspruchnahme , , durch Bestand bereits kompensierte Flächeninanspruchnahme gesamt (netto) Sondergebiet SO1 maximal zulässiger zusätzlicher Eingriff durch Vollversiegelung (netto) maximal zulässiger zusätzlicher Eingriff durch Teilversiegelung 50 % (netto) m² 0 m² 520 m² gesamt 520 m² ÖKO-DATA Strausberg April

16 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Art der Flächeninanspruchnahme Sondergebiet SO2 maximal zulässiger zusätzlicher Eingriff durch Vollversiegelung (netto) maximal zulässiger zusätzlicher Eingriff durch Teilversiegelung 50 % (netto) Fläche pro WEA [m²] Fläche gesamt [m²] Faktor Netto- Versiegelung [m²] 800 m² m² gesamt m² maximal zulässiger zusätzlicher Eingriff gesamt (netto) m² 1.5 Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung bei der Planung Ziele des Umweltschutzes sind sämtliche Zielvorgaben, die auf eine Sicherung oder Verbesserung des Zustands der Umwelt gerichtet sind. Dies sind insbesondere Aussagen, die für ein Schutzgut das zu erhaltende oder zu erreichende Niveau angeben bzw. Aussagen zu den hierfür erforderlichen Maßnahmen treffen. Die maßgeblichen Ziele des Umweltschutzes werden durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), das Brandenburger Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG), die hochstufigen Raumordnungspläne (LEPPro, LEP B-B) sowie die Landschaftsrahmenpläne des Landkreises und den Landschaftsplan der Stadt Altlandsberg bestimmt. Vorrangig dienen die Ziele der nachhaltigen Erhaltung und Entwicklung der Schutzgüter, dem Schutz vor erheblichen negativen Umweltbeeinträchtigungen sowie der Funktionstüchtigkeit des Naturhaushaltes und der Wechselbeziehungen der Schutzgüter untereinander. Für die Beurteilung der Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben zur Ausweisung von Sondergebieten zur Errichtung von WEA sind folgende Ziele der Schutzgüter zu berücksichtigen: Mensch/menschliche Gesundheit/Bevölkerung insgesamt Schutz des Menschen und seiner Gesundheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen aufgrund von visuellen Wirkungen, Schall/Lärm- und Lichtimmissionen ( 1, 5, 50 BImSchG), Schutz von Wohnstandorten und dem nahen Umfeld vor Überbauung, Veränderung des Erscheinungsbildes des Ortsbildes und schädlichen Umwelteinwirkungen aufgrund von Schall/Lärm- und Lichtimmissionen ( 1, 5, 50 BImSchG, 34, 35 BauGB, LP Stadt Altlandsberg), Schutz der Landschaft mit ihrer Erholungs- und Freizeitfunktion vor Überbauung, Veränderung des Erscheinungsbildes und schädlichen Umwelteinwirkungen aufgrund von Schall/Lärm- und Lichtimmissionen ( 1 Abs. 4 BNatSchG, 1, 50 BImSchG, 34, 35 BauGB, LEP B-B, LP Stadt Altlandsberg), dauerhafter Erhalt und Pflege der besonderen Erlebniswirksamkeit der Landschaft in ihrer naturraum- und regionaltypischen Ausprägung für das Natur- und Landschaftserleben (LaPro, LP Stadt Altlandsberg). Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt Erhalt und Entwicklung der biologischen Vielfalt durch Vermeidung von Lebensraum- und Artenverlust ( 1 Abs. 2 BNatSchG, Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020, LP Stadt Altlandsberg), Schutz ökologisch bedeutsamer Lebensräume und Lebensgemeinschaften vor Überbauung, Lebensraum- und Artenverlust, Schall/Lärm- und Lichtimmissionen 16 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

17 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 ( 1 Abs. 3 BNatSchG, BbgNatSchAG, 6 Abs. 1 Nr. 1 WHG, FFH-RL, VSRL, BArtSchV, LEP B-B, LP Stadt Altlandsberg), Erhalt und Entwicklung eines Biotopverbundsystems durch Vermeidung von Zerschneidungen und Barrierewirkungen ( 1 Abs. 2 BNatSchG, LEP B-B, LP Stadt Altlandsberg), Sicherung von Lebensstätten, Reproduktions-, Nahrungs- und Wandergebieten wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Überbauung und schädlichen Umwelteinwirkungen ( 1 Abs. 2, 39, 44 BNatSchG, LP Stadt Altlandsberg). Boden Wasser Schutz hoch empfindlicher und ertragreicher Böden vor Verlust, Überprägung und Schadstoffimmissionen ( 1 Abs. 3, 5 BNatSchG, 1 BBodSchG, LP Stadt Altlandsberg), Schutz der natürlichen Bodenfunktionen (u. a. Biotopfunktion, Regelungsfunktion, Filter- und Pufferfunktion) vor erheblichen Beeinträchtigungen und Verlust ( 1 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG, 1 BBodSchG, LP Stadt Altlandsberg), Schutz besonderer Bodenfunktionen (u. a. Archivfunktion, Ertragsfunktion, Rohstofffunktion) vor erheblichen Beeinträchtigungen und Verlust ( 1 BBodSchG, LP Stadt Altlandsberg). Schutz des Grundwassers vor Schadstoffimmissionen sowie Erhalt der Regenerationsfähigkeit ( 1 Abs. 3 BNatSchG, 5, 47 WHG, LP Stadt Altlandsberg), Vermeidung von Bodenversiegelung und andere Beeinträchtigungen der Versickerung zur Grundwasserneubildung ( 54 Abs. 3 BbgWG, LEP B-B, LP Stadt Altlandsberg), Schutz von Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Trinkwassergewinnung vor Schadstoffimmissionen ( 15 BbgWG, LP Stadt Altlandsberg), Schutz der Oberflächengewässer vor Verlust, Funktionsminderung und Schadstoffimmissionen sowie Erhalt der Retentionsräume ( 1 Abs. 3 BNatSchG, 21 BbgWG, LP Stadt Altlandsberg). Luft/Klima Schutz der Luft vor Verunreinigungen durch Schadstoffe und Stäube ( 1 Abs. 3 BNatSchG, LP Stadt Altlandsberg), Schutz von Ausgleichräumen bioklimatischer Bedeutung vor Funktionsverlust und Schadstoffimmissionen ( 1 Abs. 3 BNatSchG, LP Stadt Altlandsberg), Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas durch u. a. Schadstoffimmissionen und Ausbau des Einsatzes regenerativer Energiequellen ( 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG, LEP B-B, Energiestrategie des Landes Brandenburg 2030). Landschaft Schutz hoch empfindlicher Landschaftsräume vor Veränderungen des Erscheinungsbildes ( 1 Abs. 4 BNatSchG, LEP B-B, LP Stadt Altlandsberg), Erhaltung von Landschaftsräumen mit hohem Erholungs- und Erlebnispotenzial bzw. -aufkommen durch Vermeidung von Veränderungen des Erscheinungsbildes der Landschaft und von Schall/Lärm- und Lichtimmissionen ( 1 Abs. 4, 5 BNatSchG, LP Stadt Altlandsberg), Erhalt von großen unzerschnittenen Natur- und Kulturlandschaftsräumen vor Zerschneidung und Überprägung ( 1 Abs. 4, 5 BNatSchG, LEP B-B, LP Stadt Altlandsberg). ÖKO-DATA Strausberg April

18 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Kulturgüter/sonstige Sachgüter Erhalt bedeutsamer Kultur- und Sachgüter durch Vermeidung von Überbauung und visuellen Beeinträchtigungen ( 1 BbgDSchG, LEP B-B, LP Stadt Altlandsberg) Wechselwirkung Erhaltung der Funktion der komplexen Wirkungsgefüge der Schutzgüter durch Vermeidung von Planfestlegungen in konfliktreichen Gebieten und erheblichen kumulativen Beeinträchtigungen ( 1 Abs. 1 BNatSchG, LP Stadt Altlandsberg) Zur Einhaltung der Umweltziele sind in der 1. Änderung des Bebauungsplans verschiedene textliche Festsetzungen u. a. zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zu Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, zu Ausgleichsflächen sowie Gestaltungsmaßnahmen getroffen worden (vgl. Kap. 1.2). Diese beziehen sich vorrangig auf den sparsamen und schonenden Umgang mit Boden, die Vermeidung und den Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Verminderung von erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. 1.6 Beziehungen zu anderen relevanten Plänen und Programmen Das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) und der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B 2009) mit dem Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS 2006) bilden den übergeordneten Rahmen der gemeinsamen Landesplanung für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Der LEP B-B konkretisiert als überörtliche und zusammenfassende Planung die Grundsatzfestlegungen des LEPro Die Ziele der Raumordnung sind unmittelbar bindende Vorgaben und unterliegen nicht der Abwägung nach 1 Abs. 7 BauGB. Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen ( 1 Abs. 4 BauGB). Seit dem ist der LEP B-B vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt worden. Das Urteil ist nach Abweisung der vom Land Brandenburg eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht nun rechtskräftig. Derzeit sind damit die Vorgängerplanungen zu beachten: der Landesentwicklungsplan I Brandenburg - zentralörtliche Gliederung (LEP I), 1995 der Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg- Berlin (LEP ev), 1998 der Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg ergänzende Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum (LEP GR), Abs. 6 des Landesentwicklungsprogramms, 2003 die Regionalpläne zur zentralörtlichen Gliederung in den Regionen Uckermark- Barnim, Oderland-Spree, Lausitz-Spreewald und Prignitz-Oberhavel. Die Landesregierung Brandenburg beabsichtigt bis zum Sommer 2015 die brandenburgische Rechtsverordnung zum LEP B-B wieder in Kraft zu setzen (vgl. online im Internet: [Stand ]). Somit ist davon auszugehen, dass die Ziele und Grundsätze von LEPro 2007 und LEP B-B 2009 in kurzer Zeit wieder als Rahmenbedingungen der Planung gelten. Rahmenbedingungen für die Planung ergeben sich aus folgendem Grundsatz des LEPro 2007: 6 Freiraumentwicklung (1) Die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sollen in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit sowie ihrem Zusammenwirken gesichert und entwickelt werden. Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden. 18 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

19 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Dieser Grundsatz wird in folgendem Ziel (5.2 Z) des LEP B-B 2009 konkretisiert und erhält dadurch seine Verbindlichkeit für die Bauleitplanung: Der in der Festlegungskarte 1 festgelegte Freiraumverbund ist zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu entwickeln. In der Begründung heißt es: Raumbedeutsame Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungen durch Infrastrukturtrassen, die die räumliche Entwicklung oder Funktion des Freiraumverbundes beeinträchtigen, wie Windenergieanlagen und der Abbau nicht bestandsgeschützter oberflächennaher Rohstoffe sind innerhalb der Gebietskulisse des Freiraumverbundes regelmäßig ausgeschlossen. Der sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung der Region Oderland-Spree ist seit dem 21. April 2004 veröffentlicht sowie rechtswirksam und wird gegenwärtig fortgeschrieben. Aufgrund der Vielfalt der Änderungen von fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen finden derzeit eine gebietsbezogene Abwägung der Stellungnahmen zum neuen Entwurf und damit eine Überarbeitung der Flächenkulisse zu Eignungsgebieten Windenergienutzung statt. Bis der fortgeschriebene Teilregionalplan rechtswirksam ist, gilt der bestehende Teilregionalplan Windenergienutzung aus dem Jahr Dieser weist für das Gemeindegebiet Altlandsbergs das Windeignungsgebiet Nr. 1 Buchholz Wesendahl Wegendorf aus, das rund 375 ha umfasst. Darin ist Ziel 1 (Eignungsgebiete Windenergienutzung): Zum Ausbau und zur raumverträglichen Steuerung der Windenergienutzung ist die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen innerhalb der ausgewiesenen Eignungsgebiete Windenergienutzung zu konzentrieren. Außerhalb der festgelegten Eignungsgebiete Windenergienutzung ist die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen in der Regel ausgeschlossen. Das im Jahr 2000 aufgestellte Landschaftsprogramm Brandenburg (MLUR 2000) stellt die landesweiten Belange des Naturschutzes als Maßstab und Voraussetzung für die Berücksichtigung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen für weitere Planungen und Maßnahmen dar. Mit der Übernahme in die Gesamtplanung erhalten die Ziele des Landschaftsprogramms gegenüber Behörden eine rechtliche Verbindlichkeit. So sind die Ziele des Landschaftsprogramms in den 2009 aufgestellten Landesentwicklungsplan Berlin- Brandenburg (LEP B-B) (GL 2009) eingeflossen und berücksichtigt worden. Der LEP B-B beinhaltet Ziele der Raumordnung, die als letztabgewogene Festlegungen und beachtenspflichtige Ziele der Raumordnung einer Abwägung nicht mehr zugänglich sind sowie berücksichtigungspflichtige Grundsätze zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes für nachfolgende Planungen. Mit dem LEP B-B wird der konkrete Rahmen für die künftige räumliche Entwicklung des Planungsraumes Berlin-Brandenburg entsprechend einer nachhaltigen Entwicklung abgesteckt. Seit dem ist der LEP B-B vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg allerdings für unwirksam erklärt worden. Das Urteil ist nach Abweisung der vom Land Brandenburg eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig. An den Grundsätzen der Landesplanung soll laut Raumordnungsminister Jörg Vogelsänger festgehalten werden (siehe oben). Des Weiteren stehen die Aussagen und Entwicklungsziele der Landschaftsrahmenpläne (LRP) des Landkreises Märkisch-Oderland in Beziehung zum Bebauungsplan. Die Darstellung der übergeordneten Leitlinien der Region bildet eine Grundlage für die Aufstellung der Umweltziele zur Erhaltung der Schutzgüter. Die Leitlinien der Region beziehen sich auf den umfassenden Schutz der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der standorttypischen und naturnahen Ökosysteme sowie auf das Landschaftsbild einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Folgende Landschaftsrahmenpläne des Landkreises Märkisch-Oderland sind derzeit in Bearbeitung, wobei der LRP des Naturparks die Gemarkung Stadt Altlandsberg nicht beinhaltet: LRP Märkisch-Oderland in Bearbeitung, LRP Naturpark Märkische Schweiz in Bearbeitung. Quelle: BfN: Verzeichnis der Landschaftsrahmenpläne in Brandenburg mit Stand ÖKO-DATA Strausberg April

20 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB teilte die untere Wasserbehörde des Landkreis Märkisch-Oderland in ihrer Stellungnahme vom 17. Dezember 2014 mit, dass der Geltungsbereich in der Gemarkung Wesendahl in der geplanten Schutzzone III des im Aufstellungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebietes Strausberg-Spitzmühle- Ost befindet. Entsprechend 3 Nr. 65 des Verordnungsentwurfes ist die Festsetzung von neuen Baugebieten im Rahmen der Bauleitplanung verboten. Ausgenommen ist u. a. die Überplanung von Bestandsgebieten, wenn dies zu keiner wesentlichen Erhöhung der zulässigen Grundfläche im Sinne des 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung führt. Die untere Wasserbehörde teilte weiterhin mit, dass der Bebauungsplan von dem Verbot nicht betroffen ist. Die Maßgaben der Schutzgebietsverordnung sind bei der Planung zu beachten. Die untere Denkmalbehörde/Bodendenkmalpflege wies in ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2014 aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB darauf hin, dass im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans derzeit Bodendenkmale und Bodendenkmalverdachtsflächen im Sinne des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBI. Bbg. 9,215 ff) 1(1), 2 (1)-(2) registriert sind. Bei notwendigen Eingriffen in diesen Bereichen erfolgt im Vorfeld die Abstimmung mit der Fachbehörde über die erforderlichen archäologischen Maßnahmen und Arbeiten. Im Rahmen der kommunalen Planungen liegen für die Stadt Altlandsberg ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan (Stand 2005) sowie ein Landschaftsplan (Stand 2005) vor. Die auf örtlicher Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen bezüglich Naturschutz und Landschaftspflege des Landschaftsplanes sind bei der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. 11 Abs. 3 BNatSchG, 1 Abs. 7 BauGB). Die übergeordneten Entwicklungsziele bzw. Leitlinien von Natur und Landschaft wurden im Landschaftsplan wie folgt formuliert: Natur und Landschaft sind im Altlandsberger Gebiet so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungspotenziale des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen nachhaltig gesichert werden. Vegetation und Tierwelt sind als Bestandteile der Naturräume und als Voraussetzung der vollständigen Funktionsfähigkeit der Naturräume zu schützen, zu pflegen und ggf. wieder anzusiedeln. Die landschaftstypischen Biotope mit ihren natürlichen Lebensgemeinschaften sind in ihrer Mannigfaltigkeit, ihrer Ausstattung und Qualität und in ihrer Lage zueinander so zu erhalten bzw. wieder zu entwickeln, dass eine höchstmögliche Artenvielfalt in stabilen Populationen gewährleistet wird. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft sind zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Die gesamtgesellschaftliche Entwicklung des Stadtgebietes wird durch eine Mehrfachnutzung der Naturgüter charakterisiert. Dadurch entstehen hohe Anforderungen an den Schutz und die Entwicklung der Naturgüter, um Nutzungskonflikte zu vermeiden bzw. bestehende Konflikte zu vermindern. Das Entwicklungsziel muss die Erhaltung und Gestaltung langfristig ökologisch tragfähiger Nutzungen für das Stadtgebiet sein. Eingriffe in Natur und Landschaft sind vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare Eingriffe sind so auszugleichen, dass die ökologischen Funktionen der Biotope wiederhergestellt werden. Wo dies nicht möglich ist, sind sie zu ersetzen. Speziell für die Landschaftseinheit Feldflur um Altlandsberg, Paulshof, Vorwerk, Seeberg und Fredersdorf-Nord, zwischen Wegendorf Wesendahl Buchholz, Feldflur um Gielsdorf wurden folgende Erhaltungs-, Schutz-, Sanierungs- und Entwicklungsziele festgelegt: Sicherung relativ hoher Bodenfruchtbarkeit, nachhaltige Sicherung der Boden- und Grundwasserqualität; Schutz des Grund- und Oberflächenwassers vor Kontaminationen, Schutz der sensiblen Lebensräume von Rotbauchunke, Kammmolch, Wechselkröte und anderen Lurchen, sowie von Grauammer und Rebhuhn; Erhalt wertvoller Böden; Erhaltung von großen, relativ wenig gestörten Äsungsflächen für Kraniche; 20 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

21 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Pflege wertvoller Feucht-, Frischwiesen und Trockenrasen; Pflege des wertvollen Feldhecken- und Kleingehölzbestandes in der Feldflur; Wiederherstellung funktionstüchtiger Niedermoor- und anderer Nassböden und ihrer wertvollen Feuchtvegetation; Minderung des Eintrags von Schad- und Nährstoffen in Oberflächengewässer aus diffusen Einträgen aus landwirtschaftlicher Nutzfläche; weitere Vervollkommnung des Systems an Rückzugs- und Vermehrungshabitaten für Insekten, Vögel, Klein- und Mittelsäuger usw.; Sanierung belasteter Böden/Wiederherstellung lebender und fruchtbarer Böden; Renaturierung und Wiederherstellung durchgängiger Fließgewässersysteme in der Feldflur; Wiederherstellung devastierter Sölle und anderer Kleingewässer in der Feldflur. Die Flächenausweisungen des Landschaftsplans der Stadt Altlandsberg (Stand 2005) wurden in den Flächennutzungsplan integriert und sind in diesem Zusammenhang rechtswirksam. Ein aus dem Landschaftsplan zusammengefasster Pool an verschiedensten Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (SPE-Flächen) im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bildet eine wichtige planerische Grundlage für die langfristige Landschaftsentwicklung der Stadt Altlandsberg. Der Landkreis Märkisch-Oderland hat für das gesamte Gebiet das Radwanderwegekonzept Landkreis Märkisch-Oderland aufgestellt, welches am 20. März 2013 vom Kreistag beschlossen wurde. Ziel des Konzeptes ist es, den Wirtschaftsfaktor Fahrradtourismus zu fördern und somit das vorhandene Radwanderwegenetz zu sichern und Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen. In der Stadt Altlandsberg sind folgende Radwanderwege vorhanden: Europaradweg R1 / ZR1: der Zubringer zum Europaradweg durchquert die Stadt Altlandsberg und führt über Bruchmühle nach Strausberg; Regionalparkroute Rund um Berlin : durchquert das Gebiet zwischen Altlandsberg, Buchholz, Wesendahl bis nach Gielsdorf und Wilkendorf. Theodor-Fontane-Radwanderweg: durchquert das Gebiet zwischen Wesendahl und Wegendorf und führt weiter in Richtung Werneuchen. 1.7 Untersuchungsrahmen Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum umfasst einerseits den Geltungsbereich des Bebauungsplans, in dem es zu direkten negativen Auswirkungen auf die Umwelt kommen kann (engerer Untersuchungsraum). Andererseits wird entsprechend der räumlichen Wirkung von Beeinträchtigungen ein weitergehender Untersuchungsraum betrachtet, da anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen von WEA über die eigentliche Flächeninanspruchnahme hinausgehen (vgl. Abb. 1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von ca. 511 ha erstreckt sich über drei Gemarkungen und befindet sich zwischen den Ortslagen Buchholz, Wegendorf und Wesendahl, die einen dörflichen Charakter aufweisen. Das Planungsgebiet wurde von SCHOLZ (1962) der naturräumlichen Großeinheit "Ostbrandenburgische Platte" zugeordnet und umfasst intensiv genutzte großräumige Ackerflächen mit entsprechend günstigen Windverhältnissen. Im Osten angrenzend befinden sich großflächige Obstplantagen, im Süden geht die Ackerlandschaft in reich strukturierte Grünlandbereiche bis hin in das zusammenhängende Waldgebiet der Buchholzer Heide über. Westlich des Plangebietes befindet sich das Niederungssystem des Wegendorfer Mühlenfließes, während im Norden kleinere Waldbereiche der Stadt Werneuchen vorgelagert sind. Das Plangebiet wird im Westen von der Kreisstraße K 6427 zwischen Buchholz und Wegendorf tangiert. Die Landesstraße L 235 mit dem Alleebaumbestand führt zwischen Wegen- ÖKO-DATA Strausberg April

22 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 dorf und Wesendahl durch den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans. Im östlichen Randbereich verläuft ein in Teilen befestigter Ortsverbindungsweg zwischen Wesendahl und Werneuchen, der vorwiegend von landwirtschaftlichen Fahrzeugen bzw. als Wander- und Radweg genutzt wird. Der Untersuchungsraum wird entsprechend 2 Abs. 4 BauGB und Anlage 2 des Erlasses zur Beachtung von naturschutzfachlichen Belangen bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (ERLASS MUGV 2011) wie folgt festgelegt (vgl. Tab. 3): Tab. 3: Untersuchungsraum für die Umweltprüfung Schutzgut mögliche Auswirkungen Wirkraum/Untersuchungsraum Mensch/menschliche Gesundheit Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Boden Wasser Luft/Klima Landschaft Kulturgüter/sonstige Sachgüter Wechselwirkung Immissionen von Lärm visuelle Beeinträchtigungen durch Schattenwurf und Lichtemissionen Beeinträchtigungen des nahen Wohnumfeldes in seiner Erholungsfunktion Verlust an Vegetation/Biotopen Flächenzerschneidungen Licht- und Lärmimmissionen Scheuchwirkungen Kollisionsgefährdung Versiegelung/Verdichtung/Überprägung Verlust/Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen Schadstoffeintrag in Grundwasser (baubedingt) Schadstoff-/Staubemissionen (baubedingt) technische Überprägung Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion Beeinträchtigungen von Bodendenkmalen Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionstüchtigkeit des Naturhaushaltes bis zu m um die Sondergebiete SO1 und SO2 bis zu m um die Sondergebiete SO1 und SO2 500 m um die Sondergebiete SO1 und SO2 artabhängig bis zu m entsprechend TAK (ERLASS MUGV 2011) um die Sondergebiete SO1 und SO2 Sondergebiete SO1 und SO2 Sondergebiete SO1 und SO2 nicht relevant bis zu m um die Sondergebiete SO1 und SO2 Sondergebiete SO1 und SO2 bis zu m um die Sondergebiete SO1 und SO2 Die folgende Abbildung stellt den Untersuchungsraum bzw. Wirkraum für die Schutzgüter dar (vgl. Abb. 1): 22 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

23 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurff April 2015 Abb. 1: Karte 1: Übersicht überr das Planungs- und Untersuchungsgebiet Methodik und Datenquellen Der Umweltberichtt betrachtet die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB, in dem die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen durch die Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Er ist ein selbständiger Teil der Begründung des Bebauungsplans. Aufbauend auf einer Bestandsanalyse, in der die Beschreibun ng und Bewertung der Schutzwird die güter einschließlichh der bestehenden Vorbelastungen bzw. Umweltprobleme erfolgt, Empfindlichkeit gegenüber potenziellen Auswirkungen durch das d Planvorhaben ermittelt. In einer Prognose über die Auswirkungen werden für jeden Umweltbelang die zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen untersucht und auf ihre Erheblichkeit t bewertet. Die Bewertung der Erheblichkeit richtet sich nach den geltenden Gesetzen, das heißt, dass die Bewertung der Umweltauswirkungen die Anwendung der einschlägigen Fach- den zu gesetzee (u. a. BNatSchG, BbgNatSchAG, FFH- und SPA-RL, Landeswaldgesetz) für prüfenden Sachverhalt zur Grundlagee hat. Damit werden die rechtlich verankerten Wertmaßstäbe und Normen der Gesellschaft zur Umweltprüfung angelegt. Eine Erheblichkeit ergibt sich aus der objektiven wissenschaftlich betrachteten Schwere S der Beeinträchtigung im Zusammenhang mit den wertenden gesellschaftlichen Normen und liegt dann vor, wenn das Schutzgut nachhaltig in seiner Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt ist. Eine erhebliche Betroffenheit führt zu einer rechtlich festgesetzten Verpflichtun ng, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation durchzuführen (vgl. MLUVV 2009a Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung, LANAA Empfehlungenn der LANA A zu Anforderungen an die Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Natura N 2000-Gebiete gemäß 34 BNatSchG im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) ). Auf der Ebene des Bebauungsplanes ist die Eingriffsregelung zu bearbeiten. Daher erfol- Maß- gen im Umweltbericht eine Eingriffs-Ausgleichbilanzierung sowie die Erarbeitung eines nahmenkonzepts zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation derr voraussichtlich erbe- heblichen Umweltauswirkungen bzw. unvermeidbaren Eingriffe. Im Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes auf folgende Schutzgüter trachtett ( 1 Abs. 6 Nr. 7 a-d BauGB): ÖKO-DATAA Strausberg April

24 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Tiere, Pflanzen ( 1a Abs. 3 BauGB, Eingriffsregelung BNatSchG) Boden ( 1a Abs. 2 und 3 BauGB, Eingriffsregelung BNatSchG) Wasser ( 1a Abs. 3 BauGB, Eingriffsregelung BNatSchG) Luft, Klima ( 1a Abs. 3 BauGB, Eingriffsregelung BNatSchG) Landschaft ( 1a Abs. 3 BauGB, Eingriffsregelung BNatSchG) biologische Vielfalt ( 1a Abs. 3 BauGB, Eingriffsregelung BNatSchG) Erhaltungsziele und Schutzzweck Natura 2000-Gebiete ( 1a Abs. 4 BauGB, FFH- Verträglichkeitsprüfung nach BNatSchG) Mensch/menschliche Gesundheit, Bevölkerung insgesamt Kulturgüter, sonstige Sachgüter Weiterhin sind in der Umweltprüfung zu berücksichtigen ( 1 Abs. 6 Nr. 7 e-i): die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern die Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsame und effiziente Umgang mit Energie die Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen umweltbezogenen Plänen die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Es werden insbesondere die Änderungen gegenüber dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan betrachtet. Da bereits Umweltprüfungen für das Plangebiet auf der Ebene der Flächennutzungsplanung durchgeführt wurden, werden sich die Untersuchungen auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränken ( 2 Abs. 4 BauGB). Dabei sind hier die Aussagen des Umweltberichts zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung der Stadt Altlandsberg von Belang. Die Umweltprüfung erfolgt auf Grundlage offizieller digitaler flächenhafter Daten des Landes Brandenburg sowie Daten des FNP und LP der Stadt Altlandsberg zu Schutzgebieten, Biotopstrukturen, Artenvorkommen, Waldfunktionen, Bodenstandorten, Gewässern, Denkmalbereichen, Siedlungsbereichen einschließlich Liegenschaftskataster und technischen Vorprägungen. Daten zu Vogelvorkommen, bedeutenden Rast und Schlafplätzen störungssensibler und besonders störungssensibler Vogelarten wurden einerseits vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aktuell zu Verfügung gestellt. Die verwendeten Daten zu den Artenvorkommen beinhalten überwiegend die im LUGV (einschließlich STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE BUCKOW) vorliegenden TAK-relevanten Brut- und Rastvogeldaten für den Planungsraum einschließlich Daten zu benachbarten Gemeinden. Zur Konkretisierung und Ergänzung der Daten zu geschützten und gegenüber Windenergieanlagen störungssensiblen Tierarten (insbesondere Vogel- und Fledermausarten) erfolgten andererseits über den Zeitraum August 2013 bis August/September 2014 im Planungsgebiet Erfassungen zu Brutvogelarten und zu Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz, deren Ergebnisse in Gutachten zusammengefasst wurden (vgl. Anhang). 24 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

25 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Folgende Datenquellen sind verwendet worden (vgl. Tab. 4): Tab. 4: Datenquellen zur Prüfung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen Schutzgut Mensch/ menschliche Gesundheit/Bevölkerung insgesamt Tiere/Pflanzen/ biologische Vielfalt Boden Wasser Luft/Klima/Lärm Datenquelle digitale Daten zu Siedlungs- und Erholungsflächen, Zusammenstellung aus FNP Stadt Altlandsberg Dipl.-Ing. Bolck Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung 2014 digitale Daten des LaPro Bbg, MLUR 2001 digitale Daten zu Wasserschutzgebieten, LUGV 2015, aktualisiert durch nachrichtliche Übernahme untere Wasserbehörde 2014 digitale Daten zu nationalen und europäischen Schutzgebieten, LUGV 2015 digitale Daten zu gesetzlich geschützten Biotopen, LP Stadt Altlandsberg, aktualisiert ÖKO-DATA 2014, LUGV 2015 digitale Daten zur Biotopkartierung, LP Stadt Altlandsberg, aktualisiert ÖKO- DATA 2014 digitale Daten zu Waldflächen, aus Waldfunktionenkartierung, Landeskompetenzzentrum Forst Brandenburg 2010 digitale Daten zu bekannten Vorkommen bedrohter störungssensibler Vogelarten laut TAK (MUGV 2012) einschließlich Rotmilan, gutachterliche Erfassung ÖKO-DATA 2013/2014, LUGV 2013 digitale Daten zu Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz, gutachterliche Erfassung ÖKO-DATA 2013/2014 digitale Daten zu Gewässern, LP Stadt Altlandsberg, aktualisiert ÖKO-DATA 2014, ATKIS 2008, LUGV 2015 digitale Daten zu Freiraumverbundflächen (LEP B-B), Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg 2009 digitale Daten zu Biotopverbundflächen, LUGV 2015 digitale Daten des LaPro Bbg, MLUR 2001 digitale Daten zu Bodenformen der Stadt Altlandsberg, LP Stadt Altlandsberg 2005 digitale Daten zu Gewässern, LP Stadt Altlandsberg, aktualisiert ÖKO-DATA 2014, ATKIS 2008, LUGV 2015 digitale Daten zu klimatisch bedeutsamen Ausgleichsräumen, LP Stadt Altlandsberg 2005 Landschaft digitale Daten zu LSG und GSG, LUGV 2015 digitale Daten zu landschaftsbildprägenden Strukturen, LP Stadt Altlandsberg, aktualisiert ÖKO-DATA 2014 digitale Daten zum Landschaftsbild, LP Stadt Altlandsberg, aktualisiert ÖKO- DATA 2014 digitale Daten zu Erholungsflächen, Zusammenstellung aus FNP Stadt Altlandsberg Dipl.-Ing. Bolck Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung 2014 digitale Daten zu Erholungswald, aus Waldfunktionenkartierung, Landeskompetenzzentrum Forst Brandenburg 2010 digitale Daten des LaPro Bbg, MLUR 2001 Orthofotos des Landes Brandenburg, WMS-Server des Landes Brandenburg 2014 Kulturgüter/sonstige Sachgüter digitale Daten zu Naturdenkmalen, Denkmalbereichen, Denkmalen laut Denkmallisten des Landes Brandenburg, LP Stadt Altlandsberg, aktualisiert ÖKO- DATA 2014 digitale Daten zu Bodendenkmalen, LP Stadt Altlandsberg 2005, aktualisiert durch nachrichtliche Übernahme untere Denkmalschutzbehörde 2014 digitale Daten zu Sachgütern, LP Stadt Altlandsberg, aktualisiert ÖKO-DATA 2014 digitale Daten des Liegenschaftskatasters, Brandenburg Viewer 2015 ÖKO-DATA Strausberg April

26 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des B-Plans 2.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Prüfung von Standort-Alternativen und technischen Alternativen Eine ausführliche Untersuchung zu Alternativen erfolgte im Umweltbericht zum derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan. Dabei sind vorhandene Qualitäten des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes, des Erholungsraumes, der Wohnstandorte und Arbeitsplätze sowie von Kultur- und Sachgütern analysiert und bewertet worden, was zur Ermittlung von hoch empfindlichen Bereichen und letztendlich zur Darstellung eines konfliktarmen Raumes führte. Entsprechend der derzeitigen Gesetzgebung und Rechtsprechung erfolgte eine Alternativenprüfung im Umweltbericht zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung für die Gemarkung der Stadt Altlandsberg. Im Ergebnis des Planungsprozesses und der Umweltprüfung wurden zwei konfliktarme Potenzialflächen ermittelt, die als geeignet für die Errichtung von WEA eingestuft wurden. Diese Potenzialflächen befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die Prüfung technischer Alternativen im Umweltbericht zum derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan ergab, dass die Vor- und Nachteile der Wirkungen auf die Schutzgüter sich mit unterschiedlicher Höhe der WEA aufheben. Da die Energie-Ausbeute bei einer Anlagenhöhe von 150 m Höhe gegenüber kleineren Anlagen höher und damit das politische Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen, um gleichzeitig den Kohlendioxidausstoß, die Belastung durch schwefel- und stickstoffhaltige Abgase und Feinstaub aus der Verbrennung von fossilen Brennstoffen zu senken, effektiver erfüllt ist, wird die Ausnutzung der möglichen technischen Höhe der WEA bevorzugt. Standort-Optimierungen Vermeidungsmaßnahme V1: Festsetzung der Sondergebiete SO1 und SO2 unter Berücksichtigung von Schutzzonen zu Siedlungsflächen mit Wohnnutzung Unter Berücksichtigung der Aussagen des Schallgutachtens (vgl. AKUSTIKBÜRO DAHMS 2014) sowie der Schutzzone zu Siedlungsflächen mit Wohnnutzungen sind die Sondergebiete SO1 und SO2, insbesondere die in der 1. Änderung des Bebauungsplans zusätzliche Erweiterung, festgesetzt worden. In Vorsorge vor höheren WEA mit erhöhtem Schattenwurf wurde die Schutzzone zu Siedlungsflächen mit Wohnnutzungen an einem Wert von m ausgerichtet. Dieser Abstand nimmt die politische Forderung nach besonderem Schutz der menschlichen Gesundheit auf und ist höher als die Abstände, die sich aus den Messungen und Berechnungen entsprechend der fachgesetzlichen Bestimmungen von Lärmimmissionen, Schattenwurf und optischen Beeinträchtigungen durch WEA, die im Rahmen von Genehmigungsverfahren bereits vollzogen wurden, ergaben. Somit sind erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm- und Lichtimmissionen sowie durch optische Bedrängung auf das Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit vermieden worden. Vermeidungsmaßnahme V2: Festsetzung der Sondergebiete SO1 und SO2 unter Erhalt und Berücksichtigung von landschaftsbildprägenden Alleen Die Sondergebiete wurden so gewählt, dass ein Abstand zu den nach 17 BbgNatSchAG geschützten Alleen an der L 235 und dem Feldweg Richtung Werneuchen von mind. 150 m eingehalten wird. Damit sind Verlust und erhebliche Beeinträchtigungen der geschützten Alleen vermieden worden. Gleichzeitig wird dem Schutz vor Beeinträchtigungen regional bedeutsamer touristischer Rad- und Wanderwege Rechnung getragen. 26 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

27 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Bau- und verfahrenstechnische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Vermeidungsmaßnahme V3: Beschränkungen von Bauzeiten Zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen von bodenbrütenden und in Gehölzflächen brütenden Vogelarten sind die Baumaßnahmen außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. September durchzuführen. Vermeidungsmaßnahme V4: Beschränkung der Zufahrten Große Baufahrzeuge erfordern ein Lichtraumprofil von 4,5 m Höhe. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen an Bäumen ist als Zufahrt zu den Baustellen ausschließlich die L 235 (Landstraße Altlandsberg- Buchholz- Wegendorf- Wesendahl- Gielsdorf) im Bereich der bereits bestehenden Zufahrten zu benutzen. Der Ortsverbindungsweg mit Allee von Wesendahl nach Werneuchen sowie der Weg von Wesendahl nach Buchholz weisen nicht das erforderliche Lichtraumprofil auf und sind deshalb zu meiden. Vermeidungsmaßnahme V5: Integration der Trafohäuser in die Mastfüße Für jede WEA ist die Errichtung eines Trafohauses vorgesehen. Diese werden jeweils in den Mastfuß integriert, so dass sie nicht als zusätzliche Bauwerke, und damit Eingriffe in Boden, Wasserhaushalt, Vegetation und Landschaftsbild in Erscheinung treten. Vermeidungsmaßnahme V6: Verringerung der Kabeltrassenlänge durch Doppelkabel Zur Einspeisung der Energie werden Kabel von der WEA zur Übergabestation verlegt. Es ist ein Kreisschluss der Kabelführung erforderlich, um im Falle von Kabelunterbrechungen während des Betriebes immer einen Anschluss jeder Anlage an das Netz gewährleisten zu können. Dieser Kreisschluss erfolgt durch Verlegung doppelter Kabel in denselben Kabelgräben. Zusätzliche Gräben sind somit nicht erforderlich und zusätzliche Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen werden vermieden. Vermeidungsmaßnahme V7: Vermeidung permanenter roter Farbkennzeichnung der Rotoren Vorbehaltlich der Genehmigung werden zur Tageskennzeichnung weiß blinkende Lichter auf dem Gondeldach im Zusammenhang mit einem 3 m breiten Farbstreifen um den Turm in 40 m + 5 m Höhe vorgesehen. Die Nachtbefeuerung erfolgt durch zwei wechselseitige rot blinkende Leuchten, die auf dem Gondeldach installiert werden. Ein zusätzlicher roter Anstrich der Rotorspitzen wird somit vermieden. Die entsprechenden Genehmigungen werden eingeholt. So kann die zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, insbesondere als erholungswertbildendes Kriterium am Tage vermieden werden. Vermeidungsmaßnahme V8: Vermeidung von Grundwasserverschmutzungen Das Sondergebiet SO2 südlich der L 235 befindet sich entsprechend nachrichtlicher Übernahme in der geplanten Schutzzone III des derzeit im Aufstellungsverfahren sich befindenden Wasserschutzgebietes Strausberg-Spitzmühle-Ost. Zum Schutz des Grundwassers sind Stoffeinträge in den Untergrund während der Bauphase und des Betriebs der WEA zu vermeiden, das Verwenden wassergefährdender, auslaug- oder auswaschbarer Materialien zu unterlassen sowie Zufahrten und Wege sowie Arbeits- und Stellflächen entsprechend der Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiSt- Wag) anzulegen. Die Maßgaben der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes sind zu beachten. Minderungsmaßnahme M1: Festsetzungen zur maximal zulässigen Grundfläche je WEA und zur insgesamt in den Sondergebieten SO1 und SO2 überbaubaren Fläche sowie die zulässige Überschreitung der Grundfläche Die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans lassen für die Errichtung von WEA eine überbaubare Grundfläche von je 400 m² bzw. für das Sondergebiet SO1 eine Gesamtfläche von m² und für das Sondergebiet SO2 von m² zu. Die Überschreitung der zulässigen Grundfläche für befestigte Bewegungs- und Arbeitsflächen sowie Zufahr- ÖKO-DATA Strausberg April

28 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 ten im Sondergebiet SO1 beträgt maximal 2 ha, für das Sondergebiet SO2 maximal 1 ha. Für temporäre Bewegungs- und Arbeitsflächen sind darüber hinaus Überschreitungen möglich. Damit wird die Versiegelung von Boden entsprechend der Gesetzgebung (u. a. BNatSchG, BauGB) und den aufgeführten Zielen des Umweltschutzes (vgl. Kap. 1.5) auf ein mögliches Minimum beschränkt. Gleichzeitig wird der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung weiterhin größtmöglicher Raum gegeben. Diese Maßnahme dient der Minderung von zusätzlichem Flächenverbrauch und Verlust an Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, von Versiegelung, von Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen sowie anderer Nutzungen. Minderungsmaßnahme M2: Festsetzung zur maximal zulässigen Gesamthöhe der zu errichtenden WEA Aufgrund von Restriktionsbelangen des nördlich von Eichenbrandt gelegenen Wetterradar Prötzel des Deutschen Wetterdienstes (Luftlinie ca m Entfernung) ist eine Höhenbeschränkung von 160 m Gesamthöhe der WEA in der 1. Änderung des Bebauungsplans festgesetzt worden. Die Maßnahme dient der Minderung von erheblichen Beeinträchtigungen des Wetterradars mit gleichzeitiger mindernder Wirkung auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion. Minderungsmaßnahme M3: Festsetzung zur Teilversiegelung von Flächen für Wege, Zufahrten, Bewegungs- und Arbeitsflächen Die Anlage von Wegen, Zufahrten, Bewegungs- und Arbeitsflächen wird durch eine textliche Festsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplans insofern geregelt, dass diese Bereiche nur mit wasser- und luftdurchlässigem Material zu befestigen sind. Wege und Zufahrten sind in einer maximalen Breite von 4,5 m anzulegen. Damit wird eine Vollversiegelung vermieden und erhebliche Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen und Grundwasseranreicherungen vermindert. Bauzeitlich genutzte Verkehrs- und Arbeitsflächen sind nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zu rekultivieren. Minderungsmaßnahme M4: Nutzung vorhandener Wege und Zufahrten Unter Beachtung des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden entsprechend 1a Abs. 2 BauGB sind zur Verminderung von zusätzlicher Inanspruchnahme von Boden und landwirtschaftlicher Nutzfläche die bereits vorhandenen Wege und Zufahrten zu den bestehenden WEA im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans für die Neuerrichtung bzw. Repowering-Maßnahmen zu nutzen. Minderungsmaßnahme M5: Überdeckung des Großteils der Fundamente mit Boden zur natürlichen Sukzession Das Fundament der WEA soll zum größten Teil unterirdisch angelegt werden. Somit kann ein Teil mit Erde überdeckt und begrünt werden, so dass oberflächig nur noch ein Pyramidenstumpf von ca. 6 m x 6 m sichtbar sein wird, auf den der Mast montiert wird. So kann ein nachhaltiger Eingriff in Vegetation und Landschaftsbild gemindert werden. Minderungsmaßnahme M6: Festsetzung der äußeren Gestaltung der WEA Die textliche Festsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplans zur äußeren Gestaltung der WEA zielt auf eine Gleichheit der Anlagen sowie eine unaufdringliche Eingliederung in den Landschaftsraum ab. Es sind nur Anlagen mit geschlossenem Rohrmast in weißer oder hellgrauer matter Farbe zulässig, die lediglich im unteren Bereich einen grünen Anstrich erhalten können. Werbungen in Ausnahme einer Firmensignatur sind unzulässig. Diese Maßnahme dient zur Verminderung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. 28 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

29 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit/Bevölkerung insgesamt Bestandsanalyse Mensch/menschliche Gesundheit/Bevölkerung insgesamt Im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans sind keine Wohnstandorte sowie keine bedeutenden Erholungsbereiche vorhanden. Im weiteren Umfeld befinden sich die dörflichen Siedlungen Wegendorf, Wesendahl und Buchholz, die eine mittlere bis hohe Wohnqualität aufweisen. Die siedlungsnahe Erholungsfunktion kann als mittel bis hoch eingeschätzt werden, wobei die Erholungsbereiche vorwiegend in den Waldkomplexen des Altlandsberger Waldes, des Gamengrunds, der Wesendahler und Buchholzer Heide sowie im Niederungsbereich des Wegendorfer Mühlenfließes und dem Grünlandkomplex südlich Buchholz liegen. Östlich des Geltungsbereiches befindet sich der Betriebsstandort Obstgut Franz Müller GmbH Wesendahl mit großflächigen Obstplantagen (vgl. auch Karte 2 im Anhang). Eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Umweltauswirkungen weisen die Siedlungs- und Erholungsgebiete mit ihrem nahen Umfeld sowie der landwirtschaftliche Betriebsstandort auf. Sie sind besonders schutzwürdig. Bedeutsame Umweltprobleme liegen in den Beeinträchtigungen durch Lärm-, Licht- und Schadstoffbelastungen, die erhebliche negative Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit haben können. Diese werden überwiegend in den genannten Ortschaften durch Flug-, und Straßenverkehr ausgelöst, jedoch sind sie in ihrer Bedeutsamkeit als gering einzuschätzen. Vorbelastungen gehen durch bereits errichtete WEA bei Wegendorf/Wesendahl/Buchholz aus. Das sind vorwiegend Schall- und Lichtimmissionen, die Beeinträchtigungen des menschlichen Wohlbefindens darstellen können. Die Wahrnehmung der Störungen ist jedoch deutlich subjektiv in Abhängigkeit von der mentalen Einstellung zum gesamtgesellschaftlichen Erfordernis der Emissionsquellen geprägt. Bedeutende Beeinträchtigungen durch bestehende Windparks sind i. d. R. in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht nachgewiesen worden. Dagegen hat der Straßen- und Flugverkehr im Allgemeinen eine gemessene deutlich erheblichere Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch Schall-, Licht- und Feinstaubemissionen zur Folge (vgl. UMWELTDATEN BBG 2008/2009, MUGV 2009). Ein weiterer Windpark befindet sich nordwestlich der Gemarkungsgrenze bei Steinau im Bereich des Ortes Krummensee Unvermeidbare Umweltauswirkungen Mensch/menschliche Gesundheit/Bevölkerung insgesamt Wirkungsprognose Ein vorrangiges Umweltziel ist der Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen vor schädlichen Umwelteinflüssen. Für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen spielt ein intaktes Wohn- und Lebensumfeld eine entscheidende Rolle. Dazu gehören Ungestörtheit, Ruhe, Vermeidung von Reizüberflutung sowie Bewegungsfreiheit in der umgebenden Landschaft. Gesundheitsgefahren und Belästigungen, die die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen können, müssen abgewendet werden. Durch die Planfestlegungen im Bebauungsplan können in den Sondergebieten WEA errichtet und betrieben werden. Mit dem Betrieb von WEA werden insbesondere Schall- und Lichtimmissionen sowie Beeinträchtigungen durch Schattenwurf und visuelle Störungen hervorgerufen. Schallbelastungen sind abhängig von der technischen Ausführung der WEA sowie von Windstärke und -richtung. Die Belastungen können einerseits technisch minimiert werden, andererseits ist ein ausreichender Abstand zu Wohnbebauungen das entscheidende mindernde Kriterium. Entsprechend der TA Lärm und des Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg zu Anforderungen an ÖKO-DATA Strausberg April

30 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 die Geräuschimmissionsprognose und an die Nachweismessung bei Windenergieanlagen (WEA) (WEA-Geräuschimmissionserlass) vom 31. Juli 2003 sind Immissionsrichtwerte und entsprechende Mindestentfernungen zu Siedlungsbereichen ermittelt worden. Der Luftschall unterhalb einer Frequenz von 20 Hertz wird als Infraschall bezeichnet. Der Mensch kann in diesen tiefen Bereichen Tonhöhen nicht mehr wahrnehmen. Es gibt natürliche Quellen des Infraschalls wie u. a. Meeresbrandung, starker böiger Wind oder Unwetter aber auch künstliche Quellen wie z. B. Lkw s, Flugzeuge, Kompressoren oder leistungsstarke Lautsprechersysteme in geschlossenen Räumen, die diesen Schall emittieren. Langzeitmessungen des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz an einer 1-MW-WEA brachten das Ergebnis, dass die Schallemissionen einer WEA, die dem Bereich des Infraschalls zugeordnet werden können, weit unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegen und keine Beeinträchtigungen auslösen. Gesundheitliche Auswirkungen wurden bisher erst bei Überschreitung der Hör- und Wahrnehmbarkeitsschwelle nachgewiesen (LFU, LGL 2012, MUGV 2013). Lichtimmissionen gehen vorwiegend von blinkenden Signaleinrichtungen sowie von Sonnenstrahl-Reflexionen auf den Rotorblättern aus. Die Signaleinrichtungen sind bei Licht kaum wahrnehmbar, können aber im Dunkeln als störend empfunden werden. Die Beeinträchtigung ist aktuell kaum zu mindern, da die Signaleinrichtungen aus Gründen der Flugsicherheit angebracht werden müssen. Technische Maßnahmen zur Minderung des plötzlichen Aufflackerns sowie der Sonnenstrahlen-Reflexion (z. B. spezielle matte Beschichtung der Oberflächen der Rotorblätter) werden derzeit entwickelt und bei Neuerrichtung von WEA bereits umgesetzt. Möglichkeiten zur Steuerung des automatischen Anschaltens der Signaleinrichtung nur im Falle einer Annäherung von Flugobjekten werden überprüft. Zu Beeinträchtigungen durch Schattenwurf kommt es, wenn sich bei niedrigem Sonnenstand die entstehenden Schatten der Rotorblätter über Wohnbereiche bewegen. Die Intensität nimmt mit der Entfernung ab. Visuelle Störungen gehen durch die Anlage und den Betrieb von WEA aus, da sie in ihrer Höhe und technischen Ausführung eine vertikale Dominanz aufweisen, die andere landschaftsbildprägende Elemente auch in größerer Entfernung überragt. Visuelle Beeinträchtigungen nehmen mit der Entfernung ab. Während im Nahbereich die Anlagen im Vordergrund stehen, rücken sie mit weiterer Entfernung in den Mittelgrund bis sie in weiter Entfernung mit dem Horizont verschmelzen. Unvermeidbare erhebliche Konflikte Lärmimmissionen Zur Beurteilung der Schallausbreitung durch den Betrieb von WEA im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans wurde ein Schalltechnisches Gutachten erstellt (vgl. AKUSTIKBÜRO DAHMS 2014). Zielstellung war, günstige Rahmenbedingungen für die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen und zur Einhaltung der Schall- Immissionsrichtwerte zu erarbeiten, um erhebliche Beeinträchtigungen auf den Menschen und seine Gesundheit zu vermeiden und gleichzeitig der Windenergie im Planungsraum substanziell unter Schonung der Umwelt-Ressourcen Raum zu verschaffen. Dabei wurden die Schallleistungspegel der bereits bestehenden WEA als Vorbelastung sowie auch die Schallausbreitungen aus den umliegenden Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten mit betrachtet und bewertet. Im Ergebnis des Gutachtens wurde eine Fläche um das Gebiet der bestehenden WEA ermittelt, in der bei Errichtung von WEA keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen auf die umliegenden Siedlungsbereiche zu erwarten sind (vgl. auch Karte 2 im Anhang). Für den Betrieb der bestehenden WEA in den Sondergebieten SO1 und SO2 wurden im Genehmigungsverfahren keine erheblichen Beeinträchtigungen festgestellt. Für die Errichtung und den Betrieb von zusätzlichen WEA im Sondergebiet SO2 der 1. Änderung des Bebauungsplans können auf Grundlage des Schallgutachtens keine zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigungen festgestellt werden, da sich der Bereich des Sondergebietes, der zur 30 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

31 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Errichtung von weiteren Anlagen zur Verfügung steht, im konfliktarmen Gebiet des Schallgutachtens befindet. Während der Bauphase kann es zu baubedingten Lärmemissionen insbesondere durch die Baufahrzeuge kommen. Diese Beeinträchtigung ist unerheblich, zeitlich begrenzt und nicht nachhaltig. Die Bautätigkeit erfolgt am Tage überwiegend in einem Abstand von > m zu Siedlungsflächen und ist somit keine erhebliche Beeinträchtigung des Menschen und seiner Gesundheit. Konkrete Minderungsmaßnahmen können erst im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgenommen werden. Lichtimmissionen und Schattenwurf Windenergieanlagen stellen ab einer Höhe von 100 m Hindernisse für die Luftfahrt dar und müssen entsprechend durch Hindernisfeuer mit Tages- und Nachtkennzeichnung gekennzeichnet werden. Die Funktionsweise moderner Anlagen (geringe Leuchtstärke, kurze Impulse, vertikale Abstrahlung) bewirken, dass die Hindernisfeuer vom Boden aus kaum wahrnehmbar sind und erhebliche Beeinträchtigungen vermindert werden. Weiterhin kann eine Synchronisation der Befeuerung zur Verminderung beitragen. Durch die Bewegung der Rotoren kommt es zum periodisch auftretenden Schattenwurf, der störend auf den Menschen wirken kann. Er ist abhängig von den Wetterbedingungen, dem Sonnenstand und der Anlagenhöhe. Die WEA-Schattenwurfleitlinie des Landes Brandenburg vom März 2003 (zuletzt geändert 2009) bildet die Grundlage zur Ermittlung und Beurteilung der Auswirkungen. Sie gibt Immissionsrichtwerte für die maximal mögliche Beschattungsdauer an, unterhalb derer erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen ausgeschlossen werden können. Das sind 30 Stunden pro Kalenderjahr oder 30 Minuten am Tag an ständig von Menschen genutzten Orten bzw. Gebäuden. In den Sondergebieten SO1 und SO2 sind Vorbelastungen durch bestehende WEA gegeben. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens konnten keine erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen festgestellt werden. Die Fläche des Sondergebietes SO2 zur Errichtung und Betrieb von zusätzlichen WEA befindet sich in einem Abstand von m zu Wohnbereichen, so dass keine zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigungen durch Lichtimmissionen und Schattenwurf zu erwarten sind. Die Wirkung von Immissionen auf den Menschen kann im vorliegenden Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplans teilweise nur abgeschätzt werden mit dem Ziel, die prinzipielle Durchführbarkeit des Bebauungsplanes einzuschätzen. Die konkrete Ausweisung der zu erwartenden Beeinträchtigungen und der Maßnahmen zu ihrer Minderung werden erst im nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgenommen und ist diesem vorbehalten. Visuelle Störwirkungen Visuelle Störungen sind abhängig von der Höhe der WEA, des Abstandes von Siedlungsbereichen bzw. markanten Aussichtspunkten und Sichtachsen, dem Relief sowie der Verschattung der Umgebung durch z. B. Bebauung und Gehölzflächen. Von einer optischen Bedrängung von Wohnbebauungen kann ausgegangen werden, wenn der Abstand zur WEA unter dem Dreifachen der Gesamtanlagenhöhe liegt. Ist der Abstand größer, können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden (vgl. OVG NORDRHEIN-WESTFALEN, Beschluss v , Az.: 8 A 2764/09) (vgl. auch Karte 2 im Anhang). In den Sondergebieten SO1 und SO2 sind Vorbelastungen durch bestehende WEA gegeben. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens konnten keine erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen festgestellt werden. Die Fläche des Sondergebietes SO2 zur Errichtung und Betrieb von zusätzlichen WEA befindet sich in einem Abstand von m zu Siedlungsflächen mit Wohnnutzungen, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen durch visuelle Störwirkungen auch bei Errichtung von WEA mit 200 m Gesamthöhe zu erwarten sind. Allerdings gilt für die 1. Änderung des Bebauungsplans durch die textliche Festsetzung 2.7 eine Höhenbeschränkung von 160 m Gesamthöhe für zu errichtende WEA, so dass die Errichtung höherer Anlagen ausgeschlossen ist. ÖKO-DATA Strausberg April

32 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April Schutzgut Pflanzen Bestandsanalyse Pflanzen Die folgende Tabelle (vgl. Tab. 5) stellt die aktuelle Biotopstruktur im Untersuchungsbereich (500 m um die Sondergebiete SO1 und SO2) nach einer Vor-Ort-Kartierung im Mai 2014 dar (vgl. auch Karte 3 im Anhang): Tab. 5: Aktuelle Biotop- und Vegetationsstruktur im Untersuchungsbereich Biotoptypen-Code Biotoptyp (ZIMMERMANN et al. 2011) lückige Hecken ohne Überschirmung, überwiegend heimische Gehölze geschlossene Hecken mit Überschirmung, überwiegend heimische Gehölze Wallhecken in bestimmten Ausbildungen geschützt mehr oder weniger geschlossene Alleen und in gesundem Zustand, überwiegend heimische Baumarten, überwiegend Altbäume Intensiv-Obstanlage, genutzt intensiv genutzte Sandäcker Straßen mit Asphalt- oder Betondecken ohne bewachsenen Mittelstreifen, mit regelmäßigem Baumbestand Schutzstatus ( 17, 18 BbgNatSchAG) Gefährdung Bedeutung nein gefährdet hoch für Biotopund Artenschutz nein gefährdet hoch für Biotopund Artenschutz stark gefährdet hoch für Biotopund Artenschutz geschützt stark gefährdet hoch bis mittel für Biotop- und Artenschutz nein nicht gefährdet gering für Biotopund Artenschutz nein nicht gefährdet gering für Biotopund Artenschutz nein nicht gefährdet keine für Biotopund Artenschutz unbefestigter Weg nein nicht gefährdet gering für Biotopund Artenschutz Lagerflächen nein nicht gefährdet keine für Biotopund Artenschutz Das Untersuchungsgebiet ist von artenarmen Ackerbiotopen und intensiv genutzten Obstplantagen geprägt, die zum geringen Teil durch Alleen und Hecken durchschnitten werden. Für den Biotop- und Artenschutz sind die Gehölzstrukturen als Lebensraum und Biotopverbundelement von hoher Bedeutung, während die intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereiche von geringer Bedeutung sind. Schützenswerte und seltene Pflanzen sind nicht vorhanden. In der weiteren Umgebung sind als Biotope mit hoher Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Schafschwingel- Kiefern- Trockenwald des Spitzberges sowie der Grünlandkomplex mit Feuchtwiesen, Kleingewässern und Röhrichtbeständen südöstlich des Sondergebietes SO2 bei Buchholz hervorzuheben. Eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Umweltauswirkungen, insbesondere Überbauung, haben die Hecken und Alleen, da sie Biotopkomplexe darstellen, deren Regeneration nur in langen Zeiträumen möglich ist. Die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen weisen eine geringe Empfindlichkeit auf, da sie anthropogen genutzt werden und in kurzen Zeiträumen einer ständigen Veränderung unterliegen. Umweltprobleme liegen in der landwirtschaftlichen Nutzung mit der Verwendung von Düngemitteln und Pestiziden, die zu Schad- und Nährstoffeinträgen führen. Weiterhin kommt es 32 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

33 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 zu mechanischen Beeinträchtigungen durch verdichtendes Pflügen und durch das Umpflügen der Randzonen angrenzender Biotope. Vorbelastungen bestehen durch die Errichtung von WEA, wodurch bereits Flächen für die Standorte und Zuwegungen überbaut bzw. überprägt wurden. Allerdings konnte sich um die Mastfüße der Anlagen eine Ruderalvegetation ausbilden, die eine höhere Bedeutung als Biotop gegenüber den Ackerflächen darstellt Unvermeidbare Umweltauswirkungen Pflanzen Wirkungsprognose Die Errichtung von WEA ist mit Flächeninanspruchnahme verbunden, wobei Biotope überbaut bzw. überprägt werden. Die Sondergebiete SO1 und SO2 der 1. Änderung des Bebauungsplans überlagern intensiv genutzte Sandäcker sowie überschirmte geschlossene und lückige Hecken, die jedoch in ihrer Länge (gesamt ca. 855 m) durch die Baumaßnahmen nicht berührt werden müssen. Somit bleibt durch den Bau von WEA ein Verlust von intensiv bewirtschafteten Ackerbiotopen (vgl. auch Karte 3 im Anhang). Durch folgende Maßnahmen werden zusätzliche Verluste an Biotopen vermieden und vermindert: V2: Festsetzung der Sondergebiete SO1 und SO2 unter Erhalt und Berücksichtigung von landschaftsbildprägenden Alleen, V4: Beschränkung der Zufahrten, M1: Festsetzungen zur maximal zulässigen Grundfläche je WEA und zur insgesamt in den Sondergebieten SO1 und SO2 überbaubaren Fläche sowie die zulässige Überschreitung der Grundfläche, M4: Nutzung vorhandener Wege und Zufahrten, M5: Überdeckung des Großteils der Fundamente mit Boden zur natürlichen Sukzession. Durch die Vermeidungsmaßnahme V2 (Erhalt und Berücksichtigung von landschaftsbildprägenden Alleen) befinden sich die Alleen außerhalb der Sondergebiete und werden durch Bauvorhaben unter Nutzung vorhandener Zuwegungen zu bereits bestehenden WEA (Vermeidungsmaßnahme V4, Minderungsmaßnahme M4) nicht beeinträchtigt. Unvermeidbare erhebliche Konflikte Folgender Biotopverlust ist bau- und anlagebedingt zu erwarten (vgl. Tab. 6): Tab. 6: Biotopverlust Biotoptyp Sondergebiet SO intensiv genutzte Sandäcker Sondergebiet SO intensiv genutzte Sandäcker Flächenverlust durch Vollversiegelung Flächenverlust durch Teilversiegelung Planung Bestand Planung Bestand maximal zulässiger zusätzlicher Flächenverlust m² m² m² m² m² m² 800 m² m² m² m² gesamt: m² Der unvermeidbare Verlust von Ackerfläche ist in Hinblick auf die geringe Wertigkeit als Biotop nicht als erheblicher Eingriff zu sehen und daher als Schutzgut nicht auszugleichen. Mit der Errichtung bereits von 7 WEA im Sondergebiet SO1 und 2 WEA im Sondergebiet SO2 erfolgten bereits Ausgleichsmaßnahmen für die Beanspruchung von m² Ackerfläche, die als Mehrfachkompensationsmaßnahmen zur Aufwertung des Biotopbestandes des Landschaftsraumes dienten. Entsprechend den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans kann es zu einem maximal zulässigen zusätzlichen Flächenverlust an Acker von ÖKO-DATA Strausberg April

34 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April m² kommen (Sondergebiet SO1 = m², Sondergebiet SO2 = m²). Mit Minderungsmaßnahme M5 (Überdeckung des Großteils der Fundamente mit Boden zur natürlichen Sukzession) kommt es zu Aufwertung durch die dauerhafte Ansiedlung von Gräsern und Wildkräutern. Der Verlust an 13 Alleebäumen an der L 235 zur Anbindung der Zuwegungen ist im Rahmen der Genehmigungsplanung der bereits errichteten WEA ausgeglichen worden. Da keine besonders geschützten Pflanzenarten in den Sondergebieten SO1 und SO2 vorhanden sind, treten Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG nicht ein. 2.4 Schutzgut Tiere Bestandsanalyse Tiere Vogelarten Die Erfassung von Brutvögeln im Bereich der WEA und in der Gemarkung Stadt Altlandsberg erfolgte im Spätsommer 2013 und im Frühjahr Darüber hinaus wurden vorhandene Fachliteratur (HOFFMANN & KOSZINSKI 1993; ABBO 2001) ausgewertet, Beobachtungen von Personen mit Regionalkenntnissen herangezogen sowie die aktuellen Bestandsdaten der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg abgefragt. Die Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplans besitzt eine untergeordnete Bedeutung im Hinblick auf das Brutvorkommen von TAK-relevanten (vgl. TAK 2012, ERLASS MUGV 2011) und Rote-Liste-Arten. Weite Bereiche der Ackerflächen und der sich nördlich anschließenden Feldflur bis Grenze Rudolfshöhe sind durch ihre Strukturarmut und intensive ackerbauliche Bewirtschaftung als Bruthabitate stark eingeschränkt. Allerdings existieren in den gut strukturierten Bereichen an bzw. außerhalb der Sondergebiete (v. a. südliche Grenze) Brutvorkommen von TAK-relevanten Arten (Kranich, Rohrweihe, Weißstorch), deren Schutz- und Restriktionsbereiche von Belang sind. Die Arten der Roten Liste ohne TAK-Relevanz haben im WEA-Bereich bzw. an dessen Grenzen keine signifikant erhöhten Bestandsdichten. Die Bereiche der Obstplantagen östlich des Geltungsbereiches (nördlich Wesendahl) zeigen aufgrund der intensiven Bewirtschaftung (z. T. großflächige Rodung alter Obstbaumbestände, Pestizid-Einsatz) keine erhöhten Brutbestände von Singvögeln. In der folgenden Tabelle (vgl. Tab. 7) sind die TAK-relevanten Brutvogelarten mit ihren Brutplätzen und Abständen zu den Sondergebieten laut Kartierung 2013/2014 aufgeführt (vgl. auch Karte 3 im Anhang): Tab. 7: Brutplätze im Umfeld der Sondergebiete SO1 und SO2 Brutplatz Abstand [m] Lage zu den Sondergebieten Schutzbereich laut/restriktions bereich TAK (MUGV 2012) [m] Schutz der Fortpflanzungsstätte ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Kranich 1 ca Südwest 500/- endet mit Aufgabe des Kranich 2 ca Süd 500/- Reviers Kranich 3 ca Südost 500/- Kranich 4 ca Südost 500/- Kranich 5 ca Ost 500/- Rote Liste Bbg 2008 Rohrweihe ca Südost 500/- gefährdet Weißstorch 1 ca Südwest 1.000/3.000 endet mit natürlichem Weißstorch 2 ca Süd 1.000/3.000 Zerfall des Horstes, spätestens 5 Jahre Weißstorch 3 ca Südost 1.000/3.000 nach Aufgabe des Horstes bzw. Reviers - gefährdet 34 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

35 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Die aufgeführten Vogelarten sind nach 7 Abs. 2 Nr. BNatSchG streng geschützte Arten. Trotz der zunehmenden Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg nimmt der Brutbestand des Kranichs seit Jahren weiter zu. Der stabile bis abnehmende Brutbestand der Rohrweihe in Brandenburg ist zwar durch Brutplatzverluste bedingt, diese gründen jedoch auf der Entwässerung kleinflächiger Brutbiotope in der intensiv genutzten Agrarlandschaft und stehen somit nicht mit der Entwicklung der Windenergienutzung im Zusammenhang (vgl. RYSLAVY et al Rote Liste Brutvögel Brandenburg). Der Weißstorch kommt in Brandenburg fast flächendeckend vor und besiedelt besonders dicht die Flussniederungen, Luchbereiche und ausgedehnten Agrarlandschaften mit einem hohen Anteil an Fließ- und Kleingewässern sowie Grünlandbereichen. Der Bestand ist seit 2004 leicht rückläufig, was auf die Entwässerung der Landschaft, die intensive Landwirtschaft (insbesondere der Anbau von Energiepflanzen) sowie die Kollisions-Gefährdung an Stromleitungen zurückzuführen ist (vgl. ABBO 2012). Im Bereich der Sondergebiete SO1 und SO2 sowie angrenzend ist die Feldlerche (gefährdet nach RL Bbg) als relativ häufiger und regelmäßiger Brutvogel beobachtet worden. In Brandenburg kommt die Art als Bodenbrüter flächendeckend vor, jedoch geht der Bestand seit dem Jahr 2000 stetig zurück. Die Ursachen liegen in der Intensivierung der Landwirtschaft (insbesondere der Anbau von Energiepflanzen), dem Einsatz von Pestiziden sowie der zeitigen und häufigen Mahdtermine von Grünlandflächen (vgl. ABBO 2012). In der weiteren Umgebung der Sondergebiete, überwiegend im Bereich der Feldhecken, Ruderalflächen, Waldränder und Kleingewässer, brüten u. a. die Rote-Liste-Arten Baumpieper, Feldsperling, Gelbspötter, Neuntöter, Pirol, Schafstelze und Sperber. In den umliegenden Dörfern Wesendahl, Wegendorf und Buchholz hat die Rauchschwalbe ihre Brutplätze (vgl. avifaunistisches Gutachten im Anhang). Die Agrarlandschaft um Buchholz, Wesendahl und Wegendorf wird vorwiegend in den Herbst- und Wintermonaten als Rast- und Nahrungshabitat sowie Sammelplatz von Kranich, Kiebitz, Graureiher, Baumfalke und Rotmilan genutzt, wobei die Ackerflächen südlich der L 235 und westlich der Straße von Buchholz nach Wegendorf (K 6427), einschließlich des Bereiches des südlich der L 235 liegenden Sondergebietes SO2, bevorzugt werden. Dabei ist die Anzahl der Individuen relativ gering, so dass entsprechend der TAK (MUGV 2012) keine bedeutenden Rast- und Äsungsflächen, für die Schutz- und Restriktionsbereiche einzuhalten sind, zu verzeichnen sind (vgl. avifaunistisches Gutachten im Anhang). Fledermausarten Bedeutende Fledermausvorkommen im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans und in der Umgebung, wie Wochenstuben, Männchenquartiere, Winterquartiere und Reproduktionsschwerpunkte, sind derzeit nicht bekannt. Wochenstuben und Quartiere mit geringen Individuenzahlen sowie Jagdhabitate lassen sich im Siedlungsbereich und in den naturnahen, gewässerreichen Waldbereichen des Altlandsberger Waldes und strukturreichen Offenlandgebieten mit Alleen, Hecken, Baumreihen, Bächen und Gräben wie u. a. um Altlandsberg und Gielsdorf vermuten. Im Bereich der relativ strukturarmen Ackerlandschaft um Wegendorf, Wesendahl und Buchholz konnten bisher nur sehr geringe Flugbewegungen von Großem und Kleinen Abendsegler sowie Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus aufgezeichnet werden (vgl. Gutachten im Anhang). Eine hohe Empfindlichkeit gegenüber der Errichtung und dem Betrieb von WEA weisen die Brutplätze bedrohter störungssensibler und besonders störungssensibler Vogelarten (TAK- Arten) sowie Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz auf. Sie sind vor erheblichen Beeinträchtigungen und Verlust zu schützen. Bedeutsame Umweltprobleme liegen im Planungsbereich und weiteren Untersuchungsgebiet in der intensiven Landwirtschaft mit dem Eintrag von Nähr- und Schadstoffen durch den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden. Des Weiteren bestehen Vorbelastungen durch die bereits bestehenden WEA. ÖKO-DATA Strausberg April

36 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April Unvermeidbare Umweltauswirkungen Tiere Wirkungsprognose Bei störungsempfindlichen Brutvogelarten kann es durch das Meiden der WEA aufgrund der Rotorengeräusche und der dort veränderten Luftströmung zu Verlusten von Habitat- und Nahrungsflächen kommen. Dies ist besonders bei Brut- und Zugvögeln der Fall, wobei sich Brutvögel durch die dauerhafte Anwesenheit im gleichen Lebensraum auf die Störquellen besser einstellen und somit gewöhnen können. Minder störungsempfindliche Arten wie Kranich, Rohrweihe und Rotmilan stellen sich auf die Hindernisse ein und zeigen kaum Veränderungen in der Nutzung des Lebensraumes. Bei denjenigen Arten dieser Gruppe, deren Flugbewegungen auch im Rotorbereich stattfinden, sind die meisten Kollisionsopfer zu verzeichnen (hier speziell Rotmilan, teilweise Weißstorch und Rohrweihe), sie sind daher als besonders schlaggefährdet einzustufen (vgl. DÜRR 2014b - Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte). Für bestimmte Arten scheint der Bestand von WEA nebensächlich, wenn gleichzeitig günstige Nahrungsbedingungen vorhanden sind. Bepflanzungen und sich ausbildende Ruderalfluren im Bereich des Mastfußes, auf der Kranaufstellfläche und an den Wegrändern erhöhen das Nahrungs- und Brutplatzangebot für Kleinvögel. Diese werden durch die direkten Wirkungen von WEA kaum beeinträchtigt, da ihre Flughöhe unterhalb der Rotorblätter liegt. Für Kleinvögel stellt der mögliche Verlust von Gehölzstrukturen eine größere Beeinträchtigung dar, als die WEA selbst. Für Singvögel sind kaum erhebliche Auswirkungen gegenüber WEA zu erwarten (vgl. HÖTKER et al. 2004, HÖTKER 2006). Während die im direkten Umfeld der WEA brütenden Vögel nicht oder kaum vom Vogelschlag betroffen sind, besteht für bestimmte Greifvogelarten (hier speziell Rotmilan) ein erhöhtes Kollisionsrisiko, da sie das Anlagenumfeld auch als Teillebensraum nutzen und zwischen den Anlagen einer Windfarm jagen (vgl. DÜRR 2014b). Bedingt durch das artspezifische Verhalten bei der Nahrungssuche und der Jungenaufzucht ist das Kollisionsrisiko brütender Kraniche sehr gering. Auch Rohrweihen kollidieren sehr selten mit Windenergieanlagen - im Land Brandenburg sind bislang 4 Schlagopfer bei einem Bestand von ca bis 1500 Brutpaaren bekannt (vgl DÜRR 2014b). Erkenntnisse der letzten Jahre zeigen, dass sowohl Kranich- als auch Rohrweihebruten in geringer Entfernung (bis < 200 m Kranich, bis 175 m Rohrweihe) zu Windenergieanlagen dokumentiert werden und dass ab einer Entfernung von 400 m (Kranich) bzw. 200 m (Rohrweihe) keine Beeinträchtigungen der Brut mehr feststellbar sind (vgl. SCHELLER et VÖKLER 2007). Werden WEA in Rastgebieten und Zugkorridoren ziehender Vogelarten errichtet, so kann ein erhöhtes Kollisionsrisiko die Folge sein. Jedoch scheinen Zugvogelarten wie u. a. nordische Gänse und Kraniche infolge des artspezifischen Meideverhaltens die Anlagen in gesicherten Abständen zu umfliegen bzw. bei weiteren Flugstrecken aufgrund der größeren Flughöhe zu überfliegen. Dies ändert sich jedoch bei schlechter Sicht durch z. B. Nebel oder Dunkelheit. Die Arten reduzieren dann ihre Flughöhe und demzufolge steigt das Kollisionsrisiko. Bei dunstiger Wetterlage und fehlender Weitsicht ist es besonders für größere Zugvögel, die in Höhe der Rotorblätter fliegen, aufgrund ihres relativ hohen Körpergewichts problematisch, schnell genug zu reagieren und den Anlagen auszuweichen (vgl. MÖCKEL et WIESNER 2007). Trotz der steigenden Anzahl der Windenergieanlagen sind bislang nur wenige Kollisionsopfer ziehender Vogelarten bekannt (vgl. DÜRR 2014b), so dass die unmittelbare Schlaggefährdung als gering gewertet werden kann. Die langfristige Eignung von Rastplätzen ist neben dem Fehlen von Störungen, die z. B. durch WEA entstehen können, auch durch die landwirtschaftliche Nutzung und somit das Angebot sowie die Erreichbarkeit der Nahrungsflächen im Umfeld des Rastplatzes bedingt. Fledermauspopulationen können ebenfalls durch WEA erheblich beeinträchtigt werden. Der überwiegende Teil waldbewohnender Fledermausarten nutzt den bodennahen Bereich, Lichtungen, Waldränder, Wege und Schneisen zur Nahrungsaufnahme. Sommerquartiere sind hauptsächlich in Altbäumen zu finden während Massenwinterquartiere vorwiegend in Baulichkeiten, Stollen, Eiskellern oder Höhlen mit gleichbleibender Temperatur und Feuch- 36 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

37 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 tigkeit aufgesucht werden (vgl. BUNR, DNR 2011). Gefährdungen können sowohl durch direkte Kollisionen und Verletzungen aufgrund der Rotorbewegungen der Anlagen entstehen, jedoch auch durch die WEA an sich, indem es z. B. aufgrund des ausgeprägten Erkundungsverhaltens der Tiere zu Verlusten einzelner Individuen kommt, die die Gondel von WEA als potenzielles Quartier erkunden und den Ausgang anschließend nicht wiederfinden. Störeffekte infolge von Barrierewirkungen (Schall, Luft) können zu einem Verlust an Jagdhabitaten, zur Meidung von Lebensräumen oder zur Verlagerung von Flugkorridoren führen. Die Kollisions-Gefährdung von Fledermäusen durch WEA ist artspezifisch und im Jahreslauf unterschiedlich stark ausgeprägt. Besonders hohes Gefährdungspotenzial besteht in Bereichen, die regelmäßig von einer Vielzahl von Tieren aufgesucht werden (z. B. Quartiere, Jagdgebiete, regelmäßig genutzte Flugkorridore) und das besonders für diejenigen Arten, die größere Flughöhen erreichen und somit in die Verwirbelungszone der Rotoren von WEA geraten können. Insbesondere altholzreiche Waldgebiete, Waldränder und Gehölzstrukturen wie Hecken, Alleen und Baumreihen sowie Gewässer sind Lebensräume, die durch eine erhöhte Flugaktivität von Fledermausarten gekennzeichnet sind. Bei Überlagerung mit WEA kann in diesen Bereichen die Zahl der an WEA kollidierten Fledermäuse i. d. R. deutlich die der Vögel übertreffen (DÜRR & BACH 2004, JOHNSON et al. 2000). Durch Freihaltung dieser relevanten Biotopstrukturen sowie durch zeitliche Steuerung des Betriebes von WEA (Abschaltzeiten) zu bestimmten Tages- bzw. Nachtzeiten im Jahresverlauf, in denen eine besonders hohe Flugaktivität durch u. a. Paarungsflüge und Züge in die Winterquartiere zu verzeichnen ist, können erhebliche Konflikte vermieden werden. Entsprechend der Handlungsempfehlung zum Umgang mit Fledermäusen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Brandenburg (ERLASS MUGV 2011) sind die Arten Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Zweifarbfledermaus aufgrund ihrer Lebensweise und Nutzung des freien Luftraumes als Jagdrevier besonders durch Kollision gefährdet. Alle weiteren in Brandenburg vorkommenden Arten sind voraussichtlich durch die Planfestlegungen nicht erheblich in ihrem Populationsbestand betroffen (ebenda). Unvermeidbare erhebliche Konflikte Vogelarten Die Betroffenheit der TAK-relevanten und nach Rote Liste gefährdeten Brutvögel im Bereich der Sondergebiete SO1 und SO2 wird in der folgenden Tabelle (vgl. Tab. 8) dargestellt (vgl. auch Karte 3 im Anhang): Tab. 8: Betroffenheit TAK-relevanter und gefährdeter Brutvogelarten Brutvogel Schutzbereich laut TAK (MUGV 2012) Restriktionsbereich laut TAK (MUGV 2012) Einschätzung der möglichen Betroffenheit durch die Planung Kranich 500 m kein 5 Brutplätze in einer Entfernung von m bis m; Schutzbereiche sind nicht betroffen; keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten; Vorbelastung durch bestehende WEA Rohrweihe 500 m kein 1 Brutplatz in einer Entfernung von m; Schutzbereich ist nicht betroffen; keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten; Vorbelastung durch bestehende WEA ÖKO-DATA Strausberg April

38 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Brutvogel Schutzbereich laut TAK (MUGV 2012) Restriktionsbereich laut TAK (MUGV 2012) Einschätzung der möglichen Betroffenheit durch die Planung Sperber kein kein Weißstorch m m 3 Brutplätze in einer Entfernung von m bis m; Schutzbereiche sind nicht betroffen; Sondergebiete SO1 und SO2 im Restriktionsbereich zweier Brutplätze; keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten, da keine Hauptnahrungshabitate und Flugbeziehungen betroffen sind; Vorbelastung durch bestehende WEA Feldlerche kein kein Brutplätze im Bereich der Sondergebiete SO1 und SO2; keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten, da Vorbelastung durch bestehende WEA und anlagebedingter Flächenverlust durch zusätzliche WEA-Standorte im Sondergebiet SO2 (800 m², entspricht ca. 0,02 % des Habitats) unerheblich ist Rotmilan kein kein Geltungsbereich wird als Rast- und Nahrungshabitat insbesondere in den Wintermonaten genutzt; keine Betroffenheit von Brutplätzen; erhebliche Beeinträchtigungen sind voraussichtlich nicht zu erwarten, da Vorbelastung durch WEA und das Kollisionsrisiko durch den Betrieb von maximal zwei zusätzlichen WEA im Sondergebiet SO2 nicht signifikant erhöht wird Durch das Planvorhaben kommt es voraussichtlich zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der störungssensiblen und gefährdeten Brutvogelarten. Die Schutzbereiche laut TAK (MUGV 2012) sind eingehalten. Die Hauptnahrungshabitate der betroffenen Weißstörche liegen im gewässerreichen Grünlandbereich um die Ortsteile Wesendahl und Bruchmühle sowie im Gamengrund. Flugbeziehungen dahin werden nicht erheblich beeinträchtigt. Die von der Planung beanspruchte intensiv genutzte Ackerfläche wird nur in Zeiten der Ernte und des Umbruchs vom Weißstorch zur Nahrungssuche aufgesucht. Dabei bestehen Vorbelastungen durch errichtete WEA. Das allgemeine Kollisionsrisiko durch den Betrieb von voraussichtlich zwei zusätzlichen WEA im Sondergebiet SO2 wird nicht signifikant erhöht. Für Rastvögel sind keine TAK-relevanten Individuenzahlen im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend ermittelt worden. Eine erhebliche Beeinträchtigung von Rastvögeln ist durch das Planvorhaben nicht zu erwarten. Fledermausarten Durch das Planvorhaben sind relativ strukturarme intensiv genutzte Ackerflächen betroffen. Insbesondere die Sondergebiete SO1 und SO2 beinhalten keine Habitate, die als Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermausarten in Betracht kommen. Somit sind anlagebedingte Beeinträchtigungen nicht zu erwarten. Durch die Habitatstruktur des Geltungsbereiches und der Umgebung sind geringe Flugaktivitäten von Fledermäusen zu verzeichnen. Im Bereich der Alleen an der L 235, an den Wegen zwischen Wesendahl und Werneuchen sowie Buchholz und Wesendahl sowie an den Heckenstrukturen am Weg zwischen Wesendahl und Werneuchen konnten Flugaktivitäten von Großem und Kleinen Abendsegler, Rauhaut- und Zwergfledermaus in geringen Individuenzahlen ermittelt werden. Somit kann von einem geringen Kollisionsrisiko dahingehend gefährdeter Fledermausarten, wie der Große und Kleine Abendsegler, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus (vgl. ERLASS MUGV 2011), ausgegangen werden. Durch die Vorbelas- 38 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

39 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 tung von derzeit bestehenden WEA ist eine Gewöhnung der lokalen Population anzunehmen. Artenschutzrechtliche Belange Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs.1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG gelten für alle besonders und streng geschützten Tierarten des Anhang IV der FFH-RL und der VS- RL. Das sind alle im Plangebiet vorkommenden Vogel- und Fledermausarten, insbesondere die vorkommenden TAK-relevanten Vogelarten (Kranich, Rohrweihe, Weißstorch) sowie Rotmilan und Sperber als streng geschützte Arten nach Anhang I der VS-RL. Die Zugriffsverbote des 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG beinhalten: Tötungsverbot (Nr. 1), Störungsverbote während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten (Nr. 2), Beschädigungs- und Zerstörungsverbote von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nr. 3). Folgende Maßnahmen dienen der Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen: Vermeidungsmaßnahme V2: Festsetzung der Sondergebiete SO1 und SO2 unter Erhalt und Berücksichtigung von landschaftsbildprägenden Alleen, Vermeidungsmaßnahme V3: Beschränkungen von Bauzeiten. Zur Vermeidung der Verbotstatbestände erfolgte die Ausweisung der Sondergebiete SO1 und SO2 in der 1. Änderung des Bebauungsplans unter Einhaltung der Schutzabstände von Vogel- und Fledermausarten der aktuellen TAK (vgl. ERLASS MUGV 2011, MUGV 2012). Somit ist davon auszugehen, dass die Verbotstatbestände für die im weiteren Untersuchungsraum vorkommenden TAK-Vogel- und Fledermausarten durch das Planvorhaben nicht berührt werden. Durch die Überplanung von intensiv genutzten Ackerflächen in Zusammenhang mit den vermeidungsmaßnahmen V2 und V3 kommt es zu keiner Verletzung der Störungs- und Beschädigungsverbote. Die Vogelarten Sperber und Rotmilan nutzen die Ackerflur um Wesendahl, Wegendorf und Buchholz als Nahrungshabitat, die Brutplätze liegen außerhalb des Geltungsbereiches vermutlich in einem ausreichenden Abstand zum Planungsvorhaben. Mit der Minderungsmaßnahme M1 (Festsetzungen zu maximal zulässigen Grundflächen und Überschreitungen) wird die Überplanung von Lebensraum auf ein minimales Maß beschränkt. Mit der Möglichkeit der Errichtung und dem Betrieb von voraussichtlich zwei zusätzlichen WEA im Sondergebiet SO2 erhöht sich das Kollisionsrisiko der vorkommenden Vogelarten nicht signifikant, so dass die Tötungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG, des Art. 12 FFH-RL und Art. 5 VS-RL nicht als einschlägig zu betrachten sind. In Auswertung des Fledermaus-Gutachtens (vgl. Anhang) ist festzustellen, dass die Sondergebiete der 1. Änderung des Bebauungsplans in einem Landschaftsraum mit für Brandenburg durchschnittlichem Fledermausvorkommen liegen und somit keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos vorliegt (vgl. ERLASS MUGV 2011). Artenschutzrechtliche Verbote des 44 BNatSchG stehen unter der Voraussetzung der Durchführung der Vermeidungsmaßnahmen V2 und V3 dem Planungsvorhaben nicht entgegen. 2.5 Schutzgut Biologische Vielfalt Bestandsanalyse Biologische Vielfalt Unter biologischer Vielfalt ist die Mannigfaltigkeit des Lebens der Organismen und ökologischen Komplexe auf der Erde zu verstehen. Dazu gehört die Vielfalt der Ökosysteme (Lebensgemeinschaften, Lebensräume, Landschaften), der Arten und ihrer genetischen Vielfalt untereinander. ÖKO-DATA Strausberg April

40 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist durch einen struktur- und artenarmen, intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum gekennzeichnet. Vereinzelte Alleen und Hecken sowie Ruderalstrukturen an Wegrändern bilden Lebensräume, die eine eher untergeordnete Bedeutung für die Artenvielfalt haben. Die Bestandsaufnahmen zu den Biotoptypen sowie zu Vogel- und Fledermausarten unterlegen diese Aussage (vgl. Kap , sowie die Gutachten im Anhang). Im weiteren Umkreis befindet sich dagegen eine Vielzahl von vernetzten und schützenswerten Ökosystemen mit ihren Arten, wie Moore, Moorgehölze, Röhrichte, naturnahe Waldbereiche, Fließ- und Standgewässer mit ihren Randzonen, Kleingewässer, Feuchtgrünländer, Sandtrockenrasen, Hochstaudenfluren, Gebüsche, Feldgehölze und Streuobstwiesen. Sie haben eine hohe Bedeutung hinsichtlich der Biodiversität und bilden bedeutsame Elemente im Biotopverbundsystem zum genetischen Austausch der Arten. Die Empfindlichkeit der biologischen Vielfalt im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist durch die untergeordnete Ausprägung als gering eingeschätzt werden. Hingegen sind die Landschaftsräume im weiteren Umfeld (z. B. Gamengrund, Bereiche um Buchholz, Wesendahl und Wegendorf mit fließ- und kleingewässerreichen Grünlandland- und Waldstrukturen) von hoher Empfindlichkeit gegenüber Umweltauswirkungen. Die Umweltprobleme im Planungsbereich liegen in der intensiven Landwirtschaft, dem Eintrag von Nähr- und Schadstoffen aus Düngemitteln und Pestiziden sowie in der Strukturarmut durch großflächige Ackerschläge und Obstplantagen und der fehlenden Vernetzung von Biotopverbundelementen. Vorbelastungen bestehen durch bereits errichtete WEA, was u. a. zu einem zusätzlichen Meideverhalten insbesondere von Vogel- und Fledermausarten führt. In den letzten Jahren sind im weiteren Untersuchungsraum verschiedene Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen sowie der Arten- und Biotopvielfalt durchgeführt worden. Mit der Anlage von Gehölzstreifen (u. a. Feldflur östlich Altstadt Altlandsberg), mit Waldumbau- sowie Renaturierungsmaßnahmen (u. a. östlich von Buchholz) und Wiedervernässung (u. a. im Bereich des Langen Elsenfließes und Wegendorfer Mühlenfließes) sind bedeutende Biotopstrukturen und Verbundsysteme wieder hergestellt und entwickelt worden Unvermeidbare Umweltauswirkungen Biologische Vielfalt Wirkprognose Mit der Möglichkeit der zusätzlichen Errichtung und dem Betrieb von WEA im Sondergebiet SO2 der 1. Änderung des Bebauungsplans sind keine erheblichen Verluste und Beeinträchtigungen von Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten sowie Gemeinschaften zu erwarten. Durch die struktur- und artenarme Ausprägung des Planungsgebietes sowie die Vorbelastung durch bereits bestehende WEA wird es zu keinen zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut kommen. Die derzeitige Stellung des Untersuchungsraumes als Ökosystem und Landschaftsraum sowie im Biotopverbundsystem wird sich durch das Planvorhaben nicht verändern. 2.6 Schutzgut Schutzgebiete nationaler Bedeutung Bestandsanalyse Schutzgebiete nationaler Bedeutung Besonders schützenswerte Bereiche mit einer hohen biologischen Vielfalt sind als nationale und europäische Schutzgebiete ausgewiesen (vgl. auch Karte 3 im Anhang). Ab einer Entfernung von mehr als m zu den Sondergebieten SO1 und SO2 befinden sich: östlich das LSG Gamengrund, das LSG Strausberger und Blumenthaler Wald- und Seengebiet, südlich das LSG Niederungssystem des Fredersdorfer Mühlenfließes und seiner Vorfluter, das NSG Fredersdorfer Mühlenfließ, Langes und Breites Luch, 40 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

41 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 westlich das LSG Niederungssystem des Neuenhagener Mühlenfließes und seiner Vorfluter sowie das NSG Langes Elsenfließ und Wegendorfer Mühlenfließ. Die Schutzzwecke sowie die Bedeutung und das Entwicklungspotenzial sind ausführlich im Umweltbericht zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung der Stadt Altlandsberg betrachtet worden und diesem zu entnehmen. Eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Umweltauswirkungen weisen die Schutzgebiete auf, da deren Schutzzwecke bzw. Erhaltungsziele insbesondere dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen seltener, bedrohter und störungssensibler Tier- und Pflanzenarten sowie dem Erhalt der Lebensgrundlagen gilt. Sie haben eine hohe Bedeutung und Funktion für den Bestand der biologischen Vielfalt und sind gegenüber Veränderungen im Naturhaushalt als empfindliche Bereiche einzustufen. Bedeutsame Umweltprobleme liegen in der Eutrophierung sensibler Biotope und Lebensräume der Schutzgebiete durch Stickstoffeinträge aus Verkehr, Ackerbau und Tierhaltung, in der Entwässerung von grundwasserbeeinflussten Böden, in der Zerschneidungen des Biotopverbundes durch Infrastruktur, in der Beeinträchtigung durch Lärmemissionen aus Fahrzeug- und Flugverkehr sowie in der zunehmenden touristischen Nutzung insbesondere der Gewässer und Uferbereiche (vgl. LP STADT ALTLANDSBERG 2005) Unvermeidbare Umweltauswirkungen Schutzgebiete nationaler Bedeutung Wirkprognose Mit den Planfestsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes und der damit nach sich ziehenden Errichtung sowie dem Betrieb von zusätzlichen WEA im Sondergebiet SO2 können potenzielle Umweltauswirkungen auf die Schutzzwecke naturschutzrechtlich gesicherter Schutzgebiete durch Zerschneidung von bedeutenden Lebensräumen, Barrierewirkungen sowie erhebliche Veränderungen des Landschaftsbildes eintreten. Da diese Schutzgebiete in einem Abstand von über m von den Sondergebieten SO1 und SO2 entfernt liegen, sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzwecke nicht zu erwarten. Die Schutzbereiche laut TAK (MUGV 2012) zu insbesondere störungssensiblen Vogel- und Fledermausarten mit den Fortpflanzungs- und Ruhestätten in den Schutzgebieten sind eingehalten worden. Da die intensiv genutzten Ackerflächen im Geltungsbereich keine Hauptnahrungshabitate zu schützender Vogel- und Fledermausarten mit großem Aktionsradius darstellen, sind Barriereeffekte nicht zu vermuten. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes der umliegenden LSG ist nicht zu erwarten, da im überwiegenden Fall auf diese Entfernung (LSG zu Sondergebieten SO1 und SO2) Bebauungen der umliegenden Ortschaften sowie ausgedehnte Waldbereiche und Gehölzstrukturen Sichtachsen verschatten (vgl. Kap. 2.11). Vorbelastungen durch bereits errichtete WEA prägen derzeit den Landschaftsraum. 2.7 Schutzgut Natura 2000-Gebiete Bestandsanalyse Natura 2000-Gebiete Im weiteren Untersuchungsgebiet in einem Abstand ab ca m bezüglich der Sondergebiete SO1 und SO2 befinden sich folgende Natura 2000-Gebiete (vgl. auch Karte 3 im Anhang): östlich das FFH-Gebiet Fängersee und unterer Gamengrund, südlich das FFH-Gebiet Fredersdorfer Mühlenfließ, Breites und Krummes Luch, westlich das FFH-Gebiet Langes Elsenfließ und Wegendorfer Mühlenfließ. Die Erhaltungsziele sind überwiegend Lebensraumtypen der Stand- und Fließgewässer, Staudenfluren, Feuchtwiesen, Moore, Moorwälder sowie die an diese Lebensräume gebundenen europäisch zu schützenden Tierarten (u. a. Fischotter, Großes Mausohr, Kammmolch, Rotbauchunke, Schlammpeitzger, Steinbeißer und Schwarzblauer Bläuling). Die Erhaltungsziele sind ausführlich im Umweltbericht zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung der Stadt Altlandsberg betrachtet worden und diesem zu entnehmen. ÖKO-DATA Strausberg April

42 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Die Aussagen zu Empfindlichkeit und bestehenden Umweltproblemen sind der gleichen Art, wie sie bereits für die nationalen Schutzgebiete beschrieben wurden (vgl. Kap ) Unvermeidbare Umweltauswirkungen Natura 2000-Gebiete Wirkprognose Die Festsetzung von Sondergebieten mit der nachfolgenden Errichtung und dem Betrieb von WEA können angrenzend an Natura 2000-Gebiete durch Vergrämung (akustische, optische und mechanische Reize) sowie Kollisionsgefährdung durch Barriereeffekte von insbesondere Vogel- und Fledermausarten (die für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile) erhebliche Umweltauswirkungen auslösen. Zu schützende Lebensraumtypen sowie weitere wildlebende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse (u. a. Säugetier-, Insekten-, Amphibien- und Reptilienarten) sind in der Regel nicht erheblich betroffen, da für die WEA-Standorte keine FFH-Lebensraumtypen und wertvollen Habitatbereiche in Anspruch genommen werden. Da die umliegenden FFH-Gebiete in einem ausreichenden Abstand zum Planungsgebiet liegen, ist mit erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgebiete nicht zu rechnen. Ebenfalls können für das nächstgelegene SPA-Gebiet (SPA Märkische Schweiz) (östlich in ca. 11 km Entfernung) Beeinträchtigungen auf Grund der Entfernung ausgeschlossen werden. Eine ausführliche FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung erfolgte für das Planungsgebiet im Umweltbericht zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung der Stadt Altlandsberg mit dem Ergebnis, dass voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Natura 2000-Gebiete und ihre für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile zu erwarten sind. 2.8 Schutzgut Boden Bestandsanalyse Boden Der Bodentyp im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist als sickerwasserbestimmte Sand-Braunerde/Tieflehm-Fahlerde einzustufen (vgl. HARTWICH et. al 1995). Der Sandgehalt liegt bei ca. 48 % bis 82 %, die Bodenfruchtbarkeit ist als mäßig bis mittel einzuschätzen. Der Grundwasserflurabstand liegt bei überwiegend mehr als 10 m (vgl. Hydrogeologisches Kartenwerk der DDR, ZENTRALES GEOLOGISCHES INSTITUT BERLIN 1986). Ausgangsgesteine sind Geschiebemergel und -lehme der Grundmoräne. Das Relief ist als flachwellige Hochfläche anzusprechen. Die überwiegende Nutzung liegt im landwirtschaftlichen Anbau von Getreidearten, in Teilen von Spargel und Obstplantagen (vorwiegend Äpfel). Weitere Nutzungsarten bestehen in asphaltierten Straßen mit Alleebaumbestand (L 235, Straße zwischen Buchholz und Wegendorf), in dem gepflasterten Feldweg zwischen Wesendahl und Rudolfshöhe (Stadt Werneuchen), in unbefestigten Zuwegungen und in bereits errichteten WEA. Bodendenkmale befinden sich im östlichen und südöstlichen Gebiet des Geltungsbereiches außerhalb der Sondergebiete SO1 und SO2 (nordwestlich und südwestlich Wesendahls und im Bereich des Spitzberges). Die grundwasserfernen Sand-Braunerde-Böden im Komplex mit Tieflehm-Fahlerden im Untersuchungsgebiet der Grundmoränenfläche auf der Strausberger Platte haben eine gering bis mäßige aktuelle Funktionstüchtigkeit in Bezug auf die Produktions-, Grundwasserschutz und Lebensraumfunktion aufweisen (vgl. auch Karte 4 im Anhang). Der Boden weist gegenüber Stoffakkumulation und Verdichtung eine geringe Empfindlichkeit auf. In Bezug auf den Grundwasserschutz ist er allerdings sehr empfindlich, da jede Intoxikation des Bodens sofort fast ungefiltert ins Grundwasser durchsickern kann. Ebenfalls eine hohe Empfindlichkeit besteht gegenüber Wind- und Wassererosion. Umweltprobleme bestehen vorwiegend in der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung durch mechanische Veränderungen der natürlichen Bodenstruktur mit der landwirtschaftlichen Bearbeitung sowie durch den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen aus Düngemitteln und Pestiziden. Altlasten bzw. Verdachtsflächen sind nicht vorhanden. 42 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

43 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Als Vorbelastungen sind die bereits errichteten WEA mit ihren Zuwegungen sowie die befestigten Straßen und Feldwege als Bereiche von Versiegelung und Verdichtung aufzuführen Unvermeidbare Umweltauswirkungen Boden Wirkprognose Mit der Errichtung von WEA gehen bau- und anlagebedingt Bodenversiegelungen und Verdichtungen durch Fundamente, Zufahrten, Arbeits- und Kranstellflächen einher. Erhebliche bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen werden durch die bau- und verfahrenstechnischen Maßnahmen V5 Integration der Trafohäuser in die Mastfüße, V6 Verringerung der Kabeltrassenlänge durch Doppelkabel, M1 Festsetzungen zur maximal zulässigen Grundfläche je WEA und zur insgesamt in den Sondergebieten SO1 und SO2 überbaubaren Fläche sowie die zulässige Überschreitung der Grundfläche und M3 Festsetzung zur Teilversiegelung von Flächen für Wege, Zufahrten, Bewegungsund Arbeitsflächen M4 Nutzung vorhandener Wege und Zufahrten teilweise vermindert. Teilversiegelungen erfolgen nur im wasser- und luftdurchlässigen Aufbau. Bestehende Zufahrten und Wege sind vorrangig zu nutzen. Neue Zufahrten sind so anzulegen, dass diese für spätere Wartungsarbeiten bestehen bleiben können. Es ist Boden mit geringer Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung und Stoffakkumulation sowie mit mäßiger bis mittlerer Bodenfruchtbarkeit betroffen. Bedeutende archivalische Bodenfunktionen sind voraussichtlich durch Überbauung nicht betroffen, derzeit bekannte Bodendenkmale befinden sich außerhalb der Sondergebiete SO1 und SO2. Unvermeidbare erhebliche Konflikte Folgender Verlust an Bodenfunktionen durch Voll- und Teilversiegelung ist bau- und anlagebedingt zu erwarten (vgl. Tab. 9 und auch Karte 4 im Anhang): Tab. 9: Verlust an Bodenfunktionen Bodentyp Sondergebiet SO1 Sand-Braunerde/Tieflehm- Fahlerde Sondergebiet SO2 Sand-Braunerde/Tieflehm- Fahlerde Verlust an Bodenfunktionen durch Vollversiegelung Verlust an Bodenfunktionen durch Teilversiegelung Planung Bestand Planung Bestand maximal zulässiger zusätzlicher Verlust gesamt m² m² m² m² m² m² 800 m² m² m² m² gesamt: m² Der Verlust an Bodenfunktionen und Lebensraum für Bodenlebewesen durch unvermeidbare Voll- und Teilversiegelung ist erheblich und nachhaltig und muss ausgeglichen werden (Konflikt K1). Die Versickerungsfunktion für den Wasserhaushalt geht auf den versiegelten Flächen verloren bzw. wird nachhaltig erheblich auf den teilversiegelten Flächen beeinträchtigt. Jedoch wird durch die Errichtung von einzelnen Fundamenten in weiten Abständen der Landschaftswasserhaushalt nicht erheblich beeinträchtigt, da die Versickerungsfunktion um die Fundamente erhalten bleibt. Durch die jahrelange intensive ackerbauliche Bearbeitung des Bodens besteht eine Vorbelastung hinsichtlich der natürlich gewachsenen Bodenhorizonte. Somit erfolgt durch den Tiefeneinbau der Fundamente einschließlich der Kabelverlegung eine Zerstörung tiefer liegender Bodenschichten. ÖKO-DATA Strausberg April

44 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Durch die Inanspruchnahme von Boden mit allgemeiner Funktionsausprägung ist ein Ausgleich durch Gehölzpflanzungen (minimal 3-reihig oder 5 m breit, Mindestfläche 100 m²) bezüglich der Nettovollversiegelung von 1:2 notwendig (vgl. HVE Brandenburg, MLUV 2009a). Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Kompensationsbedarf durch den erheblichen Verlust von Bodenfunktionen (vgl. Tab. 10): Tab. 10: Kompensationsbedarf für Verlust an Bodenfunktionen Bodentyp Versiegelungsart Netto- Versiegelung [m²] (vgl. Tab. 2) Ausgleichsfaktor (vgl. MLUV 2009a) Kompensationsbedarf [m²] Sondergebiet SO1 Sand-Braunerde/ Tieflehm-Fahlerde, Vollversiegelung WEA-bedingt , Gehölzpflanzungen Boden allgemeiner Funktionsausprägundingt Teilversiegelung erschließungsbe , Gehölzpflanzungen gesamt: Sondergebiet SO2 Sand-Braunerde/ Tieflehm-Fahlerde, Vollversiegelung WEA-bedingt , Gehölzpflanzungen Boden allgemeiner Funktionsausprägung Teilversiegelung erschließungsbedingt , Gehölzpflanzungen gesamt: Bodentyp Versiegelungsart Netto- Versiegelung [m²] (vgl. Tab. 2) durch Bestand bereits ausgeglichen Sondergebiet SO1 Sand-Braunerde/ Vollversiegelung Tieflehm-Fahlerde, WEA-bedingt Boden allgemeiner Teilversiegelung Funktionsausprägung erschließungsbedingt Ausgleichsfaktor (vgl. MLUV 2009a) Kompensationsbedarf [m²] , bereits ausgeglichen , bereits ausgeglichen gesamt: Sondergebiet SO2 Sand-Braunerde/ Tieflehm-Fahlerde, Vollversiegelung WEA-bedingt 800 2, Gehölzpflanzungen Boden allgemeiner Funktionsausprägundingt Teilversiegelung erschließungsbe , Gehölzpflanzungen gesamt: Bodentyp Versiegelungsart Netto- Versiegelung [m²] (vgl. Tab. 2) Ausgleich für maximal zulässigen zusätzlichen Eingriff Sondergebiet SO1 Sand-Braunerde/ Vollversiegelung Tieflehm-Fahlerde, WEA-bedingt Boden allgemeiner Teilversiegelung Funktionsausprägung erschließungsbedingt Ausgleichsfaktor (vgl. MLUV 2009a) Kompensationsbedarf [m²] bereits vollständig ausgeglichen 520 2, Gehölzpflanzungen gesamt: ÖKO-DATA Strausberg April 2015

45 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Bodentyp Versiegelungsart Netto- Versiegelung [m²] (vgl. Tab. 2) Ausgleichsfaktor (vgl. MLUV 2009a) Kompensationsbedarf [m²] Sondergebiet SO2 Sand-Braunerde/ Tieflehm-Fahlerde, Vollversiegelung WEA-bedingt 800 2, Gehölzpflanzungen Boden allgemeiner Funktionsausprägundingt Teilversiegelung erschließungsbe , Gehölzpflanzungen gesamt: Durch die bauzeitliche Beanspruchung von Bodenfunktionen durch Nebenanlagen, Betriebsflächen sowie Kabeltrassen erfolgen die Beeinträchtigungen kurzzeitig und nicht nachhaltig. Diese Flächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten rekultiviert. Maßnahmen zum Bodenschutz müssen entsprechend dem Stand der Technik und den gültigen Normen und Vorschriften bei der Bauausführung beachtet werden. Betriebsbedingte Konflikte sind nicht zu erwarten. 2.9 Schutzgut Wasser Bestandsanalyse Wasser Grundwasser Der Grundwasserflurabstand im Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt > 10 m (vgl. Hydrogeologisches Kartenwerk der DDR, ZENTRALES GEOLOGISCHES INSTITUT BERLIN 1986). Die Strömungsrichtung erfolgt nach Südost in Richtung Fänger- und Bötzsee. Eine Grundwasserscheide befindet sich nicht im Planungsgebiet. Die Deckschicht besteht aus mittelkörnigem Sand mit einer Tiefe von ca. 3 m bis 5 m, darunter ist teilweise Lehm zu finden (vgl. HARTWICH et. al 1995). Die Grundwasserneubildungsrate ist unter der landwirtschaftlichen Nutzung teilweise als hoch einzuschätzen, wobei das Gefährdungspotenzial hinsichtlich des Eintrages von Schadstoffen durch die Offenporigkeit der Sandschichten ebenfalls hoch ist. Die geplante Schutzzone III des derzeit im Aufstellungsverfahren sich befindenden Wasserschutzgebietes Strausberg-Spitzmühle-Ost liegt nach nachrichtlicher Übernahme westlich von Wesendahl sowie nordöstlich von Buchholz. Das Wasserwerk bei Spitzmühle liegt in ca. 4 km zu den Sondergebieten entfernt. Durch den geringen Geschütztheitsgrad des Grundwassers und aufgrund der relativ hohen Grundwasserneubildungsraten auf Acker ist eine hohe Empfindlichkeit des Grundwasserleiters gegeben und der Schutz des Grundwassers von großer Bedeutung. Oberflächengewässer Im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans befinden sich keine Oberflächengewässer (vgl. auch Karte 4 im Anhang). Außerhalb des Plangebietes verläuft südlich eine Rinne mit teilweise renaturierten Kleingewässern, westlich das Wederfließ und östlich die Rinne mit Grenzfließ und Kesselsee im Gamengrund, Fänger- und Bötzsee. Die Seen und Kleingewässer haben zum großen Teil eine naturnahe Ausprägung, hingegen das Wederfließ einen begradigten Verlauf mit vertiefter Sohle aufweist. Die Wasserqualität der Gewässer ist durch Nährstoffeinträge insbesondere aus der Landwirtschaft eutroph bis hypertroph. Eine sehr hohe Empfindlichkeit weisen die umliegenden Oberflächengewässer hinsichtlich der Verschmutzung auf. Bedeutende Umweltprobleme für das Schutzgut Wasser liegen in der Versiegelung bzw. Verdichtung von Flächen mit hoher natürlicher Grundwasseranreicherungsrate, in diffusen Einträgen von Nähr- und Schadstoffen aus Landwirtschaft, Tierhaltung und Verkehr sowie in der Devastierung von Uferbereichen durch die touristische Nutzung. ÖKO-DATA Strausberg April

46 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Vorbelastungen bestehen im Planungsgebiet bezüglich der Versiegelung und Verdichtung von Boden durch den Bau und die Anlage von WEA Unvermeidbare Umweltauswirkungen Wasser Wirkprognose Mit dem Bau von Fundamenten der WEA sowie der Anlage von Zufahrten können Beeinträchtigungen hinsichtlich der Grundwasserneubildung sowie durch Schad- und Fremdstoffeinträge hinsichtlich der Qualität des Grundwassers auftreten. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung durch den Bau und die Anlage der Fundamente ist nicht erheblich und nicht nachhaltig, da das Regenwasser seitlich der Fundamente abgeleitet wird und unmittelbar neben den Fundamenten zur Versickerung gelangt. Aufgrund der relativ geringen Größe der einzelnen versiegelten Flächen entsteht unter dem Fundament durch Kohäsion eine Sogwirkung von Regenwasser unter das Fundament, so dass eine Versickerung und Befeuchtung von Teilen des versiegelten Bodens weiterhin erhalten bleiben. Die Vermeidungsmaßnahme V8 (Vermeidung von Grundwasserverschmutzungen) dient der Vermeidung von Grundwasserverschmutzungen insbesondere im Bereich der geplanten Schutzzone III des derzeit im Aufstellungsverfahren sich befindenden Wasserschutzgebietes Strausberg-Spitzmühle-Ost (nachrichtliche Übernahme, Sonderbaufläche südlich der L 235). Mit der Einhaltung der Maßgaben der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes werden erhebliche Beeinträchtigungen im Wassergewinnungsgebiet vermieden. Zum Schutz des Grundwassers wird der Einsatz schadstofffreien Recyclingmaterials vorausgesetzt, ebenso der ordnungsgemäße Umgang mit Wasserschadstoffen und eine entsprechende Havarievorsorge. Es ist grundsätzlich nur biologisch abbaubares Öl für den Betrieb der WEA einzusetzen. Die entsprechenden rechtlichen Regelungen und aktuellen Normen sind einzuhalten. Gleichzeitig ist die Schutzgebietsverordnung des derzeit im Aufstellungsverfahren sich befindenden Wasserschutzgebietes Strausberg-Spitzmühle-Ost zu beachten. Mit der Minderungsmaßnahme M3 (Festsetzung zur Teilversiegelung von Flächen für Wege, Zufahrten, Bewegungs- und Arbeitsflächen) werden erhebliche Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung vermieden. Durch den Einsatz von wasserdurchlässigem Material kann das anfallende Regenwasser weiterhin versickern und der Grundwasseranreicherung dienen. Betriebsbedingte erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwassers sind nicht zu erwarten. Da im Einwirkbereich des Planvorhabens keine Oberflächengewässer vorhanden sind, können bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen dahingehend ausgeschlossen werden Schutzgut Luft/Klima/Lärm Bestandsanalyse Luft/Klima/Lärm Das Planungsgebiet gehört zum mecklenburgisch-brandenburgischen Übergangsklima mit subkontinentalem Einfluss. Charakteristisch dafür sind die relativ hohen Temperaturunterschiede von ca. 18 C im Juli und ca. 0 C im Januar sowie den derzeit geringen durchschnittlichen Niederschlagsmengen zwischen 510 und 610 mm im Jahr. Die durchschnittliche Jahrestemperatur im Langzeitmittel beträgt 9,0 C bis 9,4 C, die mittleren Niederschläge im Langzeitjahresmittel erreichen bis zu 630 mm im Jahr (DWD 2014). Die Hauptwindrichtungen sind West/Südwest sowie Süd/Südost. Die Windgeschwindigkeiten betragen im Jahresdurchschnitt 3,8 m s -1, wobei der monatliche Durchschnitt im März mit 4,4 m s -1, im November mit 4,2 m s -1 und im Dezember mit 4,4 m s -1 das Jahresmittel übersteigen (vgl. LP STADT ALTLANDSBERG 2005). 46 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

47 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Geländeklimatische Besonderheiten aufgrund des Reliefs bestehen nicht. Das als intensive Ackerfläche genutzte Plangebiet erzeugt im Frühsommer bei maximaler Biomasseausstattung Kaltluft, die jedoch nicht abfließen kann. Die Planungsfläche ist aufgrund der Lage in der welligen Grundmoräne windexponiert; gleichzeitig ist die Erosionswiderstandsfunktion nur sehr gering. Frischluftaustausch findet nicht statt, so dass auch Barrieren nicht wirksam wären (vgl. auch Karte 4 im Anhang). Insgesamt ist die klimaökologische und lufthygienische Funktionstüchtigkeit als gering, die Störungsempfindlichkeit des Untersuchungsgebietes gegenüber vorhabenbedingten Eingriffen ebenfalls als gering einzuschätzen. Eine Empfindlichkeit gegenüber Vorhaben, die lediglich baubedingt eine zeitlich begrenzte nicht nachhaltige Staub- und Schadstoffbelastung auslösen, ist nicht gegeben. Im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans sowie in der weiteren Umgebung sind Umweltprobleme insbesondere durch den Ausstoß von Kohlendioxid und Feinstäuben aus Industrie und Straßenverkehr im Vergleich zu Ballungsgebieten eher als unerheblich einzustufen. Vorbelastungen hinsichtlich Lärmemissionen bestehen durch die bereits errichteten WEA sowie durch den Straßenverkehr, vorrangig durch den LKW-Verkehr verursacht Unvermeidbare Umweltauswirkungen Luft/Klima/Lärm Wirkprognose Die klimatischen Funktionen der Flächen im Planungsgebiet werden durch das Planvorhaben nicht beeinträchtigt, da keine bedeutsamen Strukturen mit klimaökologischer Funktion im klimarelevanten Wirkungsbereich des Vorhabens vorhanden sind. Luftaustauschbahnen werden durch die Errichtung von WEA im Allgemeinen nicht zerschnitten bzw. verbaut. Bauzeitlich kann es zu Staub-, Schadstoff- und Lärmimmissionen kommen, wenn Fundamente, Stellflächen, Kabelgräben und Zuwegungen angelegt werden und Großtransporter und Baumaschinen im Einsatz sind. Diese Beeinträchtigungen sind zeitlich begrenzt und nicht nachhaltig und nicht erheblich. Anlage- und betriebsbedingt sind keine Konflikte zu erwarten. Die Errichtung von WEA und damit die Erzeugung alternativer Energie führen zu positiven nachhaltigen Umweltauswirkungen, da der Ausstoß von klimaschädigenden Gasen bei der Energieerzeugung erheblich reduziert werden kann. Diese positive Wirkung steht in Wechselwirkung mit den anderen Schutzgütern Schutzgut Landschaft Bestandsanalyse Landschaft Die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes erfolgt in Anlehnung an NOHL (1993), indem der Empfindlichkeitsgrad der Landschaft aus den Komponenten ästhetischer Eigenwert, visuelle Verletzlichkeit und Schutzwürdigkeit ermittelt wird. Die rechtlich durch das BNatSchG vorgegebenen Charaktermerkmale Vielfalt, Eigenart und Schönheit bestimmen in ihrer Gesamtheit den ästhetischen Eigenwert der Landschaft. Für den Menschen wird die Landschaft visuell durch das Landschaftsbild erlebbar. Daher gibt es zu den objektiven Gegebenheiten wie Vielfalt und Eigenart immer die subjektive Seite des Betrachters, die von den Wertvorstellungen und Lebenserfahrungen geprägt ist. Die Ackerlandschaft einschließlich der weiträumigen Obstplantagen zwischen Wegendorf, Wesendahl und Buchholz gehört zum Landschaftsbildtyp der Offenlandschaft (vgl. auch Karte 5 im Anhang). Sie ist durch großräumige Ackerschläge gekennzeichnet und weist im Gebiet des Geltungsbereiches eine geringe Vielfalt an Strukturelementen wie Alleen, Baumreihen, Hecken, Feldgehölze, Kleingewässer und markanten Einzelgehölzen auf. Allerdings sind entlang der Straßen und Feldwege zwischen den Dörfern landschaftsbildprägende Al- ÖKO-DATA Strausberg April

48 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 leen (L 235, Straße von Buchholz nach Wegendorf und Feldweg von Wesendahl Richtung Rudolfshöhe) sowie kleinere Heckenstrukturen (nördlich der L 235 und nördlich des Feldweges zwischen Buchholz und Wesendahl) vorhanden. Ein markantes Element bildet der bewaldetet Spitzberg südwestlich von Wesendahl, der zum Teil im Geltungsbereich aber außerhalb der Sondergebiete SO1 und SO2 liegt. Im Bereich der Nahzone (0 m bis 200 m um die Sondergebiete) (Zonierung in Anlehnung an NOHL 1993) dominiert die ungegliederte Ackerlandschaft, lediglich durch die Allee an der L 235 unterbrochen. Das Relief ist flachwellig und weist keine landschaftsbildprägenden Hangkanten oder Kuppen auf. Bedeutende Sichtbeziehungen bzw. Aussichtspunkte sind nicht vorhanden, jedoch ist die Sichttransparenz durch das Fehlen von verschattenden Elementen sehr hoch. Die Zugänglichkeit der Landschaft ist nur durch die L 235 gegeben, die durch ein relativ hohes Verkehrsaufkommen gekennzeichnet ist und keine extra Rad- und Gehwege aufweist. Die Mittelzone (200 m bis m um die Sondergebiete) ist weiterhin von der ungegliederten flachwelligen Ackerlandschaft mit hoher Sichttransparenz geprägt, jedoch kommen hier die Anger-Dörfer Wegendorf, Wesendahl und Buchholz mit typisch brandenburgischem Charakter und einer Strukturvielfalt an u. a. Alleen, Baumreihen, Kleingewässern, Zier- und Nutzgärten sowie Einzelgehölzen hinzu. Als bedeutsame landschaftsbildprägende Kuppe ist der bewaldete Spitzberg südwestlich von Wesendahl zu nennen. Bedeutende Sichtbeziehungen gibt es von den Straßen und Feldwegen zu den Dorfrändern, Gehöften und Kirchtürmen. Die Zugänglichkeit der Landschaft erfolgt über die ausgebauten Straßen zwischen den Dörfern, die jedoch keine getrennten Rad- bzw. Gehwege wie innerorts aufweisen. Allerdings sind die relativ unbefahrenen, teils gepflasterten Feldwege zwischen Buchholz und Wesendahl sowie Wesendahl und Rudolfshöhe (Stadt Werneuchen) als Geh bzw. Radweg nutzbar. Einen hohen Erlebniswert haben die Dorfstrukturen mit ihren historischen Gebäuden, insbesondere den Dorfkirchen, sowie u. a. Reiterhöfe und Freizeitanlagen und auch der Obsthof mit der Möglichkeit zum Selbstpflücken. In der Fernzone (1.500 m bis m um die Sondergebiete) befindet sich eine reich gegliederte Kulturlandschaft mit einer Vielzahl an Strukturelementen (Fließ- und Standgewässer mit Begleitvegetation, Gehölzstrukturen) bis hin zu größeren zusammenhängenden Waldbereichen (Buchholzer und Wesendahler Heide, Altlandsberger Wald, Gamengrund Blumenthaler Waldgebiet). Westliche, südliche und östliche Bereiche sind als LSG unter Schutz gestellt. Bedeutsame Sichtbeziehungen sind durch verschattende Elemente nur auf die unmittelbare Umgebung des Standortes begrenzt. Über eine Vielzahl von Wegen insbesondere in den Waldbereichen ist die Landschaft für Erholungssuchende erschlossen. Der ästhetische Eigenwert der Landschaft in seiner Strukturvielfalt, Eigenart und Schutzwürdigkeit ist im Bereich der Nahzone als gering einzustufen, während er in der Mittel- und Fernzone als hoch angesehen werden kann. Somit hat der Nahbereich noch einen geringen Erholungswert, während die Mittel- und Fernzone einen sehr hohen Wert auch überregional für die naturgebundene Erholung aufweisen. Das Landschaftsbild ist hier von hoher bis sehr hoher Qualität und von hoher Schutzwürdigkeit insbesondere für die naturgebundene Erholungsnutzung. Die visuelle Sichtbarkeit von WEA ist in der Nah- und Mittelzone durch das Relief und die relativ geringe Verschattung sehr hoch, wodurch die visuelle Verletzlichkeit der Landschaftsräume als hoch zu bewerten ist. In der Fernzone verhindern überwiegend verschattende Elemente Sichtbeziehungen bzw. verschmelzen die Anlagen mit dem Horizont. Ab einem Umkreis von ca m sind Sichtbeziehungen zum Planungsgebiet durch Verschattungen kaum mehr möglich. Durch die sehr hohe Sichttransparenz besitzen die Nah- und Mittelzone eine hohe Empfindlichkeit gegenüber der Errichtung von WEA. Insbesondere die Mittelzone mit ihrer hohen Erlebnis- und Erholungsfunktion ist vor erheblichen Beeinträchtigungen zu schützen. Vorbelastungen bestehen durch bereits errichtete WEA in den Sondergebieten SO1 und SO2. Das betrifft vor allem die Nah- und Mittelzone mit ihrer hohen Sichttransparenz. In der 48 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

49 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Fernzone prägen weitere Windparks, wie z. B. bei Krummensee das Landschaftsbild, der in ca m Entfernung zu den Sondergebieten liegt. Insbesondere aus dem Bereich nördlich von Altlandsberg (Altlandsberg Nord, Neuhönow) ist der Windpark bei Krummensee deutlicher wahrnehmbar als die Anlagen im Geltungsbereich Unvermeidbare Umweltauswirkungen Landschaft Wirkprognose Die Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind erklärte Umweltziele des BNatSchG bzw. des BbgNatSchAG. Dabei steht der Schutz von Naturlandschaften und historisch gewachsenen Kulturlandschaften mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern im Vordergrund. Unzerschnittene Landschaftsräume sollen erhalten bleiben und Landschaften, die sich besonders für die naturbezogene Erholung eignen, vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Entsprechend 1 Abs. 5 BNatSchG sind Vorhaben so zu planen und zu bündeln, dass Zerschneidungen und Flächenverbrauch vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden. WEA haben wie u. a. Industrieanlagen, Sendemasten und Hochspannungsleitungen eine weitreichende visuelle Wirkung und sind Bestandteil der heutigen modernen Kulturlandschaft (vgl. auch Kap. 2.2 zu Mensch/menschliche Gesundheit). Mit ihrer vertikalen Dominanz prägen sie das Landschaftsbild insbesondere in strukturarmen Gebieten mit hoher Sichttransparenz wie der Ackerlandschaft um Wegendorf/Wesendahl/Buchholz. Bei sehr klarer und unverstellter Sicht, was jedoch sehr selten vorkommt, sind Anlagen bis ca. 200 m Gesamthöhe (Rotorspitze) 50 km 60 km weit sichtbar (vgl. SCHÖBEL 2012). Im Regelfall sind Verschattungen durch Landschaftselemente wie Gehölzstrukturen und Waldbereiche sowie diesige Luftschichten vorhanden, die die Sichtweite auf 2 km 20 km reduzieren (ebenda). In der weiteren Umgebung des Planungsgebietes sind WEA durch das relativ flache Relief und Verschattungen durch Siedlungsbereiche und Gehölzflächen ab einer Entfernung von ca m kaum noch sichtbar. Die Errichtung von WEA stellt regelmäßig durch u. a. ihre vertikale Dominanz eine unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Besonders erheblich sind die Beeinträchtigungen dann, wenn grundlegende Funktionen landschaftsästhetisch wertgebender Elemente behindert werden oder verloren gehen bzw. wenn das gewachsene Natur-Kultur-Verhältnis entscheidend gestört wird (vgl. NOHL 1993, SCHÖBEL 2012). Das wird insbesondere in als besonders ästhetisch erlebten unbeeinträchtigten Natur- und historisch erhaltenen Kulturlandschaften empfunden. Mit den durch WEA hervorgerufenen Schall- und Lichtimmissionen sowie Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen und gewohnten Maßstabsverhältnissen/Proportionen (z. B. Höhe der Kirchtürme als gewohntes prägendes Element wird von der Höhe der WEA dagegen überdimensionalen überragt) kann der Erholungs- und Erlebniswert der Landschaft erheblich gemindert werden. Unvermeidbare erhebliche Konflikte Die Errichtung von WEA stellt einen unvermeidbaren erheblichen Konflikt für die Landschaft mit ihrem gewohnten Landschaftsbild und der Erholungs- und Erlebnisfunktion dar (Konflikt K2). Mit ihrer derzeit technisch möglichen Höhe dominieren WEA das Landschaftsbild und sind kaum durch Verschattungen besonders in der Nah- und Mittelzone zu verstecken. Daher sind die erheblichen Beeinträchtigungen nicht ausgleichbar aber kompensierbar (vgl. auch Karte 4 sowie Fotodokumentation im Anhang). Durch folgende Maßnahmen werden die erheblichen Beeinträchtigungen gemindert, verbleiben jedoch bezüglich des Landschaftsbildes im Bereich der Erheblichkeit: V1 V2 V7 Festsetzung der Sondergebiete SO1 und SO2 unter Berücksichtigung von Schutzzonen zu Siedlungsflächen mit Wohnnutzungen, Festsetzung der Sondergebiete SO1 und SO2 unter Erhalt und Berücksichtigung von landschaftsbildprägenden Alleen, Vermeidung permanenter roter Farbkennzeichnung der Rotoren, ÖKO-DATA Strausberg April

50 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 M2 M5 M6 Festsetzung zur maximal zulässigen Gesamthöhe der zu errichtenden WEA, Überdeckung des Großteils der Fundamente mit Boden zur natürlichen Sukzession, Festsetzung der äußeren Gestaltung der WEA. Mit diesen Maßnahmen werden erhebliche Beeinträchtigungen der optischen Bedrängung der umliegenden Wohnnutzungen (V1) sowie der Verlust von landschaftsbildprägenden Elementen (V2) vermieden. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden durch die bautechnischen (V7), gestalterischen (M5, M6) und höhenbegrenzenden Festsetzungen (M2) vermindert. Im Sondergebiet SO1 sind bereits 7 WEA, im Sondergebiet SO2 2 WEA mit einer Gesamthöhe von 150 m errichtet worden. Für diese Anlagen sind die Eingriffe in das Schutzgut Landschaft kompensiert worden. Mit der textlichen Festsetzung 2.7 zur Höhenbeschränkung werden in den Sondergebieten nur Anlagen bis zu einer Gesamthöhe von maximal 160 m zugelassen, so dass eine Kompensation lediglich für die WEA erfolgen muss, die zusätzlich im Sondergebiet SO2 errichtet werden können. Sollte eine derzeit bestehende Anlage von 150 m Höhe nachweislich durch eine höhere (bis 160 m Höhe) ersetzt werden, ist eine Kompensation bezüglich der Höhendifferenz im Rahmen nachfolgender Genehmigungsverfahren dafür einzustellen. Durch die textlichen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans zu zulässigen Grundflächen und maximal möglichen Überschreitungen können im Sondergebiet SO1 keine zusätzlichen Anlagen und im Sondergebiet SO2 voraussichtlich nur zwei weitere Anlagen errichtet werden. Für die Nah- und Mittelzone erfolgt anlagebedingt eine weitere erhebliche technische Überprägung der Landschaft, da Sichtbeziehungen verändert werden und die visuelle Störung verstärkt wird (vgl. auch Fotodokumentation im Anhang). Jedoch werden durch die gegebene schlanke Form der Anlagen keine Sichtachsen verbaut. Der Charakter der jetzigen Landschaft mit den charakteristischen Silhouetten der Dörfer und bepflanzten Dorfränder bleibt erhalten. Der Erholungs- und Erlebniswert insbesondere in der Mittelzone wird durch die Beschränkung der Sondergebiete mit der Möglichkeit der Errichtung von zusätzlichen WEA im Sondergebiet SO2 nicht zusätzlich erheblich beeinträchtigt. Für die Bewertung spielt dabei die Einhaltung eines notwendigen Abstandes des Sondergebietes SO2 zu den südlich liegenden wertvollen Erholungsbereichen um Buchholz eine große Rolle. Betriebsbedingte Auswirkungen durch Schall- und Lichtemissionen bzw. den Schattenwurf sind ausschließlich in der Nahzone von Bedeutung. Mit der Möglichkeit der zusätzlichen Errichtung von WEA im Sondergebiet SO2 südlich der L 235 in einer ausreichenden Entfernung zu Wohnbebauungen und nutzbaren Erholungsbereichen sind erhebliche zusätzliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten. Im Fernbereich ist mit keinen zusätzlichen anlagebedingten erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen, da die bereits errichteten WEA als Gruppe im Landschaftsraum wirken und die zusätzlichen WEA sich darin unerheblich einfügen werden. Der Charakter der Landschaft und die Eigenart des Landschaftsbildes werden aus Fernsicht dadurch nicht verändert. Für die zusätzliche technische Überprägung durch die Errichtung weiterer WEA ist eine Kompensation erforderlich (nach Windkrafterlass MUNR 1996, Teil IV, Punkt 4.5) Schutzgut Kulturgüter/sonstige Sachgüter Bestandsanalyse Kulturgüter/sonstige Sachgüter Im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans befinden sich drei Bodendenkmäler (nordwestlich und westlich Wesendahl, nordöstlich Buchholz) sowie eine Bodendenkmalverdachtsfläche (nordöstlich Buchholz), die jedoch außerhalb der Sondergebiete SO1 und SO2 liegen (vgl. auch Karte 5 im Anhang). 50 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

51 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Im Bereich der umliegenden Dörfer Wegendorf, Wesendahl und Buchholz sind weitere Bodendenkmäler zu finden, da sie schon in der Frühgeschichte besiedelt waren. Bedeutende Baudenkmäler sind die Feldsteinkirchen mit ihren feldsteinummauerten Kirchhöfen. In Wegendorf steht im alten Dorfkern eine Winterlinde als Naturdenkmal unter Schutz, die als Schöffenlinde bezeichnet wird. Denkmale haben als historische Zeugnisse eine hohe Bedeutung und sind vor Veränderungen und Verlust zu schützen. Insbesondere historische Baudenkmale wie die Dorfkirchen haben eine hohe landschaftsbildprägende und identitätsstiftende Funktion. Bodendenkmale bilden die archivalische Funktion des Bodens und sind besonders empfindlich gegenüber Bodenbearbeitungen, Bodenabtrag und Überbebauungen, da sie damit verloren gehen können. Im nördlichen Gebiet des Geltungsbereiches verläuft eine unterirdische Gasleitung. Umweltprobleme insbesondere für Baudenkmale liegen in dem Eintrag von sauren Luftschadstoffen und Feuchtigkeit und damit in der teilweise restaurierungsbedürftigen Bausubstanz. Die Erhaltung der Baudenkmäler ist mit hohen finanziellen Mitteln verbunden, die nicht immer zur Verfügung gestellt werden können. Die Restaurierung und Wiederherstellung der Dorfkirche in Wesendahl erfolgte in den letzten Jahren und hat eine hohe Bedeutung hinsichtlich der Erhaltung historischer Kulturwerte und der Identitätsstiftung in der Dorfgemeinde. Vorbelastungen bestehen durch die bereits errichteten WEA im Umfeld der Dörfer, die durch ihre vertikale Dominanz eine höhere landschaftsbildprägende Funktion aufweisen als die Baudenkmale. Für die Bodendenkmale sind Vorbelastungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung durch Bodenbearbeitung zu vermerken. Im Bereich der unterirdischen Gasleitung bestehen bereits WEA, die keine Beeinträchtigungen der Versorgungsfunktion zur Folge haben Unvermeidbare Umweltauswirkungen Kulturgüter/sonstige Sachgüter Wirkprognose Die Feldsteinkirchen der umliegenden Dörfer haben eine hohe landschaftsbildprägende und identitätsstiftende Funktion. Durch Hochbauten wie WEA werden diese vorwiegend in der agrargeprägten Offenlandschaft mit hoher Sichttransparenz durch Verschattung und veränderte gewohnte Verhältnisse der Proportionen beeinträchtigt. Jedoch besteht im Bereich der Sondergebiete SO1 und SO2 eine Vorbelastung durch errichtet WEA, so dass die Anlage von voraussichtlich zwei zusätzlichen WEA im Sondergebiet SO2 dahingehend keine zusätzlich erhebliche Beeinträchtigung auslöst. Die im Untersuchungsgebiet bekannten Bodendenkmale und Bodendenkmalverdachtsflächen befinden sich außerhalb der Sondergebiete SO1 und SO2, so dass diese vom Planungsvorhaben nicht betroffen sind. Sollten dennoch bei Erdeingriffen kulturelle Hinterlassenschaften gefunden werden, sind unverzüglich die zuständigen Behörden zu informieren sowie entsprechende Maßnahmen durchzuführen. In diesen Fällen ist 11 BbgDSchG zu beachten, wonach entdeckte Bodendenkmale bzw. Funde (Steinsetzungen, Mauerwerk, Erdverfärbungen, Holzpfähle oder -bohlen, Knochen, Tonscherben, Metallgegenstände u. ä.) unverzüglich der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde und dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum anzuzeigen sind. Die Entdeckungsstätte und die Funde sind bis zum Ablauf einer Woche unverändert zu erhalten, damit fachgerechte Untersuchungen und Bergungen vorgenommen werden können. Gemäß BbgDSchG 11 (3) kann die Denkmalschutzbehörde diese Frist um bis zu 2 Monate verlängern, wenn die Bergung und Dokumentation des Fundes dies erfordert. Besteht an der Bergung und Dokumentation des Fundes aufgrund seiner Bedeutung ein besonderes öffentliches Interesse, kann die Frist auf Verlangen der Denkmalfachbehörde um einen weiteren Monat verlängert werden. Die Denkmalfachbehörde ist berechtigt, den Fund zur wissenschaftlichen Bearbeitung in Besitz zu neh- ÖKO-DATA Strausberg April

52 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 men (BbgDSchG 11 Abs.4). Der Veranlasser des Eingriffs in das Bodendenkmal hat die Kosten der fachgerechten Dokumentation im Rahmen des Zumutbaren zu tragen (BbgD- SchG 7 Abs.3). Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit u. a. durch Eisabwurf, Herabstürzen von Anlagenteilen sowie Bränden an den Anlagen sind immer latent vorhanden. Daher werden im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach BImSchG Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr getroffen. Eine Festsetzung der konkreten technischen Vorrichtung in der Bauleitplanung im Vorgriff auf das künftige Genehmigungsverfahren ist nicht möglich. Mit der Einhaltung eines Sicherheitsabstandes der WEA von mindestens 150 m (= Höhe der WEA) zur L 235 wurde eine vorsorgende Maßnahme auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung getroffen. Nach Aussage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Polizei (Stellungnahme vom im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach 4 Abs. 1 BauGB) gibt es im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Plans derzeit keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Kampfmitteln. Sollten bei Erdarbeiten dennoch Kampfmittel gefunden werden, wird darauf hingewiesen, dass es nach 3 Absatz 1 Nr.1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg - KampfmV) vom , veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 30 vom , verboten ist, entdeckte Kampfmittel zu berühren und deren Lage zu verändern. Die Fundstelle ist gemäß 2 der genannten Verordnung unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungsbehörde oder der Polizei anzuzeigen Wechselwirkungen und kumulative Vorhaben Der Geltungsbereich des Bebauungsplans weist eine relativ geringe biologische Vielfalt und eine mittlere Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes auf. Das Landschaftsbild sowie der Erholungs- und Erlebniswert sind von geringer bis mittlerer Bedeutung. Vorbelastungen bestehen durch bereits errichtete WEA in den Sondergebieten SO1 und SO2. Die relevanten ökologischen Funktionen leiten sich aus den Eigenschaften der abiotischen Naturraumkomponenten ab und entstehen aus den Wechselbeziehungen der Schutzgüter untereinander. Deshalb erfolgt die Bewertung des Zustandes, der Empfindlichkeit und der Erheblichkeit der voraussichtlich zu erwartenden Umweltauswirkungen bei der Planumsetzung nicht direkt bezogen auf die Naturgüter als solche, sondern bezogen auf die Funktionstüchtigkeit der ökologischen Funktionen und Leistungspotenziale, die von den Naturgütern durch ihre Wechselbeziehungen erzeugt werden. Wechselwirkungen werden besonders am Schutzgut Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt deutlich. Spezielle abiotische Faktoren des Naturhaushaltes wie Bodenverhältnisse, Zustand von Grund- und Oberflächenwasser, klimatische Verhältnisse (Niederschlag, Temperatur, Sonnenscheindauer) bedingen das Vorhandensein von darauf spezialisierten Pflanzen- und Tierarten, die in ihrer Gemeinschaft die biologische Vielfalt ergeben. Erhebliche Veränderungen im Naturhaushalt durch Beeinträchtigungen des Klimas, der Bodenverhältnisse (z. B. durch Nutzungsänderung und -intensivierung) und des Wasserhaushaltes haben direkte Auswirkungen auf die Biotop- und Artenstruktur. Es kann zum erheblichen Wandel innerhalb von stabilen Pflanzen- und Tiergesellschaften mit dem Rückgang und Verlust von insbesondere störungssensiblen Arten kommen und damit zur Verringerung der Artenvielfalt. Damit einhergehend verändern sich die Lebensgrundlagen des Menschen und Nutzungsmöglichkeiten von Natur und Landschaft. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst Flächen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und einer Vorprägung von bestehenden WEA und konzentriert sich damit auf einen konfliktarmen und vorbelasteten Landschaftsraum. Der Betrieb der WEA hat durch die Bewegung der Rotoren sowie die Größe der Bauwerke im Allgemeinen vorwiegend Umweltauswirkungen auf die Lebensräume von Vogel- und Fledermausarten, auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion sowie die menschliche Gesundheit. Bau- 52 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

53 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 und anlagebedingte Beeinträchtigungen sind allgemein vorwiegend für die Schutzgüter Pflanzen und Boden sowie Kultur und sonstige Sachgüter zu verzeichnen. Der Boden steht durch seine unterschiedlichen Funktionen mit den anderen Schutzgütern in Wechselwirkung. Kommt es durch Versiegelung zur Beeinträchtigung der Puffer- und Speicherfunktion, kann sich das nachteilig auf die Grundwasserneubildung auswirken, was wiederum Veränderungen der Biotopstruktur und Lebensräume der Arten zur Folge haben kann. Da mit den Anlagestandorten nur punktuell Versiegelungen vorgenommen werden und die Versickerung auf den angrenzenden Ackerflächen weiterhin ungehindert erfolgen kann, sind keine Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten zu erwarten. Mit dem Verlust von intensiv bearbeiteter Ackerfläche werden keine wertvollen Lebensräume und Lebensgemeinschaften zerstört. Für das Schutzgut Mensch gehen die Produktionsfunktionen des Bodens verloren, was aber aufgrund der relativ geringen Flächeninanspruchnahme und der mittleren Bodenfruchtbarkeit von geringer Bedeutung ist. Dagegen kann die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion sowie die Schall- und Lichtimmissionen der WEA erhebliche Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit haben. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen werden ausreichend Schutzabstände zu den Wohnbereichen sowie den Gebieten mit besonderer Erholungseignung und -funktion gehalten. Mit der Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen werden erhebliche Emissionen von klimaschädigenden Gasen und Feinstäuben vermieden, was positive Auswirkungen auf alle Schutzgüter in ihren Wechselwirkungen entfaltet. Kumulative Beeinträchtigungen durch weitere artgleiche Nutzungsarten mit möglichen eheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind derzeit nicht bekannt. Der nächstgelegene Windpark befindet sich bei Krummensee in einem ausreichenden Abstand von ca m. Die außerhalb der Sondergebiete sich nahe Wegendorf befindenden WEA stehen einem Repowering aufgrund der Siedlungsnähe nicht zur Verfügung und sollten bei der Errichtung von zusätzlichen WEA im Sondergebiet SO2 dann zurückgebaut werden Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans (Prognose-Nullfall) Der Bebauungsplan Windpark Altlandsberg in der Feldflur zwischen Buchholz, Wegendorf und Wesendahl ist seit dem 22. November 2004 rechtskräftig. Am 22. November 2011 wurde er gerügt, wobei nicht abschließend geklärt wurde, was im Einzelnen fehlerhaft ist. Somit kann bei Nichtdurchführung der Planung zur Änderung des Bebauungsplans gerichtlich ein Außerkrafttreten erwirkt werden. Für die Stadt Altlandsberg besteht seit 2006 ein rechtsgültiger Flächennutzungsplan, in dem bereits Aussagen über mögliche Standorte für WEA getroffen und eine Konzentrationszone ausgewiesen wurde. Gleichzeitig besteht ein rechtswirksamer sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree vom , der ein Eignungsgebiet Windenergienutzung in der Gemarkung festgelegt hat. Dieser Teilregionalplan wird derzeit fortgeschrieben, wobei ein neuer Entwurf mit Stand September 2014 noch nicht vorliegt. Somit ist die Flächenkulisse der Planfestlegungen Eignungsgebiete Windenergienutzung des sachlichen Teilregionalplans von 2004 bindend und in diesen Grenzen die Errichtung von raumbedeutsamen WEA möglich (vgl. Kap. 1.6). Das Eignungsgebiet Nr. 1 Buchholz Wesendahl Wegendorf des Teilregionalplans hält u. a. einen Siedlungsabstand von 500 m ein, was entsprechend heutiger technischer Entwicklungen und Kenntnisse zu erheblichen Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Gesundheit führen kann. Bei Nichtdurchführung der Planung würde im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG die Errichtung von WEA in dem bestehenden Eignungsgebiet eingeschränkt werden, ohne dass weiterer substanzieller Raum der Windenergienutzung in der Gemarkung zur Verfügung gestellt würde. ÖKO-DATA Strausberg April

54 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April Maßnahmen zum Ausgleich unvermeidbarer erheblicher Umweltauswirkungen Ziele der Maßnahmenplanung Gemäß 13 BNatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden. Dazu sind unter Kap. 2.1 entsprechende Maßnahmen aufgeführt, die bereits bei der Planung berücksichtigt wurden bzw. bei der bautechnischen Ausführung beachtet werden müssen. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind auszugleichen bzw. zu ersetzen. Dabei gelten für den Bebauungsplan die Vorschriften des Baugesetzbuches, insbesondere des 1a Abs. 3. Die Maßnahmen sind als Festsetzungen bzw. durch geeignete Darstellungen nach 5 und 9 BauGB im Bebauungsplan ausgewiesen. Mit den Maßnahmen sollen folgende Entwicklungsziele für den Landschaftsraum des Planvorhabens entsprechend dem Landschaftsplan der Stadt Altlandsberg (2005) verfolgt werden: Die weiträumigen Agrarlandschaften werden mit gliedernden und ökologisch wertvollen Vegetationsstrukturen angereichert sein, die das Landschaftsbild aufwerten und als Habitate und Migrationswege (Biotopverbindungselemente) für Tier- und Pflanzenarten fungieren. Zu diesen Elementen zählen flächige Feldgehölze und breite lineare Hecken entlang von Wegen, Gräben und Feldgrenzen sowie Sölle mit überwiegend Gehölzund Grünlandstreifen im Uferbereich. Schwerpunktmäßig für die Vervollkommnung des Waldverbundsystems werden Waldstreifen, d. h. breite überschirmte Hecken, zur Überbrückung der Feldflur zwischen den Waldkomplexen am Langen Elsenfließ über den Waldstreifen nordwestlich Wegendorfs bis nach Werneuchen bzw. bis nach Wesendahl zu entwickeln sein. In der Feldflur zwischen Wegendorf und Wesendahl wird eine Kette von Trittsteinbiotopen (Sölle, Gräben) und Linienbiotope (Hecken) entstehen. Vorhandene Kleingewässer sind so zu sanieren und zu renaturieren, dass sie ihrer Trittsteinfunktion wieder voll gerecht werden können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Angaben zur Bestimmung von Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und zur Kompensierbarkeit Die folgende Tabelle (vgl. Tab. 11) zeigt den ermittelten Kompensationsbedarf für die maximal zulässigen zusätzlichen Eingriffe in den Sondergebieten SO1 und SO2 der 1. Änderung des Bebauungsplans. Dabei ist zu beachten, dass bereits im Sondergebiet SO1 7 WEA und im Sondergebiet SO2 2 WEA mit einer Gesamthöhe von 150 m errichtet wurden, für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im dafür durchgeführten Genehmigungsverfahren nach BImSchG erfolgten. Durch die Festsetzung 2.7 im Bebauungsplan zur Höhenbeschränkung von 160 m Gesamthöhe aufgrund des nahe gelegenen Wetterradars des Deutschen Wetterdienstes ist ein Repowering dieser Anlagen mit einer Höhe von 200 m nicht möglich. Die betroffenen Schutzgüter sind in ihrer Wertigkeit und Funktionstüchtigkeit von allgemeiner Bedeutung. Sie sind anthropogen vorgeprägt und weisen ein allgemeines, häufig vorkommendes Artenspektrum auf. Es wird durch die Errichtung von Fundamenten sowie die Anlage von Zufahrten, Bewegungs- und Arbeitsflächen Boden ver- bzw. teilversiegelt, der durch intensive Landwirtschaft bereits in seiner natürlichen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist. Die Anlage und der Betrieb von raumbedeutsamen, vertikal dominierenden WEA wirken sich erheblich auf das Landschaftsbild aus. Da insbesondere die angrenzenden Dorfstrukturen und der für die Erholung bedeutsame Bereich südlich der Planungsfläche betroffen sind, werden vorrangig Maßnahmen zur Aufwertung und Strukturierung des Landschaftsbildes sowie zur Ortsrandbegrünung geplant. Somit soll besonders für die Anwohner der umliegenden Siedlungsflächen die optische Verschattung der WEA erreicht werden. 54 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

55 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Mit den textlichen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans sowie insbesondere der Größe des Sondergebietes SO2 ergibt sich die Möglichkeit, die bereits bestehenden 7 WEA im Sondergebiet SO1 sowie die 2 WEA im Sondergebiet SO2 zu ersetzen und im SO2 zusätzliche WEA zu errichten. Dabei ist die maximal zulässige Gesamthöhe je Anlage von 160 m zu beachten. Die Festsetzung 2.7 lässt 150 m hohe Anlagen zu und berücksichtigt einen Puffer aufgrund von Höhenunterschieden im Gelände. Nur im Einzelfall sind Anlagen von 160 m Gesamthöhe möglich, wobei es derzeit solche Anlagentypen nicht gibt. Bau, Anlage und Betrieb der WEA stellen nach 14 BNatSchG unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft dar, die ausgeglichen und ersetzt werden müssen. Art und Umfang richten sich nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE Brandenburg, MLUV 2009a) sowie dem Erlass des MUGV zur Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (MUGV 2011) in Verbindung mit dem Erlass zur landesplanerischen und naturschutzrechtlichen Beurteilung von Windkraftanlagen im Land Brandenburg (Windkrafterlass des MUNR 1996 mit der Änderung vom , allein noch in Kraft: Nr. 4.5). Tab. 11: Übersicht über die zu kompensierenden Eingriffe Schutzgut Sondergebiet SO1 Boden Vollversiegelung WEA-bedingt Teilversiegelung erschließungsbedingt maximal zulässiger zusätzlicher Eingriff (Netto Versiegelung [m²], vgl. Tab. 10) Ausgleichsfaktor Kompensationsbedarf Kompensation möglich? 0 - kein ja, bereits vollständig im Genehmigungsverfahren nach BImSchG ausgeglichen 520 2, m² Gehölzpflanzungen Wasser kein - kein - Pflanzen kein - kein - Tiere kein - kein - Landschaft Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und des Erholungswertes Kulturgüter/ sonstige Sachgüter Sondergebiet SO2 Boden Vollversiegelung WEA-bedingt nicht quantifizierbar Maßnahme im Geldwert je Meter Anlagenhöhe entsprechend Windkrafterlass (MUNR1996/2002, 4.5) kein - kein , m² Gehölzpflanzungen ja, anteilig Maßnahme A/E 4 (Heckenpflanzung am östlichen Ortsrand von Wegendorf) ja, Kompensation erfolgte bereits im Genehmigungsverfahren nach BImSchG ja, anteilig Maßnahme A/E 1 (Heckenpflanzung am nordöstlichen Ortsrand von Buchholz) ÖKO-DATA Strausberg April

56 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Schutzgut Teilversiegelung erschließungsbedingt maximal zulässiger zusätzlicher Eingriff (Netto Versiegelung [m²], vgl. Tab. 10) Ausgleichsfaktor Kompensationsbedarf , m² Gehölzpflanzungen Wasser kein - kein - Pflanzen kein - kein - Tiere kein - kein - Landschaft Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und des Erholungswertes nicht quantifizierbar 150,- pro Höhenmeter entsprechend Windkrafterlass (MUNR1996/2002, 4.5) Kompensation möglich? ja, anteilig Maßnahme A/E 1 (Heckenpflanzung am nordöstlichen Ortsrand von Buchholz), Maßnahme A/E2 (Heckenpflanzung am südwestlichen Ortsrand von Wesendahl) ja, Maßnahme A/E 3 (Heckenpflanzung am nordöstlichen Ortsrand von Wegendorf- Buchholzer Siedlung) Kulturgüter/ sonstige Sachgüter kein - kein - Artenschutzrechtlich relevante Eingriffe in die Schutzgüter Tiere, Pflanzen biologische Vielfalt bestehen nicht. Die Eingriffe in das Landschaftsbild durch Überprägung, Licht- und Lärmimmissionen sind nicht quantifizierbar. Durch Maßnahmen mit multifunktionaler Wirkung können dahingehende Beeinträchtigungen durch die Errichtung von zusätzlichen WEA im Sondergebiet SO2 im Landschaftsraum kompensiert werden. Sollten die bereits bestehenden WEA durch nachweislich höhere Anlagen bis 160 m ersetzt werden, kann im nachfolgenden Genehmigungsverfahren entsprechend der Höhendifferenz eine Kompensation festgesetzt werden. Dazu stehen im Umfeld des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplans geeignete Flächen zur Verfügung. Die mit dem Bau, der Anlage und dem Betrieb von WEA verbundenen maximal zulässigen zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft im Bereich der Sondergebiete Windenergienutzung SO1 und SO2 der 1. Änderung des Bebauungsplans sind durch entsprechende Maßnahmen innerhalb des Naturraumes kompensierbar. 56 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

57 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Im Folgenden werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die erheblichen Eingriffe unter Berücksichtigung der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUV 2009a) beschrieben. A/E1: Anlage einer überschirmten Hecke am nordöstlichen Ortsrand von Buchholz (ca. 650 m Länge x 8 m Breite) (5.200 m²) Am nordöstlichen Ortsrand von Buchholz wird eine 5-reihige Hecke in einer Gesamtlänge von ca. 650 m und einer Breite von 8 m teilweise entlang eines Feldweges gepflanzt (vgl. Abb. 2). Die Pflanzung erfolgt auf kräftig nährstoffhaltigen sickerwasserbestimmten Tieflehmen. Der Bereich unterliegt bisher einer jahrzehntelangen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Die Maßnahme dient der Aufwertung der Bodenfunktionen durch eine dauerhafte Herausnahme aus der intensiven landwirtschaftlichen Bearbeitung. Damit können sich die natürlichen Bodenfunktionen in diesem Bereich wieder entwickeln. Durch die nordöstliche Bepflanzung des Ortsrandes erfährt der Landschaftsraum gleichzeitig eine weitere strukturelle Gliederung und die Planungsfläche mit den vertikal dominierenden WEA erfährt eine optische Sichtverschattung. Die Gehölzstruktur bietet weiterhin bedeutsamen Lebensraum insbesondere für heckenbrütende Vogelarten und als Nahrungshabitat für Fledermäuse. Da diese sich in einer Entfernung von mehr als m zu den Sondergebieten befindet, werden bedeutsame Habitate außerhalb von Bereichen geschaffen, die einem erhöhten Kollisionsrisiko für Vogel- und Fledermausarten durch WEA unterliegen. Die Maßnahme dient dem Ausgleich von Bodenfunktionsverlusten durch Überbauung und Überprägung des Schutzgutes Boden (Konflikt K1) für die unvermeidbaren Eingriffe im Sondergebiet SO2. Sie entspricht den Entwicklungszielen des Landschaftsplans der Stadt Altlandsberg. Die Hecke soll sich zu einem wertvollen Element der Kulturlandschaft im Bereich von Buchholz entwickeln. Sie soll vielfältige ökologische Funktionen als Lebensraum für heimische Pflanzen und Tierarten erfüllen. Gleichzeitig dient sie als Trittsteinbiotop und Biotopverbundelement insbesondere zu einem bestehenden inselartigem Feldgehölz innerhalb der Ackerfläche. Mit der gestalterischen Funktion soll der Ort Wegendorf eine Aufwertung erfahren und sie soll der optischen Sichtverschattung gegenüber WEA dienen. Die Anlage der Hecke soll nach folgendem Pflanzschema erfolgen, wobei der Abstand der Reihen untereinander ca. 1,5 m beträgt, der Pflanzabstand der Sträucher ca. 3,0 m untereinander (bezüglich der Reihen jeweils versetzte Pflanzung) und der Starkbäume ca. 10 m: 1. Reihe: Hartriegel (Cornus sanguinea)/ Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)/ Hechtrose (Rosa glauca): je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. 2. Reihe: Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)/ Haselnuss (Corylus avellana), je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. 3. Reihe: Vogelkirsche (Prunus avium), Wildbirne (Pyrus pyraster) und Feldahorn (Acer campestre) im Wechsel. Es sind Starkbäume in der Qualität Hochstamm mit cm Stammumfang erforderlich. 4. Reihe: Weißdorn (Crataegus spec.)/ Haselnuss (Corylus avellana), je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. 5. Reihe: Hartriegel (Cornus sanguinea)/ Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)/ Hechtrose (Rosa glauca): je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. ÖKO-DATA Strausberg April

58 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Zur nordöstlich angrenzenden Ackerfläche wird ein Krautsaum von ca. 1,5 m ab der letzten Pflanzreihe eingeplant. Der Krautsaum ist ein extensiv bewirtschafteter Bereich, in dem sich dauerhaft heimische Gräser und Stauden etablieren sollen. Dieser Saum wird nicht gedüngt und darf nicht mit Pestiziden behandelt werden. Die Pflanzflächen sind zu mulchen, die Gehölze regelmäßig zu wässern. Eine Herbstpflanzung ist der Frühjahrspflanzung vorzuziehen. An den Starkbäumen sind Dreiböcke zu setzen und die Fläche vor Wildverbiss durch Einzäunung zu schützen. Es ist eine Fertigstellungspflege und über mindestens 3 Jahre eine Entwicklungspflege durchzuführen. Grundsätzlich ist Pflanzgut gebietsheimischer Gehölzarten zu verwenden. Der Krautsaum ist höchstens einmal im Jahr ab Mitte Juli (nach der Blütezeit) zu mähen. Die Pflanzung sollte auf den Flurstücken Buchholz, Flur 1, Flurstücke 13/2, 154, 152 und Flur 3, Flurstück 14 erfolgen und bereits vor Beginn der Baumaßnahme fertig gestellt werden. Es werden 864 Sträucher und 65 Starkbäume benötigt. A/E 2: Anlage einer überschirmten Hecke am südwestlichen Ortsrand von Wesendahl (ca. 340 m Länge x 8 m Breite) (2.720 m²) Am südwestlichen Ortsrand von Wesendahl wird eine 5-reihige Hecke in einer Gesamtlänge von ca. 340 m und einer Breite von 8 m am Rande der Ackerfläche gepflanzt (vgl. Abb. 2). Die Pflanzung erfolgt auf mäßig nährstoffhaltigen sickerwasserbestimmten Sanden und Tieflehmen. Der Bereich unterliegt bisher einer jahrzehntelangen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Die Maßnahme dient der Aufwertung der Bodenfunktionen durch eine dauerhafte Herausnahme aus der intensiven landwirtschaftlichen Bearbeitung. Damit können sich die natürlichen Bodenfunktionen in diesem Bereich wieder entwickeln. Durch die südwestliche Bepflanzung des Ortsrandes erfährt der Landschaftsraum gleichzeitig eine weitere strukturelle Gliederung und die Planungsfläche mit den vertikal dominierenden WEA erfährt eine optische Sichtverschattung. Die Gehölzstruktur bietet weiterhin bedeutsamen Lebensraum insbesondere für heckenbrütende Vogelarten und als Nahrungshabitat für Fledermäuse. Da diese sich in einer Entfernung von über m von den Sondergebieten befindet, werden bedeutsame Habitate außerhalb von Bereichen geschaffen, die einem erhöhten Kollisionsrisiko für Vogel- und Fledermausarten durch WEA unterliegen. Die Maßnahme dient dem Ausgleich von Bodenfunktionsverlusten durch Überbauung und Überprägung des Schutzgutes Boden (Konflikt K1) für die unvermeidbaren Eingriffe im Sondergebiet SO2. Sie entspricht den Entwicklungszielen des Landschaftsplans der Stadt Altlandsberg. Die Hecke soll sich zu einem wertvollen Element der Kulturlandschaft im Bereich von Wesendahl entwickeln. Sie soll vielfältige ökologische Funktionen als Lebensraum für heimische Pflanzen und Tierarten erfüllen. Gleichzeitig dient sie als Trittsteinbiotop und Biotopverbundelement insbesondere zu den südlich angrenzenden Gehölzflächen im Siedlungsbereich und den Feldgehölzen. Mit der gestalterischen Funktion soll der Ort Wesendahl eine Aufwertung erfahren und sie soll der optischen Sichtverschattung gegenüber WEA dienen. Die Anlage der Hecke soll nach folgendem Pflanzschema erfolgen, wobei der Abstand der Reihen untereinander ca. 1,5 m beträgt, der Pflanzabstand der Sträucher ca. 3,0 m untereinander (bezüglich der Reihen jeweils versetzte Pflanzung) und der Starkbäume ca. 10 m: 1. Reihe: Schlehe (Prunus spinosa)/ Felsenbirne (Amelanchier ovalis)/ Hundsrose (Rosa canina): je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. 2. Reihe: Weißdorn (Crataegus spec.)/ Haselnuss (Corylus avellana), je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. 58 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

59 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April Reihe: Eberesche (Sorbus aucuparia). Es sind Starkbäume in der Qualität Hochstamm mit cm Stammumfang erforderlich. 4. Reihe: Weißdorn (Crataegus spec.)/ Sanddorn (Hippophae rhamnoides), je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. 5. Reihe: Schlehe (Prunus spinosa)/ Felsenbirne (Amelanchier ovalis)/ Hundsrose (Rosa canina): je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. Zur südwestlich angrenzenden Ackerfläche wird ein Krautsaum von ca. 1,5 m ab der letzten Pflanzreihe eingeplant. Der Krautsaum ist ein extensiv bewirtschafteter Bereich, in dem sich dauerhaft heimische Gräser und Stauden etablieren sollen. Dieser Saum wird nicht gedüngt und darf nicht mit Pestiziden behandelt werden. Die Pflanzflächen sind zu mulchen, die Gehölze regelmäßig zu wässern. Eine Herbstpflanzung ist der Frühjahrspflanzung vorzuziehen. An den Starkbäumen sind Dreiböcke zu setzen und die Fläche vor Wildverbiss durch Einzäunung zu schützen. Es ist eine Fertigstellungspflege und über mindestens 3 Jahre eine Entwicklungspflege durchzuführen. Grundsätzlich ist Pflanzgut gebietsheimischer Gehölzarten zu verwenden. Der Krautsaum ist höchstens einmal im Jahr ab Mitte Juli (nach der Blütezeit) zu mähen. Die Pflanzung sollte auf den Flurstücken Wesendahl, Flur 2, Flurstücke 7, 66 und 16/1 erfolgen und bereits vor Beginn der Baumaßnahme fertig gestellt werden. Es werden 452 Sträucher und 34 Starkbäume benötigt. A/E 3: Anlage einer überschirmten Hecke am nordöstlichen Ortsrand von Wegendorf - Buchholzer Siedlung (ca. 600 m x 8 m) (4.800 m²) Am nordöstlichen Ortsrand von Wegendorf - Buchholzer Siedlung wird eine 5-reihige Hecke in einer Gesamtlänge von ca. 600 m und einer Breite von 8 m gepflanzt (vgl. Abb. 2). Die Pflanzung erfolgt auf mäßig nährstoffhaltigen sickerwasserbestimmten Sandböden mit teilweise Tieflehm. Der Bereich unterlag einer jahrzehntelangen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und liegt derzeit brach. Die Maßnahme dient der Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Durch die nordöstliche Bepflanzung des Ortsrandes der Buchholzer Siedlung erfährt der Landschaftsraum eine weitere strukturelle Gliederung und die Planungsfläche mit den vertikal dominierenden WEA erfährt eine optische Sichtverschattung. Die Gehölzstruktur bietet weiterhin bedeutsamen Lebensraum insbesondere für heckenbrütende Vogelarten und als Nahrungshabitat für Fledermäuse. Da diese sich in einer Entfernung von mehr als 950 m von den Sondergebieten befindet, werden bedeutsame Habitate außerhalb von Bereichen geschaffen, die einem erhöhten Kollisionsrisiko für Vogel- und Fledermausarten durch WEA unterliegen. Die Maßnahme dient der Kompensation von erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft (Konflikt K2) für die unvermeidbaren Eingriffe im Sondergebiet SO2. Sie entspricht den Entwicklungszielen des Landschaftsplans der Stadt Altlandsberg. Die Hecke soll sich zu einem wertvollen Element der Kulturlandschaft im Bereich von Wegendorf/Buchholzer Siedlung entwickeln. Sie soll vielfältige ökologische Funktionen als Lebensraum für heimische Pflanzen und Tierarten erfüllen. Gleichzeitig dient sie als Trittsteinbiotop und Biotopverbundelement sowie dem Schutz des nahe gelegenen Kleingewässers vor Überprägung und Stoffeinträge durch die Landwirtschaft. Mit der gestalterischen Funktion soll die Buchholzer Siedlung eine Aufwertung erfahren und es soll eine optische Sichtverschattung gegenüber WEA erreicht werden. Die Anlage der Hecke soll nach folgendem Pflanzschema erfolgen, wobei der Abstand der Reihen untereinander ca. 1,5 m beträgt, der Pflanzabstand der Sträucher ca. 3,0 m untereinander (bezüglich der Reihen jeweils versetzte Pflanzung) und der Starkbäume ca. 10 m: ÖKO-DATA Strausberg April

60 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April Reihe: Schlehe (Prunus spinosa)/ Hundsrose (Rosa canina): je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. 2. Reihe: Weißdorn (Crataegus spec.)/ Haselnuss (Corylus avellana), je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. 3. Reihe: Eberesche (Sorbus aucuparia). Es sind Starkbäume in der Qualität Hochstamm mit cm Stammumfang erforderlich. 4. Reihe: Weißdorn (Crataegus spec.)/ Haselnuss (Corylus avellana), je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. 5. Reihe: Schlehe (Prunus spinosa)/ Hundsrose (Rosa canina): je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. Zum dort bestehenden Kleingewässer soll ein Abstand von ca. 15 m gehalten werden. Zur östlich angrenzenden Ackerfläche wird ein Krautsaum von ca. 1,5 m ab der letzten Pflanzreihe eingeplant. Der Krautsaum ist ein extensiv bewirtschafteter Bereich, in dem sich dauerhaft heimische Gräser und Stauden etablieren sollen. Dieser Saum wird nicht gedüngt und darf nicht mit Pestiziden behandelt werden. Die Pflanzflächen sind zu mulchen, die Gehölze regelmäßig zu wässern. Eine Herbstpflanzung ist der Frühjahrspflanzung vorzuziehen. An den Starkbäumen sind Dreiböcke zu setzen und die Fläche vor Wildverbiss durch Einzäunung zu schützen. Es ist eine Fertigstellungspflege und über mindestens 3 Jahre eine Entwicklungspflege durchzuführen. Grundsätzlich ist Pflanzgut gebietsheimischer Gehölzarten zu verwenden. Der Krautsaum ist höchstens einmal im Jahr ab Mitte Juli (nach der Blütezeit) zu mähen. Die Pflanzung sollte auf den Flurstücken Wegendorfs, Flur 3, Flurstücke 105, 108, 110, 100, 103 erfolgen und bereits vor Beginn der Baumaßnahme fertig gestellt werden. Es werden 800 Sträucher und 60 Starkbäume benötigt. A/E 4: Anlage einer überschirmten Hecke am östlichen Ortsrand von Wegendorf (ca. 130 m x 8 m) (1.040 m²) Am östlichen Ortsrand von Wegendorf wird entlang eines Feldweges eine 5-reihige Hecke in einer Gesamtlänge von ca. 130 m und einer Breite von 8 m gepflanzt (vgl. Abb. 2). Die Pflanzung erfolgt auf mäßig nährstoffhaltigen sickerwasserbestimmten Sandböden mit teilweise Tieflehm. Der Bereich unterliegt bisher einer jahrzehntelangen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Die Maßnahme dient der Aufwertung der Bodenfunktionen durch eine dauerhafte Herausnahme aus der intensiven landwirtschaftlichen Bearbeitung. Damit können sich die natürlichen Bodenfunktionen in diesem Bereich wieder entwickeln. Durch die östliche Bepflanzung des Ortsrandes erfährt der Landschaftsraum um Wegendorf eine weitere strukturelle Gliederung und die Planungsfläche mit den vertikal dominierenden WEA erfährt eine optische Sichtverschattung. Die Gehölzstruktur bietet weiterhin bedeutsamen Lebensraum insbesondere für heckenbrütende Vogelarten und als Nahrungshabitat für Fledermäuse. Da diese sich in einer Entfernung von mehr als m von den Sondergebieten befindet, werden bedeutsame Habitate außerhalb von Bereichen geschaffen, die einem erhöhten Kollisionsrisiko für Vogel- und Fledermausarten durch WEA unterliegen. Die Maßnahme dient dem Ausgleich von Bodenfunktionsverlusten durch Überbauung und Überprägung des Schutzgutes Boden (Konflikt K1) für die unvermeidbaren Eingriffe im Sondergebiet SO1. Sie entspricht den Entwicklungszielen des Landschaftsplans der Stadt Altlandsberg. 60 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

61 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Die Hecke soll sich zu einem wertvollen Element der Kulturlandschaft im Bereich von Wegendorf entwickeln. Sie soll vielfältige ökologische Funktionen als Lebensraum für heimische Pflanzen und Tierarten erfüllen. Gleichzeitig dient sie als Trittsteinbiotop und Biotopverbundelement. Mit der gestalterischen Funktion soll der Ort Wegendorf eine Aufwertung erfahren und sie soll der optischen Sichtverschattung gegenüber WEA dienen. Die Anlage der Hecke soll nach folgendem Pflanzschema erfolgen, wobei der Abstand der Reihen untereinander ca. 1,5 m beträgt, der Pflanzabstand der Sträucher ca. 3,0 m untereinander (bezüglich der Reihen jeweils versetzte Pflanzung) und der Starkbäume ca. 10 m: 1. Reihe: Schlehe (Prunus spinosa)/ Hundsrose (Rosa canina): je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. 2. Reihe: Weißdorn (Crataegus spec.)/ Haselnuss (Corylus avellana), je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. 3. Reihe: Eberesche (Sorbus aucuparia). Es sind Starkbäume in der Qualität Hochstamm mit cm Stammumfang erforderlich. 4. Reihe: Weißdorn (Crataegus spec.)/ Haselnuss (Corylus avellana), je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. 5. Reihe: Schlehe (Prunus spinosa)/ Hundsrose (Rosa canina): je 3 Exemplare einer Art nebeneinander, dann die Art wechseln. Die Sträucher sollen 2-3 jährig verschult und cm hoch sein. Zum Feldweg hin (westlich der Pflanzung) soll ein Abstand von ca. 1 m gehalten werden. Zur östlich angrenzenden Ackerfläche wird ein Krautsaum von ca. 1 m eingeplant. Der Krautsaum ist ein extensiv bewirtschafteter Bereich, in dem sich dauerhaft heimische Gräser und Stauden etablieren sollen. Dieser Saum wird nicht gedüngt und darf nicht mit Pestiziden behandelt werden. Die Pflanzflächen sind zu mulchen, die Gehölze regelmäßig zu wässern. Eine Herbstpflanzung ist der Frühjahrspflanzung vorzuziehen. An den Starkbäumen sind Dreiböcke zu setzen und die Fläche vor Wildverbiss durch Einzäunung zu schützen. Es ist eine Fertigstellungspflege und über mindestens 3 Jahre eine Entwicklungspflege durchzuführen. Grundsätzlich ist Pflanzgut gebietsheimischer Gehölzarten zu verwenden. Der Krautsaum ist höchstens einmal im Jahr ab Mitte Juli (nach der Blütezeit) zu mähen. Die Pflanzung sollte auf dem Flurstück Wegendorfs, Flur 3, Flurstück 102 erfolgen und bereits vor Beginn der Baumaßnahme fertig gestellt werden. Es werden 172 Sträucher und 13 Starkbäume benötigt. Die folgende Abbildung zeigt die Lage der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Feldflur zwischen Wegendorf, Wesendahl und Buchholz (vgl. Abb. 2): ÖKO-DATA Strausberg April

62 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurff April 2015 Abb. 2: Übersicht über die Lage der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung A/E1, A/E2, A/E3 und A/E4 wurden unter BerücksichtB tigung der Entwick- Die Maßnahmen lungsziele des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsplans der Stadt Altlandsberg für den Landschaftsraum entwickelt. Sie dienen der Wiederherstellung beeinträchtigter Funk- intensiv genutzten Ackerlandschaft im Umfeld des Planungsgeb bietes. tionen von Natur und Landschaft, insbesondere im Bereich der offenen, gering strukturierten Die Maßnahmen A/E1, A/E2 und A/E4 (Gehölzpflanzungen als a überschirmte Hecken) glei- chen die bau- und erschließungsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen von Bodenfunk- aus. tionen durch Voll- und Teilversiegelung im Bereich der Sondergebiete SO11 und SO2 Die nichtquantifizierbaren erheblichen Beeinträchtigungen dess Landschaftsbildes durch die mögliche zusätzliche Errichtung von voraussichtlich zwei WEA im Sondergebiet SO2 werden durch die Maßnahme A/E3 (Anlage einer überschirmten Hecke zur Ortsrandeingrünung) kompensiert. Entsprechend dem Windkrafterlass dess MUNR 1996/2002 (Nr. 4.5) sind für WEA in Eig- im Wert von 100 bis maximal 300 jee Meter Anlagenhöhe für die nicht kompensierbaren Eingriffe in das Landschaftsbild zu erbringen. Die zu leistende Abgabe stellt eine Richtgröße zur Ermittlung eines angemessenen Kompensationsumfangs dar. d Die Festlegung des Betra- nungsgebieten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenn einschließlich anfallender Pflegekosten ges hängt von der Bedeutung des betroffenen Naturraumes und u der Bewertung des Land- Ge- schaftsbildes ab. Da hier einee Vorbelastung durch bereits 9 bestehende WEA mit einer samthöhe von 150 m besteht, im Sondergebiet SO2 voraussichtlich noch zwei zusätzliche WEA mit einer Gesamthöhe von bis zu 160 m errichtet werden können und das Land- vorge- schaftsbild von geringerer Wertigkeit ist,, wird ein Wert von 150,- pro Höhenmeter schlagen. Dementsprechend sind je zusätzlich errichteter WEA Kompensationsmaßnahmen für das Landschaftsbild im Wert von ,-, als theoretisch maximal erreichbaren Wert, durchzu- führen (gesamt für 2 WEA ,- ). 62 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

63 Wegendorf und Wesendahl 1. Entwurf April 2015 Die Kostenschätzung für die Maßnahme A/E3 erfolgt auf Erfahrungswerten und aktuellen Preisangaben der Baumschulen bzw. Landschaftsbaubetrieben: Ausgleichsmaßnahme Beschreibung Einzelpreis Gesamtpreis A/E3 Anlage einer überschirmten Hecke am östlichen Ortsrand von Wegendorf - Buchholzer Siedlung (600 m Länge x 8 m Breite mit Pflanzabständen von ca. 3 m) flächige Pflanzung heimischer Sträucher und Bäume mit Einbeziehung eines Krautsaums einschließlich Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ca. 10,00 /m² ca ,00 Mit der Maßnahme A/E3 kann der monetär berechnete Kompensationsumfang des unvermeidbaren Eingriffs in das Landschaftsbild und den Erholungswert durch die zusätzliche Errichtung von WEA im Sondergebiet SO2 erbracht werden. ÖKO-DATA Strausberg April

64 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 In der folgenden Tabelle werden die WEA- und erschließungsbedingten Eingriffe mit den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung (V), Minderung (M) und zum Ausgleich bzw. Ersatz (A/E) zur Übersicht gegenübergestellt (vgl. Tab. 12): Tab. 12: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Eingriff Konflikt Nr./ Schutzgut Beschreibung des Eingriffs bzw. der betroffenen Funktion (voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen) Umfang des max. zulässigen zusätzlichen Verlustes (Fläche, Anzahl) Schutzgut Boden (bau- und erschließungsbedingt) K1 Verlust an Bodenfunktionen und Lebensraum für Bodenlebewesen durch Voll- und Teilversiegelung SO1: 0 m², SO 2: 800 m² durch Vollversiegelung (Netto-Versiegelung Fundamente WEA) SO1: 520 m², SO 2: m² durch Teilversiegelung (Netto-Versiegelung Erschließung) dauerhaft, bau- und anlagebedingt 1:2 Vermeidung/ Minderung Beschreibung V5: Integration der Trafohäuser in die Mastfüße V6: Verringerung der Kabeltrassenlänge durch Doppelkabel M1: Festsetzungen zur maximal zulässigen Grundfläche je WEA und zur insgesamt in den Sondergebieten SO1 und SO2 überbaubaren Fläche sowie zu zulässigen Überschreitungen M3: Festsetzung zur Teilversiegelung von Flächen für Zufahrten, Bewegungs- und Arbeitsflächen M4: Nutzung vorhandener Wege und Zufahrten Ausgleich und Ersatz Dauer/Art des Eingriffs, Kompensationsfaktor Maßnahmen Nr. A/E1 A/E2 A/E4 Beschreibung Anlage einer überschirmten Hecke nordöstlich von Buchholz Anlage einer überschirmten Hecke südwestlich von Wesendahl Anlage einer überschirmten Hecke östlich von Wegendorf Umfang der Maßnahme ca m² (ca. 650 m x 8 m) ca m² (ca. 340 m x 8 m) ca m² (ca. 130 m x 8 m) Buchholz Flur 1, Flurstücke 13/2, 154, 152; Flur 3, Flurstück 14; vor Beginn der Baumaßnahmen Wesendahl Flur 2, Flurstücke 7, 66 16/1; vor Beginn der Baumaßnahmen Wegendorf Flur 3, Flurstück 102; vor Beginn der Baumaßnahmen Ort/ zeitlicher verlauf der Umsetzung Kompensierbarkeit vollständig kompensierbar 64 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

65 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 Eingriff Konflikt Nr./ Schutzgut Beschreibung des Eingriffs bzw. der betroffenen Funktion (voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen) Schutzgut Wasser - Beeinträchtigungen des Grundwassers in der geplanten Schutzzone III des derzeit im Aufstellungsverfahren sich befindenden Wasserschutzgebietes Strausberg- Spitzmühle-Ost - Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung durch die Anlage der Fundamente, Zufahrten, Bewegungs- und Arbeitsflächen Schutzgut Pflanzen (Biotope) - Verlust von Ackerfläche mit geringer Wertigkeit als Biotop Umfang des max. zulässigen zusätzlichen Verlustes (Fläche, Anzahl) SO2: 800 m² durch Vollversiegelung, m² durch Teilversiegelung (Netto- Versiegelung) SO1: 0 m² durch Vollversiegelung, 520 m² durch Teilversiegelung SO2: 800 m² durch Vollversiegelung, m² durch Teilversiegelung (Netto- Versiegelung) SO1: m², SO2: m² (durch Fundamente, Zufahrten, Bewegungs- und Arbeitsflächen) zeitweise, baubedingt dauerhaft, anlagebedingt dauerhaft, anlagebedingt Vermeidung/ Minderung Beschreibung V8: Vermeidung von Grundwasserverschmutzungen durch Einhaltung der Maßgaben der Schutzgebietsverordnung M3: Festsetzung zur Teilversiegelung von Flächen für Zufahrten, Bewegungs- und Arbeitsflächen V2: Festsetzung der Sondergebiete SO1 und SO2 unter Erhalt und Berücksichtigung von landschaftsbildprägenden Ausgleich und Ersatz Dauer/Art des Eingriffs, Kompensationsfaktor Maßnahmen Nr. Beschreibung Umfang der Maßnahme Ort/ zeitlicher verlauf der Umsetzung Kompensierbarkeit durch V8 werden erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzzone III vermieden, kein Eingriff durch M3 und relativ geringe Fläche der Vollversiegelung bleibt Funktion der Grundwasserneubildung erhalten, kein Eingriff durch V2 und M1, geringe zusätzliche Flächeninanspruchnahme sowie geringe Bio- ÖKO-DATA Strausberg April

66 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 Eingriff Konflikt Nr./ Schutzgut Beschreibung des Eingriffs bzw. der betroffenen Funktion (voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen) Schutzgut Tiere - potenzieller Lebensraumverlust durch Flächennutzung, Lärm- und Lichtimmissionen insbesondere für Vogelarten Umfang des max. zulässigen zusätzlichen Verlustes (Fläche, Anzahl) SO1: m², SO2: m² durch Fundamente, Zufahrten, Bewegungs- und Arbeitsflächen) dauerhaft, anlage- und betriebsbedingtbedingt Vermeidung/ Minderung Beschreibung Alleen V4: Beschränkung der Zufahrten M1: Festsetzungen zur maximal zulässigen Grundfläche je WEA und zur insgesamt in den Sondergebieten SO1 und SO2 überbaubaren Fläche sowie zu zulässigen Überschreitungen M4: Nutzung vorhandener Wege und Zufahrten M5: Überdeckung des Großteils der Fundamente mit Boden zur natürlichen Sukzession V2: Festsetzung der Sondergebiete SO1 und SO2 unter Erhalt und Berücksichtigung von landschaftsbildprägenden Ausgleich und Ersatz Dauer/Art des Eingriffs, Kompensationsfaktor Maßnahmen Nr. Beschreibung Umfang der Maßnahme Ort/ zeitlicher verlauf der Umsetzung Kompensierbarkeit topwertigkeit der Ackerfläche keine erhebliche Beeinträchtigung, kein Eingriff durch Vorbelastung und geringe Wertigkeit als Lebensraum sowie V2, V3 und M1 kein 66 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

67 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 Eingriff Konflikt Nr./ Schutzgut Beschreibung des Eingriffs bzw. der betroffenen Funktion (voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen) allgemeines Kollisionsrisiko für Vogelund Fledermausarten Schutzgut Landschaft K2 Veränderung des Landschaftsbildes durch weit sichtbare Hochbauten (Nah-, Mittel- und Fernzone) Umfang des max. zulässigen zusätzlichen Verlustes (Fläche, Anzahl) nicht quantifizierbar Beeinträchtigung der Erholungs- und Erlebnisfunktion durch Lärm- und Lichtimmissionen (Nah- und Mittelzovoraussichtlich 2 zusätzliche WEA im Sondergebiet SO2 bis 160 m Gesamthöhe, Vorprägung durch bereits 9 errichtete WEA in den Sondergebieten SO1 und SO2 dauerhaft, anlage- und betriebsbedingt Vermeidung/ Minderung Beschreibung Alleen V3: Beschränkungen von Bauzeiten M1: Festsetzungen zur maximal zulässigen Grundfläche je WEA und zur insgesamt in den Sondergebieten SO1 und SO2 überbaubaren Fläche sowie zu zulässigen Überschreitungen V1: Festsetzung der Sondergebiete SO1 und SO2 unter Berücksichtigung von Schutzzonen zu Siedlungsflächen mit Wohnnutzungen V2: Festsetzung der Sondergebiete SO1 und SO2 unter Erhalt und Berücksichtigung von land- Ausgleich und Ersatz Dauer/Art des Eingriffs, Kompensationsfaktor Maßnahmen Nr. A/E3 Beschreibung Anlage einer überschirmten Hecke am östlichen Ortsrand von Wegendorf - Buchholzer Siedlung Umfang der Maßnahme ca m² (ca. 600 m x 8 m) Ort/ zeitlicher verlauf der Umsetzung Kompensierbarkeit essentieller Lebensraum betroffen, keine erhebliche Flächeninanspruchnahme sowie kein erhöhtes Kollisionsrisiko, kein Zugriffsverbot gemäß 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG, kein Eingriff Wegendorf Flur 3, Flurstücke 105, 108, 110, 100 und 103; vor Beginn der Baumaßnahmen kompensierbar ÖKO-DATA Strausberg April

68 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 Eingriff Konflikt Nr./ Schutzgut Beschreibung des Eingriffs bzw. der betroffenen Funktion (voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen) ne) Umfang des max. zulässigen zusätzlichen Verlustes (Fläche, Anzahl) Vermeidung/ Minderung Beschreibung schaftsbildprägenden Alleen V7: Vermeidung permanenter roter Farbkennzeichnung der Rotoren M2: Festsetzung zur maximal zulässigen Gesamthöhe der zu errichtenden WEA M5: Überdeckung des Großteils der Fundamente mit Boden zur natürlichen Sukzession M6: Festsetzung der äußeren Gestaltung der WEA Ausgleich und Ersatz Dauer/Art des Eingriffs, Kompensationsfaktor Maßnahmen Nr. Beschreibung Umfang der Maßnahme Ort/ zeitlicher verlauf der Umsetzung Kompensierbarkeit 68 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

69 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Zur Ermittlung der erheblichen Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter durch die 1. Änderung des Bebauungsplans lag eine ausreichend aktuelle Datengrundlage zu den Schutzgebieten, Siedlungsflächen, Denkmalen, Waldfunktionenflächen, Gewässern und Vorkommen von bedrohten störungssensiblen Vogelarten entsprechend den TAK (ERLASS MUGV 2011, MUGV 2012) vor (vgl. Kap ). Die Daten zur Avifauna wurden einerseits als offizielle Daten in der Aktualisierung von 2014 des LUGV Brandenburg einschließlich Staatlicher Vogelschutzwarte zu Horststandorten bzw. Rast- und Schlafplätzen (im Planungsgebiet nicht vorhanden) als Punkt-Datei zur Verfügung gestellt. Sie beinhalten Monitoring-Daten zu einzelnen Vogelarten, die vorwiegend auch von ehrenamtlichen Mitarbeitern in Abständen erfasst und gemeldet werden. Zur weiteren, intensiveren Bestandaufnahme wurde ein avifaunistisches Gutachten (vgl. Anhang) in Auftrag gegeben, um Datenlücken zu schließen. Bei der Ermittlung von Brutplätzen wurde jedoch Rücksicht auf die Empfindlichkeit der Arten gegenüber Störungen genommen, so dass zum Teil eine genaue Lokalisierung nicht erfolgte. Offizielle Daten zu Flugrouten zwischen Brut- bzw. Rast- und Schlafplätzen und Nahrungshabitaten der zu betrachtenden Vogelarten sind nicht vorhanden. Im Rahmen des avifaunistischen Gutachtens erfolgten keine Funktionsraumanalysen, jedoch konnten anhand von Beobachtungen sowie der Biotopstruktur Potenzialabschätzungen vorgenommen werden. Flugrouten von Vogelarten mit großen Aktionsradien sind nur mit hohen Prognoseunsicherheiten abschätzbar. Ein offizieller aktueller Datenbestand zum Vorkommen von Fledermausarten im Planungsgebiet konnte durch die untere Naturschutzbehörde des LK MOL nicht zur Verfügung gestellt werden. Daher wurde ein Fachgutachten zur Ermittlung bedeutsamer Räume für den Fledermausschutz in der Gemarkung der Stadt Altlandsberg in Auftrag gegeben (vgl. Gutachten im Anhang). Dabei hat man sich vorwiegend auf die Abschätzung von Fledermausaktivitäten im Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie in den Potenzialflächen des gleichzeitig sich in Bearbeitung befindenden sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergienutzung der Stadt Altlandsberg konzentriert. Quartiere insbesondere im Siedlungsraum können aufgrund des arbeitsintensiven wie zeitlichen und finanziellen Aufwandes im Einzelnen nicht nachgewiesen werden. Jedoch ist ein Schutz durch die Schutzzone von m zu Siedlungsflächen gegeben. Auch sind Flugrouten zwischen Sommer- und Winterquartieren der Arten kaum bekannt und können schwer nachgewiesen werden. ÖKO-DATA Strausberg April

70 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April Geplante Überwachungsmaßnahmen Die im Umweltbericht ermittelten erheblichen Beeinträchtigungen durch die 1. Änderung des Bebauungsplans sind für die einzelnen Schutzgüter anhand geeigneter Analyse- und Bewertungsmethoden nach heutigem Kenntnisstand prognostiziert worden. Nach Genehmigung des Bebauungsplans und Verwirklichung von konkreten Planungsvorhaben in den Sondergebieten bedürfen diese Prognosen einer Nachkontrolle. Durch die Komplexität der Planung sowie der Auswirkungen auf die Schutzgüter und ihre Wechselwirkungen im ökosystemaren und zeitlichen Bezug sind die wirkungsprognostischen Aussagen mit Unsicherheiten behaftet. Mit den Maßnahmen zur Überwachung soll frühzeitig Kenntnis von unvorhergesehenen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt erlangt und gegebenenfalls rechtzeitig geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Um Erkenntniszuwachs zu gewinnen sind die konkret festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu überwachen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Speziell für die Beeinträchtigungen der Vogel- und Fledermausarten durch den Betrieb von WEA sind langfristige Monitoringmaßnahmen erforderlich, um die prognostizierten Auswirkungen zu überprüfen. Die Überwachung dient dem Abgleich der Auswirkungsprognosen mit den realen Auswirkungen auf das Schutzgut. Für die Umweltüberwachung ist die Stadt Altlandsberg zuständig. Dabei können weiterführende Informationen der Umweltbehörden, Monitoringmaßnahmen der Fachbehörden sowie Erkenntnisse aus dem nachfolgenden Genehmigungsverfahren nach BImSchG genutzt und hinzugezogen werden, um aus Gründen der Effizienz Doppelarbeiten zu vermeiden. Folgende Monitoringmaßnahmen sind für den Bebauungsplan durchzuführen: Überwachung der Einhaltung der Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans bei der Realisierung, Überwachung der Durchführung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Überwachung der Durchführung und Herstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Überwachung der Funktionsfähigkeit von Pflanzmaßnahmen, Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten für Lärmimmissionen und Schattenwurf in den umliegenden Siedlungsbereichen. 70 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

71 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April Allgemeinverständliche Zusammenfassung Aufgabenstellung, Ziele der Planung und Untersuchungsrahmen Der Bebauungsplan Windpark Altlandsberg in der Feldflur zwischen Buchholz, Wegendorf und Wesendahl ist seit dem 22. November 2004 rechtskräftig. Da sich seitdem Veränderungen u. a. in der Gesetzgebung sowie durch Rechtsprechungen und auch im Rahmen der parallel zum Bebauungsplan eingeleiteten Erarbeitung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergienutzung ergaben, hat die Stadt Altlandsberg beschlossen, eine Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Somit soll die Planung und Abwägung an die durch diverse Rechtsprechungen sehr hohen Anforderungen an die Bauleitpläne zum Thema Wind angepasst werden. Gemäß 2 Abs. 4 i. V. m 1 Abs. 6 Nr. 7, 2a und 1a BauGB ist im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan bzw. bei Änderungen eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die Belange des Umweltschutzes, speziell die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen, ermittelt und bewertet werden. Der Umweltbericht betrachtet die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB und beinhaltet Aussagen zur Kompensierbarkeit von Eingriffen, eine Bewertung von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG und zur Verträglichkeit mit Natura 2000-Gebieten. Er ist ein selbständiger Teil der Begründung des Bebauungsplans. Das Plangebiet befindet sich in den Gemarkungen Buchholz, Wegendorf sowie Wesendahl, umfasst eine Fläche von ca. 511 ha und schließt das im Regionalplan 2004 dargestellte Windeignungsgebiet Nr. 01 vollständig ein. Das Ziel der Planung liegt in der Anpassung an die neuesten Erkenntnisse zur Rechtssicherheit und städtebaulichen Umweltverträglichkeit. Die Planung beinhaltet die Ausweisung von flächigen Sondergebieten SO1 und SO2 mit Zweckbestimmung Windenergienutzung. Aufgrund der Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans wird die Möglichkeit eröffnet, voraussichtlich zwei zusätzliche WEA im SO2 zu errichten sowie die bestehenden Anlagen in den beiden Sondergebieten bis zu einer Gesamthöhe von 160 m zu erneuern. Dabei wird von einer maximal zulässigen zusätzlichen Netto-Versiegelung von insgesamt m² ausgegangen, wobei bereits eine Netto-Versiegelung von m² besteht und im damaligen Genehmigungsverfahren nach BImSchG die Eingriffe in die Schutzgüter kompensiert wurden. Bei der Planung wurden die maßgeblichen Ziele des Umweltschutzes, die sich aus der Gesetzgebung, den hochstufigen und kommunalen Planungen ergeben, im Rahmen der Festsetzungen berücksichtigt. Vorrangig dienen die Ziele der nachhaltigen Erhaltung und Entwicklung der Schutzgüter, dem Schutz vor erheblichen negativen Umweltbeeinträchtigungen sowie der Funktionstüchtigkeit des Naturhaushaltes und der Wechselbeziehungen der Schutzgüter untereinander. Der Untersuchungsraum umfasst einerseits den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans, in dem es zu direkten negativen Auswirkungen auf die Umwelt kommen kann. Andererseits wird entsprechend der räumlichen Wirkung von Beeinträchtigungen ein weitergehender Untersuchungsraum bis zu m betrachtet, da anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen von WEA über die eigentliche Flächeninanspruchnahme hinausgehen. Im Planungsgebiet sowie nördlich befinden sich vorrangig intensiv genutzte, relativ strukturarme Ackerflächen, im weiteren Umkreis schließen sich östlich Obstplantagen, südlich reich strukturierte Grünlandbereiche und westlich die Niederungssysteme kleinerer Fließgewässer an. Die Umweltprüfung erfolgt auf Grundlage offizieller digitaler flächenhafter Daten des Landes Brandenburg sowie Daten des FNP und LP der Stadt Altlandsberg zu den Schutzgütern. Zur Konkretisierung und Ergänzung der Daten zu geschützten und gegenüber Windenergieanlagen störungssensiblen Tierarten (insbesondere Vogel- und Fledermausarten) erfolgten über den Zeitraum August 2013 bis August/September 2014 im Planungsgebiet Erfassungen zu Brutvogelarten und zu Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz. ÖKO-DATA Strausberg April

72 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 Umweltauswirkungen Zur Vermeidung und Minderung von erheblichen Beeinträchtigungen sind folgende Maßnahmen bezüglich der Standortoptimierung sowie der Bau- und Verfahrenstechnik festgelegt worden: Vermeidungsmaßnahme V1: Festsetzung der Sondergebiete SO1 und SO2 unter Berücksichtigung von Schutzzonen zu Siedlungsflächen mit Wohnnutzungen Vermeidungsmaßnahme V2: Festsetzung der Sondergebiete SO1 und SO2 unter Erhalt und Berücksichtigung von landschaftsbildprägenden Alleen Vermeidungsmaßnahme V3: Beschränkungen von Bauzeiten Vermeidungsmaßnahme V4: Beschränkung der Zufahrten Vermeidungsmaßnahme V5: Integration der Trafohäuser in die Mastfüße Vermeidungsmaßnahme V6: Verringerung der Kabeltrassenlänge durch Doppelkabel Vermeidungsmaßnahme V7: Vermeidung permanenter roter Farbkennzeichnung der Rotoren Vermeidungsmaßnahme V8: Vermeidung von Grundwasserverschmutzungen Minderungsmaßnahme M1: Festsetzungen zur maximal zulässigen Grundfläche je WEA und zur insgesamt in den Sondergebieten SO1 und SO2 überbaubaren Fläche sowie die zulässige Überschreitung der Grundfläche Minderungsmaßnahme M2: Festsetzung zur maximal zulässigen Gesamthöhe der zu errichtenden WEA Minderungsmaßnahme M3: Festsetzung zur Teilversiegelung von Flächen für Wege, Zufahrten, Bewegungs- und Arbeitsflächen Minderungsmaßnahme M4: Nutzung vorhandener Wege und Zufahrten Minderungsmaßnahme M5: Überdeckung des Großteils der Fundamente mit Boden zur natürlichen Sukzession Minderungsmaßnahme M6: Festsetzung der äußeren Gestaltung der WEA Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit/Bevölkerung insgesamt Im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans sind keine Wohnstandorte sowie keine bedeutenden Erholungsbereiche vorhanden. Im weiteren Umfeld befinden sich die dörflichen Siedlungen Wegendorf, Wesendahl und Buchholz, die eine mittlere bis hohe Wohnqualität aufweisen. Die siedlungsnahe Erholungsfunktion kann als mittel bis hoch eingeschätzt werden, wobei die Erholungsbereiche vorwiegend in den Waldkomplexen des Altlandsberger Waldes, des Gamengrunds, der Wesendahler und Buchholzer Heide sowie im Niederungsbereich des Wegendorfer Mühlenfließes und im Grünlandkomplex südlich Buchholz liegen. Vorbelastungen gehen durch bereits errichtete WEA bei Wegendorf/Wesendahl/Buchholz aus. Mit dem Betrieb von WEA werden insbesondere Schall- und Lichtimmissionen sowie Beeinträchtigungen durch Schattenwurf auf das Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit/Bevölkerung insgesamt hervorgerufen. Zur Beurteilung der Schallausbreitung durch den Betrieb von WEA im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde ein Schalltechnisches Gutachten erstellt (vgl. AKUSTIKBÜRO DAHMS 2014). Für die Errichtung und den Betrieb von zusätzlichen WEA im Sondergebiet SO2 der 1. Änderung des Bebauungsplans können auf Grundlage des Schallgutachtens keine zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigungen festgestellt werden, da sich der Bereich des Sondergebietes SO2, der zur Errichtung von weiteren Anlagen zur Verfügung steht, im konfliktarmen Ge- 72 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

73 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 biet des Schallgutachtens befindet. Baubedingte Lärmemissionen sind unerheblich, zeitlich begrenzt und nicht nachhaltig. Das Sondergebiet SO2 zur Errichtung und Betrieb von weiteren WEA befindet sich in einem Abstand von m zu Siedlungsflächen mit Wohnnutzungen, so dass keine zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigungen durch Lichtimmissionen, Schattenwurf und visuelle Störwirkungen zu erwarten sind. Schutzgut Pflanzen Das Untersuchungsgebiet ist von artenarmen Ackerbiotopen und intensiv genutzten Obstplantagen geprägt, die zum geringen Teil durch Alleen und Hecken durchschnitten werden. Für den Biotop- und Artenschutz sind die Gehölzstrukturen als Lebensraum und Biotopverbundelement von hoher Bedeutung, während die intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereiche von geringer Bedeutung sind. Schützenswerte und seltene Pflanzen sind nicht vorhanden. Die Errichtung von WEA ist mit Flächeninanspruchnahme verbunden, wobei Biotope überbaut bzw. überprägt werden. Die Sondergebiete SO1 und SO2 der 1. Änderung des Bebauungsplans überlagern intensiv genutzte Sandäcker sowie Hecken, die jedoch in ihrem Bestand (Länge ca. 855 m gesamt) durch die Baumaßnahmen nicht berührt werden müssen. Der unvermeidbare Verlust von Ackerfläche ist in Hinblick auf die geringe Wertigkeit als Biotop nicht als erheblicher Eingriff zu sehen und daher als Schutzgut nicht auszugleichen. Mit der Errichtung von 9 WEA erfolgten bereits Ausgleichsmaßnahmen, die als Mehrfachkompensationsmaßnahmen zur Aufwertung des Biotopbestandes des Landschaftsraumes dienten. Mit der Möglichkeit der Errichtung von zusätzlichen WEA im Sondergebiet SO2 sowie der Erneuerung der bereits bestehenden WEA in beiden Sondergebieten kommt es zu einem maximal zulässigen zusätzlichen Flächenverlust an Acker von gesamt m². Schutzgut Tiere Die Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplans besitzt eine untergeordnete Bedeutung im Hinblick auf das Brutvorkommen von TAK-relevanten (vgl. ERLASS MUGV 2011) und Rote-Liste-Arten. Weite Bereiche der Ackerflächen und der sich nördlich anschließenden Feldflur bis Grenze Rudolfshöhe (Stadt Werneuchen) sind durch ihre Strukturarmut und intensive ackerbauliche Bewirtschaftung als Bruthabitate stark eingeschränkt. Allerdings existieren in den gut strukturierten Bereichen an bzw. außerhalb der Sondergebiete SO1 und SO2 (v. a. südliche Grenze) Brutvorkommen von TAK-relevanten Arten (Kranich, Rohrweihe, Weißstorch), deren Schutz- und Restriktionsbereiche von Belang sind. Die Agrarlandschaft um Buchholz, Wesendahl und Wegendorf wird vorwiegend in den Herbst- und Wintermonaten als Rast- und Nahrungshabitat sowie Sammelplatz von Kranich, Kiebitz, Graureiher, Baumfalke und Rotmilan genutzt, wobei die Ackerflächen südlich der L 235 und westlich der Straße von Buchholz nach Wegendorf (K 6427), einschließlich des Bereiches des südlich der L 235 liegenden Sondergebietes SO2, bevorzugt werden. Dabei ist die Anzahl der Individuen relativ gering, so dass entsprechend der TAK (MUGV 2012) keine bedeutenden Rast- und Äsungsflächen, für die Schutz- und Restriktionsbereiche einzuhalten sind, zu verzeichnen sind. Bedeutende Fledermausvorkommen im Geltungsbereich des Bebauungsplans und in der Umgebung, wie Wochenstuben, Männchenquartiere, Winterquartiere und Reproduktionsschwerpunkte, sind derzeit nicht bekannt. Im Bereich der relativ strukturarmen Ackerlandschaft im Planungsgebiet konnten bisher nur sehr geringe Flugbewegungen von Großem und Kleinen Abendsegler sowie Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus aufgezeichnet werden. Mit der Anlage und dem Betrieb von WEA können insbesondere auf die bedrohten, störungssensiblen und besonders störungssensiblen Arten (Vogel- und Fledermausarten der TAK, ERLASS MUGV 2011, MUGV 2012) erhebliche Beeinträchtigungen durch vorrangige Vergrämung, Barriereeffekte, Habitatsverlust und Kollisionsgefahr auftreten. Während ÖKO-DATA Strausberg April

74 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 die im direkten Umfeld der WEA brütenden Vögel nicht oder kaum vom Vogelschlag betroffen sind, besteht für bestimmte Greifvogelarten (hier speziell Rotmilan) ein erhöhtes Kollisionsrisiko, da sie das Anlagenumfeld auch als Teillebensraum nutzen und zwischen den Anlagen einer Windfarm jagen. Zugvogelarten wie u. a. nordische Gänse und Kraniche können infolge des artspezifischen Meideverhaltens Windparks in gesicherten Abständen umfliegen bzw. bei weiteren Flugstrecken aufgrund der größeren Flughöhe überfliegen. Entsprechend der Handlungsempfehlung zum Umgang mit Fledermäusen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Brandenburg (ERLASS MUGV 2011) sind die Arten Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Zweifarbfledermaus aufgrund ihrer Lebensweise und Nutzung des freien Luftraumes als Jagdrevier besonders durch Kollision gefährdet. Durch das Planvorhaben kommt es voraussichtlich zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der störungssensiblen und gefährdeten Brut- und Rastvogelarten sowie von besonders kollisionsgefährdeten Fledermausarten. Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind nicht betroffen. Die Schutzbereiche laut TAK (MUGV 2012) werden eingehalten. Das allgemeine Kollisionsrisiko wird durch den Betrieb von maximal zwei zusätzlichen WEA im Sondergebiet SO2 nicht signifikant erhöht. Zur Vermeidung der Zugriffsverbote des 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG erfolgte die Ausweisung der Sondergebiete SO1 und SO2 in der 1. Änderung des Bebauungsplans unter Einhaltung der Schutzabstände von Vogel- und Fledermausarten der aktuellen TAK (vgl. ERLASS MUGV 2011, MUGV 2012). Somit ist davon auszugehen, dass die Verbotstatbestände für die im weiteren Untersuchungsraum vorkommenden TAK-Vogel- und Fledermausarten durch das Planvorhaben nicht berührt werden. Artenschutzrechtliche Verbote des 44 BNatSchG stehen unter der Voraussetzung der Durchführung der Vermeidungsmaßnahmen V2 und V3 dem Planungsvorhaben nicht entgegen. Schutzgut Biologische Vielfalt Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist durch einen struktur- und artenarmen, intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum gekennzeichnet. Vereinzelte Alleen und Hecken sowie Ruderalstrukturen an Wegrändern bilden Lebensräume, die eine eher untergeordnete Bedeutung für die Artenvielfalt haben. Mit der Möglichkeit der zusätzlichen Errichtung und dem Betrieb von WEA im Sondergebiet SO2 der 1. Änderung des Bebauungsplans sind keine erheblichen Verluste und Beeinträchtigungen von Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten sowie Gemeinschaften zu erwarten. Durch die struktur- und artenarme Ausprägung des Planungsgebietes sowie die Vorbelastung durch bereits bestehende WEA wird es zu keinen zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut kommen. Schutzgut Schutzgebiete nationaler Bedeutung In einer Entfernung von mehr als m zu den Sondergebieten SO1 und SO2 befinden sich Landschafts- und Naturschutzgebiete mit den Schutzzwecken der Erhaltung und Entwicklung der Arten- und Lebensgemeinschaften sowie der Funktionsfähigkeit des Naturund Landschaftshaushaltes. Mit den Planfestsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans und der damit nach sich ziehenden Errichtung sowie dem Betrieb von zusätzlichen WEA können potenzielle Umweltauswirkungen auf die Schutzzwecke durch Zerschneidung von bedeutenden Lebensräumen, Barrierewirkungen sowie erhebliche Veränderungen des Landschaftsbildes eintreten. Da diese Schutzgebiete in einem Abstand von über m zu den Sondergebieten SO1 und SO2 entfernt liegen, sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzwecke nicht zu erwarten. Schutzgut Natura 2000-Gebiete In einem Abstand ab ca m von den Sondergebieten SO1 und SO2 befinden sich drei FFH-Gebiete mit den Erhaltungszielen vorwiegend von Lebensraumtypen der Stand- und 74 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

75 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 Fließgewässer, Staudenfluren, Feuchtwiesen, Moore, Moorwälder sowie die an diese Lebensräume gebundenen europäisch zu schützenden Tierarten (u. a. Fischotter, Großes Mausohr, Kammmolch, Rotbauchunke, Schlammpeitzger, Steinbeißer und Schwarzblauer Bläuling). Da die umliegenden FFH-Gebiete in einem ausreichenden Abstand zum Planungsgebiet liegen, sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgebiete von außen durch Vergrämung, Barriereeffekte und Kollisionsgefährdung von Vogel- und Fledermausarten als maßgebliche Bestandteile für die Erhaltungsziele nicht zu erwarten. Schutzgut Boden Der Bodentyp im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist als sickerwasserbestimmte Sand-Braunerde/Tieflehm-Fahlerde mit einem hohen Sandanteil und mäßiger Bodenfruchtbarkeit einzustufen. Der Grundwasserflurabstand liegt bei mehr als 10 m. Das Relief ist als flachwellige Hochfläche anzusprechen. Die überwiegende Nutzung liegt im landwirtschaftlichen Anbau von Getreidearten, in Teilen von Spargel und Obstplantagen (vorwiegend Äpfel). Bodendenkmale befinden sich im östlichen und südöstlichen Gebiet des Geltungsbereiches außerhalb der Sondergebiete SO1 und SO2. Mit der Errichtung von WEA gehen bau- und anlagebedingt Bodenversiegelungen und Verdichtungen durch Fundamente, Zufahrten, Arbeits- und Kranstellflächen einher. Erhebliche bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen werden durch bau- und verfahrenstechnischen Maßnahmen vermieden und vermindert. Der Verlust an Bodenfunktionen und Lebensraum für Bodenlebewesen durch unvermeidbare Voll- und Teilversiegelung ist erheblich und nachhaltig und muss ausgeglichen werden (Konflikt K1). Durch die Inanspruchnahme von Boden mit allgemeiner Funktionsausprägung ist ein Ausgleich bezüglich des maximal zulässigen zusätzlichen Eingriffs von 1:2 durch Gehölzpflanzungen von gesamt m² notwendig. Schutzgut Wasser Der Grundwasserflurabstand im Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt > 10 m, eine Grundwasserscheide befindet sich nicht im Planungsgebiet. Die Grundwasserneubildungsrate ist unter der landwirtschaftlichen Nutzung teilweise als hoch einzuschätzen, wobei das Gefährdungspotenzial hinsichtlich des Eintrages von Schadstoffen durch die Offenporigkeit der Sandschichten ebenfalls hoch ist. Die geplante Schutzzone III des derzeit im Aufstellungsverfahren sich befindenden Wasserschutzgebietes Strausberg-Spitzmühle-Ost wird nach nachrichtlicher Übernahme im Bereich zwischen Buchholz und Wegendorf liegen. Ein Wasserwerk liegt in ca m zu den Sondergebieten SO1 und SO2 entfernt. Oberflächengewässer liegen außerhalb der Sondergebiete in ausreichender Entfernung, so dass Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung durch Bau und Anlage der Fundamente ist nicht erheblich und nicht nachhaltig, da das Regenwasser seitlich der Fundamente abgeleitet wird und unmittelbar neben den Fundamenten zur Versickerung gelangt. Mit der Minderungsmaßnahme M3 (Festsetzung zur Teilversiegelung von Flächen für Wege, Zufahrten, Bewegungs- und Arbeitsflächen) werden erhebliche Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung vermieden. Mit der Vermeidungsmaßnahme V8 (Vermeidung von Grundwasserverschmutzungen) werden erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwassers im Bereich der geplanten Schutzzone III des derzeit im Aufstellungsverfahren sich befindenden Wasserschutzgebietes Strausberg-Spitzmühle-Ost vermieden. Schutzgut Luft/Klima/Lärm Das Planungsgebiet gehört zum mecklenburgisch-brandenburgischen Übergangsklima mit subkontinentalem Einfluss. Charakteristisch dafür sind die relativ hohen Temperaturunterschiede im Jahr sowie die derzeit geringen durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmengen. Die klimatischen Funktionen der Flächen im Planungsgebiet werden durch das Planvorhaben nicht beeinträchtigt, da keine bedeutsamen Strukturen mit klimaökologischer Funktion ÖKO-DATA Strausberg April

76 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 im klimarelevanten Wirkungsbereich des Vorhabens vorhanden sind. Luftaustauschbahnen werden durch die Errichtung von WEA im Allgemeinen nicht zerschnitten bzw. verbaut. Die Errichtung von WEA und damit die Erzeugung alternativer Energie führen zu positiven nachhaltigen Umweltauswirkungen, da der Ausstoß von klimaschädigenden Gasen bei der Energieerzeugung erheblich reduziert werden kann. Schutzgut Landschaft Die Ackerlandschaft einschließlich der weiträumigen Obstplantagen zwischen Wegendorf, Wesendahl und Buchholz gehört zum Landschaftsbildtyp der Offenlandschaft. Sie ist durch großräumige Ackerschläge gekennzeichnet und weist im Gebiet des Geltungsbereiches eine geringe Vielfalt an Strukturelementen wie Alleen, Baumreihen, Hecken, Feldgehölze, Kleingewässer und markanten Einzelgehölzen auf. Im Bereich der Nahzone (0 m bis 200 m um die Sondergebiete) dominiert die ungegliederte Ackerlandschaft mit einem flachwelligen Relief und einer sehr hohen Sichttransparenz. Das Gebiet ist für Erholungssuchende durch das Fehlen von Fuß- und Radwegen kaum zugänglich. Die Mittelzone (200 m bis m um die Sondergebiete) ist weiterhin von der ungegliederten flachwelligen Ackerlandschaft mit hoher Sichttransparenz geprägt, jedoch kommen hier die Anger-Dörfer Wegendorf, Wesendahl und Buchholz mit typisch brandenburgischem Charakter und einer Strukturvielfalt an u. a. Alleen, Baumreihen, Kleingewässern, Zier- und Nutzgärten sowie Einzelgehölzen hinzu. Die Zugänglichkeit kann innerhalb der Dörfer und zwischen den Ortschaften über Fußwege bzw. Feldwege erfolgen. In der Fernzone (1.500 m bis m um die Sondergebiete) befindet sich eine reich gegliederte Kulturlandschaft mit einer Vielzahl an Strukturelementen bis hin zu größeren zusammenhängenden Waldbereichen. Bedeutsame Sichtbeziehungen sind durch verschattende Elemente nur auf die unmittelbare Umgebung des Standortes begrenzt. Über eine Vielzahl von Wegen insbesondere in den Waldbereichen ist die Landschaft für Erholungssuchende erschlossen. Der ästhetische Eigenwert der Landschaft in seiner Strukturvielfalt, Eigenart und Schutzwürdigkeit ist im Bereich der Nahzone als gering einzustufen, während er in der Mittel- und Fernzone als hoch angesehen werden kann. Somit hat der Nahbereich noch einen geringen Erholungswert, während die Mittel- und Fernzone einen sehr hohen Wert auch überregional für die naturgebundene Erholung aufweisen. Die Errichtung von WEA stellt einen unvermeidbaren erheblichen Konflikt für die Landschaft mit ihrem gewohnten Landschaftsbild und der Erholungs- und Erlebnisfunktion dar (Konflikt K2). Mit ihrer derzeit technisch möglichen Höhe dominieren WEA das Landschaftsbild und sind kaum durch Verschattungen besonders in der Nah- und Mittelzone zu verstecken. Daher sind die erheblichen Beeinträchtigungen nicht ausgleichbar aber kompensierbar. Mit entsprechenden Maßnahmen werden erhebliche Beeinträchtigungen der optischen Bedrängung der umliegenden Wohnnutzungen (V1) sowie der Verlust von landschaftsbildprägenden Elementen (V2) vermieden. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden durch die bautechnischen (V7), gestalterischen (M5, M6) und höhenbegrenzenden Festsetzungen (M2) vermindert. Im Sondergebiet SO1 sind bereits 7 WEA, im Sondergebiet SO2 2 WEA mit einer Gesamthöhe von 150 m errichtet worden. Für diese Anlagen sind die Eingriffe in das Schutzgut Landschaft kompensiert worden. Mit der textlichen Festsetzung zur Höhenbeschränkung werden in den Sondergebieten nur Anlagen bis zu einer Gesamthöhe von 160 m zugelassen, so dass eine Kompensation für zwei WEA erfolgen muss, die voraussichtlich zusätzlich im Sondergebiet SO2 errichtet werden können. Schutzgut Kulturgüter/sonstige Sachgüter Im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans befinden sich drei Bodendenkmäler sowie eine Bodendenkmalverdachtsfläche (nordwestlich Wesendahl, nordöstlich Buchholz), die jedoch außerhalb der Sondergebiete SO1 und SO2 liegen. Im nördlichen Bereich des Geltungsbereiches verläuft eine unterirdische Gasleitung. Bedeutende Baudenk- 76 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

77 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 mäler sind die Feldsteinkirchen mit ihren feldsteinummauerten Kirchhöfen in den umliegenden Dörfern außerhalb des Planungsgebietes. Eine Betroffenheit der Bodendenkmäler ist durch den Bau der zusätzlichen WEA nicht gegeben, eine zusätzliche erhebliche Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen zu den Baudenkmälern ist aufgrund der Vorbelastung durch 9 bestehende WEA nicht zu erwarten. Wechselwirkungen und kumulative Vorhaben Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst Flächen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und einer Vorprägung von bestehenden WEA und konzentriert sich damit auf einen konfliktarmen und vorbelasteten Landschaftsraum. Der Betrieb der WEA hat durch die Bewegung der Rotoren sowie die Größe der Bauwerke im Allgemeinen vorwiegend Umweltauswirkungen auf die Lebensräume von Vogel- und Fledermausarten, auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion sowie die menschliche Gesundheit. Bauund anlagebedingte Beeinträchtigungen sind allgemein vorwiegend für die Schutzgüter Pflanzen und Boden sowie Kultur und sonstige Sachgüter zu verzeichnen. Der Boden steht durch seine unterschiedlichen Funktionen mit den anderen Schutzgütern in Wechselwirkung. Kommt es durch Versiegelung zur Beeinträchtigung der Puffer- und Speicherfunktion, kann sich das nachteilig auf die Grundwasserneubildung auswirken, was wiederum Veränderungen der Biotopstruktur und Lebensräume der Arten zur Folge haben kann. Da mit den Anlagestandorten nur punktuell Versiegelungen vorgenommen werden und die Versickerung auf den angrenzenden Ackerflächen weiterhin ungehindert erfolgen kann, sind keine Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten zu erwarten. Mit dem Verlust von intensiv bearbeiteter Ackerfläche werden keine wertvollen Lebensräume und Lebensgemeinschaften zerstört. Für das Schutzgut Mensch gehen die Produktionsfunktionen des Bodens verloren, was aber aufgrund der relativ geringen Flächeninanspruchnahme und der mittleren Bodenfruchtbarkeit von geringer Bedeutung ist. Dagegen kann die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion sowie die Schall- und Lichtimmissionen der WEA erhebliche Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit haben. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen werden ausreichend Schutzabstände zu den Wohnbereichen sowie den Gebieten mit besonderer Erholungseignung und -funktion gehalten. Kumulative Beeinträchtigungen durch weitere artgleiche Nutzungsarten mit möglichen eheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind derzeit nicht bekannt. Mit der Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen werden erhebliche Emissionen von klimaschädigenden Gasen und Feinstäuben vermieden, was positive Auswirkungen auf alle Schutzgüter in ihren Wechselwirkungen entfaltet. Maßnahmenkonzept Gemäß 13 BNatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden. Dazu sind entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen festgelegt worden, die bereits bei der Planung berücksichtigt wurden bzw. bei der bautechnischen Ausführung beachtet werden müssen. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind auszugleichen bzw. zu ersetzen. Mit den Maßnahmen sollen die Entwicklungsziele für den Landschaftsraum des Planvorhabens entsprechend dem Landschaftsplan der Stadt Altlandsberg verfolgt werden. Mit den textlichen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans sowie insbesondere der Größe des Sondergebietes SO2 ergibt sich die Möglichkeit, die bereits bestehenden 7 WEA im Sondergebiet SO1 sowie die 2 WEA im Sondergebiet SO2 zu ersetzen und im SO2 voraussichtlich zwei zusätzliche WEA zu errichten. Dabei ist die maximale Gesamthöhe je Anlage von 160 m zu beachten. Bau, Anlage und Betrieb dieser WEA stellen nach 14 BNatSchG unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft dar, die ausgeglichen und ersetzt werden müssen. Art und Umfang richten sich nach den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE Brandenburg, MLUV 2009a) sowie dem Erlass des MUGV zur Beachtung naturschutzfachlicher Belange ÖKO-DATA Strausberg April

78 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (MUGV 2011) in Verbindung mit dem Erlass zur landesplanerischen und naturschutzrechtlichen Beurteilung von Windkraftanlagen im Land Brandenburg (Windkrafterlass des MUNR 1996 mit der Änderung vom , allein noch in Kraft: Nr. 4.5). Für das Schutzgut Boden besteht aufgrund der Versiegelung durch Fundamente, Nebenanlagen und Zuwegungen ein zusätzlicher Kompensationsbedarf für das Sondergebiet SO1 von gesamt m² und für das Sondergebiet SO2 von gesamt m², der durch Gehölzpflanzungen im Bereich der Feldflur des umgebenden Planungsgebietes ausgeglichen werden kann (Verhältnis 1:2). Für das Schutzgut Landschaft ist der Eingriff nicht quantifizierbar, jedoch entsprechend Windkrafterlass (MUNR1996/2002, 4.5) durch geeignete Maßnahmen zur Strukturierung der Landschaft und durch Sichtverschattungen im Landschaftsraum kompensierbar. Für die Schutzgüter Wasser, Pflanzen und Tiere ist aufgrund der Unerheblichkeit der Beeinträchtigungen bzw. durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen kein Eingriff gemäß 14 BNatSchG ermittelt worden, so dass keine Kompensation notwendig ist. Artenschutzrechtlich relevante Eingriffe in die Schutzgüter Tiere, Pflanzen biologische Vielfalt bestehen nicht. Folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden festgelegt: A/E1: Anlage einer überschirmten Hecke am nordöstlichen Ortsrand von Buchholz (ca. 650 m Länge x 8 m Breite) (ca m²) (Konflikt K1, Schutzgut Boden), A/E2: Anlage einer überschirmten Hecke am südwestlichen Ortsrand von Wesendahl (ca. 340 m Länge x 8 m Breite) (ca m²) (Konflikt K1, Schutzgut Boden), A/E3: Anlage einer überschirmten Hecke am nordöstlichen Ortsrand von Wegendorf - Buchholzer Siedlung (ca. 600 m x 8 m) (ca m²) (Konflikt K2, Schutzgut Landschaft), A/E4: Anlage einer überschirmten Hecke am östlichen Ortsrand von Wegendorf (ca. 130 m x 8 m) (ca m²) (Konflikt K1, Schutzgut Boden). Die Maßnahmen A/E1, A/E2 und A/E4 gleichen die bau- und erschließungsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen durch Voll- und Teilversiegelung aus. Die nichtquantifizierbaren erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Maßnahme A/E3 kompensiert. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Zur Ermittlung der erheblichen Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter durch die 1. Änderung des Bebauungsplans lag eine ausreichend aktuelle Datengrundlage vor. Ergänzt wurde diese durch aktuelle Gutachten zu Vogel- und Fledermausvorkommen im Planungsgebiet. Bei der Ermittlung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wurde jedoch Rücksicht auf die Empfindlichkeit der Arten gegenüber Störungen genommen, so dass zum Teil eine genaue Lokalisierung nicht erfolgte. Weiterhin sind genaue Flugrouten zwischen den essentiellen Lebensräumen der vorkommenden Vogel- und Fledermausarten nicht bekannt, so dass eine Potenzialabschätzung anhand der Biotopstruktur vorgenommen wurde. Überwachungsmaßnahmen Die ermittelten erheblichen Beeinträchtigungen durch die 1. Änderung des Bebauungsplans sind für die einzelnen Schutzgüter anhand geeigneter Analyse- und Bewertungsmethoden nach heutigem Kenntnisstand prognostiziert worden und bedürfen einer Nachkontrolle. Mit den Maßnahmen zur Überwachung soll frühzeitig Kenntnis von unvorhergesehenen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt erlangt und gegebenenfalls rechtzeitig geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Um Erkenntniszuwachs zu gewinnen sind die konkret festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu überwachen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. 78 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

79 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 Quellen: Gesetzliche Grundlagen, Erlasse, Richtlinien BAUGESETZBUCH (BauGB) (2004): Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1748) m. W. v BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO) (1990): Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). BIOTOPSCHUTZVERORDNUNG BRANDENBURG (2006): Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen vom 7. August 2006 (GVBl. II/06, [Nr. 25], S. 438). BRANDENBURGISCHES DENKMALSCHUTZGESETZ (BbgDSchG) (2004): Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg vom 24. Mai 2004 (GVBl. I/04, [Nr. 09], S. 215). BRANDENBURGISCHES GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (BbgUVPG) (2002): Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2002 (GVBl. I/02, [Nr. 07], S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2010 (GVBl. I/10, [Nr. 39]). BRANDENBURGISCHES NATURSCHUTZAUSFÜHRUNGSGESETZ (BbgNatSchAG) (2013): Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 03, ber. (GVBl.I/13 Nr. 21)]). BRANDENBURGISCHES WASSERGESETZ (BbgWG) (2012): Brandenburgisches Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I/12 [Nr. 20]). BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV) (2005): Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten vom 16. Februar 2005 (BGBl. I. S. 258 (896)), geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95). BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ (BBodSchG) (1998): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212). BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (BImSchG) (2012): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943). BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) (2009): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154). EG VO 338/97 (1997): Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom , S. 1), ), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 407/2009 der Kommission vom 14. Mai 2009 (ABl. L 123 vom , S. 3), einschl. Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 407/2009 (ABl L 176 vom , S. 27). EG-VOGELSCHUTZRICHTLINIE (EG-VSRL) (2009): Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung), in Kraft getreten am 15. Februar ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG) (2008): Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 25. Oktober 2008 (BGBI. I S. 2074), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730). ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG) (2014): Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2406). FFH-RICHTLINIE (FFH-RL) (1992): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, Abl. EG L 206/7 vom , zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20.November 2006, Abl. EG L 363/368 vom GEMEINSAME LANDESPLANUNGSABTEILUNG BERLIN-BRANDENBURG (GL) (2006): Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) vom 30. Mai GEMEINSAME LANDESPLANUNGSABTEILUNG BERLIN-BRANDENBURG (GL) (2007): Landesentwicklungsprogramm 2007 Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEPro 2007) vom Dezember GEMEINSAME LANDESPLANUNGSABTEILUNG BERLIN-BRANDENBURG (GL) (2009): Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März ÖKO-DATA Strausberg April

80 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 GEMEINSAMER ERLASS DES MINISTERIUMS FÜR INFRASTRUKTUR UND RAUMORDNUNG UND DES MINISTERIUMS FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2009): Hinweise an die Regionalen Planungsgemeinschaften zur Festlegung von Eignungsgebieten Windenergie vom 16. Juni 2009 (ABl. Nr. 25 vom 01. Juli 2009, S. 1227). GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749). GESETZ ZUR BEREINIGUNG DES ZU LANDESRECHT GEWORDENEN RECHTS DER EHEMALIGEN DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK (ERSTES BRANDENBURGISCHES RECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - 1.BBGRBG) vom 03. September 1997 (GVBl. I/97, [Nr. 09], S.104), geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1998 (GVBl. I/98, [Nr. 16], S.254). GESETZ ZUR REGIONALPLANUNG UND ZUR BRAUNKOHLEN- UND SANIERUNGSPLANUNG (RegBkPlG) (2012): in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Februar 2012 (GVBl. I 2012, [Nr. 13]), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. Februar 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 07]. LUFTVERKEHRSGESETZ (LuftVG) (1922): Luftverkehrsgesetz vom 1. August 1922 (RGBl I S. 681), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 175 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154). MIL (MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR UND LANDWIRTSCHAFT) UND MUGV (MINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES BRANDENBURG) (2010): Sicherung der Verwirklichung von in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung zur Steuerung der Windenergienutzung. Gemeinsames Rundschreiben vom 23. April 2010 (Abl. Nr. 19 vom 19. Mai 2010). MIR (MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR UND RAUMORDNUNG DES LANDES BRANDENBURG) (2009): Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg für die Aufstellung, Fortschreibung, Änderung und Ergänzung von Regionalplänen vom 3. Juli 2009 (ABl. Nr. 32 vom , S. 1572). MLUR (MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG LAND BRANDENBURG) (2000): Landschaftsrahmenprogramm Brandenburg. Potsdam, Dezember MLUR (MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG LAND BRANDENBURG) (2003): Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg zu Anforderungen an die Geräuschimmissionsprognose und an die Nachweismessung bei Windenergieanlagen (WEA) (WEA Geräuschimmissionserlass). Potsdam, 31. Juli MLUR (MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG LAND BRANDENBURG) (2009): WEA-Schattenwurf-Leitlinie - Leitlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen - Brandenburg - vom 24. März ABl. Nr. L 18 vom , zuletzt geändert am 21. Dezember 2009 ABl. Brandenburg Nr. 1 vom , S.5. MUGV (MINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ LAND BRANDENBURG) (2011): Erlass zur Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (Windkrafterlass). Einschließlich Anlage 1: Tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (TAK), Anlage 2: Untersuchung tierökologischer Parameter im Rahmen von Planungen bzw. Genehmigungsverfahren, Anlage 3: Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Fledermäusen. Potsdam, MUGV (MINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ LAND BRANDENBURG) (2011a): Erlass zum Vollzug des 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Niststättenerlass). 3. Änderung der Übersicht Angaben zum Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der in Brandenburg heimischen Vogelarten (Fassung vom 21. Oktober 2010) vom 2. November 2007, zuletzt geändert durch Erlass vom Potsdam, Januar PLAN-UP-RICHTLINIE (2001): Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Abl. der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 197/30 vom ). OBERFLÄCHENGEWÄSSERVERORDNUNG (OGEWV) (2011): Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer vom 20. Juli 2011 (BGBl. I S. 1429). BMJ (Bundesministerium der Justiz). RAUMORDNUNGSGESETZ (ROG) (2008): Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585). TECHNISCHE ANLEITUNG ZUM SCHUTZ GEGEN LÄRM (TA LÄRM) (1998): Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 80 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

81 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 UMWELTINFORMATIONSGESETZ (UIG) (2014): Umweltinformationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643). WALDGESETZ DES LANDES BRANDENBURG (LWaldG) vom 20. April 2004, GVBl. I/04, [Nr. 06], S. 137 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 33]. WASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585) zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 76 des Gesetzes vom 07. August 2013 (BGBI. I S. 3154) Literatur ABBO (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLIN-BRANDENBURGISCHER ORNITHOLOGEN) (2012): Die Brutvögel in Brandenburg und Berlin - Ergebnisse der ADEBAR-Kartierung In: Otis - Zeitschrift für Ornithologie und Avifaunistik in Brandenburg und Berlin. Sonderheft Bd. 19 (2011). AHLÉN, I., BACH, L., BAAGOE, H.J., PETTERSSON, J. (2007): Bats and offshore wind turbines studied in southern Scandinavia. Report 5571, Swedish Enviromental Protection Agency, Stockholm. AKADEMIE DER LANDWIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN (1976): Mittelmaßstäbige landwirtschaftliche Bodenkarte der DDR. Müncheberg. Maßstab 1 : , tlw. 1 : in Verbindung mit Schmidt, R., Diemann, R. (Hrsg.) (1981): Erläuterungen der mittelmaßstäbigen Landwirtschaftlichen Standortkartierung (MMK). Eberswalde. AKUSTIKBÜRO DAHMS (2014): Schalltechnisches Gutachten. Schallausbreitungsberechnungen für Windeignungsflächen als Grundlage zur Prüfung und ggf. zur Neufestlegung von Bebauungsplangebieten bzw. zur Überarbeitung des Flächennutzungsplans der Stadt Altlandsberg. Unveröff. Potsdam BACH, L. (2001): "Fledermäuse und Windenergienutzung - reale Probleme oder Einbildung?". Vogelkdl. Ber. Niedersachs. 33: BACH, L., RAHMEL, U. (2004): Überblick zu Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse eine Konfliktabschätzung. In Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz, Band 7, S BACH, L., RAHMEL, U. (2006): Fledermäuse und Windenergie ein realer Konflikt? In Information d. Naturschutz Niedersachsen, Hannover, 26. Jg Nr. 1, S BANSE, G., EISNER-LEHAR, A. (2008): Fledermäuse und Windenergieprojekte in Bayern - Anmerkungen zu Artenschutzrecht und Planungsanforderungen. Studie im Auftrag des Bundesverband Wind- Energie e. V. Landesverband Bayern. BAUER, K.M., GLUTZ VON BLOTZHEIM, U.N. (1987): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Bd. 1 (2. Aufl.): Gaviformes Phoenicopteriformes. Aula-Verlag Wiesbaden, 483 S. BEHR, O., HELVERSEN, O. (2005): Gutachten zur Beeinträchtigung im freien Luftraum jagender und ziehender Fledermäuse durch bestehende Windkraftanlagen. Wirkungskontrolle zum Windpark Roßkopf (Freiburg i. Br.). Institut für Zoologie Lehrstuhl II, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg. BEUTLER, H., BEUTLER, D. (2002): Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie in Brandenburg. In Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. 1, 2 (11) BEZZEL, E. (1985): Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Nonpassiformes, Nichtsingvögel. 792 S.; Aula-Verlag, Wiesbaden. BEZZEL, E. (1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Passeres, Singvögel. 766 S.; Aula-Verlag, Wiesbaden. BFN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ) (HRSG.) (2008): Natura 2000 in Deutschland. Broschüre des BfN. Bonn Bad Godesberg BFN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ) (2015): Steckbriefe der Natura 2000-Gebiete in Deutschland. Online im Internet: URL: [Stand März 2015]. BFN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ) (2015): Fachinformationssystem des Bundesamtes für Naturschutz zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP-Info). Online im Internet: URL: [Stand März 2015]. BFN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ), BBSR (BUNDESINSTITUT FÜR BAU-, STADT- UND RAUMFORSCHUNG) (HRSG.) (2011): Kulturlandschaften gestalten. Zum zukünftigen Umgang mit Transformationsprozessen in der Raum und Landschaftsplanung. Broschüre, Bonn Bad Godesberg, Dezember BLAB, J. (1993): Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere (4. Aufl.) Schriftenreihe Landschaftspflege und Naturschutz, 24: 479 S., Kilda-Verlag, Greven BLOHM, T., HEISE, G. (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg Teil 1: Fledermäuse. Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. 2, 3 (17) BRINKMANN, R. (2003): Welchen Einfluss haben Windkraftanlagen auf jagende und wandernde Fledermäuse in Baden-Württemberg? Tagungsführer der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg, Heft 17. ÖKO-DATA Strausberg April

82 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 BRINKMANN, R. ET AL. (2006): Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse. Ergebnisse aus dem Regierungsbezirk Freiburg mit einer Handlungsempfehlung für die Praxis. Broschüre der Staatlichen Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg, Freiburg BUNR (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT) (2004): Empfehlungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 2. August 2004 für Vollzugshinweise der Länder zur unmittelbaren Anwendung der SUP-Richtlinie. BUNR (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT), DNR (DEUTSCHER NATURSCHUTZRING) (2011): Fachtagung BMU und DNR. Windenergie im Wald. Teilnehmermappe, Berlin, 13. September BUNSE, H. (2011): Umsetzung von Windprojekten im Wald aus Sicht eines Projektierers vom September Vortrag. Fachtagung BMU und DNR: Windenergie im Wald, Berlin. DIETZ, M., BACH, L. (o. J.): Gutachterliche Stellungnahme zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Fledermäuse. unveröff. Gutachten im Auftrag des Landratsamtes Bautzen. Institut für Tierökologie und Naturbildung Laubach. DOLCH, D. (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg Teil 1: Fledermäuse. Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. 2, 3 (17) , DOLCH, D., TEUBNER, J. (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg Teil 1: Fledermäuse. Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. 2, 3 (17) DÜRR, T. (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg Teil 1: Fledermäuse. Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. 2, 3 (17) DÜRR, T. (2014a): Fledermausverluste an Windenergieanlagen in Deutschland. Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg. Stand 27. Oktober DÜRR, T. (2014b): Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland. Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg. Stand 28. Oktober DÜRR, T., BACH, L. (2004): Fledermäuse als Schlagopfer von Windenergieanlagen Stand der Erfahrungen mit Einblick in die bundesweite Fundkartei. (BUND Hrsg.) Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz, Band 7. DWD (DEUTSCHER WETTERDIENST) (2014): Mittelwerte 30-jähriger Perioden, online im Internet: URL: ww_klima_umwelt_klimadaten_deutschland&t82002gsbdocumentpath=navigation%2foeffent lichkeit%2fklima Umwelt%2FKlimadaten%2Fkldaten kostenfrei%2fkldat D mittelwerte n ode.html%3f nnn%3dtrue [Stand März 2015]. EUROPÄISCHE KOMMISSION (2011): Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Brüssel, den FACHTAGUNG 20. WINDENERGIETAGE 2011 SCHÖNEFELD (2011): Beiträge zur Fachtagung vom in Schönefeld, Brandenburg. Online im Internet: URL: [Stand März 2015]. FACHTAGUNG 21. WINDENERGIETAGE 2012 SCHARMÜTZELSEE (2012): Beiträge zur Fachtagung vom Bad Saarow, Brandenburg. Online im Internet: URL: [Stand März 2015]. FACHTAGUNG FLEDERMAUSSCHUTZ IM ZULASSUNGSVERFAHREN FÜR WINDENERGIEANLAGEN (2009): unveröff. Beiträge zur Fachtagung am 30. März 2009 in der Landesvertretung Brandenburgs beim Bund, Berlin. FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. IHW-Verlag, Eching, 879 S. GLUTZ VON BLOTZHEIM, U.-N., BAUER, K. M., BEZZEL, E. ( ): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Bände Aula-Verlag Wiesbaden. GÖTTSCHE, M., GÖTTSCHE, M. (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg Teil 1: Fledermäuse. Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. 2, 3 (17) GROß, J., MÜLLER, K. (2007): WALDFUNKTIONEN IM LAND BRANDENBURG. Eberswalder Forstliche Schriftenreihe Band XXXIV, MLUV und Landesforstanstalt Eberswalde. Potsdam und Eberswalde Oktober HAENSEL, J. (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg Teil 1: Fledermäuse. Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. 2, 3 (17) HARTWICH, R., BEHRENS, J., ECKELMANN, W., HAASE, G., RICHTER, A., ROESCHMANN, G., SCHMIDT, R. (1995): Bodenübersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1 : Karte mit Erläute- 82 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

83 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 rungen, Textlegende und Leitprofilen. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover (BÜK 1000) und Daten der Schätzprofile für die Leitböden (digital). HOFFMEISTER, U., TEUBNER, J., TEUBNER, J. (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg Teil 1: Fledermäuse. Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. 2, 3 (17) HÖTKER, H. (2006): Auswirkungen des Repowering von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse. Untersuchung im Auftrag des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes Schleswig- Holstein. Michael-Otto-Institut im NABU Forschungs- und Bildungszentrum für Feuchtgebiete und Vogelschutz. Bergenhusen, Oktober HÖTKER, H., THOMSEN, K.-M., KÖSTER, H. (2004): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse Fakten, Wissenslücken, Anforderungen an die Forschung, ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen. Endbericht. Gefördert vom Bundesamt für Naturschutz, Förd. Nr. Z /03. Michael-Otto-Institut im NABU, Dezember IUS WEIBEL & NESS GMBH (2011): Betrachtung von Auswirkungen auf Natur und Landschaft für die Szenarien des Gutachtens "Grundlagen für die Erstellung der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg" im Auftrag des MUGV Brandenburg. Scheurlen, K., Rösler, L., Schöniger, K., Nicolai-Gürlich, R., Grasnick, I., Zander, A., 76 S., Potsdam. KEMPER, E., MEIER, F., GERDING, G., RUNKEL, V., GROSCHE, L., STRAUBE, M., KÖRBER, H., KÖRBER, H. (2012): Stellungnahme zum Entwurf des Leitfadens Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf das Konfliktpotenzial von WEA im Wald und Fledermäusen. Landesfachausschuss Fledermausschutz Nordrhein-Westfalen. 4 S. unveröffentl. KLAMMER, G. (2011): Der Baumfalke in Mitteldeutschland und Windenergieanlagen. Gefährdete Vogelart oder intelligenter Jäger zwischen WEA? Erfahrungen aus mehrjährigen Untersuchungen in Windparks. Vortrag. 20. Windenergietage Oktober 2011, 64 S., Berlin-Schönefeld. KRAHÉ, D., SCHRECKENBERG, D., EBNER, F., EULITZ, C., MÖHLER, U. (2014): Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall. Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Ermittlung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen. Forschungskennzahl , UBA-FB UBA-Texte 40/2014. Umweltbundesamt (UBA). Juni S. Dessau-Roßlau. KUTHE, CH., HEISE, G. (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg Teil 1: Fledermäuse. Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. 2, 3 (17) LAG-VSW (LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN) (2008): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfindlicher oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten, 4 S. LAI (BUND/LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ) (2002): Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf- Hinweise), verabschiedet auf der 103. Sitzung, Mai 2002 (Länderausschuss für Immissionsschutz). LAMBRECHT, H., TRAUTNER, J., KAULE, G., GASSNER, E. (2004): Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz FKZ Endbericht 316 S. Hannover, Fiderstadt, Stuttgart, Bonn. LAMBRECHT, H., TRAUTNER, J., KAULE, G., GASSNER, E. (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP. Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz FKZ Endbericht zum Teil Fachkonventionen 239 S. Hannover, Fiderstadt, Leipzig, Stuttgart, Bonn, Juni LANA (2006): Hinweise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechts bei der Zulassung von Vorhaben und bei Planungen, Bonn. LANA (2004): Empfehlungen der LANA zu Anforderungen an die Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete gemäß 34 BNatSchG im Rahmen einer FFH- Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), Bonn. LANDESREGIERUNG BRANDENBURG (2012): Brandschutz bei Windkraftanlagen. Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage Nr der Abgeordneten Steeven Bretz, Björn Lakenmacher und Prof. Dr. Michael Schierack, Fraktion der CDU, Landtagsdrucksache 5/4810. Potsdam. LANDKREIS MÄRKISCH-ODERLAND (1999): Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Märkisch Oderland. Stand: Entwurf LANDKREIS MÄRKISCH-ODERLAND (2004): Rechtsverordnung über die Erklärung von Landschaftsteilen zum Landschaftsschutzgebiet "Niederungssystem des Fredersdorfer Mühlenfließes und seiner Vorfluter" sowie zum Naturschutzgebiet "Fredersdorfer Mühlenfließ, Langes Luch und Breites Luch. ÖKO-DATA Strausberg April

84 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 LANGGEMACH, T., DÜRR, T. (2011): Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel. Entwurf, Stand Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Staatliche Vogelschutzwarte, Nennhausen / OT Buckow. LANGGEMACH, T., MEYBURG, B.-U. (2011): "Funktionsraumanalysen - ein Zauberwort der Landschaftsplanung mit Auswirkungen auf den Schutz von Schreiadlern (Aquila pomarina) und anderen Großvögeln". Ber. Vogelschutz 47/48: LANGGEMACH, T., SÖMMER, P., GRASZYNSKI, K., MEYBURG, B.-U., BERGMANIS, U. (2010): "Analyse schlechter Reproduktionsergebnisse beim Schreiadler (Aquila pomarina) in Brandenburg im Jahr 2009". Otis 18: LBV (LANDESAMT FÜR BAUEN UND VERKEHR LAND BRANDENBURG) (2013): Strukturatlas Land Brandenburg. Online im Internet: [Stand März 2015] LBV (LANDESAMT FÜR BAUEN UND VERKEHR BRANDENBURG), AMT FÜR STATISTIK BERLIN-BRANDENBURG (2010) (HRSG): Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2009 bis Statistischer Bericht AI8 09, Potsdam Mai LFU (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT), LGL (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT) (2012): Windkraftanlagen - beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit? Leitschuh, S., Eberle, G., Fichtner, J., Twardella, D., Bleckmann, F., 10 S., Augsburg. LINDEINER, A., SCHOLZ, F., ROSENBERGER, T. (O. A.): Windenergie und Biodiversität Für eine Zukunft voller Leben. Thesenpapier zur DNR-Kampagne Windkraft im Visier. LBV, DNR, BUND. LIPPSTREU, L., HERMSDORF, N., SONNTAG, A. (1997): Geologische Übersichtskarte des Landes Brandenburg, Maßstab 1: , Hrsg. vom Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem Landesvermessungsamt Brandenburg, Kleinmachnow-Potsdam. LUA (LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG) (HRSG.) (2002): Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie in Brandenburg. Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg Heft 1,2 (2002). LUA (LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG) (HRSG.) (2005): Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Brandenburg. Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg Heft 3,4 (2005). LUA (LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG) (HRSG.) (2005a): Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Bericht zur Bestandsaufnahme für das Land Brandenburg. Druckschrift, Potsdam September MATERNOWSKI, H.-W. (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg Teil 1: Fledermäuse. Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. 2, 3 (17) , MFW (MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT DES LANDES BRANDENBURG) (2008): Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg. Druckschrift, Potsdam Juli MINISTERKONFERENZ FÜR RAUMORDNUNG (2004): Umweltprüfung von Raumordnungsplänen1 (Plan- UP). Erste Hinweise zur Umsetzung der RL 2001/42/EG. Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe der Ausschüsse Recht und Verfahren und Struktur und Umwelt der Ministerkonferenz für Raumordnung (in der vom Hauptausschuss der Ministerkonferenz für Raumordnung in der 116. Sitzung am 03./ gebilligten Fassung). MKULNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (2012): Leitfaden Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen. 65 S. MLUR (MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG DES LANDES BRANDENBURG) (2000): Landschaftsprogramm Brandenburg, 70 S. + Anhang, Potsdam. MLUV (MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES BRANDENBURG) (2004): Vom Land Brandenburg vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Gebiete). FFH-Liste, Stand September MLUV (MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES BRANDENBURG) (2007): Vollzug des 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Übersicht Angaben zum Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der in Brandenburg heimischen Vogelarten korrigierte Endfassung 2008/ Reichweite der Begriffe Fortpflanzungs- und Ruhestätte. MLUV (MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES BRANDENBURG) (2007a): Waldfunktionen im Land Brandenburg. Eberswalder Forstliche Schriftenreihe Band XXXIV der Landesforstanstalt Eberswalde. Groß, J., Müller, K., 52 S., Potsdam / Eberswalde. MLUV (MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES BRANDENBURG) (2008): Landespolitischer Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Druckschrift, Potsdam September MLUV (MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES BRANDENBURG) (2009): Wasserschutzgebiete im Land Brandenburg. Festsetzung und Vollzug. Ein Leitfaden, 35 S., Potsdam. 84 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

85 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 MLUV (MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES BRANDENBURG) (2009a): Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung HVE. Potsdam. 74 S. MÖCKEL, R., WIESNER, T. (2007): Zur Wirkung von Windkraftanlagen auf Brut- und Gastvögel in der Niederlausitz (Land Brandenburg). Otis 15, Sonderheft: MÜLLER, S., GIERACH, K.-D. (2009): Arbeitsgruppe Wiesenweihenschutz Brandenburg, Jahresbericht MUGV (MINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES BRANDENBURG) (2009): Umweltdaten Brandenburg 2008/2009. Druckschrift, Potsdam Dezember MUGV (MINISTERIUM FÜR Umwelt, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES BRANDENBURG) (2012): Tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (TAK), Stand , 13 S. MUGV (MINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES BRANDENBURG) (HRSG.) (2013): Windenergie und Infraschall. Tieffrequente Geräusche durch Windenergieanlagen. Druckschrift, Potsdam Juli MWE (MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND EUROPAANGELEGENHEITEN DES LANDES BRANDENBURG) (2012a): Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg. Druckschrift, Potsdam 28. Februar MWE (MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND EUROPAANGELEGENHEITEN DES LANDES BRANDENBURG) (2012b): Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg. Katalog der strategischen Maßnahmen. Druckschrift, Potsdam 24. Februar NABU LANDESVERBAND BRANDENBURG (2011): Windkraftanlagen im Wald. Grundlagen für eine Bewertung aus naturschutzfachlicher Sicht. Potsdam, Mai NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG (HRSG) (2011): Naturschutz und Windenergie. Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen. Stand Januar 2011, Hannover. NIXDORF, B., HEMM, M., HOFFMANN, A., RICHTER, P. (2004): Dokumentation von Zustand und Entwicklung der wichtigsten Seen Deutschlands. Forschungsbericht UBA-FB Umweltbundesamt, Berlin, Januar NOHL, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe. Materialien für die naturschutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlung. Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, August NOHL, W. (2010): Landschaftsästhetische Auswirkungen von Windkraftanlagen. In: Schönere Heimat. Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.v. 99.Jg., 2010/Heft 1, München. S OVG MÜNSTER (2011): Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen. Urt. vom A 320/09. PETERS, J., TORKLER, F., HEMPP, S., HAUSWIRTH, M. (2009): Ist das Landschaftsbild berechenbar? Entwicklung einer GIS-gestützten Landschaftsbildanalyse für die Region Uckermark-Barnim als Grundlage für die Ausweisung von Windeignungsgebieten. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 1/2009. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart PIELA, A. (2010.): Tierökologische Abstandskriterien bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (TAK). In Natur und Landschaft, Heft 2, Stuttgart. RAHMEL, U., BACH, L., BRINKMANN, R., LIMPENS, H., ROSCHEN, A. (2004): Windenergieanlagen und Fledermäuse Hinweise zur Erfassungsmethodik und zu planerischen Aspekten. (BUND Hrsg.) Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz, Band 7. RASSMUS, J., BRÜNING, H., KLEINSCHMIDT, V., RECK, H., DIERßEN, K., BONK, A. (2001): Entwicklung einer Arbeitsanleitung zur Berücksichtigung der Wechselwirkungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Texte des Umweltbundesamtes 18/01, Berlin RATZBOR, G. (2009): Windenergie in Landschaft und Natur Ergebnisse der DNR-Studie Windkraft im Visier. unveröff. Vortrag, Seminar des BN Bayern RODRIGUES, L., BACH, L., DUBOURG-SAVAGE, M.-J., GOODWIN, J., HARBUSCH, C. (2008): Leitfaden für die Berücksichtigung von Fledermäusen bei Windenergieprojekten. Eurobats Publication Series No. 3 (deutsche Fassung). Unep/Eurobats Sekretariat, Bonn, Deutschland, 57 S. RYSLAVY, T. (2009): Zur Bestandssituation ausgewählter Vogelarten in Brandenburg Jahresbericht Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. Heft 4, RYSLAVY, T. et al. (2011): Zur Bestandssituation ausgewählter Vogelarten in Brandenburg Jahresbericht In: Naturschutz und Landschaftspflege Bbg., Heft 2, S RYSLAVY, T., MÄDLOW, W. JURKE, M. (2008): Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. 4 Beilage. 107 S. SCHELLER, W., VÖKLER, F. (2007): Zur Brutplatzwahl von Kranich Grus grus und Rohrweihe Circus aeruginosus in Abhängigkeit von Windenergieanlagen. Orn. Rundbrief Meckl.-Vorp., ÖKO-DATA Strausberg April

86 Wegendorf und Wesendahl - 1. Entwurf April 2015 SCHEURLEN, K., RÖSLER, L., SCHÖNINGER, K., NICOLAI-GÜRLICH, R., GRASNICK, I., ZANDER, A. (2011): Betrachtung von Auswirkungen auf Natur und Landschaft für die Szenarien des Gutachtens "Grundlagen für die Erstellung der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg". Studie im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Stand Dezember SCHMIDT-EICHSTÄDT, G. (2007): Dürfen Eignungsgebiete für Windkraftanlagen auch in Schutzgebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesen werden? Zum notwendigen Umfang und zu den Folgen einer Verträglichkeitsprüfung nach 34 BNatSchG für Windkraft-Eignungsgebiete in Europäischen Schutzgebieten (FFH und Vogelschutz). In: Mitschang, S. u. Schmidt-Eichstaedt, G. (in Vorb.): Strategische Umweltprüfung am Beispiel der Fortschreibung des Teilplans Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim. unveröffentl. SCHMIDT-EICHSTÄDT, G. (2011): Rechtsgutachten betreffend die Fragen: Wie parzellenscharf muss/kann die Regionalplanung die relevanten Belange (auch Privater) für die Festlegung von Windeignungsgebieten ermitteln? Wie parzellenscharf muss/kann die Abgrenzung im Maßstab 1 : vorgenommen werden? Vorgelegt im Auftrag der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg, 27 S. SCHÖBEL, S. (2012): Windenergie und Landschaftsästhetik. Zur landschaftsgerechten Anordnung von Windfarmen. Jovis Verlag, 159 S. SCHUTZGEMEINSCHAFT DEUTSCHER WALD LANDESVERBAND BRANDENBURG E. V. (2010): Windkraftanlagen im Wald. Positionspapier der SDW. beschlossen auf der Mitgliederversammlung am , Eberswalde. STADT ALTLANDSBERG (2005): Flächennutzungsplan der Stadt Altlandsberg mit den Ortsteilen Altlandsberg, Bruchmühle, Buchholz, Gielsdorf, Wesendahl und Wegendorf. Genehmigungsfähige Planfassung vom einschließlich Landschaftsplan. STADT ALTLANDSBERG (2015): Online im Internet: URL: STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER (2014): Regionaldatenbank. Online im Internet: URL: [Stand März 2015]. STEINBORN, H., REICHENBACH, M. (2011): Kiebitz und Windkraftanlagen. Ergebnisse aus einer siebenjährigen Studie im südlichen Ostfriesland. Naturschutz und Landschaftsplanung 43 (9), 2011, S , Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart. STEINHAUSER, D., DOLCH, D. (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg Teil 1: Fledermäuse. Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. 2, 3 (17) TEUBNER, J., DOLCH, D. (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg Teil 1: Fledermäuse. Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. 2, 3 (17) , TEUBNER, J., TEUBNER, J. (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg Teil 1: Fledermäuse. Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. 2, 3 (17) THIELE, K. (2008): Säugetierfauna des Landes Brandenburg Teil 1: Fledermäuse. Naturschutz und Landschaftspflege Bbg. 2, 3 (17) , UBA (2010): Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (SUP). Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes. Dessau März UNIVERSITÄT KAISERSLAUTERN, AG WINDENERGIE (O. J.): Hinweise zur Planung von Windenergieanlagen auf Waldstandorten. Online im Internet: URL: WindmuehlenimWaldEndfassung.pdf [Stand März 2015]. ZIMMERMANN, F., DÜVEL, M., HERMANN, A. (2011): Biotopkartierung Brandenburg. Liste der Biotoptypen. Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz Land Brandenburg, Stand 09. März 2011, Potsdam. 86 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

87 Anhang

88 88 ÖKO-DATA Strausberg April 2015

89 Stadt Altlandsb berg - UB zur 1.. Änderung des Bebauungsplan ns Windpark Altlandsberg A in der Feldflur zwisschen Buchholz, Wegendorf und Wesendah hl - 1. Entwurf April A 2015 Fotodokum mentation zu Sichtbe eziehungen n (vgl. auch h Karte 5) Abb. 3. Siichtbeziehun ng 1 südlich her Ortsrand d Hirschfelde (Stadt Wern neuchen) in R Richtung WE EA Abb. 4. Siichtbeziehun ng 10 Schw weinemastan nlage bei Eich henbrandt (L L 23) in Richttung WEA ÖKO-DATA Sttrausberg Aprril

90 Stadt Altlandsb berg - UB zur 1.. Änderung des Bebauungsplan ns Windpark Altlandsberg A in der Feldflur zwisschen Buchholz, Wegendorf und Wesendah hl - 1. Entwurf April A 2015 Abb. 5. Siichtbeziehun ng 2 südlich her Ortsrand d Rudolfshöhe (Stadt Werrneuchen) inn Richtung WEA W Abb. 6. Siichtbeziehun ng 2 Fotom montage mit 2 neu geplan nten WEA süd dlicher Ortsrrand Rudolfshöhe (Stadt W Werneuchen) in Richtung WEA 90 ÖKO--DATA Strausbe erg April

91 Stadt Altlandsb berg - UB zur 1.. Änderung des Bebauungsplan ns Windpark Altlandsberg A in der Feldflur zwisschen Buchholz, Wegendorf und Wesendah hl - 1. Entwurf April A 2015 Abb. 7. Siichtbeziehun ng 3 nördlic cher Ortsrand d Wesendah hl (Obsthof) in n Richtung W WEA Abb. 8. Siichtbeziehun ng 3 Fotom montage mit 2 neu geplan nten WEA nördlicher Ortssrand Wesen ndahl (Obstho of) in Richtun ng WEA ÖKO-DATA Sttrausberg Aprril

92 Stadt Altlandsb berg - UB zur 1.. Änderung des Bebauungsplan ns Windpark Altlandsberg A in der Feldflur zwisschen Buchholz, Wegendorf und Wesendah hl - 1. Entwurf April A 2015 Abb. 9. Siichtbeziehun ng 4 nördlic cher Ortsrand d Buchholz in n Richtung WEA W Abb. 10. Siichtbeziehun ng 4 Fotom montage mit 2 neu geplan nten WEA nördlicher Ortssrand Buchho olz in Richtu ung WEA 92 ÖKO--DATA Strausbe erg April

93 Stadt Altlandsb berg - UB zur 1.. Änderung des Bebauungsplan ns Windpark Altlandsberg A in der Feldflur zwisschen Buchholz, Wegendorf und Wesendah hl - 1. Entwurf April A 2015 Abb. 11. Siichtbeziehun ng 5 Buchholz, Spitzmü ühler Straße in Richtung WEA W Abb. 12. Siichtbeziehun ng 6 Vorwerk in Richtun ng WEA ÖKO-DATA Sttrausberg Aprril

94 Stadt Altlandsb berg - UB zur 1.. Änderung des Bebauungsplan ns Windpark Altlandsberg A in der Feldflur zwisschen Buchholz, Wegendorf und Wesendah hl - 1. Entwurf April A 2015 Abb. 13. Siichtbeziehun ng 7 östlicher Ortsrand Buchholzer Siedlung S (W Wegendorf) in Richtung WEA W Abb. 14. Siichtbeziehun ng 7 Fotom montage mit 2 neu geplan nten WEA östtlicher Ortsraand Buchholz zer Siedlung g (W Wegendorf) in n Richtung WEA W 94 ÖKO--DATA Strausbe erg April

95 Stadt Altlandsb berg - UB zur 1.. Änderung des Bebauungsplan ns Windpark Altlandsberg A in der Feldflur zwisschen Buchholz, Wegendorf und Wesendah hl - 1. Entwurf April A 2015 Abb. 15. Siichtbeziehun ng 11 Wald dkante in Rich htung WEA Abb. 16. Siichtbeziehun ng 12 nordö östlicher Ortssrand Altland dsberg, Am Strausberger S r Tor, in Rich htung WEA ÖKO-DATA Sttrausberg Aprril

96 Stadt Altlandsb berg - UB zur 1.. Änderung des Bebauungsplan ns Windpark Altlandsberg A in der Feldflur zwisschen Buchholz, Wegendorf und Wesendah hl - 1. Entwurf April A 2015 Abb. 17. Siichtbeziehun ng 8 östliche er Ortsrand W Wegendorf in n Richtung WEA W Abb. 18. Siichtbeziehun ng 13 östlich her Ortsrand d Neuhönow in Richtung WEA W 96 ÖKO--DATA Strausbe erg April

97 Stadt Altlandsb berg - UB zur 1.. Änderung des Bebauungsplan ns Windpark Altlandsberg A in der Feldflur zwisschen Buchholz, Wegendorf und Wesendah hl - 1. Entwurf April A 2015 Abb. 19. Siichtbeziehun ng 9 nördlic cher Ortsrand d Wegendorf rf in Richtung g WEA Abb. 20. Siichtbeziehun ng 9 Fotom montage mit 2 neu geplan nten WEA nördlicher Ortssrand Wegen ndorf in Riichtung WEA A ÖKO-DATA Sttrausberg Aprril

98 Stadt Altlandsb berg - UB zur 1.. Änderung des Bebauungsplan ns Windpark Altlandsberg A in der Feldflur zwisschen Buchholz, Wegendorf und Wesendah hl - 1. Entwurf April A 2015 Abb. 21. Siichtbeziehun ng 14 nordö östlicher Ortssrand Altland dsberg Nord in Richtung WEA Abb. 22. Siichtbeziehun ng 14 nordö östlicher Ortssrand Altland dsberg Nord in Richtung Windpark Krrummensee 98 ÖKO--DATA Strausbe erg April

99 Erfassung von Rast- und Brutvögeln im Windpark Altlandsberg (Buchholz-Wegendorf-Wesendahl) und in der Gemarkung Stadt Altlandsberg mit den Ortsteilen Altlandsberg, Bruchmühle, Buchholz, Gielsdorf, Wegendorf und Wesendahl Zeitraum: August 2013 bis Juli 2014 Bearbeitet von: Dr. Martin Leue ÖKO-DATA GmbH Hegermühlenstraße Strausberg Tel Bearbeitungsstand: Juli 2014

100 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Inhaltsverzeichnis: 1 Einleitung Vogelzug und rast Gebiet des bestehenden Windparks und angrenzende Flächen TAK-relevante Arten Rote Liste Arten Sonstige Arten (keine RL, jedoch selten) Allgemeine Einschätzung Gemarkung Stadt Altlandsberg TAK-relevante Arten Rote Liste Arten Sonstige Arten (keine RL-Arten, jedoch selten / nicht häufig) Allgemeine Einschätzung Brutvögel Gebiet des bestehenden Windparks und angrenzende Flächen TAK-relevante Arten Rote Liste Arten Sonstige Arten (keine RL-Arten, jedoch selten / nicht häufig) Allgemeine Einschätzung Gemarkung Altlandsberg TAK-relevante Arten Rote Liste Arten Sonstige Arten (keine RL-Arten, jedoch selten / nicht häufig) Allgemeine Einschätzung Anhang: Vollständige Auflistung der Beobachtungen Abbildungsverzeichnis: Abbildung I: Vogelvorkommen im Umfeld des sonstigen Sondergebietes Windenergienutzung einschließlich der Optionsflächen 1 und 2 zur Erweiterung des Sondergebietes ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

101 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg 1 Einleitung Im Rahmen des vorliegenden avifaunistischen Gutachtens erfolgten in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 41 Begehungen des bestehenden Windparks Altlandsberg (Gebiet zwischen Buchholz, Wegendorf und Wesendahl), sowie der restlichen Gemarkung der Gemeinde Altlandsberg zwischen Wilkendorf/Gielsdorf (Ost) und Trappenfelde/Seeberg (West) sowie der Grenze zu Werneuchen-Rudolfshöhe/Hirschfelde/Eichenbrand (Nord) und Neuenhagen/Fredersdorf/Eggersdorf (Süd). Die dabei erfassten 97 Vogelarten stellen nicht das gesamte Arten-Inventar der Gemarkung Altlandsberg dar. Durch die Konzentration der Begehungen auf die Offenland-Bereiche und durch die untergeordnete Beachtung der Siedlungsbereiche wurden einige Arten im Zeitraum nicht beobachtet. Die TAK-relevanten Vogelarten wurden für die gesamte Gemarkung erfasst. Die Auflistung der Zug-/Rast- und Brutvögel erfolgt für TAK-relevante Arten, für Rote-Liste-Arten (einschließlich Vorwarnliste) und für weitere, aus Sicht des Bearbeiters besondere Arten ohne Schutzstatus. Verwendete Abkürzungen: WEA Windenergieanlage/n TAK Tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (Erlass MUGV 2011) RL-V Rote Liste des Landes Brandenburg 2008 (MLUV 2008), Vorwarnliste RL1 Rote Liste Brandenburg, vom Aussterben bedroht RL2 Rote Liste Brandenburg, stark gefährdet RL3 Rote Liste Brandenburg, gefährdet BP Brutpaar ÖKO-DATA Strausberg Oktober

102 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg 2 Vogelzug und rast Die Erfassung des Vogelzuges im Bereich der bestehenden Windenergieanlagen (WEA) und in der gesamten Gemarkung Altlandsberg fand im Spätsommer / Herbst 2013, Winter 2013/2014 und Frühjahr 2014 statt. Die Einordnung der Arten hinsichtlich ihrer Häufigkeit basieren neben den eigenen Beobachtungen auf Angaben von Hoffmann & Koszinski (1993) und der Arbeitsgemeinschaft Berlin- Brandenburgischer Ornithologen, ABBO (2001). 2.1 Gebiet des bestehenden Windparks und angrenzende Flächen TAK-relevante Arten Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria: Ein einzelnes Exemplar wurde im WEA- Bereich südlich der Straße Wegendorf Wesendahl beobachtet. Eine seltener, aber regelmäßiger Durchzug / Rast einzelner Exemplare im WEA-Gebiet ist möglich. Kiebitz Vanellus vanellus: Die Art ist regelmäßiger Durchzügler / Nahrungsgast im Bereich der südlichen WEA, östlich der Straße Buchholz Wegendorf, besonders im Spätsommer und Herbst. Nachgewiesen wurden Truppstärken bis ca. 320 Ex. ( ). Kranich Grus grus: Die Art ist regelmäßiger Durchzügler / Nahrungsgast im Bereich der WEA, vorzugsweise südlicher Bereich. Die Anzahl reicht von 1-2 Ex., die auch in den angrenzenden Bereichen brüten, bis zu 10 Ex. ( ) Rote Liste Arten Baumfalke Falco subbuteo (RL2): Am Ex. im WEA-Bereich nördlich der Straße Wegendorf Wesendahl. Als seltener Durchzügler einzuordnen. Erlenzeisig Carduelis spinus (RL3): Regelmäßiger Durchzügler mit wenigen Exemplaren in den südöstlich und südlich an die WEA-Flächen angrenzenden Söllen zwischen Buchholz und Wesendahl. Feldlerche Alauda arvensis (RL3): Regelmäßiger Durchzügler (und Brutvogel), nachgewiesen in Truppstärken bis ca. 50 Ex. auf der WEA-Fläche südlich der Straße Wegendorf Wesendahl ( ). Feldsperling Passer montanus (RL-V): Regelmäßige Ansammlungen kleiner und mittlerer Größe im Winterhalbjahr, nachgewiesen bis ca. 20 Ex. ( , nördliche WEA- Flächen). Rauchschwalbe Hirundo rustica (RL3): Regelmäßiger Durchzug / Rast im WEA-Bereich. Nachgewiesen bis zu ca. 80 Ex. ( ). Rotmilan Milvus milvus (RL3): Regelmäßiger Durchzügler / Nahrungsgast im WEA-Bereich, Frühjahr und Spätsommer (regelmäßig 1 2 Ex., max. 6 Ex. am ) und auf den Feldflächen westlich davon (westlich Wegendorf, Vorwerk, bis zu 7 Ex. ( ) Sonstige Arten (keine RL, jedoch selten) Raubwürger Lanius excubitor: Seltener Durchzügler / Wintergast, Ex. südliche WEA-Fläche (südlich Straße Wesendahl Wegendorf). Rauhfußbussard Buteo lagopus: Seltener Durchzügler / Wintergast, Ex. WEA- Fläche (südlich Straße Wesendahl Wegendorf) Allgemeine Einschätzung Der Bereich der bestehenden WEA zwischen den Orten Buchholz, Wegendorf, Rudolfshöhe und Wesendahl, sowie die daran angrenzenden Feldflächen und Waldränder haben für Vogelzug (Rast- und Nahrungshabitate) eine geringe bzw. eingeschränkte Bedeutung. Bedeutende Ansammlungen von TAK-relevanten Arten (Ausnahme: Kiebitz, bis 320 Ex.) und Rote- 102 ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

103 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Liste-Arten (Ausnahme: Rotmilan bis 6 Ex.) konnten im Untersuchungszeitraum nicht festgestellt werden. Im Winter sind im Bereich der WEA nur wenige Vogelarten (zumeist Krähenvögel, Mäusebussard und Ammern) in überwiegend geringen Individuenzahlen anzutreffen (vgl. Abbildung I). 2.2 Gemarkung Stadt Altlandsberg TAK-relevante Arten Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria: Ein einzelnes Exemplar am im WEA- Bereich südlich der Straße Wegendorf Wesendahl beobachtet. Eine seltener, aber regelmäßiger Durchzug / Rast einzelner Exemplare ist in der gesamten offenen Feldflur der Gemarkung möglich. Graugans Anser anser: Obwohl die Feldbereiche der Gemarkung Möglichkeiten zur Rast bieten, konnten im Herbst 2013 und Frühjahr 2014 nur wenige Tiere (selten) beobachtet werden. Weite Bereiche der Altlandsberger Feldmark erscheinen aufgrund regelmäßiger menschlicher Störungen (Spaziergänger mit Hunden) als Gänse-Rastflächen nicht geeignet. Kiebitz Vanellus vanellus: Regelmäßiger Durchzügler / Nahrungsgast auf Wiesen und Äckern der Gemarkung, Schwerpunkt zwischen Vorwerk, Wegendorf, Wesendahl, Buchholz (bis 320 Ex., s.o.). Kranich Grus grus: Regelmäßiger Durchzügler / Nahrungsgast auf Wiesen und Äckern der Gemarkung, i. d. R. 1 bis 4 Ex. anzutreffen. Da die Witterung im Winter 2013/2014 sehr milde ausfiel, war eine Abgrenzung von Durchzüglern und ortsansässigen Revierinhabern häufig nicht deutlich möglich. Rastende Zugansammlungen traten seltener auf, dabei wurden bis zu 33 Ex. nachgewiesen ( nördlich Gielsdorf). Das Auftreten rastender Tiere ist auch beeinflusst vom Nahrungsangebot, d.h. vom Vorhandensein von (abgeernteten) Mais- Anbauflächen. Seeadler Haliaeetus albicilla: Seltener Durchzügler. Die Beobachtung eines immat. Ex westlich des Ihlandsees verdeutlicht das (z. T. weiträumige) Umherstreifen immat. Tiere. Möglicherweise handelte es sich um Nachwuchs von einem der Brutgebiete bei Altfriedland, am Maxsee / Müncheberg oder nördlich Bad Freienwalde (ABBO 2001) Rote Liste Arten Baumfalke Falco subbuteo (RL2): Am 13. und Ex. im Bereich der weitläufigen Ackerflächen zwischen Altlandsberg / Vorwerk und Wegendorf bzw. zwischen Wegendorf und Wesendahl (WEA-Bereich). Als seltener Durchzügler in der Gemarkung einzuordnen. Bluthänfling Acanthis cannabina (RL3): Seltener, aber regelmäßiger Durchzügler und Brutvogel in der Gemarkung. Nachgewiesen bei Gielsdorf ( ) und an Obstbauflächen Wesendahl ( ) Erlenzeisig Carduelis spinus (RL3) Regelmäßiger Durchzügler in Erlenbeständen der Feuchtgebiete, angetroffen in kleinen bis mittleren Truppstärken ( ca. 150 Ex. Gamengrund zw. Gielsdorf und Wesendahl). Häufigkeit wahrscheinlich in den letzten Jahren auch durch geringeres Nahrungsangebot infolge Erlensterben (Phytophtora alnii) beeinflusst. Feldlerche Alauda arvensis (RL3): Regelmäßiger Durchzügler, nachgewiesen in Truppstärken bis ca. 50 Ex., s.o. Feldsperling Passer montanus (RL-V): Regelmäßige Ansammlungen in den Feldbereichen der Gemarkung, nachgewiesen bis ca. 60 Ex. ( , nördlich Gielsdorf). Rauchschwalbe Hirundo rustica (RL3): Regelmäßiger Durchzug / Rast in der gesamten Gemarkung. Nachgewiesen bis zu ca. 80 Ex. ( Wegendorf Wesendahl - Buchholz), sonst kleinere Ansammlungen. ÖKO-DATA Strausberg Oktober

104 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Rotmilan Milvus milvus (RL3): Regelmäßiger Durchzügler / Nahrungsgast in der Feldmark im Frühjahr und Spätsommer, meist 1 2 Ex., Ansammlungen bis zu 7 Ex. beobachtet ( ) Sperber Accipiter gentilis (RL-V): Seltener Wintergast / Durchzügler der Feldmark und siedlungsnaher Bereiche. Am und je 1 Ex. Gebiete um Vorwerk Sonstige Arten (keine RL-Arten, jedoch selten / nicht häufig) Raubwürger Lanius excubitor: Seltener, aber regelmäßiger Durchzügler / Wintergast der offenen Feldmark (Hoffmann & Koszinski 1993), 1 Ex. nachgewiesen südliche WEA Fläche , Wegendorf Neuhönow , Vorwerk Wegendorf Rauhfußbussard Buteo lagopus: Seltener Durchzügler / Wintergast, s.o. Schnatterente Anas strepera: Seltener Durchzügler. Am auf Feldsöll (Blakesee) an der westlichen Gemarkungsgrenze nördlich Straße Altlandsberg Trappenfelde Allgemeine Einschätzung Die Gemarkung Stadt Altlandsberg hat für den Vogelzug (Rast- und Nahrungshabitate) eine geringe bzw. eingeschränkte Bedeutung. Große Gewässer fehlen; die Rinnenseen im östlichen Bereich (Ihlandsee, Lattsee) haben durch ihre topographische Lage nur sehr eingeschränkte Bedeutung für die Rast von Wasservögeln. Die übrigen Kleingewässer und Feuchtgebiete der Wälder (Gielsdorf, Wilkendorf, Altlandsberger Stadtforst) sind jeweils zu klein, um für den Wasservogel- und Limikolenzug Bedeutung zu besitzen. Hier sind nur lokale Mauseransammlungen von begrenzter Größe (< 50 Ind.) vorhanden bzw. zu erwarten. Die Agrarflächen sind v. a. im Westen der Gemarkung sehr ausgedehnt. Ansammlungen von rastenden Gänsen und mehr als 33 Ex. Kranichen konnten nicht beobachtet werden. Dies wird auch bedingt durch die im Jahr 2013 im Gebiet nur geringen Flächenanteile von Mais bzw. durch das schnelle Unterpflügen der Mais-Rückstände (Gielsdorf). Kiebitze rasten nur punktuell in kleineren und mittleren Anzahlen (max. 320 Ex.) auf Ackerflächen. Lokal können, v. a. auf frisch gepflügten Feldern, Ansammlungen von Rotmilanen (bis zu 7 Ind.) und Mäusebussarden sowie von Ringeltauben, Nebelkrähen, Kolkraben und Staren auftreten. Stare konnten mit bis zu ca Ex. beobachtet werden und nutzen die an Feldbereiche angrenzenden Feuchtgebiete und Gehölze auch als Schlafplätze. Der Kleinvogelzug (Finken, Drosseln, Ammern etc.) findet nachweisbar, aber in überwiegend geringen lokalen Konzentrationen statt; bevorzugt werden hier Ackerflächen mit angrenzenden Feldgehölzen / Baumreihen im Bereich nördlich/nordwestlich von Gielsdorf und auch im Bereich der bestehenden WEA (vgl. Abbildung I). Der Kranich war im Winter 2013 / 2014 mit Ausnahme der Kälteperiode Mitte/Ende Januar 2014 regelmäßig in der Gemarkung Altlandsberg anzutreffen. Die Anwesenheit von verpaarten Tieren, z. T. in Begleitung immaturer Jungtiere, belegt die Standort-Treue von Kranich- Brutpaaren im Bereich Gielsdorf-Gamengrund, Wesendahl-Buchholz und Altlandsberg- Vorwerk; eine Abgrenzung von Durchzüglern und ortsansässigen Revierinhabern war nicht immer deutlich möglich. Der Totfund eines Mäusebussardes unterhalb einer WEA nördlich der Straße Wegendorf - Wesendahl (Herbst 2013) kann möglicherweise auf eine Kollision mit einer WEA zurückgeführt werden, ein Beweis für diese Todesursache liegt allerdings nicht vor. Die Anwesenheit eines immaturen Seeadlers bei Gielsdorf kann auf Teilzug zurückgeführt werden und ist an sich noch kein Nachweis für eine Brut in der Gemarkung Stadt Altlandsberg bzw. in ihrer direkten Umgebung. 104 ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

105 Brut- und R Rastvogelkartierung 2013/ Stadt Altlands berg Abbildun ng I: Vogelvvorkommen im Umfeld d des sonstigen n Sondergebietes Windennergienutzun ng einschließ ßlich der Optionsflächen 1 und 2 zur Erweiterung g des Sonderrgebietes ÖKO-DATA A Strausberg Oktober

106 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg 3 Brutvögel Die Erfassung von Brutvögeln im Bereich der WEA und in der Gemarkung Stadt Altlandsberg erfolgte im Spätsommer 2013 und im Frühjahr Darüber hinaus wurden vorhandene Fachliteratur (Hoffmann & Koszinski 1993; ABBO 2001) ausgewertet und Beobachtungen von Personen mit Regionalkenntnissen herangezogen. 3.1 Gebiet des bestehenden Windparks und angrenzende Flächen TAK-relevante Arten Kranich Grus grus: Im WEA-Bereich selbst existiert kein Brutvorkommen, jedoch in den angrenzenden Bereichen südlich der WEA-Flächen (2 BP Sölle zwischen Buchholz und Wesendahl, 1 BP südwestlich Buchholz) und westlich der WEA-Flächen (nördlich Wegendorf, südlich Wegendorf - Vorwerk) sowie im Gamengrund (je 1 BP in Nähe Straße Gielsdorf Wesendahl, Gielsdorf Hirschfelde und westlich von Eichenbrand), s.u. Rohrweihe Circus aeruginosus (RL3): Kein Brutvogel innerhalb der bestehenden WEA- Flächen, jedoch 1 BP Söll südlich davon, zwischen Buchholz und Wesendahl (= südliche Grenze der WEA), s.u. Weißstorch Ciconia ciconia (RL3): Kein Brutvogel innerhalb der bestehenden WEA-Flächen, jedoch je 1 BP Buchholz und Waldkante, s.u Rote Liste Arten Baumpieper Anthus trivialis (RL-V): Brutvogel am Waldrand zu Rudolfshöhe, nördlich der WEA-Flächen. Feldlerche Alauda arvensis (RL3): Relativ häufiger und regelmäßiger Brutvogel im Bereich der WEA-Flächen und in der angrenzenden Feldflur. Feldsperling Passer montanus (RL-V): Regelmäßiger, aber nicht häufiger Brutvogel an den Randbereichen der WEA-Flächen (Grenze zu Obstbau) und in den Hecken der nördlichen WEA-Flächen (Neuanpflanzungen). Gelbspötter Hippolais icterina (RL-V): Regelmäßiger, aber nicht häufiger Brutvogel an Söllen zwischen Wesendahl und Buchholz und im Siedlungsbereich der Dörfer Wegendorf, Wesendahl und Buchholz. Neuntöter Lanius collurio (RL-V): Regelmäßiger, aber nicht häufiger Brutvogel in Feldhecken, die an die WEA-Flächen angrenzen: Feldweg Buchholz Wesendahl, Feldweg östlich der nördlichen WEA-Flächen / Grenze zum Obstbau. Pirol Oriolus oriolus (RL-V): Regelmäßiger, aber nicht häufiger Brutvogel an Waldrändern, die an die WEA-Flächen angrenzen: Waldstück nordwestlich Wegendorf, Waldrand Rudolfshöhe, Waldrand Obstbau Richtung Werneuchen-Flugplatz Rauchschwalbe Hirundo rustica (RL3): Regelmäßiger Brutvogel in den an den WEA- Bereich angrenzenden Dörfern Wegendorf, Wesendahl und Buchholz. Schafstelze Motacilla flava (RL-V): Nicht häufiger Brutvogel im nördlichen WEA-Bereich (neu angelegte Feldhecken), zwischen Wegendorf und Wesendahl und an der südwestlicher Grenze der WEA-Flächen (Buchholz Wegendorf). Sperber Accipiter gentilis (RL-V): Möglicherweise Brutvogel im Bereich nordwestlich (Wegendorf Krummensee) oder nordöstlich (Flugplatz Werneuchen Gamengrund) der WEA-Flächen. Eine Beobachtung zur Brutzeit ( Ex. fliegend Waldrand Rudolfshöhe) rechtfertigt jedoch noch keinen konkreten Brutverdacht. Steinschmätzer Oenanthe oenanthe (RL1): Möglicherweise Brutvogel auf Ruderalflächen (Schotterwege, Feldstein-Sammelplätze) im zentralen WEA-Bereich, am dort 1 Paar angetroffen. Allerdings fällt diese Beobachtung in die Hauptzugzeit der Art (ABBO 106 ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

107 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg 2001), so dass es sich um Durchzügler gehandelt haben kann, denn eine erneute Beobachtung konnte zu Folgebegehungen nicht gemacht werden Sonstige Arten (keine RL-Arten, jedoch selten / nicht häufig) Keine bemerkenswerten Nicht-Rote-Liste-Arten Allgemeine Einschätzung Der Bereich der bestehenden WEA zwischen den Orten Buchholz, Wegendorf, Rudolfshöhe und Wesendahl besitzt eine untergeordnete Bedeutung im Hinblick auf das Brutvorkommen von TAK-relevanten und Rote-Liste-Arten. Weite Bereiche der WEA-Flächen und der sich nördlich anschließenden Feldflur bis Grenze Rudolfshöhe sind durch ihre Strukturarmut und intensive ackerbauliche Bewirtschaftung als Bruthabitate stark eingeschränkt (vgl. Abbildung I). Allerdings existieren in den gut strukturierten Bereichen an bzw. außerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplans (v.a. südliche Grenze) Brutvorkommen von TAK-relevanten Arten (Kranich, Rohrweihe, Weißstorch), die durch die Schutz- und Restriktionsbereiche von Belang für die Planung von Sondergebieten Windenergienutzung im genannten Gebiet sein können. Die Arten der Roten Liste ohne TAK-Relevanz haben im WEA- Bereich bzw. an dessen Grenzen keine signifikant erhöhten Bestandsdichten. Die Bereiche des Obstbaus westlich der WEA-Flächen (nördlich Wesendahl) zeigen aufgrund der intensiven Bewirtschaftung (z. T. großflächige Rodung alter Obstbaumbestände, Pestizid-Einsatz) keine erhöhten Brutbestände von Singvögeln. 3.2 Gemarkung Altlandsberg TAK-relevante Arten Fischadler Pandion haliaetus: 1 Ex. angetroffen am auf Hochspannungsleitung im Altlandsberger Forst bei Radebrück. Aus Sicht der Habitatstruktur wäre das Gebiet als Brutplatz geeignet, jedoch existiert eine sehr hohe anthropogene Störungsintensität durch Reiter, Spaziergänger und Radfahrer (mdl. Mitteilung Martin Estler, Forstplanungsbüro Altlandsberg). Informationen über Brutversuche liegen jedoch nicht vor (mdl. Mitteilung Elke Seelig, Revierförsterin Neuenhagen; Martin Estler, Altlandsberg). Möglicherweise handelte es sich um ein umherstreifendes Ex. aus den Brutrevieren Löcknitztal / Grünheide oder Batzlow-Ihlow. Am Bötzsee erfolgen regelmäßige Sichtungen einzelner Exemplare (M. Estler mdl.). Kranich Grus grus: Die Art ist regelmäßiger Brutvogel in der Gemarkung, mit Ausnahme der durch Straßen zerschnittenen und zersiedelten Bereiche südöstlich Altlandsbergs. Die Reviere sind i. d. R. an Feuchtgebiete gebunden und liegen sowohl in der Feldflur als auch in den großen Waldbereichen. Die Ergebnisse der eigenen Begehungen wurden abgeglichen mit der Revier-Kartei von Franco Ehlert, Müncheberg, dem Kranichschutz-Beauftragten des Landkreises MOL. Auflistung der Reviere (vgl. auch Karte 3 im Anhang): nördlicher Teichgraben an westlicher Gemarkungsgrenze Langes Elsenfließ nördlich Altlandsberg-Nord an westlicher Gemarkungsgrenze Feuchtgebiet nordwestlich Neuhönow Steinitzfließ bei Werneuchen, nordwestlich Wegendorf, nordwestliche Gemarkungsgrenze Wederfließ südwestlich Vorwerk, westlich Waldkante Feuchtgebiet nordwestlich Radebrück Altlandsberger Forst, Langes Fredersdorfer Mühlenfließ, nordöstl. Radebrück (2 BP) Radebrück Richtung Fredersdorf Nord, westlich Reiterhof, südliche Gemarkungsgrenze (aktuell nicht besetzt) Feuchtwiesen südwestlich Buchholz ÖKO-DATA Strausberg Oktober

108 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Feldsölle zwischen Buchholz und Wesendahl Feldsöll bei Wesendahl (Richtung Buchholz) Gamengrund zwischen Gielsdorf und Wesendahl, nördlich Straße (aktuell nicht besetzt) Gielsdorf Richtung Wesendahl, schmale Grünlandfläche südlich der Straße (Brut erfolgreich, 2 juv., ) Gamengrund zwischen Gielsdorf und Hirschfelde, südlich Straße Gamengrund westlich Eichenbrand, Gemarkungsgrenze Waldbereich kleiner Lattsee westlich Eichenbrand, nordöstlich Gielsdorf nördlicher Ihlandsee Die 3 Brutpaare im Gamengrund und ein Brutpaar zwischen Altlandsberg und Buchholz sind bereits länger bekannt (Hoffmann & Koszinski, 1993). Die anderen für die Gemarkung aufgelisteten Reviere verdeutlichen den positiven Bestandstrend der vergangenen Jahre (ABBO 2001). Rohrweihe Circus aeruginosus (RL3): Seltener Brutvogel an Gewässern / in Feuchtgebieten der Gemarkung Altlandsberg: 1 BP Söll zwischen Buchholz und Wesendahl (06.04., ) Brutverdacht Teichgraben nordwestlich Seeberg ( ), Brutverdacht Neuenhagener Mühlenfließ südlich Umgehungsstraße Altlandsberg ( ) Brutverdacht Feldsöll (Blakesee) an der westlichen Gemarkungsgrenze nördlich Straße Altlandsberg Trappenfelde ( ; jeweils niedriger Flug über Schilf) Als weitere potenzielle Bruthabitate sind die Feuchtgebiete zwischen Neuhönow und Wegendorf (dort vor 1990 unregelmäßige Brut, Hoffmann & Koszinski 1993), nördlich von Radebrück sowie am nördlichen Ihlandsee sowie zwischen Torfstich und Kesselsee im Gamengrund (dort vor 1990 unregelmäßige Brut, Hoffmann & Koszinski 1993) anzusehen, jedoch erfolgten hier im Beobachtungszeitraum keine Sichtungen. Seeadler Haliaeetus albicilla: Die ausgedehnten Wälder und Seenketten des Gamengrunds nordöstlich der Gemarkung Altlandsberg stellen ein potenzielles Bruthabitat dar, jedoch konnten keine Beobachtungen zur Brutzeit gemacht werden Schwarzstorch Ciconia nigra (RL3): Sehr seltener, unregelmäßiger bzw. wahrscheinlich ehemaliger Brutvogel in der Gemarkung Altlandsberg. Die Art brütete bis in Mitte der 1990er Jahre im Altlandsberger Forst (mdl. Mitteilung Elke Seelig, Revierförsterin Neuenhagen; Horst Schulz, Ortsvorsteher Buchholz; Martin Estler, Forstplanungsbüro Altlandsberg). Seither fehlen Angaben über das Auftreten (ABBO 2001). Für 2010 liegt eine Sichtung für den Gamengrund zwischen Gielsdorf und Wesendahl vor (mdl. Mitteilung Gerd Ludewig, Jagdpächter aus Buchholz). Der Gamengrund mit seinen unzugänglichen Waldgebieten stellt ein gutes Revier für die Art dar. Aufgrund der sehr scheuen Lebensweise der Art fehlt jedoch ein aktueller Nachweis. Weißstorch Ciconia ciconia (RL3): Seltener, jedoch regelmäßiger Brutvogel in der Gemarkung (Siedlungen). Folgende Horste waren im Frühjahr 2014 besetzt (je 1 BP): Buchholz, Waldkante, Altlandsberg und Seeberg Rote Liste Arten Baumpieper Anthus trivialis (RL-V): Regelmäßiger, aber nicht häufiger Brutvogel an Waldund Gehölzrändern in der gesamten Gemarkung, z.b. Gamengrund, Rudolfshöhe, nordwestlich Wegendorf, südlich und westlich Buchholz, Seeberg, und Langes Elsenfließ. Braunkehlchen Saxicola rubetra (RL2): Seltener, aber regelmäßiger Brutvogel in der Gemarkung, Acker- und Ruderalflächen zwischen Buchholz und Wesendahl, nordwestlich Wegendorf (Motocross-Anlage / Kompostanlage), westlich Gielsdorf und nordwestlich Seeberg (Teichgraben). 108 ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

109 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus (RL-V): In der Gemarkung Altlandsberg seltener Brutvogel, da an hinreichend große Röhrichtbestände gebunden. Nachgewiesen 2014 am Torfstich im Gamengrund (Hirschfelde - Gielsdorf) und am Sputesee westlich Krummensee (außerhalb der Gemarkungsgrenze). Vorkommen potenziell auch am Krummen See und bei Seeberg sowie in Schilfbereichen entlang der Fließgewässer (jedoch dort aktuell nicht nachgewiesen). Feldlerche Alauda arvensis (RL3): Relativ häufiger und regelmäßiger Brutvogel in den Feldbereichen der gesamten Gemarkung, eingeschränkt durch Rapsanbau. Feldsperling Passer montanus (RL-V): Regelmäßiger, aber nicht häufiger Brutvogel an Waldrändern (Grenze zu Feldbereichen) und Feldhecken / -gehölzen der Gemarkung. Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus (RL-V): Regelmäßiger, aber nicht häufiger Brutvogel in allen Siedlungsbereichen der Gemarkung. Gelbspötter Hippolais icterina (RL-V): Regelmäßiger, aber nicht häufiger Brutvogel an Feuchtgebieten und in Siedlungsbereichen der Gemarkung. Girlitz Serinus serinus (RL-V): Regelmäßiger, aber nicht häufiger Brutvogel in Siedlungen und an Waldrändern der Gemarkung. Haubentaucher Podiceps cristatus (RL-V): Seltener Brutvogel in der Gemarkung, da nur wenige größere Gewässer vorhanden, nachgewiesen für Gamengrund (Torfstich und Kesselsee), Ihlandsee und Fängersee. Krickente Anas crecca (RL1): Sehr seltener Brutvogel, Brutverdacht für Feldsöll an der westlichen Gemarkungsgrenze südlich Straße Altlandsberg Trappenfelde (18.03., und ) und für Feldsöll (Blakesee) nördlich der Straße ( ). Für den Raum nördlich von Hönow sind Ende der 1980er Jahre noch 1-3 Brutpaare angegeben (Kage zit. in Hoffmann & Koszinski 1993). Neuntöter Lanius collurio (RL-V): Regelmäßiger, aber nicht häufiger Brutvogel in Feldhecken der Gemarkung, nachgewiesen nördlich Wesendahl / Obstbau, zwischen Buchholz und Wesendahl, Vorwerk Waldkante, Paulshof, Eichenbrandt, Seeberg, Teichgraben und außerhalb Gemarkung am Sputesee westlich Krummensee. Pirol Oriolus oriolus (RL-V): Regelmäßiger, aber nicht häufiger Brutvogel in Wäldern, Erlenbrüchen und Feldgehölzen der Gemarkung, z.b. westlich Neuhönow, Altlandsberger Forst, Seeberg, Neuenhagener Mühlenfließ, Eggersdorfer Mühlenfließ und Langes Elsenfließ. Rauchschwalbe Hirundo rustica (RL3): Regelmäßiger Brutvogel in den Siedlungsbereichen der Gemarkung, Ansammlungen von Brutplätzen durch Stallungen begünstigt, daher rückläufige Tendenz (ABBO 2001). Rothalstaucher Podiceps griseigena (RL1): Sehr seltener Brutvogel. Brutverdacht für Feldsöll (Blakesee) an der westlichen Gemarkungsgrenze nördlich Straße Altlandsberg Trappenfelde ( ). Für die an der westlichen Gemarkungsgrenze liegende Hönower Weiherkette ist für die 1990er Jahre mindestens 1 BP dokumentiert (ABBO 2001). Rotmilan Milvus milvus (RL3): Seltener Brutvogel, regelmäßige Sichtung zwischen Altlandsberg und Trappenfelde im Bereich der westlichen Gemarkungsgrenze, nördlich von Wegendorf und in den Feldbereichen zwischen Vorwerk und Wesendahl sowie nördlich von Gielsdorf. Als Brutgebiete kommen Gehölzinseln und Waldgebiete westlich der Gemarkung, entlang der Feuchtgebiete innerhalb der Gemarkung und im nordöstlichen Gemarkungsbereich / Gamengrund in Betracht. Hoffmann & Koszinski (1993) geben für die Gemarkung je 1 BP westlich von Altlandsberg und westlich des Fängersees sowie für den Gamengrund an. Ein konkreter Brutnachweis / Brutverdacht konnte jedoch im Frühjahr 2014 nicht erbracht werden. Schafstelze Motacilla flava (RL-V): Regelmäßiger, aber nicht häufiger Brutvogel der Feldbereiche, z.b. im Bereich Buchholz, Wesendahl, Wegendorf, Vorwerk - Waldkante und Gielsdorf. ÖKO-DATA Strausberg Oktober

110 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Sperber (RL-V) s.o. Steinschmätzer Oenanthe oenanthe (RL1): Möglicherweise sehr seltener Brutvogel auf Ruderalflächen / Recycling-Halden und Feldstein-Sammelplätzen, s.o. Turmfalke Falco tinnunculus (RL-V): Seltener Brutvogel, da an hohe Gebäude gebunden, Nachweis für Stadtkirche Altlandsberg. Wendehals Jynx torquilla (RL2): Seltener Brutvogel. Ein Nachweis zur Brutzeit ( ) nördliche Gemarkungsgrenze im Übergangsbereich von Obstbau Wesendahl und Flugplatz Werneuchen. Durch Gutachten Höhnen 2001 bereits für diesen Bereich Brutverdacht geäußert. Zwergschnäpper Ficedula parva (RL3): Sehr seltener Brutvogel, da an alte Laub- und Laub- Mischwälder mit hohen Buchenanteilen gebunden, Hoffmann & Koszinski 1993 geben für den Altkreis Strausberg nur 32 BP an. 1 Revier am Eggersdorfer Mühlenfließ ( ). Potenzielle weitere Standorte im Altlandsberger Forst und Gamengrund. Zwergtaucher Podiceps ruficollis (RL-V): Brutverdacht für Feldsöll (Blakesee) an der westlichen Gemarkungsgrenze nördlich Straße Altlandsberg Trappenfelde ( ). Da die Brutreviere bereits im März besetzt werden und mehrere BP pro Gewässer auftreten können, sind Bruten / Brutversuche als wahrscheinlich anzusehen Sonstige Arten (keine RL-Arten, jedoch selten / nicht häufig) Mittelspecht Dendrocopus medius: Seltener Brutvogel, bevorzugt in alten Laubbaum- Beständen, nachgewiesen für Gamengrund und Eggersdorfer Mühlenfließ. Schnatterente Anas strepera: Sehr seltener Brutvogel, Durchzügler. Am auf Feldsöll (Blakesee) an der westlichen Gemarkungsgrenze nördlich Straße Altlandsberg Trappenfelde. Das Gewässer ist ein geeignetes Bruthabitat, allerdings liegt der Beobachtungstermin in der Haupt-Zugzeit der Art. Schwarzmilan Milvus migrans: Seltener Brutvogel. Horstfund an der westlichen Gemarkungsgrenze nördlicher Teichgraben Richtung Trappenfelde in Pappelwald. Hoffmann & Koszinski (1993) geben den Gamengrund und Feuchtgebiete bei Altlandsberg als unregelmäßige Brutplätze / Brutverdacht an. Ein potenzielles Brutgebiet ist auch der Altlandsberger Forst. Schwarzspecht Dryocopus martius: Nicht-häufiger Brutvogel, da gebunden an Wälder mit alten Baumbeständen, nachgewiesen für Gamengrund und Wald südlich Wesendahl Allgemeine Einschätzung Die Gemarkung Stadt Altlandsberg besitzt für einige TAK-relevante Vogelarten eine mittlere Bedeutung als Brutgebiet. Dies betrifft Kranich, Rohrweihe und Weißstorch. Der Schwarzstorch kann aktuell nicht mehr als Brutvogel bezeichnet werden. Die Gemarkung ist weiterhin Brutgebiet mit geringer bis mittlerer Bedeutung für einige Rote-Liste-Arten. Hervorzuheben sind hier die Vorkommen von Braunkehlchen, Rotmilan und Rauchschwalbe sowie vereinzelte Nachweise von Krickente, Rothalstaucher, Wendehals und Zwergschnäpper. Weitere Arten der Vorwarnliste, z. B. Baumpieper, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Neuntöter, Pirol und Schafstelze kommen regelmäßig, jedoch nicht häufig vor. Bruthabitate mit hoher aktueller und potenzieller Bedeutung sind: die Ausläufer der Hönower Weiherkette, der Teichgraben und das Lange Elsenfließ im Westen der Gemarkung das Neuenhagener Mühlenfließ im Südwesten der Gemarkung die Feuchtgebiete in der Ortslage Altlandsberg und in unmittelbarer Umgebung die Feuchtgebiete zwischen Altlandsberg und Wegendorf, bei Neuhönow und Vorwerk die Feuchtgebiete und Wiesen/Weiden zwischen Altlandsberg und Wolfshagen / Waldkante 110 ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

111 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg der Altlandsberger Forst bis hin zur südöstlichen Gemarkungsgrenze (Eggersdorf, Strausberger Wald- und Seengebiet) und das Eggersdorfer Mühlenfließ die Sölle zwischen Buchholz und Wesendahl der Gamengrund von Fängersee / Wesendahler Mühle bis nördlich Eichenbrand das Gebiet Ihlandsee / Kleiner Lattsee nordwestlich von Gielsdorf Eine untergeordnete Bedeutung besitzen hingegen die Flächen, auf denen bereits WEA installiert sind (Dreieck Wesendahl Buchholz Wegendorf) sowie die weiträumigen Ackerflächen nördlich des Windparks Richtung Rudolfshöhe (Stadt Werneuchen) (vgl. Abbildung I). Der im Norden angrenzende Waldrand zu Rudolfshöhe wurde im Mai / Juni 2014 (also zur Brutzeit!) intensiv durchforstet und hat dadurch seine Bedeutung für Kleinvögel (sowie auch Fledermäuse) stark eingebüßt. Die Bereiche des Obstbaus westlich der WEA-Flächen (nördlich Wesendahl) zeigen aufgrund der intensiven Bewirtschaftung (z. T. großflächige Rodung alter Obstbaumbestände, Pestizid-Einsatz) keine erhöhten Brutbestände von Singvögeln. Lediglich die nicht bewirtschafteten Randbereiche (Feldhecken) und der Übergangsbereich zum Flugplatz Werneuchen weisen eine erhöhte, d. h. mittlere Bedeutung als Brutbiotope auf. Auf der sich nordwestlich der WEA-Flächen (nördlich von Wegendorf) befindende Moto- Cross-Anlage konnte im Frühjahr 2014 eine deutlich erhöhte Artenanzahl festgestellt werden. Das Brutgeschehen dieses Gebietes ist jedoch sehr wahrscheinlich mit Aufnahme der Moto-Cross-Veranstaltungen im späten Frühjahr erheblich gestört worden. Anthropogene Störung, d.h. Spaziergänger mit Hunden in der Feldflur (auch an sensiblen Biotopen), sind besonders in den dichter besiedelten Bereichen um den Ortsteil Altlandsberg häufig anzutreffen. Literatur: ABBO - Arbeitsgemeinschaft Berlin-Brandenburgischer Ornithologen (2001): Die Vogelwelt von Brandenburg und Berlin. Verlag Natur & Text, Rangsdorf. HOFFMANN, J. & KOSZINSKI, A. (1993): Die Vogelwelt im Landkreis Strausberg. Druck im Selbstverlag, Tastomat Strausberg. LUA - Landesumweltamt Brandenburg (2008): Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg Heft 4, ÖKO-DATA Strausberg Oktober

112 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg 4 Anhang: Vollständige Auflistung der Beobachtungen Tabelle 1: Vollständige Auflistung der Beobachtungen. Ca. circa; mehr./>1 mehr als 1 Ex., ad. adult, Altvogel; juv. juvenil, Jungvogel; imm. immatur, großer, aber nicht ausgefärbter Jungvogel; sm singendes Männchen; M Männchen; W Weibchen Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Dreieck Buchholz-Wesendahl- Neuntöter 1/1 Wegendorf + angrenzende Flächen Turmfalke 2 Kranich 3 Rauchschwalbe mehr. Amsel 1 Kolkrabe 2 Gelbspötter 1 singend Goldammer mehr. Kohlmeise mehr. Braunkehlchen 1 in Roggenschlag Rohrammer 3 in Roggenschlag Mäusebussard Dreieck Buchholz-Wesendahl-Wegendorf + angrenzende Flächen sehr häufig vorkommende Arten nicht notiert östlich Siedlung Wegendorf/Buchholz (= westl. WEA) Star ca auf Stoppelfeld u. in Weidengebüsch (dort Schlafplatz) Wesendahl Turmfalke 1/1 in der Gemarkung Altlandsberg sonst keinerlei Zug-Ansammlungen Gemarkung Altlandsberg, Notierung aller Arten (41 Arten) Wilkendorf, Golfplatz Rauchschwalbe mehr. Mehlschwalbe mehr. Bachstelze mehr. Grünfink mehr. Elster mehr. Gartenrotschwanz 0/1 Kormoran 1 fliegend Ri. Ihlandsee Wilkendorf, Schlosspark Buntspecht 1 Kohlmeise mehr. Kleiber mehr. Ihlandsee Graureiher 1 Kolkrabe 2 Grünspecht 1 Eichelhäher mehr. Ringeltaube mehr. Amsel mehr. westlich Ihlandsee Seeadler 1 immat. sitzt auf Stoppelfeld Mäusebussard 1 Kolkrabe 24 Buchfink mehr. Goldammer mehr. Feldsperling mehr. 112 ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

113 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Gamengrund westl. Eichenbrandt Zaunkönig 1 Singdrossel mehr. Blaumeise mehr. Graureiher 1 Waldbaumläufer 1 Torfstich nördlich Kesselsee Höckerschwan 1ad., 2immat. Blessralle 1 Teichrohrsänger 1 singend Kesselsee Höckerschwan 1 ad. Blessralle mehr. Haubentaucher 1 Wesendahl Gartenbaumläufer 1 Stieglitz mehr. nordwestlich Wesendahl Kranich 2 ad. auf Feld Ringeltaube ca. 30 Wegendorf Ri. Rudolfshöhe Mäusebussard 3 Wesendahl - Wegendorf, nördl. Mäusebussard 2 Straße (WEA) Buchholz - Neuhönow Turmfalke 1 Neuhönow, NSG Fasan 1 rufend Altlandsberg - Vorwerk Ri. Kranich 4 ad. auf Feld Buchholz Vorwerk - Waldkante Neuntöter 0/1, 3 immat. Schafstelze mehr. Feldsperling mehr. Altlandsberger Forst, Waldsee Stockente ca. 40 Mauserplatz an Hochspannungsleitung Mönchsgrasmücke 0/ Dreieck Buchholz-Wesendahl- Wegendorf + angrenzende Flächen Star ca. 200 auf gepflügten Feldern Rauchschwalbe ca. 80 fliegend Paulshof Neuntöter 1/1 in der Gemarkung Altlandsberg sonst keinerlei Zug-Ansammlungen Gielsdorf Mäusebussard 1 südl. Straße Wesendahl- Nebelkrähe 44 Wegendorf, ca. 300m Abstand Kiebitz 46 zu WEA auf gepflügtem Acker Mäusebussard 4 Wegendorf - Steinau Kranich 2 ad. auf Feld Wegendorf - Steinau Stockente 4 fliegend Altlandsberg-West Nebelkrähe ca. 75 auf Stromleitung in der Gemarkung Altlandsberg sonst keinerlei Zug-Ansammlungen Gemarkung Altlandsberg, Notierung aller Arten (24 Arten) Wilkendorf Mäusebussard 1 Hausrotschwanz 1/0 Haussperling mehr. Gielsdorf Rauchschwalbe mehr. Goldammer mehr. Blaumeise mehr. Kohlmeise mehr. Bachstelze mehr. ÖKO-DATA Strausberg Oktober

114 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Mehlschwalbe mehr. Eichelhäher mehr. Nebelkrähe mehr. Ringeltaube mehr. Mäusebussard 1 Eichenbrandt Zilpzalp mehr. singend Kolkrabe mehr. Buchfink mehr. Grünspecht 1 Neuntöter 4 Dreieck Wesendahl - Buchholz - Kolkrabe mehr. Wegendorf (WEA) Goldammer mehr. Nebelkrähe ca. 60 Ringeltaube 20 Star 12 Kohlmeise mehr. Turmfalke 1 Mäusebussard 2 Rauchschwalbe mehr. Rotmilan 6 Wesendahl - Wegendorf (WEA Rotmilan 1 nördlich der Straße) Mäusebussard 1 tot Totfund unterh. WEA Wegendorf - Steinau Kolkrabe 2 Mäusebussard 1 Steinau Mäusebussard 1 Rotmilan 1 Altlandsberg-West Stieglitz 30 Ringeltaube ca. 250 Star ca. 90 Seeberg Star ca. 40 Feldsperling 30 Ringeltaube ca. 180 Nebelkrähe mehr. Altlandsberg-Nord - Neuhönow Kranich 2 ad. auf Feld Vorwerk Altlandsberg (Ri. Buchholz; nördlich davon) Baumfalke 1 ad. über Feld Wesendahl - Wegendorf, nördlich der Straße, im Bereich der WEA Wesendahl - Wegendorf, südlich der Straße, im Bereich der WEA Dreieck Wegendorf - Buchholz Neuhönow Baumfalke 1 ad. auf gepflügtem Acker Kolkrabe 2 auf gepflügtem Acker Rotmilan 2 auf gepflügtem Acker Ringeltaube 10 auf gepflügtem Acker Rotmilan 7 auf gepflügtem Acker bei Gielsdorf Kolkrabe 3 Mäusebussard 2 Goldammer 13 Schafstelze ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

115 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Buchfink 5 Star 45 Ringeltaube 2 Hausrotschwanz 1/0 Singdrossel 25 Grünfink ca. 40 Amsel 1/0 Gielsdorf - Hirschfelde Kranich 2ad.+2imm. auf Feld Saatgans 38 Überflug Wesendahl - Buchholz Buchfink ca. 25 Kolkrabe 1 Mäusebussard 1 Nebelkrähe 3 westlich Buchholzer / Wegendorfer Siedlung auf gepflügtem Feld Wegendorf - Wesendahl im Bereich der WEA bei Radebrück auf gepflügtem Feld Star ca. 90 Nebelkrähe ca. 40 Mäusebussard 6 Rotmilan 3 Graureiher 2 Kolkrabe 1 Mäusebussard 1 Turmfalke 1 Schafstelze 4 Feldlerche 1/0 Fluggesang Nebelkrähe ca. 110 auf gepflügtem Feld Star ca. 250 Vorwerk Altlandsberg Mäusebussard 1 Sperber 0/1 Schafstelze 2 Saatgans 13 Überflug Turmfalke 1 zw. Wegendorf u. Vorwerk Altlandsberg auf gepflügtem Feld Kiebitze 28 Mäusebussard 3 nordische Gänse 30 Überflug in gr. Höhe Altlandsberg - Trappenfelde Kolkraben 68 auf Feld Wesendahl-Buchholz Buchfink ca. 25 Kolkrabe 1 Mäusebussard 1 Nebelkrähe nördlich Gielsdorf Ringeltaube 13 Kolkrabe 1 Buchfink 6 Dreieck Wesendahl - Buchholz - Wegendorf (WEA) Mäusebussard 4 Nebelkrähe 6 Goldammer ca. 80 Feldlerche ca. 50 Star ca große Schwärme Ringeltaube 20 Kranich 2 ad. Kiebitz 21 ÖKO-DATA Strausberg Oktober

116 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Turmfalke nördlich Gielsdorf Mäusebussard 1 WEA Gebiet bei Wesendahl Mäusebussard 1 Ringeltaube 16 Buchfink ca. 15 Goldammer ca. 10 WEA Gebiet zw. Wesendahl u. Wegendorf Wegendorf - Buchholz, Senke südöstl. Buchholzer Siedlung Star ca. 70 Mäusebussard 2 Kolkrabe 4 Kiebitz 118 Star ca Kolkrabe 2 Nebelkrähe 36 Ringeltaube 35 Turmfalke 1 Mäusebussard 1 Rotmilan 1 Buchholz Richtung Spitzmühle Mäusebussard östlich / nordöstlich Gielsdorf Eichelhäher 2 Blaumeise 1 Mäusebussard 1 Kolkrabe 1 Buntspecht 1 nördlich Gielsdorf Ringeltaube 21 Elster 1 Buchfink 8 Feldsperling ca. 60 Star ca. 45 Wacholderdrossel 32 Goldammer 3 Gielsdorf - Eichenbrand Ringeltaube 66 Kolkrabe 4 Goldammer 4 Kranich 2 ad. westlich Gielsdorf Nebelkrähe 14 Kolkrabe 1 Kohlmeise 5 Goldammer 14 Grünfink 1 Wacholderdrossel 15 Amsel 2 östlich Wesendahl Elster 1 Nebelkrähe 4 Wesendahl - Buchholz Kolkrabe 1 Eichelhäher 2 Buchfink ca. 20 Goldammer 3 Wacholderdrossel ca ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

117 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Grünfink 4 Blaumeise 2 nördlich Weg Wesendahl - Buchfink 12 Buchholz, Richtg. WEA-Fläche Goldammer 4 Raubwürger 1 ad. Wesendahl - Wegendorf, WEA nördlich der Straße Buchholz - Buchholzer/Wegendorfer Siedlung Ackerflächen nördlich Vorwerk Altlandsberg Buchfink ca. 30 Mäusebussard 1 Goldammer 7 Graureiher 1 Star ca. 600 Nebelkrähe 11 Kolkrabe 1 Mäusebussard 1 Graureiher 1 Kranich 2 ad. Grauammer ca. 20 Goldammer ca. 70 Mäusebussard 1 Steinau Kolkrabe 1 Altlandsberg-Nord Nebelkrähe 2 Elster 1 Goldammer 6 Altlandsberg-Paulshof Nebelkrähe 9 Gartenbaumläufer 2 Elster 2 Stieglitz 3 Altlandsberg-West, Richtung Nebelkrähe 6 Trappenfelde Mäusebussard 1 Altlandsberg-Seeberg Ringeltaube 16 Nebelkrähe 4 Altlandsberg-Süd, Richtung Elster 1 Fredersdorf Nebelkrähe 5 nördlich Wegendorf, Richtung Rudolfshöhe Ringeltaube 2 Nebelkrähe nördlich Gielsdorf Kranich 4ad. + 2imm. Nebelkrähe ca. 55 Ringeltaube 2 Kolkrabe 10 Elster 2 Gielsdorf Dorfteich Stockente 8,2 Eichelhäher 1 WEA-Gebiet Wesendahl- Nebelkrähe 85 Wegendorf-Buchholz Kranich 2 ad. Kolkrabe 2 Mäusebussard 6 Star 250 Kohlmeise 2 Buchholz - Buchholzer/Wegendorfer Kiebitz ca. 320 Siedlung Vorwerk Altlandsberg Kolkrabe 2 ÖKO-DATA Strausberg Oktober

118 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Mäusebussard 1 Wegendorf - Neuhönow Wacholderdrossel 22 Mäusebussard 2 Raubwürger 1 ad Gielsdorf, Röthseetalweg Bluthänfling 0/1 Goldammer 9 Mäusebussard 1 Eichelhäher 1 nördlich Gielsdorf Eichelhäher 2 Buntspecht 1 Kolkrabe 3 Kranich 2 ad. Ringeltaube 19 westlich Gielsdorf Eichelhäher 4 Goldammer 18 Amsel 3 Mäusebussard 1 nördlich Wesendahl Kolkrabe 6 Nebelkrähe 2 Kohlmeise 2 Wacholderdrossel 2 Wesendahl-Buchholz Nebelkrähe 5 Eichelhäher 1 Elster 1 Goldammer 3 Stieglitz 2 WEA nördl. Straße Wesendahl - Wegendorf Mäusebussard 2 (WEA südl. Str. Wesendahl - Wegendorf ist leer) Feldsperling 20 Buchholz - Wegendorf Nebelkrähe 64 Kolkrabe 5 Kranich 2 ad. Vorwerk Mäusebussard 1 Neuhönow Mäusebussard 1 Eichelhäher 1 Neuhönow - Wegendorf Mäusebussard 1 Wegendorf - Steinau Mäusebussard 1 Nebelkrähe 1 Steinau Wacholderdrossel 9 Altlandsberg-Nord Mäusebussard 1 Nebelkrähe 4 Teich nordwestl. Altlandsberg- Höckerschwan 1 ad. Nord bei Paulshof Kiebitz 3 Kolkrabe 1 Altlandsberg-West Nebelkrähe 7 Elster 1 Seeberg Mäusebussard 1 Kolkrabe ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

119 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Altlandsberg - Neuenhagen Nebelkrähe 2 Altlandsberg Scheunenviertel Stieglitz 3 Nebelkrähe 1 Wolfshagen Elster 2 Wolfshagen - Radebrück Mäusebussard 7 alle auf Feld nördlich der Straße Radebrück Nebelkrähe ca Gielsdorf, Dorf Haussperling 10 Elster 2 Stockente 2/4 Nebelkrähe 6 Amsel 1/0 nördlich Gielsdorf Kohlmeise 2 westlich Gielsdorf Amsel 1 WEA-Gebiet Mäusebussard 2 Kolkrabe 2 Nebelkrähe 6 Vorwerk Goldammer 3 Stieglitz 2 Buchholz Richtung Spitzmühle Buchfink ca. 50 Kohlmeise 2 sonstige Feldflur praktisch leer! nordwestlich Gielsdorf Amsel 8 Wacholderdrossel 1 Elster 1 Goldammer 20 Kolkrabe 1 WEA-Gebiet Mäusebussard 2 Nebelkrähe ca. 95 Buchholz Richtung Altlandsberger Kolkrabe 1 Stadtforst Vorwerk - Wegendorf Mäusebussard 1 Vorwerk - Neuhönow Mäusebussard 1 Altlandsberg-Ost Elster 2 Flächen und Randgehölze sonst leer! Wolfshagen/Waldkante - Radebrück Mäusebussard 6 auf 1 Feld nördlich Gielsdorf Grauammer 15 Elster 1 Nebelkrähe 4 nordische Gänse ca. 110 in großer Höhe überfliegend Kolkrabe 1 Mäusebussard 2 Gimpel 1/1 Kohlmeise 3 Grünfink 3 westlich Gielsdorf Mäusebussard 1 Ringeltaube 2 ÖKO-DATA Strausberg Oktober

120 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Elster 1 Dorfteich Gielsdorf Stockente 20 westlich Wesendahl, Rand WEA-Fläche WEA-Fläche südlich Str. Wesendahl - Wegendorf Ringeltaube 1 Elster 1 Goldammer 1 Kranich 2 ad. Mäusebussard 7 Rauhfußbussard 1 Wacholderdrossel 1 Vorwerk - Richtung Waldkante Mäusebussard 1 Amsel 4 Grauammer 5 Goldammer ca. 15 Wacholderdrossel ca. 15 Feldsperling 2 nördlich Vorwerk Mäusebussard 1 Grauammer 1 Turmfalke 1 erfolgreiche Jagd (Maus, 2x) Grünfink 4 Nebelkrähe 2 Altlandsberg-Nord Nebelkrähe 2 Altlandsberg Richtung Paulshof Nebelkrähe 1 Mäusebussard 1 Höckerschwan 1 ad. auf Rapsfeld Altlandsberg Richtung Mehrow Mäusebussard 1 Turmfalke 1 Nebelkrähe 1 Seeberg Nebelkrähe WEA-Gebiet Mäusebussard 1 Kolkrabe 1 Nebelkrähe 6 Elster 1 Gebiet sonst leer! Buchholz-Vorwerk Mäusebussard nördlich Gielsdorf Goldammer ca. 60 Grauammer 10 Nebelkrähe 5 Elster 2 westlich Gielsdorf Grünfink 12 Birkenzeisig 6 Gimpel 3/0 WEA-Flächen Mäusebussard 1 Kolkrabe 2 Buchholz - Vorwerk Elster 1 Vorwerk Mäusebussard 1 Kolkrabe 1 Nebelkrähe 2 Elster 1 Ringeltaube ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

121 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Goldammer 5 Altlandsberg-Nord Grauammer 2 Altlandsberg, Richtung Mehrow Nebelkrähe ca. 90 Silbermöwe 25 Altlandsberg, Richtung Radebrück Kranich 2ad.+2imm nördlich Gielsdorf Kohlmeise 3 Gimpel 4/2 Nebelkrähe 2 nordöstlich Wesendahl Amsel 1 Vorwerk Kohlmeise 1 WEA-Flächen komplett leer! Stieglitz 2 Sperber 1/0 Mäusebussard 1 Nebelkrähe 2 Amsel 1 Feldsperling 2 Buchholz Richtung Spitzmühle Mäusebussard 2 Buchfink 3 Goldammer nördlich Gielsdorf Mäusebussard 2 Nebelkrähe 6 Kolkrabe 1 Grauammer 7 Wacholderdrossel 2 Elster 1 nordwestlich Gielsdorf Höckerschwan 2ad., 4imm. auf Rapsfeld Ringeltaube 3 Kohlmeise 3 Eichelhäher 1 Wesendahl Blaumeise 2 Ringeltaube 1 WEA-Gebiet nördlich Straße Mäusebussard 2 Kolkrabe 2 Buchholz Nebelkrähe 6 Seidenschwanz 1 Grünfink 1 Blaumeise 2 Erlenzeisig 3 Vorwerk Elster 2 Mäusebussard 2 Höckerschwan 2 ad. fliegend Vorwerk Kolkrabe 3 WEA-Gebiet Mäusebussard 2 Kolkrabe nördlich Gielsdorf Kolkrabe 5 Nebelkrähe 2 ÖKO-DATA Strausberg Oktober

122 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Mäusebussard 1 Elster 4 Graugans ca. 85 Überflug W - O westlich Gielsdorf Mäusebussard 1 nördlich Wesendahl Kolkrabe 1 Nebelkrähe 2 WEA-Fläche südl. Straße, Bereich Goldregenpfeifer 1 Ri. Wesendahl WEA-Fläche südl. Straße, Bereich Kranich 10 auf Feld Ri. Buchholz WEA-Bereich nördl. Straße Mäusebussard 1 Kolkrabe 1 Nebelkrähe 8 Vorwerk Grauammer 1 Vorwerk Ri. Neuhönow Mäusebussard 2 Vorwerk Ri. Wegendorf Nebelkrähe 1 Raubwürger 1 Altlandsberg-Ost Elster 1 bei Radebrück Kranich 2 Mäusebussard 1 Altlandsberg Ri. Mehrow / Seeberg Nebelkrähe nordwestlich Gielsdorf Höckerschwan 1 ad. auf Rapsfeld Kranich 1 Star 4 Nebelkrähe 5 nördlich Gielsdorf Richtg. Schweinemast Gamengrund zw. Gielsdorf u. Hirschfelde zw. Wesendahl u. Hirschfelde, Rapsfeld in Obstanlage Kranich 1 auf Feld Nebelkrähe 11 Elster 2 Erlenzeisige 2 fliegend Mäusebussard 2 jeweils sehr helle Morphe Erlenzeisige ca. 150 Grünspecht 1 Mäusebussard 1 Misteldrossel 2 Goldammer 1 Feldlerche 1 singend WEA-Fläche bei Wesendahl Kranich 2 Feldsperling 1 WEA-Fläche, nördliche Grenze Blaumeise 2 zur Obstanlage Feldsperling 1 Nebelkrähe 2 Ringeltaube 1 WEA-Fläche südlich Straße Mäusebussard 2 Feldlerche 2 singend WEA-Fläche nördlich Straße Goldammer 2 Kolkrabe 1 Wegendorf Richtg. Werneuchen, Kolkrabe 2 Kompoststation WEA-Fläche bei Siedlung Kranich ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

123 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Wegendorf (Ri. Buchholz) Wegendorf Richtg. Neuhönow Mäusebussard 3 Feldlerche 1 singend Vorwerk Feldlerche 2 Kranich 3 Star ca. 25 Goldammer 2 Neuhönow Richtg. Altlandsberg Kranich 3 Vorwerk Richtung Buchholz Mäusebussard 1 Nebelkrähe 3 Buchholz Richtg. Spitzmühle Nebelkrähe nördlich Gielsdorf, nördlich Kranich 2 auf Feld Schweinemastanlage Goldammer 5 Kranich 1 auf Feld Feldlerche 1 Eichenbrand Kranich 29 Überflug W - O westlich Gielsdorf Kranich 2 auf Feld Gamengrund zw. Gielsdorf u. Kranich 2 auf Wiese Hirschfelde zw. Wesendahl u. Hirschfelde, Ackerfläche in Obstanlage Mäusebussard 1 Feldlerche 1 Kolkrabe 1 WEA-Fläche bei Wesendahl Kranich 2 auf Feld WEA-Fläche südlicher Bereich, westlich Gehölzinsel Kranich 2 auf Feld Wegendorf Richtg. Werneuchen, westl. Kompoststation Kranich 14ad.+2imm. auf Feld Wegendorf Richtg. Steinau Kranich 5 davon 2 verpaart Wegendorf Siedlung Richtg. Kranich 2 auf Feld Buchholz bei Buchholz Star ca. 50 auf Feld Buchholz Richtg. Vorwerk, Kranich 2 auf Feld nördl. Straße bei Wegendorf, Richtg. Neuhönow Kranich 2 auf Feld Vorwerk Feldlerche 4 singend Star 8 Feldsperling ca. 30 Vorwerk Richtg. Waldkante Kranich 2 auf Feld Radebrück Richtg. Wolfshagen Kranich 5 auf Feld, davon 2 Paare Altlandsberg-West Richtg. Mehrow Kolkrabe 2 Graugans 7 niedriger Überflug bei Radebrück Richtg. Wolfshagen Kranich 2 auf Feld Kolkrabe 1 Feldlerche 3 singend Waldkante Buchfink 1 singend Waldkante Richtg. Vorwerk, Graugans 4 auf Feld Feld westl. des Weges Waldkante Richtg. Vorwerk, Feld westl. des Weges, Ri. Vor- Kranich 7 auf Feld, davon mind. 1 Paar ÖKO-DATA Strausberg Oktober

124 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen werk Waldkante Richtg. Vorwerk, Kranich 2 auf Feld Feld westl. des Weges, Ri. Altlandsbg. Waldkante Richtg. Vorwerk, Goldammer 3 Feld westl. des Weges Feldlerche 2 Vorwerk Richtg. Wegendorf Ringeltaube 6 Nebelkrähe 2 Star 10 Wacholderdrossel 7 Feldlerche 6 Goldammer 2 Vorwerk Richtg. Altlandsberg, nördlich der Straße Kranich 2 auf Feld Wacholderdrossel ca. 80 Star ca. 30 Neuhönow Star ca. 50 Wacholderdrossel 10 Hausrotschwanz 1 singend Fasan 1 rufend Altlandsberg-Ost, Teich bei ehem. Müllkippe Richtg. Neuhönow Altlandsberg-Ost, Richtg. Fredersdorf Graugans 1 schwimmend Graureiher 1 Kranich 2 auf Feld Star 8 zw. Altlandsberg u. Seeberg Mäusebussard 2 Star 20 zw. Altlandsberg-West u. Seeberg-Einzelgehöft Kranich 2 auf Feld nördl. Umge- hungsstraße Altlandsberg Richtg. Mehrow, Krickente 2M,1W Feldsöll Blessralle 2 Grauammer 1 singend Nebelkrähe 2 Feldlerche 4 Altlandsberg Richtg. Mehrow, Höckerschwan 2 Teich am Radweg Blessralle 19 Stockente 11M, 10W Krickente 1M, 1W Schnatterente 2M, 1W Star ca. 50 Rotmilan 1 Nebelkrähe 4 Paulshof Höckerschwan 2 auf Rapsschlag Altlandsberg-Nord - Stockente 6M, 5W Richtg.Krummensee, Teich Steinau Richtg. Neuhönow Kranich 2 auf Feld Steinau Richtg. Krummensee Kranich 2 auf Feld Wegendorf Richtg. Werneuchen, westl. der Straße bei Kranich 2 auf Feld Kompostanlage Wegendorf Richtg. Werneuchen, östlich Funkmast Mäusebussard 1 Nebelkrähe ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

125 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Feldlerche 4 mindestens WEA-Fläche nördlich Straße Mäusebussard 1 WEA-Fläche südlich Straße Kranich 3 niedriger Überflug nördlich der WEA-Fläche Kranich 2 auf Feld Richtg. Rudolfshöhe Gamengrund zw. Gielsdorf u. Kranich 2 auf Wiese Hirschfelde nördlich Gielsdorf, Schweinemastanlage Rotmilan 1 südlich Eichenbrand, westlich Kranich 2 auf Feld Landstraße südlich Eichenbrand, östlich Kranich 2 auf Feld Landstraße Wilkendorf Mäusebussard 2 kreisend Eggersdorf - Bruchmühle Kranich 2 ad. auf Feld Radebrück - Wolfshagen, nördlich Kranich 2 ad. der Straße Radebrück - Wolfshagen, südlich Kranich 2 ad. der Straße Altlandsberg-Süd Mäusebussard 1 Seeberg Star 15 Altlandsberg-West Ringeltaube 8 Altlandsberg-West Feldlerche mehr. Altlandsberg Ri. Mehrow, Feldteich Krickente 3M2W Blessralle 1 Stieglitz 3 Wacholderdrossel 1 Graugans 4 niedriger Überflug S - N Altlandsberg Ri. Mehrow, Teich Blessralle 20 bei Radweg Höckerschwan 2 Stockente 2M2W Kolkrabe 1 Zilpzalp Amsel 1 Blaumeise 1 Buchfink Singdrossel Star 20 Rotkehlchen Altlandsberg-Nord, Ri. Krummensee Mäusebussard 1 Grauammer Buchfink 2 sm Altlandsberg-Nord, Ri. Krummensee, Silberreiher 1 Angelteich Vorwerk Graureiher 1 Feldlerche mehr. Goldammer Wegendorf Ri. Vorwerk Kranich 2 Mäusebussard 1 Vorwerk - Buchholz, südlich der Kranich 2 auf Wiesen Straße ÖKO-DATA Strausberg Oktober

126 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen nördlich Wegendorf bei Kompostanlage Kranich 2 auf Feld nördlich Wegendorf, nordwestlich Kompostanlage Kranich 2 auf Feld (=weiteres Paar) nördlicher WEA-Bereich, Hecken Amsel Grauammer Goldammer südlicher WEA-Bereich bei Mäusebussard 1 Buchholz Kolkrabe 1 Nebelkrähe 2 Feldlerche mehr. Wesendahl - Buchholz, südlich des Weges, 1. Söll bei Wesendahl Wesendahl - Buchholz, südlich des Weges, 2. Söll Wesendahl - Buchholz, südlich des Weges, 3. Söll (= Mitte der Strecke) Kranich 2 auf Feld Gartenbaumläufer 1 Kleiber 1 Stockente 1M1W Blessralle 2 Kranich 2 auf Feld Stockente 1M1W Fasan 1 rufend Star ca. 70 fliegend Wacholderdrossel 5 Turmfalke 1 Mäusebussard 1 Nebelkrähe 2 Kolkrabe 2 Waldrand südlich Wesendahl Schwarzspecht 1 rufend Grünspecht 1 rufend Gamengrund zw. Hirschfelde u. Gielsdorf Kranich 1 auf Wiese Star 25 in Erlen Rotdrossel ca. 45 in Erlen Schwarzspecht 1 rufend Singdrossel Gielsdorf Ri. Hirschfelde Kranich 2 auf Feld westlich Gielsdorf Kranich 1 auf Rapsschlag Kranich 33 auf Feldern Star ca. 40 Nebelkrähe 4 Mäusebussard Obstbauflächen zw. Wesendahl u. Hirschfelde Obstbauflächen nördlich Wesendahl Stieglitz 2 Goldammer 1 auf Getreidefeld Feldlerche 2 auf Getreidefeld Kolkrabe 1 auf Getreidefeld Misteldrossel 1 Feldsperling Hänfling Buchfink 5 Kohlmeise 1 Mäusebussard 2 Paar? nördliche WEA-Fläche Feldlerche mind. 5 sm Goldammer ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

127 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Kolkrabe 3 Mäusebussard 1 WEA südlich der Straße Steinschmätzer 1M1W am Feldrand / Feldweg nördlich Wegendorf bei Kompost-Anlage Kranich 1 auf Feld nördlich Wegendorf, nordwestlich Kranich 2 auf Feld Kompost-Anlage Wegendorf - Buchholz, WEA- Kranich 2 in Getreidefeld Seite Buchholz - Wesendahl, südlich der Teiche Rohrweihe 1W fliegend Kolkrabe 1 Nebelkrähe 1 Zilpzalp Wolfshagen - Altlandsberg Kranich 2 auf Feld Star 20 auf Feld Altlandsberg-Ost, Scheunenviertel Grauammer Goldammer Kohlmeise Ringeltaube 4 fliegend Altlandsberg, Storchenturm Weißstorch 1 auf Horst Altlandsberg-Süd Zilpzalp Goldammer Altlandsberg Richtg. Mehrow, Blessralle 1 Sölle südl. der Straße Stockente 1M Krickente 1M Kolkrabe 2 Altlandsberg Richtg. Mehrow, Zwergtaucher 5 Teich bei Radweg Stockente 3M1W Blessralle 11 Kolkrabe 1 Rotmilan 1 Altlandsberg-Nord, Angelteich Höckerschwan 1 Graureiher 1 Feldlerche 4 sm Mäusebussard 1 nördlich Wegendorf, Kompostanlage Kranich 1 Bachstelze 1 Mäusebussard 1 nördlich Wegendorf, Motocrossanlage Kranich 1 westlich der Kom- postanlage Buchholz Weißstorch 2 auf Horst Gamengrund bei Eichenbrand Mäusebussard 1 Schwarzspecht 1 rufend Buntspecht 1 nördlich Gielsdorf, Getreidefeld Ri. Eichenbrand Kranich 5 2 Paare, 1 Einzelner Goldammer 1 Grauammer 1 nördliche WEA-Fläche bei Rotmilan 1 ÖKO-DATA Strausberg Oktober

128 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Obstbau Nebelkrähe 2 Ringeltaube 4 Wesendahl - Wegendorf Grauammer westlich Gielsdorf Kolkrabe 2 Buchfink 2 sm Waldlaubsänger Singdrossel Rotkehlchen Kohlmeise Gamengrund zw. Gielsdorf u. Kohlmeise > Wesendahl Zaunkönig > Star > Zilpzalp > Mönchsgrasmücke > Kranich 2 Kleiber 1 rufend Waldlaubsänger > Buntspecht 1 Rotkehlchen > Baumpieper Kesselsee Gamengrund Höckerschwan 2 Brut Blessralle 4 Graureiher 2 Gamengrund zw. Gielsdorf u. Waldbaumläufer Wesendahl Wintergoldhähnchen > Ringeltaube > Kuckuck 1 rufend Fitis > Blaumeise > Gamengrund zw. Gielsdorf u. Höckerschwan 1 Hirschfelde, Torfstich Haubentaucher 2 Paar Stockente 7M1W Blessralle 4 Kranich 2 rufend aus Ri. Gielsdorf Gamengrund zw. Gielsdorf u. Goldammer Hirschfelde Kernbeißer 1 Amsel Mittelspecht 1 rufend Singdrossel Mäusebussard 1 Straße Wesendahl - Hirschfelde Star mehr. Girlitz Buchfink Mäusebussard 1 Feldlerche mehr. Goldammer Weg nördlich Wesendahl, östlich Goldammer 3 sm der WEA-Fläche bis Errei- Nachtigall 2 sm chen des offenen Feldes Bachstelze 128 ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

129 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Feldlerche Kohlmeise Buchfink 3 sm Mönchsgrasmücke 2 sm Sprosser Stieglitz 2 Feldsperling Weg nördlich Wesendahl, östlich Neuntöter 1M der WEA-Fläche, Abschnitt Dorngrasmücke ab Beginn des großen Getreideschlages Buchfink 2 sm Grünfink Goldammer 3 sm Amsel 2 sm Nachtigall Kohlmeise Mönchsgrasmücke Grauammer Feldlerche Weg nördlich Wesendahl, östlich Blaumeise 2 der WEA-Fläche, Abschnitt Gartenbaumläufer bei Erreichen des Waldes Nachtigall Fitis Buchfink Rotkehlchen Mönchsgrasmücke nordöstlichste Ecke des Feldes Mönchsgrasmücke nördlich der WEA-Flächen Goldammer (Waldrand) Fitis Buchfink Nachtigall Turmfalke 1W fliegend Waldkante nordwestliche Ecke, Goldammer bei Funkmast Buchfink Mönchsgrasmücke Waldkante zu Siedlung Rudolfshöhe Star mehr. Buchfink 2 sm Mönchsgrasmücke Baumpieper Feldlerche Waldlaubsänger Rohrweihe 1M fliegend nördlich Wegendorf, Kompostanlage Goldammer Feldsperling 2 Star 1 nördlich Wegendorf, Motocross-Anlage Feldlerche >4 sm westlich der Braunkehlchen 1M Kompostanlage Grauammer Goldammer 2 sm Star ca. 40 fliegend Kranich 1 auf Feld ÖKO-DATA Strausberg Oktober

130 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Schafstelze 1 Stockente 1M1W an Feldpfütze Turmfalke 1W rupfend nordwestlich Wegendorf, einzelnes Goldammer Waldstück Kolkrabe 1 Zilpzalp Nachtigall Waldlaubsänger Fitis Buchfink Star Mönchsgrasmücke Singdrossel nördliche WEA-Fläche Kolkrabe 1 Nebelkrähe 2 Wesendahler Mühle Zilpzalp Mönchsgrasmücke Eichelhäher 1 Bachstelze Waldstück westlich Buchholz Pirol Ringeltaube 1 Baumpieper 2 sm Kohlmeise 1 Goldammer 2 sm Feldlerche 5 sm Nebelkrähe 1 Kuckuck 1 rufend Buchfink Buchholz, Ortsausgang Ri. Wesendahl Nachtigall Mönchsgrasmücke Ringeltaube 2 Kolkrabe 1 Feldlerche 5 sm Star 2 fütternd Buchholz, 200m Ri. Wesendahl Goldammer Blaumeise Nebelkrähe 1 Star 1 Amsel 1M Kohlmeise 1 Feldlerche 2 sm Buchholz - Wesendahl, 3. Söll Kranich 1 landet im Schilf (= Mitte des Weges) Stockente 1M landet im Schilf Rohrweihe 1M1W niedrig über Schilf fliegend Dorngrasmücke Goldammer Feldlerche 2 sm Buchholz - Wesendahl, Weg in Nachtigall Höhe 2. Söll Baumpieper 130 ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

131 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Goldammer Kohlmeise Star 2 Buchholz - Wesendahl, 2. Söll Mönchsgrasmücke Star 9 Goldammer Feldlerche 2 sm Gartenbaumläufer 2 sm Buchholz - Wesendahl, Waldkante Mäusebussard 1 kreisend östlich 2. Söll Wesendahl, 1. Söll Ri. Buchholz Teichrohrsänger Rohrammer Goldammer 2 sm Star 2 Kohlmeise 2 Gartenbaumläufer Fasan 1 rufend Blessralle 1 rufend Mönchsgrasmücke 2 sm Blaumeise 1 Wesendahl, Feld östlich vom 1. Kranich 2 Söll Ri. Buchholz westlich Gielsdorf Kolkrabe 1 Dorngrasmücke Feldlerche 6 sm Grauammer 2 sm Feldsperling Nachtigall 3 sm Braunkehlchen 1 Bachstelze 2 Goldammer Kohlmeise Waldkante - Wolfshagen Stockente 4 fliegend Nachtigall 2 sm Sprosser 2 sm Mönchsgrasmücke Goldammer Waldkante Weißstorch 2 auf Horst Buchholz Ri. Spitzmühle, Waldrand Schwarzmilan 1 fliegend Eichelhäher 1 Ringeltaube 1 Mönchsgrasmücke Goldammer Baumpieper Feldlerche mehr. sm Amsel Waldlaubsänger Mäusebussard 1 Nebelkrähe 2 ÖKO-DATA Strausberg Oktober

132 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Buchholz Ortsausgang Ri. Schafstelze 1 Wegendorf Grauammer Rauchschwalbe 3 Feldlerche Buchholz - Wesendahl, ca. Mitte Schafstelze 1 Rauchschwalbe mehr. Star 1 Feldlerche Buchholz - Wesendahl, ca. Bachstelze 1 300m vor Siedlung Wesendahl Goldammer Grauammer Wegendorf, Buchholzer Siedlung Amsel Haussperling 2 Ringeltaube 2 Wegendorf, Ortsausgang Ri. Mehlschwalbe ca. 20 fliegend Wesendahl Wegendorf, ca. 200m in Ri. Wesendahl Grauammer Feldlerche mehr. Rauchschwalbe mehr. Blaumeise 1 Wegendorf - Wesendahl, Höhe Bachstelze 1 Ahorn-Gehölz/Querhecke Goldammer 2 sm Wegendorf - Wesendahl, Einmündung Goldammer 1 warnend WEA-Zufahrten Dorngrasmücke in Rapsfeld WEA-Anlagen südlich Straße Stieglitz 1 Nahrungssuche Wegendorf - Wesendahl Grauammer Schafstelze Feldlerche 6 sm Wegendorf - Wesendahl, Höhe Feldlerche mehr. der letzten nördl. WEA vor Wesendahl Schafstelze 1 Kolkrabe 1 Nebelkrähe 1 Ringeltaube 1 Ortsausgang Wesendahl Ri. Stieglitz 2 Wegendorf nördliche WEA-Fläche, neu Grauammer >6 sm angelegte Feldhecken Feldlerche mehr. sm Kolkrabe 2 Mäusebussard 1 Grünfink Goldammer Schafstelze 1 Dorngrasmücke Klappergrasmücke nordwestlich Wegendorf Grauammer Goldammer Feldlerche mehr. sm Dorngrasmücke nordwestlich Wegendorf, einzelnes Pirol Waldstück Mönchsgrasmücke Buchfink 132 ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

133 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Baumpieper nördlich Wegendorf, Kompostanlage Dorngrasmücke Buchfink Fitis Singdrossel Nachtigall Amsel Schwanzmeise 2 nördliche WEA-Fläche, Waldkante Kuckuck 1 rufend der nördlichen Grenze Mönchsgrasmücke Blaumeise 1 Kohlmeise 1 Amsel 1 Sperber 1 fliegend Wintergoldhähnchen Pirol Singdrossel 1 Buchfink Waldlaubsänger Ringeltaube 1 Rotkehlchen nordöstlichster Bereich nördlich Mäusebussard 2 der nördlichen WEA-Fläche Rohrweihe 1M1W jagend nördlich Obstbau, Waldrand- Buchfink Bereiche Pirol Mönchsgrasmücke Amsel Baumpieper Goldammer Feldlerche mehr. Nachtigall Star mehr. Ringeltaube mehr. Kohlmeise 1 Buntspecht 1 Eichelhäher 1 Fitis Wendehals Wegendorf Richtung Neuhönow Kohlmeise 1 Nachtigall Kuckuck 1 rufend Grauammer 1 Fasan 1 rufend Rotkehlchen Ringeltaube 1 Goldammer Buchfink Zilpzalp Mönchsgrasmücke Zaunkönig ÖKO-DATA Strausberg Oktober

134 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen westlich Kleingartenanlage Kranich 1 auf Wiese Neuhönow, Feuchtgebiet Stockente 1 kleiner Teich Sprosser Pirol Zilpzalp Buntspecht 1 Star 1 Eichelhäher 1 Goldammer Mönchsgrasmücke Klappergrasmücke Kohlmeise 1 Blaumeise 1 Grünfink Zilpzalp Waldlaubsänger Fitis nördliche WEA-Fläche bei Rotmilan 1 Wegendorf Altlandsberger Forst Richtg. Mönchsgrasmücke > Spitzmühle Kohlmeise > Pirol > Waldlaubsänger > Fitis > Zilpzalp > Baumpieper > Amsel > Singdrossel > Gartenbaumläufer > Wintergoldhähnchen > Goldammer > Zaunkönig > Eichelhäher 1 Buntspecht 1 Altlandsberger Forst bei Radebrück Fischadler 1 ad. auf Strommast sitzend Hohltaube 1 ad. Waldteich Hochspan- Stockente 2M1W + 4pull Waldkante Gelbspötter Girlitz Gamengrund Torfstich (Hirschfelde Drosselrohrsänger 2 sm - Gielsdorf) Teichrohrsänger nördlich Gielsdorf, Gemarkungsgrenze Singdrossel nahe Armeeobjekt Trauerschnäpper 1 sm Seeberg, Logistikzentrum Mäusebussard 1 Goldammer Seeberg, Erlenbruch bei See Nachtigall Zilpzalp Zaunkönig nungstrasse auf Waldteich Hochspannungstrasse 134 ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

135 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Rotkehlchen Buchfink Kohlmeise Teichrohrsänger Mönchsgrasmücke Ringeltaube 1 Stockente 1 Pirol Blessralle 1 Gartengrasmücke Amsel Fitis Grünfink Star > Kuckuck Seeberg, südlich, Aufforstung Neuntöter 1M1W an Autobahn Star > Ringeltaube 1 Baumpieper Mönchsgrasmücke Blaumeise Nachtigall Goldammer Grünfink Nebelkrähe 1 Stieglitz 2 Seeberg, Teich südwestl. Autobahn Sumpfrohrsänger Seeberg, Umgehungsstraße Dorngrasmücke Feldlerche Seeberg, Dorf Weißstorch 1 auf Horst Teichgraben nordwestlich Seeberg Mönchsgrasmücke Feldlerche > Mäusebussard 1 Nebelkrähe 2 Sumpfrohrsänger 3 sm Grauammer Neuntöter 3M1W Braunkehlchen 2M fütternd Star > 30 Dorngrasmücke Kranich 4 davon 1 verletzt am Fuß Teichgraben nördlich, Richtg. Graugans 11 auf Acker Trappenfelde, südlich der Koppeln Rohrweihe 1W Kolkrabe 13 auf Weide sitzend Teichgraben nördlich, Richtg. Trappenfelde, Pappelwald bei Schwarzmilan 1 intensiv warnend, Horstfund Koppeln Mäusebussard 2 niedrig kreisend Mönchsgrasmücke Buchfink ÖKO-DATA Strausberg Oktober

136 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Nachtigall Gelbspötter Teiche westlich Teichgraben Höckerschwan 2ad.+3pull. auf Nest (am Fahrradweg, außerhalb Blessralle 3 Gemarkung) Stockente 1W Teichrohrsänger Nachtigall > 4 sm Altlandsberg, NSG nördlich Mönchsgrasmücke Seeberg-Siedlung Nachtigall Gelbspötter Teichrohrsänger Sumpfrohrsänger Kuckuck Dorngrasmücke Star Amsel Altlandsberg-Süd, Bollensdorfer Kleinspecht 1 rufend Weg Ringeltaube 2 Nachtigall Grünspecht 1 Pirol Star > 1 südlich Umgehungsstraße Altlandsberg, Rohrweihe 1M fliegend westlich Elisenhof Nachtigall (Neuenhagener Mühlenfließ) Pirol Buchfink Zilpzalp Mönchsgrasmücke Rotkehlchen Zaunkönig Stockente 1 W+10 pull. Star > 1 Gelbspötter Amsel Singdrossel Fließ nördlich Radebrück Pirol Kleingartenanlage Kuckuck Klappergrasmücke Gartenrotschwanz Stockente 1W+4pull. Grünfink Buntspecht 1 Rauchschwalbe Wegendorf Kirche Kuckuck 1 Rufer Nachtigall Eggersdorfer Mühlenfließ zw. Eggersdorf und Bruchmühle Buchfink Zaunkönig > > 136 ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

137 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Amsel > Waldlaubsänger > Stockente 2M Buntspecht > 2 fütternd Mönchsgrasmücke > Blaumeise > Star > Rotkehlchen > Ringeltaube 2 Zilpzalp > Kohlmeise > Goldammer > Gartengrasmücke > Klappergrasmücke > Pirol > Nebelkrähe 1 Trauerschnäpper Zwergschnäpper Sumpfmeise 1 Singdrossel Kleiber > 2 Waldbaumläufer 1 Gartenbaumläufer 2 Mittelspecht Blakesee bei Radweg westl. Altlandsberg Kolkrabe 2 Star >4 Nachtigall Klappergrasmücke Goldammer Stieglitz 2 Grauammer Höckerschwan 1 ad. Blessralle 12 Kohlmeise 1 Amsel Kuckuck Stockente 5M Rothalstaucher 1 ad. Brutverdacht! Rauchschwalbe 5 Mönchsgrasmücke Gartengrasmücke Rohrweihe 1M niedrig über Schilf; Brutverdacht Feldlerche Buchfink Dorngrasmücke Bachstelze 2 Ringeltaube 2 Teichrohrsänger ÖKO-DATA Strausberg Oktober

138 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Sputesee westl. des Krummen Drosselrohrsänger Sees (außerh. Gemarkung) Star 2 Nachtigall Blaumeise 1 Pirol Goldammer Neuntöter 2M Zilpzalp Mönchsgrasmücke Teichrohrsänger Rohrammer Baumpieper Sumpfrohrsänger Blessralle 2ad.+5pull Paulshof Neuntöter 1M Paulshof Turmfalke 1 Angelteich nördlich Altlandsberg- Sumpfrohrsänger Nord Langes Elsenfließ westlich Pirol Steinau Nachtigall Singdrossel Mönchsgrasmücke Buchfink Blaumeise Star 3 Zaunkönig Rohrammer Baumpieper Dorngrasmücke Ringeltaube 2 Mäusebussard 1 in Baum sitzend Gartengrasmücke Kohlmeise Gartenbaumläufer Stockente 1M Goldammer Graureiher 1 Kranich 1 Nahrungssuche im hohen Gras Steinau Baumpieper Nachtigall 2 sm Mühlenfließ nördlich Neuhönow Singdrossel Rohrammer Goldammer Kuckuck Feldlerche Buchfink Zilpzalp Fitis Teichrohrsänger Blaumeise 138 ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

139 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg Datum Ort Art Anzahl Bemerkungen Amsel Sumpfrohrsänger Kleiber 1 Gartenbaumläufer Nachtigall Buntspecht 1 Baumpieper Gelbspötter Ringeltaube 1 Kolkrabe 1 Zaunkönig Mäusebussard 1 Trauerschnäpper Star Eichelhäher westlich Buchholz, Bruchmühler Gartengrasmücke Weg Blaumeise Gold Star Mönchsgrasmücke Grauammer Buntspecht 1 Dorngrasmücke Nachtigall Nebelkrähe 1 WEA-Flächen Kohlmeise 1 Mäusebussard 1 Star 6 Rauchschwalbe 8 Grauammer 1 nordöstlichste Ecke nördl. WEA-Fläche, Brache Mäusebussard 1 jagend Grünlandstreifen an Straße Gielsdorf - Wesendahl, östlich Gamengrund Kranich 2ad.+2ad. Nahrungssuche zwischen Vorwerk und Wegendorf Wachtel 1 rufend ÖKO-DATA Strausberg Oktober

140 Brut- und Rastvogelkartierung 2013/2014 Stadt Altlandsberg 140 ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

141 Erfassung von Fledermäusen im Windpark Altlandsberg (Buchholz-Wegendorf-Wesendahl) und in der Gemarkung Stadt Altlandsberg mit den Ortsteilen Altlandsberg, Bruchmühle, Buchholz, Gielsdorf, Wegendorf und Wesendahl Zeitraum: Oktober 2013 bis September 2014 Bearbeitet von: Dr. Martin Leue ÖKO-DATA GmbH Hegermühlenstraße Strausberg Tel Bearbeitungsstand: Oktober 2014 Inhaltsverzeichnis: 1 Einleitung Erfassung der Fledermausvorkommen in den Potenzialflächen des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergienutzung Stadt Altlandsberg Potenzialfläche A Potenzialfläche B Potenzialfläche C Potenzialfläche D Potenzialfläche E Zusammenfassende Beurteilung Abbildungsverzeichnis: Abbildung II: Fledermausaktivitäten in der Potenzialfläche A Abbildung III: Fledermausaktivitäten in den Potenzialflächen B und C Abbildung IV: Fledermausaktivitäten in der Potenzialfläche D Abbildung V: Fledermausaktivitäten in der Potenzialfläche E

142 Erfassung von Fledermäusen 2014 Stadt Altlandsberg 1 Einleitung Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens erfolgten in den Jahren 2013 und 2014 in der Gemarkung der Stadt Altlandsberg 14 Begehungen bezüglich der Erfassung von Fledermausvorkommen. Es erfolgte eine Konzentration auf die Planungsflächen, insbesondere die im sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung herausgearbeiteten Potenzialflächen: A Die Potenzialfläche A liegt westlich des Ortsteils Altlandsberg direkt an der Gemarkungsgrenze und hat eine Größe von ca. 28 ha. Sie liegt außerhalb des Siedlungsbereiches im ländlichen Raum und wird derzeit überwiegend als Intensivacker, teilweise als Grünland (derzeit brachliegend) genutzt. Die Fläche wird vom Teichgraben mit uferbegleitenden Hochstaudenfluren bzw. Schilfbeständen durchzogen; weitere Kleingewässer befinden sich im nördlichen Teil der Fläche. B Die Potenzialfläche B liegt nördlich der Straße Wegendorf Wesendahl in Richtung der Gemarkungsgrenze Werneuchen / Rudolfshöhe. Der südliche Teil der Potenzialfläche B ist Teil des bereits bestehenden Windparks und wird als Intensivacker genutzt. Der nördliche Teil der Potenzialfläche B umfasst Teile des Obstbaus Wesendahl und den sich daran anschließenden Übergangsbereich zum Flugplatz Werneuchen. Es dominieren Obstbau und Intensivacker. In den nördlichen Randbereichen existieren verbuschte Bereiche und Gehölzränder. C Die Potenzialfläche C liegt im Dreieck Wegendorf Wesendahl Buchholz und ist Teil des südlichen Bereiches des bereits bestehenden Windparks. Die Fläche wird als Intensivacker genutzt. D Die Potenzialfläche D liegt südlich von Wesendahl und östlich von Buchholz und hat eine Größe von ca. 18,3 ha. Sie befindet sich zwischen dem Wald und dem Erholungsraum bei Wesendahl und Buchholz. Sie liegt außerhalb des Siedlungsbereiches im ländlichen Raum und wird derzeit überwiegend als Feuchtgrünland (derzeit brachliegend) genutzt. E Die Potenzialfläche E liegt an der östlichen Grenze der Gemarkung Stadt Altlandsberg nordöstlich von Wilkendorf und hat eine Größe von ca. 66 ha. Sie liegt außerhalb des Siedlungsbereiches in einem größeren zusammenhängenden Waldgebiet (Blumenthaler Waldgebiet) und wird überwiegend als Forstfläche genutzt. Es dominieren Nadelbaumbestände einheitlicher Altersstufen (Stangenforsten). Ältere Baumbestände sind nur vereinzelt bzw. an Wegrändern vorhanden. Die Erfassung konzentrierte sich auf die fünf Fledermaus-Arten, die aufgrund ihrer Lebensweise (regelmäßige Nutzung des freien Luftraumes) sowie bisher dokumentierter Verluste als besonders schlaggefährdet gegenüber Windenergieanlagen entsprechend der TAK (ERLASS MUGV 2011) einzustufen sind. Für diese Arten bestehen in Brandenburg Tierökologische Abstandskriterien (TAK) für die Errichtung von Windenergieanlagen. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Zwergfledermaus (Vespertilio pipistrellus) Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Der Nachweis wurde mit Hilfe eines Ultraschall-Detektors geführt. Dabei handelt es sich um einen Frequenzmisch- und Frequenzteilungsdetektor im Bereich khz der Firma Ciel-Electronique, Typ Observer Dual CDB301r3. Zur Erfassung im Gelände wurde die Punkt-Stopp-Methode verwendet, d.h. im Abstand von einigen hundert Metern wurde für jeweils fünf Minuten angehalten und detektiert. Dabei wurde der Frequenzbereich des Ultraschalldetektors gleichmäßig zwischen 18 und 65 Hz verändert. Wenn zwischen den regulären Stopps Fledermäuse beobachtet wurden, erfolgte ein sofortiges Detektieren. Die mit Hilfe des Detektors nicht auf Artniveau bestimmbaren Individuen wurden als Fledermaus, unbestimmt protokolliert. Die Suche von Sommer- und Winterquartieren hatte eine untergeordnete Bedeutung. 142 ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

143 Erfassung von Fledermäusen 2014 Stadt Altlandsberg 2 Erfassung der Fledermausvorkommen in den d Potenzialflächen des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergienutzung Stadt Altlandsberg 2.1 Potenzialfläche A Auf der Potenzialfläche A wurden keine größeren Fledermaus-Ansammlungen angetroffen (vgl. Abbildung II). Dennoch besitzt das Gebiet eine gute Habitatstruk ktur für Fledermäuse (Gehölzrän-( ist als durchschnittlichh einzuschätzen. der, Kleingewässer, Freiflächen, alte Bäume). Die Bedeutung als Nahrungs- und Durchzugshabitatt Datum Gebiet nördlicher Teichgraben, südl. Straße Altlandsberg - Trappenfelde, Kante Feldgehölz nördlicher Teichgraben, südl. Straße Altlandsberg - Trappenfelde, Kante Feldgehölz Art A Großer G Abendsegler Fledermaus unbestimmt Großer G Abendsegler Kleiner K Abendsegler Anzahl Abbildung II: Fledermausaktivitäten in der Potenzialflächee A ÖKO-DATA Strausberg Oktober

144 Erfassung von Fledermäusen 2014 Stadt Altlandsberg 2.2 Potenzialfläche B Auf der gesamten Potenzialfläche B wurden maximal 12 Fledermäuse pro Begehung angetroffen. Durch die intensive Bewirtschaftung mit Ackerbau und Obstbau ist die Fläche relativ strukturarm und besitzt keine gute Habitatstruktur für Fledermäuse. An den an die Fläche angrenzenden Alleen und Waldränder wurden nur ausnahmsweise Fledermäuse angetroffen (vgl. Abbildung III). Anscheinend spielen die alten Straßenbaumbestände mit ihren stellenweise vorhandenen Baumhöhlen keine bedeutende Rolle als Quartiere. Die Bedeutung als Nahrungs- und Durchzugshabitat ist als gering einzuschätzen. Bereits ab Oktober 2013 waren keine Flugbewegungen nachzuweisen, was auf die kalte Witterung zu dieser Zeit und der raschen Abnahme der Anzahl von Fluginsekten als Nahrungsquelle zurückzuführen ist. Datum Gebiet Art Anzahl Straße Wegendorf - Wesendahl Straße Buchholz - Wegendorf - Werneuchen, Funkmast - - Straße Wegendorf - Wesendahl Buchholz - Wegendorf - Kompostanlage - - Wegendorf - Wesendahl, Höhe Einfahrt zu WEA Großer Abendsegler im Wald nördlich der freien Ackerfläche, Grenze zu Rudolfshöhe - Holzfällarbeiten! Rudolfshöhe Waldrand u. angrenzende Flächen nördlich - - des Wesendahler Obstbaus Weg Rudolfshöhe - Wesendahl Obstbau-Flächen inkl. Acker Großer Abendsegler 1 Kleiner Abendsegler 1 Weg Wesendahl - Rudolfshöhe Kleiner Abendsegler 1 Großer Abendsegler 1 WEA nördlich Straße Wegendorf - Wesendahl Großer Abendsegler 3 Kleiner Abendsegler 2 Zwergfledermaus Obstbau-Flächen inkl. Acker Großer Abendsegler 2 Kleiner Abendsegler 1 Zwergfledermaus 1 WEA nördlich Straße Wegendorf - Wesendahl Großer Abendsegler 2 Kleiner Abendsegler 1 Zwergfledermaus Obstbau-Flächen inkl. Acker Großer Abendsegler 4 Kleiner Abendsegler 1 Zwergfledermaus 1 WEA nördlich Straße Wegendorf - Wesendahl Großer Abendsegler 2 Kleiner Abendsegler 1 Rauhautfledermaus Obstbau-Flächen inkl. Acker Großer Abendsegler 3 Kleiner Abendsegler 2 Zwergfledermaus 1 WEA nördlich Straße Wegendorf - Wesendahl Großer Abendsegler 3 Kleiner Abendsegler 1 Rauhautfledermaus ÖKO-DATA Strausberg Oktober 2014

145 Erfassung von Fledermäusen 2014 Stadt Altlandsberg Abbildung IIII: 2.3 Flederm mausaktivitäte en in den Po otenzialfläche en B und C Potenzialfläche C Die Potenzzialfläche C besteht du urchgehend aus intensiv genutzter Ackerflächhe, auf der nur wenige e Fledermäu use anzutrefffen waren. Daher wurrden auch die d angrenzenden Alleeen untersuc cht, entlang g derer einzzelne Indiviiduen rege elmäßig jag gen. Ob die vorhande enen Straß ßenbaumbe estände alss Sommerqu uartier genu utzt werden n, konnte n nicht nachg gewiesen werden. w Diee Bedeutung als Nah-rungs- und d Durchzugsshabitat ist als gering e einzuschätz zen (vgl. Abbildung III).. Datum Gebiet Straße Wesendahl W - Wegendorf W Wegendo orf, Buchholz zer Siedlung g Art A Großer G Abenndsegler Zwergflederm Z maus Fledermaus F uunbestimmt Fledermaus F uunbestimmt Kleiner K Abenndsegler Fledermaus F uunbestimmt WEA süd dlich Straße Wegendorf - Wesendahll Kleiner K Abenndsegler WEA süd dlich Straße Wegendorf - Wesendahll Großer G Abenndsegler Kleiner K Abenndsegler WEA süd dlich Straße Wegendorf - Wesendahll Großer G Abenndsegler Kleiner K Abenndsegler WEA süd dlich Straße Wegendorf - Wesendahll Großer G Abenndsegler Kleiner K Abenndsegler 2 1 ÖKO-DATA Sttrausberg Oktober 2014 Anzahl

146 Erfassun ng von Fledermääusen 2014 Sta adt Altlandsberg g 2.4 Potenzialfläche D Obwohl au uf der Potenzialfläche D pro Beg gehung max x. 13 Fledermäuse zeiitgleich nac chgewiesen n werden konnten, ersccheinen die Häufigkeite en gemesse en an der Fllächengröß ße relativ ho och. Zusätz-lich zur eig gentlichen Potenzialflä äche D wu rden Fledermäuse besonders ann den Klein ngewässern n zwischen B Buchholz und Wesend dahl festgesstellt (vgl. Abbildung A IV V. Die Poteenzialfläche e D und die e umliegenden Bereiche besitzen durch ihre Strukturvielfalt (Waldränder, Felddgehölze, KleingewäsK ser, relativve Siedlungssnähe) eine en deutlich höheren Wert als Nahrungs-, Durrchzugs- un nd Quartier-habitat. Datum Gebiet Wesenda ahl, 1. Söll, Ortsausgang O g Richtung Bu uchholz Buchholzz, Ortsausga ang Richtung g Wesendahl Buchholzz, Ortsausga ang Richtung g Wesendahl, Höhe 2. Söll Wesenda ahl Ortsausg gang Richtun ng Buchholz, Teich Wesenda ahl - Buchho olz, ca. Mitte des Feldweg ges Feuchtwiesen östlich h Buchholz biis Waldrand Feuchtwiesen östlich h Buchholz biis Waldrand Feuchtwiesen östlich h Buchholz biis Waldrand Feuchtwiesen östlich h Buchholz biis Waldrand Abbildung IV: 146 Art A Zwergflederm Z maus Fledermaus F uunbestimmt Großer G Abenndsegler Großer G Abenndsegler Großer G Abenndsegler Zwergflederm Z maus Großer G Abenndsegler Zwergflederm Z maus Großer G Abenndsegler Kleiner K Abenndsegler Zwergflederm Z maus Großer G Abenndsegler Kleiner K Abenndsegler Zwergflederm Z maus Rauhautflede R ermaus Großer G Abenndsegler Kleiner K Abenndsegler Zwergflederm Z maus Großer G Abenndsegler Kleiner K Abenndsegler Anzahl Flederm mausaktivitäte en in der Pottenzialfläche ed ÖKO-DAT TA Strausberg Oktober

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