Die Verzahnung von Strafund Zivilrecht im Kampf gegen häusliche Gewalt
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- Kristina Messner
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1 Frank Merscher Die Verzahnung von Strafund Zivilrecht im Kampf gegen häusliche Gewalt PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
2 INHALTSVERZEICHNIS TEIL 1 DIE DIMENSION DER HÄUSLICHEN GEWALT 1 1. Problembeschreibung 1 2. Datenmaterial Polizeiliche Kriminalstatistik der BRD für das Berichtsjahr Rechtstatsächliche Untersuchung zu 1361 b BGB a.f Dunkelfeldstudien Opferbefragung des kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen KFN Forschungsbericht Nr KFN Forschungsbericht Nr Modellversuche Modellversuch des Polizeipräsidiums Unterfranken Modellversuch des Landes Baden-Württemberg Platzverweisverfahren in Fällen häuslicher Gewalt" 4 3. Datenauswertung Ergebnisse altersvergleichender Untersuchungen Häusliche Gewalt gegen Kinder und Jungendliche Polizeiliche Kriminalstatistik Rechtstatsächliche Untersuchung zu 1361 bbgba. F Dunkelfeldstudien Verlautbarungen der Bundesregierung bzw. der zuständigen Fachministerien Häusliche Gewalt gegen Erwachsene Polizeiliche Kriminalstatistik Rechtstatsächliche Untersuchung zu 1361 b BGB a. F Dunkelfeldstudien Ergebnisse geschlechtsspezifischer Untersuchungen Polizeiliche Kriminalstatistik 10 IX
3 Rechtstatsächliche Untersuchung zu 1361 b BGB a. F Dunkelfeldstudien Verlautbarungen der Bundesregierung und der zuständigen Fachministerien Ergebnisse sozioökonomischer - und soziologischer Studien Polizeiliche Kriminalstatistik Rechtstatsächliche Untersuchung zu 1361 b BGB a. F Dunkelfeldstudien Die Praxis der Strafverfolgung häuslicher Gewalt Ergebnisse des Modellversuchs des Polizeipräsidiums Unterfranken Ergebnisse des Modellversuchs des Landes Baden-Württemberg Platzverweisverfahren in Fällen häuslicher Gewalt" Dunkelziffer 17 TEIL 2 HISTORIE DES KAMPFES GEGEN HAUSLICHE GEWALT Gesetz zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften vom (UÄndG) Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom (KindRG) Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt von 1995 bis Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen vom Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhalts vom Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung vom X
4 7. Ausschreibung eines Forschungsvorhabens durch das Bundesministerium der Justiz vom zum Thema Begleitforschung zum Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung" Gesetz zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten vom (KindRVerbG) Entwurf eines Justizmodernisierungsgesetzes vom bzw. eines Justizbeschleunigungsgesetzes vom Änderungen der Polizeigesetze in den Jahren 2001 bis TEIL 3 GESETZ ZUR VERBESSERUNG DES ZIVIL- GERICHTLICHEN SCHUTZES BEI GEWALT- TATEN UND NACHSTELLUNGEN SOWIE ZUR ERLEICHTERUNG DER ÜBERLASSUNG DER EHEWOHNUNG BEI TRENNUNG VOM (BGBL 2001 I, 1479) Kritik an der vormals bestehenden Rechtslage Kritik am Verfahrensrecht a. F Kritik am materiellen Recht a. F Zielstellung des Gesetzgebers Synoptische Gegenüberstellung von altem und neuem Recht Verfahrensrecht Materielles Recht 42 TEIL 4 ZIVILRECHTLICHES INSTRUMENTARIUM GEGEN HÄUSLICHE GEWALT UND UNZUMUT- BARE BELÄSTIGUNGEN 50 A. Zuständigkeit des Gerichts bei häuslicher Gewalt 50 XI
5 1. Regelungen über die Benutzung der Ehewohnung gem b BGB bzw. 1,3 ff. HausrVO Internationale Zuständigkeit Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit Regelungen über die Nutzung der Wohnung nach 2 GewSchG und Schutzmaßnahmen nach 1 GewSchG Internationale Zuständigkeit Sachliche Zuständigkeit Sachliche Zuständigkeit innerhalb des sozialen Nahbereichs" Sachliche Zuständigkeit außerhalb des sozialen Nahbereichs" Exkurs: Der soziale Nahbereich", Drehund Angelpunkt für Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz Definition Würdigung Örtliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit innerhalb des sozialen Nahbereichs" Örtliche Zuständigkeit außerhalb des sozialen Nahbereichs" Regelungen über die Nutzung der Wohnung nach 823,1004 BGB analog Internationale Zuständigkeit Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit Regelungen über die Nutzung der gemeinsamen Wohnung gem. 14 bzw. 17, 18 LPartG Internationale Zuständigkeit Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit 59 XII
6 5. Schutzmaßnahmen bei Gewalt gegen Kinder, Mündel, Pfleglinge gem. 1666, 1666 a BGB Internationale Zuständigkeit nach dem Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom , BGB1. 71 II 217 (MSA) Autonomes deutsches Kollisionsrecht Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit Häusliche Gewalt von Kindern gegen Eltern, Vormünder, Pfleger 63 B.Verfahren bei häuslicher Gewalt Verfahrensordnung Verfahren vor dem Familiengericht Anwendbare Vorschriften Verfahren nach dem FGG Amtsermittlungsgrundsatz gem. 12 FGG Keine Bindung an den Sachantrag ( 308 I ZPO arg. e contrario) Kein Anwaltszwang, außer in Verbundverfahren ( 78 ZPO) Obligatorische Anhörungs- und Bekanntmachungspflichten gem. 49 bis 50 FGG Wirksamkeit und Vollstreckung von Entscheidungen gem. 16 I, 64 b II 1, 2 FGG Verfahren nach der HausrVO Angelegenheit der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Grundsatz der mündlichen Verhandlung gem. 13 II HausrVO Beteiligung des Jugendamtes gem. 13 IV HausrVO n. F Beteiligung Dritter gem. 7,4 HausrVO 73 XIII
7 Annexentscheidungen gem. 15 HausrVO Verfahrenshindernis des 1 I HausrVO Gebühren, Kosten und Geschäftswert Verfahren vor dem allgemeinen Zivilgericht Vorläufiger Rechtsschutz gegen häusliche Gewalt Mängel des bisherigen Rechts Vorläufiger Rechtsschutz wegen Wohnungszuweisung bei Anhängigkeit einer Ehesache nach altem Recht Vorläufiger Rechtsschutz zur Durchsetzung von Schutzanordnungen nach altem Recht Vorläufiger Rechtsschutz wegen Zuweisung der Wohnung nach neuem Recht Verfahren wegen vorläufiger Wohnungszuweisung bei Ehe oder eingetragener Partnerschaft, 1361 bbgb, 14LPartG Verfahren innerhalb des sozialen Nahbereichs Anhängigkeit einer Ehesache.82 aa) Einstweilige Anordnung gem. 620 Nr. 7 ZPO, 15, (18a), 11 ff. HausrVO.82 bb) Einstweilige Anordnung gem. 621g, 6211 Nr. 7, 621 alzpo, 15, (18a), 11 ff. HausrVO (?) 84 cc) Einstweilige Anordnung gem. 64 b II 4, III 1 FGG, 620 Nr. 9 ZPO, 15, 11 ff. HausrVO i.v.m. 1,2 GewSchG Isoliertes Verfahren 87 aa) Einstweilige Anordnung gem. 621 g,621all ZPO, 15, (18a), 11 ff. HausrVO 87 XIV
8 bb) Einstweilige Anordnung gem. 64 b II 4, III 1 FGG, 620 Nr. 9 ZPO, 15, 11 ff. HausrVO i.v.m. 1,2 GewSchG Verfahren außerhalb des sozialen Nahbereichs Anhängigkeit einer Ehesache.88 aa) Einstweilige Anordnung gem. 620 Nr. 7 ZPO, 15, (18a), 11 ff. HausrVO..89 bb) Einstweilige Anordnung gem. 621 g, 621 I Nr. 7, 621 alzpo, 15, (18a), 11 ff. HausrVO(?) Isoliertes Verfahren 90 Einstweilige Anordnung gem. 621 g, 621 INr. 7, 621a I ZPO, 15, (18a), 11 ff. HausrVO Verfahren auf Zuweisung einer Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz Wohnungszuweisungsverfahren innerhalb des sozialen Nahbereichs...91 Einstweilige Anordnung gem. 64 b II 4, III 1 FGG, 620 Nr. 9 ZPO, 15 HausrVO Wohnungszuweisungsverfahren außerhalb des sozialen Nahbereichs.. 91 Einstweilige Verfügung gem. 935, 940, 940a ZPO Schutzanordnungen Schutzanordnungen zur Durchsetzung einer Wohnungszuweisung Schutzanordnungen, die nicht zur Durchsetzung einer Wohnungszuweisung erforderlich sind (z. B. wenn die Parteien bereite getrennt leben oder keine persönliche Nähebeziehung unterhalten) Verfahren innerhalb des sozialen Nahbereichs 94 XV
9 Anhängigkeit einer Ehe sache 94 Einstweilige Anordnung gem. 64 b II 4, III 2 FGG, 620 Nr. 9 ZPO, 1 GewSchG Isoliertes Verfahren 94 Einstweilige Anordnung gem. 64 b II 4, III 1 FGG, 620 Nr. 9 ZPO, 1 GewSchG Verfahren außerhalb des sozialen Nahbereichs Anhängigkeit einer Ehesache 94 Einstweilige Verfügung gem. 935, 938, 940 ZPO, 1 GewSchG (str.) Isoliertes Verfahren 95 Einstweilige Verfügung gem. 935, 938, 940 ZPO, 1 GewSchG Rechtsmittel gegen Entscheidungen betreffend die Zuweisung einer Wohnung und gegen Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz Rechtsmittel gegen Hauptsacheentscheidungen Verfahren vor dem Familiengericht Isoliertes Verfahren Verbundentscheidungen Isolierte Anfechtung der Entscheidung über die Wohnungszuweisung Gleichzeitige Anfechtung der Wohnungszuweisung und/oder der Scheidung und/oder einer ZPO- Folgesache Verfahren vor dem allgemeinen Zivilgericht Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Rahmen des Vorläufigen Rechtsschutzes 99 XVI
10 Einstweiliges Anordnungsverfahren Entscheidungen nach mündlicher Verhandlung Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung Einstweiliges Verfügungsverfahren Entscheidung durch Beschluss Zurückweisung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Erlass der einstweiligen Verfügung Widerspruch gem. 924, 936 ZPO Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfugung wegen Ablaufs der Frist zur Klageerhebung nach 926 II, 936 ZPO Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände nach 927, 936 ZPO Entscheidung durch Urteil 104 C Materiell-rechtliche Regelungen zum Schutz gegen häusliche Gewalt 105 I. Zuweisung der Ehewohnung gem b BGB Motiv des Gesetzgebers Überblick über die Änderungen des 1361 b BGB gegenüber der bis zum geltenden Fassung 105 XVII
11 3. Geltungsbereich Ehewohnung i.s.d b BGB Ehegatten Art. 17a EGBGB Regelungsspektrum des 1361 b BGB Vorläufige Regelung Keine Gestaltung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung Anspruchsvoraussetzungen Zuweisung der Ehewohnung zur Vermeidung einer unbilligen Härte gem b I BGB Tatbestand Getrenntleben oder Trennungsabsicht Unbillige Härte Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes Beeinträchtigung des Kindeswohles ( 1361 b 12 BGB) Herabsetzung der Eingriffsschwelle Dingliche Rechtsposition ( 1361 bi3, III 2 BGB) Freiwilliger Auszug eines Ehegatten ( 1361 biv BGB) Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten ( 1361 b I 1 a. E. BGB) Darlegungs- und Beweislast Rechtsfolge 115 XVIII
12 Wohnungsüberlassung ( 1361 bl 1 BGB) Schutzanordnungen ( 1361 blll 1 BGB) Anspruch auf Nutzungsvergütung gem b III 2 BGB Zuweisung der Ehewohnung bei Ausübung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt gem b II BGB Tatbestand ( 1361 bll 1 BGB) Verletzung von Körper, Gesundheit oder Freiheit Verletzung von Körper und Gesundheit Verletzung der Freiheit Drohung mit Gewalt gegen Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit Vorsatz Widerrechtlichkeit Umkehr der Darlegungs- und Beweislast ( 1361 b II 2 BGB) Rechtsfolge Wohnungsüberlassung ( 1361 bll 1 BGB) Schutzanordnungen ( 1361 blll 1 BGB) Anspruch auf Nutzungsvergütung gem b III 2 BGB Spannungsverhältnis zwischen 1361 b II 1 BGB und 2GewSchG Wiedereinräumung des Besitzes an der Ehewohnung gem b I, II BGB analog (?) 126 II. Wohnungszuweisung gem. 2 GewSchG Motiv des Gesetzgebers Geltungsbereich 128 XIX
13 3. Regelungsspektrum des 2 GewSchG Endgültige Regelung /vorläufige Regelung Keine Gestaltung der Rechtsverhältnisse an der Wohnung Konkurrenzverhältnis zu 1361 b BGB Anspruchsvoraussetzungen Wohnungszuweisung bei Ausübung von Gewalt gem. 2 I, III GewSchG Tatbestand Vorsätzliche, widerrechtliche Ausübung von Gewalt gegen Körper, Gesundheit, Freiheit Führen eines auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalts ( 2 I GewSchG) Fehlende Wiederholungsgefahr ( 2 III Nr. 1 GewSchG) Schriftliches Überlassungsverlangen binnen drei Monaten ( 2 III Nr. 2 GewSchG) Kein Entgegenstehen besonders schwieriger Belange des Täters ( 2 III Nr. 3 GewSchG) Darlegungs- und Beweislast Rechtsfolge Wohnungsüberlassung gem. 2 I GewSchG Wohnungsüberlassung gem. 2 II GewSchG Schutzanordnungen gem. 2IV GewSchG Anspruch auf Nutzungsvergütung gem. 2 V GewSchG Wohnungszuweisung bei Drohung mit Gewalt gem. 2 VI, III GewSchG Tatbestand Widerrechtliche Drohung mit Gewalt gegen Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit 140 XX
14 Führen eines auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalts unbillige Härte Verweis auf 2 III Nr. 1 bis 3 GewSchG in 2 VI 3 GewSchG Darlegungs- und Beweislast Rechtsfolge Wohnungsüberlassung gem. 2 VI 1, 3, II GewSchG Schutzanordnungen gem. 2 IV GewSchG Wiedereinräumung des Besitzes an der Wohnung gem. 2 I, III GewSchG 142 III. Schutzmaßnahmen gem. 1 GewSchG, (823, 1004 BGB analog) Motiv des Gesetzgebers Rechtsnatur des 1 GewSchG Geltungsbereich Anspruchsvoraussetzungen Schutzmaßnahmen bei Ausübung von Gewalt gem. 11, III GewSchG, (823,1004 BGB analog) Tatbestand Vorsätzliche widerrechtliche Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit ( 1 I 1 GewSchG) Wiederholungsgefahr gem. 1 I 1 a. E. GewSchG Eingeschränkte Verantwortlichkeit des Täters Widerrechtlichkeit ( 1 I GewSchG) Vorsatz ( 1 I 1 GewSchG) 149 XXI
15 XXII Zurechnungsfähigkeit ( 1 III GewSchG) Berücksichtigung berechtigter Interessen ( 1 I 3 a. E. GewSchG) Darlegungs- und Beweislast Rechtsfolgen Schutzmaßnahmen bei Drohung mit Gewalt gem. 1 II 1 Nr. 1,1 3, III GewSchG, (823,1004 BGB analog) Tatbestand Widerrechtliche Drohung mit einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit ( 1 II 1 Nr. 1 GewSchG) Wiederholungsgefahr gem. 1 I 1 a. E. GewSchG Zurechnungsfahigkeit ( 1 III GewSchG) Berücksichtigung berechtigter Interessen ( 1II 1,1 3 a. E. GewSchG) Darlegungs- und Beweislast Rechtsfolgen Schutzmaßnahmen bei Eindringen in die Wohnung oder ein befriedetes Besitztum gem. 1 II 1 Nr. 2a, I 3, III GewSchG, (823,1004 BGB analog) Tatbestand Eindringen in die Wohnung oder ein befriedetes Besitztum Wiederholungsgefahr gem. 1 I 1 a. E. GewSchG Zurechnungsfähigkeit ( 1 III GewSchG) Berücksichtigung berechtigter Interessen ( 1 II 1,1 3 a. E. GewSchG) Darlegungs- und Beweislast Rechtsfolgen 156
16 4.4. Schutzmaßnahmen bei unzumutbaren Belästigungen gem. 1 II 1 Nr. 2b, 2; I 3 GewSchG, (823, 1004 BGB analog) Tatbestand Wiederholtes Nachstellen ( 1 II 1 Nr. 2b Alt. 1 GewSchG) Ausdrückliches Unterlassungsbegehren ( 1 II 1 Nr. 2b Alt. 1 GewSchG) Verfolgung unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ( 1 II 1 Nr. 2b Alt. 2 GewSchG) Wiederholungsgefahr gem. 1 I 1 a. E. GewSchG Wahrnehmung berechtigter Interessen ( 1 II 2 GewSchG) Zurechnungsfähigkeit Widerrechtlichkeit der Belästigung i. S. v. 1 II 1 Nr.2b GewSchG Vorsatz und eingeschränkte Verantwortlichkeit des Täters ( 1 II 1 Nr. 2b, III GewSchG) Darlegungs- und Beweislast Rechtsfolgen Konkurrenzen Konkurrenzverhältnis zwischen 1 GewSchG, (823, 1004 BGB) analog und 1361 bbgb Konkurrenzverhältnis zwischen 1 GewSchG, und dem quasi-negatorischen Unterlassungsanspruch aus 823, 1004 BGB analog 163 IV. Wohnungsbetretungsverbot, Wohnungswegweisung und sonstige Schutzmaßnahmen gem. 823, 1004 BGB analog (Quasi-negatorischer Unterlassungsanspruch) Anspruchsgrundlage 165 XXIII
17 1.1. Wohnungsbetretungsverbot und Wohnungswegweisung gem. 823, 1004 BGB analog und Konkurrenzverhältnis zu 1361 b BGB Schutzmaßnahmen wie: Kontakt-, Näherungsoder Belästigungsverbote gem. 823, 1004 BGB analog und Konkurrenzverhältnis zu 1,2 GewSchG Tatbestand Rechtsfolgen 167 V. Wohnungszuweisung gem. 14 Lebenspartnerschaftsgesetz Materiell- rechtlicher Regelungsgehalt der Vorschrift Kollisionsrecht Konkurrenzen 168 VI. Gefahrabwendungsmaßnahmen bei Gewalt gegen Kinder, Mündel, Pfleglinge gem. 1666,1666a, 1837 IV, 1915 I BGB Motiv des Gesetzgebers Geltungsbereich Konkurrenzen Anspruchsgrundlagen Schutzmaßnahmen gem BGB Tatbestand Gefährdung des Kindeswohls Sorgerechtsmissbrauch Kindesvernachlässigung Unverschuldetes Versagen der Sorgeberechtigten 173 XXIV
18 Mangelnde Bereitschaft oder Fähigkeit zur Gefahrabwendung Rechtsfolgen Wohnungszuweisung gem. 1666, 1666a I BGB Tatbestand Rechtsfolgen 175 VII. Regelungslücke für Betreute bei häuslicher Gewalt 176 TEIL 5 DIE VERZAHNUNG VON STRAF-, STRAFPRO- ZESS- UND POLIZEIRECHT MIT DEM ZIVIL-RECHT IM KAMPF GEGEN DIE HÄUSLICHE GEWALT Die Polizei als Ordnungsbehörde und Strafverfolgungsorgan im Kampf gegen die häusliche Gewalt Aufgaben der Polizei Repressive Aufgaben Ermächtigungsgrundlagen repressiven polizeilichen Handelns Straftatbestände bei häuslicher Gewalt Annex: 4 GewSchG Präventive Aufgaben Schurz der öffentlichen Sicherheit (und Ordnung) Schutz privater Rechte Vollzugshilfe Polizeiliches Instrumentarium Eingriffe in die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Freizügigkeit und der Freiheit (Art. 13, 11,2 II GG) Polizeiliche Wohnungsverweisungen, Wohnungsbetretungs-, Rückkehr-, Kontakt- und Näherungsverbote Synopse der spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen 190 XXV
19 Polizeiliches Handeln ohne spezialgesetzliche Ermächtigungsgrandlage Exkurs: Rechtsschutz gegen polizeiliche Wohnungsverweisungen, Wohnungsbetretungs-, Rückkehr- und Kontaktverbote Ingewahrsamnahme Vorläufige Festnahme Exkurs: Haftbefehl Polizeiliche Gefahraufklärung und Beweissicherung 208 Synopse von präventiven und repressiven polizeiliche Maßnahmen Die Staatsanwaltschaft im Kampf gegen die häusliche Gewalt Die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens Die Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde Die Verfolgung von Antragsdelikten bei häuslicher Gewalt Das öffentliche Interesse" bei häuslicher Gewalt i. S. v ,303c StGB bzw. 153 f., 376 StPO Angemessene Sanktionen bei häuslicher Gewalt ( 153a I, II, 155a, b; 407 II, 409 I Nr. 6 StPO i. V. m. 59 f., 56 ff. StGB) Täter-Opfer-Ausgleich gem. 153a I 2 Nr. 5, II, 155a, 155b StPO; 10 I 3 Nr. 7, 45 III JGG; 46a, 56, 56b II Nr. 1, 59 all Nr. 1 StGB Auflage zur Schadenswiedergutmachung gem. 153a I 2 Nr. 1, II, 155b StPO; 15 I Nr. 1, 45 III JGG; 46a Nr. 2, 56, 56b II Nr. 1 StGB Auflage zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs/Anti-Gewalt- Training gem. 153a I 2, II, 155b StPO; Nr. 6, 45 II JGG; 56, XXVI
20 56c II Nr. 1 StGB Auflage zur Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder zur Erbringung gemeinnütziger Arbeit gem. 153a I 2 Nr. 2, 155b StPO; 10 I 3 Nr. 4, 15 II Nr. 3, 45 III JGG; 56, 56b II Nr. 2, 3; 59, 59a II Nr. 3 StGB Erhebung der öffentlichen Klage Einreichung einer Anklageschrift, 170 I, 199 II StPO Strafbefehlsverfahren ( 407 ff. StPO) Beschleunigtes Verfahren ( 417 ff. StPO) Die strafverfahrensrechtlichen Befugnisse des Verletzten bei der Verfolgung häuslicher Gewalt Strafantragstellung ( 158 I, II StPO i. V. m. 152 II, 160 1,163 StPO) Einstellungsbeschwerde und Klageerzwingungsverfahren gem. 172 ff. StPO Befugnisse des Verletzten gem. 406d ff. StPO Akteneinsichtsrecht des Verletzten gem. 406e StPO Unterrichtung des Verletzten vom Ausgang des gerichtlichen Verfahrens Privatklage, 374 ff. StPO Nebenklage, 395 ff. StPO Adhäsionsverfahren, 403 ff. StPO 238 XXVII
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