Schulinterner Lehrplan
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- Robert Baum
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1 Schulinterner Lehrplan für das Fach Deutsch (Lokale Landessprache) Dieses Leitziel behandelt die lokale Landessprache in den zwei Richtzielen: Sprache, Stil und Kommunikation sowie den Umgang mit Texte und Moderations- und Präsentationstechniken Abteilungseiter/in Verfasser/in Abteilung Tanja Messerli Hans Schill und Andrea Schweizer Grundbildung Ι Buchhandel Ausgabe 26. April 2016
2 1. Rechtliche Grundlage Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Buchhändlerin/Buchhändler (Nr ) vom 14. November [URL: 2. Didaktische und methodische Hinweise - In der Regel unterrichtet dieselbe Lehrperson das Fach Deutsch, die auch für das Fach Literatur, Kultur, Wissenschaft verantwortlich ist. Die Inhalte im Fach Deutsch sollen wenn möglich situativ, das heisst in Verbindung mit dem Fach Literatur, Kultur, Wissenschaft, vermittelt werden (Intradisziplinarität). - Im Deutschunterricht sollen möglichst viele Unterrichtsformen zum Tragen kommen: Teamarbeit, Werkstattunterricht, individualisierendes Lernen, Rollenspiele u.a. - Interdisziplinäre Zusammenarbeit soll, wo diese sinnvoll und organisatorisch lösbar ist, angestrebt werden. Möglichkeiten dazu bieten sich in der Zusammenarbeit mit Lehrpersonen anderer Fachrichtungen. - Die Aufteilung der Lerninhalte auf die Semester und die Auswahl des Lehrmittels liegen im Ermessen der Lehrperson. Die im schulinternen Lehrplan gemachten Angaben gelten als Richtlinien und haben Vorschlagscharakter. 3. Leitziel, Richt- und Leistungsziele Im Zentrum steht das Leitziel 6 «Lokale Landessprache»: Grundlegende Kenntnisse in der lokalen Landessprache stellen eine wichtige Voraussetzung dafür dar, dass die Kommunikation mit der Kundschaft und den Partnern in der Handelskette erfolgreich verläuft und dass die Informationssysteme angemessen genutzt werden. Buchhändlerinnen verstehen diese Grundlagen und drücken sich mündlich und schriftlich korrekt und adressatengerecht aus. Sie verfassen die Texte in ihrem Arbeitsbereich selbständig und nutzen dabei die üblichen Nachschlagewerke sowie Techniken und Instrumente der Informationstechnologie. Die nachfolgenden Richtziele und Leistungsziele gelten für den vorliegenden Lehrplan. Richtziel 6.1 Sprache, Stil und Kommunikation: Buchhändlerinnen erkennen die Bedeutung eines breiten Wortschatzes, einer grundlegenden Grammatik und angemessenen Orthographie. Sie erweitern ihren Wortschatz und setzen sich mit verschiedenen Kommunikationsmodellen auseinander. Sie betreuen und bedienen die Kundschaft und den Handel im mündlichen und schriftlichen Bereich, indem sie angemessen kommunizieren. Leistungsziel 6.1.1: Buchhändlerinnen wenden die Kenntnisse der Grammatik, Orthographie und Interpunktion beim Schreiben eigener Texte korrekt an. Version 5.0 SCWA/SCIL Seite 2 von 5
3 Leistungsziel 6.1.2: Buchhändlerinnen erweitern ihre mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit Dabei entwickeln sie eine Sensibilität und ein Bewusstsein für die Ästhetik sprachlicher Ausdrucksformen und experimentieren mit verschiedenen sprachlichen Stilmitteln. Leistungsziel 6.1.3: Buchhändlerinnen beschreiben, analysieren und reflektieren Kommunikations-prozesse. Sie sind vertraut mit verschiedenen Kommunikationsmodellen und wenden diese an. Leistungsziel 6.1.4: Buchhändlerinnen verstehen den genauen Inhalt von Texten, wie etwa Mitteilungen in Form von , Fax, Brief oder Zeitungsberichten. Sie beantworten Anfragen gemäss den gängigen Vorgaben der Geschäftskorrespondenz. Richtziel 6.2 Umgang mit Texten; Moderations- und Präsentationstechniken: Buchhändlerinnen setzen sich mit Techniken des Leseverständnisses, der Textinterpretation und Textproduktion sowie mit Techniken der Präsentation und Moderation auseinander. Sie planen und realisieren eine Vertiefungsarbeit. Leistungsziel 6.2.1: Buchhändlerinnen nennen und differenzieren die für die mündliche und schriftliche Kommunikation relevanten Textsorten. Leistungsziel 6.2.2: Buchhändlerinnen nennen die Qualitätsmerkmale verschiedener Texte und setzen ihre Kenntnisse beim Schreiben um. Leistungsziel 6.2.3: Buchhändlerinnen nennen Methoden der Lese- und Notiztechniken und wenden sie bewusst an. Leistungsziel 6.2.4: Buchhändlerinnen wenden Strategien zum Verständnis und zur Interpretation von Texten an. Sie fassen Kernaussagen von Texten und Gesprächen kurz und präzis zusammen. Leistungsziel 6.2.5: Buchhändlerinnen wenden die Grundregeln der Präsentations- und Moderations-technik an. Sie planen und realisieren Kurzpräsentationen und Diskussionen zu kulturellen Themen. Dazu recherchieren sie gründlich, setzen Sprache und mediale Hilfsmittel bewusst und zweckmässig ein und werten anschliessend das Resultat systematisch aus. Leistungsziel 6.2.6: Buchhändlerinnen beschreiben die Vorgehensweise bei Projekten und setzen sie beim Verfassen selbstständiger schriftlicher Arbeiten ein. Sie reflektieren ihren Arbeitsprozess gemäss Projektplan und halten die Ergebnisse schriftlich fest. Leistungsziel 6.2.7: Buchhändlerinnen wenden die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens und des formalen Gestaltens an. 4. Lehrmittel Die Lehrperson entscheidet, welches Lehrmittel sie im Deutschunterricht verwendet. Lehrmittelvorschlag Gsteiger, Markus; Schweizer, Andrea (2005 und 2006): Deutsch im Detail. Sprache und Kommunikation für die Berufsbildung. Band 1 und 2. Zug: Klett Verlag. Wer das Lehrmittel «Deutsch im Detail» einsetzt, arbeitet von Beginn weg mit beiden Bänden. Version 5.0 SCWA/SCIL Seite 3 von 5
4 5. Qualifikationsverfahren, Erfahrungsnote und Prüfungsnote 5.1 Erfahrungsnote Allgemeinbildung Das Fach Deutsch gehört zum Qualifikationsbereich Allgemeinbildung. Die Erfahrungsnote «Allgemeinbildung» ist das Mittel aller Semesterzeugnisnoten der folgenden Fächer: Deutsch, Fremdsprachen, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. 5.2 Positionen des Qualifikationsverfahrens Allgemeinbildung Position Leitziel (Fach) QV 1 1 Vertiefungsarbeit (VA; wird im Deutschunterricht schriftlich und 15 Min. Präsentation betreut) 2 Deutsch (lokale Landessprache) 45 Min schriftlich 3 Wirtschaft, Politik, Gesellschaft 4 Erfahrungsnote (vgl. 5.1) Die Noten je Position werden auf halbe oder ganze Noten berechnet. 5.3 Qualifikationsverfahren Im Fach Deutsch findet eine schriftliche Prüfung von 45 Minuten statt. Die Lernenden lösen eine Sprachbetrachtung. Geprüft werden die Inhalte sämtlicher Semester. 6. Verteilung der Inhalte Verteilung der Lektionen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Total 34 Lektionen 68 Lektionen 31 Lektionen 133 Lektionen Die Inhalte beziehen sich auf einzelne Kapitel von «Deutsch im Detail», Band 1 und 2. Sie können auch mit Hilfe anderer Lehrmittel behandelt werden. In Klammern stehen Lerninhalte, die gemäss BIVO nicht zwingend unterrichtet werden müssen, die aber eine mögliche Ergänzung bzw. Vertiefung der obligatorischen Lerninhalte darstellen Bei der VA werden der Erarbeitungsprozess, das Produkt und die Präsentation bewertet. Vgl. Unterlagen und Beurteilungsraster zur VA. Version 5.0 SCWA/SCIL Seite 4 von 5
5 Semester 1. Semester/ 2. Semester/ 3. Semester/ 2 WL 4. Semester/ 2 WL 5. Semester/ 6. Semester/ Richtziel Sprache, Stil und Kommunikation Überblick über die Wortlehre, Rechtschreibung, Texte korrigieren: Umgang mit dem Duden, Rechtschreibprogramme Richtziel Umgang mit Texten, Moderations- und Präsentationstechniken frei und sicher präsentieren, visualisieren, Texte lesen und zusammenfassen, berichten (sich und andere vorstellen, Interview) Lektionen pro Semester Sprache und Stil, Satzlehre Beschreiben, schildern 16 Satzlehre und Zeichensetzung Vertiefung der Wortarten, Sprache und Stil Sprichwörter, Redewendungen Repetition und Prüfungsvorbereitung einen Leserbrief verfassen, Stellungnahme (mündlich und schriftlich kommunizieren) einen Kommentar, eine Kolumne verfassen (Überzeugungsrede) wissenschaftliches Arbeiten: recherchieren, zitieren, Quellen angeben, Arbeiten verfassen Arbeit an der Vertiefungsarbeit 18 Repetition Präsentations- und Visualisierungstechnik, Repetition und Prüfungsvorbereitung, (sich bewerben) 13 Notenarbeiten Eine ausgewogene Gewichtung der Bereiche mündlich, Textproduktion und formalsprachliche Kenntnisse ist anzustreben. Vorgesehen sind mindestens zwei Noten je Semester im 1. und 3. Lehrjahr sowie drei Noten je Semester im 2. Lehrjahr. Vertiefungsarbeit Im 5. Semester verfassen die Lernenden eine Vertiefungsarbeit. Die Lektionen aus dem Fach Deutsch von August bis Dezember stehen dafür zur Verfügung, es wird keine Zeugnisnote vergeben. Sollten einzelne Lernende für zukünftige Schulen eine solche benötigen, können sie dies ihrer Lehrperson bis zum des Kalenderjahres mitteilen. Es wird dann die Note des 4. Semesters auch im Zeugnis des 5. Semesters ausgewiesen. Für die Information der Lernenden und der administrativen Kursleitung im Sekretariat Grundbildung ist die Lehrperson der Lokalen Landessprache verantwortlich. Allfällig ausgewiesene Noten der Handlungskompetenz Lokale Landessprache im 5. Semester fliessen nicht in die Erfahrungsnote Allgemeinbildung ein, sie werden vor Ausgabe des Notenausweises gelöscht. Version 5.0 SCWA/SCIL Seite 5 von 5
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Verordnung des SBFI 1 über die berufliche Grundbildung Floristin/Florist mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
Verordnung des SBFI 1 über die berufliche Grundbildung Floristin/Florist mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) 412.101.220.66 vom 10. Oktober 2007 (Stand am 1. Januar 2013) 17205 Floristin EBA/Florist
