Pensionszusage Analyse: attraktivste Nachsteuerrendite für Gesellschafter-Geschäftsführer

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1 Pensionszusage Analyse: attraktivste Nachsteuerrendite für Gesellschafter-Geschäftsführer Betriebliche Altersversorgung

2 Pensionszusage Attraktivste Nachsteuerrendite für Gesellschafter-Geschäftsführer Durch die fortlaufenden Änderungen in der Steuergesetzgebung steigt der Informationsbedarf bei Gesellschafter-Geschäftsführern und deren Steuerberatern, welche Form der privaten oder betrieblichen Altersversorgung wirklich attraktiv ist. Mit dieser aktuellen Analyse vergleicht MPC Capital die Effektivität des Vermögensaufbaus über die private Altersversorgung aus versteuertem Gehalt, der Rürup-Rente, der Unterstützungskasse und der Pensionszusage unter steuerlichen Gesichtspunkten. Versorgungswege wurde die Kapitalanlage gleichgestellt. Unabhängig ob private Altersversorgung, Rürup-Rente, Unterstützungskasse oder Pensionszusage die Nettorendite der genutzten Kapitalanlage liegt zu Vergleichszwecken stets bei 6,0 % p. a. und erfordert für alle Formen einen Kapitaleinsatz von EUR Ebenfalls identisch ist die Annahme, dass der Geschäftsführer in der Anwartschaftsphase und im späteren Leistungsbezug des Versorgungskapitals einem Steuersatz von rd. 45 % unterliegt. Erstmalig berücksichtigt die Analyse eine kumulierte Betrachtung der steuerlichen Auswirkungen auf Ebene des Unternehmens und des Geschäftsführers, denn nur so kann eine Gesamtaussage getroffen werden. Wird bei Renteneintritt über alle Formen der Altersversorgung die Ausübung eines Kapitalwahlrechtes unterstellt, sind Unterstützungskasse und Rürup-Rente* die klaren Verlierer Gewinner ist eindeutig die Pensionszusage. Entscheidend aber für die Beurteilung für den Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht nur die steuerlichen Auswirkungen auf privater Ebene, sondern auch auf Ebene des Unternehmens. Mehrleistungen des Unternehmens sind zusätzliche Betriebsausgaben und führen zu einer Steuerersparnis der Firma und damit zu einem Aufwand nach Steuern. Der Zufluss der Leistungen beim Geschäftsführer führt zu Einkommenssteuerbelastungen und damit zu einem Ergebnis nach Vermögenszuwachs nach Steuern Pensionszusage Unterstützungskasse Rürup-Rente Nettobesparung Kapitallebensversicherung EUR Vergleich des Vermögenszuwachses bei kumulativer Betrachtung der steuerlichen Auswirkungen auf Firmen- und Geschäftsführer-Ebene bei einem Vermögensaufbau von EUR mit 6 % Nettoverzinsung über die genannten Versorgungswege und Einmalauszahlungen bei Rentenbeginn. Unternehmenssteuersatz: 30 %, Einkommenssteuersatz: 45 % in Anwartschaftsphase und im Leistungsbezug. Quelle: MPC Capital Ausgangsfall der Analyse Über einen Anlagezeitraum von 25 Jahren soll ein Versorgungskapital von EUR zum 65. Lebensjahr des Gesellschafter-Geschäftsführers aufgebaut werden. Im Vergleich der unterschiedlichen Steuern. Die Differenz zwischen Nettoergebnis beim Geschäftsführer und Nettoaufwand des Unternehmens drückt den Nettovermögenszuwachs aus und damit die Effektivität des jeweiligen Versorgungsweges. * Das in der Analyse für die Rürup-Rente unterstellte Kapitalwahlrecht ist nicht vereinbar, und die Ansprüche verfallen ohne Zusatzvereinbarung bei Tod des Gesellschafter-Geschäftsführers. Betriebliche Altersversorgung

3 Private Altersversorgung über Kapitallebensversicherung aus Nettogehalt Um dem Geschäftsführer eine zusätzliche Sparleistung von EUR über 25 Jahre zu ermöglichen, muss das Unternehmen unter Berücksichtigung eines Steuersatzes von 45 % ein zusätzliches Bruttogehalt von rd. EUR zahlen, da Einkommenssteuer in Höhe von EUR anfällt. Auf Ebene des Unternehmens führt die höhere Gehaltszahlung von EUR zu zusätzlichen Betriebsausgaben, die bei einem unterstellten Unternehmenssteuersatz von 30 % eine Steuerersparnis von gut EUR verursacht. Es entsteht also insgesamt ein Nachsteueraufwand von EUR Zum Renteneintritt fließt dem Geschäftsführer auf privater Ebene das Kapital von EUR aus der Lebensversicherung zu. 50 % des Wertzuwachses der Lebensversicherung sind steuerpflichtig und verursachen bei einem Steuersatz von 45 % rd. EUR Einkommenssteuer. Es verbleibt ein Vermögensstamm von EUR In der Gesamtbetrachtung steht dem Nachsteueraufwand von EUR ein Nettovermögen auf privater Ebene von EUR gegenüber. Der Nettovermögenszuwachs beträgt EUR Rürup-Rente Im Rahmen der so genannten Rürup-Rente kann der Geschäftsführer einen Teil seiner Aufwendungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Der Anteil betrug in % der Aufwendungen. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich dieser Anteil um zwei Prozentpunkte jährlich. Ab 2025 können die Aufwendungen bis zur Obergrenze von EUR bzw. EUR (Alleinstehende/Ehepaare) steuerlich geltend gemacht werden. Die Jahresbeiträge von EUR 8.848, die über 25 Jahre zu einem Endvermögen von EUR führen, liegen unterhalb der genannten Höchstbeträge, werden aufgrund der genannten %-Regelung in 2008 jedoch nur mit 66 % ansteigend um 2 % jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt. Über die gesamte Ansparphase kann der Geschäftsführer somit Sonderausgaben in Höhe von EUR geltend machen. Die verbleibenden Beitragsleistungen von EUR , die bis zur Gesamtsparleistung von EUR fehlen, wären aus dem Nettolohn nach Steuern zu erbringen. Bei einem Steuersatz von 45 % entspricht der Nettolohn von EUR einem Bruttoarbeitslohn von rund EUR Der gesamte Mehr-Arbeitslohn müsste also EUR zzgl. EUR = EUR betragen. Das Mehrgehalt führt auf Ebene des Unternehmens bei einem Unternehmenssteuersatz von 30 % zu einer Steuerersparnis von EUR Damit liegt der Nachsteueraufwand bei EUR In der Rentenphase sind die Auszahlungen aus der Rürup-Rente bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2032 zu 92 % (ab 2040 zu 100 %) steuerpflichtig. Bei einer Gesamtleistung von EUR und einem Steuersatz von 45 % beträgt die Steuerbelastung EUR und der Netto-Vermögenszufluss damit EUR Nach Abzug des

4 Kapitaleinsatzes von EUR vom Netto-Vermögenszufluss verbleibt in der Gesamtbetrachtung von GmbH und Geschäftsführer ein Vermögenszuwachs von lediglich EUR Das sind knapp 21% weniger als bei der privaten Altersversorgung über die Kapitallebensversicherung. Rückgedeckte Unterstützungskasse In diesem Fall wird eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage über eine Unterstützungskasse gewährt. Das Unternehmen wendet dafür insgesamt EUR an Beiträgen auf, die als Betriebsausgaben steuerlich wirksam sind. Auf Unternehmensebene entsteht durch die Zuwendungen an die Unterstützungskasse eine Steuerersparnis von rund EUR , so dass der Nettoaufwand zur Vermögensbildung bei EUR liegt. des Nettoaufwands von EUR ein Nettovermögenszuwachs von lediglich EUR Pensionszusage Den Spitzenplatz im Vermögenszuwachs erzielt die Pensionszusage, da sie auf Ebene der GmbH den stärksten steuerlichen Effekt erzielt. Anders als bei der Unterstützungskasse, erteilt das Unternehmen eine Direktzusage über ein Versorgungskapital von EUR und kann damit in gleicher Höhe Pensionsrückstellungen bilden. Damit erzielt das Unternehmen einen Steuerspareffekt von rd. EUR , der mehr als doppelt so hoch ist, wie bei der Unterstützungskasse. Nach Abzug der eingesparten Unternehmenssteuern von der erforderlichen Sparleistung von EUR , wendet das Unternehmen lediglich EUR netto auf. Der Zufluss des Versorgungskapitals von EUR auf Ebene des Geschäftsführers ist identisch zur Unterstützungskasse und verursacht eine Einkommenssteuerbelastung von EUR , beim Verbleib von EUR Die kumulative Betrachtung von GmbH und Geschäftsführer zeigt, dass der Nettovermögenszuwachs mit EUR der stärkste unter allen verglichenen Versorgungswegen ist. Mit Renteneintritt des Geschäftsführers ist die Leistung der Unterstützungskasse in Höhe von EUR voll steuerpflichtig. Nach Abzug der Einkommenssteuer von EUR verbleibt ein Nettovermögenszuwachs von EUR In der kumulierten Betrachtung von GmbH und Geschäftsführer entsteht nach Abzug Fazit: Die singuläre Betrachtung von Unternehmens- oder Geschäftsführerebene führt in dieser Zielgruppe zu keinem vollständigen Bild und keiner vollständigen Entscheidungsgrundlage. In der kumulativen Betrachtung dieses Falls wird deutlich, dass die Pensionszusage einen Nettovermögenszuwachs erzielt, der 70 % über der Unterstützungskasse, 66 % über der Rürup- Rente und gut 30 % über der privaten Altersversorgung aus versteuertem Nettogehalt liegt.

5 private Altersversorgung Kapitallebensversicherung Rürup-Rente betriebliche Altersversorgung Pensionszusage Ansparphase Arbeitgeber 4 Abs. 4 EStG 4 Abs. 4 EStG 4d EStG 6a EStG Arbeitnehmer 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG kein Zufluss kein Zufluss Rentenphase Arbeitnehmer 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 22 Nr. 5 EStG 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG Ansparphase Rentenphase GGF-Ebene Firmenebene Bruttoarbeitslohn Beiträge Altersversorgung Steuerlich abzugsfähig Steuersatz 30 % 30 % 30 % 30 % Steuerersparnis Nachsteueraufwand Firma (I) GGF-Ebene Bruttoarbeitslohn kein Zufluss kein Zufluss Abzugsfähige Sonderausgaben kein Zufluss kein Zufluss Steuersatz 45 % 45 % 45 % 45 % Steuerbelastung kein Zufluss kein Zufluss Nettoarbeitslohn Altersvers kein Zufluss kein Zufluss Auszahlungen Steuerpflichtig Steuersatz 45 % 45 % 45 % 45 % Steuerbelastung Endvermögen nach Steuern (II) Vermögenszuwachs (II-I) Unterstützungskasse Bemerkungen Kapitalwahlrecht ja nein ja ja vererbbar ja nein nein ja Hinterbliebenenversorgung optional eingeschränkt optional optional Berufsunfähigkeit optional optional optional optional Pflegefall optional nein nein nein Alle Zahlen auf volle Tausend gerundet

6 Diese Analyse dient ausschließlich der Information. Da Änderungen der Rechtslage, andere Rechtsansichten und Fehler der Autoren trotz größtmöglicher Sorgfalt niemals ganz ausgeschlossen sein können, erhebt diese Analyse keinen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Sie ersetzt auch nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater. Eine Haftung für den Inhalt dieser Analyse wird daher nicht übernommen. Haben Sie Fragen? Dann setzen Sie sich gern schriftlich, per Telefax, per oder telefonisch mit uns in Verbindung. MPC Capital Investments GmbH Palmaille Hamburg Deutschland Tel. +49 (40) Fax +49 (40) Stand: 08/2008

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