Die SEPA-Basis-Lastschrift. für Geldeinzüge in ganz Europa

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1 Die SEPA-Basis-Lastschrift für Geldeinzüge in ganz Europa

2 Die SEPA-Basis-Lastschrift für Geldeinzüge in ganz Europa ist erschienen in der Reihe Fit für SEPA mit der Bank 1 Saar als dritte von insgesamt vier Broschüren. Dieser dritte Band beinhaltet Details zur SEPA-Basis-Lastschrift. Als weitere Bände sind erschienen: Band 1: SEPA auf einen Blick gibt einen Überblick über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area). Band 2: SEPA-Lastschrift: Geldbeträge Europaweit einziehen gibt einen Überblick über die beiden Lastschriftverfahren SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrit. Band 4: Die SEPA-Firmen-Lastschrift für Geldeinzüge bei Unternehmenskunden in ganz Europa beinhaltet Details zur SEPA-Firmen-Lastschrift. Darüber hinaus stehen für gewerbliche Kunden sowie für Vereine Checklisten mit nützlichen Hinweisen zu einem möglichen Handlungsbedarf bei der SEPA-Umstellung zur Verfügung. Haftungsausschluss: Diese Kundeninformation wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Gleichwohl übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Stand: Januar 2015 Bank 1 Saar eg, Saarbrücken

3 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zusammengestellt. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich gerne an ihren Berater. Inhaltsübersicht: (1) Allgemeines (2) Die Gläubiger-Identifikationsnummer (3) Das SEPA-Lastschrift-Mandat (4) Die Mandatsreferenz (5) Fest definiertes Fälligkeitsdatum (6) Vorab-Informationspflicht (7) Vorab-Einreichungsfristen (8) Erstattungsfristen (9) Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Lastschriften (10) Anlage 1: Muster verschiedener SEPA-Lastschrift-Mandate (11) Anlage 2: Muster eines Umwidmungsschreibens (12) Anlage 3: SEPA-Teilnehmerländer 1. Allgemeines Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core abgekürzt: SDD Core) können Sie problemlos Geldeinzüge in Euro sowohl im Inland als auch aus allen anderen SEPA- Teilnehmerländern tätigen.

4 Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Voraussetzungen zur Nutzung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sind: Abschluss einer Vereinbarung mit der Bank 1 Saar zum Lastschrifteinzug mittels des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Erteilung der sog. Gläubiger-Identifikationsnummer durch die Deutsche Bundesbank (siehe unten) Vereinbarung eines SEPA-Lastschrift-Mandats 2. Die Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) benötigt eine persönliche Kennung zur Identifizierung im SEPA-Lastschriftverfahren. Die sog. Gläubiger-Identifikationsnummer (CI Creditor Identifier) wird nur von der Deutschen Bundesbank und zwar ausschließlich elektronisch vergeben. Die entsprechende Web-Seite lautet: 3. Das SEPA-Lastschrift-Mandat Das SEPA-Lastschrift-Mandat ist eine besondere schriftliche Vereinbarung zwischen Zahlungspflichtigem (bzw. Kontoinhaber, sofern dieser vom Zahlungspflichtigen abweicht) und Zahlungsempfänger. Es dient als rechtliche Grundlage für den Geldeinzug per SEPA- Lastschrift. In dieser Vereinbarung wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) zur Einlösung der Lastschrift ange-

5 wiesen. Die Gestaltung des Mandats ist nicht festgelegt aber der Inhalt. Der rechtlich relevante Text des SEPA-Lastschrift-Mandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben: Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Zahlungsempfänger], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Zahlungsempfänger] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Mandatstext muss stets in der Amtssprache des Wohnsitzlandes des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) verfasst sein. Sofern der Zahlungspflichtige (Kontoinhaber) nicht mit Gewissheit die Mandatssprache verstehen kann, ist der Mandatstext zusätzlich in englischer Sprache anzugeben. Zusätzlich müssen folgende Angaben auf dem Mandat enthalten sein: Name, Adresse inkl. Land (Land in Volltext der ISO-Länder- Code reicht nicht aus) und Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (siehe oben). Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird.

6 Name, Adresse inkl. Land (Land in Volltext der ISO-Länder- Code reicht nicht aus), Kontoverbindung (IBAN und BIC) und Original-Unterschrift (Faksimiles o. ä. sind nicht zulässig) des Kontoinhabers. Die vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsreferenz (siehe unten). Das SEPA-Lastschrift-Mandat gilt grundsätzlich unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber). Wird allerdings binnen 36 Monaten seit dem letzten Lastschrifteinzug keine Folgelastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht, verfällt das Mandat. Sofern nachfolgend erneute Lastschrifteinzüge durchgeführt werden sollen, muss der Zahlungsempfänger ein neues Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) einholen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat verbleibt dauerhaft beim Zahlungsempfänger. Dort muss das Mandat inklusive aller eventuellen Änderungen mindestens 14 Monate nach dem letzten Lastschrifteinzug im Original aufbewahrt werden. Unser Tipp: Vor der SEPA-Umstellung zum erteilte Einzugsermächtigungen können künftig auch als SEPA-Lastschrift-Mandate herangezogen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einzugsermächtigung dem Zahlungsempfänger bereits in schriftlicher Form mit Original-Unterschrift (Faksimiles o. ä. sind nicht zulässig) des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) vorliegt.

7 WICHTIG: Vor dem ersten Einzug mittels SEPA-Lastschrift muss der Zahlungspflichtige (Kontoinhaber) in jedem Fall rechtzeitig über den Wechsel des Einzugsverfahrens informiert werden. Gleichzeitig müssen ihm die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (s. o.) sowie die Mandatsreferenz (s. u.) zur betreffenden Zahlung mitgeteilt werden. Des Weiteren ist in dieser Mitteilung ein konkretes Datum anzugeben, ab wann der Verfahrenswechsel gilt. (Hier ist Tag genau das Datum des technischen Verfahrenswechsels von der Einzugsermächtigung auf das Datenformat der SEPA- Basis-Lastschrift im Format TT.MM.JJJJ anzugeben. Eine Angabe wie beispielsweise im Juli 2014 ist nicht zulässig.) Die erste SEPA- Lastschrift muss hierbei explizit als sog. First (Erst-Lastschrift) gekennzeichnet werden. Ihr Berater sagt Ihnen gerne, worauf Sie bei der Information an Ihre Kunden achten sollten.

8 4. Die Mandatsreferenz Jedes SEPA-Lastschrift-Mandat erhält eine individuelle Mandatsreferenz. Sie wird vom Zahlungsempfänger vorgegeben und umfasst bis zu 35 alphanumerische Stellen. Die Mandatsreferenz wird bei allen Lastschrifteinzügen angegeben, welche auf Grundlage des betreffenden Mandats durchgeführt werden. Gemeinsam mit der Gläubiger-Identifikationsnummer (siehe oben) des Zahlungsempfängers wird somit jedes Mandat eindeutig identifiziert. Die Mandatsreferenz kann im Mandat enthalten sein oder dem Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) nachträglich, jedoch vor dem ersten Lastschrifteinzug, bekannt gegeben werden. 5. Fest definiertes Fälligkeitsdatum Ein besonderer Vorteil bei SEPA-Lastschriften ist die Vereinbarung eines festen Fälligkeitstermins (sog. Due Day). Dieser wird dem Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) vom Zahlungsempfänger im Vorfeld des Einzugs mitgeteilt. Der Zahlungsempfänger muss SEPA- Lastschriften zum Einzug bei seiner Bank so einreichen, dass diese rechtzeitig dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) übermittelt werden können. Unser Tipp: Mit Einführung eines festen Fälligkeitstermins bei der SEPA- Lastschrift können Sie als Zahlungsempfänger Ihr Liquiditätsmanagement sowie Ihre Zahlungsströme Tag genau steuern.

9 6. Vorab-Informationspflicht Vor dem Einzug einer fälligen Forderung mittels SEPA-Lastschrift muss der Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) eine Vorab-Anzeige (Pre-Notification) zukommen lassen. Gemäß den Regelwerken zu SEPA muss diese Vorab-Anzeige mindestens 14 Kalendertage vor der Belastungsbuchung stattfinden. Allerdings kann auch eine kürzere Frist zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) vereinbart werden. Sofern für den Zahlungspflichtigen keine alternative Zahlungsart vorgesehen ist (beispielsweise per Überweisung), darf ein Zeitraum von fünf Werktagen jedoch nicht unterschritten werden. Beinhalten muss die Vorab-Anzeige den fälligen Betrag, das Fälligkeitsdatum, die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers sowie die Mandatsreferenz des zugrundeliegenden SEPA- Lastschrift-Mandats. Die Vorab-Anzeige kann beispielsweise in Form einer Rechnung, einer Police, eines Vertrages oder eines Avises erfolgen. Bei regelmäßigen Belastungen in gleicher Betragshöhe reicht eine einmalige Vorab-Information. Diese sollte einen Hinweis dahingehend beinhalten, dass sich, sofern der Fälligkeitstag der Lastschrift-Buchung außerhalb der Geschäftstage der Bank des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) liegt, der Fälligkeitstag der Lastschrift-Buchung auf den nächst folgenden Geschäftstag der Bank des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) verschiebt.

10 7. Vorab-Einreichungsfristen Um eine rechtzeitige Weiterleitung von Lastschriften zu gewährleisten, welche von unseren Kunden bei der Bank 1 Saar zum Einzug eingereicht werden, gelten folgende Vorab-Einreichungsfristen: Lastschrift-Art Frühestmöglicher Termin zur Einreichung bei der Bank 1 Saar vor dem Fälligkeitsdatum (Due Day) Spätester Termin zur Einreichung bei der Bank 1 Saar vor dem Fälligkeitsdatum (Due Day) Einmalige SEPA- 45 Geschäftstage 6 Geschäftstage Basis-Lastschrift Erstmalige SEPA- 45 Geschäftstage 6 Geschäftstage Basis-Lastschrift Folge-SEPA-Basis- 45 Geschäftstage 3 Geschäftstage Lastschrift Euro-Eil-Lastschrift 45 Geschäftstage 2 Geschäftstage Hierbei sind auch die Einreichungsfristen (sog. Cut-off-Zeiten ) von Zahlungsverkehrsbelegen bzw. -dateien gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank des Zahlungsempfängers zu beachten.

11 8. Erstattungsfristen Sollten Sie mit einem Zahlungseinzug durch eine SEPA-Basis- Lastschrift nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb einer Frist von bis zu 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrags veranlassen. Gemäß den international geltenden SEPA-Regelungen ist ein entsprechender Wortlaut vorgegeben, den das SEPA- Lastschrift-Mandat wie folgt beinhalten muss: Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bei Lastschriften, die beispielsweise aufgrund eines nicht erteilten oder gelöschten Lastschriftmandats als unautorisiert gelten, liegt diese Widerspruchsfrist bei bis zu 13 Monaten. 9. Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Lastschriften Bitte beachten Sie bei grenzüberschreitenden Lastschriften mit Beträgen größer Euro die geltenden Meldepflichten gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Entsprechende Zahlungen sind der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Diese Meldung können wir leider nicht für Sie übernehmen. Die Meldedaten können Sie elektronisch bei der Deutschen Bundesbank einreichen. Für Fragen zum Thema Meldepflichten (z. B. Vordrucke, Einreichungsweg, Meldefristen) hat die Deutsche Bundesbank ein kostenfreies Servicetelefon unter der Nummer eingerichtet.

12 10. Anlage 1: Muster verschiedener SEPA-Lastschrift-Mandate SEPA-Lastschrift-Mandat SEPA-Lastschrift-Mandat mit einem vom Kontoinhaber abweichenden Schuldner

13 Unser Tipp: Muster-Übersetzungen der Mandatstexte finden Sie auf den Internetseiten des Europäischen Zahlungsverkehrsausschusses (EPC) unter folgenden Links: e_sdd_mandate_transalations pa_b2b_dd_mandate_translations

14 Die abgebildeten Formulare dienen nur der Illustration Muster eines SEPA-Lastschrift-Mandats SEPA-Lastschrift-Mandat MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, IRGENDWO, Deutschland Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ Mandatsreferenz: CB2 Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Einmalige Zahlung Ich ermächtige/ Wir ermächtigen die Muster GmbH, Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Land D E IBAN des Zahlungspflichtigen _ Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Name und BIC) Ort, Datum und Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen

15 Die abgebildeten Formulare dienen nur der Illustration Muster eines SEPA-Lastschrift-Mandats mit einem vom Kontoinhaber abweichenden Schuldner SEPA-Lastschrift-Mandat MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, IRGENDWO, Deutschland Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ Mandatsreferenz: CB2 Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Einmalige Zahlung Ich ermächtige/ Wir ermächtigen die Muster GmbH, Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Land D E IBAN des Zahlungspflichtigen _ Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Name und BIC) Ort, Datum und Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen Dieses SEPA-Lastschrift-Mandat gilt für die Vereinbarung (oder des Vertrags/des Abonnements) mit Vorname und Name

16 11. Anlage: Muster eines Umwidmungsschreibens vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, IRGENDWO, Deutschland Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ Mandatsreferenz: CB2 Irgendwo, den [Datum des Umwidmungsschreibens 1) ] Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir nutzen bei der mit Ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung für Zahlungen die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir ab dem [Datum des Verfahrenswechsels 2) ] auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschrift-Mandat weiter genutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch - die oben genannte Mandatsreferenz und - unsere oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Lastschriften werden weiterhin von Ihrem folgenden Konto eingezogen: IBAN: DE BIC: CILLDEBW (Bankhaus Cillum, Bad Wiesenwald) Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie um Nachricht. Ihre IBAN und den BIC finden Sie z. B. auf Ihrem Kontoauszug. Sofern Sie Fragen zu diesem Schreiben haben, kontaktieren Sie uns gerne. Mit freundlichen Grüßen Ihre Muster GmbH, Irgendwo Die abgebildeten Formulare dienen nur der Illustration. 1) 2) Datum des Umwidmungsschreibens: Das Datum dieses Schreibens ist anzusehen als das Unterschriftsdatum der in das neue SEPA-Lastschrift-Mandat umgewidmeten Einzugsermächtigung. Dieses Datum ist bei Lastschrift-Einzügen auf Basis dieses neuen SEPA-Lastschrift- Mandats als Datum der Mandatserteilung im betreffenden Datensatz mitzugeben. Datum des Verfahrenswechsels: Hier ist Tag genau das Datum des technischen Verfahrenswechsels von der Einzugsermächtigung auf das Datenformat der SEPA-Basis-Lastschrift im Format TT.MM.JJJJ anzugeben (eine Angabe wie beispielsweise im Juli 2015 ist nicht zulässig.)

17 12. Anlage: SEPA-Teilnehmerländer 1 inkl. Französisch Guyana, Französisch Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Guardeloupe, Martinique, Mayotte, Neukaledonien, Reunion, St.Pierre, Wallis und Futuna 2 inkl. Guernsey, Isle of Man, Jersey, Nordirland 3 IBAN-Länge Gibraltar (GI) 23 Stellen 4 SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro (EUR) abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.

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