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1 PROFESSIONAL. EIN GESCHÄFTSBEREICH VON CORTAL CONSORS. EXKLUSIVE INFORMATIONEN FÜR FINANZDIENSTLEISTER.

2 PROFESSIONAL. EIN GESCHÄFTSBEREICH VON CORTAL CONSORS. SEIT DEM KÖNNEN SIE FONDS-SPARPLÄNE RABATTIEREN INHALTSÜBERSICHT. Inhalt Seite Norwin Schörrig Head of Division Professional Partners & Transaction Banking > Editorial 2 > Marketing / Kampagnen 3 > Tagesgeschäft 4 EDITORIAL. Sehr geehrte Finanzdienstleister, es ist wieder so weit: Der Professional Partners Herbstkongress findet am statt und wir freuen uns darauf, Sie zu treffen. Auch in diesem Jahr haben wir für Sie ein attraktives Programm zusammengestellt: Die Körpersprache-Expertin Monika Matschnig zeigt Ihnen, wie Sie die eigene Körpersprache im Alltag gezielt einsetzen und gleichzeitig die Ihrer Mitmenschen entschlüsseln. Darüber hinaus dürfen Sie sich wieder auf eine Podiumsdiskussion über die aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten freuen. Vorträge ausgewählter Partner runden das Tagungsprogramm ab. Bei einem stimmungsvollen Abendessen im Rittersaal der Nürnberger Kaiserburg klingt der Tag genussvoll aus. In unserer Rubrik»Tagesgeschäft«erfahren Sie mehr über zwei wesentliche Neuerungen für Ihr Tagesgeschäft: Durch die Optimierung der Datenstruktur im werden Bestände und Orders jetzt neartime abgebildet; darüber hinaus können Sie nun auch Fonds-Sparpläne individuell rabattieren und sind nicht mehr an die Cortal Consors Ausgabegebühr gebunden. Ich freue mich auf Ihr Feedback zu diesen Neuerungen! In der»kolumne«widmet sich Rechtsanwalt Dr. Mayinger dem Thema»AIFM Ombudsmannverfahren und weitere Entwicklungen«. Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit der zehnten Ausgabe unseres Newsletters. Ihr Norwin Schörrig > Mitarbeiter im Gespräch 5 > Veranstaltungen 6 > Kolumne 7 > Impressum / Disclaimer 8 Weitere Informationen unter: Fon 0800 / Fax 0800 / professionalpartners@cortalconsors.de Cortal Consors S.A. Zweigniederlassung Deutschland Bahnhofstraße Nürnberg Fon + 49 (0) 911 / Seite 2

3 UNSERE AKTUELLEN WERBEKAMPAGNEN. JETZT 1,50% P.A. ZINSEN AUFS TAGESGELD FÜR IHRE KUNDEN. Die Aktion auf einen Blick: > exklusiv für Neukunden > Aktionszeitraum: zunächst unbefristet > 1,50% Zinsen p.a. aufs Tagesgeld für Beträge bis zu Euro > Zinssatz für 12 Monate fest > täglich verfügbar Und das Beste: Das Angebot ist frei von weiteren Bedingungen. Der Kunde profitiert direkt ab dem Tag der von dem Aktionszinssatz für ganze 12 Monate für Beträge bis zu Euro auf dem Tagesgeldkonto. So einfach geht s: Kennzeichnen Sie bitte den Eröffnungsantrag wie folgt: 1,50% p.a. Tagesgeldzins; TG-MKZ: Ohne diesen Vermerk können die Kunden für die Aktion leider nicht berücksichtigt werden auch nicht nachträglich. Bitte stellen Sie Ihren Kunden die Aktionsbedingungen elektronisch oder ausgedruckt zur Verfügung. PROFESSIONAL. EIN GESCHÄFTSBEREICH VON CORTAL CONSORS. 1,70% P.A. PREMIUM-TAGESGELD FÜR 6 MONATE. Nutzen Sie die 1,70% p.a. Premium-Tagesgeld-Aktion und profitieren Sie für Ihre Kunden von unserem aktuellen Sonderzinsangebot. Mit der Aktion»1,70% p.a. Premium-Tagesgeld«bietet Ihnen Cortal Consors für Ihre Kunden die Möglichkeit einer Verzinsung von 1,70% p.a. als Tagesgeldzins für 6 Monate. Und dies auch für attraktive Anlagebeträge von , , , , , und sogar EUR. Aktionszeitraum: Zinslaufzeit: (6 Monate) Sonderzinssatz: 1,70% p.a. Teilnehmer: Neu- und Bestandskunden So einfach geht s: Der Kunde kauft Investmentfonds bei Cortal Consors aus frischem Geld oder überträgt Wertpapiere zu Cortal Consors in gleicher Höhe zum maximalen Anlagebetrag gemäß oben genannten Anlagebetragsstufen. Die Teilnahme erfolgt über das entsprechende Teilnahmeformular für die Aktion. Zum Stichtag wird die Erfüllung der Teilnahmebedingungen (Wertpapierübertrag und/oder Fondskauf aus frischem Geld) geprüft. Es werden alle Transaktionen im Aktionszeitraum berücksichtigt. ÜBERSICHT AKTUELLE TAGESGELDAKTIONEN SIE MÖCHTEN DIE CORTAL CONSORS KAMPAGNEN AUCH FÜR IHRE KUNDEN NUTZEN UND HABEN INTERESSE? > DANN RUFEN SIE UNS AN: 0800 / Seite 3

4 TAGESGESCHÄFT. DATENOPTIMIERUNGEN IM. Um Ihre tägliche Arbeit mit dem noch effizienter zu gestalten, haben wir die Datenstruktur für Sie optimiert. Seit Montag, den arbeiten Sie im mit Neartime-Daten-Übertragung, korrigierten Einstandspreisen bei übertragenen Wertpapieren und neuen Buchungen auf den EUREX-Konten. Detailinformationen zu den neuen Funktionen finden Sie hier. RABATTIERUNG VON FONDS-SPARPLÄNEN. PROFESSIONAL. EIN GESCHÄFTSBEREICH VON CORTAL CONSORS. Seit dem können Sie bei Cortal Consors auch Käufe im Rahmen eines Fonds-Sparplanes rabattieren. Sie legen nun bei jeder Fonds-Sparplan-Neuanlage individuell fest, welche Ausgabegebühr Ihr Kunde zahlt. So können Sie noch flexibler und bedarfsgerechter auf die Anforderungen Ihrer Kunden eingehen. Selbstverständlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Aufträge zum Cortal Consors Preis (mit Cortal Consors Discount) aufzugeben. Erteilt Ihr Kunde selbst eine Fonds-Sparplan-Order, wird diese wie bisher auch zum Cortal Consors Preis abgerechnet. Die Abrechnungslogik für Provisionsabrechnungen im Fonds-Sparplan ändert sich nicht. Das heißt, die abgerechnete Ausgabegebühr wird weiterhin nach den vertraglich vereinbarten Sätzen aufgeteilt. Bitte beachten Sie, dass sich im Falle einer Rabattierung Ihr Provisionsanteil reduzieren kann. Die Eingabemaske im Konto-/Depotzugang und die Sparplanformulare wurden entsprechend angepasst. Eine Beschreibung der neuen Funktion in der Online-Sparplananlage finden Sie hier. Den»Eröffnungsantrag Sparplan«und das Formular»Sparplan Sonderzahlung, Fondsswitch, Dynamik«haben wir um ein Feld ergänzt, in dem Sie die gewünschte individuelle Ausgabegebühr eintragen können. Berücksichtigen Sie dabei bitte die für Sie mögliche Spanne. Bereits bestehende Sparpläne laufen unverändert weiter. Wichtiger Hinweis zur Disposition Sparplan-Orders werden nur ausgeführt, wenn das Abbuchungskonto bei Cortal Consors am Ausführungstag ausreichend Deckung aufweist bzw. die Lastschrift bei der externen Bank eingelöst wurde. Terminieren Sie daher z.b. Daueraufträge so rechtzeitig, dass das Guthaben auf dem Abbuchungskonto zum Ausführungstermin vorhanden ist. Änderungen im Sparplan (z.b. Fondsswitch, Ausgabeaufschlag) Möchten Sie bei einem Sparplan die Höhe des Ausgabeaufschlages oder den zu besparenden Fonds ändern, stoppen Sie bitte den Sparplan und legen Sie einen neuen Sparplan zu den gewünschten Konditionen an. SEPA. Ab wird die SEPA zur Pflicht. Sind Sie und Ihr Unternehmen vorbereitet? > Sind IT-Anwendungen und Prozesse SEPA-fähig? z.b. Umstellung von Verträgen, Rechnungen u.a. auf IBAN/BIC. > Konvertierung der bestehenden Kontonummer/BLZ nach IBAN/BIC (speziell für Lastschrifteinreicher) > Beantragung Gläubiger-ID ( bundesbank.de) > Mandatsformular statt Einzugsermächtigung > Migration bestehender Einzugsermächtigungen > Vergabe einer Mandatsreferenz > Vorabinformation ( Pre-Notification ) > Berücksichtigung der Vorlauffristen D-5/2/1 Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Webinaraufzeichnung vom Seite 4

5 PROFESSIONAL. EIN GESCHÄFTSBEREICH VON CORTAL CONSORS. Was macht Ihnen an Ihrem Job am meisten Spaß? Der persönliche und direkte Kontakt zu unseren Partnern und die abwechslungsreichen Aufgabengebiete. Was sind die Schwerpunkte Ihrer Arbeit bei Professional Partners? Im Mittelpunkt steht die Kundenbetreuung per und Telefon. Meine Hauptaufgabe besteht in der Unterstützung unserer Partner in sämtlichen Fragen und Angelegenheiten im Tagesgeschäft. Das Spektrum reicht von steuerlichen Fragen bis hin zu Details über die Konto- und Depoteröffnung sowie den außerbörslichen Handel von Wertpapieren. Ein weiterer wichtiger Baustein meines Aufgabengebietes ist die Unterstützung unserer Partner bei der Arbeit mit dem Cortal Consors Portfolio Management System (). LARS SCHUBERTH. MITARBEITER IM GESPRÄCH. DREI FRAGEN AN LARS SCHUBERTH, KUNDENBETREUER IM TEAM PROFESSIONAL. Wie sind Sie zu Professional Partners gekommen und seit wann sind Sie dabei? 1994 begann ich meine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Forchheim. Anschließend war ich dort als Kundenberater tätig. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung zum Sparkassenfachwirt war ich Privat- und Individualkundenberater in der Geschäftsstelle in Forth. Da mich das Wertpapiergeschäft schon immer sehr interessierte und ich eine neue Herausforderung suchte, wechselte ich 2004 zu Cortal Consors Professional Partners. Von der Depotverwaltung über die Ordergenerierung und Musterdepotabgleiche bis hin zur Bewertung von Depots und Performancemessungen enthält unser System zahlreiche für Finanzdienstleister wichtige Elemente. Werden neue Funktionen eingeführt, bin ich auch mitverantwortlich für den Test dieser neuen Features. Diese intensive Arbeit mit dem ist für mich die ideale Abwechslung zum Tagesgeschäft. MEIN TOP-TIPP FÜR SIE: IHR FIRMENLOGO IM. Geben Sie Ihren -Reports eine individuelle Note. Senden Sie uns einfach Ihr Firmenlogo als»jpg«oder»bmp«-datei. Wir hinterlegen dieses dann für Sie im System und Ihre Reports enthalten künftig automatisch Ihr Logo. Kundenbetreuer Professional Partners > FALLS SIE FRAGEN SPEZIELL ZUM HABEN, KÖNNEN SIE SICH GERNE BEI UNSE- REM TEAM MELDEN. Seite 5

6 AUSBLICK. PROFESSIONAL HERBSTKONGRESS. Auch in diesem Jahr erwartet Sie auf dem Professional Partners Herbstkongress ein abwechslungsreiches und informatives Programm. Durch den Tag wird Sie die n-tv Moderatorin Katja Dofel begleiten. Die bekannte Expertin für Körpersprache Monika Matschnig zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Körpersprache gezielter einsetzen, um in Ihrem Berufsalltag noch überzeugender zu sein. Immerhin macht Körpersprache Haltung, Gestik, Mimik und der Tonfall unserer Stimme mehr als 80 Prozent unserer Wirkung auf andere aus. Und unsere Körpersprache verrät häufig mehr als wir möchten. Über gezieltes Training kann diese Körpersprache verbessert werden, und Frau Matschnig erklärt uns wie. PROFESSIONAL. EIN GESCHÄFTSBEREICH VON CORTAL CONSORS. Nachdem im vergangenen Jahr die Podiumsdiskussion auf starke Resonanz gestoßen ist, wiederholen wir diese in diesem Jahr wieder mit ausgewählten Finanzexperten. Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt: Wo stehen die Kapitalmärkte? Wie werden sich die Märkte 2013 entwickeln? An der Diskussion werden Arne Sand (Sand und Schott GmbH), Martin Wilhelm (IfK Institut für Kapitalmarkt GmbH), Robert Beer (Robert Beer Investments) und Stefan Maly (BNPP Personal Investors) teilnehmen. Weitere Vorträge ausgewählter Partner runden den Herbstkongress ab. Und es gibt genügend Zeit zum persönlichen Austausch zwischen den Veranstaltungen. Die Abendveranstaltung findet diesmal im mittelalterlichen Ambiente im Rittersaal der Nürnberger Burg statt. Der Professional Partners Herbstkongress findet wie gewohnt in Nürnberg am statt. Das gesamte Professional Partners Team freut sich, Sie begrüßen zu dürfen! Zur Agenda Zum Anmeldeformular Impressionen des letzten Herbstkongresses finden Sie hier. Monika Matschnig Katja Dofel VERANSTALTUNGS- ÜBERSICHT RÜCKBLICK. Webinar vom »Neue Spielregeln in der Fondswelt Das Kapitalanlagegesetzbuch im Überblick«Zur Aufzeichnung Präsentation Webinar vom »Aktuelle Entwicklungen in der Geldwäscheprävention«Zur Aufzeichnung Präsentation Webinar vom »Empfehlungsmarketing«Zur Aufzeichnung Webinar vom »Haftungsfallen erkennen und vermeiden«zur Aufzeichnung Präsentation VERANSTALTUNGS- ÜBERSICHT AUSBLICK. Webinar am »Hinweise zum Management von Stiftungsdepots«Jetzt online anmelden Seite 6

7 RÜCKBLICK UND AUSBLICK AUF DIE AKTUELLE MARKTREGULIERUNG. AIFM OMBUDSMANNVERFAHREN UND WEITERE ENT- WICKLUNGEN. Für alle Investments, die unter das Kapitalanlagegesetzbuch fallen, sind die in 342 KAGB vorgesehenen Schlichtungsstellen eingerichtet. Für die Schlichtungen sind das Referat Q 21 der BaFin und die Schlichtungsstellen des BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e.v.) bzw. der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. zuständig. Letztere haben die Kompetenz nur für Mitglieder bzw. angeschlossene Vertragspartner, deshalb empfiehlt es sich, wenn über die Mitgliedschaft des AIF nichts bekannt ist, die Beschwerde bei der BaFin einzureichen. BaFin prüft die eigene Kompetenz und gibt die PROFESSIONAL. EIN GESCHÄFTSBEREICH VON CORTAL CONSORS. Beschwerde erforderlichenfalls weiter, weil die Schlichtungsstelle der BaFin nur subsidiär zuständig ist. Die gesetzliche Grundlage bildet für alle drei Schlichtungsstellen das KASchlichtV. Am hat die BaFin das Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des»investmentvermögens«veröffentlicht. Dieses Auslegungsschreiben hilft wirtschaftliche Tätigkeiten, die unter das KAGB fallen, von denen abzugrenzen, die nicht darunter fallen. Von wesentlicher Bedeutung ist, dass die BaFin nur Kapitalanlagemodelle regulieren will, nicht aber die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen bestimmter Branchen. Von Bedeutung dürfte die Abgrenzung insbesondere für Unternehmen sein, die sich mit Immobilien und Immobilienentwicklung befassen, und dazu auf Geldmittel Dritter angewiesen sind, wie Projektentwicklungsgesellschaften, Wohnungsbauunternehmen oder Wohnungsvermietungsgesellschaften. Der Fokus der Regulierung liegt dabei auf der (verlautbarten) fremdnützigen Kapitalanlage durch Unternehmen. Daneben hat die BaFin am ein Merkblatt zu den»anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach 80 Absatz 3 KAGB«veröffentlicht. Faktisch fördert die BaFin damit die Mitglieder der rechts- und steuerberatenden Berufe, weil nur sie als Treuhänder von Publikumsgesellschaften bei geschlossenen Beteiligungen in Betracht kommen. Ungeklärt ist weiterhin, wie die Übergangsvorschriften zur Erlangung der konkreten Erlaubnisse anzuwenden sind, weil entsprechende Verordnungen und Verwaltungsanweisungen bisher fehlen. Zwar liegt auch hierzu ein Schreiben vom der BaFin vor, das jedoch nur»häufige Fragen zu den Übergangsvorschriften nach den 343 ff. des KAGB«klärt und damit nur Empfehlungscharakter hat. Es darf danach aber zunächst weiter davon ausgegangen werden, dass bislang erlaubte Produkte bis auf Weiteres vertrieben werden dürfen, ohne dass Regressansprüche zu erwarten sind. Mit Inkrafttreten von Ausführungsvorschriften ist erst Ende des Jahres zu rechnen. Zuletzt wurde mit dem weiteren Schreiben vom »Häufige Fragen zum Thema Auslagerung gemäß 36 KAGB«sehr deutlich gemacht, dass die BaFin Versuchen einen Riegel vorschieben wird, Tätigkeiten im Rahmen eines AIF so aufzuteilen, dass man sich faktisch der Aufsicht entzieht. Es bleibt spannend in Sachen AIF. Das Thema wird uns weiter begleiten. DR. THOMAS MAYINGER. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-, Kapitalmarkt-, Handels- und Gesellschaftsrecht in Nürnberg Dr. Mayinger berichtet an dieser Stelle regelmäßig über aktuelle Themen. Haben Sie Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge für die Rechts-Kolumne? Dann schreiben Sie uns! Wir stimmen Ihre Themen gerne mit Herrn Dr. Mayinger ab. Seite 7

8 DISCLAIMER. WICHTIGE INFORMATIONEN. Die in diesem Newsletter enthaltenen Informationen und die Produktvorstellungen wurden von ausgesuchten Kooperationspartnern und/oder Experten von Cortal Consors oder Dritten zusammengestellt und ausgewählt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gegebenen Informationen übernehmen wir keine Gewähr insbesondere dann nicht, wenn es sich dabei um Informationen oder Produktvorstellungen durch Dritte handelt. Die Meinungen entsprechen nicht notwendigerweise der Meinung von Cortal Consors oder der BNP Paribas Gruppe. Eine Verwendung der enthaltenen Texte, Bilder und Grafiken bedarf der vorherigen Zustimmung von Cortal Consors S.A. Zweigniederlassung Deutschland. PROFESSIONAL. EIN GESCHÄFTSBEREICH VON CORTAL CONSORS. Die im Newsletter angesprochenen Themen können und sollen keine rechtliche bzw. steuerrechtliche Beratung ersetzen und stellen keine konkrete Handlungsempfehlung dar, sondern geben lediglich eine in der Literatur vertretene Meinung wieder. Dieses Dokument stellt weder eine Anlageempfehlung durch unser Haus dar noch ersetzt dieser Newsletter unabhängig davon, ob er Produkt- oder sonstige Informationen enthält die durch den Vermittler zu gewährleistende anleger- und anlagegerechte Beratung des Endkunden. Die jeweils vorgestellten Angebote von Cortal Consors sind immer nur im Zusammenhang mit der Eröffnung bzw. Führung eines Kontos / Depots bei uns im Hause möglich und gelten nur im Rahmen der jeweiligen Teilnahmebedingungen, die i.d.r. in gesonderten Dokumenten enthalten sind. Die Inanspruchnahme bestimmter Konditionen ist nicht möglich, sofern diese nicht bereits bei Vertragsschluss vereinbart worden sind. Angegebene Daten können sich verändern. Bitte beachten Sie dazu die jeweils aktuellen Informationen auf unserer Website. ERSCHEINUNGSTERMIN NÄCHSTER NEWSLETTER: JANUAR 2014 IMPRESSUM. Professional Partners Newsletter Umsetzung, Redaktion, Grafik: menthamedia next level publishing Hauptmarkt Nürnberg Schlussredaktion: Cortal Consors S.A. Zweigniederlassung Deutschland (V.i.S.d.P.) Herausgeber, Redaktion, Texte und Bilder: Cortal Consors S.A. Zweigniederlassung Deutschland Bahnhofstraße Nürnberg HR Nürnberg B20075 USt-IdNr. DE Tel.: +49 (0) 800 / Fax: +49 (0) 800 / professionalpartners@cortalconsors.de Sitz der Cortal Consors S.A.: 1, boulevard Haussmann Paris CEDEX 09, Frankreich Registergericht: R.C.S. Paris Président du Conseil d Administration (Verwaltungsratsvorsitzender) und Directeur Général (Generaldirektor) der Cortal Consors S.A.: Olivier Le Grand Leitung der Zweigniederlassung Deutschland: Kai Friedrich (CEO), Richard Döppmann, Stefan Gröning, Dr. Gérard Derszteler Zuständige Aufsichtsbehörden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Banque de France und Autorité des Marchés Financiers Seite 8

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