Geldwäschegesetz (GwG)

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1 Gelbe Erläuterungsbücher Geldwäschegesetz (GwG) von Prof. Dr. Felix Herzog, Dr. Olaf Achtelik, Prof. Dr. Cornelius Nestler, Dr. Silke Warius 2. Auflage Geldwäschegesetz (GwG) Herzog / Achtelik / Nestler / et al. schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Wertpapier-, Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht: Allgemeines Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN

2 Herzog Geldwäschegesetz

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4 Geldwäschegesetz (GwG) Herausgegeben von Prof. Dr. Felix Herzog Professor an der Universität Bremen und Dr. Olaf Achtelik Rechtsanwalt Berlin Bearbeitet von den Herausgebern und Dr. Silke Warius Regierungsrätin Düsseldorf Prof. Dr. Cornelius Nestler Professor an der Universität zu Köln 2. Auflage 2014

5 Zitiervorschlag: Bearbeiter in Herzog GwG ISBN Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Druck und Bindung: fgb Freiburger Graphische Betriebe Bebelstraße 11, Freiburg i. Br. Satz: Jung Crossmedia GmbH Gewerbestraße 17, Lahnau Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

6 Vorwort Schon zwei Jahre nach dem Erscheinen ist das von mir und Dieter Mülhausen in diesem Verlag herausgegebene Handbuch Geldwäschebekämpfung und Gewinnabschöpfung durch die rasante Entwicklung der internationalen und nationalen Rechtsentwicklung förmlich überrollt worden. Allen an diesem Werk beteiligten Personen möchte ich auf diesem Weg noch einmal herzlich danken. Der vorliegende Kommentar zum Geldwäschegesetz nebst den verbundenen Vorschriften im Kreditwesengesetz und zu dem Geldwäschetatbestand in 261 StGB ist in seinem Kern ein Werk, dass am Bremer Forschungscenter Geldwäschekriminalität (bfog) entstanden ist. Silke Warius und Olaf Achtelik haben hier mit Forschungsarbeiten zur Geldwäschebekämpfung promoviert. Meine Mitarbeiterin Lea Voigt und die Mitarbeiter Christian Laustetter und Georgios Sotiriadis haben das Entstehen dieses Werkes in zahlreichen Stunden der Recherche und Korrektur umsichtig und sorgfältig begleitet. Die Kommentierung zu 261 StGB hat mein geschätzter Kollege Cornelius Nestler beigetragen. An sich sollte diese Kommentierung schon vor fast einem Jahr erscheinen. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, die durch Vorgänge rund um die Finanzmarktkrise noch weiter beschleunigt worden ist, waren die Arbeiten mit zahlreichen Novellierungen des Gesetzes konfrontiert, die immer wieder eingearbeitet werden mussten. Zudem war es angesichts des modernen Ansatzes der Ko-Regulierung, dh der engen Kooperation von Regulatoren und Verpflichteten des Gesetzes, unabdingbar auf die Auslegungs- und Anwendungshinweise des Zentralen Kreditausschusses vom 17. Dezember 2008 zu warten, um diese in die Kommentierung der Vorschriften einzubinden. Es ist zu hoffen, dass durch die grundlegende Neufassung des Geldwäschegesetzes und die Abstimmungsprozesse zwischen Aufsicht und Kreditwirtschaft nunmehr zumindest für einige Zeit Ruhe auf diesem Rechtsgebiet einkehrt und dadurch auch die Zeit für Besinnung und nüchterne Evaluation der vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen kommt. Anregungen, Anmerkungen und Korrekturhinweise zu diesem Kommentar sind willkommen und können per unter an den Herausgeber geschickt werden. Bremen, im November 2009 Felix Herzog Vorwort zur 2. Auflage Hatten Herausgeber und Bearbeiter in der 1. Auflage des Kommentars noch gehofft, dass nach der grundlegenden Neufassung des Geldwäschegesetzes durch das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz vom zumindest für einige Zeit Ruhe auf diesem Rechtsgebiet einkehrt, so ist zu konstatieren, dass sich diese Hoffnung nicht erfüllt hat. Im Gegenteil, seither hat es auf nationaler Ebene verschiedene größere Gesetzgebungsvorhaben mit Bezug zu geldwäscherechtlichen Vorschriften gegeben. Die dadurch bedingten Änderungen wurden ebenso in der V

7 Vorwort 2. Auflage des Werkes aufgegriffen wie die überarbeiteten Empfehlungen der FATF vom Februar Mit den Vorschlägen der EU-Kommission für eine 4. EU-Anti- Geldwäscherichtlinie vom stehen die nächsten Anpassungen der geldwäscherechtlichen Vorschriften in GwG, KWG und anderen Gesetzen bereits in den Startlöchern. Auch die diesbezüglichen Vorschläge der EU-Kommission wurden soweit möglich und sinnvoll zumindest in den einleitenden Darstellungen der Paragraphen kurz vorgestellt. Hinzuweisen ist schließlich darauf, dass die Nummerierung der bisherigen 25b ff. KWG bereits den Änderungen durch das am in Kraft tretende CRD IV-Umsetzungsgesetz entspricht (also nunmehr 25f. KWG). Allen Beteiligten, die die 2. Auflage dieses Werkes ermöglicht haben, einen ganz herzlichen Dank. Felix Herzog Olaf Achtelik VI

8 sübersicht Seite IX Abkürzungsverzeichnis XXIII Einleitung... 1 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten Geldwäschegesetz GWG Abschnitt 1. Begriffsbestimmungen und Verpflichtete 1 Begriffsbestimmungen Verpflichtete Abschnitt 2. Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen 3 Allgemeine Sorgfaltspflichten Durchführung der Identifizierung Vereinfachte Sorgfaltspflichten Verstärkte Sorgfaltspflichten Ausführung durch Dritte Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht Interne Sicherungsmaßnahmen Abschnitt 2a. Vorschriften für das Glücksspiel im Internet 9a Interne Sicherungsmaßnahmen der Verpflichteten nach 2 Absatz 1 Nummer b Spieleridentifizierung c Spielerkonto und Transparenz der Zahlungsströme d Besondere Sorgfaltspflichten für Verpflichtete nach 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2a Abschnitt 3. Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, Meldepflichten und Datenverwendung 10 Zentralstelle für Verdachtsmeldungen Meldung von Verdachtsfällen Verbot der Informationsweitergabe Freistellung von der Verantwortlichkeit Meldepflicht von Behörden Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen VII

9 sübersicht Abschnitt 4. Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften Seite 16 Aufsicht a Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Bußgeldvorschriften Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz KWG) a Besondere Aufgaben c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen f Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr g Interne Sicherungsmaßnahmen h Vereinfachte Sorgfaltspflichten i Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung j Verstärkte Sorgfaltspflichten k Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten l Verbotene Geschäfte m Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft Geldwäscherechtliche Pflichten im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) StGB Geldwäsche Sachregister VIII

10 Einleitung I. Geldwäsche Begriffe, Modelle, Erscheinungsformen und Normen Verwendung des Begriffs im allgemeinen Sprachgebrauch Begriff der Geldwäsche in der Kriminologie Modelle der Geldwäsche a) Überblick der Modelle b) Das herrschende Drei-Phasen-Modell Erscheinungsformen der Geldwäsche ausgewählte Beispiele a) Fingierte Firmen und Geschäfte b) Nutzung von gatekeeper -Berufsgruppen c) Offshore -Finanzplätze d) Informelle Geldtransfersystem (Hawala uä) e) Intransparente geschäftliche Organisationsformen f) Schnittmengen von Geldwäsche und Steuerkriminalität g) Immobilien, Kunst und Luxusgüter h) Versicherungspolicen und Finanzmarktprodukte i) Weitere Erscheinungsformen der Geldwäsche insbesondere im virtuellen Bereich Typologien verdächtiger Transaktionen Konzepte der Geldwäschebekämpfung im internationalen Kontext a) Vereinte Nationen b) Gruppe der Sieben (G-7) bzw. der Acht (G-8) c) Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) d) Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) e) Europarat f) Europäische Gemeinschaft Die strafrechtliche Dimension der Geldwäschetatbestand des 261 StGB II. Gesellschaftliche und ökonomische Gefahren von profitorientierter Kriminalität und schmutzigem Geld Erkenntnisse über die Strukturen profitorientierter Kriminalität Mafia Investitionsverhalten Volkswirtschaftliche Auswirkungen Paradoxon: Der Boom der AML-Industrie III. Geldwäsche als Kriminalität der Mächtigen; politisch exponierte Personen Kleptokratien Korruption Politisch exponierte Personen (PEP) IV. Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung Politischer Kontext 9/ Probleme der Begriffsdefinition und Zuordnung von Phänomenen Volumen und Erscheinungsformen der Terrorismusfinanzierung Kosten von terroristischen Aktivitäten Praxis und rechtliche Problematik der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch Listings IX

11 V. Die Entwicklung der Geldwäschebekämpfung vom rule based zum risk based approach VI. Geldwäschebekämpfung als Teil einer expandierenden Sicherheitsarchitektur VII. Schlusswort X Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten Geldwäschegesetz GWG Abschnitt 1. Begriffsbestimmungen und Verpflichtete 1 Begriffsbestimmungen II. Identifizieren (Abs. 1) III. Terrorismusfinanzierung (Abs. 2) Taten nach 129a, 129b StGB und dem Rahmenbeschluss 2002/ 475/JI Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach 89a Abs. 1, 2 Nr. 4 StGB IV. Geschäftsbeziehung (Abs. 3) Beschränkung auf geschäftstypische Leistungen Auf eine gewisse Dauer angelegt Verhältnis zu 154 Abs. 2 AO V. Transaktion (Abs. 4) VI. Glücksspiele im Internet (Abs. 5) VII. Wirtschaftlich Berechtigter (Abs. 6) Begriff Fallkonstellationen des wirtschaftlich Berechtigten a) Eigentümergleiche Stellung bzw. Kontrolle b) Fremdnützige Gestaltungen c) Handeln auf Veranlassung VIII. Gleichwertiger Drittstaat (Abs. 6a) IX. Verordnungsermächtigung (Abs. 7) Verpflichtete II. Kreditinstitute (Abs. 1 Nr. 1) Begriff der Kreditinstitute im Sinne des GwG Kreditinstitute im Sinne von 1 Abs. 1 KWG a) Einlagengeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG) b) Pfandbriefgeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a KWG) c) Kreditgeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG) d) Diskontgeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KWG) e) Finanzkommissionsgeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG) f) Depotgeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 KWG) g) Revolvinggeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 KWG) h) Garantiegeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 KWG) i) Scheck- und Wechseleinzugsgeschäft, Reisescheckgeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 KWG) j) Emissionsgeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 KWG)

12 k) Tätigkeit als zentrale Gegenpartei im Sinne von 1 Abs. 31 KWG ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 KWG) III. Finanzdienstleistungsinstitute (Abs. 1 Nr. 2) Begriff der Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des GwG Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von 1 Abs. 1a KWG a) Anlagevermittlung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG) b) Anlageberatung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG) c) Betrieb eines multilateralen Handelssystems ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1b KWG) d) Platzierungsgeschäft ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1c KWG) e) Abschlussvermittlung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) f) Finanzportfolioverwaltung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG) g) Eigenhandel ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG) h) Drittstaateneinlagenvermittlung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 KWG) i) Finanztransfergeschäft ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG af) j) Sortengeschäft ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 7 KWG) k) Ausgabe und Verwaltung von Kreditkarten und Reiseschecks ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG af) l) Factoring ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG) m) Finanzierungsleasing ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG) n) Anlageverwaltung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG) IV. Institute isd 1 Abs. 2a Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (Abs. 1 Nr. 2a) Institutsbegriff isd 1 Abs. 2a ZAG Zahlungsinstitute isv 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG a) Ein- und Auszahlungsgeschäft ( 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG) b) Zahlungsgeschäft ohne Kreditgewährung ( 1 Abs. 2 Nr. 2 ZAG) c) Zahlungsgeschäft mit Kreditgewährung ( 1 Abs. 2 Nr. 3 ZAG) d) Zahlungsauthentifizierungsgeschäft ( 1 Abs. 2 Nr. 4 ZAG) e) Digitalisiertes Zahlungsgeschäft ( 1 Abs. 2 Nr. 5 ZAG) f) Finanztransfergeschäft ( 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG) E-Geld-Institute isv 1a Abs. 1 Nr. 5 ZAG V. Agenten und E-Geld-Agenten isd 1 Abs. 7 und 1a Abs. 6 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (Abs. 1 Nr. 2b) VI. Unternehmen und Personen, die E-Geld vertreiben oder rücktauschen (Abs. 1 Nr. 2c) VII. Finanzunternehmen (Abs. 1 Nr. 3) Begriff Geschäftsaktivitäten VIII. Versicherungsunternehmen (Abs. 1 Nr. 4) Fallgestaltungen Produkte Anwendungsbereich cff.VAG IX. Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH (Abs. 1 Nr. 4a) X. Versicherungsvermittler (Abs. 1 Nr. 5) XI. Kapitalanlage- und selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften (Abs. 1 Nr.6) XII. Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte und Notare (Abs. 1 Nr.7) XIII. Nicht verkammerte Rechtsbeistände und registrierte Personen isv 10 RDG (Abs. 1 Nr. 7a) XI

13 XII XIV. Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte (Abs. 1 Nr. 8) XV. Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen und Treuhänder (Abs. 1 Nr. 9) XVI. Immobilienmakler (Abs. 1 Nr. 10) XVII. Spielbanken (Abs. 1 Nr. 11) XVIII. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet (Abs. 1 Nr. 12). 184 XIX. Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (Abs. 1 Nr. 13) XX. Verordnungsermächtigung (Abs. 2) Abschnitt 2. Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen 3 Allgemeine Sorgfaltspflichten II. Allgemeine Sorgfaltspflichten (Abs. 1) Identifizierung des Vertragspartners (Abs. 1 Nr. 1) Ermittlung des Geschäftszweckes (Abs. 1 Nr. 2) Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten (Abs. 1 Nr. 3) a) Abklärung bei natürlichen Personen b) Abklärung bei juristischen Personen und Personengesellschaften c) Sonderfälle Überwachung der Geschäftsbeziehung (Abs. 1 Nr. 4) III. Pflichtauslösende Ereignisse (Abs. 2) Begründung einer Geschäftsbeziehung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) Gelegentliche Transaktionen außerhalb einer dauerhaften Geschäftsbeziehung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2) a) Sorgfaltspflichten auslösende Geschäftsvorfälle b) Verdacht auf Smurfing Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (Abs. 2 Satz 1 Nr.3) Zweifel über Identitätsangaben (Abs. 2 Satz 1 Nr. 4) Privilegierung für Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (Abs. 2 Satz 2, 5) Besondere Sorgfalts- und Dokumentationspflichten für Verpflichtete isv 2 Abs. 1 Nr. 2b und c (Abs. 2 Satz 3, 4) IV. Identifizierungspflicht der Spielbanken (Abs. 3) V. Risikoorientierte Bestimmung des Maßnahmenumfangs (Abs. 4) Bildung von Risikokategorien Risikoeinstufung und Kernsorgfaltspflichten Errichtung interner Kontrollen Darlegungspflicht (Abs. 4 Satz 2) VI. Mitteilungspflicht der Versicherungsvermittler (Abs. 5) VII. Beendigungsverpflichtung (Abs. 6) Durchführung der Identifizierung II. Zeitpunkt der Identifizierung ( 4 Abs. 1 GwG ivm 25i KWG, 80f Abs. 3 VAG) III. Absehen von Identifizierung (Abs. 2)... 8 IV. Feststellung der Identität des Vertragspartners (Abs. 3) Angaben bei natürlichen Personen (Abs. 3 Nr. 1)... 17

14 2. Angaben bei juristischen Personen oder Personengesellschaften (Abs. 3 Nr.2) Durchführung der Identifizierung bei Abschluss von Lebens- oder Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr ( 80f Abs. 1 und 2 VAG).. 31 V. Identitätsüberprüfung (Abs. 4) Identitätsüberprüfung bei natürlichen Personen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1) Identitätsüberprüfung bei juristischen Personen und Personengesellschaften (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2) Verordnungsermächtigung (Abs. 4 Satz 2) VI. Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (Abs. 5) Feststellung und Verifizierung der Identität Sonderfälle VII. Mitwirkungspflicht des Vertragspartners (Abs. 6) Vereinfachte Sorgfaltspflichten II. Vereinfachte Sorgfaltspflichten (Abs. 1) III. Fallgruppen (Abs. 2) Privilegierte Kundengruppen ( 5 Abs. 2 Satz 1) a) Verpflichtete isv 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) b) Börsennotierte Gesellschaften (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2) c) Anderkonten rechtsberatender Berufe (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) d) Behörden und öffentliche Einrichtungen (Abs. 2 Satz 1 Nr. 4) Privilegierte Produkte ( 25h KWG, 6 Abs. 5 InvG, 80e VAG) a) Produkte und Verträge isv 25h KWG ggf. ivm 6 Abs. 5 InvG.. 33 b) Produkte und Verträge isv 80eVAG Erweiterung auf Finanzunternehmen isv 2 Abs. 1 Nr. 3 (Abs. 2 Satz 2) 40 IV. Eingeschränkte Anwendbarkeit ( 5 Abs. 3 GwG, 25h Abs. 2 KWG, 80e Abs. 2 VAG) V. Verordnungsermächtigung (Abs. 4) Verstärkte Sorgfaltspflichten II. Politisch exponierte Personen (Abs. 2 Nr. 1) Erfasster Personenkreis Die verstärkten Sorgfaltspflichten a) Feststellung der PEP-Eigenschaft b) Zustimmung zur Begründung der Geschäftsbeziehung c) Die Bestimmung der Herkunft von Vermögenswerten d) Verstärkte kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung.. 23 III. Bewertung der Regelungen zu politisch exponierten Personen IV. Physisch nicht anwesende Vertragspartner (Abs. 2 Nr. 2) V. Zweifelhafte oder ungewöhnliche Sachverhalte (Abs. 2 Nr. 3) VI. Tatsachen oder Bewertungen nationaler oder internationaler Stellen (Abs. 2 Nr.4) VII. Rechtsverordnungsermächtigung (Abs. 3) Ausführung durch Dritte II. Kreis der kraft Gesetzes zuverlässigen Dritten (Abs. 1)... 6 XIII

15 XIV 1. In einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässige Dritte (Abs. 1 Satz 3) In einem Drittstaat ansässige Dritte (Abs. 1 Satz 4) Erhebung und Übermittlung von Angaben und Informationen (Abs. 1 Satz 5, 6) III. Kraft Vertrages zuverlässige Dritte (Abs. 2) Vertragliche Vereinbarung (Abs. 2 Satz 1) Zuverlässigkeitsprüfung (Abs. 2 Satz 3) Postident-Verfahren Deutsche Botschaften, Außenhandelskammern und Konsulate (Abs. 2 Satz 6) Übermittlung von Daten IV. Rechtsfolge V. Verordnungsermächtigung (Abs. 3) Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht II. Aufzeichnungspflicht (Abs. 1) Anwendungsbereich (Abs. 1 Satz 1) Umfang der Aufzeichnungspflicht (Abs. 1 Satz 2) Art der Aufzeichnung (Abs. 1 Satz 3) a) Fotokopie... 8 b) Ausdruck c) Niederschrift und EDV-Erfassung Aufzeichnung bei Absehen von Identifizierung (Abs. 1 Satz 4) Elektronische Signatur (Abs. 1 Satz 5) Aufzeichnungspflicht im Fall des 6 Abs. 2 Nr. 2 (Abs. 1 Satz 6) III. Arten der Aufbewahrung (Abs. 2) IV. Aufbewahrungsfrist (Abs. 3) V. Vorlage bei einer öffentlichen Stelle (Abs. 4) Interne Sicherungsmaßnahmen I. Grundsatz (Abs. 1) II. Interne Sicherungsmaßnahmen (Abs. 2) Geldwäsche-Beauftragter (Abs. 2 Nr. 1)... 9 a) Aufgabenbereich b) Vertretungsberechtigung und Weisungsbefugnisse c) Kompetenzen und Ausstattung d) Bestellung und Entpflichtung e) Grundsatz der Funktionstrennung Interne Sicherungssysteme und Kontrollen (Abs. 2 Nr. 2) a) Aufbauorganisation b) Sicherungssysteme c) Kontrollhandlungen d) Missbrauch von neuen Technologien (Nr. 2 Satz 2) Unterrichtungspflicht (Abs. 2 Nr. 3) a) Unterrichtung über Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung b) Schulungen über die zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestehenden Pflichten c) Form der Unterrichtung und Dokumentation... 98

16 4. Zuverlässigkeitsprüfung (Abs. 2 Nr. 4) III. Auslagerung auf Dritte (Abs. 3) Berufsausübung innerhalb eines Unternehmens (Abs. 3 Satz 1) Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen auf Dritte Outsourcing (Abs. 3 Satz 2 und 3) IV. Anordnungsbefugnis (Abs. 4) V. Anordnungen und Bestimmungen im Einzelfall (Abs. 5) Abschnitt 2a. Vorschriften für das Glücksspiel im Internet 9a Interne Sicherungsmaßnahmen der Verpflichteten nach 2 Absatz 1 Nummer 12 II. Interne Sicherungsmaßnahmen im Einzelnen... 5 III. Befugnisse der Behörden (Abs. 6 und 7) b Spieleridentifizierung II. Identifizierung von Spielern und wirtschaflich Berechtigten (Abs. 1 und 2). 2 III. Informationspflichten (Abs. 3) c Spielerkonto und Transparenz der Zahlungsströme II. Spielerkonto und Zahlungsströme d Besondere Sorgfaltspflichten für Verpflichtete nach 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2a II. Sorgfaltspflichten im Einzelnen; Anordnungsbefugnis der zuständigen Behörde... 2 Abschnitt 3. Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, Meldepflichten und Datenverwendung 10 Zentralstelle für Verdachtsmeldungen II. Grundlagen der Errichtung und der Aufgaben der Zentralstelle für Verdachtsmeldungen = Financial Intelligence Unit (FIU)... 3 III. Allgemeine Aufgabenbeschreibung des 10 Abs. 1 Satz 1 GwG... 5 IV. Konkretisierte Aufgabenzuweisungen des 10 Abs. 1 Satz V. Einbindung der FIU in die europäische Ebene der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung ( 10 Abs. 2) VI. Bereichsspezifische Datenschutzregelungen für die Tätigkeit der FIU ( 10 Abs. 3 und Abs. 4) Meldung von Verdachtsfällen II. Verpflichtung zur unverzüglichen Verdachtsmeldung ( 11 Abs. 1) III. Form der Verdachtsmeldung ( 11 Abs. 2) XV

17 XVI IV. Stillhaltepflicht nach Abgabe einer Verdachtsmeldung ( 11 Abs. 1a) V. Befreiung von der Meldepflicht bei Rechtsberatung und Prozessvertretung ( 11 Abs. 3 Satz 1) VI. Missbrauch der Rechtsberatung für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ( 11 Abs. 3 Satz 2) VII. Übermittlung der Meldungen an die Bundesberufskammern ( 11 Abs. 4) 37 VIII. Verhältnis der Meldung zu 261 Abs. 9 StGB ( 11 Abs. 5) IX. Verwendungsvorbehalt des s einer Meldung( 11 Abs. 6) X. Rechtsverordnungsermächtigung ( 11 Abs. 7) XI. Mitteilungspflicht der Staatsanwaltschaft an die FIU; Auskunft an Verpflichtete; Verwendungsvorbehalt ( 11 Abs. 8) Verbot der Informationsweitergabe II. Verbot der Informationsweitergabe ( 12 Abs. 1 Satz 1)... 2 III. Ausnahmeregelung des 12 Abs. 1 Satz Übermittlung an staatliche Stellen bzw. an die zuständigen Behörden (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) Übermittlung zwischen den derselben Gruppe angehörenden Instituten oder Unternehmen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)... 7 a) Dieselbe Institutsgruppe isd 10aKWG... 8 b) Dieselbe Finanzholding-Gruppe isd 10aKWG... 9 c) Dasselbe Finanzkonglomerat isd 1 Abs. 2 Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz d) Derselben Versicherungs-Holdinggesellschaft isd 104a Abs. 2 Nr. 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, derselben gemischten Versicherungs-Holdinggesellschaft isd 104a Abs. 2 Nr. 5 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder derselben gemischten Finanzholding-Gesellschaft is des 2 Absatz 10 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes oder demselben Finanzkonglomerat isd 1 Abs. 2 des Finanzkonglomerate Aufsichtsgesetzes angehörende Institute und Unternehmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus gleichwertigen Drittstaaten Übermittlung bei rechtsberatenden Berufen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3) Übermittlung in Fällen, die sich auf denselben Vertragspartner und dieselbe Transaktion beziehen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 4) Verwendungsvorbehalt (Abs. 1 Satz 3) IV. Sonderregelung für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (Abs. 2) V. Sonderregelung für Verpflichtete isv 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 GwG (Abs. 3).. 19 VI. Rechtsverordnungsermächtigung (Abs. 4) Freistellung von der Verantwortlichkeit II. Freistellung von der Verantwortlichkeit für den Meldenden bzw. Anzeigenden (Abs. 1) Umfang der Freistellung von der Verantwortlichkeit Der umfasste Personenkreis Anforderungen an den Verdachtsgrad Keine vorsätzliche oder grob fahrlässige unwahre Meldung bzw. Anzeigenerstattung... 7

18 III. Mitteilung eines Beschäftigten an seinen Vorgesetzten oder an eine unternehmensintern für die Entgegennahme einer solchen Meldung zuständige Stelle (Abs. 2) Meldepflicht von Behörden II. Unverzügliche Meldung durch die zuständigen Behörden ( 14 Abs. 1)... 2 III. Meldepflicht sonstiger Behörden ( 14 Abs. 2) Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen II. Verwertung von Aufzeichnungen in Strafverfahren ( 15 Abs. 1)... 2 III. Mitteilungspflicht gegenüber den Finanzbehörden ( 15 Abs. 2)... 3 Abschnitt 4. Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften 16 Aufsicht II. Maßnahmen und Anordnungen der zuständigen Behörde (Abs. 1) III. Die zuständigen Behörden (Abs. 2) Für die Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH das Bundesministerium der Finanzen (Abs. 2 Nr. 1) Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba- Fin) (Abs. 2 Nr. 2) Für Versicherungsunternehmen die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (Abs. 2 Nr. 3) Für Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände die jeweils örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer (Abs. 2 Nr. 4) Für Patentanwälte die Patentsanwaltskammer (Abs. 2 Nr. 5) Für Notare der jeweilige Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat (Abs. 2 Nr. 6) Für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer die Wirtschaftsprüferkammer (Abs. 2 Nr. 7) Für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte die jeweils örtlich zuständige Steuerberaterkammer (Abs. 2 Nr. 8) a. Für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet (Abs. 2 Nr.8a) Im Übrigen die jeweils nach Bundes- oder Landesrecht zuständige Stelle (Abs. 2 Nr. 9) IV. Auskünfte und Prüfungen durch die zuständigen Behörden (Abs. 3) V. Zeugnisverweigerungsrecht (Abs. 4) VI. Auslegungs- und Anwendungshinweise sowie Informationspflichten durch die zuständige Behörde (Abs. 5 und 6) VII. Befreiung von der Anwendung der 9a bis 9c GwG (Abs. 7) XVII

19 16a Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde II. Zusammenarbeit der nach 16 GwG zuständigen Behörden mit EBA, EIOPA und ESMA (Abs. 1 und 2) Bußgeldvorschriften II. Sanktionierung von Verletzungen der Verpflichtungen durch das GwG als Durchsetzungsmaßnahme isv Artikel 39 der 3. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie Mindesttrias... 3 III. Einstufung der Pflichtverletzungen als Ordnungswidrigkeiten... 6 IV. Die OWi-Tatbestände im Einzelnen... 9 V. Bußgeldbemessung VI. Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden VII. Besonderheiten in Fällen der Zuständigkeit des Finanzamts als Verwaltungsbehörde XVIII Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September a KWG Besondere Aufgaben II. Voraussetzungen der Anordnungsbefugnis... 3 III. Rechtsmittel IV. Abgrenzung zum AWG... 8 V. Exkurs: Finanzsanktionen c KWG Automatisierter Abruf von Kontoinformationen II. Verpflichtete zur Vorhaltung der Konto-Abrufdatei... 2 III. der Konto-Abrufdatei IV. Abrufberechtigte V. Datenschutzaspekte VI. Kostentragung VII. Rechtsverordnungsermächtigung VIII. Sanktionen f KWG Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr II. Geldtransfer-Verordnung (Nr. 1) Gegenstand, Begriffe, Geltungsbereich (Art. 1 bis 3) Die Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Auftraggebers (Art.4bis7)... 5

20 3. Die Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Begünstigten (Art. 8 und9) Pflichten zwischengeschalteter Institute; technische Beschränkungen (Art.12und13) Allgemeine Pflichten, Sanktionen und Durchführungsbefugnisse (Art. 14 bis16) Ausnahmeregelungen (Art. 17ff.) III. Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen (Nr. 2) g KWG Interne Sicherungsmaßnahmen II. Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement (Abs. 1) III. Angemessene Datenverarbeitungssysteme (Abs. 2) IV. Prüfung, Dokumentation, Informationsaustausch (Abs. 3) V. Geldwäschebeauftragter (Abs. 4) VI. Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen (Abs. 5) VII. Anordnungsbefugnis der BaFin (Abs. 6) VIII. Einrichtung einer zentralen Stelle (Abs. 9) h KWG Vereinfachte Sorgfaltspflichten II. Fallgruppen Einzelne Produkte Besondere Vertragstypen i KWG Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung II. Vereinfachung der Identifizierung j KWG Verstärkte Sorgfaltspflichten II. Zahlungsverkehr mit Korrespondenzbanken (Abs. 1)... 3 III. Verstärkte Sorgfaltspflichten (Abs. 2)... 8 IV. Sortengeschäft (Abs. 3) V. Sorgfaltspflichten für Factoringinstitute (Abs. 4) VI. Anordnungsbefugnis der BaFin (Abs. 5) k KWG Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten II. Adressaten der Vorschrift... 2 III. Einzelne Pflichten IV. Verantwortlichkeit der Geschäftsleiter V. Nichtdurchführbarkeit von Verpflichtungen l KWG Verbotene Geschäfte II. Verbot von Geschäftsbeziehungen mit Bank-Mantelgesellschaften III. Verbot von payable through accounts XIX

21 25m KWG Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft II. Sorgfalts- und Dokumentationspflichten bei der Ausgabe von E-Geld (Abs. 1)... 4 III. Absehen von Sorgfaltspflichten (Abs. 2) IV. Verpflichtung zur Führung von E-Geld-Inhaber-Dateien (Abs. 3) V. Aufsichts- und Prüfungskompetenz der BaFin (Abs. 4)... 7 VI. Vereinfachte Sorgfaltspflichten (Abs. 5) Geldwäscherechtliche Pflichten im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) 1. Allgemeines Geldwäscherechtlich bedeutsame Regelungen im ZAG a) Erlaubniserteilung... 5 b) Versagung der Erlaubnis c) Anteilseignerkontrolle d) Abberufung des Geschäftsleiters e) Prüfung... 9 f) Geldwäscherechtliche Pflichten für Agenten g) Besondere organisatorische Pflichten sowie Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung h) Zweigniederlassungen aus dem EWR i) Bußgeldvorschriften j) Übergangsvorschriften XX 261 StGB Gedlwäsche; Berscleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte I. Entstehungsgeschichte II. Struktur des 261 StGB Überblick über die Regelung III. Kriminalpolitische Ziele und Rechtsgut Kriminalpolitische Ziele Kriminalpolitischer Erfolg Scheitern des kriminalpolitischen Programms Konsequenzen für die Auslegung Rechtsgut a) Staatliche Rechtspflege und Ermittlungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden b) Rechtsgüter der Vortaten c) Legaler Wirtschafts- und Finanzkreislauf und Volkswirtschaft d) Innere Sicherheit e) Ergebnis, Rechtsprechung und Auslegung IV. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des 261 StGB im Einzelnen Gegenstand Vortaten a) Generelle Anforderungen an die Vortat b) Vortatenkatalog im Einzelnen c) Auslandstaten

22 3. Herrühren ausdervortat a) Unmittelbar aus der Tat herrührende Gegenstände b) Tatmittel c) Mittelbar auf die Tat zurückzuführende Gegenstände d) Auswirkungen der Vermischung sauberer und schmutziger Vermögenswerte e) Spezialregelung des 261 Abs. 1 S. 3 StGB: Geldwäscheobjekte aus Steuerstraftaten f) Nachweis des Herrührens aus einer Katalogtat Tathandlungen a) Verschleierungstatbestand, Abs b) Vereitelungstatbestand, Abs c) Isolierungstatbestand, Abs d) Kontrollierte Transaktionen e) Geldwäsche durch Unterlassen Strafloser Vorerwerb Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz gem. Abs. 1 und Abs b) Leichtfertigkeit, Abs c) Auswirkungen auf gefährdete Berufsgruppen Versuch, Abs V. Rechtsfolgen Strafrahmen und Strafzumessung Einziehung und Verfall, Abs VI. Strafausschließungsgrund bei Vortatbeteiligung, Abs. 9 S Begründung Tatidentität von Geldwäsche und Vortaten des BtMG und der Steuerhinterziehung Alleinige Strafbarkeit der Vortat im Ausland Erwiesensein der Vortat VII. Selbstanzeige VIII. Konkurrenzen IX. 262 StGB, Führungsaufsicht XXI

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