Geldwäschegesetz (GwG)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geldwäschegesetz (GwG)"

Transkript

1 Gelbe Erläuterungsbücher Geldwäschegesetz (GwG) von Prof. Dr. Felix Herzog, Dr. Olaf Christoph Achtelik, Dr. Silke Warius, Prof. Dr. Cornelius Nestler 1. Auflage Geldwäschegesetz (GwG) Herzog / Achtelik / Warius / et al. wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung: Allgemeines Verlag C.H. Beck München 2010 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN : Geldwäschegesetz (GwG) Herzog / Achtelik / Warius / et al.

2 Inhalt Inhalt Einleitung I. Geldwäsche-Begriffe, Modelle, Erscheinungsformen und Normen Verwendung des Begriffs im allgemeinen Sprachgebrauch Begriff der Geldwäsche in der riminologie Modelle der Geldwäsche... 5 a) Überblick der Modelle... 6 b) Das herrschende Drei-Phasen-Modell... 7 aa) Placement Platzierung des Geldes... 8 bb) Layering Verwirrspiel cc) Integration Einschleusung in den legalen Finanzkreislauf Erscheinungsformen der Geldwäsche ausgewählte Beispiele. 12 a) Fingierte Firmen und Geschäfte b) Nutzung von gatekeeper Berufsgruppen c) Offshore Finanzplätze d) Informelle Geldtransfersysteme (Hawala u. ä.) e) Intransparente geschäftliche Organisationsformen f) Schnittmengen von Geldwäsche und Steuerkriminalität g) Immobilien, unst und Luxusgüter h) Versicherungspolicen und Finanzmarktprodukte i) Weitere Erscheinungsformen der Geldwäsche insbesondere im virtuellen Bereich Typologien verdächtiger Transaktionen onzepte der Geldwäschebekämpfung im internationalen Vergleich a) Vereinte Nationen b) Gruppe der Sieben (G-7) c) Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF). 58 d) Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) e) Europarat f) Europäische Gemeinschaft Die strafrechtliche Dimension der Geldwäschetatbestand des 261 StGB II. Gesellschaftliche und ökonomische Gefahren von profitorientierter riminalität und schmutzigem Geld Erkenntnisse über die Strukturen profitorientierter riminalität Mafia Investitionsverhalten Volkswirtschaftliche Auswirkungen Paradoxon: Der Boom der AML Industrie IX

3 Inhalt III. Geldwäsche als riminalität der Mächtigen leptokratien orruption IV. Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung Politischer ontext 9/ Probleme der Begriffsdefinition und Zuordnung von Phänomenen Volumen und Erscheinungsformen der Terrorismusfinanzierung osten von terroristischen Aktivitäten Praxis und rechtliche Problematik der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch Listings V. Die Entwicklung der Geldwäschebekämpfung vom rule based zum risk based approach VI. Die Neufassung des Geldwäschegesetzes durch das Geldwäschebekämpfungsergänzugsgesetz einige wesentliche Veränderungen Die Definition des Anwendungsbereichs Terrorismusfinanzierung Die Ausdifferenzierung der undensorgfaltspflichten 3-Risikostufen-Modell Der unbekannte wirtschaftliche Berechtigte VII. Die Identifikation und ontrolle von politisch exponierten Personen (PEP) im Rahmen der Geldwäschebekämpfung Politischer ontext: Fighting high level corruption Ausgangspunkt: Empfehlung No. 6 der FATF Die Regelungen der 3. EU-Geldwäscherichtlinie für den Umgang mit PEPs und die Umsetzung durch 6 GwG Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das PEP- Regime VIII. Geldwäschebekämpfung als Teil einer expandierenden Sicherheitsarchitektur IX. Schlusswort X Geldwäschegesetz (GwG) Abschnitt 1. Begriffsbestimmungen und Verpflichtete 1 Begriffsbestimmungen II. Identifizieren (Abs. 1)... 3 III. Terrorismusfinanzierung (Abs. 2) Taten nach 129 a, 129 b StGB und dem Rahmenbeschluss 2002/475/JI Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach 89 a Abs. 1, 2 Nr. 4 StGB a

4 Inhalt IV. Geschäftsbeziehung (Abs. 3) Beschränkung auf geschäftstypische Leistungen Auf eine gewisse Dauer angelegt Verhältnis zu 154 Abs. 2 AO V. Transaktion (Abs. 4) VI. Elektronisches Geld (Abs. 5) VII. Wirtschaftlich Berechtigter (Abs. 6) Begriff Fallkonstellationen des wirtschaftlich Berechtigten a) Handeln auf Veranlassung eines Dritten b) Eigentümergleiche Stellung, bzw. ontrolle aa) ontrollbegriff und Vermutungsregel bei Gesellschaften, jur. Personen und Personenmehrheiten bb) Nicht vom Anwendungsbereich erfasste, bzw. freigestellte Gesellschaften und Institutionen c) Fremdnützige Gestaltungen VIII. Verordnungsermächtigung (Abs. 7) Verpflichtete II. reditinstitute (Abs. 1 Nr. 1) Begriff der reditinstitute im Sinne des GwG reditinstitute im Sinne von 1 Abs. 1 WG III. Finanzdienstleistungsinstitute (Abs. 1 Nr. 2) Begriff der Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des GwG Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von 1 Abs. 1 a WG. 33 IV. Finanzunternehmen (Abs. 1 Nr. 3) Begriff Geschäftsaktivitäten V. Versicherungsunternehmen (Abs. 1 Nr. 4) Fallgestaltungen Produkte Anwendungsbereich c ff. VAG VI. Versicherungsvermittler (Abs. 1 Nr. 5) VII. Investmentaktien- und apitalanlagegesellschaften (Abs. 1 Nr. 6) VIII. Rechtsanwälte, ammerrechtsbeistände und registrierte Personen gem. 10 RDG, Patentanwälte und Notare (Abs. 1 Nr. 7). 110 IX. Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte (Abs. 1 Nr. 8) X. Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen und Treuhänder (Abs. 1 Nr. 9) XI. Immobilienmakler (Abs. 1 Nr. 10) XII. Spielbanken (Abs. 1 Nr. 11) XIII. Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (Abs. 1 Nr. 12) XIV. Verordnungsermächtigung (Abs. 2) XI

5 Inhalt XII Abschnitt 2. Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen 3 Allgemeine Sorgfaltspflichten II. Allgemeine Sorgfaltspflichten (Abs. 1) Identifizierung des Vertragspartners (Abs. 1 Nr. 1) Ermittlung des Geschäftszweckes (Abs. 1 Nr. 2) Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten (Abs. 1 Nr. 3) a) Abklärung bei natürlichen Personen b) Abklärung bei juristischen Personen und Personengesellschaften c) Sonderfälle Überwachung der Geschäftsbeziehung (Abs. 1 Nr. 4) III. Pflichtauslösende Ereignisse (Abs. 2) Begründung einer Geschäftsbeziehung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) Transaktionen im Wert ab (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2) a) Sorgfaltspflichten auslösende Geschäftsvorfälle (Satz 1 Nr. 2, 1. HS) aa) Schwellenwert bb) Abgrenzung zu Transaktionen innerhalb bestehender Geschäftsbeziehungen cc) Umfang der Sorgfaltspflichten b) Verdacht auf Smurfing (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. HS) Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) Zweifel über Identitätsangaben (Abs. 2 Satz 1 Nr. 4) Privilegierung für Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (Abs. 2 Satz 2, 3) IV. Identifizierungspflicht der Spielbanken (Abs. 3) V. Risikoorientierte Bestimmung des Maßnahmenumfangs (Abs. 4) Bildung von Risikokategorien Risikoeinstufung und ernsorgfaltspflichten Errichtung interner ontrollen Darlegungspflicht (Abs. 4 Satz 2) VI. Mitteilungspflicht der Versicherungsvermittler (Abs. 5) VII. Beendigungsverpflichtung (Abs. 6) Durchführung der Identifizierung II. Zeitpunkt der Identifizierung ( 4 Abs. 1 GwG i. V. m. 25 e WG, 80 f Abs. 3 VAG)... 3 III. Absehen von Identifizierung (Abs. 2)... 8 IV. Feststellung der Identität des Vertragspartners (Abs. 3) Angaben bei natürlichen Personen (Abs. 3 Nr. 1)... 17

6 Inhalt 2. Angaben bei juristischen Personen oder Personengesellschaften (Abs. 3 Nr. 2) Durchführung der Identifizierung bei Abschluss von Lebensoder Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr ( 80 f Abs. 1 und 2 VAG) V. Identitätsüberprüfung (Abs. 4) Identitätsüberprüfung bei natürlichen Personen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1) Identitätsüberprüfung bei juristischen Personen und Personengesellschaften (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2) Verordnungsermächtigung (Abs. 4 Satz 2) VI. Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (Abs. 5) Feststellung und Verifizierung der Identität Sonderfälle VII. Mitwirkungspflicht des Vertragspartners (Abs. 6) Vereinfachte Sorgfaltspflichten II. Vereinfachte Sorgfaltspflichten (Abs. 1)... 2 III. Fallgruppen (Abs. 2) Privilegierte undengruppen ( 5 Abs. 2 Satz 1)... 7 a) Verpflichtete i. S. v. 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)... 9 b) Börsennotierte Gesellschaften (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2) c) Anderkonten rechtsberatender Berufe (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) d) Behörden und öffentliche Einrichtungen (Abs. 2 Satz 1 Nr. 4) Privilegierte Produkte ( 25 d WG, 6 Abs. 5 InvG, 80 e VAG) a) Produkte und Verträge i. S. v. 25 d WG ggf. i. V. m. 6 Abs. 5 InvG b) Produkte und Verträge i. S. v. 80 e VAG Erweiterung auf Finanzunternehmen i. S. v. 2 Abs. 1 Nr. 3 (Abs. 2 Satz 2) IV. Eingeschränkte Anwendbarkeit ( 5 Abs. 3 GwG, 25 d Abs. 2 WG) V. Verordnungsermächtigung (Abs. 4) Verstärkte Sorgfaltspflichten II. Politisch exponierte Personen (Abs. 2 Nr. 1) Erfasster Personenkreis Die verstärkten Sorgfaltspflichten a) Feststellung der PEP-Eigenschaft b) Zustimmung zur Begründung der Geschäftsbeziehung c) Die Bestimmung der Herkunft von Vermögenswerten XIII

7 Inhalt d) Verstärkte kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung III. Bewertung der Regelungen zu politisch exponierten Personen.. 26 IV. Physisch nicht anwesende Vertragspartner (Abs. 2 Nr. 2) V. Rechtsverordnungsermächtigung (Abs. 3) Ausführung durch Dritte II. reis der kraft Gesetzes zuverlässigen Dritten (Abs. 1) In einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässige Dritte (Abs. 1 Satz 3) In einem Drittstaat ansässige Dritte Erhebung und Übermittlung von Angaben und Informationen (Abs. 1 Satz 5, 6) III. raft Vertrages zuverlässige Dritte (Abs. 2) Vertragliche Vereinbarung (Abs. 2 Satz 1) Zuverlässigkeitsprüfung Postident-Verfahren Übermittlung von Daten IV. Rechtsfolge V. Verordnungsermächtigung (Abs. 3) Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht II. Aufzeichnungspflicht (Abs. 1) Anwendungsbereich (Abs. 1 Satz 1) Umfang der Aufzeichnungspflicht (Abs. 1 Satz 2) Art der Aufzeichnung (Abs. 1 Satz 3)... 7 a) Fotokopie... 8 b) Ausdruck c) Niederschrift und EDV-Erfassung Aufzeichnung bei Absehen von Identifizierung (Abs. 1 Satz 4) Elektronische Signatur (Abs. 1 Satz 5) III. Arten der Aufbewahrung (Abs. 2) IV. Aufbewahrungsfrist (Abs. 3) V. Vorlage bei einer öffentlichen Stelle (Abs. 4) Interne Sicherungsmaßnahmen I. Grundsatz (Abs. 1)... 1 II. Interne Sicherungsmaßnahmen (Abs. 2) Geldwäsche-Beauftragter (Abs. 2 Nr. 1)... 8 a) Aufgabenbereich b) Vertretungsberechtigung und Weisungsbefugnisse c) ompetenzen und Ausstattung XIV

8 Inhalt d) Bestellung und Entpflichtung e) Grundsatz der Funktionstrennung Grundsätze, Sicherungssysteme und ontrollen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Abs. 2 Nr. 2) a) Interne Grundsätze und Richtlinien b) Sicherungssysteme c) ontrollhandlungen d) Zuverlässigkeit der Mitarbeiter Unterrichtungspflicht (Abs. 2 Nr. 3) a) Unterrichtung über Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung b) Schulungen über die Pflichten nach dem GwG c) Form der Unterrichtung und Dokumentation III. Auslagerung auf Dritte (Abs. 3) Berufsausübung innerhalb eines Unternehmens (Abs. 3 Satz 1) Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen auf Dritte Outsourcing (Abs. 3 Satz 2 und 3) IV. Anordnungen und Bestimmungen im Einzelfall (Abs. 4) Abschnitt 3. Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, Anzeigepflichten und Datenverwendung 10 Zentralstelle für Verdachtsanzeigen I. Novellierung gegenüber 5 GwG a.f II. Grundlagen der Errichtung und der Aufgaben der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen = Financial Intelligence Unit (FIU)... 3 III. Allgemeine Aufgabenbeschreibung des 10 Abs. 1 Satz 1 GwG 5 IV. onkretisierte Aufgabenzuweisungen des 10 Abs. 1 Satz 2 GwG. 7 V. Einbindung der FIU in die europäische Ebene der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung ( 10 Abs. 2) VI. Bereichsspezifische Datenschutzregelungen für die Tätigkeit der FIU ( 10 Abs. 3) Anzeige von Verdachtsfällen I. Novellierung gegenüber 11 GwG a.f II. Grundsätzliches... 6 III. Verpflichtung zur unverzüglichen Verdachtsanzeige ( 11 Abs. 1 Satz 1) IV. Form der Verdachtsanzeige ( 11 Abs. 2) V. Stillhaltepflicht nach Abgabe einer Verdachtsanzeige ( 11 Abs. 1 Satz 2) VI. Durchbrechungen der Stillhaltepflicht ( 11 Abs. 1 Satz 3) VII. Befreiung von der Anzeigepflicht bei Rechtsberatung und Prozessvertretung ( 11 Abs. 3 Satz 1) XV

9 Inhalt VIII. Missbrauch der Rechtsberatung für Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ( 11 Abs. 3 Satz 2) IX. Übermittlung der Anzeigen an die Bundesberufskammern ( 11 Abs. 4) X. Freiwilligkeit der Anzeige ( 11 Abs. 5) XI. Verwendungsvorbehalt des Inhalts einer Anzeige ( 11 Abs. 6).. 49 XII. Rechtsverordnungsermächtigung ( 11 Abs. 7) XIII. Mitteilungspflicht der Staatsanwaltschaft an die FIU über Erhebung der öffentlichen lage und den Verfahrensausgang ( 11 Abs. 8, Sätze 1 und 2) XIV. Erteilung von Auskünften an den Verpflichteten über ein Strafverfahren, in dem er Anzeige erstattet hatte ( 11 Abs. 8 Satz 3) 59 XV. Verwendungsvorbehalt der Daten und Löschungspflicht in Fällen der Auskunft ( 11 Abs. 8 Sätze 3 und 4) Verbot der Informationsweitergabe II. Verbot der Informationsweitergabe ( 12 Abs. 1 Satz 1)... 2 III. Ausnahmeregelung des 12 Abs. 1 Satz Übermittlung an staatliche Stellen bzw. an die zuständigen Behörden (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) Übermittlung zwischen den derselben Gruppe angehörenden Instituten oder Unternehmen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)... 7 a) Dieselbe Institutsgruppe i. S. d. 10 a Abs. 1 oder Abs. 2 WG... 8 b) Dieselbe Finanzholding-Gruppe i. S. d. 10 a Abs. 3 WG.. 11 c) Dasselbe Finanzkonglomerat i. S. d. 1 Abs. 20 Satz 1 WG d) Derselben Versicherungs-Holdinggesellschaft i. S. d. 104 a Abs. 2 Nr. 4 VAG, derselben gemischten Versicherungs- Holdinggesellschaft i. S. d. 104 a Abs. 2 Nr. 5 oder des 104 k Nr. 3 VAG oder demselben Finanzkonglomerat i. S. d. 104 k Nr. 4 VAG angehörende Institute und Unternehmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus Drittstaaten, in denen der Richtlinie 2005/60/EG gleichwertige Anforderungen gelten und eine gleichwertige Aufsicht in Bezug auf ihre Einhaltung besteht Übermittlung bei rechtsberatenden Berufen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3) Übermittlung in Fällen, die sich auf denselben Vertragspartner und dieselbe Transaktion beziehen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 4) Verwendungsvorbehalt (Abs. 1 Satz 3) IV. Sonderregelung für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (Abs. 2) V. Sonderregelung für Verpflichtete i. S. v. 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 GwG (Abs. 2) VI. Rechtsverordnungsermächtigung (Abs. 4) XVI

10 Inhalt 13 Freistellung von der Verantwortlichkeit I. Novellierung gegenüber 12 GwG a.f II. Freistellung von der Verantwortlichkeit für den Anzeigenden (Abs. 1) Umfang der Freistellung von der Verantwortlichkeit Der umfasste Personenkreis Anforderungen an den Verdachtsgrad eine vorsätzliche oder grob fahrlässige unwahre Anzeigenerstattung... 7 III. Mitteilung eines Beschäftigten an seinen Vorgesetzten oder an eine unternehmensintern für die Erstattung einer Anzeige zuständige Stelle (Abs. 2) Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden I. Novellierung gegenüber 13 GwG a. F II. Unverzügliche Anzeige durch die zuständigen Behörden ( 14 Abs. 1)... 2 III. Unverzügliche Anzeige durch die Finanzbehörden ( 14 Abs. 2).. 4 IV. Anzeigepflicht sonstiger Behörden ( 14 Abs. 2) Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen I. Novellierung gegenüber 10 GwG a. F II. Verwertung von Aufzeichnungen in Strafverfahren ( 15 Abs. 1)... 2 III. Mitteilungspflicht gegenüber den Finanzbehörden ( 15 Abs. 2) 3 Abschnitt 4. Aufsicht und Bußgeldvorschriften 16 Aufsicht I. Novellierung gegenüber 16 GwG a. F II. Die zuständigen Behörden im Einzelnen (Abs. 2) Für die reditanstalt für Wiederaufbau das Bundesministerium der Finanzen (Abs. 2 Nr. 1) Für den übrigen Finanzsektor die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (Abs. 2 Nr. 2) Für Versicherungsunternehmen die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (Abs. 2 Nr. 3) Für Rechtsanwälte und ammerrechtsbeistände die jeweils örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer (Abs. 2 Nr. 4) Für Patentanwälte die Patentsanwaltskammer (Abs. 2 Nr. 5) Für Notare der jeweilige Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat (Abs. 2 Nr. 6) Für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer die Wirtschaftsprüferkammer (Abs. 2 Nr. 7)... 9 XVII

11 Inhalt 8. Für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte die jeweils örtlich zuständige Steuerberaterkammer (Abs. 2 Nr. 8) Im Übrigen die jeweils nach Bundes- oder Landesrecht zuständige Stelle (Abs. 2 Nr. 9) XVIII 17 Bußgeldvorschriften I. Novellierung gegenüber 17 GwG a.f II. Sanktionierung von Verletzungen der Verpflichtungen durch das GwG als Durchsetzungsmaßnahme i. S. v. Art. 39 der 3. EG- Geldwäscherichtlinie Mindesttrias... 3 III. Einstufung der Pflichtverletzungen als Ordnungswidrigkeiten... 6 IV. Die OWi-Tatbestände im Einzelnen... 9 V. Bußgeldbemessung VI. Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden VII. Besonderheiten in Fällen der Zuständigkeit des Finanzamts als Verwaltungsbehörde reditwesengesetz (WG) Auszug 6a WG Besondere Aufgaben II. Voraussetzungen der Anordnungsbefugnis... 3 III. Rechtsmittel... 7 IV. Abgrenzung zum AWG... 8 V. Exkurs: Finanzsanktionen c WG Automatisierter Abruf von ontoinformationen II. Verpflichtete zur Vorhaltung der onto-abrufdatei... 2 III. Inhalt der onto-abrufdatei... 4 IV. Abrufberechtigte V. Datenschutzaspekte VI. ostentragung VII. Rechtsverordnungsermächtigung b WG Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung Gegenstand, Begriffe, Geltungsbereich (Art. 1 bis 3) Die Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Auftraggebers (Art. 4 bis 7) Die Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Begünstigten (Art. 8 und 9)... 5

12 Inhalt 4. Pflichten zwischengeschalteter Institute; technische Beschränkungen (Art. 12 und 13) Allgemeine Pflichten und Durchführungsbefugnisse (Art. 14 bis 16) Ausnahmeregelungen (Art. 17 ff.) c WG Interne Sicherungsmaßnahmen II. Interne Sicherungsmaßnahmen zur Betrugsbekämpfung (Abs. 1) Grundlagen der Betrugsbekämpfung in Instituten Institutsinterne Zuständigkeit zur Verhinderung betrügerischer Handlungen Inhalt des Betrugsbegriffs Sicherungsmaßnahmen Gefährdungsanalyse zu Betrugsrisiken III. Einsatz von Datenverarbeitungssystemen (Abs. 2) Anforderungen an Datenverarbeitungssysteme Gefährdungsanalyse Gesetzliche Grundlage zur Datenerhebung Befreiungen vom Einsatz von Datenverarbeitungssystemen d WG Vereinfachte Sorgfaltspflichten II. Fallgruppen Elektronisches Geld Einzelne Produkte Besondere Vertragstypen e WG Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung 25 f WG Verstärkte Sorgfaltspflichten II. Zahlungsverkehr mit orrespondenzbanken (Abs. 1)... 3 III. Verstärkte Sorgfaltspflichten im Einzelnen (Abs. 2)... 8 IV. Finanztransfer- und Sortengeschäft (Abs. 3) g WG Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten II. Adressaten der Vorschrift... 2 III. Einzelne Pflichten... 4 IV. Verantwortlichkeit der Geschäftsleiter... 6 V. Rechtliche Probleme... 7 XIX

13 Inhalt 25 h WG Verbotene Geschäfte I. Verbot von Geschäftsbeziehungen mit Bank- Mantelgesellschaften... 1 II. Verbot von payable through accounts... 2 Geldwäscherechtliche Pflichten im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) 1. Allgemeines Geldwäscherechtlich bedeutsame Regelungen im ZAG... 4 a) Erlaubniserteilung... 5 b) Anteilseignerkontrolle... 6 c) Abberufung des Geschäftsleiters... 7 d) Prüfung... 8 e) Geldwäscherechtliche Pflichten für Agenten... 9 f) Ordnungsgemäße Gesundheitsorganisation g) Zweigniederlassung aus dem EWR h) Übergangsvorschriften StGB Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte I. Entstehungsgeschichte... 1 II. Struktur des 261 StGB Überblick über die Regelung... 6 III. riminalpolitische Ziele und Rechtsgut riminalpolitische Ziele riminalpolitischer Erfolg Scheitern des riminalpolitischen Programms onsequenzen für die Auslegung Rechtsgut a) Staatliche Rechtspflege und Ermittlungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden b) Rechtsgüter der Vortaten c) Legaler Wirtschafts- und Finanzkreislauf und Volkswirtschaft d) Innere Sicherheit e) Ergebnis, Rechtsprechung und Auslegung IV. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des 261 StGB im Einzelnen Gegenstand Vortaten a) Generelle Anforderungen an die Vortat b) Vortatenkatalog im Einzelnen c) Auslandstaten Herrühren aus der Vortat a) Unmittelbar aus der Tat herrührende Gegenstände b) Tatmittel XX

14 Inhalt c) Mittelbar auf die Tat zurückzuführende Gegenstände aa) Surrogate: Grundsatz bb) Wertsteigerungen oder verluste cc) Sicherheitsleistung mit kontaminierten Gegenständen. 63 dd) Nutzungen und Früchte ee) Nicht erfasste mittelbare Vorteile d) Auswirkungen der Vermischung sauberer und schmutziger Vermögenswerte e) Spezialregelung des 261 Abs. 1 S. 3 StGB: Geldwäscheobjekte aus Steuerstraftaten f) Nachweis des Herrührens aus einer atalogtat Tathandlungen a) Verschleierungstatbestand, Abs b) Vereitelungstatbestand, Abs c) Isolierungstatbestand, Abs aa) Sich Verschaffen, Abs. 2 Nr bb) Verwahren und Verwenden, Abs. 2 Nr cc) Tatbestandseinschränkungen bei sozial- oder berufsadäquatem Verhalten? (1) Alltagsgeschäfte (2) Strafverteidigerhonorar (3) Andere Rechtsberater d) ontrollierte Transaktionen e) Geldwäsche durch Unterlassen Strafloser Vorerwerb Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz, Abs. 1 und Abs b) Leichtfertigkeit, Abs c) Auswirkungen auf gefährdete Berufsgruppen aa) Vorsatzrisiko bb) Leichtfertigkeitsrisiko (1) Allgemeine Pflichten nach dem GwG (2) Zuständigkeitsverteilung Versuch, Abs V. Rechtsfolgen Strafrahmen und Strafzumessung Einziehung und Verfall, Abs VI. Strafausschließungsgrund bei Vortatbeteiligung, Abs. 9 S Begründung Tatidentität von Geldwäsche und Vortaten des BtMG und der Steuerhinterziehung Alleinige Strafbarkeit der Vortat im Ausland Erwiesensein der Vortat VII. Selbstanzeige, Abs. 9 S VIII. onkurrenzen IX. 262 StGB, Führungsaufsicht XXI

15 Inhalt XXII

Geldwäschegesetz (GwG)

Geldwäschegesetz (GwG) Gelbe Erläuterungsbücher Geldwäschegesetz (GwG) von Prof. Dr. Felix Herzog, Dr. Olaf Achtelik, Prof. Dr. Cornelius Nestler, Dr. Silke Warius 2. Auflage Geldwäschegesetz (GwG) Herzog / Achtelik / Nestler

Mehr

Wie man Wirtschaftskriminalität im Keim erstickt Wirksame Geldwäscheprävention. Nikolaus Sieveking 30. Januar 2014

Wie man Wirtschaftskriminalität im Keim erstickt Wirksame Geldwäscheprävention. Nikolaus Sieveking 30. Januar 2014 Wie man Wirtschaftskriminalität im Keim erstickt Wirksame Geldwäscheprävention Nikolaus Sieveking 30. Januar 2014 Infineon auf einen Blick Das Unternehmen Infineon adressiert mit seinen Halbleiter- und

Mehr

Geldwäsche-Compliance und Transparenzregister

Geldwäsche-Compliance und Transparenzregister Geldwäsche-Compliance und Transparenzregister Erfahrungsaustausch in der Praxis 3. November 2017 in Nürnberg Dr. Tobias Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Steuerrecht www.rudolph-recht.de

Mehr

Ist Ihre Compliance fit für die neue internationale Geldwäscherichtlinie?

Ist Ihre Compliance fit für die neue internationale Geldwäscherichtlinie? Ist Ihre Compliance fit für die neue internationale Geldwäscherichtlinie? 7. Stuttgarter Sicherheitskongress Mittwoch, 8. Juli 2015 Jürgen Rapp M.A. und Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Regierungspräsidium Karlsruhe

Mehr

Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich. Informationsveranstaltung am der IHK Aschaffenburg

Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich. Informationsveranstaltung am der IHK Aschaffenburg Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich Informationsveranstaltung am 27.07.2016 der IHK Aschaffenburg 1. Grundlegende Informationen 2. Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) 2.1 Kundenbezogene Pflichten

Mehr

Neues Geldwäschegesetz: Welche Pflichten muss ich erfüllen?

Neues Geldwäschegesetz: Welche Pflichten muss ich erfüllen? Neues Geldwäschegesetz: Welche Pflichten muss ich erfüllen? Informationsveranstaltung des Regierungspräsidiums Kassel 9. November 2017 Verpflichtete (Aufsicht RP Kassel) Bestimmte Finanzunternehmen Versicherungsvermittler

Mehr

Auf Steuerberater, die in eigener Praxis tätig sind, finden die Pflichten, interne Sicherungsmaßnahmen,

Auf Steuerberater, die in eigener Praxis tätig sind, finden die Pflichten, interne Sicherungsmaßnahmen, Geldwäschegesetz (GwG): Interne Sicherungsmaßnahmen Anordnung der Bundessteuerberaterkammer nach 9 Abs. 4 GwG (Veröffentlicht in DStR 2009, S. 393 f.) Die Bundessteuerberaterkammer trifft aufgrund der

Mehr

Geldwäschebekämpfung und Gewinnabschöpfung

Geldwäschebekämpfung und Gewinnabschöpfung Geldwäschebekämpfung und Gewinnabschöpfung Handbuch der straf- und wirtschaftsrechtlichen Regelungen von Prof. Dr. Felix Herzog, Dr. Dieter Mülhausen 1. Auflage Geldwäschebekämpfung und Gewinnabschöpfung

Mehr

Geldwäschegesetz (GwG) Interne Sicherungsmaßnahmen Anordnung der Wirtschaftsprüferkammer nach 6 Abs. 9 GwG

Geldwäschegesetz (GwG) Interne Sicherungsmaßnahmen Anordnung der Wirtschaftsprüferkammer nach 6 Abs. 9 GwG 1 www.wpk.de/mitglieder/bekanntmachungen-der-wpk/2017/ Geldwäschegesetz (GwG) Interne Sicherungsmaßnahmen Anordnung der Wirtschaftsprüferkammer nach 6 Abs. 9 GwG Die Wirtschaftsprüferkammer trifft nach

Mehr

Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl I, )

Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl I, ) Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl. 2017 I, 1822 1873) Das Gesetz zur Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie ist am 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird der risikobasierte

Mehr

Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung gem. 370a AO

Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung gem. 370a AO Tanja Winter Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung gem. 370a AO Verlag Dr. Kovac Hamburg 2005 VII Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 1 B. 370a AO a.f 5 I. Entstehungsgeschichte und Gesetzesmotive

Mehr

Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl I, ) I. Wer ist Verpflichteter nach dem GwG?

Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl I, ) I. Wer ist Verpflichteter nach dem GwG? Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl. 2017 I, 1822 1873) I. Wer ist Verpflichteter nach dem GwG? 1. Rechtsanwälte Nicht alle Rechtsanwälte unterfallen den Anforderungen des GwG an Verpflichtete.

Mehr

Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl I, )

Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl I, ) Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl. 2017 I, 1822 1873) I. Wer ist Verpflichteter nach dem GwG? 1. Rechtsanwälte Nicht alle Rechtsanwälte unterfallen den Anforderungen des GwG an Verpflichtete.

Mehr

Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl I, )

Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl I, ) Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl. 2017 I, 1822 1873) Das Gesetz zur Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie ist am 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird der risikobasierte

Mehr

Rechtsanwaltskammer Köln. Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl I, )

Rechtsanwaltskammer Köln. Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl I, ) Rechtsanwaltskammer Köln Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl. 2017 I, 1822 1873) Das Gesetz zur Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie ist am 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Mit diesem

Mehr

Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl I, )

Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl I, ) Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl. 2017 I, 1822 1873) Das Gesetz zur Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie ist am 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird der risikobasierte

Mehr

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschebekämpfungsgesetz GwG) Inhaltsübersicht

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschebekämpfungsgesetz GwG) Inhaltsübersicht Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschebekämpfungsgesetz GwG) zuletzt geändert durch Art 1 des Gesetzes vom 8. August 2002 (Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und der

Mehr

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) 1 Begriffsbestimmungen

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) 1 Begriffsbestimmungen Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) Vom 25. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1770) zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. August 2002 (BGBl. I S.3105) 1 Begriffsbestimmungen

Mehr

Geldwäscheprävention bei Unternehmen Mitwirkungspflichten für Unternehmen nach dem Geldwäschegesetz (GWG)

Geldwäscheprävention bei Unternehmen Mitwirkungspflichten für Unternehmen nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Geldwäscheprävention bei Unternehmen Mitwirkungspflichten für Unternehmen nach dem Geldwäschegesetz (GWG) 1. Wer ist vom GWG betroffen? Der Kreis der durch das Gesetz betroffenen Unternehmen ist groß.

Mehr

Nomos. Bank- und kapitalmarktrechtliche Organisationspflichten. Studien zum Bank- und Kapitalmarktrecht. Sangwoo Shin

Nomos. Bank- und kapitalmarktrechtliche Organisationspflichten. Studien zum Bank- und Kapitalmarktrecht. Sangwoo Shin Studien zum Bank- und Kapitalmarktrecht 16 Sangwoo Shin Bank- und kapitalmarktrechtliche Organisationspflichten Ein Vergleich des deutschen und koreanischen Rechts Nomos Studien zum Bank- und Kapitalmarktrecht

Mehr

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) GwG Ausfertigungsdatum: 13.08.2008 Vollzitat: "Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt

Mehr

Geldwäscheprävention Das müssen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler beachten!

Geldwäscheprävention Das müssen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler beachten! Geldwäscheprävention Das müssen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler beachten! Hinweis: Nach dem Geldwäschegesetz gibt es eine Vielzahl von Verpflichteten. In diesem Merkblatt werden jedoch ausschließlich

Mehr

Meldungen zum Transparenzregister nach dem neuen Geldwäschegesetz

Meldungen zum Transparenzregister nach dem neuen Geldwäschegesetz DStV-Forum 11/2017 TB-Nr.: 096/17 Meldungen zum Transparenzregister nach dem neuen Geldwäschegesetz Am 26.6.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Es weitet in Umsetzung europäischer

Mehr

Ulrike Suendorf. Geldwäsche. Eine kriminologische Untersuchung. Luchterhand

Ulrike Suendorf. Geldwäsche. Eine kriminologische Untersuchung. Luchterhand Ulrike Suendorf Geldwäsche Eine kriminologische Untersuchung Luchterhand Teil 1 Einführung 1 Ausgangssituation 2 Methodik der Arbeit 3 Gang der Darstellung 4 Stand der Forschung 4.1 Kriminologische Primärliteratur

Mehr

Geldwäscheprävention Mitwirkungspflichen für Unternehmern

Geldwäscheprävention Mitwirkungspflichen für Unternehmern Geldwäscheprävention Mitwirkungspflichen für Unternehmern Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 Telefax: 02 03-2 65 33 Ziel und Definition Das Gesetz über das Aufspüren von

Mehr

Vertragspartner: Personalausweis Reisepass Sonstiges Ausstellende Behörde: Ausweisnummer: Gültig bis:

Vertragspartner: Personalausweis Reisepass Sonstiges Ausstellende Behörde: Ausweisnummer: Gültig bis: Bitte zurücksenden an: Auskunft nach 11 Absatz 6 GwG 1 für natürliche Personen I. Identifizierung der Kaufvertragspartei Vertragspartner ist Verkäufer Käufer Name, Vorname des Vertragspartners Geburtsdatum

Mehr

Abwehr von Geldwäsche. Gesetzliche Anforderungen und deren Umsetzung

Abwehr von Geldwäsche. Gesetzliche Anforderungen und deren Umsetzung Abwehr von Geldwäsche Gesetzliche Anforderungen und deren Umsetzung Was ist Geldwäsche? Geldwäsche ist das Einschleusen von Werten, die aus bestimmten Vortaten stammen, in den legalen Finanz- u. Wirtschaftskreislauf

Mehr

Leseprobe zu. Müller Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren

Leseprobe zu. Müller Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren Leseprobe zu Müller Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren Praxis Beratung Gestaltung 2. Auflage, 2015, 469 n, broschiert, Monographie / Praxisbuch / Ratgeber ISBN 978 3 504 16564 2 49,80 Vorwort...

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz)

Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 14. August 2002 3105 Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz)

Mehr

Update Geldwäschegesetz. Das neue Risikomanagement für den Makler

Update Geldwäschegesetz. Das neue Risikomanagement für den Makler Das neue Risikomanagement für den Makler Das neue Risikomanagement für den Makler Agenda GwG (alt) neu (Übersicht der wichtigsten Paragraphen) Das neue Risikomanagement Risikoanalyse Firma und Kunde Interne

Mehr

Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor. Warum wurde das Geldwäschegesetz geändert?

Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor. Warum wurde das Geldwäschegesetz geändert? Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor Warum wurde das Geldwäschegesetz geändert? Köln, den 6.11.2012 Übersicht 1. Geldwäsche und die Gefahren für die Wirtschaft 2. Deutschland und sein Ruf als Geldwäscheparadies

Mehr

Pflichten der Anwaltschaft nach dem Geldwäschegesetz vom 13. August 2008

Pflichten der Anwaltschaft nach dem Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 Pflichten der Anwaltschaft nach dem Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 A. Entwicklung der Rechtsgrundlagen Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, fortan:

Mehr

Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG): Interne Sicherungsmaßnahmen Anordnung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe nach 9 Abs.

Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG): Interne Sicherungsmaßnahmen Anordnung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe nach 9 Abs. Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG): Interne Sicherungsmaßnahmen Anordnung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe nach 9 Abs. 5 Satz 2 GwG Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat am 19. Juli 2016 aufgrund

Mehr

Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz

Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Die einzelnen Tatbestände aus 17 GwG und ihre mögliche Ahndung 17 GwG: Bußgeldvorschriften Gemäß 17 Abs. 1 GwG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich

Mehr

Inhaltsübersicht. Einleitung 1

Inhaltsübersicht. Einleitung 1 Inhaltsübersicht Einleitung 1 Teil 1: Geldwäsche und Geldwäschebekämpfung 5 A.Definition und Herkunft des Begriffs Geldwäsche" 5 B. Dimensionen der Geldwäsche auf internationaler und nationaler Ebene 9

Mehr

Boris Mattes. Der strafrechtliche Schutz vor der Ausbeutung der Arbeitskraft unter besonderer Berücksichtigung des 233 StGB

Boris Mattes. Der strafrechtliche Schutz vor der Ausbeutung der Arbeitskraft unter besonderer Berücksichtigung des 233 StGB Boris Mattes Der strafrechtliche Schutz vor der Ausbeutung der Arbeitskraft unter besonderer Berücksichtigung des 233 StGB Hartung-Gorre Verlag Konstanz 2011 Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 A. Einleitung

Mehr

Rechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts

Rechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts Bochumer juristische Studien Bd. 121 Rechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts Uta Becker Universitätsverlag Dr. N. Brockmeyer Bochum 1994 Gliederung Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) GwG Ausfertigungsdatum: 13.08.2008 Vollzitat: "Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt

Mehr

Wertpapierhandelsgesetz: WpHG

Wertpapierhandelsgesetz: WpHG Wertpapierhandelsgesetz: WpHG Kommentar von Dr. Martin Bouchon, Dr. Klaus-Dieter Dehlinger, Prof. Dr. Holger Fleischer, Andreas Fuchs, Niko Jakovou, Prof. Dr. Peter Jung, Dr. Petra Mennicke, Markus Pfüller,

Mehr

FAQ zum Geldwäschegesetz

FAQ zum Geldwäschegesetz FAQ zum Geldwäschegesetz 1. Pflicht zur Identifizierung des Mandanten Welche Angaben sind bei der Identifizierung zu erheben? Es ist danach zu unterscheiden, ob der Mandant eine natürliche Person oder

Mehr

Inhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsübersicht. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 1 KaDitel: Einleitung 1 2. Kapitel: Outsourcing und Datenschutz 3 2.1 Begriff und Bedeutung des Outsourcings von Datenverarbeitung 3 2.2 Beispiele für Formen des DV-

Mehr

Meldeverfahren für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz

Meldeverfahren für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz Meldeverfahren für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz Einleitende Hinweise Am 26. Juni 2017 trat das neue Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)

Mehr

Das Geldwäschegesetz aktuell- Aufgaben und Pflichten im Bereich der Geldwäscheprävention -

Das Geldwäschegesetz aktuell- Aufgaben und Pflichten im Bereich der Geldwäscheprävention - Regierungspräsidium Gießen Das Geldwäschegesetz aktuell- Aufgaben und Pflichten im Bereich der Geldwäscheprävention - - Allgemeinen Regelungen zur Geldwäsche - Aufgaben der Verpflichteten - Zuständigkeiten

Mehr

Inhaltsübersicht. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. Materialienverzeichnis. Gesetzesverzeichnis. Einleitung 1

Inhaltsübersicht. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. Materialienverzeichnis. Gesetzesverzeichnis. Einleitung 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Gesetzesverzeichnis VII IX XIX XXIII XXXV XXXVII Einleitung 1 1. Kapitel: Sklaverei:

Mehr

Achim Diergarten, Steffen Barreto da Rosa. Aktuelle Anforderungen und Umsetzung in der Praxis

Achim Diergarten, Steffen Barreto da Rosa. Aktuelle Anforderungen und Umsetzung in der Praxis Achim Diergarten, Steffen Barreto da Rosa Praxiswissen Geldwäscheprävention Aktuelle Anforderungen und Umsetzung in der Praxis DE GRUYTER Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XXV

Mehr

1 Welcher Güterhändler muss einen Geldwäschebeauftragten bestellen?

1 Welcher Güterhändler muss einen Geldwäschebeauftragten bestellen? Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Köln vom 28.09.2012 zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten bei gewerblichen Güterhändlern nach 9 Absatz 4 Satz 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) 1 Welcher Güterhändler

Mehr

Inhaltsübersicht. Einleitung. Erster Teil Straftatbestände zur Terrorismusbekämpfung im Vorfeld eines Anschlags

Inhaltsübersicht. Einleitung. Erster Teil Straftatbestände zur Terrorismusbekämpfung im Vorfeld eines Anschlags Inhaltsübersicht Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis... XI Abkürzungsverzeichnis... XX Einleitung I. Forschungsgegenstand... 1 II. Forschungsziel... 2 III. Forschungsmethode... 3 IV. Gang der Darstellung...

Mehr

Geldwäscheprävention Mitwirkungspflichten für Unternehmer

Geldwäscheprävention Mitwirkungspflichten für Unternehmer Geldwäscheprävention Mitwirkungspflichten für Unternehmer Ziel und Definition Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) soll verhindern, dass Unternehmen

Mehr

Handbuch der Testamentsvollstreckung

Handbuch der Testamentsvollstreckung Handbuch der Testamentsvollstreckung von Prof. Dr. Manfred Bengel, Dr. Hans-Hermann Klumpp, Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Prof. Dr. Detlev J. Piltz, Prof. Dr. Ulrich Haas, Dr. Bernhard Schaub, Heinrich Eckelskemper,

Mehr

1 GwG-E in der geplanten Fassung vom 11.05.2011

1 GwG-E in der geplanten Fassung vom 11.05.2011 1 GwG-E in der geplanten Fassung vom 11.05.2011 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt

Mehr

Praxiswissen Geldwäscheprävention

Praxiswissen Geldwäscheprävention Praxiswissen Geldwäscheprävention Aktuelle Anforderungen und Umsetzung in der Praxis Bearbeitet von Achim Diergarten, Steffen Barreto da Rosa 1. Auflage 2015. Buch. XXXIV, 418 S. Gebunden ISBN 978 3 11

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung

Inhaltsverzeichnis. Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung Inhaltsverzeichnis Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung I. Gegenstand und Ziel der Arbeit... 1 1. Gegenstand: Der Handelsbrauch... 1 2. Ziel der Arbeit... 4 II. Gang der Untersuchung...

Mehr

Fehlende Waschleistung

Fehlende Waschleistung Fehlende Waschleistung Keyfacts über Geldwäsche - Verdachtsfälle von Geldwäsche sind weiter auf Rekordhoch - Verschärfte Sanktionen bei Versäumnissen nach der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie zu erwarten -

Mehr

Bundes-Immissionsschutzgesetz : BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz : BImSchG Gelbe Erläuterungsbücher Bundes-Immissionsschutzgesetz : BImSchG Kommentar unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm von Prof. Dr. Hans D. Jarass 9.

Mehr

Geldwäscheprävention Mitwirkungspflichten für Unternehmer

Geldwäscheprävention Mitwirkungspflichten für Unternehmer Geldwäscheprävention Mitwirkungspflichten für Unternehmer Ziel und Definition Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) soll verhindern, dass Unternehmen

Mehr

Informationsblatt für Immobilienmakler zum Geldwäschegesetz (GwG)

Informationsblatt für Immobilienmakler zum Geldwäschegesetz (GwG) Informationsblatt für Immobilienmakler zum Geldwäschegesetz (GwG) Geldwäsche - das klingt nach organisiertem Verbrechen und internationaler Kriminalität im ganz großen Stil. Betroffen sind aber nicht nur

Mehr

Vorwort... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XV

Vorwort... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XV IX Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XV Teil I: Einordnung und Hintergründe... 1 1 Überblick... 2 2 Internationale Regulierungsinitiativen... 5 2.1 Regulierungsinitiativen

Mehr

Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Abschnitt 1. Begriffsbestimmungen und Verpflichtete. Abschnitt 2

Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Abschnitt 1. Begriffsbestimmungen und Verpflichtete. Abschnitt 2 Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: GwG Ausfertigungsdatum: 13.08.2008 Gültig ab: 21.08.2008 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: FNA: BGBl I 2008, 1690 FNA 7613-2, GES- TA B064 Gesetz über das Aufspüren

Mehr

Das Geldwäschegesetz (GwG)

Das Geldwäschegesetz (GwG) IHK Leipzig, LVZ und IVD Mitte-Ost Das Geldwäschegesetz (GwG) und Immobilienmakler Rudolf Koch Vizepräsident IVD Leipzig 17.04.2013 Agenda Immobilien und Geldwäsche Was will das GwG Pflichten nach dem

Mehr

Anke von Beckerath (Autor) Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes und Informationsrechte der nationalen Arbeitnehmervertretungen nach dem BetrVG

Anke von Beckerath (Autor) Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes und Informationsrechte der nationalen Arbeitnehmervertretungen nach dem BetrVG Anke von Beckerath (Autor) Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes und Informationsrechte der nationalen Arbeitnehmervertretungen nach dem BetrVG https://cuvillier.de/de/shop/publications/3548 Copyright:

Mehr

Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren von Dr. Peter Link, Dr. Tomas A. van Dorp 1. Auflage Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren Link / Dorp schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität

Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität Bearbeitet von Rüdiger Quedenfeld 4., völlig neu bearbeitete Auflage 2016. Buch. 548 S. Hardcover ISBN 978 3 503 17075 3 Format (B x L): 15,8

Mehr

Informationsblatt für Güterhändler zum Geldwäschegesetz (GwG)

Informationsblatt für Güterhändler zum Geldwäschegesetz (GwG) Informationsblatt für Güterhändler zum Geldwäschegesetz (GwG) Geldwäsche - das klingt nach organisiertem Verbrechen und internationaler Kriminalität im ganz großen Stil. Betroffen sind aber nicht nur weltweit

Mehr

Die neuen Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner Vorsitzender der RSS

Die neuen Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner Vorsitzender der RSS Die neuen Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner Vorsitzender der RSS 1 Rechtsquellen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) 4. Geldwäsche-Richtlinie

Mehr

1. Welcher Güterhändler muss einen Geldwäschebeauftragten bestellen?

1. Welcher Güterhändler muss einen Geldwäschebeauftragten bestellen? Merkblatt zur Allgemeinverfügung der Stadt Frankenthal (Pfalz) vom 07.11.2012 1 zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten 2 bei gewerblichen Güterhändlern nach 9 Absatz 4 Satz 3 des Geldwäschegesetzes

Mehr

Das neue Geldwäschegesetz und das neue Transparenzregister. Kai Osenbrück, M.A. 04. September, Detmold IHK Lippe zu Detmold

Das neue Geldwäschegesetz und das neue Transparenzregister. Kai Osenbrück, M.A. 04. September, Detmold IHK Lippe zu Detmold Das neue Geldwäschegesetz und das neue Transparenzregister Kai Osenbrück, M.A. 04. September, Detmold IHK Lippe zu Detmold Agenda 1. EU - Rechtsrahmen 2. Umsetzung in Deutschland 3. Das neue Geldwäschegesetz

Mehr

Merkblatt zum Kundenfragebogen

Merkblatt zum Kundenfragebogen Merkblatt zum Kundenfragebogen Das Ziel unseres Kundenfragebogens ist es, die uns nach dem Geldwäschegesetz (GWG) auferlegten Pflichten zu erfüllen und die erforderlichen Angaben zur Identität unseres

Mehr

Geldwäsche-Prävention

Geldwäsche-Prävention Geldwäsche-Prävention Herausgegeben von Dr. Doris Wohlschlägl-Aschberger Andrea Cerne-Stark Bernd Fletzberger Elisabeth Florkowski Alfred Fuchs Rudolf Nikolaus Kellermayr Katrin Ressnik Daniel Thelesklaf

Mehr

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit faktischer Vertretungsorgane bei Kapitalgesellschaften

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit faktischer Vertretungsorgane bei Kapitalgesellschaften Die strafrechtliche Verantwortlichkeit faktischer Vertretungsorgane bei Kapitalgesellschaften Von Bernd Groß Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 13 II. Rechtlicher Hintergrund und

Mehr

Elektronische Datenverarbeitung in den neuen medizinischen Versorgungssystemen

Elektronische Datenverarbeitung in den neuen medizinischen Versorgungssystemen llka Heinemeyer Elektronische Datenverarbeitung in den neuen medizinischen Versorgungssystemen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV Einleitung

Mehr

Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT)

Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT) Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT) Jens Puschke Aufbauschema Geldwäsche ( 261 StGB) I. Objektiver Tatbestand 1. Gegenstand aus bestimmter (S. 2) rechtswidriger Tat 2. Verbergen, verschleiern

Mehr

GmbH-Geschäftsführer

GmbH-Geschäftsführer Beck-Rechtsberater im dtv 50703 GmbH-Geschäftsführer Pflichten, Anstellung, Haftung, Haftungsvermeidung, Abberufung und ündigung von Christian ühn 1. Auflage GmbH-Geschäftsführer ühn wird vertrieben von

Mehr

Inhaltsverzeichnis.

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur dritten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Abkürzungsverzeichnis V VI XIII 1. Teil: Darstellung der wesentlichen Elemente 1 I. Der Datenschutz in Österreich 1 II. Die Entwicklung des Datenschutzes

Mehr

MERKBLATT Existenzgründung und Unternehmensförderung

MERKBLATT Existenzgründung und Unternehmensförderung MERKBLATT Existenzgründung und Unternehmensförderung Geldwäschegesetz Die meisten Unternehmen denken: Mit Geldwäsche haben wir nichts zu tun. Ein Irrtum, der bei einer Kontrolle schnell teuer werden kann.

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... XVII. Einleitung Gang der Darstellung... 7

Abkürzungsverzeichnis... XVII. Einleitung Gang der Darstellung... 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XVII Einleitung... 1 Gang der Darstellung... 7 1. Teil: Gesellschaftsrechtliche Grundlagen... 9 A. Der Aktionär Leitbild und Realität in der Versicherungswirtschaft...

Mehr

NEUES GELDWÄSCHEGESETZ VERSCHÄRFT ANFORDERUNGEN AN RECHTSANWÄLTE

NEUES GELDWÄSCHEGESETZ VERSCHÄRFT ANFORDERUNGEN AN RECHTSANWÄLTE NEUES GELDWÄSCHEGESETZ VERSCHÄRFT ANFORDERUNGEN AN RECHTSANWÄLTE TEXT: Rechtsanwalt Rolf Pohlmann Das neue Geldwäschegesetz ist für die Anwaltschaft mit einer Vielzahl an Pflichten verbunden, deren Umfang

Mehr

Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen Landesrecht Nordrhein-Westfalen Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen Handbuch von Andreas Serwe 1. Auflage Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen Serwe schnell und portofrei

Mehr

Ausblick auf kommendes Recht EU und DE

Ausblick auf kommendes Recht EU und DE Regierungspräsidium Gießen Das Geldwäschegesetz aktuell geltendes europäisches Recht geltendes deutsches Recht Ausblick auf kommendes Recht EU und DE Februar 2015, Regierungspräsidium Gießen, Martina Wiegand

Mehr

Das (neue) Geldwäschegesetz: Vom Umgang mit dem schmutzigen Geld

Das (neue) Geldwäschegesetz: Vom Umgang mit dem schmutzigen Geld Das (neue) Geldwäschegesetz: Vom Umgang mit dem schmutzigen Geld Vortrag Handelskammer Bremen Bremen, den 28.11.2011 Referent Jürgen Evers Überblick A. Einführung B. Geldwäschegesetz (GwG) I. Was ist Geldwäsche?

Mehr

Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

Bestellung eines Geldwäschebeauftragten Bestellung eines Geldwäschebeauftragten Erläuterungen zur Allgemeinverfügung vom 15.10.2012 für gewerbliche Güterhändler Mecklenburg-Vorpommern Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Welcher Güterhändler muss einen

Mehr

Beck`sche Musterverträge 50. Gemeinnützige GmbH. von Thomas von Holt, Christian Koch. 2. Auflage

Beck`sche Musterverträge 50. Gemeinnützige GmbH. von Thomas von Holt, Christian Koch. 2. Auflage Beck`sche Musterverträge 50 Gemeinnützige GmbH von Thomas von Holt, Christian Koch 2. Auflage Gemeinnützige GmbH Holt / Koch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Die deutsche Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Die deutsche Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie RECHT Die deutsche Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie Eine Kurzinformation über das neue Geldwäschegesetz INHALT I. Allgemeines... 1 II. Was ändert sich (Übersicht)... 1 1. Struktur des Gesetzes

Mehr

Geldwäsche und Compliance

Geldwäsche und Compliance Compliance für die Praxis Geldwäsche und Compliance Praxisleitfaden für Güterhändler Bearbeitet von Von Jürgen Krais, Rechtsanwalt 1. Auflage 2018. Buch. XVI, 241 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68095 3 Format

Mehr

Die Schweigepflicht des Betriebsrats

Die Schweigepflicht des Betriebsrats Angela Weber Die Schweigepflicht des Betriebsrats PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften VII Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV XXXIII 1. TeihEinführung 1 1 Problemstellung

Mehr

Masterarbeit. Geldwäschebekämpfung in Kreditinstituten. Analyse der Rechtsrisiken für Bankmitarbeiter. Konrad Becker. Bachelor + Master Publishing

Masterarbeit. Geldwäschebekämpfung in Kreditinstituten. Analyse der Rechtsrisiken für Bankmitarbeiter. Konrad Becker. Bachelor + Master Publishing Masterarbeit Konrad Becker Geldwäschebekämpfung in Kreditinstituten Analyse der Rechtsrisiken für Bankmitarbeiter Bachelor + Master Publishing Becker, Konrad: Geldwäschebekämpfung in Kreditinstituten:

Mehr

Makler- und Bauträgerverordnung : MaBV

Makler- und Bauträgerverordnung : MaBV Gelbe Erläuterungsbücher Makler- und Bauträgerverordnung : MaBV Kommentar von Dr. Peter Marcks 9. Auflage Makler- und Bauträgerverordnung : MaBV Marcks schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Verhältnis und Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und Betrug

Verhältnis und Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und Betrug Verhältnis und Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und Betrug von Stefan Tripmaker icarl Heymanns Verlag 2010 Vorwort VII 1. Teil Einleitung 1 A. Problemstellung 1 B. Gang der Darstellung 4 2. Teil

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorschriften für den Bereich der Länder (ab Niedersachsen) Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften

Inhaltsverzeichnis. Vorschriften für den Bereich der Länder (ab Niedersachsen) Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften Einführung Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Abschnitt A: Haushaltsrechtliche Grundlagen für Zuwendungen in Bund und Ländern sowie sonstige zuwendungsbezogene Vorschriften 1. Gemeinsame Vorschriften

Mehr

Der rechtliche Rahmen für Assoziierungen der Europäischen Gemeinschaft

Der rechtliche Rahmen für Assoziierungen der Europäischen Gemeinschaft Cordula Schön Der rechtliche Rahmen für Assoziierungen der Europäischen Gemeinschaft vor dem aktuellen Hintergrund der Annäherungs- und Mitgliedschaftswünsche der mittel- und osteuropäischen Staaten PETER

Mehr

Ratgeber für Bauherren

Ratgeber für Bauherren Beck-Rechtsberater im dtv 50631 Ratgeber für Bauherren Ohne Ärger planen und bauen von Clarissa Blum-Engelke, Dr. Friedrich Wilhelm Lepiorz 2., aktualisierte Auflage Ratgeber für Bauherren Blum-Engelke

Mehr

Das neue Geldwäschegesetz und das neue Transparenzregister. Kai Osenbrück, M.A. 16. Oktober 2017, Siegen IHK Siegen

Das neue Geldwäschegesetz und das neue Transparenzregister. Kai Osenbrück, M.A. 16. Oktober 2017, Siegen IHK Siegen Das neue Geldwäschegesetz und das neue Transparenzregister Kai Osenbrück, M.A. 16. Oktober 2017, Siegen IHK Siegen Agenda 1. EU - Rechtsrahmen 2. Umsetzung in Deutschland 3. Das neue Geldwäschegesetz (GwG-neu)

Mehr

Merkblatt: Pflichten für Steuerberater nach dem Geldwäschegesetz ÜBERSICHT

Merkblatt: Pflichten für Steuerberater nach dem Geldwäschegesetz ÜBERSICHT Merkblatt: Pflichten für Steuerberater nach dem Geldwäschegesetz ÜBERSICHT A Pflichten für ALLE Steuerberater I. Dokumentierte Risikoanalyse II. III. IV. Allgemeine Sorgfaltspflichten 1. Was sind die allgemeinen

Mehr

Begründung. Allgemeiner Teil

Begründung. Allgemeiner Teil 1 von 5 E n t wurf Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Anwendbarkeit vereinfachter Sorgfaltspflichten im Bereich der Anderkonten für Rechtsanwälte, Notare oder Immobilienverwalter

Mehr

Werkstätten für behinderte Menschen

Werkstätten für behinderte Menschen Werkstätten für behinderte Menschen Kommentar von Dr. Horst H. Cramer 3., neu bearb. Aufl. Werkstätten für behinderte Menschen Cramer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: AGG Gelbe Erläuterungsbücher Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: AGG ommentar von Jobst-Hubertus Bauer, Burkard Göpfert, Dr. Steffen rieger 1. Auflage Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: AGG Bauer / Göpfert

Mehr

GELDWÄSCHEPRÄVENTION IN DER PRAXIS

GELDWÄSCHEPRÄVENTION IN DER PRAXIS IHK Spezial Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft GELDWÄSCHEPRÄVENTION IN DER PRAXIS IHK Spezial 15.03.2018 www.schwaben.ihk.de Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich Informationsveranstaltung

Mehr

Hendrik Schulte-Wrede. Arbeitnehmerbeteiligung. Europa DE GRUYTER

Hendrik Schulte-Wrede. Arbeitnehmerbeteiligung. Europa DE GRUYTER Hendrik Schulte-Wrede Arbeitnehmerbeteiligung in Europa DE GRUYTER Inhaltsverzeichnis Teil 1 - Einleitung 1 Teil 2 - Begrifflichkeiten A. Arbeitnehmerbeteiligung - Ausprägungen 7 I. Grundsätzlich 7 II.

Mehr

Der E-POSTBRIEF in der öffentlichen Verwaltung Einsatzoptionen im Sozial- und Steuerverfahren sowie für Berufsgeheimnisträger

Der E-POSTBRIEF in der öffentlichen Verwaltung Einsatzoptionen im Sozial- und Steuerverfahren sowie für Berufsgeheimnisträger Einsatzoptionen im Sozial- und Steuerverfahren sowie für Berufsgeheimnisträger Vorbemerkungen 1 1. Kapitel: Einführung in die Thematik 3 I. Veränderung der Rahmenbedingungen 3 1. De-Mail-Gesetz 3 2. E-Government-Gesetz

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/1000033198. digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/1000033198. digitalisiert durch Teil 1 : Einführung 1 I. Einsatz der Telemedizin im Gesundheits- und Rettungswesen 1 II. Begriffsbestimmung 2 1. Telematik 3 2. Gesundheitstelematik 3 3. Telemedizin 4 4. Präklinische Notfallmedizin und

Mehr

Anwendungshinweise der Bundessteuerberaterkammer zum Geldwäschegesetz. Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 21. April 2009.

Anwendungshinweise der Bundessteuerberaterkammer zum Geldwäschegesetz. Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 21. April 2009. Anwendungshinweise der Bundessteuerberaterkammer zum Geldwäschegesetz Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 21. April 2009. Einleitung Durch das Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung

Mehr