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1 Personalrat für das Technische-, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal TVPR Universität Hamburg November 2015 Inhalt Einladung zur Personalversammlung inklusive der Tagesordnung 3 Blitzlichter zum Thema ZUK 4 Hinweise zur Beantragung von technischen Hilfsmitteln 5 Zusatzversorgung 6 Beihilfe 7 Veranstaltungsangebote der KWB 8 Pflegekurs 9 Freistellung für Bewerbungsgespräch? 10 Wichtig!!! Personalversammlung am 26. November 2015 um 09 Uhr im Hörsaal, VMP 8 Neues aus der JAV 11 Wichtiger Hinweis zur Gleitzeitregelung 11 Versand TVPR-Info 11 Impressum 12

2 2

3 Einladung zur Personalversammlung am Donnerstag, den 26. November ca Uhr Hörsaal Von Melle Park 8 Tagesordnung: Begrüßung Tätigkeitsbericht und Ausblick Der Präsident: Strukturentwicklung der Universität vor dem Hintergrund von Exzellenzinitiative, Studienplatzbedarfen und MINT-Evaluation #uhhhilft Angebote der Universität Hamburg für Geflüchtete Der Kanzler: Perspektiven zum Zukunftskonzept Universitätsverwaltung (ZUK UV) bis Mitte 2016 Nebenwirkungen aus der Umsetzung des Zukunftskonzeptes Gastredner Roland Kohsieck, Gewerkschaft ver.di zur Anhebung des Arbeitnehmerbeitragssatzes in der Zusatzversorgung Gastredner Rainer Senke / Volker Nötzold, Vertreter des TVP im Akademischen Senat, zu Grundordnung und Fakultätenneugründung Sonstiges Hinweis: Die Teilnahme an der Personalversammlung gilt als Arbeits- bzw. Dienstzeit. Die jeweiligen Vorgesetzten sind verpflichtet, den Beschäftigten die Teilnahme an der Personalversammlung zu ermöglichen. 3

4 Blitzlichter zum Thema ZUK Reaktionen auf den Artikel in der Juli-Ausgabe des TVPR-Infos Die verschiedenen Kommentare und Reaktionen haben uns gezeigt, dass das Thema ZUK von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufmerksam verfolgt wird. Interessant sind sowohl die Schilderungen aus der Perspektive der betroffenen Verwaltungsleitungen wie auch aus der Ebene der Sachbearbeitung. In einem Beitrag wird die Wahrnehmung geäußert, dass Führungsebenen und Stabsstellen personell aufgestockt und im Gegenzug die Anzahl der Sachbearbeiterstellen gedeckelt werden. Zudem besteht der Eindruck, dass sich das Gehaltsgefüge in manchen Bereichen bzw. Funktionen in kaum nachvollziehbarer Weise scheinbar verselbständigt. Als Ausfluss des ZUK scheinen sich neue Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten zu entwickeln; teilweise erfolgt Sachbearbeitung auf Zuruf und aufgrund von Vorgaben durch die Führungspersonen, die ihre Vorkenntnisse aus dem Studium und/oder der Privatwirtschaft mitgebracht haben, aber über keinerlei Kenntnisse des Verwaltungshandelns verfügen. Ein Kollege beklagt in diesem Zusammenhang, dass nunmehr sein Fachwissen nicht mehr nachgefragt wird und er eigentlich nicht mehr wisse, wozu er da sei. In anderen Fällen wurde berichtet, dass sich Vorgesetzte mit dem Verweis auf Service für die Wissenschaft zunehmend auf die Kontrolle von persönlichem Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzentrieren. Diese haben sich z.b. in einer fest vorgegebenen Form am Telefon zu melden; die Einhaltung dessen wird mit Kontrollanrufen überwacht. Sie müssen sich abmelden, sobald sie auch nur kurzzeitig das Büro verlassen. Zunehmend beklagen Kolleginnen und Kollegen aus den Verwaltungen der Fakultäten, dass wesentliche Informationen an ihnen vorbei gehen. Teilweise werden die Einstellung von Stud. Angestellten, der Abschluss von Verträgen oder Auftragsvergaben direkt durch Professoren bzw. Projektleiter veranlasst, ohne dass die Verwaltung vor Ort zumindest in Kenntnis gesetzt wurde. Sobald aber eine Angelegenheit in der Sackgasse stecken bleibt, soll eben diese Verwaltung Informationen liefern und eine verfahrene Situation schnellstmöglich retten. Aus diversen Gesprächen ist der Eindruck entstanden, dass die neuen Aufgabenstrukturen a) nicht in jedem Bereich umfassend festgelegt und kommuniziert wurden, b) teilweise Aufgaben vergessen wurden und nun keinen Adressaten haben. 4

5 Zu Ihrer Information: Der Personalrat kann in das Direktionsrecht der Dienststelle nicht eingreifen. Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht) ist in Deutschland das Recht des Arbeitgebers auf Grundlage des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer, (An-)Weisungen zu erteilen. (Definition laut Wikipedia) Was können wir gemeinsam tun? Wir können auf Missstände am Arbeitsplatz hinweisen. Wir können auf Sachverhalte aufmerksam machen. Wir können Fehlverhalten innerhalb der Universität benennen. Sofern Sie wünschen, dass wir als Personalrat Ihr Problem aufgreifen und gegenüber der Dienststelle vertreten, müssen Sie uns persönlich beauftragen für Sie tätig zu werden. Das TVPR-Info ist für Sie und Ihr Anliegen möglicherweise eine geeignete Plattform für einen Erfahrungsaustausch. Nur wenn Probleme den verantwortlichen Personen bekannt gemacht werden, besteht die Möglichkeit der Abhilfe. Im Übrigen behandelt der TVPR Ihre Informationen absolut vertraulich; eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis. Für Ihre Anregungen, Rückmeldungen oder Erfahrungsberichte nutzen Sie bitte die nachfolgende Mailadresse: Hinweise zur Beantragung von technischen Hilfsmitteln für den PC-Arbeitsplatz Im Info vom Juli 2015 wurde o.a. Artikel veröffentlicht. Neben dem Beitrag Zuschuss zu einer PC- Arbeitsbrille wurde auch folgende Information für die Beantragung eines Headsets veröffentlicht: Ebenso ist es möglich für PC-Arbeitsplätze, bei denen gleichzeitig der PC und das Telefon bedient werden muss, ein Headset zu beantragen. Dieses gehört zum Equipment eines PC-Arbeitsplatzes. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an Ihren Vorgesetzten. Dieser wird die Beantragung für Sie gegebenenfalls vornehmen. Folgende Schritte sollten dabei beachtet werden: eine Begehung des Arbeitsplatzes durch die Stabsstelle für Arbeitssicherheit eine Einbindung des arbeitsmedizinischen Dienstes könnte angezeigt sein Die Finanzierung muss vom Vorgesetzten mit Abteilung 7 geklärt werden. 5

6 Die Zusatzversorgung (Ruhegeld) Beschäftigte der FHH haben im Versorgungsfall Anspruch auf ein Ruhegeld, wenn sie mindestens fünf Jahre durchgehend im Bereich der FHH beschäftigt waren. Dieses Ruhegeld ist eine zusätzliche Altersversorgung des Arbeitgebers neben der gesetzlichen Rente. Die Zahlung der Zusatzversorgung beginnt grundsätzlich mit dem Rentenbeginn und muss beim Personalservice beantragt werden. Der Fachbereich Zusatzversorgung im Zentrum für Personaldienste (ZPD) errechnet und zahlt die Zusatzversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stadt Hamburg. Beim ZPD erhalten Sie schon vor Eintritt in den Ruhestand Informationen rund um das Thema Versorgung (Versorgungsberatung), wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Auf den Seiten des ZPD finden Sie weitere Informationen zur Zusatzversorgung: websites/1002/ruhestand/zusatzversorgung/seiten/zusatzversorgung.aspx Dort werden Sie über einen weiteren Link zum Ruhegeldrechner geführt, der Sie zusammen mit einem Leitfaden in die Lage versetzt, Ihr voraussichtliches Ruhegeld selber zu berechnen: fhhportal.stadt.hamburg.de/websites/1002/ruhestand/versorgungsberatung/beschaeftigte/ Seiten/Ruhegeldrechner.aspx Beiträge zur Zusatzversorgung Seit 1999 entrichten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stadt Hamburg einen Beitrag zu den Versorgungslasten. Dieser betrug bisher 1,25 Prozent des steuerpflichtigen Bruttoentgelts. Der Beitragssatz wird ab dem Jahr 2015 stufenweise angehoben, ab 1. Oktober 2015 auf 1,45 Prozent, ab 1. Januar 2016 auf 1,55 Prozent und ab 1. Januar 2017 auf 1,65 Prozent. Über die Erhöhung sind die Beschäftigten mit ihrer aktuellen Gehaltsabrechnung informiert worden. Die Erhöhung ist ein Ergebnis aus den Tarifabschlüssen für die an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) beteiligten Länder. Nicht dazu gehören Hamburg und das Saarland. Aber der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat - wie zu erwarten - beschlossen, die Erhöhung auch auf Hamburg zu übertragen! Dies kommt einer Gehaltskürzung gleich, zumal das Ruhegeld nicht erhöht wird. 6

7 Können Tarifbeschäftigte eine Beihilfe bekommen? Beihilfen ergänzen die Eigenvorsorge. Sie können gewährt werden in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Beihilfeberechtigt sind grundsätzlich aktive und im Ruhestand befindliche Beamtinnen und Beamte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Tarifbeschäftigte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige sind nur dann beihilfeberechtigt, wenn sie vor dem bei der Freien und Hansestadt Hamburg eingestellt wurden, in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen bekommen. Später eingestellte Tarifbeschäftigte sind nicht beihilfeberechtigt. Leistungen, die nicht oder nur zu bestimmten Anteilen durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind, für die aber möglicherweise eine Beihilfe bewilligt werden kann, sind zum Beispiel Zahnersatzkosten, Heilpraktikerleistungen oder Sehhilfen (hier aber nur Gläser keine Gestelle). Weiterhin kommt im Geburts- oder Todesfall eine Pauschalbeihilfe in Betracht. Die Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse wird bei einer möglichen Beihilfefestsetzung in Abzug gebracht. Darüber hinaus wird die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch Höchstsätze begrenzt. Genauere Informationen erhalten Sie im Fachbereich Beihilfe des ZPD. Kontakt: Zentrum für Personaldienste Beihilfe Normannenweg Hamburg Internet: Telefon Sprechzeiten im Kundenzentrum: Montag und Donnerstag 9-13 Uhr, Dienstag Uhr 7

8 Veranstaltungsangebote der KWB Die Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e. V. (KWB) bietet ein großes Angebot an Veranstaltungen und Beratungen rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das Projekt Worklife richtet sich an (Nachwuchs-) Führungskräfte, Personalverantwortliche, Beschäftigte vor und in der Elternzeit und Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist für Beschäftigte der Universität Hamburg kostenlos. Die Projekte der KWB werden aus dem Europäischen Sozialfonds ESF und von der Freien und Hansestadt Hamburg, sowie vom Bund finanziert. Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der KWB: Infoveranstaltung für Beschäftigte mit hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen Aufgrund hoher Nachfrage zum Thema Beschäftigte mit hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen bietet die Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e. V. (KWB) einen Orientierungskurs "Was tun bei Pflegebedürftigkeit?" an folgenden Terminen an: Mittwoch, 18.November 2015, 9:00 bis 12:00 Uhr Dienstag, 8. Dezember 2015, 15:00 bis 18:00 Uhr Themen sind insbesondere: Wann und wie beantrage ich eine Pflegestufe? Wie organisiere und finanziere ich die Versorgung zu Hause? Welche Hilfen und Hilfsmittel gibt es und wie bekomme ich diese? Wo bekomme ich finanzielle Hilfe bei einem Wohnungsumbau? Wo bleibt die/der Pflegebedürftige in dieser Zeit? Referent: Martin Moritz, Geschäftsführer DIE ANGE- HÖRIGENSCHULE Ort: KWB e. V./CeBB Centrum Bildung und Beruf, Große Reichenstr. 14, Hamburg Teilnahme: Die Veranstaltung ist auf zwölf Teilnehmer/-innen begrenzt. Ein Termin stellt eine abgeschlossene Veranstaltung dar. Die KWB bittet daher um Anmeldung mit Nennung des Wunschtermins und ist telefonisch unter oder per E- Mail unter erreichbar. 8

9 Basis- Pflegekurs im UKE für pflegende Angehörige Im Universitätskrankenhaus Hamburg- Eppendorf (UKE) werden für Interessierte 3- tägige Basis-Pflegekurse angeboten. Die Teilnahme ist für Beschäftigte der UHH kostenlos und ist keine Dienstzeit. Die Kurse umfassen jeweils drei Termine und finden von bis Uhr an den folgenden Terminen statt. 17., 18. und 19. November , 16. und 17. Dezember 2015 Bei Interesse melden Sie sich bitte direkt im UKE an: Sozialdienst Montag bis Freitag Uhr Tel.: (040) Fax: (040) Programm: Tag 1 Begrüßung, Wünsche, Fragen und Sorgen Besprechen, Pflegealltag gestalten - mit praktischen Übungen, Aufstehen und Bewegung rund um das Bett, Toilettengang sturzfrei gestalten Tag 2 Soziale Leistungen verstehen - "Welche Rechte habe ich?" Pflegestufen - "Welche ist die richtige?" Kommunikation bei Menschen mit Demenz Pflegealltag gestalten - mit praktischen Übungen Tag 3 Aufbau eines Pflegenetzwerkes Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung; Pflegealltag gestalten - mit praktischen Übungen, Abschluss des Kurses 9

10 Bezahlte Freistellung für Bewerbungsgespräch? Mitarbeiter, die in einem gekündigten bzw. befristeten und nicht weiter verlängerten Arbeitsverhältnis sind, müssen durch den Arbeitgeber zur Stellensuche bezahlt freigestellt werden. Dazu zählen: Vorstellungs- oder Informationsgespräche bei einem anderen Arbeitgeber, Besuch der Arbeitsagentur oder eines Jobcenters, Besuch bei einer privaten Jobvermittlung, Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen durch Eignungstest oder Untersuchungen. Die dafür in Anspruch genommene Zeit muss nicht nachgearbeitet werden. Ein Selbstbeurlaubungsrecht gibt es jedoch nicht. Das bedeutet, dass der Grund und die voraussichtliche Dauer der gewünschten Freistellung mit dem Vorgesetzen, zur Einstellung auf die betrieblichen Bedürfnisse, rechtzeitig (d.h. mindestens 2 Tage vor Freistellung) beantragt und abgesprochen werden muss. Der Name des Arbeitgebers muss, auch auf Verlangen des Vorgesetzten, nicht genannt werden. Die rechtliche Grundlage bildet 629 BGB. 629 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Freizeit zur Stellungssuche Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren. Der Gesetzgeber wollte damit für gekündigte Beschäftigte eine Erleichterung schaffen, eine unmittelbare Anschlussbeschäftigung zu finden. Der Mitarbeiter kann die Freizeit frühestens nach dem Zugang der Kündigung, und höchstens bis zum Ende der Kündigungsfrist einfordern. Es ist dabei egal, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausging. Dies gilt aber nicht nur explizit für unbefristete, sondern auch für auslaufende befristete Arbeitsverhältnisse. Ausgeschlossen davon sind jedoch Arbeitsverhältnisse in der Probezeit und kurzfristige Beschäftigungen. Sollte der freie Tag durch den Chef verweigert werden, kann der Anspruch gerichtlich gegebenenfalls im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht werden. 10

11 Neues aus der JAV Am hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ihre diesjährige Vollversammlung durchgeführt. Die Versammlung war sehr gut besucht. Die stellvertretende Vorsitzende der JAV, Frau Ouhaibi, führte durch die Veranstaltung. Von der Dienststelle war Frau Reichel anwesend, vom TVPR Frau Lewerenz und Frau Dohr. Als Gast konnte Herr Jarchow aus dem Referat 83 begrüßt werden. Frau Ouhaibi berichtete über die Arbeit der JAV und die positiven Erfahrungen, die sie in der Zusammenarbeit mit dem TVPR und den Vertretern der Dienststelle gemacht hat. Die JAV wird vom TVPR bei allen Angelegenheiten, die Jugendliche und Auszubildende betreffen, beteiligt. Die JAV nimmt an den Sitzungen des TVPR teil und bei Bedarf auch an den Dienststellengesprächen. Da einige JAV-Mitglieder durch Beendigung der Ausbildung oder Rücktritt die JAV verlassen haben oder in Kürze verlassen werden, muss zu Beginn des kommenden Jahres neu gewählt werden. Frau Ouhaibi forderte die Auszubildenden auf, sich zur Wahl zu stellen. Kontakt zur JAV können Sie unter: aufnehmen. Wichtiger Hinweis zur Gleitzeitregelung Die Dienstelle hat dem TVPR einen Entwurf zur Neuregelung der Gleitzeit vorgelegt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass vor der Unterzeichnung dieser Vereinbarung Gespräche und Verhandlungen stattfinden müssen. Daher gilt nach wie vor die derzeitige Gleitzeitregelung von Weitere Informationen zur geltenden Gleitzeitregelung finden Sie unter: Achtung! und zu den Durchführungshinweisen unter den folgenden Link: Versand TVPR-Info Das TVPR-Info wird elektronisch und zusätzlich als Papierausgabe versandt, weil nicht jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter auf Ihre / seine Mailadresse zugreifen kann. Abweichende Wünsche können leider nicht berücksichtigt werden, da eine zentrale Zuständigkeit für die Pflege der Adressverteiler nicht mehr gegeben ist. Bis zur Klärung der Zuständigkeit müssen wir leider so verfahren und bitten um Verständnis. 11

12 TVPR-INFO Herausgeber: Personalrat für das Technische-,Bibliotheksund Verwaltungspersonal der Universität Hamburg (ohne UKE), Mittelweg 177 Zugang auch über Klein Fontenay Hamburg Geschäftszimmer: N.N. Tel: FAX E-Fax Personalräte im Personalratsbüro: Doris Lewerenz Achim Schäpermeier Petra Adolphs Stefan Möller Anja Kruse Björn Pamperien V.i.S.d.P.: Personalrat (TVPR) der Universität Hamburg Druck und Versand: Universitätsdruckerei Möchten Sie sich zu bestimmten Themen äußern? Möchten Sie Ihren Kollegen/Innen einen komplizierten Sachverhalt erläutern? Oder möchten Sie uns Anregungen geben, wie wir diese Mitarbeiterinformation interessanter gestalten können? Dann melden Sie sich doch bei uns: Universität Hamburg Personalrat (TVPR) Mittelweg 177 Zugang auch über Klein Fontenay Hamburg universitaet.tvpr@verw.uni-hamburg.de 12

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