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1 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Abteilungsleiter Reinhard Aldejohann Abteilung 5 (Allgemeinbildende Schulen, Förderschulen) - Es gilt das gesprochene Wort - Fachtagung des LWL: Inklusive Schule Eine Chance für alle?! Einführungsvortrag am 4. November 2010 in Münster Sehr geehrter Herr Meier, sehr geehrte Damen und Herren, auch ich darf Sie meinerseits sehr herzlich begrüßen und Ihnen die besonderen Grüße von Frau Ministerin Sylvia Löhrmann ausrichten. Ich freue mich, dass der LWL diese Fachtagung mit dem Thema Inklusive Schule Eine Chance für alle?! in sein Programm aufgenommen und vorbereitet hat. Ich danke dem Veranstalter dafür, dass ich für das Schulministerium zu Ihnen heute sprechen darf. Inklusion ein Begriff, der noch vor wenigen Jahren im deutschen Sprachgebrauch kaum gebräuchlich war. In der Pädagogik war er vermutlich nur Eingeweihten vertraut, in den Naturwissenschaften dagegen ist er ein Fachbegriff. Ihnen, meine Damen und Herren, ist der Begriff Inklusion in seiner Bedeutung für die schulische Bildung unserer Schülerinnen und Schüler sehr vertraut, Sie nähmen sonst nicht an dieser Veranstaltung teil. Und doch trifft man im schulischen Bildungsbereich immer noch Menschen an, die zwar den Begriff vernommen haben, damit jedoch keine konkreten pädagogische Vorstellungen verbinden können. Lassen Sie mich einen kurzen Augenblick bei der Dimension dieses Begriffes bleiben: Viele von uns verbinden mit dem Begriff Inklusion eine herausfordernde große Aufgabe. Dies betrifft sowohl die Komplexität aller damit zusammenhängenden Anforderungen als auch die Planung der zeitlichen Abläufe. Andere wiederum sehen es viel einfacher. Sie sind der Überzeugung, die Inklusion stelle per se ein ehrenwertes und pädagogisch hochwertiges Ziel dar, das einen radikalen und unmittelbaren Anfang verlangt, jetzt und sofort. Es geht mir hier nicht um eine Polarisierung, sondern um die Spannweite der Vorstellungen und Absichten, die Menschen mit dem Begriff Inklusion heute verbinden. Alle, die sich mit diesem komplexen Thema befassen, ahnen die Schwierigkeiten und die Veränderungen, die mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen insbesondere im Artikel 24 im schulischen Bereich auf uns zukommen. Eines ist gewiss: die Zeit ist reif für eine Entwicklung, die mit dem Inkraftsetzen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im März des vergangenen Jahres angestoßen wurde: die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in unseren Schulen und in unserem Bildungssystem muss sich ändern und wird sich ändern. Behinderte Menschen haben wie alle Menschen ein Recht auf Teilhabe. Die Gesellschaft muss ihnen dazu Wege ebnen, dieses Recht wahrnehmen zu können. Nimmt man den Kern der Diskussionen, ja auch der engagierten Streitgespräche, so geht es um einige wenige Fragen: 1

2 Welchen Rechtsanspruch schafft die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im Hinblick auf den Besuch einer inklusiven Schule für jeden einzelnen jungen Menschen? Wie und wann ist ein Rechtsanspruch umzusetzen? Es geht um Bedingungen, Ressourcen, Zeitplanung Wie muss eine inklusive Schule ausgestaltet sein? Welche Parameter muss der Transformationsprozess haben denn unbestreitbar geht es wesentlich um die Ausgestaltung dieses Prozesses? Einen wichtigen Parameter will ich hier nennen: es gibt keine Zugangsbeschränkung zur Gestaltung dieses Transformationsprozesses. Es können nicht nur alle teilnehmen und mitwirken, nein, alle sind aufgerufen, an diesem Prozess mitzuwirken. Schlicht gesagt: es handelt sich bei diesem Prozess um eine gewaltige gesellschaftliche Aufgabe. Die Veranstalter haben meinen Beitrag unter das Thema Perspektiven Visionen gestellt. Visionen zu haben, heißt sich weit vom Boden zu erheben. Das fällt einem pragmatisch geprägten Menschen wir mir nicht leicht. Auch von einem Landesministerium werden Sie weniger Visionen als Taten erwarten. Doch einen bescheidenen Wunsch habe ich schon: Jedem Kind soll es ermöglicht werden, zusammen mit anderen Kindern seiner Umgebung aufzuwachsen. Dazu gehört es auch, gemeinsam dieselbe Schule besuchen zu können. Zu den Perspektiven will ich jetzt kommen. Sie sollen rationalen Diskursen zugänglich sein, Veränderungen ermöglichen und planvolles, transparentes Handeln initiieren. Dies sind wir den Menschen schuldig. Wo stehen wir heute im Blick auf Inklusion in NRW? Lassen Sie uns kurz den Blick schweifen: Wir haben ein differenziertes Förderschulsystem mit sehr leistungsfähigen Schulen und engagierten Lehrkräften. Die historische Entwicklung dieses Systems dürften die meisten von Ihnen kennen. Dazu will ich nur eine Triebfeder für diese Entwicklung unterstellen: alle, die für dieses System und in diesem System Verantwortung getragen haben und sie heute noch tragen, wollen den ihnen anvertrauten jungen Menschen die beste Bildung und Erziehung zukommen lassen. Eine solche Absicht stelle ich jedem Pädagogen, mindestens bis zum Beweis des Gegenteils. Neben dem differenzierten Förderschulsystem haben wir ein ebenfalls historisch gewachsenes gegliedertes Schulsystem. Beiden Systemen gemeinsam liegt bekanntlich die Auffassung zugrunde, dass junge Menschen am besten, d. h. am erfolgreichsten in Schulen erzogen und ausgebildet werden können, für die sie nach ihren jeweils gemeinsamen, gleichartigen Fähigkeiten und Leistungsmöglichkeiten ausgewählt und unterrichtet werden. Dahinter verbirgt sich die Überzeugung, homogene Lerngruppen arbeiten erfolgreicher als heterogene Lerngruppen. In beiden Systemen sind die starren Abgrenzungen jedoch längst aufgehoben: Eine beachtliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird nicht in Förderschulen unterrichtet, sondern im Gemeinsamen Unterricht der Grundschule (23%) und in der Sekundarstufe I der Regelschulen (unter 10%). Und im allgemeinbildenden Schulsystem in NRW besuchen ebenfalls nicht wenige Schülerinnen und Schüler integrierte Gesamtschulen. Im Übrigen: Sie wissen, die 2

3 Landesregierung erweitert das Angebot integrierter Schulbildung ab dem nächsten Schuljahr um die Gemeinschaftsschule. Wir sehen, die Entwicklungen haben nicht an den Systemgrenzen halt gemacht. Die Entwicklungen schreiten weiter voran, weil viele Eltern keine Selektion nach Schulformen für ihre Kinder wünschen, sondern gemeinsamen Unterricht mit allen Kindern. Das gilt für Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Schließlich verbinden sich mit dem gemeinsamen Lernen pädagogische und soziale Ziele. Der Koalitionsvertrag weist die Umsetzung der Inklusion als eines der fünf bildungspolitischen vorrangigen Themen neben der Gemeinschaftsschule, dem Ausbau des Ganztags, der Entlastung von G 8 und der Weiterentwicklung der individuellen Förderung und der Unterrichtsentwicklung aus. So kann ich Ihnen einige Perspektiven aufzeigen, in denen diese Entwicklung im Sinne eines Transformationsprozesses vorangebracht werden kann. Es geht um eine geplante, verantwortungsvolle Systemsteuerung im schulischen Bildungswesen. Dazu wird Frau Ministerin Löhrmann den begonnenen Gesprächskreis fortsetzen. Stellschrauben des Transformationsprozesses zur inklusiven Schule sind: Ressourcensteuerung, Systementwicklung in den Regelschulen und Förderschulen, z. B. die weitere Öffnung bereits beschrittener Wege, Anbahnung neuer Wege, z. B. die Aufnahme von Kindern ohne Behinderung in Förderschulen, die Weiterentwicklung der KsF, die Qualitätssicherung durch Fortbildung und Ausbildung der Lehrkräfte. Kernanliegen der Landesregierung ist neben der individuellen Förderung jeder Schülerin und jeden Schülers die Entwicklung einer Kultur des Behaltens in den Schulen. Schulen gehen grundsätzlich die Verpflichtung ein, einmal aufgenommene Schülerinnen und Schüler zu den vorgesehenen Abschlüssen zu führen. Kinder nicht mehr in eine andere Schulform abschulen zu können ist eine besondere Herausforderung. Sie ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Inklusion zu sehen. Ein weiterer Schritt zu einer inklusiven Schule ist die Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts in der Grundschule sowie der integrativen Lerngruppen in der Sekundarstufe I. Eine erste Marke hat die Landesregierung damit gesetzt, dass die Stellen für die integrativen Lerngruppen in der Vorlage für den Nachtragshaushalt 2010 um 188 Stellen erhöht werden sollen. Damit können die erforderlichen Stellenressourcen für die derzeitig eingerichteten integrativen Lerngruppen an den allgemeinbildenden Schulen gesichert werden. Für die kommenden Jahre ist eine entwicklungsgemäße Anpassung dieser Stellen vorgesehen. Einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Inklusion sieht die Landesregierung in der Einführung eines Elternwahlrechts auf einen Förderort in der Regelschule. Dies ist bekanntermaßen nicht unumstritten, setzt es bis auf Weiteres ein Nebeneinander von Regelschulen und Förderschulen voraus. Dieses Elternwahlrecht wird im Transformationsprozess ein bedingtes Recht sein. Da nicht jede Schule so ausgestattet werden kann, dass sie alle Kinder, unabhängig von ihrem individuellen Förderbedarf oder einer Behinderung angemessen unterrichten kann, beispielsweise mit den erforderlichen Ausstattungen, kann diese Entwicklung über entsprechend ausgestattete Schwerpunktschulen verlaufen, die in erreichbarer Nähe für die Schülerinnen und Schüler liegen. Einen weiteren Zugang zur Inklusion bilden die Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Rahmen eines Pilotprojekts. Die ersten KsF sind vor zwei Jahren eingerichtet worden. Mit Beginn dieses Schuljahres sind es 50. 3

4 Hier stehen systemische Entscheidungen an, die im Rahmen des Vorhabens getroffen werden müssen. Da geht es u.a. um die Dauer des Pilotprojekts bislang sind 3 Jahre vorgesehen, danach würden die ersten KsF im nächsten Jahr auslaufen. Entscheidungen stehen auch im Blick auf die Ressourcenabsicherung an. Wünschenswert ist eine angemessene Verlängerung der Pilotphase, verbunden mit einer schulaufsichtlichen Auswertung der Erfahrungen und einer wissenschaftlichen Evaluation des Pilotprojekts. Schließlich geht es um eine Schärfung und Konkretisierung des Auftrags der KsF. Schließlich will ich Ihnen noch einige Hinweise zu einem Inklusionsplan geben. Im Koalitionsvertrag ist ein landesweit gültiger, auf Landesgesetzen basierender Inklusionsplan für den Bereich der inklusiven Bildung angekündigt worden, der Schritte und Maßnahmen beschreibt, die in den nächsten Jahren notwendig sind, um ein inklusives Bildungssystem zu gestalten. Für einen Inklusionsplan sind u. a. folgende Parameter zu beachten: Inklusion ist nicht teilbar (Die Forderung nach einem inklusiven Schulsystem bezieht sich auf alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf, es können keine Förderschwerpunkte ausgeschlossen werden) Inklusion bedeutet Barrierefreiheit (entsprechend der Entwurfsfassung der derzeit in der Überarbeitung stehenden KMK- Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung meint der Begriff Barriere hier nicht nur die Überwindung räumlich und sächlicher Barrieren, sondern auch den Aufbau von Einstellungen und Haltungen der personellen Umwelt) Inklusion erfordert einen rechtlichen Rahmen Inklusion gelingt nur in planvollen Schritten Auftrag des Inklusionsplans und Verbindlichkeit (Stichworte: Rechtssicherheit, Konnexität, Verantwortlichkeit und Federführung) Perspektiven des Inklusionsplans (Stichworte zu Themenketten: Definition der Förderschwerpunkte - Etikettierungserfordernis/ Auflösung des Etiekettierungs-Ressourcen-Dilemmas/ Position der allgemeinen Schule/Förderschule öffnen/rahmenbedingungen für komplexere Behinderungen Standortmöglichkeiten flexibilisieren) Inklusion baut auf Beteiligung und Mitwirkung aller Beteiligten Verpflichtung des Landes und der Kommunen zur Erstellung und Realisierung von regionalen Inklusionsplänen Klärungsbedarfe: Berücksichtigung des Zusammenhangs zwischen dem Schulentwicklungsplan (der Regionen vor Ort) und dem Inklusionsplan (rechtliche/finanzielle Fragestellung/Konnexität) Inklusion braucht professionelle Qualität Fachliche Qualität der individuellen, sonderpädagogischen Förderung sicherstellen Lehrerausbildung/Fortbildung: Zertifikation von Sonderpädagogen und Weiterbildung von Lehrkräften der allgemeinen Schulen aller Schulstufen und Schulformen langfristige Perspektive: Verankerung sonderpädagogischen Grundwissen im Studium der aller Lehrämter Inklusion überwindet Schnittstellen Gestaltung der Übergänge in der Schulbiografie von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen.(Stichworte: Elementarbereich Primarstufe; Übergang Schule Beruf) 4

5 Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe Inklusion braucht Zeit Inklusion und Integration eine inzwischen längst verstummte Diskussion im Zusammenhang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Auch hieran können wir Entwicklungen in den Diskussionen gegenüber 2008 und 2009 festmachen. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie wollen, so war dies eine kurze Reise in eine Landschaft, die wir kennen und umgestalten wollen hinüber in eine Landschaft, die wir uns wünschen. Sie ist in vielen Bereichen noch auszumalen und auszugestalten. Sie wir alle sind aufgerufen, daran mitzuwirken. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit. 5

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