Gefahrstoffe und. Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. Dipl.-Ing. Annette Wilmes Mitarbeiterin der BAuA

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1 Gefahrstoffe und Gefährdungsbeurteilung im Betrieb Dipl.-Ing. Annette Wilmes Mitarbeiterin der BAuA

2 Inhaltsverzeichnis Einleitung Rechtssetzung Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Neues aus dem Ausschuss für Gefahrstoffe Neues zum EMKG

3 Übersicht EG Verordnung Richtlinie DE Gesetz oder Rechtsverordnung Gesetz Rechtsverordnung Bürger:

4 EU-Verordnungen gelten in allen Mitgliedsstaaten. Sie werden nicht in nationales Recht umgesetzt. EU CLP - Verordnung REACH - Verordnung Biozidprodukte - Verordnung Harmonisierung durch gemeinsame Regeln um Störungen im gemeinsamen Markt zu vermeiden.

5 Ziel aller Regelungen Schutz der Gesundheit und der Umwelt durch: Maßnahmen beim Inverkehrbringen und beim Umgang dabei: Berücksichtigung von Gefahreneigenschaften, Wirkstärke, Exposition

6 Was wird geregelt? Umweltschutz Arbeitsschutz Verbraucherschutz

7 EU-Richtlinien EU-Richtlinien werden auf Grundlage von Artikel 114 oder 153 des EU-Vertrages erlassen und müssen von den Mitgliedsstaaten innerhalb einer Umsetzungsfrist in nationales Recht umgesetzt werden. Richtlinien nach Artikel 114 richten sich an den Hersteller Arbeitsschutzrichtlinien sind typische Richtlinien nach Artikel 153

8 Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten Rahmenrichtlinie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 89/391/EG Arbeitsschutzgesetz 1995 Sicherheit und Gesundheit mit chemischen Arbeitsstoffen 98/24/EG Schutz vor kanzerogenen und mutagenen Arbeitsstoffen 2004/37/EG Gefahrstoffverordnung 2005 / 2010 / 2013

9 Ermächtigungsgrundlage der Gefahrstoffverordnung Sprengstoffgesetz [SprengG] ARBEITSSCHUTZGESETZ [ArbSchG] CHEMIKALIENGESETZ [ChemG] GEFAHRSTOFFVERORDNUNG [GefStoffV] Neufassung, Oktober 2010

10 Gefährdungsbeurteilung Einatmen Hautkontakt Brand und Explosion Verschlucken

11 GefStoffV 2015 Überarbeitung und Zusammenführung der Grundvorschriften zum atmosphärischen Explosionsschutz der GefStoffV mit den Regelungen der BetrSichV

12 Gefährdungsbeurteilung 6 (4) Brand- und Explosionsgefährdungen sind schon immer bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dieser Absatz wurde in Bezug auf die Ermittlung konkretisiert und ergänzt. Sind gefährliche Mengen und Konzentrationen vorhanden. Sind Stoffe vorhanden, die in gefährlicher Weise miteinander reagieren. Sind auslösende Bedingungen oder Zündquellen vorhanden Sind schädliche Auswirkungen von Bränden oder Explosionen auf die Gesundheit und Sicherheit möglich. Dabei ist die Eigenschaft, Tätigkeit, Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel und Verfahren zu berücksichtigen.

13 GefStoffV 2016 Dienstweg Referat III b3 Gefahrstoffe Chemikaliensicherheit Bio- und Gentechnik Betriebs- und Anlagensicherheit André Große Jäger Entwurf geht in die Ressortabstimmung Unterabteilung III a Arbeitsschutz n. b. Abteilung III Britta Loskamp 4 Staatssekretäre Yasmin Fahimi u. Anette Kramme Ministerin Andrea Nahles

14 GefStoffV 2016 Artikelverordnung Artikel 1: Gefahrstoffverordnung Artikel 2: Betriebssicherheitsverordnung Artikel 3: Folgeänderung Kabinettbeschluss Ziel: Oktober 2016

15 Anlass für die GefStoffV 2016 Vollständige Umstellung auf CLP: Auch für Gemische

16 Kabinettfassung GefStoffV 2016 Wegfall aller Bezüge auf Stoff- und Zubereitungsrichtlinie Verweis auf die Gefahrengruppen der CLP-Verordnung Auflistung der Gefahrenklassen Umstellung auf CLP-Begriffe: Zubereitung Gemisch Krebserzeugend karzinogen ( 10) Erbgutverändernd keimzellmutagen

17 Fehlende Prüfdaten oder unzureichende Informationen auf Akute Toxizität Reizung Erbgutveränderndes Potential Hautsensibilisierung Toxizität bei wiederholter Applikation Akut Tox. 3 (giftig) Ätz-/Reizwirkung Kat.2 Keimzellmutagen Kat. 2 Hautsensibilisierend Kat. 1 Spezifische Zielorgan Toxizität (STOT RE Kat. 2)

18 Zugangsbeschränkung, Fachkunde und Unterweisung Akut Toxische Gefahrstoffe Kat. 1, 2 und 3 Spezifische zielorgantoxische Kat. 1 Krebserzeugend, keimzellmutagen 1A oder 1B Fachkundig und Unterweisung gilt auch für Reproduktionstoxisch Kat 1A oder 1B Atemwegssensibilisierend Stoffe die nach altem Recht als gesundheitsschädlich eingestuft waren sind ausgenommen.

19 Gut zu wissen Wir müssen weiterhin mit zwei Kennzeichnungssystemen leben Bis können noch Alt-Bestände ab verkauft werden. Aus Sicherheitsgründen: Gefahrstoffe und in Originalgebinden lassen nicht um etikettieren Beide Systeme müssen verstanden werden, solange sie nebeneinander benutzt werden.

20 GHS-Poster der BAuA helfen bei der Orientierung Kapitel-Nr. im Anhang I CLP VO Alte Kodierung Gefahrenbezeichnung Kennzeichnungselement Kodierung der Einstufung Zusätzliche Informationen zu Änderungen

21 Umwandlungstabelle für Stoffe hilfreich Anhang VII Umwandlungstabelle

22 Gemische sind ANDERS Für physikalische Gefahren keine Umwandlung Geänderte Einstufungskriterien Andere Konzentrationsgrenzwerte Neue Tests am Gemisch durchführen Akute Toxizität STOT einmalige / wiederholte Exposition Neue Berechnungsverfahren Ätz/Reizwirkung auf die Haut Schwere Augenschädigung/Augenreizung Sensibilisierung Reproduktionstoxizität Akute Toxizität Aquatische Toxizität

23 Internetseite

24 Verbindliche Grenzwerte AGW BGW BOELV TRGS 900 TRGS /37/EG 98/24EG 2009/148/EG AGW = Arbeitsplatzgrenzwert BGW = Biologischer Grenzwert BOELV = Binding Occupational Limit Values (Grenzwerte der EU) Luftkonzentrationswerte und biologische Grenzwerte Blei, Benzol Vinylchlorid, Hartholzstaub, Asbest

25 Beurteilungsmaßstäbe (BM) BM TRGS MAK IOELV DNEL Ausländische Grenzwerte ERB BM in stoffspezifischen TRGS MAK = Maximale Arbeitsplatzkonzentration verabschiedet von der DFG Senatskommission IOELV = Arbeitsplatzrichtkonzentrationen 98/24/EG DNEL = Derived No Effekt Level (REACH) Ausländische Grenzwerte = Grenzwerte anderer Staaten Nicht rechtsverbindlich

26 Beurteilungsmaßstäbe Sind als Einzelfälle zu betrachten und in stoffspezifische TRGS zu erläutern Grundsätzlich Schutz der Beschäftigten wird gewahrt Schichtmittelwert und Kurzzeitwert Kontrolle für die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen Ausnahmen bei Überschreitung in TRGS zu beschreiben Maßnahmenplan (3 Jahre) Nach Veröffentlichung Aufnahme in TRGS 900 und 910*

27 Neue Beurteilungsmaßstäbe 1 µg/m³ für Chrom VI (Risiko 4:1000) Umsetzung für den Arbeitsschutz in der Metall-TRGS 0,05 mg/m³ AGS-Beschluss vielleicht im Herbst Alter TRK-Wert 50 µg/m³ 50 µg/m³ für Quarz Maßnahmenorientierung in TRGS 559, wird an den neuen BM zurzeit angepasst in 1-2 Jahren Alter Beurteilungsmaßstab 150 µg/m³

28 REACH Verfahren SVHC/ Zulassung Chromtrioxid SVHC Identifizierung Kandidatenliste Priorisierung Entscheidung Aufnahme in Anhang XIV WER? WANN? Initiert von DE ECHA MSC ECHA 2010 MSC / 2012 EU-COM 2013 Aufnahme Datum letztmögliche Zulassung Sunset Datum Genehmigung Zulassungsantrag Bis zu 2 Jahre nach Antragstellung Stellt sicher dass nach Sunset weitergearbeitet werden darf Nachher keine Verwendung ohne Zulassungsantrag Links:

29 Rest-Risiken Cr(VI) ECHA- RAC erstellte Referenzkurven für die Beziehung zwischen Exposition und Risiko. Beste Schätzung ausgehend von der aktuellen wissenschaftlichen Literatur Für Cr 6+ ergibt die Beziehung bei einer Exposition (8 Std Arbeitszeit/Tag, 40 Jahre Lebensarbeitszeit) von 1 µg/m 3 ein Risiko von 4: 1000 Bedeutet: Über 40 Jahren 4 Krebsfälle auf 1000 Vollzeit- ArbeitnehmernRAC nimmt an, dass die Kurve linear ist. Also 0,1 µg/m 3 4 : In REACH ist das Restrisiko Basis für Schätzung der Gesundheitsschäden bei Weiterverwendung von Chromtrioxid. Link:

30 Beurteilungsmaßstab NanoGBS 500 µg/m³ für Nano GBS (A-Staub) Biobeständig Keine spezifische Toxizität Nanoskalige Form Industrieruß Titandioxid Aluminiumoxid Alumniumsilikat Gilt nicht für faserförmige Nanomaterialien oder für Nanomaterialien mit spezifischer Toxizität.

31 Was sind Nanomaterialien? Strukturen, die in einer oder mehr Dimensionen nanoskalig (1-100 nm) sind. 1 Nanometer ist 1 Milliardstel Meter 10 7 m 10-1 m 10-9 m Zellinhalt 100 nm DNA 0,5 nm Atom 0,2 nm

32 Anwendungsbeispiele Nanotechnologie hat das Ziel: Strukturen, Geräte und Systeme zu schaffen und zu nutzen, die neue Eigenschaften und Funktionen besitzen. Krebstherapie (magnetisierbare Nanoteilchen) Sonnencreme (Titandioxid als UV-Filter) Flachbildschirme mit Carbonnanotubes (wenig Energie, hohe Auflösung) Nanopapier (Farbe verschmiert nicht, löst sich selbst nicht in Wasser) Zahnfüllungen, Zahnprothesen (ästhetisch, einfach handhabbar, verschleissfest) Wasserstoff, das Benzin der Zukunft, (Energiegewinnung, Speicherung)

33 Neues zu Staub Es ist unmöglich, Staub wegzublasen, ohne dass eine Menge Leute anfangen, zu husten Zitat von Prinz Philip, Herzog von Edinburgh

34 Warum ist Staub gefährlich? Grober Staub wird in die oberen Atemwege abgelagert. Obere Atemwege Eigebettet in einer Schleimschicht transportieren kleine Flimmerhärchen den Staub Richtung Rachen. Dort werden sie verschluckt oder abgehustet Der ausgelöste Hustenreiz schützt die Lunge.

35 Warum ist Staub gefährlich? Einatembarer Staub kann bis in die Luftröhre und in den Bronchien gelangen. Untere Atemwege Sehr feiner Staub gelangt bis in die tiefen Atemwege den Bronchiolen bis in die Lungenbläschen (Alveolen)

36 Warum ist Staub gefährlich? Natürlicher Reinigungsmechanismus Lange Zeiträume hohe Staubmengen langsam Fresszellen beseitigen Staub Natürlicher Reinigungsprozess zunehmend überlastet

37 Neue TRGS 504 Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub 1. Anwendungsbereich 2. Begriffsbestimmungen 3. Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung 4. Schutzmaßnahmen 5. Vorgehensweise zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung 6. Arbeitsmedizinische Prävention 7. Anhang: Anforderungen an die Erstellung branchen- oder tätigkeitsspezifischen Hilfestellungen

38 Allgemeiner Staubgrenzwert Allgemeiner Staubgrenzwert E-Staub ist der gesamte Staub der über die Atemwege aufgenommen wird. AGW = 10 mg/m³ A-Staub ist der Anteil, der die Alveolen und Bronchien erreicht AGW (alt) = 3 mg/m³ AGW (neu) = 1,25 mg/m³ Dichtebezogene Umrechnung: AGW = 0,5 x Materialdichte

39 Übergangsregelung (bis zum ) Bedingung: Mindestens Beurteilungsmaßstab von 3,0 mg/m³ als Schichtmittelwert erreicht Und 1. aktuelle Gefährdungsbeurteilung liegt vor 2. Anhang I Nr. 2.3 Gefahrstoffverordnung ist umgesetzt 3. Hilfreich: technische Schutzmaßnahmen wurden als branchenübliche Verfahrens- und Betriebsweisen beschrieben und sind umgesetzt. 4. Maßnahmenkonzept für Einhaltung von AGW 1,25 mg/m³ ist erstellt. 5. Beschäftigte wurden über die Gefährdung und zusätzliche Schutzmaßnahmen informiert. 6. Atemschutz wird Verfügung gestellt und bei Expositionsspitzen getragen

40 Schutzleitfaden Staub Beschaffung, erste Inbetriebnahme und Betreiben von Erfassungseinrichtungen Die Beschäftigten werden unterwiesen und geschult Bedienung der Arbeitsmittel Risiken Verwendung und Aufbewahrung PSA Gestaltung des Arbeitsverfahrens Absaugung, abgesaugte handgeführte Maschinen, Luftreiniger Wirksamkeitsprüfung, Wartung und Instandhaltung AGW Einhaltung Reinigen

41 Schutzleitfaden Staub Weitere Anforderungen: Anforderungen an Atemschutz Filtergeräte mit Atemanschlüssen (i.d.r. Masken, Hauben oder Helme) mit trennbaren Partikelfiltern (z.b. Halbmaske mit Filter P2 oder Helm mit Gebläse und Partikelfilter TH2P) Filtergeräte als partikelfiltrierende Halbmasken (z.b. FFP2) sowie Isoliergeräte Arbeitsmedizinische Untersuchungen Alveolengängige Staubfraktion fällt unter die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung

42 Neue TRGS 504 Nummer 4: Schutzmaßnahmen 4.1 Grundlegende Schutzmaßnahmen 1 Staubarme Materialien und Verfahren 2 Technische Schutzmaßnahmen (Kapseln, Absaugen, Raumlüftung) 3 Organisatorische Schutzmaßnahmen (Abtrennung der Bereiche! Voraussetzungen für Hygiene!) 4 Persönliche Schutzmaßnahmen 4.2 Tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen 1 Lagern (Silos, Schüttgüter.. 2 Transportieren, Fördern (LKW, Kipper, Bagger, Bänder, Leitungen 3 Handhaben von Schüttgut und Pulvern (Füllen, Sieben, Mischen, Entsorgen ) 4 Spanende Bearbeitung (Schneiden, Trennen, Schleifen, handgeführte Maschinen ) 5 Reinigungsarbeiten (Staubsauger, Feucht und Nassverfahren ) 6 Staubemission im Freien

43 Jenseits des Regelwerkes Konkrete Aktionen im wichtigsten Staub-betroffenen Sektor: Aktionsprogramm Staubminimierung beim Bauen auf Initiative des BMAS. Vorgehensweise der BG BAU zur Staubminimierung Öffentlich deutlich machen, dass Staub ein Problem ist, das die BG BAU verstärkt ansprechen mus.s Auf Baustellen verstärkt zu Staub beraten - Hier müssen Sie etwas tun, die BG BAU unterstützt sie dabei sogar finanziell. Bei extremen Staub-Situationen Aufsicht verstärken.

44 Positivlisten Geräte

45 Positivlisten Produkte

46 Förderung auch finanziell BG BAU unterstützt Anschaffung staubarmer Techniken abgesaugte Systeme (Handmaschinen und Staubsauger) Hohlbohrer, Staubminderung auf Fahrstraßen, BG BAU fördert Bau-Entstauber, Entstauber höherer Leistungsfähigkeit Vorabscheider Luftreiniger Abbruchhämmer mit Bau-Entstaubern Einwegkartons

47 Arbeitsschutzprämien

48 Gefahrstoffschutzpreis 2016 Staubfreie Einsatzstoffe Fertigmörtel und Fertigspachtel vermeiden Staub beim Anmischen Hierfür ist der Preisträger MAPEI GmbH beispielhaft Innovatives Container-System von MAPEI (MAPEBOX) - Staubfreies Anmischen - Perfekte Materialentnahme durch Doppelbodentechnologie - Lieferung auf Europalette, leicht mit Hubwagen transportierbar - Für viele MAPEI-Spachtelmassen erhältlich - Einfach wie Papier zu entsorgen

49 Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe

50 Tätigkeit In einem Rührkessel wird das Pigment Goldbronze eingefüllt. (Dauer 30 Minuten) Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: Gefahrenhinweise: H315: Verursacht Hautreizungen H335: Kann die Atemwege reizen

51 Taschenscheibe Schritt 1 Gefährlichkeitsgruppe A

52 Taschenscheibe Schritt 2 Freisetzungsgruppe: mittel

53 Taschenschreibe Schritt 3 Mengengruppe: mittel

54 Maßnahmenbedarf - Einatmen Mindeststandards Emissionsmindernde Maßnahmen Geschlossenes System Nicht länger als 2 DIN A4 Seiten. Checklisten zur Maßnahmendokumentation

55 Neue Schutzleitfäden 100 Freie Lüftung 101 Bereitstellen und Lagern 110 Organisations-und Hygienemaßnahmen Einatmen 240 Staubarbeitsplätze (Grundsätze)

56 Neue Schutzleitfäden zur Lösemittelabfüllung Z/Gefahrstoffe/Arbeiten-mit- Gefahrstoffen/Videos/Schutzleitfaeden -Loesemittel.html

57 Weitere Tätigkeitsspezifische Hilfestellungen Wingis auf der Seite der Bau BG GisChem Gefahrstoffinformationssystem auf der Seite der BG RCI Sozialer Dialog und Praxisleitfaden Quarzfeinstaub der BG RCI Staubarme Bearbeitungssysteme der Bau BG Staubarme Produkte

58 Schritt 1-3 Haut Gefährlichkeitsgruppe HB über H315 Kleine Wirkfläche, weil nicht die ganze Haut exponiert ist Lange Wirkdauer, weil Stoff i. d. R. nicht sofort entfernt wird.

59 Ergebnis Haut Maßnahmenstufe 1 Schutzleitfaden 120 geringer Maßnahmenbedarf Maßnahmenstufe 2 Schutzleitfaden 250 Erweiterter Maßnahmenbedarf einschließlich Feuchtarbeitsplatz und hautsensibilisierende Stoffe Maßnahmenstufe 3 Substitution geschlossenes System

60 EMKG kompakt, als App Beauftragt mit Brand und Explosion

61 Tätigkeitsbeispiel Kosmetikerin Nagellack entfernen mit Aceton (30 Min.) Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: Gefahrenhinweise: H225: Flüssigkeit und Dampf entzündbar H319: Verursacht schwere Augenreizung H335: Kann die Atemwege reizen H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen Arbeitsplatzgrenzwert: ppm Annette Wilmes

62 Gefährdung durch Brand und Explosion Brand- und Explosionsgefährdung durch Stäube, Flüssigkeiten Aerosole, Gase und Dämpfe Zündquellen Foto: Fox Agentur FOX

63 Einstiegsfragen 1) Sind Gefahrstoffe mit folgender Einstufung vorhanden? H200-H290, EUH001, EUH006, EUH014, EUH018, EUH019, EUH044 CLP-Verordnung R1 R19, R30, R44 Stoffrichtlinie 2) Werden Stoffe mit folgenden Eigenschaften verwendet? Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 60 C und 370 C bei erhöhter Anwendungstemperatur Feststoffe, die erfahrungsgemäß brennbar sind (Papier, Holz.) Stoffe, die bei der vorhandenen Anwendungstemperatur zum Brennen neigen/ explosionsfähig sind (Ammoniak, Chlor, Sprühnebel von Heizöl)

64 Einstiegsfragen 3) Geht von den vorhandenen Arbeitsstoffen im Betrieb eine Staubbelastung aus? 4) Ist der Unterschied zwischen Oberflächentemperatur und der Flammpunkte der verwendeten Flüssigkeiten < 5 C bei reinen Flüssigkeiten? < 15 C bei halogenfreien Lösemittelgemischen? 5) Werden Arbeitsstoffe im Betrieb mechanisch zerkleinert, bearbeitet, auf Förderbändern transportiert (feiner Abrieb)? 6) Werden Arbeitsverfahren angewendet, bei denen es zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen kann?

65 Schritt 1: Gefährlichkeitsgruppe H-Satz R-Satz GG Kein H-Satz Kein R-Satz pc-a H226, H252, H280, H281, H290, EUH 206, EUH209A H222, H223, H224, H225, H228, H229, H251, EUH018, EUH209 R10 R11, R12, R18, R30 pc-b pc-c H242, H261, H270, H271, H272, EUH006, EUH014, EUH044 H200, H201, H202, H203, H204, H205, H220, H221, H230, H231, H240, H241, H250, H260, EUH001, EUH019 R5, R6, R7, R8, R9, R14, R15, R16, R44 R1, R2, R3, R4, R17, R19 pc-d pc-e

66 Schritt 1: Gefährlichkeitsgruppe Ist keine Einstufung vorhanden, bestimmen Sie die Gefährlichkeitsgruppen über den Zustand Ihres Gefahrstoffes: Feststoff Flüssigkeit pc-c pc-a Ausnahmen Brennzahlen im Sicherheitsdatenblatt BZ 2-3: pc-a BZ 4-6: pc-b nicht brennbar & nicht explosionsfähig pc-a

67 Schritt 2: Bestimmung der Mengengruppe Schätzen Sie die eingesetzte Menge des Gefahrstoffes ab. klein mittel groß ml/g l/kg m³/t Die eingesetzte Menge bezieht sich auf die eingesetzte Menge pro Tätigkeit!

68 Schritt 3: Schätzen Sie die Freisetzungsgruppe des Gefahrstoffes ab Feststoffe (Staub) niedrig mittel hoch Flüssigkeiten (Siedepunkt* oder Dampfdruck) *gilt für die Arbeit bei Raumtemperatur Granulat, Pellets, Wachs körnig: Staub, der sich nach einiger Zeit wieder absetzt (z.b. Waschmittel, Zucker) feinpulvrig: Staub, der einige Minuten in der Luft bleibt (z.b. Mehl, Toner) mehr als 150 C 50 bis 150 C weniger als 50 C weniger als 0,5 kpa 0,5 bis 25 kpa mehr als 25 kpa

69 Schritt 4: Bestimmung der Maßnahmenstufe EMKG Modul Brand und Explosion Kombinieren Sie hierfür folgende Parameter zu einer Maßnahmenstufe: Gefährlichkeitsgruppe Mengengruppe Freisetzungsgruppe. Nutzen Sie die nachfolgende Tabelle um Ihre Maßnahmen für Gefährdung durch Einatmen abzuleiten.

70 Freisetzungsgruppe Gefährlichkeitsgruppe Menge niedrig mittel hoch klein Gefährdung durch Brand und Explosion pc-a mittel groß Maßnahmenstufe 1 Maßnahmenstufe 1 Maßnahmenstufe 1 Maßnahmenstufe 1 Maßnahmenstufe 1 Maßnahmenstufe 2* Maßnahmenstufe 1 Maßnahmenstufe 2* Maßnahmenstufe 2* klein Maßnahmenstufe 1 Maßnahmenstufe 1 Maßnahmenstufe 1 pc-b pc-c mittel groß klein mittel groß Maßnahmenstufe 1 Maßnahmenstufe 2* Maßnahmenstufe 2* Maßnahmenstufe 2* Maßnahmenstufe 2* Maßnahmenstufe 3* flüssig: Maßnahmenstufe 1 Maßnahmenstufe 1* Maßnahmenstufe 1 fest: Maßnahmenstufe 2 flüssig: Maßnahmenstufe 2 Maßnahmenstufe 2* Maßnahmenstufe 2 fest: Maßnahmenstufe 3 Maßnahmenstufe 2* Maßnahmenstufe 3 Maßnahmenstufe 3 pc-d Beratung pc-e Beratung * : Brandschutzmaßnahmen sind ausreichend

71 EMKG Modul Brand und Explosion Tätigkeiten mit schlechter Lüftung Bei Tätigkeiten mit schlechter Lüftung kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Durchmischung des Gefahrstoffs mit dem verbleibenden Luftsauerstoff für einen Brand oder eine Explosion ausreicht. Es wird eine Maßnahmenstufe höher gewählt Beispiele: Tanks Apparate Silos Inneres von Rohrleitungen Inneres von Abwasserbehandlungsanlagen Auffangräume (Tanktassen) Schächte Gruben Kanäle Hohlräume oder -körper in Bauwerken Hohlräume oder -körper in Maschinen nicht ausreichend belüftete Räume Räume unter Erdgleiche Containern Behälter

72 Maßnahmenbedarf Maßnahmenstufe 1 Maßnahmenstufe 2 Maßnahmenstufe 3 immer anwenden Grundmaßnahmen + Allgemeine Brandschutzmaßnahmen = Schutzleitfäden 1xx Technische Maßnahmen + Erweiterte Brandschutzmaßnahmen Vorbeugender Explosionsschutz tätigkeitsspezifische Zündquellenvermeidung = Schutzleitfäden 2xx Geschlossenes System + Hohe Brandschutzmaßnahmen Anlassbezogene/tätigkeitsspezifische Zündquellenvermeidung Konstruktiver Explosionsschutz = Schutzleitfäden 3xx Annette Wilmes

73 Wirksamkeitsprüfung EMKG Modul Brand und Explosion Schutzleitfäden können als Checkliste genutzt werden Organisation der Prüfungen und Ergebnisse dokumentieren Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen regelmäßig prüfen Konzentrationsmessung evtl. erforderlich bei unvermeidbaren Zündquellen Geräteprüfung durch befähigte Person

74 EMKG Kompakt Neu mit Brand und Explosion Eine schnelle Hilfe zur Einschätzung der Gefährdung vor Ort.

75 EMKG -Poster

76 Taschenscheibe Brand und Explosion - Ergebnis Annette Wilmes

77 Weitere Informationen Alle Informationen finden Sie unter: Über neue Module, Workshops, Fortbildungen bleiben Sie über unseren EMKG-Infobrief informiert! Anmeldung unter: Foto: BAuA Dipl.-Ing. Annette Wilmes Gruppe 4.6 Gefahrstoffmanagement Foto: BAuA Dipl.-Ing. Iris Schweitzer-Karababa Gruppe 4.6 Gefahrstoffmanagement Foto: Wiechen Katharina Wiechen, M.Sc. Gruppe 4.6 Gefahrstoffmanagement

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