NRW inklusiv eine Gesellschaft für alle!

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2 NRW inklusiv eine Gesellschaft für alle! Aufbruch in ein inklusives NRW : Sechs Jahre UN-Behindertenrechtskonvention Inklusion in Wickede, Bürgerstuben 21. Mai 2014 Josef Neumann MdL 2

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4 1965

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6 Aktion Sorgenkind

7 Der Große Preis in den 1980 ér Jahren

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10 Handlungsaufforderung: UN-Behindertenrechtskonvention (2006); Ratifizierung durch Bund 2009 Inklusion ist ein Menschenrecht: Paradigmenwechsel: Integration Inklusion Dahinter steht der Diversity- Ansatz: Es ist normal, verschieden zu sein! 10

11 Grundsätzliches In NRW leben rund 2,7 Mio. Menschen mit Behinderung, davon 1,7 Mio. Schwerbehinderte Behindertenpolitische Programme/Gesetze der letzten Jahre: Teilhabe für alle Neues SGB IX (2001) 11

12 Landespolitik Dezember 2010: Landtag beschließt mit Enthaltung (FDP) Inklusion in den Schulen Juli 2011: Einbringung des rot/grünen Leitantrages Auf dem Weg in ein inklusives NRW zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Landtag Januar 2012: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration beschließt den rot/grünen Leitantrag März 2012: Antrag SPD/Grüne zur inklusiven Schule kommt in den Landtag September 2012: Referentenentwurf zum 9. Schulrechtänderungsgesetz/ Verbändeanhörung Oktober 2013 Landtag beschließt 9. Schulrechtsänderungsgesetz 12

13 Gegenwart und Zukunft 13

14 Aktionsplan: Eine Gesellschaft für alle- NRW inklusiv Peer-counseling : Nicht ohne uns über uns, Experten in eigener Sache Beteiligung der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung auf Landesebene Empowerment 14

15 Themenbereiche und Handlungsfelder Aktionsplan soll Handlungsleitfaden werden: Aufgaben- und Zielvereinbarung Konkrete Maßnahmen/Ziele: Umsetzungspartner Zeitplan Kosten 15

16 Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe Ressortübergreifende Arbeits- und Lenkungsgruppe beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) seit Sommer

17 Konkrete Normenprüfungen Vereinbarkeit aller landesrechtlichen Regelungen mit der UNBehindertenrechtskonvention, u.a.: Behindertengleichstellungsgesetz Wahlgesetze Landesbauordnung Wohn- und Teilhabegesetz Landespflegegesetz Kinderbildungsgesetz 17

18 Inklusion beginnt im Kindesalter Beratungsinfrastruktur Erkennen und Bewerten von Einschränkungen Frühförderung inklusive Kindertagesstätten 18

19 Schule Rund 1,998 Mio. SchülerInnen, davon ca Förderschülerinnen u. schüler ( in Förderschulen, in Regelschulen), Inklusionsquote 29,65% [Stand ] Demografischer Wandel und Inklusion stellen alle Schulen vor neue Herausforderungen 244 von 693 Förderschulen erreichen bereits heute nicht die Mindestschülerzahl Bericht des Landesrechnungshofes zu den Förderschulen ( ) - Kritik zur Ressourceneffizienz 19

20 Schule Ziel: Rechtsanspruch auf Inklusion auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention 20

21 Inklusive Schule Ab 2014: grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine inklusive Beschulung (Einstieg 1. bzw. 5. Schuljahr) notwendige Ressourcen: Unterstützungssysteme, Kooperationsund Brückenlösungen, Schwerpunktschulen, Fort- und Weiterbildungsangebote 21

22 Eingeleitete Maßnahmen im Schulbereich - Kompetenzteams in allen 53 Schulamtsbezirken - Derzeit Qualifikation von 300 Moderatorinnen und Moderatoren für die Lehrerfortbildung - Seit Februar 2013: Berufsbegleitende Qualifikation für Lehrerinnen u. Lehrer für sonderpädagogische Förderung (500 pro Jahr) - Rd zusätzliche Lehrerstellen für Inklusionsbedarf bis 2017/18 22

23 Einigung zur Konnexität - Inklusive Schule Vereinbarung zwischen Landesregierung und allen 3 kommunalen Spitzenverbänden am 10. April 2014 Nach 20 Verhandlungsrunden Inhalte der Vereinbarung: Ausgangspunkt: neues Klemm-Gutachten zu finanziellen Auswirkungen am Beispiel Krefeld und Kreis Minden-Lübbecke Jahresanteil Land 35 Mio. : 25 Mio. p.a. für Investitionen (Korb 1, Schulträgeraufgaben) + 10 Mio. jährlich unbefristete Pauschale (Korb 2, Unterstützung schulischer Inklusion) 175 Mio. über 5 Jahre Ab 2015 jährliche Überprüfung des Jahresanteils, ggf. Anpassung des Betrages Prüfauftrag: Mehrbedarf an Integrationshelfern an Regelschulen Landesmittel stehen zur Verfügung 23

24 Einigung zur Konnexität - Inklusive Schule DETAILS: 3 Elemente, orientiert an Klemm: a) Schulträgeraufgaben (KORB 1) b) Unterstützung der schulischen Inklusion (KORB 2) c) Steuerung Integrationshelfer 24

25 Einigung zur Konnexität - Inklusive Schule a) Schulträgeraufgaben Pauschaliert ab 2014/2015 Aufteilung an Träger nach Schülerzahlen Überprüfung gem. 4 Abs. 5 KonnexAG b) Unterstützung der schulischen Inklusion Dauerhaft pauschaliert ab 2015 Für nichtlehrendes Personal Hälftig an Kreise/Städte, hälftig an Kommunen mit Jugendamt Verteilungsmodalitäten unterliegen Revision c) Steuerung Integrationshelfer Untersuchung Entwicklung Aufwendungen der Integrationshilfe Zeitraum 5 Jahre / erstmalig Landesseitige Nachsteuerung KORB 2 bei überproportionalem Anstieg gegenüber Förderschulen 25

26 Einigung zur Konnexität - Inklusive Schule FAZIT: Gesamtsumme deutlich über veranschlagtem Betrag des Gutachtens Planungssicherheit statt Schwebezustand Kommunen mit Rückendeckung für offensive Inklusionspolitik Land und Kommunen Hand in Hand, damit Inklusive Gesellschaft, nicht Kostendiskurs im Zentrum! 26

27 Hochschulen inklusiv gestalten Barrierefreie Hochschule für Studierende und Lehrende (Inklusives Curriculum) Zukünftig Vorbereitung aller Lehrkräfte auf Herausforderung der Inklusion zusätzliche Studienplätze in Sonderpädagogik bis 2018 (Uni Bielefeld, Köln, Paderborn, Siegen, Wuppertal) 27

28 Berufliche Inklusion Schaffung von Arbeitsplätzen direkt auf dem ersten Arbeitsmarkt Eigentum verpflichtet Mehr Übergänge aus der WfbM in den ersten Arbeitsmarkt umsetzen Integrationsunternehmen ausbauen Gendergerechte Rahmenbedingungen 28

29 Eingeleitete Maßnahmen Neues Übergangssystem Schule-Beruf 1000 zusätzliche betriebsintegrierte Außenarbeitsplätze für WfbM-Mitarbeiter Fachbeirat Arbeit u. Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen eingerichtet Überprüfung der Wirksamkeit bestehender Fördermaßnahmen, Impulse zur Weiterentwicklung/Neukonzeptionierung 29

30 Inklusive Gesundheitsversorgung Barrierefreiheit Informations- und Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung Qualifizierung des medizinischen und pflegerischen Personals 30

31 Selbstbestimmte Teilhabe im Alter Wohnungspolitik/Quartierlösungen Existenzsichernde Grundsicherung Pflegerische Leistungen Haushaltsnahe Dienstleistungen Partizipation im Prozess 31

32 Gesellschaftliche Teilhabe Sport Freizeit Kultur Ehrenamt Institutionelle Teilhabe an politischer Entscheidungsfindung 32

33 Demokratie & Inklusion Aktives und passives Wahlrecht rechtlich zwar geregelt Aber: praktische Umsetzung oftmals nicht gewährleistet Beispiele: nicht barrierefreie Wahllokale; praktische Ausübung eines politischen Mandats oft schwierig, aber auch Wahrnehmung von politischen Mandatsträgern mit Behinderungen Weiterführende Informationen: UN-Studie zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben (UN-Dok. A/HRC/19/36 vom ), abrufbar unter: 33

34 Kampagne zur Bewusstseinsbildung Ziel: Schaffung einer Kultur inklusiven Denkens und Handelns Maßnahmen: Einrichtung einer Kreativwerkstatt: Erfahrungsaustausch, Entwicklung neue Projekte Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Bürgerforen, Plakate, Radio-/Fernsehspots etc.) Kooperationspartner der Kampagne: u.a. Stiftungen, Verbände, Wirtschaft 34

35 Inklusionsbeirat Berufung durch Landesregierung im Dezember 2012 Alle Landesressorts im Beirat vertreten Geschäftsführung beim MAIS Ziel: Einbindung behindertenpolitisch relevanter Akteure (Wohlfahrts-, Landschafts-, Arbeitgeberverbände; Landes-Behindertenbeauftragter u.a.) 35

36 Inklusionsbeirat Aufgaben: Monitoring, Impulsgeber, Moderator, Promotor Einrichtung von Fachausschüssen beim Beirat, u.a.: Arbeit und Beschäftigung Partizipation Barrierefreiheit Bildung (Vorsitz: MSW) 36

37 Forderungen an den Bund eigenständiges Leistungsrecht zur Sicherung der Inklusion stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe Weiterentwicklung der Bundesgesetze im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention 37

38 Inklusion bedeutet: Mehrwert für Alle Menschenrecht und soziale Gerechtigkeit sind unteilbar und erfordern von SozialdemokratInnen Handeln auf allen staatlichen Ebenen Der Glaube an das Gelingen schafft Potenziale und Perspektiven, die es zu nutzen gilt! 38

39 Das hat auch kaum jemand für möglich gehalten Foto: Klaus Lehnartz, Bundespresseamt 39

40 Nächste Stufe der Umsetzung der Inklusion in NRW Auswertung der bereits eingeleiteten Maßnahmen Rechtliche Umsetzung der UNBRK in Landesrecht Auswirkung des GroKo-KoaV auf NRW 40

41 Inklusives Recht Gemäß Aktionsplan und UN-BRK Normprüfung konsequent umsetzen und verrechtlichen Entwicklung eines INKLUSIVEN RECHTS d.h. Landesrecht inklusionfähig ausgestalten Ziel: möglichst Meidung von Sonderrecht und Sondereinrichtungen 41

42 Aktionsplan NRW Sachstandsermittlung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen Insbesondere hinsichtlich zeitlicher und struktureller Umsetzung Sachstand der Maßnahmen zur öffentlichen Bewusstseinsbildung Unterrichtung des Parlamentes durch die Landesregierung Arbeitsergebnisse des Inklusionsbeirates vorstellen 42

43 Bewusstsein für Inklusion stärken Durch Inklusionsbeauftragte und Inklusionskonzepte den Prozess der Inklusion in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben voranbringen Wirtschaftsverbände, IHKs, Handwerkskammern u. Gewerkschaften durch Zielvereinbarungen ebenfalls in den Inklusionsprozess einbinden 43

44 Beteiligung Artikel 4 Abs. 3 UN-BRK als Auftrag (3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein. 44

45 Beteiligung Weiter Ernst machen mir Empowerment, Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache und in Fragen der Inklusion intensiv beteiligen (vgl. soziale Inklusion als Bekenntnis zu Beteiligungsorientierung generell) Stärkung des Inklusionsbeirates und seiner Fachbeiräte durch rechtliche Verankerung 45

46 Monitoring/Evaluation Lebenslagenreport zu Menschen mit Behinderung (vgl. angelaufene Berichterstattung Lebenslagen älterer Menschen in NRW) 46

47 Gleichheit und Verschiedenheit zusammen denken UN-BRK Artikel 2 Ermöglichung von Teilhabe Im Sinne dieses Übereinkommens [ ] bedeutet angemessene Vorkehrungen notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die [ ], wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können ; 47

48 Gleichheit und Verschiedenheit zusammen denken bedeutet universelles Design ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können. Universelles Design schließt Hilfsmittel für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen, soweit sie benötigt werden, nicht aus. 48

49 Barrierefreiheit Barrierefreiheit möglichst umfassend begreifen und rechtlich umsetzen Sensibilität für mentale, sprachliche, pragmatische Barrieren Abbau mentaler Barrieren der Gesamtgesellschaft Stärkere Berücksichtigung und Wichtung der Bedürfnisse von Menschen mit geistiger und Schwerbehinderung 49

50 Sprache Zugang zu Leichter Sprache erleichtern = Leichte Sprache stärken und Verwendung promoten In Gesetzgebung und Verwaltung: Begrifflichkeiten (Wortgebrauch) an UNBRK anpassen Verordnung für Kommunikationshilfen für alle Betroffenen schaffen 50

51 Wohnen KoaV NRW, S.82 Die Landschaftsverbände sollen auch in Zukunft für alle stationären wie ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen zuständig bleiben. Dies werden wir in einem Ausführungsgesetz regeln. Hilfen aus einer Hand auch für die komplementären Unterstützungsformen im Sozialraum Personenzentrierung [ ] weg von Wohnheimen, hin zu selbstbestimmten Wohnformen Dabei wollen wir auch, dass das unterstützte selbstständige Wohnen auch für Menschen mit intensivem und vielfältigem Unterstützungsbedarf weiterentwickelt und ausgebaut wird. 51

52 Wohnen Selbstbestimmtes Wohnen fördern Akzent auf ambulanten Wohnformen (Erfolgsmodell) Alleinzuständigkeit von LVR und LWL für Eingliederungshilfen/Wohnen: KoaV NRW fordert gesetzliche Regelung, bisher nur Verordnung Betroffenenfeindliche Bürokratie eindämmen, Transparenz erhöhen, 52 Schnittstellen abbauen

53 KoaV Bund Schwerpunkt inklusiver Arbeitsmarkt Eingliederung junger Menschen mit Behinderungen in eine Berufsausbildung Aktive Arbeitsmarktpolitik Integration in allgemeinen Arbeitsmarkt Fachpersonal in Jobcentern Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung Übergang Werkstätten erster Arbeitsmarkt erleichtern, Budget für Arbeit 53

54 KoaV Bund Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen Prüfung Bundesteilhabegeld Eingliederungshilfe: modernes Teilhaberecht statt Fürsorgesystem Personenzentriert: persönliche Bedarfe Beteiligungsverfahren Leistungen aus einer Hand = Schnittstellen überwinden 54

55 KoaV Bund Finanzen Neuregelung Eingliederungshilfe über Bundesteilhabegesetz, Entlastung Kommunen = 5 Mrd. Euro p.a., bis dahin: zunächst 1 Mrd. Euro p.a. Außerdem: Kultur für alle, Einbezug des Inklusionsgedankens Sportförderung und Inklusion ausbauen 55

56 KoaV Bund Bildungsforschung: Schwerpunkt Inklusion im Bildungssystem Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen (Zentren) 56

57 Fazit für NRW Ohne landesrechtliche Verankerung ist eine nachhaltige Umsetzung der UN-BRK nicht möglich! Recht schafft Inklusion. 57

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