Landeshauptstadt Hannover Datum

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1 Landeshauptstadt Hannover Datum Einladung zur 7. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am Donnerstag, 17. August 2017, Uhr, im Bürgergemeinschaftshaus Ahlem (Sitzungssaal), Wunstorfer Landstr. 59, Hannover Tagesordnung: I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L 1. Eröffnung der 7. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung 2. P R O T O K O L L E 2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am bereits übersandt Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am wird gesondert übersandt Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am wird nachgereicht - 3. Informationen der Verwaltung zur Flüchtlingssituation im Stadtbezirk 4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE 5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N 5.1. A N H Ö R U N G E N Neuabgrenzungsvorschlag FFH-Gebiet 342 Binnensalzstelle am Kaliwerk Ronnenberg / Binnensalzstelle an der Fösse Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens an das Verfahrensführende Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Drucks. Nr. 1769/2017 mit 2 Anlagen) - bereits übersandt Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover (Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage) - wird nachgereicht

2 6. I N T E G R A T I O N S B E I R A T 6.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (Drucks. Nr /... mit... Anlagen) - wird ggf. nachgereicht - 7. A N F R A G E 7.1. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) Fußballfeld des Jugendtreffs "El Dorado" (Drucks. Nr /2017) 8. A N T R Ä G E 8.1. der SPD-Fraktion Parkverbot für LKWs ab 7,5 t im Safariweg/ Badenstedt (Drucks. Nr /2017) 8.2. von Bezirksratsherrn Bretthauer (FDP) Straßenausbaubeitrag außer Kraft setzen (Drucks. Nr /2017) - bereits übersandt Anbringung "Grüner Pfeil" an der Kreuzung Empelder Straße B65 unter der Brücke Richtung Empelde und Carlo-Schmid-Allee von Norden Rechtsabbieger in Heisterbergallee (Drucks. Nr /2017) 8.3. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.) "City-Tree" im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt errichten (Drucks. Nr /2017) 9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates 9.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (Drucks. Nr /... mit... Anlagen) - wird ggf. nachgereicht - II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L [...] Göbel Bezirksbürgermeister - 2 -

3 Landeshauptstadt Hannover Datum Protokoll zur 7. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am Donnerstag, 17. August 2017, Bürgergemeinschaftshaus Ahlem, Wunstorfer Landstraße 59, Hannover Beginn: 18:35 Uhr Ende: 20:25 Uhr Anwesend: (verhindert) Bezirksbürgermeister Göbel Stellv. Bezirksbürgermeisterin Nolte-Vogt Bezirksratsherr Alfermann Bezirksratsherr Ates (Bezirksratsherr Breitkreuz) Bezirksratsherr Bretthauer Bezirksratsfrau Dudda Bezirksratsfrau Eggers Bezirksratsherr Egyptien Bezirksratsfrau Grammel Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek (Bezirksratsherr Hirche) Bezirksratsherr Höhne Bezirksratsfrau Klebe-Politze Bezirksratsfrau Loß Bezirksratsherr Lukanowski Bezirksratsherr Rosenzweig Bezirksratsherr Sorge Bezirksratsherr Stamer Beratende Mitglieder: (Ratsfrau Falke) Ratsherr Seidel (Ratsherr Wiechert) (SPD) (Bündnis 90/Die Grünen) (SPD) (SPD) (CDU) (FDP) (CDU) (SPD) (PIRATEN) (DIE LINKE.) (SPD) (AfD) (CDU) (SPD) (CDU) (AfD) (ab 18:40 Uhr) (Bündnis 90/Die Grünen) (SPD) (CDU) (DIE LINKE.) (CDU) (bis 19:10 Uhr) (CDU) Verwaltung: Herr Graen Frau Klinschpahn-Beil Frau Müller Herr Öktem Frau Sufin Presse: Frau Haak (Frau Steiner) (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung) (Fachbereich Jugend- und Familie) (Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün) (Fachbereich Personal und Organisation) (Fachbereich Personal und Organisation) (Wochenblätter) (Stadtanzeiger) - 1 -

4 TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie Beschlussfähigkeit fest. Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt die Bezirksratsmitglieder, die Vertreter*innen der Verwaltung sowie die übrigen Anwesenden. Frau Müller aus dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün steht für Nachfragen unter Tagesordnungspunkt Neuabgrenzungsvorschlag FFH-Gebiet 342/Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover - zur Verfügung. Zur Tagesordnung gibt es folgende Anmerkungen: Bezirksbürgermeister Göbel weist darauf hin, dass der Bericht Informationen zur Versorgung des Stadtbezirks mit Kita-Plätzen kurzfristig angekündigt wurde. Für den Bericht und die damit verbundenen Nachfragen steht Frau Klinschpahn-Beil, Bereichsleiterin im Fachbereich Jugend und Familie, zur Verfügung. Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt Frau Klinschpahn-Beil und erläutert, dass zur Erweiterung der Tagesordnung über die Dringlichkeit abgestimmt werden muss. Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über die Dringlichkeit des Berichts. Der Dringlichkeit wird einstimmig zugestimmt. Der Bericht wird als Tagesordnungspunkt 11. aufgenommen. Bezirksbürgermeister Göbel schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt direkt vor der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde zu behandeln. Er bittet um Abstimmung über die geänderte Tagesordnung. Die so geänderte Tagesordnung wird ohne Aussprache einstimmig genehmigt. TOP 2. P R O T O K O L L E TOP 2.1. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 4. Sitzung am Bezirksbürgermeister Göbel erkundigt sich über Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche. Bezirksratsfrau Dudda bittet zu ergänzen, dass unter TOP der Grund der Sitzungsunterbrechung aufgenommen werden soll. Herr Öktem erläutert, dass der Vorschlag zur näheren Ausführung zum Grund der Sitzungsunterbrechung von ihm in der Sitzung am unterbreitet wurde. Er sichert zu, die Ergänzungen entsprechend aufzunehmen. Bezirksratsherr Höhne bittet um einen geeigneten Formulierungsvorschlag für die Ergänzung. Herr Öktem verweist darauf, dass gewünschte Ergänzungen und/oder Änderungen zum Protokoll gewöhnlich die Person näher zu definieren hat, die mit der vorliegenden Fassung des Protokolls nicht einverstanden ist

5 Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung von 18:40 Uhr bis 18:42 Uhr schlägt Bezirksratsherr Höhne vor, den im Protokoll vom befindlichen Satz Bezirksbürgermeister Göbel unterbricht die Sitzung aufgrund einer Beobachtung der SPD-Fraktion um 21:10 Uhr um den Satz,weil behauptet wurde, von einem Besucher würden Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden zu ergänzen. Herr Öktem teilt mit, die gewünschten Ergänzungen wie formuliert aufzunehmen. Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung über das so geänderte Protokoll. 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Bezirksbürgermeister Göbel bietet an, über den nichtöffentlichen Teil des Protokolls an dieser Stelle abstimmen zu lassen, sofern es keine Anmerkungen gibt. Es gibt keine Anmerkungen. Dem nichtöffentlichen Teil des Protokolls wird einstimmig zugestimmt. TOP 2.2. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 4. Sitzung am Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung. Einstimmig zugestimmt. Bezirksbürgermeister Göbel bietet an, über den nichtöffentlichen Teil des Protokolls an dieser Stelle abstimmen zu lassen, sofern es keine Anmerkungen gibt. Es gibt keine Anmerkungen. Dem nichtöffentlichen Teil des Protokolls wird einstimmig zugestimmt. TOP 2.3. Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 4. Sitzung am Bezirksbürgermeister Göbel erkundigt sich über Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche. Bezirksratsfrau Nolte-Vogt merkt an, dass auf Seite neun in der zweiten Zeile die Wortgruppe jeder Straße im Kontext keinen Sinn ergeben würde und schlägt vor, die Wortgruppe zum Beispiel in jener Straße abzuändern. Herr Öktem teilt mit, dem Änderungswunsch nachzukommen. Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung. 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Bezirksbürgermeister Göbel bietet an, über den nichtöffentlichen Teil des Protokolls an dieser Stelle abstimmen zu lassen, sofern es keine Anmerkungen gibt. Es gibt keine Anmerkungen 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung TOP 3. Informationen der Verwaltung zur Flüchtlingssituation im Stadtbezirk Frau Sufin trägt sinngemäß vor: - 3 -

6 Die Stadt Hannover hat im Moment in städtischen Unterkünften geflüchtete Menschen untergebracht (Stand: August 2017). Im Einzelnen stellt sich die Situation im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt wie folgt dar: Notunterkunft im ehemaligen Schulzentrum Ahlem: Das ehemalige Schulgebäude des Schulzentrums ist nicht mehr in Benutzung, steht aber aufgrund eines politischen Beschlusses bis Ende 2017 zur Verfügung. In der benachbarten Modulanlage auf dem ehemaligen Parkplatz sind 27 Personen untergebracht. Das DRK betreut die Flüchtlinge an dem Standort. Die Modulanlage wird nach heutigem Stand noch eine Weile zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stehen. In dem Wohnheim Am Bahndamm leben 48 Personen. Betreiber ist die Johanniter-Unfallhilfe e.v. Das Wohnheim Am Nordhang wird vom DRK betreut und derzeit sind an dem Standort 105 Personen untergebracht. Dann kommen wir zum Stadtteil Badenstedt: In dem Wohnheim an der Woermannstraße leben derzeit 118 Personen. Betrieben wird die Unterkunft vom DRK. Das Wohnprojekt an der Hermann-Ehlers-Allee steht bis auf weiteres 90 Personen zur Verfügung. Betreiber ist Fair Facility Management GmbH. Das geplante Wohnprojekt im Albrecht-Schaeffer-Weg wird nach derzeitigem Baufortschritt in diesem Jahr fertiggestellt. Im Hinblick auf die durch die Verwaltung angemieteten Räumlichkeiten in der Christ-König-Kirchengemeinde/Am Soltekampe finden derzeit kleinere Umbau- bzw. Renovierungsarbeiten in einem der Gebäude statt. Dort soll kurzfristig eine Wohnung für eine Flüchtlingsfamilie zur Belegung zur Verfügung gestellt werden. Für die übrigen Räumlichkeiten arbeitet die Verwaltung an einem Nutzungskonzept. TOP 11. Informationen der Verwaltung zur Versorgung des Stadtbezirkes mit Kita-Plätzen Frau Klinschpahn-Beil führt aus, dass aufgrund von steigenden Kinderzahlen - auch in diesem Stadtbezirk - festgestellt wurde, dass ein Fehlbedarf an Kindertagesstättenplätzen gegeben ist. Aufgrund dessen hat sich die Verwaltung einige Grundstücke im Stadtbezirk angeguckt, zu denen sie gern den derzeitigen Sachstand berichten möchte. 1. Neubaugebiet Schulzentrum Ahlem Frau Klinschpahn-Beil erläutert, dass zurzeit die perspektivische Vermarktung des Grundstücks geprüft wird. Man möchte mit dem Investor gern darüber verhandeln, dass auf dem Grundstück eine Kindertagesstätte miterrichtet werden soll. Sie gibt gleichzeitig an, dass es verwaltungsseitige Bedenken gibt, da das Grundstück früher zum Asphaltabbau diente und hier vermutlich Bergbauschäden zu erwarten sind. Zudem muss zunächst der Teilabriss des Schulzentrums abgewartet werden. Folglich steht die Fläche für eine kurzfristige Bebauung einer Kindertagesstätte nicht zur Verfügung. Eine Bebauung an - 4 -

7 dieser Stelle ist aber längerfristig sehr gut vorstellbar. 2. Bolz- und Festplatz am Bahndamm Frau Klinschpahn-Beil sagt, dass zu diesem Grundstück ein Pachtverhältnis existiert. Zudem wird die Fläche für Veranstaltungen des Stadtbezirks genutzt. Weiterhin ist der Standort für Eltern und Kinder nicht gut erreichbar, weil dieses ganz an der Grenze des Stadtbezirks verortet ist. 3. Erweiterung der Kindertagesstätte Ahlemer Holz Frau Klinschpahn-Beil schildert, dass das Grundstück theoretisch geeignet ist, um eine temporäre Einrichtung zu schaffen. Mit Verweis auf den hohen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Ahlem hält sie fest, dass eine Kita-Gruppe nicht wirklich helfen würde und diese Möglichkeit perspektivisch verworfen wurde. 4. Fläche der Landwirtschaftskammer Niedersachsen an der Tegtmeyerallee Frau Klinschpahn-Beil teilt mit, dass die Verwaltung Gespräche mit der Landwirtschaftskammer geführt hat, um eine Fläche an der Tegtmeyeralle anmieten zu können. Für einen befristeten Zeitraum zur Anmietung der Fläche wurde von der Landwirtschaftskammer Zustimmung signalisiert. Der Fachbereich Gebäudemanagement der Landeshauptstadt Hannover prüft derzeit, ob an dieser Stelle eine viergruppige Einrichtung in Modulbauten untergebracht werden kann. Folglich würden dadurch 100 Betreuungsplätze geschaffen, was den Bedarf im nächsten Jahr rein rechnerisch erfüllen würde. Frau Klinschpahn-Beil führt aus, dass der Betrieb dieser Einrichtung von der Verwaltung zu vergeben ist. Zur Vergabe ist eine Ausschreibung notwendig. Zur Beteiligung des Stadtbezirksrates wird hierzu eine Drucksache gefertigt; aus dieser Verwaltungsvorlage wird hervorgehen, welcher Betreiber den Zuschlag erhalten soll. 5. Grundstück in der Steinbreite Frau Klinschpahn-Beil erklärt, dass ein crica 2800 Quadratmeter großes Grundstück in der Steinbreite im Bebauungsplan bereits als Kindertagesstättengrundstück ausgewiesen ist. Hier sollen perspektivisch 30 Krippenplätze und 75 Kindergartenplätze geschaffen werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass diese Einrichtung, welche im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens geschaffen werden soll, nicht vor 2021 realisiert werden kann. Nachfragen aus dem Bezirksrat: Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Dudda zu kurzfristigeren Lösungen erklärt Frau Klinschpahn-Beil, dass die Inbetriebnahme der Modulbauten auf dem Grundstück der Landwirtschaftskammer zum angestrebt ist. Zudem erklärt sie, dass eine freihändige Vergabe nicht möglich ist. Die Notwendigkeit der Ausschreibung, eine Genehmigung des noch zu stellenden Bauantrages sowie der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit der Landwirtschaftskammer müssen hierbei berücksichtigt werden und benötigen seine Zeit. Bezirksratsfrau Dudda entgegnet, dass ihr diese Regularien durchaus bewusst sind. Sie unterstreicht jedoch, dass dieses Problem nicht erst seit gestern bekannt ist und verweist auf den heute vorhandenen Fehlbedarf an Kindertagesstättenplätzen

8 Frau Klinschpahn-Beil antwortet, dass die Verwaltung in den letzten Jahren 140 Krippenplätze und 133 Kindergartenplätze in diesem Stadtbezirk geschaffen hat. Zudem werden in diesem Jahr im Sickenberghof weitere 45 Krippen- sowie 50 Kindergartenplätze geschaffen. Im Übrigen verweist sie auf ihre Ausführungen zum Vorhaben auf dem Grundstück an der Tegtmeyerallee. Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Rosenzweig erläutert Frau Klinschpahn-Beil, dass die Fläche der Landwirtschaftskammer ab dem für drei Jahre genutzt werden kann. Eine längerfristige Nutzung dieser Fläche mit Modulbauten steht aufgrund einer kompletten Überplanung in vier Jahren durch die Landwirtschaftskammer als Eigentümerin nicht zur Verfügung. Bis dahin muss die Verwaltung eine Alternative gefunden haben. Bezirksratsherr Höhne möchte wissen, ob er es richtig verstanden hat, dass die temporäre, viergruppige Einrichtung in Modulbauten an der Kita Ahlemer Holz errichtet wird. Frau Klinschpahn-Beil verneint dies und erläutert, dass für jedes Kind laut Vorschriften des Gesetzgebers ein Außengelände von 12 Quadratmetern angeboten werden muss. Zudem müsste die gesamte Außenfläche der Kita Ahlemer Holz umgestaltet werden, was bei einem Gefälle von fast vier Höhenmetern sehr schwierig ist. Zudem ist eine gemeinsame Betreuung von Kleinkindern und Kindergartenkindern aus Sicherheitsgründen - insbesondere wegen unterschiedlicher Spielplatzgeräte mit unterschiedlichen Anforderungen - an Auflagen geknüpft. Eine Abnahme durch das Kultusministerium könnte ggf. nicht erreicht werden. Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Höhne erläutert Herrn Graen, dass das Grundstück der Landwirtschaftskammer von der Adresse eher im Bereich der Wunstofer Landstraße angesiedelt ist. Es handelt sich hierbei um die Freifläche direkt neben dem Spielplatz. Zum Grundstück im Bereich des Schulzentrums Ahlem führt Herrn Graen ergänzend aus, dass dieses irgendwann ausgeschrieben wird, zurzeit aber weiterhin im städtischen Eigentum ist. Bezirksratsfrau Nolte-Vogt möchte wissen, ob es sich bei den geplanten 100 Betreuungsplätzen auf dem Grundstück der Landwirtschaftskammer um Kindergartenplätze handelt. Dies wird von Frau Klinschpahn-Beil bejaht. Bezirksratsherr Rosenzweig sieht die Kindertagesstättenplanung aus ökonomischer Sicht sehr skeptisch. Er findet es problematisch, dass für temporäre Lösungen viel Geld ausgegeben wird, welches besser für langfristige Lösungen eingesetzt werden sollte. Frau Klinschpahn-Beil verweist auf den gesetzlichen Rechtsanspruch, den die Verwaltung in jedem Fall erfüllen möchte. Sie erklärt, dass ab der ersten Planung bis zur Eröffnung einer Einrichtung circa drei Jahre zu veranschlagen sind und für eine kurzfristige Lösung nur Modulbauten infrage kommen. Bezirksratsherr Rosenzweig moniert, dass ein Antrag zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze im Bereich In der Steinbreite bereits vor fünf Jahren gestellt wurde und dieses Problem prognostiziert wurde. Bezirksratsfrau Dudda unterstützt die Ausführungen von Bezirksratsherrn Rosenzweig und verweist auf die Umsetzung von Neubaugebieten im Stadtbezirk und dem damit verbundenen, erwartbaren Zuzug junger Familien. Frau Klinschpahn-Beil wiederholt, dass seit 2012 insgesamt 140 Krippenplätze und 133 Kindergartenplätze geschaffen wurden. Sie macht darauf aufmerksam, dass mit einem so starken Geburtenanstieg wie es ihn letztmalig vor zwanzig Jahren gab, verwaltungsseitig nicht gerechnet wurde bzw. nicht vorhersehbar war. Bezirksbürgermeister Göbel möchte wissen, ob es einen neuen Sachstand zur Schaffung - 6 -

9 von weiteren Betreuungsplätzen im Bürgergemeinschaftshaus Ahlem gibt. Frau Klinschpahn-Beil antwortet, dass der Betrieb der vorhandenen Kindertagesstätte mit dem derzeit vorgesehenen Außengelände bereits heute nur wegen einer Ausnahmegenehmigung der Landesschulbehörde betrieben werden darf. Zur Höhe der Baukosten sowie einer Entscheidung des Fachbereichs Gebäudemanagement kann sie wegen fehlender Informationen keinen neuen Sachstand mitteilen. Die Entscheidung wird im Rahmen der einzuhaltenden Viermonatsfrist getroffen und dem Bezirksrat bekanntgegeben. Bezirksratsfrau Dudda erwartet eine erhöhte Kooperationsbereitschaft des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün in Bezug auf die Freigabe von Flächen des Ahlemer Parks zur Realisierbarkeit der Erweiterung der Kindertagesstätte im Bürgergemeinschaftshaus Ahlem aufgrund der besonderen Situation. Bezirksbürgermeister Göbel hält fest, dass das Thema Kita-Plätze im Stadtbezirk den Bezirksrat noch eine Weile beschäftigen wird. Bezirksratsherr Bretthauer fragt sich, ob der Fehlbedarf an Betreuungsplätzen im Neubaugebiet Mäuseburg in zehn Jahren ebenfalls diskutiert werden muss. Bezirksbürgermeister Göbel unterstreicht in diesem Zusammenhang seine Erwartung, dass in diesem Neubaugebiet eine Kindertagesstätte von vornherein geplant und gebaut wird. TOP 4. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Einwohner*innenfragestunde um 19:15 Uhr. Zu Beginn der Einwohner*innenfrage bittet Bezirksratsfrau Dudda darum, in künftigen Protokollen die Namen der Einwohner*innen entsprechend aufzunehmen. Herr Öktem wird dieses Anliegen prüfen. Folgende Themen werden besprochen: a.) Versorgung des Stadtbezirkes mit Betreuungsplätzen Der 1. Sprecher findet es ziemlich dreist, dass die Verwaltung von der Situation überrascht worden ist da es um Kinder geht, die vier bis sechs Jahre alt sind und der Bedarf absehbar war. Zudem kritisiert er, dass bei dieser besonderen Situation ein normaler Planungsverlauf mit den üblichen Zeitintervallen als Lösung angeboten wird. Dieses Verhalten ist aus seiner Sicht nicht akzeptabel. Frau Klinschpahn-Beil wiederholt unter Bezugnahme auf ihre bisherigen Ausführungen, dass die Verwaltung 140 Krippen- und 133 Kindergartenplätze geschaffen hat. Dem Vorwurf, dass die Verwaltung gar nichts gemacht hat, widerspricht sie. Sie macht darauf aufmerksam, dass seit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze eine beachtliche Anzahl solcher Plätze im Stadtgebiet geschaffen wurden. Der 1. Sprecher möchte konkret wissen, ab wann mit weiteren Betreuungsplätzen gerechnet werden kann und wie viele benötigt werden. Frau Klinschpahn-Beil antwortet, dass angestrebt wird, zum eine viergruppige Betreuungseinrichtung mit 100 Betreuungsplätzen im Bereich der Tegtmeyerallee zu schaffen. Für Ahlem werden derzeit 91 Betreuungsplätze benötigt. Der 2. Sprecher macht auf die schwierige Situation der Eltern aufmerksam. Es sind - 7 -

10 Bewerbungen in allen Einrichtungen notwendig, um einen Platz zu erhalten. Er erkundigt sich, ab wann mit einer verbindlichen Terminierung der Inbetriebnahme der Modulanlagen in der Tegtmeyerallee gerechnet werden kann. Frau Klinschpahn-Beil macht auf das bereits beschrieben Verfahren aufmerksam und untermauert, dass die Verwaltung seit einer gewissen Zeit an diesem Vorhaben arbeitet. Sie geht davon aus, dass der Fachbereich Gebäudemanagement mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kurzfristig zum Vertragsabschluss kommt. Bezirksbürgermeister Göbel schlägt vor, hierüber in der letzten Bezirksratssitzung im Dezember zu berichten. Frau Klinschpahn-Beil sichert zu, dass ein/e Vertreter/in des Fachbereichs Jugend und Familie an der Dezember-Sitzung teilnehmen und berichten wird. Der 3. Sprecher fragt, ob im Bereich der Kindertagesstätte Ahlemer Holz die Aufstellung von einem Container oder von vier Containern geprüft wurde. Frau Klinschpahn-Beil wiederholt ihre Ausführungen und hält fest, dass der Anbau einer weiteren, sechsten Gruppe in der Kita Ahlemer Holz aufgrund der genannten Gründe wirtschaftlich nicht vertretbar ist, da lediglich 25 Betreuungsplätze geschaffen werden könnten und dies den Bedarf im Stadtteil Ahlem nicht decken würde. Die 4. Sprecherin findet, dass Kinder nicht wirtschaftlich betrachtet bzw. als Rechenbeispiel herangezogen werden sollten. Sie bittet die Verwaltung darum nochmal wohlwollend zu prüfen, ob eine temporäre Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für die Kindertagesstätte Ahlemer Holz nicht doch möglich ist. [Beifall aus dem Publikum] Der 2. Sprecher schließt sich den Ausführungen der 4. Sprecherin an und möchte wissen, wie man auf den Bedarf von 91 Betreuungsplätzen kommen würde. Er würde es zudem gut finden, wenn wenigstens eine Überbrückung von einem Jahr zustande kommen würde. Frau Klinschpahn-Beil verweist auf die erforderlichen Planungszeiten und teilt mit, dass eine Überbrückung für ein Jahr kurzfristig nicht möglich ist. Zudem hält sie fest, dass das Budget der Verwaltung gedeckelt ist, die Verwaltung zum wirtschaftlichen Handeln angehalten ist und der Haushalt durch das Innenministerium genehmigt werden muss. Frau Klinschpahn-Beil antwortet, dass der Fehlbedarf von 91 Plätzen aus der Betreuungsquote mit dem Kinderbestand zum abgeleitet wurde. Der 5. Sprecher möchte wissen, ob für die geplante Kindertagesstätte In der Steinbreite der Bauantrag gemeinsam mit dem Bauantrag für die Modulbauten in der Tegtmeyerallee gestellt wird. Frau Klinschpahn-Beil sagt, dass mit weiteren ÖPP-Einrichtungen ein Paket geschnürt wird und zunächst das Vergabeverfahren eingeschaltet wird. Beide Maßnahmen werden hierbei getrennt voneinander behandelt. Die 6. Sprecherin hat die Information, dass die Kindertagesstätte Sickenberghof im Januar/Februar 2018 eröffnet wird. Sie hat aus dem Diskussionsverlauf wahrgenommen, dass 50 Plätze für Ahlem vorgemerkt werden sollen. Frau Klinschpahn-Beil entgegnet, dass sie von einer Vormerkung nicht gesprochen hat. Sie hat lediglich gesagt, dass im Sickenberghof 45 Krippen- und 50 Kindergartenplätze geschaffen werden. Auf Nachfrage der 6. Sprecherin erläutert Frau Klinschpahn-Beil, dass eine gestaffelte Eingewöhnung - ähnlich wie in der Kindertagesstätte am Waterlooplatz - erfolgen wird und sie eine Garantie für einen Platz am Sickenberghof oder an der Tegtmeyeralle nicht abgeben kann. Sie wiederholt die Bemühungen der Verwaltung und verweist darauf, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gegenüber dem Familienservicebüro der Landeshauptstadt Hannover anzuzeigen. Die 7. Sprecherin sagt, sie wäre am Anfang beeindruckt gewesen, wie bürgernah und - 8 -

11 engagiert dieses Thema im Bezirksrat bearbeitet wurde. Sie und ihr Ehemann haben seitdem an diversen Bezirksratssitzungen teilgenommen - verbunden mit der Hoffnung, dass zum Thema Betreuungsplätze geeignete Lösungen entwickelt werden. Sie ist sehr enttäuscht, dass das Ziel nicht erreicht wurde. [Beifall aus dem Publikum] Bezirksbürgermeister Göbel kann den Frust verstehen. Die Politiker haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die sie haben. Mit der derzeitigen Situation ist der Bezirksrat in gleicher Weise unzufrieden. Er möchte keine leeren Versprechen abgeben aber bietet weiterhin an, entsprechende Anliegen an ihn heranzutragen - er wird diese dann an die Verwaltung weiterleiten. b.) Parkmöglichkeiten in der Ernst-Bähre-Straße, Projektvorstellung durch die KSG, Rewe-Markt in Ahlem Der 8. Sprecher nimmt Bezug auf einen Beschluss des Stadtbezirksrates vom und möchte wissen, wann die Parkmöglichkeiten erweitert werden. Zudem möchte er wissen, wann mit der Projektvorstellung der KSG zu Neubauwohnungen in Ahlem gerechnet werden kann und warum die Fertigstellung des Rewe-Marktes in Ahlem von Herbst 2017 auf Herbst 2018 verschoben wurde. Frau Sufin antwortet, dass das Anliegen zur Erweiterung von Parkmöglichkeiten in der Ernst-Bähre-Straße vom Fachbereich Tiefbau geprüft wurde dem Beschluss von Seiten der Verwaltung nicht gefolgt werden kann. Hierzu gibt es eine entsprechende Begründung, die Frau Sufin dem 8. Sprecher gern zukommen lassen wird. Herr Graen teilt mit, dass die KSG in der September-Sitzung berichten wird. Zum Rewe-Markt hat er den Kenntnisstand, dass die Fertigstellung zu Frühjahr 2018 geplant ist. Er verweist darauf, dass nochmal Umplanungen eingetreten sind und sichert gleichzeitig zu, dem Hinweis nachzugehen. c.) Wahlplakate Der 5. Sprecher macht darauf aufmerksam, dass die Plakatierung im Stadtbezirk - aus seiner Sicht - nicht vereinbar ist mit der Straßenverkehrsordnung. Herr Öktem bietet an, das Anliegen zusammen mit den mitgebrachten Bildern per Mail zu übersenden. Er wird das Anliegen an die zuständige Fachverwaltung weiterleiten. Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Einwohner*innenfragestunde um 19:50 Uhr. TOP 5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N TOP A N H Ö R U N G E N TOP Neuabgrenzungsvorschlag FFH-Gebiet 342 Binnensalzstelle am Kaliwerk Ronnenberg / Binnensalzstelle an der Fösse - Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens an das Verfahrensführende Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Drucks. Nr. 1769/2017 mit 2 Anlagen) - 9 -

12 Antrag, der als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme zuzustimmen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten: Die Ausweisung von FFH-Gebieten betrifft unter Gender-Gesichtspunkten alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße. Kostentabelle: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung des Antrages: Das Niedersächsische Landesministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz beabsichtigt, als für Ausweisung von FFH-Gebieten zuständige Behörde, die Fösse als FFH-Gebiet auszuweisen (Anlage 2). Der Gebietsvorschlag mit der gut entwickelten Salzvegetation an der Fösse soll die nur etwa fünf Kilometer entfernte Binnensalzstelle an der Kalihalde Ronnenberg ersetzen, deren Meldung als FFH-Gebiet rückgängig gemacht werden soll. Hintergrund ist die schlechte Ausprägung der Salzvegetation des bisherigen Gebiets an einem Sekundärstandort (Kalihalde), die zudem aufgrund der vorgesehenen Abdeckung der Halde kaum langfristig zu erhalten ist. Die Landeshauptstadt Hannover spricht sich, aus den in Anlage 1 dargestellten Gründen, gegen die Ausweisung der Fösse als FFH-Gebiet aus. Die entsprechend abgefasste Stellungnahme ist als Anlage 1 dieser Drucksache beigefügt. Frau Müller stellt sich kurz vor und teilt mit, dass sie für Nachfragen zur Verfügung steht. Bezirksbürgermeister Göbel erkundigt sich über Nachfragen. Es gibt keine Nachfragen. Er bittet um Abstimmung. 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen (ohne Bezirksratsfrau Klebe-Politze) TOP Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover (Drucks. Nr. 1767/2017 N1 mit 1 Anlage) Antrag, die Neukonzeption der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Hannover (Zentralbibliothek, Hildesheimer Straße 12 und Stadtteilbibliotheken) gemäß vorliegender Aufstellung ab zu beschließen Berücksichtigung von Gender-Aspekten: Die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek dienen allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen. Kostentabelle: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung des Antrages:

13 Die Stadtbibliothek Hannover ist eine öffentliche Einrichtung mit einem modernen Dienstleistungsangebot der Landeshauptstadt Hannover, die der Information, der Aus- und Weiterbildung sowie der Unterhaltung dient. Sie ist als kultureller Ort Partnerin der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Bildungseinrichtungen bei der Verwirklichung von Lese-, Informations- und Bildungsinteressen. Mit Drucksache 2634/2016 hat die Stadtbibliothek Hannover ihre strategischen Ziele und die daraus resultierenden Handlungsfelder vorgelegt. Die Verbesserung der Zugänglichkeit der Bibliotheksangebote ist eines der Ziele, das auf die veränderten Lebensgewohnheiten der Menschen reagiert und von Bibliotheksbenutzer/innen gewünscht wird. Neben dem Ausbau der digitalen Angebote sollen auch die Öffnungszeiten der Bibliothekseinrichtungen optimiert werden. Dazu gehört einerseits die Erweiterung der vom Fachpersonal betreuten Öffnungszeiten und andererseits ein Einstieg in zusätzliche, nicht personell betreute Öffnungszeiten, die technikunterstützt in Randzeiten angeboten werden sollen. Eine Gegenüberstellung der aktuellen und künftigen Öffnungszeiten findet sich in der Anlage. 1. Zentralbibliothek Die Öffnungszeit der zentralen Stadtbibliothek wird am Samstag verlängert, so dass diese Einrichtung künftig durchgehend von Montag bis Samstag zwischen 11 und 19 Uhr öffnen wird. 2. Stadtteilbibliotheken Die Öffnungszeiten in den Stadtteilbibliotheken werden weitgehend angeglichen, um eine bessere Merkbarkeit für die Bibliotheksbenutzer/innen zu erreichen sowie die verlässliche Abdeckung von Öffnungszeiten für die Kundinnen und Kunden durch einen effizienteren Personaleinsatz zu gewährleisten. Die Öffnungszeit am Samstag wird um eine Stunde erweitert. Das neue Grundschema der Öffnungszeiten lautet: Montag und Donnerstag: Dienstag und Freitag: Samstag: Uhr Uhr Uhr Die Öffnungszeiten der vier kombinierten Stadt- und Schulbibliotheken werden darüber hinaus ergänzt durch zusätzliche schulinterne Öffnungszeiten am Vormittag. Die Stadtteilbibliothek Kronsberg hat aufgrund ihrer besonderen organisatorischen Einbindung in das Stadtteilzentrum Krokus abweichende Öffnungszeiten, die zum Beginn des Jahres 2018 ebenfalls erweitert werden. Hier wird neu eine regelmäßige, wöchentliche Samstagsöffnung eingeführt. Von momentan insgesamt 504 Öffnungsstunden pro Woche werden die personell betreuten Öffnungsstunden um 42 Stunden auf 546 Öffnungsstunden pro Woche erhöht. Somit verbessert sich die Zugänglichkeit zum umfangreichen Dienstleistungsangebot der Stadtbibliothek Hannover deutlich. Die Stadtbibliothek Hannover erreicht die zeitliche Ausweitung ihrer Kontaktzeiten durch interne organisatorische Maßnahmen. Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Nolte-Vogt antwortet Frau Sufin, dass die Neukonzeption weitestgehend der Vereinheitlichung der Öffnungszeiten der Bibliotheken

14 dient. Insoweit würden die Öffnungszeiten der Stadt- und Schulbibliothek in Badenstedt mit dem angewandten Grundschema von Montag bis Freitag übereinstimmen. Zusätzlich gibt es im Stadtbezirk Zeiten der Fahrbibliothek und schulinterne Öffnungszeiten der Stadt- und Schulbibliothek in Badenstedt. In Bezug auf Öffnungszeiten am Samstag trägt sie vor, dass diese abhängig sind von Bedarfen und Ressourcen. Mehrere Stadtteilbibliotheken würden auch zukünftig samstags nicht öffnen. Dazu gehört auch die Bibliothek im Stadtbezirk. Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung. Einstimmig zugestimmt. TOP 6. I N T E G R A T I O N S B E I R A T TOP 6.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (Drucks. Nr /2017) Bezirksbürgermeister Göbel stellt die Drucksache vor und begründet sie. Antrag, die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen: 1. Antrag Nr IB11 Empfänger/in: Arbeits- und Sozialberatungs- Gesellschaft e.v. Verwendungszweck: Computerführerschein für Geflüchtete, Asylsuchende, Menschen mit Migrationshintergrund Zuwendungsbetrag: 1.800,00 2. Antrag Nr IB11 Empfänger/in: Jugendzentrum Salem Verwendungszweck: Rhythmusfieber und Taktgefühl in Ahlem ein generationen- und kulturübergreifendes Stadtteilprojekt Zuwendungsbetrag: 1.100,00 3. Antrag Nr IB11 Empfänger/in: Förderverein der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Badenstedt e.v. Verwendungszweck: Auftritt der "Zollhausboys"; kulturelle Veranstaltung mit Flüchtlingen im Kirchsaal der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Zuwendungsbetrag: 300,00 Berücksichtigung von Gender-Aspekten: Die Aktivitäten des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sind darauf ausgerichtet, das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Stadtbezirk zu fördern. Diese Zielsetzung differenziert grundsätzlich nicht nach geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten; es entspricht dem Integrationsgedanken, dass sich einzelne geförderte Projekte an unterschiedliche Zielgruppen richtet. Begründung des Antrages:

15 Zu 1.: Mit dem Projekt soll Geflüchteten, Asylsuchenden und Menschen mit Migrationshintergrund der Umgang mit Computern in mehreren Modulen beigebracht werden. Bei bestandener Prüfung erhalten die jungen Menschen ein international anerkanntes Zertifikat. Zu 2.: Durch dieses Projekt sollen Personen unterschiedlicher Alters- und Kulturgruppen zusammenfinden. Es sollen Begegnungen stattfinden, die im Alltag nicht stattfinden würden. Zu 3.: Das Projekt dient dazu, Kulturbotschaften in Sachen Integration zu den Themen "Flucht", "Heimat" und "Fremdheit" zu überbringen. Hierfür soll Musik, Theater und Kunst als Brücke zwischen Menschen unterschiedlicher Länder, Kulturen und Religionen dienen. Zu 1. bis 3.: Auf Grundlage des jeweiligen Zuwendungsantrages hat sich der Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am mehrheitlich für die Vergabe der oben genannten Zuwendungen ausgesprochen. Diese Projekte erfüllen die vergaberelevanten Kriterien nach Maßgabe der Informationsdrucksache 2545/2008. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Beschlussfassung über die vom Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vorgeschlagenen Förderprojekte obliegt dem Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Auf Grundlage des jeweiligen Zuwendungsantrages hat sich der Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am mehrheitlich für die Vergabe der oben genannten Zuwendungen ausgesprochen. Diese Projekte erfüllen die vergaberelevanten Kriterien nach Maßgabe der Informationsdrucksache 2545/2008. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Beschlussfassung über die vom Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vorgeschlagenen Förderprojekte obliegt dem Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung. Ohne Aussprache einstimmig zugestimmt. TOP 7. A N F R A G E TOP 7.1. von Bezirksratsfrau Grammel (Einzelvertreterin - DIE LINKE.) TOP Fußballfeld des Jugendtreffs "El Dorado" (Drucks. Nr /2017) Bezirksratsfrau Grammel verliest die Anfrage. Das Fußballfeld des Jugendtreffs El Dorado an der Lenther Chaussee 10 ist aus

16 bekannten Gründen gesperrt. Die Tore sind vergittert. Ebenso schränken Maulwurfshügel die Nutzung als Bolzplatz ein. Die Erdhügel können zu Verletzungen bei den Fußball spielenden Kindern und Jugendlichen führen. Die Spielfläche ist ein Anziehungspunkt des "El Dorado". 1. Wann wird die Verwaltung die Fußballtore wieder freigeben? 2. Wie oft werden die Maulwurfshügel abgetragen? 3. Ist eine unterirdische Maulwurfssperre, die vertikal um die Spielfläche verläuft, langfristig ökonomischer als eine konventionelle und regelmäßig notwendige Begradigung durch eine Schleppstange oder -netz? Die Bolzplatz-Fläche auf dem Gelände des Jugendtreffs El Dorado muss aufgrund der Beschaffenheit überarbeitet werden - unter anderem führt der aufgeworfene Erdaushub eines Maulwurfes dazu, dass die besagte Fläche nicht den notwendigen Gegebenheiten eines Bolzplatzes entspricht, vielmehr fortlaufend beschädigt ist. Es ist geplant, eine Hybridrasenfläche (Vegetation auf einer Matte aus einem Kunststoffmaterial auf dem der Kunstrasen und Naturrasen miteinander verwachsen. Dies bewirkt, dass der Wurzelbereich sich verfestigt und der Rasen eine glatte ebene Fläche bildet, die dementsprechend dann auch strapazierfähiger ist.) anzulegen. Die Ergebnisse einer bereits erfolgten Ausschreibung für die Herstellung einer Hybridrasenfläche wird Ende September 2017 erwartet. Eine Beauftragung einer Firma mit der Durchführung der Arbeiten kann erst nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens erfolgen. Herr Öktem erklärt, dass ihm bis heute leider keine endabgestimmte Antwort vorliegt. Die Antwort wird unter Beachtung der vorgegebenen Frist schriftlich nachgereicht. Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Eine Prüfung hat ergeben, dass eine vorläufige Freigabe der Tore ggfs. bei Durchführung von Arbeiten zur Verbesserung der Oberfläche möglich wäre. Die Verwaltung hat in der 34. Kalenderwoche begonnen, den Boden zu egalisieren (leichte Aufrüttelung und Bearbeitung des Bodens, im dem Ergebnis, dass sich die Erde in die vorhandenen Löcher setzt und diese verschließt). In der 35. Kalenderwoche ist geplant, den Boden weiterhin mit einer Schleppe glatt zu ziehen, so dass gegen Ende der 35. Kalenderwoche die Arbeiten abgeschlossen werden können. Aufgrund dessen, dass aller Voraussicht nach der Rasen neu gesät werden muss, wird die Freigabe des Bolzplatzes gegen Ende September 2017 erwartet. Zu 2.: Nach Bedarf werden die Maulwurfhügel gewalzt. Der Maulwurf steht unter Artenschutz und darf bei einer Bekämpfungsaktion nicht getötet werden. Das bedeutet, dass man nur mit sanften Methoden (Mittels Geräuschen oder Gerüchen) versuchen kann, den Maulwurf zu vertreiben. Die letzte Bekämpfung erfolgte im zweiten Quartal Erfahrungsgemäß ist es jedoch sehr schwer, einen Maulwurf von einer von ihm bevorzugten Fläche dauerhaft zu vertreiben. Zu 3.: Da sich der Maulwurf über- als auch unterirdisch fortbewegt, ist eine Aussperrung bzw. eine unterirdische Umzäunung nicht möglich. TOP

17 A N T R Ä G E TOP 8.1. Der SPD-Fraktion TOP Parkverbot für LKWs ab 7,5 t im Safariweg/ Badenstedt (Drucks. Nr /2017) Bezirksratsherr Sorge trägt den Antrag vor und begründet ihn. Der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, im Safariweg/Badenstedt Parkverbot für LKW ab 7,5 Tonnen einzurichten. Begründung: Im Safariweg/Badenstedt werden regelmäßig LKW abgestellt. Dieses führt häufig zu erheblichen Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer. Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung. 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung TOP 8.2. von Bezirksratsherrn Bretthauer (Einzelvertreter - FDP) TOP Straßenausbaubeitrag außer Kraft setzen (Drucks. Nr /2017) Bezirksratsherr Bretthauer verliest den Antrags- und Begründungstext erneut. Der Bezirksrat möge beschließen: Der Rat der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hannover außer Kraft zu setzen und die durch das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz ( 6 NKAG) gegebene Möglichkeit zur Beitragserhebung nicht in Anspruch zu nehmen. Die Freien Demokraten fordern zukünftig auf die Inanspruchnahme von Anliegerbeiträgen zu verzichten und die notwendige Finanzierung über anderweitige Steuern und Abgaben wie zum Beispiel Grundsteuern und Erschließungskosten sicherzustellen. Begründung: 1. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz gibt den Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit, zur Abdeckung ihrer Investitionskosten Beiträge zu erheben, die ihnen durch die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen entstehen. So können sie für ihre Straßen Straßenausbaubeiträge erheben. Von dieser Möglichkeit

18 machen nach einer Umfrage des NDR jedoch nur 2/3 der niedersächsischen Gemeinden Gebrauch. 2. Die Höhe der Beiträge, die von den Grundstückseigentümern erhoben werden, kann für die Betroffenen, insbesondere sozial schwächere und ältere Menschen, existenzbedrohende Ausmaße annehmen. 3. Anlieger von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen sind von solchen Beiträgen nicht betroffen. Für hannoversche Bürger hängt es also davon ab, an welchen Straßen ihre Grundstücke liegen, ob sie zur Kasse gebeten werden oder nicht. Nach Meinung der FDP-Ratsfraktion ist eine derart eklatante Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer nicht akzeptabel. 4. Obwohl den betroffenen Grundstückseigentümern hohe Ausbaubeiträge aufgebürdet werden, erwerben diese dabei weder Eigentums- noch Mitwirkungsrechte an der Ausbaumaßnahme. Die betroffene Wegeinfrastruktur verbleibt komplett in kommunalen Besitz und kann als öffentliche Straße potentiell von Jedermann zu jeder Zeit genutzt werden. Eine Mitbestimmungsmöglichkeit, wer diese Infrastruktur wann und in welchem Umfang nutzen darf, haben die Anlieger nicht. 5. Anwohner können - abgesehen von einer Anhörungsmöglichkeit - nicht mitentscheiden, ob eine Ausbaumaßnahme überhaupt in Angriff genommen werden soll, sowie wann und auf welche Art und Weise dies geschieht. Darüber entscheidet ausschließlich der Stadtrat. Bezirksratsfrau Nolte-Vogt wiederholt ihren Verweis auf einen Beschluss des Rates zum Haushalt auf Antrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Es soll im Rahmen einer Vollkostenerhebung analysiert werden, ob die Beibehaltung der Satzung gerechtfertigt ist. Sie signalisiert Ablehnung und macht abschließend darauf aufmerksam, dass der Beschluss des Rates zur Vollkostenerhebung unter maßgeblicher Mitwirkung der FDP-Ratsfraktion zustande gekommen ist. Sie findet den Antrag etwas unsinnig. Bezirksratsherr Bretthauer entgegnet, dass mit Beschluss dieses Antrages die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung beschleunigt wird. Bezirksratsherr Alfermann signalisiert Ablehnung der SPD-Fraktion. Bezirksratsfrau Dudda unterstützt den Antrag und signalisiert Zustimmung der CDU-Fraktion. Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung. 7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung TOP Anbringung "Grüner Pfeil" an der Kreuzung Empelder Straße B65 unter der Brücke Richtung Empelde und Carlo-Schmid-Allee von Norden Rechtsabbieger in Heisterbergallee (Drucks. Nr /2017) Bezirksratsherr Bretthauer stellt den Antrag vor und begründet ihn. Der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, an der Kreuzung Empelder Straße B65 (unter der Brücke)

19 einen Grünen Pfeil anzubringen. Begründung: Wenn die Linksabbieger stadteinwärts Grün haben, ist es im Stadtgebiet üblich und auch logisch, dass der Rechtsabbieger in Gegenrichtung auch Grün hat. Nur bei dieser Ampel stehen die Autofahrer nutzlos rum und verpesten unnötigerweise die Luft. Auf diesen Umstand bin ich von vielen Bürgern aufmerksam gemacht worden. Wir sollten hier in diesem Sinne reagieren. Nach einer eingehenden Diskussion über den Regelungsgehalt des Grünen Pfeils und anschließender Erörterung über die damit verbundenen Vor- und Nachteile sowie Risiken bittet Bezirksbürgermeister Göbel um Abstimmung. 15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen TOP 8.3. von Bezirksratsfrau Grammel (Einzelvertreterin - DIE LINKE.) TOP "City-Tree" im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt errichten (Drucks. Nr /2017) Bezirksratsfrau Grammel trägt den Antrags- und Begründungstext vor. Der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in Absprache mit enercity einen geeigneten Standort für einen sogenannten City-Tree im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu finden und dort einen solchen errichten zu lassen. Begründung: Der von enercity geförderte City-Tree hat die Aufgabe, nicht nur als Sitzgelegenheit zu dienen, sondern vorrangig für gute Luft im Stadtbezirk zu sorgen. Die Bankkonstruktion übernimmt durch die integrierte vertikale Bepflanzung die natürliche Funktion der Fotosynthese. Er absorbiert Kohlendioxid aus der Luft und gibt Sauerstoff wieder an sie ab. Der City-Tree dient damit der Verbesserung der Luft- und Lebensqualität im Stadtbezirk. Als vorrangig zu prüfenden Standort schlage ich den Bereich an der Kreuzung von Richard-Lattorf-Straße und Wunstorfer Landstraße (gegenüber dem Ahlemer Rathaus und der Grundschule) vor. Im Frühjahr 2017 wurden an der Grundschule erhöhte Schadstoffbelastungen, die über dem Grenzwert auch für Stickstoffdioxid lagen, gemessen (siehe HAZ/NP vom ). Mein Vorschlag, an dieser Stelle einen City-Tree in der Nähe der Schule aufzustellen, würde zu einer wesentlichen Verbesserung der Luftschadstoffbelastung in diesem Bereich führen. Auch die Feinstaubbelastung, die durch das Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Wunstorfer Landstraße und Richard-Lattorf-Straße sicherlich erhöht anfällt, ließe sich mittels dieser Bankkonstruktion teilweise senken. Vor der Errichtung ist selbstverständlich die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der Verkehrssicherheit, zu prüfen und sicherzustellen. Bezirksratsherr Alfermann signalisiert Zustimmung. Er bittet jedoch darum, den Bereich

20 des Badenstedter Marktes in den Antragstext mit aufzunehmen. Bezirksratsfrau Dudda und Bezirksratsherr Bretthauer schließen sich dem Beitrag von Bezirksratsherrn Alfermann an. Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung stimmt Bezirksratsfrau Grammel einer Neufassung zu. TOP NEUFASSUNG: "City-Tree" im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt errichten (Drucks. Nr /2017 N1) Der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in Absprache mit enercity einen geeigneten Standort für einen sogenannten City-Tree im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu finden und dort einen solchen errichten zu lassen. Als vorrangig zu prüfenden Standort schlage ich den Bereich an der Kreuzung von Richard-Lattorf-Straße und Wunstorfer Landstraße (gegenüber dem Ahlemer Rathaus und der Grundschule) sowie den Bereich des Badenstedter Marktes vor. Im Frühjahr 2017 wurden an der Grundschule erhöhte Schadstoffbelastungen, die über dem Grenzwert auch für Stickstoffdioxid lagen, gemessen (siehe HAZ/NP vom ). Begründung: Der von enercity geförderte City-Tree hat die Aufgabe, nicht nur als Sitzgelegenheit zu dienen, sondern vorrangig für gute Luft im Stadtbezirk zu sorgen. Die Bankkonstruktion übernimmt durch die integrierte vertikale Bepflanzung die natürliche Funktion der Fotosynthese. Er absorbiert Kohlendioxid aus der Luft und gibt Sauerstoff wieder an sie ab. Der City-Tree dient damit der Verbesserung der Luft- und Lebensqualität im Stadtbezirk. Als vorrangig zu prüfenden Standort schlage ich den Bereich an der Kreuzung von Richard-Lattorf-Straße und Wunstorfer Landstraße (gegenüber dem Ahlemer Rathaus und der Grundschule) vor. Im Frühjahr 2017 wurden an der Grundschule erhöhte Schadstoffbelastungen, die über dem Grenzwert auch für Stickstoffdioxid lagen, gemessen (siehe HAZ/NP vom ). Mein Vorschlag, an dieser Stelle einen City-Tree in der Nähe der Schule aufzustellen, würde zu einer wesentlichen Verbesserung der Luftschadstoffbelastung in diesem Bereich führen. Auch die Feinstaubbelastung, die durch das Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Wunstorfer Landstraße und Richard-Lattorf-Straße sicherlich erhöht anfällt, ließe sich mittels dieser Bankkonstruktion teilweise senken. Vor der Errichtung ist selbstverständlich die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der Verkehrssicherheit, zu prüfen und sicherzustellen. Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung. Einstimmig zugestimmt. ( City-Tree : Zu Aufbau und Funktionsweise von City-Trees siehe beispielsweise die Anlage zu Drucksache Nr /2016, mit der enercity im Stadtbezirk Mitte eine Genehmigung zur Aufstellung eines City-Trees beantragt hatte.) TOP 9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

21 TOP 9.1. Gemeinsamer Antrag Zuwendung aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (Drucks. Nr /2017) Bezirksbürgermeister Göbel stellt den gemeinsamen Antrag vor und begründet ihn. Der Stadtbezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung zu bewilligen: Antrag Nr STBR11 Empfänger/in: Diakonisches Werk Hannover Verwendungszweck: Ausbildungsinformationsbörse 2018 Zuwendungsbetrag: 1.130,00 Begründung: Die Mittel stehen dem Stadtbezirksrat im Haushalt 2017 bei Teilergebnishaushalt 18 bzw. Teilfinanzhaushalt 18 - Bezirk 11 - zur freien Verfügung. Der Verwendungszweck steht im Einklang mit den Förderzielen des Stadtbezirksrates. Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung. 15 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Bezirksbürgermeister Göbel macht auf zwei zeitnah stattfindende Veranstaltungen im Stadtbezirk aufmerksam. Er schließt die Sitzung um 20:25 Uhr und wünscht allen einen guten Heimweg. Für das Protokoll: Rainer Göbel Bezirksbürgermeister Adem Öktem Bezirksratsbetreuer

22 Landeshauptstadt Beschlussdrucksache b In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Verwaltungsausschuss Nr. Anzahl der Anlagen 1769/ Zu TOP BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt Neuabgrenzungsvorschlag FFH-Gebiet 342 Binnensalzstelle am Kaliwerk Ronnenberg / Binnensalzstelle an der Fösse Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens an das Verfahrensführende Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Antrag, der als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme zuzustimmen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Die Ausweisung von FFH-Gebieten betrifft unter Gender-Gesichtspunkten alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung des Antrages Das Niedersächsische Landesministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz beabsichtigt, als für Ausweisung von FFH-Gebieten zuständige Behörde, die Fösse als FFH-Gebiet auszuweisen (Anlage 2). Der Gebietsvorschlag mit der gut entwickelten Salzvegetation an der Fösse soll die nur etwa 5 km entfernte Binnensalzstelle an der Kalihalde Ronnenberg ersetzen, deren Meldung als FFH-Gebiet rückgängig gemacht werden soll. Hintergrund ist die schlechte Ausprägung der Salzvegetation des bisherigen Gebiets an einem Sekundärstandort (Kalihalde), die zudem aufgrund der vorgesehenen Abdeckung der Halde kaum langfristig zu erhalten ist. Die Landeshauptstadt Hannover spricht sich, aus den in Anlage 1 dargestellten Gründen, gegen die Ausweisung der Fösse als FFH-Gebiet aus. Die entsprechend abgefasste Stellungnahme ist als Anlage 1 dieser Drucksache beigefügt

23 - 2 - Hannover /

24 Anlage 1 Bereich Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz Region Hannover Fachbereich Umwelt Postfach Hannover Frau Müller Meike.mueller-2@Hannover-Stadt.de Mü Beteiligungsverfahren zum FFH-Gebiet 342 Binnensalzstelle an der Fösse im Rahmen der nationalstaatlichen Sicherung von FFH-Gebieten hier: Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen für die Beteiligung an dem o. g. Ausweisungsverfahren und für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit der geplanten Ausweisung als FFH-Gebiet ist beabsichtigt, den besonderen Lebensraumtyp Salzwiesen im Binnenland zu erhalten und insbesondere den Anforderungen der Europäischen Union zur Umsetzung des Schutzes von FFH-Gebieten nachzukommen. Dazu gibt die Landeshauptstadt Hannover die folgende Stellungnahme ab: Wir begrüßen, dass die Anstrengungen der Renaturierung der Fösse mit der Ausweisung zum FFH-Gebiet gewürdigt werden soll. Dennoch lehnen wir diese Ausweisung ab. Der Fössegrünzug ist ein intensiv genutztes Naherholungsgebiet für die Stadtteile Badenstedt und Davenstedt. Der Bereich wird geprägt durch Grünflächen, Liegewiesen, Spielplätze und Kleingartenvereine. Als wichtiges Naherholungsgebiet weist das Gebiet eine sehr gute Infrastruktur aus Wegen und Brücken auf. Zum Erhalt der grünen und baulichen Infrastruktur sind regelmäßige Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen notwendig. Durch die Unterschutzstellung, später auch als LSG oder NSG, würden diese Maßnahmen im Bereich des Fössegrünzugs erheblich erschwert und wären mit einem deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden, da für jede Maßnahme eine FFH-Vorprüfung und ggf. eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müsste. Dies würde auch Neuplanungen, die durch das Wachstum der Stadt und speziell der genannten Stadtteile bedingt werden, erheblich erschweren, wenn nicht sogar komplett verhindern. Zudem kann die Binnensalzstelle an der Fösse nur durch Pflege in ihrem ökologisch sehr guten Zustand erhalten werden. Wir bitten zu bedenken, dass die differenzierte ökologisch orientierte Pflege der letzten Jahrzehnte erst den wertgebenden Zustand hervorbrachte. 1

25 - 2 - Des Weiteren wird die Fösse direkt von den Anwohnern genutzt. Dies wird auch durch die weiter westlich, außerhalb des geplanten FFH-Gebiets, gelegene Wassertretstelle deutlich. Diese Nutzung durch Anwohner, insbesondere Kinder, auch im Bereich des geplanten FFH-Gebietes, kann und soll nicht unterbunden werden. Der Wert der Naturerfahrung und der Umweltbildung durch die Fösse wird als sehr hoch angesehen. Entlang der Fösse befinden sich zahlreiche Kleingartenkolonien. Vor allem am nördlichen Ufer grenzen diese teilweise direkt an die Böschung der Fösse und unterschreiten den m Randbereich des geplanten FFH-Gebiets. Die Ausweisung des Gebiets mit einem durchgängigen m Randstreifen würde zu einer Einschränkung der Nutzung der betroffenen Kleingärten führen. Dies stünde im Widerspruch zum Bundeskleingartengesetz (BKleinG) und nachrangigen Verordnungen und Satzungen (Hannoversches Kleingartenkonzept ). Die Nutzung der Kleingartenparzellen darf weder in der heute bestehenden, noch in der zukünftigen kleingärtnerischen Nutzung eingeschränkt werden. Fast im gesamten Bereich des geplanten FFH-Gebiets, von der westlichen Grenze bis zur Woermannstraße und ein kleines Areal an der Carlo-Schmidt-Allee, befinden sich Projektflächen des durch die Bundesstiftung Umwelt geförderten Projekts Städte wagen Wildnis. Die Projektflächen liegen zum Teil auch direkt im geplanten FFH-Gebiet. Für die Umsetzung des Projekts werden durch die Ausweisung erhebliche Probleme gesehen. Mit freundlichen Grüßen Der Oberbürgermeister Im Auftrag (van Schwartzenberg) Fachbereichsleiterin Anlagen Anlage A: Abgrenzung Nachmeldevorschlag Binnensalzstelle an der Fösse Anlage B: Ausschnitt aus dem aktuellen Flächennutzungsplan Anlage C: Ausschnitt aus den aktuellen Bebauungsplänen Anlage D: Projektflächen Städte wagen Wildnis 2

26 Anlage A: Abgrenzung Nachmeldevorschlag Binnensalzstelle an der Fösse 3

27 Anlage B. Ausschnitt aus dem aktuellen Flächennutzungsplan 4

28 Anlage C. Ausschnitt aus den aktuellen Bebauungsplänen 5

29 Anlage C. Ausschnitt aus den aktuellen Bebauungsplänen 6

30 Anlage C. Ausschnitt aus den aktuellen Bebauungsplänen 7

31 Anlage D. Projektflächen Städte wagen Wildnis 8

32 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz August 2016 Neuabgrenzungsvorschlag FFH-Gebiet 342 Binnensalzstelle am Kaliwerk Ronnenberg / Binnensalzstelle an der Fösse 1. Gesamteinschätzung des Neuabgrenzungsvorschlags 1.1 Kurzbeschreibung Von charakteristischer Salzpflanzen-Vegetation (Halophyten) geprägte Binnensalzstelle entlang der Fließstrecke der Fösse im Westen Hannovers. In einem ca. 2 km langen Abschnitt wird die hier als mäßig ausgebauter Bach ausgebildete sowie zeit- und stellenweise nur wenig wasserführende Fösse an schmalen Randstreifen beidseitig von salzwiesenartiger Vegetation des Binnenlandes begleitet. Deren Entwicklung wurde durch Renaturierungsmaßnahmen (Profilaufweitungen etc.) in den vergangenen Jahren begünstigt und gefördert. Die Salzeinträge der Fösse stammen vor allem von zwei Kalihalden im Oberliegerbereich, zudem gibt es weitere Salzquellen. Neben der wertgebenden Halophyten-Vegetation und dem Bachbett der Fösse sind sehr kleinflächig Landröhrichte (vor allem mit Schilf), halbruderale Gras- und Staudenfluren sowie Gehölzbestände im Gebiet eingeschlossen. Der Gebietsvorschlag mit der gut entwickelten Salzvegetation an der Fösse soll die nur etwa 5 km entfernte Binnensalzstelle an der Kalihalde Ronnenberg ersetzen, deren Meldung als FFH-Gebiet rückgängig gemacht werden soll. Hintergrund ist die schlechte Ausprägung der Salzvegetation des bisherigen Gebiets an einem Sekundärstandort (Kalihalde), die zudem aufgrund der vorgesehenen Abdeckung der Halde kaum langfristig zu erhalten ist. 1.2 Bedeutung für "NATURA 2000" Durch den Flächentausch wird die Repräsentanz des Lebensraumtyps 1340 Salzwiesen im Binnenland im Naturraum Börden in besserer Ausprägung gewährleistet. 2. Lebensraumtypen im Bereich des Neuabgrenzungsvorschlags 2.1 Prioritäre Lebensraumtypen gemäß Anh. I FFH: 1340 Salzwiesen im Binnenland: Der Lebensraumtyp ist in Form von Salzsumpf-Vegetation an der Fösse vertreten. Diese ist insbesondere im Bereich unbeschatteter und renaturierter Abschnitte der Fösse ausgebildet, wo das Bachbett aufgeweitet, Oberboden abgeschoben und Flachuferbereiche geschaffen wurden. Solche Standorte sind in erster Linie im westlichen Teil des Gebietsvorschlags zu finden. Die Bestände werden nicht genutzt, jedoch findet stellenweise eine Mahd zur Zurückdrängung konkurrenzkräftiger Röhrichtpflanzen und von Gehölzen statt. Gut ausgebildete Bestände sind recht artenreich und zeichnen sich durch zahlreiche charakteristische und z.t. gefährdete Vertreter der Salzvegetation des Binnenlandes wie Gewöhnlicher Kurzähren-Queller, Strand-Dreizack, Salz-Bunge, Gewöhnlicher Salzschwaden, Echter Sellerie, Salz-Schuppenmiere, Strand-Sode, Entferntährige Segge und Strand-Simse aus. Flächengröße ca. 0,8 ha.

33 Übrige Lebensraumtypen gemäß Anhang I: keine Vorkommen bekannt. 2.3 Sonstige Lebensraumtypen von landesweiter Bedeutung: sehr kleinflächige Schilfröhrichte. 3. Tier- und Pflanzenarten im Bereich des Neuabgrenzungsvorschlags 3.1 Prioritäre Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II: keine Vorkommen bekannt. 3.2 Übrige Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II: keine Vorkommen bekannt. 3.3 Sonstige bedeutsame Arten: Salzpflanzen, s. Beschreibung des Lebensraumtyps Hinweise zur Abgrenzung: Der Gebietsvorschlag umfasst einen ca. 2 km langen Abschnitt der Fösse einschließlich ihrer Ufer und Randstreifen mit einer Gesamtbreite von durchschnittlich m und schließt den ca. 15 m langen Einmündungsbereich eines von Süden in die Fösse einleitenden Grabens ein. 5. Aktueller Schutzstatus: Binnenlandsalzstellen sind geschützte Biotope nach 30 BNatSchG. 6. Flächengröße des Neuabgrenzungsvorschlags: Nachmeldevorschlag ca. 2,1 ha, Ausgliederungsvorschlag ca. 1,7 ha. 7. Hinweise zur Gebietsentwicklung: Zur Erhaltung und Entwicklung der Salzvegetation ist eine Fortsetzung der bisherigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich, wobei diese möglichst auf weitere Uferabschnitte ausgedehnt werden sollten.

34 Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU (92/43/EWG) in Niedersachsen Entwurf August 2016 Neuabgrenzung FFH-Gebiet 342 Blatt 2/2 Abgrenzung Nachmeldevorschlag Binnensalzstelle an der Fösse Vorkommen von Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-RL im Bereich des Nachmeldevorschlags (EU-Code-Nr., Bezeichnung; * = prioritär) *1340 Salzwiesen im Binnenland Vorkommen von Arten gemäß Anhang II der FFH-RL im Bereich des Nachmeldevorschlags (EU-Code-Nr., deutsche Bezeichnung; * = prioritär) - Maßstab 1 : Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

35 Übersichtskarte Neuabgrenzung FFH-Gebiet 342 Entwurf

36 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt Energie und Klimaschutz Februar 2017 Liste der Nachmeldevorschläge Lfd. Natura 2000-Gebiet Handlungsbedarf Begründung Nr. 1 Erweiterung FFH 53 Bäche im Artland bei Nortrup (LK Osnabrück) um ca. 2,4 ha. Erweiterung um den Ostarm des Eggermühlenbachs. Fallgruppe 1: nicht sachgerechte Abgrenzung im damaligen Meldeverfahren, Herstellung der Rechtssicherheit für bestehende Planung. 2 Grenzänderung FFH 90 Aller (mit Barnbruch), unter Leine, untere Oker (Stadt Celle, LK Gifhorn). Vergrößerung um ca. 9 ha. 1. Erweiterung (Flächeneingliederung von außerhalb liegenden Kohärenzmaßnahmen). 2. Umfängliche Grenzkorrektur im Bereich der Stadt Gifhorn; Verlegung des FFH-relevanten Allerabschnittes. 1. Fallgruppe 1: durch rechtskräftige Planfeststellungen zu Hochwasserschutz in Celle erforderlich. 2. Fallgruppe 3: Wissenschaftlicher Irrtum bei der Gebietsmeldung (für Fische nicht durchgängiger Allerarm). 3 Grenzänderung FFH 115 Haseder Busch, Giesener Berge, Grenzkorrekturen in 5 Bereichen. Fallgruppe 1 (4): Anpassung an ausgewiesene NSG. Gallberg, Finkenberg (LK Hildesheim). Vergrößerung um ca. 44 ha. 4 Erweiterung FFH 146 Oberharzer Teichgebiet bei Clausthal (LK Goslar) um ca. 50 ha. Erweiterung um unmittelbar angrenzende Bergwiesen. Fallgruppe 4: nicht sachgerechte Abgrenzung. Erweiterung um Teilflächen mit maßgeblichem FFH- Lebensraumtyp. 5 Grenzänderung FFH- Gebiet 342 Binnensalzstelle am Kaliwerk Ronnenberg Ersatz durch besser geeignetes, nahe gelegenes Gebiet Binnensalzstelle an der Fösse. Fallgruppe 4: Ersatzvorschlag in besserem Erhaltungszustand, gemeldete Fläche schlecht ausgepräg- Liste Nachmeldung Natura.doc

37 - 2 - (Region Hannover). Vergrößerung um ca. 0,4 ha. 6 Erweiterung V19 Unteres Eichsfeld (LK Göttingen) um ca. 128 ha. 7 Erweiterung V68 Sollingvorland (LK Holzminden) um ca. 13 ha. Erweiterung im Bereich Rittmarshausen wegen fehlerhafter Abgrenzung Erweiterung wegen fehlerhafter Abgrenzung im Bereich Hehlen. ter Sekundärstandort an Kalihalde. Fallgruppe 1 (4): Nicht sachgerechte Ausgrenzung im damaligen Meldeverfahren, Herstellung der Rechtssicherheit für bestehende Planung. Fallgruppe 2: Nicht sachgerechte Ausgrenzung im damaligen Meldeverfahren, Herstellung der Rechtssicherheit für bestehende Planung. 8 Erweiterung V39 Dümmer (LK Osnabrück) um ca. 134 ha. 9 Erweiterung FFH- Gebiet 112 Süntel, Wesergebirge, Deister (LK Hameln- Pyrmont) um ca. 23 ha. 10 Erweiterung FFH 74 Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht (LK Lüchow- Dannenberg) um ca. 75,5 ha. 11 Neuvorschlag FFH- Gebiet Amphibienbiotope Pötzen (LK Hameln-Pyrmont). Größe ca. 37,6 ha. Erweiterung um Flächen westlich des Ochsenmoores für den Schutz von Wiesenbrütern. Erweiterung Ramsnacken bei Langenfeld (Teil des NSG Hohenstein). Erweiterung bei Langendorf um Flächen mit dem LRT 91T0 Flechten- Kiefernwälder (hinzugekommenen durch Richtlinien-Änderung im Zuge der EU-Osterweiterung). Neumeldung von Amphibienbiotopen. Fallgruppe 1 (4): Anpassung an ausgewiesenes NSG. Fallgruppe 4: Einbeziehung von bereits als NSG geschützten Bereichen mit Vorkommen bedeutsamer Lebensraumtypen. Fallgruppe 4: Einbeziehung von bereits als Biosphärenreservat geschützten Bereichen mit Flechten- Kiefernwäldern. Fallgruppe 4: Vorkommen der Gelbbauchunke auf ehemaligem Standortübungsplatz und ehem. Kalksteinbruch.

38 Neuvorschlag FFH- Gebiet Sandmagerrasen Camp Reinsehlen (LK Heidekreis). Größe ca. 178,2 ha. 13 Neuvorschlag FFH- Gebiet Klotzberg (LK Wolfenbüttel). Größe ca. 5 ha. 14 Neuvorschlag FFH- Gebiet Amphibienbiotope in den Bückebergen (LK Schaumburg). Größe ca. 76,5 ha. 15 Neuvorschlag FFH- Gebiet Panieniederung bei Simander (LK Lüchow- Dannenberg). Größe ca. 60 ha. 16 Erweiterung FFH 117 Sieben Berge, Vorberge (LK Hildesheim) um ca. 28,2 ha. Neumeldung oder ggf. Gebietserweiterung von FFH 70 Lüneburger Heide. Neumeldung von bereits als NSG geschützten Bereichen. Neumeldung (vier Teilflächen, inkl. NSG Alter Steinbruch Liekwegen und NSG Alte Tongrube Borstel ) Neumeldung. Grenzkorrektur (Erweiterung von LRT-Flächen sowie Ausgliederung von Ackerflächen). Fallgruppe 4: Nach vorliegenden Kenntnissen hat sich in dem Bereich der landesweit größte trockene Tiefland-Borstgrasrasen entwickelt. Fallgruppe 4: Landesweit bedeutsamstes Vorkommen von Silikatfels-Pionierrasen (LRT 8230), der in keinem der gemeldeten FFH- Gebiete enthalten ist. Fallgruppe 4: landesweit größtes Vorkommen der Gelbbauchunke. Fallgruppe 4: Einziges Vorkommen vom Kriechenden Sellerie (Apium repens) in der kontinentalen Region Niedersachsens. Fallgruppe 3: Einbeziehung von bedeutsamen Lebensraumtypen (angeschnittene Waldbereiche und Kalkmagerrasen).

39 Verteiler für Beteiligungsverfahren zur Nachmeldung von Natura Gebieten 2017 KOMPLETTER SATZ KARTEN UND GEBIETSBESCHREIBUNGEN Nds. Landkreistag z.hd. Herrn Dr. Lutz Mehlhorn Am Mittelfelde Hannover Niedersächsischer Städtetag Prinzenstr Hannover Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Arnswaldtstr Hannover Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag Hinüberstraße Hannover IHK Hannover Schiffgraben Hannover IHK Lüneburg-Wolfsburg Am Sande Lüneburg service@lueneburg.ihk.de LHN Landesvertretung der Handwerkskammern Ferdinandstr Hannover info@handwerk-lhn.de Unternehmerverbände Niedersachsen Schiffgraben Hannover uvn@uvn-online.de Verband der Chemischen Industrie e. V Sankt-Florian-Weg Laatzen info@lv-nord.vci.de 1

40 Landwirtschaftskammer Niedersachsen Nienburger Bruch Estorf info@lwk-niedersachsen.de Niedersächsisches Landvolk - Landesbauernverband - Warmbüchenstr Hannover info@landvolk.org Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.v. Landesverband Niedersachsen Reinecke Straße Rhauderfehn o.ilchmann@yahoo.de Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.v. (ZJEN) Warmbüchenstr Hannover zjen@landvolk.org Waldbesitzerverband Niedersachsen e.v.. Warmbüchenstr Hannover kontakt@waldbesitzerverband-niedersachsen.de Wasserverbandstag Niedersachsen e.v. Am Mittelfelde Hannover post@wasserverbandstag.de Aktion Fischotterschutz e.v. Sudendorfallee Hankensbüttel AFS@OTTERZENTRUM.de Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems Gartenweg Wardenburg verwaltung@bsh-natur.de Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Niedersachsen e.v. Goebenstr. 3a Hannover bund.hannover@bund.net 2

41 NaturFreunde Deutschlands Landesverband Niedersachsen Hildesheimer Str Laatzen Naturschutzbund Deutschland Landesverband Niedersachsen e.v. Alleestraße Hannover Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.v. Goebenstr. 3a Hannover Landesjägerschaft Niedersachsen e.v. Schopenhauerstr Hannover Anglerverband Niedersachsen e.v. Bürgermeister-Stümpel-Weg Hannover info@lsfv-nds.de Landesverband Niedersachsen Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e.v. Rolandsmauer 23 a Osnabrück vorstand@landeswanderverband-nds.de Naturschutzverband Niedersachsen e.v. Alleestr Hannover info@naturschutzverband.de Niedersächsischer Heimatbund e.v. An der Börse Hannover Heimat@niedersaechsischer-heimatbund.de Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Niedersachsen e.v. Johannssenstraße Hannover info@)sdw-nds.de 3

42 Verein Naturschutzpark e.v. OT Niederhaverbeck Bispingen Tourismusverband Niedersachsen Lindenallee Jever s.janssen@landkreis-friesland.de Landessportbund Niedersachsen Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg Hannover info@lsb-niedersachsen.de Landessportfischerverband Bürgermeister-Stümpel-Weg Hannover info@av-nds.de Kirchliche Dienste - Arbeitsstelle Umweltschutz - Archivstr Hannover mail@kirchliche-dienste.de Landeskirchenamt der ev.luth. Landeskirche Hannover Rote Reihe Hannover landeskirchenamt@evlka.de Katholisches Büro Niedersachsen Nettelbeckstr Hannover kath.bueronds@t-online.de Deutsche Bahn AG Konzernkommunikation presse@deutschebahn.com Potsdamer Platz Berlin Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover Alter Flughafen Hannover BwDLZHannover@bundeswehr.org 4

43 Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Lavesallee Hannover pressestelle@mi.niedersachsen.de Niedersächsisches Finanzministerium Schiffgraben Hannover pressestelle@mf.niedersachsen.de Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Hannah-Arendt-Platz Hannover pressestelle@ms.niedersachsen.de Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Friedrichswall Hannover anke.beyer@mw.niedersachsen.de Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Calenberger Straße 2, Hannover poststelle@ml.niedersachsen.de Amprion GmbH Rheinlanddamm Dortmund thomas.wiede@amprion.net TenneT TSO GmbH Konzernrepräsentanz Berlin Friedrichstraße Berlin mathias.fischer@tennet.eu KARTEN UND GEBIETSBESCHREIBUNGEN NACH BETROFFENHEIT Stadt Celle naturschutz@lkcelle.de Landkreis Gifhorn landkreis@gifhorn.de 5

44 Landkreis Göttingen Landkreis Goslar Landkreis Hameln-Pyrmont Region Hannover Landkreis Heidekreis Landkreis Hildesheim Landkreis Holzminden Landkreis Lüchow-Dannenberg Landkreis Osnabrück Landkreis Schaumburg Landkreis Wolfenbüttel 6

45 Landeshauptstadt Beschlussdrucksache b In die Stadtbezirksräte In den Kulturausschuss In den Verwaltungsausschuss Nr. Anzahl der Anlagen 1. Neufassung 1767/2017 N1 1 Zu TOP Anlass der Neufassung: Korrektur der Anlage zu Öffnungszeiten der Zentralbibliothek und Ausleihstelle Vahrenheide Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover Antrag, die Neukonzeption der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Hannover (Zentralbibliothek, Hildesheimer Straße 12 und Stadtteilbibliotheken) gemäß vorliegender Aufstellung ab zu beschließen Berücksichtigung von Gender-Aspekten Die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek dienen allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung des Antrages Die Stadtbibliothek Hannover ist eine öffentliche Einrichtung mit einem modernen Dienstleistungsangebot der Landeshauptstadt Hannover, die der Information, der Aus- und Weiterbildung sowie der Unterhaltung dient. Sie ist als kultureller Ort Partnerin der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Bildungseinrichtungen bei der Verwirklichung von Lese-, Informations- und Bildungsinteressen. Mit DS 2634/2016 hat die Stadtbibliothek Hannover ihre strategischen Ziele und die daraus resultierenden Handlungsfelder vorgelegt. Die Verbesserung der Zugänglichkeit der Bibliotheksangebote ist eines der Ziele, das auf die veränderten Lebensgewohnheiten der Menschen reagiert und von Bibliotheksbenutzer/innen gewünscht wird. Neben dem Ausbau der digitalen Angebote sollen auch die Öffnungszeiten der Bibliothekseinrichtungen optimiert werden. Dazu gehört einerseits die Erweiterung der vom Fachpersonal betreuten Öffnungszeiten und andererseits ein Einstieg in zusätzliche, nicht personell betreute Öffnungszeiten, die technikunterstützt in Randzeiten angeboten werden sollen

46 - 2 -

47 Eine Gegenüberstellung der aktuellen und künftigen Öffnungszeiten findet sich in der Anlage. 1. Zentralbibliothek Die Öffnungszeit der zentralen Stadtbibliothek wird am Samstag verlängert, so dass diese Einrichtung künftig durchgehend von Montag bis Samstag zwischen 11 und 19 Uhr öffnen wird. 2. Stadtteilbibliotheken Die Öffnungszeiten in den Stadtteilbibliotheken werden weitgehend angeglichen, um eine bessere Merkbarkeit für die Bibliotheksbenutzer/innen zu erreichen sowie die verlässliche Abdeckung von Öffnungszeiten für die Kundinnen und Kunden durch einen effizienteren Personaleinsatz zu gewährleisten. Die Öffnungszeit am Samstag wird um eine Stunde erweitert. Das neue Grundschema der Öffnungszeiten lautet: Montag und Donnerstag: Uhr Dienstag und Freitag: Uhr Samstag: Uhr Die Öffnungszeiten der vier kombinierten Stadt- und Schulbibliotheken werden darüber hinaus ergänzt durch zusätzliche schulinterne Öffnungszeiten am Vormittag. Die Stadtteilbibliothek Kronsberg hat aufgrund ihrer besonderen organisatorischen Einbindung in das Stadtteilzentrum Krokus abweichende Öffnungszeiten, die zum Beginn des Jahres 2018 ebenfalls erweitert werden. Hier wird neu eine regelmäßige, wöchentliche Samstagsöffnung eingeführt. Von momentan insgesamt 504 Öffnungsstunden pro Woche werden die personell betreuten Öffnungsstunden um 42 Stunden auf 546 Öffnungsstunden pro Woche erhöht. Somit verbessert sich die Zugänglichkeit zum umfangreichen Dienstleistungsangebot der Stadtbibliothek Hannover deutlich. Die Stadtbibliothek Hannover erreicht die zeitliche Ausweitung ihrer Kontaktzeiten durch interne organisatorische Maßnahmen Hannover /

48 Anlage zur Drucksache 1767/2017 Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover Überblick über die aktuellen und die ab geltenden Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Hannover nach Bibliotheksstandorten Stadtbezirk 1 Mitte Oststadtbibliothek (ÖB 1) Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Std. Di Mi geschlossen geschlossen Do Std. Fr Sa Std. Summe: + 3 Std. Stadtbezirk 2 Vahrenwald-List Jugendbibliothek und Stadtbibliothek List (ÖB 10) Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Std. Di Std. Mi geschlossen - 3 Std. Do Std. Fr Std. Sa Std. Summe: + 2 Std. Stadtbibliothek Vahrenwald (ÖB 17) Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Std. Di Mi geschlossen geschlossen Do Std. Fr Sa Std. Summe: + 3 Std. Stadtbezirk 3 Bothfeld-Vahrenheide Stadt- und Schulbibliothek Bothfeld (ÖB 20) Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Di Mi geschlossen geschlossen Do Fr Std. Sa geschlossen geschlossen Summe: - 2 Std. 1

49 Anlage zur Drucksache 1767/2017 Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover Ausleihstelle im Kulturtreff Vahrenheide (Betreut durch ÖB 5) Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo geschlossen geschlossen Di Mi geschlossen geschlossen Do geschlossen Std Fr geschlossen geschlossen Sa geschlossen geschlossen Summe: + 5 Std. Stadtbezirk 4 Buchholz-Kleefeld Stadtbibliothek Kleefeld (ÖB 7) Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Std. Di Mi geschlossen geschlossen Do Std. Fr Sa Std. Summe: + 3 Std. Stadt- und Schulbibliothek Roderbruch (ÖB 18) Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Di Std. Mi geschlossen geschlossen Do Fr Std. Sa geschlossen geschlossen Summe: - 4 Std. Stadtbezirk 5 Misburg-Anderten Stadtbibliothek Misburg (ÖB 19) Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Std. Di Mi geschlossen geschlossen Do Std. Fr Sa Std. Summe: + 3 Std. 2

50 Anlage zur Drucksache 1767/2017 Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode Stadtbibliothek Kronsberg im Stadtteilzentrum KroKuS (ÖB 12) Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Di Mi geschlossen geschlossen Do Fr Std. Sa Std. (alt: 1/Monat) Summe: + 6 Std. Stadtbezirk 7 Südstadt-Bult Zentralbibliothek der Stadtbibliothek Hannover Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Di Mi Do Fr Sa Std. Summe + 3 Std. : Kinder- und Jugendbibliothek Südstadt (ÖB 3) Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Std. Di Std. Mi geschlossen geschlossen Do Std. Fr Std. Sa Std. Summe: + 11 Std. Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel Stadtbibliothek Döhren (ÖB 14) Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Di Std. Mi geschlossen - 4 Std. Do Fr Std. Sa Std. Summe: - 3 Std. 3

51 Anlage zur Drucksache 1767/2017 Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover Stadtbezirk 9 Ricklingen Stadtbibliothek Ricklingen (ÖB 16) Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Std. Di Mi geschlossen geschlossen Do Std. Fr Sa Std. Summe: + 3 Std. Stadt- und Schulbibliothek Mühlenberg (ÖB 9) Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Std. Di Std. Mi geschlossen geschlossen Do Std. Fr Std. Sa geschlossen geschlossen Summe: + 0 Std. Stadtbezirk 10 Linden-Limmer Stadtbibliothek Linden Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Std. Di Mi geschlossen geschlossen Do Std. Fr Sa Std. Summe: + 3 Std. Stadtbezirk 11 Ahlem-Badenstedt-Davenstedt Stadt- und Schulbibliothek Badenstedt (ÖB 5) Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Di Mi geschlossen geschlossen Do Fr Sa geschlossen geschlossen Summe: + 0 Std. 4

52 Anlage zur Drucksache 1767/2017 Neukonzeption der Öffnungszeiten für die Standorte der Stadtbibliothek Hannover Stadtbezirk 12 Herrenhausen-Stöcken Stadtbibliothek Herrenhausen Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Std. Di Mi geschlossen geschlossen Do Std. Fr Sa Std. Summe: + 3 Std. Stadtbezirk 13 Nord Nordstadtbibliothek Wochentag / Öffnungszeit alt neu Veränderung Mo Std. Di Mi geschlossen geschlossen Do Std. Fr Sa Std. Summe: + 3 Std. 5

53 Landeshauptstadt Beschlussdrucksache b In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt Nr /2017 Anzahl der Anlagen 0 Zu TOP 6.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt Antrag, die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen: 1. Antrag Nr IB11 Empfänger/in: Arbeits- und Sozialberatungs- Gesellschaft e.v. Zuwendungsbetrag: 1.800,00 Verwendungszweck: Computerführerschein für Geflüchtete, Asylsuchende, Menschen mit Migrationshintergrund 2. Antrag Nr IB11 Empfänger/in: Jugendzentrum Salem Zuwendungsbetrag: 1.100,00 Verwendungszweck: Rhythmusfieber und Taktgefühl in Ahlem ein generationen- und kulturübergreifendes Stadtteilprojekt 3. Antrag Nr IB11 Empfänger/in: Förderverein der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Badenstedt e.v. Zuwendungsbetrag: 300,00 Verwendungszweck: Auftritt der "Zollhausboys"; kulturelle Veranstaltung mit Flüchtlingen im Kirchsaal der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Berücksichtigung von Gender-Aspekten Die Aktivitäten des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sind darauf ausgerichtet, das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Stadtbezirk zu fördern. Diese Zielsetzung differenziert grundsätzlich nicht nach geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten; es entspricht dem Integrationsgedanken, dass sich einzelne geförderte Projekte an unterschiedliche Zielgruppen richtet

54 - 2 -

55 Kostentabelle Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro: Teilfinanzhaushalt 18 - Investitionstätigkeit Investitionsmaßnahme Einzahlungen Auszahlungen Saldo Investitionstätigkeit 0,00 Teilergebnishaushalt 18 Produkt Angelegenheiten der Stadtbezirksräte Angaben pro Jahr Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Transferaufwendungen 3.200,00 Saldo ordentliches Ergebnis ,00 Begründung des Antrages Zu 1.: Mit dem Projekt soll Geflüchteten, Asylsuchenden und Menschen mit Migrationshintergrund der Umgang mit Computern in mehreren Modulen beigebracht werden. Bei bestandener Prüfung erhalten die jungen Menschen ein international anerkanntes Zertifikat. Zu 2.: Durch dieses Projekt sollen Personen unterschiedlicher Alters- und Kulturgruppen zusammenfinden. Es sollen Begegnungen stattfinden, die im Alltag nicht stattfinden würden. Zu 3.: Das Projekt dient dazu, Kulturbotschaften in Sachen Integration zu den Themen "Flucht", "Heimat" und "Fremdheit" zu überbringen. Hierfür soll Musik, Theater und Kunst als Brücke zwischen Menschen unterschiedlicher Länder, Kulturen und Religionen dienen. Zu 1. bis 3.: Auf Grundlage des jeweiligen Zuwendungsantrages hat sich der Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am mehrheitlich für die Vergabe der oben genannten Zuwendungen ausgesprochen. Diese Projekte erfüllen die vergaberelevanten Kriterien nach Maßgabe der Informationsdrucksache 2545/2008. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Beschlussfassung über die vom Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vorgeschlagenen Förderprojekte obliegt dem Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt /

56 - 4 - Hannover /

57 Fachbereich Personal und Organisotion Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiler. 28. JULI " J\A, im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt Stadtbezirksratsfrau Julia Grammel Herr Bezirksbürgermeister Rainer Göbel im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt über den Fachbereich Personal und Organisation, Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten, OE Trammplatz Hannover Spengemannweg Hannover ~ juliagrammel@web.de Hannover, Anfrage gemäß 14 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover Fußballfeld des Jugendtreffs "EI Dorado" Das Fußballfeld des Jugendtreffs "EI Dorado" an der Lenther Chaussee 10 ist aus bekannten Gründen gesperrt. Die Tore sind vergittert. Ebenso schränken Maulwurfshügel die Nutzung als Bolzplatz ein. Die Erdhügel können zu Verletzungen bei den fußballspielenden Kindern und Jugendlichen führen. Die Spielfläche ist ein Anziehungspunkt des "EI Dorado". Dazu frage ich die Verwaltung: 1. Wann wird die Verwaltung die Fußballtore wieder freigeben? 2. Wie oft werden die Maulwurfshügel abgetragen? 3. Ist eine unterirdische Maulwurfssperre, die vertikal um die Spielfläche verläuft, langfristig ökonomischer als eine konventionelle und regelmäßig notwendige Begradigung durch eine Schleppstange oder -netz? Julia Grammel

58 Fachbereich Personal und Örg~nisation Beroich Ra:s- und. Stadtl)8Zi! \ii'sngelegenhelten I-... J;JILI.... "'O"".~. ~~ o 3. AUG SPD Fraktion im Bezirksrat der Landeshauptstadt Hannover An den Bezirksbürgermeister im Stadtbezirk Ahlem BadenstedtDavenstedt Herr Rainer Gäbel über den Fachbereich 18 Steuerung, Personal und Zentrale Dienste Stadtbezirk Ahlem Badenstedt Davenstedt Antrag gem. 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover für die Bezirksratssitzung am Parkverbot für lkws ab 7,5 t im Safariwegl Badenstedt Der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung der lhh Hannover wird aufgefordert im Safariweg/ Badenstedt Parkverbot für lkws ab 7,5 teinzurichten. Begründung: Im Safariweg/ Badenstedt werden regelmäßig lkws abgestellt. Dieses führt häufig zu erheblichen Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer. Fraktionsvorsitzende Kerstin Klebe-Politze

59

60 Fachbe~üTCii r'-',,:rsofml Freie Demokratische Partei - und ()r(;c :;";:~~G.Uon R~~n: ',:,:~\ t ';:'._~ :;:.~~ u;--~d S~:'1C~t~"I;'. '~;':'1':T :" ~e:"lf:nh iten,..~",.~.. ~.-."~= rele Demokraten ~.~.~.~~.~~-~~~~~~~~~~~~=~~~:~~:~~=2~:nfl~~~m7 Drucks. Nr /2017 An den Bezirksbürgermeister im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt Herr Rainer Gäbel über den Fachbereich Zentrale Dienste OE Neues Rathaus, Trammplatz Hannover Uwe Bretthauer im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davensted Lenther Straße Hannover Mobil 0160/ Mail: uwebretthauer@gmx.net Hannover, Antrag gem. 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover für die Bezjrksratssitzunq am ~ C\>.J017 Der Bezirksrat möge beschließen: Diesen Antrag an den Rat der U4H weiterzuleiten Straßenausbaubeitragssatzung außer Kraft setzen Der Rat wolle beschließen Entschließung Der FDP Bezirksrat Uwe Bretthauer stellt den Antrag, die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hannover außer Kraft zu setzen und die durch das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG, 6) gegebene Möglichkeit zur Beitragserhebung nicht in Anspruch zu nehmen. Die Freien Demokraten fordern zukünftig auf die Inanspruchnahme von Anliegerbeiträgen zu verzichten und die notwendige Finanzierung über anderweitige Steuern und Abgaben wie zum Beispiel Grundsteuern und Erschließungskosten sicherzustellen. Begründung: I. Das Niedersächsische Kornmunalabqabenqesetz gibt den Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit, zur Abdeckung ihrer Investitionskosten Beiträge zu erheben, die ihnen durch die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen entstehen. So können sie für ihre Straßen Straßenausbaubeiträge erheben. Von dieser Möglichkeit machen nach einer Umfrage des NDR jedoch nur 2/3 der niedersächsischen Gemeinden Gebrauch. 2. Die Höhe der Beiträge, die von den Grundstückseigentümern erhoben werden, kann für die Betroffenen, insbesondere sozial schwächere und ältere Menschen, existenzbedrohende Ausmaße annehmen. /

61 3. Anlieger von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen sind von solchen Beiträgen nicht betroffen. Für hannoversche Bürger hängt es also davon ab, an welchen Straßen ihre Grundstücke liegen, ob sie zur Kasse gebeten werden oder nicht. Nach Meinung der FDP-Ratsfraktion ist eine derart eklatante Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer nicht akzeptabel. 4. Obwohl den betroffenen Grundstückseigentümern hohe Ausbaubeiträge aufgebürdet werden, erwerben diese dabei weder Eigentums- noch Mitwirkungsrechte an der Ausbaumaßnahme. Die betroffene Wegeinfrastruktur verbleibt komplett in kommunalen Besitz und kann als öffentliche Straße potentiell von Jedermann zu jeder Zeit genutzt werden. Eine Mitbestimmungsmöglichkeit, wer diese Infrastruktur wann und in welchem Umfang nutzen darf, haben die Anlieger nicht. 5. Anwohner können - abgesehen von einer Anhörungsmöglichkeit - nicht mitentscheiden, ob eine Ausbaumaßnahme überhaupt in Angriff genommen werden soll, sowie wann und auf welche Art und Weise dies geschieht. Darüber entscheidet ausschließlich der Stadtrat. It~ '/ - Uwe Bretthauer -

62 Freie Demokratische Partei - Stadtbezirksrat Ahlem - Badenstedt - Davenstedt Drucksache Nr. -4~ - A 83,.I/ to-t T- tt tt Uwe Bretthauer im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davensted Lenther Straße Hannover Mobil 0160/ Mail: uwebretthauer@gmx.de Hannover, den An den Bezirksbürgermeister im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt Herr Rainer Göbel über den Fachbereich Zentrale Dienste OE Neues Rathaus, Trammplatz Hannover Antrag gem. 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover für die Bezirksratssitzung am Anbringung " Grüner Pfeil" Kreuzung Empelderstr. B65 unter der Brücke Richtung Empelde Und Carlo-Schmidt-Allee von Norden Rechtsabbieger in Heisterbergallee. Der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung der LHH Hannover wird aufgefordert" an der Ampel Kreuzung Empelderstr. B65 (unter der Brücke) Richtung Empelde einen Grünen Pfeil anzubringen. Begründung Wenn die Linksabbieger stadteinwärts Grün haben, ist es im Stadtgebiet üblich und auch logisch, dass der Rechtsabbieger in GegenrichtUng auch Grün hat, nur bei dieser Ampel stehen die Autofahrer nutzlos rum und verpesten Unnötigerweise die Luft. Auf diesen Umstand bin ich von vielen Bürgern aufmerksam gemacht worden. Wir sollten hier in diesem Sinne reagieren. - Uwe Bretthauer -

63 Fachbereich Personal und Organisation Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten 2 8. JULI Ao ;1;1 I I Il~-Ä' 1>1-hM:r- DIE LiNKE. Drucksache Nr im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt Stadtbezirksratsfrau Julia Grammel Herr Bezirksbürgermeister im Stadtbezirksrat über den Fachbereich Rainer Göbel Ahlem-Badenstedt-Davenstedt Personal und Organisation, Rats-und Stadtbezirksangelegenheiten, OE Trammplatz Hannover Spengemannweg Hannover ~ juliagrammel@web.de Hannover, Antrag gemäß 10 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover "City-Tree" im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt errichten Der Stadtbezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in Absprache mit enercity einen geeigneten Standort für einen sogenannten "City-Tree'" im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu finden und dort einen solchen errichten zu lassen. Begründung: Der von enercity geförderte "City-Tree" hat die Aufgabe, nicht nur als Sitzgelegenheit zu dienen, sondern vorrangig für,gute Luft' im Stadtbezirk zu sorgen. Die Bankkonstruktion übernimmt durch die integrierte vertikale Bepflanzung die natürliche Funktion der Fotosynthese. Er absorbiert Kohlendioxid aus der Luft und gibt Sauerstoff wieder an sie ab. Der "City-Tree" dient damit der Verbesserung der Luft- und Lebensqualität im Stadtbezirk. Als vorrangig zu prüfenden Standort schlage ich den Bereich an der Kreuzung von Richard-Lattorf-Straße und Wunstorfer Landstraße (gegenüber dem Ahlemer Rathaus und der Grundschule) vor. Im Frühjahr 2017 wurden an der Grundschule erhöhte Schadstoffbelastungen, die über dem Grenzwert auch für Stickstoffdioxid lagen, gemessen (siehe HAZjNP vom ). Mein Vorschlag, an dieser Stelle einen "City-Tree" in der Nähe der Schule aufzustellen, würde zu einer wesentlichen Verbesserung der Luftschadstoffbelastung in diesem Bereich führen. Auch die Feinstaubbelastung, die durch das Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Wunstorfer Landstraße und Richard-Lattorf-Straße sicherlich erhöht anfällt, ließe sich mittels dieser Bankkonstruktion teilweise senken. Vor der Errichtung ist selbstverständlich die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der Verkehrssicherheit, zu prüfen und sicherzustellen. Julia Grammel I Zu Aufbau und Funktionsweise von "City-Trees" siehe beispielsweise die Anlage zu Drs /2016, Mitte eine Genehmigung zur Aufstellung eines "City-Trees" beantragt hatte. mit der enercity im Stadtbezirk

64 Drucks. Nr /2017 N1 Herr Bezirksbürgermeister Rainer Göbel im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt über den Fachbereich Personal und Organisation, Rats-und Stadtbezirksangelegenheiten, OE Trammplatz Hannover Antrag gemäß 10 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover Der Stadtbezirksrat möge beschließen: City-Tree im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt errichten Hannover, Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, in Absprache mit enercity einen geeigneten Standort für einen sogenannten City-Tree 1 im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu finden und dort einen solchen errichten zu lassen. Als vorrangig zu prüfenden Standort schlage ich den Bereich an der Kreuzung von Richard-Lattorf-Straße und Wunstorfer Landstraße (gegenüber dem Ahlemer Rathaus und der Grundschule) sowie den Bereich des Badenstedter Marktes vor. Im Frühjahr 2017 wurden an der Grundschule erhöhte Schadstoffbelastungen, die über dem Grenzwert auch für Stickstoffdioxid lagen, gemessen (siehe HAZ/NP vom ). Begründung: Der von enercity geförderte City-Tree hat die Aufgabe, nicht nur als Sitzgelegenheit zu dienen, sondern vorrangig für gute Luft im Stadtbezirk zu sorgen. Die Bankkonstruktion übernimmt durch die integrierte vertikale Bepflanzung die natürliche Funktion der Fotosynthese. Er absorbiert Kohlendioxid aus der Luft und gibt Sauerstoff wieder an sie ab. Der City-Tree dient damit der Verbesserung der Luft- und Lebensqualität im Stadtbezirk. Als vorrangig zu prüfenden Standort schlage ich den Bereich an der Kreuzung von Richard-Lattorf-Straße und Wunstorfer Landstraße (gegenüber dem Ahlemer Rathaus und der Grundschule) vor. Im Frühjahr 2017 wurden an der Grundschule erhöhte Schadstoffbelastungen, die über dem Grenzwert auch für Stickstoffdioxid lagen, gemessen (siehe HAZ/NP vom ). Mein Vorschlag, an dieser Stelle einen City-Tree in der Nähe der Schule aufzustellen, würde zu einer wesentlichen Verbesserung der Luftschadstoffbelastung in diesem Bereich führen. Auch die Feinstaubbelastung, die durch das Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Wunstorfer Landstraße und Richard-Lattorf-Straße sicherlich erhöht anfällt, ließe sich mittels dieser Bankkonstruktion teilweise senken. Vor der Errichtung ist selbstverständlich die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der Verkehrssicherheit, zu prüfen und sicherzustellen. Julia Grammel 1 Zu Aufbau und Funktionsweise von City-Trees siehe beispielsweise die Anlage zu Drs /2016, mit der enercity im Stadtbezirk Mitte eine Genehmigung zur Aufstellung eines City-Trees beantragt hatte.

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