Ilmtalanzeiger. Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ilmtal, Amtsblatt der Gemeinde Ilmtal

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1 Ilmtalanzeiger Amtsblatt der Gemeinde Ilmtal 25. Jahrgang Freitag, den 31. März /2017 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ilmtal, unsere Gemeinde hat zahlreiche Immobilien, die wir als Mehrzweckgebäude bezeichnen. Darunter sind Dorfsäle, Sportlerheime und Vereinshäuser. Die Gebäude befinden sich in sehr unterschiedlichem Zustand. Die Gemeinde war und ist stets bestrebt, diese Gebäude zu erhalten, um sie der Allgemeinheit zur Verfügung stellen zu können. Der Umfang der Nutzung der Objekte ist sehr differenziert. Während die örtlichen Vereine diese Räumlichkeiten gegen die Erstattung einer Nebenkostenpauschale nutzen können, werden für kommerzielle Veranstaltung Mieten erhoben, die sich danach staffeln, ob die Veranstalter örtliche Vereine oder ortsfremde Institutionen sind. Verwaltet werden diese Objekte durch Vereine, die die Vermietung organisieren. Bei denjenigen, die sich diesbezüglich engagieren, möchte ich mich bei dieser Gelegenheit bedanken. Prädestiniert sind die Ortsteile, die über solche Gebäude verfügen, andere führen ihre Veranstaltungen in gemieteten Festzelten durch. Die Erhaltung dieser Gebäude kostet die Gemeinde Ilmtal pro Jahr rd , dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von jährlich rd Das bedeutet jährliche Aufwendungen in Höhe von rd , die zu stemmen sind. In dieser Summe sind lediglich Instandhaltungskosten enthalten, größere Investitionen würden diese Summe erheblich steigern. Auch wenn langfristig aller Voraussicht nach nicht alle Gebäude dauerhaft erhalten werden können, wird man bestrebt sein, den Vereinen der Orte die Möglichkeiten zu gewährleisten, Ihr Engagement weiter auszuführen. Ich wünsche Ihnen alles Gute! Ihr Bürgermeister Peer Schulze

2 Ilmtal-Anzeiger Nr. 3/2017 Amtliche Bekanntmachungen Beschlussübersicht der 20. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Ilmtal vom 28. Februar 2017 öffentlicher Teil: Beschluss- Nr. 207 / 17 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal bestätigt die Tagesordnung der heutigen GR-Sitzung. Beschluss- Nr. 208 / 17 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal bestätigt die Niederschrift der GR-Sitzung vom 17. Januar Beschluss- Nr. 209 / 17 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal nimmt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 zustimmend zur Kenntnis. Beschluss- Nr. 210 / 17 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal beschließt die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten für die Jahresrechnung Beschluss- Nr. 211 / 17 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal beschließt die Vergabeermächtigung des Bürgermeisters zu Planungsleistungen für den Ausbau der Wassergasse in Griesheim. Beschluss- Nr. 212 / 17 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal beschließt die Vergabeermächtigung des Bürgermeisters zu Planungsleistungen für die Erarbeitung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes. Nicht öffentlicher Teil: Beschluss-Nr. 213 / 17 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal beschließt den Neuabschluss von landwirtschaftlichen Pachtverträgen. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ilmtal für das Haushaltsjahr 2017 Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Entsprechend der Thüringer Kommunalordnung 57 Abs. 3, wurde die 1. Nachtrags-haushaltssatzung 2017 am der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Ilm - Kreises vorgelegt und mit Schreiben vom gewürdigt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Satzung wurde vom Landratsamt nicht beanstandet und ist somit zu veröffentlichen. Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2016 liegt zur Einsichtnahme vom bis während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Kämmerei für jedermann öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2017, nach 80 Abs.3 Satz 1 ThürKO in der Gemeindeverwaltung /Kämmerei in Griesheim, zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Griesheim, den Albrecht Ltr. Kämmerei/Kasse 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ilmtal für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund des 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Ilmtal folgende Nachtragshaushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden: erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr verändert a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Griesheim, den Gemeinde Ilmtal ausgefertigt: Schulze Bürgermeister Siegel Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr der Gemeinde Ilmtal Zur nächsten öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr der Gemeinde Ilmtal lade ich Sie für Dienstag, den 4. April 2017 um 18:30 Uhr ein. Die Tagesordnung und den Ort der Sitzung entnehmen Sie bitte den örtlichen Aushängen. Mit freundlichen Grüßen gez. Kreft Vorsitzender Bauausschuss

3 Ilmtal-Anzeiger Nr. 3/2017 Ausbau der Alten Arnstädter Straße in Dienstedt Die Alte Arnstädter Straße in Dienstedt wird in einer Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem Ilm-Kreis, dem Wasser- / Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung und der Gemeinde Ilmtal ab Mai 2017 bis voraussichtlich November 2017 auf der gesamten Länge grundhaft ausgebaut. Es werden die Altbestände der Trinkwasser- und Abwasserleitungen einschließlich der Hausanschlüsse und die Fahrbahn mit Gehweganlage erneuert. Die dem Ausbau zu Grunde liegende Planung liegt im Bauamt der Gemeinde Ilmtal vor und kann während der Sprechzeiten Mo Uhr, Di Uhr und Uhr Do Uhr Fr Uhr eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit Anregungen vorzubringen und Fragen zu stellen. Detaillierte Auskünfte zu den Losen Wasser / Abwasser und Straßenbau müssen beim jeweiligen Versorgungsträger eingeholt werden. Schulze Bürgermeister Verkauf eines Grundstücks in Niederwillingen Die Gemeinde Ilmtal hat den Verkauf des Grundstücks in Niederwillingen, Flur 10, Flurstück 1159/619, Fläche 360 m 2 beschlossen. Das Grundstück liegt westlich des Stallkomplexes der Agrargesellschaft Griesheim mbh in Niederwillingen und ist unbebaut. Auf dem Grundstück befand sich früher ein Trinkwasserversorgungsbehälter, dessen Reste unterirdisch noch vorhanden sein können. Das Grundstück liegt im Außenbereich, ist unbebaut und mit diversen Baum- und Strauchbewuchs bewachsen. Bauliche Vorhaben werden nach 35 BauGB beurteilt. Weitere Angaben / Pläne sind auf der Homepage der Gemeinde Ilmtal eu veröffentlicht. Kaufpreisangebote sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit Kennzeichnung Kaufangebot Flurstück 1159/619, Niederwillingen bei der Gemeinde Ilmtal, Wassergasse 2 in Ilmtal - OT Griesheim bis zum einzureichen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags trifft der Gemeinderat. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, an den Höchstbietenden zu verkaufen. Schulze Bürgermeister Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße Gotha Az.: Gotha, den Der Flurbereinigungsbeschluss zum Verfahren Talsperre Heyda vom wird aufgehoben und wie folgt neu erlassen: 1. Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Talsperre Heyda Nach 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2835) wird für die in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke in Teilen der Gemarkungen Bücheloh, Heyda, Neuroda, Unterpörlitz, Wipfra, die vereinfachte Flurbereinigung Talsperre Heyda, Ilm-Kreis angeordnet. Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von ca. 355 ha. Die Grenzen des Flurbereinigungsgebietes sind in der Gebietsübersichtskarte unter Anlage 2 durch eine schwarz gestrichelte Linie kenntlich gemacht. Die Anlagen 1 und 2 bilden einen Bestandteil dieses Beschlusses. Das Verfahren wird unter der Leitung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Str. 2 durchgeführt. 2. Anwendung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) Erfolgt die Zusammenführung von getrenntem Eigentum an Boden und Gebäuden bzw. Anlagen innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens und liegt in diesen Fällen ein Antrag auf Durchführung eines Verfahrens nach dem achten Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1149), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), vor oder wird dieser im Laufe des Verfahrens gestellt, so gelten hinsichtlich der für die Zusammenführung unbedingt notwendigen Maßnahmen die 62 und 67 LwAnpG. 3. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke, die Erbbauberechtigten sowie die Gebäude- und Anlageneigentümer bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Talsperre Heyda. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Heyda. 4. Beteiligte Am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte): - als Teilnehmer die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Eigentümer von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum; - als Nebenbeteiligte insbesondere a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen sind; b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten oder deren Grenzen geändert werden; c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; e) Empfänger neuer Grundstücke nach den 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes; f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben. 5. Anmeldung von Rechten Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Straße 2, Gotha anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 6. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Nach 34 bzw. 85 Nummer 5 FlurbG ist von der Bekanntgabe dieses Beschlusses ab bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes in folgenden Fällen die Zustimmung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung erforderlich: a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören; b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen; c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landes-

4 Ilmtal-Anzeiger Nr. 3/2017 kulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden; d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen. Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung kann den früheren Zustand gemäß 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muss das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Ersatzpflanzungen anordnen. Werden entgegen dem Absatz d) Holzeinschläge vorgenommen, so kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Wer den Vorschriften zu Buchstabe b), c) oder d) zuwiderhandelt, begeht nach 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann. 7. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses mit Gebietsübersichtskarte liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinde Stadt Ilmenau - am Sitz der Stadt Ilmenau, Am Markt 7, Ilmenau, für die Flurbereinigungsgemeinde Wipfratal - am Sitz der Gemeinde Wipfratal, Ortsteil Branchewinda In Branchewinda 44, Wipfratal, für die Flurbereinigungsgemeinde Wolfsberg und für die angrenzende Gemeinde Ilmtal - am Sitz der Gemeinde Ilmtal, Wassergasse 4, Ilmtal, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße Gotha einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. gez. Mathias Geßner Amtsleiter Anlage 1 (DS) Gemarkung Bücheloh Flur 8 Flurstücke-Nr. 5, 6, 7, 8, 9, 10/1, 10/2, 11, 12/1, 12/2, 13, 14, 16 Gemarkung Heyda Flur 2 Flurstücke-Nr. 179/3, 179/4, 179/5, 198/1, 198/2, 198/3, 199/1, 199/2, 206/1, 207/1, 208/1, 208/2, 209/1, 211, 212, 213, 214/1, 215/1, 216/1, 216/2, 217, 218/1, 218/2, 218/3, 218/4, 218/5, 218/6, 218/7, 218/8, 218/9, 218/10, 218/11, 218/12, 219/1, 219/2, 219/3, 219/4, 219/5, 219/6, 220/1, 220/3, 221/1, 221/2, 222/1, 253/1, 253/2, 254, 255, 257, 258, 259/1, 259/2, 259/3, 259/4, 260/1, 260/2, 261/1, 261/2, 262/1, 262/2, 263/1, 263/2, 264/1, 264/2, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274/1, 274/2, 275, 276, 278/1, 278/2, 279/1, 279/2, 279/3, 279/4, 279/7, 279/8, 279/9, 279/10, 280/1, 280/2, 283, 285/2, 285/4, 285/5, 285/6, 287/2, 288, 289, 290, 291, 292/1, 292/2, 292/3, 292/4, 1139/1, 1139/2, 1140/1, 1140/2, 1141/1, 1141/2, 1147/1, 1147/2, 1148/1, 1148/2, 1149/1, 1149/2, 1150/1, 1150/2, 1173, 1176, 1177 Flur 3 Flur 5 Flurstücke-Nr. 296/1, 296/2, 297, 299/1, 299/2, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 311/1, 312, 313/1, 313/2, 314, 315, 316, 317, 318/1, 318/2, 319, 320/1, 320/2, 321, 322, 323, 324, 326/1, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 341, 342/1, 342/2, 342/3, 342/4, 343, 344/1, 344/2, 345, 346, 347/1, 347/2, 348, 349/1, 349/2, 349/3, 350, 351, 352/1, 352/2, 353, 354, 355, 357/1, 357/2, 358, 359, 360/1, 360/2, 360/3, 363/1, 363/2, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370/1, 370/2, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377, 378/1, 378/2, 379, 380, 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387, 388, 389, 390/1 390/2, 390/3, 390/4, 391, 392, 393, 394, 395, 396, 397, 398, 399, 400, 401, 402, 403, 404, 405/1, 405/2, 406, 407, 408, 409, 410, 411, 415, 416, 417, 418, 419, 420, 421, 422, 423, 424/1, 425, 426, 427, 428, 429, 430, 440, 442/1, 443/1, 443/3, 443/4, 443/5, 443/6, 443/7, 443/8, 443/9, 443/10, 443/11, 443/12, 443/13, 443/14, 443/15, 443/16, 443/17, 443/18, 443/19, 443/20, 443/21, 443/22, 443/23, 443/24, 443/25, 443/26, 443/27, 443/28, 443/29, 443/30, 443/31, 443/32, 443/33, 443/34, 443/35, 443/36, 443/37, 443/38, 443/39, 443/40, 443/41, 443/42, 443/43, 443/44, 443/45, 443/46, 444, 445, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 452, 453, 454, 455, 456, 457, 458, 459, 460, 461, 462, 463, 464, 465, 466, 467, 468, 470, 471, 472, 473, 474/1, 474/2, 475/1, 475/2, 476, 477/1, 477/2, 478, 479/1, 479/2, 480, 481, 482, 483, 484/1, 484/2, 485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 493/1, 493/2, 494, 495, 496, 497, 498, 499, 499/1, 499/2, 499/3, 499/4, 501, 502, 1115, 1116, 1117, 1118, 1131, 1132, 1137, 1138, 1168, 1169 Flurstücke-Nr. 510, 511, 512, 513, 515/1, 516/1, 516/2, 518, 523, 524, 525, 526, 527/1, 527/2, 528, 529, 530/1, 530/2, 532, 533, 534, 537/1, 538 Gemarkung Neuroda Flur 6 Flurstücke-Nr. 771, 774, 775, 776, 777 Gemarkung Unterpörlitz Flur 5 Flurstücke-Nr. 688, 689, 690, 691, 692, 693, 694, 695, 696, 697, 698, 699 Flur 6 Flurstücke-Nr. 700, 701, 702, 703, 704, 705, 706, 707, 708, 709 Flur 7 Flurstücke-Nr. 710/1, 710/2, 711, 712, 713, 714, 715 Gemarkung Wipfra Flur 2 Flurstücke-Nr. 158, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 948, 949 Flur 6 Flurstücke-Nr. 848, 849, 850, 851 Flur 7 Flurstücke-Nr. 718, 719, 720, 721, 722, 723, 724, 725, 726, 727/1, 727/2, 727/4, 727/5, 728/1, 728/2, 728/4, 728/5, 729, 730, 731, 732, 733, 734, 735, 736, 737, 738, 739, 740, 742, 743/2, 743/3, 743/4, 743/5, 743/6, 743/7, 745, 746, 747, 748, 749, 750, 751, 752, 753, 864/1, 864/3, 865/1, 867/1, 868/1, 869/1, 870/1, 907, 908, 909/1, 909/2, 910/1, 910/2, 911/1, 911/2, 912/1, 912/2, 912/3, 912/4, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 921, 922, 923, 924, 925, 926, 927, 928/1, 928/2, 929, 930, 931, 932, 933, 934, 935, 936, 937, 938, 939, 940/1, 940/2, 941, 942/1, 942/2, 943/1, 943/2, 944/1, 944/2, 945/1, 945/2, 947/1, 954, 955, 963, 964

5 Ilmtal-Anzeiger Nr. 3/2017 Erarbeitung von Managementplänen (Fachbeitrag Offenland) für folgende Natura-2000-Gebiete in Thüringen: FFH-Gebiet Nr. 144 Muschelkalk-Landschaft westlich Rudolstadt FFH-Gebiet Nr. 69 Kalmberg SPA-Gebiet Nr. 33 Muschelkalkhänge der westlichen Saaleplatte SPA-Gebiet Nr. 35 Muschelkalk-Landschaft westlich Rudolstadt Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Tier- und Pflanzenarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Es umfasst sowohl Fauna-Flora-Habitat-Gebiete gemäß der FFH-Richtlinie von 1992 als auch Europäische Vogelschutzgebiete gemäß der EG-Vogelschutzrichtlinie von Mit 212 FFH-Gebieten, 35 FFH-Objekten und 44 Vogelschutzgebieten ist Thüringens einzigartiges Naturerbe mit seinen vielfältigen Kulturlandschaften Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes. Jedes Natura-2000-Gebiet ist in sich einzigartig. Um seinen Wert weiterhin zu sichern, bedarf es speziell auf das jeweilige Gebiet abgestimmter Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die im Managementplan festgelegt werden. Die meisten Managementpläne werden sich aus einem Fachbeitrag Offenland und einem Fachbeitrag Wald zusammensetzen. Die Managementpläne sind in Thüringen behördenverbindlich. Für die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten besitzen sie empfehlenden bzw. informativen Charakter. Die Umsetzung soll durch die Landnutzer, die Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände sowie die unteren Naturschutzbehörden mit Unterstützung der Natura-2000-Stationen erfolgen. Die Erstellung der Fachbeiträge für Waldflächen erfolgt organisatorisch eigenständig durch ThüringenForst und. Die Zuständigkeit für die Erstellung der Fachbeiträge Offenland liegt bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG), Abteilung Naturschutz. In den kommenden Jahren werden im Auftrag der TLUG die Fachplanungen für das Offenland für 167 FFH-Gebiete erstellt. Die Mitarbeiter der TLUG werden gemeinsam mit dem Büro seecon Ingenieure GmbH (Leipzig) das Verfahren koordinieren. In den Jahren 2017 und 2018 erfolgt die Planung für das Offenland der oben genanten Schutzgebiete. Mit der Planung beauftragt wurde das Planungsbüro TRIOPS Ökologie & Landschaftsplanung GmbH Die Mitarbeiter dieses Büros werden die zu schützenden Lebensräume und Arten in den Gebieten erfassen, ihre Erhaltungszustände bewerten und die erforderlichen Maßnahmen für deren langfristige Erhaltung vorschlagen. Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt sich aus 47 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) und wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben: 47 Duldungspflicht, Auskunfts- und Zutrittsrecht (1) Der Eigentümer und jeder, dem ein Recht an einem Grundstück zusteht, haben Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund des Gesetzes oder eines Gesetzes nach 12 a sowie der darauf gestützten Rechtsvorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung der Grundfläche nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. (2) Die Bediensteten oder Beauftragten der Naturschutzbehörden, die Mitarbeiter der Landesanstalt für Umwelt und Geologie, der Staatlichen Vogelschutzwarte, der Nationalpark-, Biosphärenreservats- und Naturparkverwaltungen sind insbesondere berechtigt, Grundstücke zu betreten sowie Vermessungen, Bodenuntersuchungen oder wissenschaftliche Arbeiten auszuführen, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz oder nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlich ist. Nach Durchführung der Arbeiten ist soweit wie möglich der alte Zustand wiederherzustellen. (4) Eigentümer oder Besitzer sind, soweit sie bekannt sind, vor dem Betreten der Grundstücke zu den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Zwecken zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise erfolgen. (5) Die in Absatz 2 Genannten haben sich auf Verlangen auszuweisen und die von ihnen geforderten Maßnahmen gegenüber dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zu begründen. Mit dieser Bekanntmachung kündigt die TLUG die Durchführung der Bestandserhebung gegenüber der Öffentlichkeit an und entspricht damit der Informationspflicht gemäß 47 (4) ThürNatG. Die Mitarbeiter des Planungsbüros TRIOPS Ökologie & Landschaftsplanung GmbH (Los 6) können sich als Beauftragte der TLUG durch eine Legitimationsbescheinigung ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet die TLUG die Betroffenen um Verständnis und um Unterstützung für die erforderlichen Kartierungsarbeiten. Im Laufe des Planungsprozesses sind Gespräche mit Landnutzern und regionalen Akteuren vorgesehen, in denen die Erhaltungsziele erläutert, bestehendes Konfliktpotential aufgezeigt und gemeinsam Lösungen zur Erhaltung der Lebensräume und Arten gesucht werden. Die Fachbeiträge Offenland der Managementpläne werden zum Ende des Planungsprozesses in einem gesonderten Termin der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Sollten Sie bereits vorher Fragen oder Anregungen zur Entwicklung des Gebietes haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Büros seecon oder der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Mehr Informationen über die Managementplanung erhalten Sie auf der Internetseite der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Ansprechpartner: seecon Ingenieure GmbH Frau Vallentin: Anett.Vallentin@seecon.de TLUG, Ref. 33 Frau Dr. Meeske (Los 4, 5, 8): Martina.Meeske@tlug.thueringen.de Herr Dr. Baumbach (Los 2, 3): Henryk.Baumbach@tlug.thueringen.de Herr Rupprecht (Los 6, 7): Sven.Rupprecht@tlug.thueringen.de Mitteilungen Die Gemeinde Ilmtal vermietet in: Dienstedt; 1 Raum-Wohnung Dachgeschoss 38,40 m 2 Großhettstedt; 1 Raum-Wohnung Dachgeschoss 33,60 m 2 Großliebringen; 4 Raum-Wohnung 85,51 m 2 Besichtigungstermine über die BC Hausverwaltung GmbH 0361 / oder das Bau- und Ordnungsamt / Schulze Bürgermeister Sprechzeiten der Gemeinde Ilmtal Montag 09:00-12:00 Uhr Dienstag 09:00-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 13:00-16:00 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr Bürgermeister Herr Peer Schulze Telefon peer.schulze@ilmtal.eu Hauptamt Sekretariat des Bürgermeisters, Kindertageseinrichtungen, Personalwesen, Einstellung, Sitzungsdienst, Wahlen, Amtsblatt Frau Stephanie Arnoldt Telefon stephanie.arnold@ilmtal.eu

6 Ilmtal-Anzeiger Nr. 3/2017 Bau- und Ordnungsamt Beginn: ab 01. September 2017 Bauanträge, Bauplanung u. Betreuung, Fördermittel, Baurecht, Beitragsrecht, Straßenausbaubeiträge Liegenschaften, Pacht, Ansprechpartnerin für das FSJ Gemeinde Ilmtal Umwelt und Naturschutz Frau Weigelt Frau Arnoldt Amtsleiter Telefon Telefon Herr Falko Cramer Telefon Frau Annerose Holsowski falko.cramer@ilmtal.eu Telefon annerose.holsowski@ilmtal.eu Landesgeschäftsstelle Schillerstraße Erfurt Frau Sabine Kämereit Telefon sabine.kaemereit@ilmtal.eu Friedhofsverwaltung, Sondernutzung, Fischereischeinausstellung, Fundsachen, Verwaltung öfftl. Gebäude, Feuerwehr, Baumschutz, Veranstaltungsanzeige Frau Ute Mocigamba Telefon ute.mocigamba@ilmtal.eu Frau Anne Denner Telefon anne.denner@ilmtal.eu Kämmerei/Kasse Kämmerer Herr Michael Albrecht Telefon michael.albrecht@ilmtal.eu Kasse Frau Gabriele Köhler Telefon gabi.koehler@ilmtal.eu Steuern und Abgaben Frau Anne Denner Telefon anne.denner@ilmtal.eu Bauhof Umgebungspflege, Winterdienst, Holzverkauf Herr Klaus Hofmann Telefon klaus.hofmann@ilmtal.eu Leiterin der Kindertageseinrichtungen Ilmtalspatzen Dienstedt und Deubezwerge Großliebringen Frau Heike Körner Telefon heike.koerner@ilmtal.eu Sprechzeiten von Frau Körner in der Gemeinde Ilmtal Dienstag 09:00-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Freiwilliges Soziales Jahr in der Gemeinde Ilmtal Engagieren und für s Leben lernen beim FSJ mit den Johannitern Das Angebot, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu leisten, ist einmalig im Leben und kann nur im Alter zwischen 16 und 26 Jahren wahrgenommen werden. Bis heute haben bundesweit bereits über junge Menschen ihre Chance genutzt und sich im Rahmen eines FSJ im karitativen oder sozialen Bereich engagiert. Die Johanniter bieten Dir verschiedene Einsatzgebiete, in denen Du dein soziales Jahr in der Gemeinde Ilmtal leisten kannst: Jugendpflege Kindertageseinrichtungen Wann mache ich am besten ein Freiwilliges Soziales Jahr? In der Regel entscheidest Du Dich verbindlich für 12 Monate. Das FSJ gibt Dir nach der Schule oder in anderen Übergangsphasen Raum und Zeit, eigene Stärken und Schwächen kennen zu lernen und Dich als Persönlichkeit zu entfalten. Es dient aber nicht nur der Orientierung, sondern Du sammelst von Anfang an wertvolles Wissen und konkrete Praxiserfahrungen für Deine Zukunft und wertest nicht zuletzt auch Deinen Lebenslauf auf. Außerdem bekommst Du im FSJ bei den Johannitern: Taschengeld Verpflegungsgeld und nach Möglichkeit eine freie Unterkunft Fahrtkostenerstattung oder -ermäßigung Beiträge zur Sozialversicherung je nach Anspruch Kindergeld oder Fortzahlung der Waisenrente 24 Tage Urlaub Mind. 25 Seminartage und pädagogische Begleitung 750 Jahre Stadtilm, ein Fest für unsere Region Im Jahr 2018 feiert Stadtilm das 750-jährige Jubiläum seiner ersten urkundlichen Erwähnung. Der Ursprung des Jubiläums geht auf eine Urkunde aus dem Jahre 1268 zurück, in der festgehalten und von Gunter von Schwarzburg nebst seinen Söhnen bestätigt ist, dass Johann, genannt von Seebergen, civis in ilmene, dem Kloster Georgenthal Güter verkauft hat. Civis bedeutet Bürger. Dieses Schriftstück trägt das Datum vom und gilt als Beweis, dass der Ort ilmene existierte und dass er bereits 1268 eine eigene Rechtsqualität erlangt hatte. Wir möchten das Jahr 2018 nutzen, unseren Bürgern und den Gästen unserer Region, die Geschichte und Entwicklung Stadtilms und unserer Region in verschiedensten Formen näher zu bringen. Für das Stadtjubiläum 2018 sollen viele Veranstaltungen mit regionaler und überregionaler Wirkung stattfinden. Im Mittelpunkt steht das Festwochenende vom August Neben einem Mittelalter- und Handwerkermarkt am Zinsboden wird es ein umfangreiches kulturelles Programm auf und um den größten Marktplatz Thüringens sowie einen Festumzug geben. Im Mai 2018 wird eine Festsitzung an das Ereignis vom 13. Mai 1268 erinnern. Dokumentiert auf ca. 160 Seiten wird anlässlich unserer Jahrfeier ein umfangreiches Fest-Magazin die Chronologie der wichtigsten historischen Ereignisse der vergangenen 750 Jahre aufzeigen. Wer kennt ihn nicht, den Stadtilm-Film von Die damalige Momentaufnahme Stadtilms ist heute schon Geschichte und erinnert eindrucksvoll an die damalige Zeit. Wir möchten für unser Jubiläum eine neue Momentaufnahme unseres Stadtilms und den hier lebenden Menschen produzieren und einen neuen Stadtilm-Film herausgeben. Für die Vorbereitungen, Gestaltungen und Durchführung verschiedener Aktivitäten während des gesamten Jubiläumsjahres, bedarf es eines besonderen Engagements der Stadt Stadtilm, aber auch ihrer Bürgerinnen und Bürger in personeller und auch finanzieller Hinsicht. Folgen Sie unseren Aufruf 750 Cent für Dein Stadtilm! Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Ausgestaltung des Festwochenendes im August 2018, die Erstellung der Festschrift und eines neuen Stadtilm-Films sowie die Vorbereitungen für das Jubiläumsjahr Was erwartet Sie als Spender? Alle Spender werden auf unserer Internetseite und im Stadtilmer Anzeiger namentlich aufgelistet, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Wer Interesse hat, kann dem Jubiläum natürlich auch eine Unterstützung über diesen Betrag hinaus zukommen lassen Wie wird gespendet? Ihre Spende erreicht die Stadt Stadtilm durch einfache Überweisung unter Benennung Ihres Namen und des Verwendungszweckes 750 Jahre Stadtilm auf das Konto bei der Sparkasse Arnstadt-Ilmenau: IBAN: DE BIC: BIC HELA DE F1 ILK Für eine allgemeine Spende geben Sie folgenden Spendenzweck an: 750 Jahre Stadtilm + Name Sie möchten ein konkretes Projekt unterstützen? Dann können Sie zwischen folgenden Verwendungszwecken wählen: Stadtilm-Film + Name Jubiläumsmagazin + Name Festwochenende + Name Wenn Ihr Name nicht auf unserer Spenderliste erscheinen soll, geben Sie im Betreff zusätzlich das Kürzel KN ein. Für Rückfragen können Sie sich an Herrn Frank Hofmann, Telefon , frank.hofmann@stadtilm.de wenden.

7 Ilmtal-Anzeiger Nr. 3/2017 Vorbereitungstreffen zur 750-Jahrfeier Wir weisen darauf hin, dass bei Beschlussunfähigkeit der Mitgliederversammlung sofort eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden kann, die dann unabhängig von der anwesenden Mitgliederzahl beschlussfähig ist. Wem es nicht möglich ist, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, dem wird empfohlen, sich durch ein anderes Mitglied mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten zu lassen. Der Vorstand Ute Gebser Am fand das 1. Vorbereitungstreffen zur Organisation der 750-Jahrfeier statt. Im Ergebnis der Beratung wurde festgelegt, die Vorbereitungen zum Stadtjubiläum in 5 Arbeitsgruppen (AG) zu organisieren. AG 1 Festumzug, AG 2 Mittelalter- / Handwerkermarkt, AG 3 Jubiläumsmagazin / Werbung, AG 4 Festwochenende, AG 5 Stadtilm-Film. Das 2. Vorbereitungstreffen zur Bildung der Arbeitsgruppen findet am , 19:00 Uhr, im Rathaussaal statt. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Stadtilm und der Gemeinde Ilmtal, Gewerbetreibende sowie Vertreter von Vereinen und Organisationen herzlich eingeladen. Wir bitten um Teilnahmebestätigung bis zum 27. März 2017 an Frau Schmidt, Tel oder margarete. schmidt@stadtilm.de. Bitte benennen Sie in Ihrer Teilnahmebestätigung die AG, in der Sie mitarbeiten möchten. Informationen aus den Ortschaften Einladung des Ortsteilrates Singen Zur nächsten öffentlichen Sitzung des Ortsteilrates Singen lade ich alle Interessierten für Mittwoch, den 5. April 2017 um 19:30 Uhr in das Alte Gemeindebüro nach Singen ein. 1. Begrüßung und Eröffnung, Feststellung Beschlussfähigkeit, Bestätigung Tagesordnung 2. Vorbereitungen Kinderfest und offizielle Einweihung Spielplatz 3. Vorbereitung Frühjahrsputz 4. Anfragen und Informationen 5. Sonstiges Freundliche Grüße Markus Rausch Ortsteilbürgermeister Einladung des Ortsteilrates Dienstedt - Hettstedt Werte Einwohner am Mittwoch, findet um 19:30 Uhr im Gemeindebüro Dienstedt eine Ortsteilratssitzung statt. Die genaue Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen in den ortsüblichen Schaukästen der einzelnen Ortsteile. Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Maar Ortsteilbürgermeister Waldgenossenschaft Lieberain Großliebringen Einladung Zur Mitgliederversammlung der Waldgenossenschaft Lieberain sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Termin: Freitag, Zeit: 19:00 Uhr Ort: Gaststätte Linse Großliebringen 1. Begrüßung 2. Abendessen 3. Bericht des Jagdpächters über das Jagdjahr 2016 / Waldbewirtschaftungsmaßnahmen 2016 und Plan Kassenbericht Bericht der Revisionskommission 7. Entlastung des Vorstandes 8. Beschluss über Verwendung der Mittel 9. Veräußerung von Anteilen 10. Sonstiges Am findet der Waldbegang mit Grenzbepflanzung statt. Informationen der Jagdgenossenschaften Jagdgenossenschaft Großliebringen Einladung zur Jahreshauptversammlung An alle Grund- und Bodeneigentümer Termin: Beginn: 19:00 Uhr Ort: Gasthaus Linse in Großliebringen 1. Eröffnung 2. Festlegung Tagesordnung 2.1. Begrüßung 2.2. Rechenschaftslegung 2.3. Kassenbericht 2.4. Entlastung des Vorstandes 2.5. Bericht der Jäger 2.6. Änderung des Jagdpachtvertrages 2.7. Beschlussfassung über Auszahlung der Jagdpacht 2.8. Wahl des Vorstandes 2.9. Sonstiges Wem es nicht möglich ist, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, dem wird empfohlen, sich durch ein anderes Mitglied mit schriftlicher Vollmacht vertreten zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Vorstand der Jagdgenossenschaft Jagdgenossenschaft Griesheim-Hammersfeld Einladung Zu der am Donnerstag, den um Uhr stattfindenden Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossen Griesheim-Hammersfeld in der Gaststätte Queen Victoria in Griesheim, sind alle Grundstückseigentümer der Gemarkung Griesheim-Hammerfeld deren Grund und Boden bejagbar ist, recht herzlich eingeladen. 1. Begrüßung und Totengedanken 2. Bericht des Jagdvorstehers 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Bericht der Jagdpächter 7. Neuwahl Kassenprüfer 8. Verschiedenes 9. Gemeinsames Essen Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Gößler Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Kleinliebringen Einladung Die Jagdgenossenschaft Kleinliebringen lädt alle Jagdgenossen zur Mitgliederversammlung am Freitag, den um Uhr in der Gaststätte Kleinliebringen ein.

8 Ilmtal-Anzeiger Nr. 3/ Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Vorstandes zum Jagdjahr Bericht des Schatzmeisters 4. Bericht der Revisionskommission 5. Entlastung des Vorstandes/ Schatzmeisters 6. Wahl des Vorstandes 7. Beschlüsse: - Jagdpacht/Jagdwertminderung durch B90 - zur Höhe/Auszahlung des Rohertrages - Haushaltsplan Bericht der Jäger/ Diskussion 9. Auszahlung der Jagdpacht/Rohertrag Lothar Schütze Vorstand Jagdgenossenschaft Singen Einladung Hiermit laden wir alle Jagdgenossen zur Jahreshauptversammlung am Samstag, den um Uhr in den Saal zu Singen ein. 1. Eröffnung durch den Jagdvorsitzenden Herrn Arnold 2. Rechenschaftsbericht des Kassierers 3. Bericht der Revisionskommission 4. Entlastung des Kassierers und des Vorstandes 5. Rückblick auf die letzte Jagdsaison mit anschließender Diskussion 6. Aktuelle Probleme 7. Auszahlung der Jagdpacht (fehlende Grundbuchauszüge mitbringen sonst keine Auszahlung möglich) Anschließend gemütliches Beisammensein Um pünktliches Erscheinen wird gebeten. Die Teilnahme (wegen Essensbestellung) bitte bis zum bei Herrn Arnold (Tel /4887) mitteilen. Jagdgenossenschaft Vorstand Singen Jagdgenossenschaft Dörnfeld - Cottendorf Einladung zur Mitgliederversammlung Do , Beginn Uhr in der Bauernstube - Saal Dörnfeld 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Bekanntgabe der Tagesordnung - Beschlussfassung 4. Bericht Jagdvorstand 5. Umsatzbesteuerung der JG ab Jan. 17, Optionserklärung - Beschlussfassung 6. Bericht Jagdpächter 7. Bericht Rechnungsprüfer 8. Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung 9. Verwendung der Rücklagen - Beschlussfassung 10. Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung 11. Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 12. Antrag auf Unterstützung - Beschlussfassung 13. Sonstiges Vor Ausübung der Rechte und Pflichten, hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen. Es stehen noch einige, lange Verstorbene im Grundbuch, die aktualisiert werden müssen. gez. Marlena Seelmann Jagdvorsteherin Jagdgenossenschaft Nahwinden EINLADUNG Die Jagdgenossenschaft Nahwinden lädt alle Jagdgenossen zur Versammlung am Donnerstag, den um Uhr in die Gaststätte Nahwinden ein und erwartet Ihre vollzählige Teilnahme. 1. Bericht des Jagdvorstehers 2. Bericht der Jäger 3. Kassenbericht 4. Entlastung Vorstand 5. Diskussion 6. Gemeinsames Abendessen Arnd Linse Jagdvorsteher Senioren Herzliche Glückwünsche im Monat März Niederwillingen Weidner, Gerhard am zum 80. Geburtstag Veranstaltungsplan April Sa., 15. April Sa., 15. April Sa., 15. April Sa., 15. April Fr., 28. April So., 30. April So., 30. April So., 30. April Mai Fr., 05. Mai - So., 07 Mai Fr., 19. Mai So., 21. Mai So., 21. Mai Mi., 24. Mai Do., 25. Mai Juni Mo., 05. Juni Mo., 05. Juni Di., 06. Juni Fr., 16. Juni Di., 20. Juni Fr., 23. Juni Veranstaltungen Osterfeuerin Dienstedt Ostereierschießen Schießstand Niederwillingen Osterfeuer in Behringen Osterfeuer auf dem Waidrasen in Dienstedt Maibaumsetzenin Oberwillingen Maibaumsetzenin Dienstedt Maibaumsetzenin Niederwillingen Maifeuer in Großliebringen Top Treffen in Behringen (Luxemburg) Blutspende in Großliebringen Frühjahrskonzert des Volkschors Niederwillingen in Niederwillingen Frühjahrskonzert des Volkschors Dienstedt in der Kirche Dienstedt Blutspende in Niederwillingen Himmelfahrt auf dem Straußenhof in Kleinhettstedt Mühlentag in Kleinhettstedt Führungen auf dem Straußenhof in Kleinhettstedt Hauptausschuss 2. Straußenlauf in Kleinhettstedt Gemeinderatssitzung Sonnenwendfeuer auf den Waidrasen in Dienstedt

9 Ilmtal-Anzeiger Juli Nr. 3/2017 uns in Stadtilm bzw. dann in Griesheim am Sportplatz So., 09. Juli zu treffen Imkertag in der Kunst- und Senfmühle Kosten: etwas Taschengeld für die eigene Verpflegung Kleinhettstedt unterwegs (Bratwurst, Pizza, Getränke) Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungsplan auf der Internetseite der Gemeinde Ilmtal Möchten Sie Veranstaltungen, Fotos oder aktuelle Informationen, die die Gemeinde Ilmtal betreffen, hier oder auf der Internetseite der Gemeinde Ilmtal veröffentlichen? Dann wenden Sie sich an: Michael Albrecht Telefon: 03629/ oder michael.albrecht@ilmtal.eu Osterferienangebote 2017 Jugendpflege Gemeinde Ilmtal vom bis Wir bitten wegen der besseren Planbarkeit um Voranmeldungen bis zum !!! Montag, Avenida Therme Hohenfelden (4h) Alter: 7-16 Jahre, gern auch Eltern od. Großeltern als Treffpunkte: ab 15 Uhr in Niederwillingen, ca. 15:15 Uhr Marktplatz, Stadtilm ca. 15:30 Uhr am Bürgerhaus in Dienstedt Kosten: 8,00 (Eintritt u. Transport) Dienstag, Kunstvolle Ostereier mit verschiedenen Techniken gestalten + Spiele mit und ohne Osterei Alter: ab 8 Jahre, gern auch Helfer ab 16 Jahre Treffpunkt: von 14-18:00 Uhr am Jugendclub Niederwillingen Kosten: 1,50 (Für die Verpflegung ist gesorgt!) Mittwoch, Oster - Action - Schatzwanderung mit Picknick unterwegs Alter: 8-13 Jahre, gern auch Eltern od. Großeltern als Kosten: 1,00 Treffpunkte: 9:00 Uhr Waidrasen Dienstedt, 9:20 Uhr Marktplatz Stadtilm, 9:40 JC Niederwillingen, (wir fahren mit dem Gemeindebus u. starten gegen 10 Uhr am neu gestalteten Spielplatz in Singen) Bitte bringt einen kleinen Rucksack und Getränke für unterwegs + Essen und eine Kleinigkeit zum Tauschen mit (z.b. Sticker, Ü-Ei Figuren die ihr nicht mehr braucht, Schlüsselanhänger usw. ). Donnerstag, Leuchtenburg bei Jena mit tollen Mitmach-Ausstellungen Alter: 8-16 Jahre, gern auch Eltern od. Großeltern als Treffpunkte: ab 9 Uhr am JC Niederwillingen 9:15 Uhr Markt Stadtilm 9:30 Uhr Jugendclub Dienstedt Kosten: 12,00 (Eintritt u. Transport) Freitag, Fahrradtour nach Ilmenau (ca. 25 km) Alter: Jahre, gern auch Eltern od. Großeltern als Treffpunkt: gegen 10:30 Uhr am Waidrasen in Dienstedt, wir fahren dann den Radweg über Stadtilm, hier ist eine kurze Pause am Markt vorgesehen um weiteren Teilnehmern den Anschluss an die Gruppe zu ermöglichen, in Griesheim gibt es einen Stopp am Sportplatz um uns ein bisschen sportlich auszutoben Für Teilnehmer aus Niederwillingen, Oberwillingen und Behringen empfehlen wir entweder mit dem Zug 1 Station nach Stadtilm zu fahren oder Ihr benötigt auf die Radtour einen bequemen Rucksack od. Fahrradtaschen mit Brotbüchse + nachfüllbarer Getränkeflasche mind. 1 Liter (besser 2x 1 Literflaschen), eine Regenjacke, Sportschuhe, sowie einen Fahrradhelm. Weiterhin solltet Ihr eigene Medikamente mitnehmen und ein Sitzkissen od. eine kleine Picknickdecke. Bitte plant eventuell noch etwas Taschengeld (5-10 ) zum Eigenverbrauch ein. Euer Rad muss nach der geltenden Straßenverkehrsordnung ausgestattet und voll funktionstüchtig sein. Es besteht eine generelle Helmpflicht! Samstag, Themen-Nacht mit Übernachtung im Jugendclub Niederwillingen Achtung, diese Veranstaltung findet nur statt, wenn die Selbstorganisation durch die Jugendlichen klappt! Die Jugendpflege bietet nur die Möglichkeiten hierzu an, begleitet und unterstützt auf Wunsch. Voraussetzung ist aber das Einhalten der geltenden Jugendschutzbestimmungen! Änderungen des Programms bleiben Vorbehalten! Rückfragen bitte unter: 0162 / Jugendpflege Gemeinde Ilmtal - Rubrik Ilmtal Aktiv - Jugendpflege - Aktuelle Angebote Familienosterfreizeit (von 0-99 Jahre) vom Ort: Schwarzenshof bei Rudolstadt Anmeldung über die evangelische Jugend im Ilm-Kreis Gemeinschaft erleben - verschiedene Programme für Jung und Alt - Naturerlebnis Das Anmeldeformular finden Sie auf der nächsten Seite Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den Impressum Amtsblatt der Gemeinde Ilmtal Herausgeber: Gemeinde Ilmtal; Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel: / , Fax: , info@wittich-langewiesen.de, Verantwortlich für Anzeigen: David Galandt; Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste.Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheint: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag abonnieren.

10 Ilmtal-Anzeiger Nr. 3/2017 Anmeldung Osterferienangebote der Jugendpflege Ilmtal Wir bitten wegen der besseren Planbarkeit um Voranmeldungen bis zum !!! Bitte zutreffendes Ankreuzen! o Montag, Avenida Therme Hohenfelden (4h) Alter: 7-16 Jahre, gern auch Eltern od. Großeltern als Kosten: 8,00 (Eintritt u. Transport) o Dienstag, Kunstvolle Ostereier mit verschiedenen Techniken gestalten + Spiele mit und ohne Osterei Alter: ab 8 Jahre, gern auch Helfer ab 16 Jahre Kosten: 1,50 (Für die Verpflegung ist gesorgt!) o Mittwoch, Oster - Action - Schatzwanderung mit Picknick unterwegs Alter: 8-13 Jahre, gern auch Eltern od. Großeltern als Kosten: 1,00 o Donnerstag, Leuchtenburg bei Jena mit tollen Mitmach-Ausstellungen Alter: 8-16 Jahre, gern auch Eltern od. Großeltern als Kosten: 12,00 (Eintritt u. Transport) Bitte zutreffendes Ankreuzen! o Freitag, Fahrradtour nach Ilmenau (ca. 25 km) Alter: Jahre, gern auch Eltern od. Großeltern als Kosten: etwas Taschengeld für die eigene Verpflegung unterwegs (Bratwurst, Pizza, Getränke) Euer Rad muss nach der geltenden Straßenverkehrsordnung ausgestattet und voll funktionstüchtig sein. Es besteht eine generelle Helmpflicht! o Samstag, Themen-Nacht mit Übernachtung im Jugendclub Niederwillingen Achtung, diese Veranstaltung findet nur statt, wenn die Selbstorganisation durch die Jugendlichen klappt! Die Jugendpflege bietet nur die Möglichkeiten hierzu an, begleitet und unterstützt auf Wunsch. Voraussetzung ist aber das Einhalten der geltenden Jugendschutzbestimmungen! Mein Kind darf folgende Transportmittel nutzen. Bitte alle betreffenden Transportmittel ankreuzen! o Gemeindebus o öffentliche Verkehrsmittel (Zug, Bus) o beauftragtes Taxiunternehmen o priv. PKW Mein Kind darf Fahrrad fahren o Ja o Nein Mein Kind darf vorhandene Spielgeräte nutzen o Ja o Nein Mein Kind ist o Schwimmer o Nichtschwimmer Mein Kind darf sich in einer Kleingruppe (mind. 3 Kinder) vom Rest der Gruppe nach vorheriger Abmeldung beim Betreuer/Inn entfernen o Ja o Nein Es dürfen Fotos von meinem Kind gemacht, sowie in der lokalen Presse bzw. auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden o Ja o Nein Vor- u. Nachname d. Kindes:... Alter:... Tel. Nr. Eltern.:... Anschrift: Besonderheiten Ihres Kindes (z.b. bekannte Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten,... Rückenprobleme, sonstiges):... Datum:... Unterschrift Eltern:... Änderungen im Programm bleiben vorbehalten! Ich erkläre mit meiner Unterschrift das Einverständnis für die Teilnahme meines Kindes an den Ferienangeboten der Jugendpflege der Gemeinde Ilmtal. Ich habe mein Kind angewiesen, den Anordnungen der Betreuer Folge zu leisten. Ich bin darüber informiert, dass die Jugendpflege für mitgebrachte Gegenstände der Kinder- u. Jugendlichen keine Haftung übernehmen kann. Der Transport erfolgt in der Regel im Gemeindebus od. mit öffentlichen Verkehrsmitteln, z.t. durch ein beauftragtes Taxiunternehmen, in sehr seltenen Fällen durch einen privaten PKW von Eltern od. Betreuern. Der Teilnehmerbeitrag ist bis spätestens 3 Werktage vor Ferienbeginn zu entrichten. Bei nicht erfolgten Absagen nach vorheriger Anmeldung werden bereits entrichtete Teilnehmerbeiträge einbehalten. Rückfragen bitte unter: 0162 / Jugendpflege Gemeinde Ilmtal in der Rubrik Ilmtal Aktiv - < - Aktuelle Angebote

11 Ilmtal-Anzeiger Nr. 3/2017 Vereine und Verbände 560. Volkskarneval in Blaunasien Für die materielle und finanzielle Unterstützung der Saison 2016/ 2017 bedanken wir uns recht herzlich bei: IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau, Herr Matthias Höring Sparkasse Arnstadt-Ilmenau Stadtverwaltung Stadtilm Bauhof Stadt Stadtilm Landratsamt Ilm-Kreis, Frau Landrätin Petra Enders Allianz Generalvertretung Klaus-Peter Hoffmann Eveline und Gunter Hoffmann KfZ-Service Ralf Georgy Malerfachgeschäft SK Klecks, Michaela und Siegfried Kothe Dr. Frank Fietze Dr.med. Marion Plan Brückner Elektro, Herr Georg Brückner Apotheke am Markt, Herr Apotheker Hans-Joachim Jaep Rolf und Renate Pfeiffer Agrargesellschaft Griesheim GmbH Stadtilmer Reise- und Versicherungsbüro, Herr Otmar Gerfelder Dr. Albrecht Anemüller Kundendienstmonteur Jens Graube Handelsvertretung Holger Gerike Herr Jens Petermann, Arnstadt Malermeister Frank Wiegand Röhr-Bau, Herr Klaus-Henning Röhr Zimmerei Amling Großliebringen, Herr Andre Amling Baubetrieb Steffen Winter Autohof Dienstedt, Herr Andreas Keip heimdesign Staeger & Litsche GbR Ingrid und Walter Dormayr Herr Peer Schulze, Niederwillingen Rechtsanwältin Christine Gothe Dr. Carsta Kutscher und Hubert Kutscher Birgid und Hans-Dieter Lange Sonnen Apotheke, Frau Apothekerin Anja Höfer Erfurter Bank eg Holz- und Bautenschutz Schrickel GmbH Nahwinden, Herr Jörg Schrickel Ehmcke & Nöller OHG Dr. Lutz-Rainer Senglaub und Frau Angelika Senglaub Dr.med. Marlis Gensert und Holger Gensert Frau Heike Holzapfel, Leverkusen Spielwarenhandel Anke Heinze Vereinigte Wohnungsgenossenschaft Arnstadt von 1954 eg Mode mit Musik, Gudrun und Hans-Jürgen Döhler Elke Brüggemann-Fietze und Rolf Brüggemann ASS Allround Service, Herr Ronny Stubbe Dieter Kellner GmbH - Heizung/Sanitär/Elektro, Döllstedt Kerstin und Jörg Weber Herr Tankred Schipanski, Ilmenau Getränkequelle, Herr Heiko Dietzel Marktschänke, Familie Domek Gasthof & Pension Sonnenhof Behringen, Frau Monika Völker Cafe Brömel, Herr Thomas Brömel Munzur Kebab Haus Gasthaus Zum Mühlenwirt Kleinhettstedt, Herr Denny Scheit Foto Pangert OHG Nahkauf Karl-Reinhard Dörfler Lebensmittelhandel Ingo Fröb Landschmaus Fleischerei Bösleben Senfmühlentenne Kleinhettstedt, Frau Sibylle Morgenroth Floristik-Taxi Sandy Wiegand, Kleinhettstedt Fleischerei Agrargesellschaft Griesheim mbh Eiscafe & Pizzeria San Marco GmbH & Co. KG Stadtilm, Herr Detlef Dittrich Eiscafe San Marco GmbH & Co. KG Ilmenau, Frau Ramona Marggraf Haar & Kosmetiksalon am Markt e.g. C-design, Frau Dr. Petra Schmidt Werbestudio Frank Schmidt Friseur Haarzauber, Frau Petra Theus Baugeschäft Wolfgang Scholl Spedition Frank Gothe Feinbäckerei Bernsdorf Bäckerei & Konditorei Martin Staeger Köferls Weinfachhandel, Frau Doris Köferl Nahkauf Mike Schönemann Herr Rainer Ackermann Fleischerei Urban Fleischerei / Biergarten am Viadukt Roy Baumbach Um- und Ausbauservice Jens Böhme Olaf Meusinger RT Recycling Frau Ursula Haubold Herr Jörg Zimmermann Lars Kirsten und Danny Gänsler Fam. Annette und Klaus Peter Hoffmann Fam. Silke und Stefan Schreiber Fam. Claudia und Andreas Wilhelms hagebau-centrum Brönner GmbH & Co. KG John Deere Händler Harry Luge Engerda DRK Ortsverband Stadtilm Freiwillige Feuerwehr Stadtilm Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau Wir bedanken uns außerdem recht herzlich bei allen Sponsoren und fleißigen Helfern, die nicht namentlich genannt werden möchten. Ein herzlicher Dank geht an die SCC unabhängige Jury, alle fleißigen Zeitungsverkäufer, unsere ultimative Faschingsband Thomas & Kolleschen und unsere Rosenmontagsmusikanten Linda, Oliver, Florian, Stefan, Gerald und Joachim. Närrische Nachlese Der 560. Volkskarnevalunter dem Motto Stadtlantis ist nun leider schon wieder vorbei. Wir haben eine fantastische Saison mit sehr gut besuchten Büttenabenden und einem tollem Publikum erlebt. Der Weiberfasching mit seinen fantasievollen Kostümen und der große Faschingsumzug mit den vielen bunten und kreativ gestalteten Laufgruppen und Umzugswagen als Höhepunkt der Saison sind wohl kaum noch zu übertreffen. Allen Gästen und Mitwirkenden dafür ein ganz großes Dankeschön!!! Folgende Preisträger wurden zum großen Festumzug ermittelt: Umzugswagen 1. Preis: FC Blutgrätsche Arielle in der Blaunasenunterwelt 2. Preis: Heiko Georgy Tauchfahrt durch Stadtlantis 3. Preis: Rainer Ackermann Spongebob findet Stadtlantis 4. Preis: Mad Dogs Stadtlantis Gayparty 5. Preis: Team Eidechse Marktsanierung Laufgruppen 1. Preis: Marion Scheit Gebietsreform 2. Preis: Jörg Schrickel Kleinliebringen miez Stadtilm Kleine Wagen 1. Preis: Heiko Hager U-5217 Anonyme Blaunasen 2. Preis: Stefan Würzburg Ilmo-nauten 3. Preis: Katja Koch Yellow Submarine 4. Preis: Ingo Helbing Wir grüßen Stadtlantis 5. Preis: Ex Toto, die kleine Gruppe Kneiplantis 6. Preis: Jever Team Deube Bestgeschmückte Häuser 1. Preis: Familie Böhnke, Karl-Liebknecht- Straße 2. Preis: Familie Walther, Ilmenaer Straße Bestgeschmückte Geschäfte 1. Preis: Sonnen-Apotheke 2. Preis: Haar- und Kosmetiksalon am Markt Bestgeschmückte Straße Untere Marktstraße Allen Preisträgern herzlichen Glückwunsch!

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