Prioritätenliste mit Maßnahmenvorschlägen für schadhafte und nicht StVO-konforme Radwege in Krefeld Stand:

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1 Prioritätenliste mit Maßnahmenvorschlägen für schadhafte und nicht StVO-konforme Radwege in Krefeld Stand: llgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverein Krefeld Kreis Viersen e.v. Prio Ortsangabe Mängel Verkehrssituation rechtliche eurteilung Maßnahmenvorschlag Westparkstraße Zahlreiche Wurzelaufbrüche über die gesamte Radwegebreite, schlecht abgesicherte Verschwenkung im ereich Salvea. Starker erufs- und Schülerverkehr, Fahrradfahrer weichen oft auf Fußweg aus. nforderungen aus 9a (2) Straßengesetz nicht mehr erfüllt. Radweg sanieren. Ggf. T30 und Radfahrstreifen auf der Fahrbahn einrichten St. Töniser Str. Gefährdung durch mehrere Unterbrechungen in der sphaltdecke, die sich durch uswaschungen weiter abgesenkt haben (Offenbar nicht sachgemäß abgeschlossener Reparaturversuch.) Kölner Str. Untergath und Schwimmbad Moerser Str. Steckendorfer Str. und Europaring Uerdinger Str., Uerdingen und ockum Radweg deutlich unter Mindestbreite mit mehreren Verschwenkungen. Häufige Konflikte mit Fußgängern, die auf dem Radweg gehen. Überholvorgänge praktisch nicht möglich. Zahlreiche Radwegschäden, Wurzelaufbrüche und schlecht abgesenkte ufund bfahrten Zahlreiche schlecht abgesenkte uf- und bfahrten an Einmündungen utofahrbahn teilweise Tempo 90, usweichen auf die Fahrbahn durch Leitplanke nicht möglich. eidseitiges Parken am Starker Kfz-Verkehr, uslinien, Schülerverkehr Vor allem bei schlechter Sicht (bei Regen oder nachts) sicherheitsrelevant. Radweg entspricht nicht den aktuellen Richtlinien StVO/VwV Durchgängige sphalt- Deckschicht wieder herstellen. Kurzfristig: bschnittsweise eseitigung von Einbauten und Engstellen, ggf. Führung auf der Fahrbahn. Langfristig: usbauplanung mit neuer ufteilung der Verkehrsflächen. Radweg sanieren (ist geplant für 2013) Randsteine erneuern oder absenken.

2 Prio Ortsangabe Mängel Verkehrssituation rechtliche eurteilung Maßnahmenvorschlag Uerdinger Str., ockum und mit Kopfsteinpflaster und hohes Radwegbreite an vielen Stellen weit unter Mindestmaß, keine geradlinige Radwegführung. Philadelphiastr. Kfz- Teilweise nforderungen aus 9a (2) Konflikte mit Fußgängern. Straßengesetz nicht mehr erfüllt. Hafelsstraße Oberbruchstraße und Grotendonk Hauptstraße bzweig Geismühle und m öttgershof Düsseldorfer Str. (Uerdingen - Linn), östliche Seite Zahlreiche Pflaster- und sphaltschäden (Wurzelaufbrüche), Engstellen an aumscheiben, Sichtbehinderung durch parkende Kfz, häufige Niveauunterschiede, Verschwenkungen und stellenweise nicht einsehbare Grundstückszufahrten. Sehr schmaler Zweirichtungs-Rad-/Fußweg mit mehreren Wurzelaufbrüchen, Flickstellen und Resten ehemaliger egrenzungspfosten. Linksseitiger Weg endet ohne erkennbare Weiterführung an der Oberbruchstraße. Zwei-Richtungs-Rad- /Fußweg ist stellenweise nur 1,30 m breit und eine Grundstückseinfahrt nicht einsehbar m ahnübergang Fegetesch- und Georg-C.- Marshall-Str. ca. 5 cm hohe ufwerfungen. Radweg im nördlichen bschnitt abschnittsweise schmal und stark zugewachsen. Mäßiger Verkehr. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Wichtiger Schulweg und Verbindung Fischeln und Einkaufszentren in Oppum. Mäßiger Verkehr. Starker erufs- und Schwerverkehr, aber auch Schülerverkehr, wenig Fußgänger Radwegbreite weit unter Mindestmaß. nforderungen aus 9a (2) Straßengesetz nicht mehr erfüllt. Radwegbreite für Zwei- Richtungs-Verkehr nicht zulässig. nforderungen aus 9a (2) Straßengesetz nicht erfüllt. Kurzfristig: eseitigung lokaler Schäden; regelmäßiger Grünschnitt. Mittelfristig: bessere nbindung von lternativrouten auf der Germaniastraße und Tiergartenstraße Langfristig: usbauplanung mit neuer ufteilung der Verkehrsflächen. Da beidseitiger usbau nicht möglich, Radverkehrsführung auf die Fahrbahn verlegen. Mehrzweckstreifen auf der Fahrbahn anlegen und nbindung an -rücke mit Straßen-NRW abstimmen. Sanieren, regelmäßiger Grünschnitt, Radweganbindung Hafenstraße ausbauen.

3 Prio Ortsangabe Mängel Verkehrssituation rechtliche eurteilung Maßnahmenvorschlag Vulkanstr. (östlicher Teil) Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h auf der Fahrbahn Radweg aufheben Königsberger Str., westlicher bschnitt Gefährdung durch starke Wurzelaufbrüche im östlichen bschnitt und zusätzlich mehrmals in der Woche durch Mülltonnen auf dem Radweg. Mehrere starke Wurzelaufbrüche im Einmündungsbereich an der Hafenstr., starke Einengung durch Grüneinwuchs Hafenstr. und Hammerstr. Gatherhofstr. Im nördlichen Teil mehrere Wurzelaufbrüche und schlecht abgesenkte ufund bfahrten (bis 5 cm hohe Stufen) ergstraße Radwegoberfläche auf der Südseite über längere bschnitte schadhaft (Deckschicht in fast ganz abgefahren) Kempener llee Mehrere Wurzelaufbrüche und schlecht abgesenkte uf- und bfahrten Radfahrende weichen häufig auf den Gehweg aus, obwohl Verkehrsbelastung auf der Fahrbahn deutlich unter 1000 Kfz/Std. Mäßiger nliegerverkehr. Keine parkenden Kfz auf der Fahrbahn (nur in Parkbuchten). Fahrbahn eng mit beidseitigen Parkstreifen, Straße hat Gefälle nach Osten Starker erufs- und Schülerverkehr, Fahrradfahrer weichen oft auf Fußweg aus Verkehrssicherheit auf benutzungspflichtigem Radweg ist nicht mehr erfüllt. Hinweisschilder chtung Radwegschäden stehen schon seit fast einem Jahr. StVO wahrscheinlich nicht gegeben. StVO wahrscheinlich nicht gegeben. lternativ sanieren. Schadhafte Stellen Radweg sanieren. Schadhafte Stellen ausbessern Kölner Str. Untergath und Fütingsweg Mehrere Wurzelaufbrüche und schlecht abgesenkte Übergänge an den Einmündungen und Grundstückzufahrten. Schäden und Übergänge

4 Prio Ortsangabe Mängel Verkehrssituation rechtliche eurteilung Maßnahmenvorschlag Steeger Dyk, Rad-/Fußweg durch Mäßiger, aber in den Radweg entspricht nicht den Sträucher regelmäßig Grünwuchs auf die Hälfte der Hauptverkehrszeiten stärkerer aktuellen Richtlinien StVO/VwV. zurückschneiden und Hölschen Dyk und Nieper Str. ursprünglichen reite eingeengt utoverkehr. Rad- und Fußgängerverkehr vor allem am Wochenende. auf der Fahrbahn könnte auch durch ein Tempobeschränkung entschärft werden. odenbewuchs entfernen. Überprüfung und Radwegebenutzungpflicht. Traarer Str. Mehrere schlecht abgesenkte uf- und bfahrten, vereinzelte Oberflächenschäden. Ossumer Str. uch nach teilweiser Sanierung noch (und wieder) Pflasterschäden durch aumwurzeln. C C Kaiserstr. Fr.- Ebert-Str. und Hüttenallee nrather Str. Krützboomweg und Oberschlesienstr. Gladbacher Str. Südseite D-rücke und Oberschlesienstr. Schütenhofstr. m adezentrum und m Eickerhof Unbefestigter Radweg parallel zur Straße im Park. nfang und Ende schlecht gesichert. Fahrbahn wird zur Zeit saniert. Mehrere tiefe Querrillen; gegenüber Krützboomweg großflächige Wasseransammlungen nach Regenfällen, unzureichender Grünschnitt im ereich Fichtenhain Vereinzelte Pflasterschäden Mehrere Wurzelaufbrüche Fahrbahnrand, hohes Kfz- erufsverkehr, schlecht einsehbare Kurve vor der -Unterführung Weg wird häufig von Fußgängern benutzt und von Fahrradfahrern ignoriert. Überwiegend nliegerverkehr. Praktisch kein Lkw-Verkehr. Starker erufs- und Lkw-Verkehr Starker Kfz- und Lkw-Verkehr. Wenig Rad- und Fußgängerverkehr. Starker Kfz- und Lkw-Verkehr. Schülerverkehr Die weitere Priorisierung der Mängelkategorie C erfolgt später. Siehe auch Ursprüngliche reite ausreichend, aber regelmäßig durch Sträucher eingeengt Randsteine erneuern oder absenken. Oberflächenschäden Pflaster egleitgrün regelmäßig schneiden. Radweg aufheben bschnittsweise sanieren, regelmäßig reinigen und Grünschnitt durchführen Schäden Schäden

5 Prioritäten: - großflächige Mängel auf Haupt-Radwegenetz, die sicherheitsrelevant sind oder den Radverkehr erheblich behindern - lokale, aber gravierende Mängel auf Radwegen des Verdichtungsnetzes C - lokale Mängel, die mit vergleichsweise geringem ufwand behoben werden können Rechtslage: Zur Radwegebenutzungspflicht uszug StVO 45 (9): (9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. bgesehen von der nordnung von Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) oder von Fahrradstraßen (Zeichen 244.1) oder von Tempo 30-Zonen nach bsatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach bsatz 1d dürfen insbesondere eschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer eeinträchtigung der in den vorstehenden bsätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Vereinfacht ausgedrückt: Die nordnung eines benutzungspflichtigen Radwegs bedeutet einen erheblichen Einschnitt in die Freizügigkeit der Radfahrenden. Zur Instandhaltung ein uszug aus dem Straßengesetz 9a (2): Die Straßen sind so herzustellen und zu unterhalten, dass sie den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung genügen.... Die Straßenbaubehörde trägt die Verantwortung dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten und die sicherheitstechnischen Erfordernisse erfüllt werden.

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