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- Hertha Hofmeister
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1 Telefon Telefax Referat für Stadtplanung und Bauordnung PLAN HA II/21 P HA II/521 Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Linprunstraße (südlich), Sandstraße (westlich) (Teiländerung des Beb.Pl.Nr. 496) - Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 3 Maxvorstadt Anlagen: 1. Übersichtsplan 2. Lage im Stadtgebiet 3. Schreiben BA 3 vom Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin 2 1. Anlass der Planung 2 2. Planungsrechtliche Situation und geltende Satzungen 3 3. Eigentumsverhältnisse 4 4. Städtebauliche Situation 4 5. Planungsziele 6 6. Umweltverträglichkeitsprüfung 6 7. Verfahrensgrundsätze der Sozialgerechte Bodennutzung 7 8. Beteiligung des Bezirksausschusses 7 II. Antrag der Referentin 7 III. Beschluss 8 I. Vortrag der Referentin
2 Seite 2 Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gemäß 2 Nr. 13 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München. 1. Anlass der Planung Das Bayerische Staatsministerium der Justiz an der Nymphenburger Straße besteht in seiner jetzigen Baukörperfigurierung seit ca. 30 Jahren. Die Bebauung für diese Nutzung sowie für eine rückwärtige Kerngebietsnutzung an der Ecke Nymphenburger Straße / Erzgießereistraße ist aus einem Wettbewerb hervorgegangen. Mit Ausnahme des Teilbereiches südseitig entlang der Linprunstraße sowie westseitig entlang der Sandstraße wurde die vorgesehene Bebauung für die damals geplante Nutzung realisiert. In diesem Bereich besteht lückenhafte Blockrandbebauung mit überwiegend fünf Geschossen, in der fast ausschließlich Wohnen untergebracht ist, sowie rückwärtige Nebengebäude mit bis zu drei Geschossen. Diese Gebäude wurden größtenteils Ende der 50-iger bis Mitte der 60-iger Jahre errichtet. Etwa die Hälfte der Grundstücke in dem vorgenannten Bereich befinden sich im Eigentum des Freistaates Bayern, die übrigen sind in Privateigentum. Nunmehr hat der Freistaat auf eine weitere Bebauung für Zwecke der Justiz verzichtet und stattdessen entschieden, für die Grundstücke, die sich in seinem Eigentum befinden, eine Ergänzung der bestehenden Blockrandbebauung beziehungsweise teilweise Abbruch und Neubau zum Zwecke des Wohnens für Staatsbedienstete vorzunehmen. Mit Schreiben vom hat sich der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz mit der Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 496 einverstanden erklärt. auf eine weitere Es handelt sich insgesamt um ca. 40 neue Wohneinheiten, da durch Abbruch ca. 14 Wohneinheiten und 3 Gewerbeeinheiten entfallen und ca. 54 Wohneinheiten neu entstehen werden. Städtebauliches Ziel ist eine Realisierung von einer den Bestand ergänzenden Wohnbebauung südseitig der Linprunstraße sowie westseitig der Sandstraße. Dazu ist nun der Bebauungsplan Nr. 496 in diesem Teilbereich zu ändern. Die künftige Nutzung an diesem Standort soll von Gemeinbedarfsfläche Verwaltung (GB V) in Allgemeines Wohngebiet (WA) geändert werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die nunmehr vorgesehene Nutzung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung sowie die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes mit Grünordnung erforderlich. 2. Planungsrechtliche Situation und für das Planungsgebiet geltende Satzungen der Landeshauptstadt München 2.1 Planungsrechtliche Situation Bebauungsplan
3 Seite 3 Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 496, rechtsverbindlich seit dem Der Bebauungsplan wurde im Wesentlichen aufgestellt, um das Bayerische Staatsministerium der Justiz zu errichten. Er umfasst das Gelände zwischen der Nymphenburger Straße, Erzgießerei-, Linprun- und Sandstraße. Die unmittelbar angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen sind jeweils etwa bis zur Straßenmitte eingeschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 496 setzt als Art der Nutzung Gemeinbedarfsfläche für das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie im rückwärtigen Eckbereich an der Nymphenburger Straße/ Erzgießereistraße ein Kerngebiet (MK) fest. Für das Planungsgebiet setzt der Bebauungsplan Nr. 496 als Art der Nutzung Gemeinbedarfsfläche für das Bayerische Staatsministerium der Justiz und als Maß der Nutzung eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,43, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,43 sowie fünf Vollgeschosse als Höchstgrenze, Flachdach sowie Tiefgarage fest. Diese Gemeinbedarfsfläche sollte der Unterbringung von Gebäuden und Einrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz dienen, die bisher nicht realisiert wurden. Für den bis zur Nymphenburger Straße südlich an das Planungsgebiet angrenzenden Bereich setzt der Bebauungsplan Nr. 496 eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,06 sowie eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 fest Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr.496 als Gemeinbedarfsfläche Verwaltung und den Bereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr als Besonderes Wohngebiet dar. Im Landschaftsplan sind beide Bereiche mit Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung sowie einer Hangkante, die sich von Südwesten nach Nordosten erstreckt, ausgewiesen. In der Nymphenburger Straße ist eine übergeordnete stadtstrukturell bedeutsame alleeartige Begrünung dargestellt. 2.2 Für das Planungsgebiet geltende Satzungen Baumschutzverordnung Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München vom enthalten Stellplatzbeschränkungssatzung Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich der äußeren Beschränkungszone II der Stellplatzbeschränkungssatzung vom Freiflächengestaltungssatzung
4 Seite 4 Es gilt die Satzung der Landeshauptstadt München über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen vom 08. Mai 1996 (Freiflächengestaltungssatzung) Vorgartensatzung Zum weiteren gilt die Satzung der Landeshauptstat München über Einfriedungen und Vorgärten in der Fassung vom Eigentumsverhältnisse Die Größe des Planungsgebietes beträgt ca. 0,69 ha. Davon sind ca. 960 m² Straßenverkehrsfläche, die sich im städtischen Eigentum befinden. Die Gesamtgröße der Baulandflächen betragen ca ha, davon befinden sich ca m² im Eigentum des Freistaates. Die übrige Fläche von ca m² ist in Privateigentum. 4. Städtebauliche Situation 4.1 Lage im Stadtgebiet, Umgriff, Bestandsbebauung Das Planungsgebiet liegt im Westen des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt, nordseits der Nymphenburger Straße unweit des Stiglmaier Platzes. Die Entfernung zur Innenstadt beträgt ca. 2,0 km. Es wird im Norden von der Linprunstraße, im Westen von der Sandstraße sowie im Süden und Westen von den bestehenden Gebäuden des Staatsministeriums der Justiz begrenzt. Die Linprunstraße weist nordseitig entlang überwiegend Wohnbebauung mit ca. zu einem Drittel fünfgeschossige, ca. zu einem Drittel siebengeschossige Bebauung mit überwiegend geneigten Dächern auf, die teilweise als Dachgeschoss ausgebaut sind. Im westiichen und südlichen Anschluss grenzen die Gebäude des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz an. Westseitig, südlich entlang der Linprunstraße besteht ein achtgeschossiger Baukörper. Südlich bestehen untereinander verbundene Baukörper, die im nördlichen Bereich ca. jeweils zur Hälfte ein und zwei Geschosse, im südlichen Bereich ca. zu zwei Dritteln neun Geschosse und zu ca. einem Drittel acht Geschosse aufweisen. 4.2 Erschließung, Verkehr Das Planungsgebiet ist sowohl für den Individualverkehr als auch mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gut erschlossen. Durch die U-Bahn Linie U1 sowie die Trambahnlinie 20/21 mit der Haltestelle Stiglmaier Platz ist ein guter Anschluss des Planungsgebietes an die öffentlichen Verkehrsmittel gegeben. Die erforderlichen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage nachgewiesen werden. 4.3 Altlasten
5 Seite 5 Das gesamte Planungsgebiet liegt im Umgriff einer im Altlastenverdachtsflächenkataster der Landeshauptstadt München verzeichneten Altablagerung. Dabei handelt es sich um eine Kiesgrube, die nach ihrer Ausbeutung wieder verfüllt wurde. Für das gesamte Planungsgebiet liegen dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) keine Ergebnisse über altlastenspezifische Bodenuntersuchungen vor. Außerhalb des Planungsgebietes, nördlich der Linprunstraße stieß man jedoch auf aufgefüllte Bereiche mit Mächtigkeiten bis 6,50 m. Inwieweit die auf dem gesamten Gelände vermuteten Auffüllungen im Zuge der bestehenden Bebauung vielleicht bereits entfernt bzw. saniert worden sein könnten, ist innerhalb des Verfahrens zu klären. Im Rahmen der Überplanung der Fläche hält das RGU deshalb im Hinblick auf die Klärung der Entsorgungsnotwendigkeit von verunreinigtem Erdaushub und zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse die Durchführung entsprechender Bodenuntersuchungen für notwendig. Diese sind vom Grundstückseigentümer in Auftrag zu geben. Das Erkundungskonzept ist vorab mit dem RGU abzustimmen. 5. Planungsziele Planungsziel ist, die nicht mehr für Zwecke der Justiz benötigte Fläche des Bebauungsplanes Nr.496 mit Wohnbebauung auf den Grundstücken des Freistaates zu ergänzen, womit voraussichtlich ein teilweiser Abbruch von bestehenden Gebäuden verbunden sein wird. Für die in Privateigentum sich befindenden Grundstücke ist eine Sicherung des vorhandenen Bestandes geplant. Vorgesehen ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA). Für die derzeitigen und künftigen Bewohner sind ausreichend und nutzbare private Frei- und Grünflächen zu schaffen. Ein schonender Umgang mit Natur und Landschaft ist zu gewährleisten, dabei ist die Erhaltung des vorhandenen dominanten Gehölzbestandes soweit wie möglich zu berücksichtigen. 6. Umweltverträglichkeitsprüfung Für das Planungsgebiet ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, da es kein Vorhaben entsprechend Anlage 1 Nr.18.8 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) enthält. Etwas anderes gilt, wenn das Verfahren nach dem abgeschlossen würde. Dann ist das Baugesetzbuch (BauGB) in seiner neuen Fassung anzuwenden, welches in jedem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht. 7. Verfahrensgrundsätze der Sozialgerechte Bodennutzung Die Grundsätze der sozialgerechten Bodennutzung sind im vorliegenden Fall anzuwenden, da auf Seiten der Stadt planungsbedingte Kosten und Lasten ausgelöst werden.
6 Seite 6 Eine Zustimmung zu den Grundsätzen der Sozialgerechten Bodennutzung ist frühmöglichst im weiteren Verfahren einzuholen, wenn sich die Planungen konkretisieren. 8. Beteiligung des Bezirksausschusses Der betroffene Bezirksausschuss des 3. Stadtbezirks Maxvorstadt wurde gemäß 1 Abs. 2 und Abs. 6 (Katalog des Planungsreferates, Ziffer 6.1) Bezirksausschuss-Satzung kurzfristigangehört. Der Vorsitzende des Bezirksausschusses des 3. Stadtbezirkes, Herr Klaus Bäumler, hat der Sitzungsvorlage im Rahmen einer Eilentscheidung zugestimmt (siehe Anlage 3). Der Bezirksausschuss des 3. Stadtbezirkes hat Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten. Dem Korreferenten Herrn Stadtrat Zöller, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Lindner-Schädlich, sowie dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Brannekämper, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom , Maßstab 1:2500, schwarz umrandete Gebiet südlich der Linprunstraße und westlich der Sandstraße ist der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung zu ändern und ein neuer Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof.Thalgott Stadtbaurätin
7 Seite 7 IV.Abdruck von I. - III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium HA II/V 3 an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. Planungsreferat HA II/21 V zur weiteren Veranlassung. zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss 3 3. An das Baureferat 4. An das Kommunalreferat 5. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 6. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 7. An das Kreisverwaltungsreferat 8. An die Stadtwerke München GmbH 9. An das Planungsreferat HA I 10. An das Planungsreferat HA I/ An das Planungsreferat HA II/ An das Planungsreferat HA II/21 P 13. An das Planungsreferat HA II/ An das Planungsreferat HA II/24 B 15. An das Planungsreferat HA III 16. An das Planungsreferat HA IV/2 17. An das Planungsreferat SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme.
8 Seite 8 Am... Planungsreferat HA II/21 V I. A.
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung
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