Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung
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- Gertrud Vogel
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1 Telefon: Telefax: Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/12 PLAN HA II/51 Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Heidemannstraße (südlich), Helene-Wessel-Bogen (nördlich) - Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 12 Schwabing Freimann Sitzungsvorlagen Nr /V Anlagen: 1. Lage im Stadtgebiet ( M 1:50.000) 2. Auszug aus dem geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung ( M 1:10.000) 3. Übersichtsplan zum Bebauungsplan mit Grünordnung vom Umgriff des Untersuchungsgebietes zur Prüfung der Voraussetzungen einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bayernkaserne vom Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gemäß 4 Nr. 9 b der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München (nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung). Das Verfahren wird nach neuem Recht (BauGB in der ab dem geltenden Fassung) durchgeführt. 1. Anlass der Planung Nach derzeitigem Sachstand soll die Aufgabe der militärischen Nutzung in der Bayernkaserne schrittweise bis 2010 erfolgen. Schon jetzt erfolgt durch Sportvereine eine Mitnutzung der Sportanlagen auf dem Gelände. Darüber hinaus finden im östlichen Bereich der Kaserne zivile Nutzungen durch private Firmen statt. Die erforderlichen bauordnungsrechtlichen Genehmigungen hierfür liegen jedoch nicht vor.
2 Seite 2 Derzeit werden auf den Gelände der Bayernkaserne die Unterkunftsbereiche zum Teil auch durch Studenten und Studentinnen der Bundeswehrfachschule und der Universität der Bundeswehr genutzt. Diese Nutzung ist nur befristet und soll zunächst noch weiter intensiviert werden. Nach Schaffung der entsprechenden Räumlichkeiten auf anderen Standorten - Fürst-Wrede-Kaserne und Unterbiberg - soll sie aber aufgegeben werden. Um eine geordnete städtebauliche und landschaftsplanerische Entwicklung des Gesamtareals zu gewährleisten, ist eine Gesamtbetrachtung des Areals erforderlich. Eine Herauslösung von einzelnen Teilflächen, wie in der benachbarten Fürst-Wrede-Kaserne geschehen, steht einer langfristigen sinnvollen Gesamtentwicklung entgegen und erschwert die Durchführung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme durch eine Vielzahl von Beteiligten. Um eine geordnete Entwicklung herbeizuführen, ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung entsprechend dem Umgriff der Einleitung der Entwicklungsmaßnahme vom (siehe Umgriff in Anlage 3) sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung erforderlich, nicht zuletzt auch, um die Voraussetzung für planungssichernde Maßnahmen zu schaffen. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan mit Grünordnung ist gemäß 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. 2. Ausgangslage 2.1 Einleitungsbeschluss vom Für den Bereich der Bayernkaserne hat der Stadtrat am die Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme beschlossen (siehe Anlage 4). Die Verwaltung wurde hiermit beauftragt, vorbereitende Untersuchungen einzuleiten, um die Beurteilungsvoraussetzungen für die Festlegung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) nach den 165 ff. BauGB zu gewinnen wurde eine Bestandsuntersuchung u. a. für die Bayernkaserne vergeben, die jedoch aufgrund der damals unklaren Haltung der Bundeswehr bezüglich einer Freigabe der militärischen Nutzung der Kaserne nicht abschließend bearbeitet wurde. Entsprechend den Aussagen der Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (g.e.b.b.) in 2004 sollte nun die Bayernkaserne weiterhin durch die Bundeswehr langfristig militärisch genutzt und die Fürst-Wrede-Kaserne ca. Ende 2007 freigegeben werden. Durch Verhandlungen mit dem Verteidigungsministerium konnte ein Tausch der Belegung bzw. Freigabe der Kasernen erreicht werden. Zudem wurde die ursprünglich geplante
3 Seite 3 Verlagerung der Bundeswehrfachschule aus der Luitpoldkaserne in die Bayernkaserne nunmehr auf die Fürst-Wrede-Kaserne gelenkt. Ausgehend von diesem Sachverhalt soll nun zuerst die gesamte Bayernkaserne, in städtebaulich interessanter Lage, einer sinnvollen städtebaulichen Neuordnung zugeführt werden und die Fürst-Wrede-Kaserne unter Berücksichtigung der geänderten Ausgangslage erst zu einem späteren Zeitpunkt überplant werden. 2.2 Lage im Stadtgebiet, Planungsrechtliche Situation und örtliche Gegebenheiten Das Planungsgebiet (siehe Anlagen 1 und 3) liegt südlich der Heidemannstraße und nördlich des Euro-Parks, ca. 7 km vom Stadtzentrum entfernt. Die Gesamtgröße des Planungsgebietes beträgt ca. 48,3 ha. Die baulich-räumliche Nachbarschaft ist im nördlichen Bereich vorwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Hier befinden sich vorwiegend Einfamilienhäuser (Grusonsiedlung) und die Wohnsiedlung Freimanner Heide mit Geschosswohnungsbau aus den frühen neunziger Jahren. Der östlich und südlich angrenzende Bereich wird vorwiegend gewerblich genutzt (Euro-Parks). Im Westen befinden sich die Einfamilienhäuser der Wohnsiedlung Kaltherberg sowie Geschosswohnungsbau der 50er / 60er Jahre. Der geltende Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung weist das Kasernengelände als Sondergebiet Landesverteidigung (SOLV) aus. Im Norden des Gebiets verläuft eine Übergeordnete Grünbeziehung in west-östlicher Richtung mit ökologischen und erholungsrelevanten Funktionen, die das Gebiet im weiteren an den Isarraum im Osten, an die Freiräume der Drei-Seen-Platte im Westen und über die Süd-Nord gerichtete Grünbeziehung im Bereich der Wohnsiedlung Freimanner Heide an die Heiden im Münchner Norden anbindet. Am West- und Südrand der bisher nicht durchgängigen Kasernenfläche sind Örtliche Grünverbindungen dargestellt, die die Vernetzung der umgebenden Stadtgebiete herstellen sollen. Im Gebiet selbst und in den umliegenden Stadtgebieten fehlen größere öffentliche Grünflächen. Das Gebiet weist jedoch erhaltenswerte Vegetationstypen, insbesondere erheblichen und wertvollen Baumbestand auf. Für den westlichen Bereich der Heidemannstraße und angrenzende Grundstücke hat der Stadtrat am die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr beschlossen (siehe Übersichtsplan, Anlage 3). Bisher ist keine weitergehende Konkretisierung der Planung erfolgt. Entlang der Kaserne überschneiden sich die Umgriffe des Aufstellungsbeschlusses von 1983 und des vorliegenden Aufstellungsbeschlusses.
4 Seite Militärische Nutzung Die Kaserne wird derzeit überwiegend militärisch genutzt, in den östlichen Teilbereichen sind jedoch bereits gewerbliche Zwischennutzungen vertreten. Darüber hinaus ist die Kaserne auch für Sportaktivitäten geöffnet worden. Bauordnungsrechtliche Genehmigungen der Fremdnutzungen liegen nicht vor. Der westliche Bereich der Kaserne soll von 2008 bis 2010 von weiteren Studenten der Bundeswehrfachschule, die von der Luitpoldkaserne in die Fürst-Wrede-Kaserne umgelagert wird, genutzt werden. Ab 2010 soll für die gesamte Kaserne die Freigabe erfolgen. 2.4 Ziele der Planung Es besteht nach 9 Abs. 2 BauGB in besonderen Fällen die Möglichkeit, im Bebauungsplan festzusetzen, dass bestimmte der in ihm festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen und Anlagen nur 1. für einen bestimmten Zeitraum zulässig oder 2. bis zum Eintritt bestimmter Umstände zulässig oder unzulässig sind. Die Folgenutzung soll festgesetzt werden. Daher wird zu prüfen sein, ob in dem anstehenden Bebauungsplanverfahren die derzeitige militärische Nutzung nach 9 Abs. 2 BauGB entsprechend festgesetzt werden kann und bei den freiwerdenden Bereichen ob und welche Regelung entsprechend 9 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erfolgen soll. Als Zeitpunkt einer möglichen Folgenutzung für das Kasernengelände könnte entsprechend 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Zeitpunkt der Freigabe durch die Bundesregierung festgelegt werden. Als künftige städtebauliche und grünordnungsplanerische Ziele (Folgenutzung), die überwiegend bereits im Einleitungsbeschluss formuliert wurden, ist unter Berücksichtigung der städtischen Nutzungsbedarfe überwiegend Wohnnutzung mit den daraus resultierenden Freiraum- und Infrastrukturbedarfen, einschließlich Nahversorgung, beabsichtigt. In Teilbereichen können die südlich bzw. östlich angrenzenden Gewerbenutzungen arrondiert werden. Eine Ausweitung der Einzelhandelsnutzung des südlich angrenzenden Euro-Parks soll nicht erfolgen. Da in der Umgebung keine öffentlichen Grün- und Freiflächen vorhanden sind, kommt einer ausreichenden Versorgung mit Grün- und Freiflächen auf dem Gebiet selbst und der Öffnung und Vernetzung mit der Umgebung eine große Rolle zu. Wesentliche Ziele der Landschafts- und Grünordnungsplanung sind daher die Schaffung ausreichender öffentlicher Erholungsflächen für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner, basierend auf den Orientierungswerten der Landeshauptstadt München und unter Einbeziehung vorhandener Grünstrukturen, die Ausbildung von wirksamen und attraktiven Grünverbindungen zu den umgebenden Stadtgebieten und Grünbeziehungen, die übergeordnete Naherholungsräume anbinden und
5 Seite 5 die Stärkung der Funktion der Fläche im Magerrasenverbundsystem der Landeshauptstadt München. Eine weitere Aufnahmefähigkeit des bestehenden Straßennetzes ist nur beschränkt gegeben; eine Verbesserung des ÖPNV ist daher angestrebt. Durch die Entwicklung der Bayernkaserne eröffnet sich grundsätzlich die Möglichkeit einer Verlängerung der geplanten Trambahnlinie 23 über den bisher vorgesehenen Endpunkt am Frankfurter Ring hinaus nach Norden. Darüber hinaus wird derzeit, auch zur Verbesserung der Anbindung des neuen Fußballstadions in Fröttmaning, eine neue tangentiale U-Bahn-Verbindungsspange zwischen den U-Bahnlinien 2/8 und 6 (nördlich des DB-Nordrings) untersucht. Die mögliche künftige bauliche Dichte des Kasernenareals ist in jedem Fall in Abhängigkeit von der Erschließungsqualität des ÖPNV zu sehen. 3. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Das Verfahren der Bestandsaufnahme und Prüfung der Voraussetzungen einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird weitergeführt. Insbesondere werden die Fragen einer Entwicklungsvereinbarung, Übernahme und dergleichen geprüft werden müssen. 4. Beteiligung des Bezirksausschusses Der betroffene Bezirksausschuss des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann wurde gemäß 9 Abs. 2 und 3 (Katalog des Planungsreferates, Ziffern 5 und 6.1) der Bezirksausschuss-Satzung zum Entwurf der Beschlussvorlage angehört. Der Bezirksausschuss hat der Vorlage in seiner Sitzung vom einstimmig zugestimmt. Der Bezirksausschuss 12 hat Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und den zuständigen Verwaltungsbeiräten, Herrn Stadtrat Podiuk und Frau Stadträtin Lindner-Schädlich, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
6 Seite 6 II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom (siehe Anlage 3) schwarz umrandete Gebiet zwischen Heidemannstraße (südlich) und Helene-Wessel-Bogen (nördlich) ist der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung zu ändern und ein Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Thalgott Stadtbaurätin
7 Seite 7 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. WV Planungsreferat HA II/12 zum Vollzug des Beschlusses. zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss An das Baureferat 4. An das Kommunalreferat 5. An das Kreisverwaltungsreferat 6. An das Kulturreferat 7. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 8. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 9. An das Schul- und Kultusreferat 10. An das Sozialreferat 11. An die Stadtwerke München GmbH 12. An die MVG 13. An das Planungsreferat HA I 14. An das Planungsreferat HA I/4 15. An das Planungsreferat HA II 16. An das Planungsreferat HA II/4 17. An das Planungsreferat HA III 18. An das Planungsreferat HA IV 19. An das Planungsreferat SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Am Planungsreferat HA II/12 I. A.
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