A. Entstehung eines Vertrages. Angebot und Annahme müssen einander entsprechen

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1 A. Entstehung eines Vertrages Angebot Annahme - Willenserklärung - Abgabe - Zugang - Keine Wirksamkeitshindernisse Angebot und Annahme müssen einander entsprechen - Willenserklärung - Abgabe - Zugang - Keine Wirksamkeitshindernisse Zu der WE: siehe Fall 4 Zu Abgabe und Zugang: siehe Fall 5 Seite 1 von

2 A. Die Willenserklärung Def.: eine Willenserklärung ist die Äußerung eines Willens, die auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet ist Abgrenzen von: - Tatsächliche Handlung => es wird kein Wille geäußert, sondern tatsächlich etwas getan - geschäftsähnliche Handlung => hier tritt die RF nicht ein, weil man es will, sondern weil es das Gesetz vorsieht - Wichtig: im Gesetz ist häufig eine WE gefordert, die tatsächliche Handlung oder geschäftsähnliche Handlung reicht dann häufig nicht aus Struktur der Willenserklärung: Willens Erklärung Subjektiver (innerer) Tatbestand Objektiver (äußerer) Tatbestand Seite 2 von

3 1. Objektiver Tatbestand der WE: o Kundgabeakt Ausdrücklich Konkludent Durch Schweigen (grds. nicht, nur in speziellen Ausnahmefällen) o Rechtsbindungswillen => die Äußerung muss auf den inneren Willen schließen lassen, sich rechtlich binden zu wollen (es kommt auf den Empfängerhorizont an; hier können später P auftauchen) 2. Subjektiver Tatbestand der WE: o Handlungswille Def.: Wille, irgendwie tätig zu werden; (-) bei Reflexen o Erklärungsbewusstsein Def.: Wille, irgendeinen rechtlichen Erfolg o Geschäftswille Def.: Wille, einen ganz bestimmten rechtlichen Erfolg herbeizuführen 3. Auswirkungen beim Fehlen eines der Merkmale - objektiver Tatbestand fehlt => WE (-) - subjektiver Tatbestand fehlt => differenzieren o Handlungswille fehlt => WE (-) o Erklärungsbewusstsein fehlt => strittig (siehe Fall 4) o Geschäftswille fehlt => WE (+) Seite 3 von

4 Zusammenfassend: Voraussetzungen der Willenserklärung Objektiver Erklärungstatbestand Subjektiver Erklärungstatbestand Kundgabe Mit Rechtsbindungswillen Handlungs- Erklä- Geschäfts- wille rungsbe- wille fehlt bei: wusstsein Ausdrück- Konkludent Durch - invitatio ad offerendum lich schweigen - Freiklauseln - Tatsächlichen Gefälligkeiten Seite 4 von

5 Umgang mit juristischen Streitigkeiten Merke: Vermeiden Sie Ausdrücke, wie herrschende Meinung und Mindermeinung, auch wenn sie überall zu lesen sind => Vielleicht gehört gerade ihr Korrektor zur Mindermeinung und fühlt sich gekränkt. Nutzen Sie statt dessen eine Ansicht und andere Ansicht oder eine Möglichkeit und andere Möglichkeit! Merke weiter: Die Punkte gibt es nicht für das Wissen des Streites, sondern für die Darstellung und die Streitentscheidung, in der sie Argumente bringen und Stellung beziehen müssen! Folgende Darstellung bietet sich an: 1. Eine Ansicht falls Theorie einen Namen hat => benennen - eine Ansicht geht davon aus, dass (wertungsfreie Wiedergabe der Meinung) - dies würde im vorliegenden Fall bedeuten, dass (hier erfolgt eine Subsumtion, bei der sie jedoch im Konjunktiv bleiben, da Sie sich gerade noch nicht für dieses Ergebnis entschieden haben) 2. Ansicht falls Theorie einen Namen hat => benennen! - eine andere Ansicht geht davon aus, dass... - dies würde im vorliegenden Fall bedeuten, dass Weitere Ansichten, wenn es sie gibt 4. Streitentscheidung (Das Wichtigste) - Vorweg: o kommen in den Subsumtionsschritten oben beide Ansichten zum gleichen Ergebnis, so kann eine Streitentscheidung dahinstehen => dies müssen sie so hinschreiben! o Haben sie unterschiedliche Ergebnis, so müssen sie den Streit entscheiden => auch dies so hinschreiben! o Sie sollten in der Lösungsskizze Argumente sammeln die für und gegen die einzelnen Meinungen sprechen - Die Darstellung in der Klausur: o Bringen sie zunächst die Argumente für die Ansicht, die Sie im Ergebnis ablehnen möchten o Entkräften Sie dann diese Argumente mit denen, die für die andere Ansicht sprechen o Wenn sie keine Argumente kennen, dann denken Sie nach; irgendetwas fällt einem immer ein; werden sie kreativ => dafür gibt es die Punkte o Beenden Sie die Darstellung mit dem Satz: aus den genannten Gründen ist die... Ansicht überzeugender. Für den Fall folgt daraus,... (Subsumtion von oben, aber ohne Konjunktiv) Seite 5 von

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