Aktuelles von der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

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1 Aktuelles von der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge Symposium Gefahrstoffe 2015 Schlema VIII Peter Kujath Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1

2 Einleitung: 4 Ziele der Änderungsverordnung 2013 Die Änderungsverordnung soll 1. Rechtssicherheit bei AGW-bezogenen Untersuchungsanlässen schaffen, 2. klarstellen, dass Untersuchungen nach ArbMedVV keinen Zwangscharakter haben, 3. den Anhang aktualisieren, 4. die Inanspruchnahme der Wunschvorsorge stärken. (BR-Drucksache 327/13) 2

3 Ziel 1: Rechtssicherheit schaffen 2003: AGS- Begründung für Pflichtuntersuchung TäHgkeiten mit Stoff X 2005: GefStoffV ArbMedVV 2008 AkzepHert! Aber: AGW- Problem 2003: AGS- Begründung für Pflichtuntersuchung TäHgkeiten mit K 1,2 - Stoffen 2005: GefStoffV ArbMedVV 2008 Abgelehnt! 2008: Bekanntmachung 910 Gelbrot = Pflicht- U : Diskussion in AGS und AfAMed : Änderungsverordnung ArbMedVV Pflichtuntersuchung Pflichtvorsorge AGW(K 1,2 ) wiederh. Expo. nicht ausgeschl. AGW(Pb) 0,075 mg/m3 AGW (Mehl) 4 mg/m3

4 Ziel 2: Klarstellung (kein Untersuchungszwang) 1 Bescheinigung (ges. Bedenken ja/nein) Vorsorgebescheinigung (nächster Termin) 2 3 Vorsorge gilt auch als Vorsorge, wenn körperliche oder klinische Untersuchungen abgelehnt werden TäHgkeitswechsel erforderlich: InformaHon des Arbeitgebers nur nach Einwilligung 4

5 Ziel 2: Klarstellung Auswirkungen Arbeitsmedizinische Vorsorge 2008 Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes TheoreHsche Aufnahmekapazität für alle Vorsorgearten im Arbeitsschutz 5

6 Ziel 2: Klarstellung Auswirkungen Dachkonzept für Untersuchungen im Arbeitsschutz erforderlich? 2013 Eignungsuntersuchungen im Arbeitsschutz Untersuchungen für Beschägigte nicht verbindlich Untersuchungen für Beschägigte verbindlich vorgeschrieben 6

7 Ziel 3: Anhang aktualisieren Neuaufnahmen Hochtemperaturwollen SonsHge sensibilisierende Stoffe Vogelhaltung/Geflügelschlachtung Fledermausunterschlupfe Belastungen Muskel- Skelel- System Tropenrückkehrer Streichungen Drucklug Kohärente opt. Strahlung (Laserstrahlung) Umstellungen/Korrekturen Priorisierung der Einrichtung bei nicht gezielten Tät. mit Biostoffen Ausnahmeregelung zur Beaugragung bei BildschirmtäHgkeiten ennernt 7

8 Inanspruchnahme Wunschvorsorge stärken Warum eigentlich? BR- DS 327/13, S. 18: In der modernen Arbeitswelt mit ihren vielfälhgen Belastungen und Beanspruchungen kann arbeitsmedizinische Vorsorge nicht auf den Katalog im Anhang der ArbMedVV beschränkt bleiben. 1 Gefährdungen, für die arbeitsmedizinische Vorsorge angemessen ist Untersuchungs- Anlässe nach ArbMedVV 2 Katalogprinzip untauglich (Anhang ArbMedVV) Kriterien und beispielhage Untersuchungsanlässe flexibler (BR- DS 643/08) AME oder AMR

9 Vorsorge aus einem Guss Vorsorge Regelvorsorge Pflicht 4 Angebot 5 (1) Wunsch 5a 3 Grundlage: Gefährdungsbeurteilung Beaugragung durch AG, Auskünge über die Arbeitsplatzverhältnisse Vorsorgekartei 6 Vorsorgebescheinigung Impfungen Biomonitoring 8 ReakHon auf Mileilungen des Arztes Mileilungen an den Betriebsrat Entscheidung der Behörde Sonder- Angebote * Angebot 5 (2, 3) *Gensch

10 Ausgestaltung Wunschvorsorge Organisation A Gefährdungs- beurteilung Prüfen? Arbeitgeber Wunsch (X) Gefährdungs- tatbestand X Beschägigter Augrag regelmäßige Untersuchung Arbeitsmediziner 10

11 Ausgestaltung Wunschvorsorge Organisation B Erkrankung Y Arbeitgeber Wunsch (Y) Beschägigter Pauschalaugrag Untersuchung Arbeitsmediziner 11

12 Ausgestaltung Wunschvorsorge Flexibilisierung Konsistenz 12

13 Vielen Dank! 13

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