Schriftliche Kleine Anfrage
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- Cornelius Auttenberg
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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Joachim Bischoff (Fraktion DIE LINKE) vom und Antwort des Senats Betr.: Partystadt Hamburg und die Nöte der Anwohnerschaft In großer Einmütigkeit jubilieren Senat, Hotellerie und Restaurationswesen regelmäßig, wenn das Anwachsen der Gästezahlen und -übernachtungen in Hamburg zu vermelden ist. Für diese touristische Klientel reichen aber offenbar stärker denn je nicht mehr nur die klassischen Anlaufpunkte wie der Michel, die Landungsbrücken und das Rathaus, vielmehr werden ganze Stadtteile geradezu so der örtliche Jargon hergerichtet und aufgeschickt, um die Viertel zu attraktiven Orten des Flanierens zu machen. In den Sommermonaten mischt sich diese Gruppe an einigen Orten mit dem ebenso massiv in Erscheinung tretenden hamburgischen Partypublikum. Bei dem allgemeinen Hochjubeln dieser Szenerie in der Presse und dem wohlwollenden Umgang der Behörden mit den damit einhergehenden Erscheinungen geraten in einigen Quartieren allerdings auch die Interessen der Anwohner/-innen und der Kleingewerbetreibenden zunehmend aus dem Blickwinkel. Letztere werden vertrieben, weil sie hinsichtlich der sprunghaft ansteigenden Ladenmieten mit den Gaststätten, Clubs und sonstigen Vergnügungsstätten nicht mehr konkurrieren können. Die Bewohner/-innen dagegen werden in dieser vermeintlich attraktiven Lage nicht nur mit teilweise drastischen Mieterhöhungen konfrontiert, sie leiden tagsüber am weggebrochenen Nahversorgungsgewerbe und abends und bisweilen auch nachts an den Emissionen vor allem der (Außen-)Gastronomie. Betroffen sind davon insbesondere die innenstädtischen Stadtteile St. Pauli, St. Georg und Sternschanze (bekannter unter dem Begriff Schanzenviertel). Nicht zufällig spielen sich hier neben den angedeuteten Phänomenen in hohem Tempo typische Prozesse der Gentrifizierung ab, das heißt der Aufwertung und Verdrängung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie haben sich in der Freien und Hansestadt Hamburg die touristischen Gäste- beziehungsweise Übernachtungszahlen seit dem Jahre 1999 entwickelt? (Bitte Angaben zu den letzten zehn Jahren im Einzelnen.) Anzahl der Übernachtungsgäste* Jahr Gäste insgesamt Übernachtungen insgesamt
2 Drucksache 19/3955 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Anzahl der Übernachtungsgäste* * in Beherbergungsstätten mit neun und mehr Betten Quelle: Monatserhebung im Tourismus- Statistisches Landesamt 2. Wie haben sich in der Freien und Hansestadt Hamburg die Hotel- und Pensions- beziehungsweise Bettenzahlen seit dem Jahre 1999 entwickelt? (Bitte Angaben zu den letzten zehn Jahren im einzelnen.) Jahr* Anzahl der Beherbergungsbetriebe und Betten nach Arten (ohne Jugendherbergen und Hütten, Campingplätze, Erholungs-, Ferienheime, Ferienhäuser, -wohnungen Betriebsart 00 Hotel Betriebe/ Anzahl 1) 01 Hotels garnis 02 Gasthof 03 Pension Betten- Bestand/ Anzahl 2) 1) 2) 1) 2) 1) 2) 1) 2) 07 Boardinghouse Summe Summe Betriebe/ Anzahl Betten- Bestand/ Anzahl ) Spalte Betriebe weiß hinterlegt 2) Spalte Betten-Bestand/grau hinterlegt * Stand: jeweils am 1. Juli Quelle: Monatserhebung im Tourismus durch das Statistisches Landesamt 3. Mit welcher Entwicklung hinsichtlich der Tourist/-innen-, Übernachtungs-, Betten-, Hotel- und Pensionszahlen rechnet der Senat in den nächsten Jahren? Nach Auskunft der Hamburg Tourismus GmbH (HHT) wird mittel- und langfristig mit einer positiven Entwicklung der Tourismuszahlen in Hamburg gerechnet. Für das Jahr 2020 ist ein Übernachtungsvolumen von rund 13 Millionen prognostiziert. Nach Erkenntnissen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Hamburg e.v. (DEHOGA) und der HHT sind für die Jahre 2009 bis 2011 insgesamt 14 Beherbergungsbetriebe mit einer Bettenkapazität von geplant beziehungsweise in Bau. Darüber hinaus gibt es 14 Planungsvorhaben, für die eine Bettenzahl noch nicht quantifiziert werden kann. 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/ Wie schätzt der Senat beziehungsweise das zuständige Bezirksamt die Entwicklung im Schanzenviertel ein? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Wie viele Hotels und Pensionen mit wie vielen Betten sind hier in den letzten zehn Jahren angesiedelt gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Laut Mitteilung des DEHOGA gibt es folgende neue Hotels und Pensionen in Altona und im Schanzenviertel: Realisierte Ausbau- und Neubau-Vorhaben Hotel Sterne Zimmer Betten Jahr Instant Sleep 1* k.a Mövenpick Hotel Hamburg 4 S* Eine vollständige Auflistung aller Hotels und Pensionen in den genannten Gebieten liegt dem DEHOGA nicht vor. Wie viele konzessionierte Vergnügungsstätten sind hier in den letzten zehn Jahren angesiedelt gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Die zur Beantwortung benötigten Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor und lassen sich in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermitteln. 5. Wie schätzt der Senat beziehungsweise das zuständige Bezirksamt die Entwicklung in St. Pauli ein? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Wie viele Hotels und Pensionen mit wie vielen Betten sind hier in den letzten zehn Jahren angesiedelt gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Laut Mitteilung des DEHOGA Hamburg gibt es folgende neuen Hotels und Pensionen in St. Pauli: Realisierte Ausbau- und Neubau-Vorhaben Hotel Sterne Zimmer Betten Jahr IBIS Hamburg St. Pauli 2*S ETAP Hamburg St. Pauli 1*S Im Übrigen siehe Antwort zu 4. Frage 2. Wie viele konzessionierte Vergnügungsstätten sind hier in den letzten zehn Jahren angesiedelt gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) 6. Welche behördlichen Auflagen müssen für die Genehmigung einer Außengastronomie erfüllt werden? Gaststätten unterliegen einschließlich ihres Außenausschankbereiches im Kern den Bestimmungen des Gaststättengesetzes (GastG) und den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Der Betrieb einer Gaststätte bedarf der Erlaubnis nach 2 GastG. Diese Erlaubnis kann nach 5 Absatz 1 Nummer 3 GastG nach den Besonderheiten des Einzelfalls mit Auflagen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästi- 3
4 Drucksache 19/3955 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode gungen für die Bewohner des Betriebsgrundstückes oder der Nachbargrundstücke sowie die Allgemeinheit versehen werden. Dabei werden gegebenenfalls auch Anforderungen an den Außenausschank gestellt. Der Senat hat im Jahr 2005 generell die Zeiten für gastronomische Nutzung von Außenflächen auf 23 beziehungsweise 24 Uhr an Freitagen, Sonnabenden und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen erweitert. Sommerterrassen können im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober genehmigt werden. Was sieht das entsprechende Antragsverfahren vor? Welche Unterlagen müssen dazu ausgefüllt werden? Der Antrag zum Aufstellen von Tischen und Stühlen kann beim Bezirksamt formlos gestellt werden. Dem Antrag sind ein mit Maßangaben versehener Lageplan der Sommerterrasse sowie die Konzession/Gewerbeanmeldung beizufügen. Auf dieser Grundlage wird über die Genehmigung entschieden. Beim Bezirksamt kann formlos auch der Antrag auf Erweiterung der Schankfläche um eine Außenfläche gestellt werden. Wer überprüft die Einhaltung dieser Auflagen und in welchen Abständen? Das Einhalten der Auflagen wird anlassbezogen vom Bezirksamt überprüft. In der Regel erfolgen diese Kontrollen durch Lebensmittelkontrolleure, Wegewarte oder Mitarbeiter des Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD) aufgrund von Beschwerden und Hinweisen. Regelmäßige Kontrollen können aufgrund der begrenzten Personalressourcen nicht erfolgen. Was passiert, wenn Beschwerden gegen die Außengastronomie einzelner Schankbetriebe bei der Polizei, beim Bezirksamt oder anderswo eingehen? Unter welchen Bedingungen kann eine entsprechende Erlaubnis zurückgezogen werden? Die Betreiber der Außengastronomie werden zu einer rechtskonformen Betriebsführung angehalten. Bei wiederholten Verstößen erfolgt eine Ahndung auf der Grundlage des Ordnungswidrigkeitsrechts. Bei fortlaufenden Verstößen kann die Erlaubnis widerrufen werden. Welche Einnahmen hat die Freie und Hansestadt Hamburg grundsätzlich durch das Betreiben von Außengastronomie und wie berechnen sich diese? Das Bezirksamt, Fachamt Management des öffentlichen Raumes beziehungsweise Zentrum für Bauen, Wirtschaft, Umwelt (WBZ), legt die Gebühr nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen fest. Demnach beträgt die Gebühr in den Wertstufen I IV, das heißt 7, 5, 4,50, 3,50 Euro je m² monatlich. Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt erhebt eine Verwaltungsgebühr nach der Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung für die Erweiterung der Schankfläche. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der zusätzlich in Anspruch genommenen Fläche. Wie hoch sind die Einnahmen für die Freie und Hansestadt Hamburg durch die Außengastronomie konkret? 7. Welche behördlichen Auflagen müssen für die Genehmigung mobiler, also herumfahrender gastronomischer Einrichtungen erfüllt werden? Nur bei Alkoholausschank ist für den Betrieb sogenannter Gastro-Wagen eine gaststättenrechtliche Gestattung erforderlich, weil der Veranstalter ausreichend Toiletten zur Verfügung halten muss. Bei Abgabe von Speisen sind die hygienerechtlichen Bestimmungen einzuhalten. 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/3955 Zur wegerechtlichen Erlaubnis siehe Antworten zu 6., Fragen 1 und 2. Was sieht das entsprechende Antragsverfahren vor? Welche Unterlagen müssen dazu ausgefüllt werden? Beim Beantragen einer gaststättenrechtlichen Gestattung ist ein formloser Antrag zu stellen, aus dem Anlass und Ort sowie Zeitraum der Abgabe und Anzahl der Abgabestellen ersehen werden können. Wer überprüft die Einhaltung dieser Auflagen und in welchen Abständen? Es erfolgen anlassbezogene Kontrollen durch Lebensmittel- und Gewerbekontrolleure des Bezirksamtes. Beschwerden wird jeweils im Einzelfall nachgegangen. Gegebenenfalls werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Was passiert, wenn Beschwerden gegen diese vermehrt auftretenden Gastro-Wagen bei der Polizei, beim Bezirksamt oder anderswo eingehen? Eine Entziehung von Konzessionen und Bewilligungen nach dem Gaststättengesetz ist erst nach mehrmaligen Verstößen im Sinne der Unzuverlässigkeit möglich. Zu wegerechtlichen Fragestellungen siehe Antwort zu 6. Frage 4. Unter welchen Bedingungen kann eine entsprechende Erlaubnis zurückgezogen werden? Siehe Antwort zu 7. Frage 4; hinsichtlich wegerechtlicher Fragestellungen siehe Antwort zu 7. Frage 4 und zu 6. Frage 4. Welche Einnahmen hat die Freie und Hansestadt Hamburg grundsätzlich durch das Betreiben dieser Gastro-Wagen und wie berechnen sich diese? Wie hoch sind die Einnahmen für die Freie und Hansestadt Hamburg durch diese Gastro-Wagen konkret? Für die Erteilung gaststättenrechtlicher Gestattungen erhebt das Bezirksamt, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, eine Verwaltungsgebühr nach der Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung. Diese richtet sich nach der Anzahl der Abgabestellen für alkoholische Getränke und nach der Dauer der Veranstaltung. 8. Welche Ziele und Grundsätze vertritt der Senat generell, um das friedliche Nebeneinander von Anwohnerschaft und anderen Ansässigen einerseits und dem temporärem Tourist/-innen- und Flanierpublikum andererseits zu gewährleisten und zu gestalten? Hohe Tourismuszahlen sorgen für Umsätze bei den Gastronomiebetrieben und beim Einzelhandel und schaffen beziehungsweise sichern Arbeitsplätze. Von einem vielfältigen Angebot profitieren auch die Anwohner eines Stadtteils. Um ein friedliches Nebeneinander zu gewährleisten, gibt es Lärmvorschriften sowie den BOD. Anlassbezogen erfolgt eine Einzelfallabwägung. Die Polizei hat das Ziel, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und Straftaten zu verfolgen. 9. Welche Regelungen bestehen im Bezirk Altona für das Betreiben von Außengastronomie, sowohl bezüglich der Nutzung öffentlicher Wegeflächen (Abstände zum Bordstein, Zahl der Stühle und Tische et cetera) wie auch mit Blick auf die Lärmbelästigungen und die zeitliche Befristung des Außenbetriebes? Beantragte Flächen für Außengastronomie werden unter Beachtung einer verbleibenden, mindestens 1,50 Meter breiten, freizuhaltenden Gehwegbreite für Fußgänger und Rollstuhlfahrer genehmigt. Die Anträge auf Sondernutzung sind von den Antragstellern formlos einschließlich vermasster Skizzen oder genauer schriftlicher Maßangaben 5
6 Drucksache 19/3955 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode einzureichen. Straßenpassanten dürfen durch das Aufstellen der Tische und Stühle nicht gefährdet, der Verkehr nicht behindert werden. Die für Außengastronomie Hamburg weit geltenden Betriebszeiten (Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr, Freitag und Sonnabend sowie vor gesetzlichen Feiertagen bis 24 Uhr) werden als Anlage in die Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie aufgenommen. Wie viele Mitarbeiter/-innen des Bezirksamtes mit wie viel Kapazität sind im Bezirksamt Altona im Einsatz, um die Einhaltung dieser Regelungen zu kontrollieren und durchzusetzen? Welche Aufgaben haben diese Mitarbeiter/-innen im Einzelnen auch jenseits der Kontrolle und Durchsetzung behördlicher Auflagen bei der Außengastronomie? Welchen Anteil beziehungsweise Stundenansatz macht der Einsatz dieser Mitarbeiter/-innen übers Jahr und insbesondere im Sommer etwa in der Zeit a) zwischen 18 und 21 Uhr, b) 21 und 24 Uhr, c) 24 und 3 Uhr, d) wochentags, e) freitags, f) samstags und g) sonntags aus? In welchen Quartieren sind diese Mitarbeiter/-innen zu welchen Anteilen schwerpunktmäßig im Einsatz? Exakte Angaben zum Stundeneinsatz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes Altona zur Kontrolle von Auflagen nach dem Hamburgischen Wegegesetz sind insbesondere vor dem Hintergrund des erhöhten Einsatzes in den Sommermonaten nicht möglich. Grundsätzlich sind eingesetzt: - Ein Mitarbeiter der Wegeaufsicht (während üblicher Dienstzeiten), der den Stadtteil Sternschanze zusätzlich zu bestehenden Revieren betreut. - Ein Lebensmittelkontrolleur (auch außerhalb üblicher Dienstzeiten), der den Stadtteil Sternschanze zusätzlich zu bestehenden Aufgaben betreut. - Bis zu drei Mitarbeiter des BOD Altona innerhalb und außerhalb üblicher Dienstzeiten. Wie viele Vergehen hinsichtlich der Außengastronomie wurden in den vergangenen fünf Jahren durch diese Mitarbeiter/-innen konstatiert? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Während einer Überprüfung am 1./2. August 2009 (23 Uhr bis 0.30 Uhr) sowie am 15./16. August 2009 (0 Uhr bis 2.45 Uhr) wurden 22 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. In wie vielen Fällen wurden Außengastronomie-Genehmigungen in den vergangenen fünf Jahren eingeschränkt beziehungsweise entzogen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) 6
7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/ Welche Regelungen bestehen im Bezirk Mitte für das Betreiben von Außengastronomie, sowohl bezüglich der Nutzung öffentlicher Wegeflächen (Abstände zum Bordstein, Zahl der Stühle und Tische et cetera) wie auch mit Blick auf die Lärmbelästigungen und die zeitliche Befristung des Außenbetriebes? Es muss eine Restgehwegbreite von mindestens 1,5 m verbleiben. Bei starken Passantenströmen wird eine breitere Restgehwegbreite festgelegt. Musikdarbietungen im Bereich der Sommerterrasse werden zum Schutz der Anwohner grundsätzlich ausgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. Frage 1. Wie viele Mitarbeiter/-innen des Bezirksamtes mit wie viel Kapazität sind im Bezirksamt Mitte im Einsatz, um die Einhaltung dieser Regelungen zu kontrollieren und durchzusetzen? In erster Linie wird die Aufgabe vom BOD (siehe auch zu 10. Frage 4) wahrgenommen, nachrangig von zwölf Lebensmittelkontrolleuren sowie den Sachbearbeitern für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (anlassbezogen oder im Rahmen der Bezirkspflege). Welche Aufgaben haben diese Mitarbeiter/-innen im Einzelnen auch jenseits der Kontrolle und Durchsetzung behördlicher Auflagen bei der Außengastronomie? Zur Überwachung der Außengastronomie sind die Lebensmittelkontrolleure, der BOD sowie die Sachbearbeiter im Fachamt Management des öffentlichen Raumes/ allgemeine Verwaltung eingesetzt. Vorrangige Aufgabe der Lebensmittelkontrolleure ist die Beratung der mit Lebensmitteln arbeitenden Gewerbetreibenden sowie deren Überwachung. Vorrangige Aufgabe des BOD ist die Überprüfung der in der Genehmigung enthaltenen Vorgaben. Vorrangige Aufgabe der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Fachamt Management des öffentlichen Raumes/allgemeine Verwaltung ist die Bearbeitung der Anträge auf Sondernutzung. Darüber hinaus gehen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beschwerden nach. Eine Auflistung aller Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Welchen Anteil beziehungsweise Stundenansatz macht der Einsatz dieser Mitarbeiter/-innen übers Jahr und insbesondere im Sommer etwa in der Zeit a) zwischen 18 und 21 Uhr, b) 21 und 24 Uhr, c) 24 und 3 Uhr, d) wochentags, e) freitags, f) samstags und g) sonntags aus? Beim Bezirklichen Ordnungsdienst sind zwischen 18 und 23 Uhr durchschnittlich vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem mit derartigen Kontrollen befasst. Die Lebensmittelkontrolleure arbeiten in der Regel während der üblichen Dienstzeit. Nur in besonderen Einzelfällen erfolgen Kontrollen in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende. In welchen Quartieren sind diese Mitarbeiter/-innen zu welchen Anteilen schwerpunktmäßig im Einsatz? Der Einsatz erfolgt anlassbezogen und in den zugewiesenen Überwachungsbezirken. 7
8 Drucksache 19/3955 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Wie viele Vergehen hinsichtlich der Außengastronomie wurden in den vergangenen fünf Jahren durch diese Mitarbeiter/-innen konstatiert? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) In wie vielen Fällen wurden Außengastronomie-Genehmigungen in den vergangenen fünf Jahren eingeschränkt beziehungsweise entzogen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) 11. Wie schätzt der Senat beziehungsweise das zuständige Bezirksamt Altona die Entwicklung auf dem Schulterblatt im Stadtteil Sternschanze ein? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Wie viele Hotels und Pensionen mit wie vielen Betten sind hier in den letzten zehn Jahren angesiedelt gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Wie viele konzessionierte Vergnügungsstätten sind hier in den letzten zehn Jahren angesiedelt gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Aufgrund der nachfolgend genannten Anträge kann der Bedarf als konstant bezeichnet werden. Bereich Schulterblatt: Gaststätten-Neuanträge 3 Betriebe 1 Betrieb Genehmigte Außengastronomie 39 Betriebe 38 Betriebe Wie viele Mitarbeiter/-innen des Bezirksamtes mit wie viel Kapazität sind wie oft im Einsatz, um die Einhaltung der behördlichen Außengastronomie-Auflagen zu kontrollieren und durchzusetzen? Welche Aufgaben haben diese Mitarbeiter/-innen im Einzelnen auch jenseits der Kontrolle und Durchsetzung behördlicher Auflagen bei der Außengastronomie? Welchen Anteil beziehungsweise Stundenansatz macht der Einsatz dieser Mitarbeiter/-innen übers Jahr und insbesondere im Sommer etwa in der Zeit a) zwischen 18 und 21 Uhr, b) 21 und 24 Uhr, c) 24 und 3 Uhr, d) wochentags, e) freitags, f) samstags und g) sonntags aus? Siehe Antwort zu 9. Frage 2. Wie viele Vergehen hinsichtlich der Außengastronomie wurden in den vergangenen fünf Jahren durch diese Mitarbeiter/-innen konstatiert? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) In wie vielen Fällen wurden Außengastronomie-Genehmigungen in den vergangenen fünf Jahren eingeschränkt beziehungsweise entzogen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) 8
9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/3955 Wie viele Beschwerden von Anwohner/-innen sind bei der Polizei, dem Bezirksamt oder anderswo gegen die (überbordende) Außengastronomie in den vergangenen fünf Jahren eingegangen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Wie geht das zuständige Polizeikommissariat beziehungsweise das Bezirksamt mit diesen Beschwerden um? Das Bezirksamt geht Beschwerden jeweils im Einzelfall nach, sofern die entsprechenden Angaben eindeutig und nachvollziehbar sind. Gegebenfalls werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Im Übrigen siehe Antworten zu 6., 9. und 10. Welche besonderen Regelungen beziehungsweise Vereinbarungen hat das Bezirksamt für das Schulterblatt fixiert? 12. Wie schätzt der Senat beziehungsweise das zuständige Bezirksamt Altona die Entwicklung in der Susannenstraße im Stadtteil Sternschanze ein? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Wie viele Hotels und Pensionen mit wie vielen Betten sind hier in den letzten zehn Jahren angesiedelt gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Wie viele konzessionierte Vergnügungsstätten sind hier in den letzten zehn Jahren angesiedelt gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Aufgrund der nachfolgend genannten Anträge gibt es einen Anstieg der Außengastronomie im Bereich Susannenstraße. Neuanträge ab Jahr 2008 Bereich Susannenstraße: Gaststätten-Neuanträge 1 Betrieb 0 Betriebe Genehmigte Außengastronomie 9 Betriebe 15 Betriebe Wie viele Mitarbeiter/-innen des Bezirksamtes mit wie viel Kapazität sind wie oft im Einsatz, um die Einhaltung der behördlichen Außengastronomie-Auflagen zu kontrollieren und durchzusetzen? Welche Aufgaben haben diese Mitarbeiter/-innen im Einzelnen auch jenseits der Kontrolle und Durchsetzung behördlicher Auflagen bei der Außengastronomie? Welchen Anteil beziehungsweise Stundenansatz macht der Einsatz dieser Mitarbeiter/-innen übers Jahr und insbesondere im Sommer etwa in der Zeit a) zwischen 18 und 21 Uhr, b) 21 und 24 Uhr, c) 24 und 3 Uhr, d) wochentags, e) freitags, f) samstags und g) sonntags aus? Siehe Antwort zu 9. Frage 2. 9
10 Drucksache 19/3955 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Wie viele Vergehen hinsichtlich der Außengastronomie wurden in den vergangenen fünf Jahren durch diese Mitarbeiter/-innen konstatiert? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) In wie vielen Fällen wurden Außengastronomie-Genehmigungen in den vergangenen fünf Jahren eingeschränkt beziehungsweise entzogen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Wie viele Beschwerden von Anwohner/-innen sind bei der Polizei, dem Bezirksamt oder anderswo gegen die (überbordende) Außengastronomie in den vergangenen fünf Jahren eingegangen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Wie geht das zuständige Polizeikommissariat beziehungsweise das Bezirksamt mit diesen Beschwerden um? Die Mitarbeiter des Bezirksamts gehen Beschwerden jeweils im Einzelfall nach. Gegebenenfalls werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Welche besonderen Regelungen beziehungsweise Vereinbarungen hat das Bezirksamt für die Susannenstraße fixiert? Für den Bereich der Susannenstraße wird auf einen entsprechenden Beschluss der Bezirksversammlung Altona vom 25. September 2008 (Drucksache XVIII-092NF) verwiesen (siehe Anlage). 13. Wie schätzt der Senat beziehungsweise das zuständige Bezirksamt Mitte die Entwicklung auf der Reeperbahn in St. Pauli ein? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Wie viele Hotels und Pensionen mit wie vielen Betten sind hier in den letzten zehn Jahren angesiedelt gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Wie viele konzessionierte Vergnügungsstätten sind hier in den letzten zehn Jahren angesiedelt gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Wie viele Mitarbeiter/-innen des Bezirksamtes mit wie viel Kapazität sind wie oft im Einsatz, um die Einhaltung der behördlichen Außengastronomie-Auflagen zu kontrollieren und durchzusetzen? Siehe Antwort zu 9. Frage 2. Welche Aufgaben haben diese Mitarbeiter/-innen im Einzelnen auch jenseits der Kontrolle und Durchsetzung behördlicher Auflagen bei der Außengastronomie? Welchen Anteil beziehungsweise Stundenansatz macht der Einsatz dieser Mitarbeiter/-innen übers Jahr und insbesondere im Sommer etwa in der Zeit a) zwischen 18 und 21 Uhr, b) 21 und 24 Uhr, c) 24 und 3 Uhr, d) wochentags, e) freitags, f) samstags und g) sonntags aus? 10
11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/3955 Im Stadtteil St. Pauli sind an Wochenenden/Feiertagen durchschnittlich vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirklichen Ordnungsdienstes zwischen und 6 Uhr unter anderem mit derartigen Kontrollen befasst. Die Lebensmittelkontrolleure arbeiten in der Regel während der üblichen Dienstzeit. Nur in besonderen Einzelfällen erfolgen Kontrollen in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende. Wie viele Vergehen hinsichtlich der Außengastronomie wurden in den vergangenen fünf Jahren durch diese Mitarbeiter/-innen konstatiert? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) In wie vielen Fällen wurden Außengastronomie-Genehmigungen in den vergangenen fünf Jahren eingeschränkt beziehungsweise entzogen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Wie viele Beschwerden von Anwohner/-innen sind bei der Polizei, dem Bezirksamt oder anderswo gegen die (überbordende) Außengastronomie in den vergangenen fünf Jahren eingegangen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Wie geht das zuständige Polizeikommissariat beziehungsweise das Bezirksamt mit diesen Beschwerden um? Siehe Antwort zu 6. Frage 4. Keine. Welche besonderen Regelungen beziehungsweise Vereinbarungen hat das Bezirksamt für die Reeperbahn fixiert? 14. Wie schätzt der Senat beziehungsweise das zuständige Bezirksamt Mitte die Entwicklung auf der Langen Reihe in St. Georg ein? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Wie viele Hotels und Pensionen mit wie vielen Betten sind hier in den letzten zehn Jahren angesiedelt gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Wie viele konzessionierte Vergnügungsstätten sind hier in den letzten zehn Jahren angesiedelt gewesen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Wie viele Mitarbeiter/-innen des Bezirksamtes mit wie viel Kapazität sind wie oft im Einsatz, um die Einhaltung der behördlichen Außengastronomie-Auflagen zu kontrollieren und durchzusetzen? Siehe Antwort zu 10. Frage 2. Welche Aufgaben haben diese Mitarbeiter/-innen im Einzelnen auch jenseits der Kontrolle und Durchsetzung behördlicher Auflagen bei der Außengastronomie? Welchen Anteil beziehungsweise Stundenansatz macht der Einsatz dieser Mitarbeiter/-innen übers Jahr und insbesondere im Sommer etwa in der Zeit a) zwischen 18 und 21 Uhr, b) 21 und 24 Uhr, c) 24 und 3 Uhr, 11
12 Drucksache 19/3955 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode d) wochentags, e) freitags, f) samstags und g) sonntags aus? Die Lebensmittelkontrolleure arbeiten in der Regel während der üblichen Dienstzeit. Nur in besonderen Einzelfällen erfolgen Kontrollen in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende. Wie viele Vergehen hinsichtlich der Außengastronomie wurden in den vergangenen fünf Jahren durch diese Mitarbeiter/-innen konstatiert? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) In wie vielen Fällen wurden Außengastronomie-Genehmigungen in den vergangenen fünf Jahren eingeschränkt beziehungsweise entzogen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Wie viele Beschwerden von Anwohner/-innen sind bei der Polizei, dem Bezirksamt oder anderswo gegen die (überbordende) Außengastronomie in den vergangenen fünf Jahren eingegangen? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.) Wie geht das zuständige Polizeikommissariat beziehungsweise das Bezirksamt mit diesen Beschwerden um? Siehe Antwort zu 6. Frage 4. Keine. Welche besonderen Regelungen beziehungsweise Vereinbarungen hat das Bezirksamt für die Lange Reihe fixiert? 12
13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/3955 Anlage 13
14 Drucksache 19/3955 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode 14
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