der Gemeinde Walddorfhäslach

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "der Gemeinde Walddorfhäslach"

Transkript

1 der Gemeinde Walddorfhäslach Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach, Herausgeber: Gemeinde Walddorfhäslach, Tel / Verlag und Druck: Fink GmbH, Postfach 7140, Pfullingen (Sandwiesenstraße 17), Telefon / , Telefax / Jahrgang Donnerstag, 2. März 2017 Nummer 9

2 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 2. März 2017, Nummer 9 Herzliche Einladung zum Vortrag mit Dr. Wolfgang Schöllkopf Pfarrer und landeskirchlicher Beauftragter für württembergische Kirchengeschichte am: Donnerstag, 9. März 2017 um: 20:00 Uhr im: Ev. Gemeindehaus Häslach, Rosenweg 12 Bildnachweis: Nürtinger Zeitung Thema: Wie Luther nach Württemberg kam - Oder: Wie wir evangelisch wurden Dr. Wolfgang Schöllkopf wird mit einem lebendigen Vortrag und Bildern erläutern, wie Luthers Gedanken hierher zu uns in den Süden kamen, wie wir evangelisch geworden sind und was für uns typisch evangelisch ist. Er geht den Spuren der Reformation auf den verschiedenen Ebenen nach, vom Reich, über das Herzogtum Württemberg und vor Ort, im Spannungsfeld von Theologie, Kirche und Politik. Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Walddorfhäslach KINDERWELT Der Basar rund ums Kind Verkauft werden: Kindersachen, Kinder-Flohmarkt u.v.m. Kaffee, Kuchen auch zum Mitnehmen & Waffeln Gemeindehalle Walddorfhäslach Sonntag, den 12. März :00 16:00 Uhr Tischreservierung / Anmeldung zum Kindersachenbasar (Tischgeld 10 ) und Kinder-Flohmarkt (kostenlos) Per kinderwelt.haeslach@googl .com Der Elternbeirat Kindergarten Häslach ist Veranstalter des Basares.!! Helfer gesucht!!! Helfer gesucht!!! Helfer gesucht!!! Helfer gesucht!!!

3 2. März 2017, Nummer 9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 3 Internationaler Frauentag Film ab!!!!! Wir laden alle Frauen und Männer herzlich zu unserem diesjährigen abend Schulstraße 22 flimmert ein Überraschungsfilm, der Ihnen sicherlich gut gefällt. Wir freuen uns auf Sie! Frauenliste Walddorfhäslach e.v. anlässlich des internationalen Frauentages ein. Der besondere cineastische Abend findet statt am Sonntag, 5. März 2017, um 19:00 Uhr (Saalöffnung um 18:30 Uhr) Über die Leinwand im Veranstaltungsraum der Römerwegschule im Ortsteil Häslach, Film ab! abend mit Überraschungsfilm zum Internationalen Frauentag Wir freuen uns, Sie alle herzlich zu unserem diesjährigen abend in der Römerwegschule zu begrüßen. Am Sonntag, 5. März, um 18:30 Uhr wird in der Römerwegschule wieder der saal für alle begeisterten Filmliebhaberinnen und -liebhaber geöffnet. Der Film startet um 19 Uhr. Film ab! heißt es wieder zu einem besonderen Überraschungsfilm. Natürlich wird auch für das richtige feeling gesorgt. Zum Internationalen Frauentag, der am 8. März als Aktionstag der Vereinten Nationen fest im Jahreskalender steht, werden natürlich alle anwesenden Frauen an diesem abend mit einem kleinen Geschenk überrascht.

4 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 2. März 2017, Nummer 9 Neujahrsempfang 2017 Bilderrückblick Sehr verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, sechs Wochen liegt unser gemeinsamer Neujahrsempfang schon wieder zurück so schnell vergeht die Zeit. Für Ihre zahlreiche Teilnahme und Ihr damit verbundenes Interesse an unseren gemeindlichen Entwicklungen, Ereignissen und den interessanten Auftritten unserer am Abendprogramm mitwirkenden Gäste sowie für Ihre erneut großzügige Unterstützung meines alljährlichen Spendenaufrufes in diesem Jahr für unsere erfolgreiche und im zehnten Jubiläumsjahr befindliche offene Organisation Gemeinsamer Mittagstisch und den schönen gemeinsamen Abend mit vielseitigen Begegnungen und guten Gesprächen, möchte ich Ihnen im Namen aller Mitwirkenden und persönlich sehr herzlich danken. Eine besondere Freude und Ehre war für uns der erneut herzliche Empfang unserer geladenen Ehrengäste Frau Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke, Herr Bundestagsabgeordneter Michael Donth, Herr Landtagsabgeordneter Dr. Nils Schmid, Herr Bundestagskandidat Pfarrer Pascal Kober und Frau Ehrenpräsidentin des Chorverbandes Ludwig Uhland Irmgard Naumann sowie auch Herr Schulrat Gruner und Damen und Herren Geschäftsführer übergeordneter Instutionen und Geschäftspartner des Ortes und der Region. Mit dem nachfolgenden Bilderrückblick einschließlich kurzer Erläuterungen wollen wir die wesentlichen Programmpunkte der unterhaltsamen Abendveranstaltung und das schöne gemeinschaftliche Beisammensein zusammenfassend darstellen. Unseren und meinen persönlich besten Dank möchte ich nochmals allen den Empfangsabend festlich mitgestaltenden Damen und Herren Mitbürgerinnen und Mitbürgern und Vereinsmitgliedern sowie unseren Damen und Herren Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern für die organisatorische Mitbetreuung der Veranstaltung aussprechen und verbleibe mit herzlichen Grüßen Ihre Silke Höflinger, Bürgermeisterin Die nachfolgend auszugsweise dargestellten Bilder wurden von Frau Gerlinde Trinkhaus, Fotografenmeisterin, im Auftrag der Gemeinde erstellt. Bilderläuterungen folgen auf Seite

5 2. März 2017, Nummer 9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach

6 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 2. März 2017, Nummer

7 2. März 2017, Nummer 9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Bilderläuterungen BILDER 1 bis 6 Bürgermeisterin Silke Höflinger empfängt sehr herzlich ca. 500 Mitbürgerinnen und Mitbürger und Gäste und berichtet mit ihrem Power-Point-Vortrag über die aktuellen Gemeindeentwicklungen. BILDER 7, 9 und 10 Lehrerinnen Frau Gudrun Schaal und Frau Veronika Kuhn singen mit den Schülerinnen und Schülern der Grundschulklassen 1 bis 4 das Richtfestlied für den Neubau der Gustav-Werner-Schule die Gäste sind begeistert. BILDER 8 und 11 Herr Vincent Hinsche, Mitbürger, mit seiner Partnerin Frau Laura Roling und Herr Notar Roland Hechler im Interview mit unserer Bürgermeisterin. BILDER 12, 14 und 15 Der Frauenchor des Liederkranzes mit Frau Dirigentin Rosi Hertl und die Saxophonisten des Musikvereins Herr Dr. Jens Haug, Herr Christian Hofstetter, Frau Miriam Ruckgaber und Herr Lukas Fischer umrahmen den Abend mit wunderschönen Musik- und Gesangbeiträgen. BILD 13 Herr Pfarrer Pascal Kober, Bundestagskandidat, berichtet über seinen Einsatz als Militärpfarrer in Mali. BILD 16 Frauenpower: 15 Jahre Verein Frauenliste, 10 Jahre Kulturgüterverein und 10 Jahre Gemeinsamer Mittagstisch mit den Damen BILDER 17 und 18 (von links) Birgit Armbruster und Gabriele Armbruster (Vorsitzende FL), Gemeinderätin Claudia Musse, Damen Rose Stahl, Elisabeth Paesler und Gundula Hogrefe, Gemeinderätin und stellv. Bürgermeisterin Hildegard Eggensperger, Damen Beate Gaiser, Margret Bronni, Waltraud Fauser, Birgit Pfeiffer und Annemarie Neuscheler und BILD 19 Frau Beate Gaiser, Frau Erika Armbruster (Vorsitzende Kulturgüterverein), Herr Patrick Haubensack und Frau Marianne Jüttner. BILD 20 Gemeinderat und erster stellv. Bürgermeister Olfert Alter überreicht Bürgermeisterin Silke Höflinger im Namen des Gemeinderates einen schönen Blumenstrauß als Dank für die sehr gute Zusammenarbeit. BILD 21 Rektor Ralf Michael Röckel der Gustav-Werner-Gemeinschaftsschule wird mit einem Gedicht unserer Bürgermeisterin und Dank auf der Bühne empfangen. BILD 22 Politische Farbwahl für die Bundestagswahl 2017: Die Ehrengäste (von links) Herr Landtagsabgeordneter Dr. Nils Schmid, Herr Bundestagskandidat Pfarrer Pascal Kober, Herr Bundestagsabgeordneter Michael Donth und Frau Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke erhalten im Interview mit unserer Bürgermeisterin einen schönen Farbschal und dürfen ihre jeweiligen politischen Lieblingsfarbkonstellationen benennen. BILD 23 und 25 Die Schönbuchhexen erobern die Bühne, die Gäste BILD 24 sind begeistert und die Musiker von Temporitmo (Musikvereinsensemble) BILDER 26 bis 28 mit den Herren (von links) Martin Streicher, Karl Schäfer, Lukas Fischer, Philip Konzelmann, Dr. Alexander Konzelmann und Stefan Heß umrahmen den Stehempfang mit flotter Musik und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung haben mit den Gästen den Abend wieder genossen BILDER 29 bis 32 von links Damen und Herren Amtsleiter Andreas Bieg, stellv. ALin Jasmine Tyree, stellv. ALin Katja Melzer, Bianka Uhl, Amtsleiterin Tanja Sattler, Damen Stefanie Raidt, Nicole Loder, Monika Schwinghammer, Sonja Pfeiffer, Anke Schaal und Kerstin Schmid.

8 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 2. März 2017, Nummer 9 Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach Telefon Telefax 07127/ Postanschrift: Hauptstraße Walddorfhäslach info@walddorfhaeslach.de Homepage: 1. Rathaus Walddorfhäslach Hauptstraße 9 Telefon Telefax 07127/ Bürgerbüro /-11/-16 (Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhofswesen) Bürgermeisteramt Finanzwesen Steueramt Gemeindekasse Haupt- und Bauamt Öffnungszeiten: Mo.,Di.,Mi.,Fr.: Uhr Do.: Uhr Di.: Uhr 2. Ortsverwaltung Häslach Dorfstraße 30 Telefon 07127/31356 Telefax 07127/ Bürgerbüro 07127/31356 (Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhofswesen) Öffnungszeiten Di.: Uhr Uhr Do.: Uhr 3. Schulen Gustav-Werner-Schule Grundschule Klassen 3+4 Gemeinschaftsschule Klassen 5-10 Nonnengasse 34 Telefon 07127/34505 Telefax 07127/ Römerwegschule Grundschule Klassen 1+2 Schulstraße 24 Telefon 07127/3754 Telefax 07127/ Kindergärten Kindergarten Schönbuchwichtel Tiergartenweg 6 Kindergartenleitung Telefon TigeR Telefon Informationen der Gemeinde Walddorfhäslach Feuerwehr / Rettungsdienst Notruf 112 Kindergarten Häslach Schulstraße 22 Kindergartenleitung Telefon TigeR Telefon Ev. Kindergarten Walddorf Gustav-Werner-Straße 22 Kindergartenleitung Telefon TigeR Telefon Bauhof Telefon 21223, Telefax Bereitschaft 0163/ / Gebäudebetreuer 0151/ Winterdienst: Bauhof Mo.-Fr: Uhr 0163/ Fa. Schneider 0151/ Mo.-Fr.: / Uhr und Sa., So., Feiertage, Schließtage des Bauhofs von Uhr 6. Sport- und Freizeitzentrum, Gemeindehalle/Ballspielhalle Weiherwiesen 1 und 2/2 Telefon 07127/ Hallenmeister 0151/ Notariat Walddorfhäslach Brühlstraße 2 Telefon 07127/ Telefax 07127/ Senioren und Altenpflegewohnheim Gustav- Werner-Stift Walddorfhäslach Hausleiter Herr Roy Zutavern Stuttgarter Str. 9 Telefon 07127/ Sozial- und Diakoniestation Pliezhausen-Walddorfhäslach Häusliche Pflege/Krankenpflege Hauswirtschaft/Betreuung/Familienpflege Schulberg 8-14, Pliezhausen Telefon (AB) 07127/ mail@sozialstation-pliezhausen.de Bürozeiten: Mo. - Fr.: Uhr Do.: Uhr und nach Vereinbarung 10. Krankenpflegeverein Walddorfhäslach e.v. Kontaktperson: Herr Wilhelm Brielmann Schützenstraße 14 Telefon 07127/ Notrufe Polizei Reutlingen 07121/9420 Polizei Pliezhausen 07127/7340 Feuerwehr Reutlingen 112 Feuerwehr Walddorfhäslach Gemeindeverwaltung 07127/ Feuerwehrhaus 07127/21221 Kommandant 0171/ oder 07127/21289 Stv. Kommandant 0162/ Krankenhaus Reutlingen 07121/2000 Rettungsdienst 112 Krankentransport Öffnungszeiten Häckselplatz Erreichbarkeit des Betreuungspersonales während der Öffnungszeiten unter Telefon (0151) RT07121/19222 TÜ07071/19222 Telefonseelsorge 07121/11101 Kinderschutzbund Reutlingen Giftnotruf 0761/19240 Wohngiftnotruf 0800/ Krebsinformationsdienst kostenfrei, täglich von 8 20 Uhr Schwanger in Not 0800/ Gewalt gegen Frauen 0800/ Wasserversorgung Bei Störfall Ammertal-Schönbuchgruppe Telefon 07031/ Außerhalb Dienstzeit 0800/ FairEnergie GmbH Zentrale 07121/ Netzanschlüsse 07121/ Störungsannahme Strom 07121/ Abfallwirtschaft/Müllabfuhr Landkreis Reutlingen Telefon allgemein 07121/ abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de Abfallberatung 07121/ und 3349 Sperrmülltelefon 07121/ Behälter und Gebühren 07121/ Kabelfernsehen PRIMACOM AG Dritte Kabelvision Management Beteiligungs GmbH & Co. KG Haifaallee 2, Mainz Telefon PRIMACOM: 0341/ Forstverwaltung Landratsamt Reutlingen Telefon 07121/ Telefax 07121/ forstamt@kreis-reutlingen.de Forstrevier Walddorf-Grafenberg Herr Vorwerk 07123/31765 i.d.r. Mo.-Fr. von Uhr 1. Januar bis 28. Februar 1. März bis 15. April 16. April bis 15. September 16. September bis 15. Oktober 16.Oktober bis 30.November 1.Dezember bis 31.Dezember DI 15:00-18:00 Uhr DI 17:00-20:00 Uhr DI 15:00-18:00 Uhr DI 14:00 16:00 Uhr FR 10:00 12:00 Uhr FR 15:00-18:00 Uhr FR 10:00 12:00 Uhr FR 17:00-20:00 Uhr FR 10:00 12:00 Uhr FR 15:00-18:00 Uhr FR 10:00 12:00Uhr FR 14:00 16:00 Uhr SA 11:00-15:00 Uhr SA 11:00-16:30 Uhr SA 11:00-16:30 Uhr SA 11:00-16:30 Uhr SA 11:00 16:30 Uhr SA 11:00 15:00 Uhr

9 2. März 2017, Nummer 9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 9 In Walddorf feiern am Montag, , Frau Margrit Wezel, Kappel 20, ihren 70. Geburtstag. Dienstag, , Frau Margarete Heim, Schönbuchstraße 18, ihren 70. Geburtstag. In Häslach feiert am Donnerstag, , Herr Kurt Daffend, Walddorfer Straße 12, seinen 80. Geburtstag. Wir gratulieren unseren Jubilaren sehr herzlich und wünschen ihnen weiterhin alles Gute und viel Gesundheit. Ärztlicher Notfalldienst An Wochenenden und Feiertagen sowie unter der Woche ab Uhr einheitliche Rufnummer Öffnungszeiten Notfallpraxis Klinik Reutlingen 8.00 bis Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst Freitag ab Uhr und Samstag/Sonntag von Uhr und von Uhr zu erfragen unter Telefon 01805/ Tierärztlicher Sonntagsdienst Wenn Haustierarzt nicht erreichbar Notfall- und Bereitschaftsdienst Tübingen, zu erfragen unter Tel / Jedes Wochenende: Tierarztpraxis Oberscheid, Pliezhausen, Greutstraße 8, Tel /7427 Apothekenbereitschaft Außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten fällt eine Notdienstgebühr an. Es werden nur ärztliche Rezepte beliefert und dringend benötigte Medikamente abgegeben. Donnerstag, Birken-Apotheke Sondelfingen Tel.: Römersteinstr. 4, Reutlingen (Sondelfingen) Uhland Apotheke Pfullingen Tel.: Schulstr. 10, Pfullingen Freitag, Hirsch-Apotheke Reutlingen Tel.: Wilhelmstr. 53, Reutlingen (Innenstadt) Samstag, Burkhardt"sche Apotheke Eningen Tel.: Hauptstr. 59, Eningen unter Achalm Hohbuch-Apotheke Reutlingen Tel.: Pestalozzistr. 7, Reutlingen (Hohbuch) Sonntag, Sonnen-Apotheke Reutlingen Tel.: Wilhelmstr. 10, Reutlingen (Innenstadt) Montag, Achalm-Apotheke Reutlingen Tel.: Gartenstr. 8, Reutlingen (Innenstadt) Härten-Apotheke Kusterdingen Tel.: Emil-Martin-Str. 17, Kusterdingen Dienstag, : Bahnhof-Apotheke Reutlingen Tel.: Kaiserstr. 11, Reutlingen (Innenstadt) Mittwoch, : List-Apotheke Reutlingen Tel.: Kaiserstr. 47, Reutlingen (Innenstadt) Donnerstag, : Apotheke am Rathaus Pliezhausen Tel.: Schulberg 5, Pliezhausen Apotheke Ohmenhausen Tel.: Gomaringer Str. 33, Reutlingen (Ohmenhausen) Linden-Apotheke Pfullingen Tel.: Schloßstr.1, Pfullingen Aus dem Gemeinderat der Sitzung vom Am fand im Kameradschaftsraum des Feuerwehrhauses Walddorfhäslach eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Bürgermeisterin Silke Höflinger begrüßte hierzu sehr herzlich die Damen und Herren des Gemeinderates, der interessierten Mitbürgerschaft sowie der Presse. Neben zahlreichen Baugesuchen wurden folgende Tagesordnungspunkte öffentlich behandelt: 1. Bekanntgaben der Beschlüsse aus letzten nichtöffentlichen Sitzungen vom und Bürgermeisterin Höflinger gab bekannt, dass im Rahmen der letzten nichtöffentlichen Sitzungen im Wesentlichen über folgende Themen beraten und Beschluss gefasst wurde: Verlängerung des Kooperationsvertrages mit der Kulturwerkstatt Reutlingen e.v. für die gemeindliche offene Jugendförderarbeit; ein Gebäudemietangebot für die Asylanschlussunterbringung konnte wegen aktuell nicht mehr erfolgter Personenzuweisungen (Aufnahmequote erfüllt) nicht angenommen werden; für die Walddorfer Molkerei und die Häslacher Kulturscheune wurden im Rahmen des Sonderförderprogrammes Soziale Integration im Quartier (SIQ) fristgerechte Förderanträge gestellt. 2. Gemeinnützigkeit Annahme von Spenden - Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen - Beratung und Beschlussfassung Die Gemeinde darf gemäß 78 Abs. 4 GemO zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach 1 Abs. 2 beteiligen. Für das Laptop-Projekt der Gustav-Werner-Gemeinschaftsschule sind Spenden in Höhe von 5.670,00 Euro eingegangen und bezüglich des Spendenaufrufes von Bürgermeisterin Silke Höflinger im Rahmen des Neujahrsempfanges für den Gemeinsamen Mittagstisch sind Spenden in Höhe von 500,00 eingegangen. Bürgermeisterin Höflinger dankte im Namen der Gemeinde, des Gemeinderates und persönlich den Spenderinnen und Spendern sehr herzlich. 3. Gemeindehaushalt 2017 Einbringung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen als erste Gemeinde im Landkreis Reutlingen - Verabschiedung des Haushaltsplanes - Beratung und Beschlussfassung Walddorfhäslach ist die erste Gemeinde im Landkreis Reutlingen und der Region, in welcher der Haushaltsplan in Form des Neuen Kommunalen Haushaltsrechtes (NKHR) eingebracht (öffentliche Sitzung ) und vom Gemeinderat im Rahmen der öffentlichen Sitzung am einstimmig als Satzung beschlossen wurde. Der Haushaltsplanentwurf 2017 wurde bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am ausführlich beraten, die Unterschiede zur bisherigen Kameralistik dargestellt und im Amtsblatt vom veröffentlicht. Bürgermeisterin Silke Höflinger dankte erneut Kämmereiamtsleiter Andreas Bieg mit Team für die sehr gute Umsetzung und Einhaltung des Zeitplanes. Alle Gemeinden im Land Baden-Württemberg sind gesetzlich verpflichtet, bis zum Jahr 2020 das NKHR einzuführen. Man habe bereits frühzeitig mit der verbindlichen Vermögenserfassung auf Grundlage

10 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 2. März 2017, Nummer 9 des Bilanzierungsleitfadens des Landes BW begonnen, um positive Effekte wie z.b. eine zeitlich ausreichende Betreuung durch das Rechenzentrum Reutlingen/Ulm (KIRU) zu erhalten. Kämmerer Andreas Bieg ging im Wesentlichen auf die geringfügigen, zahlenmäßigen Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vom ein wie z.b. die Änderung im Ergebnishaushalt auf der Ertragsseite beim Verkauf von Brennholz. Auf der Aufwandsseite wurden zusätzlich Mittel für Gemeindestraßen und Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung eingeplant. Das ordentliche Ergebnis verändert sich gegenüber dem ersten Entwurf von ursprünglich um auf aktuell Neu hinzugekommen bei Haushaltseinbringung sind die kalkulatorischen Kosten. Die wesentlichen Veränderungen im Finanzhaushalt ergeben sich einnahmeseitig und ausgabeseitig durch Planänderungen im Straßenbereich aufgrund zusätzlicher Fördermittel und veränderten Kostenentwicklungen. Der voraussichtliche Finanzmittelbedarf sinkt gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um auf Bürgermeisterin Silke Höflinger und Kämmerer Andreas Bieg fassten sodann nochmals die wesentlichen Themenpunkte des 16,820 MIO Euro umfassenden soliden und stabilen Gesamthaushaltes zusammen, was mit nachfolgendem Überblick dargestellt wird: Der Gemeindehaushalt ist geprägt von einer dauerhaften Ausgabendisziplin, durch stets sorgfältig und wirtschaftlich geplante Investitionen in allen kommunalen Bereichen sowie durch eine überwiegend stabile Einnahmesituation, insbesondere auch im Bereich des stetig wachsenden Einkommensteueranteiles in Höhe von derzeit 3,325 MIO sowie durch umfassend geworbene Fördermittel. Das Gesamthaushaltsvolumen einschließlich der beiden Eigenbetriebe beträgt im annähernden Vergleich zur Kameralistik rund 16,820 MIO, davon ca. 13,987 MIO Kernhaushalt, ca. 0,78 MIO Eigenbetrieb Wasserversorgung und 2,053 MIO Eigenbetrieb Abwasserentsorgung. Der Kernhaushalt hat ein geplantes Gesamtvolumen von ca. 13,987 MIO, davon ca. 9,962 MIO im Ergebnis- und ca. 4,025 MIO (Investitionstätigkeit) im Finanzhaushalt. Auch im Jahre 2017 kann die im Jahre 2015 erstmals erreichte Nullverschuldung im Kernhaushalt weiterhin gehalten und zugleich der umfassende Investitionsplan fortgesetzt werden. Außerdem sind erneut keine Kreditaufnahmen im Kernhaushalt notwendig und auch die Realsteuerhebesätze werden im HH-Jahr 2017 nicht erhöht: Gewerbesteuerhebesatz 340%, seit 13 Jahren unverändert; Grundsteuer A 330%; Grundsteuer B 320%, seit 2007 unverändert. Von den im Ergebnishaushalt maßgebend geplanten Einnahmen (Einkommensteueranteil 3,325 MIO, Gewerbesteuer 2,85 MIO, Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschale und Familienlastenausgleich 1,02 MIO, Grundsteuer 0,535 MIO ) muss ein Großteil unmittelbar wieder für Umlagen (Finanzausgleich 1,510 MIO, Kreisumlage 2,155 MIO, Gewerbesteuerumlage 0,575 MIO ) ausgegeben werden. Die Bilanz weist zum einen Bestand an liquiden Mittel (vergleichbar mit kameraler Rücklage) in Höhe von aus. Baumaßnahmen bestimmen mit rund 72 % maßgeblich den investitiven Teil. Hervorzuheben sind folgende wesentliche Projekte in 2017: Fortsetzung des Landessanierungsprogramms, hier v.a. die Ortskernsanierung Walddorf II betreffend, Wohngebietsentwicklung Fürhaupt II (Finanzierung außerhalb Gemeindehaushalt), Umbau Rathaus Dachgeschoss, Erwerb Feuerwehrfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr (vorbehaltlich einer positiven Förderzusage), Investitionen in der Gustav-Werner-Gemeinschafts- und Römerwegschule, Neubau Kunstrasenspielfeld (vorbehaltlich einer positiven Förderzusage), Breitbandausbau, Gemeindestraßen (z.b. Talbrunnenweg mit Kreisverkehr, Untere Grabenstraße, Randeinfassung Nettoweg ), Umrüstung wesentlicher Bereiche der Straßenbeleuchtung auf LED. Seit nun 13 Jahren werden jährlich Investitionen in mehrfacher Millionenhöhe im Sozialwesen, im Städte-, Hoch- und Tiefbau und im Bereich des Grunderwerbs vorgenommen und zugleich kontinuierlich Schulden abgebaut, sodass nach den Worten von Bürgermeisterin Silke Höflinger auch das Haushaltsjahr 2017 unter dem Gesichtspunkt der zahlreichen Investitionsmöglichkeiten wieder ein gutes Jahr werde. Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung 2017 und den Haushaltsplan 2017 mit Finanzplan und Investitionsprogramm der Jahre 2018 bis 2020 einstimmig beschlossen. 4. Gemeindehaushalt 2017 Eigenbetrieb Wasserversorgung - Wirtschaftsplan Beratung und Beschlussfassung Bereits bei der Entwurfsberatung des Wirtschaftsplans 2017 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Dezember 2016 erläuterte Kämmerer Andreas Bieg, dass aufgrund der durchgeführten Gebührenkalkulation für die Jahre die Wasserversorgungsgebühr stabil bei 1,75 netto bleiben wird. Lediglich die Grundgebühr für Standardzähler wurde ab dem von 1,03 netto auf 1,40 netto angehoben. Der Erfolgsplan schließt bei planmäßiger Ausführung mit einem geringen Jahresverlust von ab. Im Vermögensplan sind für 2017 umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung des Wasserversorgungsnetzes vorgesehen, unter anderem in der Unteren Grabenstraße, Talbrunnenweg und diverse Grundstückserschließungen. Der Gesamtinvestitionsrahmen beträgt rund Trotz dieser umfangreichen Maßnahmen wird aufgrund der vorhandenen Deckungsmittelüberhänge aus Vorjahren eine Kreditaufnahme nicht benötigt. Der Wirtschaftsplan 2017 ist eine Anlage zum Haushaltsplan 2017 der Gemeinde. Analog der Vorjahre erfolgen Beratung und Darstellung im Gemeinderat jedoch separat hiervon. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass gemäß 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde so zu führen sind, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird; sie sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde ermöglichen. Die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser gehört zum Kernbereich der kommunalen Daseinsvorsorge und zur Hauptaufgabe des Eigenbetriebs. Trotz des allgemeinen Kostendrucks wird der Eigenbetrieb auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass dieses Lebensmittel der Bevölkerung weiterhin kostengünstig zur Verfügung steht. Dies erfordert eine systematische Überwachung, Instandhaltung, Pflege und Erneuerung des Wasserleitungsnetzes sowie aller maschinentechnischen Anlagen, was sich in den Wirtschaftsplänen im Bereich der Wasserversorgung künftig widerspiegeln wird. Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2017 mit Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020 und das Investitionsprogramm des Eigenbetriebs Wasserversorgung. 5. Gemeindehaushalt 2017 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung W Wirtschaftsplan Beratung und Beschlussfassung Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Dezember 2016 den Entwurf des Wirtschaftsplans 2017 beraten. Die vorläufige Hochrechnung ergab einen Deckungsmittelfehlbetrag i. H. v. ca , welcher im Wirtschaftsplan 2017 eingeplant wird. Die in 2015 durchgeführte Gebührenkalkulation für die Jahre sah unter Beibehaltung der Schmutzwassergebühr von 3,05 /m³ für die Niederschlagswassergebühr zum eine Erhöhung von 0,14 /m² auf 0,49 /m² vor. Der Wirtschaftsplan 2017 schließt im Erfolgsplan bei planmäßiger Ausführung mit einem geringen Jahresgewinn von ab, welcher für Investitionen zur Verfügung steht. Im Vermögensplan sind für 2017

11 2. März 2017, Nummer 9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 11 neben diversen Grundstückserschließungen umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung des Abwasserentsorgungsnetzes vorgesehen, unter anderem in der Unteren Grabenstraße und im Talbrunnenweg. Des Weiteren wird die Kläranlage Neckartenzlingen für Investitionen mit und der Abwasserzweckverband Reutlingen-Mittelstadt für Investitionen mit bezuschusst. Für die zugeordneten Kredite fallen Tilgungsleistungen i. H. v an. Der Gesamtinvestitionsrahmen i. H.v wird mangels vorhandener Deckungsmittelüberhänge voraussichtlich über eine Kreditaufnahme in selbiger Höhe finanziert werden. Analog zum Eigenbetrieb Wasserversorgung erfolgten Beratung und Darstellung im Gemeinderat separat dem Haushaltsplan Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2017 mit Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020 und das Investitionsprogramm des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung. 6. Gemeindeentwicklung Gemeinschaftsschuppenanlage UND Gemeindeeigene Liegenschaften/Öffentliche Einrichtungen UND Grundstücke im Außenbereich W Einweihung und Besichtigung am , 15:00 Uhr - Gemeinderatsinformation Bürgermeisterin Höflinger teilte mit, dass der Termin für die Einweihung und offizielle Besichtigung der Gemeinschaftsschuppenanlage sehr gut angenommen wurde. 7. Gemeindeentwicklung Verkehrswesen Verkehrsplanung W Lärmaktionsplan - Ortsdurchfahrt Walddorf Kreisstraßen - Öffentliche Auslegung - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beratung und Beschlussfassung Bürgermeisterin Silke Höflinger erläuterte im Rahmen der Sitzung den wesentlichen Themensachverhalt wie folgt: Die EU- Umgebungsrichtlinie legt ein europaweit einheitliches Konzept fest, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Sie verpflichtet u. a. zur Erfassung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm und zur Darstellung der Ergebnisse in Form von Lärmkarten. Die Lärmkartierung in Baden-Württemberg erfolgt durch die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. In der ersten Stufe (bis ) der Lärmkartierung wurden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz pro Jahr kartiert. In der zweiten Stufe (bis zum ) erfolgte die Kartierung für Strecken mit mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr. Gemäß 47 d Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz erstellen die Gemeinden für Ortsbereiche in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Millionen Kfz pro Jahr Lärmaktionspläne, was wegen der unmittelbar an die Bundesstraße B27 angrenzenden Lage auch auf die Gemeinde Walddorfhäslach zutrifft. Der Kooperationserlass des Verkehrsministeriums Baden- Württemberg nennt als Grenzwert/Auslösewert, ab denen ein Lärmaktionsplan von den Kommunen zu erstellen ist, einen Lärmpegel von 65 db(a) (LDEN) bzw. 55 db(a) (LNIGHT). Die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes wird daher erst ab einer Betroffenenzahl von 50 Personen gefordert. Als Handlungswerte werden die Lärmpegelbereiche > 70 db(a) (LDEN) und > 60 db(a) (LNIGHT) genannt. Für diese Bereiche sind vordringlich Maßnahmen im Lärmaktionsplan festzulegen. Im Jahre 2013 hat die Gemeinde Walddorfhäslach auf Grundlage der amtlich erfassten Straßenverkehrszahlen der LUBW bereits die EU-Richtlinienumsetzung in Form einer Lärmschutzkonzeption geprüft. Zu diesem Zeitpunkt war eine Erstellung eines Lärmaktionsplanes nicht erforderlich. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht eine Fortschreibung der Lärmkartierung in regelmäßigen Abständen vor, weshalb die Gemeinde entsprechende Fachbüros für die verkehrs- und schalltechnischen Untersuchungen zurückliegend beauftragt hat. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan 2017 wird dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, öffentlich ausgelegt und auch den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) gibt es keine rechtlichen Regelungen zum genauen Verfahren. 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz besagt lediglich, dass die Öffentlichkeit zu Vorschlägen der Lärmaktionspläne gehört werden soll. Die Entscheidung über das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung obliegt somit der Gemeinde und erfolgt daher analog zum Verfahrensablauf bezüglich der Aufstellung von Bebauungsplänen. Allgemein ist anzumerken, dass es sich vorliegend und im Besonderen im kommunalen Vergleich um eine sehr geringe Betroffenheit handelt und diese wiederum ausschließlich entlang der Kreisstraßen vorliegt. Trotzdem nimmt sich die Gemeinde durch die Aufstellung eines Lärmaktionsplans diesem Sachverhalt auf freiwilliger Basis und als vorbeugende Maßnahme an. Abschließend kann festgehalten werden, dass die wirkungsvollste, schnellste und kostengünstigste Maßnahme zur Lärmreduzierung stets die Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit auf 30 km/h darstellt, insbesondere nachts. Die Entscheidungskompetenz diesbezüglich obliegt der Kreisstraßenverkehrsbehörde. Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst: Der Gemeinderat stimmt der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan 2017 sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in dem Zeitraum vom bis zu. Der Beschluss wird öffentlich bekanntgegeben. 8. Gemeindeentwicklung - Bauleitplanung - Innenentwicklung W Bebauungsplan "Fürhaupt II 1. Änderung der Örtlichen Bauvorschriften", OT Walddorf - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss - Beratung und Beschlussfassung Hauptamtsleiterin Tanja Sattler teilte mit, dass mit der Änderung der Örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans die Gemeinde das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine an das angrenzende Bebauungsplangebiet WA Fürhaupt I angepasste Dachdeckung innerhalb des Plangebiets zu schaffen. Damit soll ein möglichst nahtloser Übergang hinsichtlich der Dachdeckung zum bereits bestehenden Abschnitt I geschaffen und zugleich den Bauherren eine diesbezüglich freiere Gestaltung ermöglicht werden. Darüber hinaus wird damit auch den vielfachen Anfragen der künftigen Bauherrschaften nachgekommen. Die Festsetzung aus dem Bebauungsplan WA Fürhaupt I aus dem Jahre 2008, dass Dacheindeckungen nur in dauerhafter ziegelroter, rotbrauner oder anthrazitfarbener Färbung erfolgen dürfen, wird gleichlautend im Bebauungsplan Fürhaupt II übernommen. Das im nördlichen Siedlungsbereich von Walddorf gelegene Plangebiet wird im Wesentlichen wie folgt abgegrenzt: - Im Norden durch den Wirtschaftsweg Flst Im Osten durch die Nonnengasse Flst Im Süden durch die vorhandene Bebauung Buchenstraße und Im Fürhaupt sowie den Wirtschaftsweg Flst Im Westen durch die Friedrichstraße Flst. 693/1 Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Für den in der Planzeichnung vom dargestellten Bereich, Gemarkung Walddorf, werden gemäß 74 Abs. 1 LBO die Örtlichen Bauvorschriften Fürhaupt II 1. Änderung der Örtlichen Bauvorschriften, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Landkreis Reutlingen aufgestellt und gemäß 74 Abs. 6 LBO i. V. m. 13 BauGB ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

12 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 2. März 2017, Nummer 9 2. Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften Bebauungsplan Fürhaupt II 1. Änderung der Örtlichen Bauvorschriften, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf, Landkreis Reutlingen, bestehend aus dem Schriftlichen Teil (Teil B vom ) wird mit der Begründung vom gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach 74 Abs. 6 LBO i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben ( 74 Abs. 6 LBO i. V. m. 13 Abs. 2 Ziffer 2 und 3 BauGB). Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 wird abgesehen. 3. Dieser Beschluss des Gemeinderats ist gemäß 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 9. Gemeindeentwicklung - Bauleitplanung - Innenentwicklung W Bebauungsplan Turmstraße Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom bis Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss - Beratung und Beschlussfassung Im Rahmen der dritten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand die nochmalige Auslegung des Bebauungsplanes Turmstraße 3 + 5, OT Häslach, im Zeitraum vom bis statt. W Anhörung Träger öffentlicher Belange Die Träger öffentlicher Belange wurden fristgerecht angehört. Seitens des Landratsamtes Reutlingen erfolgte ein Hinweis, bezüglich abzugleichender Maße und dass seitens der unteren Immissionsschutzbehörde zur Kenntnis genommen wird, dass sich die Gemeinde als Planungsträgerin an den Fachbehörden bezüglich der Bewertung von Geruchsimmissionen orientiert. W Beteiligung der Öffentlichkeit Von einer nochmaligen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde abgesehen. Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Die zum Entwurf des Bebauungsplan Turmstraße 3 + 5, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Häslach, Landkreis Reutlingen bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden, wie in der Anlage Stellungnahmen und Behandlungen der Stellungnahmen aufgeführt, behandelt. 2. Der Bebauungsplan Turmstraße 3 + 5, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Häslach, Landkreis Reutlingen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom ) und dem Schriftlichen Teil (Teil B vom ) wird mit der Begründung vom gebilligt und als Satzung beschlossen. 3. Dieser Beschluss des Gemeinderats ist öffentlich bekannt zu machen. 10. Bürgerfragestunde Bürgermeisterin Silke Höflinger fragte die anwesenden Mitbürgerinnen und Mitbürger, ob sie an den Gemeinderat und die Verwaltung Fragen, Anregungen oder Wünsche hätten. Sicherung vor Wildschäden Herr Hermann Luik teilte mit, dass auf seinem Grundstück Schäden durch Wildschweine entstanden seien. In der Vergangenheit wurde von ihm ein Zaun aufgestellt, diesen musste er jedoch wieder entfernen. Es stehe nun die Frage im Raum, wer für diese Schäden kostenmäßig aufzukommen habe, denn die Gemeinde und die Jagdpächter hätten dafür Sorge zu tragen, dass die Wildschweinanzahl gering gehalten werde. Bürgermeisterin Höflinger sicherte eine Rückmeldung zu, wobei die Gemeinde und die Jagdpächter nicht den ganzen Wald vor Wildschweinschäden schützen könnten. Innenentwickung und Naturschutz Herr Martin Luik stellte im Wesentlichen die Frage, welche Flächen in der Gemeinde noch entwickelt werden und warum Sträucher und Bäume so stark zurückgeschnitten werden wie z.b. derzeit entlang der Bundesstraße B 27. Bürgermeisterin Höflinger teilt mit, dass die Entwicklung von Wohnflächen ausschließlich nach den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bauerwartungslandflächen erfolge und man zu den Rückschnitten des Kreisstraßenbauamtes keine Aussage treffen könne. Lärmaktionsplanung Herr Dieter Fademrecht erkundigte sich, wann von übergeordneter Seite eine neue Verkehrserhebung für den Lärmaktionsplan stattfinde, denn die letzte offizielle Berechnung sei aus dem Jahre Zugleich fragte er, ob analog zur B28/ Stadt Tübingen auch auf der B27 eine nächtliche Temporeduzierung mit 80 km/h im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr möglich wäre. Des Weiteren teilt er mit, dass sich der bisherige Erde- Lärmschutzwall gesetzt habe und die ursprüngliche Höhe nicht mehr vorliege. Bürgermeisterin Höflinger teilt mit, dass man die nächste von der LUBW offiziell durchzuführende Verkehrserhebung abwarten müsse. Die Stadt Tübingen habe eigene Verkehrsrechtszuständigkeit, weshalb die Geschwindigkeitsbeschränkung möglicherweise auf einfache Art und Weise umgesetzt werden konnte; dennoch werde man den Sachverhalt prüfen. Für mögliche Temporeduzierungen auf der B27 sei der Bund zuständig. Darüber hinaus bestehe seit ca. drei Jahren eine Tages- und Nachtgeschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h. Bezüglich der Sanierung der bestehenden Lärmschutzwand bzw. der Herstellung einer neuen sei sie u.a. auch mit Damen und Herren Bundestagsabgeordneten in Kontakt. Mit Verweis auf an Autobahnen ohne Lärmschutzwand angrenzende Kommunen gebe es jedoch keine Bundesverpflichtung für den Bau von Lärmschutzwände. 11. Bekanntgaben und Verschiedenes Erster Rathaussturm am Bürgermeisterin Höflinger teilte mit, dass der erste Rathaussturm durch die Schönbuchhexen sehr schön verlaufen sei. Hinweis: gesonderte Mitteilung im kommenden Amtsblatt. Forstwesen Gemeinderat Maurer teilt mit, dass im letzten Abschnitt der Sulzsteige eine Abholzung von Kiefern erfolgt ist. Dabei wurden auch mehrere gesunde Buchen beschädigt. Große Bestände der gefällten Bäume liegen nun seit mehreren Wochen am Straßenrand. Bürgermeisterin Höflinger teilt mit, dass man dies gerne dem Revierförster mitteilen werde. 12. Schließung der öffentlichen Sitzung und Verabschiedung Zur Schließung des öffentlichen Sitzungsteils bedankte sich Bürgermeisterin Silke Höflinger bei allen Anwesenden für ihr Kommen, die guten Beratungen und das Interesse an der Sitzung und wünschte den Mitbürgerinnen und Mitbürgern und der Presse einen guten Nachhauseweg und ein schönes Wochenende. Gemeinde Walddorfhäslach Landkreis Reutlingen Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Satzungen 1. Bebauungsplan Turmstraße 3 + 5, Gemeinde Walddorfhäslach 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Turmstraße 3 + 5, Gemeinde Walddorfhäslach Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Turmstraße 3 + 5, Gemeinde Walddorfhäslach, gemäß 10 Abs. 1 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Turmstraße 3 + 5, Gemeinde Walddorfhäslach, gemäß 74 Abs. 7 LBO als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.

13 2. März 2017, Nummer 9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 13 Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auf der Gemarkung Häslach. Die Fläche des Bebauungsplans in dieser Abgrenzung beträgt ca. 0,064 ha. Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplan die Planzeichnung mit Datum vom und der Schriftliche Teil mit Datum vom , für die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung mit Datum vom und der Schriftliche Teil mit Datum vom Der Bebauungsplan Turmstraße 3 + 5, Gemeinde Walddorfhäslach und die Örtlichen Bauvorschriften Turmstraße 3 + 5, Gemeinde Walddorfhäslach, treten mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (vgl. 10 Abs. 3 BauGB und 74 Abs. 7 LBO). Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen können bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, Zimmer 10, Walddorfhäslach während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können den Bebauungsplan und die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Walddorfhäslach geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn diese nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Walddorfhäslach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder - der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Walddorfhäslach, 02. März 2017 Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin Aktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen in der Gemeinde Betroffene Straße(n) Umfang der Maßnahme Umleitung Voraussichtlicher Zeitraum Anlass Untere Grabenstraße Höhe Gebäude 4 Vollsperrung Beschilderung (6 Tage innerhalb Zeitraum) Abbruch Gebäude Dorfstraße 91 Halbseitige Sperrung Beschilderung Aushub Es wird darauf hingewiesen, dass bei Eingang einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach Redaktionsschluss eine Veröffentlichung nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis. Ihr Ordnungsamt

14 14 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 2. März 2017, Nummer 9 Bebauungsplan Fürhaupt II 1. Änderung der Örtlichen Bauvorschriften Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Fürhaupt II 1. Änderung der Örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Walddorf, nach 74 Abs. 6 LBO i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB vom bis Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffentlicher Sitzung am den Entwurf des Bebauungsplans Fürhaupt II 1. Änderung der Örtlichen Bauvorschriften, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf gebilligt und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach 74 Abs. 6 LBO i. V. m 3 Abs. 2 BauGB zugestimmt. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: (siehe untenstehend) Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Ergänzung der Örtlichen Bauvorschriften sollen die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine an das angrenzende Bebauungsplangebiet WA Fürhaupt I angepasste Dachdeckung innerhalb des Plangebiets geschaffen werden. Damit soll ein möglichst nahtloser Übergang hinsichtlich der Dachdeckung zum bereits bestehenden Abschnitt I geschaffen und zugleich den Bauherren eine freiere Gestaltung diesbezüglich ermöglicht werden. Zum Planentwurf Fürhaupt II 1. Änderung der Örtlichen Bauvorschriften werden keine umweltbezogenen Informationen ausgelegt. Auslegung: Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften liegt mit der Begründung und benannten umweltbezogenen Informationen vom bis einschließlich im Rathaus Walddorfhäslach, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 9, Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden, aus. Hinweise: Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich , die Planunterlagen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die vollständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Normenkontrollantrag gemäß 47 VwGO ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab sofort informieren. Walddorfhäslach, den 02. März 2017 Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin Abdruck: Geltungsbereich der Örtlichen der Bauvorschriften Örtlichen Fürhaupt Bauvorschriften II 1. Änderung Fürhaupt der Örtlichen II Bauvorschriften 1. Änderung der

15 2. März 2017, Nummer 9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 15 Lärmaktionsplan Walddorfhäslach Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans nach 47d BImSchG vom bis Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffentlicher Sitzung am den Entwurf des Lärmaktionsplans gebilligt und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zugestimmt. Die Bürgerschaft erhält damit die Gelegenheit, aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken, ihre Meinung zu den vorgesehenen Lärmminderungsmaßnahmen einzubringen oder weitergehende Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten. Auslegung: Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt vom bis einschließlich im Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, Walddorfhäslach, während der üblichen Öffnungszeiten, aus. Hinweise: Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich , die Planunterlagen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die vollständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Normenkontrollantrag gemäß 47 VwGO ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab sofort informieren. Walddorfhäslach, den 2. März 2017 Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin Hinweis zur Abgabe von Baugesuchen Die Gemeindeverwaltung möchte hiermit auf den Abgabeschluss für Baugesuche für die Gemeinderatssitzungen hinweisen. Baugesuche sind am Freitag bis 12:00 Uhr in der Woche vor der ersten Veröffentlichung der Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung vollständig bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Terminbeispiel: Am findet die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Am Donnerstag, den wird die Tagesordnung im Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach erstmals veröffentlicht. Der Abgabeschluss für Baugesuche endet somit am Freitag, den um 12:00 Uhr; an diesem Freitagvormittag muss die Abgabe von Baugesuchsunterlagen direkt im Bürgerbüro oder im Haupt- und Bauamt erfolgen, damit das eingereichte Baugesuch mit dem fristgerechten Datumsstempel versehen werden kann. Nach dieser Frist eingeworfene Baugesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei vorgezogenem Redaktionsschluss und einer damit früheren Abgabefrist bezüglich der Abgabe von Baugesuchen findet eine entsprechende Mitteilung im Amtsblatt statt. Sprechzeit Bürgermeisterin Silke Höflinger Offene Bürgersprechzeiten unserer Bürgermeisterin finden jeweils dienstags im Dorfgemeinschaftshaus in Häslach, Dorfstraße 30, von 14:30 16:00 Uhr und im Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, von 16:30 18:30 Uhr statt. Anmeldungen hierfür werden entgegengenommen. Gesonderte Termine außerhalb der Sprechzeit können jederzeit vereinbart werden. Öffnungszeiten Bürgerbüro Rathaus Walddorfhäslach Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 7:30 bis 12:00 Uhr Dienstagnachmittag 16:00 bis 19:00 Uhr Bürgerbüro Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, Walddorfhäslach Frau Nicole Loder, Rufnummer (07127) , nicole.loder@ walddorfhaeslach.de Frau Stefanie Raidt, Rufnummer (07127) , stefanie. raidt@walddorfhaeslach.de Frau Monika Schwinghammer, Rufnummer (07127) , Öffnungszeiten Bürgerbüro der Ortsverwaltung Häslach Dienstag: 8:00 bis 10:00 Uhr Donnerstag: 8:00 bis 11:00 Uhr Dienstagnachmittag 14:30 bis 17:30 Uhr Bürgerbüro Ortsverwaltung Häslach, Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 30, Walddorfhäslach Frau Anke Schaal, Rufnummer (07127) 31356, anke.schaal@ walddorfhaeslach.de. Die Ortsverwaltung Häslach, Dorfgemeinschaftshaus, ist vom bis zum geschlossen. Brennholzversteigerung Die diesjährige Brennholzversteigerung der Gemeinde Walddorfhäslach findet statt am Mittwoch, 8. März 2017 um Uhr im Vereinsraum der Gemeindehalle Walddorfhäslach. Folgendes Holz kommt zum Verkauf: Brennholz-lang Nr Steinhäuleweg Nr Steinbruchweg Nr Buchwaldweg, unten Nr Himmelreichweg Nr Reichenbachweg Nr , 144 Gspannallee Nr Buchwaldweg, Mitte Nr Rehhaldeweg Nr , Steinbruchweg Nr Fuchwasenweg Nr Sulzsteige Flächenlose Nr. 1 Einfahrt Steinbruchweg Nr. 2-6 Abteilung Süßer Wasen Nr Abteilung Sulzeiche Informationen zu den Lagerorten der Brennholzpolter und der Lage der Flächenlose finden Sie auch im Internet unter www. walddorfhaeslach.de oder oder erhalten diese im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung. Auskünfte zum Brennholzverkauf erteilt auch Revierförster Thomas Vorwerk, i.d.r. erreichbar von Mo - Fr 7.00 Uhr Uhr, Tel.: Der Verkauf erfolgt öffentlich, meistbietend gegen Barzahlung. Zum Verkauf wird herzlichst eingeladen. T. Vorwerk, Revierförster

16 16 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 2. März 2017, Nummer 9 Voranzeige Herzliche Einladung zu unserem nächsten Treffen am Dienstag, 14. März 2017 um Uhr im Vereinsraum der Gemeindehalle. Wir wollen uns Bilder aus dem wunderschönen Wien anschauen. Natürlich haben wir genügend Zeit für ein Schwätzle bei Hefezopf und Kaffee. Zu diesem gemütlichen Nachmittag laden wir auch Gäste herzlich ein, die vielleicht eine Anregung für den Urlaub suchen. Ganz herzlich danken wir dem Musikverein für die Spende über 135, die bei dem wunderbaren Konzert am 11. Februar 2017 in der Häslacher Kirche für uns erspielt wurde. Liebe Grüße euer Organisationsteam Begegnungen, nette Gespräche und gemeinsames Essen bringen Abwechslung in Ihren Alltag! Kinder und Schüler können das Mittagessen zum ermäßigten Preis erhalten. Möchten Sie ständig am Mittagstisch teilnehmen, können Sie sich auf Dauer anmelden. Wir bitten Sie aber herzlich, sich bei Verhinderung dann abzumelden. Unsere Geschenkgutscheine für den Mittagstisch können im Bürgerbüro in Walddorf und in der Ortsverwaltung in Häslach erworben werden. Haben Sie weitere Fragen, so erhalten Sie Auskünfte bei Hanne Bitzer (Tel /34867) Annerose Brändle (Tel /18914) Hilde Eggensperger (Tel /18280) Christa Fritz (Tel /32966 Beate Gaiser (Tel /924026) Inge Streicher (Tel /34116) Traude Heimann (Tel.07127/35687) im Vereinsraum der Gemeindehalle am Donnerstag, Als Tagesgericht liefert uns die Gaststätte Weiherwiesen: Schmorgulasch mit Bandnudeln und Salat und ein Dessert Preis: 5,50 ; ermäßigt: 3,50 Essensausgabe von Uhr bis Uhr Ende des Mittagstisches: Uhr Bitte bis Dienstag, , Uhr bei der Gemeindeverwaltung - Bürgerbüro, Tel bzw. Ortsverwaltung Häslach, Tel anmelden Hier: Kostenfreie Energieberatungen für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Walddorfhäslach - Anmeldung zum Energieberatungstag am Jahresplan der Energieberatungstage Nutzen Sie die Chance einer für Sie kostenlosen Energieerstberatung, die durch die Gemeinde Walddorfhäslach in gemeinschaftlicher Kooperation mit der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger angeboten wird. Die Beratung erfolgt durch neutrale Energieberater und gibt Ihnen praxisorientierte Tipps rund um das Thema Energie.

17 2. März 2017, Nummer 9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 17 Der nächste Beratungstag findet statt am Dienstag, den 21. März 2017 von Uhr bis Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Häslach, Bürgersaal. Bitte wenden Sie sich bei weiterem Interesse an die Gemeinde Walddorfhäslach, Ansprechpartnerin ist Amtsleiterin Hauptund Bauamt, Frau Sattler, zu erreichen unter Telefonnummer / oder an die KlimaschutzAgen-tur im Landkreis Reutlingen, Frau Hipp unter Telefonnummer 07121/ , beratung@klimaschutzagentur-rt.de oder Fax 07121/ An Hand eines Fragebogens wird das gewünschte Beratungsthema näher abgefragt. Jahresplan der Energieberatungen Die nächsten Energieberatungen finden am , , , , , , , , statt. Hierzu wird jeweils im Mitteilungsblatt hingewiesen. Weitere Termine folgen jeweils zum dritten Dienstag des Folgemonats. Gesprächskreis für pflegende Angehörige Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, kommen auf die Angehörigen vielfältige Fragen, Aufgaben und Herausforderungen zu. In unserem Gesprächskreis können sich pflegende Angehörige mit Gleichbetroffenen austauschen und dabei Verständnis und Unterstützung erfahren, um die Pflegesituation zu meistern und etwas für sich zu tun. Der Gesprächskreis ist ein offenes Angebot. Neue Teilnehmer können jederzeit dazukommen. Der nächste Gesprächskreis findet am Montag, 06. März 2017 von bis Uhr im Clubraum im Haus am Schulberg in Pliezhausen statt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sozial- und Diakoniestation Pliezhausen - Walddorfhäslach unter Tel Freitag, 10. März Uhr Asylcafé (Freundeskreis Asyl Pliezhausen) Café Kännle BV: Organisiert von Ihrem Bürgerverein OV: organisiert von der Offenen Altenarbeit Tee oder Kaffee, Punsch, Pharisäer oder Grog, Kuchen, Torte oder Brezel, aber auch etwas Erfrischendes finden Sie auf unserer Karte. Auch wer nicht am Programm teilnimmt, findet im Café Kännle immer ein gemütliches Plätzchen und eine freundliche Bedienung. Schauen Sie doch mal rein auch wenn Sie noch nicht im Ruhestand sind! Für unsere kleinen Gäste gibt es Bilderbücher und eine Spielzeugkiste. Geöffnet ist dienstags, mittwochs und donnerstags und zu den im Blättle veröffentlichten Sonntagscafés von bis Uhr. Zum nächsten heiteren Sonntagscafé mit Berthold gleich diesen Sonntag laden wir herzlich ein. Platzreservierungen für verschiedene Veranstaltungen, für Ihr nächstes Jahrgangstreffen oder ein privates Zusammensein im Café können Sie gerne während der Öffnungszeiten unter Tel tätigen. Im Büro des Pflegestützpunktes (PSP) und der IAV-Stelle im Haus am Schulberg informiert Frau Wiese hilfebedürftige Bürger und ihre Angehörigen. Bei Bedarf kommt sie für eine Beratung auch ins Haus. Sie vermittelt auf Wunsch Leistungen und Angebote der Sozial- und Diakoniestation, der Mobilen Sozialen Dienste, der Essenszubringerdienste, der Tages- und Kurzzeitpflege, der stationären Pflegeeinrichtungen, der Sozialpsychiatrischen Dienste, der Beratungsstellen für Ältere und der privaten Pflege- und Betreuungsdienste, und sie berät über das Betreute Wohnen. Die Beratungsstelle ist von Montag bis Donnerstag von bis Uhr und am Donnerstagnachmittag von bis Uhr besetzt und unter Tel zu erreichen. pflegestuetzpunkt-pliezhausen@gmx.de Unter der Schneelast des Älterwerdens grünt der ewige Frühling wie ein Schneeglöckchen Herzliche Einladung zu ganz verschiedenen Veranstaltungen, die von Einrichtungen Pliezhausens zur Förderung des gesellschaftlichen Lebens, auch wenn man schon älter ist, gepflegt werden: Sonntag, 05. März bis Uhr Sonntagscafé: Berthold mit seinem Akkordeon und viel Humor im Café Kännle Montag, 06. März bis Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs) Clubraum bis Uhr Gesprächskreis für pflegende Angehörige (Sozial-u. Diakoniestation) Clubraum Dienstag, 07. März Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle Mittwoch, 08. März Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle Uhr Treffen der Sängerfrauen der Harmonie im Café Kännle Uhr Jahrgang 1929/30 Pliezhausen im Café Kännle Uhr Jahrgang 1935/36 Pliezhausen im Café Kännle Uhr Tonen (BV) Werkstatt Donnerstag, 09. März Uhr Spielenachmittag für Jung und Alt (BV) Café Kännle Uhr Betreuungsgruppe (Sozial- und Diakoniestation) Clubraum Literaturtreff am Vormittag Literaturfreunde und Lesebegeisterte treffen sich regelmäßig in der Mediothek, um sich über aktuelle Literatur zu unterhalten und auszutauschen und um Buchtipps zu bekommen oder weiterzugeben. Nächster Termin ist Dienstag, 07. März um Uhr. Besprochen wird "Kindeswohl" von Ian McEwan. Bilderbuchkino Eine neue Veranstaltungsreihe rund um Bilderbücher startet am 15. März in der Mediothek. Damit beim Vorlesen eines Bilderbuchs alle die Bilder gut sehen können, verwandelt sich die Mediothek einmal im Monat in ein kleines. In einem abgedunkelten Bereich werden die Bilder eines Bilderbuchs mit einem Beamer auf einer Leinwand gezeigt. Dazu wird die Geschichte vorgelesen oder erzählt. Eingeladen sind Kinder ab 4 Jahre und gerne auch Erwachsene. Dauer jeweils etwa 30 Minuten.

18 18 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 2. März 2017, Nummer 9 Die B i l d e r b u c h Termine im Überblick: Mittwoch, 15. März, Uhr: Wie Findus zu Pettersson kam Mittwoch, 5. April, Uhr: Frohe Ostern Pauli! Mittwoch, 17. Mai, Uhr: Der Regenbogenfisch Mittwoch, 21. Juni, Uhr: Post für den Tiger Mittwoch, 12. Juli, Uhr: Die kleine Hexe geht auf Reisen Kostenlose Eintrittskarten für das Bilderbuchkino am 15. März gibt es ab sofort in der Mediothek. Öffnungszeiten im Gemeindebüro Gustav-Werner-Str. 5, Angelika Vollmer Mo., Di.+ Do., Fr. von Uhr, Mittwochs geschlossen. Tel.: , Fax: , -Adresse: info@kirche-wh.de Internetseite: Pfarramt I Pfr. Hartmut Dinkel, Walddorf, Gustav-Werner-Str. 5 Tel. u. siehe oben Pfarrer Dinkel hat vom Urlaub. Die Vertretung hat Pfarrerin Dr. Baumann. Pfarramt II Pfarrerin Dr. Eike Baumann, Neuffenblick 8, Tel.: Adresse : pfarramt.walddorfhaeslach-2@elkw.de Tauftermine für Walddorfhäslach: 12.3., , , in der Walddorfer Kirche (belegt), , , in der Häslacher Kirche Indoorspielplatz im Gemeindehaus Häslach Herzliche Einladung! Am Donnerstag, ist von Uhr der Indoorspielplatz für Kleinkinder (mit Begleitperson) im neuen Gemeindehaus in Häslach geöffnet. Bitte Anti-Rutschsocken oder Hausschuhe mitbringen. Getränke und Vesper sollten selbst mitgebracht werden. Für die Erwachsenen steht eine Kaffeemaschine bereit. Kommen Sie einfach vorbei!! Ansprechpartner ist Madeleine Petermann, Telefon: Achtung: Am 2. März sind Ferien, da bleibt der Indoorspielplatz geschlossen! vergnügt. erlöst. befreit. Die vier Grundgedanken der Reformation elementar, konkret, zeitgemäß Allein die Gnade Allein Jesus Christus Allein der Glaube Allein die Schrift Referent: Friedemann Heinritz Mittwoch, 01. März 2017 Mittwoch, 08. März 2017 Mittwoch,15. März 2017 Dienstag, 21. März 2017 jeweils um Uhr (um Uhr wird ein Fahrdienst ab dem Gemeindehaus Walddorf angeboten) im Ev. Gemeindehaus Häslach, Rosenweg 12 Die Veranstaltungsreihe erklärt die vier Grundaussagen der Reformation und zeigt auf, was sie für unser Leben bedeuten können. Es erwarten Sie abwechslungsreiche Abende, die unterschiedlich strukturiert und gestaltet sind. Zu inhaltlichen Impulsen gruppieren sich Anspiele, Filme, Gespräche, historische Informationen und Erfahrungen mitten aus dem Leben. Es lädt Sie ein: Evang. Kirchengemeinde Walddorfhäslach Frauentreff am Vormittag ökumenischer Gesprächskreis Das nächste Treffen ist am Mittwoch, den 8. März 2017 um 9.30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Häslach im Rosenweg 12, oberhalb der Evangelischen Kirche. Wie kommt es, dass wir uns manchmal nicht verstehen, obwohl wir einander lieben? Woher kommen Enttäuschungen und Einsamkeit in Beziehungen, sei es bei Paaren, zwischen Kindern und Eltern oder in Freundschaften? Ein Grund könnte sein, dass wir in der Liebe verschiedene Muttersprachen sprechen und die Weise, in der sich unser Gegenüber ausdrückt, nicht verstehen. Der amerikanische Eheberater G. Chapman hat einen aufschlussreichen Ratgeber über die fünf Sprachen der Liebe geschrieben. Diese Ideen wird uns Gundi Hogrefe bei unserem Treffen vorstellen. Wir freuen uns auf einen anregenden Vormittag und laden alle interessierte Frauen herzlich dazu ein. Informationen gibt es auch bei Anne Prause (Tel / 33384) und Gesine Gruhler (Tel / 21785). Konzert mit dem Posaunenchor Herzliche Einladung zum Konzert mit dem Posaunenchor am Sonntag, 5. März um 19 Uhr in der Evang. Kirche Walddorf. Das Konzert steht unter dem Titel: "Eine feste Burg". Freuen Sie sich schon heute auf ein vielseitiges Programm. An dem Abend werden auch langjährige Bläser geehrt. Herzliche Einladung zum Vortrag mit Dr. Wolfgang Schöllkopf, Pfarrer und landeskirchlicher Beauftragter für württembergische Kirchengeschichte am: Donnerstag, 9. März 2017 um 20:00 Uhr im: Ev. Gemeindehaus Häslach, Rosenweg 12 Wie Luther nach Württemberg kam - Oder: Wie wir evangelisch wurden Dr. Wolfgang Schöllkopf wird mit einem lebendigen Vortrag und Bildern erläutern, wie Luthers Gedanken hierher zu uns in den Süden kamen, wie wir evangelisch geworden sind und was für uns typisch evangelisch ist. Er geht den Spuren der Reformation auf den verschiedenen Ebenen nach, vom Reich, über das Herzogtum Württemberg und vor Ort, im Spannungsfeld von Theologie, Kirche und Politik. Termine Walddorfhäslach Donnerstag, 2. März 2017: kein Indoorspielplatz Freitag, 3. März 2017: kein Kinderchor Uhr Weltgebetstag im Häslacher Gemeindehaus Sonntag, 05. März 2017: Walddorf: Uhr Gebetskreis in der Sakristei Uhr Gottesdienst, Pfarrer Dinkel Predigttext: 1. Mose 3, 1-19 Das Opfer ist für die Arbeit des Jugendreferenten Aaron Mulch bestimmt. Im Anschluss laden wir zum Kirchkaffee ein Uhr Treffpunkt zum "Bettenschieben in der BG" beim Busbahnhof in Walddorf Uhr Kinderkirche im Gemeindehaus Uhr Konzert mit dem Posaunenchor in der Walddorfer Kirche Häslach: Uhr Gottesdienst mit Feier des heiligen Abendmahls, Pfarrer Dinkel Predigttext: 1. Mose 3, 1-19 Das Opfer ist für die Arbeit des Jugendreferenten Aaron Mulch bestimmt Uhr Kinderkirche Montag, 06. März 2017: Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus Häslach Dienstag, 07. März 2017: Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus Walddorf Uhr Goldfischle im Gemeindehaus Häslach für Kinder ab 3 J Uhr Kirchenchor im Gemeindehaus Häslach

19 2. März 2017, Nummer 9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 19 Mittwoch, 08. März 2017: Uhr Frauentreff am Vormittag - ökumenischer Gesprächskreis im Gemeindehaus Häslach Uhr Nachmittagsfrauenkreis im Gemeindehaus Walddorf Uhr Konfirmandenunterricht für die Häslacher Konfirmanden im Gemeindehaus Häslach Uhr Konfirmandenunterricht für die Walddorfer Konfirmanden im Gemeindehaus Walddorf Uhr Abfahrt zum Kompaktkurs an der Walddorfer Kirche Uhr Beginn des Kompaktkurses: "vergnügt.erlöst.befreit." im Gemeindehaus Häslach - siehe besondere Termine und beiliegender Flyer Donnerstag, 09. März 2017: Uhr Indoorspielplatz ist im Gemeindehaus Häslach (UG) geöffnet - siehe sonstige Termine Uhr Vortrag mit Dr. Wolfgang Schöllkopf zum Thema: "Wie Luther nach Württemberg kam - Oder: Wie wir evangelisch wurden". - siehe besondere Termine. Freitag, 10. März 2017: Uhr Kinderchor für alle gemeinsam im Gemeindehaus Walddorf Samstag, 11. März 2017: Uhr Kinderchor für alle Kinder im Gemeindehaus Walddorf Termine der Jungscharen finden Sie unter "CVJM Nachrichten". Donnerstag, : keine Bubenjungschar Waldenser (6.-7. Kl.) Uhr tiqua Freitag, : keine Bubenjungschar Lausbuba ( Klasse) keine Mädchenjungschar Äffla ond Pferdla ( Kl.) keine Jungschar Powerwürmchen ( Kl.) Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend Uhr EK-Handball: männliche B-Jugend kein Mädchenkreis (13-17 J.) Uhr EK-Handball: Mannschaft Männer Samstag, : ab Uhr Cevim Stüble geöffnet Sonntag, : Uhr Bibelstunde im Rahmen der Bibeltage zum Thema: "Allein Christus" - Apg.4, 8, Uhr Konzert mit dem Posaunenchor in der Walddorfer Kirche zum Thema: "Feste Burg" Montag, : Uhr Jungschar Häslacher Fix von 3. bis 7. Kl. im Gemeindehaus Uhr Jungbläser im CVJM Uhr Probe des Posaunenchores Uhr "CVJM-Gym" im Mitarbeiterhaus Dienstag, : Uhr EK-Handball: männliche E-Jugend u. Mini (Mädchen und Jungen) Uhr EK-Handball: weibliche D-Jugend Uhr EK-Handball: männliche D-Jugend Uhr EK-Handball: weibliche B-Jugend Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend Uhr EK-Handball: männliche B- u. C- Jugend keine Probe des Jubilate Chor Uhr EK-Handball: Mannschaft Männer Mittwoch, : keine Jungschar Fruchtzwerge für die Kl. im CVJM keine Jungschar Tigerblümchen, für Mädchen der Klasse Uhr Jungenschaft Jahre im CVJM Uhr Kompaktseminar im Gemeindehaus Häslach Donnerstag, : Uhr Bubenjungschar Waldenser (6.-7. Kl.) Uhr tiqua Freitag, : Uhr Bubenjungschar Lausbuba ( Klasse) Uhr Mädchenjungschar Äffla ond Pferdla ( Kl.) Uhr Jungschar Powerwürmchen ( Kl.) Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend Uhr EK-Handball: männliche B-Jugend Uhr Mädchenkreis (13-17 J.) Uhr EK-Handball: Mannschaft Männer Samstag, : ab Uhr Cevim Stüble geöffnet Sonstige Termine: Konzert mit dem Posaunenchor Herzliche Einladung zum Konzert mit dem Posaunenchor am Sonntag, 5. März um 19 Uhr in der Evang. Kirche Walddorf. Das Konzert steht unter dem Titel: "Eine feste Burg". Freuen Sie sich schon heute auf ein vielseitiges Programm. An dem Abend werden auch langjährige Bläser geehrt. Walddorfer Bibeltage vom März 2017 Thema: "Reformation Gott will erneuern! " Herzliche Einladung an den Bibeltagen teilzunehmen. Beginn der Bibelarbeiten ist ab Donnerstag, 2.3. jeweils um 10 Uhr. Wer auch an den Mahlzeiten mit dabei sein möchte, sollte sich bei Jürgen Rist unter Tel kurz anmelden. Hier das Programm im Einzelnen: Do., 2.3., 10 Uhr: "Allein Jahwe!" - 1. Könige 18 und um 20 Uhr: "Allein gottes Bund!" - 2. Könige 22 Fr., 3.3., 10 Uhr: "Allein die Gnade!" - Römer 3, und um 20 Uhr: "Martin Luther: "Auf der Suche nach einem gnädigen Gott" Sa., 4.3.: 10 Uhr: "Allein der Glaube!" - Römer 3, So., 5.3.: 10 Uhr: "Allein die Schrift!" - Römer 10, und 14 Uhr: "Allein Christus!" - Apg 4, 8, 18 CVJM Landestreffen 2017 Das Programm 11. März 2017 Das CVJM Landestreffen für Jugendliche und junge Erwachsene Zuhause neu:denken Beginnt das Landestreffen schon vor Ort - zu zweit, mit Freunden oder eurer Jugendgruppe Uhr Ankommen Uhr neu:handel Wir feiern zum Auftakt inklusive Bibel live - mit Boppi, Soul Devotion Music, Dieter Braun Moderation: Björn Büchert und Johannes Büchle Uhr Subbr Sach für jonge Leit! Action. Essen. Reden. Chillen. Sport. CVJM Markt Uhr Konzert mit "Normal ist anders" (LINK) Moderation: Björn Büchert Uhr Subbr Sach für jonge Leit! Uhr neu:werden Worshipnight mit Boppi und Soul Devotion Music (LINK) Moderation: Johannes Büchle Uhr Nachtschwärmercafé

20 20 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 2. März 2017, Nummer März 2017 Das CVJM Landestreffen für Kinder und Erwachsene Uhr neu:werden Familiengottesdienst mit Daniel Kallauch (LINK auf seine HP) Moderation: Björn Büchert und Rike Brinkmann Uhr Activity & Café Lounge - Aktionen und Spiele für Kinder - Einfache und knifflige Kreativangebote - Leckerer Kaffee und Begegnung - Imbiss - Büchertisch - Infostände verschiedener Werke und Familien-Einrichtungen - Segnungsangebot für Eltern und Kinder Uhr neu:handeln Familien-Mitmach-Konzert mit Daniel Kallauch Uhr Dank & Segen mit dem CVJM Vorsitzenden Samuel Hartmann Samstag, 04. März Uhr Vorabendmesse, St. Franziskus Sonntag, 05. März Fastensonntag Uhr Eucharistiefeier, St. Gebhard Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas Uhr Wortgottesfeier, St. Franziskus Montag, 06. März Uhr Gottesdienst für Menschen mit Demenz, St. Andreas Dienstag, 07. März Uhr Andacht, Seniorenzentrum Pliezhausen Uhr Kommunionvorbereitung und Weggottesdienst, St. Franziskus Uhr Fastenkurs, St. Franziskus Mittwoch, 08. März Uhr Rosenkranz, St. Andreas Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas Donnerstag, 09. März Uhr Treffpunkt Mosaik, Kath. Gemeindehaus Walddorfhäslach Uhr Rosenkranz, St. Franziskus Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus Uhr KGR-Sitzung, Franziskussaal Pliezhausen Freitag, 10. März Uhr Rosenkranz, St. Andreas Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas anschl. Eucharistische Anbetung Uhr Ital. Kindergruppe, Kath. Gemeindehaus Walddorfhäslach Samstag, 11. März Uhr Vorabendmesse, St. Andreas Uhr Fastenkurs, St. Franziskus Sonntag, 12. März Fastensonntag Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus Uhr Wortgottesfeier, Rappertshofen Uhr Wortgottesfeier und Kinderkirche, St. Andreas Uhr Eucharistiefeier als Familiengottesdienst mit Chörle Cantabile, St. Gebhard Uhr Fastenkurs, St. Franziskus Lust auf Fasten? Fastenkurs: Durch Fasten gewinnen an Leib und Seele Der Kurs nach Dr. Buchinger /Dr. Lützner (14 Unterrichtseinheiten) unterstützt gesunde Menschen beim Fasten. Der Körper entgiftet sich, der Geist gewinnt Klarheit und Frische und die Seele findet neuen Raum zur Entfaltung. Die Treffen werden zum ausführlichen Erfahrungsaustausch, zum Meditieren, zur Kreativität, Be wegung und zur Ernährungsinformation genutzt Wer unsicher ist bzw. regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte vor der Anmeldung Rücksprache mit dem Hausarzt nehmen Wann: Dienstag, 07. März 2017 Samstag, 11. März bis Donnerstag, 16. März 2017 jeweils Uhr bis Uhr Wo: Kath. Gemeindezentrum Pliezhausen Kursgebühr 55,00 Fastenleiterin: Sieglinde Mutschler, Tel /71324 Weltgebetstag Was ist denn fair? Globale Gerechtigkeit steht im Zentrum des Weltgebetstags von Frauen der Philippinen Was ist denn fair? Diese Frage beschäftigt uns, wenn wir uns im Alltag ungerecht behandelt fühlen. Sie treibt uns erst recht um, wenn wir lesen, wie ungleich der Wohlstand auf unserer Erde verteilt ist. In den Philippinen ist die Frage der Gerechtigkeit häufig Überlebensfrage. Mit ihr laden uns philippinische Christinnen zum Weltgebetstag ein. Ihre Gebete, Lieder und Geschichten wandern um den Globus, wenn ökumenische Frauengruppen am 03. März 2017 Gottesdienste, Info- und Kulturveranstaltungen vorbereiten. Die über Inseln der Philippinen sind trotz ihres natürlichen Reichtums geprägt von krasser Ungleichheit. Viele der über 100 Millionen Einwohner leben in Armut. Wer sich für Menschenrechte, Landreformen oder Umweltschutz engagiert, lebt nicht selten gefährlich. Ins Zentrum ihrer Liturgie haben die Christinnen aus dem bevölkerungsreichsten christlichen Land Asiens das Gleichnis der Arbeiter im Weinberg (Mt 20, 1-16) gestellt. Den ungerechten nationalen und globalen Strukturen setzen sie die Gerechtigkeit Gottes entgegen. Ein Zeichen globaler Verbundenheit sind die Kollekten zum Weltgebetstag, die weltweit Frauen und Mädchen unterstützen. In den Philippinen engagieren sich die Projektpartnerinnen des Weltgebetstags Deutschland u.a. für das wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Empowerment von Frauen, für ökologischen Landbau und den Einsatz gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Lisa Schürmann, Weltgebetstag der Frauen Deutsches Komitee e. V. Am Weltgebetstag, 03. März 2017 finden die Gottesdienste statt: Pliezhausen und Dörnach: ev.-meth. Kirche um Uhr (mit Informationen zum Land) Gniebel und Rübgarten: ev. Gemeindehaus Gniebel um Uhr Mittelstadt: ev. Kirche um Uhr Walddorfhäslach: ev. Gemeindehaus Häslach um Uhr (mit Informationen zum Land) Gottesdienst für Menschen mit Demenz Sehr herzlich laden wir Sie zu unseren Gottesdiensten für Menschen mit Demenz in die kath. Kirche St. Andreas in Orschel- Hagen ein. In diesen Gottesdiensten, die ca. 30 Minuten dauern, wollen wir gemeinsam singen, beten und uns über unsere Sinne einem Thema neu öffnen. Die Gottesdienste sind für alle Menschen mit Demenz, unabhängig der Schwere ihrer Erkrankung geeignet. Auch Begleitpersonen und Interessierte sind herzlich willkommen. Unser nächster Gottesdiensttermin: Montag, 06. März 2017 Beginn ist um Uhr. Wir freuen uns auf Sie! Marion Santin (Anlaufstelle für Demenz und Lebensqualität), Diakon Roland Hummler Einladung zur Sitzung des Kirchengemeinderates am Donnerstag, 09. März 2017 um Uhr im Franziskussaal, St. Franziskus Pliezhausen

21 2. März 2017, Nummer 9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 21 Tagesordnung: 1. Begrüßung und geistlicher Impuls 2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom Wahl Kirchenpflege (siehe Franziskusbote Dez, S.5, einzige Kandidatin Brigitte Licht) 4. Unterschriftenliste pro concilio 5. Rückblick Mitarbeiterfest und räumen Bühne 6. Begrüßung Neuzugezogener (Wie..., Wer überbringt wo Schreiben?) 7. Franziskusbote: bisherige Verteilstruktur; wann an alle Haushalte? Wenn dann mit welchen Inhalten? Fronleichnam in Pliezhausen 9. Informationen und Verschiedenes: z. B.: neue Ministrantengruppe Geh mit...! - Fastensuppe und ökumenischer Impuls Immer wieder tun wir etwas für unsere Gesundheit, für die Fitness; wir brauchen auch Gelegenheiten, uns im Glauben zu stärken, fit zu machen. So laden wir in der Fastenzeit ein zu Meditation, Schriftwort, Gebet und Austausch. Am Freitag, 10. März 2017 laden wir ein in den Gemeindesaal in St. Andreas, Nürnberger Str. 186, Orschel-Hagen zum Thema Wenn Gott uns in die Wüste führt Der Prozess der Klärung und Entscheidung. Beginn ist um Uhr mit dem gemeinsamen Essen einer Fastensuppe. Ende ist gegen Uhr. Ministunden -Achtung Änderung- Zukünftig finden die Ministunden für St. Franziskus nicht mehr samstags, sondern freitags im Zwei-Wochen-Takt, statt. Deshalb entfällt die Ministrantenstunde am 11. März Neue Termine sind, um schon einmal gut planen zu können: Freitag, 17. März 2017 von Uhr bis Uhr in St. Gebhard, Mittelstadt. Freitag, 31. März 2017 von Uhr bis Uhr in St. Gebhard, Mittelstadt. Dann ist erst einmal eine Pause wegen den Ferien. Gemeinsam werden wir basteln, spielen und das Ministrieren üben. Herzliche Einladung an alle Ministranten! Bahala na ist das Motto der philippinischen Bevölkerung, was so viel bedeutet wie Es wird schon irgendwie gut werden oder Gott wird es richten. Feiern, Lachen und Musik gehört trotz aller Probleme zu ihrem Leben. Die Kollekte der Gottesdienste am Weltgebetstag gehen in Deutschland an die verschiedenen Projektarbeiten des deutschen Weltgebetstagskomitees. Dieses setzt sich dafür ein, die Le bens bedingungen und Chancen von Mädchen und Frauen weltweit zu verbessern. Ein Projekt auf den Philippinen bietet indigenen Frauen an auf einer Lernfarm den ökologischen Anbau von Feldfrüchten und Gemüsen zu erlernen. Sonntag, 05. März Uhr Gottesdienst, Sonntagsschule und Vorsonntagsschule Montag, 06. März Uhr Zusammenkunft aller Lehrkräfte in Reutlingen-Süd, Alexanderstraße 80 Mittwoch, 08. März Uhr Gottesdienst Allgemeine Informationen unter (international) und (Süddeutschland). Zu allen Gottesdiensten und Veranstaltungen sind Sie herzlich eingeladen. Weltgebetstag 2017 Was ist denn fair? ist das Thema des diesjährigen Weltgebetstages 2017 mit der Liturgie aus den Philippinen. Zum Gottesdienst mit Landesinfo lädt das ökumenische Vorbereitungsteam aus Walddorfhäslach am Freitag, 3. März um 19 Uhr ins neue evangelische Gemeindehaus in Häslach, Rosenweg 12 herzlich ein. Im Anschluss wird ein philippinisches Buffet angeboten. Einladung zur Mitgliederversammlung 2017 Der SV Walddorf lädt alle Mitglieder und Interessierte zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung am um 20 Uhr in die Sportgaststätte Weiherwiesen ein. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: 1. Begrüßung 2. Bericht 1.Vorsitzender 3. Ehrungen 4. Bericht Kasse u. Kassenprüfer 5. Berichte der Sparten: - Fitness- u. Gesundheitssport - Badminton - Fußball (mit Jugendfußball) - Freizeitsport 6. Entlastung des Vorstands 7. Sonderumlage Toilettensanierung Sportheim 8. Anträge* 9. Neuwahlen 10. Aussprache

22 22 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 2. März 2017, Nummer 9 *Anträge müssen spätestens 1 Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich mit Begründung beim Vorstand eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nur beraten und beschlossen werden, wenn zwei Drittel der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder die Dringlichkeit anerkennen. Wir freuen uns auf Ihr/euer Kommen! Die Vorstandschaft Faschingsturnstunde 2017 Schon traditionell findet am letzten Mittwoch vor den Faschingsferien unsere Faschingsturnstunde statt und so war es auch in diesem Jahr. Um die 100 Kinder zwischen 3 und 13 Jahren stürmten als Prinzessinnen, Cowboys oder in verschiedensten Tierkostümen die Halle. Zu Beginn bildeten alle Kinder eine Polonaise, die durch die Halle zog. Danach wurden alle Kostüme musikalisch vorgestellt. Im Anschluss daran wurden die Kinder in verschiedene Altersgruppen aufgeteilt und es gab genügend Zeit, sich an den verschiedenen Spielstationen z.b. an den Wackelbrücken, Tauen oder an der "Schiefen Ebene" auszutoben. Zwischendurch tanzte man gemeinsam verschiedene Faschingstänze, Klassiker wie "Ententanz", aber auch neuere wie " Cowboy und Indianer" oder das " Fliegerlied". Nach allen diesen Anstrengungen hatte sich jeder seine Brezel und ein Getränk verdient. Schön wars! Danke allen, die an der Durchführung dieses Nachmittages beteiligt waren- ob als Helfer bei Auf- oder Abbau, als Gruppenführer oder als Aufsicht an den Spielstationen. Wir freuen uns aufs nächste Jahr! Inge, Hans, Katja und Heike Kinderfasching TV Häslach - Leichtathletikabteilung Anbei Bilder zum Beitrag von Heike Schneider zum Kinderfasching des TV Häslach - Leichtathletikabteilung Herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Samstag, findet um 19:30 Uhr unsere Jahreshauptversammlung im TV Heim statt. Alle Mitglieder sowie Gäste und Freunde des TV Häslach sind herzlich eingeladen. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich über das vergangene Vereinsjahr, die neuesten Entwicklungen und geplante Aktivitäten für 2017 informieren. Im Anschluss zeigen wir Ihnen die schönsten Bilder der vielseitigen Aktionen und Veranstaltungen. Anträge müssen bis spätestens 21. Februar schriftlich in der Geschäftsstelle des TV Häslach oder beim 1. Vorsitzenden Gerd Rein eingehen. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Berichte des 1. und 2. Vorsitzenden 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht des Hauptkassierers 5. Bericht des Kassenprüfers 6. Berichte der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter 7. Anträge 8. Entlastung 9. Wahlen 10. Ehrungen 11. Verschiedenes Ich freue mich auf Ihr Kommen. Gerd Rein, 1. Vorsitzender Fit ins Frühjahr Sie möchten fit werden bzw. bleiben und wollen ein bisschen mehr Sport treiben? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere ausgebildeten Übungsleiterinnen und Übungsleiter garantieren einen hochwertigen und vielseitigen Sportbetrieb - und das ganz in Ihrer Nähe. Auf unserer Homepage unter finden Sie alle Abteilungen mit den dazugehörigen Sportangeboten. Die Übungszeiten finden Sie im übersichtlichen Flyer direkt auf der Startseite zum Runterladen oder in gedruckter Version auf unserer Geschäftsstelle. Am besten Sie kommen einfach bei den Kursen vorbei. Schnuppern ist ausdrücklich erwünscht. Wir freuen uns auf Sie! Glühweinwanderung Wir laden alle unsere Mitglieder und Freunde recht herzlich zur diesjährigen Glühweinwanderung ein: Sonntag, den 05. März 2017 Treffpunkt: Uhr bei der Bogenanlage Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt.

23 2. März 2017, Nummer 9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 23 Das DRK informiert... Jahreshaupt-/Mitgliederversammlung Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, am Donnerstag, 16. März 2017, um 19:30 Uhr findet in den Räumen des DRK Ortsverein Pliezhausen (Schillerplatz 11, Pliezhausen) die diesjährige Jahreshaupt-/Mitgliederversammlung des DRK Ortsvereins Pliezhausen statt. Folgende Tagesordnungspunkte werden an diesem Tag Bestand haben: Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Dr. Reiner Schenk 1. Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht der Bereitschaftsleitung 3. Bericht der Jugendleitung 4. Bericht des Kassierers 5. Haushaltsplan Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastungen 8. Satzungsänderung 9. Ehrungen 10. Sonstiges Wir würden uns freuen, Sie bei unserer Versammlung begrüßen zu dürfen. Der Vorstand Wir suchen Unterstützung beim Blutspenden Möchten auch Sie ein Teil des Helferteams oder der Küchencrew bei der Blutspende werden? Sprechen Sie uns doch einfach beim nächsten Blutspendetermin an oder schreiben Sie uns eine an info@drk-pliezhausen.de. Wir freuen uns auf Sie! Helfen Sie uns, dass wir helfen können... Für die Bewältigung unserer ehrenamtlichen Aufgaben benötigen wir Ihre Unterstützung. Sie können uns mit Ihrem ehrenamtlichen Engagement oder auch durch Geldspenden unterstützen. Spendenkonto: DRK Ortsverein Pliezhausen IBAN: DE , BIC: SOLADES1REU Bank: Kreissparkasse Reutlingen Stichwort: Starker Unterstützer 2017 Weitere Informationen finden Sie auf unserer Facebookseite unter DRK Ortsverein Pliezhausen Treffpunkt Mosaik Treffpunkt Mosaik am Wie immer, ab Uhr im katholischen Gemeindehaus in Walddorf Wir freuen uns, wenn bei diesem Treffpunkt interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger uns besuchen und so von unserer Arbeit erfahren oder auch Kontakte knüpfen zu unseren Flüchtlingen. Herzlichen Dank an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich in den letzten Wochen aufgemacht haben, um in unseren Flüchtlingsfamilien die Kinder bei den Hausaufgaben zu betreuen oder einfach so Kontakte zu pflegen Kontakt: asylwh@gmail.com Einladung zur Jahreshauptversammlung Wir laden alle Mitglieder ganz herzlich ein zu unserer Hauptversammlung am Freitag, 17. März 2017 in unserem Vereinsheim Turmgaststätte. Beginn ist um Uhr. Folgende Tagesordnung wurde festgelegt und ist bereits allen Mitgliedern in einer schriftlichen Einladung mitgeteilt worden: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht des Schriftführers 4. Jahresbericht vom Vorstand 5. Kassenberichte 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Bericht der Zuchtwarte 8. Entlastung 9. Wahlen 10. Veranstaltungen 2017/ Vergabe der Pokale und Preisgelder 12. Anträge und Verschiedenes Wir erinnern auch nochmals, dass Anträge zu Punkt Verschiedenes der Tagesordung noch bis Freitag, bei einem der Vorstandsmitglieder eingereicht werden können. Wir wünschen uns einen zahlreichen Besuch, denn es besteht wieder die Gelegenheit, über das weitere Geschehen unseres Vereins Informationen zu erhalten. Die Versammlung ist öffentlich. Wir würden uns über interessierte Zuhörer freuen. Unser Lesetreff im März Am Donnerstag, 2. März um 15:00 Uhr findet in der Jägerstr. 21 der nächste Lesetreff statt. Alle Lesebegeisterte sind herzlich zu diesem Nachmittag eingeladen. An diesem Nachmittag steht Ayelet Gundar-Goshen: "Löwen wecken" im Mittelpunkt. Ein Neurochirurg überfährt einen illegalen Einwanderer. Es gibt keine Zeugen, und der Mann wird ohnehin sterben - warum also die Karriere gefährden und den Unfall melden? Doch tags darauf steht die Frau des Opfers vor der Haustür des Arztes und macht ihm einen Vorschlag, der sein geordnetes Leben komplett aus der Bahn wirft. Wie hätte man selbst in einer solchen Situation gehandelt? Diese Frage schwebt über dem Roman, der die Grenzen zwischen Liebe und Hass, Schuld und Vergebung und Gut und Böse meisterhaft auslotet. Eingeladen sind alle Lesebegeisterte zu diesem Literaturnachmittag. Bild der Woche 2017 Ortskernsanierung Walddorf Die Gegenwart von heute ist die Geschichte von morgen. Dieser Test - Mini Kreisel, wo Stuttgarter Straße, Hauptstraße

24 24 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 2. März 2017, Nummer 9 und Talbrunnenweg in Walddorfs Ortsmitte zusammenkommen, wird bald Geschichte sein. Das heißt, wie aus der Presse vom Rathaus zu erfahren ist, wird 2017 die Testphase vorüber sein. Anstelle des bisherigen, wird es einen großen Kreisel geben. Der Talbrunnenwag, als neue Kreisstraße, soll 2017 ausgebaut werden. Bildertanzquelle: Erika Armbruster, Aufnahme vom Weitere alte und neuere Fotos aus unserer Gemeinde Walddorfhäslach finden Sie unter walddorfhaeslach.blogspot.com Verkauf kleiner Kunststoffeselchen Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach kleinen Kunststoffeselchen haben wir wieder für Vorrat gesorgt. Auch außerhalb der Weihnachtszeit werden sie gerne gekauft als Geschenk, von Hobbykünstlern oder einfach von Liebhabern dieser liebenswerten Tierchen. Mancher hat beim Bemalen schon seine eigenen künstlerischen Fähigkeiten entdeckt. Auf Wunsch können wir auch Aufträge zum Bemalen von Eselchen vermitteln. Die kleinen Eselchen aus Kunstharz sind circa 35 cm lang, circa 30 cm hoch, weiß grundiert zum Selbstgestalten. Wie bisher kosten sie 39,50 je Stück. Zu kaufen gibt es sie bei der Vorsitzenden, Erika Armbruster, Dorfstraße 14, Telefon Viele Grüße aus Walddorfhäslach Ansichtskarten von Walddorfhäslach gibt es in der Metzgerei Rein, Ortsteil Häslach, zu kaufen. Eine Karte kostet 0,90 Euro, vier Karten 3,20 Euro. Im Ortsteil Walddorf sind sie jetzt auch im Schreibwarengeschäft Böttler zu erhalten. Internet Homepage: kulturgueterverein.de oder / und kulturgüterverein.de. Kunstaktion: haeslacher-esel.de. Blog: walddorfhaeslach.blogspot.com, hier finden Sie alte und neue Fotos aus unserer Gemeinde. haeslacher-esel.de, - Adresse: info@kulturgueterverein.de. Vô Ällem Ebbes Von allem Etwas - so lautet das Motto des diesjährigen Frühjahrskonzertes. Jugend- und Blasorchester unter der Leitung von Claudia Krohmer-Rebmann möchten Ihnen ein abwechslungsreiches Programm durch die verschiedenen Stilrichtungen der Musik präsentieren: ob Ballettmusik, konzertante Blasmusik, Rock oder Pop aus den aktuellen Charts - eben vô Ällem Ebbes. Die Schülerinnen und Schüler der sechsten Klasse des HAP Grieshaber Gymnasiums am BZN (HGG) haben die Möglichkeit an einer Bläserklasse teilzunehmen. Wir freuen uns, sie an diesem Abend mit ihrem Dirigenten Volker Wüstling bei uns begrüßen zu dürfen. Das Konzert am 2. April beginnt um 18 Uhr, Einlass ist um 17 Uhr. In der Pause ist auch wieder für Ihr leibliches Wohl gesorgt. Wir freuen uns, Sie in der Gemeindehalle begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen gute Unterhaltung. LaBrassBanda auf Bierzelttour Die Band um den Trompeter und Leadsänger Stefan Dettl macht auf ihrer Festzelttour Station auf dem Waldmusikfest Die Band selbst bezeichnet den Musikstil als Bayerische Gypsy Brass. Fans bezeichnen den Stil auch gerne als Alpen- Jazz-Techno. Möchten Sie einen musikalisch unterhaltsamen Abend erleben? Dann besuchen Sie uns in unserem beheizten Festzelt am Schönbuchrand. Die Veranstaltung am Samstag, den beginnt um 20 Uhr, Einlass ist um 18 Uhr. Wir werden für ausreichend Tanzfläche sorgen. Karten erhalten Sie online bei eventim oder in den unten aufgeführten Vorverkaufsstellen; der Preis beträgt 29 Euro zzgl. Vorverkaufsgebühr. VVK-Stelle in in Walddorfhäslach ist die Volksbank in Walddorf; Weitere Vvk-Stellen unter Auch nach den Faschingsferien... haben wir gute Noten für jede Stimm(ungs)lage. Neuen Sängerinnen und Sänger sind uns stets willkommen. Singstunde für die beiden Erwachsenenchöre zu den oben angegebenen Zeiten. Kein Kinderchor (Faschingsferien). 65. Chorgemeinschaftstreffen in Walddorfhäslach Am Samstag, , um 19:00 Uhr laden wir herzlich zum Chorgemeinschaftstreffen in die Gemeindehalle Walddorfhäslach ein. Neben den Gesangvereinen aus Altenriet, Oferdingen, Pfrondorf, Pliezhausen und Walddorf ist zum ersten Mal der Sängerbund Riederich mit seinen 3 Chören dabei: dem gemischten Chor, dem Männerchor und den Sunday-Singers. Die Vereine der Chorgemeinschaft Neckar-Schönbuchrand bieten ein abwechslungsreiches Programm in der Gemeindehalle und freuen sich über viele Gäste. Termine: Samstag, , Uhr: 40. Chorgemeinschaftstreffen in der Gemeindehalle Samstag, : Fahrzeugbasar des Kinderchors am Bachbruckstüble Montag, : Familienradausfahrt Sonntag, : Frühjahrskonzert in der Gemeindehalle Samstag, : Konzert mit dem Polizeichor Tübingen im Sparkassenkarree Tübingen Freitag, : Kinderchor singt beim Sommerfest im Pflegeheim Pliezhausen Einladung zur Generalversammlung des Obst- und Gartenbauverein Walddorfhäslach am 04. März 2017 Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, 04. März 2017 lade ich alle Mitglieder, Freunde und auch Interessierte des Vereins recht herzlich ein. Die Veranstaltung findet um Uhr im Saal der Turmgaststätte in Häslach statt. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: 01. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 02. Begrüßung neuer Mitglieder 03. Jahresberichte: - Bericht des 1. Vorsitzenden Bernd Lentz - Bericht des Schriftführers Andreas Welsch - Bericht des Kasssierers Hans Weinmann - Bericht des Jugendleiters Jochen Zondler 04. Bericht der Kassenprüfer 05. Entlastungen 06. Verschiedenes 07. Vesper 08. Tombola 09. Rückblick-Bilder aus dem vergangenen Vereinsjahr Es würde mich sehr freuen, Sie an diesem Abend bei der Versammlung begrüßen zu dürfen. Der Vorstand

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz 14. Jahrgang Bad Saarow, 06.03.2014 Nr. 03 Sprechzeiten des

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01.

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01. Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 10 Montag, 01.06.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Eröffnungsbilanz

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3

Mehr

Jahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012

Jahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012 Amtsblatt Jahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012 Inhalt: Lfd. Nr. Titel der Bekanntmachung 1 Haushaltssatzung des Zweckverbandes der berufsbildenden Schulen für das Haushaltsjahr 2012 2 1. Nachtragssatzung

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh

Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh Ausgabetag: 4. Jahrgang 14.06.2006 Nr. 6 Nummer Bezeichnung 36/2006 Tagesordnung zur 18. Sitzung des Rates der Stadt Gütersloh am 21.06.2006,

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Amtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes

Amtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes Amtliches Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten 18. Jahrgang Donnerstag, 28. Juni 2012 Nummer 8 Aus dem Inhalt: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Mehr

Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten:

Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten: Informationen aus dem Gemeinderat Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten: 1. Bürgerfragestunde In der Bürgerfragestunde

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 21 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 15 Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsmaßnahmen der Stadt Leichlingen im Bereich des

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2015 Nr. 5 Mittwoch, 18. Februar 2015 von Seite 29 bis 35 Inhalt dieser Ausgabe: AMTLICHER TEIL Haushaltssatzung KDWV Seite 30 Eichung von Messgeräten

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t Gemeinde Heilshoop Nr. 3/ 2013-2018 N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop am 05. Dezember 2013 in Heilshoop, Hauptstraße 3, Landhaus Heilshoop Anwesend:

Mehr

Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1

Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2010 vom 01.10.2010 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Vorprüfung des Einzelfalles nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis,

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz in der Fassung

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015 AMTSBLATT der Stadt Neustadt an der Weinstraße Herausgabe, Verlag und Druck: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Hauptabteilung Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Gremien Marktplatz 1 67433 Neustadt

Mehr

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl 69 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 42. Jahrgang Montag, 13. Mai 2013 Nummer 8 Inhalt Seite I. Bekanntmachung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 10.05.2013

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14 Inhalt: g Herausgegeben und gedruckt von der Kreisverwaltung Mayen- Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz g Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2010 vom 06.05.2010

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2010 vom 06.05.2010 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2010 vom 06.05.2010 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.

Mehr

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt.

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt. 59 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 44. Jahrgang 15. Mai 2015 Nr. 9 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Stadt Bad Bevensen...59 Bekanntmachung Jahresabschluss

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 16.03.2015

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Nr. 27 Frammersbach, 03.07.2014 Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Der Markt Frammersbach, Landkreis Main Spessart, 4600 Einwohner, sucht zum ehestmöglichen Zeitpunkt eine/n technischen Mitarbeiter/in

Mehr

Haushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und

Haushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und 17.12.2013 1 Haushaltsrede Oberbürgermeister Dieter Gummer Große Kreisstadt Hockenheim Haushaltsplan 2014 und Mittelfristige Investitions- und Finanzplanung 2014-2017 Es gilt das gesprochene Wort! - freigegeben

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt. Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden. Sonstige Bekanntmachungen

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt. Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden. Sonstige Bekanntmachungen 245 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 42. Jahrgang 31. Mai 2013 Nr. 10 Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Gemeinde Barum...245 Haushaltssatzung der Gemeinde Himbergen...245

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Haushalts-

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss

Mehr

AMTSBLATT für den Landkreis Harburg

AMTSBLATT für den Landkreis Harburg AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 44. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) am 15.01.2015 Nr. 03 Bekanntmachung vom Inhalt Seite Landkreis Harburg 13.01.2015 Ausschuss für Wirtschaft, ÖPNV und Tourismus

Mehr

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage zur Sitzung

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage zur Sitzung Stadt Stutensee Vorlage zur Sitzung Gemeinderat 21.12.2015 TOP 6 ö Vorl. 023-07-0.V2015 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs 'Abwasserbeseitigung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

Niederschrift. über die Sitzung des Marktgemeinderates Eschau. am: Montag 18. April 2011 Rathaus Eschau (Sitzungssaal) Herr Georg Belian

Niederschrift. über die Sitzung des Marktgemeinderates Eschau. am: Montag 18. April 2011 Rathaus Eschau (Sitzungssaal) Herr Georg Belian Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates Eschau am: Montag 18. April 2011 im: Rathaus Eschau (Sitzungssaal) Beginn: Ende: Vorsitzender: Schriftführer: 19.30 Uhr 21.00 Uhr 1. Bürgermeister

Mehr

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN Nr. 11 53. Jahrgang Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117 Inhaltsverzeichnis Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 12. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die e 2014 und 2015 2 Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen.

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

8. Jahrgang Ausgabe 6/2011 Rhede, 10.05.2011

8. Jahrgang Ausgabe 6/2011 Rhede, 10.05.2011 AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 8. Jahrgang Ausgabe 6/2011 Rhede, 10.05.2011 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 23. April 2015 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite 60. Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gesundheitspark Leverkusen... 87 61.

Mehr

Bürgerinformation Rheinstetten 09.07.2015

Bürgerinformation Rheinstetten 09.07.2015 Bürgerinformation Rheinstetten 09.07.2015 Planfeststellungsverfahren Polder Bellenkopf/Rappenwört Bürgereinwendungen im Verfahrensablauf Dr. Hansjörg Melchinger und hier: Gliederung Ausgangssituation Einwendungen/Stellungnahmen

Mehr

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches 6/08 Amtsblatt der 11.07.2008 Inhalt Seite 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte

Mehr

Amtsblatt des Landkreises Germersheim

Amtsblatt des Landkreises Germersheim Amtsblatt des Landkreises Germersheim Ausgabe 14/2012 vom 7. Mai 2012 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Kreisverwaltung Germersheim: Sitzung des Kreisausschusses am Montag, 14. Mai 2012, 14.30 Uhr, in der

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t 2. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 21.05.2001 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Calden Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008

Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Inhaltsverzeichnis: 1. Tagesordnung für die nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Rees am 12.03.2008...1 2. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 012/2012 Wahlbekanntmachung über die am 13. Mai 2012 stattfindende Landtagswahl NRW 013/2012 Bekanntmachung

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft

Satzung der Jagdgenossenschaft Satzung der Jagdgenossenschaft 1 Name und Sitz Die Jagdgenossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Völkersbach und hat ihren Sitz in Malsch. 2 Mitgliedschaft 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 04/2014 vom 19.02.2014 Inhaltsverzeichnis: Aktuelle Bodenrichtwerte 2014 Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Herausgeber:

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Mehr

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt -

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Veröffentlichung: 20.12.2013 Inkrafttreten: 21.12.2013 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss

Mehr

1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015

1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Veröffentlichung: 17.04.2015 Inkrafttreten: 18.04.2015 1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2015 HANNOVER, 17. SEPTEMBER 2015 NR. 36 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN

Mehr

N I E D E R S C H R I F T. über die. 6. Sitzung. des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s. am 26. Oktober 2005

N I E D E R S C H R I F T. über die. 6. Sitzung. des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s. am 26. Oktober 2005 N I E D E R S C H R I F T über die 6. Sitzung des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s am 26. Oktober 2005 im SAAL des RATHAUSES in W e l v e r Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16.35

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Stadt Lindau (Bodensee)

Stadt Lindau (Bodensee) Stadt Lindau (Bodensee) Arr it/abt: 20 Vorlage für: am: Az.: 941/F 410.2 Datum: 03.12.2014 Drucksache: 1-131/2014 Hauptausschuss Finanzausschuss Bau- u. Umweltausschuss Kulturausschuss X öffentliche Sitzung

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Monika Fiala (B 90/Die Grünen) Dr. Mignon Löffler-Ensgraber (FDP)

Monika Fiala (B 90/Die Grünen) Dr. Mignon Löffler-Ensgraber (FDP) Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Mittwoch, 28. Januar 2009, im Sitzungssaal des ehem. Rathauses Erbach, Markt 1 Anwesend unter dem Vorsitz des Stadtverordneten

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 22/2006 vom 22.11.2006 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der Stadt Hameln 3 Satzung für die Stadtsparkasse Hameln 3

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Hochstadt. für das Haushaltsjahr 2014. vom 4. Juni 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Hochstadt. für das Haushaltsjahr 2014. vom 4. Juni 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Hochstadt für das Haushaltsjahr 2014 vom 4. Juni 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t Lfd.-Nr: 4 2013 2018 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neukirchen am 03.04.2014 im Haus des Gastes in Neukirchen in der Zeit von 20.00 bis 21.00 Uhr Gesetzliche

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 13. Jahrgang Ausgabetag: 06.1.011 Nr. 33 Inhalt: 1. Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 im Bahnhofsumfeld Weilerswist Beschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung

Mehr

I. Sachdarstellung und Begründung:

I. Sachdarstellung und Begründung: TOP 7 Drucksache Nr.: 2012-366 Sitzung: GR 19.11.2012 Federführender Dezernent: Oberbürgermeister Pütsch, Dezernat I Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 3 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:

Mehr

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Montag, 18.03.2013. Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Montag, 18.03.2013. Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Krempermoor Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor Sitzungstermin: Montag, 18.03.2013 Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr Sitzungsende: 20:40 Uhr Ort, Raum: Krempermoor,

Mehr

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich für das Haushaltsjahr 2014 vom 31.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 40/2013 Dienstag, 12. Februar 2013 Nr. 08

AMTSBLATT. Jahrgang 40/2013 Dienstag, 12. Februar 2013 Nr. 08 AMTSBLATT Jahrgang 40/2013 Dienstag, 12. Februar 2013 Nr. 08 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 30. Bekanntmachung 2-6 Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises über den Beschluss des Kreistages

Mehr

Landkreis Esslingen. Aktualisiertes Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf

Landkreis Esslingen. Aktualisiertes Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf Anlage 1 zur Vorlage Nr. 178a/2014 Landkreis Esslingen Aktualisiertes Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf 2015 - Stand 05.12.2014 - Erläuterungen zu Spalte 10: 1 = Änderungen aufgrund neuer Berechnungen

Mehr

Stadt Waren (Müritz) Heilbad

Stadt Waren (Müritz) Heilbad Stadt Waren (Müritz) Heilbad Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Text-Bebauungsplan Nr. - Gewerbegebiet an der Teterower Straße vom Bahnübergang bis Stadtausgang - der Stadt Waren (Müritz) Anlage zur

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 92 15.05.2015 Bekanntmachung der Sitzung des

Mehr

Niederschrift. über die 7. Sitzung des Gemeinderates Borstel. am Montag, dem 06.05.2013 20:00 Uhr in der Gaststätte Bückmann in Campen.

Niederschrift. über die 7. Sitzung des Gemeinderates Borstel. am Montag, dem 06.05.2013 20:00 Uhr in der Gaststätte Bückmann in Campen. Niederschrift über die 7. Sitzung des Gemeinderates Borstel am Montag, dem 06.05.2013 20:00 Uhr in der Gaststätte Bückmann in Campen. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung P. 1: Genehmigung der Niederschrift

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren 1. Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.03.2010 und mit Genehmigung

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund

Mehr

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Oeversee und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Nr. 14 Freitag, den 27. April 2012 41. Jahrgang Seite Inhalt 56 Haushaltssatzung für

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2015 vom 25.11.2014

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2015 vom 25.11.2014 Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Dierdorf Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen aus den Gemeinden Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stebach für das Jahr 2015 vom 25.11.2014 Der Ortsgemeinderat

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Ölbronn-Dürrn

Satzung der Jagdgenossenschaft Ölbronn-Dürrn Gemeinde Ölbronn-Dürrn Az. 787.15 Enzkreis Satzung der Jagdgenossenschaft Ölbronn-Dürrn Auf Grund von 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LjagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBl. S. 369),

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Bärweiler vom 07. Januar 2015 Sitzungsort: Haus am Dorfplatz Anwesend: Schriftführer/in: Es fehlen: Vorsitzender:

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 83. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Pullenreuth am: 24.02.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Pullenreuth Vorsitzende: Hubert Kraus 1. Bürgermeister anwesend abwesend

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr