Insterburger Str. 21 B, Karlsruhe
|
|
- Evagret Peters
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktenzeichen Geburtsdatum Anrede/Titel/Vorname/ Herr Tomasz Fiedor Parkstr. 46, Karlsruhe (Pflicht/AngebotAA/unsch) Asbest Lärm Atemschutzgeräte Gruppe II Bescheinigt am: Arbeitsjnedizinisches Zentrum Karlsruhe, Steinhäuserstr. 10 A, Karlsruhe Beurt feilende(r) Arztin/Arzt: ) Ärzl Dr. m^ctr-ksrstin Engel Fachärztin für Arbeitsme Hinweis: Seit Inkrafttreten d'sf"anderungsverordnung der ArbMedVV enthält die Bescheinigung keine Aussage mehr A2088 V0003
2 Aktenzeichen Geburtsdatum Anrede/Titel/Vorname/ Angaben zum Unternehmen Angaben zur Beschäftigung Arbeitsbereich der Tätigkeit Beginn der Tätigkeit Herr Tomasz Fiedor Parkstr. 46, Karlsruhe Gesamtunternehmen : Arbeiten im kontaminierten Bereich Ende Tätigkeit Arbeitsmedizinische Vorsorge Ärztliche Bescheinigung Projekt: derzeit kein Bescheinigt am: Dr. med. Kfersün E Fachärztin für Arbeitsmedizin Hinweis für den Versicherten: Sie slfid berechtigt, eine Entscheidung der Berufsgenossenschaft oder der staatlichen, für den Arbeitsund Gesundheitsschutz zuständigen Behörde herbeizuführen, wenn Sie die Bescheinigung für unzutreffend halten. Hinweise : Diese ärztliche Bescheinigung gilt nur für das mitgeteilte Schadstoffprofil Sollten Beschäftigte kritische Arbeitsgänge (z. B. mit hoher Schadstoffkonzentration) ausführen, müssen Sie als Arbeitgeber zusätzliche medizinische Untersuchungen veranlassen. Über entsprechende Situationen müssen Sie den Betriebsarzt rechtzeitig informieren. Sollten Beschäftigte mit neuen/zusätzlichen Gefahrstoffen umgehen oder die Tätigkeit bzw. den Arbeitsbereich wechseln, müssen Sie beim zuständigen Betriebsarzt nachfragen, ob die durchgeführte Untersuchung auch diese Gefährdung berücksichtigt 2173 A2090 voooi
3 BG BAU Aktenzeichen Geburtsdatum Anrede/TitelA/orname/ Herr Marian Zmuda Dammerstockstr. 19, Karlsruhe /BG BAU (Pflicht/Angebot/Wunsch) Asbest Lärm Atemschutzgeräte Gruppe II Bescheinigt am: Beurteilender) Ärztin/Arzt: Dr. med. K^rlReinZT^ra^k Facharzt fü* Arbeitsmedizin Hinweis: Seit Inkrafttreten der Änderungsverordnung der ArbMedVV enthält die Bescheinigung keine Aussage mehr zur A2088 vooo3
4 Aktenzeichen Geburtsdatum Anrede/Titel/Vorname/ Angaben zum Unternehmen Angaben zur Beschäftigung Arbeitsbereich der Tätigkeit Beginn der Tätigkeit Herr Marian Zmuda Dammerstockstr. 19, Karlsruhe Gesamtunternehmen : Arbeiten im kontaminierten Bereich Bescheinigt am: Ende Tätigkeit Beurteilender) Ärztin/Ajrzt: Dr. med. KarfhewzFrank/ Facharzt füifaroeitsn THtnzin Arbeitsmedizinische Vorsorge Ärztliche Bescheinigung Hinweis für den Versicherten: Sie sind berechtigt, eine Entscheidung der Berufsgenossenschaft oder der staatlichen, für den Arbeitsund Gesundheitsschutz zuständigen Behörde herbeizuführen, wenn Sie die Bescheinigung für unzutreffend halten. Hinweise : Diese ärztliche Bescheinigung gilt nur für das mitgeteilte Schadstoffprofil Sollten Beschäftigte kritische Arbeitsgänge (z. B. mit hoher Schadstoffkonzentration) ausführen, müssen Sie als Arbeitgeber zusätzliche medizinische Untersuchungen veranlassen. Über entsprechende Situationen müssen Sie den Betriebsarzt rechtzeitig informieren. Sollten Beschäftigte mit neuen/zusätzlichen Gefahrstoffen umgehen oder die Tätigkeit bzw. den Arbeitsbereich wechseln, müssen Sie beim zuständigen Betriebsarzt nachfragen, ob die durchgeführte Untersuchung auch diese Gefährdung berücksichtigt 5682 A2090 voooi
5 ^ BG BAU Aktenzeichen Geburtsdatum für den Arbeitnehmer Anrede/Titel/Vorname/ Herr Slawomir Insterburger Str. 21 B Karlsruhe i Insterburger Str. 21 B Karlsruhe Arbeitsmedizinische Vorsorge am: Asbest Lärm Atemschutzgeräte Gruppe II (Pflicht/AngebotA/Vunsch) Bescheinigt am: Arbeitsmedizinisches Zentrum Karlsruhe, Steinhäuserstr 10 A, Karlsruhe Beurteilende(r) Ärztin/Arzt: Dr. med. Hans Heß Facharzt für Arbeitsmedizin Hinweis: Seit Inkrafttreten der Änderungsverordnung der ArbMedVV enthält die Bescheinigung keine Aussage mehr zur 8980 A2088 V0003
/ BG BAU Czubak insterburger Str. 21 B, Karlsruhe. 1 Ende Tätigkeit. Asbestfaserhaltiger Staub (G 1.2)
Arbeitsmedizinisch Sicherheitstechnischer Dienst der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU Arbeitsmedizinisch- Sicherheitstechnischer Dienst Angaben zum Versicherten Aktenzeichen 10919082158 Geburtsdatum
MehrRichtiger Umgang mit Asbestzement
Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1 Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2 Verhalte
MehrArbeitsmedizinische VorsorgeVerordnung
Update Arbeitsmedizinische VorsorgeVerordnung Die Verordnung in der betrieblichen Praxis Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
MehrArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung
- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung Die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge trat am 23.Dezember 2008 in Kraft. Die Arbeitsmedizinische
MehrHandlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information
504-41 BGI/GUV-I 504-41 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 Arbeiten mit Absturz gefahr Januar 2010 Herausgeber Deutsche
MehrPotsdamer Dialog 2009
Potsdamer Dialog 2009 G 25 und G 41 Eignungs- oder Wunschuntersuchung? Der betriebliche Umgang mit Fahr- und Steuertätigkeiten und Arbeiten mit Absturzgefahr im Lichte der neuen ArbMedVV Detlef Glomm Facharzt
MehrArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel
MehrImpfen in der Arbeitsmedizin Möglichkeiten durch das neue Präventionsgesetz
Impfen in der Arbeitsmedizin Möglichkeiten durch das neue Präventionsgesetz Dr. med. Guido Prodehl Facharzt für Arbeitsmedizin ZAGS Zentrum für Arbeit und Gesundheit Sachsen GmbH 13.04.2016 Voraussetzungen
MehrRechtliche Grundlage nachgehender Vorsorge: Gestern, Heute, Morgen
Rechtliche Grundlage nachgehender Vorsorge: Gestern, Heute, Morgen Johannes Tichi Gegenstand der rechtlichen Bestimmungen zur nachgehenden Vorsorge Betrachtet man die Entwicklung der rechtlichen Grundlage
MehrAbgrenzung der ArbMedVV zu Eignungsuntersuchungen Beispiele aus der Praxis. Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 1
Beispiele aus der Praxis Knut Jungfer, Performa Nord, Arbeitsmedizinischer Dienst 1 Auszug aus den Erläuterungen des BMAS zur ArbMedVV: Über eine neue Terminologie und durch Klarstellungen wird noch besser
Mehrhttp://www.bgw-online.de/de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/arbeitsschutzbetr...
Seite 1 von 5 Sie sind hier: Startseite» Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz» Arbeitsschutzbetreuung» FAQ» Arbeitsschutzbetreuung allgemein Fragen zur Arbeitsschutzbetreuung allgemein Welche Betreuung
MehrGesetzliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Gesetzliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Gesetzliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 15. April 2014 Fachbereich:
Mehrder nachgehenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen für Versicherte in Mitgliedsbetrieben der Unfallkasse NRW, Geschäftsbereich Land.
Erläuterungen zu den Meldebedingungen und den Meldeverfahren für arbeitsmedizinisch nachgehende Untersuchungen im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Land ODIN Organisationsdienst
Mehr... Postadresse: Postfach , Heidelberg Hausadresse: Kurfürsten-Anlage 62, Heidelberg Tel ( ) , Fax ( )
Rundschreiben "Arbeitsmedizinische Vorsorge" V 2/2015 Heidelberg, den 15.05.2015 Kurfürstenanlage 62 Tel.: 06221/5108-15102 Fortbildungsveranstaltungsreihe des Landesverbandes Südwest für arbeitsmedizinisch
MehrErfüllt? ja/nein. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme Unternehmermodell-AP. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme. Gem. DGUV V.2 nein alle 5 Jahre Wiederholung*
Basischeck Arztpraxen: Grundlegende Anforderungen Arbeits-/ Gesundheitsschutz Arbeitshilfe für Teilnehmer der DGUV V.2 MIM-Schulung der Ärztekammer Nordrhein, ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
MehrArbMedVV - Die Novellierung. Zentrum für Arbeitsmedizin und Medizinische Dienste
ArbMedVV - Die Novellierung Zentrum für Arbeitsmedizin und Medizinische Dienste 2008 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 02/2013 Referentenentwurf 24.04.2013: Verabschiedung im Bundeskabinett
MehrArbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen
Arbeitsschutz gemäß ArbMedVV versus Eignungsuntersuchungen Dr. med. Claus Hölzel BGN-Geschäftsbereich Prävention Abteilung Gesundheitsschutz Mannheim Vor der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (bis
MehrArbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste
Arbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste Betriebsärztliche Untersuchungsstelle der Friedrich-Schiller- Universität Jena, Botzstr. 3, 07740 Jena, Tel 03641-(9)
MehrPrävention in der Arbeitsmedizin
Aufgaben des Betriebsarztes an der Goethe-Universität Frankfurt Prävention in der Arbeitsmedizin Dr. med. Martin Düvel Facharzt für Arbeitsmedizin - Sozialmedizin Betriebsarzt der Goethe-Universität Frankfurt
MehrNACHWUCHSSYMPOSIUM - DRESDEN
NACHWUCHSSYMPOSIUM - DRESDEN Karrierewege in der Arbeitsmedizin Gabriele Leng Gesundheitsschutz-Institut für Biomonitoring DGAUM_2014_Nachwuchssymposium Seite 1 Ein Unternehmen von Bayer und LANXESS LEBENSLAUF
MehrO D I N. Organisationsdienst. für nachgehende Untersuchungen
O D I N Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen Gliederung Warum gibt es nachgehende Vorsorge? Welche Stoffe können Anlass zur nachgehenden Vorsorge geben? Geschichte der nachgehenden Vorsorge
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt
R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu
MehrMEDIZIN UND TECHNIK. Sicherheit und Gesundheitsschutz in Fahrschulen 2001
Sicherheit und Gesundheitsschutz in Fahrschulen 2001 1 Leitgedanken der Betriebsführung Erfüllung gesetzlicher Vorgaben Wirtschaftlichkeit (Betriebsergebnis) 2 3 4 Schutzziele Die Schutzziele der staatlichen
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 39 Schweißrauche
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 39 Schweißrauche BGI/GUV-I 504-39 Juni 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
MehrHeidelberg, den 18.05.2012 Kurfürstenanlage 62 Tel.: 06221/5108-15102
Rundschreiben "Arbeitsmedizinische Vorsorge" V 4/2012 Heidelberg, den 18.05.2012 Kurfürstenanlage 62 Tel.: 06221/5108-15102 Fortbildungsveranstaltungsreihe des Landesverbandes Südwest für arbeitsmedizinisch
MehrTag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners
Tag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners Kai Schweppe Geschäftsführer Arbeitspolitik Südwestmetall Südwestmetall - der Verband der Metall- und Elektroindustrie
Mehr1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation
Allgemeine Fragen Prüfdatum: Abteilung/Arbeitsbereich: Maschinen-/Anlagenhersteller: Baujahr: Prüfer: Vorgesetzte(r): Aufsichtsführende(r): Sicherheitsbeauftragte(r): Maschinen-/Anlagenbediener(in): Kostenstelle:
MehrArbeitssicherheit im Unternehmen
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Grundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer Arbeitsbedingungen. Dem Unternehmer obliegt die
MehrArbeitsmedizin (occupational medicine)
Arbeitsmedizin (occupational medicine) Einführung Prof.Dr.med.habil.H.Meinel Facharzt Innere Medizin/Betriebsmedizin Wintersemester 2012/13 9.Fachsemester/3.Klinisches Jahr Arbeitsmedizin 3.Klinisches
MehrBundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben
Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz) 822.14 vom 17. Dezember 1993 (Stand am 1. Januar 2011) Die Bundesversammlung
MehrErstattung der Kosten von Sehhilfen, die ausschließlich für die Tätigkeit an Bildschirmgeräten erforderlich sind (Bildschirmarbeitsplatzbrillen)
Erstattung der Kosten von Sehhilfen, die ausschließlich für die Tätigkeit an Bildschirmgeräten erforderlich sind (Bildschirmarbeitsplatzbrillen) Nach Maßgabe der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
MehrBund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR
Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR Antrag auf Versichertenrente aus der Rentenkasse des BFP Datum der Antragstellung 1 Beantragte Rente Rente wegen Erwerbsminderung Regelaltersrente wegen Vollendung
MehrZentrale Expositionsdatenbank - ZED. Dr. Beatrice Spottke, Sparte 2 Chemie - Papier - Zucker Präventionszentrum Hamburg / Langenhagen
Zentrale Expositionsdatenbank - ZED Dr. Beatrice Spottke, Sparte 2 Chemie - Papier - Zucker Präventionszentrum Hamburg / Langenhagen Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) Dieselmotoremissionen Formaldehyd
Mehr... Postadresse: Postfach , Heidelberg Hausadresse: Kurfürsten-Anlage 62, Heidelberg Tel ( ) , Fax ( )
Rundschreiben "Arbeitsmedizinische Vorsorge" V 4/2011 Heidelberg, den 04.05.2011 Kurfürstenanlage 62 Tel.: 06221/523-395 Fortbildungsveranstaltungsreihe des Landesverbandes Südwest für arbeitsmedizinisch
Mehramtliche bekanntmachung
Nr. 1022 31. Juli 2014 amtliche bekanntmachung Dienstvereinbarung zur Regelung der Durchführung der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G41 für die Beschäftigten
MehrArbeitsmedizinische Beiträge zur Gefährdungsbeurteilung. Münchner Gefahrstofftage 2011 Dr. med. Peter Kujath
Arbeitsmedizinische Beiträge zur Gefährdungsbeurteilung Münchner Gefahrstofftage 2011 Dr. med. Peter Kujath Überblick Individuumsbezogener Ansatz und arbeitsplatzbezogener Ansatz in der arbeitsmedizinischen
MehrHandlungsrahmen zur Kostenerstattung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen. Teil I (Regelungsbereich)
Handlungsrahmen zur Kostenerstattung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) ist eine tätigkeitsbezogene
MehrMutterschutz in Spielhallen
Mutterschutz in Spielhallen Allgemeines Arbeitgeber, die werdende oder stillende Mütter beschäftigen, müssen das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)
MehrGesundheitsuntersuchungen für Arbeitgeber nach neuem Recht. RA Dr. Martin Kiefer Freiburg, 23. Juni 2015
Gesundheitsuntersuchungen für Arbeitgeber nach neuem Recht RA Dr. Martin Kiefer Freiburg, 23. Juni 2015 Agenda Einführung Vorsorgeuntersuchung Eignungsuntersuchung Untersuchung von Jugendlichen 2 Einführung
MehrMutterschutz rechtliche - gesundheitliche Aspekte
Mutterschutz rechtliche - gesundheitliche Aspekte Stand 11/2012 Dr.Beitner Gewerbearzt Gewerbeärztlicher Dienst Gewerbeaufsichtsamt Regensburg Emmeramsplatz 8 93047 Regensburg Tel. 0941/5680-790 Fax 5680-799
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen Ausgewählte Themen aus diesen Bereichen Sicherheitsfachkräfte-Tagung 22./23. Oktober 2014 BG RCI Was ist arbeitsmedizinische Vorsorge? ie dient im
MehrAngebot zur Entspannung, Stressreduzierung und Nikotinentwöhnung
Ohrakupunktur nach dem NADA - Protokoll als Instrument der betrieblichen Gesundheitsförderung beim Arbeitsmedizinischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg Angebot zur Entspannung, Stressreduzierung
MehrEFAS-Newsletter. Nr. 2012/ Das Jahr 2011 kompakt Jahresberichte der EFAS und der BAD GmbH online 2. Körpergerechtes Arbeiten Bewusst bewegen
EFAS-Newsletter Nr. 2012/05 Themenübersicht: Alles Gescheite mag schon siebenmal gedacht worden sein. Aber wenn es wieder gedacht wurde, in anderer Zeit und Lage, war es nicht mehr dasselbe. Ernst Bloch
MehrAnzeige gemäß 16 Biostoffverordnung
Datum: Adressat: Absender: Bezirksregierung Münster Dezernat 56 - Arbeitsschutz Domplatz 1-3 48143 Münster Anzeige gemäß 16 Biostoffverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten
MehrDie Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Bergische Universität Wuppertal Gliederung: Ausgangssituation/Entwicklung der sicherheitstechnischen
MehrZ A H N Ä R Z T E K A M M E R B R E M E N KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Z A H N Ä R Z T E K A M M E R B R E M E N KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS VERORDNUNG ÜBER DIE ÄRZTLICHEN UNTERSUCHUNGEN NACH DEM JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZ (Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge nach der Gefahrstoffverordnung
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Gefahrstoffverordnung Dr. med. Wiete Hirschmann Landesgewerbeärztin Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Arbeitsmedizinische Vorsorge Neues Denken? Vereinfachung
MehrBasisinformationen für Firmengründer Allgemein
Basisinformationen für Firmengründer Allgemein Von Anfang an: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Die nachfolgenden Basisinformationen sollen Ihnen in Form einer Checkliste mit Leitfragen und
MehrDr. med. Christoph Drath, M.A. Facharzt für Arbeitsmedizin Umweltmedizin
Dr. med. Christoph Drath, M.A. Facharzt für Arbeitsmedizin Umweltmedizin Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ArbMedVV vom 24.12.2008 Verordnung zur Arbeitsmedizinischen
MehrDelegation betriebsärztlicher Leistungen
1 Dr. med. W. Panter Sächsischer Betriebsärztetag 17. Juni 2015 2 Grundsatz:» Persönliche Leistungserbringung bedeutet nicht, dass der Arzt jede Leistung höchstpersönlich erbringen muss.» Sie erfordert
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg
Landkreis Nordwestmecklenburg Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Leitfaden für Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 2.
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge Mutterschutz. Jugendarbeitsschutz. beim beruflichen Umgang mit Kindern in Kindertageseinrichtungen in Bayern
Seite 1 Arbeitsmedizinische Vorsorge Mutterschutz Jugendarbeitsschutz Arbeitsmedizinische Vorsorge, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern in Kindertageseinrichtungen in
MehrIII. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte
III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A1 Gefährdungsbeurteilung (GeBu) Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln und zu dokumentieren
MehrANTRAG AUF ERTEILUNG EINER WEITERBIL DUN GS BEFUGN IS
ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER WEITERBIL DUN GS BEFUGN IS FA Arbeitsmedizin / ZWB Betriebsmedizin ID: (wird von der Ärztekammer ausgefüllt) Facharztkompetenz Zusatz-Weiterbildung (entsprechende Bezeichnung
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - was ist neu? - Regionaler Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg 11. Mai 2010
Arbeitsmedizinische Vorsorge - was ist neu? - Regionaler Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg 11. Mai 2010 17.03.2010 Dr. med. Stefan Baars 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Mehr4. Fachtagung Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen
4. Fachtagung Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen Arbeitsmedizinische Aspekte Themen Arbeitsmedizinische Vorsorge Betriebsärztliche Betreuung Wunschvorsorge Gefährdungen Eignung Hier könnten Sie Ihrem
MehrBewegt GESUND bleiben in NRW! Versicherungsrechtliche Aspekte bei der Arbeit in Herzsportgruppen
Bewegt GESUND bleiben in NRW! Versicherungsrechtliche Aspekte bei der Arbeit in Herzsportgruppen Spor t bew egt www.lsb-nrw.de NrW! 2 Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion: Text: Gestaltung: Fotos: LandesSportBund
MehrArbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten
Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei
MehrKrankheit und (Kraft-) Verkehr. Dr. Peter Fuchs Facharzt für Arbeitsmedizin BAD Zentrum Wiesbaden
Dr. Peter Fuchs Facharzt für Arbeitsmedizin BAD Zentrum Wiesbaden 2 Gliederung Rechtsgrundlagen FEV und G25 Welche Krankheit gefährdet Fahrtauglichkeit Kompensationsmöglichkeiten G25 im Betrieb Ängste
MehrKoordinatorentreffen 15.04.09
B A D GmbH Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) Stand 24.12.2008 Koordinatorentreffen 15.04.09 ArbMedVV: Rechtlicher Rahmen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) seit dem
MehrDie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist
MehrPerspektive Betriebsärztin/Betriebsarzt
Perspektive Betriebsärztin/Betriebsarzt Eine Information für ärztliche Berufsanfänger Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner Die Mitarbeiter in den Unternehmen
MehrBeschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit?
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit? Eva Aich Betrieblicher Arbeitsschutz www.brd.nrw.de Rechtsgrundlagen zum Mutterschutz Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz
MehrHandlungshilfe zur Beurteilung der Asbestexpositionen bei Arbeiten im Ausland - Rechtliche Situation Stand:
Handlungshilfe zur Beurteilung der Asbestexpositionen bei Arbeiten im Ausland - Rechtliche Situation Stand: 30.07.2013 In deutschen Unternehmen angestellte Arbeitnehmer, die vorübergehend ins Ausland entsandt
Mehrhygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1
Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda 2009 - Seite 1 Zum Thema 6 Die Termini: Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrLogbuch für das Praktische Jahr Universität Leipzig, Medizinische Fakultät
Logbuch für das Praktische Jahr Universität Leipzig, Medizinische Fakultät Einführung Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir heißen Sie recht herzlich zu Ihrem Abschnitt des Praktischen Jahres willkommen.
MehrDie DGUV Vorschrift 2 - Praktische Übung an 2 Beispielen. Dipl.-Ing. Thomas Nolde. DGUV Vorschrift 2 Folie 1
Die DGUV Vorschrift 2 - Praktische Übung an 2 Beispielen Dipl.-Ing. Thomas Nolde DGUV Vorschrift 2 Folie 1 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 - Firma 1 Versicherung -
MehrInformationen zum Thema Abrechnung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
Informationen zum Thema Stand Januar 2015 Begriff Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz an der Universität Augsburg Gebäude N
Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Universität Augsburg Gebäude N Inhalt 1. Grundlagen zur Ersten Hilfe... 2 2. Vorbeugender Brandschutz... 5 3. Büro- und Bildschirmarbeitsplätze......
Mehr2
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade
MehrForum B Schwerbehindertenrecht und betriebliches Gesundheitsmanagement Diskussionsbeitrag Nr. 16/2008
Diskussionsforum Teilhabe und Prävention Herausgegeben von: Dr. Alexander Gagel & Dr. Hans-Martin Schian in Kooperation mit: Prof. Dr. Wolfhard Kohte Prof. Dr. Ulrich Preis Prof. Dr. Felix Welti Martin-Luther-Universität
MehrLANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN
LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN Merkblatt zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Beschäftigten in Arztpraxen Stand: Juni 2012 I. Rechtsgrundlagen
MehrExistenzgründer/-innen
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Thema Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter
MehrVom 16. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2221)
Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - JArbSchUV) Vom 16. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2221) Auf Grund des 46 Abs. 1
MehrErste Hilfe, Verbandbuch,
Erste Hilfe, Verbandbuch, Unfallmeldung Unterweisung am 20.10.2012 Arbeitssicherheit im Gerüstbau Beratung Schulung Unterweisung Aufgabenwahrnehmung nach 6 Arbeitssicherheitsgesetz Viktor Ricken Fachkraft
MehrVorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend
Vorschriften Vorschriften nach bisheriger Nummer sortiert, aufsteigend Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend BGV/GUV-V A1 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV V2
MehrInteressantes zu Arbeitssicherheit
Interessantes zu Arbeitssicherheit Stand 12.05.2014 Wer MUSS wann benannt, engagiert, oder beauftragt werden? Sicherheitsbeauftragter (Sib): Ab 21 Mitarbeiter (mehr als 20) sind Unternehmen verpflichtet
MehrEinführung 11. Betriebsärzte 15. Bestellung 15 Einsatzzeiten 17 Ausrüstung / Fortbildungskosten 17 Aufgaben 18
Einführung 11 Betriebsärzte 15 Bestellung 15 Einsatzzeiten 17 Ausrüstung / Fortbildungskosten 17 Aufgaben 18 Ärztliche Untersuchungen 19 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften.
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Dr. med. Barbara Matschke WissD`in BAuA FB 1 Grundsatzfragen und Programme Stabsstelle
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 45 Styrol
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 45 Styrol BGI/GUV-I 504-45 April 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
MehrJugendarbeitsschutzgesetz/ Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen
Jugendarbeitsschutzgesetz/ Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen Inhaltsübersicht Die Erstuntersuchung Die erste Nachuntersuchung Weitere Nachuntersuchungen Die außerordentliche Nachuntersuchung Die
MehrSCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER)
SCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER) CHECKLISTE ZUR BEURTEILUNG DES SGU- MANAGEMENTSYSTEMS VON PERSONALDIENSTLEISTERN KOMMENTARE UND INTERPRETATIONSHILFEN AUF
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/581 20. Wahlperiode 31.05.11 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Schmitt (GAL) vom 23.05.11 und Antwort des Senats Betr.: Ärztinnen
MehrVII. Ermittlung/Beurteilung von Gefährdungen
VII. Ermittlung/Berurteilung von Gefährdungen Seite 1 / 14 VII. Ermittlung/Beurteilung von Gefährdungen VII. Ermittlung/Berurteilung von Gefährdungen Seite 2 / 14 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Einführung
MehrDEKRA Automobil GmbH. Arbeitssicherheit. Kompetenter Service für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
DEKRA Automobil GmbH Arbeitssicherheit. Kompetenter Service für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sicherheit am Arbeitsplatz Alle sprechen über Sicherheit. Wir tun was dafür. DEKRA. Alles im grünen Bereich.
MehrGefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung En détail oder en gros? Dipl.-Ing. Manfred Rentrop, DGUV Potsdam, 15. März 2012 Inhalt Gefährdungsbeurteilung: auf europäischer Ebene auf nationaler Ebene in der GDA in der DGUV
MehrDie neue DGUV Vorschrift 1
Die neue Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Ausgangslage wesentliche Änderungen Kommunikation DGUV Regel 100-001 Genehmigung/Inkrafttreten 2 - Ausgangslage
MehrSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Dipl-Ing. Karlheinz Kappes Aktuelle Entwicklungen bei der Anlagensicherheit von Biogasanlagen aus Sicht der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
MehrMaterialien zum praktischen Vorgehen im Betrieb. Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Materialien zum praktischen Vorgehen im Betrieb Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Wer im Arbeitsschutzgesetz blättert, der liest, dass Arbeit human, eben menschengerecht gestaltet
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005
Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005 Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung wurde am 29. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben
MehrKinderarbeit. ist grundsätzlich verboten!
Kinderarbeit Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten! Ausnahmen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Film-,, Foto-, Rundfunk-,, Fernsehaufnahmen, Aufnahmen von Ton- und Bildträgern, bei Musik-,,
MehrAlcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015
Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer
MehrEffekt-Studie für r Wischproben in Apotheken. MEWIP Monitoring-Effekt. Präventionsangebote der BGW für f r Apotheken. Apothekerin Karin Gruber
MEWIP Monitoring-Effekt Effekt-Studie für r Wischproben in Apotheken Präventionsangebote der BGW für f r Apotheken Apothekerin Karin Gruber BGW Hauptverwaltung, Hamburg Karin Gruber MEWIP, Hennef 29.04.2008,
MehrTagung für Sicherheitsfachkräfte. Arbeitsmedizinische Vorsorge. Dr. Eckehard Droll Fachbereich Arbeitsmedizin 21. Mai 2014
Tagung für Sicherheitsfachkräfte Arbeitsmedizinische Vorsorge Dr. Eckehard Droll Fachbereich Arbeitsmedizin 21. Mai 2014 Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge im Regelwerk Nachgehende
MehrAugenärztliche Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmtätigkeit (Grundsatz Augenärztliche Vorsorge Bildschirmtätigkeit )
Empfehlung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands für die Augenärztliche Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmtätigkeit (Grundsatz Augenärztliche
MehrNeuregelungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge
Neuregelungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Umsetzung der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18.12.2008 Dr. Uwe Gerecke 2009 Konferenzraum der OsnabrückHalle
MehrBiologische Arbeitsstoffe sind: Als erster Schritt ist ausreichende Informationen zu beschaffen:
Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach der Biostoffverordnung Diese Anleitung geht davon aus, dass im Forschungszentrum nur mit biologischen Arbeitstoffen der Risikogruppen 1 und 2 gearbeitet wird.
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Bezirksstelle Düsseldorf Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Rebecca In der Smitten 0211 5970-8570 0211 5970-9533 Zulassungsausschuss Frau Daniela Pesch 0211 5970-8507 0211 5970-9986
MehrTeil I Grundlagen rt a ttg tu r, S e m m a lh h o. K W
Teil I Grundlagen 1 Historie Die historische Entwicklung [1], [2], [3] des Arbeitsschutzes in Deutschland ist eng mit dem Aufbau der industriellen Strukturen ab dem Anfang des 19. Jahrhunderts verbunden.
Mehr