Artenschutz-Screening für das Standortkonzept Windenergie der Gemeinde Ascheberg, Kreis Coesfeld

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1 Artenschutz-Screening für das Standortkonzept Windenergie der Gemeinde Ascheberg, Kreis Coesfeld Endfassung, Stand: Gutachten im Auftrag der Gemeinde Ascheberg Bearbeitet durch: Dr. rer. nat. Olaf Denz Diplom-Biologe, Unabhängiger Naturschutz-Fachgutachter Büro für Vegetationskunde, Tierökologie, Naturschutz (BfVTN) Gudenauer Busch Wachtberg Tel.: dresdenzweber@t-online.de Wachtberg, Oktober 2013

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einführung 3 2 Vorgehensweise 4 3 Ergebnisse und Diskussion Positivflächen Planungsrelevante und windenergiesensible Arten der Positivflächen 8 gemäß Messtischblattauswertung 3.3 Planungsrelevante und windenergiesensible Arten im Umfeld der 16 Positivflächen gemäß Schutzgebietsauswertung 3.4 Planungsrelevante und windenergiesensible Arten gemäß Literatur- 18 auswertung und Informandenangaben 4 Fazit 19 5 Literatur 20 2

3 1 Einführung Die Gemeinde Ascheberg, Kreis Coesfeld, hat im Rahmen der Entwicklung eines Standortkonzeptes zur Nutzung von Windenergie so genannte Positivflächen erarbeiten lassen, die unter Berücksichtigung harter und weicher Tabukriterien im Hinblick auf die Parameter Siedlung, technische Infrastruktur sowie Natur und Landschaft zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) geeignet erscheinen. Zur weiteren Überprüfung der Eignung der Positivflächen oder von Teilen davon für die Nutzung von Windenergie nach Ausschluss der weichen Kriterien wird ein Artenschutz- Screening durchgeführt, bei dem die in Frage stehenden Flächen bezüglich ihrer Bedeutung für die Avi- und Fledermausfauna und das mögliche Konfliktpotenzial, das sich durch die Errichtung von WEA für diese beiden Artengruppen ergibt, analysiert und bewertet wird. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse kann eine zuverlässigere Prognose der Eignung der Positivflächen aus artenschutzrechtlicher Sicht in Bezug auf die Avi- und Fledermausfauna als bislang getroffen werden. Ggf. muss eine Verringerung der aktuellen Kulisse der Positivflächen nach weichen Kriterien akzeptiert werden. 3

4 2 Vorgehensweise Von den in der Karte 1 dargestellten Positivflächen weiche Tabuzonen wurden nach Absprache mit dem Auftraggeber grundsätzlich nur die größeren Flächen und Flächenkomplexe mit einer Größe von mehr als 5 ha bei der Überprüfung berücksichtigt, da kleinere Flächen nicht oder kaum zur Errichtung von Windparks geeignet sind. Zudem wurde generell aus Gründen der allgemeinen Anforderungen an artenschutzrechtliche Untersuchungen ein Umfeld von ca m um die Positivflächen herum in die Betrachtung mit einbezogen. Bei der Vorgehensweise zur Durchführung des Artenschutz-Screenings wurde zunächst ein Abschichtungsprozess vorgenommen, bei dem schrittweise diejenigen Fledermaus- und Vogelarten identifiziert wurden, für die aus Sicht der Planungen in den verbliebenen Positivflächen ein Konfliktpotenzial besteht. Dazu wurden die betroffenen Flächen anhand von Luftbildern (Google Earth) hinsichtlich ihrer Lebensraumtypenausstattung analysiert. Auf diese Weise wurde eine Grundlage für die habitatgebundene Einschätzung etwaiger Vorkommen von Fledermaus- und Vogelarten geschaffen. Anschließend wurde für die Positivflächen eine Messtischblatt- und Biotoptypen-bezogene Auswertung möglicher Vorkommen von planungsrelevanten Fledermausund Vogelarten anhand der dazu im Internet verfügbaren Angaben des LANUV durchgeführt. Diese Auswertung wurde schließlich unter Berücksichtigung allgemeiner Kenntnisse auf die so genannten windenergiesensiblen Arten eingegrenzt. Die übrigen planungsrelevanten Arten brauchten in diesem Zusammenhang nachfolgend nicht mehr berücksichtigt zu werden. Bei ihnen handelt es sich um Arten, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Habitatansprüche und Lebensweise nicht oder kaum im freien Luftraum über etwa 50 m Höhe anzutreffen sind, und sich damit schwerpunktmäßig in einem bezogen auf die aktuellen Nabenhöhen von WEA unkritischen Höhenbereich unterhalb der unteren Durchgangshöhe der sich drehenden Rotorblätter von WEA aufhalten. Dies erklärt auch ihre vergleichsweise geringen Totschlagraten (Dürr 2013a, b). Da bei den vorstehend skizzierten Auswertungsschritten in Bezug auf die Vögel nur Angaben zu unmittelbaren Brut- und Rastvorkommen berücksichtigt werden konnten, wurde in einem weiteren Bearbeitungsschritt überprüft, inwieweit die Positivflächen auch eine wichtige funktionale Bedeutung, z.b. als Nahrungslebensraum, für Brutoder Rastvorkommen in benachbarten VS-, FFH- und Naturschutzgebieten haben können. Diese Überprüfung wurde bei den Fledermäusen insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Flugkorridore von und zu Wochenstuben- und Überwinterungsquartieren in diesen Gebieten vorgenommen. Dazu wurden die im Internet verfügbaren Angaben des LANUV in den Standardmeldebögen für die NATURA 2000-Gebiete sowie im Naturschutzgebiete-Kataster ausgewertet. Auf diese Weise können mögliche Verdrängungs- und Barriereeffekte für windenergiesensible Angehörige der beiden Artengruppen erkannt werden. 4

5 Außerdem wurden sowohl bei den Fledermäusen als auch bei den Vögeln weitere Hinweise zum Vorkommen aus der Literatur und von Informanden recherchiert. Wichtiger Ansprechpartner waren in diesem Zusammenhang die Untere Landschaftsbehörde im Kreis Coesfeld, vertreten durch Herrn Thomas Hagedorn, und das Naturschutzzentrum im Kreis Coesfeld e.v., vertreten durch Herrn Matthias Olthoff. Die gesammelten Informationen wurden dokumentiert, und es wurde abschließend eine prognostische Bewertung der Positivflächen im Hinblick auf die Eignung zur Errichtung von WEA vorgenommen. 5

6 BfVTN, Dr. rer. nat. Olaf Denz Karte 1: Lage der Positivflächen; Weiche Tabuzonen sowie Brutverbreitung Kiebitz 6

7 3 Ergebnisse und Diskussion 3.1 Positivflächen Von den in der Karte 1 dargestellten Positivflächen weiche Tabuzonen wurden insgesamt neun Flächen und -komplexe ausgewählt, die größer als 5 ha sind (Tabelle 1). Diese Flächen wurden hinsichtlich ihrer Lage den betreffenden Messtischblattquadranten zugeordnet, wobei sich die Zuordnung bei grenzüberschreitenden Objekten nach dem größten Flächenanteil richtete. Die Reihenfolge der Quadrantenzählung orientiert sich von oben links (1. oder NW-Quadrant) im Uhrzeigersinn über oben rechts (2. oder NE-Quadrant) und unten links (3. oder SW-Quadrant) nach unten rechts (4. oder SE-Quadrant). Die jeweiligen Positivflächen erhielten eine Kurzund eine Langnummer. Letztere setzt sich zusammen aus der Nummer des Messtischblattes (TK 25), gefolgt von derjenigen des Quadranten und einer durch einen Bindestrich getrennten fortlaufenden Nummer. Die Lage der Flächen wird aus der Karte im Anhang ersichtlich. Tab. 1: Übersicht der Positivflächen mit Zuordnung zum Messtischblatt(quadranten), Angaben zur Größe und einer Kurzbezeichnung Positivfläche- Kurznr. Positivfläche- Langnr. TK-Nr. TK-Name Quadrant Größe / ha Kurzbeszeichnung Ottmarsbocholt 3 16 Einzelfläche NW Davensberg Sendenhorst 3 20,6 Einzelfläche NE Davensberg Ascheberg 2 5,5 Einzelfläche E Ascheberg Ascheberg 2 24,2 + 5,5 Flächenkomplex SE Ascheberg Drensteinfurt 1 32,2 + 2,0 + 1,4 Flächenkomplex E Ascheberg Drensteinfurt 1 40,5 Einzelfläche SE Ascheberg Drensteinfurt 1 13,3 Einzelfläche NE Herbern Drensteinfurt 3 6,8 Einzelfläche O Herbern Drensteinfurt 3 17,2 + 3,9 Flächenkomplex SE Herbern Aus Tabelle 1 lässt sich erkennen, dass sich die neun Positivflächen auf insgesamt vier Messtischblätter verteilen. Weitere Messtischblätter sind nicht betroffen. In einigen Fällen haben die Flächen Anteil an zwei verschiedenen Blättern. Tabelle 2 gibt eine Übersicht dieser Verteilung. 7

8 Tab.: 2: Übersicht der Verteilung der Positivflächen auf die Messtischblätter Positivfläche- Kurznr x 2 x x 3 x x 4 x x 5 x x 6 x 7 x 8 x 9 x 3.2 Planungsrelevante und windenergiesensible Arten der Positivflächen gemäß Messtischblattauswertung Nach den Angaben des LANUV entfallen auf die vier betroffenen Messtischblätter mit den Nummern 4111, 4112, 4211 und 4212 insgesamt 12 planungsrelevante Fledermausarten und 42 planungsrelevante Vogelarten. Aufgrund ihrer Habitatansprüche und Lebensweise ist nur ein Teil dieser planungsrelevanten Arten windenergiesensibel. Es handelt sich dabei um 6 Fledermaus- und 12 Brutvogelarten. Tabelle 3 gibt einen Überblick der betroffenen Arten. 8

9 Tab. 3: Übersicht der planungsrelevanten und windenergiesensiblen (im Fettdruck gekennzeichneten) Fledermaus- und Vogelarten der Messtischblätter 4111, 4112, 4211 und 4212 Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Säugetiere Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Vögel Myotis brandtii Große Bartfledermaus Accipiter gentilis Habicht Myotis dasycneme Teichfledermaus Accipiter nisus Sperber Myotis daubentonii Wasserfledermaus Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Alauda arvensis Feldlerche Myotis nattereri Fransenfledermaus Alcedo atthis Eisvogel Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler Anas crecca Krickente Nyctalus noctula Großer Abendsegler Anthus pratensis Wiesenpieper Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus Anthus trivialis Baumpieper Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Asio otus Waldohreule Plecotus auritus Braunes Langohr Athene noctua Steinkauz Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus Buteo buteo Mäusebussard Caprimulgus europaeus Ziegenmelker Charadrius dubius Flussregenpfeifer Circus aeruginosus Rohrweihe Corvus frugilegus Saatkrähe Crex crex Wachtelkönig Cuculus canorus Kuckuck Delichon urbica Mehlschwalbe Dendrocopos medius Mittelspecht Dryobates minor Kleinspecht Dryocopus martius Schwarzspecht Falco subbuteo Baumfalke Falco tinnunculus Turmfalke Hirundo rustica Rauchschwalbe Lanius collurio Neuntöter Locustella naevia Feldschwirl Lullula arborea Heidelerche Luscinia megarhynchos Nachtigall Milvus milvus Rotmilan Oriolus oriolus Pirol Passer montanus Feldsperling Perdix perdix Rebhuhn Pernis apivorus Wespenbussard Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger Rallus aquaticus Wasserralle Scolopax rusticola Waldschnepfe Streptopelia turtur Turteltaube Strix aluco Waldkauz Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher Tyto alba Schleiereule Vanellus vanellus Kiebitz Aus der Luftbildanalyse (Google Earth) ergibt sich, dass aufgrund der naturräumlichen Ausstattung der gesamten Region in den Positivflächen (einschließlich eines jeweils ca m-umkreises) generell bestimmte Lebensraumtypen mit unterschiedlichen Flächenanteilen vorhanden sind. Dabei handelt es sich um Laub- und Nadelwälder, Kleingehölze (z.b. Feldgehölze, Hecken und Gebüsche), Teiche, Bä- 9

10 che und Gräben, Ackerflächen, Säume, Gärten (einschließlich Obstbestände) und Gebäude. Diese Lebensraumtypen wurden bei der Messtischblatt- und Lebensraumtypen-bezogenen Auswertung der einzelnen Positivflächen hinsichtlich der Vorkommen planungsrelevanter bzw. windenergiesensibler Fledermaus- und Vogelarten anhand der im Internet verfügbaren Angaben des LANUV entsprechend berücksichtigt. Zusätzlich wurden auch die planungsrelevanten Arten außerhalb der gewählten Lebensraumtypen abgefragt. Abbildung 1 zeigt die verwendeten Auswahlkriterien. Auswahl planungsrelevanter Arten für das Messtischblatt xxxx nach Lebensraumtypen Feucht- und Nasswälder (info) Laubwälder mittlerer Standorte (info) Laubwälder trocken-warmer Standorte (info) Nadelwälder (info) Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken (info) Moore und Sümpfe (info) Heiden (info) Sand- und Kalkmagerrasen (info) Magerwiesen und -weiden (info) Fettwiesen und -weiden (info) Feucht- und Nasswiesen und -weiden (info) Stillgewässer (info) Quellen (info) Fließgewässer (info) Felsbiotope (info) Höhlen und Stollen (info) Vegetationsarme oder -freie Biotope (info) Äcker, Weinberge (info) Säume, Hochstaudenfluren (info) Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen (info) Gebäude (info) Abgrabungen (info) Halden, Aufschüttungen (info) Deiche und Wälle (info) zusätzliche Auflistung der im MTB xxxx vorhandenen planungsrelevanten Arten außerhalb der gewählten Lebensraumtypen Abb. 1: Abfragemaske mit den verwendeten Auswahlkriterien für planungsrelevante Arten in den Messtischblättern (leicht verändert) 10

11 Die bei der Abfrage verwendeten Auswahlkriterien liefern eine Übersicht der betroffenen planungsrelevanten Arten für die jeweiligen Positivflächen. Unter Berücksichtigung, dass einige Positivflächen Anteile an zwei Messtischblättern haben, ergeben sich nach Reduzierung auf die windenergiesensiblen Fledermaus- und Vogelarten aufgrund der in Tabelle 2 dargestellten Verteilung der Positivflächen auf die Messtischblätter insgesamt vier verschiedene Auswertungstypen: 4111, , und 4212 (Tabelle 4). 11

12 12

13 Nachfolgend werden die windenergiesensiblen Fledermaus- und Vogelarten der Positivflächen hinsichtlich ihres Konfliktpotenzials mit WEA charakterisiert. Fledermäuse Unter den Fledermäusen handelt es sich bei der Breitflügelfledermaus, dem Kleinen und Großen Abendsegler, der Rauhautfledermaus und der Zweifarbfledermaus um Arten, die sich zur Jagd bevorzugt im freien Luftraum aufhalten, und dabei in Höhen gelangen können, die oberhalb des unkritischen Bereichs von etwa 50 m liegen (oberhalb der unteren Durchgangshöhe der Rotorblätter). Insofern besteht für die Arten ein Gefährdungspotenzial als Schlagopfer oder durch Barotrauma. Kleiner Abendsegler und vor allem Rauhautfledermaus treten im Allgemeinen verstärkt zu den Zugzeiten im Frühjahr und Herbst im Münsterland auf. Breitflügelfledermaus und Großer Abendsegler sind häufig ganzjährig verbreitet, wobei für die erstgenannte Art insbesondere Siedlungsbereiche (Gebäude und Gärten) als Lebensraum von Bedeutung sind, bei der zweitgenannten Laubwälder und laubholzreiche Feldgehölze. Die Zweifarbfledermaus ist generell selten. Bei einem häufigen Vorkommen dieser Arten müssen vorsorglich aus artenschutzrechtlicher Sicht zur effektiven Verringerung des Kollisionsrisikos mit Todesfolge und der Gefahr, ein Barotrauma zu erleiden, die WEA grundsätzlich etwa von Anfang/Mitte April bis Mitte/Ende Oktober in windarmen Nächten bei Windgeschwindigkeiten in Nabenhöhe von weniger als 5,5 m/s abgeschaltet werden, sofern die Lufttemperaturen in Nabenhöhe höher als 15 C und keine Niederschläge zu verzeichnen sind. Eine Optimierung der Betriebszeiten, wodurch sowohl die wirtschaftlichen Interessen des Betreibers ausreichend berücksichtigt werden (maximale Reduzierung der Abschaltzeiten der WEA) als auch die artenschutzrechtlichen Belange (Tötungsverbot), kann durch ein Gondelmonitoring erzielt werden, bei dem im Verlauf des ersten Betriebsjahres die Fledermausaktivitäten im freien Luftraum von Anfang/Mitte April bis Mitte/Ende Oktober untersucht werden. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Ergebnisse kann dann ein geeigneter, standortspezifischer Betriebsalgorithmus implementiert werden, der im zweiten Jahr mit dem Gondelmonitoring noch einmal überprüft und angepasst wird. Zwar jagt die sehr weit verbreitete und häufige Zwergfledermaus stärker strukturgebunden. Jedoch besteht bei ihr die Gefahr, dass sie infolge eines neugierdebedingten Inspektionsverhaltens und eines daraus resultierenden Aufsteigens in den bodenfernen Luftraum ebenfalls einer erhöhten Gefährdung als Schlagopfer bzw. durch Barotrauma ausgesetzt ist. Daher sollte bei der Errichtung von WEA grundsätzlich ein Abstand von mindestens 50 m zu den Jagdhabitaten von Fledermäusen meist handelt es sich um Gehölzränder eingehalten werden. 13

14 Vögel Unter den Vogelarten gehören Feldlerche und Kiebitz zu denjenigen Arten, die im Münsterland am häufigsten von WEA-Planungen betroffen sind (siehe auch Kapitel 3.4). Beide Arten brüten zumeist auf freien Ackerflächen, auf denen im Allgemeinen bevorzugt die WEA errichtet werden. Während für die Feldlerche eine potenzielle Kollisionsgefährdung besteht, kann der Kiebitz mit einer Vermeidung und Verlagerung bzw. Aufgabe von Brutplätzen reagieren. Sollten Ausgleichsmaßnahmen notwendig sein, so können diese für die Feldlerche in Form von so genannten Lerchenfenstern realisiert werden, bevorzugt in Kombination mit weiteren Maßnahmen, z.b. Anlage von Blühstreifen und Brachen, extensiver Grünlandflächen und Anbau von Sommergetreide (Dachverband der Biologischen Stationen in NRW und LANUV 2011), und für den Kiebitz durch die Anlage von Extensivgrünlandflächen mit einzelnen Blänken. In beiden Fällen handelt es sich um attraktive Ersatzflächen. Auch Rebhuhn und Wachtelkönig besiedeln die freie Feldflur. Für beide Arten wird ein Meideverhalten gegenüber WEA diskutiert, das vermutlich auf akustische Beeinträchtigungen durch mögliche Betriebsgeräusche zurückzuführen ist. Beim Rebhuhn ist dieses Meideverhalten nicht sehr deutlich ausgeprägt, wohingegen es sich beim Wachtelkönig offensichtlich bis auf eine Entfernung von etwa m auswirkt. Jedoch ist die Art allgemein sehr selten. Der Ziegenmelker reagiert empfindlich auf WEA, wobei die Meidungsabstände etwa (-350) m betragen. Die Art ist allgemein sehr selten. Sie wird als planungsrelevant ausschließlich für das MTB 4111 angegeben, sehr wahrscheinlich für das Venner Moor in ca m Entfernung nordwestlich der Positivfläche 1 (Olthoff, mdl.). Damit befindet sich das Brutvorkommen deutlich außerhalb der beiden potenziell betroffenen Positivflächen 1 und 2, zumal in beiden Gebieten die bevorzugten Habitate in Form von reich strukturierten Heide- und Moorgebieten, Kiefern- und Wacholderheiden sowie lichten Kiefernwäldern auf trockenen, sandigen Böden nicht vorhanden sind. Die Waldschnepfe ist in den Waldgebieten der Region allgemein weit verbreitet. Ein Konfliktpotenzial kann dann entstehen, wenn Anlagenstandorte im Bereich ausgeprägter Flugstraßen geplant sind. Letztere befinden sich zumeist am Waldrand oder können auch zwischen zwei benachbarten Waldbeständen oder Feldgehölzen über das freie Feld führen. Häufig fliegen die Waldschnepfen jedoch in unkritischen Höhen unterhalb der unteren Durchgangshöhe der Rotorblätter, so dass keine Kollisionsgefahr besteht. Bei den übrigen windenergiesensiblen Brutvogelarten handelt es sich um Greifvögel, von denen Baumfalke und Wespenbussard im Allgemeinen recht selten sind. Die etwas häufigere Rohrweihe jagt zumeist bodennah und fliegt kaum in den kritischen Höhen oberhalb ca. 50 m, in denen sich die Rotorblätter drehen. Der einzige konkrete Hinweis auf ein langjähriges Brutvorkommen seit 2009 bezieht sich auf Ackerflächen in der Nähe des Emmerbachs südöstlich von Ascheberg (Olthoff, mdl.). Davon betroffen ist potenziell der nordwestliche Bereich der Positivfläche 4. Ggf. kann 14

15 eine Raumnutzungsanalyse Aufschluss über das tatsächliche Ausmaß der Betroffenheit der Art geben. Aufsgleichsmaßnahmen in Form von Blänken und Extensivgrünlandflächen können sinnvoll sein. Der Turmfalke gehört zu den häufigen und weit verbreiteten Greifvogelarten. Als Kulturfolger nistet er bevorzugt auf Simsen und in Nischen von Gebäuden menschlicher Siedlungen. Diese Nistplätze befinden sich zumeist in einem ausreichend großen Abstand zu (geplanten) WEA-Standorten, da allein schon aus Gründen der Vorsorge zum Schutz gegen Immissionen (Lärm und bedrängende Wirkung) und Schattenwurf ein Mindestabstand der zweifachen Anlagenhöhe eingehalten werden muss. Der Jagdlebensraum des Turmfalken erstreckt sich auf die angrenzenden Acker- und Grünlandflächen um den Nistplatz. Der Mäusebussard gehört neben dem Turmfalken zu den häufigsten und am weitesten verbreiteten Greifvogelarten in der Region. Die Art zeigt allgemein kein Meidungsverhalten gegenüber WEA. Dies korresponiert mit der Tatsache, dass sie bundesweit diejenige Spezies ist, die am stärksten von Kollisionen mit WEA betroffen ist (Dürr 2013b). Daher kann eine Kollisionsgefährdung des Mäusebussards mit geplanten WEA häufig nicht ausgeschlossen werden. Zur Verminderung des Kollisionsrisikos können z.b. geplante WEA-Standorte aus der Nähe von Horstplätzen in größere Entfernungen verschoben werden. Außerdem ist es auch wegen der großen Anpassungsfähigkeit des Mäusebussards aus naturschutzfachlicher Sicht durchaus vertretbar, die Art durch Beseitigung eines Horstes im zeitigen Frühjahr vor Besetzung des Brutplatzes zu vergrämen. Zum Ausgleich kann vorab an geeigneter Stelle in einem größeren Abstand zum geplanten Anlagenstandort und zu anderen bekannten Haupteinstandsgebieten ein künstlicher Horst angelegt werden. Dabei handelt es sich um eine funktionserhaltende Maßnahme [so genannte CEF-Maßnahme (Continuous ecological functionality-measures)], die dazu dient, den Erhalt der ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätte im räumlichen Zusammenhang sicher zu stellen. Auf diese Weise kann durch die Ausgleichsmaßnahme eine nachhaltige Beeinträchtigung der lokalen Population vermieden werden. Ebenso wie der Mäusebussard zeigt auch der Rotmilan kein Meidungsverhalten gegenüber WEA. Ein potenzielles Vorkommen der Art braucht gemäß den Angaben der LANUV nur für die Positivfläche 2 angenommen zu werden, und kann aufgrund der in diesem Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen, insbesondere von Wäldern und Feldgehölzen, nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Im Fall einer Betroffenheit kann es sinnvoll sein, durch eine Raumnutzungs- oder Aktionsraumanalyse das Kollisionsrisiko näher zu bestimmen. Unabhängig davon kann bei der Gestaltung der den Mastfuß umgebenden Flächen darauf geachtet werden, dass diese sofern sie unbewirtschaftet sind möglichst klein gehalten und geschottert werden, so dass sie als Nahrungslebensraum weitgehend unattraktiv für den Rotmilan sind. 15

16 3.3 Planungsrelevante und windenergiesensible Arten im Umfeld der Positivflächen gemäß Schutzgebietsauswertung In der Umgebung der Positivflächen befindet sich lediglich ein einziges Fauna-Flora- Habitat- (FFH-) und ein damit deckungsgleiches Vogelschutz- (VS-) und Naturschutzgebiet in einem artenschutzrechtlich relevanten Abstand von etwas weniger als m. Es handelt sich dabei um die Davert (FFH-Gebiet DE und VSG DE ), ein ausgedehntes, naturnahes Waldgebiet im Norden der Positivfläche 1 (Abbildung 2). Abb. 2: Lage der FFH- (punktierte Flächen), VS- (senkrechte Linien) und Naturschutzgebiete (schräge Linien) im Gemeindegebiet von Ascheberg (Auszug aus dem Informationssystem des LANUV). 16

17 In den Standarddatenbögen der Gebiete wird das Vorkommen von acht Fledermausund acht Vogelarten genannt, für die das Gebiet aus Sicht des Artenschutzes eine Bedeutung hat. Aus dieser Auflistung sind vier Fledermausarten windenergiesensibel (im Fettdruck) sowie eine Vogelart (vergleiche Tabelle 5). Weitere Schutzgebiete der genannten Kategorien sind nicht betroffen. Tab. 5: Fledermaus- und Vogelarten des FFH- und VS-Gebietes Davert Art Wissenschaftlicher Name Fledermäuse Eptesicus serotinus Myotis daubentonii Myotis mystacinus Myotis nattereri Nyctalus leisleri Nyctalus noctula Pipistrellus pipistrellus Plecotus auritus Vögel Alcedo atthis Dendrocopos medius Dryobates minor Dryocopus martius Lanius collurio Luscinia megarhynchos Oriolus oriolus Pernis apivorus Deutscher Name Breitflügelfledermaus Wasserfledermaus Kleine Bartfledermaus Fransenfledermaus Kleiner Abendsegler Großer Abendsegler Zwergfledermaus Braunes Langohr Eisvogel Mittelspecht Kleinspecht Schwarzspecht Neuntöter Nachtigall Pirol Wespenbussard Die aufgelisteten windenergiesensiblen Fledermaus- und Vogelarten wurden bereits im Zusammenhang mit der Messtischblatt-bezogenen Auswertung behandelt, so dass in Bezug auf die Schutzgebietskulisse keine neuen Aspekte hinsichtlich eines zusätzlichen Konfliktpotenzials aus artenschutzrechtlicher Sicht zu berücksichtigen sind. Lediglich bezüglich des Wespenbussards bedarf es des Hinweises eines möglicherweise erhöhten Konfliktpotenzials, sofern sich die Brutvorkommen im südlichen Randbereich der Davert befinden, und die angrenzenden Offenlandbiotope nördlich der Positivfläche 1 einen Schwerpunkt als Nahrungshabitat darstellen. 17

18 3.4 Planungsrelevante und windenergiesensible Arten gemäß Literaturauswertung und Informandenangaben Als Informanden konnten Herr Thomas Hagedorn von der Unteren Landschaftsbehörde im Kreis Coesfeld und Herr Matthias Olthoff vom Naturschutzzentrum im Kreis Coesfeld e.v. gewonnen werden. Mit beiden wurde am ein mehrstündiges Gespräch geführt, mit dem Ziel zusätzliche Angaben zum Vorkommen planungsrelevanter Fledermaus- und Vogelarten zu erhalten, die im Rahmen des Artenschutz- Screenings für das Standortkonzept Windenergie der Gemeinde Ascheberg von Bedeutung sein können. Die wenigen Hinweise wurden bereits an geeigneten Stellen im vorstehenden Kapitel 3.2 gegeben, gekennzeichnet mit Olthoff, mdl.. Da sich der Uhu in den vergangenen Jahren stark ausgebreitet hat, wurde explizit nach bekannten Brutvorkommen gefragt. Dazu gibt es aktuell keine Hinweise. Die freundlicherweise im Nachgang zu dem Gesprächstermin von Herrn Olthoff durchgeführte Überprüfung des Fundortkatasters des LANUV, das ausschließlich Behördenvertretern zugänglich ist, ergab nur für den Offenlandbereich nördlich der Positivfläche 1 einige aktuelle, aus 2008 stammende Hinweise auf Brutvorkommen von windenergiesensiblem Vogelarten wie Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn, Turmfalke und Wachtel. Die genannten Vogelarten wurden bereits im Zusammenhang mit der Messtischblatt-bezogenen Auswertung behandelt (Kapitel 3.2), so dass sich grundsätzlich keine neuen Aspekte hinsichtlich eines zusätzlichen Konfliktpotenzials aus artenschutzrechtlicher Sicht ergeben. Für die übrigen Positivflächen und ihre planungsrelevante Umgebung existieren im Fundortkataster des LANUV keine aktuellen Angaben (Angaben, die nicht älter als 10 Jahre sind) zu Brutvorkommen von windenergiesensiblen Vogelarten oder zu Quartierstandorten von Fledermäusen. Darüber hinaus stellte Hr. Olthoff einen Auszug für die Gemeindefläche von Ascheberg aus den Ergebnissen der kreisweiten Kiebitz-Brutvogelkartierung 2003/2004 zur Verfügung. Anhand der Verbreitung (siehe oben Karte 1) wird deutlich, dass potenziell im Süden der Positivfläche 4 und nördlich der Positivfläche 9 Brutvorkommen des Kiebitzes von dem Vorhaben betroffen sind. Inwiefern diese Brutvorkommen aktuell (noch) bestehen, bedarf jedoch der Überprüfung. Mögliche Ausgleichsmaßnahmen wurden bereits in Kapitel 3.2 aufgezeigt. 18

19 4 Fazit Die Ergebnisse des Artenschutz-Screenings machen deutlich, dass für die betrachteten Positivflächen ein insgesamt vergleichsweise geringes Konfliktpotenzial aus artenschutzrechtlicher Sicht in Bezug auf die Avi- und Fledermausfauna besteht, so dass für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) innerhalb der Positivflächen 1-9 generell gute bis sehr gute Chancen bestehen. Am ehesten ist noch im Norden von Fläche 1 (durch Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn, Turmfalke, Wachtel und Wespenbussard), im Nordwesten und Süden von Fläche 4 (durch Rohrweihe bzw. Kiebitz) und im Norden von Fläche 9 (durch den Kiebitz) mit einer potenziellen Betroffenheit von windenergiesensiblen Brutvogelarten zu rechnen, insofern in den genannten Fällen aus verschiedenen Quellen mehr oder minder konkrete Angaben zu aktuellen Brutvorkommen windenergiesensibler Vogelarten vorliegen. Jedoch sollten auch in diesen Fällen ausreichende Möglichkeiten für Kompensationsmaßnahmen bestehen. Diese Prognose entbindet in keinem Fall von einer späteren Einzelfallprüfung. 19

20 5 Literatur Dachverband der Biologischen Stationen in NRW und LANUV (2011): 1000 Fenster für die lerche Ergebnisse der NRW-Erfolgskontrolle. Natur in NRW Dürr, T. (2013a): Fledermausverluste an Windenergieanlagen in Deutschland: Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg. Stand: 19. April Internet: Dürr, T. (2013b): Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland: Daten der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg. Stand: 23. April Internet: 20

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