Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz nichtöffentlich zu Top 8 alt 7

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1 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz nichtöffentlich zu Top 8 alt Sitzung 23. Februar 2009 Beginn: Ende: Vorsitz: Uhr Uhr Felicitas Kubala (Grüne) Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Bärbel Holzheuer-Rothensteiner (Linksfraktion) erkundigt sich, ob in Berlin wie in ganz Deutschland radioaktiv belasteter Edelstahl, der meist aus indischen Stahlwerken stamme, gefunden worden sei. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) antwortet, das Bundesumweltministerium koordiniere die bundesweiten Kontrollen, das LaGetSi sei beteiligt. Berlin sei insofern indirekt betroffen, weil das Aufzugsunternehmen Otis, das seinen Hauptsitz in Berlin habe, besonders kontrolliert werde. Bei den bundesweiten Kontrollen seien bisher nur 33 belastete Aufzugsknöpfe aufgefunden und ausgetauscht worden. Bis Anfang März werde dem Senat bekannt sein, ob in Berlin kontaminiertes Material aufgetaucht sei. Bisher sei dies nicht der Fall. Michael Schäfer (Grüne) erkundigt sich anlässlich des heutigen Rosenmontags, insbesondere für die Verbraucherinnen und Verbraucher der rheinischen Minderheit in Berlin, ob die Versorgung der Stadt mit Kölsch sichergestellt sei. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) entgegnet, als Zuständige für Suchtprävention werde sie diese Frage an den Brauereiverband weiterreichen. Es gebe jedoch keine Erkenntnisse für eine Kölsch-Unterversorgung. Michael Schäfer (Grüne) zeigt sich ob dieser guten Nachricht für alle Jeckinnen und Jecken in Berlin erfreut. Mirco Dragowski (FDP) wünscht Auskunft über die 2007 zugesagten Bemühungen des Senats um die Ausweitung von Hundefreilaufflächen bei den Bezirken. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) erklärt, dass dich der Tierschutzbeauftragte mit Unterstützung von SenGesUmV darum bemühe, wie auch sein Tätigkeitsbericht zeige. Da nur die Bezirke über die notwendigen Flächen für Auslaufgebiete verfügten, seien Absprachen vor Ort nötig. Es gebe große Fortschritte. SenGesUmV überlege, wie das Parlament in geeigneter Weise über den Stand der Verhandlungen in Kenntnis gesetzt werden könne. Redaktion: Barbara Oehler, Tel bzw. quer (99407) 1467

2 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 40 Daniel Buchholz (SPD) möchte wissen, was Inhalt der Mitte Januar gestellten Anzeige des Tierschutzbeauftragten gegen den Tierhändler Bode sei. Wie sei der Stand des Verfahrens? Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) erwidert, zum aktuellen Stand könne sie nichts sagen, da es von der Staatsanwaltschaft noch keine neuen Informationen gegeben habe. Inhalt der Anzeige sei, dass es ein handschriftliches Dokument gebe, aus dem hervorgehen solle, dass Herr Bode entgegen seiner Aussage, er betreibe seit 2007 keinen Tierhandel mehr, sondern führe nur noch Tiertransporte durch, nach dem Zeitpunkt einen Tierhandel abgewickelt habe. Ob die Staatsanwaltschaft Berlin zuständig sei, müsse noch geprüft werden. Daniel Buchholz (SPD) fragt nach, warum die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Berlin in Frage stehe. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) antwortet, es werde geprüft, ob der Betrieb in Berlin angesiedelt sei oder anderswo. Die Fraktion der CDU verzichtet auf eine Frage. Vorsitzende Felicitas Kubala erklärt die Aktuelle Viertelstunde für beendet. Punkt 2 der Tagesordnung a) Antrag der Fraktion der SPD und der Linksfraktion 0267 Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin, der Problemabfallverordnung, der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Annahme bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) sowie der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin Drs 16/1773 b) Antrag der Fraktion der SPD und der Linksfraktion Jährlicher Bericht zur Verwendung der Nebenentgelte der Systembetreiber im Sinne der Verpackungsverordnung sowie zur Erfassung und Verwertung der Verpackungsabfälle Drs 16/1982 c) Antrag der Fraktion der FDP, der Fraktion der Grünen und der Fraktion der CDU Senat muss durch ein offenes und transparentes Vergabeverfahren ökologische Abfallberatung gewährleisten! Drs 16/ Siehe Wortprotokoll. Punkt 3 der Tagesordnung neu Antrag der Fraktion der Grünen Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine Drs 16/ Vorsitzende Felicitas Kubala teilt mit, dass die Ausschüsse Recht und WissForsch jeweils mehrheitlich empfohlen hätten, den Antrag abzulehnen. Den Ausschussmitgliedern seien die Stellungnahme des Senat vom 10. Juni 2008 und die Stellungnahme des Bundesverbands Menschen für Tierrechte am 21. August 2008 zugegangen. Claudia Hämmerling (Grüne) bedauert, dass zwei Ausschüsse den Antrag abgelehnt hätten. Die umfangreiche Stellungnahme des Bundesverbands für Tierrechte bzw. der Tierversuchsgegner e. V., die insbesondere

3 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 40 die rechtliche Situation untersuche, möge die Abgeordneten der Koalition überzeugen, das Thema erneut in ihren Fraktionen zu diskutieren. Da es kein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine auf Bundesebene gebe, was die beste Lösung sei, müsse dieses Recht auf Landesebene eingeführt werden, wie in Bremen erfolgreich eingeführt. Alle Befürchtungen, die der Berliner Senat in seiner Stellungnahme äußere, erfüllten sich in Bremen nicht. Es trete keine Klageflut ein oder keine Verzögerung von Verfahren. Die Verbände hätten gar nicht die finanziellen Möglichkeiten, ständig umfangreiche Klagen einzureichen. Auch im Naturschutzrecht gebe es ein Verbandsklagerecht, das sich bewährt habe. Da das Gesetz nur eine Feststellungsklage ermöglichen solle, die die gerichtliche Überprüfung behördlicher Maßnahmen ermögliche, verzögere dies laufende Verfahren nicht. Diese Möglichkeit sei als Kompromiss gewählt worden und bedrohe den Forschungsstandort Berlin nicht. Mit dem Verbandsklagerecht könne z. B. in Fällen von Animal Hoarding, eingegriffen werden, wenn der zuständige Bezirk nicht reagiere. In einem solchen Fall hätte das Gericht erwirken können, dass der Bezirk eingreifen müsse. Im Grundgesetz sei der Tierschutz als Staatsziel verankert, nun sei es notwendig, einen Ausgleich zwischen den Rechten der Tiernutzer und den Tieren, die sich nicht artikulieren könnten, zu schaffen. Sie bitte darum, den Antrag ihrer Fraktion eingehend zu prüfen und ihm zuzustimmen. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) bemerkt, für den Tierschutz sei eine bundeseinheitliche Regelung notwendig. Auf der Gesundheitsministerkonferenz vom Sommer 2008 sei eine derartige Initiative von Bremen jedoch nur von den Ländern Berlin und Rheinland-Pfalz unterstützt worden. Zu der beantragten Landesregelung habe der Senat differenziert Stellung genommen und habe es sich nicht leicht gemacht. Dagegen spreche, dass das Verbandsklagerecht über eine Feststellungsklage, die nur im Nachhinein und nur im Einzelfall anzuwenden sei, keine unmittelbare operative Wirkung habe. Andererseits sollte mit einer Landesregelung, wo eine Bundesregelung notwendig sei, nicht der föderalen Zersplitterung Vorschub geleistet werden. Sie Rednerin habe Sympathie für das Anliegen, halte den Weg aber für den falschen. Es sei darauf hinzuweisen, dass die Berliner Tierversuchskommission gegenüber der anderer Länder vorbildlich sei. Zum einen seien Tierethiker beteiligt, was es in anderen Kommissionen nicht gebe, zum anderen seien mehr Vertreter der Tierschutzorganisationen beteiligt als vorgeschrieben. Sie werde sich auf Bundesebene weiterhin für eine Mehrheit für eine einheitliche Bundesregelung einsetzen. Mirco Dragowski (FDP) teilt mit, dass die FDP den Grünen-Antrag ablehnen werde. Wenn man das Ziel Stärkung des Tierschutzes und die bessere Interessenvertretung für Tiere ins Auge fasse, müsse auch über einen Interessenausgleich zw. Wissenschaft, Forschung und Tierschutz in der Gesellschaft nachgedacht werden. Da die Abgeordnete Hämmerling im Ausschuss WissForsch die Notwendigkeit eines Gesetzes vor allem mit Tierversuchen begründet habe, verweise er wie die Senatorin auf die Berliner Tierversuchskommission, die eine gute und für andere Länder vorbildliche Arbeit leiste. Seien dem Tierschutzbeauftragten Beschwerden von Tierschutzvereinen oder -verbänden über die Arbeit der Berliner Tierschutzkommission bekannt? Würde das Verbandsklagerecht eingeführt, wäre auch die Arbeit der Tierschutzkommission, das A- gieren im Dialog, gefährdet. Wenn die Grünen immer wieder auf die Bremer Regelung hinwiesen, müsse betont werden, dass Bremen und Berlin in Wissenschaftsaktivitäten und Forschungsaktivitäten nicht vergleichbar seien. Die Feststellungsklage sei juristisch wenig tauglich für die Interessendurchsetzung des Tierschutzes. Dies hätten alle Fraktionen außer den Grünen im Rechtsausschuss ebenfalls festgestellt. Gegen das Argument, nur über das Verbandsklagerecht könnte Tierschutz betrieben und könnten Tierversuche eingeschränkt werden, sei einzuwenden, dass es Ersatzmethoden gebe, die noch nicht alle ausgeschöpft seien. Diese Ersatzmethoden müssten besser erforscht, verbessert und vermittelt werden. Erwogen werden sollte auch, ob das Trainingslabor für alternative Testverfahren an der FU Berlin mehr Ressourcen erhalten sollte. So leiste man dem Tierschutz einen größeren Dienst als mit einem symbolischen Verbandsklagerecht. Dr. Holger Thärichen (SPD) äußert, wie im Naturschutzrecht sei es durchaus sinnvoll, über ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine nachzudenken, weil Tiere nicht in der Lage seien, ihre Rechte einzuklagen. Dies könne jedoch sinnvoll nur auf Bundesebene geschehen. Wenn jedes Bundesland eigene Gesetze erlasse,

4 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 40 hätte dies Verdrängungseffekte, eine Zersplitterung der Rechtslage zur Folge. Der Vorstoß der Senatorin auf Bundesebene sei begrüßenswert und solle wiederholt werden. Seine Fraktion werde dies unterstützen. Mit dem Instrument der Feststellungsklage sei das angestrebte Ziel nicht zu erreichen. Dies sei auch in der Stellungnahme des Verbands Menschen für Tierrechte so dargestellt. Erst nach einer Handlung oder einem Experiment könne festgestellt werden, ob sie rechtmäßig gewesen seien oder nicht. Die Tiere seien dadurch nicht mehr zu retten. Ob eine Wirkung auf künftiges Verwaltungshandeln davon ausgehe, sei auch fraglich, weil jeder Fall anders sei und die Verwaltung durch Gerichtsentscheidungen nicht in künftigem Handeln gebunden sei. Auch bei dem genannten Fall von Animal Boarding könne sich die Verwaltung auf Ermessensausübung berufen; zwingendes behördliches Handeln durchzusetzen sei schwierig. Das Gesetz habe nur appellatorischen Charakter. Mario Czaja (CDU) erinnert daran, dass in der CDU-Fraktion nach umfänglicher Diskussion des Themas Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine in der letzten Legislaturperiode die Abstimmung dazu freigegeben worden sei, weil es unterschiedliche Auffassungen gebe. Die Haltung der CDU aus rechts- und wissenschaftspolitische Sicht seien bekannt. Seiner Auffassung nach seien die Tierrechte im Tierschutzgesetz bisher ausreichend gewürdigt. In Abwägung der Argumente werde die Mehrheit der CDU-Fraktion den Antrag ablehnen; im Plenum würden einige CDU-Abgeordnete dem Antrag zustimmen. Marion Platta (Linksfraktion) begrüßt, dass der Tierschutz 2002 ins Grundgesetz aufgenommen worden sei. Diese habe jedoch nicht dazu geführt, dass in den einzelnen Bundesländern mehr für Tiere getan werden könne. Wie bewerte die Tierschutzkommission die steigende Zahl der verbrauchten Tiere in Berlin? Wie wolle sie künftig darauf Einfluss nehmen, dass deren Zahl wieder zurückgehe? Bedauerlicherweise sei in dieser Legislaturperiode keine Anhörung zu dem Thema veranstaltet worden. Die Opposition habe dies auch nicht beantragt. Ein Gesetz über die Verbandsklage sei nicht nur in Bremen behandelt worden, sondern auch in Sachsen. Die Linke habe dem in beiden Ländern zugestimmt, auch wenn sie der Auffassung sei, dass eine Feststellungsklage nicht das wirkungsvollste Instrument sei. Hier in Berlin wolle sich die Linksfraktion dafür einsetzen, dass Alternativen zu Tierversuchen gefunden würden. Es müsse mehr in diese Forschung investiert werden, damit weniger Tierversuche gemacht werden müssten. Vorsitzende Felicitas Kubala stellt fest, dass die Linksfraktion eine Anhörung hätte beantragen können. Claudia Hämmerling (Grüne) macht darauf aufmerksam, dass Tierversuche Jahr für Jahr stark zunähmen. Wenn REACH, das neue europäische Chemikalienrecht, eingeführt werde, werde die Zahl noch mehr steigen, wenn es nicht gelinge, dass Stoffe, die bereits getestet seien, nicht noch einmal getestet werden müssten. Auch wenn die Tierversuchskommission gute Arbeit leiste, erreiche sie es nicht, die Tierversuche zu verringern. Das Verbandsklagerecht werde hier zwar keine Abhilfe schaffen, aber das im Grundgesetz Gewollte müsse schrittweise in anderen Gesetzen umgesetzt werden. Die Verbände müssten Stimme für die Tiere sein können. Die bisher vorhandene Gesetzeslücke müsse geschlossen werden. Das beantragte Landesgesetz sei nur ein Anfang. Wenn die Linke in zwei Bundesländern zugestimmt habe, gebe es auch in Berlin keinen Grund das Gesetz abzulehnen. Das Gesetz habe nicht nur appellatorischen Charakter: Wenn ein Gericht entschieden habe, richteten sich die Verwaltungen nach dem Spruch und wüssten, wo Handlungsbedarf sei. Wenn die anderen Fraktionen nun Alternativen zu Tierversuchen als die entscheidende Lösung sähen, dann erinnere sie an die letzte Legislaturperiode, in der ein Antrag der Grünen dazu abgelehnt worden sei. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) wendet ein, politisch aktiv für den Tierschutz einzutreten, heiße nicht, ausschließlich einem solchen Verbandsklagerecht zuzustimmen. Sie habe z. B. einen Tierschutzbeauftragten berufen und sei mit Hessen das einzige Bundesland mit einem solchen Beauftragten. Beidem Bestreben, Tierversuche zu verringern, müsse bedacht werden, dass es teilweise rechtlich vorgeschriebene Tierversuche gebe. Inzwischen habe es jedoch die tierversuchsfreie Forschung erreicht, dass es rechtliche Vorgaben gebe, wo man auf Tierversuche verzichten müsse. Dass die Zahl der Tierversuche gestiegen sei, habe zwei Gründe. Zum einen sei im Bundesrecht die Meldepflicht geändert worden, sodass mehr Tiere gemeldet werden müssten als bisher. Zum anderen habe sich Berlin als Forschungsstandort für Biotechnologie und Arzneimittelforschung stark entwickelt, was auch positiv sei. Dass deshalb mehr Tierversuche in Berlin gemacht würden, sei eine nicht erfreuliche Nebenerscheinung.

5 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 5 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 40 Bei einem Symposion im Herbst 2008 beim LAGeSo seien Alternativen zu Tierversuchen diskutiert worden. Es sei überlegt worden, ob und in welcher Weise Berlin eine Stiftungsprofessur einrichten könne, um das Zentrum an der FU aufzuwerten. Weiter sei über den Stand von Alternativmethoden diskutiert worden. Dabei sei deutlich geworden, dass es schon erhebliche Fortschritte bei den Ersatzmethoden gebe. Diese Alternativen rechtlich vorzuschreiben, sei jedoch kompliziert, weil der wissenschaftliche Nachweis geführt werden müsse und die internationale Anerkennung und Normierung auf EU-Ebene erforderlich sei. SenGesUmV werde weiterhin an dem langwierigen Problem mitarbeiten. Dr. Klaus Lüdcke (Landestierschutzbeauftragter) stellt fest, dass Tierschützer gegen Tierversuche, aber nicht weltfremd seien. An der Besetzung der Tierversuchskommission hätten die Tierschützer lange mitgearbeitet und akzeptierten die Arbeit der Kommission, über die ihm keine Beschwerden vorlägen. Die Kommission sei in ihrer Zusammensetzung und Arbeitsweise in Deutschland einmalig. Ihre gute Arbeit werde dazu führen, dass es bei einem auch von ihm unterstützten Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine keine Klageflut geben würde, da es bei erfolgreichem Arbeiten der Tierschutzkommission keine Möglichkeit für Tierschutzvereine gäbe, dagegen zu klagen. Auch Mitarbeiter der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder der Max-Planck-Gesellschaft hätten versichert, vor einer Klageflut bei Einführung der Verbandsklage keine Angst zu haben, weil die Tierversuchskommission in Berlin gute Arbeit leiste. Dies liege auch daran, dass sich die Verwaltungen, aber auch die FU intensiv Gedanken machten, wie Tierversuche zu vermeiden seien. Trotz der guten Arbeit in Berlin fehle eine Einbindung der Tierschützer und Tierversuchsgegner. Die Befürchtungen bei der Einführung des Verbandsklagerechts im Naturschutz hätten sich erwiesenermaßen nicht erfüllt, es habe z. B. keine Klageflut gegeben. In einigen Fällen hätten die Naturschutzverbände interveniert, auch Recht bekommen, worauf sich ein anderes Verwaltungshandeln ergeben habe. Diese Wirkung verspreche er sich auch von einem Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine. Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dem Plenum die Ablehnung des Antrags zu empfehlen. Punkt 4 der Tagesordnung alt 3 Antrag der Fraktion der CDU Tierschutz in Berlin Vernachlässigt, vergessen oder...? Drs 16/ Mario Czaja (CDU) erinnert daran, dass es bis zur Berufung eines Tierschutzbeauftragten einen umfangreichen Tierschutzbericht des Senats gegeben habe. Der Tierschutzbericht des Landestierschutzbeauftragten sei nicht ausreichend. Ein Bericht müsse vom Senat kommen, in dem die mittel- und langfristigen Ziele des Senats für den Tierschutz und wie er sie verwirklichen wolle dargestellt werden sollten. Das Berichtsdatum solle in 31. Dezember 2009 geändert werden. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) stellt richtig, dass der Tierschutzbericht nur bis 2002 existiert habe, nicht bis zur Berufung des Landestierschutzbeauftragten Das Abgeordnetenhaus habe 1995 beschlossen, dass es einen jährlichen Tierschutzbericht geben solle. Bei der systematischen Aufgabenkritik der Verwaltungen des Landes sei dieser Bericht entfallen. Mit der Berufung des Tierschutzbeauftragten und der Etablierung eines Tierschutzpreises und eines Tierschutztages, den Aufbau eines Forums Tierschutz werde dem Tierschutz in Berlin besser geholfen als mit einem Bericht. In einem jährlichen Bericht würden immer noch Daten wir die Entwicklung der Tierversuchszahlen dargestellt. Der ehrenamtlich tätige Landestierschutzbeauftragte sei nicht weisungsgebunden und unabhängig, habe sich aber zu einem solchen jährlichen Tätigkeitsbericht entschlossen. Damit seien die Informationen über die tierschutzpolitischen Aktivitäten in Berlin zugänglich. Mirco Dragowski (FDP) begrüßt es für seine Fraktion, dass Dr. Lüdcke auf eigene Initiative einen informativen Bericht vorlege. Damit sei jedoch nicht die Darstellung der mittel- und langfristigen Ziele des Senats für den Tierschutz in Berlin und den dafür vorgesehenen personellen und finanziellen Ressourcen abgedeckt. Wie wolle der Senat darüber z. B. auch die Stiftungsprofessur informieren? Müssten die Fraktionen, wenn

6 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 6 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 40 sie darüber Auskunft wollten, jedes Mal Kleine Anfragen stellen? Oder werde die Senatorin unaufgefordert berichten? Seine Fraktion werde dem CDU-Antrag zustimmen. Claudia Hämmerling (Grüne) bemerkt, ihre Fraktion werde den Antrag, der zwar noch einige Punkte auslasse, aber in die richtige Richtung gehe, unterstützen. In Berlin fehle seit 2002 die Datenbasis für die Tierschutzarbeit. Sollten Daten, wie die Zahl der sichergestellten Tiere oder die Zahl der Listenhunde oder exotischen Tiere in den Tierheimen, selbst beim Tierheim oder über eine Kleine Anfrage erfragt werden? Der Verwaltungsaufwand sei dann auch nicht geringer. Marion Platta (Linksfraktion) erwidert, es sei hilfreich, wenn man sich bei Verbänden und Vereinen Daten besorge, weil man dann Informationen und Meinungen austauschen könne und man eine Rückmeldung über die Arbeit des Parlaments erhalte. Bloßes Datenmaterial sei wenig hilfreich. Auch im Internet seien die Daten zu recherchieren. Auch beim LaGetSi seien Listen erhältlich, wenngleich sie nicht immer auf dem neuesten Stand seien. Diesen könne man in den Antworten auf Kleine Anfragen erhalten. Der von der CDU geforderte Bericht sei nicht nötig, weil genügend Datenmaterial auf andere Art und Weise zusammengetragen werden könne. Daniel Buchholz (SPD) erklärt, der Antrag der CDU sei zwar gut gemeint, aber viele Informationen seien seit den letzten fünf Jahren auch im Internet zu erhalten, weil sie viele Verwaltungen positiv weiterentwickelt hätten und Daten ins Netz stellten. Die Zahl der aktuellen Tierversuche sei dem Internet zu entnehmen. Wenn weitere Daten oder Aktualisierungen gewünscht seien, könnten dies die Senatorin und der Tierschutzbeauftragte als Anregung aufnehmen. Der beantragte Bericht aber wäre zu umfangreich, weil er einen nochmaligen Bericht des Landestierschutzbeauftragten fordere. Das tierschutzpolitische Programm des Senats darzustellen sei ebenfalls nicht nötig, da das Parlament die langfristigen Beschlüsse fasse. Die Haltung des Senats zu bestimmten Fragen sei klar, wie z. B. eben beim Antrag zum Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine dargestellt. Insgesamt sei Berlin in tierschutzpolitischer Hinsicht bundesweit sehr fortschrittlich. Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dem Plenum die Ablehnung des im Berichtstermin geänderten CDU-Antrags zu empfehlen. Punkt 5 der Tagesordnung alt 4 Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Verbindliche Regelungen für Fuhrunternehmen durch eine Berliner Kutschen-Verordnung (auf Antrag der Fraktion der SPD und der Linksfraktion) 0285 Daniel Buchholz (SPD) erinnert an seine Kleine Anfrage Drs 16/ über die rechtlichen Bedingungen für Kutschenfahrten vom 2. September Da es immer mehr Anbieter von Kutschfahrten in der Innenstadt gebe, müssten diese kritisch geprüft werden, damit der Schutz der Tiere und der beförderten Menschen gewährleistet sei. Die Antwort auf die Kleine Anfrage habe gezeigt, dass es kaum Regelungen gebe. Bisher benötige man nicht einmal einen Führerschein für Kutschfahrten. Seine Fraktion fordere verbindliche Regelungen, eine Kutschen-Verordnung für Kutschenunternehmen im Land Berlin. Wie weit sei der von den Tierärzten der Bezirke erarbeitete Leitlinienkatalog? Wie könnten Regelungen verbindlich umgesetzt werden? Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) stellt Konsens darin fest, dass Kutschenfahrten durch die Innenstadt einer Metropole so sein sollten, dass es für die Tiere angemessen sei und den Tierschutzbestimmungen entspreche. Deshalb sei seit Herbst 2008 eine Arbeitsgruppe der VetLeb der Bezirke eingesetzt worden. Wegen der Koordinierung der gesamtstädtischen Verfahrensweise aber habe die Federführung SenGesUmV. Der Entwurf der Leitlinien stehe kurz vor dem Abschluss. Spätestens bis zum Saisonstart Ostern lägen verbindliche Regelungen für Berlin vor. Die Leitlinien würden durch Rundschreiben allen Bezirken bekannt gemacht. Die Bezirke wendeten sie dann bei der Erteilung der Erlaubnisse nach 11 Tierschutzgesetz an.

7 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 7 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 40 Geregelt werden solle z. B. was für ein Geschirr verwendet werden solle bei wie vielen Sitzplätzen bei welchem Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Geregelt werden solle außerdem die Beschaffenheit des Rundum- Hufbeschlag, damit die Pferde nicht ausrutschten, die Betriebszeit und dass die Tiere Pausen haben sollten an einem Schattenplatz. Der Kutscher solle künftig einen Sachkundenachweis erbringen und ein Fahrabzeichen Deutsche Fahrabzeichen Klasse IV DFA IV haben müssen. Außerdem werde es Regelungen zur Kennzeichnung und Dokumentation geben. Die Bezirke, in denen Kutschen häufig anzutreffen seien, insbesondere die Innenstadtbezirke und die Außenbezirke, in denen Kutschbetriebe ansässig seien, hätten die Initiative ergriffen. SenGesUmV unterstütze die Initiative. Dass es keine Verordnung sein solle, sei sachgerecht, weil die Leitlinien den gleichen verbindlichen Charakter hätten und eine Abstimmung mit Brandenburg erlaubten, wenn Brandenburg die Regelungen übernehmen wolle. Davon sei auszugehen. Damit wäre ein einheitliches Verwaltungshandeln in Berlin und Brandenburg gewährleistet. Wenn man Erfahrungen mit den Leitlinien gemacht habe, könne man entscheiden, ob sie sich bewährt hätten. Claudia Hämmerling (Grüne) weist darauf hin, dass nicht nur eine Tierschutzregelung gefordert sei, sondern auch eine sicherheitspolitische Regelung notwendig sei, da Kutschen im Innenstadtverkehr und mit ihnen die Kutscheninsassen und die anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet seien. Es müsse überlegt werden, wie herausgefunden werden könne, ob die Pferde straßenverkehrstauglich seien. Mirco Dragowski (FDP) bittet SenGesUmV, mit den betroffenen Bezirken zusammen sicherzustellen, wie man die Umsetzung der Leitlinien sicherstellen könne. Die VetLeb der Bezirke seien jetzt schon überlastet. Hier möge SenGesUmV mit den Bezirken Gespräche führen. Mario Czaja (CDU) fragt ebenfalls, wie SenGesUmV mit den Bezirken die Koordination gewährleisten könne. Es müsse sichergestellt werden, dass die Innenstadtbezirke die Genehmigungen erteilten, wenn die Kutschen dort eingesetzt würden. Gebe es eine Abstimmung mit SenStadt, um Sammel- oder Trinkstellen zu organisieren und zu finanzieren zu können? Welche Stelle werde die nötigen Investitionsmittel aufbringen? Daniel Buchholz (SPD) möchte wissen, ob es bereits Gespräche gegeben habe, welche Schattenplätze für Ruhepausen für die Kutschenpferde genutzt werden könnten. Seien Leitlinien, auch wenn sie von Brandenburg leicht übernommen werden könnten, dauerhaft verbindlich z. B. für Kutschenbetreiber aus anderen Bundesländern? Bestünden mit Leitlinien auch ausreichend Durchgriffsrechte? Könnten die VetLeb vor Ort einschreiten? Werde in den Leitlinien eine Kennzeichnungspflicht festgelegt, sodass Kutschenbetreiber aus anderen Bundesländern in Berlin ihre Kutschen kennzeichnen müssten? Die gleiche Frage stelle sich beim Sachkundenachweis. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) erklärt, dass das Deutsche Fahrabzeichen von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung verliehen werde. Es besage, dass der Fahrer Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Gespanns habe. Zusätzlich müssten die Kutscher über eine Fahrerlaubnis gemäß 6 Fahrerlaubnisverordnung verfügen, die zum Führen von vierrädrigen Kraftfahrzeugen berechtige. Zudem solle ein sachkundiger Beifahrer an Bord sein. Damit werde für die Verkehrssicherheit Sorge getragen. Die Erlaubnisse für den Betrieb der Kutschen erteilten die bezirklichen VetLeb. Es sei rechtlich klargestellt, dass Auflagen im Weg der Erlaubnisse erteilt werden dürften. Solcherart seien die Leitlinien, damit seien sie verbindlich. Erlaubnisse würden für eine bestimmte Betriebsstätte erteilt. Ein Betrieb aus einem anderen Bundesland müsste in seiner Heimat einen Antrag stellen, doch dieses rechtliche Problem gäbe es bei einer Verordnung ebenso. Die meisten Kutschbetriebe, deren Kutschen in Berlin bewegt würden, seien ohnehin in Berlin und Brandenburg ansässig. Deshalb würden die Erlaubnisse, die hier erteilt würden, Tierschutz und Verkehrssicherheit besser als bisher sichern. Die Erlaubnisse seien befristet zu erteilen. Wer beim Verstoß gegen Auflagen auffällig werde, riskiere weitere Erlaubnisse. Die Erlaubnisse seien bei den Fahrten mitzuführen und auf Verlangen dem Veterinäramt oder der für Verkehrsüberwachung zuständigen Ordnungsbehörde zu zeigen. Es gebe also gute Kontrollmöglichkeiten. In dem Rundschreiben würden einheitliche Vorgaben für die Erlaubnis gemacht, damit ein berlineinheitliches Vorgehen gesichert sei, unabhängig von Betriebsstätte und Fahrstrecke der Kutschen. Wo es über-

8 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 8 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 40 dachte schattige Standplätze mit naturbelassenem Boden und Anbindemöglichkeiten gebe, müssten Bezirke und Tierschutzbeauftragter gemeinsam herausfinden. Dies sei keine einfache Aufgabe. Mario Czaja (CDU) fragt nach, ob es zutreffe, dass im Rahmen der Verordnung auf die speziellen Bedingungen einer Großstadt Rücksicht genommen würden und gewährleistet sei, dass in anderen Ländern genehmigte Fahrten nicht automatisch in Berlin gemacht werden könnten, sondern ein Kutscher die besonderen Auflage für eine Großstadt erfüllen müsse. Treffe es zu, dass ein Kutscher, der seinen Betrieb in Niedersachsen angemeldet habe, in Berlin tätig sein könne, ohne die Berliner Auflagen erfüllen zu müssen? Daniel Buchholz (SPD) entgegnet, die Leitlinien sollten so bald als möglich umgesetzt werden. Es sei ein Fortschritt, wenn es einheitliche Regelungen für Berlin und wohl auch für Brandenburg geben werde. Die Erfahrungen damit werde seine Fraktion kritisch begleiten. Vorsitzende Felicitas Kubala erklärt die Besprechung für erledigt. Punkt 6 der Tagesordnung alt 5 Antrag der Fraktion der Grünen Tierschutzgerechte Regulierung der Stadttauben Drs 16/ Vorsitzende Felicitas Kubala weist darauf hin, dass dazu eine schriftliche Stellungnahme des Bundesverbands Menschen für Tierrechte an alle Ausschussmitglieder verteilt worden sei. Claudia Hämmerling (Grüne) erläutert, dass das Konzept zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenpopulation bereits in 50 bundesdeutschen Städten erfolgreich umgesetzt werde. Statt der Vergrämungsmaßnahmen Netze, Stahlseile, Spikes usw., die teuer, aber wirkungslos seien, die Gebäude schädigten, unhygienisch seien und die Tauben verletzten, oder Plänen zur Vergiftung der Tauben oder Geburtenkontrolle über nicht zugelassene Medikamente, sollten in der gesamten Stadt Nistplätze für Tauben geschaffen werden, die von Tierschützern betreut würden. Die Tauben sollten gefüttert und ihre Geburten über Eierentnahme kontrolliert werden. Wegen der Finanzierung sollten diejenigen gewonnen werden, die bisher viel Geld für Vergrämungs- und Reinigungsmaßnahmen ausgäben z. B. die DB AG und die Hauseigentümer. Von diesem Projekt profitierten alle: Die Taubenpopulation werde kleiner, die Tiere seien gesund und kein Risiko mehr, die Gebäude seien sauber. Der Berichtstermin solle in 30. September 2009 geändert werden. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) bemerkt, das Anliegen sei klar und werde wohl von allen geteilt: eine unerwünschte Vermehrung von Tauben zu verhindern und damit Gesundheitsgefahren und Verunreinigung von Gebäuden usw. abzuwenden. Der Antrag sei jedoch in dieser Form nicht umzusetzen, weil es sich um eine klassische kommunale Aufgabe handele, die die Bezirke wahrnähmen. Es sei nicht sinnvoll, dass der Senat dafür Konzepte erstelle. Der Landestierschutzbeauftragte unternehme in dieser Sache bereits einiges. Dr. Klaus Lüdcke (Landestierschutzbeauftragter) berichtet, dass das von den Grünen vorgestellte Konzept in vielen Kommunen funktioniere, weshalb Berlin nicht zögern sollte, es umzusetzen. Da dies jedoch eine bezirkliche Aufgabe sei, habe er bereits mit etlichen Bezirken darüber gesprochen. Sie lehnten dies nicht generell ab, hätten aber Probleme mit der Umsetzung. Sinnvoll sei es, ein Konzept zu stellen, um den Bezirken zu helfen etwa über eine Public-Private Partnership. Die Deutsche Bahn sei ebenfalls angesprochen und habe ein großes Interesse an der Lösung des Taubenproblems, auch an der S-Bahn z. B. am Südring, wo die Bahnhöfe äußerst taubenfreundlich gebaut worden seien. Wenn ein Konzept vorhanden sei, müsse es den Bezirken vermittelt werden und diese müssten geeignete Orte zur Verfügung stellen. Dann müsse man Tierschützer in ausreichender Zahl zur Umsetzung gewinnen. Hier müssten sicherheitstechnische Probleme gelöst werden, wenn Tierschützer in öffentlichen Gebäuden oder auf dem Bahngelände arbeiten könnten. Die Gespräche seien jedoch aufgenommen worden. Ende 2008 sei das Forum Tierschutz Berlin gegründet wor-

9 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 9 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 40 den. Dort bespreche man in der Märzsitzung das Konzept; Bezirke und VetLeb seien eingeladen. Berlin sei auf einem guten Weg, das Konzept umzusetzen. Daniel Buchholz (SPD) stellt fest, dass das in anderen Städten bewährte Konzept anerkannt sei und von der Senatorin und der Koalition positiv beurteilt werde. Die Zahl der Stadttauben müsse tierschutzgerecht reguliert werden. Da der Tierschutzbeauftragte mit der Bahn und diversen Bezirken bereits im Gespräch sei, sei der Antrag der Grünen erledigt. Es sei sinnvoll, wenn alle Parteien das Konzept auch in den Bezirken unterstützten. Claudia Hämmerling (Grüne) entgegnet, es sei zu ungewiss, die Umsetzung des Konzepts dem guten Willen der Parteien in den Bezirken zu überlassen. Das Konzept müsse flächendeckend und einheitlich umgesetzt werden. Hier müsse der Senat koordinierend und steuernd eingreifen und ein einheitliches Vorgehen aller Bezirke sichern. Mario Czaja (CDU) macht darauf aufmerksam, dass es bereits ein Projekt gebe, das das Konzept umsetze. Es sei entstanden aus einem Projekt der AG Stadttauben beim Tierschutzverein und von SenStadt nicht von einem Bezirk bis zum 31. Dezember 2009 genehmigt worden. Es sei kontraproduktiv, wenn der Abgeordnete Buchholz fordere, dass sich jeder Bezirk des Problems eigenständig annehmen solle, wo ein gesamtstädtisches Vorgehen dringend erforderlich sei. Die Ausnahmegenehmigung von SenStadt belege dies. Der Senat möge sich untereinander besser abstimmen. Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dem Plenum die Ablehnung des im Berichtstermin geänderten Antrags der Fraktion der Grünen zu empfehlen. Punkt 7 der Tagesordnung alt 6 Mitteilung zur Kenntnisnahme Verbot der gewerblichen und nicht gewerblichen Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten Schlussbericht Drs 16/1475 (auf Antrag der Fraktion der SPD) 0232 Daniel Buchholz (SPD) stellt fest, dass der Senat dem Beschluss des Abgeordnetenhauses laut Stellungnahme nicht ganz gefolgt sei. Gebe es seit dem Beschluss neue Erkenntnisse oder kritische Vorfälle? Seien aus Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen Probleme mit gefährlichen Tieren gemeldet worden? Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) weist darauf hin, dass der Senat in seiner Stellungnahme begründet habe, warum er dem Beschluss des Abgeordnetenhauses nicht direkt gefolgt sei, sondern in anderer Weise das Anliegen des Parlaments umzusetzen gedenke. Der Senat habe die Ausschusssitzung abgewartet, um zu erfahren, ob die Änderung der Verordnung, wie sie in der Stellungnahme dargestellt sei, weiter bearbeitet werden könne. Mario Czaja (CDU) erinnert daran, dass die CDU ursprünglich einen Antrag eingebracht habe, der nach der Stellungnahme des Senats beschlussfähig gewesen wäre. Doch dann habe die Koalition einen Änderungsantrag eingebracht, dem seine Fraktion nach Diskussion zugestimmt habe. Nun aber teile der Senat mit, dass er der Intention dieses Änderungsantrags nicht folgen könne. Warum habe die Koalition nicht vorab mit dem Senat gesprochen, wenn in den Absichten Einigkeit bestehe? Warum sei dem CDU-Antrag nicht zugestimmt worden? Claudia Hämmerling (Grüne) bemerkt, es sei bedenklich, dass allein im Jahr 2007 bei der Giftnotrufzentrale 70 Notrufe wegen Verletzungen durch Schlangen, Skorpion oder Fischen eingegangen seien. Es seien doppelt so viele wie im Jahr 2004 gewesen. Zu 30 Prozent seien Kinder betroffen gewesen. Bedenklich stimmen müsste auch, dass allein im Jahr 2004 bundesweit exotische Tiere verkauft worden seien; doppelt so viel wie 1999, und der Trend sei steigend. Umgerechnet seien dies in einem Jahr ca Ex-

10 Abgeordnetenhaus von Berlin 16. Wahlperiode Seite 10 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / Februar 2009 emplare gefährlicher wildlebender Arten in Berlin. Gemeldet worden seien 400 im Jahr Dass eine große Zahl der exotischen Tieren illegal gehalten würden, sei wahrscheinlich. Ein Verbot der Haltung dieser Tiere in Mietshäusern sei wirkungslos, wenn sie nicht gemeldet würden. Es zeige sich, dass bei der Haltung exotischer Tiere ein großes Informations- und Vollzugsdefizit bestehe habe es fast so viele Beanstandungen wie gemeldete Exotenhalter gegeben. Dies lasse vermuten, dass die Haltung nicht gemeldeter Tiere noch gefährlicher sei. Mit einer einfachen Regelung, dass die Daten der Käufer gefährliche Tiere wildlebender Arten, die bisher schon drei Jahre aufbewahrt werden müssten, den zuständigen Stellen in Berlin gemeldet werden müssten, sei leicht Abhilfe zu schaffen. Dann könne der Senat auch Einfluss nehmen, wie die Tiere gehalten würden. Daniel Buchholz (SPD) kritisiert, dass seine Vorrednerin über einen Antrag spreche, den die Grünen wohl stellen wollten, der aber dem Ausschuss noch nicht bekannt sei. Der ursprüngliche CDU-Antrag habe gefordert, dass die Hausgemeinschaft mehrheitlich beschließe, ob ein solches gefährliches Tier im Haus gehalten werden dürfe, was nicht umsetzbar sei. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) stellt klar, dass Giftnotrufe bundesweit gezählt würden, also nicht in Beziehung zu setzen seien zu den in Berlin gehaltenen gefährlichen Tieren. Viele Anrufe dort hätten zudem nichts mit giftigen Tieren zu tun. Nach einer Berliner Verordnung müsse der Handel die Daten der Käufer von gefährlichen Tieren festhalten. Die Anregung der Abgeordneten Hämmerling, die Aufbewahrungsfrist der Daten zu verlängern, nehme sie gerne auf. SenGesUmV werde prüfen, in welchem Umfang eine Verlängerung der Frist sinnvoll sei. Das private Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten sei generell verboten. Die Verordnung sei dafür da, dass das illegale Halten solcher Tiere in Berlin so weit wie möglich unterbunden werde. Keine Verordnung aber könne kriminelle Aktivitäten verhindern. Sinnvoll sei es jedoch, die vorhandenen Verordnungen zu verbessern, dass Vollzugsmängel behoben würden. Deshalb habe der SenGesUmV ausgeführt, warum die Intention des Parlamentsbeschlusses nicht sinnvoll sei, was nicht bedeute, dass der SenGesUmV die Intention des CDU-Antrags als sinnvoller eingeschätzt habe. SenGesUmV habe einen praktikablen Vorschlag gemacht, auf dem aufbauend eine geänderte Verordnung vorlegen. Vorsitzende Felicitas Kubala erklärt die Besprechung für erledigt. Punkt 8 der Tagesordnung alt 7 Eingabe von Herrn Dr. W. K. wegen 1. Maßnahmen gegen Tauben- und Rattenplage (Krefelder Str./Alt-Moabit) 2. Taubenfütterungsverbot Pet.-Nr. 1831/16 (Berichterstattung: CDU) 0235 Siehe nichtöffentliche Anlage zum Inhaltsprotokoll. Punkt 9 der Tagesordnung alt 8 Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll. * * * * *

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