Behindertenpolitische Themen vor Ort umsetzen was bedeutet die UN-BRK für die Arbeit von Behindertenbeiräten? Carl-Wilhelm Rößler

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1 Behindertenpolitische Themen vor Ort umsetzen was bedeutet die UN-BRK für die Arbeit von Behindertenbeiräten? Carl-Wilhelm Rößler

2 Überblick 1. Anlass und Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention 2. UN-BRK als Menschenrechtscharta 3. Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK 4. Einzug in das deutsche Recht 5. Einzelne Bestimmungen der Konvention 6. Einzug in das deutsche Recht II 7. Auswirkungen auf die politische Partizipation 8. Fazit und Ausblick 2

3 Anlass und Ziele der UN-BRK Menschen mit Behinderung partizipieren nur in deutlich geringerem Maße an gesellschaftlichen Entwicklungen Teilweise gelingt dies überhaupt nicht Ausgrenzung in vielerlei Hinsicht Räumliche Ausgrenzung durch Unterbringung in separaten Einrichtungen Fehlende Entwicklungsmöglichkeiten Fehlende Mitbestimmungsmöglichkeiten 3

4 Anlass und Ziele der UN-BRK Allgemeine Menschenrechte gelten selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderung Genuss dieser Menschenrechte ist für diese Personengruppe jedoch oftmals nur eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich Notwendigkeit einer Konvention, um Menschen unabhängig von einer Behinderung die Möglichkeit zu geben, die Menschenrechte und die damit verbundenen Freiheiten zu genießen und zu nutzen 4

5 Anlass und Ziele der UN-BRK Art. 1 S. 1: Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. 5

6 Anlass und Ziele der UN-BRK Dreifache Verpflichtung der Vertragsstaaten Respektierung der Menschenrechte Schutz der Menschenrechte Ergreifung von Vorkehrungen zur Realisierung der Menschenrechte Duty to respect to protect to fulfill 6

7 UN-BRK als Menschenrechtscharta BRK versteht sich als Brücke, um auch Menschen mit Behinderung den vollen Genuss der Menschenrechte zu ermöglichen Konvention versteht sich als Menschenrechtscharta Sie versteht sich nicht als Sozialcharta 7

8 UN-BRK als Menschenrechtscharta Warum ist das Selbstverständnis als Menschenrechtscharta derart bedeutsam in Abgrenzung zu einer Sozialcharta? 8

9 UN-BRK als Menschenrechtscharta Unterscheidung ist wichtig aus verschiedenen Gründen: Sozialrechte sind abhängig von aktuellen politischen Rahmenbedingungen, Sie sind abhängig von der jeweiligen Kassenlage, Sie sind abhängig von der aktuellen gesellschaftlichen Wahrnehmung 9

10 UN-BRK als Menschenrechtscharta Menschenrechte sind hingegen unveräußerbar Sie stehen prinzipiell unter keinem Finanzierungsvorbehalt Berufung auf die Menschenrechte ist Ausdruck der Forderung nach Menschenwürde und gleichberechtigte Partizipation Berufung auf soziale Rechte wird hingegen oftmals als Erniedrigung und Demütigung empfunden, insbesondere dann, wenn derartige Leistungen aus der Sozialhilfe erbracht werden Selbstverständnis der Konvention als Menschenrechtscharta gibt Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, Teilhabeleistungen einzufordern, ohne sich gesellschaftlich abgewertet zu fühlen 10

11 UN-BRK als Menschenrechtscharta UN-Konvention schafft keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderung Sie versucht lediglich, Menschen mit Behinderung den gleichberechtigten Zugang zu den Menschenrechten zu ermöglichen 11

12 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Behinderungsbegriff Konvention enthält keine explizite Definition von Behinderung Definition geschieht über das Ziel der Konvention Vollständige, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft aller Menschen, ohne dass hierbei eine längerfristige körperliche, seelische, geistige oder sonstige Beeinträchtigung einen Unterschied machen darf 12

13 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Behinderungsbegriff Prämbel Erkenntnis, dass das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt und das Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigung und einstellungs- und umfeldbedingten Barrieren entsteht; diese Barrieren hindern sie an der vollen und wirksamen Teilhabe auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen 13

14 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Behinderungsbegriff Behinderung ist kein individuelles Leid, sondern entsteht erst durch eine Wechselwirkung zwischen der individuellen Beeinträchtigung und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Behinderung nicht ausschließlich ein individuelles Problem Sie kann somit nicht dem einzelnen Menschen als persönlicher Schicksalsschlag zugerechnet werden Dies würde lediglich Fürsorgetendenzen auslösen 14

15 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Behinderungsbegriff Paradigmenwechsel durch die UN-Konvention Abkehr vom Defizitansatz Hinwendung zu einem menschenrechtlichen Modell als positives Leitbild für gesellschaftliche Entwicklungen der Zukunft subjektorientierter, insbesondere an den individuellen Rechten ausgerichteter Umgang mit Behinderung Menschen mit Behinderung sind in allen Lebenslagen als Rechtssubjekte zu begreifen und zu behandeln 15

16 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Veränderte Wahrnehmung von (Menschen mit) Behinderung Wie wird das Thema Behinderung in der Gesellschaft wahrgenommen? Wie werden behinderte Menschen in der Gesellschaft wahrgenommen? 16

17 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Menschen mit Behinderung werden oftmals als Kostenfaktor beschrieben und wahrgenommen,... nicht mit ihren Potenzialen und Beiträgen für die Gesellschaft wahrgenommen,... auf Defizite und Bedarfe reduziert. 17

18 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Behinderungsbegriff Anerkannt wird der wertvolle Beitrag, den Menschen mit Behinderungen zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt ihrer Gemeinschaften leisten und leisten können Menschen mit Behinderung sind nicht als Belastung für die Gesellschaft sondern als deren gleichberechtigter Bestandteil zu sehen, der ebenfalls wichtige Beiträge für das gesellschaftliche Zusammenleben leistet 18

19 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Behinderungsbegriff Recht auf selbstbestimmte Lebensführung in allen Lebensbereichen Beinhaltet auch das Recht, Besserungsbemühungen zu unterlassen Abgrenzung vom früher vorherrschenden medizinischen Modell 19

20 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Veränderte Wahrnehmung von (Menschen mit) Behinderung Diversity-Ansatz: Behinderung wird nicht mehr als von vornherein negativ gesehen, sondern als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft ausdrücklich bejaht Behinderung wird als Quelle möglicher kultureller Bereicherung wertgeschätzt Behinderung ist kein Mangel und kein Makel 20

21 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Gleichberechtigter Zugang zu den Menschenrechten Jeder Mensch ohne jeglichen Unterschied hat Anspruch auf Schutz und Gewährleistung seiner Menschenrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den internationalen Menschenrechtspakten Gleichberechtigter Zugang zu den Menschenrechten für alle Menschen unabhängig von einer Behinderung 21

22 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Allgemeingültigkeit der Menschenrechte es wird bekräftigt, dass alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind, Menschen mit Behinderung muss der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung garantiert werden Menschenrechte stehen nicht zur Disposition 22

23 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Weit reichender Diskriminierungsschutz Jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung stellt eine Verletzung der Würde und des Wertes dar, die jedem Menschen innewohnen Betonung der gravierenden Auswirkungen einer Diskriminierung aufgrund von Behinderung 23

24 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Weit reichender Diskriminierungsschutz Direkte Diskriminierung Durch entsprechende Gesetzgebung oder Diskriminierung aufgrund faktischer Auswirkungen (Ausschluss einer inklusiven Beschulung aufgrund Behinderung) Indirekte Diskriminierung Wenn sich eine Regelung für Menschen mit und ohne Behinderung unterschiedlich auswirkt 24

25 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Weit reichender Diskriminierungsschutz Diskriminierung aufgrund Behinderung kann auch vorliegen, wenn beispielsweise die Mutter eines Kindes mit Behinderung einen beruflichen Aufstieg verweigert bekommt mit dem Argument, sie habe voraussichtlich mehr Fehlzeiten, um gegebenenfalls für Kind sorgen zu können Diskriminierungsschutz steht unter einem gewissen Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit 25

26 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Weit reichender Diskriminierungsschutz Diskriminierung aufgrund Behinderung kann auch vorliegen, wenn die Vertragsstaaten es unterlassen, angemessene Vorkehrungen zur Erreichung der Ziele der UN-BRK zu ergreifen Hieraus resultiert eine aktive Leistungspflicht des Staates selbst, eine Unterlassung stellt eine Diskriminierung und damit einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar 26

27 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Gesellschaftsmodell der Inklusion Was bedeutet Inklusion? Worin unterscheidet sich Inklusion von Integration? 27

28 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Gesellschaftsmodell der Inklusion UN-BRK geht vom Modell einer inklusiven Gesellschaft aus Schaffung von Rahmenbedingungen, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen partizipieren und Menschenrechte sowie Grundfreiheiten genießen können Keine Gesellschaft, der sich Menschen mit Behinderung einseitig anpassen müssen 28

29 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Gesellschaftsmodell der Inklusion Inklusion fördert die gesellschaftliche Präsenz von Menschen mit Behinderung Möglichkeiten der Begegnung Lerneffekt für Menschen ohne Behinderung und umgekehrt 29

30 Wesentliche Leitgedanken der UN-BRK Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) Allgemeines Grundprinzip und Bestandteil zahlreicher Einzelrechte Bezieht sich sowohl auf physische Zugänglichkeit als auch auf elektronische Eng verwandt mit Barrierefreiheit 30

31 Einzug in das deutsche Recht Ratifizierungsprozess UN-BRK wird nur in den Staaten wirksam, die diese Konvention ratifiziert haben In Teilbereichen können auch Vorbehalte geltend gemacht werden Entscheidende Frage war daher, ob die Bundesrepublik die UN-BRK möglichst ohne Vorbehalte ratifizieren würde 31

32 Einzug in das deutsche Recht Bundesrepublik hat die UN-Konvention ohne Vorbehalte ratifiziert Freuen Sie sich nicht zu früh Problemfelder Probleme bei der Übersetzung Denkschrift Einschätzung des Umsetzungsstandes 32

33 Einzug in das deutsche Recht Probleme bei der Übersetzung Hintergrund: Deutsch ist keine offizielle Sprache der UN Konventionstext muss vor der Einbeziehung in die deutsche Rechtsordnung in die deutsche Sprache übersetzt werden Bundesregierung hat eigene Übersetzung der UN-BRK angefertigt wesentliche Begrifflichkeiten der UN-BRK werden unzutreffend übersetzt und somit in ihrer Bedeutung aufgeweicht 33

34 Einzug in das deutsche Recht Beispiele: Abweichungen der bundesdeutschen Übersetzung von Originalwortlaut barrierefrei im Originaltext wird zu leicht zugänglich Selbstbestimmung wird zu Unabhängigkeit Assistenz wird zu Hilfe Inklusion wird zu Integration 34

35 Einzug in das deutsche Recht Zugrundelegung der offiziellen Übersetzung würde wesentliche Inhalte der UN-Konvention untergraben Barrierefreiheit bedeutet Nutzbarkeit in der gleichen Art und Weise wie Menschen ohne Behinderung, möglichst ohne fremde Hilfe und ohne Verweis auf Sonderwege (universal design) Zugänglichkeit bedeutet irgendwie reinkommen, ggf. Über Hintereingänge Nur mit fremder Hilfe 35

36 Einzug in das deutsche Recht Selbstbestimmung bedeutet nicht, dass man unabhängig von fremder Hilfe ist Unabhängigkeit ist eine unzutreffende Übersetzung Assistenz beinhaltet zahlreiche eigene Kompetenzen des Menschen mit Behinderung, während Hilfe lediglich final auf eine konkrete Hilfestellung gerichtet ist 36

37 Einzug in das deutsche Recht Inklusion ist geradezu das Gegenteil von Integration (insbesondere im Bereich Bildung) 37

38 Einzug in das deutsche Recht Umgang mit der Übersetzungsproblematik: Art. 50 der UN-BRK schreibt vor, dass der Wortlaut im Original als maßgeblich anzusehen ist modifizierte Übersetzung der Bundesregierung ist nicht relevant Schattenübersetzung des Netzwerks Art. 3 orientiert sich streng am Originalwortlaut und ist daher vorzuziehen, auch wenn die Originalfassung, die nicht in deutscher Sprache vorliegt, maßgeblich bleibt 38

39 Einzug in das deutsche Recht Denkschrift zum Transformationsgesetz Ratifizierung ohne Vorbehalte Denkschrift in der Gesetzesbegründung Ausführungen zur Frage, inwieweit die Vorgaben der UN- Konvention in Deutschland bereits umgesetzt sind Ergebnis dieser Denkschrift: Abgesehen von der obligatorischen Stelle zur Überwachung der Umsetzung ist mit keinen finanziellen Belastungen für die öffentliche Hand zu rechnen 39

40 Einzug in das deutsche Recht Denkschrift zum Transformationsgesetz Ausführungen der Bundesregierung zu den einzelnen Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention lassen teilweise jeden inhaltlichen Zusammenhang mit der zu kommentierenden Regelung vermissen 40

41 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 8: Bewusstseinsbildung Verpflichtung der Vertragsstaaten, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in der Gesellschaft das Bewusstsein für Menschen mit Behinderung zu schaffen und ihre Würde zu fördern Abbau von Klischees, Vorurteilen und schädlichen Praktiken Förderung des Bewusstseins für Fähigkeiten und geleistete gesellschaftliche Beiträge von Menschen mit Behinderung 41

42 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 8: Bewusstseinsbildung Kampagnen zur Förderung der Aufgeschlossenheit der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderung und ihren Rechten und Belangen Förderung der positiven Wahrnehmung Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung insbesondere in den Bereichen Massenmedien Bildung 42

43 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 8: Bewusstseinsbildung Bundesrepublik muss hierbei bei sich selbst anfangen Gestaltung und Weiterentwicklung der Behindertenpolitik dominiert von finanziellen Erwägungen Reduzierung von Menschen mit Behinderung auf Fallzahlen und Fallkosten beide Parameter gemeinsam sind nicht ausreichend, um die Situation, Persönlichkeit, Potenziale und Ressourcen von Menschen mit Behinderung in ihrer Gesamtheit ausreichend zu beschreiben und zu würdigen 43

44 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 8: Bewusstseinsbildung Ressortspezifische Betrachtung ist kontraproduktiv Fixierung auf den eigenen Leistungsbereich versperrt den Blick auf Gesamtbilanz Problemstellung mit zeitlicher Komponente und sachlicher Komponente Ergebnis: Verzerrte Wahrnehmung der Gesamtkosten der Teilhabesicherung im Einzelfall Ineffizienz bestehender Leistungssysteme 44

45 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 8: Bewusstseinsbildung Lösungsansatz: Veränderung der politischen Wahrnehmung dergestalt, dass Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation nur deshalb notwendig sind und erbracht werden, weil eine schwere Behinderung vorliegt Gesamtkodifikation aller Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe in einem einheitlichen Bundesgesetz, um einen strikt personenzentrierten Ansatz zu ermöglichen und die durch Teilhabeleistungen ermöglichten eigenen Leistungen und Beiträge von Menschen mit Behinderung adäquat zu würdigen 45

46 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 9: Barrierefreiheit Verpflichtung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen Zugang zur physischen Umfeld, Transportmitteln, Information und Kommunikation sowie anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, zu gewährleisten 46

47 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 9: Barrierefreiheit Erreichbarkeit und Nutzbarkeit in der allgemein Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe universelles Design Bundesregierung verweist auf Verhältnismäßigkeit Kriterien für Verhältnismäßigkeitsprüfung sind unscharf Gefahr der Aufweichung des Gebots der Barrierefreiheit 47

48 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 9: Barrierefreiheit Verschiedenheit von Behinderung oft nur unzureichend berücksichtigt Menschen mit Mobilitätseinschränkungen benötigen z.b. Rampen, Aufzüge, Behindertentoilette usw. Menschen mit Sehbehinderung benötigen z.b. kontrastreiche Gestaltung der Umgebung blinde Menschen benötigen z.b. auf dem Boden spürbare Kanten oder Leitsysteme 48

49 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 9: Barrierefreiheit Problem: Barrierefreiheit für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Angst oder Antriebsschwäche kann hier eine Barriere darstellen psychische Beeinträchtigung wird durch Außenstehende oft nicht wahrgenommen Anerkennung derartiger Behinderungsbilder häufig schwierig 49

50 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 12: Gleiche Anerkennung vor dem Recht Art. 12 Abs. 1: Anspruch darauf, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden Art. 12 Abs. 2: Menschen mit Behinderung genießen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen die Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit Verpflichtung der Vertragsstaaten, Unterstützungsstrukturen zu schaffen, die bei der Ausübung der Rechtsfähigkeit bzw. Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigt werden 50

51 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 12: Gleiche Anerkennung vor dem Recht UN-BRK unterstellt, dass alle Menschen, mit oder ohne Behinderung, rechtlich handlungsfähig und somit auch geschäftsfähig, aber auch deliktsfähig sind 51

52 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 12: Gleiche Anerkennung vor dem Recht Handlungsfähigkeit: Setzt voraus, dass man wirksame Willenserklärungen abgeben kann, um rechtliche Verpflichtungen einzugehen oder Ansprüche zu erwerben Geschäftsfähigkeit in diesem Sinne kann gemäß 104 BGB abgesprochen werden dies ist mit Art. 12 nicht vereinbar 52

53 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 12: Gleiche Anerkennung vor dem Recht Gesetzgeber verlangt derzeit noch für Zuerkennung der Handlungsfähigkeit, dass man selbst die notwendige Einsichtsfähigkeit hat, um die Bedeutung seines Verhaltens zu beurteilen und nach dieser Einsicht zu handeln Art. 12 der Konvention sieht Unterstützungsleistungen vor, um diese Einsichtsfähigkeit praktizieren zu können Verbot von Entmündigung oder Geschäftsunfähigkeit keine ersetzenden Vertreter Betreuung beruht gerade auf diesem Prinzip 53

54 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 12: Gleiche Anerkennung vor dem Recht Notwendig ist ein Wechsel in der Kultur der Wahrnehmung und Respektierung von Menschen mit Behinderung auch heute noch wird oft über Mensch mit Behinderung gesprochen oder entschieden, ohne diese in die Prozesse der Kommunikation oder Entscheidung einzubeziehen 54

55 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 19: Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft Wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ist die Einbeziehung in die Gemeinschaft und Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens 55

56 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 19: Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft Menschen mit Behinderung haben Gleiche Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen Freie Wahl des Aufenthaltsortes Freie Entscheidung, wo und mit wem man möchte Keine Verpflichtung, in einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderung zu leben 56

57 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 19: Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft Zugang zu gemeindenaher Unterstützung Einschließlich Persönliche Assistenz Verhinderung von Isolation und Absonderung Bereithaltung allgemeiner Dienstleistungen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind 57

58 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 19: Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft Übersetzung spricht anstelle eines selbstbestimmten Lebens von einer unabhängigen Lebensführung Unabhängigkeit hat nichts mit Selbstbestimmung zu tun Denkschrift verweist auf SGB IX, insbesondere auf Wunschrechte und Wahlrechte als Instrument zur Förderung der Selbstbestimmung Gemeindenahe Dienstleistungen, insbesondere Assistenz, werden zumindest zu wesentlichen Teilen über Hilfe zur Pflege abgewickelt Hilfe zur Pflege ist nicht dem SGB IX geregelt 58

59 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 19: Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft Entscheidender Bestandteil: Wahlfreiheit Bezieht sich auch auf die Form der Unterstützung Forderung nach individuellen Lösungskonzepten Entscheidungskompetenz verbleibt bei Menschen mit Behinderung 59

60 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 19: Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben kommen meist über Sozialhilfe Dies nur in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen Verstoß gegen Leistungspflicht aus Konvention? 60

61 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 20: Persönliche Mobilität Unbedingte Voraussetzung für selbstbestimmte Lebensführung Vertragsstaaten müssen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung in Ausübung ihrer Selbstbestimmung zu erschwinglichen Kosten mobil sein können Problem: Notwendigkeit von speziellen Fahrtendiensten Öffentliche Verkehrsmittel oft nicht barrierefrei Finanzielles und organisatorisches Problem bei Fahrtendienst 61

62 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 20: Persönliche Mobilität Denkschrift verweist auf unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Personennahverkehr Nutzbarkeit ist allerdings stark eingeschränkt Denkschrift verweist auf Kraftfahrzeughilfe zur Mobilitätssicherung Außerhalb von Studium und Arbeitsleben ist Kraftfahrzeughilfe nur ausnahmsweise zu bekommen 62

63 Einzelne Bestimmungen der Konvention Art. 21: Meinungsfreiheit Recht der freien Meinungsäußerung Meinungsfreiheit Zugang zu Informationen Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderung diese Rechte umsetzen können Barrierefreies Format bei für die Allgemeinheit bestimmten Informationen (kostenlos) Im Umgang mit Behörden Einsatz der Gebärdensprache und anderen Kommunikationspartnern 63

64 Einzelne Bestimmungen der Konvention Artikel 29: Politisches und öffentliches Leben Möglichkeiten der politischen Betätigung Aktives und passives Wahlrecht Barrierefreiheit von Wahlen Insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen fühlen sich oft ausgegrenzt und abgelehnt 64

65 Einzug in das deutsche Recht II Wie kann der einzelne die UN-BRK für sich konkret nutzen? Problem: Geltungsbereich in Bund und Ländern Zustimmung des Bundes zur Konvention Verpflichtung der Bundesländer zur Bundestreue, zumal die Länder im Bundesrat zugestimmt haben Bund und Länder sind gleichermaßen zur Umsetzung der Konventionsvorgaben verpflichtet Aktionspläne auf Bundesebene und Länderebene werden derzeit in Kraft gesetzt 65

66 Einzug in das deutsche Recht II Subjektive Ansprüche des Einzelnen nur unter engen Voraussetzungen Konventionsvorschrift muss nach ihrem Inhalt und ihrer Struktur sachlich für die Anwendung geeignet und hierbei insbesondere ausreichend bestimmt sein Grundsätzlich sind die Ziele und Intentionen der Konvention als Auslegungshilfe etwa in einer Auseinandersetzung mit einem Kostenträger heranzuziehen 66

67 Einzug in das deutsche Recht II Art. 19 UN-BRK als Grundnorm für ein Leben in der Gemeinschaft Ausdrückliche Regelung, dass behinderte Menschen nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben, sondern dass sie bestimmen können, wo und mit wem sie leben möchten Kollision mit 13 SGB XII (Mehrkostenvorbehalt zur Durchbrechung des Vorrangs ambulanter Hilfen) 67

68 Einzug in das deutsche Recht II Verbot der Verpflichtung, in besonderen Wohnformen zu leben, ist ausreichend bestimmt, um Mehrkostenvorbehalt aus 13 SGB XII außer Kraft zu setzen Zusätzliche gesetzliche Umsetzung nicht mehr erforderlich 68

69 Auswirkungen auf die politische Partizipation Art. 8: Bewusstseinsbildung nur mit einer veränderten Wahrnehmung von Behinderung bzw. von behinderten Menschen ist eine vollständige Akzeptanz möglich Stärkung des Selbstbewusstseins vor diesem Hintergrund neues Aufgabengebiet in der Behindertenpolitik Art. 9: Barrierefreiheit politische Partizipation setzt Barrierefreiheit in diesen Aktivitäten voraus (Teilnahme an Wahlen, aber auch politische Arbeit) 69

70 Auswirkungen auf die politische Partizipation Art. 12: Gleiche Anerkennung vor dem Recht Wichtige Grundnorm für die Zuerkennung eigener Entscheidungs- und Mitwirkungskompetenzen Stärkung des Grundsatzes des Expertentums in eigener Sache Art. 19: Selbstbestimmte Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft wichtig für die gesellschaftliche Wahrnehmung Grundlage für eine aktive politische Partizipation 70

71 Auswirkungen auf die politische Partizipation Art. 20: Mobilität unverzichtbar, um sich politisch engagieren zu können z.b. Ortstermine oder Außentermine Art. 21: Meinungsfreiheit Schwerpunkt muss hier auf einer barrierefreien Informationsverschaffung liegen bezieht sich auch auf die Verwendung von leichter Sprache ebenso Aufbereitung für Menschen mit Sehbehinderung 71

72 Auswirkungen auf die politische Partizipation Besonders wichtig: Art. 29 Teilhabe am politischen und kulturellen Leben Sicherstellungspflicht Wahlrecht (aktiv und passiv) einschließlich Entscheidungsfreiheit, Wählbarkeit usw. Förderungspflicht diskriminierungsfreie Gestaltungsmöglichkeit der öffentlichen Angelegenheiten 72

73 Auswirkungen auf die politische Partizipation Wahlverfahren: keine Vorgabe, wie eine Stimme abzugeben ist barrierefreie Kontrollmöglichkeiten bei der Stimmauszählung Sensibilisierung und Schulung von Wahlhelfern zum Thema Barrierefreiheit barrierefreie Gestaltung der Wahllokale, aber auch der so genannten Wahlmaterialien (Wahlbenachrichtigung, Stimmzettel, Briefwahlunterlagen) 73

74 Auswirkungen auf die politische Partizipation Stimmabgabe Sicherstellung einer geheimen Abstimmung ohne Einschüchterung Sicherstellung des Wahlgeheimnisses (keine separate Registrierung seiner Stimmabgabe) Möglichkeit, zu kandidieren Möglichkeit ein Amt wirksam inne zu haben 74

75 Auswirkungen auf die politische Partizipation Alltag in der Behindertenpolitik (Behindertenbeauftragter oder Gremiumsmitglied) Aufgaben ergeben sich häufig aus Gemeindesatzungen etc. Einsatz für die Belange von Menschen mit Behinderung Durchsetzung der Gleichbehandlung Anregung von Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen Überwachung der Einhaltung spezifischer Schutznorm Werben um Solidarität und neuem Bewusstsein UN-BRK liefert Auslegungskriterien 75

76 Auswirkungen auf die politische Partizipation Befugnisse und Rechte Einbeziehung in Planungsvorgaben, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen können Erwähnung in der Präambel der UN-BRK Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, aktiv an Entscheidungsprozessen über politische Konzepte und über Programme mitzuwirken, einschließlich solcher, die sie unmittelbar betreffen (Schattenübersetzung) 76

77 Auswirkungen auf die politische Partizipation Offizielle Übersetzung:... Insbesondere, wenn diese sie unmittelbar betreffen Hervorhebung ist problematisch, wird oft als Ausschlusskriterium missverstanden es gibt keine Lebensbereiche, die für Menschen mit Behinderung allgemein unbedeutend sind! 77

78 Auswirkungen auf die politische Partizipation Einbeziehung in Planungsvorgaben bezieht sich auch auf die Rechtzeitigkeit der Einbeziehung dies kann auch Aufbereitung in Brailleschrift bedeuten Barrierefreiheit dieser Prozesse ist unverzichtbar Sprechstunden müssen nutzbar und erreichbar sein UN-BRK bietet auch hier Auslegungsgrundlage 78

79 Ausblick und Fazit UN-BRK beinhaltet großes Potenzial zur Weiterentwicklung der Situation von Menschen mit Behinderung Beteiligung der NGO an der Gestaltung der Konvention ist deutlich spürbar und dringend erforderlich, aber auch Ausdruck einer politischen Partizipation der Betroffenen Prozess der Umsetzung der Konvention muss kritisch begleitet werden Langfristig notwendig ist die Abkehr vom Gedanken der Fürsorge und die Hinwendung zu einer Philosophie des Nachteilsausgleichs Notwendig ist auch die konsequente Umsetzung des Inklusionsgedankens 79

80 Impressum Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben NRW Projektträger für das Rheinland: Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln An der Bottmühle 2, Köln Telefon: Telefax: Internet: Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW 80

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