Die betriebliche Altersversorgung aus der Sicht des Unternehmers
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- Helmuth Kruse
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1 Die betriebliche Altersversorgung aus der Sicht des Unternehmers Allgemeine Rentensituation Überblick der möglichen Durchführungswege Merkmale aus der Sicht des Arbeitgebers Umsetzung im Unternehmen
2 Die gesetzliche Rentenversicherung Die Gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem sog. Generationenvertrag : d.h. die arbeitende Generation zahlt die Renten für die Rentner. Das Verhältnis von Einzahlern und Rentnern: 2000: Immer weniger Beitragszahler (Arbeitnehmer) müssen für immer mehr Leistungsempfänger (Rentner) aufkommen. 2040: 1 Einzahler 1 Rentner (geschätzt)
3 Die Ausgangssituation Die Versorgungslücke wird immer größer Geburtsjahrgang Rentenanspruch Deckungslücke
4 Einkommensquellen der Rentner (im Vergleich ausgewählter Länder) Angaben in Prozent D GB NL CH Zukünftige Einkommensquelle in Deutschland Staatliche Pensionsversicherung Betriebliche Altersversorgung Privatvorsorge
5 NEU: 3 Schichten der Altersvorsorge 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte Kapital- bzw. Rentenvers. mit Kapitaloption Fondssparpläne etc. 2. Schicht: Kapitalgedeckte Zusatzversorgung Riester Rente Betriebliche Altersversorgung 1. Schicht: Basisversorgung Gesetzliche Rente Beamtenpensionen berufsständische Versorgungseinrichtungen Private Basisrente ( Rürup )
6 Welche Durchführungswege gibt es in der betrieblichen Altersversorgung? Für die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung bieten sich verschiedene Durchführungsformen an. Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen: Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds ( seit 1. Januar 2002) Unterstützungskasse Pensionszusage
7 Was bedeutet Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung? Die Entscheidung, ob ein Betrieb seinen Beschäftigten eine Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anbietet, lag bisher allein beim Arbeitgeber. Seit dem 1. Januar 2002 wird jedem Arbeitnehmer das Recht eingeräumt, Teile des Lohnes oder des Gehaltes über seinen Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung beläuft sich jährlich auf bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (für 2006: Euro). Der Arbeitgeber muss hierfür einen der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung anbieten.
8 Bisher Seit Der Arbeitgeber entscheidet: Der Arbeitgeber entscheidet: ob, wie, wo und wer, in welcher Höhe eine betriebliche Altersversorgung erhält. wie und wo Der Arbeitnehmer entscheidet: ob und in welcher Höhe er seine betriebliche Altersversorgung möchte.
9 Wer hat diesen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung? Anspruch auf Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei dem Arbeitgeber, an den sich der Anspruch richtet, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, oder Geringfügig beschäftigt sind und auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben, sowie Arbeitnehmerähnliche Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
10 Was hat die Riester-Förderung mit der betrieblichen Altersversorgung zu tun? Altersvermögensgesetz: Die staatliche Förderung der Privatvorsorge (Riester-Rente) muss auch auf die betriebliche Altersvorsorge anwendbar sein. Das bedeutet für die Durchführungswege: Der Direktversicherung Der Pensionskasse und Des Pensionsfonds Der Unterstützungskasse Der Pensionszusage MERGET GESELLSCHAFT FÜR VERMÖGENSBERATUNG mbh Riester-fähig Keine Riester-Förderung Der Arbeitnehmer kann zwischen der herkömmlichen Begünstigung in Form der Steuer-/ und Sozialversicherungsersparnis und der Riester-Förderung wählen.
11 BITTE BEACHTEN SIE: MERGET GESELLSCHAFT FÜR VERMÖGENSBERATUNG mbh Die Entscheidung, die Riester-Förderung auf einen der Durchführungswege anzuwenden, sollte nicht voreilig gefällt werden. Ab Anwendung der staatlichen Zulagenförderung (Riester-Rente) werden die Beiträge zu einem der förderfähigen Durchführungswege grundsätzlich vom Nettoeinkommen gezahlt: Das heißt für die Mitarbeiter, dass ihnen in der Ansparphase nicht die Vorteile in Form von Steuerfreiheit beziehungsweise Pauschalbesteuerung der Beiträge sowie deren Sozialabgabenfreiheit gewährt werden. Ferner ist im Gegensatz zu einem privaten Riester-Vertrag die Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbeitragen. In vielen Fällen ist es daher sinnvoller, die Riester-Förderung im privaten Bereich abzuschließen und die betriebliche Altersversorgung über die konventionelle Schiene zu betreiben, damit die Vorteile in Form von Steuer und Sozialabgabenersparnissen genutzt werden können.
12 Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes auf die betriebliche Altersversorgung Begrenzung der Beitraghöhe Besteuerung der Beiträge Leistungsarten SV-Pflicht- Entgeltumw. (bis 2008) Vererbbarkeit Besteuerung der Leistung Ehegatte + KiGeld ber. Kinder (Lebensgefährte) Direkt- Versicherung Pensionskasse Pensionsfonds 3.63 EStG 4% der BBG (wenn keine 40b DV) nein bis zu 4% der BBG frei Rente / 30% Kapital möglich nachgelagert ohne Freibeträge U-Kasse 4d EStG keine Begrenzung nein bis zu 4% der BBG frei Rente + Kapital nachgelagert mit Freibeträgen Ehegatte + KiGeld ber. Kinder (Lebensgefährte) Pensionszusage 6a EStG keine Begrenzung nein bis zu 4% der BBG frei Rente + Kapital nachgelagert mit Freibeträgen Ehegatte + KiGeld ber. Kinder (Lebensgefährte)
13 Wie funktioniert die Direktversicherung? Arbeitgeber Versicherungsnehmer Beitragszahler Beitrag Arbeitsvertrag Rechtsanspruch Arbeitnehmer Versicherte Person Bezugsberechtigter Leistung Versicherung
14 Direktversicherung Argumente für Arbeitgeber Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung wird erfüllt Keine Auswirkungen auf die Bilanz Keine Beitragspflicht beim Pensionssicherungsverein Keine zusätzlichen Verwaltungskosten Bei Entgeltumwandlung: Ersparnis bei den Sozialabgaben bis Ende 2008 bis zu einem Beitrag in Höhe von 4 % der BBG Bei rein arbeitgeberfinanzierter Versorgung: unbefristete Ersparnis bei den Sozialabgaben bis zu einem Beitrag in Höhe von 4 % der BBG Kein Finanzierungsrisiko Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer richten sich an die Versicherung Motivation der Mitarbeiter durch wichtige Zusatzleistungen Hohe Sicherheit durch staatliche Versicherungsaufsicht Versicherungsvertragliche Lösung beim Ausscheiden des MA
15 Wie funktioniert die Pensionskasse? Entgeltumwandlung über eine Pensionskasse Arbeitgeber Arbeitsvertrag Arbeitnehmer Beiträge Versicherungsleistung Rechtsanspruch Pensionskasse
16 Pensionskasse Argumente für Arbeitgeber Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung wird erfüllt Keine Auswirkungen auf die Bilanz Keine Beitragspflicht beim Pensionssicherungsverein Keine zusätzlichen Verwaltungskosten Bei Entgeltumwandlung: Ersparnis bei den Sozialabgaben bis Ende 2008 bis zu einem Beitrag in Höhe von 4 % der BBG Bei rein arbeitgeberfinanzierter Versorgung: unbefristete Ersparnis bei den Sozialabgaben bis zu einem Beitrag in Höhe von 4 % der BBG Kein Finanzierungsrisiko Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer richten sich an die jeweilige Pensionskasse Motivation der Mitarbeiter durch wichtige Zusatzleistungen Hohe Sicherheit durch staatliche Versicherungsaufsicht Versicherungsvertragliche Lösung beim Ausscheiden des MA
17 Wie funktioniert die rückgedeckte Unterstützungskasse? Entgeltumwandlung über eine Unterstützungskasse Arbeitgeber Arbeitsvertrag Gehaltsumwandlung Arbeitnehmer Zuwendungen/ Beiträge Versorgungszusage und Leistungen Unterstützungskasse Verpfändung Rückdeckungsversicherung Versorgungsverpflichtung Versicherungsbeiträge Versicherungsleistungen
18 Rückgedeckte Unterstützungskasse Senkung der Lohnnebenkosten Geringer Verwaltungsaufwand Bilanzneutral Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung wird nicht erfüllt Beitragshöhe weitgehend unlimitiert, auch gut verdienende Mitarbeiter/Unternehmer können angemessen versorgt werden Motivationssteigerung insbesondere bei qualifizierten und gut verdienenden Mitarbeitern Auslagerung betriebsfremder Risiken (Tod, Invalidität, Langlebigkeit) PSV-Pflicht Geringe Flexibilität Evtl. Verwaltungsgebühren Kein Versicherungsvertragliches Verfahren
19 Wie funktioniert der Pensionsfonds? Entgeltumwandlung über einen Pensionsfonds MERGET GESELLSCHAFT FÜR VERMÖGENSBERATUNG mbh Arbeitgeber Rechtsanspruch Entgeltumwandlungsvereinbarung Beitragszusage mit Mindestleistung Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Pensionsfonds
20 Pensionsfonds Argumente für Arbeitgeber Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung wird erfüllt Keine Auswirkungen auf die Bilanz Keine zusätzlichen Verwaltungskoten Bei Entgeltumwandlung: Ersparnis bei den Sozialabgaben bis Ende 2008 bis zu einem Beitrag in Höhe von 4 % BBG Bei rein arbeitgeberfinanzierter Versorgung: unbefristete Ersparnis bei den Sozialabgeben bis zu einem Beitrag von 4 % der BBG Kein Finanzierungsrisiko durch Beitragszusage mit Mindestleistung Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer richten sich gegen den jeweiligen Pensionsfonds Motivation der Mitarbeiter durch wichtige Zusatzleistungen PSV-Pflicht Versicherungsvertragliches Verfahren möglich
21 Wie funktioniert die Pensionszusage? Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung Versorgungszusage Arbeitgeber = Versicherungsnehmer Versorgungsleistungen Arbeitnehmer = versicherte Person Leistungen Beiträge Verpfändung Rückdeckung Klassische Versicherung Aktien / Aktienfonds Immobilien / Immobilienfonds
22 Pensionszusage Die Pensionszusage ist ein bedeutender Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Die Pensionszusage wird häufig auch als Direktzusage oder unmittelbare Versorgung bezeichnet. Bei der Pensionszusage ist der Arbeitgeber selbst Versorgungsträger, das heisst, er trägt die zugesagten biometrischen Risiken und das Kapitalanlagerisiko. Der Arbeitgeber wird darauf bedacht sein, diese Risiken auf ein Versicherungsunternehmen auszulagern, indem er eine Rückdeckungsversicherung abschließt. Man spricht von einer rückgedeckten Pensionszusage. Für das Unternehmen ist die Erteilung einer Pensionszusage eine Verpflichtung, die in der Bilanz auszuweisen ist. In der Bilanz ist eine entsprechende Rückstellung zu bilden, die den steuerlichen Gewinn und damit auch die Steuerbelastung mindert (vgl. 6a EStG).
23 Pensionszusage - Merkmale bedarfsgerechte Dotierung der Zusage Reduktion des steuerlichen Gewinns durch Rückstellungen Bilanzberührung jährlich neuer Steuerstundungseffekt Beleihungsmöglichkeit der Rückdeckungsversicherung Verfügbarkeit der Rückdeckungsversicherung Beitragshöhe unlimitiert gerade gut verdienende Mitarbeiter können angemessen versorgt werden Attraktives Entlohnungsmodell (Deferred Compensation) PSV-Pflicht Keine Sozialversicherungsbeiträge Hoher Verwaltungsaufwand Ausfinanzierungsproblematik Kein Versicherungsvertragliches Verfahren Keine Versorgung von MA unter 28 Jahren
24 Praktische Umsetzung Beispiel: Unternehmen A-GmbH bietet eine Entgeltumwandlung in Form einer Pensionskasse an. MA Schlau, 30 J., wandelt sofort 100 seines Bruttogehalts zu gunsten der BAV um. Nettoaufwand je nach Verdienst, Steuerklasse u. Krankenkasse ca. 50. Voraussichtliche Ablaufleistung zum 65 LJ MA Zögerlich, 30 J., entschließt sich ein Jahr später für die BAV. Konsequenz voraussichtliche Ablaufleistung ca Er verliert bei einem effektiven Aufwand von 12 x 50 = 600 Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, dass AN umfassend über die Möglichkeiten der BAV informiert sind, damit sie rechtzeitig Vorsorge für ihren Ruhestand treffen können.
25 Informationsvorsprung des AG ist wichtig! AG ist angehalten dem Rechtsanspruch der MA auf Entgeltumwandlung gerecht zu werden AG wählt den Durchführungsweg, der auch im Sinne des Unternehmens liegt Vorteil: geringerer Verwaltungsaufwand, da verhindert wird, das nur auf Anfragen bzw. auf Anträge von MA reagiert wird, wodurch sich oft eine Vielzahl von unterschiedlichen Durchführungswegen bei unterschiedlichen Anbietern ergibt Weiterhin besteht die Möglichkeit einen Gruppenvertrag zu installieren Empfehlung: AG sollte sich im Vorfeld ausführlich mit den einzelnen Durchführungswegen beschäftigen und deren Chancen und Risiken abwägen, damit er zu einem für beide Parteien sinnvollen Vertragskonzept gelangt.
26 Auf die Beratung kommt es an! Welche Merkmale sollte der Berater des AG aufweisen? Unabhängigkeit Erfahrung im Bereich BAV In der Konsequenz kann er den AG objektiv beraten, was sehr wichtig ist, weil das Konzept in der Regel über Jahrzehnte fortbesteht.
27 Wie sollte der Berater des Vertrauens vorgehen? Analyse des Unternehmens hinsichtlich tarifvertraglicher Regelungen, individueller Gegebenheiten der Branche, evtl. bestehender Zusatzversorgungskassen etc. Darlegung sämtlicher Durchführungswege und aufzeigen der jeweiligen Chancen und Risiken Überblick über die Anbieter und deren Angebot an Durchführungswegen geben Anbieter hinsichtlich Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Service und Marktstellung einordnen (AG ist auch für die Qualität der BAV verantwortlich) Branchenversorgungslösungen kennen (z. B. Metall-Rente) Ausarbeitung einer optimalen Lösung MERGET GESELLSCHAFT FÜR VERMÖGENSBERATUNG mbh
28 Im Anschluss daran, nimmt er Ihnen die Hauptlast im Bereich des Informationswesens ab Durchführung einer verpflichtenden Informationsveranstaltung (Dokumentation der Teilnahme - Haftungsfreistellung für AG) Einzelberatungsgespräche Angebotsberechnung Vertragsabschlüsse Betreuung
29 Vielen Dank für Ihr Interesse Horst Feyrer Sparkassenbetriebswirt
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