1. Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeinderatssitzung

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1 1. Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeinderatssitzung Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 8. Juni 2000 lag zur Einsichtnahme durch die Mitglieder des Gemeinderates auf. Einwendungen hiezu sind nicht eingelangt. Das Protokoll gilt somit als genehmigt. 2. Neubestellung der Ortsvorsteher (Zl ) Gemäß 40 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973 sind die Ortsvorsteher auf Vorschlag des Bürgermeisters vom Gemeinderat für die Dauer der Funktionsperiode des Gemeindevorstandes zu bestellen. Der Vorschlag des Bürgermeisters lautet wie folgt: Friedersbach: OV m.b.a.: Karl BINDER, 3533 Friedersbach 75 Friedersbach: Karl BINDER, Tel.Nr /77232 od Mitterreith: Franz ZEINDL, 3533 Mitterreith 8, Tel.Nr /77574 Eschabruck: OV m.b.a.: Josef DIRNBERGER, 3533 Eschabruck 21 Eschabruck und Oberwaltenreith: Josef DIRNBERGER, Tel.Nr /333 Wolfsberg: Elfriede ASSFALL, 3533 Wolfsberg 17, Tel.Nr /618 Kleinschönau: OV m.b.a.: Franz LÖSCHENBRAND, 3533 Kleinschönau 7 Kleinschönau: Franz LÖSCHENBRAND, 3533 Kleinschönau 7, Tel.Nr Ratschenhof: Karl PLODERWASCHL, 3910 Ratschenhof 9, Tel.Nr Koblhof: Gertraud KNAPP, 3910 Koblhof 16, Tel.Nr Kleehof: Franz TRAPPL jun., Kleehof 2, Tel.Nr Gradnitz: OV m.b.a.: Rudolf BLAUENSTEINER, 3910 Gradnitz 3, Tel.Nr (zugleich Ortsvorsteher für Gradnitz o.b.a.) Großglobnitz I: OV m.b.a.: Rudolf BERGER, 3910 Großglobnitz 5 Großglobnitz: Rudolf BERGER, Tel.Nr /652 Bösenneunzen: Manfred SCHUH, 3910 Bösenneunzen 7, Tel.Nr /668 Großglobnitz II: OV m.b.a.: Otto GÖSSL, 3910 Kleinotten 12 Kleinotten: Otto GÖSSL, Tel.Nr /479 Germanns: Leopold HAHN, 3910 Germanns 18, Tel.Nr /408 Hörmanns: Franz INNERHOFER, 3910 Hörmanns 15, Tel.Nr /472 Mayerhöfen: Franz WALLY, 3910 Mayerhöfen 6, Tel.Nr /688 Niederglobnitz: Johann MURTH; 3910 Niederglobnitz 6, Tel.Nr /491 Gschwendt: OV m.b.a.: Friedrich JANK, 3910 Moidrams 2 Moidrams: Friedrich JANK, Tel.Nr Gschwendt: Herbert GRASSINGER, 3910 Gschwendt 6, Tel.Nr Syrafeld: Karl HEIDER, 3910 Syrafeld 12, Tel.Nr Jagenbach: OV m.b.a.: Erich THALER, 3923 Jagenbach 19, Tel.Nr /7381 (zugleich Ortsvorsteher für Jagenbach o.b.a.) Jahrings: OV m.b.a.: Franz MÜLLNER, 3910 Jahrings 4 Jahrings:Franz MÜLLNER, Tel.Nr Guttenbrunn: Josef HAHN, 3924 Guttenbrunn 27, Tel.Nr Waldhams: Walter NÖBAUER, 3910 Waldhams 5, Tel.Nr Kleinmeinharts: Friedrich HAIDER, 3924 Kleinmeinharts 15, Tel.Nr

2 Marbach am Walde: OV m.b.a.: Franz DECKER, 3911 Marbach am Walde 14 Annatsberg: Karl BERGER, 3911 Annatsberg 20, Tel.Nr /7493 Hörweix: Ernst BAUER, 3911 Hörweix 4, Tel.Nr /8244 Kleinmarbach: Ingrid BAUMGARTNER, 3911 Kleinmarbach 43, Tel.Nr.02828/5002 Marbach/Walde: Franz DECKER, 3911 Marbach am Walde 14, Tel.Nr /7601 Merzenstein: Josef HAIDER, 3911 Merzenstein 33, Tel.Nr /475 Rottenbach: Friedrich MAURER, 3911 Rottenbach 11, Tel.Nr /7204 Uttissenbach: Ernst KOPPENSTEINER, 3911 Uttissenbach 4, Tel.Nr /7463 Oberstrahlbach: OV m.b.a.: Josef SALZER, 3910 Oberstrahlbach 101 Oberstrahlbach: Josef SALZER, 3910 Oberstrahlbach 101, Tel.Nr Niederstrahlbach: Anton BÖHM, 3910 Niederstrahlbach 21, Tel.Nr Ottenschlag: OV m.b.a.: Josef STRASSER, 3932 Ottenschlag 8, Tel.Nr.02854/7327 (zugleich Ortsvorsteher für Ottenschlag o.b.a.) Rieggers: OV m.b.a.: Erwin HUBER, 3931 Rieggers 3 Rieggers: Erwin HUBER, Tel.Nr /7639 Gerlas: Erich RENK, 3931 Gerlas 2, Tel.Nr Rosenau Dorf: OV m.b.a.: Ernst HUBER, 3931 Rosenau Dorf 21 Rosenau Dorf: Ernst HUBER, Tel.Nr Negers: Josef PICHLER, 3931 Negers 3, Tel.Nr Neusiedl: Gerhard KOPPENSTEINER, 3931 Neusiedl 9, Tel.Nr Purken u. Bernhards: Ing. Martin GRUBÖCK, 3923 Purken 6, Tel.Nr /327 Rosenau Schloß: OV m.b.a.: Mag. Franz HAIDER, 3924 Unterrosenauerwald 34, Tel.Nr Rosenau Schloß: Gerhard WEISSENHOFER, 3924 Rosenau Schloß 7,Tel.Nr Niederneustift: Oskar BURGER, 3924 Niederneustift 46, Tel.Nr Unterrosenauerwald: Mag. Franz HAIDER, 3924 Unterrosenauerwald 34, Tel.Nr Schickenhof: Josef STANZL, 3910 Schickenhof 13, Tel.Nr Stift Zwettl: OV m.b.a.: GR Johann KRAPFENBAUER, 3910 Waldrandsiedlung 126, Tel.Nr (zugleich Ortsvorsteher für Stift Zwettl o.b.a.) Rudmanns: OV m.b.a.: Franz PFEFFER, 3910 Rudmanns 108 Rudmanns: Franz PFEFFER, Tel.Nr Edelhof: Johann SCHWEINBERGER; 3910 Edelhof 4, Tel.Nr Großhaslau: OV m.b.a.: Erwin ENGELMAYR, 3910 Großhaslau 17 Großhaslau u. Ritzmannshof: Erwin ENGELMAYR, Tel.Nr /532 Gerotten: OV m.b.a.: Franz MARINGER, 3910 Gerotten 22, Tel.Nr (zugleich Ortsvorsteher für Gerotten o.b.a.) Unterrabenthan: OV m.b.a.: Gerald KNÖDLSTORFER, 3910 Unterrabenthan 24, Tel.Nr (zugleich Ortsvorsteher für Unterrabenthan o.b.a.) Zwettl: Oberhof: Franz HOLNSTEINER, 3910 Oberhof 9, Tel.Nr Böhmhöf: Rudolf BÖHM, 3910 Böhmhöf 7, Tel.Nr

3 3. Gebarungseinschau der NÖ Landesregierung, Bericht und Stellungnahme (006-1) Seitens der Aufsichtsbehörde wurde im Vorjahr die Gebarungseinschau im Stadtamt Zwettl und A.ö. Krankenhaus Zwettl durchgeführt. Der diesbezügliche Bericht der NÖ Landesregierung vom 4. April 2000, GZ: IVW3-A /002-99, samt der Stellungnahme des Bürgermeisters vom 27. Juni 2000 hiezu wird dem Gemeinderat gemäß 89 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Je eine Ausfertigung wurde den Gemeinderatsklubs übermittelt. Der Bericht der NÖ Landesregierung wird einstimmig zur Kenntnis genommen. 4. Änderung der Nebengebührenordnung (Zl ) Auf Grund von Änderungen der Gemeindedienstrechtsgesetze im Zuge der stattgefundenen Besoldungsreform und der Dienstpragmatik der Landesbeamten sind folgende formale Anpassungen der Nebengebührenordnung erforderlich: a) der Zuschlag zum Kilometergeld pro mitbeförderter Person beträgt nun nicht mehr 20% des Kilometergeldes, sondern S 0,59 je Fahrtkilometer; b) verschiedene Zulagen richteten sich vor der Besoldungsreform nach der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2; im neuen Gehaltsschema entspricht dies der Verwendungsgruppe, VI, Gehaltsstufe 9. Es wird daher beantragt, die derzeit geltende Nebengebührenordnung vom in der Fassung vom mit Verordnung des Gemeinderates abzuändern wie folgt: 3 Abs. 1 lit. c erster Satz hat zu lauten: Zum Kilometergeld gebührt für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, ein Zuschlag in der in der Dienstpragmatik der Landesbeamten, LGBl i.d.jeweils g.f., festgesetzten Höhe; in 5 Abs. 1,2,5,6 und 8, in 6 Abs. 1,2,3 und 5, in 9 Abs. 3 und in 10 wird die Wortfolge Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 jeweils durch die Wortfolge Verwendungsgrupe VI, Gehaltsstufe 9 ersetzt. 5. KG Koppenzeil und Oberhof, Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, 159. Änderung (Zl ) Die 159. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in den Katastralgemeinden Koppenzeil und Oberhof liegt in der Zeit vom 13. Juni bis 23. Juli 2000 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Bei den gegenständlichen Änderungen handelt es sich um: I. Zwettler Hilfswerk/Hauensteinerstraße Änderungsanlass für die vorliegende Flächenwidmungsplanänderung ist das öffentliche Interesse an der Schaffung einer sozialen Einrichtung auf einem hochwertigen und bestgeeigneten Standort im Zwettler Stadtgebiet. Gleichzeitig soll die Widmung für ein obsolet gewordenes Betriebsgebiet auf einem vergleichsweise für diese Nutzung wenig geeigneten Standort aufgehoben werden. Die betroffenen Grundstücke Nr. 149/2 und tlw. 37/2 KG Koppenzeil werden von derzeit Bauland-Betriebsgebiet in Bauland-Wohngebiet umgewidmet. Eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 37/2 wird von derzeit Bauland-Betriebsgebiet, sowie eine Teilfläche von derzeit Grünland-Lagerplatz in private Verkehrsfläche umgewidmet

4 II. Verkehrsfläche/Krankenhaus Zwettl Anlass für die vorliegende Flächenwidmungsplanänderung ist die Anpassung der Widmung an das Erfordernis zur Nutzung einer Zufahrtsstraße zum Krankenhaus als öffentliche Durchfahrtsstraße. Teilflächen des Grundstückes Nr. 94/2 der KG Koppenzeil werden von derzeit Bauland- Sondergebiet-Krankenhaus in öffentliche Verkehrsfläche umgewidmet. III. Verkehrsfläche/Kremserstraße Änderungsanlass für die vorliegende Flächenwidmungsplanänderung ist die Anpassung der Widmung an die bestehenden Grundbesitzverhältnisse. Teilflächen der Grundstücke Nr. 823/1, 823/4 und 823/5 KG Oberhof werden von derzeit Verkehrsfläche entsprechend der umgebenden Festlegungen in Bauland-Wohngebiet umgewidmet. IV: BS-Rotes Kreuz Änderungsanlass für die vorliegende Flächenwidmungsplanänderung ist der erhöhte Bedarf an den Dienstleistungen des Roten Kreuzes in Zwettl zur Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung und des Krankenhauses Zwettl mit den Einrichtungen des Roten Kreuzes. Eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 94/1 (KG Koppenzeil) im Ausmaß von 3000 m² wird von derzeit Gl in Bauland-Sondergebiet-Rotes Kreuz umgewidmet. Das Grundstück Nr. 94/3 (KG Koppenzeil) wird von derzeit Bauland-Sondergebiet Rotes Kreuz in Bauland-Sondergebiet Krankenhaus umgewidmet. 1) Zu Punkt 1. Zwettler Hilfswerk/Hauensteinerstraße ist während der öffentlichen Auflage eine schriftliche Stellungnahme der Anrainer Berta und Friedrich Kolm, Hauensteinerstraße 13, 3910 Zwettl-NÖ, (Grundstück Nr. 1165, KG Zwettl-Stadt), eingelangt, welche im Zusammenhang mit diesem Umwidmungsverfahren eine geringfügige Baulanderweiterung auf ihrem Grundstück anstreben. Hiezu wurde vom Ortsplaner, Dipl. Ing. Dr. Luzian Paula, ein Lokalaugenschein durchgeführt und festgestellt, dass das Wohnhaus dem zeitgemäßen Wohnflächenbedarf keinesfalls mehr entspricht und eine bauliche Erweiterung mit einer geringfügigen Verschiebung der Baulandgrenze möglich wäre, wobei eine spätere Parzellier- und Bebaubarkeit des weiterhin in der Aufschließungszone gelegenen Grundstücksteiles gewährleistet bleibt, da das Grundstück eine ausreichende Tiefe aufweist und zudem den südlichen Abschluss der Aufschließungszone bildet. Es wird daher empfohlen, der eingelangten Stellungnahme zu entsprechen und die 159. Änderung für diesen Bereich wie im übermittelten geänderten Plan (Beschlussplan) zu beschließen. 2) Weiters wurden im Rahmen eines Lokalaugenscheines vom Raumordnungssachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung, Dipl. Ing. Pomerolli, empfohlen, im Bereich des Krankenhauses folgende geringfügige Änderungen der Widmungsarten vorzunehmen: a) Die geplante Rot-Kreuz-Station soll (als funktionaler Bestandteil des Krankenhausbetriebes) als Bauland-Sondergebiet-Krankenhaus ausgewiesen werden; b) die Restflächen zwischen dem Landespflegeheim und im Bereich des Geb sollen aufgrund der geringen landwirtschaftlichen Bedeutung von Grünland-Landwirtschaft in Grünland- Ödland/Ökofläche umgewidmet werden; c) aufgrund der nunmehr vorliegenden geplanten Grundteilung für die neue Rot-Kreuz-Station, kann die Umwidmungsfläche nunmehr exakt dieser Teilung angepasst und dementsprechend gegenüber dem Entwurf geringfügig reduziert werden. Der StR beantragt, den Anregungen zu entsprechen, die 159. Änderung gemäß dem von Dr. Paula erstellten Beschlussplan zu genehmigen und folgende Verordnung zu beschließen: 1 Aufgrund des 22 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl , wird das örtliche Raumordnungsprogramm dahingehend geändert, dass für die auf der hierzu gehörigen - 4 -

5 Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen in den Katastralgemeinden Koppenzeil und Oberhof, die auf der Plandarstellung durch rote Signatur dargestellte Widmungs- bzw. Nutzungsart festgelegt wird. 2 Die Plandarstellung, welche mit dem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Die NÖ Landesregierung hat diese Verordnung gemäß 21 Abs. 6 und 9 NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl , mit Bescheid Zl.:... vom..., genehmigt. 4 Diese Verordnung tritt gemäß 59 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl i.d.dzt.g.f., am... in Kraft. 6. KG Annatsberg, Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, 160. Änderung (Zl ) Die 160. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in der Katastralgemeinde Annatsberg liegt in der Zeit vom 14. Juni bis 26. Juli 2000 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Stellungnahmen hierzu sind nicht eingelangt. Bei den gegenständlichen Änderungen handelt es sich um: I. Verkehrsflächen In der KG Annatsberg bestehen einige Verkehrsflächen, die sich im Grundbesitz der Stadtgemeinde Zwettl befinden, im Flächenwidmungsplan aber nicht als Verkehrsfläche aufscheinen. Änderungsanlass für die vorliegende Flächenwidmungsplanänderung ist die Anbindung von Baulandflächen an das öffentliche Gut, sowie die Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen durch Ausweisung im Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke Nr.: 1341/5, 1346/1, tw.173/1, tw.176, tw. 168/3 und 1341/1 KG Annatsberg werden von derzeit Grünland-Grüngürtel und Bauland-Agrargebiet in öffentliche Verkehrsfläche umgewidmet. II. Erweiterung Bauland-Agrargebiet Der von der Umwidmung betroffene Bereich liegt im Westen der Ortschaft Annatsberg nördlich der Landesstraße L Dieser Bereich ist durch eine gewachsene sehr uneinheitliche Parzellenstruktur geprägt und wird überdies durch einen bestehenden, aber nicht gewidmeten öffentlichen Weg durchschnitten. Änderungsanlass für die vorliegende Flächenwidmungsplanänderung ist eine Arrondierung des Siedlungskörpers und eine Anpassung an die Planungsgrundlagen (Kataster) in der KG Annatsberg. Teilbereiche der Grundstücke Nr. 176, 170 und 168/1, KG Annatsberg werden von Grünland- Landwirtschaft in Bauland-Agrargebiet, sowie Teilbereiche der Grundstücke Nr. 53 und 54 KG Annatsberg von Bauland-Agrargebiet in Grünland-Landwirtschaft umgewidmet. Der Stadtrat beantragt, die 160. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes gemäß dem Planentwurf vom 13. Juni 2000 zu genehmigen, und nachstehende Verordnung zu beschließen: 1 Aufgrund des 22 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl , wird das örtliche Raumordnungsprogramm dahingehend geändert, dass für die auf der hierzu gehörigen Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen in der Katastralgemeinde Annatsberg, die auf der Plandarstellung durch rote Signatur dargestellte Widmungs- bzw. Nutzungsart festgelegt wird

6 2 Die Plandarstellung, welche mit dem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Die NÖ Landesregierung hat diese Verordnung gemäß 21 Abs. 6 und 9 NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl , mit Bescheid Zl.:... vom..., genehmigt. 4 Diese Verordnung tritt gemäß 59 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl i.d.dzt.g.f., am... in Kraft. 7. KG Zwettl Stadt, Oberhof, Moidrams und Koppenzeil, Änderung des Bebauungsplanes (7. Änderung) (Zl ) Die 7. Änderung des geltenden Bebauungsplanes in der KG Zwettl-Stadt, Oberhof, Moidrams und Koppenzeil lag in der Zeit vom 17. Jänner bis 28. Februar 1999 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. In der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ steht für die KG Zwettl-Stadt ein Bebauungsplan (Gemeinderatsbeschluss 14. Mai 1997) in Rechtskraft. Neben notwendig gewordener Änderungen des Bebauungsplanes fließen auch jene Baulanderweiterungen, die im Zuge der 145. und 146a. Änderung des rechtsgültigen Flächenwidmungsplanes (Gemeinderatsbeschlüsse vom 14. Dezember 1998 und 14. Juli 1999) vorgenommen wurden, ein. Nachstehende Punkte sind von der gegenständlichen Bebauungsplanänderung betroffen: 1) KG Zwettl-Stadt, Änderung der Bauklasse von I auf I,II in der Alpenlandstrasse 2) KG Zwettl-Stadt, Änderung der Bauklasse von II auf I,II in der Berggasse 3) KG Zwettl-Stadt, Änderung der Bauklasse von I auf I,II am Nordweg 4) KG Zwettl-Stadt, Änderung der Baufluchtlinie in der Franz Josef Straße 5) KG Zwettl-Stadt, KG Oberhof, KG Koppenzeil und KG Moidrams, Änderung und Korrektur der Straßenfluchtlinien im Bereich der a) Kesselbodengasse (Straßenverengung bei Firma Aschauer), b) Berggasse (Straßenfluchtlinie zwischen Neuer Markt und Bahnhofstraße), c) Kesselbodengasse (Straßenfluchtlinie zwischen Bahnhofstraße und Klosterstraße), d) Klosterstraße (Straßenfluchtlinie im Bereich der Eisenbahnbrücke), e) Florianigasse (Straßenfluchtlinie im Kreuzungsbereich mit der Hamerlingstraße), f) Gartenstraße (Straßenfluchtlinie zwischen Landstraße und Promenade), g) Gartenstraße (Verbreiterung der Parkplatzausfahrt) h) Moidrams (Straßenfluchtlinie im Bereich Gerungserstraße Autohaus Bauer). 6) KG Koppenzeil, Anpassung des Bebauungsplanes an den FWP (145. Änderung) 7) KG Zwettl-Stadt, Anpassung des Bebauungsplanes an den FWP (146a. Änderung) 8) KG Moidrams, Anpassung des Bebauungsplanes an den FWP (145. Änderung) Zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes bzw. zu angeführten Punkt 7. (KG Zwettl- Stadt, Anpassung des Bebauungsplanes an den Flächenwidmungsplan, Änderung 146a) ist während der öffentlichen Auflage eine schriftliche Stellungnahme von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Winiwarter, Krems, als Rechtsvertreter von Elfriede Greimel und Maria Baumann eingelangt. Elfriede Greimel ist mit ihrer Schwester Maria Baumann anteilsmäßige Eigentümerin des nachstehenden von der Änderung der Bebauungsbestimmungen betroffenen Grundstückes: Parz. Nr.: Anteil Eigentümer /2 Greimel Elfriede, Pernhartstalgasse 21/2/3/15, 1100 Wien 1/2 Baumann Maria, Handelskai 214/17/35, 1020 Wien - 6 -

7 In angeführter schriftlicher Eingabe wird die Änderung 146a des Flächenwidmungsplanes (Rechtskraft seit ) wegen fehlender Grundlagen in Frage gestellt und dies mit den Besitzverhältnissen und fehlender Verkaufsbereitschaft begründet. Die Absicht des Flächenwidmungsplanes wird als nicht durchführbar bzw. die beabsichtigte Anpassung des Bebauungsplanes als gesetzeswidrig bezeichnet. Greimel und Baumann sprechen sich mit Entschiedenheit gegen die geplante Abänderung des Bebauungsplanes aus. Zur gegenständlichen Eingabe wurde vom Ortsplaner, Dipl. Ing. Dr. Luzian Paula, eine Stellungnahme eingeholt. Darin wird festgehalten, dass die gegenständliche Änderung des Bebauungsplanes zur Anpassung an den geänderten Flächenwidmungsplan von der NÖ Bauordnung zwingend vorgeschrieben wird. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes hat daher vorgenommen zu werden, da die vorangegangene 146a. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes bereits rechtskräftig ist. Ebenso haben die angeführten Besitzverhältnisse zwar Einfluss auf die mögliche Realisierbarkeit der Planungsabsicht, jedoch keinen Einfluss auf die Rechtsmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes. Zusammenfassend wird empfohlen, der eingelangten Stellungnahme nicht zu entsprechen und die 7. Änderung des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form zu beschließen. Der Stadtrat beantragt, die 7. Änderung des geltenden Bebauungsplanes gemäss dem Beschlussplan vom 29. November 1999 zu genehmigen und nachstehende Verordnung zu beschließen: 1 Bebauungsplan Auf Grund des 73 Abs. 1 und 2 der NÖ Bauordnung 1996 LGBl i.d.g.f. wird hiermit der Bebauungsplan für die KG Zwettl-Stadt, Oberhof, Moidrams und Koppenzeil dahingehend abgeändert (7. Änderung), dass an Stelle der in der zugehörigen Plandarstellung kreuzweise rot durchgestrichenen Signaturen und Umrandungen, welche hiermit außer Kraft gesetzt werden, die durch rote Signaturen und Umrandungen dargestellten neuen Bebauungsbestimmungen bzw. Kenntlichmachungen treten. 2 Allgemeine Einsichtnahme Die in 1 angeführte und von Dipl. Ing. Dr. techn. Luzian Paula, Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung am 29. November 1999 unter Zl.: 9808/B7/99 verfasste Plandarstellung, welche aus den Blättern (Blatt Nr. 2.2, 3.2, 2.3, 3.3, 1.2, 3.2, 3.3, 4.3, 4.1) besteht und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Schlussbestimmung Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. 8. KG Zwettl Stadt, Oberhof, Moidrams und Koppenzeil, Änderung des örtl. Raumordnungsprogrammes (154. Änderung) (Zl ) Die 154. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in der KG Zwettl-Stadt, Oberhof, Moidrams und Koppenzeil lag in der Zeit vom 17. Jänner bis 28. Februar 2000 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Bei der gegenständlichen Änderung handelt es sich 1) um Korrekturen der Widmungsgrenzen zwischen Bauland und Verkehrsfläche: Sowohl die allgemeine Verkehrsentwicklung als auch sich ändernde Nutzungsansprüche im - 7 -

8 öffentlichen Straßenraum erfordern an nachstehend angeführten neuralgischen Gefahrenstellen eine Überarbeitung der Straßenfluchtlinien: a) Kesselbodengasse (Straßenverengung bei Firma Aschauer), b) Berggasse (Straßenfluchtlinie zwischen Neuer Markt und Bahnhofstraße), c) Kesselbodengasse (Straßenfluchtlinie zwischen Bahnhofstraße u. Klosterstraße), d) Klosterstraße (Straßenfluchtlinie im Bereich der Eisenbahnbrücke), e) Florianigasse (Straßenfluchtlinie im Kreuzungsbereich mit der Hamerlingstraße), f) Gartenstraße (Straßenfluchtlinie zwischen Landstraße und Promenade), g) Gartenstraße (Verbreiterung der Parkplatzausfahrt) h) Moidrams (Korrektur der Straßenfluchtlinie im Bereich Gerungserstraße Toyota Bauer). 2) einer geringfügigen Erweiterung des Bauland-Sondergebietes-Krankenhaus: Zur Gewährleistung einer bestmöglichen medizinischen Versorgung der Bevölkerung, ist ein Ausbau des bestehenden Krankenhauses beabsichtigt. Um einen entsprechenden Zubau zu ermöglichen ist eine geringfügige Ausweitung des Bauland-Sondergebietes notwendig. Zum Entwurf der 154. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes bzw. zu angeführten Punkt 1 a) - Kesselbodengasse, Straßenverengung bei Firma Aschauer - ist während der öffentlichen Auflage eine schriftliche Stellungnahme von Ingrid und Klaus Enengl, 3910 Zwettl-NÖ, Kesselbodengasse 14 wh., eingelangt. Die Ehegatten Ingrid und Klaus Enengl sind Eigentümer des von der 154. Änderung betroffenen Grundstückes Parz. Nr. 155/3, KG Oberhof. In angeführter schriftlicher Eingabe wird eine Verbreiterung und Begradigung der Siedlungsstraße im Bereich bzw. zu Lasten der angeführten Liegenschaft Kesselbodengasse 14, Parz. 155/3, KG Oberof, als unnötig erachtet. Die bisherige Breite der Kesselbodengasse wird als ausreichend bezeichnet und nachteilige Auswirkungen hinsichtlich des Verkehrsverhaltens der motorisierten Verkehrsteilnehmer, eine zunehmende Lärmbelästigung, ein höheres Gefahrenpotential und ein hoher finanzieller Aufwand im Falle der Abtretungsverpflichtung befürchtet. Zur gegenständlichen Eingabe wurde vom Ortsplaner, Dipl. Ing. Dr. Luzian Paula, eine Stellungnahme eingeholt. Darin wird festgehalten, dass die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes eine langfristige Verbesserung der Verkehrsführung in der Kesselbodengasse zum Ziel hat. Es besteht dort ein Nadelöhr das nicht nur die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, sondern auch eine dem Stand der Verkehrstechnik entsprechende Ausstattung des Straßenraumes (Fahrbahnbreiten, Gehsteig etc.) derzeit nicht zulässt. Die Festlegung der künftigen Straßenfluchtlinie erfolgte somit unter dem Gesichtspunkt, langfristig (somit erst im Abtretungsfall) eine Verbreiterung auf die gemäß Bauordnung für die Anlage von Aufschließungsstraßen (nicht Durchzugsstraßen) vorgesehene Breite von 8,5 m zu gewährleisten. Eine Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten ist in diesem Fall nicht zu erwarten, da es sich hier um einen relativ stark verschwenkten Kurvenbereich handelt. Die beabsichtigte Verbreiterung dient eben nicht zur Geschwindigkeitserhöhung, sondern zur Sicherstellung eines flüssigen und gefahrlosen Verkehrsablaufes. Die von der Familie Enengl vorgeschlagene Verlegung der Straßenverbreiterung auf das südliche Grundstück ist zwar prinzipiell möglich, würde allerdings nicht zu einer gleichmäßigen Verteilung der Abtretungsverpflichtung auf beiden Seiten der Straße führen, die Bebauungsmöglichkeiten für das betroffene Grundstück weiter einschränken und darüber hinaus eine unzumutbare Kurvenführung bedingen. Die vorgesehene Widmung steht nicht im Widerspruch zur Einführung legislativer Maßnahmen (30 km/h Zone), da eine solche Beschränkung unabhängig von der Straßenbreite erlassen werden kann. Mit der Familie Enengl konnte zwischenzeitlich im Zuge einer neuerlichen Ortsbegehung am , ein Konsens hinsichtlich einer Abtretung von 1,5 m im Bereich des südwestlichen Grundstückbereiches der Parzelle Nr. 155/3, KG Oberhof, gefunden werden, sodass seitens der Familie Enengl lediglich der finanzielle Aufwand im Falle der Abtretungsverpflichtung als Kritikpunkt zur Umwidmung verbleibt

9 Zu Punkt 1 b) - Kesselbodengasse, Straßenfluchtlinie zwischen Bahnhofstraße und Klosterstraße - sind während der öffentlichen Auflage ( ) Stellungnahmen der Wirtschaftskammer Niederösterreich ( ) und von Frau Irene Bernhard, 3910 Zwettl-NÖ, Kesselbodengasse 87 wh., (datiert mit und eingegangen am ) eingelangt. Von der Wirtschaftskammer und von Frau Bernhard (Grundstückseigentümerin der Parz. Nr. 798) wurde, begründet mit Verletzung der wirtschaftlichen Interessen der Firma Food & Commerce Handelsgesellschaft m.b.h., eine hinsichtlich der angestrebten Umwidmung negative Stellungnahme eingebracht. Hiezu wurde vom Ortsplaner Dipl. Ing. Dr. Luzian Paula eine Stellungnahme eingeholt. Darin wird festgehalten, dass die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes eine langfristige Verbesserung der Verkehrsführung in der Kesselbodengasse zum Ziel hat. Es besteht dort derzeit ein Nadelöhr in einem schlecht einsehbaren Kreuzungsbereich, das nicht nur die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, sondern auch die Erschließungsfunktion der Kesselbodengasse für ein Wohnhausprojekt behindert. Durch die geplante Aufweitung soll ein historisch begründeter Straßenverlauf im dicht bebauten Stadtgebiet den heutigen funktionalen Anforderungen angepasst und eine dem Stand der Verkehrstechnik entsprechende Ausstattung des Straßenraumes (Fahrbahnbreiten, Gehsteig usw.) ermöglicht werden. Es handelt sich bei dem Straßenabschnitt um einen neuralgischen Kreuzungspunkt, für den häufig Konflikte im Begegnungsverkehr bzw. zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern festgestellt wurden. Durch die o.a. Maßnahme kann insbesondere eine Erhöhung der Verkehrssicherheit der nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer erreicht werden, die in dem fußläufigen Einzugsbereich des Stadtzentrums einen besonderen Stellenwert besitzen. Die Festlegung der künftigen Straßenfluchtlinie erfolgte somit unter dem Gesichtspunkt, langfristig (somit erst in einem allfälligen Abtretungsfall) eine Verbreiterung auf einen verkehrstechnisch akzeptablen Querschnitt zu erreichen. Dies bestätigt auch ein Verkehrsgutachten des Amtes der NÖ Landesregierung Abt. BD2 vom 25. Mai 1999, das dem davor liegenden Aufweitungsprojekt eine Verbesserung der Situation bescheinigt, insbesondere hinsichtlich des markanten Fußgängeraufkommens von max. 120 Kindern/Stunde. Die von Bernhard vorgebrachte Einschränkung bei einer allfälligen Erweiterung des Baubestandes ist insofern zu relativieren, als es sich an der Klosterstraße um ein unter Denkmalschutz stehendes Objekt (mit entsprechenden Einschränkungen bei baulichen Veränderungen) handelt, das von der Änderung der Straßenfluchtlinie unberührt bleibt. Zur langfristigen Abtretung wird lediglich eine unbebaute schmale (ca. 1,5 m) Teilfläche zwischen Baubestand und Kesselbodengasse vorgesehen. Weiters befindet sich auf dem Grundstück ein Schuppen, der im Verlauf der Kesselbodengasse eine Engstelle von 3,20 m bedingt. Einer Aufweitung des Straßenraumes kommt in diesem Bereich daher besondere Bedeutung zu. Im Übrigen ist festzustellen, dass ungeachtet der o.a. Abtretungsmaßnahmen auf der restlichen Grundstücksfläche noch ausreichend bauliche Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Zusammenfassend wird empfohlen, der eingelangten Stellungnahme nicht zu entsprechen und die 154. Änderung des Flächenwidmungsplanes in der vorliegenden Form zu beschließen. Der Stadtrat beantragt, die 154. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes gemäß dem Beschlußplan vom 14. Oktober 1999 zu genehmigen und nachstehende Verordnung zu beschließen: 1 Aufgrund des 22 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl , wird das örtliche Raumordnungsprogramm dahingehend geändert, dass für die auf der hierzu gehörigen Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen in den Katastralgemeinden Zwettl-Stadt, Oberhof, Moidrams und Koppenzeil, die auf der Plandarstellung durch rote Signatur dargestellte Widmungs- bzw. Nutzungsart festgelegt wird. 2 Die Plandarstellung, welche mit dem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf

10 3 Die NÖ Landesregierung hat diese Verordnung gemäß 21 Abs. 6 und 9 NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl , mit Bescheid Zl.:... vom..., genehmigt. 4 Diese Verordnung tritt gemäß 59 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl , am... in Kraft. 9. Gemeindebeitrag zum Bau von Feuerwehrhäusern (Zl ) Seit etwa zehn Jahren gewährt der Gemeinderat den Feuerwehren zur Errichtung von Feuerwehrhäusern finanzielle Beiträge in einer Höhe von S ,-- für Nichtpfarrorte und S ,-- für Pfarrorte. Diese Beitragsleistung der Gemeinde soll für künftige Neubauten angepasst und auf S ,-- bzw ,-- erhöht werden. Diese Anpassung soll auch auf die derzeit im Bau befindlichen Feuerwehrhäuser Schloß Rosenau, Uttissenbach und Hörmanns Anwendung finden. Es wird daher beantragt, die an die Feuerwehren Schloß Rosenau, Uttissenbach und Hörmanns gewährten Subventionen aufgrund der gestiegenen Baukosten um S ,-- (Uttissenbach und Hörmanns) und S ,-- (Schloß Rosenau) zu erhöhen, wobei die Auszahlung an die Feuerwehren Hörmanns und Uttissenbach im Jahr 2001 und an die Feuerwehr Schloß Rosenau noch heuer erfolgen soll. Die widmungsgemäße Verwendung der Subventionsbeträge ist durch die Vorlage saldierter Materialkostenrechnungen nachzuweisen. Weiters möge der Gemeinderat die Kostenanteile der Gemeinde für künftige Neubauten mit S ,-- bzw. S ,-- festlegen. 10. VS Marbach am Walde, Sanierung, Auftragsvergaben (Zl ) Auf Grund der aktuellen Sachlage kommt zwar der Zubau eines Turnraumes bei der Volksschule Marbach am Walde in der ursprünglich vorgesehenen Form nicht zum Tragen, jedoch sind die im Projekt enthaltenen Sanierungsmaßnahmen unbedingt erforderlich. Weiters ist die beim Bau des Kindergartens bis zum Schulgrundstück verlegte Heizleitung bis zum Gebäude weiterzuführen. Die Angebotseröffnung für oben angeführtes Gewerk erfolgte am und brachte nach erfolgter Angebotsprüfung folgendes Ergebnis: Baumeisterarbeiten: Bieter Preis (inkl. Ust) Raiffeisen Lagerhaus, Zwettl ATS , % (Bestbieter) Ilbau, Moidrams ATS , % Swietelsky, Rudmann ATS , % Leyrer & Graf, Zwettl ATS , % Feßl, Rudmanns ATS , % Der Stadtrat beantragt, die Arbeiten an den Bestbieter Fa. Raiffeisen Lagerhaus, Zwettl zu vergeben. GR Erwin Reiter und GR Dr. Johann Berger verweisen auf die vom GR bereits gefassten Beschlüsse zur Errichtung eines Turnsaales und ersuchen um Aufklärung, inwieweit die nun zu vergebendenarbeiten damit in Zusammenhang stehen

11 Der Bürgermeister und StR Konrad Kurz erklären, dass es sich bei den nun zu vergebenden Arbeiten um Sanierungsarbeiten für die Volksschule und den Anschluss an die Heizung des neuen Kindergartens handelt; der Gemeinderat hat wohl die Errichtung eines neuen Turnsaales beschlossen, um den der Feuerwehr gehörigen Raum, der bisher als Bewegungsraum benutzt wurde, der Feuerwehr zurückgeben zu können; auf Grund neuer Überlegungen der Feuerwehr, entweder ein neues Feuerwehrhaus zu bauen oder das bestehende Gebäude aufzustocken, kann aber der bisherige Bewegungsraum weiter als solcher benützt werden und es erübrigt sich dadurch die Neuerrichtung eines Turnsaales. Nach weiterer kurzer Debatte über die Frage Turnsaal Bewegungsraum wird der Antrag des Stadtrates 11. Kindergarten Marbach am Walde; Gestaltung des Spielplatzes (Zl ) Für die Spielplatzgestaltung des Kindergartens Marbach am Walde wurde eine Fachberatung des Vereines Spiellandschaft NÖ. in Anspruch genommen. Nach der nunmehr vorliegenden Gestaltungsskizze und der darauf basierenden Kostenermittlung sind für die Ausführung rd ,-- Schilling netto erforderlich. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Kosten für Spielgeräte, Sitzgruppen, Pergola, Erd- und Baumeisterarbeiten sowie Bepflanzung zusammen. Da sich Art und Umfang der einzelnen Aufträge teilweise erst im Zuge der Ausführung ergeben, beantragt der Stadtrat im Interesse einer flexiblen organisatorischen Abwicklung des Vorhabens in der kindergartenfreien Zeit die Genehmigung des Kostenrahmens und die Beauftragung der jeweiligen Bestbieter. 12. SC Sparkasse Zwettl, Subventionsansuchen (Zl , 369) A) Der SC Sparkasse Zwettl hat mitgeteilt, dass die Tonanlage des Sportplatzes Zwettl nicht mehr den Anforderungen entspricht und dringend erneuert werden sollte. Es liegt hierüber ein Angebot der Ing. E. Mengl Ges.m.b.H. mit einer Angebotssumme von S ,80 vor. der SC Sparkasse Zwettl ersucht die Gemeinde, diese Kosten zu übernehmen. Der Stadtrat beantragt die Genehmigung mit der Maßgabe, dass der Betrag von der im Monat Dezember zu beschließenden Jahressubvention in Abzug gebracht wird. B) Am Sportplatz in Zwettl waren im Frühjahr 2000 kleinere Sanierungsmaßnahmen notwendig. Es wurden im Bereich der Garderoben (WC und Duschen) insgesamt 7 neue Heizpaneele installiert. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Rechnung der Firma Mengl, Zwettl, auf S ,24. Der SC Sparkasse Zwettl ersucht die Stadtgemeinde Zwettl, diese Summe in Form einer außerordentlichen Subvention zu übernehmen. GR Josef Schiller und GR Dr. Johann Berger fragen an, warum die Kosten der Erneuerung der Tonanlage von der im Dezember zu beschließenden Jahressubvention in Abzug gebracht werden sollen. Da die Gemeinde Eigentümerin der Anlagen ist, ist sie auch zur Erhaltung verpflichtet. Der Bürgermeister und StR Herbert Prinz stellen hiezu fest, dass diese Vorgangsweise deshalb so gewählt wurde, um wegen der gebotenen Dringlichkeit zunächst die Investition zu ermöglichen; in welcher Höhe die Ausgabe aber in die Jahressubvention einzurechnen sein wird, soll dem Gemeinderatsbeschluss über die Höhe der Gesamtsubvention im Dezember vorbehalten sein. Im übrigen ist in dem zwischen Gemeinde und SC Sparkasse Zwettl abgeschlossenen Bestandvertrag festgelegt, dass für die Erhaltung des Bestandobjektes der SC Sparkasse Zwettl aufzukommen hat. Nach weiterer kurzer Debatte wird der Antrag des Stadtrates einstimmig genehmigt

12 13. Sporthalle Zwettl, Umänderung der Brauseanlage; Fliesenarbeiten (Zl ) In der Sporthalle Zwettl ist es notwendig, die Brauseanlage umzuändern und Fliesenarbeiten durchzuführen. Nach Prüfung mehrerer Sanierungsvarianten erscheint es als zweckmäßig, die vorhandenen Anschlüsse höher zu setzen, die Rohrleitungen durch zu spülen, auszustemmen und geringfügig zu versetzen. Das diesbezügliche Angebot der Fa. Lux, Zwettl, vom 23. Mai 2000 schließt mit einer Summe von S ,-- excl USt. Für die damit verbundenen Fliesenlegerarbeiten (Erneuerung von Silikonfugen, Ausbesserung und Ergänzung der Wandfliesen) liegt ein Angebot der Fa. Liebenauer, Jahrings, vom 10. Mai 2000 in einer Höhe von S ,- excl. USt. vor. Der Stadtrat beantragt, die diesbezüglichen Aufträge zu erteilen und die überplanmäßigen Ausgaben (Bedeckung im Nachtragsvoranschlag) zu genehmigen. 14. Festlegung von Vermietungsentgelten für gemeindeeigene Sessel, Bühne und Rednerpult (Zl ) Für Gemeindeveranstaltungen wurden schon im Vorjahr bzw. heuer 500 Sessel, ein Rednerpult und eine Bühne mit den Ausmaßen von 8 x 6 m angekauft. Durch das Interesse von Firmen, Vereinen, Gastronomen, Interessensgruppen, Privatpersonen, etc. ist für das Ausleihen ein Vermietungsentgelt festzulegen. Es werden folgende Entgelte vorgeschlagen: 24 Bühnenelemente (Neupreis S ,-- netto) Je Element (2 m² ) inkl. Geländer und Stiegenaufgang S 15,-- exkl.ust je Nutzungstag Der Verleih erfolgt nur, sofern beim Auf- und Abbau zumindest ein Bauhofbediensteter anwesend ist. Rednerpult samt integrierter Tonanlage (Neupreis S ,20 netto) Rednerpult Itec inkl. Tonanlage S 500,- exkl. Ust je Nutzungstag Der Verleih des Rednerpultes erfolgt nur, wenn der Transport, Auf- und Abbau, sowie die Betreuung durch einen geschulten Bauhofarbeiter erfolgt. 500 Sessel (Neupreis S 260,-- netto je Stück) Pro Sessel S 5,- exkl. Ust je Nutzungstag Darüber hinaus wird der mit dem Verleih verbundene Einsatz von Personal und Fahrzeugen der Gemeinde nach den geltenden Stundensätzen in Rechnung gestellt. Der Verleih ist grundsätzlich nur im Gemeindegebiet vorgesehen. Für etwaige auftretende Schäden haftet der Mieter. Der Stadtrat beantragt, diesen Tarifvorschlag zu genehmigen. GR Dr. Johann Berger fragt an, ob auch an ein Vermietungsentgelt für den Bodenbelag, der fallweise in der Sporthalle verwendet wird, gedacht ist. Der Bürgermeister sagt zu, dass sich der Ausschuss mit dieser Frage befassen wird. Der Antrag des Stadtrates wird

13 15. KG Marbach/Walde, Anerkennung des Leitbildkonzeptes; Aufnahme in die Aktion Dorferneuerung (Zl. 364) Vom Landesverband für Dorf- und Stadterneuerung, vertreten durch Mitarbeiter Ing. Paul Schachenhofer, wurden in der KG Marbach am Walde Dorfgespräche für die Erstellung eines Leitbildes anberaumt und abgehalten. Die Ergebnisse sind in einem Leitbildkonzept zusammengefasst worden, welches am 27. Juni 2000 bei der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ eingegangen ist. Für die Aufnahme des Ortes Marbach am Walde in die Aktion Dorferneuerung ist ein Beschluss des Leitbildes durch den Gemeinderat und des Dorferneuerungsvereines notwendig. Der Verein soll die Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung der Projekte sicherstellen. Zusätzlich ist ein formloses Ansuchen der Gemeinde für die Aufnahme in die Aktion, gerichtet an die Geschäftsstelle für Dorferneuerung der NÖ Landesregierung, notwendig. Die NÖ Landesregierung fördert die Erstellung des Leitbildes und damit die Leistungen des Verbandes. Den Betrag von S ,-- wird die Gemeinde Zwettl für die Phase der Leitbilderstellung an den Verband leisten. 16. Martinsberger Lokalbahnverein, Subventionsansuchen (Zl. 369) Der Martinsberger Lokalbahnverein hat im Jahr 2000 vor, eine Reihe von Investitionen zu verwirklichen. Es ist geplant, für den Kessel der Dampflok die notwendige Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Der Kessel wurde im Mai 2000 in die Kesselschmiede nach Ceske Velenice überstellt. Während der Überprüfung wird der Rahmen und das Fahrgestell der Lok durch Mitglieder des Vereines aufgearbeitet bzw. einzelne Arbeiten an ansässige Fachfirmen vergeben. Kosten der Kesselhauptuntersuchung ca. S ,-. Beim fünffenstrigen Spantenwaggon BJ wurde mittlerweile sämtliches Inventar des Fahrgastraumes und des WC s ausgebaut, die Seitenverkleidung und der Fußboden entfernt. Der Ankauf des Heizhauses Zwettl am Bahnhofsareal konnte nach sehr langen und schwierigen Verhandlungen nun doch endlich abgeschlossen werden. Der Kaufpreis des gesamten Heizhausareals beträgt S ,-, wobei der jetzigen ÖBB- Dienststelle eine Dienstbarkeit zur Benützung der Gleisrotte (Unterkunft), des Magazins und des Abstellens einer Draisine eingeräumt wurde. Aufgrund des teilweise sehr schlechten Zustandes des Gebäudes sind einige Reparaturen sofort durchzuführen, wofür zusätzliche Mittel benötigt werden. Durch die zum Teil doch sehr kostspieligen Projekte ist der Verein auf finanzielle Hilfe angewiesen. Der Verein ersucht daher die Stadtgemeinde Zwettl-NÖ um eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von S ,-. Die widmungsgemäße Verwendung wird mittels Originalbelegen nachgewiesen werden. 17. A.ö. Krankenhaus Zwettl, Ankauf eines Digital-EEG - Systems (Zl ) Der Leiter der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde Prim. Dr. Jaros beantragt den Ankauf eines digitalen EEG-Gerätes um S ,-- excl. MwSt. von der Firma Dr. Grossegger & Drbal Ges.m.b.H., Wien. Die Anlage besteht aus einer 24-Kanal Aufnahmestation auf einem mobilen Gerätewagen. Die Auswertestation besteht aus einer Windows NT Arbeitsstation, die gleichzeitig als Server für die Aufnahmestation fungiert. Die Archivierung erfolgt auf magnetooptischen Scheiben an der Auswertestation

14 Für die Erfassung des Patientenverhaltens ist eine Videokamera und Videodigitalisierung und die entsprechende Software vorgesehen. Für die quantitative EEG-Auswertung ist das Softwarepaket inkludiert. Für das Langzeit EEG ist ein 16-Kanal Gerät vorgesehen, das auch für die Polygraphie eingesetzt werden kann. Die Investition ist erforderlich, weil das vorhandene Altgerät seit 15 Jahren in Verwendung ist und nicht mehr entspricht. Die Investition ist im Voranschlag 2000 vorgesehen und es wurden drei verschiedene Produkte im Hause wochenlang getestet. 18. KG Zwettl-Stadt und KG Oberhof, Straßenraumgestaltung und Fahrbahnsanierung im Bereich der Kesselbodengasse, Mühlgrabengasse und Brunnengasse (Zl ) In der KG Zwettl-Stadt und der KG Oberhof wurden im Bereich der Kesselbodengasse (zwischen der Bahnhofstraße und der Weitraerstraße), der gesamten Brunnengasse und im Teilbereich der Mühlgrabengasse Einbauten (Kanal- u. Wasserleitung, EVN und öffentliche Beleuchtung) durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten sollen nunmehr die Straßenraumgestaltung unter Berücksichtigung der im verkehrstechnischen Gutachten Zl.: BD2-VG-2530/159 vom angeführten Maßnahmen (Pflasterung; flache Anrampungen), die Herstellung der Nebenanlagen und die erforderliche Sanierung der Fahrbahn durchgeführt werden. Baumeisterarbeiten: Die Fa. Swietelsky, Rudmanns arbeitete auf Basis der Bestbieterpreise vom Projekt Neugestaltung Neuer Markt unter Zugrundelegung des beiliegenden Entwurfsplanes sowie der Ergebnisse aus einer Präsentation und der Begehung mit den Anrainern ein Angebot aus. Die geprüfte Angebotssumme beträgt ATS ,60 inkl. Ust.. Die Kosten für die Wiederherstellung der Oberfläche im Bereich der Kanaltrasse sind im genannten Betrag nicht enthalten und werden über das Kanalprojekt abgerechnet. Es wird ersucht, die Arbeiten an die Fa. Swietelsky, Rudmanns zu vergeben. Nebenarbeiten: Für eventuell im Zuge der Neugestaltung erforderliche Anschaffungen von Straßenraum - Einrichtungsgegenständen (z.b. Hydranten, Geländer) bzw. für Gartenbauarbeiten wird ersucht einen Kostenrahmen von ca. 2% der Auftragssumme für Baumeisterarbeiten, d.s. ATS ,- inkl. Ust. zu beschließen. Vermarkung, Vermessung und grundbücherliche Durchführung Enengl: Die Grundbesitzer Ingrid und Klaus Enengl, 3910 Zwettl, Kesselbodengasse 14 stimmen einer im Ausmaß von ca. 20m² vorweggenommenen Grundabtretung (für Verkehrsflächen) im südwestlichen Grundstücksbereich der Parzelle 155/3 KG Oberhof zu. Einer sofortigen Inanspruchnahme der gegenständlichen Abtretungsfläche für die geplante Bauausführung wird ebenfalls zugestimmt. Die Stadtgemeinde Zwettl hätte im Gegenzug die Kosten für die Wiederherstellung der Gartenmauer sowie die Kosten der Vermarkung, Vermessung und grundbücherlichen Durchführung zu übernehmen. Für die Wiederherstellung liegt ein geprüftes Angebot der Fa. Swietelsky in der Höhe von ATS ,44 inkl. Ust.. Unter Berücksichtigung der Bauhof-Eigenleistungen können diese Kosten auf ca. ATS ,- reduziert werden. GR Josef Schiller und GR Dr. Johann Berger bemängeln, dass nur ein Anbot vorliegt. Es ist auffällig, dass immer wieder die Fa. Swietelsky ohne Ausschreibung mit Arbeiten beauftragt wird

15 Der Bürgermeister stellt hiezu fest, dass bei Auftragsvergaben laufend Ausschreibungen durchgeführt werden und regelmäßig auch andere Firmen zum Zug kommen, wie die erst erfolgte Auftragsvergabe für die Talbergstiege gezeigt hat. Im konkreten Fall, wo es sich um viele Nebenarbeiten handelt, erschien es günstiger, die Fa. Swietelsky gemäß den anlässlich der Umgestaltung des Neuen Marktes ermittelten Bestbieterpreisen zu beauftragen, weil eine Ausschreibung wahrscheinlich teurere Preise erbracht hätte. Der Antrag des Stadtrates wird mit fünf Gegenstimmen (GR Erwin Reiter, GR Dr. Anton Keppel, GR Josef Schiller, GR Bruno Gorski, GR Dr. Johann Berger) beschlossen. 19. Friedhofsmauer Großglobnitz, Gemeindebeitrag (Zl ) In Großglobnitz ist die Friedhofsmauer schadhaft und soll erneuert werden. Im Zuge der Erneuerung der Mauer wird die vorbeiführende Bundesstrasse verbreitert und die Gemeinde wird daher ersucht, auch für die Erneuerung der Mauer als Bauherr aufzutreten und einen finanziellen Beitrag zu leisten. Die Gesamtkosten betragen laut Anbot der Fa. Swietelsky, Zwettl, S ,00. Nach Gesprächen mit der Pfarre wird folgende Lösung vorgeschlagen: a) Die Gemeinde übernimmt die Bauherrschaft für Strassenverbreiterung und Erneuerung der Mauer und steuert zu den Vorhaben jene Mittel bei, die als Subvention des Landes aus den Mitteln der Gemeindewegdotation zu erwarten sind; b) die Gemeinde gewährt darüber hinaus eine Subvention von S c) die restlichen Kosten werden von der Pfarre getragen. Über Anfrage von GR Rupert Hahn stellt der Bürgermeister klar, dass der Gemeindebeitrag in der Verwendung der aus der Gemeindewegdotation zu erwartenden außerordentlichen Subvention des Landes zuzüglich S besteht. Den Restbetrag überweist die Pfarre, da die Gemeinde Bauherr ist, an die Gemeinde, die den Auftrag abwickelt. 20. Ausbau des Güterweges Fleischmann in der KG Negers (Zl , 616-0) In Zusammenarbeit mit der Abteilung Güterwege des Amtes der NÖ Landesregierung soll unter Inanspruchnahme von Förderungsmitteln des Landes und mit finanzieller Beteiligung der Anrainer der Güterweg Fleischmann, Parz.Nr. 454, öffentliches Gut der KG Negers ausgebaut und der landwirtschaftliche Betrieb der Familie Fleischmann erschlossen werden. Die von der Güterwegabteilung geschätzten Baukosten für den Ausbau der etwa 330 m langen Wegtrasse belaufen sich auf ca. S ,--. Der vermarkte Wegverlauf bleibt unverändert. Für die Errichtung und Erhaltung der Weganlage wird gemäß 17 des NÖ Straßengesetzes eine Beitragsgemeinschaft gegründet, wonach der Gemeinde die Kostentragung in Höhe von 20 % der Ausbaukosten und 60 % der Erhaltungskosten obliegt. Der Stadtrat beantragt, die Projektsdurchführung und Leistung eines Gemeindebeitrages in einer voraussichtlichen Höhe von S ,-- (20 % der Gesamtbaukosten) und eines Erhaltungskostenanteiles in Höhe von 60 % im Rahmen der zu gründenden Beitragsgemeinschaft zu genehmigen

16 21. Ausbau des Güterweges Scheidweg in der KG Dorf Rosenau (Zl , 616-0) In Zusammenarbeit mit der Abteilung Güterwege des Amtes der NÖ Landesregierung soll unter Inanspruchnahme von Förderungsmitteln des Landes und mit finanzieller Beteiligung der Anrainer der Güterweg Scheidweg, Parz.Nr. 585/1 der KG Dorf Rosenau ausgebaut werden. Die von der Güterwegabteilung geschätzten Baukosten für den Ausbau der etwa 880 m langen Wegtrasse belaufen sich auf ca. S ,--. Die Grundanrainer haben sich zur kostenlosen Abtretung der zum Ausbau benötigten Grundflächen bereit erklärt. Diese Teilflächen sollen in das öffentliche Gut übernommen werden. Entbehrlich werdende Teilflächen des öffentlichen Gutes sollen den jeweiligen Grundanrainern ebenfalls kostenlos überlassen werden. Für die Errichtung der Weganlage wird gemäß 17 des NÖ Straßengesetzes eine Beitragsgemeinschaft gegründet, wonach der Gemeinde die Kostentragung in Höhe von 45 % der Ausbaukosten obliegt. Der Stadtrat beantragt folgende Beschlussfassung: a) Genehmigung der Projektsdurchführung. b) Leistung eines Gemeindebeitrages in einer voraussichtlichen Höhe von S ,-- im Rahmen der zu gründenden Beitragsgemeinschaft(45 % der Gesamtbaukosten). c) Die nach Fertigstellung und Endvermessung entstehende Weganlage wird in die Erhaltung und in das Eigentum der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ, öffentliches Gut der KG Dorf Rosenau, übernommen und mit Verordnung gemäß 6 des NÖ Straßengesetzes als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die kostenlose Grundabtretung durch die Anrainer wird angenommen. d) Die nach Fertigstellung und Endvermessung entbehrlich werdenden Teile der Weganlage Parz.Nr. 585/1 werden dem Gutsbestand der Anrainer kostenlos abgegeben und mit Verordnung gemäß 6 des NÖ Straßengesetzes als Gemeindestraße aufgelassen und entwidmet. e) Gegen eine Verbücherung gemäß 15 ff. Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. 3/1930 idgf besteht kein Einwand. 22. Ing. Roland und Herta Kapfinger, 3911 Marbach am Walde 66; Ansuchen um Auflassung und käufliche Überlassung einer Teilfläche der Wegparzelle Nr. 2094/6 der KG Marbach am Walde (Zl ) Ing. Roland und Herta Kapfinger, 3911 Marbach am Walde 66, ersuchen um Auflassung und käufliche Überlassung einer etwa 16 m² großen Teilfläche der Wegparzelle Nr. 2094/6 der KG Marbach am Walde zum Preis von S 40,--/m². Es handelt sich um einen in der Natur nicht mehr sichtbaren, innerhalb der Hofmauer der von den Gesuchstellern kürzliche erworbenen Liegenschaft Marbach am Walde 3 befindlichen Seitenast des vorbeiführenden Gemeindeweges. Ein formelles Auflassungsverfahren ist entbehrlich, da eine Nutzung für Verkehrszwecke durch die Allgemeinheit nicht möglich ist. Der von den Gesuchstellern beantragte Grundkauf dient der Arrondierung ihres Grundbesitzes zur Realisierung eines Um- und Zubauprojektes. Der Stadtrat beantragt, die genannte Teilfläche der Wegparzelle Nr. 2094/6 der KG Marbach am Walde mit Verordnung gemäß 6 Abs. 2 des NÖ Straßengesetzes 1999 als Gemeindestraße aufzulassen und zu einem Preis von S 40,--/m² an die Gesuchsteller käuflich zu überlassen. Die Kosten der Vermarkung, Vermessung und grundbücherlichen Durchführung sowie alle mit dem Kauf verbundenen Kosten sind von den Käufern zu tragen

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