Amtsblatt. 2. Jahrgang - Nr Juni 2011
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- Wilfried Amsel
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1 Amtsblatt 2. Jahrgang - Nr Juni 2011 Inhalt Öffentliche Bekanntmachungen - (44) über die Versteigerung von Fundsachen (Fahrrädern) am (45) Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Angeboten der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Düren (Elternbeitragssatzung OGS) vom (46) Stadtplanung zur Diskussion: 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren - (47) Stadtplanung zur Diskussion: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/23 "Lebensmittelmarkt Renkerstraße" in Düren-Lendersdorf - (48) Tagesordnung der außerplanmäßigen Sitzung des Rates der Stadt Düren am , 16:30 Uhr - (49) Stadtplanung zur Diskussion: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/292 "Eberhardshammer" in Düren- Lendersdorf - (50) 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/186 "Marienstraße" (44) Versteigerung von Fundsachen (Fahrrädern) am Gemäß 980 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 42) in der zurzeit gültigen Fassung, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass am Montag, dem , eine öffentliche Versteigerung von Fundsachen (Fahrrädern) stattfindet. Ab 14:00 Uhr werden auf dem Pausenhof der Volkshochschule in Düren, Violengasse/Ecke Victor- Gollancz-Straße 41 Fahrräder (Herren- und Damenfahrräder, Trekking-Bikes, Mountain-Bikes, Kinder- Mountain-Bikes, Kinderfahrräder, City-Bikes, Jugendfahrräder, Tandem, BMX-Rad und Senioren-Dreirad), zwei Fahrradhelme, ein Roller mit Sturzhelm und Handschuhen versteigert. Die ersteigerten Fundsachen werden nur gegen Bargeld abgegeben. Anlage dieser Bekanntmachung ist eine Liste der zur Versteigerung kommenden Gegenstände. Diese liegt außerdem ab sofort bis zum :00 Uhr beim Ordnungsamt der Stadt Düren, Schenkelstraße 6-8, Zimmer 16, Düren, zur Einsichtnahme aus. Außerdem befindet sich eine Liste an der Bekanntmachungstafel im Verwaltungsgebäude Schenkelstraße 6-8, Düren, im Bürgerbüro, Markt 2, Düren und im Foyer des Rathauses, Kaiserplatz 2-4, Düren. Diese Listen können während der Dienststunden montags bis von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingesehen werden. Empfangsberechtigte werden gemäß 980 BGB aufgefordert, Rechte an Fundsachen bis einschließlich beim Stadtordnungsamt, Schenkelstraße 6-8, Düren geltend zu machen. Die zu ersteigernden Fahrräder können am ab 13:00 Uhr auf dem Pausenhof der Volkshochschule besichtigt werden. Düren, Der Im Auftrag: (Adels) Nr. 15 vom 9. Juni 2011 Amtsblatt der Stadt Düren Seite 1
2 Anlage zur Fahrradversteigerung am /11 Damen-City- Bike Ma. Diplomat "City 200" /10 Damenrad Ma. Mc Kenzie "Sportline" /10 Tandem Ma. Wulfhorst /10 Mountain-Bike Ma. Crosswind "Fully" /10 Mountain-Bike Ma. Enik "Hunter" /10 Damenrad Ma. Gran Canyon 7. 43/11 Trekking-Bike Ma. Phil Rogers /10 Trekking-Bike Ma. Kenhill "Cube" /11 Mountain-Bike Ma. 2 Danger "Lazer Edition" /10 BMX-Rad Ma. Fixie /10 Damenrad Ma. Diadem /10 Mountain-Bike Ma. Giant "Allround" /10 Mountain-Bike Ma. Ragazzi /10 Herrenrad Ma. Capriolo "Sportiv" /10 Damenrad Ma. Gazelle "a Touren" /11 Herrenrad Ma. Monza /10 Mountain-Bike Ma. Katargo "Suspension" /10 Mountain-Bike Ma. Trek "Antilope" /10 Herrentrekkingrad Ma. Buffalo /10 Damenrad Ma. Gran Canyon "City" /10 Mountain-Bike Ma. Hattrick "Stock" /10 Damenrad k. Marke /10 Kinderfahrrad Ma. Discovery /10 Jugendfahrrad Ma. CBM "Flash" /10 Damenfahrrad Ma. Senator "City" /10 Herrenfahrrad Ma. Jumpmaster /10 Mountain-Bike Ma. Derby Cycle /10 Mountain-Bike Ma. Bike Flyer /10 Mountain-Bike Ma. Crosswind /10 Damenfahrrad Ma. Enik /10 Trekking-Bike k. Marke /10 Mountain-Bike Ma. Mc Kenzie "Hill 400" /10 Damenfahrrad Ma. Una light /10 Damenfahrrad Ma. Capriolo /10 Damenfahrrad Ma. Diadem /10 Mountain-Bike Ma. Kastle "Randonnee" /10 Herrenfahrrad Ma. MTB /10 Fahrradhelm Ma. KED /10 Fahrradhelm Ma. Fazer "Junior" /10 Senioren- Dreirad Ma. Pfau-Tec "Classic" /10 Damen- Mountain-Bike Ma. Conquest "Performance" /11 Mountain-Bike- Ma. Extreme Rahmen /11 Helm und Handschuhe /11 Roller Ma. SYM /10 Trekking-Bike Ma. Lardini "Fun" (45) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Angeboten der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Düren (Elternbeitragssatzung OGS) vom Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der 2, 6 und 20 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), des 5 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 462), des 9 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (SchulG NRW) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) und des 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S.3366, 3862), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Düren in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Angeboten der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Düren (Elternbeitragssatzung OGS) vom wird wie folgt geändert: 1 Abs. 1 letzter Satz wird ersatzlos gestrichen. 5 wird wie folgt neu gefasst: 5 Höhe der Elternbeiträge Die Elternbeiträge werden in gleichen monatlichen Raten als Jahresbeitrag erhoben. Veranlagungszeitraum ist der bis des Folgejahres (Schuljahr). Die monatliche Beiträge sind entsprechend dem Jahreseinkommen nach 6 der Satzung wie folgt zu entrichten: Seite 2 Amtsblatt der Stadt Düren Nr. 15 vom 9. Juni 2011
3 Jahreseinkommen Kalenderjahr mtl. Beitrag für das erste Kind bis ,00 0,00 bis ,00 15,00 bis ,00 30,00 bis ,00 60,00 bis ,00 70,00 bis ,00 90,00 bis , bis ,00 120,00 bis ,00 130,00 bis ,00 140,00 über ,00 150,00 Für die Ferienbetreuung können zusätzliche, kostendeckende Umlagen erhoben werden. Die Teilnahme an der Aktivität kann von der vorherigen Entrichtung der Umlage abhängig gemacht werden. Bei der Ferien- Rundfrage ist hierauf besonders hinzuweisen. Artikel 2 Diese Satzung tritt am in Kraft. (46) Stadtplanung zur Diskussion in der Sitzung vom beschlossen, die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren im Parallelverfahren gemäß 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/23 Lebensmittelmarkt Renkerstraße in Düren Lendersdorf aufzustellen. Des Weiteren wurde in der vorgenannten Sitzung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren nebst Begründung gemäß 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der nachstehenden Skizze dargestellt: II. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Düren vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Düren, den gez. Mit der 22. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Düren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, mit betriebsformtypischen, verkaufsraumintegrierten Konzessionärsflächen und einer Verkaufsfläche von bis zu qm im Stadtteil Lendersdorf geschaffen werden. Arten von Umweltbezogenen Informationen Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein ehemaliges Betriebsgelände. Vormals wurde an diesem Standort ein Walzwerk betrieben. Aufgrund dieser gewerblichen bzw. industriellen Vornutzung wird das Gelände im Altlastenkataster des Kreises Düren als Verdachtsfläche geführt. Nr. 15 vom 9. Juni 2011 Amtsblatt der Stadt Düren Seite 3
4 Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit Der Geltungsbereich des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist in der nachstehenden Skizze dargestellt: vom bis einschließlich Düren, Wilhelmstraße 34, City Karree, 2. Obergeschoss. zur Äußerung und Erörterung des Planentwurfes mit einem/r sachkundigen Vertreter/in des Amtes für Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplanentwurf unberücksichtigt bleiben. (47) Stadtplanung zur Diskussion in der Sitzung vom beschlossen, das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/23 Lebensmittelmarkt Renkerstraße in Düren Lendersdorf gemäß 12 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird ebenfalls ermächtigt, die Entscheidung über Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten gemäß 15 BauGB zurückzustellen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich oder wesentlich erschwert werden würde. Aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Düren geht hervor, dass bezogen auf den gesamten Versorgungsbereich des südlichen Stadtgebietes eine Unterversorgung bzw. ein zusätzlicher Bedarf an einem größeren und qualitativ breit aufgestellten Lebensmittelmarkt besteht. Ein aus städtebaulicher Sicht geeigneter Standort befindet sich an der Renkerstraße im Stadtteil Lendersdorf. Neben der Begründung mit Umweltbericht stehen folgende Informationen zur Verfügung: - Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung Arten von Umwelt bezogenen Informationen Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein ehemaliges Betriebsgelände. Vormals wurde an diesem Standort ein Walzwerk betrieben. Aufgrund dieser gewerblichen bzw. industriellen Vornutzung wird das Gelände im Altlastenkataster des Kreises Düren als Verdachtsfläche geführt. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, die Auswirkungsanalyse und die Begründung erfolgt in der Zeit vom bis einschließlich Düren, Wilhelmstraße 34, City Karree, 2. Obergeschoss. zur Äußerung und Erörterung des Planentwurfes mit einem/r sachkundigen Vertreter/in des Amtes für Seite 4 Amtsblatt der Stadt Düren Nr. 15 vom 9. Juni 2011
5 Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplanentwurf unberücksichtigt bleiben. (48) Am Mittwoch, dem , 16:30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses eine außerplanmäßige Sitzung des Rates der Stadt Düren statt. Die Tagesordnung, bestehend aus einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil, umfasst folgende Punkte: Düren, den gez. (49) Stadtplanung zur Diskussion in der Sitzung vom beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/292 Eberhardshammer in Düren Lendersdorf gemäß 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird ebenfalls ermächtigt, die Entscheidung über Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten gemäß 15 BauGB zurückzustellen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich oder wesentlich erschwert werden würde. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes ist in der nachstehenden Skizze dargestellt: Tagesordnung: öffentlich 1. Änderung der Tagesordnung Angelegenheiten des Dürener Kulturbetriebes 2. Städtisches Theaterprogramm in der Spielzeit 2011/2012 Angelegenheiten der Volkshochschule 3. Entgeltordnung und Honorarordnung der Volkshochschule Düren nicht öffentlich Angelegenheiten des Amtes für Finanzen 4. Grundstücksangelegenheit; Erbbaurecht Der Bebauungsplan Nr. 3/292 Eberhardshammer mit seiner 1. Änderung setzt in seinem gesamten Geltungsbereich Allgemeines Wohngebiet in einer zweigeschossigen Bauweise fest. Für den nördlichen Bereich des Gebietes bestehen inzwischen konkrete Absichten, dort einen Lebensmittelmarkt anzusiedeln. Der Lebensmittelmarkt soll der Nr. 15 vom 9. Juni 2011 Amtsblatt der Stadt Düren Seite 5
6 nachhaltigen Sicherung und dem Ausbau der Versorgungsstrukturen für die Wohnbevölkerung im südlichen Stadtgebiet von Düren dienen. Daher ist für den Geltungsbereich der 2. Änderung eine Anpassung der überbaubaren- und Verkehrsflächen erforderlich. Arten von Umwelt bezogenen Informationen Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein ehemaliges Betriebsgelände. Vormals wurde an diesem Standort ein Walzwerk betrieben. Aufgrund dieser gewerblichen bzw. industriellen Vornutzung wird das Gelände im Altlastenkataster des Kreises Düren als Verdachtsfläche geführt. in der Sitzung vom gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) -Bebauungspläne der Innenentwicklung- beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/186 Marienstraße für den Bereich Bismarckstraße/Moltkestraße aufzustellen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Eine Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Der Geltungsbereich zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist in der nachstehenden Skizze dargestellt: Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/292 erfolgt in der Zeit vom bis einschließlich Düren, Wilhelmstraße 34, City Karree, 2. Obergeschoss. zur Äußerung und Erörterung des Planentwurfes mit einem/r sachkundigen Vertreter/in des Amtes für Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplanentwurf unberücksichtigt bleiben. (50) Ziel der Planung ist die Errichtung eines Parkhauses auf dem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück Ecke Moltkestraße/ Bismarckstraße. Das Parkhaus soll im Wesentlichen den Bedarf an Mitarbeiterparkplätzen der Kreisverwaltung decken. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/186 erfolgt in der Zeit vom bis einschließlich Düren, Wilhelmstraße 34, City Karree, 2. Obergeschoss. zur Äußerung und Erörterung des Planentwurfes mit einem/r sachkundigen Vertreter/in des Amtes für Seite 6 Amtsblatt der Stadt Düren Nr. 15 vom 9. Juni 2011
7 Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden können. Impressum Herausgeber: Stadt Düren - Der. Erscheinungsweise: bei Bedarf. Das Amtsblatt kann über einen kostenlosen Newsletter auf der Internetseite der Stadt Düren ( bezogen werden. Es ist gegen ein Entgelt von 1,50 pro Ausgabe im Bürgerbüro der Stadt Düren (Markt 2, Düren) erhältlich. Nachrichtlich erfolgt ein Aushang an der Bekanntmachungstafel im Foyer des Rathauses (Kaiserplatz 2-4, Düren). Das Amtsblatt kann außerdem in der Stadtbücherei Düren (Stefan-Schwer-Straße 4-6, Düren) eingesehen werden. Abonnement über das Hauptamt, Sachgebiet Organisation, Kaiserplatz 2-4, Düren, Telefon: Kosten: 40,00 jährlich (Einzugsermächtigung). Kündigung spätestens bis zum 30. November für den 1. Januar des folgenden Jahres. Nr. 15 vom 9. Juni 2011 Amtsblatt der Stadt Düren Seite 7
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