Rahmenplan Karlsruhe Oberer Säuterich

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1 Rahmenplan Karlsruhe Oberer Säuterich Ausschreibung August 2016 Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt

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3 A Allgemeine Bedingungen, Verfahren 1. Auftraggeber Anlass und Zweck des Verfahrens Gegenstand und Art des konkurrierenden Entwurfsverfahrens Teilnehmende Planungsbüros Jury Vorprüfung Leistungen Beurteilungskriterien Unterlagen Termine Rückfragen und Pflichtkolloquium Abgabe Präsentation und Sitzung der Jury Honorar Weitere Bearbeitung... 8 B Aufgabe 1. Anlass und Ziel Plangebiet und Umgebung Planungsrecht/Plangrundlagen Vorgeschichte Lage und Nutzungen Vorhandene Erschließung Straßennetz - motorisierter Individualverkehr (MIV) ÖPNV Radverkehr (Natur)räumliche Gegebenheiten Boden-, Natur- und Artenschutz Unterirdische Infrastruktur... 16

4 3. Anforderungen Sozialverträglichkeit Bauflächen Nutzung /Baustruktur Soziale Struktur Lärmschutz Freiraum- und Landschaftsplanung Wasserwirtschaft Klimatische und energetische Aspekte Artenschutz Mobilitätskonzept und Erschließung Straßennetz ÖPNV Radverkehr Fußverkehr Ruhender Verkehr Verknüpfungsstellen Unterirdische Infrastruktur Wirtschaftlichkeit C Anhang

5 A Allgemeine Bedingungen, Verfahren 1. Auftraggeber Auftraggeberin ist die Stadt Karlsruhe, vertreten durch das Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe. Anschrift: Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Lammstraße 7 D Karlsruhe Telefon: 0721 / Fax: 0721 / stpla@karlsruhe.de Ansprechpartnerin: Andrea Thielemann 2. Anlass und Zweck des Verfahrens Die Stadt Karlsruhe ist ein attraktiver Wohnstandort, für den auch künftig eine steigende Einwohnerzahl prognostiziert wird. Zur Erweiterung des Angebotes auf dem Wohnungsmarkt soll in den Gewannen Oberer Säuterich und Hinteräcker neuer Wohnraum in verschiedenen Wohnformen vom Einzelhaus bis zum Mehrfamilienhaus, bevorzugt in verdichteter Bauweise, entstehen und am südlichen Ortsrand von Durlach-Aue den Abschluss zur B3 bilden. Ziel des Verfahrens ist es, für den neuen Wohnraum in Durlach-Aue ein breites Angebot an Wohnformen und Wohnungen auch bezahlbarem Wohnungsbau zu schaffen. Für das Gebiet gilt es eine sinnvolle innere Erschließung zu erarbeiten und naturräumliche Gegebenheiten, die eine Regenwasserkonzeption und die Verlagerung der im Gebiet vorkommenden Wechselkröte erfordern, in die Planung einzubeziehen. 3. Gegenstand und Art des konkurrierenden Entwurfsverfahrens Gegenstand des konkurrierenden Entwurfsverfahrens ist eine konzeptionelle städtebauliche und gestalterische Planung für eine zukünftige Wohnbebauung auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche am südlichen Ortsrand von Durlach-Aue (Plangebiet ca. 13,5 ha). Hierzu wird eine zukunftsweisende und nachhaltige städtebauliche Planung mit Freiraumplanung, Regenwasserkonzeption und innovativem Verkehrskonzept für ein neues Wohnquartier, das an bestehende Wohnbebauung angrenzt, gefordert. Dem konkurrierenden Entwurfsverfahren ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet. Unter den qualifizierten Bewerbenden werden 5 Teilnehmende ausgewählt (siehe Punkt 4). Das Verfahren ist nicht anonym. Die Entwürfe werden der Jury von den Teilnehmenden am Tag der Jurysitzung persönlich präsentiert (siehe Punkt 10.3). Die Jury legt eine Rangfolge der Arbeiten fest. 1

6 4. Teilnehmende Planungsbüros Die Aufgabe erfordert die Auseinandersetzung mit städtebaulichen, architektonischen, freiraumplanerischen, verkehrlichen und wasserwirtschaftlichen Belangen. Teilnahmeberechtigt sind nur Planungsteams aus Stadtplanern oder Architekten mit Landschaftsarchitekten. Das Hinzuziehen von Verkehrsplanern und wasserwirtschaftlich ausgerichteten Ingenieursbüros, die fundierte Kenntnisse zu Regenwasserkonzeptionen nachweisen können, wird dringend empfohlen. Die Federführung liegt bei den Stadtplanern bzw. Architekten. Die Teams können in Ihrer Zusammensetzung im Verlauf des Verfahrens nicht verändert werden. Die Bewerbungsphase des konkurrierenden Entwurfsverfahrens lief vom bis zum und wurde in wettbewerbe aktuell (06/2016, Erscheinungsdatum ) sowie den Badischen Neuesten Nachrichten (Erscheinungsdatum ) und der Stadtzeitung (Erscheinungsdatum ) ausgeschrieben. Zudem wurde der Hinweis auf die Ausschreibung auf den Internetportalen von competionline (ab dem ) und wettbewerbe aktuell (ab dem ) sowie auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe (ab dem ) bekanntgegeben. Die eingegangenen Bewerbungen wurden von einem von der Jury unabhängigen Gremium anhand eines Punktesystems bewertet. Die Bewerber mussten folgende Nachweise erbringen: Auflistung vergleichbarer städtebaulicher Planungen (max. 3 Punkte), Projekt vergleichbarer Aufgabenstellung mit innovativen Wohnformen (max. 5 Punkte), Projekt einer städtebaulichen Planung mit Anteil an Freiflächenplanung (max.5 Punkte), Projekt mit innovativer Lösung für ein Mobilitäts-/Energiekonzept (max. 3 Punkte), Projekt mit innovativer Lösung für ein wasserwirtschaftliches Konzept (max. 5 Punkte), Wettbewerbserfolg (max. 2 Punkte). Unter den eingegangenen 19 Bewerbungen wurden folgende Teilnehmende ausgewählt bzw. gelost: 1. ARGE KHta-KH studio SARL und Tamandua GbR ARGE Lavaland & Treibhaus Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbh Gertz Gutsche Rümenapp GbR 2. Machleidt GmbH-Städtebau, Stadtplanung SINAI Gesallschaft von Landschaftsarchitekten mbh SHP Ingenieure Performative Architektur Labor für urbane Orte und Prozesse Lohrberg Stadtlandschaftsarchitektur PartGmbH diem.baker GbR Verkehrsplanung Link 4. Humpert & Kösel-Humpert, freie Architekten & Stadtplaner Stadt Landschaft Plus Landschaftsarchitekten 5. K 9 Architekten GmbH Faktorgruen ModusConsult Karlsruhe 2

7 5. Jury Die Jury setzt sich wie folgt zusammen und ist vor der endgültigen Abfassung dieser Auslobung gehört worden: Fachjuroren (Gesamtzahl sieben Personen) - Prof. Gerd Gassmann, Architekt, Karlsruhe - Werner Gerhardt, Stadtplaner und Architekt, Karlsruhe - Prof. Sigurd K. Henne, Landschaftsarchitekt, Bruchsal - Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner, Leiterin Stadtplanungsamt Karlsruhe - Anne Sick, Leiterin des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft Karlsruhe - Prof. Dr. Peter Vortisch, Verkehrsplaner, Karlsruhe - Klaus Weindel, Stellvertretender Leiter Gartenbauamt Karlsruhe Stellvertretende Fachjuroren (Gesamtzahl drei Personen) - Georg Gerardi, Stadtplaner und Architekt, Stadtplanungsamt Karlsruhe - Thomas Henz, Landschaftsarchitekt, Gartenbauamt Karlsruhe - Ulrich Wagner, Verkehrsplaner Stadtplanungsamt Karlsruhe Sachjuroren (Gesamtzahl sechs Personen) - Alexandra Ries, Ortsvorsteherin Durlach - Dirk Müller, Ortschaftsrat CDU - Hildegund Brandenburg, Ortschaftsrätin Grüne - Stefan Volz, Ortschaftsrat SPD - Petra Stutz, Ortschaftsrätin FW - Dr. Horst Dilger, Ortschaftsrat (ehem.) FDP Stellvertretende Sachjuroren (Gesamtzahl sechs Personen) - Jörg Köster, stellv. Ortsvorsteher Durlach - Klaus Scheuermann, Ortschaftsrat CDU - Ralf Köster, Ortschaftsrat Grüne - Iris Holstein, Ortschaftsrätin SPD - Jürgen Wenzel, Ortschaftsrat FW - Dr. Angelika Fink-Sontag, Ortschaftsrätin FDP Sach- und Fachverständige Beraterinnen und Berater ohne Stimmrecht - Martin Stengel, Arbeitsgemeinschaft Auer Vereine und Kirchengemeinden - Christian Sturm, 1. Vorsitzender Bürgergemeinschaft Durlach und Aue 6. Vorprüfung Die Vorprüfung wird die abgegebenen Planungen insbesondere auf die im Aufgabenteil beschriebenen Anforderungen hin überprüfen. Sie erfolgt unter Federführung des Stadtplanungsamtes durch: Andrea Thielemann, N.N., Stadtplanungsamt Hans-Volker Müller, Gartenbauamt Johannes Niederstraßer, Umweltamt Albrecht Dörr, Tiefbauamt Stadtentwässerung, N.N., Tiefbauamt Straßenwesen Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere sach- und fachverständige Berater und Vorprüfer zu benennen. 3

8 7. Leistungen Es werden nachfolgende Leistungen verlangt: (Die Art der Darstellung ist grundsätzlich frei wählbar, das Format der Ergebnispläne ist jedoch auf maximal 2 DIN A0 Pläne im Querformat festgelegt.) 1 Gesamtplan M 1:2.500 Darstellung - der Baustruktur, insbesondere in Verbindung mit den angrenzenden Quartieren Piktogramme Darstellung - der Siedlungsbereiche und landschaftsräumlichen Einbindung - der Erschließungsstruktur - des Regenwasser- bzw. Versickerungskonzepts (Multifunktionale Flächennutzung im Sinne von Regenwasserspeicherung) mit erläuternden Skizzen 1 Lageplan M 1:1.000 Darstellung - der Bebauungsstruktur und Anzahl der Vollgeschosse - der Grünflächen mit Gestaltungshinweisen - des Fuß- und Radverkehrsnetzes und dessen Ausgestaltung mit ruhendem Verkehr 1 Lageplan M 1:500 Darstellung eines Teilbereichs (Größe ca. 1 ha), der innerhalb der im FNP dargestellten Wohnbaufläche liegt konzeptabhängig wählbar: - Entwicklung von baulichen Prototypen und schematischen Darstellung von Grundrissen und Schnitten - Freiflächen- / Wohnumfeldgestaltung - Unterbringung von Stellplätzen 1 Querschnitt M 1:500 mit Anschluss an die Bestandsbebauung 1 Modell M 1:500 auf der überlassenen Grundplatte mindestens 1 Visualisierung Darstellung frei wählbar, gerne Skizzenform räumliche Ausformung: - zentraler Entwurfsbereich Erläuterungen max. 2 DIN A4-Seiten - Entwurfsidee, - gestalterische Zielsetzungen, - funktionale Lösungsansätze, - wasserwirtschaftliches Konzept oder - andere wichtige Entwurfsaspekte. Erläuternde Skizzen, Zeichnungen sind gewünscht und können auch in den Plänen dargestellt werden. Die genannten Leistungen müssen in einer Ausfertigung für die Jurysitzung und in einer Ausfertigung für die Vorprüfung eingereicht werden. Zudem sind die Pläne auf DIN A3 verkleinert abzugeben. Darüber hinaus sind folgende digitale Daten einzureichen: 4

9 Zusätzlicher Plan für Berechnungen der Vorprüfung schwarz/weiß dwg-format Berechnungs- und Flächenplan Angabe der Geschossigkeit Grobe Vermaßung der Baukörper Maße der Straßen und öffentlichen Räume Angabe der Bruttobaufläche, der Flächen der Straßen und Wege, der öffentlichen Grün/Freiflächen Formblatt für die Berechnung Vgl. Anlage C, Punkt 8 CD-Rom Alle Pläne sind auf einer CD-Rom im jpg-format (Auflösung 300 dpi) und pdf-format (in Vektorgrafik) abzugeben. Verfassererklärung Einverständniserklärung Präsentation als PPP-Datei oder PDF-Datei 8. Beurteilungskriterien Erklärung der Teilnehmenden (bevollmächtigte Vertretung) entsprechend des ausgegebenen Vordrucks (vgl. Anlage C, Punkt 10). Einverständniserklärung, die eine Bereitstellung der Arbeiten im Internet zusagt. Vorstellung der eigenen Arbeit am Tag der Jurysitzung. Die Präsentation muss dem Stadtplanungsamt vor Jurysitzung (siehe Punkt 10 Termine) vorliegen, da ansonsten nicht gewährleistet werden kann, dass die Präsentation einwandfrei und ohne Verzögerungen vor Ort läuft. - Städtebauliche und landschaftsplanerische Leitidee - Städtebauliche und freiräumliche Qualität, Qualität der öffentlichen Räume - Konzeption und Qualität der angebotenen Wohnformen - Ökologische Einbindung unter klimatologischen Aspekten, der Umweltverträglichkeit sowie dem Übergang zum Grünraum - Einbindung eines wasserwirtschaftlichen Konzeptes in die städtebauliche Planung/Freiraumplanung unter Gesichtspunkten der Flächenökonomie und der multifunktionalen Flächennutzung - Mobilitätskonzept, innovative Ansätze - Wirtschaftlichkeit, Flächenökonomie Die Jury behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu präzisieren und zu gewichten. 9. Unterlagen Die Unterlagen bestehen aus dem vollständigen Ausschreibungstext (Teil A und B) sowie den unter Teil C aufgeführten Anlagen. Voraussetzung für den Erhalt der für die Bearbeitung des Verfahrens ebenfalls notwendigen Anlagen (Teil C der Ausschreibung) ist, dass von den Teilnehmenden zuvor eine Datenschutzerklärung unterschrieben wird. Das Datenschutzformular wird den Teilnehmenden vor Ausgabe der Anlagen (Teil C der Ausschreibung) per Mail zugesandt. 5

10 Das Formular ist dann ausgefüllt und unterzeichnet per Fax oder an die Auftraggeberin bis spätestens zu senden: Fax an , an Wenn das Formular der Auftraggeberin vorliegt, sind die Anlagen (Teil C der Ausschreibung) erhältlich und werden in Form einer DVD an die Teilnehmenden (bevollmächtigte Vertreter) gemäß Zeitplan verschickt. 10. Termine - Juryvorbesprechung Digitaler Versand/Bereitstellen der Unterlagen ab 36. KW - Pflichtkolloquium (mit Ausgabe Modellplatte) Ausgabe der Modellplatte Abgabe der Arbeiten Abgabe des Modells Abgabe der Präsentation Jurysitzung Ausstellung der Arbeiten ab 50. KW 10.1 Rückfragen und Pflichtkolloquium Die Rückfragen werden allein im Rahmen des Pflichtkolloquiums am beantwortet. Das Kolloquium findet um Uhr im Bürgersaal des Rathauses Durlach, Pfinztalstraße 33, statt. Jurorinnen und Juroren, Teilnehmende, Beraterinnen und Berater werden dazu eingeladen. Um Uhr ist eine Ortsbesichtigung geplant. Treffpunkt ist die Haltestelle Steiermärker Straße, Tramlinie 2. Die Teilnahme am Kolloquium um Uhr ist verpflichtend. Die Einlegeplatten für das Modell werden hier ausgegeben. Das Ergebnisprotokoll wird an alle Teilnehmenden bis voraussichtlich per E- Mail verschickt und ist Bestandteil der Ausschreibung Abgabe Planabgabe Abgabetermin ist Freitag, der Bis Uhr sind die entsprechenden Unterlagen abzugeben beim: Stadtplanungsamt, Bereich Stadtbild, Karl-Friedrich-Str , Karlsruhe (Vorderhaus, 3. OG, Zimmer 3.5) Für Arbeiten, die von einem Kurierdienst abgegeben werden, ist die o. g. Adresse zu verwenden. Eine Empfangsbestätigung wird ausgestellt. 6

11 Für Arbeiten, die per Post aufgegeben werden, ist nachfolgende Adresse anzugeben. Es ist ebenfalls zu gewährleisten, dass die Arbeiten am Abgabetermin bis Uhr beim Stadtplanungsamt vorliegen. Längere Postwege sind einzukalkulieren. Stadtplanungsamt Karlsruhe: Oberer Säuterich Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Lammstraße Karlsruhe Modellabgabe Abgabetermin ist der Bis spätestens Uhr müssen die Modelle beim Stadtplanungsamt abgegeben werden. Es gelten die zuvor genannten Adressen Präsentation und Sitzung der Jury Am , ab 9.30 Uhr, werden die Arbeiten von den Bearbeitern der Jury vorgestellt. Die Sitzung findet im Bürgersaal im Rathaus Durlach, Pfinztalstraße 33, statt. Danach werden die Juroren in einer internen Sitzung eine Empfehlung zur Umsetzung einer der Arbeiten aussprechen. Die Reihenfolge der Präsentation ist wie folgt vorgesehen: 9 30 Uhr Humpert & Kösel-Humpert, freie Architekten & Stadtplaner, Karlsruhe Uhr 711 Labor für urbane Orte und Prozesse, Stuttgart Uhr K 9 Architekten GmbH, Freiburg Uhr Machleidt GmbH-Städtebau, Stadtplanung, Berlin Uhr ARGE KHta-KH studio SARL und Tamandua GbR, Berlin 11. Honorar Die Teilnahme an dem konkurrierenden Entwurfsverfahren wird als Pauschalhonorar vergütet: Honorar: 8.500,- Euro pro Planungsteam, inklusive Mehrwertsteuer Mit diesem Honorar sind sämtliche Leistungen abgedeckt. Auswärtige Büros erhalten die Reisekosten erstattet. Das Büro, das mit dem 1. Rang ausgezeichnet wird, erhält eine weitere Vergütung von 1.500,- Euro (inkl. MwSt.) 7

12 12. Weitere Bearbeitung Die Auftraggeberin wird ein Planungsteam unter Würdigung der Empfehlung der Jury mit der Erstellung des Rahmenplans beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs als besondere Leistung in der Flächenplanung (Anlage 9 HOAI 2013, Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das konkurrierende Entwurfsverfahren erbrachte Leistungen bis zur Höhe des genannten Honorars nicht erneut vergütet, wenn das Ergebnis des Verfahrens in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Arbeiten gehen in das Eigentum der Auftraggeberin über. Das Urheberrecht bleibt bei den Verfassern. 8

13 B Aufgabe 1. Anlass und Ziel Karlsruhe gilt als attraktiver Wohnstandort und ist eine Stadt mit wachsender Einwohnerzahl. Das Angebot auf dem Wohnungsmarkt ist jedoch begrenzt und kann die Nachfrage kaum bedienen. Aufgabe der Stadtplanung ist es daher, Planungsrecht für Wohnbauflächen zu schaffen und darüber hinaus neue Wohnbauflächen zu finden. Südlich von Durlach Aue, einem Stadtteil von Karlsruhe, bieten sich Flächen für eine neue Wohnbebauung in den Gewannen Oberer Säuterich und Hinteräcker an. Hier sollen unterschiedliche Wohnformen entstehen - aufgrund des Wohnraummangels auch in verdichteter Bauweise - und Durlach-Aue einen neuen südlichen Ortsrand erhalten. Ziel des konkurrierenden städtebaulichen Verfahrens ist es, Planungen für ein Wohnquartier zu erhalten, das sich durch eine hohe städtebauliche Qualität und ein gelungenes Zusammenspiel von baulichen und (frei)räumlichen Strukturen auszeichnet. Dabei gilt es insbesondere auszuloten, welche Bebauungsdichte verträglich ist, um dem Gleichgewicht zwischen Bodenknappheit und Bevölkerungswachstum sowie zwischen Energieeffizienz und Wohnqualität gerecht zu werden. Das zukünftige Gebiet muss sich mit seiner Baudichte und struktur in die benachbarte Bebauung und Landschaft einfügen. Es soll ein breites Angebot an Wohnungen, auch an bezahlbarem Wohnraum geschaffen werden. Dabei müssen die Aspekte der Siedlungsentwicklung, der Freiraumplanung, des Artenschutzes, der Wasserwirtschaft sowie des Verkehrs beachtet und zu einem tragfähigen und innovativen Konzept vereint werden. Aus dem Entwicklungskonzept des Wohnquartiers soll ein Rahmenplan entstehen, der Grundlage für einen Bebauungsplanentwurf wird. 2. Plangebiet und Umgebung Das Plangebiet befindet sich samt Umgebung im Südosten von Karlsruhe und besteht aus den Gewannen Oberer Säuterich und Hinteräcker. Diese gehören zum Karlsruher Stadtteil Durlach-Aue und liegen am südlichen Rand des Stadtteils. Das Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 13,5 ha ist in zwei Bereiche gegliedert, eine ca. 6,5 ha große Fläche, die laut FNP und Regionalplan derzeit für die Wohnbebauung vorgesehen ist (siehe Punkt 2.1), und eine ca. 7 ha große Fläche, die Grünflächen (Ausgleichsflächen) beinhaltet, über die zusätzlich in Teilbereichen (im Nordwesten) aber auch über eine Erweiterung der Wohnbebauung nachgedacht werden soll (vgl. Punkt 3.2 und Anlage C, Punkt 1 Lagepläne, Geltungsbereich). 9

14 Plangebiet 2.1 Planungsrecht/Plangrundlagen (vgl. Anlage C, Punkt 2) Im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 ist der gesamte Planungsbereich als regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung festgelegt. Der südlich daran angrenzende Bereich bis zur B3 und zur Fiduciastraße ist als festgelegte Grünzäsur gänzlich von Bebauung freizuhalten. Im Westen des Gebietes verläuft ein regionaler Grünzug. Auszug aus dem Regionalplan Mittlerer Oberrhein 10

15 Der gültige Flächennutzungsplan 2010 (FNP) des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) stellt einen ca. 5,5 ha großen Planungsbereich als geplante Wohnbaufläche dar. An diese Wohnbauflächen schließt im Westen ein geplantes Kleingartengebiet, im Süden und Norden landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie im Südosten ein Festplatz an. Der im westlichen und südwestlichen Bereich im FNP dargestellte und bestehende Lärmschutzwall auf der Ostseite der Fiduciastraße und der Nordseite der B3 wird im FNP in südöstlicher Richtung entlang der B3 bis zur bestehenden Brücke fortgeführt. Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2010 Für den Oberen Säuterich wurde am ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst mit dem Ziel, neuen Wohnraum in Durlach zu schaffen und dabei auch den sozialen Wohnungsbau zu berücksichtigen. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses wurde größer als die Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan gewählt, um mögliche Kompensationsflächen für den Artenschutz einzubeziehen 11

16 Rahmenplan Karlsruhe Oberer Säuterich Geltungsbereich des B-Plan-Aufstellungsbeschlusses Das Plangebiet des konkurrierenden Entwurfsverfahrens weicht etwas vom Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans ab. Es umfasst auch noch Flächen im Nordwesten und greift damit in den bestehenden Bebauungsplan Nr. 558 Säuterich und Säusteigerfeld aus dem Jahr 1980 ein, der hier ein Gartenhausgebiet festsetzt. Überlagerung geltende B-Pläne - Plangebiet (beinhaltet nicht die Planfeststellung der Straßenbahn) 12

17 Westlich dieses Gartenhausgebiets setzt der Bebauungsplan darüber hinaus einen Lärmschutzwall fest. Dieser erstreckt sich jedoch, entgegen der damaligen Planung, dem Straßenverlauf der Fiduciastraße in südlicher Richtung folgend bis zur Kreuzung mit der B3. Das heutige Erfordernis der seinerzeitigen Festsetzung soll daher im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens überprüft werden. Die Teilfläche nordöstlich der Stadtbahntrasse ist im Bebauungsplan Nr. 360 Friedhofserweiterung Durlach-Aue aus dem Jahr 1969 als Friedhofserweiterungsfläche festgesetzt. 2.2 Vorgeschichte In Karlsruhe besteht ein großer Bedarf an Wohnbauflächen. Bereits seit geraumer Zeit soll daher für das im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche ausgewiesene Gelände im Säuterich ein Wohngebiet entwickelt werden. Das Stadtplanungsamt hat 2007 dem Ortschaftsrat Durlach und anschließend dem Planungsausschuss Karlsruhe erstmals einen städtebaulichen Entwurf für das Gebiet präsentiert, für den auch bereits eine artenschutzrechtliche Beurteilung sowie eine solar- und energetische Untersuchung eingeholt wurden. Dieser Entwurf sah eine relativ kleine Parzellierung mit Einzel-, Doppel-, und Reihenhäusern vor und ging von einem Einwohnerwachstum von bis zu 500 Personen aus. Darüber hinaus erfolgte eine Haupterschließung über ein bestehendes Wohnquartier. Sowohl die Art der Wohnformen, als auch die Erschließung wurden seinerzeit hinterfragt. Gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Bedarfs an Wohnraum in Karlsruhe wurde von den politischen Gremien angeregt, auch alternative Wohnformen (Baugruppen) und Geschosswohnungsbau in die Planung aufzunehmen und die Haupterschließung nochmals zu prüfen. 2.3 Lage und Nutzungen Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es besteht aus Ackerflächen für den Gemüsebau, Grünland und Streuobstwiesen. Vereinzelt sind es Kleingärten mit Gartenhäusern (vgl. Anlage C, Punkt 5.1 Luftbild). Es besteht vorwiegend aus Grundstücken diverser Privateigentümer. Die Stadt Karlsruhe ist Eigentümerin der Verkehrsflächen, der Grünflächen im Südwesten und Südosten sowie vereinzelter landwirtschaftlich genutzter Grundstücke. Darüber hinaus gibt es in der geplanten Wohnbaufläche Gewächshäuser einer östlich der Steiermärker Straße gelegenen Gärtnerei. Zur Umsetzung des Planvorhabens ist die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens erforderlich. Im Südosten des Plangebiets liegt der als Festplatz genutzte Hansaplatz mit dem Vereinsheim des Musikvereins Durlach-Aue. Im Nordwesten grenzt ein Allgemeines Wohngebiet an, das aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern mit einem, zwei oder drei Vollgeschossen besteht. Nördlich des Gebiets befinden sich der Friedhof sowie weitere bauliche Anlagen einer Gärtnerei. 13

18 Eigentumsverhältnisse Die nördlich daran anschließende Bebauung beinhaltet den historischen Ortskern von Durlach-Aue mit einer gemischten Struktur aus Wohnen und gewerblicher Nutzung. An den Haupterschließungsstraßen findet sich hier oft eine durchgehend geschlossene Bebauung mit wenig Einblick in die dahinter liegenden Bereiche. Zum Teil wurde der rückwärtige historische Gebäudebestand schon abgebrochen und es zeigt sich eine ungeordnete bauliche Entwicklung durch Wohngebäude in zweiter Reihe. Der zentrale Bereich von Durlach-Aue ist seit 2015 als Sanierungsgebiet in das Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASP) als Bund-Länder- Programm aufgenommen. Im Westen grenzt das Gebiet an Kleingärten und Grünflächen, im Osten an Hallen und landwirtschaftlich genutzte Fläche. Im Süden gibt es ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Flächen. Südlich des Knotenpunkts B3/Fiduciastraße wird in naher Zukunft eine Multienergietankstelle entstehen. Südlich hinter dieser befindet sich ein Umspannwerk. 14

19 2.4 Vorhandene Erschließung Tiroler Straße Schlesier Straße Memeler Straße Fiduciastraße Karpatenstraße Carsharing Radweg B3 Steiermärker Straße Verkehrsbereiche (vgl. Anlage C, Punkt 3.1) Straßennetz - motorisierter Individualverkehr (MIV) Das Plangebiet wird im Süden von der B3 begrenzt. Von der B3 führt die Fiduciastraße ab Richtung Norden und begrenzt das Gebiet im Westen. Im Osten verläuft die Steiermärker Straße, die von Durlach-Aue kommt und zum Festplatz des Gebiets führt. Von Osten ist das Gebiet über den Schindweg zu erreichen. Im Westen geht die Schlesier Straße von der Fiduciastraße ab und führt über die Karpatenstraße in den südlichen Bereich des angrenzenden Wohngebiets Säuterich und Säusteigerfeld. Das Gebiet selbst ist von einigen befestigten Feldwegen durchzogen. An der Schlesier Straße am Friedhof Aue zwischen Tiroler- und Memeler Straße befindet sich ein Carsharing-Standort von Stadtmobil ÖPNV Mit dem öffentlichen Nahverkehr ist das Gebiet über die Straßenbahnlinien 2 und 8 (nur für Schülerverkehr) zu erreichen, die mit den Haltestellen Schlesier Straße (West) und Steiermärker Straße in unmittelbarer Nähe des neuen Wohngebietes liegen. Die Straßenbahntrasse grenzt im Norden direkt an das Gebiet an. In der Schlesier Straße und der Steiermärker Straße befinden sich signalisierte Bahnübergänge. 15

20 2.4.3 Radverkehr Im Süden des Gebiets verläuft entlang der B3 ein Radweg. Im Westen biegt er Richtung Durlach/Killisfeld und Oberwald/Wolfartsweier ab, im Osten führt er auf die Steiermärker Straße Richtung Durlach-Aue bzw. Richtung Süden nach Wolfartsweier. Dieser Radweg ist als Nebennetz Bestandteil des Karlsruher Radverkehrsnetzes. 2.5 (Natur)räumliche Gegebenheiten Das Gebiet ist relativ flach und eben. Es befindet sich auf einer Höhe von ca. 115,70 NHN (bei der angrenzenden Wohnbebauung) bis ca. 118,50 NHN (bei dem Wendehammer an der Steiermärker Straße). Lediglich der im Westen und Südwesten aufgeschüttete Lärmschutzwall entlang der Fiduciastraße und der B3 bildet mit einer Höhe von ca. 122 NHN eine Erhebung. Der Lärmschutzwall verlief früher gemäß der Darstellung des Bebauungsplans Säuterich und Säusteigerfeld etwas abgerückt von der Straße, wurde aber 2010 versetzt. Im Plangebiet ist mit hohen Grundwasserständen von 115,50 NHN zu rechnen. Die recht kleinteilig genutzte Kulturlandschaft ist im westlichen Bereich durch eine Verflechtung von Äckern, Wiesen, Brachen, Gärten und Grabeland mit Feldhölzern und Obstbäumen geprägt. Entlang der Straßenbahntrasse und der B3 wurden entsprechend der jeweiligen Planfeststellung Baumreihen gepflanzt, ferner eine Reihe mit Eichen nahe des Knotenpunktes B3/Fiduciastraße. 2.6 Boden-, Natur- und Artenschutz Das Gebiet besteht aus wertvollen, natürlich gewachsenen Böden, bei denen es sich laut Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Freiburg um Böden mit hoher bis sehr hoher Funktionserfüllung gegenüber den natürlichen Bodenfunktionen handelt, was zu einem hohen Ausgleichsbedarf führt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Wasserschutzgebietes Durlacher Wald (Schutzzone IIIB). Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder geschützte Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden. Artenschutzrechtlich relevante Arten sind die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Fledermausarten (insbesondere die Zwergfledermaus), die Zauneidechse, die Wechselkröte sowie die im Gebiet brütenden europäischen Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie. Geeignete Flächen für zwei zu entwickelnde Ausgleichshabitate zur Umsiedlung der Wechselkröte (vgl. Punkt 3.9) werden derzeit gesucht. Eine der Flächen muss in der Nähe des derzeitigen Habitats liegen (vgl. Anlage C, Punkt 6). 16

21 2.7 Unterirdische Infrastruktur Auf der Ostseite der Fiduciastraße vor dem Lärmschutzwall verlaufen ein Mischwasserkanal, der vor einiger Zeit erneuert wurde, sowie die Hausanschlüsse der Multienergietankstelle. Im südwestlichen Bereich des Gebiets gibt es einen Regenwasserkanal, der zur B3 führt und auf Höhe des Hansaplatzes wieder auf das Gebiet abzweigt. Ein weiterer Mischwasserkanal verläuft entlang der Steiermärker Straße Richtung Festplatz und trifft dort auf einen Schmutzwasserkanal (siehe Anhang C, Punkt 1 Lageplan, Kanalkataster). 3. Anforderungen Ziel des konkurrierenden Verfahrens ist es, ein attraktives Wohnquartier zu erhalten, mit dem sich die Bewohnerinnen und Bewohner identifizieren. Um eine hohe Qualität zu erreichen sind u. a. die folgenden Kriterien von großer Bedeutung: Lebens-, Wohn- und Freizeitqualität, Lebendigkeit, Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, fußgängerfreundliche Straßenräume und Barrierefreiheit, Sicherheit, Integration, sozialgerechte Mobilität Sozialverträglichkeit Die Stadt Karlsruhe hat im September 1995 beschlossen, dass bei Siedlungsplanungen verstärkt auf deren Sozialverträglichkeit geachtet werden muss (überarbeitete Auflage Gemeinschaftsaufgabe Sozialverträglichkeit, September 2001). Folgende Ziele sind formuliert worden, die bei der Bearbeitung der Aufgabe zu beachten sind: - Soziale Durchmischung, demografische Vielfalt durch unterschiedliche Bau- und Eigentumsformen (bspw. generationsübergreifendes Wohnen) - Verringerung von Mobilitätszwängen und der Pkw-abhängigen Mobilität - Straßenraum als Raum öffentlicher Begegnung - Priorität der Aufenthalts-/Spielfunktion vor der Verkehrs-/Parkierungsfunktion - Schaffung eines Gemeinwesens mit wirksamen Nachbarschaften in einem vielseitigen Wohnumfeld, dadurch auch die Gewährleistung von Sicherheit - Förderung der Kommunikation und Identifikation durch gut zugängliche Infrastruktureinrichtungen - Gestaltung des öffentlichen Raums als Aufenthaltsmöglichkeit für alle Gruppen der Bevölkerung - Gewährleistung von höchstmöglicher Sicherheit durch entsprechende Gestaltung und Belegung von Wegen Zudem hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 21. Januar 2014 zum Zweck der Förderung von bezahlbarem bzw. sozialem Wohnraum das Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm (KaWoF) beschlossen, das die Auszahlung finanzieller Zuschüsse bei der Schaffung von sozialem Wohnraum vorsieht. 17

22 3.2 Bauflächen Im Regionalplan und Flächennutzungsplan ist für das Gebiet Oberer Säuterich eine Siedlungserweiterungsfläche bzw. Wohnbaufläche vorgesehen. Aufgrund des Wohnraummangels und der damit verbundenen Suche nach zusätzlichen Wohnbauflächen soll im Rahmen des konkurrierenden Entwurfsverfahrens über eine Erweiterung der bisher festgelegten Wohnbaufläche nachgedacht werden. Erweiterung Erweiterung Wohnbaufläche (vgl. Anlage C, Punk 1 Lagepläne, Geltungsbereich) So ist eine Ausdehnung der Siedlungsfläche Richtung Westen mit Aufnahme der Siedlungskante des vorhandenen Wohngebiets an der Fiduciastraße und damit eine Abrundung des Wohngebiets durchaus denkbar und soll bei der Bearbeitung mit einbezogen werden. Von der beschriebenen Erweiterung wäre im Regionalplan ein kleiner Bereich der Grünzäsur betroffen. Die Grünzäsur im Süden und der regionale Grünzug blieben jedoch erhalten, so dass der Eingriff in den Regionalplan gering wäre. Im konkurrierenden Entwurfsverfahren kann auch über eine darüber hinausgehende Erweiterung der Wohnbebauung bis an die Fiduciastraße nachgedacht werden. Diese würde aber in den regionalen Grünzug eingreifen und hätte auch Folgen für den vorhandenen Lärmschutz, der abgetragen und in anderer Form ersetzt werden müsste. Darüber hinaus wären ein Mischwasserkanal und Hausanschlussleitungen für die Multienergietankstelle zu berücksichtigen. Einer derartigen Erweiterung der Wohnbaufläche muss daher ein sehr überzeugendes städtebauliches Konzept zu Grunde liegen, das den Eingriff rechtfertigt. 18

23 Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob eine Erweiterung im weiteren Verfahren auch umgesetzt wird, muss das städtebauliche Konzept inklusive Erschließung auch ohne Erweiterungsfläche schlüssig sein und funktionieren. 3.3 Nutzung /Baustruktur Für das zukünftige Wohngebiet Oberer Säuterich ist entsprechend der Nachbarbebauung Säuterich und Säusteigerfeld die Festsetzung Allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Neben dem Wohnen sind auch Nutzungen, die der Versorgung des Gebietes dienen, zugelassen, um ein lebendiges Quartier mit z B. Läden, kulturellen Einrichtungen u.a. zu ermöglichen. Die Stadt Karlsruhe strebt für den Oberen Säuterich unterschiedliche Wohnformen an. Diese können vom Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus bis zum Geschosswohnungsbau reichen. Denkbar sind auch alternative Wohnformen (Baugruppen). Die Einwohner von Aue wünschen sich eine kleinteilige Baustruktur (vgl. Anhang C, Punkt 8). Aufgrund der Nachfrage nach Wohnraum ist darüber hinaus eine verdichtete Bauweise anzustreben, die auch dem bezahlbaren Wohnungsbau gerecht werden kann. Für die unterschiedlichen Wohnformen sind unter dem Aspekt sich verändernder Wohnraumansprüche der Bewohner flexible Grundrisse zu ermöglichen. Zentrale Aufgabe des städtebaulichen Entwurfs wird die Ermittlung der angemessenen Bebauungsdichte sein. So soll die Wohnbebauung einerseits eine höhere Dichte erhalten, um dem Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken, sich andererseits aber noch in die vorhandene Bebauung mit ihrer eher dörflichen Struktur einfügen und zu keinem städtebaulichen Bruch führen. Es gilt daher auszuloten, was an diesem Ort in welchen Bereichen an Baumasse und Bauhöhe verträglich ist. Im Entwurf ist nachzuweisen, wie mit der vorgeschlagenen Bebauung städtebauliche Qualitäten geschaffen werden können. 3.4 Soziale Struktur Der zukünftige Wohnungsbestand soll auch innerhalb der Gebäude eine soziale Mischung und ein vielfältiges Angebot an Wohn- und Belegungsformen gewährleisten. Dabei gilt es, insbesondere auch Wohnformen zu berücksichtigen, die bezahlbaren Wohnungsbau ermöglichen. Attraktive Ausformungen der Gebäude und der Freiräume mit klarer Definition der öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereiche sollen das nachbarschaftliche Miteinander der Bewohnerinnen und Bewohner fördern. Das Zusammenleben und die Integration verschiedener Gruppen soll durch verschiedene Wohnformen ermöglicht werden. Die Bedürfnisse derjenigen, die am stärksten auf das Wohngebiet angewiesen sind (Frauen, Kinder, Jugendliche, alte Menschen oder Menschen mit Behinderung) müssen berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit gegeben sein, eine eventuell nachgefragte Pflegewohngemeinschaft zu realisieren. D.h. mehrere Wohnungen müssen zu einer Wohneinheit mit mindestens 250 m² zusammenzuschließen sein. 19

24 3.5 Lärmschutz Das Gebiet ist bisher vor Lärm von der Fiduciastraße und der B3 im Westen und Süden durch einen ca. 6 m hohen Lärmschutzwall geschützt. Allerdings verläuft der südliche Lärmschutzwall nicht im Bereich der gesamten angrenzenden B3. Eine Verlängerung Richtung Osten sieht der Flächennutzungsplan und die Fortschreibung des Lärmaktionsplans vor, um das zukünftige Wohngebiet vor Lärm zu schützen. Die Höhe des zukünftigen Lärmschutzes ist abhängig von der Geschossigkeit der neuen Wohnbebauung und ist im Weiteren zu prüfen. Sollte wie unter Punkt 3.2 aufgeführt, eine städtebaulich überzeugende Erweiterung der Wohnbebauung bis an die Fiduciastraße geplant werden, so müsste die Wohnbebauung die Funktion des Lärmschutzes übernehmen. Die Leitungs- und Kanaltrassen, die an der Fiduciastraße verlaufen, müssen dann freigehalten werden, und die Anfahrbarkeit der Schächte und Schieber mit Wartungsfahrzeugen ist sicherzustellen. Auch durch die Straßenbahn, deren Trasse nördlich an das Gebiet angrenzt, ist eine Lärmbelastung für die zukünftige Wohnbebauung in diesem Bereich zu erwarten. Dies ist bei der städtebaulichen Planung zu beachten. 3.6 Freiraum- und Landschaftsplanung Die im Regionalplan vorgesehene Grünzäsur im Süden sowie der regionale Grünzug im Westen des Gebiets sind bei der Freiraumgestaltung zu berücksichtigen und zu gestalten. Es ist eine Verzahnung von Wohn- und Grünräumen anzustreben. Die umgebenden Freiräume sollen weiterhin auch Möglichkeiten für die siedlungsnahe Erholung und das Landschaftserleben bieten. In den Bereichen, die mit Siedlungsflächen überplant werden, sollen die verbleibenden Freiflächen ein möglichst hohes Maß an Freiraumqualität und ökologischer Qualität erhalten, um somit einen Beitrag zur Minimierung des Eingriffs in bisher unbebaute Flächen zu leisten. Bedeutung hat dabei aus Sicht des Naturschutzes die Bewahrung oder Neuschaffung von Lebensräumen der hier existierenden Pflanzen- und Tierwelt. Für die Freiraumplanung bedeutet dies: - Die Eigenart des Gebiets, das durch Wiesen, Gärten Feldgehölze und Obstbäume geprägt ist, ist bei der Gestaltung der Grünstrukturen und Freiflächen zu erhalten. Insbesondere der Erhalt eines älteren Feldgehölzes mit markanten Bäumen zwischen Festplatz und B3 ist anzustreben. Dies gilt ebenfalls für ein Feldgehölz/Hecke auf dem Flurstück Darüber hinaus gibt es markante Obstbäume im Gebiet sowie eine Baumreihe entlang der Straßenbahnlinie und der B3. - Der Erschließungsaufwand, insbesondere Flächen für Stellplätze, ist auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Ferner sind in dem Wohngebiet Freiräume und Quartiersplätze so zu gestalten, dass Treffpunkte, aber auch Rückzugsmöglichkeiten für verschiedene Altersgruppen entstehen. Die Grünflächen sollten dabei nach Möglichkeit miteinander vernetzt werden. 20

25 Darüber hinaus sind ausreichend Spielflächen für das neue Wohngebiet vorzusehen. Der Spielflächenentwicklungsplan sieht 1,7 m² Netto-Spielfläche je neuer Bewohner vor. Bisher gibt es im angrenzenden Wohngebiet einen kleinen Spielplatz am östlichen Wendehammer der Karpatenstraße und einen kleinen Spielbereich in der Grünfläche, die sich westlich der Haltestelle Schlesier Str. (West) befindet. Der Hansaplatz mit dem Vereinsheim des Musikvereins ist der Festplatz von Durlach-Aue und wird von den Einwohnern als wertvoller Treffpunkt empfunden, der dem sozialen Miteinander und dem Austausch zwischen Alt und Jung dient. Der Festplatz mit dem bestehenden Vereinsheim ist daher in die freiraumplanerischen Überlegungen einzubeziehen und soll eine gute Anbindung an die Wohnbebauung erhalten. 3.7 Wasserwirtschaft Ein wesentliches Ziel wassersensitiver Stadtplanung ist eine Bewirtschaftung der Niederschlagsabflüsse, die dem Wasserhaushalt des unbebauten Gebietes entspricht, den üblichen Entwässerungskomfort bietet und verlässliche Überflutungsvorsorge bei Starkniederschlägen leistet. Gleichzeitig sollten Folgen aus Klimaveränderungen insbesondere im Hinblick auf Hitze- und Trockenperioden minimiert werden. Im Zuge der weiteren Bearbeitung sind durch ein Fachbüro die wasserwirtschaftliche Thematik in ihrer Gesamtheit zu bearbeiten. Die Ergebnisse sind in den Entwurf zu integrieren. Daher ist es bereits in diesem Entwurfsstadium von hoher Bedeutung, das Thema Wasserwirtschaft zu berücksichtigen. Im Hinblick auf den Aspekt der Nachhaltigkeit sowie den ökologischen Ansatz ist für das Plangebiet ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept mit den Aspekten Rückhaltung / Versickerung / Verdunstung des Regenwassers zu erarbeiten. Die Thematik Überflutungsvorsorge bei Starkregen und Gefährdungsanalyse ist zu behandeln. Beim Entwurf der öffentlichen Straßenräume soll berücksichtigt werden, dass diese neben der Verkehrs- auch Aufenthalts- und temporäre Wasserspeicherfunktion haben. Das Konzept sollte Versickerung, verzögerte Abgabe in den angrenzenden Regenwasserkanal und Verdunstung durch Pflanzen, Beläge und Dächer beinhalten. Die Flächen und Oberflächenbefestigungen sind auf das wasserwirtschaftliche Ziel auszurichten und multifunktional zu gestalten. Falls dauerhafte Wasserflächen geschaffen werden sollen, ist im Weiteren ein ökologisch abgestimmtes Bewirtschaftungskonzept auch hinsichtlich einer temporären Wasserspeicherung bei Starkregen erforderlich. Da eine Versickerung von anfallendem Oberflächenwasser in den Freiflächen aufgrund der Bodenbeschaffenheit und Grundwasserstände nur eingeschränkt möglich ist und eine Ableitung in das Regenwasserbestandsnetz auf ca. 40 l/s gedrosselt im südwestlichen Planbereich erfolgen muss, sind vielfältige öffentliche bzw. private Retentionsflächen anzulegen und in den Entwurf zu integrieren. 21

26 Gestalterisch und funktional sollte eine Eingliederung der wasserwirtschaftlich erforderlichen Flächen in das Gesamtbild des Quartiers erfolgen. Die offenen Retentionsflächen können im Sinne der multifunktionalen Nutzung auch als Rückzugsmöglichkeit und Erholungsbereich gestaltet werden. Planerisch ist sicherzustellen, dass die Teile des wasserwirtschaftlichen Systems, die öffentlich bewirtschaftet werden können, betrieblich gut erreichbar sind. Der maximale bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei ca. 115,50 NHN und somit ca. 1,5 bis 2 m unter Geländeoberfläche. Erforderliche Geländeaufschüttung z.b. im Anschlussbereich zur Bestandsbebauung und Geländemodellierung sind im Wettbewerbsentwurf im Zusammenhang mit den Regenwasserretentionsflächen im Schnitt darzustellen. In den Erläuterungen werden Aussagen zu einer Wasserbilanz mit den Elementen Ableitung, Grundwasserneubildung und Verdunstung für den Ist- und Planzustand erwartet. Im Piktogramm ist die Wasserbilanzierung mit den Elementen für Verdunstung/ Versickerung bzw. Rückhaltung des Regenwassers für das Planungsgebiet darzustellen. Die Überlegungen zur Gewährleistung der Überflutungssicherheit sind mit den Anlagen zur Regenwassersammlung, -führung, -ableitung und -behandlung mit den Hauptelementen darzulegen. Die ermittelten Wassertiefen und die Umgrenzungslinie für Wasserflächen sind für einen Regen mit einer Wiederkehrzeit von 3 und 50 Jahren (Starkregen) im Piktogramm darzustellen. Das häusliche Abwasser ist dem öffentlichen Kanalnetz in der Bestandsbebauung zuzuführen. 3.8 Klimatische und energetische Aspekte Der Klimaanpassungsplan von Karlsruhe weist die zukünftige Siedlungsfläche Oberer Säuterich als Potenzialfläche für eine klimaoptimierte Bebauung aus (vgl. Als klimatisch wirksame gestalterische Maßnahmen gelten z. B. Grün- und Wasserflächen, Baumanpflanzungen, grüne Parkierung, Verschattung von Parkplatzflächen, Straßen, Plätzen und Gebäuden, sommerlicher Wärmeschutz, Dachbegrünung oder die Erhöhung der Oberflächen Albedo. Das zukünftige Wohngebiet Oberer Säuterich ist umgeben von Freiflächen, die der Kaltluftzufuhr dienen und auch die angrenzende Wohnbebauung mit Kaltluft versorgen. Darüber hinaus herrscht ein ausgeprägtes Flurwindsystem in nordwestlicher Richtung vor. Dies wirkt sich derzeit positiv auf die bioklimatische Belastungssituation der nördlich angrenzenden Wohnbebauung aus. Durch die zukünftige Bebauung soll der Wirkungsbereich der Kaltluft möglichst nicht beeinträchtigt werden, d.h. die Kaltluft sollte sowohl 22

27 im neuen Wohngebiet, als auch in den vorhandenen Wohngebieten wirken können. Dies ist bei der städtebaulichen Konzeption zu beachten. Die Friedhofsfläche und die grüne Gleistrasse der Straßenbahn besitzen eine bioklimatische Entlastungsfunktion für Durlach-Aue. Auch der Grünzug entlang der Fiduciastraße übernimmt eine solche Entlastungsfunktion. Dieser klimatische Aspekt sollte bei der möglichen Überlegung, eine Bebauung bis an die Fiduciastraße zu planen, einbezogen werden. Auszug aus dem Klimaanpassungsplan Vor dem Hintergrund der städtischen Klima- und Energieziele und aufgrund steigender Energiepreise ist die Wohnbebauung auch unter energetischen Gesichtspunkten zu betrachten. Dies betrifft im Sinne der Ressourcenschonung z. B. den schonenden Umgang mit Bauland sowie die Minimierung des Flächenverbrauchs für die Erschließung. Baulichen Strukturen sowohl vom Gebäude, als auch vom Quartier, spielen eine Rolle. Darüber hinaus ist eine optimale Ausrichtung, Orientierung und Ausformung der Gebäude von Bedeutung, um möglichst hohe solarenergetische Gewinne zu erzielen. Da diese Vorgaben eventuell in Konflikt zu klimatischen Anforderungen oder zur vorhandenen städtebaulichen Struktur stehen können, gilt es, das Optimum auszuloten. (siehe auch: Eine Aussage, welche Energieversorgung für das Wohngebiet sinnvoll ist, kann erst mit Vorliegen des städtebaulichen Entwurfs und der Angabe der zu beheizenden Bauflächen getroffen werden. Eine Fernwärmeversorgung des Gebiets ist mittelfristig nicht vorgesehen. In der Karpatenstraße und der südlichen Steiermärker Straße liegen Gas- Niederdruckleitungen mit ausreichenden Reserven, die der Energieversorgung dienen könnten. Aber auch ein alternatives Versorgungskonzept ist vorstellbar, zu dem in den Erläuterungen Vorschläge gemacht werden können. 23

28 3.9 Artenschutz (vgl. Anlage C, Punkt 6, Artenschutz) Zur Sicherung und gegebenenfalls Umsiedlung der Wechselkröten ist, ergänzend zu einer externen Kompensationsfläche, die Ausweisung und fachgerechte Gestaltung und Pflege einer ortsnahen Habitatfläche, z.b. im Bereich des Grünzuges am Südrand des Plangebietes, zielführend. Diese kann auch für weitere artgeschützte Tiere, wie z.b. Zauneidechsen, als Habitatfläche dienen, ergänzt durch zusätzliche Strukturen wie Steinund Holzhaufen. Die Böschungen des angrenzenden Lärmschutzwalles sollten sinnvoller Weise für diese Habitatgestaltungen genutzt werden. Derzeit wird geprüft, ob der Bedarf für die Beibehaltung des Areals zur Friedhoferweiterung noch besteht. Im Bereich des Grünzugs müsste ein Bereich von ca m² als ruderale Fläche angelegt werden. Aufgrund der direkten Nähe zum künftigen Baugebiet kann davon ausgegangen werden, dass diese Variante zum Erfolg der Umsiedlungsmaßnahmen führt. Variante 1 Variante 4 Mögliche gebietsnahe Ausgleichsflächen Wechselkröte Neben der Wechselkröte sind auch für die übrigen Arten notwendige CEF-Maßnahmen durchzuführen. Hierzu zählen die Anlage von Eidechsenhabitaten (Steinriegel/Wurzelstubbenlager), Abfangen und Umsiedeln der Zauneidechse, die Anlage von extensiven regelmäßig gemähten Streuobstwiesen, kleinflächigen Heckenstrukturen und Schilf- und Hochstaudenfluren sowie das Anbringen von künstlichen Nisthilfen für die Höhlenbrüter Feldsperling und Star. Im Rahmen der Eingriffsregelung werden u.a. folgende Maßnahmen zur Minimierung empfohlen, die auch als Ziele im Rahmen der Grünund Freiraumplanung dienen: 24

29 - Erhalt alter hochstämmiger Obstbäume im Plangebiet - Schaffung von Nahrungshabitaten für Fledermäuse und Vögel (Anlage von Streuobstwiesen und Alleen, Anlage von Wiesenflächen) - Erhalt beziehungsweise Optimierung einer als Flugstraße nutzbaren Verbindung für Fledermäuse zwischen Siedlung und der Feldflur südlich der B3 (Einbindung der Brücke über die B3 in Verlängerung der Steiermärker Straße) durch Pflanzung entsprechender Leitlinien - Pflanzung von heimischen Laubbaumarten und Sträuchern innerhalb des Plangebiets Die Einbeziehung von Artenschutzzielen in die Freiraumplanung ist zielführend und gewünscht. Beispielsweise können Habitatstrukturen für Reptilien so integriert werden, dass Eidechsen auch innerhalb des späteren Wohngebiets Lebensraum finden. Diese Strukturen dienen gleichzeitig einem naturpädagogischen Ziel als Naturerlebnisräume im unmittelbaren Wohnumfeld. Gleiches gilt für die Anlage von Lebensstätten für die Wechselkröten. Die Ziele der Regenwasserbewirtschaftung können mit den Zielen des Artenschutzes kombiniert werden, beispielsweise durch die gezielte Schaffung von kleinen, temporären Wasserflächen im Bereich von Verdunstungs- bzw. Versickerungsmulden Mobilitätskonzept und Erschließung Für die verkehrliche Erschließung des Planungsgebiets sind die unterschiedlichen Verkehrsarten zu betrachten und sinnvoll in den Entwurf einzubeziehen. Hierbei spielt auch die Verknüpfung im Sinne einer intermodalen Verkehrsnutzung eine Rolle. Insgesamt gilt es, ein nachhaltiges und innovatives Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Hierbei ist der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Karlsruhe zu beachten, welcher viele Maßnahmen enthält mit dem Ziel einer stadtverträglichen Verkehrsabwicklung, z.b. Maßnahme P.1 Entwicklung einer Parkraumstrategie. ( Straßennetz Die Möglichkeiten, das Gebiet verkehrlich zu erschließen, sind sehr begrenzt. So ist ein Direktanschluss an die B3 nicht möglich, da es sich um die freie Strecke einer Bundesstraße handelt und es mit der Fiduciastraße bereits einen leistungsfähigen Anschluss des Gebiets an die B 3 gibt. Für einen neuen Knotenpunkt müsste der vorgesehene Lärmschutzwall wegen notwendiger Ein- und Abbiegestreifen, Aufstellflächen oder Sichtdreiecken in einem großen Bereich unterbrochen werden, was zu einem hohen Lärmeintrag in das Gebiet führen würde. Auch würden sich unerwünschte Verkehrsverlagerungen ergeben, die erheblich mehr Verkehr für das neue und die angrenzenden Wohngebiete zu Folge hätten. Ein Direktanschluss an die Fiduciastraße ist ebenfalls nicht gewünscht, da der Bereich bis zur Schlesier Straße Rückstaubereich von der Signalanlage an der B3 ist. Darüber hinaus würde es einen Eingriff in den vorhandenen Lärmschutzwall bedeuten. 25

30 Das Gebiet ist über die Karpatenstraße im Westen und die Steiermärker Straße im Osten zu erschließen. Bisher diente die Karpatenstraße nur der Erschließung des vorhandenen Wohngebiets, so dass von Seiten der Anwohner aufgrund des zu erwartenden, steigenden Verkehrsaufkommens Störungen befürchtet werden. Es ist daher zu prüfen, ob eine weitere Erschließung über die Schlesier Straße in der Nähe des Knotenpunkts Fiduciastraße möglich und sinnvoll ist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Erweiterung des Wohngebiets Richtung Westen vorstellbar ist. Die Erschließung muss aber auch ohne Erweiterung des Wohngebiets funktionieren. Eine Erschließung des Gebiets über die Schlesier Straße zwischen den Haltepunkten Schlesier Straße (West) und Steiermärker Straße wurde von Seiten der Verkehrsbetriebe geprüft, da dies eine zusätzliche Gleisquerung bedeuten würde. Die Lage im Radius und die Nähe zu den nächsten Bahnübergängen führen zu erheblichen technischen Schwierigkeiten, so dass eine Erschließung in diesem Bereich abgelehnt wird. Die Verkehrsflächen der inneren Erschließung sollen so gestaltet werden, dass sie, je nach Tageszeit, auch von Kindern oder anderen Bevölkerungsgruppen genutzt werden können. Durch Hierarchisierung der Straßen und Gestaltung der Verkehrsflächen sollen Aufenthaltsqualitäten mit unterschiedlichem Charakter ausgebildet werden ÖPNV Das Gebiet ist durch die Straßenbahn mit der Linie 2 und der Linie 8 (nur für Schülerverkehr) sowie der unmittelbaren Nähe zu den Haltestellen Schlesier Straße (West) und Steiermärker Straße gut an die Innenstadt angebunden. Dies sollte optimal genutzt werden und sich in der Siedlungsstruktur niederschlagen Radverkehr Der bestehende Radweg an der B3 verläuft zunächst vor dem Lärmschutzwall und schwenkt am Ostende des Walls Richtung Festplatz auf die Steiermärker Straße. Mit dem Bau des zukünftigen Wohngebiets wird die Schließung des Lärmschutzes Richtung Osten erforderlich. Die heutige Führung des Radwegs ist dann nicht mehr möglich, so dass eine alternative Radwegführung entwickelt werden muss Fußverkehr Die Durchlässigkeit der Wege innerhalb des Gebiets und an die anschließenden Netze ist für Fußgänger zu gewährleisten Ruhender Verkehr Bei bisherigen Bauvorhaben war in der Stadt Karlsruhe für geplante Wohngebiete ein Stellplatzschlüssel von 1,3 Stellplätzen/WE anzusetzen, d. h. ein Stellplatz auf privatem Grundstück und zusätzliche 30% im öffentlichen Raum. Für dieses Wohngebiet ist auch ein alternatives Konzept zum ruhenden Verkehr denkbar, so dass dann weniger Stell- 26

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