Steuerthemen in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2017

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1 Steuerthemen in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2017

2 Themen 1. Generelle Aussagen S Unternehmensbesteuerung S Allgemeine Vorgaben S Entlastungen/Förderungen S Arbeitnehmerbesteuerung S Internationales Steuerrecht S Körperschaftsteuer S Gewerbesteuer S Umsatzsteuer S Grunderwerbsteuer S Grundsteuer S Einkommensteuer S Einkommensteuertarif S Familienentlastung S Steuerbegünstigungen S Einkünfte S Solidaritätszuschlag S Erbschaftsteuer S Vermögensteuer S Finanztransaktionssteuer S. 36 2

3 1. Generelle Aussagen Steuerreform Weitere Vorgaben Keine Steuererhöhungen, auch Steuerquote soll nicht steigen (S. 32/33) Grundlegende Vereinfachung der Bearbeitung und Abgabe von Steuererklärungen: vorausgefüllte elektronische Formulare mit bereits berücksichtigten wesentlichen Angaben (S. 34); Einführung eines digitalen Bürgerportals, u. a. zur Einreichung von Steuererklärungen (S. 17) Steuerreform um Mittelstandsbauch anzugehen, Entlastungen und mehr Gerechtigkeit verbinden (S. 39) Besondere Privilegien für einzelne Interessengruppen zurücknehmen, andere steuerliche Subventionen überprüfen (S. 40) Sparsamerer Umgang mit Steuergeldern, cleverer investieren (S. 67) Großer Steuer- und Sozialreformprozess (S. 50) Einführung einer allg. Abgabenbremse für Steuern, Beiträge und Gebühren zugunsten der Bürger, Verankerung im GG; Obergrenze in Höhe der heutigen Abgabenquote, mittelfristig nicht höher als 40% des BIP (S. 50) 3

4 2.1. Unternehmensbesteuerung Allgemeine Vorgaben (1) Verbindliche Auskunft Steuerstrafrecht Bekämpfung der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung über das BEPS-Projekt (S. 34); Erarbeitung verbindlicher Standards gemeinsam mit den Ländern, um Steuerbetrug künftig noch wirksamer zu bekämpfen (S. 34) Grundausrichtung Wachstumsfreundliche Wirtschafts- und Finanzpolitik (S. 34) Konsequentes Vorgehen gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung (S. 39); Steuerbetrug, Steuervermeidung und Geldwäsche hart bekämpfen, gerechter Steuervollzug von der Erhebung bis zur Prüfung (S. 41); Vereinfachung des Steuersystems, um den Mittelstand, Selbständige und Arbeitnehmer zu entlasten (S. 194/195) Eintreten für eine gerechte Steuerreform (S. 80) Aufbau einer Bundesfinanzpolizei, mehr Personal im Steuervollzug zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Subventionsbetrug, Austrocknung der Steueroasen Made in Germany (S. 38, 81); Anspruch auf verbindliche Auskunft zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit (S. 75) Mittelstandsfreundliche Wirtschaftspolitik, faire Besteuerung für Unternehmen (S. 50/51) Einführung neuer Straftatbestand Steuerverschwendung/ Haushaltsuntreue zur Entlastung der Steuerzahler (S. 11) 4

5 2.1. Unternehmensbesteuerung Allgemeine Vorgaben (2) Steuerstrafrecht Personell vernünftig aufgestellte Steuerverwaltung, Steuerfahndung, Betriebsprüfung, Unterbindung von Steuerbetrug durch manipulierte Registrierkassen, Erweiterung der Telefonüberwachung zur Verfolgung besonders schwerer Fälle der Steuerhinterziehung (S. 41) Empfindliche Bestrafung von Banken, Wirtschaftsprüfern und Kanzleien, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten (S. 82) 5

6 2.2. Unternehmensbesteuerung Entlastungen/Förderungen (1) Buchführungsund Aufzeichnungspflichten Forschung und Entwicklung (F&E) Steuerliche Forschungsförderung i.h.v. 2 Mrd. Euro, insb. zur Unterstützung von KMUs, Wahlrecht zwischen bestehender Projekt- und steuerlicher Forschungsförderung (S. 22) Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen von Statistik-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (S. 23) Forschungsbonus für Unternehmen und verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für F&E-Ausgaben (S. 22); finanzieller Forschungsbonus für kleine und mittelgroße Unternehmen bei Einstellung von F&E-Personal (S. 22); bis ,5% des BIP für F&E aufwenden (S. 25) Entlastung insb. von Klein- und Jungunternehmern von Buchführungsund Steuererklärungspflichten (S. 195) Erfindergeist in KMU durch eine Steuergutschrift i.h.v. 15 % auf Forschungs- und Entwicklungs- Ausgaben fördern (S. 229) Steuergutschrift in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Personalaufwendungen für F&E (sog. Forschungsprämie, S. 73) Steuerliche Bedingungen für F&E und daraus entstehenden Gründungen verbessern (S. 53) 6

7 2.2. Unternehmensbesteuerung Entlastungen/Förderungen (2) Abschreibungen Erhöhung der Abschreibungsgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG, S. 195) Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter, einheitliche und verkürzte Abschreibungsfristen für digitale Anlagegüter von höchstens drei Jahren, Erhöhung der GwG-Grenze, Anhebung der linearen Abschreibung von Wohnungsbauten von 2 % auf 3 % (S. 73) 7

8 2.2. Unternehmensbesteuerung Entlastungen/Förderungen (3) Entlastungen für Startups Selbständigkeit stärker öffentlich anerkennen und fördern, neue Gründerkultur etablieren (S. 14); Zugang für Startups zu Wagniskapital über steuerliche Förderung erleichtern, konkret durch steuerliche Berücksichtigung der: Beteiligungen an Startups (S. 14) Bürokratische Hürden für Förderprogramme (Antragstellung, Information) abbauen, Unterstützung vereinfachen (S. 24) Gewerbesteuer: doppelter Freibetrag in den ersten drei Jahren nach Gründung (Freibetrag für Personengesellschaften, auch für Kapitalgesellschaften gültig); Bürokratiefreies erstes Jahr (S. 14/15) Hindernisse für Unternehmensgründungen ermitteln, Maßnahmen zur Förderung von Startups beschließen (S. 67) 8

9 2.2. Unternehmensbesteuerung Entlastungen/Förderungen (4) Wagniskapital Bedingungen für Wagniskapital weiter verbessern (S. 14) Rahmenbedingungen für Wagniskapital verbessern (S. 24, 75) Venture-Capital- Gesetz: Abbau der Substanzbesteuerung (z. B. Hinzurechnungsbesteuerung im GewStG), transparente Besteuerung für Venture-Capital- Gesellschaften, faire Exit- Besteuerung, Vermeidung der steuerlichen Diskriminierung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital, keine Einschränkung von Verlustvorträgen, Bilanzierbarkeit eigener IP (S. 15) 9

10 2.3. Unternehmensbesteuerung Arbeitnehmerbesteuerung (1) Entlassungsentschädigung Managergehälter Dienstwagen Angemessenes Verhältnis zu den durchschnittlichen Löhnen der Beschäftigten (S. 40); Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit auf Euro (S. 40/41) Deckelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Gehältern auf jährlich Euro sowie von Abfindungen auf 1 Mio. Euro; Veröffentlichung der Vorstandsvergütung in Relation zur Normalbelegschaft (S. 192) Wiedereinführung der Steuerfreibeträge für Abfindungen bei Entlassungen (S. 39) Umgestaltung des steuerlichen Dienstwagenprivilegs nach ökologischen Kriterien (S. 90) 10

11 2.3. Unternehmensbesteuerung Arbeitnehmerbesteuerung (2) Pendlerpauschale Umwandlung in eine sozial gerechte Mobilitätszulage, die zusätzlich einen Anreiz zum Benutzen des Umweltverbunds bietet (S. 90) 11

12 2.4. Unternehmensbesteuerung Internationales Steuerrecht (1) Fairer Steuerwettbewerb Mit Hilfe einer konsequenten weiteren Umsetzung des BEPS-Projekts zum internationalen Kampf gegen Steuervermeidung/ -hinterziehung für einen fairen Steuerwettbewerb sorgen (S. 34) Keine Steuervermeidung in Europa akzeptieren, Einführung gemeinsamer Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer und Mindeststeuersätze für Fairness und gegen Dumping in Europa, Lücken zwischen nationalen Steuersystemen schließen, um Steuervermeidung von multinationalen Konzernen zu verhindern (S. 41); Bekämpfung aggressiver Steuertricks, keine Anerkennung anonymer Briefkastenfirmen, Sanktionierung von Geschäften in Steuersümpfen, die Steuerbetrug systematisch unterstützen, Unterbinden von Tricksereien mit Lizenzgebühren und Zinsen; Beendigung von steuerlichen Vorteilen durch Wohnsitzverlagerungen ins Ausland (S. 194) Verhinderung von Steuerdumping; EU-weite verbindliche Mindeststeuersätze (S. 82); Forderung nach einem gerechten internationalem Steuersystem und der Trockenlegung von Steueroasen (S. 104) Sicherstellung einer fairen Besteuerung für alle Unternehmen in Zusammenarbeit mit G20 und EU, ohne aber den Standort Deutschland zu gefährden (S. 76) 12

13 2.4. Unternehmensbesteuerung Internationales Steuerrecht (2) Fairer Steuerwettbewerb Informationsaustausch Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung und des Steuervollzugs in Europa (S. 76) Mit BEPS-Initiative Transparenz internationaler Transaktionen erhöhen, bessere Abstimmung nationaler Steuersysteme (S. 41); Europäisches Transparenzregister für Steuerbehörden mit allen Eigentümern, Begünstigten und Verantwortlichen eines Unternehmens (S. 41/42) Offenlegung der Gewinne und Steuerzahlungen von international tätigen Unternehmen ab einer gewissen Größe (S. 194) Automatischer Informationsaustausch als verbindlicher Standard (S. 82); Offenlegung der Kerndaten (Umsätze, Gewinne, Steuern) transnationaler Konzerne (S. 82); Einführung eines Transparenzregisters aller Eigentümer und Begünstigten von Firmen, Stiftungen und Trusts (S. 82); Automatische Meldepflichten für Banken (S. 111) 13

14 2.4. Unternehmensbesteuerung Internationales Steuerrecht (3) Gewinnverlagerung Steueroasen Steuern dort bezahlen, wo Unternehmen ihre Gewinne erwirtschaften (S. 76) Schwarze Liste der Steueroasen der OECD, reine Vermögensanlagen in solchen Staaten beschränken (S. 42) Bekämpfung von Verlagerungen von Konzerngewinnen ins Ausland, Abschaffung von Steuerbefreiungen für ins Ausland abfließende Kapitalerträge (S. 82) Kündigung von DBA mit unkooperativen Staaten (S. 82); Quellensteuer von 50 % auf abfließende Zahlungen in nicht kooperative Staaten (S. 82); Gewinne dort versteuern, wo sie erwirtschaftet werden (S. 51) 14

15 2.4. Unternehmensbesteuerung Internationales Steuerrecht (4) Steueroasen Beseitigung von Steuervorteile für in einem Niedrigsteuerland erzielte Kapitalerträge (S. 82) 15

16 3. Körperschaftsteuer Körperschaftsteuersatz Annäherung und Harmonisierung der Körperschaftsteuer zwischen Deutschland und Frankreich (S. 58) Einführung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage und Einführung von Mindeststeuersätzen in Europa (S. 41) Erhöhung des Körperschaftsteuer satzes auf 25 % (S. 38); Einführung europaweiter verbindlicher Mindeststeuersätze für Konzerne mit breiter Bemessungsgrundlage zur Verhinderung von Steuerdumping (S. 82) 16

17 4. Gewerbesteuer (1) Reformbedarf Umfassende Gemeindefinanzreform (S. 66); Umwandlung in eine Gemeindewirtschaftssteuer (S. 38, 66) Ausweitung der Bemessungsgrundlage (durch Berücksichtigung von Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren); Einbeziehung von gutverdienenden Selbständigen und Freiberuflern (S. 38) Anhebung des Freibetrags auf Euro (S. 38) Bemessungsgrundlage Freibetrag Gewerbesteuer stabilisieren (S. 43) Prüfung einer angemessenen Anhebung des Freibetrags (S. 195) 17

18 4. Gewerbesteuer (2) Gewerbesteueranrechnung Berücksichtigung der festgesetzten Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer (S. 38) 18

19 5. Umsatzsteuer (1) Vereinfachung Steuersatz Internationale Flüge Digitale und analoge Kulturgüter prinzipiell auf selbe Mehrwertsteuerstufe stellen (S. 72) Vereinfachung bei der Umsatzsteuer hinsichtlich des aufwändigen Verfahrens beim Handel innerhalb der EU (S. 195) Ermäßigte Umsatzsteuersätze für arbeitsintensives Handwerk, Produkte für Kinder und Arzneimittel (S. 38) Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung (S. 90) IST-Besteuerung als Grundsatz an Stelle der derzeitigen SOLL-Besteuerung bzw. zumindest deutliche Erhöhung der für die IST- Besteuerung zu unterschreitenden Schwelle (S. 17) Absenkung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes um 7 % (S. 50) 19

20 5. Umsatzsteuer (2) Bahntickets Kleinunternehmerregelung Prüfung einer angemessenen Anhebung der Kleinunternehmergrenze (S. 195) Halbierung des Mehrwertsteuersatzes für Bahntickets (S. 90) 20

21 6. Grunderwerbsteuer Share-Deals Begünstigungen Freibeträge für Erwachsene und Kinder für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums (S. 26, 38) Abschaffung der Vermeidung von Grunderwerbsteuer durch Share-Deals (S. 47) Einführung eines Freibetrags bei Erwerben von Wohnimmobilien von bis zu Euro (S. 69) Erlass der Grunderwerbsteuer für Familien (S. 56); Senkung der Grunderwerbsteuer (S. 70) 21

22 7. Grundsteuer Generell Verfassungsfeste Reform der Grundsteuer (S. 43) Grundsteuer gerechter machen (S. 184) Entlastung der Mieter und Eigentümer durch Senkung der Grundsteuer (S. 70) 22

23 8. Einkommensteuer Generell Senkung um 15 Mrd. Euro, Entlastung insb. der Mitte der Gesellschaft (Familien mit Kinder, Arbeitnehmer, Handwerk, Mittelstand); Mittelstandsbauch des Einkommensteuertarifs verringern (S. 33) Mittelstandsbauch angehen (S. 39); Gerechtere Einkommensteuer, die viele Menschen entlastet und aufkommensneutral ist (S. 40) Entlastung geringer/mittlerer Einkommen (S. 51) 23

24 8.1. Einkommensteuer Einkommensteuertarif (1) Einkommensteuertarif Grundfreibetrag Insgesamt gerechter ausgestalten (S. 33); Spitzensteuersatz (42 %) künftig erst ab Euro steuerpflichtigem Jahreseinkommen (S. 33) Steuersatz i.h.v. 42 % erst ab Euro zu versteuerndem Einkommen (bei Singles) statt wie heute bereits ab Euro (S. 40); dafür Spitzensteuersatz von 45 % ab Euro für Singles bzw Euro für Ehepaare (S. 40) Regelmäßige Überprüfung einer jährlichen Erhöhung des Grundfreibetrags aufgrund der Ergebnisse des Existenzminimumberichts (S. 40) Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen durch Erhöhung des Grundfreibetrags; zur Gegenfinanzierung Erhöhung des Spitzensteuersatzes oberhalb eines zu versteuernden Einkommens eines Singles von Euro (S. 194) Erhöhung (siehe oben Einkommensteuertarif) Stärkere Besteuerung höherer Einkommen (53 % ab Euro, S. 38) Steuerfreiheit bei einem zu versteuernden Einkommen unter Euro (S. 38) Steuertarif nach rechts verschieben, sodass der jeweils nächste Steuersatz erst bei einem höheren Einkommen greift, Mittelstandsbauch abflachen (S. 67) Anhebung auf das pfändungsfreie Einkommen, Stufen so gewählt, dass Gering-/ Durchschnittsverdiener entlastet werden (S. 51) 24

25 8.1. Einkommensteuer Einkommensteuertarif (2) Reichensteuer Abgeltungsteuer Ersetzung durch individuelle Besteuerung, wenn international ein funktionierender Informationsaustausch der Finanzbehörden besteht (S. 33) 3 % auf den Spitzensteuersatz (45 %), somit 48 %, ab einem zu versteuernden Einkommen von Euro für Ledige (S. 40) Abschaffung, um Einkommen aus Arbeit und Kapital wieder gleich zu besteuern (S. 40) Abschaffung und Besteuerung von Kapitaleinkünften mit dem normalen, persönlichen Einkommensteuersatz (S. 194) Zweistufige Reichensteuer: 60 % auf den Teil des zu versteuernden Einkommens oberhalb Euro, 75 % auf den Teil oberhalb 1 Mio. Euro (S. 38/39) Abschaffung der Abgeltungsteuer, Beibehaltung der Verlustverrechnungsbeschränkungen und des Sparerpauschbetrags (S. 39) 25

26 8.1. Einkommensteuer Einkommensteuertarif (3) Kalte Progression Vermeidung eines Anstiegs der Steuerbelastung durch regelmäßige Anpassung des Steuertarifs (S. 68) Ablösung des progressiven Anstiegs der Steuer durch Steuerstufen (S. 51); Indexierung der Tarife, Freibeträge/- grenzen, Pauschbeträge und Pauschalen zur Verhinderung der schleichenden Steuererhöhung (S. 51) 26

27 8.2. Einkommensteuer Familienentlastung (1) Kinderfreibetrag Kindergeld Anhebung in zwei Schritten auf das Erwachsenen- Niveau (S. 25, 33) Erhöhung in zwei Schritten: 1. Schritt Erhöhung um 25 Euro (300 Euro pro Jahr) je Kind, 2. Schritt abhängig von der wirtschaftlichen Lage, spätestens in der nächsten Legislaturperiode (S. 25, 33) Zusammenfassung des Kindergelds und des Kinderzuschlags zu einem erweiterten Kindergeld, Verbesserung für Alleinerziehende (S. 38); Erhöhung des Kindergelds für alle Kinder auf 328 Euro (S. 26) Anhebung (S. 67) Zusammenfassung kindesbezogener Leistungen in einem Kindergeld 2.0 : einkommensunabhängiger Grundbetrag, einkommensabhängiges Kinder- Bürgergeld, Gutscheine für Bildung und Teilhabe (S. 50) 27

28 8.2. Einkommensteuer Familienentlastung (2) Ehegattensplitting Kinderbetreuungskosten Ausweitung der Steuerbefreiung der Arbeitgeberzuschüsse für Betreuungskosten bis zum Ende der Grundschule (S. 25) Beibehaltung des Ehegattensplittings, alternativ dazu Wahl eines Familientarifs mit Kinderbonus, bei dem die Ehepartner Einkommensanteile von bis zu Euro untereinander übertragen können und jedes Elternteil 150 Euro pro Kind von der Steuerlast abziehen kann (S. 38) Kita-Gebühren (schrittweise) abschaffen (S. 37/38) Wahlrecht zwischen dem bisherigen Ehegattensplitting (mit Kindergeld/ - freibeträgen) und dem neuen grünen Familienbudget mit Kindergrundsicherung und Individualbesteuerung (S. 212/213) Ersatz durch familienfreundliche Steuermodelle, Übertragbarkeit des nicht ausgeschöpften Existenzminimums zwischen den Eheleuten/Lebenspartnern (S. 39, 73) Splittingverfahren soll beibehalten werden (S. 67) Volle steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten bis zum Höchstbetrag (S. 67) Ergänzung des Ehegattensplittings durch ein sozial gerechtes Familiensplitting: Verteilung des Familieneinkommens auf alle Familienmitglieder vor Tarifanwendung (S. 51) Finanzielle Unterstützung der elterlichen Betreuung von Kindern, genauso wie bei Kitas und Tagemüttern (S. 39) 28

29 8.3. Einkommensteuer Steuerbegünstigungen Spendenabzug Behindertenpauschbetrag Haushaltsnahe Dienstleistungen Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung (S. 66) Verbot von Unternehmensspenden an Parteien, Verbot des Parteiensponsorings, Begrenzung von Parteienspenden von Privatpersonen auf Euro jährlich (S. 117) Steuerermäßigung von 50 % (statt 20 %) der angefallenen Kosten (insb. für Pflegeund Betreuungsleistungen (S. 67) Restriktive Neuordnung der Spendenregelungen, um Korruption zu vermeiden, Verbot für deutsche Parteien an der Beteiligung an Unternehmen (insb. Medien) und Annahme von Firmenspenden (S. 10) 29

30 8.4. Einkommensteuer Einkünfte (1) Rentenbesteuerung Stärkung des gesetzlichen Rentenversicherungssystems durch stärkere Mitfinanzierung aus Steuermitteln (S. 57); erneute Überprüfung der tatsächlichen Vermeidung der Doppelbesteuerung von staatlichen Renten (S. 58); Freistellung der Ansparbeiträge und nachgelagerte Ertragsbesteuerung von betrieblicher und privater Altersvorsorge (S. 57) 30

31 8.4. Einkommensteuer Einkünfte (2) Vermietungseinkünfte Steuerliche Förderung des Neubaus von Mietwohnungen durch Wiedereinführung der degressiven AfA für einen begrenzten Zeitraum (S. 37); Steuerbegünstigte Reinvestition von Einnahmen, die Grundbesitzer durch das Bereitstellen von landwirtschaftlichen Flächen für Bauland erhalten, bei Reinvestition in den Mietwohnungsbau (S. 37); Förderung der energetischen Gebäudesanierung (S. 38) Keine Abschreibungen von leerstehenden Wohnungen (S. 47) 31

32 8.4. Einkommensteuer Einkünfte (3) Spekulationsgewinne Abschaffung der zehnjährigen Veräußerungsfrist und deutlich stärkere Besteuerung von Gewinnen aus Immobilienverkäufen (S. 47) 32

33 9. Solidaritätszuschlag Abschaffung Schrittweise Abschaffung ab 2020, Entlastung für die kommende Wahlperiode von rund 4 Mrd. Euro (S. 33) Abschaffung für untere und mittlere Einkommen ab 2020 durch Anhebung der Freigrenzen, so dass Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von Euro/ Ehepaare bis zu Euro keinen Zuschlag zahlen; bei höherem Einkommen vorerst weiterhin zu zahlen (S. 39) Abschaffung bis Ende 2019 (S. 68) 33

34 10. Erbschaftsteuer Generell Besteuerung von Unternehmenssubstanz Erbschaften zwischen Ehegatten/ Lebenspartnern Selbstgenutztes Wohneigentum Ablehnung jeglicher Verschlechterung (S. 34) Sehr große Erbschaften höher besteuern (S. 40); umfassendere Reform mit weniger Ausnahmen für mehr Gerechtigkeit bei Besteuerung von Erbschaften (S. 40) Im Falle einer abermaligen Verfassungswidrigkeit des aktuellen Rechts Entwicklung eines einfachen und gerechten Erbschaftsteuermodells (S. 194) Erhöhung der Erbschaftsteuer auf hohe Erbschaften (S. 37) Schließung von Steuerschlupflöchern nach der Erbschaftsteuerreform (S. 37) Freistellung von normalem, selbstgenutzten Wohneigentum (S. 37) Ablehnung einer weiteren Verschärfung der Erbschaftsteuer (S. 69) Komplette Steuerbefreiung (S. 69) Abschaffung der Erbschaftsteuer als Substanzsteuer (S. 51) Kein Staatszugriff auf Übergabe von in Unternehmen gebundenes Vermögen (S. 51) 34

35 11. Vermögensteuer Wiedereinführung Wiedereinführung der Vermögensteuer wird ausgeschlossen (S. 34) Verfassungsfeste, ergiebige und umsetzbare Vermögensteuer für Superreiche unter Berücksichtigung des Erhalts von Arbeitsplätzen und der Innovationskraft von Unternehmen (S. 194) Besteuerung von Vermögen über 1 Mio. Euro mit 5 %; betriebsnotwendiges Vermögen kann bis zu 5 Mio. Euro freigestellt werden (S. 37) Ablehnung (S. 67) Ablehnung (S. 51) 35

36 12. Finanztransaktionssteuer Einführung Einführung im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit mit anderen EU- Staaten (S. 33) Gestaltung einer Umsatzsteuer für Finanzprodukte im Rahmen der europäischen Kooperation mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigen Steuersätzen (S. 40) Einführung einer Finanztransaktionssteuer, um Hochfrequenzhandel entgegen zu wirken (S. 81, 191) Besteuerung jeder Finanztransaktion mit einem Steuersatz von 0,1 % (S. 38) Ablehnung (S. 67) 36

Solidarische Einfachsteuer

Solidarische Einfachsteuer 24,0-1,0 6,0% -0,3% 5,8% Einnahmen in Mrd. Euro 10,9 Absturz der Körperschaftsteuer 23,6 5,5% 15,4 5,0% -0,4-0,1% 2,9 0,6% 8,3 1,9% 12,5 2,8% 1980 1990 2000 2001 2002 2003 2004 Quelle: Quelle: Steuerschätzung

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