Verschonung der Besteuerung stiller Reserven trotz Realisationsakt

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1 Verschonung der Besteuerung stiller Reserven trotz Realisationsakt Beispiel: A ist Inhaber einer Bäckerei. Deren Buchwert beläuft sich auf 100; der gemeine Wert auf 800. Zum bringt A das gesamte Einzelunternehmen (alle Aktiva und Passiva) in eine von ihm mit einem Stammkapital von 100 gegründete B-GmbH ein. Zum veräußert A die GmbH-Beteiligung für

2 Verschonung der Besteuerung stiller Reserven trotz Realisationsakt Lösung: Überträgt A alle Aktiva und Passiva auf die GmbH und erhält er dafür die GmbH-Anteile liegt ein tauschähnlicher Vorgang vor. Realisierung der stillen Reserven grds. (+) siehe 20 Abs. 2 S. 1 UmwStG und 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG aber: Gemäß 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG kann die übernehmende Gesellschaft die übernommenen Wirtschaftsgüter unter bestimmten Voraussetzungen auch mit dem Buchwert (oder einem Zwischenwert) bewerten; dies wiederum hat zur Folge, dass sich auch der für den Einbringenden maßgebliche Veräußerungspreis ändert. Bei Ausübung dieses Wahlrechts bleiben die stillen Reserven (vorerst) gespeichert 126

3 Verschonung der Besteuerung stiller Reserven trotz Realisationsakt Lösung: Veräußerung der GmbH-Anteile: Eigentlich (nur) 17 EStG (+) und Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ( 3 Nr. 40 EStG), wenn eine wesentliche Kapitalgesellschaftsbeteiligung veräußert wird. Aber: 22 UmwStG 1. Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns gem. 16 EStG 16 EStG: gw 800 BW 100 = 700 abzgl. 2/7 von 700 T (Jahre ) = 500 (Einbringungsgewinn I nach 16 EStG zu versteuern) 2. Im Übrigen Besteuerung nach 17 EStG 17 EStG: KP 900 AK 100 nachträgl. AK 500 = 300 (Veräußerungsgewinn nach 17 EStG zu versteuern und Anwendung des Teileinkünfteverfahrens) 127

4 Verschonung der Besteuerung stiller Reserven trotz Realisationsakt Verschonungsmechanismen Entnahme und (gleichgestellte) Entstrickungstatbestände Buchwertfortführung (z.b. 6 Abs. 3, Abs. 5 EStG) Buchwertentnahme (z.b. 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 5 EStG) Freibeträge und Progressionsabmilderung ( 16, 34 EStG) schrittweise Besteuerung der stillen Reserven (z.b. 4g EStG) Steuerstundung (vgl. 6 Abs. 5 AStG) 128

5 Grundsätze der Bewertung Folgebewertung Abnutzbares Anlagevermögen Nicht-abnutzbares Anlagevermögen / gesamtes Umlaufvermögen Reguläre Abschreibung/AfA (typisierter Wertverzehr) Wertberichtigungen Außerplanm. Abschreib.(HandelsR) Außerordentliche AfA / Teilwertabschreibung (SteuerR) erhöhte AfA/Sonder-AfA Abschreibungen Zuschreibungen Wertberichtigungen Außerplanm. Abschreib. (HandelsR) Teilwertabschreibung (SteuerR) erhöhte AfA/Sonder-AfA 129

6 Grundsätze der Bewertung Berücksichtigung des regelmäßigen Wertverzehrs Verbreitete Methoden der Abschreibung / der Absetzungen für Abnutzung linear 1. Ermittlung der AfA-BMG = AK / HK / TW 2. Ermittlung der bgnd a. Gesetzliche Vorgaben? b. AfA-Tabellen c. Schätzung 3. Jahres-AfA = AFA-BMG / bgnd (4. ggfs. anteilige Berücksichtigung, 7 I 4 EStG) degressiv 1. Ermittlung der AfA-BMG = AK / HK / TW 2. Ermittlung Prozentsatz 3. Anwendung des Prozentsatzes auf BMG bzw. fortgeführten BW (Vj.-BW) steuerrechtlich befristet (wieder) zulässig! 7 II EStG tatsächliche Abnutzung 1. Ermittlung der AfA-BMG = AK / HK / TW 2. Ermittlung der Gesamtlaufzeit in Std./km/etc 3. Jahres-AfA = (Jahresleistung / Gesamtleistung) x BMG 130

7 Beispiel Grundsätze der Bewertung Der Einzelunternehmer U schafft am eine Maschine zum Kaufpreis von an. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird auf 10 Jahre geschätzt. Ferner kann U bereits jetzt absehen, dass die Maschine voraussichtlich eine Laufzeit von Stunden absolvieren wird. Im Jahr 2007 läuft die Maschine (nur) Stunden. Lösung Lineare AfA: AK = 1.000; bgnd = 10 AfA/Jahr = 100 Ł BW zum = 900; zum = 800, zum = 700 Degressive AfA: AK = 1.000; AfA/Jahr = 25 % Ł BW zum = 750, zum = 562, zum = 421 AfA nach tatsächlicher Abnutzung: AK = 1.000, AfA/Jahr = / = 0,05 x = 50 Ł BW zum =

8 Grundsätze der Bewertung Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Anschaffungskosten EUR ( 6 Abs. 2 EStG ) Anschaffungskosten EUR 150, ( 6 Abs. 2a EStG) Sofortabschreibung Bildung eines jährlichen Sammelpostens und AfA/p.a. = 1/5 132

9 Grundsätze der Bewertung Lenkungsorientierte steuerliche Abschreibungswahlrechte Erhöhte Absetzungen (z.b. 7d EStG) Sonderabschreibungen (z.b. 7g Abs. 5 EStG) treten an die Stelle der regulären AfA. treten neben die reguläre AfA. Steuerrechtliche Wahlrechte, die handelsrechtlich unzulässig sind (vgl. den Wahlrechtsvorbehalt in 5 I 1 EStG) 133

10 Erstmalige steuerliche Auswirkung Förderung nach 7g EStG Investitionszeitraum (bis zu 3 Jahre) Anschaffung 1. Investitionsabzugsbetrag: gewinnmindernder Abzug von bis zu 40 % der voraussichtlichen AK/HK (Wahlrecht) 2. Gewinnerhöhende Hinzurechnung des Abzugs (Pflicht) 3. Gewinnmindernde Herabsetzung der AK/HK um bis zu 40 %; höchstens jedoch um den Abzugsbetrag (Wahlrecht) 4. Sonderabschreibung: bis zu 20 % der um 3. geminderten AK/HK Nutzungszeitraum 134

11 Beispiel Förderung nach 7g EStG A weiß zum , dass er voraussichtlich im Jahr 2010 einen LKW der Marke Scania zu einem Kaufpreis von 120 anschaffen wird. Im Jahr 2010 schafft A sodann allerdings einen LKW Marke Daimler zum Kaufpreis von 150 an. 135

12 Förderung nach 7g EStG Lösung: Schritt: Investitionsabzugsbetrag 40 % von 120 außerbilanzielle (gewinnmindernde) Kürzung = Schritt: Hinzurechnung des Abzugsbetrages außerbilanzielle (gewinnerhöhende) Hinzurechnung = Schritt: Minderung der AK/HK um 40 %, jedoch höchstens um den Abzugsbetrag, hier: 48 erfolgswirksame Abschreibung = Schritt: Sonderabschreibung nach 7g Abs. 5 EStG um 20 % von 102 erfolgswirksame Abschreibung = ca reguläre AfA 136

13 Aktiva Passiva Bank 200 Eigenkapital 200 G/V - Rechnung Keine Auswirkungen Jahresüberschuss 0 Aktiva Passiva Bank 200 EK alt 200 Veränderung 0 Eigenkapital 200 Jahresüberschuss Investitionsabzug Gewinn

14 Anschaffung nach 7g EStG Aktiva Bank 50 LKW 150 Aktiva Bank 50 LKW 82 Passiva Eigenkapital Passiva EK alt 200 Veränderung - 68 Eigenkapital G/V - Rechnung Minderung AK/HK - 48 Sonderabschreibung - 20 Jahresüberschuss - 68 Jahresüberschuss - 68 Hinzurechnung des Investitionsabzuges + 48 Gewinn

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