Niederschrift. über die 10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg-Weilburg am 27. Oktober 2017 in Niederbrechen

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1 Niederschrift über die 10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg-Weilburg am 27. Oktober 2017 in Niederbrechen Anwesend waren I. Die Kreistagsabgeordneten 1. Anderson, Christine, Limburg a. d. Lahn 2. Arens, Paul, Dornburg 3. Bendel, Andreas, Mengerskirchen 4. Bender, Dr. Fabienne, Runkel 5. Bender, Friedhelm, Runkel 6. Bleul, Valentin, Limburg a. d. Lahn 7. Böcher, Manuel, Selters (Ts.) 8. Bruchmeier, Hans Werner, Weilburg 9. Deuster, Heinz-Jürgen, Weilburg 10. Droßard-Gintner, Ingeborg, Mengerskirchen 11. Eckert, Tobias, Mengerskirchen 12. Erk, Wolfgang, Bad Camberg 13. Eufinger, Jürgen, Bad Camberg 14. Fehr, Elke-Lore, Limburg a. d. Lahn 15. Fluck, Jens, Limburg a. d. Lahn 16. Franz, Michael, Waldbrunn 17. Fritz, Albrecht, Dornburg 18. Friedrich, Ingrid, Elz 19. Gapp, Heiko, Limburg a. d. Lahn 20. Grän, Tobias, Löhnberg 21. Haberhauer, Norbert, Limburg a. d. Lahn 22. Hamm, Willi, Selters (Ts.) 23. Hanisch, Dr. Johannes, Weilburg 24. Häuser-Eltgen, Sabine, Bad Camberg 25. Hautzel, Judith, Selters (Ts.) 26. Heep, Regina, Beselich 27. Herbst, Tobias, Brechen 28. Herrmann, Dr. Bernhard, Hadamar 29. Hofmeister, Andreas, Bad Camberg 30. Höfner, Andreas, Dornburg 31. Hölz, Burkhard, Weinbach 32. Jung, Oliver, Merenberg 33. Jung, Daniel, Weilmünster 34. Ketter, Reinhold, Weinbach 35. Köberle, Michael, Limburg a. d. Lahn 36. Kreis, Renate, Hadamar 37. Kress, Tobias, Brechen 38. Langer, Dieter, Weilburg 39. Lenz, Arnold Richard, Villmar 40. Lippe, Wolfgang, Limburg a. d. Lahn 41. Marschall von Bieberstein, Ulrich, Weilburg 42. Maurer, Egon Jürgen, Bad Camberg 43. Müller, Armin, Weilmünster 44. Neitzel, Robert, Weinbach 45. Neitzel, Stefanie, Weinbach 46. Nießler, Karl, Elz 47. Radkovsky, Christian, Weilburg 48. Rompf, Peter, Limburg a. d. Lahn 49. Rühl, Daniel, Bad Camberg 50. Ruoff, Michael, Hadamar 51. Schäfer, Helmut, Hünfelden 52. Scheu-Menzer, Silvia, Hünfelden 53. Schmidt, Dr. Frank, Löhnberg 54. Scholz, Thomas, Mengerskirchen 55. Schreiber, Ragnhild, Runkel 56. Schumm, Stephan, Hadamar 57. Stahl, Gertraut, Bad Camberg

2 58. Steioff, Bernd, Villmar 59. Spiegelberg-Kamens, Viktoria, Limburg a. d. Lahn 60. ten Elsen, Mary, Mengerskirchen 61. Trottmann, Peter, Dornburg 62. Uhl, Michael, Runkel 63. Valeske, Dr. Klaus, Limburg a. d. Lahn 64. Veyhelmann, Joachim, Hünfelden Kreistagsvorsitzender 65. Weil, Rüdiger, Selters (Ts.) 66. Wendel, Christian, Limburg a. d. Lahn 67. Weyrich, Kerstin, Bad Camberg 68. Winterwerber, Sabine, Hünfelden 69. Würz, Gerhard, Weilburg 70. Zabel, Dr. Norbert, Selters (Ts.) 71. Zimmermann, Jörg, Waldbrunn II. Die Mitglieder des Kreisausschusses Landrat Manfred Michel, Elz Vorsitzender Erster Kreisbeigeordneter Helmut Jung, Weilmünster-Laubuseschbach Blättel, Lothar, Waldbrunn Burdich, Ludger, Elbtal Claudi, Irmgard, Elbtal Dumeier, Jürgen, Limburg Keller, Ruprecht, Mengerskirchen Peuser, Helmut, Bad Camberg Reifenberg, Doris, Brechen Sabel, Markus, Hadamar Schardt-Sauer, Marion, Limburg a. d. Lahn Stoll, Karl-Heinz, Weilburg Valentin, Heinz, Hadamar Weikert, Berthold, Hadamar Werner, Thomas, Villmar III. Es fehlten entschuldigt Burdich, Ludger, Elbtal Blättel, Lothar, Waldbrunn Dumeier, Jürgen, Limburg Bender, Dr. Fabienne, Runkel Bruchmeier, Hans-Werner, Weilburg Hamm, Willi, Selters Hölz, Burkhard, Weinbach Kreisbeigeordneter Kreisbeigeordneter Kreisbeigeordneter Kreistagsabgeordnete Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter IV. Von der Verwaltung waren anwesend Herr Michael Lohr, Büroleitender Beamter Herr Thorsten Roth, Leiter des Referats Büro Landrat Herr Jan Kieserg, Pressesprecher Herr Florian Stupinsky, Büro des Ersten Kreisbeigeordneten Herr Thomas Appl, Referat für Rechtsangelegenheiten Herr Peter Schermuly, Geschäftsführer Kreiskrankenhaus Weilburg Herr Christoph Heun, Personalratsvorsitzender Frau Nicole Dietrich, Schriftführerin, Referat Büro Landrat Frau Dana Meister, stellv. Schriftführerin, Referat Büro Landrat V. Beginn der Sitzung: 09:00 Uhr Ende der Sitzung: 13:05 Uhr Protokoll-Nr. 172 bis 203 2

3 Lfd. Nr. Tagesordnungspunkte Protokoll- Nr. 1. Geschäftliches Berichte und Mitteilungen des Kreisausschusses Bildung eines Kreisseniorenbeirates im Landkreis Limburg-Weilburg Jagdsteuer und Gaststättenbetriebssteuer Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Limburg-Weilburg für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit Anlagen Investitionsprogramm Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Kommunalen Jugendbildungswerkes für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg für das Wirtschaftsjahr 2018 Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg- Weilburg Beschluss des Prüfungsauftrags für die Jahresrechnungen 2017 bis 2019 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg Jahresabschluss 2016 des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Limburg-Weilburg Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg (Abfall- und Gebührensatzung) Beschluss zur Ärzteversorgung im Landkreis Limburg-Weilburg Grundsatzbeschluss Preisgünstiger Wohnungsbau im Landkreis Limburg-Weilburg Beschluss zu Erhalt der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen beim Landeswohlfahrtsverband Hessen Zwischenbericht zu Einführung des Jobtickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg und seiner Eigenbetriebe Zwischenbericht zu Einführung einer Limburg-Weilburg-Card Zwischenbericht zu Neue Perspektiven für die Pendler-Region Limburg-Weilburg durch die Regional-Tangente West Beschluss zu Mäharbeiten auf kreiseigenen Flächen Beschluss zu Blühwiesen Zwischenbericht zu Zentrale Grünschnittsammelstelle Beschluss zu Reaktivierung des Friedenspreises 195 3

4 25. Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu Stickstoffdioxid-Minderungsplan Antrag der Fraktion DIE LINKE zu Gefährdung durch Kalksteinbruch Hengen abschätzen und ggf. abwehren Beschluss über den Antrag der Fraktion DIE LINKE Wahlplakate recyceln statt verbrennen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Ergebnissituation des Sale-and-Lease- Back Geschäfts Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu Aktionsplan Anfrage der FDP-Fraktion Kreiskrankenhaus Weilburg Anfrage der FDP-Fraktion zu Wohnungsbau Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Größe und Zusammensetzung des Fuhrparks der Kreisverwaltung Geschäftliches Herr Kreistagsvorsitzender Joachim Veyhelmann begrüßt die Anwesenden, eröffnet die 10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg-Weilburg und stellt die fristgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Anschließend gratuliert er im Namen des Kreistages nachträglich Herrn Andreas Höfner zum 55. Geburtstag (24. September) sowie Herrn Dr. Klaus Valeske zum 55. Geburtstag (22. Oktober). Die nächste Kreistagssitzung findet am Freitag, dem 1. Dezember 2017, 9:00 Uhr, in Elz statt. Die Niederschrift der Sitzung vom 1. September 2017 wurde am 21. September 2017 verschickt. Es liegen keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Kreistagssitzung vom 1. September 2017 vor, sodass die Niederschrift hiermit genehmigt ist. Die Jahresterminplanung 2018 wurde im Rahmen der letzten Sitzung des Ältestenausschusses festgelegt und zur heutigen Sitzung als Tischvorlage verteilt. Die Planung sieht im Jahr 2018 nachfolgende Sitzungstermine vor: 26. Januar April Juni September November Dezember 2018 Ein Kalenderblatt mit allen Terminen ist dieser Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt. Herr Kreistagsvorsitzender Joachim Veyhelmann informiert den Kreistag, dass zur heutigen Sitzung ein Schreiben zur Feststellung des Nachrückers für Herrn Philipp Krassnig in den Jugendhilfeausschuss 4

5 verteilt wurde. Herr Krassnig ist aus dem Kreistag ausgeschieden und damit auch aus dem Jugendhilfeausschuss. Für ihn rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des gemeinsamen Wahlvorschlages der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN nach. Dies ist Herr Wolfgang Erk. Einwendungen gegen diese Feststellung können schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach der heutigen Bekanntgabe eingereicht werden. Seitens der Verwaltung wurde um Aufnahme des Punktes Jagdsteuer und Gaststättenbetriebssteuer auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gebeten. Die Vorlage hierzu wurde vorab per Mail an die Fraktionsvorsitzenden geschickt und zur heutigen Kreistagssitzung allen als Tischvorlage verteilt. Der Ältestenausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Punkt auf die Tagesordnung aufzunehmen und als neuen TOP 4 zu behandeln. Der Kreistag stimmt über die Aufnahme des Punktes Jagdsteuer und Gaststättenbetriebssteuer auf die heutige Tagesordnung als neuen TOP 4 ab. Abstimmungsergebnis: 65 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltung Seitens der AfD-Fraktion wurde per ein Dringlichkeitsantrag zum Thema Umweltunfall Biogasanlage zur heutigen Sitzung eingereicht und vorab an die Fraktionsvorsitzenden per verschickt. Der Antrag wurde in Abstimmung mit der AfD-Fraktion vorab durch den Kreistagsvorsitzenden zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft verwiesen. Für den Ablauf der heutigen Sitzung macht der Ältestenausschuss dem Kreistag folgende Verfahrensvorschläge: TOP 3 (Bildung eines Kreisseniorenbeirates) soll in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt werden. Zu TOP 4 NEU (Jagdsteuer und Gaststättenbetriebssteuer) schlägt Herr Veyhelmann vor, diesen ohne Aussprache zur weiteren Beratung in den Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschuss zu verwiesen. TOP 5 NEU (Vorlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Landkreises Limburg-Weilburg für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit Anlagen), TOP 6 NEU (Vorlage des Investitionsprogrammes), TOP 7 NEU (Vorlage der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes), TOP 8 NEU (Vorlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Kommunalen Jugendbildungswerkes für die Haushaltsjahre 2018 und 2019), TOP 9 NEU (Vorlage des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019) und TOP 10 NEU (Vorlage des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg für das Wirtschaftsjahr 2018) sollen gemeinsam aufgerufen und ohne Aussprache zur weiteren Beratung in die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen werden. TOP 11 NEU (Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg- Weilburg) soll ohne Aussprache zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Revision und Controlling verwiesen werden. 5

6 Über TOP 12 NEU (Prüfungsauftrag für die Jahresrechnungen 2017 bis 2019 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg) soll nach einer Aussprache von 3 Minuten abgestimmt werden. Zu TOP 13 NEU (Jahresabschluss 2016 des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Limburg-Weilburg) wurde eine Tischvorlage verteilt. Der Punkt soll ohne Aussprache zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Revision und Controlling verwiesen werden. Zu TOP 14 NEU (Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg (Abfall- und Gebührensatzung)) wurde eine Tischvorlage verteilt. Der Punkt soll ohne Aussprache zur weiteren Beratung in den Haupt, Finanz- und Verwaltungsausschuss sowie in den Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft verwiesen werden. Zu TOP 15 NEU (Ärzteversorgung im Landkreis Limburg-Weilburg) wurde eine Tischvorlage verteilt. Hierzu berichtet die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Familien, Frauen, Senioren, Gesundheit und Sport, Frau Judith Hautzel. Anschließend soll nach einer Aussprache von 3 Minuten abgestimmt werden. Zu TOP 16 NEU (Grundsatzbeschluss Preisgünstiger Wohnungsbau im Landkreis Limburg-Weilburg) berichtet der Vorsitzende des Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschusses, Herr Dr. Schmidt. Herr Dr. Schmidt berichtet auch für den Ausschuss für Soziales, Familien, Frauen, Senioren, Gesundheit und Sport sowie den Ausschuss für Jugend, Schule und Bau. Anschließend soll nach einer Aussprache von 5 Minuten abgestimmt werden. Zu TOP 17 NEU (Erhalt der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen beim Landeswohlfahrtsverband Hessen) berichtet die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Familien, Frauen, Senioren, Gesundheit und Sport, Frau Judith Hautzel. Anschließend soll nach einer Aussprache von 3 Minuten abgestimmt werden. Zu TOP 18 NEU (Einführung des Jobtickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg und seiner Eigenbetriebe) gibt der Vorsitzende des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft und Verkehr, Herr Peter Trottmann, einen Zwischenbericht aus der Ausschussberatung. Der Punkt soll weiter im Geschäftsgang bleiben. Zu TOP 19 NEU (Einführung einer Limburg-Weilburg-Card) gibt der Vorsitzende des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft und Verkehr, Herr Peter Trottmann, einen Zwischenbericht aus der Ausschussberatung. Der Punkt soll weiter im Geschäftsgang bleiben. Zu TOP 20 NEU (Neue Perspektiven für die Pendler-Region Limburg-Weilburg durch die Regional- Tangente West) berichtet der stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft und Verkehr, Herr Christian Radkovsky. Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen. Zu TOP 21 NEU (Mäharbeiten auf kreiseigenen Flächen) berichtet der Vorsitzende des Ausschusses für Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft, Herr Burkhard Hölz. Anschließend soll ohne Aussprache abgestimmt werden. Zu TOP 22 NEU (Blühwiesen) berichtet der stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft, Herr Peter Rompf. Anschließend soll ohne Aussprache abgestimmt werden. TOP 23 NEU (Zentrale Grünschnittsammelstellen in allen Städten und Gemeinden) gibt der stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft, Herr 6

7 Peter Rompf, einen Zwischenbericht aus der Ausschussberatung. Der Punkt soll weiter im Geschäftsgang bleiben. Zu TOP 24 NEU (Reaktivierung des Friedenspreises) wird eine Tischvorlage zur Sitzung verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Schule und Bau, Herr Manuel Böcher, berichtet hierzu. Anschließend soll ohne Aussprache abgestimmt werden. TOP 25 NEU (Stickstoffdioxid-Minderungsplan) soll begründet werden. Anschließend soll der Punkt ohne Aussprache zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft verwiesen werden. TOP 26 NEU (Gefährdung durch Kalksteinbruch Hengen abschätzen und ggf. abwehren) soll begründet werden. Anschließend soll der Punkt ohne Aussprache zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft verwiesen werden. TOP 27 NEU (Wahlplakate recyceln statt verbrennen) soll begründet werden. Anschließend soll ohne Aussprache abgestimmt werden. Die Anfragen wurden schriftlich durch die Dezernenten beantwortet, vorab per Mail an die Fraktionsvorsitzenden verschickt und zur heutigen Sitzung allen Abgeordneten verteilt. Herr Zimmermann, Fraktion DIE LINKE, meldet sich zur Geschäftsordnung und begründet seinen Antrag, den TOP 26 NEU Gefährdung durch Kalksteinbruch Hengen abschätzen und ggf. abwehren zusätzlich in den Ausschuss für Raumordnung Wirtschaft und Verkehr zu verweisen. Herr Kreistagsvorsitzender Veyhelmann nimmt diese Anregung auf und bittet die Abgeordneten um ergänzende Abstimmung um die Verweisung in den Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft und Verkehr. Der Kreistag stimmt über die o. a. Verfahrensvorschläge für den Ablauf der heutigen Sitzung ab. Abstimmungsergebnis: 66 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Berichte und Mitteilungen des Kreisausschusses Pressemitteilung NNP Landrat hört auf Landrat Manfred Michel unterrichtet den Kreistag, dass er zur nächsten Landratswahl im Jahr 2018 nicht mehr antritt. Hierzu nimmt Herr Landrat Michel Bezug auf den heute veröffentlichten Presseartikel in der Nassauischen Neuen Presse und entschuldigt sich für die vorzeitige Bekanntgabe durch die Presse. Näheres hierzu kündigt er im Rahmen seiner späteren Ausführungen zur Haushaltseinbringung an. Personalentwicklung im Bereich Migration Landrat Manfred Michel berichtet dem Kreistag, dass den Fraktionsvorsitzenden eine Tabelle verteilt wurde, die die personelle Entwicklung im Bereich Migration (Fachdienst Migration des Sozialamtes, Amt für Jugend, Schule und Familie (UMA s) sowie dem Fachdienst Ausländerwesen und der GAB) darlegt. Die Aufstellung umfasst den Zeitraum von 2014 bis

8 Auswertung der Aufwendungen im Bereich SGB XII im Bundesweiten Vergleich Landrat Manfred Michel informiert den Kreistag, dass den Fraktionsvorsitzenden eine Auswertung der Aufwendungen im Bereich des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) im Bundesweiten Vergleich verteilt wurde. Die Auswertung sei auf Grundlage eines Rundschreibens des Hessischen Landkreistages erstellt worden und zeige einen Vergleich des Landkreises Limburg-Weilburg zum Land Hessen sowie zu Deutschland gesamt auf. Kommunale Krankenhäuser Landrat Manfred Michel teilt dem Kreistag mit, dass den Fraktionsvorsitzenden vorab per Mail ein Papier zur Information übersandt wurde zum Thema Kommunale Krankenhäuser Besonderheiten und Vorteile (Rundschreiben des Hessischen Landkreistages). Kommunale Mitarbeiter im Flüchtlingsbereich Landrat Manfred Michel nimmt Bezug auf den Beschluss des Kreistages vom 17. Februar 2017 zu Förderung hauptamtlicher kommunaler Mitarbeiter im Flüchtlingsbereich und berichtet, dass der Kreisausschusses mit Beschluss vom 1. September 2017 eine Richtlinie zur Ausgestaltung des Kreistagsbeschlusses beschlossen habe. Unfall Biogasanlage Erster Kreisbeigeordneter Helmut Jung berichtet dem Kreistag umfassend zu dem Gärsubstratunfall am 5. Oktober 2017 in Laubuseschbach. Nähere Informationen hierzu sind der Anlage zu dieser Niederschrift zu entnehmen. Kreisgesundheitskonferenz Erster Kreisbeigeordneter Helmut Jung informiert den Kreistag, dass am 15. November 2017 die diesjährige Kreisgesundheitskonferenz in Niederbrechen stattfindet. Das Schwerpunktthema liege dieses Mal bei den Medizinischen Versorgungszentren. Nähere Informationen hierzu sind der Anlage zu dieser Niederschrift zu entnehmen. Psychiatriehilfegesetz Erster Kreisbeigeordneter Helmut Jung berichtet dem Kreistag, dass mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten (PschKHG) (seit 1. August 2017 in Kraft) neue Aufgaben an die Kommunen übertragen wurden. Eine Rechtsverordnung zur Ausgestaltung des Mehrbelastungsausgleichs sei noch nicht erlassen, sodass sich die Geschäftsstellen des Hessischen Landkreistages (HLT) und des Hessischen Städtetages (HStT) gemeinsam an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) gewandt haben und um die Abgabe einer Kostenübernahmezusicherung gebeten haben. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2017 habe das HMSI daraufhin eine Zusicherung zur Zahlung des Mehrbelastungsausgleichs abgegeben. Nähere Informationen hierzu sind der Anlage zu dieser Niederschrift zu entnehmen. 8

9 Verleihung des Umweltpreises 2017 Erster Kreisbeigeordneter Helmut Jung teilt dem Kreistag mit, dass der Umweltpreis in diesem Jahr für Verdienste um die Schaffung einer gemeinsamen nachhaltigen Zukunft vergeben wurde. Das Vergabegremium habe am 5. Oktober 2017 getagt. Nähere Informationen hierzu sind der Anlage zu dieser Niederschrift zu entnehmen Bildung eines Kreisseniorenbeirates Der Kreistag wird gebeten, von seinem Vorschlagsrecht gemäß 3 der Satzung des Landkreises Limburg- Weilburg über die Bildung eines Kreisseniorenbeirates Gebrauch zu machen und zwei Mitglieder für den neu zu bildenden Kreisseniorenbeirat zu benennen. Folgende Wahlvorschläge wurden seitens der Fraktionen für die Wahl der Vorschlagsliste des Kreisseniorenbeirates eingereicht: Wahlvorschlag 1: CDU 1. Ingeborg Drossard-Gintner Wahlvorschlag 2: SPD 1. Judith Hautzel Wahlvorschlag 3: DIE LINKE 1. Herr Bernd Verheyen Herr Veyhelmann erläutert das Wahlverfahren und bittet jede Fraktion um Benennung eines Vertreters/einer Vertreterin zur Bildung des erforderlichen Wahlvorstandes. Der Wahlvorstand besteht aus: Dem Kreistagsvorsitzenden Joachim Veyhelmann als Vorsitzenden, den Kreistagsabgeordneten Andreas Hofmeister (CDU), Christian Radkovsky (SPD), Egon Maurer (AfD), Sabine Winterwerber (FW), Tobias Kress (FDP), Jürgen Deuster (Bündnis 90/Die Grünen) und Jörg Zimmermann (DIE LINKE) sowie seitens der Verwaltung Frau Dana Meister und Frau Nicole Dietrich als Schriftführerin. Bei der schriftlichen und geheimen Wahl werden insgesamt 66 Stimmen abgegeben, es sind 2 Stimmen ungültig. Auf den Wahlvorschlag 1 CDU entfallen 34 Stimmen, auf den Wahlvorschlag 2 SPD entfallen 27 Stimmen, auf den Wahlvorschlag 3 DIE LINKE entfallen 3 Stimmen. Dies entspricht folgender Sitzverteilung: Wahlvorschlag Stimmen Sitze Ergebnis Grundsitze 22 Abs. 3 S. 2 KWG CDU ,1 1 Restsitze 22 Abs. 3 S. 3 KWG SPD ,8 1 DIE LINKE ,1 9

10 Der Kreistag hat damit folgende Vertreterinnen für die Vorschlagsliste zur Bildung eines Kreisseniorenbeirates gewählt: vom Wahlvorschlag 1 CDU: Frau Ingeborg Drossard-Gintner vom Wahlvorschlag 2 SPD: Frau Judith Hautzel Jagdsteuer und Gaststättenbetriebssteuer Der Kreistag wir gebeten folgenden Beschluss zu fassen: Die Gaststättenbetriebssteuersatzung vom 13. September 2013 wird mit Ablauf des 31. Dezembers 2017 außer Kraft gesetzt. Die Jagdsteuersatzung vom 24. Januar 1992 wird mit Ablauf des Jagdjahres 2017 zum 31. März 2018 außer Kraft gesetzt. Der Kreistag beschließt, die o. a. Vorlage zur weiteren Beratung in den Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschuss zu verweisen. Abstimmungsergebnis: 66 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Limburg-Weilburg für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit Anlagen 177. Investitionsprogramm 178. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 179. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Kommunalen Jugendbildungswerkes für die Haushaltsjahre 2018 und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg für die Wirtschaftsjahre 2018 und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg für das Wirtschaftsjahr 2018 Die Punkte Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Limburg-Weilburg für die Haushaltsjahre 2018 und 2019, Vorlage des Investitionsprogrammes, Vorlage der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes, Vorlage der Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Kommunalen Jugendbildungswerkes für die Haushaltsjahre 2018 und 2019, Vorlage des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 und Vorlage des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg für das Wirtschaftsjahr 2018 werden gemeinsam aufgerufen. 10

11 Herr Landrat Manfred Michel bringt den Doppelhaushalt 2018/2019 des Landkreises Limburg-Weilburg sowie den Haushalt des Jugendbildungswerkes und die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft und des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft, welche als Anlage dem Kernhaushalt beigefügt sind, inklusive dem Investitionsprogramm und dem Haushaltssicherungskonzept ein. Zu Beginn seiner Rede betont Herr Landrat Michel lobend, dass die Planungen stets sorgfältig waren, sodass trotz des Doppelhaushalts auch im zweiten Jahr ein Nachtragshaushalt nicht nötig wurde und dankt hierfür allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung. Der Ergebnishaushalt werde für 2018 mit Erträgen in Höhe von 247,3 Mio. und für 2019 mit 246,9 Mio. geplant. Demgegenüber stehe ein Gesamtaufwand in 2018 von 238,6 Mio. und in 2019 von 240,2 Mio.. Dies führe zu Überschüssen im Jahr 2018 in Höhe von 8,6 Mio. und im Jahr 2019 in Höhe von 6,7 Mio.. Der Zahlungsmittelüberschuss, also die reine Liquidität jahresbezogen am Ende des jeweiligen Jahres, betrage 9,6 Mio. in 2018 und 3,3 Mio.. in Anschließend geht Herr Landrat Manfred Michel im Rahmen seiner Haushaltsrede detailliert auf die einzelnen Haushaltsteile ein. Im Anschluss an die Einbringung des Haushaltes bedankt sich Herr Landrat Michel bei allen für die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre und informiert die Anwesenden, auch unter nochmaliger Bezugnahme auf den heutigen Presseartikel der NNP, dass er für die anstehende Landratswahl im Jahr 2018 nicht mehr kandidieren wird. Herr Kreistagsvorsitzender Veyhelmann dankt Herrn Landrat Michel für seine Ausführungen und schlägt vor, die o. a. Punkte in die folgenden Fachausschüsse zu verweisen: Der Punkt Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Limburg-Weilburg für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 soll in alle Fachausschüsse verwiesen werden, das Investitionsprogramm in den Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschuss, den Ausschuss für Jugend, Schule und Bau sowie den Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft und Verkehr, die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes in den Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschuss, die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Kommunalen Jugendbildungswerkes für die Haushaltsjahr 2018 und 2019 in den Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschuss sowie den Ausschuss für Jugend, Schule und Bau, der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 in den Haupt, Finanzund Verwaltungsausschuss sowie den Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg- Weilburg für das Wirtschaftsjahr 2018 in den Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschuss, den Ausschuss für Jugend, Schule und Bau sowie in den Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft. Der Kreistag beschließt, die o. a. Punkte zur weiteren Beratung in die vorgenannten zuständigen Fachausschüsse zu verweisen. Abstimmungsergebnis: 65 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 11

12 Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg- Weilburg Auf Empfehlung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg- Weilburg bittet der Kreisausschuss den Kreistag, wie folgt zu beschließen: 1. Der Jahresabschluss 2016 wird mit einer Bilanzsumme von ,78 festgestellt. 2. Der Jahresverlust in Höhe von ,88 wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg wird Entlastung erteilt. Der Kreistag beschließt, die o. a. Vorlage zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Revision und Controlling zu verweisen. Abstimmungsergebnis: 66 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Prüfungsauftrag für die Jahresrechnungen 2017 bis 2019 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg Der Kreistag wird gebeten, wie folgt zu beschließen: Der Kreistag beschließt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS, Schüllermann und Partner, Dreieich, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg zu beauftragen. Zur Aussprache äußern sich: Herr Bernd Steioff, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, Herr Dr. Frank Schmidt, Vorsitzender der SPD-Fraktion. Der Kreistag stimmt über die o. a. Vorlage ab. Abstimmungsergebnis: 64 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

13 184. Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg Der Kreistag wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Jahresabschluss 2016 wird mit einer Bilanzsumme von ,57 festgestellt. 2. Der Jahresgewinn in Höhe von ,56 wird unter Vorbehalt der vorhandenen Gebührenausgleichsrücklage zugeführt. 3. Der Betriebsleitung des Abfallwirtschaftsbetriebes Limburg-Weilburg wird Entlastung erteilt. Der Kreistag beschließt, die o. a. Vorlage zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Revision und Controlling zu verweisen. Abstimmungsergebnis: 66 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg (Abfall- und Gebührensatzung) Der Kreistag beschließt die als Anlage zur Einladung beigefügte Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg (Abfall- und Gebührensatzung). Der Kreistag beschließt, die o. a. Vorlage zur weiteren Beratung in den Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschuss sowie in den Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft zu verweisen. Abstimmungsergebnis: 65 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Frau Kerstin Weyrich, Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, kommt zur Sitzung hinzu Ärzteversorgung im Landkreis Limburg-Weilburg Für den Ausschuss für Soziales, Familien, Frauen, Senioren, Gesundheit und Sport berichtet die Vorsitzende, Frau Judith Hautzel. Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, die als Tischvorlage zur heutigen Sitzung verteilten Richtlinien (Medizin-Stipendium-Richtlinie sowie die Richtlinie für eine Fahrtkostenpauschale im Blockpraktikum der Allgemeinmedizin) zu beschließen. Zur Aussprache äußern sich: Herr Andreas Hofmeister, Abgeordneter der CDU-Fraktion, Herr Bernd Steioff, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, Herr Dr. Valeske, Vorsitzender der FDP-Fraktion, Herr Dr. Bernhard Herrmann, Abgeordneter der AfD-Fraktion, 13

14 Frau Judith Hautzel, Abgeordnete der SPD-Fraktion, Herr Jürgen Deuster, Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Der Kreistag stimmt über die o. a. Beschlussempfehlung ab und beschließt beide vorliegenden Richtlinien. Abstimmungsergebnis: 65 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Grundsatzbeschluss Preisgünstiger Wohnungsbau im Landkreis Limburg-Weilburg Für den Haupt-, Finanz und Verwaltungsausschuss berichtet dessen Vorsitzender, Herr Dr. Frank Schmidt. Herr Dr. Schmidt berichtet auch für die Ausschüsse Jugend, Schule und Bau sowie Soziales, Familien, Frauen, Senioren, Gesundheit und Sport. Der Kreisausschuss hat den Kreistag gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Kreistag erkennt den in einem Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) bis zum Jahr 2040 prognostizierten Fehlbedarf an und fördert gemäß den nachfolgenden Kriterien den Wohnungsbau im preisgünstigen Segment. Die Förderung von neuen, bisher nicht vorhandenen Wohngebäuden mit zusätzlichem Wohnraum erfolgt gemäß dem Wohnraumbedarf bis 2030 (Gutachten IWU, Tabelle 23) in den nachfolgenden Kommunen: Beselich Brechen Bad Camberg Dornburg Elz Hadamar Hünfelden Limburg Merenberg Runkel In allen Kommunen des Landkreises Limburg-Weilburg erfolgt zusätzlich zur Neubauförderung eine Förderung im Bereich der Sanierung vorhandener Wohnungen bzw. vorhandener Gebäude mit anschließender Wohnraumnutzung. Voraussetzung für eine Förderung bei Sanierung ist die Verbesserung der Wohnraumqualität und die Entstehung von zusätzlichen Wohneinheiten. 2. Die Förderung des Landkreises Limburg-Weilburg von preisgünstigem Wohnraum erfolgt in der Form von Zuschüssen aus einem zu bildenden Kreisausgleichsstock zur Förderung einer preisgünstigen Nettokaltmiete bei Neubau oder Sanierung von Wohnungen an die Städte und Gemeinden im Landkreis. Der Zuschuss kann verwandt werden: a) Für Maßnahmen der Stadt/Gemeinde selbst 14

15 b) Für Maßnahmen von Dritten (Investoren) durch Weiterleitung des Zuschusses Der Antrag ist mit den entsprechenden Plänen und einer Kostenberechnung von den Städten und Gemeinden (ggf. unter Benennung des Investors) einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. 3. Der Landkreis wünscht sich Wohnbaumodelle, bei denen die Stadt/Kommune gegenüber Investoren Grundstücke im Wege des Erbbaurechts übergibt. In diesen Fällen hat die Kreisförderung darüber hinaus zu einer Nettokaltmiete von höchstens 6,20 je qm Wohnfläche zu führen. 4. Eine Kreisförderung erfolgt auch bei Modellen ohne Grundstücksübergabe im Wege des Erbbaurechts. In diesen Fällen ist eine Nettokaltmiete von höchstens 7,20 je qm Wohnfläche zu erreichen. 5. Es erfolgt eine Förderung des Landkreises bei Neubauten in Höhe von bis zu 300 je qm Wohnfläche (nur in den Kommunen zu Ziffer 1 mit den entsprechenden Bedarfen) und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden in Höhe von bis zu 150 je qm Wohnfläche (gilt in allen Kommunen des Landkreises). Die Höchstförderung je Wohneinheit beträgt bei Neubauten und bei Sanierungen Für die entstehende Nettokaltmiete (höchstens 6,20 oder 7,20 ) ist zwischen Landkreis und Kommune oder aber zwischen Kommune und Investor eine feste Bindung zu vereinbaren. Ab dem 61. Monat der erstmaligen Vermietung ist eine Mietpreisanpassung nach den Vorschriften des BGB gemäß dem vom Statistischen Landesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Hessen (Kennziffer M I 2) zulässig; höchstens jedoch bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die vorgenannte Mietpreisbindung wird Bedingung im Förderbescheid des Landkreises und gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren. 7. Bedingung der Förderung ist ein Belegungsrecht der jeweiligen Kommune, in welcher der Wohnraum entsteht. Das Belegungsrecht wird nach Fertigstellung der Wohnungen ausgeübt. Im Weiteren kann es jeweils nach Freiwerden der Wohnung ausgeübt werden. Wird es nicht ausgeübt (Erklärung innerhalb von 2 Wochen), kann die Vermietung durch den Eigentümer im eigenen Ermessen, jedoch unter Berücksichtigung der Mietpreisbindung, erfolgen. 8. Zur Durchführung dieses Beschlusses stellt der Kreistag in den Jahren jährlich 1,0 Mio. zur Verfügung, mithin ein Gesamtvolumen von 4,0 Mio.. 9. Für die Zuschussgewährung im Einzelfall ist der Kreisausschuss zuständig. Er kann hierbei hinsichtlich der Priorität auch den regional unterschiedlichen Bedarf im Landkreis berücksichtigen. 10. Der Kreisausschuss wird ermächtigt, nähere Ausführungsvorschriften zu erlassen. Die CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen haben hierzu folgenden Änderungsantrag gestellt: Ziffer 1: ( ) Die Förderung von neuen, bisher nicht vorhandenen Wohngebäuden mit zusätzlichem Wohnraum erfolgt gemäß dem Wohnraumbedarf bis 2030 (Gutachten IWU, Tabelle 23) wie folgt: - In Limburg und Bad Camberg in allen Stadtteilen, - In allen übrigen Städten und Gemeinden nur in einem jeweils vor Ort festzulegenden Stadtteil/Ortsteil (Schwerpunkt). Die übrigen Passagen unter 1. entfallen. 15

16 Ziffer 5 Bei seniorengerechtem Wohnen liegt die Grenze bei 8,50 je qm Wohnfläche (Nettokaltmiete) Ziffer 7: Für die entstehende Nettokaltmiete (höchstens 6,20, 7,20 bzw. 8,50 )( ) Die vorgenannte Mietpreisbindung wird Bedingung im Förderbescheid des Landkreises und gilt für einen Zeitraum von 15 Jahren. Ziffer 9: Zur Durchführung dieses Beschlusses stellt der Kreistag in den Jahren jährlich 1,2 Mio. zur Verfügung, mithin ein Gesamtvolumen von 4,8 Mio.. Die anwesenden Ausschussmitglieder verständigen sich darüber, dass dem Kreistag in regelmäßigen Abständen ein Bericht/Evaluierung über die getätigten Mittelabflüsse vorgelegt werden soll. Dies soll als Begleitbeschluss zu dem Beschlussvorschlag erfolgen. Für die Fraktion DIE LINKE begründetet dessen Vorsitzender, Herr Bernd Steioff, nachfolgenden Änderungsantrag: Die Fraktion DIE LINKE beantragt folgende Änderung zu Ziffer 6: Es erfolgt eine Förderung des Landkreises bei Neubauten mit mindestens 2 Wohneinheiten in Höhe von bis zu 300 je qm Wohnfläche Zur Aussprache äußern sich: Herr Christian Wendel, Vorsitzender der CDU-Fraktion, Frau Sabine Häuser-Eltgen, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Herr Dr. Klaus Valeske, Vorsitzender der FDP-Fraktion. Herr Dr. Valeske beantragt die Einzelabstimmung über die beiden Änderungsvorschläge zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages der Ausschüsse. Herr Albrecht Fritz, Vorsitzender der FW-Fraktion, Herr Jörg Zimmermann, Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE, Herr Dr. Frank Schmidt, Vorsitzender der SPD-Fraktion, Herr Wolfgang Lippe, Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Herr Lippe beantragt die Einzelabstimmung über den Vorschlag zu Ziffer 7 (15 Jahre gemäß der Beschlussempfehlung anstatt 20 Jahre gemäß der Beschlussvorlage der Verwaltung). Herr Dr. Bernhard Herrmann, Abgeordneter der AfD-Fraktion. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, bittet Herr Kreistagsvorsitzender Veyhelmann um Abstimmung über die verschiedenen Beschlussvorlagen: Der Kreistag stimmt über den o. a. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab. Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen 63 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Der Antrag ist damit abgelehnt und befindet sich nicht mehr im Geschäftsgang. 16

17 Der Kreistag stimmt über die Ziffer 1 der o. a. Beschlussempfehlung der Ausschüsse ab, inklusive des Begleitbeschlusses zur Berichterstattung/Evaluierung. Abstimmungsergebnis: 65 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung ist damit angenommen. Eine Beschlussfassung über die Beschlussvorlage der Verwaltung entfällt damit. Der Kreistag stimmt über die Ziffern 2 bis 6 der o. a. Beschlussempfehlung der Ausschüsse ab. Abstimmungsergebnis: 67 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Der Kreistag stimmt über die Ziffer 7 der o. a. Beschlussempfehlung der Ausschüsse ab. Abstimmungsergebnis: 53 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Die Ziffer 7 der Beschlussempfehlung ist damit angenommen. Eine Beschlussfassung über die Beschlussvorlage der Verwaltung entfällt damit. Der Kreistag stimmt über die Ziffer 9 der o. a. Beschlussempfehlung der Ausschüsse ab. Abstimmungsergebnis: 65 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen Die Ziffer 9 der Beschlussempfehlung ist damit angenommen. Eine Beschlussfassung über die Beschlussvorlage der Verwaltung entfällt damit. Herr Kreistagsvorsitzender Joachim Veyhelmann trägt abschließend nochmals den nachfolgenden Beschlussvorschlag zusammen zur Abstimmung über das Gesamte: 1. Der Kreistag erkennt den in einem Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) bis zum Jahr 2040 prognostizierten Fehlbedarf an und fördert gemäß den nachfolgenden Kriterien den Wohnungsbau im preisgünstigen Segment. Die Förderung von neuen, bisher nicht vorhandenen Wohngebäuden mit zusätzlichem Wohnraum erfolgt gemäß dem Wohnraumbedarf bis 2030 (Gutachten IWU, Tabelle 23) wie folgt: - In Limburg und Bad Camberg in allen Stadtteilen, - In allen übrigen Städten und Gemeinden nur in einem jeweils vor Ort festzulegenden Stadtteil/Ortsteil (Schwerpunkt) 2. Die Förderung des Landkreises Limburg-Weilburg von preisgünstigem Wohnraum erfolgt in der Form von Zuschüssen aus einem zu bildenden Kreisausgleichsstock zur Förderung einer preisgünstigen Nettokaltmiete bei Neubau oder Sanierung von Wohnungen an die Städte und Gemeinden im Landkreis. 17

18 Der Zuschuss kann verwandt werden: a) Für Maßnahmen der Stadt/Gemeinde selbst b) Für Maßnahmen von Dritten (Investoren) durch Weiterleitung des Zuschusses Der Antrag ist mit den entsprechenden Plänen und einer Kostenberechnung von den Städten und Gemeinden (ggf. unter Benennung des Investors) einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. 3. Der Landkreis wünscht sich Wohnbaumodelle, bei denen die Stadt/Kommune gegenüber Investoren Grundstücke im Wege des Erbbaurechts übergibt. In diesen Fällen hat die Kreisförderung darüber hinaus zu einer Nettokaltmiete von höchstens 6,20 je qm Wohnfläche zu führen. 4. Eine Kreisförderung erfolgt auch bei Modellen ohne Grundstücksübergabe im Wege des Erbbaurechts. In diesen Fällen ist eine Nettokaltmiete von höchstens 7,20 je qm Wohnfläche zu erreichen. 5. Bei seniorengerechtem Wohnen liegt die Grenze bei 8,50 je qm Wohnfläche (Nettokaltmiete). 6. Es erfolgt eine Förderung des Landkreises bei Neubauten in Höhe von bis zu 300 je qm Wohnfläche (nur in den Kommunen zu Ziffer 1 mit den entsprechenden Bedarfen) und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden in Höhe von bis zu 150 je qm Wohnfläche (gilt in allen Kommunen des Landkreises). Die Höchstförderung je Wohneinheit beträgt bei Neubauten und bei Sanierungen Für die entstehende Nettokaltmiete (höchstens 6,20, 7,20 bzw. 8,50 ) ist zwischen Landkreis und Kommune oder aber zwischen Kommune und Investor eine feste Bindung zu vereinbaren. Ab dem 61. Monat der erstmaligen Vermietung ist eine Mietpreisanpassung nach den Vorschriften des BGB gemäß dem vom Statistischen Landesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Hessen (Kennziffer M I 2) zulässig; höchstens jedoch bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die vorgenannte Mietpreisbindung wird Bedingung im Förderbescheid des Landkreises und gilt für einen Zeitraum von 15 Jahren. 8. Bedingung der Förderung ist ein Belegungsrecht der jeweiligen Kommune, in welcher der Wohnraum entsteht. Das Belegungsrecht wird nach Fertigstellung der Wohnungen ausgeübt. Im Weiteren kann es jeweils nach Freiwerden der Wohnung ausgeübt werden. Wird es nicht ausgeübt (Erklärung innerhalb von 2 Wochen), kann die Vermietung durch den Eigentümer im eigenen Ermessen, jedoch unter Berücksichtigung der Mietpreisbindung, erfolgen. 9. Zur Durchführung dieses Beschlusses stellt der Kreistag in den Jahren jährlich 1,2 Mio. zur Verfügung, mithin ein Gesamtvolumen von 4,8 Mio.. Für die Zuschussgewährung im Einzelfall ist der Kreisausschuss zuständig. Er kann hierbei hinsichtlich der Priorität auch den regional unterschiedlichen Bedarf im Landkreis berücksichtigen. 10. Der Kreisausschuss wird ermächtigt, nähere Ausführungsvorschriften zu erlassen. Zudem soll folgender Begleitbeschluss gefasst werden: Dem Kreistag soll in regelmäßigen Abständen ein Bericht/Evaluierung über die getätigten Mittelabflüsse vorgelegt werden. 18

19 Der Kreistag stimmt über die o. a. Beschlussempfehlung der Ausschüsse inklusive des Begleitbeschlusses zur Berichterstattung/Evaluierung ab. Abstimmungsergebnis: 67 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Erhalt der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen beim Landeswohlfahrtsverband Hessen Für den Ausschuss für Soziales, Familien, Frauen, Senioren, Gesundheit und Sport berichtet dessen Vorsitzende, Frau Judith Hautzel. Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, nachfolgenden Beschluss mit Resolutionscharakter zu beschließen: Der Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg schließt sich zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes der Positionierung des Präsidiums des Hessischen Landkreistages vom 14. September 2017 an. Es wird vorgeschlagen, dass die Zuständigkeit zwischen örtlichem und überörtlichem Träger nach dem Lebensabschnittsmodell in ein oder zwei Schnittstellen geregelt werden sollte. Damit würde die Regelung der Eingliederungshilfe im mittleren Lebensabschnitt in der Verantwortung des LWV bleiben. Für den ersten Lebensabschnitt (von der Geburt bis zur Beendigung der Schulausbildung) wären die Landkreise und kreisfreien Städte für die betroffenen Menschen zuständig. Bei einer zweiten Schnittstelle würde ab dem Renteneintritt die Zuständigkeit wieder auf die Landkreise und Kommunen übergehen. Der Kreisausschuss wird beauftragt, sich beim Land Hessen dafür einzusetzen. Zur Aussprache äußern sich: Herr Helmut Schäfer, Abgeordneter der CDU-Fraktion, Herr Daniel Jung, Abgeordneter der SPD-Fraktion, Herr Albrecht Fritz, Vorsitzender der FW-Fraktion, Herr Jürgen Deuster, Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Herr Jörg Zimmermann, Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE. Der Kreistag stimmt über die o. a. Resolution ab. Abstimmungsergebnis: 67 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Einführung des Jobtickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Limburg- Weilburg und seiner Eigenbetriebe Für den Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft und Verkehr gibt dessen Vorsitzender, Herr Peter Trottmann, einen Zwischenbericht aus der aktuellen Ausschussberatung. Der Kreistag nimmt den Bericht zur Kenntnis, eine Beschlussfassung findet nicht statt. Der Ausschuss hat weiteren Beratungsbedarf, sodass der Punkt weiterhin im Geschäftsgang bleibt

20 190. Einführung einer Limburg-Weilburg-Card Für den Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft und Verkehr berichtet dessen Vorsitzender, Herr Peter Trottmann, umfassend aus der aktuellen Ausschussberatung. Der Ausschuss habe sich dafür ausgesprochen, dass die Bemühungen zur Einführung einer Limburg-Weilburg-Card weiter verfolgt werden sollen, diese jedoch zielgerichtet auf die Destination Lahntal-Westerwald auszurichten seien. Der Kreistag nimmt den Bericht zur Kenntnis, eine Beschlussfassung findet nicht statt. Der Punkt bleibt weiterhin im Geschäftsgang Neue Perspektiven für die Pendler-Region Limburg-Weilburg durch die Regional-Tangente West Für den Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft und Verkehr berichtet dessen stellv. Vorsitzender, Herr Christian Radkovsky. Herr Radkovsky erläutert, dass zur Ausschusssitzung eine Stellungnahme des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) vorlag, die die Zielsetzung und Routenführung der geplanten Regionaltangente West erläutert. Demnach können zum aktuellen Zeitpunkt keine der gewünschten Ziele erfüllt werden. Aus diesem Grund habe sich der Ausschuss darauf verständigt, dass man in dieser Sache weiter am Ball bleiben werde und versuchen werde, eine Verbesserung für die Pendler zu erreichen. Der Kreistag nimmt den Bericht zur Kenntnis, eine Beschlussfassung findet nicht statt Mäharbeiten auf kreiseigenen Flächen Für den Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft berichtet dessen stellv. Vorsitzender, Herr Peter Rompf. Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Energie und Landwirtschaft empfiehlt dem Kreistag, dem vorliegenden Antrag aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Verkehrssicherungspflicht des Kreises nicht zuzustimmen. 2. Der Kreisausschuss wird gebeten, zu prüfen, inwieweit kreiseigene Flächen vorhanden sind, die im Interesse der Natur und Umwelt nur einmal jährlich zu mähen sind, was ggf. in Abstimmung mit den Naturschutzverbänden erfolgen könne. Der Kreistag stimmt über die o. a. Beschlussempfehlung ab. Abstimmungsergebnis: 62 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 5 Enthaltungen

21 193. Blühwiesen Für den Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft berichtet dessen stellv. Vorsitzender, Herr Peter Rompf. Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen: Der Kreisausschuss wird gebeten, den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft zu beauftragen, gemeinsam mit dem Kreisbauernverband und den örtlichen Landwirten geeignete Flächen auf kreiseigenen Grundstücken, insbesondere Schulen, in Blühwiesen umzugestalten. Der Kreistag stimmt über die o. a. Beschlussempfehlung ab. Abstimmungsergebnis: 67 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Zentrale Grünschnittsammelstelle Für den Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft gibt dessen stellv. Vorsitzender, Herr Peter Rompf, einen Zwischenbericht aus der aktuellen Ausschussberatung. Der Kreistag nimmt den Bericht zur Kenntnis, eine Beschlussfassung findet nicht statt. Der Punkt bleibt weiterhin im Geschäftsgang Reaktivierung des Friedenspreises Für den Ausschuss für Jugend, Schule und Bau berichtet dessen Vorsitzender, Herr Manuel Böcher. Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, den nachfolgenden und als Tischvorlage vorliegenden Beschlussvorschlag zu beschließen: Statut des Jugendfriedenspreises im Landkreis Limburg-Weilburg: Der Jugendfriedenspreis wird alljährlich durch den Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg an junge Menschen im Landkreis verliehen. Der Preis dient dazu, insbesondere unter jungen Menschen die Idee des friedlichen Miteinanders und der Menschlichkeit zu fördern. Er soll zur Verständigung der Völker beitragen, den Frieden fördern, bestehende Vorbehalte abbauen und gegenseitiges Vertrauen aufbauen. Der Einsatz gegen jede Form des Extremismus soll ebenfalls gefördert werden. Dies geschieht durch die Verleihung des Friedenspreises an Gruppen, Vereine, junge Persönlichkeiten oder Einzelpersonen, die in hervorragendem Maße vornehmlich durch ihre Tätigkeit auf den genannten Gebieten ein Projekt betrieben haben oder durch ihre Unterstützung von Menschen und/oder Maßnahmen bzw. Aktivitäten hierzu beigetragen haben. Der Preis kann auch posthum verliehen werden. Die Verleihung des Jugendfriedenspreises wird in jedem Kalenderjahr durch ein Schwerpunktthema aufgrund eines mehrheitlichen Vorschlages des Ausschusses Jugend, Schule und Bau einer inhaltlichen Steuerung zugeführt. Die inhaltliche Steuerung und Ausschreibung wird vom Jugendbildungswerk durchgeführt. Der Friedenspreis besteht aus einer Urkunde und Preissumme. Er kann maximal auf bis zu drei Preisträger zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Die Entscheidung für die Auswahl der Preisträger wird in einem Beirat vorbereitet, in welchem jeweils drei Vertreter des Ausschusses Jugend, Schule und Bau, ein Vertreter des Kreisausschusses und ein Vertreter des Jugendbildungswerkes mit einer Stimme 21

22 stimmberechtigt sind. Den Vorsitz im Beirat führt der Vorsitzende des Ausschusses Jugend, Schule und Bau. Die beiden weiteren Beiratsmitglieder des Ausschusses Jugend, Schule und Bau werden aus seiner Mitte benannt. Der Beirat ist nur beschlussfähig, wenn alle Mitglieder oder entsprechende Vertreter anwesend sind. Der Ausschuss Jugend, Schule und Bau berät über den Beschluss des Beirates. Der Kreisausschuss verleiht den Preis im Rahmen einer geeigneten Feierstunde. Der Kreistag stimmt über die o. a. Beschlussempfehlung ab. Abstimmungsergebnis: 65 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Stickstoffdioxid-Minderungsplan Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN begründet deren Abgeordneter, Herr Dieter Langer, den nachfolgenden Antrag: Der Kreistag wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Kreisausschuss wird beauftragt, einen Stickstoffdioxid-Minderungsplan zu erstellen, mit dem Ziel, einen maximalen Förderungsbetrag aus dem von der Bundeskanzlerin zugesagten Fonds Nachhaltige Mobilität in den Städten" zu erhalten. In dem Plan sollen berücksichtigt werden: Die Taktverdichtungen für die Linien des RMV und VLDW Die Neuausschreibung von Buslinien nur noch mit Elektro- oder Wasserstoff-Antrieben der Busse Ein Kreisprogramm zur Erneuerung des kreiseigenen Fuhrparks und Umstellung auf alternative Antriebe zum nächsten Haushalt (Elektro- oder Wasserstoff) Ein Programm für Mitarbeiter im Rahmen der Entgeltordnung, E-Bikes und Fahrräder zu leasen Die Einrichtung von Elektro-Tankstellen an allen kreiseigenen Liegenschaften Die Schaffung eines Übergangstarifs zum VRM-Gebiet Ein kreiseigenes Förderprogramm für Handwerksbetriebe, die Fahrzeuge von Diesel- auf alternative Antriebe umstellen. Der Kreistag beschließt, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft zu verweisen. Abstimmungsergebnis: 66 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

23 197. Gefährdung durch Kalksteinbruch Hengen abschätzen und ggf. abwehren Für die Fraktion DIE LINKE begründet deren Abgeordneter, Herr Jörg Zimmermann, den nachfolgenden Antrag: Der Kreistag wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg wird gebeten, 1. zu prüfen, inwieweit von dem in der Gemeinde Beselich im derzeitigen Naherholungsgebiet Hengen bei Schupbach geplanten Kalksteinbruch Gefahren für die Wasserversorgungs- und Grundwasserlage sowie die Perspektiven für Landwirtschaft und Tourismus ausgehen können, die die Gemeindegrenzen Beselichs überschreiten und die Interessen des Landkreises nachteilig berühren würden. 2. für den Fall, dass solche Gefahren bestehen könnten, nicht nur nach rechtlichen, sondern auch nach politischen Einflussmöglichkeiten für den Landkreis zu suchen und den Kreistag darüber zu informieren. Der Kreistag beschließt, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss Umweltangelegenheiten, Energieversorgung und Landwirtschaft sowie in den Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft und Verkehr zu verweisen. Abstimmungsergebnis: 66 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Wahlplakate recyceln statt verbrennen Für die Fraktion DIE LINKE begründet deren Abgeordneter, Herr Jörg Zimmermann, den nachfolgenden Antrag: Der Kreistag wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Der Landkreis Limburg-Weilburg bietet den Parteien nach Wahlkämpfen zur Entsorgung der inzwischen üblichen Hohlkammer-Wahlplakate statt einer kostenlosen Abnahme durch die AWB Beselich und anschließender Verbrennung eine ebenfalls für die Parteien kostenlose Recycling-Lösung an, sofern die Plakate sortenrein bei der AWB angeliefert werden. Der Kreistag stimmt über den o. a. Antrag ab. Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen 55 Nein-Stimmen 10 Enthaltungen Der Antrag ist damit abgelehnt und befindet sich nicht mehr im Geschäftsgang

24 199. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu Ergebnissituation des Sale-and-Lease-Bach Geschäfts Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 27. Oktober 2017 zu setzen. Anfrage: Wie stellt sich die finanzielle Ergebnissituation des Sale-und-Lease-Back-Geschäftes dar im Vergleich zwischen der 1. Fortführung des damaligen Status-Quo (Annahme: das Sale-und-Lease-Back-Geschäft sei nicht beschlossen worden) und dem 2. derzeitigen Saldo von Ein- und Auszahlungen einschließlich einer Bewertung des gerichtlich anhängigen Steuerverfahrens. Beantwortung: In diesem Zusammenhang verweisen wir zunächst auf die umfangreiche Vorlage für die Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg-Weilburg am 18. Juli 2014 zum Thema Sale-and-lease-back (Anlage 1) sowie auf die Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN zum Thema Grundsteuer aus den Sale-and-lease-back-Geschäften für die Schulgebäude für die Kreistagssitzung am 27. Februar 2015 (Anlage 2). Aus der Vorlage zur Kreistagssitzung am 18. Juli 2014 haben wir die nachstehende Aufstellung übernommen und in Bezug auf die höheren Grundsteuern der Jahre 2015 und 2016 den tatsächlichen Zahlungen angepasst. + - Barwertvorteil KIG ,00 Barwertvorteil KIG II ,00 Zinsen Barwertvorteil KIG ,21 Zinsen Barwertvorteil KIG II ,67 Verbesserung Finanzausgleich ,00 Personal- und Sachaufwand ,18 Voraussichtl. Grundsteuer ,30 Summe , ,48 Insgesamt ,60 1. Durch die erheblich höheren Grundsteuerhebesätze in den Jahren 2015 und 2016 ist gegenüber der Aufstellung aus dem Juli 2014 statt des geringen Überschusses nun eine Unterdeckung von rd entstanden. Weder im Juli 2014 noch im Februar 2015 war zu erkennen, welche Möglichkeiten der (neue) Kommunale Finanzausgleich 2016 bringt. Seitens des Hessischen Finanzministeriums wurde ein Schulumlagehebesatz 24

25 von 19,94 % ermittelt, der vom Kreistag auch für die Jahre 2016 und 2017 so beschlossen wurde. Daneben ist die Schulumlage ja seit Freigabe des Hebesatzes ab 2007 kostendeckend festzusetzen und entsprechend jährlich abzurechnen. Dies hatte im Jahr 2009 zu einer Senkung von 0,40 %punkte geführt. Da ,79 gezahlte Grundsteuer auf Schulgrundstücke entfallen, konnte dieser Aufwand bei der Berechnung der Schulumlage berücksichtigt und vorgetragen werden. Wie auf Seite A 50 des Doppelhaushaltes 2018 und 2019 (Besondere Übersicht der Schulträgeraufgaben) ersichtlich, wird der vorgetragene Restaufwand im Haushaltsjahr 2018 ausgeglichen. Somit ist das ursprünglich geplante Geschäft auch wieder eingetreten. Der Vorteil war im Jahr 2005 eine um rd. 2,1 Mio. niedrigere Verschuldung sowie durch die im Jahr 2006 gebildete Rücklage die Finanzierung der Schulsozialarbeit. Sollte in dem noch anhängigen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof der Präzedenzfall positiv entschieden werden, so wären die gezahlten Grundsteuern dem Landkreis zu erstatten. Gleichzeitig müsste der Landkreis seine Schulumlage entweder im Jahr der Zahlung oder im Folgejahr entsprechend mindern. Zum Stand dieses Steuerverfahrens können wir weder eine Prognose noch eine Bewertung abgeben, da wir über keine Informationen verfügen. Aufgrund der verspäteten Zahlung der Grundsteuer hat der Landkreis insgesamt Stundungszinsen in Höhe von rd gezahlt. Bei einem positiven Ausgang des Verfahrens wären die Zinsen nicht nur zu erstatten, sondern der Landkreis selbst hätte einen darüber hinaus gehenden Zinsanspruch. Die Stundungszinsen wurden nicht in den Aufwand der Schulumlage einbezogen. Vorlage Anlage 1 für die Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg-Weilburg am 18. Juli 2014 Sale-and-lease-back Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 den nachstehenden Beschluss gefasst: a) Der Kreisausschuss wird beauftragt, dem Kreistag eine Kostenaufstellung vorzulegen aus der hervorgeht, wie hoch die Kosten für die Umsetzung und voraussichtliche Rückübertragung der Sale-and-lease-back Verträge sind. b) Die Auflistung soll auch den Aufwand für die gutachterliche Bewertung der Immobilien enthalten sowie alle im Zusammenhang mit dem Sale-and-lease-back-Geschäft stehenden Personal- und Sachkosten. c) In einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist, unter Berücksichtigung des Kreistagsbeschlusses vom 11. April 2014, insbesondere auch die Situation darzustellen, in welchem Umfang Grundsteuer anfallen könne. d) Der Kreisausschuss wird zudem gebeten, eine Kosten-Nutzen-Betrachtung aus dem Sale-and-leaseback-Geschäft vorzunehmen sowie die Auswirkungen für die kommenden Haushalte darzulegen. e) Der Kreistag möge über den Sachstand des Verfahrens berichten. Der Kreisausschuss kommt hiermit diesem Beschluss nach. 25

26 Zu a. und b. Personalkosten 1. Tranche in 2005 Personalkosten 2. Tranche in 2006 voraussichtl. Personalkosten Rückabwicklung Summe Personalkosten Kosten Gutachterausschuss Entschädigung f. Rangrücktritt Notarkosten Unterschriftbeglaubigung Notarkosten Unterschriftbeglaubigung Notarkosten 1. Tranche 2005 Notarkosten 2. Tranche 2006 Notarkosten Rückabwicklung Summe Sachkosten Kosten Landkreis gesamt nachrichtl. Kosten Wertgutachten 1. Tranche 2005 nachrichtl. Kosten Wertgutachten 2. Tranche ,80 EUR 5.864,90 EUR 1.072,34 EUR ,04 EUR 1.183,20 EUR 500,00 EUR 67,86 EUR 44,08 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 1.795,14 EUR ,18 EUR ,00 EUR 0,00 EUR In der Kreistagsniederschrift vom 16. Dezember 2005 ist erwähnt, dass die Vertragsentwürfe an drei Tagen von Hannover Leasing und Helaba auf der einen Seite und Mitarbeiter/-innen des Haupt-, Rechts- und Personalamtes, des Rechnungsprüfungsamtes und des Amtes für Finanzen und Gebäudewirtschaft auf der anderen Seite intensiv besprochen und durchgearbeitet wurden. Bei den MA des Amtes für Finanzen und Gebäudewirtschaft wurden zwei weitere Tage für Vorbereitung, Sitzungen und Beurkundung angesetzt. Für die 2. Tranche gab es keine diesbezüglichen Angaben. Da diese Tranche auf der 1. Tranche aufgebaut hat, wurde hier insgesamt ein Arbeitstag pro MA in Abzug gebracht. Für die Rückabwicklung wurden bei den MA des Amtes für Finanzen und Organisation je ein Arbeitstag angesetzt. Berechnungsgröße sind die Arbeitsplatzkosten nach der KGSt einschließlich Beihilfen, Versorgung und Sonderzuwendung. Weitergehender Personalaufwand ist im Laufe der Vertragszeit nur noch beim Beteiligungsmanagement wie bei jeder anderen Beteiligung des Landkreises bzw. sogar geringer angefallen. Lediglich im Zusammenhang mit der aktuellen Grundsteuerproblematik übersteigt der Personalaufwand gering den Normalfall. Alle sonstigen vorbereitenden Arbeiten in Bezug auf Grundstücke und Gebäude wären beim Landkreis im Hinblick auf die einzuführende Doppik bzw. bei Gründung des Eigenbetriebes ohnehin angefallen. Dies trifft auch auf die Kosten der Bewertung und gutachterlichen Tätigkeiten zu. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass diese Kosten bei der zweiten Tranche von der Hannover Leasing getragen wurden und der Landkreis im Hinblick auf die Doppik bzw. Gründung Eigenbetrieb entsprechend entlastet wurde (68.436,90 EUR). Die Wertgutachtenkosten werden daher in die weitere Betrachtung nicht mit einbezogen. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. der anstehenden Vertragsabwicklung entstehen dem Landkreis nicht. Diese Kosten werden durch den Vertragspartner getragen. 26

27 Zu c. und d. + - Barwertvorteil KIG ,00 Barwertvorteil KIG II ,00 Zinsen Barwertvorteil KIG ,21 Zinsen Barwertvorteil KIG II ,67 Verbesserung Finanzausgleich ,00 Personal- und Sachaufwand ,18 Voraussichtl. Grundsteuer ,14 Summe , ,32 Insgesamt ,56 Bei den in den Jahren 2005 und 2006 abgeschlossenen Sale-and-lease-back-Geschäften hat der Landkreis einen Barwertvorteil von über 3,1 Mio. erzielt. Diese Beträge sind auch tatsächlich dem Landkreis zugeflossen und haben die Liquidität entsprechend verbessert. Auf die Laufzeit bis zur Rückabwicklung zum 30. Juni 2015 bzw. 30. Juni 2016 errechnen sich hieraus Zinsersparnisse von rd. 1,54 Mio.. Angesetzt wurden hier der Anlagezins Fremdkapital bzw. der marktübliche Kassenkreditzins zum Zahlungszeitpunkt (4,10 % bzw. 4,65 %). Insgesamt errechnet sich aus Barwert und Barwertzins ein Betrag von rd. 4,67 Mio.. Demgegenüber stehen nach einer Anfang April 2014 erstellten Aufstellung evtl. zu zahlende Grundsteuern von rd. 4,63 Mio. bis zur Rückabwicklung. Für die Jahre 2015 und 2016 wurden die entsprechenden Beträge aus 2014 eingerechnet. Danach würde das reine Geschäft mit einem leichten Plus abschließen. Allerdings muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass verschiedene Kommunen aufgrund des sogenannten Herbsterlasses ihre Grundsteuerhebesätze anheben müssen und hierdurch höhere Grundsteuern entstehen. Daneben wurde auf der Basis des Kommunalen Finanzausgleiches 2014 und der bis 2013 evtl. angefallenen Grundsteuer von rd. 3,5 Mio. EUR eine Vergleichsberechnung durchgeführt. Hiernach würde sich bei verminderten Kreisschlüsselzuweisungen, aber höheren Kreis- und Schul-, LWV- und Krankenhausumlagen ein Netto-Mehrertrag von rd ergeben. Demgegenüber stehen nach einer Anfang April 2014 erstellten Aufstellung evtl. zu zahlende Grundsteuern von rd. 4,63 Mio. bis zur Rückabwicklung. Für die Jahre 2015 und 2016 wurden die entsprechenden Beträge aus 2014 eingerechnet. Danach würde das reine Geschäft mit einem leichten Plus abschließen. Allerdings muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass verschiedene Kommunen aufgrund des sogenannten Herbsterlasses ihre Grundsteuerhebesätze anheben müssen und hierdurch höhere Grundsteuern entstehen. Bezüglich der Grundsteuer wurden nun mit dem Abschluss 2011 Rückstellungen in Höhe von rd. 2,5 Mio. gebildet. Die Bildung weiterer Rückstellungen erfolgt mit den Abschlüssen 2012 und Im Quartalsbericht I 2014 wurde eine Verschlechterung von rd ausgewiesen. Diese würde ggfls. ebenfalls als Rückstellung gebucht. Sofern tatsächlich Grundsteuer gezahlt werden müsste, könnten die Rückstellungen 27

28 dann für die Vergangenheit aufwandsneutral gebucht werden. Eine Verschlechterung der Ergebnisrechnung wäre damit nicht gegeben. Bezüglich der auf den Landkreis zukommenden höheren Miete an den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft nach Rückabwicklung Sale-and-lease-back durch höhere Abschreibungen wird auf den derzeitigen Haushalt verwiesen. Im eigentlichen Kreishaushalt als auch im Finanzplan des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft sind die Auswirkungen der Rückabwicklung bereits enthalten. Nach derzeitigem Stand würde der Landkreis bei einer zahlungsverpflichtenden Entscheidung des Hessischen Finanzgerichtes mit einem leichten Plus davonkommen. Von dem Barwertvorteil und den zuzurechnenden Zinsen wäre nichts mehr vorhanden. Bei einer frühzeitigeren Entscheidung hätte der Landkreis rechtzeitig reagieren und den Schulumlagehebesatz bis zum Haushaltsjahr 2010 entsprechend erhöhen können. Auch eine Senkung des Schulumlagehebesatzes im Nachtrag 2009 hätte nicht in dieser Höhe vorgenommen werden können. Doch leider ist bis zum heutigen Tag keine Entscheidung ergangen. So würden zunächst die Städte und Gemeinden des Landkreises und somit die kommunale Familie insgesamt vom Sale-and-leaseback profitieren. Zu e. Im Jahr 2009 wurden durch die Finanzverwaltung Grundsteuermessbescheide erlassen. Diese waren zunächst im Hinblick auf ein seit dem Jahr 2009 anhängigen Verfahren vor dem Hessischen Finanzgericht ausgesetzt. Obwohl es keine Veränderung in diesem Verfahren gab, hat nun die Hessische Finanzverwaltung die Aussetzung abgelehnt. Aus diesem Grund wurde in einer Bürgermeisterdienstversammlung am 1. April 2014 eine weitergehende Aussetzung der Vollziehung bzw. Stundung bis zu einer Entscheidung des Hessischen Finanzgerichtes durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vereinbart. Das in der Antragsbegründung angesprochene Urteil betraf einen Sachverhalt vor der Änderung des Grundsteuergesetzes durch das ÖPP-Beschleunigungsgesetz und auch nur die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung. Wenn der Sachverhalt gleich wäre, hätte das Hessische Finanzgericht bestimmt relativ zeitnah eine Entscheidung getroffen. Eine Entscheidung ist aber bis zum heutigen Tag noch nicht ergangen. Die Sale-and-lease-back-Verträge des Landkreises wurden im Hinblick auf die neue Rechtslage im Vorfeld angepasst. Um den ÖPP-Charakter auch nachzuweisen, wurden im Rahmen des Sale-and-lease-back mehrere Schulbauprojekte (Neu-, Umbau und Sanierung Erlenbachschule Elz, Mittelpunktschule St. Blasius Frickhofen, Westerwaldschule Waldernbach und Heinrich-von-Gagern-Schule Weilburg) durch die Kreisimmobiliengesellschaften durchgeführt. Beantwortung der Anfrage zur KT-Sitzung am 27. Februar 2015: Anlage 2 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Grundsteuer aus den Sale-and-lease-back Geschäften für die Schulgebäude 28

29 1. Wird die Grundsteuer für die Schulen, welche in den Sale-and-lease-back-Geschäften veräußert wurden, nun fällig und erhalten die Kommunen nun die Grundsteuerforderungen? Vor dem Hessischen Finanzgericht in Kassel sind Klagen bezüglich der Grundsteuerpflicht von Schulgebäuden anhängig. Über diese wurde bisher noch nicht entschieden. Der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft der Kreisimmobiliengesellschaften und somit auch uns sind nur Geschäftszeichen bekannt. Ob es sich hierbei um den Landkreis Waldeck-Frankenberg handelt, ist eine Vermutung. Die Grundsteuer war zunächst stillschweigend ausgesetzt. Aufgrund einer Anweisung aus dem Hessischen Finanzministerium haben die zuständigen Finanzämter vor gut einem Jahr die Aussetzung abgelehnt. Der hiergegen eingelegte Einspruch wurde im November 2014 zurückgewiesen. Das eigentliche Hauptsacheverfahren ist bis zur Entscheidung des Musterverfahrens ausgesetzt. Hierzu hat das Gericht im Oktober 2014 ausgeführt: Nach den derzeitigen Planungen wird der Senat zu mindestens einer der genannten Klagen in den nächsten Monaten eine abschließende Entscheidung treffen. Im Hinblick auf evtl. zu zahlende Zinsen hat der Landkreis Waldeck-Frankenberg die Grundsteuer gezahlt. Gleichzeitig wurde aber nun im Haushaltsentwurf 2015 der Hebesatz der Kreis-/Schulumlage um 1,95 %punkte, u. a. wegen der Grundsteuer, angehoben. Auch in unserem Landkreis sollen nun die Grundsteuern dann durch die Kreisimmobiliengesellschaften gezahlt werden. Über den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft erfolgen entsprechende Erstattungen, dieser erhält erhöhte Mietzahlungen seitens des Landkreises. Ein Kompromissvorschlag des Kreises zur Zahlung des Nettobetrages (Grundsteuer abzügl. Belastungen aus Kommunalen Finanzausgleich) bei gleichzeitigem Grundsteuererlass gegenüber den Kreisimmobiliengesellschaften fand nur Anklang bei drei Städten und Gemeinden. 2. Wie hoch ist die mittlerweile angelaufene Grundsteuerpflicht? Bis einschließlich dem Jahr 2014 beläuft sich die Grundsteuerpflicht auf rd. 4,1 Mio.. 3. Da säumige Steuern mit 6% pro Jahr zu verzinsen sind wie hoch sind alleine die Zinsforderungen der Kommunen gegenüber dem Landkreis? Sofern die Städte und Gemeinden auf einer Verzinsung bestehen, so würde die Zinsforderung aktuell rd betragen. 4. Der Landkreis hat im Jahresabschluss 2011 angefangen, eine Rückstellung für die Grundsteuer zu bilden. Reicht diese aus? Da der Landkreis auch in den Folgeabschlüssen weitere Rückstellungen gebildet hat bzw. eine solche auch für das Jahr 2014 bildet (siehe Quartalsbericht III/2014, Produkt 2109 bzw. Produkt 9020), reichen diese Rückstellungen aus. 5. Wie verändert sich das Jahresergebnis des Landkreises durch die Zahlung der Grundsteuer? In welcher Höhe sind neue Kreditaufnahmen notwendig? 29

30 Das Jahresergebnis ändert sich durch die rückständige Grundsteuer nicht, da diese durch die Auflösung der Rückstellung finanziert ist. Neben der rückständigen Grundsteuer fallen im Jahr 2015 noch für die 1. Tranche bis zum 30. Juni 2015 sowie für die 2. Tranche für das ganze Jahr Grundsteuer an. Hier wird aufgrund der höheren Hebesätze mit einem Aufwand von rd gerechnet. Dieser Aufwand wird nach aktuellem Stand im Rahmen der Haushaltsabwicklung aufgefangen werden können. Da der erste Rückstellungsbetrag von rd. 3,5 Mio. auf einem Sonderkonto angelegt wurde, führt die Zahlung nur bis zur Auflösung zu einer zusätzlichen Kassenkreditaufnahme. Im Übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die umfangreiche Vorlage für die Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg-Weilburg am 18. Juli 2014 zum Thema Sale-and-lease-back verwiesen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu Aktionsplan Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 27. Oktober 2017 zu setzen. Anfrage: Die Grünen bitten um Auskunft zur Situation der hier lebenden Geflüchteten, der eingeleiteten Maßnahmen vor Ort, sowie zur Verwendung und dem Abruf der Mittel. 1. Situation im Kreis/in der Stadt: a) Wie viele Flüchtlinge sind aktuell im Landkreis untergebracht? b) Wie viele davon sind unter 18 bzw. sogenannte umas? c) Wie viele davon haben einen Aufenthaltsstatus für drei Jahre erhalten, wie viele einen subsidiären Schutz für ein Jahr? d) Wie viele Menschen konnten bislang noch keinen Asylantrag stellen? Wie viele warten noch auf einen Bescheid? e) Wie viele Anträge auf Familiennachzug wurden bei der Ausländerbehörde gestellt/angemeldet? f) Wie viele Familiennachzüge gab es in 2015/2016/ im ersten Quartal 2017? 2. Finanzielle Ausstattung Die Landesregierung hat bereits im September 2014 im Rahmen des ersten Maßnahmenpakets Asyl die Pauschalen für die Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen um 15% zum erhöht. Zu Beginn des Jahres 2016 wurden die Pauschalen nochmals um durchschnittlich 45% erhöht. a) Wie ist die Pauschale des Landes in den Jahren 2015/16/17 im Kreis pro Kopf angestiegen? b) Welche Sonderzuweisungen pro Flüchtling gab es? c) Welche Mehreinnahmen bedeutete die Erhöhung der Pauschalen für den Landkreis in den Jahren 2015/16/17 konkret? 3. Personeller Ausbau der Beratungsstellen Im Aktionsplan zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts wurden 1,6 Mio. zur Stärkung der Beratungsstruktur für traumatisierte Flüchtlinge bereitgestellt. 30

31 a) Welche Angebote für traumatisierte Flüchtlinge gibt es im Landkreis? b) Wie hat sich die personelle Ausstattung der Beratungsstellen seit 2014 entwickelt, und welche neuen Angebote gibt es bzw. welche bestehenden Strukturen konnten gestärkt werden? 4. Berufliche Orientierung Die nach Deutschland geflohenen Menschen bringen sehr unterschiedliche berufliche Kompetenzen mit. Diese Potenziale zu erkennen und nutzbar zu machen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die berufliche Eigenständigkeit geflohener Menschen. a) Gibt es im Jobcenter eine eigene Abteilung, die sich um die Arbeitsmarktintegration geflohener Menschen kümmert? b) Werden von dieser Abteilung Kompetenzfeststellungen vorgenommen? c) Wenn nicht, wie ist die Feststellung beruflicher Kompetenzen im Landkreis gewährleistet? d) Wie wird sichergestellt, dass interessierten Flüchtlingen, die für ihre Tätigkeit keine formale Qualifikation haben, neue Perspektiven, beispielsweise das Nachholen eines Berufsabschlusses, ermöglicht wird? e) Welche Angebote des Landesprogramms Wirtschaft integriert gibt es im Landkreis? Wie viele Menschen nutzen diese Möglichkeit zur begleiteten Ausbildung? Beantwortung: Die Beantwortung der Anfrage wurde mit einer Zwischennachricht von Herrn Landrat Michel, die heute als Tischvorlage verteilt wurde, dahingehend beantwortet, dass die Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen werde und nicht unerheblich personelle Kapazitäten binde. Die Beantwortung werde unaufgefordert nachgereicht Anfrage der FDP- Fraktion zu Kreiskrankenhaus Weilburg Die FDP Fraktion hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 27. Oktober 2017 zu setzen. Anfrage: Der Presse war zu entnehmen, dass das Kreiskrankenhaus Weilburg eine enge Kooperation mit den Lahn-Dill Kliniken vereinbart hat. Dazu folgende Fragen: 1. Wie hoch soll die angedachte gegenseitige Beteiligung sein? 2. Werden die Lahn-Dill Kliniken dann auch im Aufsichtsrat des Kreiskrankenhauses Weilburg vertreten sein? 3. Wie hoch wird das Einsparpotenzial der Kooperation eingeschätzt? 4. Inwieweit wird die intensive Zusammenarbeit mit dem St. Vincenz Krankenhaus in Limburg von einer Kooperation mit den Lahn-Dill Kliniken betroffen sein? Beantwortung: Vorbemerkung: 31

32 Bereits zu Beginn der Sommerferien gab es hier umfangreiche Stellungnahmen, zunächst seitens des St.- Vincenz-Krankenhauses in der NNP, und einige Wochen später seitens des Geschäftsführers Herrn Schermuly im Weilburger Tageblatt. Die Stellungnahme des Geschäftsführers Peter Schermuly war in diesem Zusammenhang sehr sachlich und umfassend. Insofern kann ich Ihnen die wesentlichen Punkte noch einmal zusammenfassen. Bereits im Januar 2017 gab es eine Beschlussfassung im Verwaltungsrat des St.-Vincenz-Krankenhauses hinsichtlich der Ablehnung einer Beteiligung am Kreiskrankenhaus Weilburg. Daraus wurde geschlossen, dass die bedeutende Zusammenarbeit nicht weiter intensiviert werden sollte. Diese Information erreichte die Kreisspitze wie auch die Geschäftsführung des Krankenhauses Weilburg erst einige Wochen später. Gleichzeitig waren die von der Geschäftsführung des Weilburger Krankenhauses initiierten Gespräche bezüglich einer Zusammenarbeit auf dem geriatrischen Sektor gescheitert. Hintergrund ist hier der geplante Aufbau einer geriatrischen Abteilung im Krankenhaus Diez bei gleichzeitiger Zuständigkeit des Kreiskrankenhauses Weilburg für den gesamten Landkreis Limburg-Weilburg bezüglich der geriatrischen Versorgung der Bevölkerung. Es war sehr schnell klar, dass das St.-Vincenz-Krankenhaus hier eine deutlich größere Abteilung Geriatrie aufbauen wird und auch schon personelle Entscheidungen hierzu in die Wege geleitet hatte. Sollten nun Patienten aus dem Limburger Raum zum Teil nicht mehr in Weilburg, sondern in Diez versorgt werden, so ergeben sich hieraus erhebliche Nachteile für das Kreiskrankenhaus Weilburg. Diese Vorgehensweise führte letztlich dazu, dass zeitnahe Kooperationsgespräche mit den Lahn-Dill-Kliniken aufgenommen wurden, hier auch ausdrücklich auf Wunsch der Lahn-Dill-Kliniken. Zwischenzeitlich wurde zwischen den Landräten der beiden Landkreise und den Geschäftsführungen die Vereinbarung getroffen, dass im Rahmen eines 5-Jahres-Planes der Landkreis Limburg-Weilburg auf Dauer Mehrheitseigentümer des Kreiskrankenhauses Weilburg bleibt. Im Rahmen eines Letter of Intent wurde verabredet, dass zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen, guten, qualitativen und wirtschaftlichen Versorgungsangebotes in beiden Landkreisen die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der stationären Gesundheitsversorgung auf Grundlage des 4 HKHG (Hessisches Krankenhausgesetz) innerhalb der nächsten 5 Jahre bis zum 30. Juni 2022 ausgebaut werden soll. Hierbei streben die Parteien eine noch zu vereinbarende Minderheitsbeteiligung der Lahn-Dill-Kliniken GmbH an der Kreiskrankenhaus Weilburg ggmbh an. Auch sollen grundsätzlich gemeinsame Tochtergesellschaften unter Beachtung organschaftlicher Aspekte zum Vorteil beider Partner ermöglicht werden. Der Ausbau der Kooperation soll stufenweise auf Basis einer noch zu erarbeitenden Prioritätenliste mit dem Ziel, Synergieeffekte zu erzielen, erfolgen und die Klinikstandorte der Partner damit gestärkt werden. Hierbei ist zunächst die Harmonisierung der IT-Bereiche zwischen den Partnern vorgesehen als Basis für eine weitergehende Zusammenarbeit in verschiedensten Bereichen wie z.b. Verwaltung, Einkauf, etc. Im medizinischen Bereich soll u.a. der Ausbau der Telemedizin vorangetrieben werden. Die Geschäftsführungen beider Häuser sind mit der Vorbereitung einer Prioritätenliste sowie eines Fahrplanes zum weiteren Vorgehen beauftragt und werden dies den Aufsichtsgremien ihrer Krankenhäuser zur Entscheidung vorlegen. 32

33 Zu den Fragen im Einzelnen: 1. Die Beschlussfassung zu einer angedachten Beteiligung in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat stehen noch aus. Wir gehen aber von einer Minderheitsbeteiligung der Lahn-Dill-Kliniken an der Kreiskrankenhaus Weilburg ggmbh von unter 10 % aus. 2. Ob die Lahn-Dill-Kliniken im Aufsichtsrat des Kreiskrankenhauses Weilburg vertreten sein werden, wäre zu verhandeln und liegt dann in der Entscheidungsbefugnis der Gesellschafterversammlung, (ggf. des Kreistages). 3. Für die Kalkulation eines konkreten Einsparpotenzials ist es derzeit noch zu früh, da zunächst die Prioritätenliste der Kooperationsfelder beschlossen werden muss. Bezüglich einer Minderheitsbeteiligung der Lahn-Dill-Kliniken am Kreiskrankenhaus Weilburg gibt es allerdings eine Relevanz zum geplanten neuen Hessischen Krankenhausgesetz, welches ab 01. Januar 2018 in Kraft treten soll. Hierbei erhalten die Krankenhäuser, die sich in Verbundlösungen begeben, deutliche Vorteile bei den Fördermittelzuweisungen für Investitionen. Hierdurch könnte für das Kreiskrankenhaus Weilburg eine signifikante Summe zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zum Tragen kommen. Dass eine solche Regelung kommen wird, wurde zwischenzeitlich durch den Hessischen Sozialminister Stefan Grüttner bestätigt. Die Zusammenarbeit mit dem St.-Vincenz-Krankenhaus beschränkte sich bisher im Wesentlichen auf die Apothekenversorgung, die teleradiologische Betreuung des CT s in Weilburg, die Versorgung geriatrischer Patienten aus dem Limburger Raum und die Zusammenarbeit auf kardiologischer Ebene. Die entsprechenden Vereinbarungen und Verträge hierzu wurden bisher nicht gekündigt. Gerade zum Beginn diesen Jahres wurde ein neuer Vertrag zur teleradiologischen Versorgung per CT durch das St.-Vincenz-Krankenhaus in Limburg abgeschlossen Anfrage der FDP-Fraktion zu Wohnungsbau Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 27. Oktober 2017 zu setzen. Anfrage: Bei Gesprächen zur Thematik Wohnungsbau gab es auch Überlegungen hinsichtlich einer gemeinsamen Liegenschaftsverwaltung von Landkreis und Kommunen. Dazu folgende Fragen: 1. Gibt es Chancen für eine gemeinsame Liegenschaftsverwaltung von Landkreis und Kommunen? 2. Was wären die Vorteile für die Kommunen bei einer gemeinsamen Verwaltung? 3. Welche Kosten würden auf den Kreis bei einer gemeinsamen Verwaltung zukommen. 4. Wie ist der Sachstand zu Investitionen der Kreissparkassen im Bereich Wohnungsbau? Beantwortung: 1. Derzeit gibt es Vorgespräche hinsichtlich der Übernahme der Gebäudeverwaltung im Wege eines Pilotprojektes für ein Neubau- und ein Sanierungsprojekt im Bereich der Stadt Limburg. Finale Gespräche stehen hier jedoch noch aus. Die Verwaltung könnte ggf. über den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft 33

34 erfolgen, hier müsste jedoch entsprechendes Personal eingestellt, bzw. geschult werden. Gleichzeitig müssen die hierfür erforderliche Kostenerstattung sowie die vertraglichen Regelungen erarbeitet werden. Chancen für eine generelle Übernahme können erst nach Erfahrungen mit dem Pilotprojekt beurteilt werden. Derzeit gibt es von keiner anderen Kommune den Wunsch zur Übernahme der Liegenschaftsverwaltung. 2. Personalsynergien, Spezialisierung durch Bündelung der Aufgaben, ggf. Einsparung von Personalkosten (Beurteilung erst nach Pilotprojekt möglich; viele Kommunen haben keinen eigenen Wohngebäudebestand mehr). 3. Keine, da eine Verwaltung durch den Kreis nur gegen Kostenerstattung (Kostendeckung zu 100%) erfolgen kann. 4. Dies ist alleine Angelegenheit der Städte und Gemeinden. Es ist davon auszugehen, dass diesbezüglich Gespräche geführt werden Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Größe und Zusammensetzung des Fuhrparks der Kreisverwaltung Für die Fraktion DIE LINKE hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 27. Oktober 2017 zu setzen. Anfrage: 1. Wie viele und welche Fahrzeuge, unterteilt nach Nutzfahrzeugen (mit Zweckangabe), reinen Dienst-Pkw und zu dienstlicher und privater Nutzung überlassenen Pkw und sämtlich mit Angabe der Antriebsart und Abgas-Schadstoffmenge nach Herstellerangabe stehen im Betrieb der Kreisverwaltung Limburg- Weilburg? 2. Wie viele und welche Fahrzeuge stehen im Eigentum des Landkreises, wie viele und welche sind geleast? 3. In welchen Intervallen werden Fahrzeuge durch neue ersetzt? 4. Auf Grund welcher rechtlichen Verpflichtung stellt der Landkreis welchen Beschäftigten Fahrzeuge auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, wie ist diese Verpflichtung ausgestaltet und ist sie wenn ja auf oder ablösbar? Beantwortung: In beiliegender Aufstellung ist die Anzahl des Fuhrparks der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg zu entnehmen. Die Aufstellung ist unterteilt in die Rubriken Leasingfahrzeug und Kauffahrzeuge. Neben der Antriebsart sind weiterhin die Leasingdauer und die Abgas-Schadstoffmenge aufgeführt. Die Werte der Abgasschadstoffmenge sind den jeweiligen Fahrzeugpapieren entnommen. Zwei der Fahrzeuge werden für dienstliche und private Nutzung zur Verfügung gestellt. Hierzu ist zu erwähnen, dass keine rechtliche Verpflichtung auf Zulassung einer privaten Nutzung besteht. Die private Nutzung kann durch Beschluss des Kreisausschusses erfolgen. 34

35 35

36 Nachdem keine Fragen mehr vorliegen, schließt der Kreistagsvorsitzende Joachim Veyhelmann die Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg-Weilburg um 13:05 Uhr und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit. Kreistagsvorsitzender: Joachim Veyhelmann Schriftführerin: Nicole Dietrich Kenntnis genommen: Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Manfred Michel Landrat 36

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