Fachkonferenz Benachteiligtenförderung 2005

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1 Rainer Gaag, Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands - CJD 1. Berufsvorbereitung, Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung, Ausbildungsbegleitende Hilfen und weitere arbeitsmarktpolitische Programme der Bundesagentur für Arbeit werden aus Mitteln finanziert, die von den Beitragszahlern, also Arbeitgebern und Arbeitnehmern, aufgebracht werden. Die Bewirtschaftung dieser Mittel muss deshalb besondere Anforderungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllen. Der Einsatz dieser Mittel erfordert es ebenso, dass die Zielsetzung, z. B. Integration in Ausbildung oder Arbeit, erreicht wird. 2. Die Notwendigkeit zur Ausschreibung wird oft mit wettbewerbsrechtlichen Vorgaben auf der europäischen Ebene begründet. Betrachtet man jedoch europäische Programme, z. B. den ESF, die Gemeinschaftsinitiativen (EQUAL, INTERREG etc.), Leonardo, Sokrates, Jugend, so werden diese Programme nicht öffentlich ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Vielmehr wird bei der Vergabe dieser Programme ein Ideenwettbewerb, ein Konzeptwettbewerb durchgeführt und auf dieser Grundlage eine Entscheidung getroffen. D. h. die Qualität der Angebote entscheidet darüber, welcher Träger zu einer Antragstellung aufgefordert wird. Erst danach beginnen die Verhandlungen über die Kosten. Einzige, mir bekannte, Ausnahme ist das ESF-BA-Programm, das neuerdings auch öffentlich ausgeschrieben wird. 3. Bei Angeboten der Bildung, Ausbildung und Weiterbildung liegen die Personalkosten bei einem Anteil zwischen 60 und 80 % der Gesamtkosten. Die Beschäftigungsbedingungen des Personals (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen, Altersvorsorge etc.) sind deshalb von zentraler Bedeutung für die Zusammensetzung der Kosten einer Maßnahme. Sie geben deshalb im Wesentlichen den Ausschlag für die Wettbewerbsfähigkeit eines Angebots. 4. Anhand von Beispielen sollen Kostenstrukturen, die bei der letztjährigen BVB- Ausschreibung ermittelt wurden, verglichen werden mit Kosten, die entstehen, wenn Rahmenvorgaben für das BMBF-Programm STARegio berücksichtigt werden. Dort werden Obergrenzen für das noch nicht feststehende Personal (NN) vorgegeben. Diesen Obergrenzen liegt eine Eingruppierung nach BAT-West (31 Jahre, verheiratet, ein Kind) zugrunde. Als Beispiel soll ein Los der Berufsvorbereitung mit 84 Teilnehmern und einem Personalschlüssel von 1:12 betrachtet werden. Bei einem Monatskostensatz von Fachkonferenz Benachteiligtenförderung 2005, Fachforum 1, Rainer Gaag

2 400 ergeben sich jährlich Einnahmen in Höhe von Abzüglich eines Sachkostenanteils von 25% verbleiben für Personal Davon sind 10 Stellen für Bildungsbegleitung, Sozialpädagogen, Ausbilder und Lehrkräfte zu finanzieren. Nach Abzug von 21% Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil) verbleiben in dem Beispiel pro Mitarbeiter gerade noch monatlich brutto 1990 für das Gehalt übrig, ohne jegliche Sonderzahlung. Doch mit diesem Geld müssen keine Hilfskräfte aus Osteuropa bezahlt werden, sondern Meister, Techniker, Betriebswirte, Ingenieure, Sozialpädagogen, Lehrer usw. Alles Menschen, die viel Aufwand für ihre Bildung, Ausbildung und Studium betrieben haben. Werden im selben Beispiel (84 Teilnehmer, Personalschlüssel 1:12) die Obergrenzen zugrunde gelegt, wie sie im BMBF-Programm STARegio Anwendung finden, ergeben sich bei Berechnung von zwei Stellen nach BAT IVa und acht Stellen nach BAT Vb alleine für Personalkosten 420 pro Monat. Eine Übertragung auf ABH (Losgröße 108 Teilnehmer, davon 18 Behinderte) ergibt bei einem Einsatz von 3,5 Stellen für Sozialpädagogen, 1,5 Stellen für Lehrkräfte (fest angestellt) und 180 Stunden Einsatz von Honorarkräften im Monat (a 15 ) im einen Fall 141 Monatskosten nur für Personal, im anderen Fall 193. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der im Beispiel genannte Monatskostensatz für BVB mit 400 nahe am Mittelwert liegt. Es wurden aber auch Monatskostensätze von weniger als 300 zugeschlagen. Im zuerst genannten Beispiel bedeutet das weniger als 1500 Bruttogehalt im Monat. 5. Dass trotz dieser aufgezeigten Diskrepanzen Träger in der Lage sind, Angebote der Berufsvorbereitung, Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung und Ausbildungsbegleitende Hilfen durchzuführen, ist nur durch eine Absenkung der Standards bei der Beschäftigung des Personals möglich. Absenkung der Gehälter, Befristung der Arbeitsverträge, Einsatz von freien Mitarbeitern: Zu solchen Reaktionen sind Träger gezwungen, wenn sie in den genannten Bereichen weiterhin eine Rolle spielen wollen. Aber viel wichtiger ist die Frage, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter solchen Bedingungen beschäftigt sind, Jugendliche und junge Erwachsene motivieren wollen, ja begeistern wollen, wenn sie selbst in prekären Arbeitsverhältnissen leben. Wenn sie heute nicht wissen, wo sie in wenigen Monaten beschäftigt sein werden. 6. Zu Beginn wurde darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Beitragsmitteln einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung unterworfen werden muss. Die Entwicklungen bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen dürfen aber nicht zu einer Förderung von prekären Arbeitsverhältnissen führen. Dringend muss deshalb über Alternativen zur augenblicklichen Vergabepolitik nachgedacht werden, bei der Qualität den Ausschlag gibt und nicht der Preis. Fachkonferenz Benachteiligtenförderung 2005, Fachforum 1, Rainer Gaag

3 Beispiel: Berufsvorbereitung Losgröße 84 Teilnehmer Personalschlüssel 1:12 10 Stellen inklusive Bildungsbegleitung 2 Stellen BAT IV a ,-- 8 Stellen BAT V b , ,-- Monatskostensatz 420,-- (nur für Personalkosten)

4 Beispiel: Berufsvorbereitung Losgröße 84 Teilnehmer Personalschlüssel 1:12 Monatskostensatz 400 Euro Gesamtkosten p. A ,--./. 25 % Sachkosten , ,-- pro Stelle ,--./. 21 % Sozialversicherung 6.350, ,-- pro Monat (12 Monatsgehälter) 1.990,--

5 Beispiel: Ausbildungsbegleitende Hilfen Losgröße 108 Teilnehmer (davon 18 Behinderte) 3,5 Sozialpädagogen 3,0 Lehrkräfte (1,5 fest angestellt) Alternative 1: Personalkosten ,-- Honorar , ,-- Monatskosten* 141,-- Alternative 2: Personalkosten Sozialpädagogen ,-- Personalkosten Lehrkräfte ,-- Honorar , ,-- Monatskosten* 193,-- *nur für Personal

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