Dipl. Ing. Dr. Bernhard J. Sackl Michael Brauchart

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2 1 Verfasser: Bearbeitung: Hydroconsult GmbH 8045 Graz, St. Veiterstraße 11a Tel.: Dipl. Ing. Dr. Bernhard J. Sackl Michael Brauchart GZ: Graz, April 2012 Technischer Bericht Einlage 1 Hydroconsult GmbH

3 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG Bezeichnung des Projektes Ortsangabe Verwendete Unterlagen RECHTLICHE GRUNDLAGEN Richtlinien zur Gefahrenzonenausweisung Ausweisungsgrundsätze Kriterien für die Zonenabgrenzung Prüfung der Gefahrenzonenpläne Revision der Gefahrenzonenpläne Wasserbautenförderungsgesetz HYDROLOGIE / HYDRAULIK Hydrologie Hydrologisches Längsprofil Hydraulische Berechnungen Sohllage INTERPRETATION UND ANWENDUNG DER ERGEBNISSE Lageplan Wassertiefen Istzustand HW Inhalt des Planes Lageplan Wassertiefen - HW 100 Gefahrenzonenszenario Gefahrenzonenplan Inhalt des Gefahrenzonenplans Szenarienfestlegung Rechtliche Konsequenzen BESCHREIBUNG DER GEFAHRENZONEN ISTZUSTAND KG Hallein und Burgfried, rechtsufrig, KG Gamp und Hallein, linksufrig, KG Hallein, Große Salzach bis Sohlstufe und Pernerinsel, KG Gries und Hallein, Almbach linksufrig, KG Oberalm II, Almbach und Salzach bis Sohlstufe, rechtsufrig KG Hallein, Au, Oberalm II,... 25

4 3 1. EINLEITUNG 1.1. Bezeichnung des Projektes Dieses Projekt wird Gefahrenzonenausweisung Salzach und Almbach Stadtgemeinde Hallein bezeichnet. Mit der Durchführung dieses Projektes wurde der Verfasser durch die Bundeswasserbauverwaltung beim Amt der Salzburger Landesregierung mit dem Schreiben vom Zahl /1/ beauftragt. Laut Auftrag ist der Gefahrenzonenplan für 2 unterschiedliche Szenarien zu erstellen: "ISTZUSTAND": Salzach-Sohle laut HWS-Konzept 2006, jedoch mit abgesenkten Wehrfeldern beim KW Sohlstufe, mit HWS-Maßnahmen im Bereich "Tischlerei" am Almbach; "PROJEKTZUSTAND": Zusätzliche Berücksichtigung des wasserrechtlich bewilligten HWS-Projektes Salzach-Hallein, Strukturierungsmaßnahmen in der Salzach (vor allem Buhnen im Unterwasser des KW Gamp), geänderte Geschiebeleitschwellen an der Kleinen Salzach Der Projektzustand ist in einem getrennten Bericht beschrieben Ortsangabe Gemeinden: Katastralgemeinden: Politischer Bezirk: Land: Stadt Hallein Gamp, Hallein, Au, Oberalm-II, Gries, Burgfried Hallein Salzburg Für die Gefahrenzonenausweisung wurde die Salzach und der Almbach im gesamten Gemeindegebiet der Stadt Hallein betrachtet. Das Gesamteinzugsgebiet der Salzach bis zum Almbach beträgt ca km², das Einzugsgebiet des Almbaches bis zur Mdg. in die Kleine Salzach ca. 200 km², das Gesamtgebiet an der Sohlstufe Hallein ca km². Die Salzach und der Almbach liegen im Zuständigkeitsbereich der Bundeswasserbauverwaltung. Gefahrenzonen an Zubringerbächen wurden nicht ermittelt. Im gegenständlichen Bericht werden die Ergebnisse der vorangehenden hydrologischen und hydraulischen Untersuchungen zusammengefasst und ausführlich auf die Ausweisung der Gefahrenzonen eingegangen.

5 4 Die Darstellung der Überflutungsflächen und Gefahrenzonen umfasst an der Salzach flussauf Teile der Gemeinde Vigaun, am Almbach flussauf Teile der Gemeinde Oberalm Verwendete Unterlagen Digitales Geländemodell (DSM, DTM), erstellt aufgrund eines 3d-Laserscans (Rasterweite 1 m); Amt der Salzburger Landesregierung, 2011; Isoliniendarstellung, Höhenintervall 0.25 m, Büro Hydroconsult, 2012 Terrestrisch vermessene Flussprofile und Einzelpunkte, Salzburg AG, Farb-Orthofotos; Amt der Salzburger Landesregierung; 2007 Digitaler Kataster; Amt der Salzburger Landesregierung; 2009 ÖK Maßstab 1:50000; Austrian MAP-CD, Bundesministerium für Eich- und Vermessungswesen (BEV), 1:50000 Richtlinien zur Gefahrenzonenausweisung für die Bundeswasserbauverwaltung, Fassung 2006; Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft GEK Oberalm, Arbeitspakete Hydrologie und Hydraulik; Hydroconsult GmbH, 2012 HWS Salzach/Almbach Hallein, Einreichprojekt 2011, IBL Ing.-Büro Lang; Strukturierungsmaßnahmen im Unterwasser des KW Gamp; Ing.-Büro Hydroconsult, 2011 HWS-Konzept Salzach/Almbach Hallein, Ing.-Büro Hydroconsult, 2008 Planunterlagen über die Sohlstufe Hallein (ursprünglicher Zustand und Projekt Absenkung der mittleren Wehrfelder 2 und 3 sowie Umbau der Geschiebeleitschwellen an der Kl. Salzach); Salzburg AG, 2011 Planunterlagen über den Umbau des KW Gamp; Salzburg AG, 2007 HWS Salzach-Hallein, Überarbeitung des Schutzwasserwirtschaftlichen Grundsatzkonzeptes 2006; Hydroconsult GmbH 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 2.1. Richtlinien zur Gefahrenzonenausweisung Die Gefahrenzonenplanung wurde nach den Vorgaben der Richtlinien zur Gefahrenzonenausweisung für die Bundeswasserbauverwaltung, Fassung 2006 erstellt. Des Weiteren wurde die Broschüre "Datenlieferung Gefahrenzonenplanung des Amtes der Kärntner Landesregierung (2010) angewendet.

6 5 Gefahrenzonenpläne des Flussbaues gemäß 2 Z. 3 WBFG sind fachliche Unterlagen über die durch Überflutung, Vermurungen und Rutschungen gefährdeten Gebiete sowie über jene Bereiche, die für Schutzmaßnahmen freizuhalten sind oder für die eine besondere Art der Bewirtschaftung erforderlich ist, und dienen als Grundlage für Alarmpläne sowie für Planungen, Projektierungen und Gutachten Ausweisungsgrundsätze Gefahrenzonenpläne haben die Art und das Ausmaß der Gefahren bei Eintritt des Bemessungsereignisses unter Berücksichtigung der Geschiebe- und Wildholzführung darzustellen. Als Bemessungsereignis sind Hochwasserabflüsse mit einer 100-jährlichen Eintrittswahrscheinlichkeit zu verstehen. Hierbei sind Auswirkungen aus Gefahrenmomenten wie Flussverwerfungen, Ufer- und Dammbrüchen, Geschiebeeinstößen, Flächenerosionen und Erosionsrinnenbildungen, Rutschungen, Verklausungen, Wasserstauen, Grundeis- und Eisstoßbildungen, Qualmwasseraustritten usw. ersichtlich zu machen. Hochwassergefährdungen aus derartigen Gefahrenmomenten sind auch dann auszuweisen, wenn sie nicht aus HQ100-Abflüssen entstehen, aber vergleichbare oder größere Auswirkungen haben. Darüber hinaus ist der Gefahrenbereich bei Überschreiten des Bemessungsereignisses bis HQ300 einschließlich des dadurch ausgelösten Versagens schutzwasserbaulicher Anlagen darzustellen. Die Pläne sind an den Berührungsstellen mit Wildbacheinzugsgebieten mit den Gefahrenzonenplänen der Wildbachverbauung abzustimmen. Die Erkundung der Gefahrenursachen hat unter Berücksichtigung der geologischen, hydrogeologischen, hydrologischen, meteorologischen, klimatischen und biologischen Verhältnisse sowie der landeskulturellen und der übrigen anthropologischen Einflüsse zu erfolgen. Auf den jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist Bedacht zu nehmen. Methodik und Genauigkeit sind in jedem Einzelfall nach den örtlichen Bedürfnissen festzulegen. Die Berücksichtigung der Wirksamkeit baulicher Anlagen hat die Beurteilung des Standes der Technik zur Voraussetzung Kriterien für die Zonenabgrenzung HW 30 -Zone (Zone wasserrechtlicher Bewilligungspflicht) Die Anschlaglinie des HW 30 gemäß 38 Abs. 3 WRG ist auszuweisen.

7 Rote Zone (Bauverbotszone) Als Rote Zone werden Flächen ausgewiesen, die zur ständigen Benutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke wegen der voraussichtlichen Schadenswirkungen des Bemessungsereignisses nicht geeignet sind. Das sind Abflussbereiche und Uferzonen von Gewässern, in denen Zerstörungen oder schwere Beschädigungen von Bauobjekten, von Verkehrsanlagen sowie von beweglichen und unbeweglichen Gütern möglich sind und vor allem das Leben von Personen bedroht ist. Als Rote Zone sind auszuweisen: Gewässerbett und Bereiche möglicher Uferanbrüche unter Berücksichtigung der zu erwartenden Nachböschungen und Verwerfungen (Umlagerungen) einschließlich dadurch ausgelöster Rutschungen. Im Regelfall wird entlang größerer Gewässer grundsätzlich ein 10 m-streifen entlang der Böschungsoberkante des Flussbettes ausgewiesen, bei kleineren Gewässern ein 5 m- Streifen. Für die Salzach und den Almbach wurde in Bereichen durchgehender dichter Besiedlung der Streifen von 10 m auf 5 m reduziert. Überflutungsbereiche, wo die Kombination von Wassertiefe t [m] und Fließgeschwindigkeit v [m/s] folgende Grenzwerte überschreitet: t 1,5-0,5 v oder v 3,0-2,0 t für 0 v 2,0 Bereiche mit Flächenerosion und Erosionsrinnenbildung bei Überschreitung der für die jeweiligen Boden- und Geländeverhältnisse zulässigen Grenzwerte für Fließgeschwindigkeit v [m/s] und Schleppspannung t [N/m²] Rot-Gelbe Zone (Retentions-, Abfluss- und wasserwirtschaftliche Vorrangzone) Als Rot-Gelbe Zone werden Flächen ausgewiesen, die für den Hochwasserabfluss notwendig bzw. wesentlich sind oder auf Grund der zu erwartenden Auswirkungen bei den Abfluss beeinträchtigenden Maßnahmen auf das Gefahrenpotenzial und das Abflussverhalten des Gewässers eine wesentliche Funktion für den Hochwasserrückhalt aufweisen Gelbe Zone (Gebots- und Vorsorgezone) Als Gelbe Zone werden die verbleibenden Abflussbereiche von Gewässern zwischen der Abgrenzung der Roten bzw. Rot-Gelben Zone und der Anschlaglinie des Bemessungsereignisses HW 100 ausgewiesen, in denen unterschiedliche Gefahren geringeren Ausmaßes auftreten können. Beschädigungen von Bauobjekten und Verkehrsanlagen sowie die Behinderung des Verkehrs sind möglich. Die ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist in Folge dieser Gefährdung beeinträchtigt.

8 Blaue Zone (Wasserwirtschaftliche Bedarfszone) Als Blaue Zone werden Flächen ausgewiesen, die für wasserwirtschaftliche Maßnahmen oder für die Aufrechterhaltung deren Funktion benötigt werden oder deshalb einer besonderen Art der Bewirtschaftung bedürfen Gefahrenbereich bis HW 300 (Hinweisbereich) Gefahrenbereiche bei Überschreiten des Bemessungsereignisses bis HQ 300 einschließlich des dadurch ausgelösten Versagens schutzwasserbaulicher Anlagen sind rot schraffiert (hinter Schutzeinrichtungen) bzw. gelb schraffiert auszuweisen Prüfung der Gefahrenzonenpläne Der Gefahrenzonenplan wird sowohl bei der betroffenen Gemeinde als auch beim Amt der Salzburger Landesregierung über vier Wochen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Von der Auflage werden die wasserwirtschaftliche Planung, die Raumordnungsstellen und in Berührungsbereichen die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung mit der Einladung zur Stellungnahme verständigt. Die Auflage des Gefahrenzonenplanes ist durch die Bundeswasserbauverwaltung im Amtsblatt der Landesregierung (Salzburger Landeszeitung) kundzumachen. Nach Ablauf der Auflagefrist erfolgt die örtliche Prüfung des Gefahrenzonenplanes durch die Bundeswasserbauverwaltung. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist in einer Niederschrift festzuhalten. Der örtlichen Prüfung sind Vertreter folgender Stellen beizuziehen: zwei Vertreter der Bundeswasserbauverwaltung (Prüfung auf fachliche Richtigkeit), Amt der Salzburger Landesregierung, FA 4/3, Wasserwirtschaft. Raumplanung; Amt der Salzburger Landesregierung, Ref. 7/03, Örtliche Raumplanung) und jeweilige Gemeinde (Planungsbetroffene) Planverfasser (Erläuterung des Gefahrenzonenplanes), Hydroconsult GmbH Wildbachverbauung in Berührungsbereichen (beratende Mitwirkung), Forsttechnischer Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung; Gebietsbauleitung Flach- und Tennengau Gefahrenzonenpläne bedürfen der Genehmigung der Bundeswasserbauverwaltung. Danach sind sie unter Anschluss der Niederschrift den betroffenen Dienststellen und Gemeinden zuzuleiten Revision der Gefahrenzonenpläne Im Falle der Änderung der Bearbeitungsgrundlagen oder ihrer Bewertung ist der Gefahrenzonenplan an die geänderten Verhältnisse anzupassen. Solche Änderungen können insbesondere sein:

9 8 geänderte Raumnutzung durchgeführte wasserbauliche Maßnahmen neue Ergebnisse der Erkundung des Naturraumes usw Wasserbautenförderungsgesetz Das Wasserbautenförderungsgesetz von 1985 regelt die Finanzierungen von Planungs- und Ausführungsleistungen. Es wird unter anderem auch die Erstellung von Gefahrenzonenplänen gefördert. 3. HYDROLOGIE / HYDRAULIK 3.1. Hydrologie Die hydrologischen Grundlagen an der Salzach wurden im Rahmen von vorhergehenden Projekten erarbeitet. Sie werden hier nicht detailliert erläutert. Es wird auf die in Kap. 1.3 angeführten Arbeiten verwiesen. Die hydrologischen Grundlagen am Almbach wurden im Rahmen des GEK Oberalm untersucht. Die Zubringerbäche an der Salzach werden nur insofern berücksichtigt, als jener Zufluss zugegegeben wird, der an der Salzach nach der Einmündung wieder einen n-jährlichen Abfluss ergibt. Die Situation an den Zubringern entspricht daher nicht einem n-jährlichen Ereignis. Als Zubringer münden in die Salzach (mit Ausnahme des Almbaches): Fallenhauserbach (rechtsufrig) Feldbach (rechtsufrig) Kotbach (linkssufrig) Gamper Lacke (linksufrig, Grundwasserteiche) Hydrologisches Längsprofil Das hydrologische Längsprofil für T n = 30, 100 und 300 ergibt sich aus der Verbindung der maßgeblichen Ereignisse mit der max. Abflussspitze entlang des Gewässers. In der folgenden Tabelle ist der Istzustand, der als Grundlage für die Gefahrenzonenausweisung diente, dargestellt. Folgende Abflusswerte aus der Istzustandsuntersuchung 2006 bzw. aus dem HWS-Konzept 2008 übernommen, wobei die Werte am Almbach aufgrund der Ergebnisse aus dem GEK Oberalm geringfügig angepasst wurden (Szenario HQ n - Almbach).

10 9 Gebiet AE (km²] HQ30 [m³/s] HQ100 [m³/s] HQ300 [m³/s] Sa. mit Taugl Zw. bis km Sa. bis km Zw. bis KW Gamp Sa. bis KW Gamp Zw. bis Neumayer Brücke Sa. bis Neumayer Brücke Zw. bis Perner Insel Sa. bis Perner Insel Kotbach Sa. mit Kotbach Almbach Sa. mit Almbach Zw. bis KW Sohlstufe Hallein Sa. bis Sohlstufe Hallein Zw. bis Kaltenhauser Steg Sa. bis Kaltenhauser Steg Zw. bis Chemiefabrik Sa. bis Chemiefabrik Zw. bis km Sa. bis km Tabelle 1: HQn-Werte für ein 100- bzw. 30-jährliches Hochwasserereignis an der Salzach Gebiet AE (km²] HQ30 [m³/s] HQ100 [m³/s] HQ300 [m³/s] Sa. mit Taugl Zw. bis km Sa. bis km Zw. bis KW Gamp Sa. bis KW Gamp Zw. bis Neumayer Brücke Sa. bis Neumayer Brücke Zw. bis Perner Insel Sa. bis Perner Insel Kotbach Sa. mit Kotbach Almbach Sa. mit Almbach Zw. bis KW Sohlstufe Hallein Sa. bis Sohlstufe Hallein Zw. bis Kaltenhauser Steg Sa. bis Kaltenhauser Steg Zw. bis Chemiefabrik Sa. bis Chemiefabrik Zw. bis km Sa. bis km Tabelle 2: HQn-Werte für ein 100- bzw. 30-jährliches Hochwasserereignis am Almbach und an der Salzach flussab des Almbaches

11 10 Die rot hinterlegten Felder enthalten die Werte für die Zubringer zur Salzach. Gelb hinterlegt sind die Zwischeneinzugsgebiete an der Salzach. Fett dargestellt sind die n-jährlichen Abflüsse an Salzach und Almbach. Die Berechnungen wurden stationär durchgeführt. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als einhüllende Darstellung der sich ergebenden Maxima aus beiden oben dargestellten Szenarien. Die Ergebnisse stellen daher ein fiktives Ereignis dar, mit folgenden Kombinationen von Ereignissen: HQ 100 -Salzach bis Almbach + HQ x -Almbach = HQ 100 -Salzach mit Almbach HQ x -Salzach bis Almbach + HQ 100 -Almbach = HQ 100 -Salzach mit Almbach HQ 30 -Salzach bis Almbach + HQ x -Almbach = HQ 30 -Salzach mit Almbach HQ x -Salzach bis Almbach + HQ 30 -Almbach = HQ 30 -Salzach mit Almbach HQ 300 -Salzach bis Almbach + HQ x -Almbach = HQ 300 -Salzach mit Almbach HQ x -Salzach bis Almbach + HQ 300 -Almbach = HQ 300 -Salzach mit Almbach 3.2. Hydraulische Berechnungen Die Hochwasserabflusssituation an Salzach und Almbach im Bereich der Stadtgemeinde Hallein wurde 2-dimensional stationär mit den Programmen Hydro_As-2d (Version 2.1, Hydrotec) und SMS (Version 8 bis 10, Pre- und Postprocessing-Modul, Aquaveo) modelliert. Zur Kalibrierung der Rauigkeitsbeiwerte im Flussschlauch und in den Vorländern wurde das Hochwasserereignis vom nachgerechnet. Aufgrund des kalibrierten Modells Abflusswerte wurde die Hochwasserabflusssituation für ein 30-, 100- und 300-jährliches Hochwasserereignis untersucht und dargestellt. Für die Gefahrenzonenausweisung wird bei HQ 100 und HQ 300 das Gefahrenszenario herangezogen. Dabei werden üblicherweise Geschiebeeinstöße und Anlandungen berücksichtigt, die in Abstimmung mit der WLV festgelegt wurden, des Weiteren werden bei Brücken, die keinen ausreichenden Freibord aufweisen, vollständige oder Teilverklausungen angenommen. Da sich die Untersuchung jedoch auf das dicht besiedelte Stadtgebiet Hallein bezieht, wurde mit dem AG vereinbart, dass keine Brückenverklausungen angenommen werden. Es wird vielmehr davon ausgegangen, dass Brücken laufend beobachtet werden und Schwemmgut sofort entfernt wird. Als einziger Unterschied zur HQ 30 - Klarwasserberechnung wurde bei den HQ und HQ 300 -Berechnungen bei beiden Salzach-Wehren (Sohlstufe und Gamp) das leistungsfähigste Wehrfeld als verschlossen angenommen. Es ist dies bei der Sohlstufe Hallein das 2. Wehrfeld von links, beim KW Gamp das 1. Wehrfeld von rechts. Das HQ 30 wird ohne zusätzliche Gefährdungen als Klarwasserszenario berechnet.

12 Sohllage Die Sohllage insbesondere in der Salzach beeinflusst maßgeblich die Wasserspiegellagen bei Hochwasser. In der Vergangenheit kam es zu starken Anlandungstendenzen, die jedoch infolge häufigeren Spülens an der Sohlstufe Hallein durch den Betreiber Salzburg AG und besonders seit der Absenkung der beiden mittleren Wehrfelder deutlich zurück gegangen sind. Die Sohle ist daher ständiger Bewegung und eine hydraulische Berechnung stellt lediglich eine Momentaufnahme dar. Bei den beiden berechneten Szenarien "Istzustand" und "Projektzustand" wurden folgende Sohllagen angenommen: "ISTZUSTAND": Salzach-Sohle laut HWS-Konzept 2006, jedoch mit Projektzustand ausschließlich im Bereich der Sohlstufe Hallein (abgesenkte Wehrfelder, Sohle), mit HWS-Maßnahmen im Bereich "Tischlerei" am Almbach "PROJEKTZUSTAND": Zusätzliche Berücksichtigung des wasserrechtlich bewilligten HWS-Projektes Salzach-Hallein, Strukturierungsmaßnahmen in der Salzach (vor allem Buhnen im Unterwasser des KW Gamp), geänderte Geschiebeleitschwellen an der Kleinen Salzach; Der Projektzustand hat informativen Charakter und ist in einem getrennten Bericht beschrieben. Er ist nicht Bestandteil des zu kommissionierenden Gefahrenzonenplanes. Die aktuelle Sohle kann vom dargestellten "Istzustand" abweichen. 4. INTERPRETATION UND ANWENDUNG DER ERGEBNISSE 4.1. Lageplan Wassertiefen Istzustand HW 30 Die Pläne für die Darstellung der Wassertiefen HW 30 wurden auf Katasterbasis im Maßstab 1:2500 erstellt. In diesen Plänen ist ersichtlich, welche maximale Wassertiefe sich beim 30-jährlichen Hochwasserereignis einstellt. Maßnahmen auf diesen überfluteten Flächen, wie z.b. Aufschüttungen oder andere Baumaßnahmen, sind grundsätzlich wasserrechtlich bewilligungspflichtig. In der Abbildung 4 ist als Beispiel ein Bereich am Almbach dargestellt. Man erkennt, dass sich im Flussbett des Almbachs höhere Wassertiefen von über 3.0 m ergeben (dunkelrot). Des Weiteren sind Ausuferungen in das rechte Vorland zu erkennen, wobei sich Wassertiefen von bis über 1.50 m (hellrot) einstellen. Zusätzlich zur Farbschraffur sind für Einzelpunkte die Wassertiefen und Wasserspiegellagen in [müa] dargestellt.

13 12 Abbildung 1: Lageplanausschnitt Almbach; Darstellung der Wassertiefen für HW Inhalt des Planes Katastralgemeindegrenze (dunkelgrau mit Punkten) Gemeindegrenzen (schwarz mit Punkten) Lage, Nummer und Kilometrierung der vermessenen Querprofile (magenta) Brücken und Durchlässe (grau) Gefährdete Objekte (rot) Wassertiefendarstellung (Farbschraffur laut Legende) Die Pläne werden als Zusatzinformation zu den Gefahrenzonenausweisungen beigelegt Lageplan Wassertiefen - HW 100 Gefahrenzonenszenario Für die Berechnung der Gefahrenzonen wurde festgelegt, dass jeweils 1 Wehrfeld an beiden Wehranlagen des KW Sohlstufe und des KW Gamp verschlossen wird.

14 13 Abbildung 2: Legende für den Wassertiefenpläne HW 30 und HW 100 Die Wassertiefen für dieses Gefahrenzonenszenario sind in Plänen auf Katasterbasis im Maßstab 1:2500 dargestellt. In diesen Plänen ist ersichtlich, welche Wassertiefe sich beim Bemessungshochwasserereignis einstellt. Die Ergebnisse dieser Berechnung werden der Gefahrenzonenausweisung zugrunde gelegt. Abbildung 3: Lageplanausschnitt Salzach (Pernerinsel - Kl. Salzach - Mdg. Almbach); Darstellung Wassertiefen für das Gefahrenzonenszenario HW 100

15 14 In der Abbildung 1Abbildung 3 ist der Bereich der Kl. Salzach als Beispiel dargestellt. Man erkennt, dass sich im Flussbett der Salzach Wassertiefen bis über 3.0 m ergeben. Im Bereich der Kl. Salzach kommt es zu Ausuferungen in das rechte Vorland (Stadtpark), wobei sich Wassertiefen von bis zu ca. 80 cm einstellen. Der Inhalt der Pläne entspricht dem Wassertiefenplan für HW 30. Die Pläne werden als Zusatzinformation zu den Gefahrenzonenplänen beigelegt Gefahrenzonenplan Die Pläne für die Darstellung der Gefahrenzonen wurden auf Katasterbasis im Maßstab 1:2500 für die Stadtgemeinde Hallein erstellt. Die Festlegung der Zonen erfolgte nach den beschriebenen Vorgaben der Richtlinien zur Gefahrenzonenausweisung für die Bundeswasserbauverwaltung (Fassung 2006). Im in Abbildung 4 gezeigten Beispiel ist ersichtlich, dass die Rote Zone mit mittelrotem Hintergrund und dunkelrot umrahmt dargestellt wird. Des Weiteren sind Rot-Gelbe Zonen (hellrote Schraffur) und Gelbe Zonen (hellgelber Hintergrund mit blauer Umrandung) sowie die Anschlaglinie eines HQ 30 (blaue Linie) dargestellt. Zusätzlich sind die Restrisikobereiche (HW 300 ) als gelbe Schraffur mit weißem Hintergrund dargestellt. Mit roten Pfeilen werden mögliche Gefahrenszenarien (z.b. Brückenverklausungen) gekennzeichnet. Abbildung 4: Lageplanausschnitt Almbach mit Darstellung der Gefahrenzonen

16 15 Es ist zubeachten, dass nur Gebäude als gefährdet markiert sind, die direkt im Überflutungsbereich liegen. Schutzmaßnahmen können auch bei Gebäuden erforderlich sein, die keinen ausreichenden Freibord aufweisen, aber nicht als gefährdet gelennzeichnet sind Inhalt des Gefahrenzonenplans Katastralgemeindegrenze (dunkelgrau mit Punkten) Gemeindegrenzen (schwarz mit Punkten) Lage, Nummer und Kilometrierung der vermessenen Querprofile (magenta) Brücken und Durchlässe (grau) Anschlaglinie HW 30 Zone wasserrechtliche Bewilligungspflicht (blau) Rote Zone Bauverbotszone (roter Hintergrund / dunkelrot umrandet) Rot-Gelbe Zone (hellroter Hintergrund) Schraffur) Gelbe Zone (hellgelber Hintergrund/gelb umrandet) Gefahrenbereich bis HW 300 (orange) Darstellung der Gefahrenmomente (rot) Darstellung der Gefahrenzonen der WLV (als Zusatzinformation für die Zonierung wird keine Gewähr übernommen, WR = rote, WG = gelbe Zone der WLV) Szenarienfestlegung Anlandungen Anlandungen durch Geschiebeeinstöße von Zubringern sind im Gefahrenzonenplan nicht berücksichtigt. Die Sohle besonders der Salzach, aber auch der Mündungsbereich des Almbaches unterliegt Schwankungen, wobei die im Istzustandsszenario angenommene Sohllage 2005 eher dem oberen möglichen Niveau entspricht, die im Projektzustand angenommene "HWS-Projektssohle" der zukünftig max. zulässigen Sohllage. Diese max. Sohllage wird in regelmäßigen

17 16 Abständen durch die Salzburg AG als Betreiber der Kraftwerke Gamp und Sohlstufe kontrolliert. Bei einem Überschreiten der Sohllage wird die Projektsohle wiederhergestellt Verklausungen Verklausungen bei Brücken wurden, da sie im Stadtgebiet liegen, nicht berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass diese durch die Feuerwehr jedenfalls von Verklausungen frei gehalten werden Sonstige Gefahrenmomente und Einrichtungen die im Hochwasserfall einer besonderen Bedienung oder Überwachung bedürfen Im Fall des vorliegenden Gefahrenzonenplanes wurden Brücken nicht als verklaust in das Modell eingebaut, aber als Einrichtungen, die im Hochwasserfall einer besonderen Bedienung oder Überwachung bedürfen, gekennzeichnet. Dies sind einerseits Brücken mit wenig oder keinem Freibord sowie Kraftwerke bzw. Ausleitungen und dazugehörige Verschlüsse, die ebenfalls einer besonderer Überwachung bedürfen. Dies betrifft auch eventuelle bestehende Hinterlandentwässerungseinrichtungen, die im Rahmen dieses Projektes nicht detailliert erfasst wurden (Pumpwerke, Rückstauklappen, Verschlüsse wie Schützen oder Schieber) Rechtliche Konsequenzen Es wurden Gefahrenzonenpläne erstellt, die ein fachliches Gutachten darstellen. Sie haben keinen Verordnungscharakter, obwohl sie ein umfangreiches Prüfungsund Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Sie sind jedoch im Rahmen des Sachverständigendienstes und der Projektierungstätigkeit bindend. Die Gefahrenzonenpläne werden in den Gemeinden vier Wochen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt, von der Bundeswasserbauverwaltung genehmigt und laut Salzburger Raumordnungsgesetz in den jeweiligen Flächenwidmungsplänen kenntlich gemacht. Somit wird gewährleistet, dass die Gefahrenzonenpläne in Bau- und Raumordnungsverfahren berücksichtigt werden. Die Anerkennung der Gefahrenzonenpläne bezüglich ihrer fachlichen Richtigkeit und ihres Ranges als Gutachten bei Verfahren im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden erfolgt vorteilhaft durch Gemeinderatsbeschluss und bindet damit den Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz sowie den Gemeinderat als Baubehörde zweiter Instanz und als Instanz auf dem Gebiet der örtlichen Raumplanung. Die betroffenen Gemeinden sind daher in die Überprüfungsverfahren für die Gefahrenzonenpläne mit eingebunden. Für alle Zonen gilt: Grundsätzlich werden kleinere Inseln innerhalb der Zonen vernachlässigt.

18 17 HW 30 -Zone (Zone wasserrechtliche Bewilligungspflicht): Diese Zone entspricht dem Überflutungsgebiet innerhalb der Anschlaglinie HW 30 ohne Geschiebeeinfluss oder sonstige Gefahrenmomente. Sämtliche Flächen, die bei diesem Bemessungsereignis überflutet sind, dürfen nur mit einer wasserrechtlichen Bewilligung bebaut oder bezüglich der Geländehöhe verändert werden. Wasserwirtschaftlich betroffene Anrainer haben ein Mitspracherecht im Verfahren (z.b. bei Wasserspiegelanstieg durch Dammmaßnahmen). Eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftlichen Planungsorgans ist einzuholen. Ein baurechtliches Verfahren alleine ist nicht ausreichend. Rote Zone: Folgende Bereiche werden als Rote Zone ausgewiesen (siehe auch Kapitel ): Gewässerbett (zw. Böschungsoberkanten) ein 5 m breiter Uferrandstreifen außerhalb des Gewässerbettes (gilt in Bereichen geschlossener Bebauung) ein 5 bis 10 m breiter Uferrandstreifen außerhalb des Gewässerbettes (gilt im unbesiedelten Bereich); in Abhängigkeit von der Größe des Gewässers Bereiche, wo die Kombination aus t und v die Grenzwerte gem. Richtlinien überschreiten. Für sämtliche Flächen innerhalb der Roten Zone gilt ein Bauverbot. Rot-Gelbe Zone: Rot-Gelbe Zonen sind jene Flächen, die für den Hochwasserabfluss bzw. die Retention wesentlich sind (siehe ). Achtung: Die Farbe dieser Zone in den Plänen ist hellrot. Folgende Bereiche werden als Rot-Gelbe Zone ausgewiesen: HW 30 -Überflutungsbereich (Randbereiche, wo die Wassertiefe < 30 bis 50 cm beträgt, werden fallweise nicht ausgewiesen, eine Detailbetrachtung ist erforderlich Alle Flächen wo die Wassertiefe t > 30 bis 50 cm beträgt (wesentlicher HW- Rückhalt) Wesentliche Abflussbereiche (Abflussgassen, erhaltenswerte wesentliche Strömungswege). In Ausnahmefällen, wenn ein Abfluss aus hydraulischer Sicht möglich sein muss, werden auch seicht überflutete Flächen als Rot-Gelbe Zonen definiert. Eine Bebauung bzw. eine Geländeveränderung ist in diesen sensiblen Bereichen generell nicht möglich. Ausnahmen sind nur unter dem detaillierten und sicheren Nachweis möglich, dass es zu keinen negativen Auswirkungen auf die

19 18 Abflusssituation kommt. Ein maßnahmenbedingter Verlust an Retentionsraum ist in derselben Art und Wirkung wie im Istzustand zu kompensieren. Eine Kompensation ist nicht in Bereichen Roter Zone möglich. Bei eventuellen Änderungen des Geländes (Anschüttungen, Schutzmaßnahmen) ist eine Revision des Gefahrenzonenplanes durchzuführen. Durch ein Projekt eines Bewilligungswerbers kann eventuell eine neue Situation geschaffen werden, die eine Bebauung möglich macht. Der Umfang dieser Zonen im vorliegenden Gefahrenzonenplan ist gering. Gelbe Zone: Gelbe Zonen sind verbleibende Abflussbereiche beim Bemessungsereignis HQ 100 und liegen zwischen der Roten Zone und der HW 100 -Anschlaglinie. Folgende Bereiche werden als Gelbe Zone ausgewiesen (siehe auch ): Alle Flächen innerhalb der Umhüllenden aus HW 100 -Klarwasser und HW Gefahrenszenarien Eine Bebauung ist innerhalb dieser Bereiche unter bestimmten Auflagen möglich (z.b. Hochwasserfreistellung bis HW 100 zuzüglich Freibord), wobei darauf hingewiesen wird, dass eine Bebauung innerhalb von Überflutungsflächen auch mit Schutzmaßnahmen ein eventuelles, von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedliches Restrisiko darstellt. Eine Bebauung darf auch hier nur erfolgen, wenn es zu keiner nachteiligen Auswirkung auf die Abflusssituation und für Nachbargrundstücke kommt. Insbesondere können nachteilige Auswirkungen Gegenstand eines späteren Zivilrechtsverfahrens sein. Es ist kein Wasserrechtsverfahren erforderlich. Ein entsprechender Eigenschutz bis HQ 100 ist im Bauverfahren nachzuweisen. Blaue Zonen: Blaue Zonen sind jene Bereich, die für künftige wasserwirtschaftliche Maßnahmen benötigt werden. Es gilt ein Bauverbot, solange diese Flächen für die Aufrechterhaltung des Hochwasserschutzes benötigt werden. Das Bauverbot kann bei Errichtung von Ersatzmaßnahmen, die ebenfalls die gleiche Wirkung erzielen, aufgehoben werden. Blaue Zonen liegen im gegenständlichen Gefahrenzonenplan nicht vor. Gefahrenbereiche bis HW 300 : Diese Flächen entsprechen dem Restrisikobereich zwischen den Anschlaglinien eines HQ 100 und eines HQ 300. Das Szenario berücksichtigt analog zum 100- jährlichen Bemessungsszenario Anlandungen sowie zusätzliches Versagen von Hochwasserschutzmaßnahmen. Flächen, die aufgrund eines Versagens von Hochwasserschutzmaßnahmen (z.b. Dammbruch) überflutet werden, werden rot schraffiert (rote Schraffur auf weißem Hintergrund) dargestellt. Restliche Überflutungsflächen HW 300 (ohne Versagen) sind orange dargestellt

20 19 Innerhalb dieses Bereiches ist eine angepasste Bauweise anzustreben und die Bevölkerung auf das Restrisiko hinzuweisen. Das Restrisiko ist umso höher, je tiefer die Objekte unter dem Hochwasserspiegel errichtet werden. Es ist in Restrisikobereichen eine Anschüttung eher anzustreben als ein Schutz mit Eindämmungen. 5. BESCHREIBUNG DER GEFAHRENZONEN 5.1. ISTZUSTAND Der Bereich der Gefahrenzonenberechnung beginnt an der Salzach flussauf bei der Grenze zur Gemeinde Vigaun (ca. km ) und erstreckt sich flussab bis zur Gemeindegrenze zwischen Hallein und Puch bei Salzach-km Am Almbach beginnt die Untersuchung bei der Brücke der A10 bei km und reicht flussab bis zur Mündung in die Kleine Salzach. Bei einem HQ 300 wurden im gesamten Bereich keine versagenden Schutzeinrichtungen bzw. Dammbrüche angenommen. Die Uferbereiche im Untersuchungsbereich sind generell ohne Dämme bzw. ohne steilere luftseitige Böschungen gestaltet. Im Lageplan Gefahrenzonenplanung (Einlagen 209 und 210) sind die oben beschriebenen Zonen sowie die Lage und Art der Gefahrenmomente (Verklausungsgefahr, Wehrverschlüsse) dargestellt. Als zusätzliche Information sind in den Einlagen 201 bis 204 Pläne mit den Wassertiefen beim HQ 30 sowie beim Gefahrenzonen-Bemessungsereignis (HQ zusätzliche Gefährdungen wie z.b. (n 1) = 1 verschlossenes Wehrfeld beim KW Gamp und beim KW Sohlstufe) und in den Einlagen 213 bis 214 zusätzlich ein Plan mit den Wassertiefen HQ 100 (ohne zusätzl. Gefährdungen, (n) = alle Wehrfelder geöffnet) beigelegt. Flächen der Gefahrenzonen in der Stadtgemeinde Hallein: (bei den folgenden Flächen sind "Inseln" nicht berücksichtigt) HQ 30 -Überflutungsgebiet: Rote Zone: Rot-Gelbe Zone: Gelbe Zone: HQ 300 -Restrisikobereich: HQ 300 -Gesamtüberflutungsgebiet: km² km² km² km² km² km² Im gesamten Untersuchungsbereich liegen ca. 260 Industrie-, Wohn- und Nebengebäude in der Gelben, Rot-Gelben und Roten Zone. Diese Zahl ist allerdings nicht sehr aussagekräftig, da es sich um Objekte sehr unterschiedlicher Größe mit sehr unterschiedlichem Schadenspotential handelt, bzw. um Häuserblöcke im Ortskernbereich.

21 KG Hallein und Burgfried, rechtsufrig, Salzach-km bis Beginn flussauf bis Kleine Salzach/Mdg. Almbach Betroffene Katastralgemeinde: Hallein 56209, Burgfried Durchfluss: HQ 100 = ca m³/s bis 1610 m³/s Gefahrenmomente: (n 1) Wehrfelder bei KW Gamp Überwachung: Verklausung Neumayrbrücke km Verklausung Stadtbrücke km Verklausung Kuhbrücke km Sperre Burgfriedunterführung Abflusssituation HQ 100 und HQ 300 : Im Bereich der Papierfabrik Schweighofer-Fiber wird davon ausgegangen, dass im Rahmen des Umbaus des KW Gamp rechtsufrig Schutzmaßnahmen gesetzt wurden, die Ausuferungen bis HQ 100 verhindern. Bei einem HQ 300 kommt es jedoch zu weitläufigen Ausuferungen. Diese reichen bis über die B159 Salzachtalstraße, die überströmt wird. Die Abflüsse gelangen zwischen Bahn und B 159 nach Nordwesten bis zur Burgfriedunterführung der Bahn, die sich füllt. Bis hierher gelangen nur länger dauernde Ereignisse, bei sehr kurzen, steilen HQ Spitzen ist dieser Bereich nur gering gefährdet. Der Fallenhauserbach ist in diesem Abschnitt zwischen B159 und Bahn verrohrt. sodass eine Entwässerung über diesen nicht stattfinden kann. Jenseits nordöstlich der Bahntrasse erfolgt der HQ 300 -Abfluss bei langdauernden Ereignissen (bzw. bei stationärem Abfluss) weiter bis zum Bereich Wäscherhofweg-Hacklhofweg bzw. bis über den Feldbach hinaus. Es stellt sich hier etwa das Niveau des Salzach-Rückstaus über den Feldbach ein, was auch bei HQ 100 lokale Überflutungen ergibt. Bei einem HQ 300 sind auch Bereiche nordöstlich der Bahn zwischen dem Feldbach und der Europastraße gefährdet. Hier reichen Teilabflüsse bis zur Halleinerstraße, das Bahnhofgelände und weiter bis zum Almbach. Bei der Mündung des Fallenhauserbaches ist das Heizwerk der Salzburg AG gefährdet. Flussab des Fallenhauserbaches ist an der Ritter-von-Steinhauser- Promenade der Siedlungsbereich bei HQ 100 gefährdet. Weiter flussab erfolgen bereichsweise lokal Ausuferungen in Richtung Henry W. Davis-Straße. Weitläufigere Ausuferungen erfolgen flussauf der Stadtbrücke, die dort weiter in das Vorland vordringen und vor allem den Bereich um die Burgfriedstraße gefährden. Bei einem HQ 300 sind auch hier die Ausuferungen massiv großflächiger, sie reichen zunächst bis zur Alois-Oedl-Straße, dann bis zur Rudolf- Winkler-Straße, schließlich ist der gesamte Bereich bis zur Salzachtalstraße als Restrisikobereich gekennzeichnet. Flussab der Stadtbrücke ist rechtsufrig der Kleinen Salzach praktisch der gesamte Bereich bis zur Bahntrasse bei HQ 100 gefährdet. Bei HQ 300 reichen die

22 21 Gefährdungen sogar bis in den Bahnhofsbereich bzw. bis zum Almbach (Mündung bis ÖBB-Brücke). Abflusssituation HQ 30 : Im gesamten rechtsufrigen Bereich zwischen der Gemeindegrenze zu Vigaun bis zur Almbachmündung kommt es bei HQ 30 zu keinen Ausuferungen. Rote und Rot-Gelbe Zonen: Der Zwickel zwischen Salzachtalstraße und Salzach unmittelbar flussab der Gemeindegrenze zu Vigaun ist als Rote Zone ausgewiesen. Aufgrund der Wassertiefe ist die Burgfriedunterführung als Rote Zone ausgewiesen, eine Sperre ist allerdings nur bei langdauernden Extremereignissen notwendig. Im gesamten übrigen Abschnitt bis zum Almbach liegen außerhalb der Salzach keine Roten Zonen und auch keine Rot-Gelben Zonen vor KG Gamp und Hallein, linksufrig, Salzach-km bis Beginn flussauf bis Stadtbrücke Betroffene Katastralgemeinde: Hallein 56209, Burgfried Durchfluss: HQ 100 = ca m³/s bis 1610 m³/s Gefahrenmomente: (n 1) Wehrfelder bei KW Gamp Überwachung: Verklausung Neumayrbrücke km Verklausung Stadtbrücke km Sperre Arena Griesplatz ca. km Rückstau Kotbach Abflusssituation HQ 100 und HQ 300 : Flussauf des KW Gamp kommt es nur bei HQ 300 linksufrig zu leichten Ausuferungen. Bei HQ 100 erfolgt ein Rückstau aus der Salzach in die "Gamper Lacke" und weiter nach Osten parallel zur Salzach, entsprechend ca. Fluss-km Dieser Rückstau bei HQ 100 führt auch zu Ausuferungen in den Gewerbebereich am Kalkofenweg. Bei einem HQ 300 sind die betroffenen Flächen im Bereich Gamper Lacke nur geringfügig größer. Weiter flussab ist die Polytechnische Schule randlich gefährdet, weiter in das Vorland gelangen die Ausuferungen bei HQ 100 über den Virgil-Pingitzer-Kai flussauf der Neumayrbrücke (Anton-Neumayr-Platz). Flussab der Neumayrbrücke reichen die Überflutungen noch weiter in das Vorland, über die Karl-Dorrek-Straße hinaus fast bis zur Ehrentaler-Straße. Die Gelbe Zone erstreckt sich hier im Vorland bis flussauf des Griesplatzes.

23 22 Bei einem HQ 300 sind die Ausuferungen großflächiger und reichen bis zur Sulzeneggstraße und betreffen auch den Griesplatz, den Griesmeisterplatz und den anschließenden Park. Über den flussauf der Stadtbrücke einmündenden Kotbach staut das HQ 100 in das Vorland und es kommt bei den offenen Unterbrechungen der Kotbachüberdeckung zu Austritten. Der Bereich um die Kotbachmündung bis zur Stadtbrücke und die Sigmund-Thun-Straße ist daher als gelbe Zone ausgewiesen. Bei einem HQ 300 ist der Überflutungsbereich etwas größer und betrifft auch den Bruckhäuserplatz und die Griestergasse. Abflusssituation HQ 30 : Bei einem HQ 30 staut die Salzburg wie bei HQ 100 in die Gamper Lacke zurück und es kommt zu geringfügigeren Ausuferungen in das Gewerbegebiet Kalkofenweg als beim HQ 100. Darüber hinaus ist nur die Arena beim Griesplatz betroffen. Rote und Rot-Gelbe Zonen: Die Gamper Lacke ist wegen der hohen Wassertiefen teilweise als Rote Zone ausgwiesen. Ein kleiner Bereich einer Roten Zone befindet sich südöstlich der Neumayrbrücke zwischen Neumayrplatz und Gamperstraße. Des Weiteren ist die Arena beim Griesplatz betroffen. Im gesamten übrigen linksufrigen Abschnitt bis zur Stadtbrücke liegen außerhalb der Salzach keine Roten Zonen und auch keine Rot-Gelben Zonen vor. Gefahrenzonenpläne der WLV Laut Auskunft der WLV liegt ein Gefahrenzonenplan für den Kotbach vor, der im Gefahrenzonenplan linienhaft dargestellt ist. Die Gelbe WIldbachgefahrenzone ist sehr umfangreich, sowohl flussauf als auch flussab der Kotbachmündung KG Hallein, Große Salzach bis Sohlstufe und Pernerinsel, Salzach-km bis Betroffene Katastralgemeinde: Hallein Durchfluss: HQ 100 = ca m³/s bis 1900 m³/s Gefahrenmomente: (n 1) Wehrfelder bei KW Sohlstufe Überwachung: Verklausung Stadtbrücke km Verklausung Pfannhauser Steg km 80.99

24 23 Abflusssituation HQ 100 und HQ 300 : Die Ausuferungen aus dem Kotbachrückstau fließen im linken Vorland der großen Salzach flussab und gefährden bei HQ 100 den Bereich Siegmund Thun-Straße, Kleizer- und Kuffergasse, Pflegerplatz und einen Teil der Ederstraße. Bei HQ 300 reichen die Ausuferungen weiter nach Westen bis zum Josefine Lindorfer-Platz. Ebenso gefährdet sind (salzachseitig) die ufernahen Gebäude linksufrig der Großen Salzach, vom Stadtkino über das Keltenmuseum bis zum Hallfahrtufer. Bei HQ 100 wird die Pernerinsel vor allem westlich des Billamarktes überflutet, wobei bei HQ 300 die gefährdeten Flächen wesentlich größer sind und bis gegenüber der Almbachmündung reichen. Abflusssituation HQ 30 : Bei HQ 30 kommt es in diesem Bereich zu keinen Ausuferungen. Rote und Rot-Gelbe Zonen: Außerhalb der Salzach liegt eine Rote Zone wegen der großen Wassertiefen linksufrig flussab der Kuhbrücke an der Kleinen Salzach vor. Rot-Gelbe Zonen wurden nicht ausgewiesen KG Gries und Hallein, Almbach linksufrig, Almbach-km bis Autobahnbrücke A10 bis Mündung Betroffene Katastralgemeinde: Gries 56208, Hallein Durchfluss: HQ 100 = ca. 362 m³/s bis 364 m³/s Überwachung: Verklausung Oberalmer Brücke km Verklausung ÖBB-Brücke km Verklausung Neualmer Brücke km Abflusssituation HQ 100 und HQ 300 : Linksufrig kommt es bei HQ 100 zu ersten lokalen Ausuferungen und Gefährdungen von Objekten flussab des Sportplatzes. Die massiven Gefährdungen entlang des Almuferweges sind nun durch ein Hochwasserschutzprojekt ausgeschalten. Flussab der Oberalmer Brücke bis zur ÖBB-Brücke liegen Ausuferungen bei HQ 100 bis zur Degelestraße vor. Das HQ 300 -Überflutungsgebietreicht hier weit ins Vorland. Zwischen ÖBB- und Neualmer Brücke kommt es bei HQ 100 nur lokal zu Ausuferungen, die weiter im Vorland liegenden Gelben Zonen ergeben sich durch Ausuferungen der Salzach.

25 24 Der gesamte Bereich ist bei HQ 300 gefährdet. Abflusssituation HQ 30 : Bei einem HQ 30 kommt es zu lokalen Ausuferungen ca. bei km (Objekte gefährdet). Rote und Rot-Gelbe Zonen: Die Rote Zone beschränkt sich im Wesentlichen auf den Flussschlauch, Rot- Gelbe Zonen sind nicht ausgewiesen KG Oberalm II, Almbach und Salzach bis Sohlstufe, rechtsufrig Almbach-km bis Betroffene Katastralgemeinde: Oberalm II Durchfluss: HQ 100 = ca. 362 m³/s bis 1900 m³/s Gefahrenmomente: (n 1) Wehrfelder bei KW Sohlstufe Überwachung: Verklausung Oberalmer Brücke km Verklausung ÖBB-Brücke km Verklausung Neualmer Brücke km Abflusssituation HQ 100 und HQ 300 : Rechtsufrig ist das Vorland ab km bis etwa km bei HQ 100 massiv bei hohen Wassertiefen überflutet. Die Ausuferungen reichen in den bebauten Bereich entlang des Hühnerauweges. Bei einem HQ 300 reichen im Vorland die Ausuferungen weiter flussab bis an die Hammerstraße bzw. Halleiner Landesstraße heran. Zwischen der ÖBB-Brücke und der Neualmer Brücke kommt es bei HQ 100 nur lokal zu Ausuferungen (Kindergarten). Flussab der Neualmer Brücke sind die Ausuferungen umfangreicher, gefährden zahlreiche Objekte und reichen bis über die Neualmer Straße zum Mühlbach, über den sie zur Salzach abfließen. Weiter flussab kommt es bei HQ 100 zu keinen Ausuferungen. Bei einem HQ 300 beginnen flussauf der ÖBB-Brücke großflächige Ausuferungen, die wesentlich größere Bereiche betreffen als bei HQ 100. Die Gefährdungen reichen hier bis zur Wiespachstraße. Flussab der ÖBB-Brücke ist der Bereich bis zum Weißlhofweg betroffen. Weiter bis zur Heidebrücke ufert das HQ 300 ebenfalls großflächig aus und fließt entlang des Mühlbaches ab. Im Gegensatz zum HQ 100 kommt es zu großflächigen Überflutungen im weiteren Vorland, wobei zahlreiche Objekte gefährdet sind. Die Ausuferungen reichen weit dabei nach Norden in den Siedlungsbereich.

26 25 Abflusssituation HQ 30 : Bei HQ 30 kommt es ebenfalls ab km rechtsufrig zu Überflutungen des sich verbreiternden Vorlandes. Es sind einige Objekte randlich gefährdet. Die Ausuferungen fließen flussauf der Oberalmerbrücke wieder in den Almbach zurück. In weiterer Folge kommt es lediglich flussab der Neualmer Brücke zu lokalen Ausuferungen. Rote und Rot-Gelbe Zonen: Von km 1.26 bis ist das rechte Vorland bei hohen Wassertiefen überflutet und ein großer Teil als Rote Zone ausgewiesen. Ein weiterer Teil ist vor allem als erforderlicher Abflussweg als Rot-Gelbe Zone gekennzeichnet. Der Mühlbach wird bei HQ 100 und HQ 300 beaufschlagt und ist daher etwa ab Höhe BHAK/BHAS als rote Zone ausgewiesen KG Hallein, Au, Oberalm II, Salzach flussab der Sohlstufe Hallein Salzach-km bis Betroffene Katastralgemeinde: Hallein 56209, Au 56202, Oberalm II Durchfluss: HQ 100 = ca m³/s Gefahrenmomente: (n 1) Wehrfelder bei KW Sohlstufe Überwachung: keine Abflusssituation HQ 100 und HQ 300 : Flussab der Sohlstufe Hallein kommt es bei HQ 100 nur mehr zu lokalen, geringen Ausuferungen. Objekte sind linksufrig ca. bei km betroffen. Bei HQ 300 sind die Ausuferungen etwas größer und Objekte auch weiter flussab randlich berührt. Abflusssituation HQ 30 : Auch bei HQ 30 kommt es bei km zu lokalen linksufrigen Gefährdungen. Rote und Rot-Gelbe Zonen: Außerhalb der Salzach ist ein vertiefter Bereich rechtsufrig etwa bei km 79.8 als Rote Zone ausgewiesen. Rot-Gelbe Zonen liegen nicht vor.

27 Brücken Im Untersuchungsbereich liegen zahlreiche Salzach- und Almbach-Brücken. Im Brückenbereich kann es aufgrund der erhöhten Abflussgeschwindigkeit rechnerisch und auch tatsächlich zu einem tieferen Wasserspiegel als knapp flussauf der Brücke kommen. In der folgenden Aufstellung wurde zur Festlegung der Abflussart bei den im Modell vorhandenen Brücken jedoch nicht der Wasserspiegel direkt unter der Brücke herangezogen, sondern aus Sicherheitsgründen der Wasserspiegel knapp flussauf der Brücke, um eine eventuelle Verklausungsgefahr aufzuzeigen. Brücke Neumayer Brücke Griesplatz Brücke Flusskm KUK [müa] bis (3 Bögen) bis KOK [müa] Salzach-Brücken bis bis HW100 (n-1) ca. [müa] HW100 (n) ca. [müa] HW30 (n) ca. [müa] Stadtbrücke Kleine Salzach bis bis Stadtbrücke Große Salzach Kuhbrücke Heidebrücke Pfannhauser Steg Colloredo Brücke Kaltenhauser Steg Neualmer Brücke bis bis bis bis (1 Bogen) bis bis (3 Bögen) bis bis bis bis bis bis bis Almbach-Brücken bis ÖBB Brücke Oberalmer Brücke bis bis Tabelle 3: Wasserspiegellagen bei Brücken In der folgenden Tabelle ist die Abflusssituation bei den Brücken beschrieben. Zahlreiche Brücken sind eingestaut und müssen bei einem Hochwasserereignis besonders beobachtet und von Verklausungen frei gehalten werden.

28 27 Brücke Fluss-km Situation HQ 100 (n-1) Salzach-Brücken Situation HQ 100 (n) Situation HQ 30 (n) Neumayer Brücke KUK taucht tw. ein KUK taucht tw. ein KUK taucht gering ein Griesplatz Brücke tw. überströmt tw. überströmt KUK taucht tw. ein Stadt Brücke Kleine Salzach eingestaut eingestaut eingestaut Stadt Brücke Große Salzach eingestaut eingestaut tw. eingestaut Kuhbrücke eingestaut eingestaut Freispiegel Heidebrücke Freispiegel Freispiegel Freispiegel Pfannhauser Steg tw. eingestaut tw. eingestaut Freispiegel Colloredo Brücke Freispiegel Freispiegel Freispiegel Wehrbrücke KW Sohlstufe Hallein Freispiegel Freispiegel Freispiegel Kaltenhauser Steg Freispiegel Freispiegel Freispiegel Almbach-Brücken Neualmer Brücke eingestaut eingestaut tw. eingestaut ÖBB Brücke eingestaut eingestaut Freispiegel Oberalmer Brücke gering eingestaut gering eingestaut Freispiegel Tabelle 4: Abflussverhältnisse bei Brücken Graz, am Dr. B.J. Sackl Hydroconsult GmbH Sachbearbeiter: Michael Brauchart Dr. B.J. Sackl

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