Anlage 3. Schlüsselverzeichnisse. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anlage 3. Schlüsselverzeichnisse. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI"

Transkript

1 zur Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Stand der Einvernehmlichen Festlegung Stand der Technischen Anlage Stand der Version 5.0 Gültig ab Monat der Datenlieferung 10/2018

2 2 1. Allgemeines Versionsführung Änderungshinweise 6 2 Schlüsselsysteme Schlüssel Rechnungsart Schlüssel Leistungserbringergruppe Schlüssel Abrechnungscode Schlüssel Tarifkennzeichen Schlüssel Verarbeitungskennzeichen Schlüssel Art der abgegebenen Leistung Schlüssel Vergütungsart Schlüssel Qualifikationsabhängige Vergütung Schlüssel Leistung Schlüssel Leistungskomplexvergütung Schlüsselkennzeichen Zeitvergütung Schlüsselkennzeichen Zeiteinheit Schlüsselkennzeichen Zeitart Schlüssel Kennzeichen Pflegesatz Schlüssel Pflegehilfsmittelpositionsnummer Schlüssel Wegegebühren/Beförderungsentgelt-Art zurzeit nicht belegt Schlüssel Pauschale (Beratungsbesuch nach 37 Abs. 3) Sonstige (Keine Vertragspreisregelung) Schlüssel Kennzeichen Pflegehilfsmittel Schlüssel Kennzeichen Mehrwertsteuer Schlüssel Pflegestufe Schlüssel Pflegeklasse Schlüssel Positionsnummer für Produktbesonderheiten von Pflegehilfsmitteln Grund UST-Befreiung Schlüssel Zuschläge / Abschläge Schlüssel Tarifkennzeichen 36

3 Schlüssel Zuschlagsart / Abschlagsart Schlüssel Zuschlag / Abschlag Schlüssel Pflegegrad Schlüssel Zuschlagsberechnung 40

4 4 1. Allgemeines (1) Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abrechnung und Weiterverarbeitung der übermittelten Daten sind Informationsstrukturdaten () zu führen. Die Informationsstrukturdatenbestände sind auf den nachfolgenden n beschrieben. Die Schlüsselinhalte (Werte) sind den entsprechenden Verzeichnissen zu entnehmen. (2) Als Informationsstrukturdaten werden alle Verzeichnisse definiert, die für die Erstellung, Prüfung, Verarbeitung und Übermittlung des Datenaustausches benötigt werden. (3) Felder, die rein der technischen Abwicklung dienen, sind nicht in der Einvernehmlichen Festlegung genannt.

5 5 1.1 Versionsführung Die Systematik der Versionsführung stellt sich wie folgendermaßen dar: Erhöhung der laufenden Versionsnummer vor dem Punkt (x.) bedeutet eine technische Änderung (Programmanpassung ist notwendig). Erhöhung der laufenden Versionsnummer nach dem Punkt (x.) bedeutet eine redaktionelle Änderung (Evtl. keine Programmanpassung). Version gültig ab Änderungsart Änderung(en) durch Technische Änderung Technische Kommission Redaktionelle Änderung Technische Kommission Redaktionelle Änderung Technische Kommission Redaktionelle Änderung Technische Kommission Redaktionelle Änderung Technische Kommission Anpassungen an TP5 Technische Kommission Vertragl. Änderung. Federführer Redaktionelle Änderung Technische Kommission 4.0 tritt nicht in Kraft Technische Änderung Technische Kommission Technische Änderung Technische Kommission Technische Änderung Technische Kommission

6 Änderungshinweise Version Schlüssel Grund Kurzbeschreibung Schlüssel-Änderung Neue Einteilung für HKP (TP5) und ambulante Pflege (TP6). Der Abrechnungscode passt zurzeit nicht zu TP5 (HKP-Leistung), die Anpassung in HKP wird zurzeit geklärt. 2.4 Interpretationshinweis Erläuterungshinweis zur Ausprägung Schlüssel-Änderung Die Ausprägung 07 entfällt, weil es keine Zuschläge ohne Leistung gibt Neue Ausprägung Die neue (alte) Ausprägung 02 ist doch notwendig, um eine Differenzierung bei den Zuschlägen zu erhalten Stellenzahländerung Da lt. Erläuterungstext auch nur die Produktgruppe angegeben werden darf, muss der SC auch 2stellig übermittelt werden können Schlüssel erhält die neue Da der Zuschlag nicht als Leistung im Seg (alt) (neu) Nummer 2.14 Differenzierung nicht eindeutig ment ELS abgerechnet werden darf. Differenzierung der Ausprägung ungünstige Zeiten dadurch neue Ausprägung entfällt neue Ausprägung 17 Abwesenh. Krankenhausauf Redaktionelle Änderung Streichung eines Hinweises (Klammerverweis zu Schlüssel 39) 2.8 Schlüssel-Änderung Anpassung TP6 (Pflege) an TP5 (SLE) 2.14 Redaktionelle Änderung Anpassung des Klammerhinweises an die bestehende Nummerierung Neue Ausprägung Die neue Ausprägung 18 ist erforderlich, um die Altenpflegeausbildungsumlage abbilden zu können Redaktionelle Änderung Die Beisiele wurden verfeinert 2.8 Schlüssel-Änderungen Die Schlüssel 07 und 13 werden gestrichen Redaktionelle Änderung der Hinweis (s. Schlüssel 2.4) wurde geändert in (s. Schlüssel 2.5) Redaktionelle Änderung Die Erläuterung zur Ausprägung 03 wurde erweitert, da eine Fahrtkostenpauschale sonst nicht abzurechnen ist Redaktionelle Änderung Erläuterungen wurden teilw. gestrichen Redaktionelle Änderung Neu: Klammerhinweis zu Ausprägung Schlüssel-Änderung Neuer Schlüssel 11, Änderung für 15 und Schlüssel-Änderung Neuer Schlüssel Schlüssel-Änderung Neuer Schlüssel 5 für häusliche Betreuung eingeführt. 4.0 Redaktionelle Änderung Historientabellen zusammengefasst

7 Redaktionelle Änderung Wertebereich korrigiert auf bis ZZZ, da es sich um einen alphanumerischen Schlüssel handelt Neue Ausprägung Schlüsselwert 10 Entlastungsleistungen nach 45b SGB XI eingefügt Neue Ausprägung Schlüsselwert 99 keine Vertragspreisregelung hinzugefügt Neue Ausprägung Schlüsselwert 99 keine Vertragspreisregelung hinzugefügt und Abschnitt ergänzt Neue Ausprägung Schlüsselwert 9 Kombination unterschiedlicher Leistungsinhalte (nur bei landesspezifischer Regelung) ergänzt, Erläuterungen angepasst Neue Ausprägung Platzhalter für Schlüsselwert 19 Vergütungszuschlag bei Inanspruchnahme Tages- /Nachtpflege ( 43b SGB XI) ergänzt Neuer Schlüssel Schlüssel Pflegegrad hinzugefügt Neuer Schlüssel Schlüssel Zuschlagsberechnung hinzugefügt Neue Ausprägung Schlüsselwert 7 ISB Individuelle Schwerbehindertenbetreuung/-assistenz hinzugefügt Neue Ausprägung Schlüsselwert 6 Hilfe bei der Sicherstellung des selbstverantworteten Haushaltsführung hinzugefügt Neue Ausprägung Schlüsselwert 13 Pflegekurse nach 45 SGB XI hinzugefügt Neue Ausprägung Platzhalter für Schlüsselwert 19 Leistungen nach 43b SGB XI aktiviert

8 8 2 Schlüsselsysteme 2.1 Schlüssel Rechnungsart Rechnungsart Kennzeichnung der Art der Abrechnung 1 Stelle, numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Abrechnung von Leistungserbringer und Zahlung an IK Leistungserbringer 2 = Abrechnung über Abrechnungsstelle (ohne Inkassovollmacht) und Zahlung an IK Leistungserbringer 3 = Abrechnung über Abrechnungsstelle (mit Inkassovollmacht) und Zahlung an IK Abrechnungsstelle

9 9 2.2 Schlüssel Leistungserbringergruppe Leistungserbringergruppe Kennzeichnung des Abrechnungsteilnehmers nach Abrechnungsart (Abrechnungscode) und Abrechnungstarifgebiet (Tarifkennzeichen) 7 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: s. Abrechnungscode s. Tarifkennzeichen Schlüsselaufbau: 1. und 2. Stelle = Abrechnungscode 3. bis 7. Stelle = Tarifkennzeichen

10 Schlüssel Abrechnungscode Schlüsselinhalt Abrechnungscode Verschlüsselung des Leistungserbringers nach seiner Art. 2 Stellen, alpha-numerisch Abrechnungsstelle 00 = Kennzeichen zur Identifizierung einer Abrechnungsstelle als Rechnungssteller (dieser Schlüssel ist nur zu verwenden, wenn eine Abrechnungsstelle zusätzlich zu den Einzelrechnungen eine Gesamtrechnung erstellt). Leistungserbringer Pflegehilfsmittel 11 = Apotheke (Vertrag gem. 78 Abs. 1+2 SGB XI) 15 = Orthopädiemechaniker, Bandagist, Sanitätshaus ab = Orthopädieschuhmacher 17 = Orthopäde 18 = Sanitätshaus bis = sonstiger Hilfsmittellieferant, Pflegehilfsmittellieferant Leistungserbringer ambulante Pflege 35 = frei gemeinnütziger Anbieter (Sozialstation) 36 = privat gewerblicher Anbieter 37 = öffentlicher Anbieter 39 = sonstiger Pflegedienst Leistungserbringer Tagespflege 81 = privatgewerblicher Anbieter 82 = frei gemeinnütziger Anbieter (gemeinnützige private Anbieter) 83 = öffentlicher Anbieter 84 = sonstige Pflegeeinrichtung

11 11 Fortsetzung Schlüssel Abrechnungscode Leistungserbringer Nachtpflege 86 = privat gewerblicher Anbieter 87 = frei gemeinnütziger Anbieter (gemeinnützige private Anbieter) 88 = öffentlicher Anbieter 89 = sonstige Pflegeeinrichtung Leistungserbringer Kurzzeitpflege 91 = privat gewerblicher Anbieter 92 = frei gemeinnütziger Anbieter (gemeinnützige private Anbieter) 93 = öffentlicher Anbieter 94 = sonstige Pflegeeinrichtung Leistungserbringer vollstationäre Pflege 96 = privat gewerblicher Anbieter 97 = frei gemeinnütziger Anbieter (gemeinnützige private Anbieter) 98 = öffentlicher Anbieter 99 = sonstige Pflegeeinrichtung

12 Schlüssel Tarifkennzeichen Tarifkennzeichen Verschlüsselung des für den Leistungserbringer gültigen Tarifbereiches zur Ermittlung des dafür gültigen Preisverzeichnisses Schlüsselinhalt: 5 Stellen, alpha-numerisch 1. und 2. Stelle Tarifbereich 00 = Bundeseinheitlicher Tarif (Ost und West) 01 = Baden-Württemberg 02 = Bayern 04 = Bremen 05 = Hamburg 06 = Hessen 07 = Niedersachsen 08 = NRW 09 = Rheinland-Pfalz 10 = Saarland 11 = Schleswig-Holstein 12 = Brandenburg 13 = Sachsen 14 = Sachsen-Anhalt 15 = Mecklenburg-Vorpommern 16 = Thüringen 23 = Berlin (gesamt)

13 Schlüssel Tarifkennzeichen (Fortsetzung) 3. bis 5. Stelle Sondertarife 000 = ohne Besonderheiten 001 = Nummerierung der Vergütungsvereinbarung je Pflegedienst (je IK) bis ZZZ

14 Schlüssel Verarbeitungskennzeichen Kennzeichen für die Weiterverarbeitung der Nachricht Kennzeichen für die Verarbeitung 2 Stellen, numerisch Schlüsselinhalt: 01 = Abrechnung ohne Besonderheiten

15 Schlüssel Art der abgegebenen Leistung Art der abgegebenen Leistung Kennzeichen der Art der abgegebenen Leistung 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt 01 = ambulante Pflege (einschl. pflegerische Betreuungsmaßnahmen) (ohne Beratungsbesuch) 02 = Tagespflege 03 = Nachtpflege 04 = Kurzzeitpflege 05 = vollstationäre Pflege 06 = Pflegehilfsmittel 07 = Verhinderungspflege 08 = Zuschuss nach 43 Abs. 3 SGB XI 1 09 = Beratungsbesuch nach 37 Abs. 3 SGB XI, in der Erprobungsphase ist die Abrechnung des Beratungsbesuches optional 10 = Entlastungsleistungen nach 45b SGB XI 2 11 = Beratungsgutschein nach 7b SGB XI 12 = Wohngruppenzuschlag nach 38a SGB XI 13 = Pflegekurse nach 45 SGB XI (z. B. Schulung in der Häuslichkeit) Die Abrechnung von Kostenerstattungsleistungen im elektronischen Datenaustausch erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen auf freiwilliger Basis. 1 bis Abs. 4 SGB XI 2 bis Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach 45b SGB XI

16 Schlüssel Vergütungsart Vergütungsart (Spezifikation einzelner Leistungsarten zum Schlüssel 2.4) Kennzeichen der Vergütungsart 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 01 = Leistungskomplexvergütung 02 = Zeitvergütung 03 = Pflegesatz teilstationär 04 = Pflegesatz vollstationär / Kurzzeitpflege 05 = Pflegehilfsmittel 06 = Wegegebühren (sofern nicht Leistungskomplex) 07 = frei (zurzeit nicht belegt) 08 = Pauschale (Beratungsbesuch) (sofern nicht Leistungskomplex) 99 = keine Vetragspreisregelung

17 Schlüssel Qualifikationsabhängige Vergütung Qual.-Vergütung Kennzeichen der Qual.-Vergütung 1 Stelle, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 0 = datentechn. nicht relevant 1 = Pflegefachkraft 2 = hauswirtschaftliche Fachkraft 3 = ergänzende Hilfen 4 = Bundesfreiwilligendienst 5 = Praktikanten 6 = Freiwilliges soziales Jahr 7 = ISB Individuelle Schwerbehindertenbetreuung/-assistenz

18 Schlüssel Leistung Leistung Kennzeichen der Leistung nach Vergütungsart 1-10 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: bei Vergütungsart (s. Schlüssel 2.5) Leistungskomplexvergütung (01) siehe Abschnitt Zeitvergütung (02) siehe Abschnitt Pflegesatz teilstationär (03) siehe Abschnitt Pflegesatz vollstationär/ Kurzzeitpflege (04) siehe Abschnitt Pflegehilfsmittel Positionsnummer (05) siehe Abschnitt Wegegebühren/Beförderungsentgelte (06) siehe Abschnitt frei (07) siehe Abschnitt Beratungsbesuch (08) siehe Abschnitt Keine Vertragspreisregelung (99) siehe Abschnitt 2.7.8

19 Schlüssel Leistungskomplexvergütung lfd. Nummer Leistungskomplexe Schlüsselinhalt: Nummerierung der Leistungskomplexe 3 Stellen, alpha-numerisch In den Vergütungsvereinbarungen verwandte lfd. Nummer für Leistungskomplexe, die nicht den gleichen Inhalt haben. Soweit im Rahmen der Leistungskomplexe Einzelleistungen vereinbart sind, sind sie Bestandteil dieses Schlüssels. Wert z.b , 15a' Sind die Voraussetzungen zur Abrechnung des Gesamtkomplexes nicht erfüllt, sind nur die erbrachten Einzelverrichtungen lt. Vergütungsvereinbarung abzurechnen.

20 Schlüsselkennzeichen Zeitvergütung Zeitvergütungsart Kennzeichen der Zeitvergütungsart 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: s. Zeiteinheit s. Zeitart Schlüsselaufbau: 1. Stelle = Zeiteinheit 2. Stelle = Zeitart

21 Schlüsselkennzeichen Zeiteinheit Zeiteinheit Kennzeichen der Zeiteinheit 1 Stelle, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Minute 2 = 5 Minuten 3 = ¼ stündlich (15 Minuten) 4 = Stunde 5 = Tag

22 Schlüsselkennzeichen Zeitart Zeitart Kennzeichen der Zeitart 1 Stelle, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Begleitung zum Arztbesuch 2 = Begleitung zum Behördenbesuch 3 = Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege) 4 = Hilfen zur Haushaltsführung (hauswirtschaftliche Versorgung) 5 = Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (häusliche Betreuung) 6 = Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung 9 = Kombination unterschiedlicher Leistungsinhalte (nur bei landesspezifischer Regelung)

23 Schlüssel Kennzeichen Pflegesatz Kennzeichen Pflegesatz Kennzeichen des Pflegesatzes 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 00 = ganztags (teilstationär, vollstationär/kurzzeitpflege) 01 = halbtags (teilstationär/ Tages- oder Nachtpflege) 02 = Abwesenheit

24 Schlüssel Pflegehilfsmittelpositionsnummer Pflegehilfsmittelpositionsnummer Kennzeichen der Pflegehilfsmittelpositionsnummer 2 bzw. 10 Stellen, numerisch Schlüsselinhalt: beginnend ab Stelle 1 Pflegehilfsmittelnummer Maßgeblich für die Eintragung ist die Nummer aus dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis ( 78 II, 40 SGB XI) in der jeweils gültigen Fassung. Die ersten beiden Stellen der Pflegehilfsmittelnummer bezeichnen die Produktgruppe, die auch dann angegeben werden muss, wenn eine Nummer noch nicht vergeben wurde (ein auffüllen mit Nullen ist nicht erforderlich). Die jeweils gültigen Fassungen Bundeseinheitliches Hilfsmittelpositionsnummernverzeichnis Bundeseinheitliches Pflegehilfsmittelpositionsnummernverzeichnis sind zu berücksichtigen

25 Schlüssel Wegegebühren/Beförderungsentgelt-Art Wegegebühren-Art Kennzeichen der Wegegebühren/Beförderungsentgelt-Art vereinbarte Wegestreckenentschädigung für den ambulanten Bereich für den teilstationären Bereich gilt hier das vereinbarte Beförderungsentgelt 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 01 = Tagespauschale 02 = Monatspauschale 03 = Einsatz- / Fahrtkostenpauschale 04 = gefahrene Kilometer

26 zurzeit nicht belegt

27 Schlüssel Pauschale (Beratungsbesuch nach 37 Abs. 3) Pauschale Kennzeichen der Pauschale 1 Stelle, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Einsatzpauschale

28 Sonstige (Keine Vertragspreisregelung) Sonstiges Kennzeichen für Abrechnungen von Leistungen ohne Vertragspreis, z. B. Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege 2 Stellen, numerisch Schlüsselinhalt: 99 = Sonstiges

29 Schlüssel Kennzeichen Pflegehilfsmittel Kennzeichen Pflegehilfsmittel Schlüsselinhalt: Kennzeichen für die Abrechnung von Pflegehilfsmitteln 2 Stellen, alpha-numerisch 00 = Neulieferung 01 = Reparatur 02 = Wiedereinsatz 03 = Miete 04 = Nachlieferung 05 = Zurichtung 06 = Abgabe eines abweichenden, höherwertigen Pflegehilfsmittels 07 = nicht besetzt 08 = Vergütungspauschale 09 = Folgevergütungspauschale 10 = Folgeversorgung 11 = Ersatzbeschaffung 12 = Zubehör 13 = Reparaturpauschale 14 = Wartung 15 = Wartungspauschale 16 = Auslieferung 17 = Aussonderung 18 = Rückholung 19 = Abbruch 20 = Erprobung 21 = Miete (Quartal) 22 = Miete (Tag) 23 = nicht besetzt

30 Schlüssel Kennzeichen Mehrwertsteuer Kennzeichen Mehrwertsteuer Schlüsselinhalt: Kennzeichen für die dem Abrechnungsbetrag zuzurechnende Mehrwertsteuer 1 Stelle, numerisch 1 = voller Mehrwertsteuersatz, dem Einzelbetrag zuzurechnen 2 = ermäßigter Mehrwertsteuersatz, dem Einzelbetrag zuzurechnen Anmerkung: Der Schlüssel Kennzeichen Mehrwertsteuersatz ist nur zu übermitteln, wenn dem vertraglich vereinbarten Einzelpreis die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. In allen anderen Fällen ist das Kennzeichen nicht zu übermitteln.

31 Schlüssel Pflegestufe Pflegestufe 1 Stelle, numerisch Schlüsselinhalt: 0 = Pflegestufe 0 1 = Pflegestufe 1 2 = Pflegestufe 2 3 = Pflegestufe 3 4 = Härtefall

32 Schlüssel Pflegeklasse Pflegeklasse (nur für voll-/teilstationär) 1 Stelle, numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Pflegeklasse 1 2 = Pflegeklasse 2 3 = Pflegeklasse 3 4 = Härtefall

33 Schlüssel Positionsnummer für Produktbesonderheiten von Pflegehilfsmitteln Positionsnummer für Produktbesonderheiten von Pflegehilfsmitteln 1-10 Stellen, numerisch Schlüsselinhalt: Kennzeichnung von Produktbesonderheiten von Pflegehilfsmitteln im Zusammenhang mit der Pflegehilfsmittelpositionsnummer

34 Grund UST-Befreiung Grund der Umsatzsteuerbefreiung ( 4 Nr. 16 a, d, e USTG, Abschnitt 99 und 99a USTR) 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 01 = Umsatzsteuerbefreiung nach 4 Nr. 16

35 Schlüssel Zuschläge / Abschläge Zu- und Abschlag (zusammengesetzter Schlüssel) Vereinbarte Erstattung für außergewöhnlichen Aufwand bspw. für ungünstige Tageszeiten, Sonn- und Feiertage, Mehraufwendungen (z.b. 2 Personen), prozentualer Zuschlag 5 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: s. Tarifkennzeichen s. Zuschlagsart s. Zuschlag Schlüsselaufbau: 1. und 2. Stelle = Tarifkennzeichen (s. Schlüssel ) 3. Stelle = Zuschlagsart (s. Schlüssel ) 4. bis 5. Stelle = Zuschlag (s. Schlüssel )

36 Schlüssel Tarifkennzeichen Tarifkennzeichen Verschlüsselung des gültigen Tarifbereiches (Länderkennzeichen) lt. Schlüsselverzeichnis Schlüsselinhalt: 2 Stellen, alpha-numerisch 1. und 2. Stelle Tarifbereich 00 = Bundeseinheitlicher Tarif (Ost und West) 01 = Baden-Württemberg 02 = Bayern 04 = Bremen 05 = Hamburg 06 = Hessen 07 = Niedersachsen 08 = NRW 09 = Rheinland-Pfalz 10 = Saarland 11 = Schleswig-Holstein 12 = Brandenburg 13 = Sachsen 14 = Sachsen-Anhalt 15 = Mecklenburg-Vorpommern 16 = Thüringen 23 = Berlin (gesamt)

37 Schlüssel Zuschlagsart / Abschlagsart Zu- / Abschlagsart Verschlüsselung der Zu- / Abschlagsart Schlüsselinhalt: 1 Stelle, alpha-numerisch 1 = ambulant 2 = stationär (teil-/vollstationär) 3 = Kurzzeitpflege

38 Schlüssel Zuschlag / Abschlag Zu- und Abschlag Besonderheiten für Zuschläge und Abzüge 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 00 = wenn kein Schlüssel vorhanden, (dann aber Klartext angeben) 01 = frei zurzeit nicht belegt 02 = Prozentuale anteilige Wegegebühren wegen gleichzeitiger LE SGB V und SGB XI 03 = Anteilige Wegegebühren bei betreutes Wohnen 04 = Höhere Vergütung für Einsatz einer zweiten Pflegekraft 05 = Zu-/Abwahl von einzelnen Leistungen 06 = 2 Personen 07 = Demente 08 = Apalliker 09 = Härtefälle 10 = Taxi 11 = Abwesenheit bei Urlaub (gilt für stationär) 12 = Abwesenheit bei Krankheit (gilt für stationär) 13 = Abwesenheit bei Kur (gilt für stationär) 14 = Abwesenheit bei Reha (gilt für stationär) 15 = Abwesenheit bei Wochenendurlaub (gilt für stationär) 16 = Sonstige Abwesenheit 17 = Abwesenheit bei Krankenhausaufenthalt 18 = Altenpflegeausbildungsumlage 19 = Leistungen nach 43b SGB XI(Vergütungszuschlag für zusätzliche Betreuung und Aktivierung (Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege auf freiwilliger Basis)) 21 = Ungünstige Zeiten 22 = Ungünstige Tage

39 Schlüssel Pflegegrad Pflegegrad 1 Stelle, numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Pflegegrad 1 2 = Pflegegrad 2 3 = Pflegegrad 3 4 = Pflegegrad 4 5 = Pflegegrad 5

40 Schlüssel Zuschlagsberechnung Zuschlagsberechnung 2 Stellen, alphanumerisch Schlüsselinhalt: 01 = Punktzahl absolut 02 = Prozentsatz zur Punktzahl 03 = Punktwert absolut 04 = Prozentsatz zum Punktwert 05 = Basiswert + Addition (Subtraktion) Betrag absolut bzw. Ersatzwert 06 = Basiswert + Addition (Subtraktion) Punktzahl absolut bzw. Ersatzwert 07 = Basiswert + Addition (Subtraktion) Punktwert absolut bzw. Ersatzwert 08 = monatlicher Betrag 09 = Ersatzwert mtl. Punktzahl 10 = Ersatzwert mtl. Punktwert 11 = Prozentsatz zum Betrag 12 = Betrag absolut 13 = Prozentsatz zum Betrag-Ersatzwert aller ZUS 14 = täglicher Betrag (absoluter Betrag*Anzahl/Menge aus Segment ELS) 15 = Prozentsatz zum Punktzahl-Ersatzwert aller ZUS 16 = Prozentsatz zum Punktwert-Ersatzwert alles ZUS 17 = Basiswert + Prozentsatz absolut bzw. Ersatzwert

Anlage 3. Schlüsselverzeichnisse. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI

Anlage 3. Schlüsselverzeichnisse. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI zur Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Stand der Einvernehmlichen 28.02.2002 Festlegung Stand der Technischen Anlage 23.11.2005 Stand der Version 3.5 Gültig ab Monat der Datenlieferung

Mehr

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - DTA 105 SGB XI

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - DTA 105 SGB XI AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - DTA 105 SGB XI Informationen zur Systematik der Positionsnummern DTA SGB XI Technische Anlage 3, Punkt 2.7 Schlüssel Leistung Die in Hessen vereinbarten Verträge

Mehr

Freigabe am

Freigabe am Gesamtaufstellung (Gesamtrechnung) ( 105 SGB XI) Belegtyp Name der Pflegekasse Institutionskennzeichen der Pflegekasse 0 0 1 M M J J J J Name des Leistungserbringers LE-Gruppe Leistungserbringers Rechnungsdatum

Mehr

Fragen & Antworten zum Datenaustausch Pflege gem. 105 SGB XI Stand:

Fragen & Antworten zum Datenaustausch Pflege gem. 105 SGB XI Stand: Fragen & Antworten zum Datenaustausch Pflege gem. 105 SGB XI Stand: 05.07.2005 Vorwort Der folgende Fragen & Antworten-Katalog soll als Hilfestellung bei der Umsetzung des Datenträgeraustausches dienen.

Mehr

Preisliste für Pflegesachleistungen

Preisliste für Pflegesachleistungen Leistungspaket / Bezeichnung Leistungen der Grundpflege Pflege Hauswirtschaft Betreuung Ergänzende Hilfe (Helfer/in) 1. Große Körperpflege 27,50 23,56 23,56 18,85 2. Kleine Körperpflege 18,40 15,81 15,81

Mehr

Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege

Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege zwischen der Pflegekasse bei der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST, zugleich für die

Mehr

Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege

Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege zwischen der Pflegekasse bei der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST, zugleich für die

Mehr

Anlage 2 Abrechnung auf maschinenlesbarem Abrechnungsformular zur Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI

Anlage 2 Abrechnung auf maschinenlesbarem Abrechnungsformular zur Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Abrechnung auf maschinenlesbarem Abrechnungsformular zur Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI der Festlegung 28.02.2002 der Technischen Anlage der Schlüsselverzeichnisse Version 1.0 Gültig

Mehr

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge Stand: 24. Juni 2015 Gliederung: 1.) Überleitung von

Mehr

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen XXXXXX nachfolgend Träger genannt und derxxxxxxxxx derxxxxxxxxx derxxxxxxxxx derxxxxxxxxxxxx nachfolgend Pflegekassen genannt

Mehr

PSG II. Änderungen ab dem

PSG II. Änderungen ab dem PSG II Änderungen ab dem 01.01.2017 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Was lange währt, wird endlich gut? BISHERIGER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF KRITIK: defizitorientiert, somatisch ausgerichtet, verrichtungsbezogen,

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Pflege Tarif KPEK

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Pflege Tarif KPEK DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Pflege Tarif KPEK PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV)

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Ambulant betreute Wohngemeinschaften Beratung - Begleitung - Schulung Fachberatung für die ambulante Pflege Ambulant betreute Wohngemeinschaften V 20170502 Entwicklung der Pflege Auslastung vollstationär Auslastung vollstationär 2015 (inkl.

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten

Mehr

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen

Mehr

Bestandteile der Abrechnung

Bestandteile der Abrechnung Einvernehmliche Festlegung über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen sowie Einzelheiten des Datenträgeraustausches gemäß 105 Abs. 2 SGB XI vom 28. 02. 2002 zwischen den Spitzenverbänden der Pflegekassen

Mehr

Anhang 3. Datenübermittlungsarten. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Technische Anlage (Anlage 1)

Anhang 3. Datenübermittlungsarten. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Technische Anlage (Anlage 1) Anhang 3 Datenübermittlungsarten zur Regelung der Datenübermittlung nach 05 Abs. 2 SGB XI (Anlage ) Stand der Einvernehmlichen 28.02.2002 Festlegung Stand der Technischen Anlage 07.09.207 Stand der Schlüsselverzeichnisse

Mehr

Anhang 3. Datenübermittlungsarten. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Technische Anlage (Anlage 1)

Anhang 3. Datenübermittlungsarten. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Technische Anlage (Anlage 1) Anhang 3 Datenübermittlungsarten zur Regelung der Datenübermittlung nach 05 Abs. 2 SGB XI (Anlage ) Stand der Einvernehmlichen 28.02.2002 Festlegung Stand der Technischen Anlage 3.0.2003 Stand der Schlüsselverzeichnisse

Mehr

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe

Mehr

Anlage 3 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom

Anlage 3 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom Anlage 3 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom 17.01.2014 Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die ambulante Pflege Die Erstellung des Prüfberichts erfolgt auf der Grundlage der QPR und auf der

Mehr

Was ist seit dem Inkrafttreten des PSG II im Land Brandenburg geschehen?

Was ist seit dem Inkrafttreten des PSG II im Land Brandenburg geschehen? Was ist seit dem Inkrafttreten des PSG II im Land Brandenburg geschehen? Fachveranstaltung PSG II und PSG III am 14. September 2016 in Königs Wusterhausen, Andrea Kocaj, Landkreistag Brandenburg 1 Gliederung

Mehr

Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017

Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 Herzlich Willkommen Soziale Pflegeversicherung mit der AOK Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 1 Wesentliche Inhalte des PSG II Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Einführung des

Mehr

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169

Mehr

Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung Pflegepflichtversicherung Dieser Tarif gilt in Verbindung mit dem Bedingungsteil (MB/PPV 2010) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung. PV mit den Tarifstufen

Mehr

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff

Mehr

Informationen zur Verhinderungspflege

Informationen zur Verhinderungspflege Informationen zur Verhinderungspflege Die Häusliche Pflege ist ohne ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, wie zum Beispiel pflegende Angehörige, nicht möglich. Falls diese einmal ausfallen oder sich erholen

Mehr

Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur

Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur Überblick der Änderungen durch das PSG II zum 01.01.2017 Andreas Dasbach AOK Montabaur Hier steht das Thema des Vortrages AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse 1 Wesentliche Inhalte der Pflegereform

Mehr

Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk

Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung Vortrag Bündnis für Familie Koblenz 19.11.2016 von Gerd Strunk 1 Themenbereiche Ausblick 2. und 3. Pflegestärkungsgesetz Leistungen nach dem

Mehr

Pflegestatistik Statistisches Bundesamt. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung 4. Bericht: Ländervergleich - Pflegeheime

Pflegestatistik Statistisches Bundesamt. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung 4. Bericht: Ländervergleich - Pflegeheime Statistisches Bundesamt Pflegestatistik 2007 Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung 4. Bericht: Ländervergleich - Pflegeheime 2007 Erscheinungsfolge: zweijährlich Erschienen am 9. März 2009 Artikelnummer:

Mehr

Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung

Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach 89 SGB XI zwischen dem Träger der Einrichtung Name des Trägers StrasseNr des Trägers PLZ Ort des Trägers für den Pflegedienst Name1

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung

Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach 89 SGB XI zwischen dem Träger der Einrichtung Name des Trägers StrasseNr des Trägers PLZ Ort des Trägers für den Pflegedienst Name1

Mehr

Was bringt das PSG II?

Was bringt das PSG II? II. Pflegestärkungsgesetz Was bringt das PSG II? Die wesentlichsten Änderungen im SGB XI! Seite 1 Stand und Ausblick Juni 2015: Referentenentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Anlage 6 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom

Anlage 6 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom Anlage 6 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom 17.01.2014 Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die stationäre Pflege Die Erstellung des Prüfberichts erfolgt auf der Grundlage der QPR und auf der

Mehr

Zukünftiger Leistungsrahmen der Pflegeversicherung

Zukünftiger Leistungsrahmen der Pflegeversicherung Zukünftiger Leistungsrahmen der Pflegeversicherung Christine Strobel und Hans Peter Knips Landesbeauftragte beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Das Pflegestärkungsgesetz 2 ab dem

Mehr

Druckindustrie. Tarifliche Grundvergütungen. Tarifbereich. Zahl der Vergütungsgruppen nach Vergütungshöhe * Kündigungstermin 9,00-9,99 7,50-8,49

Druckindustrie. Tarifliche Grundvergütungen. Tarifbereich. Zahl der Vergütungsgruppen nach Vergütungshöhe * Kündigungstermin 9,00-9,99 7,50-8,49 Druckindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 167.000 Beschäftigte. Mehr als 90 % der Vergütungsgruppen liegen bei 10 und darüber. Im kritischen Bereich bis 8,50 gibt es keine tariflichen

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Übersicht über die bundesweite Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege

Übersicht über die bundesweite Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege Übersicht über die bundesweite Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege Laufende Geldleistung an Tagespflegeperson im bundesweiten Vergleich Baden- Württemberg 3,90 Euro (inklusive

Mehr

Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 6. November 2012, Wolfsburg GKV-Spitzenverbandes Gliederung Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Bewertung des Gesetzes Fazit 2 Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - Aktueller

Mehr

Pflegestatistik Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Ländervergleich Pflegeheime. Statistisches Bundesamt

Pflegestatistik Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Ländervergleich Pflegeheime. Statistisches Bundesamt Pflegestatistik 2015 Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Ländervergleich Pflegeheime 2017 Statistisches Bundesamt Herausgeber: Statistisches Bundesamt (Destatis) Internet: www.destatis.de Ihr Kontakt

Mehr

Pflegetagegeld in vorgegebenen Rahmen von 5 bis 160 täglich vereinbar

Pflegetagegeld in vorgegebenen Rahmen von 5 bis 160 täglich vereinbar Kurzbeschreibung pflegezusatzversicherungverdoppeln Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung Pflegetagegeld in vorgegebenen Rahmen von 5 bis 160 täglich vereinbar

Mehr

Anzahl Krankenhäuser 2011 nach Ländern*

Anzahl Krankenhäuser 2011 nach Ländern* Bremen Saarland Mecklenburg-Vorpommern Thüringen Hamburg Sachsen-Anhalt Brandenburg Berlin Sachsen Schleswig-Holstein Rheinland-Pfalz Hessen Niedersachsen Baden-Württemberg Bayern Nordrhein-Westfalen 14

Mehr

Muster Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für ambulante Pflegedienste in Mecklenburg"Vorpommern. zwischen

Muster Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für ambulante Pflegedienste in MecklenburgVorpommern. zwischen Muster Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für ambulante Pflegedienste in Mecklenburg"Vorpommern zwischen den Kostenträgern im Land MecklenburgVorpommern: AOK Nordost Die Gesundheitskasse BKKARGE Pflege

Mehr

Pflegestatistik. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Ländervergleich Pflegeheime Statistisches Bundesamt

Pflegestatistik. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Ländervergleich Pflegeheime Statistisches Bundesamt Pflegestatistik Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Ländervergleich Pflegeheime 2013 2016 Statistisches Bundesamt Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: www.destatis.de Ihr Kontakt

Mehr

Pflegeleistungen ab 2017

Pflegeleistungen ab 2017 Pflegeleistungen ab 2017 Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz wird ab dem 01.01.2017 ein neuer Pflegebegriff eingeführt. Die bisherigen 3 Pflegestufen werden durch 5 neue Pflegegrade ersetzt. Maßgeblich für

Mehr

Papier und Pappe verarbeitende Industrie

Papier und Pappe verarbeitende Industrie Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 69.500 Beschäftigte. Zwei von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen

Mehr

Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung 3. Bericht: Ländervergleich ambulante Pflegedienste

Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung 3. Bericht: Ländervergleich ambulante Pflegedienste Statistisches Bundesamt PFLEGESTATISTIK 2005 Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung 3. Bericht: Ländervergleich ambulante Pflegedienste 2005 Erscheinungsfolge: 2-jährlich Erschienen am 14. März 2007 Artikelnummer:

Mehr

PFLEGESACHLEISTUNGEN 36 SGB XI

PFLEGESACHLEISTUNGEN 36 SGB XI GESTERN UND HEUTE Häusliche Pflegeleistungen Angebote zur Unterstützung im Alltag stundenweise Verhinderungspflege zusätzliche Betreuung- und Entlastung niedrigschwellige B- & E- Leistungen Grundpflege

Mehr

Druckindustrie. Tarifliche Grundvergütungen. Quelle: WSI-Tarifarchiv Stand: Januar 2015 WSI-Tarifarchiv. Kündigungstermin

Druckindustrie. Tarifliche Grundvergütungen. Quelle: WSI-Tarifarchiv Stand: Januar 2015 WSI-Tarifarchiv. Kündigungstermin Druckindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 142.600 Beschäftigte. 96 % der Berufsgruppen liegen bei 10 und darüber. Im kritischen Bereich bis 8,50 gibt es keine tariflichen Vergütungsgruppen.

Mehr

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Neue Bundesländer 255 von 255 Kommunen Stand: 01.01.2012 1.493 Spielhallenkonzessionen 1.108 Spielhallenstandorte 14.850 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

Nachtrag vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum

Nachtrag vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum Nachtrag vom 01.10.2004 zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom 28.05.2004 mit Wirkung zum 01.01.2005 Nachträge zur Anlage 2 Nachtrag 1 Schlüssel 1: Aufnahmegrund wird wie folgt ergänzt: 3. u. 4. Stelle

Mehr

Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung

Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung Vergütungsvereinbarung für Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach 89 SGB XI zwischen dem Träger der Einrichtung Name des Trägers StrasseNr des Trägers PLZ Ort des Trägers für den Pflegedienst Name1

Mehr

Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung

Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege nach 89 SGB XI zwischen dem Träger der Einrichtung Name des Trägers StrasseNr des Trägers PLZ Ort des Trägers für den Pflegedienst Name1 Pflegedienst Name2 Pflegedienst

Mehr

uni-pvplus Pflegeergänzungsversicherung Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II

uni-pvplus Pflegeergänzungsversicherung Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II uni-pvplus Erhöhen Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung. Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II Einfach mehr Pflege Pflegebedürftigkeit ist nicht nur eine Frage

Mehr

Aktuelle Statistiken aus der DCS Pflege

Aktuelle Statistiken aus der DCS Pflege Datenbestand Transparenzberichte in der DatenClearingStelle, Stand 04.07.2011 Gesamtübersicht Bezeichnung Aktuelle Statistiken aus der DCS Pflege Anzahl Anzahl Pflegeberichte 26108 Anzahl Registrierung

Mehr

2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999

2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn 2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung - Ländervergleich: Pflegebedürftige Bonn, im Oktober 2001 2. Kurzbericht: Pflegestatistik

Mehr

5. Änderungstarifvertrag vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000

5. Änderungstarifvertrag vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 5. Änderungstarifvertrag vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 1 Änderungen des TV-V Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000, zuletzt

Mehr

Druckindustrie. Tarifliche Grundvergütungen. Zahl der Vergütungsgruppen nach Vergütungshöhe * Tarifbereich. Kündigungstermin

Druckindustrie. Tarifliche Grundvergütungen. Zahl der Vergütungsgruppen nach Vergütungshöhe * Tarifbereich. Kündigungstermin Druckindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 160.300 Beschäftigte. Mehr als 90 % der Berufsgruppen liegen bei 10 und darüber. Im kritischen Bereich bis 8,50 gibt es keine tariflichen

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. März 2009 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

BASISINFORMATION. Leistungen der Pflegeversicherung

BASISINFORMATION. Leistungen der Pflegeversicherung BASISINFORMATION Leistungen der Pflegeversicherung Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt und werden dem Pflegebedürftigen in Form von

Mehr

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124

Mehr

Verordnung der Bundesregierung

Verordnung der Bundesregierung Verordnung der Bundesregierung Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen Es verordnen auf Grund Vom... des 83 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

A+V HILFSMITTELVERTRAGSDATENBANK...

A+V HILFSMITTELVERTRAGSDATENBANK... Warenwirtschafts-Update V74.20.75 Inhalt A+V HILFSMITTELVERTRAGSDATENBANK... 2 ABDATA ÄNDERUNGEN IN ZUM 01.11.2015... 2 Änderungen bei der Berechnung des Mietzeitraumes... 2 Rezeptdruck nach 300 und 302

Mehr

Leistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI)

Leistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI) Leistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI) Tagung Chambre des salariés zur Pflegeversicherung am 21.04.2015 20.04.2015 Harald Kilian St. Ingbert 1 Referent Harald Kilian Referent Altenhilfe

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 10.3.2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertretendurchdenvorsitzendendesvorstandes,...

Mehr

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege Fachbereich Thematik Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege I. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen

Mehr

31,60 8,67 5,44 3,85

31,60 8,67 5,44 3,85 Kurzbeschreibung pflegezusatzversicherungverdoppeln Aufstockung Leistungen der Sie die Leistungen Pflegepflichtversicherung Ihrer gesetzlichen entsprechend Pflegegrad. Pflegeversicherung

Mehr

Entlastungsbetrag. ambulant (zweckgebunden), in Euro

Entlastungsbetrag. ambulant (zweckgebunden), in Euro Pflegegrade Geldleistung ambulant, Sachleistung ambulant, Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden), Leistungsbetrag vollstationär, Pflegegrad 1 125 125 Pflegegrad 2 316 689 125 770 Pflegegrad 3 545 1.298

Mehr

Modell der Zukunft: das ambulante Heim

Modell der Zukunft: das ambulante Heim Modell der Zukunft: das ambulante Heim Leistungs- und vertragsrechtliche Grundlagen Folie: 1 Derzeitiger Trend: Pflege- und Betreuungszentren mit verschiedenen Versorgungszweigen (z.b. Stationär, Teilstationär,

Mehr

Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht

Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Das Pflegestärkungsgesetz Teil 1 Inkrafttreten: 01.01.2015 AURISCARE GmbH - Zentrale Berlin AURISCARE GmbH INHALT 1. Pflegeunterstützungsgeld 2. Sachleistungen ( 36

Mehr

Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich - Stand:

Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich - Stand: Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter und im stationären Bereich - Stand: 31.03.2002 - Jahr 1999 1999 1999 2000 2000 2000 Bundesland Baden-Württemberg 203

Mehr

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege

Die Änderungen rund um die Pflege Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Referent: Thorsten Meilahn. Datum: 05.11.2016 1. Überblick Das gilt ab dem 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt.

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Behandlungspflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen Tagespflege Leistungen im Überblick

Mehr

Übersicht der Grunddaten zu den Indikatoren C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11. Untersuchte. Proben pro 1.

Übersicht der Grunddaten zu den Indikatoren C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11. Untersuchte. Proben pro 1. 1 Übersicht der Grunddaten zu den en C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11 Einwohner (Statistisches Jahrbuch 2004) in 1.000 kontrollierte absolut kontrollierte prozentual Untersuchte

Mehr

4. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich

4. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i.v.m. Artikel 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 4. Quartalsbericht 2001 für den stationären

Mehr

Durchführungshinweise. zur. Abrechnung auf maschinenlesbaren Abrechnungsformularen. gemäß 105 Abs. 2 SGB XI

Durchführungshinweise. zur. Abrechnung auf maschinenlesbaren Abrechnungsformularen. gemäß 105 Abs. 2 SGB XI zur Abrechnung auf maschinenlesbaren en Version 2.0 Inkrafttreten der Einvernehmlichen Festlegung: 01.07.2002 der Einvernehmlichen Festlegung : 28.02.2002 Inhaltsverzeichnis 2 1. Allgemeines 4 2. Anforderungen

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2005 1335 Verordnung zur Bestimmung vorläufiger Landes-Basisfallwerte im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr

Mehr

Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz Bis zum 31.12.2014 galt: Personen sind pflegebedürftig, wenn Sie Hilfe im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit

Mehr

Leistungspakete nach 36 SGB XI Gültigkeit für die Zeit vom Lt. Rahmenvertrag nach 89 SGB XI im Land Baden- Württemberg

Leistungspakete nach 36 SGB XI Gültigkeit für die Zeit vom Lt. Rahmenvertrag nach 89 SGB XI im Land Baden- Württemberg Preise Leistungen im Sinne der Sozialversicherungen berechnen wir mit Gebührensätzen, die von den Kranken- und Pflegekassen für alle ambulanten Pflegeeinrichtungen gleich festgelegt sind. Leistungspakete

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Pflegestützpunkt Wir sind für Sie da Vorwort Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als letzte Säule der Sozialversicherung

Mehr

1 Grundlagen. (3) Zu den vollstationären Pflegeeinrichtungen gehören Pflegeheime mit einem Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI.

1 Grundlagen. (3) Zu den vollstationären Pflegeeinrichtungen gehören Pflegeheime mit einem Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI. Anlage 1 zum Rahmenvertrag für Kurzzeitpflege gemäß 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Vergütungszuschläge für pflegebedürftige Personen gemäß 43 b SGB XI in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Mehr

QPR, Teil 2, stationäre Pflege, Anlage 3

QPR, Teil 2, stationäre Pflege, Anlage 3 QPR, Teil 2, stationäre Pflege, Anlage 3 Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die stationäre Pflege Die Erstellung des Prüfberichtes erfolgt auf der Grundlage der QPR, Teil 2, stationäre Pflege und

Mehr

PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE

PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 120 123 Pflegestufe I 235 244 Pflegestufe I (mit Demenz*) 305 316 Pflegestufe II 440 458 Pflegestufe II (mit Demenz*) 525 545 Pflegestufe III

Mehr

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Bundesrepublik gesamt Anzahl der Kinderabteilungen Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Anzahl der Kinderbetten Kinderheilkunde -32,43% - davon

Mehr

Vorwort... 5 Paragraphen-Register Die Vergütungsregelungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen...

Vorwort... 5 Paragraphen-Register Die Vergütungsregelungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen... Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Paragraphen-Register... 15 A. Die Zielsetzung der neuen Regelungen... 19 B. Der (neue) Pflegebedürftigkeitsbegriff... 37 C. Das Neue Begutachtungsinstrument... 63 D. Die Pflegegrade...

Mehr

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: Was ändert sich für Menschen in ambulant betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt Fachtagung g Wohngemeinschaften e für Menschen e mit Demenz e 08.11.2012 0 in Erfurt Fakten

Mehr

Verordnung des Finanzministeriums zur Änderung der Beihilfeverordnung

Verordnung des Finanzministeriums zur Änderung der Beihilfeverordnung Nr. 22 GBl. vom 8. Dezember 2016 611 Verordnung des Finanzministeriums zur Änderung der Beihilfeverordnung Vom 22. November 2016 Es wird verordnet auf Grund von 1. 78 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes

Mehr

Freizeit selbst gestalten Betreuungs- und Entlastungsleistungen machen es möglich!

Freizeit selbst gestalten Betreuungs- und Entlastungsleistungen machen es möglich! Freizeit selbst gestalten Betreuungs- und Entlastungsleistungen machen es möglich! Dozen8n Monika Fischer Betriebswir8n / Sozialpädagogin GeschäCsführerin Gem. Zuhause Mobil GmbH, Wiesbaden 03.05.2017

Mehr

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2 Willkommen zur unseren Informationen über das Pflegestärkungsgesetz 2 Gesetze in 2015 Überblick Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft seit 01.01.2016 Verordnungen - durch Krankenhäuser bis zu 7 Tagen!

Mehr

Papier verarbeitende Industrie

Papier verarbeitende Industrie Papier verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 74.400 Beschäftigte. 3 von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8 und 8,50. Alle anderen Gruppen liegen darüber, 78 Gruppen

Mehr

Kundeninformation. Dezember Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer,

Kundeninformation. Dezember Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer, Seite 1 von 9 Dezember 2014 Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer, Für das Jahr 2015 können wir uns über einige Neurungen im Pflegegesetz freuen. Alle pflegebedürftigen

Mehr

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 277. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 277. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 277. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Übermittlung der Versichertenzahlen in der Satzart ANZVER87a durch die Krankenkassen

Mehr

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN 2009 Veränderung zum Anteil DSA zur 2008 Jugend Erwachsene Gesamt Vorjahr Bevölkerung des BL* Baden-Württemberg** 73.189 33.054 106.243 103.451 2.792 2,70% 0,99% Bayern 134.890 23.690 158.580 160.681-2.101-1,31%

Mehr