Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten erhalten Psychische Belastungen in der Arbeitswelt reduzieren

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Josip Juratovic, Anette Kramme, Gabriele Hiller-Ohm, Elke Ferner, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Hubertus Heil (Peine), Angelika Krüger- Leißner, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Katja Mast, Thomas Oppermann, Karin Roth (Esslingen), Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Ottmar Schreiner, Kerstin Griese, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten erhalten Psychische Belastungen in der Arbeitswelt reduzieren Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: BundesregierungignoriertHandlungsbedarfangesichtsderZunahmearbeitsbedingter psychischer Belastungen MitdemWandelderArbeitsweltnehmendiephysischenundpsychischenBelastungenzu darüberbestehtheutebreiterkonsens.dieverdichtungderarbeit,steigendearbeitszeiten,immermehrschicht-,abend-undnachtarbeit, steigendeinhaltlicheanforderungen,kostenoptimierungundpersonalabbau erhöhendenpsychosozialendruckaufarbeitnehmerinnenundarbeitnehmer kontinuierlich.diearbeitgebernutzenprekärebeschäftigungsformen,umvermeintlichflexibleragierenzukönnenunddiepersonalkostenzureduzieren. DieHoffnungderArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer,beiüberdurchschnittlichguterLeistungvomUnternehmendauerhaftübernommenzuwerden,führt zuhohemanpassungsdruckundderbereitschaft,auchgesundheitsschädigende ArbeitsbedingungeninKaufzunehmen.ZudiesenzählennebendenklassischenkörperlichenBelastungenimmerhäufigerpsychischeFaktoren.Randbelegschaftenwerdenzudemnurnochschwermitdenbestehendengesetzlichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erreicht. Dieschwarz-gelbeBundesregierunghatsichwederfürdieEinhaltungderbereitsvorhandenengesetzlichenVorschriftendesArbeitsschutzeseingesetzt,noch durchdenerlasseinerverordnungzumschutzvorgefährdungendurchpsychischebelastungbeiderarbeitaufdenwandelderarbeitsweltunddiedamit einhergehenden steigenden arbeitsbedingten psychischen Belastungen reagiert. DiverseStudienbelegen,dassdieArbeitgeberihregesetzlichfestgeschriebenenPflichtenimArbeitsschutzhäufignichtodernurunzureichendumsetzen undsodiegesundheitderbeschäftigtengefährden.auchdasengagementim BereichderbetrieblichenGesundheitsförderungistunzureichend.DieArbeitgeberverbändeforderndieBetriebenichtaktivauf,ihrerPflichtnachzukommen,geschweigedennzusätzlicheAngebotezurErhaltungderGesundheitder Beschäftigtenzuunterbreiten.DieGemeinsameDeutscheArbeitsschutzstrategie (GDA)isteineaufDauerangelegtekonzertierteAktionvonBund,Ländern undunfallversicherungsträgernzurstärkungvonsicherheitundgesundheit

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode amarbeitsplatz.dievonderbundesministerinfürarbeitundsozialesdr. UrsulavonderLeyenangekündigtegemeinsameErklärungmitdenSozialpartnernzurpsychischenGesundheitbeiderArbeitistinletzterSekundeanden Arbeitgeberngescheitert.DieBundesregierungerweitertzwarmitdemBUK- Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG,Bundestagsdrucksache17/12297)diegesetzlichenGrundlagendesArbeitsschutzes,aberweigertsicheineVerordnung zuerlassen,diefüreinewirksamepräventiondringenderforderlichwäre.der aktuellvorgelegtereferentenentwurfzurförderungderpräventiondesbundesministeriumsfürgesundheitbeinhaltetkeinevorbeugendenmaßnahmen, umarbeitsbedingtenbelastungenzubegegnen,sondernverliertsichvielmehr infinanzpolitischenkleinigkeiten.dieslegtnahe,dassdasbundesministerium fürarbeitundsozialesbzw.diegemeinsamedeutschearbeitsschutzstrategie bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs außen vorgelassen wurden. DieErgebnissedesStressreportsDeutschland2012derBundesanstaltfürArbeitsschutzundArbeitsmedizin (BAuA)belegen,dassdietypischenStressfaktorenseit2006aufeinemhohenNiveauunveränderthäufigimArbeitsleben vorkommen.sogaben58prozentderbefragtenan,häufigverschiedeneaufgabengleichzeitigauszuüben (Multitasking).AlszentraleBelastungsfaktoren werdenzudemtermin-undleistungsdruck (52Prozent),ständigwiederkehrendeArbeitsvorgänge (50Prozent)sowieStörungenundUnterbrechungenbei der Arbeit (44 Prozent) ausgewiesen. 1 DasErgebnisderRepräsentativumfragezumDGB-IndexGuteArbeit2012beziffertdenAnteilderjenigen,diesichsehrhäufigbisoftbeiderArbeit gehetzt fühlenbzw. unterzeitdruck stehen,auf56prozent.zwischendenerhebungen2011und2012istderanteilum4prozentgestiegen.54prozentder BeschäftigtenhabeninsehrhohemundhohemMaßedenEindruck,dasssiein dergleichenarbeitszeitimmermehrleistenmüssen. 2 Überstundengehören zumalltag.soarbeiten20prozentderbefragteninderwochezehnodermehr Stunden über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus. 3 AuchSchicht-undNachtarbeitsowiehochflexible,nachfrageorientierteArbeitszeitmustersindaufDauerbelastend.DieschonerwähnteRepräsentativumfragedesDGBausdemJahr2011belegt:EinknappesDrittelderBeschäftigtenarbeitetzuversetztenodergarvölligunregelmäßigenZeiten.40Prozent derbefragtensehenihrebedürfnissebeiderplanungderarbeitszeitnichtoder nuringeringemmaßeberücksichtigt,60prozentbetrachtenihreneinflussauf dieeigenearbeitszeitgestaltungalsgeringfügig.invielenberufenwirdeine dauerndeerreichbarkeitüberinternetund/odermobiltelefongefordert,wasdie GrenzezwischenFreizeitundArbeitszeitzunehmendverschwimmenlässt. NachdemDGB-IndexGuteArbeit2011müssen27ProzentderArbeitnehmerinnenundArbeitnehmersehrhäufigoderoftaußerhalbihrerArbeitszeitfür denarbeitgebererreichbarsein.unterdenvorgesetztensindrund40prozent ständigfürbetrieblichebelangeerreichbar.auchwochenend-undnachtarbeit habendeutlichzugenommen.vondenbefragtengabenknapp35prozentan, häufigerbzw.oftamwochenendezuarbeiten.20prozentgehenregelmäßigeiner Tätigkeit in Schichtarbeit nach. 4 WerdauerhaftunterStressleidet,läuftGefahr,psychosomatischeErkrankungenoderpsychischeStörungenherauszubilden,diesichhäufigchronifizieren. PsychischeBelastungenkönnennichtnurdieUrsachevonSuchterkrankungen, 1 Lohmann-Heislah, 2012: BAuA Stressreport 2012, Die wichtigsten Ergebnisse. 2DGB-IndexGuteArbeitGmbH,WachsenderPsycho-Stress,wenigPrävention wiehaltenesdiebetriebe mit dem Arbeitsschutzgesetz, Ergebnisse der Repräsentativumfrage 2012, S. 4 f. 3DGB-IndexGuteArbeitGmbH,Arbeitshetze,Arbeitsintensivierung,Entgrenzung,ErgebnissederRepräsentativumfrage 2011, S. 3. 4DGB-IndexGuteArbeitGmbH,Arbeitshetze,Arbeitsintensivierung,Entgrenzung,ErgebnissederRepräsentativumfrage 2011, S. 3 ff.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12818 AngststörungenoderDepressionensein,sondernauchzuErkrankungenderAtmungsorgane,desHerz-Kreislauf-Systems,derVerdauungsorganesowiezu Muskel- und Skeletterkrankungen führen. DieAnzahlderFehltage,dieaufpsychischeStörungenzurückgehen,lagim Jahr2011bei22,5AusfalltagenproFallunddamitdoppeltsohochwiebeianderenErkrankungen. 5 GemäßdenDatendesGesundheitsreportsderTechniker KrankenkassesinddieFehltagewegenpsychischerErkrankungenseitdem Jahr2000um70Prozentangestiegen. 6 DieGesundheitsberichterstattungdes Bundes2012zeigt,dasspsychischeStörungenmittlerweilenichtnurhäufigzu langerarbeitsunfähigkeitbeitragen,sondernauchdie HaupterkrankungsursachefürFrühberentungen sind.imjahr2012lagder AnteilpsychischerErkrankungenanallenErwerbsminderungsrenten bei41prozent (1996imVergleichbei20,1Prozent)unddasdurchschnittlicheZugangsalterderErkrankten bei rund 48 Jahren. 7 NacheinerStudievonBödekerundFriedrichsverursachtenpsychischeStörungenimJahr2008Behandlungskostenvonknapp29Mrd.Euro.Berücksichtigt manauchdendurchkrankheitentstandenenausfallanbruttowertschöpfung, müsstensogar45mrd.eurokostenangesetztwerden.diedirektenkrankheitskostendurcharbeitsbedingtepsychischebelastungenbetragenetwa9,9mrd. Euro. 8 ArbeitkannbeigutenArbeitsbedingungeneinenpositivenEinflussaufdiepsychischeGesundheithaben,jedocherfordertdiegewandelteArbeitswelteinen besserenschutzvorarbeitsbedingtengefährdungendurchpsychischebelastungen.bisherhatesdiebundesregierungversäumt,diepflichtenfürarbeitgeberhinreichendkonkretundverpflichtendvorzuschreiben,sodasspsychische Belastungen beim Arbeitsschutz nicht angemessen berücksichtigt werden. Arbeitsschutz Arbeitgeber in die Pflicht nehmen DieForderungnacheinerHumanisierungderArbeitsweltistalt,aberhochaktuell.DieAnforderungenandenArbeitsschutzunddiebetrieblicheGesundheitsförderungsinddurchdieZunahmevonpsychosozialenundpsychomentalenRisikenrapidenVeränderungenunterworfen.Arbeits-undGesundheitsschutzsind sowohlgesellschaftlichnotwendigalsauchfürjedeseinzelneunternehmenvon Bedeutung.AlleBeteiligtenprofitieren,wenngesundheitlicheRisikenundinsbesonderepsychischeBelastungenvermiedenwerdenundMenscheninArbeit gesund sind. NachdemArbeitsschutzgesetzsindArbeitgeberseit1996verpflichtet,MaßnahmendesArbeitsschutzeszurVerhütungvonUnfällenundvonarbeitsbedingten ErkrankungenzuergreifenundzurmenschengerechtenGestaltungderArbeit beizutragen.arbeitgebersindnach 3desArbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)angehalten, eineverbesserungvonsicherheitundgesundheitderbeschäftigten anzustreben.diemitderarbeitverbundenengefährdungenfürdiebeschäftigtenmüssennachden 5und6ArbSchGvomArbeitgeberbeurteiltunddie ErgebnissesowiediefestgelegtenMaßnahmendesArbeitsschutzesindenBetriebendokumentiertwerden allerdingsnurnachderzeitgeltendengesetzlichen RegelungeninBetriebenmitmehralszehnBeschäftigten,weildieeuropäischen VorgabenandiesemPunktvonderBundesregierungbislangfehlerhaftumgesetzt worden sind. 5 Wissenschaftliches Institut des AOK (WidO) Fehlzeiten-Report 2012, Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse Gesundheitsberichterstattung des Bundes Bödeker/Friedrichs2011,KostenderpsychischenErkrankungenundBelastungeninDeutschland. Kurzgutachten.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieGefährdungsbeurteilung alskernelementdesarbeitsschutzes wird trotzgesetzlichervorschriftlautdenergebnissenderevaluationdergemeinsamendeutschenarbeitsschutzstrategienurin51prozentallerbetriebedurchgeführt.jegrößerderbetrieb,umsoeherwerdengefährdungsbeurteilungen durchgeführt.59prozentderkleinstbetriebe (einbisneunbeschäftigte)erstellendemnachkeinegefährdungsbeurteilung.erschwerendkommthinzu,dass GefährdungsbeurteilungeninderRegelkaumpsychischeBelastungenberücksichtigen.Vonden6500befragtenBetriebenerfassennur20ProzentpsychischeGefährdungenbeieinerBeurteilungmit.DieForschungsergebnisselegen nahe,dasshiereingroßesinformationsdefizitbezüglichdererstellungvongefährdungsbeurteilungen vorliegt und umfassender Beratungsbedarf besteht. 9 DasArbeitsschutzgesetzbeinhaltetzwardiePflicht,allearbeitsbedingtenGefährdungenimBetriebzuerfassen psychischegefährdungenwerdenaber bisherinderaufzählungmöglichergesundheitsgefahrennichtexplizitangesprochen ( 5Absatz3).Lediglichdie2011vomBund,vondenLändernund denunfallversicherungsträgernimrahmendergemeinsamendeutschenarbeitsschutzstrategieverabschiedeteleitliniesowiediebildschirmarbeitsverordnungfordern,auchpsychischefaktorenbeidergefährdungsbeurteilungzu berücksichtigen.durchzunehmendenöffentlichendruckhatdiebundesregierungindementwurfzumbuk-neuorganisationsgesetz (Bundestagsdrucksache17/12297),deraktuellindenDeutschenBundestageingebrachtwurde, dielangeüberfälligeerweiterungdesgesundheitsbegriffsimarbeitsschutzgesetzvorgenommen.indenjahren2013bis2018sollenderbund,dieländer unddieunfallversicherungsträgerimrahmendergdaihrepräventionsaktivitätenunteranderemgezieltaufdenschutzunddiestärkungbeiarbeitsbedingten psychischen Belastungen richten. TrotzdieserBemühungenstehtfest:DiegeltendenGrundpflichtenfürArbeitgeberhinsichtlichdesArbeits-undGesundheitsschutzeswerdendengewandeltenBelastungeninderArbeitsweltnurunzureichendgerecht.DasRechtbildet diebedeutungvongefährdungendurchpsychischebelastungennichtadäquat ab.indengesetzlichgeregeltenbereichenbestehenzudempraktischeumsetzungsdefizite.diearbeitgebermüssendenarbeitsschutzgemäßdengesetzlichenregelungenumsetzenunddamitdenbeschäftigtengesundearbeitund eingesundesalternaufalterns-undaltersgerechtenarbeitsplätzenermöglichen.derstaatmussseinereigenenverantwortungnachkommen,indemer eindeutigevorgabenfürdiearbeitgeberformuliertunddieumsetzungdurch Kontrollen, durch Beratung und gegebenenfalls durch Sanktionen nachhält. DieESENER-Unternehmensbefragung2010 (ESENER:EuropäischeUnternehmenserhebungüberneueundaufkommendeRisiken)hatergeben,dassauf betrieblicherebenevorallemdannmaßnahmenimarbeits-undgesundheitsschutzergriffenwerden,wenngesetzlicheverpflichtungenerfülltwerdenmüssenoderdruckvonderarbeitsschutzaufsichtausgeübtwird. 10 Obwohldie BundesregierungbereitsimJuli2012inihrerAntwortaufdieKleineAnfrage derfraktionbündnis90/diegrünen (Bundestagsdrucksache17/10229) MissständehinsichtlichderBeurteilungpsychischerBelastungenzugestanden hat,wurdenbisherkeineanstrengungenunternommen,umdieaufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz zu stärken. InnahezuallenBundesländernwurdeseit2005dasPersonalderAufsichtsbehördenimArbeitsschutzkontinuierlichabgebaut. 11 Gleichzeitigwurdeder GewerbeaufsichtabereineVielzahlneuerAufgabenübertragen.Psychische BelastungenwerdenvondenAufsichtsbehördennurinjeder90.Besichtigung 9 Dachevaluation GDA ESENER-Unternehmensbefragung Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA) 2007 bis 2009.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12818 behandelt. 12 UrsachendafürsindnichtnurdasbestehendePersonal-,sondern auch ein Qualifikationsdefizit. Wiedereingliederung umsetzen Betriebliches Eingliederungsmanagement anwenden KannjemandwegengesundheitlicherEinschränkungendieeigentlicheTätigkeitimBetriebnichtmehrausführen,dannistdasbetrieblicheEingliederungsmanagement (BEM)nach 84desNeuntenBuchesSozialgesetzbuch (SGB IX)einzentralesInstrument,umdieArbeitsfähigkeitmöglichstfrühzeitigwiederherzustellen,erneuterArbeitsunfähigkeitvorzubeugenunddieArbeitsplätze der betroffenen Beschäftigten zu erhalten. DaeinArbeitgeberkaumerkennenkann,werinseinerBelegschaftbehindert odervonbehinderungbedrohtist,wurdein 84Absatz2SGBIXdiePräventionspflichtaufalleBeschäftigtenausgedehnt.MitdieserimSGBIXfüralle BeschäftigtengeltendenNormmussunterMitwirkungderBetriebs-undPersonalräteeinbetrieblichesEingliederungsmanagementimplementiertwerden. ZielderRegelungist,einerAusgrenzungvonBeschäftigtenentgegenzuwirken, dielängeroderhäufigerkranksind.dasverfahrensollsystematischundpräventivden auchbetrieblichen UrsachenlangandauernderArbeitsunfähigkeitnachgehenundMaßnahmenermitteln,dieaufdasAbstellenderArbeitsunfähigkeit abzielen. Arbeitgebermüssensicherstellen,dassArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer, dieinnerhalbeinesjahreslängeralssechswochenununterbrochenoderwiederholtarbeitsunfähigsind,durchbetrieblicheshandelnwiederimunternehmenarbeitenkönnen.inabstimmungmitdembetriebs-oderwerksarztsowie dembetriebsratmussderarbeitgeberuntermitwirkungderbetroffenenperson Lösungsansätzeentwickeln,dieeineWeiterbeschäftigungimBetriebgewährleistenundwiederholterArbeitsunfähigkeitentgegenwirken.DerRahmenzur DurchführungdesBEMin 84Absatz2SGBIXistjedochregelungsbedürftig.ZudemsolltediehöchstrichterlicheRechtsprechungzumKündigungsschutz im Gesetz verankert werden. FürdasWohlbefindenderBeschäftigtensindzudemMaßnahmendessozialen Arbeitsschutzeserforderlich.ZunehmendklagenArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerüberLeistungsverdichtungundÜberforderungdurchPersonaleinsparungen.SinddieBeschäftigtendiesenHerausforderungennichtgewachsen, entwickelnsiemitunterabwehrhaltungen,diesichinandauerndenkonflikten mitvorgesetztenoderkollegenbishinzumstrategischdurchgeführtenmobbingäußernkönnen.persönlicheanfeindungen,schikanenoderschuldzuweisungenkönneneineenormebelastungfürdiepsychischegesundheitvonbeschäftigtendarstellen.umdaspersönlichkeitsrechtderbeschäftigtenzuschützenundeingutesbetriebsklimazufördern,müssenarbeitgeberdementstehen vonkonfliktherdendurchdieumsetzungeinerumfassendenmotivationsförderndenbetrieblichenarbeits-undgesundheitspolitikentgegenwirken.das BEMeignetsichindiesemZusammenhangnichtnuralsInstrumentderWiedereingliederung,sondernauchzurAuflösungvoninnerbetrieblichenKonflikten. UmAnreizezurAnwendungdesBEMindenBetriebenzuschaffen,wurdebei dereinführungderpräventionspflicht2001in 84Absatz3SGBIXfestgeschrieben,dassRehabilitationsträgerundIntegrationsämterdieEinführung desbetrieblicheneingliederungsmanagementsaufbetrieblicherebenedurch PrämienodereinenBonusfördernkönnen.DaArbeitgeberjedochverpflichtet sind,dasbemanzubietenundmittlerweileüberzehnjahrevergangensind, 12 Schröder/Urban 2013, Gute Arbeit, Ausgabe 2013, S. 364.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode kannaufdasbonusmodellverzichtetwerden.vielmehrbedarfeskonkreter Sanktionen,wennBeschäftigtendergesetzlicheAnspruchaufdasBEMverwehrt wird. Aktivitäten der Sozialversicherungsträger DieAufsichtsbehördenderLänderunddieTrägerdergesetzlichenUnfallversicherung (z.b.berufsgenossenschaften)überwachendenarbeitsschutz.mit dergesetzlichenunfallversicherung (SGBVII)solldenArbeitgeberndasHaftungsrisiko gegenüber ihren Beschäftigten abgenommen werden. 13 DieKrankenversicherungensindnach 20aSGBVzuständigfürdiebetrieblicheGesundheitsförderungundunterstützendieUnfallversicherungbeiderVerhütungarbeitsbedingterGesundheitsgefahren.DiesebetrieblicheGesundheitsförderungergänztdengesetzlichenArbeits-undGesundheitsschutzundbasiert auffreiwilligenvereinbarungenmitdemarbeitgeber.diekrankenversicherungenhabendieaufgabe,diegesundheitlichesituationimbetriebzuerheben und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. DiebetrieblicheGesundheitsförderungistdemnacheinBestandteilderPräventionsleistungendergesetzlichenKrankenkassen.MitdieserLeistungwirdbisher jedochnureingeringeranteilderbetriebeerreicht.lediglich38prozentaller kleinenundmittlerenunternehmenführenentsprechendeprojektedurch.in KleinstunternehmenwardieQuotenacheinerStudievonBeckundSchnabelim Jahr2009mit22Prozentnochgeringer. 14 AlsGründewerdenmeisteinMangel anpersonellenundfinanziellenressourcensowieinformationsdefizitebezüglichumsetzungundmöglichkeitenexternerunterstützungangeführt.meist findetauchkeinekoordinationmitdemzuständigenunfallversicherungsträger statt. DiegesetzlicheRentenversicherungerbringtnach 9SGBVILeistungenzur medizinischenrehabilitation,leistungenzurteilhabeamarbeitslebensowie ergänzendeleistungen,umauswirkungeneinerkrankheitoderbehinderung aufdieerwerbsfähigkeitderversichertenentgegenzuwirkenodersiezuüberwindenundsobeeinträchtigungendererwerbsfähigkeitderversichertenoder ihrvorzeitigesausscheidenausdemerwerbslebenzuverhindernodersiemöglichstdauerhaftindaserwerbslebenwiedereinzugliedern.dieseleistungen dienen der Umsetzung des Prinzips Rehabilitation vor Rente. ÄltereVersichertehabeneinenhöherenBedarfanLeistungenzurTeilhabe dasistsozialmedizinischunumstritten.aufdiealtersgruppeder45-bis65- Jährigenentfallenrund75ProzentderRehabilitationsleistungen.DiedemografischenVeränderungentragendazubei,dassderBedarfanRehabilitationsleistungenweitersteigenwird.MitdersteigendenZahlpsychischerErkrankungen gehensehrkostenintensiveleistungeneinher.damitverbundenistdiezahlder AnträgeaufLeistungenzurTeilhabeangestiegen.TrotzMaßnahmenzurKostendämpfungimBereichderRehabilitationhabendieRentenversicherungsträgerzunehmendProblemeaufgrundderbegrenztenMittel,ihrenAuftragaus 9 SGB VI zu erbringen. DieArbeitsfähigkeitderBeschäftigtenkönnteausSichtderSPDeffektivergefördertwerden,wenndieAktivitätenderSozialversicherungszweigebesser verzahntwären.diesozialversicherungsträgersolltendiebetriebebeiderverbesserungderarbeits-undbeschäftigungsfähigkeitaktivundabgestimmtberatenundunterstützen.beratungsprojektewiegenialoderdiedemographie- LotsenoderdieVielzahlsogenannterBEM-Projektezeigen,dassmanmitAngebotenderSozialversicherungenbesondersauchkleineundmittlereBetriebe 13Kittner, Beck/Schnabel 2009.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/12818 erreichenkann,dieohneexterneunterstützunghäufignichtaktivwerden.zur SicherstellungderPräventions-undRehabilitationsleistungenmüssendieSozialversicherungsträger über die dazu nötigen finanziellen Ressourcen verfügen. BetrieblichenGesundheitsschutzfördern EngagementderArbeitgeber stärken DieErhöhungdesRenteneintrittsalters,diemitprekärerBeschäftigungverbundenenBelastungenunddieZunahmevonpsychischenErkrankungenerfordern dieetablierungeineralterns-undaltersgerechtenarbeitsgestaltungsowieeiner präventiven Gesundheitskultur in den Betrieben. DassteigendeDurchschnittsalterderBelegschaftenundderhöhereAnteilvon älterenbeschäftigtenbringenandereanforderungenandiearbeitsgestaltung und-organisationmitsich.diegestaltungvonguterundgesunderarbeit als AntwortaufdendemografischenWandel musszueinerführungsaufgabeund zumteilderpersonalpolitikderunternehmensowiederstrategienzurweiterbildungdermitarbeitendenwerden.grundsätzlichunterscheidetsichdieleistungsfähigkeitnichtzwischendenaltersgruppen.sienimmtzwarineinzelnen Leistungsbereichen wiez.b.körperlicheausdauerundbeweglichkeit mit zunehmendemalterab,imgegenzugsindjedocherfahrungswissenoderverantwortungsbewusstseinimalterstärkerausgeprägt.arbeitswissenschaftliche Untersuchungenzeigen,dassLeistungsunterschiedezwischenMenschengleichenAltersmitzunehmendemLebensalterstärkerdivergierenalszwischen Menschen unterschiedlichen Alters. LautdenStatistikenderKrankenkassenexistierteinZusammenhangzwischen AlterundKrankheit.ZwarsindÄlterenichthäufigerkrankalsJüngere,aberim FalleeinerErkrankungmeistlängerbetroffen.BesondersbetroffensindBeschäftigtengruppen,dieTätigkeitenvongeringerQualifikationmithohenAnteilenanschwererkörperlicherArbeitsowiegeringenindividuellenHandlungsspielräumen ausüben. DieRisikensindjenachTätigkeitunterschiedlich.DieszeigendieForschungsergebnissezuphysischenBelastungsfaktoren.Muskel-undSkeletterkrankungenergebensichinsbesonderebeimehrjährigerExpositionbeistatischerKörperhaltung,repetitivenBewegungenundhäufigemLastenhebenundhäufen sichbeigleichzeitigemvorliegenvonpsychosozialenbelastungen.inberufen mitkörperlicherschwerarbeit (z.b.baugewerbe,pflegeberufe)istdasrisiko krankheitsbedingterfrühverrentungdoppeltsohochwiebeibeschäftigten ohnederartigebelastungen.amhöchstenistderanteilanerwerbsminderungsrentnernbeidenhilfsarbeitern,indenbau-undernährungsberufensowie beidengesundheitsberufen.pflegekräfteleidenbeispielsweisedeutlichhäufigeruntermuskel-skelett-erkrankungen (MSE)alsderDurchschnittderBeschäftigtendesGesundheitswesens.BeieinemVergleichderBerufsgruppen zeigtsichaberauch,dasspflegekräfteum62prozenthäufigerwegenpsychischer Erkrankungen arbeitsunfähig sind. 15 DieBundesanstaltfürArbeitsschutzundArbeitsmedizingehtdavonaus,dass 30bis40ProzentderAusfälle,diedurchchronischeErkrankungenentstehen, durchpräventionverhindertwerdenkönnten.damitbeschäftigtedauerhaftgesundbleiben,sindunternehmengefordert,nichtnurdenverpflichtendenarbeitsschutzvorschriftenfolgezuleisten,sonderneinumfassendes,effizientes betrieblichesgesundheitsmanagementaufzubauenundnachhaltigzuetablieren.dasbetrieblichegesundheitsmanagementumfasstmaßnahmendesarbeitsschutzes,desbetrieblicheneingliederungsmanagementsundderbetrieblichengesundheitsförderung.darüberhinauszieltesaufdieführung,dieunter- 15 GDA, gesund pflegen.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode nehmenskulturunddasbetriebsklima,umarbeitsbedingtenerkrankungenvorzubeugen. MitBlickaufdenErhaltunddieFörderungderArbeitsfähigkeitallerBeschäftigtenstehenArbeitsgestaltungundArbeitsorganisationimFokusbetrieblicher Maßnahmen.SystematischeBelastungswechselundLernanreizesindSchlüsselfaktoren,umdieLeistungsfähigkeitderBeschäftigtenlebenslangzufördern. Hierbei sind die Bedingungen am konkreten Arbeitsplatz entscheidend. StelltmandieErwerbsbiographieindenMittelpunkt,somüssenUmschulungenauchwährenddesBeschäftigungsverhältnissesmöglichsein.Resultiert eineerkennbaregesundheitlichebelastungauseinerbestimmtentätigkeit, sollteeineberufsbegleitendehöher-undweiterqualifizierungstattfinden,die zuanspruchsvollerentätigkeitenbefähigt.dieserzweiteberuflichebildungsabschnitt muss in das Beschäftigungsverhältnis integriert sein. EmpirischeStudienzeigen,dassdieWeiterbildungs-/Qualifizierungschancen fürdiepsychischegesundheitunddiearbeitszufriedenheitvonbeschäftigten wichtigeeinflussfaktorensind.derberufsbildungsbericht2012belegt,dass dieteilnahmequotenanbetrieblichersowieindividuellerberufsbezogenerweiterbildungzwischen2007und2010gesunkensind.solagdieweiterbildungsquotefürfrauenbei33prozentundbeimännernbei38prozent.besondersaktivwarendiebereitsgutausgebildeten.demnachprofitiereninsbesonderegut qualifizierte,invollzeitbeschäftigteohnemigrationshintergrundzwischen35 und 49 Jahren von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. 16 AlldieseStudienzeigen,dassdergesetzlichvorgeschriebeneArbeits-undGesundheitsschutzweiterentwickeltwerdenmuss,umeffektivarbeitsbedingten Erkrankungenzubegegnen.ErgänzendmussdasEngagementhinsichtlichder betrieblichengesundheitsförderungundweiterbildungsaktivitätenderbetriebe gestärkt werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.dieUmsetzungdesArbeitsschutzesunddenErhaltderGesundheitderBeschäftigtenindenBetriebenundUnternehmendurchweiteregesetzgeberische Maßnahmen zu flankieren: a)durchdenerlasseinerverordnungzumschutzvorgefährdungendurch psychischebelastungbeiderarbeit (Anti-Stress-Verordnung)diebestehendeRegelungslückeimArbeits-undGesundheitsschutzzuschließen undeinenverbindlichenbezugsrahmenfürbetriebeundaufsichtsbehördenzuerlassen.diesemussfolgendefaktoren,diezupsychischenbelastungenführenkönnen,berücksichtigen:diegestaltungderarbeitsaufgabe,derarbeitsorganisation,diesozialenbedingungenamarbeitsplatz, diegestaltungderarbeitszeitundarbeitsplatz-undarbeitsbedingungen. 2desArbeitsschutzgesetzesschließtMaßnahmendermenschengerechtenGestaltungderArbeitexplizitmitein.InsofernsolltediezuerlassendeVerordnungauchdieobenbeschriebenenprekärenFormender Arbeit berücksichtigen; b)durchdiegesetzlichvorgeschriebeneumsetzungdesbetrieblicheneingliederungsmanagementsinbetrieben.diebundesregierunghatdafür Sorgezutragen,dassdieRegelungenzumbetrieblichenEingliederungsmanagementnach 84SGBIXindenBetriebenangewendetwerden. KleineundmittlereUnternehmenmüssenstärkerüberdiebestehenden RegelungeninformiertundbeiderAnwendungundDurchführungdes BEMunterstütztwerden.WennbeiBeantragungdesKrankengeldeskein 16 Bundesinstitut für Berufsbildung 2012, Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2012, S. 288.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/12818 BEMnachgewiesenwerdenkann,verlängertsichdieLohnfortzahlung um sechs Wochen; c)durchänderungenhinsichtlichderanwendungunddokumentationdes BEM.DerArbeitgebersollsichmitderArbeitnehmervertretungaufein Verfahrenbzw.einenAblaufzurDurchführungdesBEMrechtsverbindlichverständigen.WirdkeineEinigungüberdieFestlegungvonVerfahrensvorschriftenzwischendenBetriebsparteienerzielt,kanndieEinigungsstelleüberdasArbeitsgerichteingesetztwerden.DasWiedereingliederungsgesprächsowiediedarausresultierendenErgebnissesollen vomarbeitgeberzeitnahdokumentiertwerden.diedokumentationmuss auchdieumgesetztemaßnahmeunddasergebnisderüberprüfungenthalten.dasin 84Absatz3SGBIXenthalteneBonusmodellwirdgestrichen und dafür die Dokumentationspflicht aufgenommen; d)durchdieverbesserungdessozialenarbeitsschutzes,indemdiearbeitgeberangehaltenwerden,daspersönlichkeitsrechtderbeschäftigtenzu schützenundaufeingutesbetriebsklimahinzuwirken.derarbeitgeber hatdafürsorgezutragen,dassführungskräfteangemessenqualifiziert sind,umbeschäftigtezuführenaberauchaktivmitwirken,psychische BelastungensowieKonflikteamArbeitsplatzzuverhindern.Beiinnerbetrieblichen,andauerndenKonfliktengegenübereinzelnenodermehreren Beschäftigten (Mobbing)solldasbetrieblicheEingliederungsmanagementauchzurSchlichtungdesKonfliktsgenutztunddemBeschäftigten diemöglichkeitgegebenwerden,denarbeitsplatzinnerbetrieblichzu wechseln,indemdenbetriebsratsgremien unterberücksichtigungder wirtschaftlichensituationdesbetriebes einechtesmitbestimmungsrechteingeräumtwirdhinsichtlichderumgestaltungvonarbeitsplätzen, diegesundheitlichem,physischemundpsychischemverschleißvorbeugenundderarbeitsplätze,dieaufspezifischesleistungsvermögenvon ÄlterenRücksichtnehmen (alterns-undaltersgerechtearbeitsplätze)sowieeinechtesmitbestimmungsrechtbeiderbetrieblichengesundheitsförderung.derarbeitgeberhatangemessenefinanziellemittelunterberücksichtigungderwirtschaftlichensituationdesunternehmenszurverfügung zu stellen; e)durchdieverstärktebeteiligungderkrankenkassen.derarbeitgeber wirdgesetzlichverpflichtet,miteinerkrankenkasse,dieimbetriebvertretenist,einkonzeptzurbetrieblichengesundheitsförderungzuerarbeiten.derarbeitgeberhatressourcenzurverfügungzustellenunddiebeschäftigtenzurteilnahmefreizustellen.dieweiterengesetzlichenkrankenkassenderbeschäftigtenimbetriebsindandenkostenderbetrieblichengesundheitsförderungzubeteiligen.unterkostenbeteiligunghaben auch Privatversicherte Zugang zur betrieblichen Gesundheitsförderung; f)indemdaraufhingewirktwird,dassdiegefährdungsbeurteilunggemäß 5desArbeitsschutzgesetzesinallenBetriebenundimöffentlichen Dienstflächendeckendumgesetztunddokumentiertwird.DieGefährdungsbeurteilungsollexplizitauchpsychischeBelastungenmiterfassen. DieUmsetzungdervorgeschriebenenGefährdungsbeurteilungmussvon denaufsichtsbehördenderländerunddurchdieaufsichtdergesetzlichenunfallversicherungüberwachtundbeiverstößensanktioniertwerden.diesanktionerfolgtinformvonersatzvornahme.diebetrieblichen InteressenvertretungenunddieBeschäftigtensindwirksamzubeteiligen; g)indemdaraufhingewirktwird,diebetrieblichenakteureüberarbeitsbedingtepsychischebelastungenzuinformierenundentsprechendzuqualifizieren,umgefährdungenphysischerundpsychischernatureinzudämmen.diebetriebesollendazuangehaltenwerden,psychischenbelastungenentgegenzuwirken.umarbeitundfreizeitdeutlichvoneinan-

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode derzutrennen,wirddieinteressenvertretungbesserdarüberaufgeklärt, dasssieeininitiativrechtzurbeschränkungderselbstbestimmtenarbeitszeitbesitzt,umdigitalearbeit,diezujederzeitanbeliebigenorten stattfindet,zuregulieren.beistreitigkeitenderbetriebsparteientrifftdie Einigungsstelle eine verbindliche Entscheidung; h)durcheineprüfung,obpsychischeerkrankungenindieberufskrankheitenlisteaufzunehmensind,umbeiarbeitsbedingtenerkrankungennicht nurprävention,sondernauchrehabilitationundentschädigungdurch die Unfallversicherung zu ermöglichen; 2.eineumfassendeStrategiefürdieWeiterentwicklungdesArbeits-undGesundheitsschutzes zu erarbeiten: a)diesestrategiebeinhaltetaufbauendaufdenvorarbeitendergemeinsamendeutschenarbeitsschutzstrategienationalearbeitsschutz-undgesundheitsförderungsziele,diefüralleakteuredesarbeitsschutzsystems verbindlichundüberprüfbarsind.demdeutschenbundestagistjährlich einberichtüberdieergebnisse,dieaktivitätenunddieüberwachung, gegliedertnachbundesländern,vorzulegen.diestaatlichenundberufsgenossenschaftlichenaufsichtsbehördensollendenberichtfürihre Überwachungstätigkeiten nutzen können; b)hierzuistdieforschungslagebezüglichpsychischerbelastungeninder Arbeitsweltzuverbessern,umbestehendeForschungslückenzuschließen; c)dernochbestehendeforschungsbedarfinbezugaufdiegesundheitliche LageältererArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerundinBezugauf wirksamehandlungsmöglichkeitenistbranchenspezifischaufzuarbeiten; d)derumsetzungsstanddergesetzeslagezumarbeitsschutz,zurbetrieblichengesundheitsförderungsowiezumbetrieblicheneingliederungsmanagementmussregelmäßigevaluiertwerden.die1996imarbeitsschutzgesetzverankertepflichtdesarbeitgeberszurbeurteilungderarbeitsbedingungenwirdunzureichendumgesetzt.durcheineevaluationsinddas AusmaßunddieGründezuerfassen.DerBerichtistzuveröffentlichen undinderarbeits-undsozialministerkonferenz (ASMK),inderDeutschenGesetzlichenUnfallversicherung (DGUV)undinderGemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie zu diskutieren; e)esistzuprüfen,obdieausweitungderberatungsaktivitätendersozialversicherungsträgerdurchgesetzlicheregelungenunterstütztwerden kannunddarüberhinaus,obeineberatungderbeschäftigtenundderarbeitgeberinzeitabständendurchdiesozialversicherungenoderdurch SachverständigeergänzendzudenübrigenrechtlichenVorgabensinnvoll und finanzierbar ist; 3.diefürdenArbeitsschutzzuständigenüberbetrieblichenStellenindieLage zu versetzen, ihre Aufgabe noch effektiver zu erfüllen, indem a)einheitlicheausbildungsstandardsfürdiearbeitsschutzaufsichtländerübergreifendfestgelegtwerdenunddieausbildungexplizitmodulezur psychischengesundheitundpräventionpsychischerbelastungenbeinhaltet; b)vombundesministeriumfürarbeitundsozialeseinkonzepterarbeitet wird,mitdemdiezahlderarbeitsmedizinerundbetriebsärzteerheblich erhöht wird; c)derarbeitsschutzaufsichtdienotwendigenpersonalressourcenzurverfügunggestelltwerden.dasbundesministeriumfürarbeitundsozialesist angehalten,mitdenländerndarüberzuverhandelnundimkonsenszu

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/12818 vereinbaren,dassderarbeitsschutzaufsichtländerübergreifendausreichendpersonalzurverfügungsteht,umderanzahlderzuprüfendenbetriebegerechtzuwerden.diekooperationderaufsichtsbehördedesarbeitsschutzesmitdensozialpartnernunddenanderensozialversicherungsträgern ist zu unterstützen; d)dieträgerdergemeinsamendeutschenarbeitsschutzstrategiebestmöglichunterstütztwerden,umdasthema SchutzundStärkungderGesundheitbeiarbeitsbedingterpsychischerBelastung weitervoranzubringenunddenbegriffderarbeitsbedingtenerkrankungenanhandvon BeschäftigtengruppenundtypischenBelastungenzukonkretisieren.BetriebeundBeschäftigtesinddarinzuunterstützen,möglichenGesundheitsrisikenzubegegnen.EssolltenbranchenabhängigeHandlungsfelder entwickeltunddiezusammenarbeitmitdenkrankenkassenweiterausgebaut und verbessert werden; e)siedaraufhinwirkt,dassdiepsychotherapeutischeversorgungsoausgebautwird,dasspsychischerkranktezeitnahbehandeltundrehabilitiert werden; 4.dasEngagementderUnternehmenundVerwaltungeninderUmsetzungder betrieblichen Gesundheitsförderung zu stärken, a)durchverstärkteaufklärungundberatungderunternehmenausmitteln der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA); b)indeminabstimmungmitdenträgerndersozialversicherungunddes ArbeitsschutzesBeratungsstellen (Lotsen)zurindividuellenBeratung undbegleitungderbetroffeneneingerichtetwerden.umdenerhaltder Arbeitsfähigkeitzufördern,bietetderLotsepräventiveGesundheitsgesprächeanundinformiertüberverfügbarePräventions-undRehabilitationsleistungen; c)indemausmittelnderinitiativeneuequalitätderarbeitdiebestehenden HemmnissebeiderUmsetzungderbetrieblichenGesundheitsförderung untersucht,vorschlägezuderenbeseitigungaufgezeigt,besonderebedürfnisseinklein-undmittelbetriebenreflektiertwerdenunddiebedeutungderqualifizierungvonführungskräftendeutlichgemachtund diebeteiligungderbeschäftigtenselbstundihrerbetrieblichenundüberbetrieblichen Interessenvertretungen erhöht wird; d)indemdurchdieförderungvonbundesweitenundregionalennetzwerkenvonunternehmen (DeutschesNetzwerkfürBetrieblicheGesundheitsförderung DNBGF,Netzwerk UnternehmenfürGesundheit, DasDemographieNetzwerk ddn usw.)deraustauschvonerfahrungen und Informationen der Unternehmen untereinander gefördert wird; 5.durchdenEinbezugderdemografischenEntwicklungdenAnpassungsmechanismusderDeutschenRentenversicherungzureformieren,umdadurch den Rehadeckel zuerhöhen.diefinanzierungdervorhandenenpräventions-undrehabilitationsleistungenmusssichergestelltundderenweiterentwicklungvorangetriebenwerden;dennnurmitentsprechendenpräventions-undrehabilitationsleistungenhabenälterearbeitnehmerinnenund ArbeitnehmereineChance,biszumErreichenderAltersgrenzeimErwerbsleben verbleiben zu können; 6.einenGesetzentwurfvorzulegen,derfürleistungsgeminderteältereArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerflexiblereÜbergängeausdemErwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht; zentrale Punkte dabei sind

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode a)dieerleichtertemöglichkeitzurentrichtungvonzusatzbeiträgenzurgesetzlichenrentenversicherung,uminsbesondereabschlägebeieinem vorzeitigen Rentenzugang ausgleichen zu können; b)dieeinführungeinerteilrenteabdem60.lebensjahrodervergleichbarer flexiblerübergangsmodelle,beidenenaufdergrundlagegesetzlicher Regelungen tarifvertragliche Regelungen abgeschlossen werden können. Berlin, den 19. März 2013 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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