Artenvielfalt und Artenschutz in Nordrhein- Westfalen - alles im grünen Bereich?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Artenvielfalt und Artenschutz in Nordrhein- Westfalen - alles im grünen Bereich?"

Transkript

1 Artenvielfalt und Artenschutz in Nordrhein- Westfalen - alles im grünen Bereich? Veranstaltung am 12. September 2015, Haus Ripshorst, Oberhausen Dipl.-Biol. Michael Gerhard - 1 -

2 Biodiversitätsstrategie NRW Ziel der Landesregierung: Gegen das fortschreitende Artensterben wird eine NRW-Biodiversitätsstrategie auf Basis der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt entwickelt, mit konkreten Handlungs- und Zeitplänen sowie transparenten Indikatoren für eine erfolgreiche Umsetzung. (Koalitionsvertrag zwischen der NRWSPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW, S. 50) Zweck der Biodiversitätsstrategie: Die Biodiversitätsstrategie NRW ist eine Standortbestimmung des nordrhein-westfälischen Naturschutzes und zugleich eine Ausrichtung auf die künftigen Herausforderungen Auf der Basis der Biodiversitäts- Strategie wird dann ein neues Landesnaturschutzgesetz erarbeitet, das konkrete Umsetzungsschritte für den Naturschutz in Nordrhein-Westfalen entwirft und bündelt. (MKULNV NRW) - 2 -

3 Biodiversitätsstrategie NRW Leitziele für die Erhaltung der Biodiversität 1. Mehrzahl der Lebensräume & Arten im günstigen Erhaltungszustand 2. Schutzgebiete im guten Erhaltungszustand 3. Prozessschutz in einem Netz von (Schutz-)Gebieten 4. leistungs- und funktionsfähiger Naturhaushalt sichert Ökosystemdienstleistungen & nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Grüne Infrastruktur reduziert Degradierung und Fragmentierung von Ökosystemen 5. Bevölkerung unterstützt die Bewahrung unseres Naturerbes als zentrale Grundlage für lebenswerte Umwelt & hohe Lebensqualität - 3 -

4 Biodiversitätsstrategie NRW Darstellung von Ausgangslage, Leitbild, Zielen und Maßnahmen sowie Indikatoren zu diversen Handlungsfeldern, u.a. - Artenschutz - Schutzgebietssystem und Biotopverbund - Wald, Gewässer und Auen, Agrarlandschaft - Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz - Erzeugung erneuerbarer Energien und Naturschutz zur Umsetzung erfolgt Verweis auf verschiedene Instrumente: - Landesentwicklungsplan, Regionalpläne als Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne - Schutzgebietsausweisung, Biotopverbund - Vertragsnaturschutz / Förderprogramme - Grunderwerb, Flächentausch - Gesetzliche, untergesetzliche Regelungen zum Biotop- und Artenschutz - Artenschutzprogramme u.a

5 Biodiversitätsstrategie NRW Ziele und Maßnahmen als Kernstück der Biodiversitätsstrategie: - dauerhaft einzuhaltende Ziele und durchzuführende Maßnahmen (ohne Zieljahr) und - kurzfristig (in ca. fünf Jahren), mittelfristig (in ca. zehn Jahren) sowie langfristig (in mehr als zehn Jahren) zu erreichende Ziele und umzusetzende Maßnahmen. Ca. 150 Maßnahmen, z.b.: Dauerhaft: Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der Ziele des Natur- und Bodenschutzes Kurzfristig: Gesetzliches Verbot von Dauergrünlandumwandlung sowie der Anlage neuer Drainagen von Grünlandflächen

6 Biodiversitätsstrategie NRW Kritik Naturschutzverbände: - Bestandsanalyse umfasst nur Standardgruppen - Ursachenanalyse für Artenrückgänge unzureichend - keine Prüfung der Wirksamkeit der Umsetzungs-Instrumente u.a.: Defizite Landschaftsplanung NRW / Fachbeiträge Defizite Schutzgebiete (unzureichende Verbote, fehlende Puffer ) Leitfäden zum Artenschutz (Landwirtschaft, Windenergie...) Eingriffsregelung (Abbau von Standards durch ELES...) - nötige Sofortmaßnahmen ergänzen (u.a. Feldhamster, Knoblauchkröte) - bei Umsetzung der Strategie mit den Landnutzern/Eigentümern wird ausschließlich auf Kooperation und Vertragsnaturschutz gesetzt - Personal- und Finanzmittel ungeklärt > Konkrete Umsetzungsfahrpläne erforderlich! - 6 -

7 Biodiversitätsstrategie NRW Zahlreiche Bedenken/ Anregungen der Naturschutzverbände zu Zielen und Maßnahmen z.b. Kap. 5.3 Agrarlandschaft Enthaltene Maßnahme: Mittelfristig Neuentwicklung von ha artenreicher magerer Flachlandmähwiesen (FFH-Lebensraumtyp 6510) Kritik: zu geringer Flächenumfang, räumliche Schwerpunkte und erforderliche Finanzmittel benennen Geforderte Maßnahme: Kurzfristig: Überprüfung aller Grünland-Schutzgebietsverordnungen und Festsetzungen, ob alle für Schutzweck erforderlichen Ver- und Gebote enthalten sind - 7 -

8 Rahmenvereinbarung vom Dez Mit der vorliegenden Rahmenvereinbarung verständigen sich die Vertragspartner darauf, soweit wie möglich auf der Grundlage des Kooperationsprinzips nachhaltige Beiträge zur Förderung der Biodiversität in Nordrhein-Westfalen zu leisten

9 Rahmenvereinbarung vom Dez Artenreiche Flachlandmähwiesen Aus ökologischer Sicht ist die Ausweitung des FFH-Lebensraumtyps Artenreiche Flachlandmähwiesen um ca ha ein wichtiges Ziel. Aufgrund der Kostensituation sind für die Förderung der Entwicklung und Bewirtschaftung von Flachlandmähwiesen spezifische Vertragsangebote erforderlich. Das Land wird ein Vertragsangebot für die Entwicklung von extensiv bewirtschafteten Flachlandmähwiesen im Rahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum anbieten

10 Landesnaturschutzgesetz Entwurf

11 Gute fachliche Praxis bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung 5 Abs. 2 BNatSchG zusätzlich verboten, s. 4 Abs. 1 LNatSchG-E standortangepasste Bewirtschaftung, nachhaltige Bodenfruchtbarkeit keine Beeinträchtigung der Ausstattung der Nutzfläche über das erforderliche Maß hinaus Erhalt von Landschaftselementen, die zur Vernetzung von Biotopen erforderlich sind, ausgewogenes Verhältnis von Tierhaltung und Pflanzenbau Grünlandumbruch ist an erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten zu unterlassen Dünge- und Pflanzenschutzmittel nach Fachrecht anzuwenden Dauergrünland oder Dauergrünlandbrachen umzuwandeln Absenken des Grundwasserstandes in Nass- und Feuchtgrünland/-brachen Feldgehölze, Hecken, Säume und Kleingewässer zu beeinträchtigen Bestimmte Dauergrünlandpflegemaßnahmen* auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die als ges. geschützte Biotope eingestuft sind, bei der Mahd auf Dauergrünlandflächen ab 1 Hektar von außen nach innen zu mähen *z. B. Drill,- Schlitz- oder Übersaat

12 Grünlandschutz im LNatSchG-E - Umwandlungsverbot 4 Landwirtschaft (zu 5 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes) (1) Abweichend von 5 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist bei der landwirtschaftlichen Nutzung zusätzlich verboten, 1. Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen umzuwandeln,

13 Grünlandschutz im LNatSchG-E - Umwandlungsverbot 4 Landwirtschaft (zu 5 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes) (1) Abweichend von 5 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist bei der landwirtschaftlichen Nutzung zusätzlich verboten, 1. Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen umzuwandeln, 4 Abs. 2 Satz 3 LNatSchG-E Von dem Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 sind auf Antrag Ausnahmen zuzulassen, wenn Art und Umfang der Beeinträchtigungen im selben Naturraum funktional ausgeglichen werden. In Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz sind Ausnahmen vom Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 durch die zuständige Flurbereinigungsbehörde zulässig, wenn dies zur Gewährleistung wertgleicher Landabfindungen unverzichtbar ist. Die Regelung greift faktisch nur die Dauergrünlanderhaltungsverordnung auf!

14 Grünlandschutz im LNatSchG-E - Intensivierungsverbot 4 Landwirtschaft (zu 5 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes) (1) Abweichend von 5 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist bei der landwirtschaftlichen Nutzung zusätzlich verboten, 4. Dauergrünlandpflegemaßnahmen durch die Grasnarbe umbrechende Verfahren wie Pflügen oder umbruchlose Verfahren wie Drill-, Schlitz- oder Übersaat auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die als gesetzliche Biotope nach 30 Absatz 2 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie nach 42 Absatz 1 eingestuft sind, durchzuführen Die Regelung gilt für Magerwiesen und Magerweiden und andere Grünlandbiotope des gesetzlichen Biotopschutzes

15 Grünlandschutz im LNatSchG-E - Intensivierungsverbot Welche Magerwiesen und Magerwieden unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz? Magergrünland ist nur dann gleichzeitig auch 62-Biotop, wenn eine ausreichende Anzahl an Magerkeitszeigern incl. weiterer qualifizierender Arten (Liste s.u.) vorhanden ist. Seit der Landschaftsgesetz-Novelle vom müssen mindestens 8 der aufgeführten Magerkeitszeiger wenigstens in der Summe über alle Magerkeitszeiger frequent und regelmäßig mit einem Deckungsgrad >1% auftreten

16 Grünlandschutz im LNatSchG-E - Intensivierungsverbot Welche Magerwiesen und Magerwieden unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz?

17 Grünlandschutz im LNatSchG-E Mährichtungs-Regelung 4 Landwirtschaft (zu 5 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes) (1) Abweichend von 5 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist bei der landwirtschaftlichen Nutzung zusätzlich verboten, 5. bei der Mahd auf Dauergrünlandflächen ab 1 Hektar von außen nach innen zu mähen

18 MKULNV-Erlaß zur Sicherung der Qualität wertvoller Grünlandflächen in Naturschutzgebieten vom Hintergrund: seit 2010 wurden NSG-Verordnungen und Landschaftspläne für Grünland-NSG entschärft, um Geldzahlungen aus dem Vertragsnaturschutz nicht in Frage zu stellen daraufhin teils Herausnahme aller landwirtschaftl. Regelungen für die Schutzgebiete (insb. im Münsterland) Wegfall jeder Option einen nicht-vertragsnaturschutzwilligen Landwirt zu NSG-konformer Nutzung zu zwingen

19 MKULNV-Erlaß zur Sicherung der Qualität wertvoller Grünlandflächen in Naturschutzgebieten vom Inhalte des Erlasses Darstellung vegetationskundlich wertvoller Grünlandflächen in den NSGen - was ist jeweils vegetationskundlich wertvoll? Umwandlungsverbot für die ganze NSG-Fläche - aber nur für FFH-Gebiete?! Verbot des Pflegeumbruchs in vegetationskundlich bedeutsamen Flächen Verbot der mehr als 2-maligen Mahd in veg-kdl. bed. Flächen Verbot der Nachsaat in veg-kdl. bed. Flächen

20 MKULNV-Erlaß zur Sicherung der Qualität wertvoller Grünlandflächen in Naturschutzgebieten vom Inhalte des Erlasses Verbot von Pflanzenschutzmitteln im ganzen Grünland des NSG Verbot nächtlicher Bewirtschaftung im ganzen Grünland des NSG Verbot von Schleppen und Walzen des Grünlands im NSG ab (Tiefland) bzw (Bergland) in NSGen für Wiesenbrüter Umsetzung - für alle NSG-Verordnungen bis Ende 2018 (durch Bezirksregierung) - was ist mit den Landschaftsplan-NSG? (durch Kreise)

21 Artenschutz in der Landwirtschaft

22 Tötungsverbot nach 44 Abs. 1 BNatSchG Es ist verboten, (Nr. 1) wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, (Nr. 2) wild lebende Tiere der streng geschützte Arten und europäischen Vogelarten während der Fortpflanzung-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, (Nr. 3) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

23 Aber: Reichweite des besonderen Artenschutzrechts ist stark eingeschränkt! Freistellung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft von den Zugriffsverboten des 44 BNatSchG auch hinsichtlich europarechtlich geschützter Arten, wenn sie und die Verwertung der Erzeugnisse der guten fachlichen Praxis entsprechen und sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtert ( 44 Abs. 4 S. 1 u.2 BNatSchG)

24 Reichweite des besonderen Artenschutzrechts stark eingeschränkt! zuständigen Behörde kann Bewirtschaftungsvorgaben treffen, damit sich der Erhaltungszustand europarechtlich geschützter lokaler Populationen nicht verschlechtert, wenn nicht andere Instrumente (Vertragsnaturschutz, Gebietsschutzmaßnahmen, Aufklärung, Artenschutzprogramme) dies absichern. Für Arten wie Feldlerchen, Kiebitz, Grauammer kann jede Beeinträchtigungen zur Verschlechterung der lokalen Populationen führen! Verhindern Gebietsschutz, Vertragsnaturschutz, Artenschutzprogramme eine Verschlechterung? Wenn nein, Verbesserungen im Gebietsschutz Ausreichend Vertragsnaturschutz Ansonsten: Bewirtschaftungsvorgaben!

25 MKULNV Leitfaden Umsetzung Artenschutz gem. 44 Abs. 4 BNatSchG in der Landwirtschaft vom in Kooperation von MKULNV, LANUV & Landwirtschaftskammer entwickelt enthält für gefährdete Arten der Feldflur Vorschläge für Bewirtschaftungsmaßnahmen / Vertragsnaturschutz Ziel: ordnungsbehördliche Maßnahmen, die in 44 Abs. 4 BNatSchG vorgesehen sind, sollen nicht erforderlich werden! Merkblätter: Gefährdungen, Maßnahmen, Förderangebote

26 MKULNV Leitfaden Umsetzung Artenschutz gem. 44 Abs. 4 BNatSchG in der Landwirtschaft vom Zuständig: Unteren Landschaftsbehörden / Landwirtschaftskammer Durch Umsetzung der Maßnahmen lässt sich sicherstellen, dass keine Bewirtschaftungsvorgaben i.s. 44 Abs. 4 angeordnet werden müssen Vorrang der Freiwilligkeit Ablauf: sehr langer Weg über - Ursachenermittlung zu ungünstigem Erhaltungszustand / Verschlechterung - Information der Bewirtschafter - Einzelgespräche mit Bewirtschaftern zu Vertragsmaßnahmen (Laufzeit 5 Jahre) - wenn ULB feststellt, dass sich weitere Verschlechterung lokaler Population einstellen kann, Schutzkonzept durch Vertragsnaturschutz & Maßnahmen des Gebietsschutzes weiter optimieren - wenn alles nicht wirkt: Bewirtschaftungsauflagen Monitoring in Einführungsphase (3 Jahre)

27 - 27 -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung

Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Gemäß 37 ff BNatSchG Mathias Holsten Dipl.-Ing. Landespflege Landkreis Lüneburg Fachdienst Umwelt Untere Naturschutzbehörde Gliederung 1. Definition 2. Rechtsgrundlagen

Mehr

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer

Mehr

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und

Mehr

Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz

Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Dipl.-Ing. Stephan Köhler, für Straßenbau und Verkehr, Kompetenzcenter Urteil EuGH Das Urteil des EuGH vom 10.01.2006, (Rs. C-98/03) rügt die

Mehr

Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft im neuen BNatschG Hintergründe Ziele Umsetzung

Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft im neuen BNatschG Hintergründe Ziele Umsetzung Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft im neuen BNatschG Hintergründe Ziele Umsetzung Andreas Krug Abteilungsleiter Integrativer Naturschutz u. nachhaltige Nutzung Naturschutz und Landwirtschaft Naturschutz:

Mehr

Biodiversitätsstrategie NRW

Biodiversitätsstrategie NRW P. Schütz Biodiversitätsstrategie NRW Veranstaltung Biodiversität in der Agrarlandschaft: Von der Strategie zur praktischen Umsetzung, 25.02.2016, Köln-Auweiler Dr. Martin Woike Sinn und Zweck der Biodiversitätsstrategie

Mehr

Naturschutz/Landwirtschaft aktuelle Situation/Trends

Naturschutz/Landwirtschaft aktuelle Situation/Trends Naturschutz/Landwirtschaft aktuelle Situation/Trends??? Aktuelle Situation Brandenburg ist ein Agrarland (ca. 50 % der Fläche sind Acker/Grünland) Die Landwirtschaft ist verantwortlich für nachhaltige,

Mehr

Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer

Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. (LBV) LBV Kenndaten Mitglieder und regelmäßige Förderer: 75.000 LBV Gruppen: 250 Umweltbildungseinrichtungen:

Mehr

Die Landesstrategie zum Erhalt der Artenvielfalt in der Feldflur

Die Landesstrategie zum Erhalt der Artenvielfalt in der Feldflur Die Landesstrategie zum Erhalt der Artenvielfalt in der Feldflur 12.02.2016 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz)

Mehr

Leitfaden. Umsetzung des Artenschutzes gemäß. 44 Abs. 4 BNatSchG in der Landwirtschaft. in Nordrhein-Westfalen. (Fassung: 5.

Leitfaden. Umsetzung des Artenschutzes gemäß. 44 Abs. 4 BNatSchG in der Landwirtschaft. in Nordrhein-Westfalen. (Fassung: 5. Seite 1 von 8 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) Leitfaden Umsetzung des Artenschutzes gemäß 44 Abs. 4 BNatSchG in

Mehr

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016 BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG 1 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß 16 LNatSchG NRW Stand: September 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und

Mehr

Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude

Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,

Mehr

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räumet des Landes Schleswig-Holstein Situation der Saatkrähen in Schleswig-Holstein,

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räumet des Landes Schleswig-Holstein Situation der Saatkrähen in Schleswig-Holstein, Situation der Saatkrähen in, Rüdiger Albrecht, ländliche Räume 1 Rabenvögel in S.-H. Kolkrabe Jagdrecht keine Jagdzeit Rabenkrähe Nebelkrähe seit 2015 keine Jagdzeit Elster seit 2015 keine Jagdzeit Dohle

Mehr

Die Strategie für Biologische Vielfalt in Nordrhein-Westfalen

Die Strategie für Biologische Vielfalt in Nordrhein-Westfalen Die Strategie für Biologische Vielfalt in Nordrhein-Westfalen Dr. Martin Woike 13.3.2009 Ziele der Biodiversitätsstrategie NRW bis 2015 möglichst viele Lebensraumtypen und Arten befinden sich in günstigem

Mehr

Bedroht und Bedrohung

Bedroht und Bedrohung Bedroht und Bedrohung Kommunikation im Artenschutz am Beispiel des Feldhamsters Peer Cyriacks Deutsche Wildtier Stiftung Inhalt Feldhamster-Projekte der DeWiSt Feldhamster und Artenschutz in den Medien

Mehr

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Bundesnaturschutzgesetz

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Bundesnaturschutzgesetz Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Bundesnaturschutzgesetz Auszüge aus der Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 009.2013 bis 108.2018 39, 44 und 45 Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz 39 Allgemeiner

Mehr

Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Schleswig-Holstein

Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Schleswig-Holstein Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Dipl. Ing. agr. Sönke Beckmann Sönke Beckmann 1 Ziele des europäischen Naturschutzes Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Erhaltung der natürlichen

Mehr

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht Michael Jöbges Peter Herkenrath 1. Runder Tisch 20.10.2015 Netz der EU-Vogelschutzgebiete (VSG) als Teil des NATURA 2000-Netzes

Mehr

Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes

Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Dr. Neugebauer: Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Vortrag auf der Gebäudebrütertagung des LBV am 04.07.2014

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Artenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV

Artenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV Artenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV 3. Ökologisches Kolloquium Artenschutz in der Praxis Erfahrungen mit Ersatzquartieren und der Umsiedlung von streng geschützten

Mehr

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,

Mehr

Artenschutz vers. Gehölzpflege?

Artenschutz vers. Gehölzpflege? Artenschutz vers. Gehölzpflege? - Ein Jahr neues Bundesnaturschutzgesetz - Frühjahrstagung der Beratungskräfte des Obst- und Gartenbaus Horb am Neckar am 3. Mai 2011 1. Das Problem Neues Bundesnaturschutzgesetz

Mehr

Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen

Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen Mailin Eberle Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz

Mehr

Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze

Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung Problemstellung

Mehr

Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen

Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen Energetische Sanierung: Fortschritt für beides Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension und Herausforderungen Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension

Mehr

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung

Mehr

Vertragsnaturschutz in NRW ---- Perspektiven im Bergischen Land Foto: R. Götte

Vertragsnaturschutz in NRW ---- Perspektiven im Bergischen Land Foto: R. Götte Vertragsnaturschutz in NRW ---- Perspektiven im Bergischen Land Foto: R. Götte Vertragsnaturschutz in NRW ---- Perspektiven im Bergischen Land Kurzüberblick Vertragsnaturschutz in NRW in Zahlen Entwicklung

Mehr

Merkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen

Merkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen Merkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen Viele Tier- und Pflanzenarten sind weltweit gefährdet. Die Rote Liste der Weltnaturschutzorganisation IUCN führt über 40.000 bedrohte Arten auf. Davon stehen

Mehr

Rechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung

Rechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung Rechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung Dr. Bernd-Jürgen Seitz Regierungspräsidium Freiburg Ref. 56 Naturschutz und Landschaftspflege Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere

Mehr

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den ro 061352 01.04.2015 Stadt Ebersbach Erschließung Sulpacher Straße aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den 01.04.2015 SI Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Bahnhofstraße 4 73235 Weilheim a.d. Teck Seite 1 von

Mehr

Die Hessische Biodiversitätsstrategie Vielfalt an Arten und Lebensräumen. 1. Juni 2016

Die Hessische Biodiversitätsstrategie Vielfalt an Arten und Lebensräumen. 1. Juni 2016 Die Hessische Biodiversitätsstrategie Vielfalt an Arten und Lebensräumen 1. Juni 2016 Dr. Maren Heincke (Dipl.-Ing. agr.) Referentin für den ländlichen Raum Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Hessische

Mehr

Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung - fachlich gut, rechtssicherer und zu angemessenen Kosten?! Leckermühle, Bohmte

Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung - fachlich gut, rechtssicherer und zu angemessenen Kosten?! Leckermühle, Bohmte Information Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung - fachlich gut, rechtssicherer und zu angemessenen Kosten?! Leckermühle, Bohmte 13.07.2015 Einführung in das Thema Dr. Detlef Wilcke Landkreis Osnabrück

Mehr

Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept)

Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept) Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept) Naturschutzrechtlicher Rahmen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Abteilung Waldwirtschaft und Naturschutz Mustervortrag für die Multiplikatoren 2009 Übersicht

Mehr

66 - Natur und Umwelt Borken,

66 - Natur und Umwelt Borken, 66 - Natur und Umwelt Borken, 24.08.2015 66 67 02 E r g e b n i s v e r m e r k Rahmenvereinbarung Förderung der Biodiversität in Agrarlandschaften 1. Sitzung des Runden Tisches am 20.08.2015 im Kreishaus

Mehr

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas

Mehr

Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Zusammenfassung

Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Zusammenfassung P. Schütz Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Zusammenfassung Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biodiversitätsstrategie, Artenschutz, Natura 2000,

Mehr

Artenvielfalt in der Agrarlandschaft? Friends of the Earth Germany

Artenvielfalt in der Agrarlandschaft? Friends of the Earth Germany 2. Inlandsabgabe an Pflanzenschutzmitteln Tabelle 2: Mengen an Pflanzenschutzmitteln (Zubereitungen), aufgeschlüsselt nach Wirkungsbereichen Wirkungsbereich Inlandsabgabe 2014 (t) Herbizide 53774 Herbizide

Mehr

Gemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden

Gemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für Kurzumtriebsplantagen (KUP)

Rechtliche Rahmenbedingungen für Kurzumtriebsplantagen (KUP) Rechtliche Rahmenbedingungen für Kurzumtriebsplantagen (KUP) Dr. Henning Kurth Koordinierungsstelle Nachwachsende Rohstoffe Forst Workshop Bioenergie aus KurzUmtriebsPlantagen 23. März 2010 Göttingen EU-Rahmenbedingungen

Mehr

Biotopverbund in NRW

Biotopverbund in NRW Dialogforum Biotopverbund 03.11.2010 bis 04.11.2010 Bundesamt für Naturschutz Bonn Biotopverbund in NRW Fachbereich 22 Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund 1 Biotopverbund

Mehr

Die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) in Bayern

Die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) in Bayern Die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) in Bayern 1. Juni 2015, Brüssel Anton Dippold Umsetzung der ELER-VO in Bayern Die Umsetzung der ELER-Förderung erfolgt

Mehr

An die Kreise und kreisfreien Städte - Untere Landschaftsbehörden -

An die Kreise und kreisfreien Städte - Untere Landschaftsbehörden - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW -

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim Artenschutzrechtliche Prüfung Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Schumacherstraße 18 76275 Ettlingen THOMAS

Mehr

Die Grünlandbiodiversität in NRW und ihre aktuelle Entwicklung. Carla Michels, Fachbereich 23. Foto: Ulrich Cordes

Die Grünlandbiodiversität in NRW und ihre aktuelle Entwicklung. Carla Michels, Fachbereich 23. Foto: Ulrich Cordes Die Grünlandbiodiversität in NRW und ihre aktuelle Entwicklung Carla Michels, Fachbereich 23 Foto: Ulrich Cordes 1 Grünlandschwund 1999 bis 2013 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 1999 2005 2010 2013

Mehr

Wildnisgebietskonzept NRW

Wildnisgebietskonzept NRW Wildnisgebietskonzept NRW Dr. Martin Woike Abteilungsleiter Forsten, Naturschutz, MKULNV NRW Vortrag anlässlich des Winterkolloquiums der Universität Freiburg am 28.01.2011 Natura 2000 in NRW Schutzgebiete

Mehr

Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005

Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Erweiterung der Eingriffe in Natur und Landschaft Natur auf Zeit Änderung im Artenschutzrecht Sicherungsinstrumente für Kompensationsmaßnahmen Weitere

Mehr

Ihnen und Ihren Angehörigen möchte ich auf diesem Wege zunächst meine guten Wünsche für das neue Jahr ausrichten!

Ihnen und Ihren Angehörigen möchte ich auf diesem Wege zunächst meine guten Wünsche für das neue Jahr ausrichten! Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, NRW - 40190 Düsseldorf An den Verteiler Aktionsbündnis Ländlicher Raum Johannes Remmel 8. Januar 2016 Seite 1 von 10 Telefon: 0211 4566-292 Telefax: 0211 4566-945 Johannes.Remmel@mkulnv.nrw.de

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die

Mehr

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm

Mehr

Windenergie Spannungsfeld Arten- und Klimaschutz

Windenergie Spannungsfeld Arten- und Klimaschutz Windenergie Spannungsfeld Arten- und Klimaschutz Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung - Problemstellung - rechtliche

Mehr

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes am 10.12.2012 in Boppard Folie 1 Die Grundlagen Natura 2000 UN Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Mehr

Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler

Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler 1 Betroffene Arten Mauersegler / Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg-

Mehr

Naturschutzrechtliche Anforderungen an Offshore-Windparks

Naturschutzrechtliche Anforderungen an Offshore-Windparks Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Naturschutzrechtliche Anforderungen an Offshore-Windparks Thomas Graner Bundesamt für Naturschutz Leiter des Zentral- und Fachbereichs I Offshore-Windkraftanlagen in

Mehr

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme Netzwerke Wasser 3. Treffen am 24.04.2017 Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme 24. April 2017 Amt für Umwelt und ländlichen Raum 1 Inhalt Gesetzliche Regelungen in Bezug auf Grundwasserentnahmen

Mehr

Was tun?! Von der Nationalen Strategie zur konkreten Umsetzung

Was tun?! Von der Nationalen Strategie zur konkreten Umsetzung Was tun?! Von der Nationalen Strategie zur konkreten Umsetzung Schutz der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften Workshop 14. März 2012 Magdeburg BirdLife International Fotolia/Karina Baumgart Fotolia/simonkr

Mehr

Lengericher Wegrain-Appell

Lengericher Wegrain-Appell Lengericher Wegrain-Appell Die Teilnehmer der Fachtagung Wege in der Landschaft Feld- und Wegraine erhalten und wiederbeleben der Natur- und Umweltschutzakademie NRW bitten die Umweltministerien von NRW

Mehr

Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz

Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt tfü für rum Umwelt BAFU Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz, BAFU BÖA Jahrestagung, 20. November 2012 Langfristiges

Mehr

Nutzen und Herausforderungen einer zukunftsfähigen Grünlandnutzung. aus Sicht des Artenschutzes - Biodiversitätsstrategien

Nutzen und Herausforderungen einer zukunftsfähigen Grünlandnutzung. aus Sicht des Artenschutzes - Biodiversitätsstrategien Nutzen und Herausforderungen einer zukunftsfähigen Grünlandnutzung aus Sicht des Artenschutzes - Biodiversitätsstrategien von Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Mehr

für den Gebietsschutz in der AWZ Fachveranstaltung des NABU zum Management von

für den Gebietsschutz in der AWZ Fachveranstaltung des NABU zum Management von Rechtliche Rahmenbedingungen für den Gebietsschutz in der AWZ Fachveranstaltung des NABU zum Management von Natura 2000-Gebieten in der Nord- und Ostsee Prof. Dr.DetlefCzybulkaDetlef Instrumente Gebietsmanagement

Mehr

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung) Umwelt- und Planungsamt Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Ihre Ansprechpartnerin: Hildegard Röckener Zimmer: Telefon: 05482/70-0 Durchwahl: 05482/70-3317 Telefax: 05482/70-13317 E-Mail: hildegard.roeckener@kreis-steinfurt.de

Mehr

- nichtamtliche Lesefassung -

- nichtamtliche Lesefassung - Verordnung über den Erschwernisausgleich und den Vertragsnaturschutz in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Erschwernisausgleichsverordnung EA-VO ) vom 10. Juli 1997 (Nds. GVBl. S. 344), zuletzt

Mehr

Natura 2000 Umsetzung in Niedersachsen

Natura 2000 Umsetzung in Niedersachsen Natura 2000 Umsetzung in Niedersachsen Vortrag von Abteilungsleiter Kay Nitsche Niedersächsisches Ministerium im Rahmen des NABUtalk Natura 2000 Wie fit ist Deutschland? am 27.09.2016 in Berlin Ausgangslage

Mehr

Instrumente für einen effektiven Schutz von Dauergrünland

Instrumente für einen effektiven Schutz von Dauergrünland Instrumente für einen effektiven Schutz von Dauergrünland BfN-Tagung Naturschutz und Landwirtschaft im Dialog Vilm, am 5.10.2011 Jörg Schramek (IfLS) & Bernhard Osterburg (vti) unter Mitarbeit von Nadja

Mehr

Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen. Mag. Martin Längauer ÖGAUR-Herbsttagung

Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen. Mag. Martin Längauer ÖGAUR-Herbsttagung Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen Mag. Martin Längauer 17.11.2016 ÖGAUR-Herbsttagung Wien 2016 Veränderung der landwirtschaftlich genutzten Flächen 1960/2011 in % 50.00%

Mehr

Das neue Landesnaturschutzgesetz NRW Herbsttagung der AG für Verwaltungsrecht am

Das neue Landesnaturschutzgesetz NRW Herbsttagung der AG für Verwaltungsrecht am Das neue Landesnaturschutzgesetz NRW Herbsttagung der AG für Verwaltungsrecht am 23.09.2016 Dr. Felix Pauli Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Übersicht Gesetzentwurf der Landesregierung vom

Mehr

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin Abteilung I

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin Abteilung I Landschaftsprogramm / Artenschutzprogramm B. Machatzi Inhalt 1. Verfahren der Fortschreibung 2. Programmpläne des Landschaftsprogramms 3. Ziele für die wachsende Stadt Rechtliche Grundlagen 8 Naturschutzgesetz

Mehr

Übersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde

Übersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde Mitwirkung und Stellungnahmen zu Fachplanungen Bauleitplanung Straßenbau Wasserrecht Baurecht Bergrecht Immissionsschutzrecht etc. Übersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde Bodenabbau

Mehr

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang. Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang www.ingolstadt.de Inhalt Vorwort 4 1. Aspekte des Artenschutzrechts 5 1.1 Überblick der rechtlichen Situation

Mehr

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom , Seite 67

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom , Seite 67 Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom 01.04.1985, Seite 67 V e r o r d n u n g der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Wiesen- und Weidenflächen an der Oste" in den Gemarkungen

Mehr

Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein-

Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein- Naturschutz und Jagd: Maßnahmen gegen die Auswirkungen der Lebensraumzerschneidungen AfNU 17. Mai 2010 Ulrich Zeltner, SH, Abt. 5 Naturschutz Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein-

Mehr

Bewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg. im Rahmen von Natura 2000

Bewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg. im Rahmen von Natura 2000 Bewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg im Rahmen von Natura 2000 Natura 2000 - was ist das? Europaweites Netz von Schutzgebieten Schutz von bestimmten Lebensräumen und Arten und damit Schutz

Mehr

Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz -

Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz - B-Plan Nr. 49 der Stadt Gehrden Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz Seite 1 Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz - 1 Anlass

Mehr

Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie

Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie Regierungspräsidium Darmstadt Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie unter Verwendung einer Präsentation des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Kreiskonferenz Groß-Gerau, 27. Mai

Mehr

Neue Wege bei der Kompensation von Eingriffen

Neue Wege bei der Kompensation von Eingriffen Neue Wege bei der Kompensation von Eingriffen Erfahrungsbericht aus der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft Markus Reinders Vortragsgliederung Zweck und Aufgaben der Stiftung Arbeitsweise der Stiftung

Mehr

Informationsveranstaltung. zur geplanten vertraglichen Vereinbarung. Sennebäche

Informationsveranstaltung. zur geplanten vertraglichen Vereinbarung. Sennebäche Informationsveranstaltung zur geplanten vertraglichen Vereinbarung Sennebäche Hövelhof-Riege, 21.02.2017 Martin Hübner Inhalt: 1. Anlass der Informationsveranstaltung Vertragsverletzungsverfahren der EU

Mehr

Praxisbeispiele aus Rheinland-Pfalz

Praxisbeispiele aus Rheinland-Pfalz Artenschutz mit der Landwirtschaft Tagung vom 04. Juli in Münster Praxisbeispiele aus Rheinland-Pfalz 04.07.2012 Gliederung 1. Grundproblematik 2. Stiftung zur Förderung der Kulturlandschaft 3. Praxisbeispiel

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen

Mehr

Numerische Bewertung von Biotoptypen. für die Eingriffsregelung in NRW

Numerische Bewertung von Biotoptypen. für die Eingriffsregelung in NRW Recklinghausen Workshop zur landesweiten Biotopkartierung Numerische Bewertung von Biotoptypen Verwendung der Kartierdaten für Landschaftsplanung/UVP/ FFH-VP und Eingriffsregelung für die Eingriffsregelung

Mehr

Artenschutz in der FFH-Richtlinie Umgang mit Arten des Anhang IV

Artenschutz in der FFH-Richtlinie Umgang mit Arten des Anhang IV Artenschutz in der FFH-Richtlinie Umgang mit Arten des Anhang IV Im Gegensatz zu den Regelungen über die Gebietsausweisung nach der FFH-RL sind die artenschutzrechtlichen Regelungen der FFH-RL bisher kaum

Mehr

Vom Landschaftsgesetz NRW zu einem Landesnaturschutzgesetz für Nordrhein- Westfalen

Vom Landschaftsgesetz NRW zu einem Landesnaturschutzgesetz für Nordrhein- Westfalen Vom Landschaftsgesetz NRW zu einem Landesnaturschutzgesetz für Nordrhein- Westfalen Veranstaltung am 12. September 2015, Haus Ripshorst, Oberhausen Ass. iur. Judith Zahn Gesetzgebungskompetenzen im Naturschutz

Mehr

Ich beantrage für die in der Anlage aufgeführten Flächen eine Genehmigung für die Umwandlung von Dauergrünland

Ich beantrage für die in der Anlage aufgeführten Flächen eine Genehmigung für die Umwandlung von Dauergrünland Name, Vorname: Straße, Nr.: Unternehmensnummer* Untere Landwirtschaftsbehörde PLZ: Ort: Telefon/Fax: *soweit zugeteilt Zuständiges Landratsamt Untere Landwirtschaftsbehörde Antrag auf Genehmigung der Umwandlung

Mehr

Windkraftanlagen und Naturschutz in Hessen

Windkraftanlagen und Naturschutz in Hessen Windkraftanlagen und Naturschutz in Hessen Bewertung des neuen Leitfadens der Landesregierung Gießen, 29. Mai 2013 Joachim Wierlemann Bundesverband Windenergie e.v., Landesvorsitzender Hessen Gemeinsames

Mehr

A Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann. Raumeinheiten. Gliederungsnummern der Festsetzungen. Allgemeine Informationen

A Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann. Raumeinheiten. Gliederungsnummern der Festsetzungen. Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann Raumeinheiten Für die Bearbeitung des Landschaftsplans wurde das Kreisgebiet in vier Raumeinheiten aufgeteilt. Raumeinheit A: Städte Mettmann,

Mehr

Deklaration Biologische Vielfalt in Kommunen. Veröffentlicht am Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010

Deklaration Biologische Vielfalt in Kommunen. Veröffentlicht am Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010 Deklaration Veröffentlicht am Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010 Die biologische Vielfalt ist bedroht Die biologische Vielfalt, d. h. die Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen den Arten

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13323 26.10.2016 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu

Mehr

Landschaftsplanung und Eingriffsregelung unter den Vorgaben des BNatSchG vom 29. Juli Was ist neu fär Rheinland-Pfalz?

Landschaftsplanung und Eingriffsregelung unter den Vorgaben des BNatSchG vom 29. Juli Was ist neu fär Rheinland-Pfalz? Landschaftsplanung und Eingriffsregelung unter den Vorgaben des BNatSchG vom 29. Juli 2009 Was ist neu fär Rheinland-Pfalz? Dipl.-Ing. Matthias Schneider Referat Eingriffe in Natur und Landschaft / Åkologisches

Mehr

Ackerwildkrautschutz in Bayern staatliche Förderung

Ackerwildkrautschutz in Bayern staatliche Förderung Ackerwildkrautschutz in Bayern staatliche Förderung Thomas Waltz Referat 64 Landschaftspflege und Naturschutzförderung München, den 12.10.2017 Naturschutz auf dem Acker? Die Zahl der Vögel der Agrarlandschaften

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Bewerbung für den Wettbewerb Naturschutzpartner Landwirt 2018 bitte bis 8. April 2018 senden an: Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege

Mehr

Ländliche Neuordnung und Naturschutz. Berücksichtigung von ökologischen Belangen im Rahmen von Verfahren nach dem FlurbG

Ländliche Neuordnung und Naturschutz. Berücksichtigung von ökologischen Belangen im Rahmen von Verfahren nach dem FlurbG Ländliche Neuordnung und Naturschutz Berücksichtigung von ökologischen Belangen im Rahmen von Verfahren nach dem FlurbG Gesetzliche Grundlagen des Naturschutzes Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

Mehr

Erfassung von Eidechsenvorkommen. Artenschutzrechtliche Prüfung. Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4.

Erfassung von Eidechsenvorkommen. Artenschutzrechtliche Prüfung. Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4. Erfassung von Eidechsenvorkommen Artenschutzrechtliche Prüfung Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4 Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße

Mehr

Kompensation im Wald. Kreis Borken Untere Landschaftsbehörde

Kompensation im Wald. Kreis Borken Untere Landschaftsbehörde Kompensation im Wald Kreis Borken Untere Landschaftsbehörde Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Regionalforstamt Münsterland Bezirksgruppe Borken Waldbauernverband NRW Region in der Balance

Mehr

Rote Liste Status in Deutschland. 1 (vom Erlöschen bedroht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste)

Rote Liste Status in Deutschland. 1 (vom Erlöschen bedroht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach 44 und 45 BNatSchG (sap) Stand: Mai 2012 Zutreffendes bitte ausfüllen bzw.

Mehr