Problemfelder Lösungsansätze Aufgaben

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1 Protokoll der Arbeitsgruppe II Sprache und Bildung vom :00-19:00 Anwesende: (siehe Anwesenheitsliste) Leitung: Frau Seger, Protokoll: Frau Schlosser, Frau Seger Problemfelder Lösungsansätze Aufgaben Unüberschaubarkeit an Sprachkursangeboten im Landkreis führt zu Informationsdefiziten Zwischenzeitlich gibt es ein nahezu unüberschaubares Angebot an Sprachkursen im Landkreis Neu-Ulm. Es werden sowohl Kurse vom BAMF, als auch von der Agentur für Arbeit angeboten. Es fehlt an Informationen zu Zulassungskriterien, für welchen Asylbewerber, welches Sprachkursangebot geeignet ist. - Derzeit gibt es keine Übersicht zu den angebotenen Sprachkursen der BA + BAMF im BAMF Die Erstellung einer Übersichtskarte gestaltet sich als schwierig, da sich die Zulassungsvoraussetzungen zu den staatlichen Sprachkursangeboten derzeit ständig ändern. Stattdessen soll eine grobe Übersicht zu den bislang vorhandenen Sprachkursangeboten im Landkreis und deren Zulassungskriterien erstellt werden. Allerdings ohne Gewähr auf Vollständigkeit Auf der Webseite Asyl soll für die Sprachkursträger im Landkreis NU eine eigene Rubrik Sprachkursangebote eingerichtet werden, die die Sprachkursträger im Landkreis eigenständig aktualisieren können. Anhand der bislang vorliegenden Informationen soll im ersten Schritt eine erste grobe Übersicht zu den Möglichkeiten des Spracherwerbs für Asylsuchende im Landkreis Neu-Ulm erarbeitet werden. Arbeitsauftrag (Herr Dr. Hilpert/ grafisches Layout Frau Schlosser/ inhaltliches Layout) Diese Übersicht kann dann von den entsprechenden Stellen ergänzt und vervollständigt werden. Arbeitsauftrag Sprachkursträger im Landkreis, BAMF, Agentur für Arbeit Frau Schlosser klärt die technischen + datenschutzrechtlichen Voraussetzungen mit der EDV ab.

2 Derzeitige Sprachkursangebote im Landkreis NU Integrationssprachkurse des BAMFs (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Integrationssprachkurse können derzeit nur von Asylbewerbern mit guter Bleiberechtsperspektive (Iran, Irak, Eritrea und Syrien) besucht werden. Der Kurs schließt mit einem B1 Zertifikat ab, dass später auch für die Einbürgerung benötigt wird. Eine Übersicht zu den Sprachkursträgern im Landkreis NU ist auf der Webseite Asyl eingestellt. Ausblick: Ab Herbst bietet das BAMF zusätzlich sogenannte KOMPASSKURSE (Berufsintegrationskurse) an. Berufsorientierende Sprachkurse, Bayern Turbo der BA (Bundesagentur für Arbeit) Zu diesen Kursangeboten können derzeit: 1; Asylbewerbern mit guter Bleiberechtsperspektive (Iran, Irak, Syrien und Eritrea) 2; Erweiterter Personenkreis, d.h. aus den Herkunftsländern Afghanistan, Pakistan, Nigeria und Somalia zugelassen werden. Der Kurs dauert zwischen 7-9 Monaten und beinhaltet neben Sprachunterricht ein berufsorientierendes Praktikum in einem Betrieb. (ca. 600 Stunden) Der Kurs schließt allerdings ohne den Nachweis eines Sprachzertifikates ab. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass sich die Zu diesem Sprachkursangebot sind auf der Webseite Asyl bereits Informationen des BAMF eingestellt. Über den dort eingefügten link gelang man direkt auf die Webseite des BAMF und kann dort Merkblätter, verschiedensprachige Informationen und Antragsformulare direkt abrufen. Nochmalige Aktualisierung und Einstellung des Merkblattes + Antragsformular unter der Rubrik Formulare Arbeitsauftrag Frau Schlosser

3 Personen bei Anmeldung noch im laufenden Asylverfahren befinden. Nach Abschluss des Asylverfahrens ist keine Zulassung möglich. Als Erstanlaufstelle für Asylbewerber erstellt die Agentur für Arbeit bei Anmeldung auch ein Screening. Empfehlung: Bei Unsicherheit im Hinblick auf Berufswegeplanung sollten Asylsuchende im ersten Schritt immer an die Agentur für Arbeit verwiesen werden. Alternativ kann auch die Asylsozialberatung der Diakonie oder der Jugendmigrationsdienst (JMD) zuständig für Asylsuchende bis 27 Jahre als Beratungsstelle aufgesucht werden. Arbeitsauftrag: Frau Schlosser ergänzt die entsprechenden Kontaktdaten auf der Webseite Asyl entsprechend. Lange Bearbeitungszeiten beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Die Sprachkursträger bemängeln die sehr langen Bearbeitungszeiten beim BAMF. Dies führt einerseits zur Verunsicherung der Teilnehmer und andererseits zu vorzeitigen Kursabbrüchen oder Mehrfachanmeldungen bei verschiedenen Sprachkursträgern. Vielen Kursteilnehmern ist dabei nicht bewusst, dass ein vorzeitiger Kursabbruch zum generellen Verlust der Teilnaheberechtigung führt. An den langen Bearbeitungszeiten des BAMF kann derzeit nichts verändert werden. Das BAMF ist nach wie vor mit der Bearbeitung von Asylanträgen überlastet. Das BAMF hat mit der Agentur für Arbeit folgende Vereinbarung getroffen: Asylbewerber, die bereits in einem Integrationssprachkurs teilnehmen, dürfen diesen nicht mehr abbrechen, um an einer Sprachmaßnahme der Agentur für Arbeit teilzunehmen. Arbeitsaufträge: KEINE

4 Mangelnder Rücklauf zum Anmeldestatus der Asylsuchenden. Wie erfährt man, wer letztlich zugelassen wurde? Rückfrage an die BA (Bundesagentur für Arbeit) auf welche Weise unter Berücksichtigung des Datenschutzes, die Daten an Beratungsstellen (z.b. JMD) und Ehrenamtliche weitergegeben werden können. Arbeitsauftrag: Frau Schlosser klärt die Datenweitergabe mit der Agentur für Arbeit ab. ERGEBNIS: Die Agentur für Arbeit übermittelt die Kurslisten an Frau Schlosser. Die Daten können zukünftig bei Frau Schlosser erfragt werden. Inanspruchnahme von ehrenamtlichen Sprachkursangeboten im Landkreis Mit Zunahme staatlicher Sprachkursangebote, stellen die ehrenamtlichen Sprachkurslehrer zunehmend eine hohe Fluktuation bei den Teilnehmern fest. Der häufige Wechsel erschwert die Organisation ehrenamtlicher Sprachkurse. Die Ehrenamtlichen sehen das Hauptproblem in den fehlenden Sanktionen. Die Teilnahme an ehrenamtlichen Sprachkursangeboten beruht auf freiwilliger Basis, bislang fehlen hier gesetzliche Grundlagen. Ehrenamtliche Sprachkurslehrer hätten durchaus mehr Potential die Angebote der Sprachkursträger sinnvoll zu ergänzen. Der Informationsfluss zwischen den Sprachkursträgern und den Ehrenamtlichen Sprachkursangeboten soll verbessert werden. Sprachkursträger könnten bspw. schwache Teilnehmer auch zur Unterstützung aktiv an ehrenamtliche Sprachkursangebote in den Helferkreisen verweisen. Es fehlt an einer Übersicht zu den ehrenamtlichen Sprachkursangeboten. So eine Übersicht wird derzeit von Frau Eble (Malteser Neu-Ulm) erstellt, nach Fertigstellung kann diese auch auf der Webseite Asyl im Landkreis NU eingestellt werden.

5 Zusätzlich fehlen den ehrenamtlichen Sprachkurslehrern oftmals geeignete Unterrichtsräume (Bsp. Illertissen) Mangel an qualifizierten Lehrkräften Generell verweisen sowohl die Sprachkursträger, Berufsschulen und die ehrenamtlichen Sprachlehrer auf einen akuten Fachkräftemangel bei qualifiziertem Fachpersonal hin. Als Ansprechpartnerin für Ehrenamtliche im Asylbereich kann Frau Schlosser Ehrenamtliche aktiv bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten unterstützen. Diese Problemstellung muss auf anderer Ebene gelöst werden, das Landratsamt Neu-Ulm hat hier keine Optionen. Arbeitsauftrag: Frau Schlosser Arbeitsauftrag: KEINE Integrationsklassen an Berufsschulen Zielgruppe: Junge Asylbewerber und Flüchtlinge, sowie andere berufsschulpflichtige Menschen, die einen vergleichbaren Sprachförderbedarf haben (z.b. neu zugezogene EU-Ausländer) Zusätzlich stehen Sprachintensivklassen zur Verfügung, die die Zeit bis zum Start der Berufsintegrationsklassen zum jeweils kommenden Schuljahr überbrücken. Problem ist häufig die sehr heterogene Gruppenzusammensetzung der Integrationsklassen an Berufsschulen. Trotz der fehlenden Lehrerkapazitäten sollen die Integrationsklassen an Berufsschulen weiter ausgebaut werden. Zu folgenden Themen gibt es noch Klärungsbedarf: Arbeitsauftrag: Frau Seger Frau Seger klärt diese offenen Fragen mit dem Schulamt und ergänzt bzw. vervollständigt die bereits auf der

6 Bis zu welchem Alter sind Asylsuchende berufsschulpflichtig? Welche Vorteile bieten Integrationsklassen an Berufsschulen? Unter welchen Voraussetzungen kann von der Berufsschulpflicht in Bayern befreit werden? Welchen Schulabschluss erwirbt man nach dem Besuch der Berufsschule? Regeln für die Schulpflicht Schulpflicht 12 Jahre, davon 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, 3 Jahre Berufsschulpflicht Schulpflichtig sind alle bis zum 21. Lebensjahr, sofern sie keinen Schulabschluss haben, der mindestens dem Mittleren Schulabschluss entspricht Schulpflichtig sind Asylbewerber und Flüchtlinge 3 Monate nach dem Zuzug Im Idealfall ist jeder Absolvent im Anschluss an das zweijährige Vollzeitmodell zum Spracherwerb und zur Berufsvorbereitung fit genug, um eine Ausbildung aufzunehmen. Kann einem schulpflichtigen Asylbewerber kein Angebot durch die Berufsschule gemacht werden, ist er von der Schulpflicht befreit. Weitere Befreiungen werden unter Umständen durch die zuständige Schule ausgesprochen. Berufsschulpflicht kann und wird durchgesetzt, im Falle des Nichterscheinens erfolgt eine Bußgeldandrohung durch das Landratsamt, bei weiteren Fehlzeiten erfolgt eine Bußgeldfestsetzung (Erstes Bußgeld 155). Seit dem Start der Berufsintegrationsklassen im Landkreis Neu-Ulm ist dies bereits in 11 Fällen erfolgt. Bei Nichtbezahlung erfolgen weitere Maßnahmen durch das Amtsgericht. Die Schüler/-innen sollen bei erfolgreicher Teilnahme den Abschluss der Mittelschule erwerben und erhalten so eine bessere Chance am Arbeitsmarkt. Sehr leistungsstarke Schüler/innen wird die Möglichkeit geboten, am qualifizierenden Webseite Asyl eingestellten Informationen.

7 Mittelschulabschluss extern teilzunehmen. Für genauere Regularien gilt es den kommenden Lehrplan für das Schuljahr 2016/17 abzuwarten. Besteht trotz Besuch der Berufsschule eine Teilnahmepflicht am Integrationssprachkurs? Klärung über das BAMF: Herr Matti Auftrag: Herr Matti

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