Allgemeines Verwaltungsrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeines Verwaltungsrecht"

Transkript

1 Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 13 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1

2 Verhältnis zu anderen Behörden 25 Prof. Dr. Felix Uhlmann 2

3 Parlament Verwaltung Justiz 25 Parlament politische Oberaufsicht Verwaltungsjustiz Aufsicht Regierung Vorgesetzte Verwaltungsbehörde Verwaltung Vorbereitung Vollzug Verordnungsgebung Gesetzgebung Verwaltungsentscheid Rechtsweg Prof. Dr. Felix Uhlmann 3

4 Vorfragen 25 Um eine Frage beantworten zu können, muss eine Vorfrage aus dem Kompetenzbereich einer anderen Behörde entschieden werden. 1. Beispiel: In einer Mietrechtsstreitigkeit wendet die Beklagte ein, sie unterstehe diplomatischer Immunität. Hauptfrage: Mietstreit (Zivilgericht) Vorfrage: Diplomatische Immunität (EDA) 2. Beispiel: In einem Verfahren betreffend Grundstückgewinnsteuer wird vorgebracht, der Kaufvertrag sei nichtig. Hauptfrage: Besteuerung (Steuerbehörde) Vorfrage: Eigentumsübergang (Zivilgericht) Prof. Dr. Felix Uhlmann 4

5 Vorfragen 25 Sachkompetente Behörde Entscheid liegt vor Vorfrageweise befasste Behörde Grundsatz: Bindung Ausnahmen: Beschränkte Bindung Strafrichter bei Art. 292 StGB Nichtigkeit Bindung nur an Dispositiv Entscheid liegt nicht vor Klare Praxis Keine klare Praxis Grundsatz: Selbständiger Entscheid Vorfrageweise befasste Behörde entscheidet Bindung an klarer Praxis Eigener Entscheid Keine Bindung an Entscheid über Vorfrage Ausnahme: Zuwarten, bis Entscheid der sachkompetenten Behörde vorliegt Prof. Dr. Felix Uhlmann 5

6 Amtshilfe 25 Amtshilfe (Begriff) Amtshilfe ist die (informelle) Unterstützung einer (anfragenden) Behörde durch eine andere Behörde, typischerweise durch die Übermittlung von Informationen. Die Amtshilfe ist von der Rechtshilfe, von der (verfahrensrechtlichen) Koordination und von der Kooperation zu unterscheiden. Beispiel Die Sozialbehörde der Stadt X. bittet das Strassenverkehrsamt um Einsicht in das Register für Motorfahrzeuge. Die Behörde möchte wissen, ob Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen sowie deren Familienangehörige Fahrzeuge besitzen. Darf das Strassenverkehrsamt die Auskünfte erteilen? Prof. Dr. Felix Uhlmann 6

7 Amtshilfe 25 Prof. Dr. Felix Uhlmann 7

8 Amtshilfe Rechtsgrundlagen Kt. Zürich 25 Prof. Dr. Felix Uhlmann 8

9 Amtshilfe 25 Prof. Dr. Felix Uhlmann 9

10 Amtshilfe 25 47b SHG Informationen an Sozialhilfeorgane 1 Die Verwaltungsbehörden des Kantons und seiner Gemeinden sowie die mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben betrauten Organisationen und Personen sind verpflichtet, den Sozialhilfeorganen von sich aus mitzuteilen, wenn nach Wahrnehmungen in ihrer amtlichen Tätigkeit ein konkreter und für den Fall erheblicher Verdacht auf unrechtmässige Erwirkung von Sozialhilfeleistungen besteht. Die Gerichte und Notariate sowie die Ombudsstellen und Datenschutzbeauftragten von Kanton und Gemeinden sind unter den gleichen Voraussetzungen ermächtigt, den Sozialhilfeorganen von sich aus Mitteilung zu machen. 2 3 Vorbehalten bleiben bundesrechtliche Schweigepflichten. Prof. Dr. Felix Uhlmann 10

11 Zusammenarbeit mit Privaten 26 Prof. Dr. Felix Uhlmann 11

12 Zusammenarbeit mit Privaten 26 Formen a) Mitwirkungsrechte der betroffenen Privaten im Verwaltungsverfahren b) Mitwirkung bei Verfügungen und beim Abschluss von Verträgen c) Informelle Kooperation zwischen Verwaltungsbehörden und Privaten d) Einbezug von Vertretern betroffener und interessierter Privatpersonen und privater Organisationen in Beratungsoder Aufsichtsorgane e) Schaffung eines gemeinsamen Verwaltungsträgers f) Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf Private g) Public Private Partnership Prof. Dr. Felix Uhlmann 12

13 Übertragung einer Verwaltungsaufgabe 26 Verwaltungsrechticher Vertrag Staat Privater - Verfahrensrecht und Rechtsschutz - Aufsicht - Weitere Bindungen? (Entscheid des Gesetzgeber) Prof. Dr. Felix Uhlmann 13

14 Grundrechtsbindung 26 Kriterien 1. Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben 2. Öffentlich-rechtlich beherrschtes Gebilde 3. Handlungsform im öffentlichen Recht Bindung (Art. 35 Abs. 2 BV) z.b. Bergführerprüfung durch SAC M.E. Bindung, anders BGE 129 III 35 ff. z.b. Wettbewerbsdienste der Post Indiz für Grundrechtsbindung, oft aber unklar und eher Folge der Kriterien 1. und 2. z.b. Verwaltungsvertrag über Spitaldienstleistungen Konsequenzen der Grundrechtsbindung Handlungsprinzip des Gemeinwesens Rechtschutzmöglichkeit, falls Grundrechtsbindung mit Grundrechtsbetroffenheit korreliert "Modifizierte" Grundrechtsbindung bei wirtschaftlicher Tätigkeit des Gemeinwesens? Prof. Dr. Felix Uhlmann 14

15 Sachverhalt (BGE 138 I 274) 26 Sachverhalt Im Rahmen der Aktion Palästina-Solidarität wurde die allgemeine Plakatgesellschaft (APG; verantwortlich für Vermarktung und Bewirtschaftung von Plakatflächen) mit dem Aushang eines Plakates, welches sich inhaltlich gegen die Siedlungspolitik der israelischen Regierung richtete, beauftragt. Dieses sollte an verschiedenen Standorten im Zürcher Hauptbahnhof ausgehängt werden. Die SBB veranlassten nach dreitägigem Aushang die sofortige Entfernung des Plakates. Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete die SBB den Plakataushang zu bewilligen. Die SBB gelangen daraufhin ans Bundesgericht. Prof. Dr. Felix Uhlmann 15

16 Rechtliche Fragen (BGE 138 I 274) 26 Kriterien zur Beantwortung 1. Öffentliche Aufgabe? 2. Staatliche Beherrschung? 3. Verwaltung von öffentlichem Grund? ( 32 f.) 16 Prof. Dr. Felix Uhlmann

17 Gemischtwirtschaftliche Unternehmen 26 Zwischenform wie kommt die staatliche Grundrechtsverpflichtung zum Tragen? Prof. Dr. Felix Uhlmann 17

18 Gemischtwirtschaftliche AG (i.w.s.) 26 Art. 762 OR 1 Haben Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Bund, Kanton, Bezirk oder Gemeinde ein öffentliches Interesse an einer Aktiengesellschaft, so kann der Körperschaft in den Statuten der Gesellschaft das Recht eingeräumt werden, Vertreter in den Verwaltungsrat oder in die Revisionsstelle abzuordnen, auch wenn sie nicht Aktionärin ist. 2 Bei solchen Gesellschaften sowie bei gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen, an denen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts als Aktionär beteiligt ist, steht das Recht zur Abberufung der von ihr abgeordneten Mitglieder des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle nur ihr selbst zu. 3 Die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts abgeordneten Mitglieder des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die von der Generalversammlung gewählten. 4 Für die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts abgeordneten Mitglieder haftet die Körperschaft der Gesellschaft, den Aktionären und den Gläubigern gegenüber, unter Vorbehalt des Rückgriffs nach dem Recht des Bundes und der Kantone. Prof. Dr. Felix Uhlmann 18

19 Privatisierung und Selbstregulierung 26 Organisationsprivatisierung Private Rechtsform Aufgabenprivatisierung Aufgabe einer staatlichen Tätigkeit Vermögensprivatisierung Verkauf Staatsvermögen Finanzierungsprivatisierung Gebühren Selbstregulierung Staatliche (subsidiäre) Verantwortung, private Organisation und privater Vollzug, z.b. Vorschriften über Geldwäscherei, Umweltschutzziele. Vorteile: Effizienz, Entlastung Staat Nachteile: Intransparenz, Gleichbehandlungsproblematik (Regelungen zu Lasten Dritter), Kontrollaufwand Prof. Dr. Felix Uhlmann 19

20 Privatisierung und Selbstregulierung 26 BGE 143 II 162 ff. "Vor diesem Hintergrund ist mit dem Bundesverwaltungsgericht anzunehmen, dass untergeordnete technische Anpassungen von in einzelnen Punkten überholten SRO- Reglementen direkt gestützt auf die materiellen geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten aufsichtsrechtlich zulässig sind [ ]. Die Mittel zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung beruhen auf einem breiten internationalen Konsens der beteiligten Staaten und werden mittels gegenseitiger Kontrollen und internationaler Sanktionen umgesetzt [ ]; sie müssen allenfalls - im Hinblick auf neue Phänomene - rasch angepasst und von der FINMA als staatliche Aufsichtsbehörde den Selbstregulierungsorganisationen gegenüber nötigenfalls auch durchgesetzt werden können, soweit damit keine von den Regelungen im Geldwäschereigesetz grundlegend abweichende Wertungen bzw. neue Pflichten verbunden sind." Prof. Dr. Felix Uhlmann 20

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Privatrechtliche Verwaltungsträger 22 Prof. Dr. Felix Uhlmann 2

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Begriff und Arten der öffentlichen Sachen 33 Prof. Dr. Felix Uhlmann

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht AVR 12 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Privatrechtliche Verwaltungsträger 22 2 Privatrechtliche Verwaltungsträger 22 Privatrechtliche Verwaltungsträger Öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtssetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Die Quellen des Verwaltungsrechts Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Gesetze

Mehr

Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln

Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln Als Verwaltungshandlungen sind alle Handlungen jedes Tun, Dulden oder Unterlassen zu betrachten, die ein Träger öffentlicher

Mehr

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Datenschutz Leseplan: Skript 36 BGE 138 II 346 ff. EuGH, Urteil

Mehr

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Datenschutz Leseplan: Skript 35 Hintergrund Steuerstreit CH USA

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht (Master)

Öffentliches Verfahrensrecht (Master) (Master) Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Rechtszustand für die Dauer des Prozesses (Vorsorglicher, vorläufiger Rechtsschutz)

Mehr

Übersicht (Lektion vom 25./28. April 2016)

Übersicht (Lektion vom 25./28. April 2016) Übersicht (Lektion vom 25./28. April 2016) I. Die demokratische Ausgestaltung der Verwaltungstätigkeit II. III. IV. Die Hierarchie der Verwaltungsbehörden Wirkungsorientierte Verwaltungsführung Zentralisation

Mehr

Übungen Öffentliches Recht II

Übungen Öffentliches Recht II Gruppen T-V und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich HS 2009 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Rechtsweg

Mehr

Präventive Finanz-Aufsicht TG. Gemeinden wie Fische im Wasser? Kanton TG im Überblick. Generelle Aufsichtsregelung seit 1992

Präventive Finanz-Aufsicht TG. Gemeinden wie Fische im Wasser? Kanton TG im Überblick. Generelle Aufsichtsregelung seit 1992 Präventive Finanz-Aufsicht TG Gemeinden wie Fische im Wasser? Kanton TG im Überblick 266 510 Einwohner 5 Bezirke 80 Politische Gemeinden Davon erst eine mit integrierter Volkschule Separate Schul- und

Mehr

Modul XI Monopole und Konzessionen

Modul XI Monopole und Konzessionen Modul XI Monopole und Konzessionen Ziel der Veranstaltung: Vertiefung der Begriffe "Monopol" und "Konzession" sowie Behandlung von Einzelfragen (siehe Fragen zu den Fällen). A. Verwaltungsrechtsverhältnis

Mehr

Prozessrecht II. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS 2009. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre

Prozessrecht II. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS 2009. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Rechtszustand für die Dauer des Prozesses Lektüre: Thomas Merkli,

Mehr

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 355. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom 6. November 00 (Stand. Januar 0) Die Verwaltungskommission der Ostschweizer

Mehr

Prozessrecht II. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS 2011. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre

Prozessrecht II. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS 2011. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Parteien, Beschwerdelegitimation Lektüre: Rhinow/Koller/Kiss/Thurnherr/Brühl-Moser,

Mehr

Übungen Öffentliches Recht III

Übungen Öffentliches Recht III Übungen Öffentliches Recht III Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann / Dr. Julia Hänni Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich FS 2015 Dr. Julia Hänni

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 447.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 291 ausgegeben am 21. November 2007 Gesetz vom 20. September 2007 über die "Kulturstiftung Liechtenstein" (LKStG) 1 Dem nachstehenden vom Landtag

Mehr

Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe

Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe STIFTUNG SCHWEIZER SPORTHILFE Postfach 606 3000 Bern 22 Tel. 031 359 72 00 Fax 031 359 72 01 info@sporthilfe.ch www.sporthilfe.ch Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe (Stand 28. November 2014) Präambel

Mehr

Verwaltungsrecht des Kantons Zürich. 27. April 2016 Markus Notter

Verwaltungsrecht des Kantons Zürich. 27. April 2016 Markus Notter 27. April 2016 Markus Notter 1. Verwaltungsorganisation D. Verwaltungsaufsicht Verwaltungsinterne Aufsicht Hierarchieprinzip Präventive Aufsicht Repressive Aufsicht Verwaltungsstrafen Verwaltungsexterne

Mehr

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Verwaltung Verwaltungsrecht

Rechtswissenschaftliches Institut. Verwaltung Verwaltungsrecht Verwaltung Verwaltungsrecht Verwaltung (organisatorischer Begriff) Staat Legislative Exekutive Judikative Verwaltungsbehörden 22.02.2016 Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 2 Verwaltungsorganisation (Bund)

Mehr

Fall Assistent auf Abwegen

Fall Assistent auf Abwegen Fall Assistent auf Abwegen 1. Welchen Rechtsweg kann Prof. X beschreiten? Was sind seine Anträge? Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten Art. 82 ff. BGG Anfechtungsobjekt: Gem. Art. 82 lit.

Mehr

Arten von Gerichten (mit Beispielen) Ordentliche Spezialgerichte Ad-hoc-Gerichte Gerichte

Arten von Gerichten (mit Beispielen) Ordentliche Spezialgerichte Ad-hoc-Gerichte Gerichte Arten von Gerichten (mit Beispielen) Ordentliche Spezialgerichte Ad-hoc-Gerichte Gerichte Zivil-, Straf-, Arbeitsgerichte Internationale Verwaltungs- Mietgerichte Strafgerichte: gerichte: Sozialversicherungs-

Mehr

Rechtsetzungslehre. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS 2014. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre

Rechtsetzungslehre. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS 2014. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Universität Zürich Rechtsetzung durch Private 13 Rechtsetzung durch Private 13 Selbstregulierung (Begriff) (Gesteuerte) Selbstregulierung liegt vor, wenn

Mehr

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung 84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 10 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Begriff, Zulässigkeit und Arten des verwaltungsrechtlichen

Mehr

L E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen

L E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Gesamtstunden: Allgemeines Verwaltungsrecht (AVR) 195 Die Studierenden sollen L E R N Z I E L - die allgemein für das Veraltungshandeln

Mehr

Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. Öffentliches Recht M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig

Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. Öffentliches Recht M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Dr. Dana Kupke Fachanwältin für Verwaltungsrecht MASLATON

Mehr

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Seite 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesesetzliche Grundlage OR 552 ff. OR 594 ff. OR 620 ff. OR 772 ff. Zweck Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich

Mehr

III. Rechtsbindung der Verwaltung

III. Rechtsbindung der Verwaltung III. Rechtsbindung der Verwaltung Rechtsbindung Grundlage: Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz) das heißt: 1. Kein Handeln ohne Gesetz (= Vorbehalt) 2. Kein Handeln gegen das Gesetz (= Vorrang

Mehr

STAATSBEGRIFF klassische Definition: erweiterte Definition:

STAATSBEGRIFF klassische Definition: erweiterte Definition: STAATSBEGRIFF klassische Definition: Der Staat ist die mit ursprünglicher Herrschermacht ausgerüstete Verbandseinheit (Körperschaft) eines sesshaften Volkes. (GEORG JELLINEK) Staatsvolk Staatsgebiet Staatsgewalt

Mehr

Beitrittserklärung für Personengesellschaften und juristische Personen

Beitrittserklärung für Personengesellschaften und juristische Personen Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notarenverbandes Organisme d autoréglementation de la Fédération Suisse des Avocats et de la Fédération Suisse

Mehr

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG I. Definition Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MAI 2014 INHALTSVERZEICHNIS 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 3 II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz Vom 4. Mai 2008 (Stand 1. September 2014) Die Landsgemeinde, I C/23/2 gestützt auf die Artikel 98 Absatz 3 und

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Verwaltungssteuerung. Hon.-Prof. Dr. Franz Sturm WS 2009/2010

Rechtliche Rahmenbedingungen der Verwaltungssteuerung. Hon.-Prof. Dr. Franz Sturm WS 2009/2010 Rechtliche Rahmenbedingungen der Verwaltungssteuerung Hon.-Prof. Dr. Franz Sturm WS 2009/2010 1. Verfassungsrechtliche Grundsätze der Verwaltungsorganisation Die wichtigsten verfassungsrechtlichen Grundsätze

Mehr

NEUORDNUNG DER REVISION

NEUORDNUNG DER REVISION NEUORDNUNG DER REVISION Die Neuordnung der Revision hat zur Folge, dass das Obligationenrecht und teilweise auch das Zivilgesetzbuch wesentliche Änderungen erfahren. Ferner wird neu eine Aufsichtsbehörde

Mehr

Gemeinde Füllinsdorf REGLEMENT ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG DER MITGLIEDER VON BEHÖRDEN, KOMMISSIONEN UND ÜBRIGEN ORGANEN

Gemeinde Füllinsdorf REGLEMENT ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG DER MITGLIEDER VON BEHÖRDEN, KOMMISSIONEN UND ÜBRIGEN ORGANEN Gemeinde Füllinsdorf REGLEMENT ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG DER MITGLIEDER VON BEHÖRDEN, KOMMISSIONEN UND ÜBRIGEN ORGANEN der Einwohnergemeinde Füllinsdorf vom. September 00 Inhaltsverzeichnis Seite Geltungsbereich...

Mehr

Inhaltverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XIII Kapitel 1 Einleitung Vergangenheit der Bundesbank... 1

Inhaltverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XIII Kapitel 1 Einleitung Vergangenheit der Bundesbank... 1 Inhaltverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XIII Kapitel 1 Einleitung Vergangenheit der Bundesbank... 1 A. Die Entwicklung der Zentralbank vor dem zweiten Krieg... 1 B. Die Entwicklung der Notenbank nach

Mehr

EU-US Privacy Shield Ein neuer sicherer Hafen für die Datenübermittlung in die USA?

EU-US Privacy Shield Ein neuer sicherer Hafen für die Datenübermittlung in die USA? EU-US Privacy Shield Ein neuer sicherer Hafen für die Datenübermittlung in die USA? RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Hintergrund Übermittlung personenbezogener Daten

Mehr

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg Stiftungsurkunde der Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg 14. Mai 2009 Stiftung Höchhus Steffisburg Stiftungsurkunde Seite 2 I. Einleitende Feststellungen 1. Gründung Mit öffentlicher

Mehr

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn 45. Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn Vom 8. März 989 A. Allgemeines Art.. Name und Rechtsform Unter dem Namen Verband der evangelisch-reformierten Synoden

Mehr

Analyse des Sachverhalts:

Analyse des Sachverhalts: Fall 11 (Marco Donatsch, 5./6. Dezember 2011) Analyse des Sachverhalts: befristetes Anstellungsverhältnis bei einem Bundesamt «ungenaue» Arbeitszeiterfassung durch Angestellten Vertrauensverlust des Vorgesetzten

Mehr

Bundesgesetz über die Unfallversicherung

Bundesgesetz über die Unfallversicherung Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) (Organisation und Nebentätigkeiten der SUVA) Änderung vom... (Entwurf vom 29. Mai 2008) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von

Mehr

Rechtliche Aspekte der Weiterbildung. Dr. Corinne Saner Rechtsanwältin und Notarin, Olten

Rechtliche Aspekte der Weiterbildung. Dr. Corinne Saner Rechtsanwältin und Notarin, Olten Rechtliche Aspekte der Weiterbildung Dr. Corinne Saner Rechtsanwältin und Notarin, Olten Inhaltsübersicht Der Begriff der Weiterbildung Rechtsgrundlagen Recht auf Weiterbildung? Im Privatrecht Im öffentlich-rechtlichen

Mehr

Interna'onale Rechtshilfe in Strafsachen

Interna'onale Rechtshilfe in Strafsachen Interna'onale Rechtshilfe in Strafsachen Frühjahrssemester 2016 PD Dr. Stefan Heimgartner Einordung interna=onale Rechtshilfe in Strafsachen Spontane Rechtshilfe : Art. 67a IRSG Unaufgeforderte Übermittlung

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) Von der Regierung erlassen am 7. Februar

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Vorlesungsgliederung 1. Die Verwaltung A. Verwaltung als gesellschaftliche und staatliche Erscheinung B. Die öffentliche Verwaltung I. Begriff der Verwaltung 1. Materieller

Mehr

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Kanton Zug.35 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Vom 6. September 005 (Stand. Juli 03) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG-

Mehr

Bundesgesetz über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum

Bundesgesetz über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum Bundesgesetz über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGEG) vom 24. März 1995 (Stand am 1. August 2008) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin)

zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin) Gesetz vom 8. Mai 2008 Inkrafttreten:... zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin) Der Grosse Rat des

Mehr

Sozialrechtliche Handlungsfähigkeit

Sozialrechtliche Handlungsfähigkeit Inhalt 1 Allgemeines 1 2 Volljährige natürliche Personen 2 3 Beschränkt geschäftsfähige natürliche Personen 2 3.1. Anerkennung der Geschäftsfähigkeit 3 3.2. Anerkennung der Handlungsfähigkeit 4 4 Regelungslücken

Mehr

Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz

Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:

Mehr

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft Vaduz Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Versicherungsrevisionsstelle

Mehr

OGD Schweiz Entscheidgrundlage: Nutzungsbedingungen OGD Portal Definition OGD

OGD Schweiz Entscheidgrundlage: Nutzungsbedingungen OGD Portal Definition OGD OGD Schweiz Entscheidgrundlage: Nutzungsbedingungen OGD Portal Definition OGD Anne Wiedmer, Corinna Seiberth, 13. März 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage... 3 2. Öffentlich-rechtliche Nutzungsbedingungen

Mehr

Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen

Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen 1 351.910 Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen (Angenommen am 5. November 1992) l. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Das Konkordat bezweckt die effiziente Bekämpfung

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I 148.040 Bruno Binder, Carsten Roth, Gudrun Trauner 140.075 WS 2011/12 4. TEST 19.01.2012 NAME: Punkte [50] 1. Vervollständigen Sie folgenden Text! Die Rechtsordnung

Mehr

Datenschutz Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf. Datenschutz Bericht vom der Geschäftsprüfungskommission

Datenschutz Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf. Datenschutz Bericht vom der Geschäftsprüfungskommission Datenschutz 2014 Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf Datenschutz 2014 Bericht vom 26.11.2014 der Geschäftsprüfungskommission Zur Datenschutzaufsicht in der Stadt Burgdorf Gemäss Art.

Mehr

Fall 6 «Sicherheitsfirmen»

Fall 6 «Sicherheitsfirmen» Fall 6 «Sicherheitsfirmen» Übungen im Öffentlichen Recht I FS 2015 Patrizia Attinger, MLaw 06.04.2016 Seite 1 Frage 1 Mit welchem parlamentarischen Instrument kann das Mitglied des Ständerates dies erreichen?

Mehr

Neues Revisionsgesetz per 1.1.2008

Neues Revisionsgesetz per 1.1.2008 Neues Revisionsgesetz per 1.1.2008 Änderungen im Gesellschaftsrecht und Einführung einer Revisionsaufsicht Die Eidgenössischen Räte haben im Dezember 2005 die Änderung des Obligationenrechts (GmbH- Recht

Mehr

Vereinbarung

Vereinbarung Originaltext Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die Handhabung der Fremdenpolizei für Drittausländer im Fürstentum Liechtenstein und über die fremdenpolizeiliche Zusammenarbeit

Mehr

Wann liegt eine öffentliche Beschaffung vor? Ob ein Geschäft ausschreibungspflichtig. VergabeNews Nr. Februar 2013

Wann liegt eine öffentliche Beschaffung vor? Ob ein Geschäft ausschreibungspflichtig. VergabeNews Nr. Februar 2013 Februar 2013 VergabeNews Nr. 8 Wann liegt eine öffentliche Beschaffung vor? Ob ein Geschäft ausschreibungspflichtig ist oder nicht, hängt zuallererst davon ab, ob eine öffentliche Beschaffung (d.h. eine

Mehr

Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)

Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) Kinder- und Jugendgesetz 45.00 Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) Vom 0. Dezember 04 (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons

Mehr

Institut für Völkerrecht Lieferung von Bankdaten ins Ausland

Institut für Völkerrecht Lieferung von Bankdaten ins Ausland Lieferung von Bankdaten ins Ausland UFSP Finanzmarktregulierung Zürich, 19. September 2013 Prof. Dr. iur. Christine Kaufmann Überblick Rechtlicher Rahmen Datenlieferungen im US Programm Offene Fragen 19.

Mehr

Mergers & Acquisitions Fall Sika und Fall Schindler

Mergers & Acquisitions Fall Sika und Fall Schindler Mergers & Acquisitions Annina Lippuner Übersicht Fall Sika 1. Beteiligte Akteure 2. Ablauf der Transaktion 3. Gesellschaftsrechtliche Aspekte Fall Schindler 1. Beteiligte Akteure 2. Ablauf der Transaktion

Mehr

Bundesstaatsrecht Übung III

Bundesstaatsrecht Übung III Dr. Benedikt van Spyk Bundesstaatsrecht Übung III 23. März 2012 Repetition 1 Was verstehen Sie unter Methodenpluralismus? Repetition 1 Methodenpluralismus: «Gefordert ist die sachlich richtige Entscheidung

Mehr

(Parkierungsreglement)

(Parkierungsreglement) Kanton St. Gallen Gemeinde Bad Ragaz Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund () genehmigt am 6. November 00 Unkostenbeitrag Fr. 6.-- Inhaltsverzeichnis Reglement über das Parkieren auf öffentlichem

Mehr

Typische Klausurprobleme zur öffentlichrechtlichen Streitigkeit i. R. d. 40 I 1 VwGO

Typische Klausurprobleme zur öffentlichrechtlichen Streitigkeit i. R. d. 40 I 1 VwGO Typische Klausurprobleme zur öffentlichrechtlichen Streitigkeit i. R. d. 40 I 1 VwGO Bei den im Folgenden dargestellten Sonderfällen ist problematisch, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit anzunehmen

Mehr

Beamte. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht. StGB 11

Beamte. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht. StGB 11 Beamte Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht StGB 11 Amtsträger ist wer nach Deutschem Recht...Beamter und Richter ist (...) nicht, wer

Mehr

«Hose abelaa!» Datenschutz im Einbürgerungsverfahren

«Hose abelaa!» Datenschutz im Einbürgerungsverfahren «Hose abelaa!» Datenschutz im Einbürgerungsverfahren Erfahrungsaustausch Bürgerrecht vom 29. Oktober 2015 1 Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragter Rechtsgrundlage Gesetz über die Öffentlichkeit der

Mehr

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung 8.00 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung vom. April 994 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung des

Mehr

Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG)

Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) Vernehmlassungsfassung 171.1 Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 30 und in Ausführung von Art. 72 der

Mehr

Konkordanztabelle kantonale Rechtsgrundlagen Datenschutz

Konkordanztabelle kantonale Rechtsgrundlagen Datenschutz Schwyz - Obwalden - Nidwalden Konkordanztabelle kantonale Rechtsgrundlagen Datenschutz 1. Allgemeines Geltungsbereich Datenschutzgesetz 2 und 3 ÖDSG 1 Art. 1 Abs. 2 und 3 kdsg- 2 Art. 2 3 Definition öffentliches

Mehr

Der Zweck des Vereins besteht in der Unterstützung und Förderung der Bevölkerung Sansibars. Er setzt sich insbesondere zum Ziel:

Der Zweck des Vereins besteht in der Unterstützung und Förderung der Bevölkerung Sansibars. Er setzt sich insbesondere zum Ziel: Maisha Zanzibar - gemeinnütziger Verein 23..Juni 2008 STATUTEN 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Maisha Zanzibar" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist

Mehr

Die verwaltungsrechtliche Klage

Die verwaltungsrechtliche Klage Die verwaltungsrechtliche Klage Dr. Michael Merker Baur Hürlimann AG Zürich und Baden 1 http://www.bhlaw.ch Inhaltsübersicht verwaltungsrechtliche Klage Begriff und Bedeutung Historische Ursachen Aktuelle

Mehr

Neuerungen im Recht der GmbH. Newsletter April Einleitung 2.Neuerungen im Recht der GmbH

Neuerungen im Recht der GmbH. Newsletter April Einleitung 2.Neuerungen im Recht der GmbH Neuerungen im Recht der GmbH Newsletter April 2008 1.Einleitung 2.Neuerungen im Recht der GmbH 1. Einleitung Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wurde 1936 in das Schweizerische Recht eingeführt

Mehr

Schweizer Bürgerrecht

Schweizer Bürgerrecht Schweizer Bürgerrecht 6. und 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Historische Entwicklung Kantonsbürgerrecht als primäres Bürgerrecht Art. 42 BV von 1848: Jeder Kantonsbürger ist Schweizerbürger.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 BN 2.09 VGH 4 N 09.1300 In der Normenkontrollsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. Januar 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia

Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia (Pro-Helvetia-Gesetz, PHG) Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung 1,

Mehr

Workshop Vereinsführung 3. November Der Verein. Grundlagen und Empfehlungen aus rechtlicher Sicht. Fidel Cavelti, Rechtsanwalt

Workshop Vereinsführung 3. November Der Verein. Grundlagen und Empfehlungen aus rechtlicher Sicht. Fidel Cavelti, Rechtsanwalt Workshop Vereinsführung 3. November 2012 Der Verein Grundlagen und Empfehlungen aus rechtlicher Sicht Fidel Cavelti, Rechtsanwalt Grundlagen und Grundsätzliches zum Verein Verein in der Rechtsordnung Begriff

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 4. Mai 1997 (Stand 1. September 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997) 1. Organisatorische

Mehr

Synopse. Änderung des Steuergesetzes. Änderung des Steuergesetzes. (StG) Der [Autor] (Erlassen von der Landsgemeinde am...

Synopse. Änderung des Steuergesetzes. Änderung des Steuergesetzes. (StG) Der [Autor] (Erlassen von der Landsgemeinde am... Synopse Änderung des Steuergesetzes Änderung des Steuergesetzes Der [Autor] (Erlassen von der Landsgemeinde am... Mai 07) I. GS VI C//, Steuergesetz vom 7. Mai 000 (Stand. Januar 06), wird wie folgt geändert:

Mehr

Die Rolle des Bundesgerichts im Gesetzgebungsprozess

Die Rolle des Bundesgerichts im Gesetzgebungsprozess Die Rolle des Bundesgerichts im Gesetzgebungsprozess Wissenschaftliche Tagung 2016 Eine Standortbestimmung Introduction à PowerPoint 1. Einleitung Übersicht 2. Mitwirkung bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen

Mehr

Verantwortlichen Aktuars aus der Sicht

Verantwortlichen Aktuars aus der Sicht 2. Tagung der Schweizerischen Aktuarvereinigung zum Verantwortlicher Aktuar am 30. Oktober 2007 Die Tätigkeit T des Verantwortlichen Aktuars aus der Sicht des Abschlussprüfers Referent: Martin Frei, Präsident

Mehr

Giorgio Albisetti, Rechtsanwalt und Notar, Von Graffenried & Cie Recht

Giorgio Albisetti, Rechtsanwalt und Notar, Von Graffenried & Cie Recht Die geeignete Rechtsform bei gemeinnützigen Organisationen Giorgio Albisetti, Rechtsanwalt und Notar, Von Graffenried & Cie Recht 1 Einleitung Charakteristiken der einzelnen Rechtsformen Drei Fallbeispiele

Mehr

Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen

Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 7. Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen vom 9. Mai 0 (Stand. Januar 0) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 6 ter des Strassengesetzes

Mehr

IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat

IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat Absender IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai 2011 Referenten: Ignatz Heggemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg, Tel: 040-280 886 20 heggemann@gsp.de

Mehr

Postfach 2160 6431 Schwyz Telefon 041 819 16 15 Telefax 041 819 16 58

Postfach 2160 6431 Schwyz Telefon 041 819 16 15 Telefax 041 819 16 58 Departement des Innern Kollegiumstrasse 28 Postfach 2160 6431 Schwyz Telefon 041 819 16 15 Telefax 041 819 16 58 Schwyz, im Juni 2015 Merkblatt Rahmenbedingungen für den Einsatz von Spezialisten 1 (sog.

Mehr

vom 26. Februar 1991 (Stand 1. August 2013)

vom 26. Februar 1991 (Stand 1. August 2013) Nr. 8b Verordnung zum Datenschutzgesetz vom 6. Februar 99 (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die Absatz c, 7 Absatz, 0 Absatz, a Absatz und 0 des Datenschutzgesetzes vom.

Mehr

Bundesstaatlichkeit (Grundlagen) Einheitsstaat (1/2) Einheitsstaat (2/2) Staatsrecht II Vorlesung vom 16. März Heutige Einheitsstaaten

Bundesstaatlichkeit (Grundlagen) Einheitsstaat (1/2) Einheitsstaat (2/2) Staatsrecht II Vorlesung vom 16. März Heutige Einheitsstaaten Bundesstaatlichkeit (Grundlagen) Vorlesung vom 16. März 2010 Frühjahrssemester 2010 Prof. Christine Kaufmann Einheitsstaat (1/2) Heutige Einheitsstaaten Meiste Staaten der Welt Beispiele: Frankreich, Italien,

Mehr

BVG- und Stiftungsaufsicht: Vertrag 833.100

BVG- und Stiftungsaufsicht: Vertrag 833.100 BVG- und Stiftungsaufsicht: Vertrag 8.00 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel- Landschaft über die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel ) ) (BVG- und Stiftungsaufsichtsvertrag) Vom 4.

Mehr

Bundesgesetz über die Trolleybusunternehmungen

Bundesgesetz über die Trolleybusunternehmungen Bundesgesetz über die Trolleybusunternehmungen 744.21 vom 29. März 1950 (Stand am 3. Oktober 2000) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 23, 26, 36, 37 bis,

Mehr

Kompetenzverteilung Bund/Kantone. Übersicht. Grundsatz von Art. 3 BV (1/3) Staatsrecht II Vorlesung vom 30. März 2010

Kompetenzverteilung Bund/Kantone. Übersicht. Grundsatz von Art. 3 BV (1/3) Staatsrecht II Vorlesung vom 30. März 2010 Kompetenzverteilung Bund/Kantone Vorlesung vom 30. März 2010 Frühjahrssemester 2010 Prof. Christine Kaufmann Übersicht Grundsätzliche Regelung der Kompetenzausscheidung Überblick über die Kompetenzen des

Mehr

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung)

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Einwohnergemeinde Zuchwil Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Beschluss des Gemeinderates vom 7. November 005 Seite von 5 Der Gemeinderat

Mehr

Delegation und Subdelegation

Delegation und Subdelegation Delegation und Subdelegation Weiterbildungsveranstaltung des Gesetzgebungsdienstes des Kantons Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 6. März 2013 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Einleitung Prof. Dr. Felix Uhlmann 2

Mehr

Rechtsnatur der Stromversorgung

Rechtsnatur der Stromversorgung Prof. Dr. Bernhard Rütsche Round Table des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen Rechtsnatur der Stromversorgung 23. November 2016 Bern Übersicht 1. Qualifikation von Rechtsverhältnissen im

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN

VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN B 2008/166 VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN Entscheid vom 11. November 2008 In Sachen X., Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen Y., Gesuchsgegner, betreffend Akteneinsicht - 2 - hat

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November 2013 1 Die Konferenzen der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Kantonalen

Mehr