Länderbericht Zentralschweiz, CH

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1 Integration Inklusion im Dialog. Bildungspolitik und Integrationsforschung im Gespräch. 20. Jahrestagung der Integrationsforschung in deutschsprachigen Ländern in Rheinsberg Februar 2006 Länderbericht Zentralschweiz, CH Bruno Achermann, Alois Buholzer, Bruno Zobrist 1. Einführung Die Zentralschweiz umfasst die Kantone Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug und Luzern. Die Kantone sind in der Bildungspolitik in einem sehr hohen Grad souverän. Der föderale Aufbau des schweizerischen Bildungssystems führt dazu, dass die Schulentwicklung uneinheitlich verläuft. Die Bildungsplanung Zentralschweiz 1 hat den Auftrag, die Schulentwicklung in der Zentralschweiz zu koordinieren. Für die ganze Schweiz lässt sich aus der Perspektive der Autoren in der knappen Zeit kein Länderbericht erfassen. Wir verweisen deshalb auf einen Bericht, der von der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK, Schweiz) im Herbst 2005 im Rahmen des OECDRegionalseminars der deutschsprachigen Länder vorgestellt wurde. Es ist ein ausführlicherer Länderbericht zur Situation in der ganzen Schweiz mit dem Titel: Lebenslanges Lernen in der Wissensgesellschaft: Heterogenität, Gerechtigkeit und Exzellenz 2. Zudem kann darauf verwiesen werden, dass sich ein nationaler Bildungsbericht, der gegen Ende 2006 erscheinen wird, ausführlich mit dem Themenschwerpunkt Umgang mit Heterogenität im schweizerischen Bildungswesen auseinandersetzen wird. Alois Buholzer und Bruno Achermann haben 2005 in drei Arbeitsgruppen im Auftrag der Bildungsplanung Zentralschweiz bzw. der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ), Hochschule Luzern, Konzepte erarbeitet 3 a) für den Einsatz der Lehrpersonen für Integrative Förderung in der Zentralschweiz (Schulentwicklung), b) für die Ausbildung und Weiterbildung der Lehrpersonen für Integrative Förderung (LehrerInnenbildung) und Bezugsquelle: EDK, heinz.rhyn@edk.ch) 3 Bezugsquellen: alois.buholzer@phz.ch oder bruno.achermann@phz.ch Länderbericht Zentralschweiz, CH, Januar 06 1

2 c) für ein Forschungsinstitut für integrative Pädagogik und Inklusion an der PHZ Luzern (Forschung + Entwicklung). 2. Aktuelle Situation an den Volksschulen In der Zentralschweiz umfasst die Primarstufe die Schuljahre 1 6 und die Sekundarstufe I die Schuljahre 7 9, Sonderklassen werden als Kleinklassen bezeichnet. Die Zentralschweiz hat ein hoch differenziertes und hoch selektives Schulsystem entwickelt und seit vielen Jahren etabliert. Insbesondere auf der Sekundarstufe I ist das bis zu sechs(!)gliedrige System immer noch wenig hinterfragt (Gymnasium, Sek I Typus A, B, C, D und die Sonderschulen). Wissenschaftliche Forschungsstudien (z.b. die INTSEPStudien der Universität Fribourg um Häberlin, Bless und Kronig), aber auch die Schulen vor Ort haben im sonderpädagogischen Bereich zu schrittweiser Integration von (Schweizer)Kindern mit Lernbehinderungen geführt. Gleichzeitig wurden aber vielerorts die Sonderklassen umgehend mit Migrantenkindern aufgefüllt. Knapp 2% aller Kinder sind in Sonderschulen, etwa weitere 4 % der Kinder und Jugendlichen werden in Kleinklassen unterrichtet und eine nicht genau erfassbare Anzahl Kinder werden integrativ (innerhalb der Regelklassen unterstützt durch SonderpädagogInnen) geschult. 4 Trotz zunehmender Zahl der integrativen Schulung nahm auch die Zuweisung von Kindern in die Sonderschulen Jahr für Jahr zu. Dies und eine Umlagerung der Finanzierung der Sonderschulen vom Bund zu den Kantonen war wohl der entscheidende Anlass, dass die Frage nach einer grundlegenden Neuausrichtung der Sonderschulung gestellt wird Aktuelle Entwicklungen in Richtung Integration Inklusion Die intensive Auseinandersetzung mit einer Pädagogik der Vielfalt (Prengel, PreussLausitz, Hinz u.v.a.) führten zu Aus und Weiterbildungsinitiativen im Bereich der LehrerInnenbildung der PHZ Luzern, die von der Bildungsadministration des Kantons Luzern wohlwollend unterstützt und zunehmend gefördert wurden. Hier werden jetzt konsequent nicht mehr ausschliesslich sonderpädagogische Fragen, sondern immer auch Fragen der Interkulturellen Pädagogik und Genderfragen (nicht erst seit PISA 2000) zum Thema: Es geht nicht mehr allein um die Integration von Kindern mit sog. speziellem Förderbedarf, sondern um einen anderen, gleichberechtigten, demokratischen Umgang mit Vielfalt, das heisst um eine Schule für alle, um Inklusion. Die öffentliche Schule hat den Auftrag, alle Kinder und Jugendlichen gleichberechtigt gemäss ihren individuellen Voraussetzungen zu fördern und zu solidarischem und demokratischem Zusammenleben zu befähigen. Die in der Bundesverfassung garantierte Chancengleichheit, die menschen und kinderrechtliche Forderung nach NichtDiskriminierung von allen Kindern und Jugendlichen sollen ernst genommen und auf die individuellen und speziellen Bedürfnisse aller Kinder soll vermehrt Rücksicht genommen werden. 6 Die Vielfalt der Aspekte in der Volksschule wird mit der folgenden Abbildung 7 verdeutlicht. 4 vgl. dazu die Berichte der Bildungsplanung Zentralschweiz EberleJankowski, Moser und WaltherMüller Erhebung der heutigen Regelung und Erhebung der regionalen Statistik im Sonderschulbereich vom August vgl. 6 Achermann, B., Bühlmann, C., Buholzer, A. & SturnyBossart, G. (2005). Studiengang einer Lehrperson für Integrative Förderung. Konzept. Pädagogische Hochschule Zentralschweiz, Luzern. 7 Zitiert nach Bruno Achermann, Pädagogik der Vielfalt Umgang mit Heterogenität. Länderbericht Zentralschweiz, CH, Januar 06 2

3 Abbildung 1: Aspekte und Handlungsfelder der Integrativen Förderung Im Zentralschweizer Kanton Luzern wird ein breit angelegtes Schulentwicklungsprojekt gestartet, das einen anderen Umgang mit Verschiedenheit ins Zentrum rückt. 8 Auf dem Hintergrund der gesellschaftlichen und bildungspolitischen Entwicklungen ist der Schwerpunkt der künftigen Schulentwicklungsarbeit in den nächsten fünf bis sieben Jahren folgendermassen vorgesehen: Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden nicht mehr separierend unterrichtet, sondern flächendeckend in Regelklassen integriert. Der Kanton Luzern würde damit für den deutschsprachigen Teil der Schweiz eine Pionierrolle einnehmen. Neben der Unterrichtsentwicklung müssen ebenfalls die Rahmenbedingungen für den Unterricht überprüft und weiter entwickelt werden. Aufgrund dieser Beurteilung können fünf Entwicklungsziele für die Ausrichtung der Schulentwicklungsarbeit skizziert werden: Entwicklungsziel 1: Kernkompetenzen und Mindeststandards beschreiben Die zu erreichenden Kernkompetenzen im fachlichen, personalen, sozialen und methodischen Bereich werden eindeutig definiert und sie umschreiben die elementare Bildung. Entwicklungsziel 2: Schulstrukturen im Sinne von längerfristigen Zyklen schaffen In den letzten Jahren war es das Ziel von schulischen Organisationsbemühungen, möglichst homogene Regelklassen zu bilden. Lernende, die diese Zielsetzung nicht erreichten, wurden in speziellen Klassen zusammengefasst und von Fachpersonen unterrichtet. Neu sollen nun an der Volksschule länger dauernde Lernwege mit Kontinuität entstehen. Nach der vierjährigen Basisstufe folgt die gleich lange Primarstufe. In beiden Stufen wer 8 Die 5 Entwicklungsziele der Volksschule. Volksschulen Kanton Luzern Schulen mit Zukunft. Bildungs und Kulturdepartement. Länderbericht Zentralschweiz, CH, Januar 06 3

4 den die Klassen alters und leistungsheterogen zusammengesetzt. Die Absolvierung der Basisstufe erfolgt je nach individuellem Lerntempo in drei bis fünf Jahren. Die Primarstufe wird in der Regel in vier Jahren absolviert. Je nach individueller Leistung ist ein Verlauf in drei bis fünf Jahren möglich. In beiden Schulstufen erfolgt nur eine innere Differenzierung im Rahmen von Lerngruppen. Den Abschluss der obligatorischen Schulzeit bildet die Sekundarstufe I. Die Lernenden werden in zwei leistungsbezogene Stammklassen eingeteilt, der Unterricht in den einzelnen Fächern erfolgt im Rahmen von Niveaugruppen und das selbstgesteuerte Lernen ist fester Bestandteil der Unterrichtsorganisation. Ausserhalb der Stamm und Niveaugruppen steht den Lernenden für die individuelle Förderung zudem ein definierter Lektionspool pro Klasse zur Verfügung. Entwicklungsziel 3: Den Umgang mit Heterogenität im Unterricht fördern Mit zunehmender Heterogenität in den Regelklassen stösst die nach wie vor dominante Form des darstellenden bzw. fragendentwickelnden Unterrichts an ihre Grenzen. Künftig sollen vermehrt individualisierende Lernformen eingesetzt werden, um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Lernenden Rechnung zu tragen. Dies wird einerseits durch entsprechende Schulstrukturen mit zusätzlichem Lehrpersonal und andererseits durch intensive Weiterbildung ganzer Schulteams und der einzelnen Lehrpersonen im Bereich Lehren und Lernen sichergestellt. D.h., dass eine systematische, teamorientierte und die ganze Schule umfassende Unterrichtsentwicklung in Gang gesetzt wird, deren Ausgangspunkt eine im Team ausgehandelte und dadurch von allen Beteiligten getragene Definition von gutem Unterricht ist. Entwicklungsziel 4: Besondere schulische Unterstützungsangebote überprüfen und ergänzen Notwendige Unterstützungsangebote für eine integrative Ausrichtung werden schulnah angesiedelt. Lehrpersonen für die integrative Förderung werden direkt in den Klassen eingesetzt, welche durch schulnahe Angebote sowie Angebote im Sonderklassenbereich ergänzt werden. Entwicklungsziel 5: Familienergänzende Betreuungsangebote bereitstellen Mit dem Betreuungsangebot werden die Bemühungen der Familie bzw. der Schule ergänzt oder in besonderen Fällen vereinzelt so weit wie möglich kompensiert. Die Aus und Weiterbildung von Lehrpersonen an der PHZ Luzern, die Forschung und Entwicklung am Institut für Integrative Pädagogik und Inklusion der PHZ Luzern (vgl. unten) sollen mit diesem Schulentwicklungsprozess koordiniert werden. Länderbericht Zentralschweiz, CH, Januar 06 4

5 4. Aus und Weiterbildung von Lehrpersonen an der PHZ Luzern 9 Gesamtschweizerisch ist die Ausbildung von Lehrpersonen der Volksschule (Kindergarten, Primarstufe, Sekundarstufe I) neu konzipiert worden. Die Ausbildung ist einheitlich auf tertiärer Stufe angesiedelt, in der Regel im Anschluss an eine gymnasiale Maturität. Die neu zu konzipierenden Ausbildungsgänge sollen der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz ein eigenes Profil mit dem Schwerpunkt Integrative Förderung verleihen, damit die Lehrpersonen für integrative Förderung auf die heterogenen Bedürfnisse in den heutigen Volksschulen angemessen eingehen können. Der Bedarf der Volksschulen bleibt uneinheitlich, da die soziokulturelle Zusammensetzung der Lernenden in den Schulen ganz unterschiedlich ausfällt. Trotzdem muss ein übergeordnetes Prinzip gelten: Die Volksschule ist eine Schule für alle, die sich an einer Pädagogik der Vielfalt orientiert; es ist normal, verschieden zu sein. a) Für die Ausbildung von Regelklassenlehrpersonen (Unterstufe der Primarschule, Primarschule, Sekundarstufe I) sind die folgenden Module aus dem Bereich Umgang mit Heterogenität für alle Studierenden verbindlich: 1 Modul: Grundlagen und Begriffe zur Heterogenität, 3 Module zu heilpädagogischen Fragestellungen, integrativer Unterricht, Systemfragen, Lernund Verhaltensauffälligkeiten, 1 Modul zur Interkultureller Pädagogik, 1 Modul zu Fragen der interdisziplinären Zusammenarbeit. b) Ausbildung von Lehrpersonen für integrative Förderung und von Schulischen HeilpädagogInnen: Lehrpersonen für integrative Förderung und Schulische Heilpädagogen werden zukünftig verstärkt im Bereich Umgang mit Heterogenität ausgebildet. Dabei stehen folgende Themen im Vordergrund: Lernbehinderungen, Verhaltensauffälligkeiten, Interkulturalität, Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache, Umgang mit bildungsfernen Schichten, Begabtenförderung, geschlechtssensible Pädagogik, altersgemischte Klassen. Schulische Heilpädagoginnen und Schulische Heilpädagogen schliessen gemäss Beschluss der Erziehungsdirektorenkonferenz auf MasterStufe ab. Das Handlungsfeld einer Lehrperson für integrative Förderung umfasst die gesamte Volksschule ohne die Sonderschule. In Abbildung 2 ist die Positionierung des Handlungsfeldes aufgezeigt. 9 Konzept für den Einsatz und die Ausbildung von Lehrpersonen für integrative Förderung. (2005). Bildungsplanung Zentralschweiz. Länderbericht Zentralschweiz, CH, Januar 06 5

6 Abbildung 2: Positionierung des Handlungsfeldes einer Lehrperson für integrative Förderung. Lehrpersonen für integrative Förderung übernehmen Aufgaben, die bisher auf verschiedene Fachpersonen (Legasthenie, Dyskalkulie, Deutsch als Zweitsprache, Schulische Heilpädagogik, Begabtenförderung) verteilt worden waren. Die Hauptaufgabe entfällt auf die unmittelbare pädagogische Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern. Die Tätigkeit als Lehrperson für integrative Förderung erfordert zudem Schlüsselkompetenzen im Sinne von stufen und klassenübergreifenden Querschnittsfunktionen: Beratungskompetenz gegenüber den Kolleginnen und Kollegen im Schulhaus Kompetenz, die Rolle einer Lehrperson für integrative Förderung in der Schule auszufüllen Kompetenz, zu vernetztem, systemorientierten Handeln Kompetenz, in der berufsspezifischen Konzeptentwicklung Beim beruflichen Auftrag für Lehrpersonen für integrative Förderung ist von vier Arbeitsfeldern auszugehen (vgl. Tab. 1). Länderbericht Zentralschweiz, CH, Januar 06 6

7 Tabelle 1: Arbeitsfelder der Lehrperson für integrative Förderung. Arbeitsfeld Klasse (Unterricht) Unterrichten und erziehen Planen, vorbereiten, organisieren, durchführen und auswerten des Unterrichts nach förderdiagnostischen Grundsätzen Zusammenarbeiten mit beteiligten Lehrpersonen und Fachdiensten Arbeitsfeld Lernende Beraten und begleiten der Lernenden Koordinieren der Unterrichtsteams und organisieren der integrativen Förderung Unterstützen und beraten von Lehrpersonen, Schulleitung und Erziehungsberechtigten betreffend integrativer Förderung Arbeitsfeld Schule Gestalten und organisieren der eigenen Schule Entwickeln und evaluieren der eignen Schule Zusammenarbeiten mit Erziehungsberechtigten, Schuldiensten und Amtsstellen Arbeitsfeld Lehrperson Evaluieren der eigenen Tätigkeiten Individuell weiterbilden in allen Tätigkeitsbereichen Der Umgang mit Heterogenität, die Beschäftigung mit der neuen Rolle als Lehrperson für integrative Förderung und die Zusammenarbeit im Team bilden die Grundlage der Ausbildung. Im zweiten Teil der Aus und Zusatzausbildung können zwei Vertiefungsrichtungen gewählt werden: Umgang mit Lern und Verhaltensstörungen Interkulturelle Pädagogik Schulentwicklung in integrativen Schulen Begabtenförderung 5. Konsequenzen für die Forschung und Entwicklung 10 Die obigen Ausführungen machen deutlich, dass damit auch Konsequenzen für die Forschung und Entwicklung verbunden sind. Vieles spricht dafür, dass sich im Zusammenhang mit Integrativer Pädagogik und Heterogenität über kurz oder lang bedeutende Entwicklungs, Forschungs und Evaluationsfragen ergeben. Der Bedarf an Forschung und wissenschaftlich begleiteten Schulentwicklungsprojekten geht über Bereiche hinaus, die bis anhin heilpädagogisch fundiert waren. An der Pädagogischen Hochschule Luzern wurde aus diesem Grunde das F&EInstitut mit den Schwerpunkten Integrative Pädagogik und Inklusion gegründet. Das Institut beschäftigt sich mit Inklusiver Pädagogik bzw. mit dem fördernden Umgang mit Vielfalt in der Schule. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass mit dieser thematischen Positionierung über den Begriff der Integrationspädagogik und dessen Verwendung im Rahmen sonderpädagogischen Handelns hinausgegangen werden will (vgl. Abbildung 2 oben). Die folgende Tabelle illustriert die fünf Bereiche, in welche sich das neue F&EInstitut für Integrative Pädagogik und Inklusion gliedert: 10 Buholzer, A. (2005). F&EInstitut für Integrative Pädagogik und Inklusion (IPI). Pädagogische Hochschule Zentralschweiz, Luzern. Länderbericht Zentralschweiz, CH, Januar 06 7

8 Tabelle 2: Forschungsthemen am F&EInstitut für Integrative Pädagogik und Inklusion. Forschungsbereiche Beispiele I Theoriebildung Inklusion Möglichkeiten und Grenzen Professionalität im Umgang mit Heterogenität II Praxisreflexion Umsetzung des Konzepts «Lernen am gemeinsamen Gegenstand» Evaluation von integrativen Schulmodellen und Projekten der Begabungsförderung III Analyse von Aus und Weiterbildung von Lehrpersonen IV Erforschung von Lehr und Lernmethoden Professionalitäts und Kompetenzprofile von Lehrpersonen in integrativen Arbeitsfeldern Umgang mit Heterogenität: Ausbildungskonzepte und deren Wirkung Konzept einer integrativen Didaktik Verstehen als didaktische und diagnostische Kategorie in der Förderung von Kindern und Jugendlichen in erschwerten Lernsituationen V Curriculumentwicklung Entwicklung von Standards für Aus und Weiterbildung im Bereich des Umgangs mit Heterogenität Entwicklung von Aus und Weiterbildungsmodulen zu spezifischen Fragen integrativer Pädagogik Die Forschungsfelder II bis V werden auch unter einem Entwicklungs oder Dienstleistungsaspekt bearbeitet. Das Institut bietet Unterstützung und Beratung in Schulen zum Thema integrative Pädagogik und Heterogenität an und beteiligt sich an Entwicklungsprojekten einzelner Schulen, des Kantons oder des Bundes. Das Forschungsinstitut der PHZ wurde am 17. November 2005 durch den Konkordatsrat bewilligt. Im laufenden Studienjahr ist es im Schulgebäude Sentimatt, Sentimatt 1, CH6003 Luzern angesiedelt. Ab Oktober 2006 finden Sie das Institut am Mühlenplatz 9, 6004 Luzern 11. Derzeit starten in der Zentralschweiz mehrere Schul und Unterrichtsentwicklungsprojekte, die eng mit Fragen des Umgangs mit Vielfalt und der Integration verknüpft sind. In Kapitel 3 ist bereits auf das Projekt Schulen mit Zukunft des Kantons Luzern hingewiesen worden. Als weiteres Beispiel kann an dieser Stelle das im Kanton Nidwalden (Gemeinde Hergiswil) in Angriff genommene Projekt zur Grundstufe erwähnt werden 12. Luzern, Forschung und Entwicklung 12 vgl. Länderbericht Zentralschweiz, CH, Januar 06 8

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