PROJEKTMANAGEMENTVERTRAG

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1 PROJEKTMANAGEMENTVERTRAG Zwischen der Baugemeinschaft Herzblau Wohnungen GbR Kleestraße 21-23, Nürnberg - nachfolgend Baugemeinschaft, Auftraggeberin oder AG genannt - und der stadtblau GmbH Kleestraße 21-23, Nürnberg - nachfolgend kurz stadtblau, Auftragnehmer oder AN genannt - wird folgender Projektmanagementvertrag geschlossen: 1 Projektbeschreibung Die Gesellschafter der Baugemeinschaft haben sich zusammengefunden, um gemeinschaftlich Wohnungen für sich und ihre Familien zu bauen. Hinsichtlich der weiteren Projektbeschreibung wird auf den Gesellschaftsvertrag der Baugemeinschaft verwiesen, der Anlage zu diesem Vertrag ist. Das Management eines Bauvorhabens in der angestrebten Größenordnung überfordert die Kapazitäten ehren- oder nebenamtlich Tätiger. Deswegen benötigt die Baugemeinschaft professionelle Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Vorhabens. 2 Gegenstand des Vertrages Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, ihn bei der Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Projektes umfassend zu unterstützen und das Projekt zu leiten. Es werden folgende Leistungsmodule vereinbart: 2.1 Lieferung eines Grundstücksrechtes Die Stadt Herzogenaurach (nachfolgend kurz Stadt genannt) hat das Baugebiet Herzo-Base, II. Bauabschnitt ausgewiesen. Das Grundstück Flur Nr. 1601, Gemarkung Haundorf, bildet das von der Stadt so bezeichnete Grundstückspaket Nr. 10. Die stadtblau GmbH hat der Stadt im Rahmen eines Bewerberverfahren ein Bebauungskonzept für das Grundstück vorgeschlagen. stadtblau hat den Zuschlag für das Grundstück bekommen und mit Vertrag vom 3./9. Mai 2016 das Recht erhalten, dieses Grundstückspaket für die Dauer von zwei Jahren ab Vertragsschluss exklusiv zu beplanen, zu bebauen und zu vermarkten. Die Planung und Bebauung hat auf Basis der von der stadtblau im Bewerberverfahren eingereichten Unterlagen zu erfolgen. Die Vereinbarung zwischen der Stadt Herzogenaurach und stadtblau ist Anlage zu diesem Vertrag. stadtblau überträgt für die Dauer dieses Projektmanagementvertrages das Grundstücksrecht an die Auftraggeberin und liefert insoweit das notwendige Baugrundstück. 2.2 Modul Projektmanagement Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber das Projektmanagement seines Bauvorhabens. Das vollständige Leistungsbild ist in Anhang 1 dargestellt. Dieses Leistungsbild entspricht den Empfehlungen des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.v. (kurz AHO ). Der AHO folgend werden die Leistungen eingeteilt in die Projektstufen 1 Vorbereitung, 2 Planung, 3 Ausführungsvorbereitung, 4 Ausführung und 5 Projektabschluss. Der AN wird grundsätzlich mit sämtlichen Leistungsstufen beauftragt. Seite

2 Projektmanagementvertrag zwischen BG Herzblau Wohnungen GbR und stadtblau GmbH Im Auftragsumfang nicht enthalten sind insbesondere Grundleistungen und besondere Leistungen des Architekten und der weiteren notwenigen Fachplaner nach HOAI. Hierfür ist die (parallele) Beauftragung der Planer notwendig. 2.3 Modul Kassenführung und Buchhaltung Der Auftragnehmer übernimmt die Führung des Projektkontos (zusammen mit einem Gesellschafter / Geschäftsführer des Auftraggebers) sowie die Einnahmen-Ausgaben-Buchhaltung für den Auftraggeber. Das vollständige Leistungsbild ist in Anhang 1 dargestellt. Im Auftragsumfang nicht enthalten ist die Erstellung von Steuererklärungen und die Kommunikation mit dem Finanzamt. Hierzu ist ggfs. die Beauftragung eines Steuerberaters notwendig. 2.4 Modul Mitgliederwerbung und -betreuung Der Auftragnehmer übernimmt die Einwerbung, Beratung und Betreuung der (weiteren) Mitglieder der Baugemeinschaft. Das vollständige Leistungsbild ist in Anhang 1 dargestellt. Im Auftragsumfang nicht enthalten sind die Gestaltungs- und Schaltkosten von Anzeigen etc., hierzu ist ggfs. die Beauftragung eines Grafikers oder einer Agentur, eines Print- oder Online-Verlages notwendig. 3 Regeln zur Zusammenarbeit 3.1 Grundregel: Vertrauensvolle Zusammenarbeit Auftraggeber und Auftragnehmer arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit mit den anderen, vom Auftraggeber für die Abwicklung des Vorhabens eingesetzten Projektbeteiligten. 3.2 Anforderungen an den Auftraggeber Der Auftraggeber fördert die Planung und Durchführung des Projektes. Er wird alle vom Auftragnehmer angeforderten Unterlagen und Informationen zeitnah dem Auftragnehmer zur Verfügung stellen und alle anstehenden Fragen auf berechtigtes Verlangen des Architekten und des Projektmanagers unverzüglich entscheiden. Die notwendigen Sonderfachleute werden nach Beratung durch den Architekten und Projektmanager vom Auftraggeber beauftragt. Die notwendigen Verträge und Zahlungen wird der Auftraggeber unverzüglich unterzeichnen bzw. vornehmen. 3.3 Anforderungen an den Auftragnehmer Der Auftragnehmer schuldet ein fachkundiges und ordnungsgemäßes Projektmanagement. Er übernimmt aber keine Objektplanungs- oder Fachplanungsleistungen. Weiterhin übernimmt er keine Rechts- oder Steuerberatung. Er hat die Leistungsbeiträge der übrigen Projektbeteiligten allerdings unter Berücksichtigung seiner Kenntnisse zu überprüfen und Stichprobenkontrollen vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat alle Leistungen zu erbringen, die nach Maßgabe dieses Vertrages zur Erreichung der Projektziele erforderlich sind. Er hat insbesondere während der gesamten Vertragslaufzeit die im Rahmen der Projektziele festgelegten Quantitäten und Qualitäten, Termine und Kosten zu überwachen und auf deren Einhaltung hinzuwirken. Seine eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer so rechtzeitig zu erbringen, dass die Terminziele eingehalten werden können. Sollte sich im Rahmen der weiteren Projektvorbereitung und -abwicklung herausstellen, dass die Projektziele wesentlich gefährdet sind, hat der AG den AN hierauf unverzüglich hinzuweisen und Anpassungsmaßnahmen vorzuschlagen. Anordnungen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer beachten. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen, wenn die Vorgaben oder Anordnungen des Auftraggebers unrichtig, unzweckmäßig oder unwirtschaftlich sind. Seite

3 Projektmanagementvertrag zwischen BG Herzblau Wohnungen GbR und stadtblau GmbH 3.4 Berichts- und Besprechungswesen Dem Auftragnehmer obliegt zusammen mit den beauftragten Planern - die Führung des Berichts- und Besprechungswesens für das Projekt. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber mittels regelmäßiger Kurzberichte, die auch in die Protokolle der Gesellschafterversammlungen integriert sein können. 3.5 Zulässigkeit Subunternehmer Der AN kann einzelne nachgelagerte Leistungen (z.b. Buchhaltung oder Baukostencontrolling) auf einen Subunternehmer auslagern. 4 Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer 4.1 Ausrichtung auf die Interessen des Auftraggebers Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Rechte und Interessen des Auftraggebers im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen berechtigt und verpflichtet. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, sofern sich Ansprüche gegen andere Projektbeteiligte oder Dritte ergeben könnten. 4.2 Bevollmächtigung Der Auftragnehmer hat grundsätzlich keine Vertretungsmacht für den Auftraggeber, insbesondere kann er für den Auftraggeber keine Verträge abschließen, aufheben oder ändern. Die Parteien können jedoch während der Laufzeit des Vertrages vereinbaren, dass der Auftragnehmer für bestimmte Vorgänge eine Vertretungsmacht erhält und hierzu eine entsprechende, ggfs. auch notarielle, Vollmachtsurkunde ausstellen. Von einer hiernach erteilten Vollmacht kann der Auftragnehmer ausschließlich im Rahmen der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung des Auftraggebers bzw. der Weisungen der Geschäftsführer des Auftraggebers Gebrauch machen. Bereits jetzt wird dem Auftragnehmer für folgende Entscheidungen hiermit explizit eine Vertretungsmacht erteilt: Einforderung von Leistungen der Projektbeteiligten, einschließlich Mängelrügen, Abhilfeverlangen und Inverzugsetzung Geltendmachung von Auskunfts- und Einsichtsrechten Organisation von Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Festlegung von Organisationsterminen und Qualitäten in Baubesprechungen Entscheidungen zu Planungsfreigaben und Bemusterungen Vertretung des Auftraggebers bei Abnahmen / Erklärung von Vorbehalten wegen Vertragsstrafen Vertretung des Auftraggebers bei projektbezogenen Verhandlungen mit Banken und Behörden o- der dem Grundstückseigentümer 4.3 Vollmacht für Bankkonto Der Auftragnehmer wird die Kassen- und Buchführung des Auftraggebers übernehmen. Daher wird vereinbart, dass die Geschäftsführer des Auftragnehmers sowie bestimmte, namentlich benannte Mitarbeiter ein Einsichtsrecht in das Bankkonto des Auftraggebers erhalten. Weiterhin soll der Auftragnehmer Überweisungen im Online-Banking erfassen und vorbereiten, so dass die Geschäftsführer des Auftraggebers diese einfach auslösen können. Hierzu werden entsprechende Berechtigungen erteilt. 5 Honorierung 5.1 Höhe des Honorars Die Leistungen des Auftragnehmers werden wie folgt vergütet: Seite

4 Projektmanagementvertrag zwischen BG Herzblau Wohnungen GbR und stadtblau GmbH Leistungsmodul Honorar (netto) a) Lieferung des Grundstücksrechtes 0,00 b) Projektmanagement ,00 c) Kassenführung und Buchhaltung ,00 d) Mitgliederwerbung und -betreuung ,00 Gesamthonorar ,00 Zu den genannten Honorarbeträgen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Im Honorar sind folgende Nebenkosten enthalten: Porto, Kopien, Telefon, Fahrten von Nürnberg nach Herzogenaurach. Nicht enthalten sind Kosten für zugekaufte Leistungen, sofern diese nicht explizit eingeschlossen sind, z.b. Kosten für Architekten, Rechtsanwalts- und Steuerberatung, Jahresabschluss, Raummieten und Verpflegung bei Gruppensitzungen, Fahrten außerhalb von Nürnberg oder Herzogenaurach, Kosten der Anzeigengestaltung oder Schaltung, Druckkosten, etc. 5.2 Fälligkeit des Honorars Das Gesamthonorar für alle Leistungsmodule wird in 10 gleichen Teilbeträgen fällig und zwar jeweils nach Erledigung eines der folgenden Schritte: 1. Erfolgte Einzahlung der ersten mindestens Beiträge durch die Mitglieder der Baugemeinschaft 2. Abgabe des Bauantrags 3. Einwerbung von 80% der angestrebten Mitglieder der Baugemeinschaft 4. Abschluss des ersten Grundstückskaufvertrages mit der Stadt Herzogenaurach durch mindestens einen Gesellschafter der Baugemeinschaft 5. Baubeginn 6. Fertigstellung Rohbau 7. Fertigstellung Rohinstallation Elektro und Sanitär 8. Fertigstellung Estrich 9. Bezugsfertigkeit 10. Prüfung der Schlussrechnung der Planer 5.3 Honorar für Sonderwunschbearbeitung Es ist vorgesehen, dass die einzelnen Bauherrn für ihre Wohnungen vom allgemeinen Standard abweichende Sonderwünsche mit der Baugemeinschaft vereinbaren können. Für die Bearbeitung und Abrechnung dieser Sonderwünsche wird ein zusätzliches Honorar in Höhe von 10 % (zuzüglich Umsatzsteuer) der jeweiligen Mehr- und Minderkosten der Sonderwünsche gegenüber der Standardausstattung berechnet. 5.4 Vergütung für geänderte und zusätzliche Projektmanagementleistungen Dem genannten Honorar liegt die Annahme zugrunde, dass das Projekt in dem im Gesellschaftsvertrag der Baugemeinschaft beschriebenen Zeitrahmen und den dort beschriebenen Strukturen umgesetzt wird. Ändern sich die Projektvorgaben für den Auftragnehmer wesentlich, z.b. dadurch, dass der Auftraggeber Projektziele ändert, zusätzliche oder geänderte Leistungen anordnet oder sonstige Störungen auftreten, die der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen sind und die sich auf die Beauftragung der Projektmanagementleistungen dergestalt auswirken, dass die Anforderungen an das Projektmanagement (und damit der Ressourceneinsatz) nennenswert steigen, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Anpassung der Vergütung nach folgender Maßgabe: Je zusätzlicher Arbeitsstunde der Geschäftsführer / Projektleiter: Je zusätzlicher Arbeitsstunde Mitarbeiter 125,00 + USt. 80,00 + USt. Glaubt der Auftragnehmer, aufgrund einer Änderung des Managementsolls zusätzliche Vergütungsansprüche geltend machen zu können, hat er diese vor Ausführung der entsprechenden Leistungen dem Seite

5 Projektmanagementvertrag zwischen BG Herzblau Wohnungen GbR und stadtblau GmbH Auftraggeber schriftlich unter Benennung der voraussichtlichen Vergütungshöhe anzuzeigen. Mehrvergütungsansprüche des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, wenn diese die vorgenannte Anzeige unterlassen hat. 6 Versicherungen / Haftung Der Auftragnehmer schließt zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche nach diesem Vertrag eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen ab und weist diese nach: Haftpflichtversicherung für Personenschäden ,- für sonstige Schäden ,- Vermögensschaden-Haftpflicht Deckungssummen je Versicherungsfall ,- Mängel- und Schadensersatzansprüche richten grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sollte der Auftragnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, ist seine Haftung auf die Höhe der in diesem Vertrag vereinbarten Deckungssummen der Haftpflichtversicherung begrenzt. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei Verletzung von sogenannten Kardinalspflichten. Der AN schuldet eine mangelfreie Projektsteuerungsleistung und nicht ein mangelfreies Bauvorhaben. Der Parteien sind sich einig und stellen ausdrücklich klar, dass der AN keine verschuldensunabhängige Garantie für die Einhaltung der Projektziele übernimmt. 7 Urheberrecht Für körperliche Arbeitsergebnisse (schriftliche Dokumente) gilt folgendes: Soweit die vom Auftragnehmer erzeugten Arbeitsergebnisse urheberrechtlichen Charakter haben, überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ohne zusätzliche Vergütung das unbeschränkte Nutzungsrecht für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben. Eine weitergehende Nutzung als für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Für die vom Auftragnehmer erstellten Dateien gilt: Den Dateien liegen häufig umfangreiche Programmierungen zugrunde, die wesentliches Knowhow des Auftragnehmers darstellen. Daher kann der Auftragnehmer diese Dateien nur als PDF-Dokument zur Verfügung stellen. Die Programmierungen müssen nicht übergeben werden, sie bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. 8 Vertragsdauer und Kündigung Der Auftragnehmer wird mit seinen Leistungen unverzüglich nach Vertragsschluss beginnen. Die Leistungen des Auftragsnehmers enden drei Monate nach Abnahme der Leistungen der bauausführenden Unternehmen, mit Ausnahme der Prüfung der Schlussrechnungen der Planer. Spätestens jedoch enden die Leistungen ein Jahr nach Bezugsfertigstellung. Noch verbleibende Aufgaben (z.b. im Rahmen der Mängelbeseitigung oder der Betreuung der Gewährleistung durch die Architekten) werden dann an die bestellte Hausverwaltung übertragen. Die Vertragsparteien können diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Bauvorhaben nicht durchgeführt werden kann oder für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht weitergeführt werden kann. wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist. Seite

6 Projektmanagementvertrag zwischen BG Herzblau Wohnungen GbR und stadtblau GmbH Wird der Vertrag aus einem Grund gekündigt, den der AN nicht zu vertreten hat, so erhält der AN die vereinbarte Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen werden auf 60% der auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfallenden Vergütung festgelegt. Wird der Vertrag aus einem Grund gekündigt, den der AN zu vertreten hat, erhält dieser nur die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit. Die Abrechnung der bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Leistungen erfolgt auf der Grundlage der von dem AN vorgelegten Unterlagen und Dokumentation. Im Falle der Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer nicht mehr zur Lieferung des Grundstückes gemäß Ziffer 2.1 verpflichtet. 9 Schlussbestimmungen und Anlagen Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, dass die Gesellschafter des Bauherrn nur mit ihrem jeweiligen Gesellschaftsanteil haften. Eine Gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter der Baugemeinschaft ist ausgeschlossen. Die Vertragspartner verpflichten sich, Streitigkeiten gütlich und einvernehmlich beizulegen. Sollten sich die am Streit beteiligten Parteien nicht einigen können, soll durch Anrufung eines Mediators eine Vermittlung des Streits versucht werden. Können sich die Parteien nicht auf einen Mediator einigen, so wird der Mediator vom Präsident der IHK Nürnberg festgelegt. Der Mediator muss die Befähigung zum Richteramt haben. Während dieses Verfahrens ruhen die vertraglichen Fristen. Auch die gesetzlichen Fristen ruhen, sofern diese Fristen in der Disposition der streitenden Parteien stehen. Für die Leistungen des AN gelten vorrangig die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen sowie die folgende Dokumente / Vertragsbestandteile: Leistungsbild gemäß Anlage 1 Vereinbarung zwischen stadtblau und Stadt Herzogenaurach vom 3./9. Mai 2016 Gesellschaftsvertrag der Auftraggeberin die Vorschriften des BGB über den Werkvertrag Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die anderen Bestimmungen und der Vertrag als Ganzes davon unberührt. Die jeweils unwirksame wird durch eine wirksame Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlichen Inhalt der jeweils unwirksamen am nächsten kommt. Seite

7 Projektmanagementvertrag zwischen BG Herzblau Wohnungen GbR und stadtblau GmbH 10 Unterschriften stadtblau GmbH Nürnberg, Datum Benjamin Zeeh, Geschäftsführer Die Geschäftsführer der Baugemeinschaft Herzblau Wohnungen GbR: Nürnberg, Datum Tanja Kirschner Nürnberg, Datum Jürgen Koppmann Seite

8 Anlage 1 zum Projektmanagementvertrag Detailbeschreibung des Leistungsbildes Anlage 1: Detailbeschreibung des Leistungsbildes Modul Projektmanagement Das Modul umfasst Leistungen in verschiedenen Phasen eines Projekts. Nachfolgend werden die Leistungen in den einzelnen Projektphasen dargestellt, vorangestellt ist das phasenübergreifende Leistungsbild Projektleitung. Sofern vor den einzelnen Leistungsbeschreibungen Ordnungsziffern angegeben sind (z.b. A1 ), so beziehen sich diese auf die Leistungsbildbeschreibung aus der Veröffentlichung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft der AHO-Fachkommission, veröffentlicht im Mai 2014 beim Bundesanzeiger-Verlag. Leistungsbild Projektleitung: Rechtzeitiges Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen und Vollziehen der Verträge unter Wahrung der Rechte und Pflichten des AG Herbeiführen der erforderlichen Genehmigungen, Einwilligungen und Erlaubnisse Konfliktmanagement zur Ausrichtung der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele Leiten von Projektbesprechungen Führen von Verhandlungen Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle und Sorge für die Abarbeitung des Entscheidungsund Maßnahmenkatalogs Projektstufe 1 Projektvorbereitung A1: Entwickeln, Abstimmen und Dokumentieren der projektspezifischen Organisationsvorgaben mit Projektstrukturplanung A2: Entwickeln und Abstimmen der Grundlagen für die Planung der Planung A3: Mitwirken bei der Festlegung der Projektziele und der Dokumentation der Projektvorgaben A4: Vorschlagen und Abstimmen der Kommunikationsstruktur des Informations-, Berichts- und Protokollwesens. Zum Berichtswesen zählen folgende Berichte: Sachstand Gesamtprojekt, Kostenstand und Abgleich mit dem Kostenbudget, Zeit-Controlling, Baufortschrittsbericht A5: Vorschlagen und Abstimmen des Entscheidungsmanagements A6: Vorschlagen und Abstimmen des Änderungsmanagements A7: Mitwirken beim Risikomanagement A8: Mitwirken bei der Auswahl eines Projektkommunikationssystems B1: Überprüfen der bestehenden Grundlagen zur Bedarfsplanung auf Vollständigkeit und Plausibilität B2: Mitwirkung bei der Klärung der Standortfragen, bei der Beschaffung der standortrelevanten Unterlagen, bei der Grundstücksbeurteilung hinsichtlich Nutzung in privatrechtlicher und öffentlichrechtlicher Hinsicht B3: Überprüfung der Ergebnisse der Grundlagenermittlung der Projektbeteiligten C1: Mitwirkung bei der Erstellung des Kostenrahmens für Investitionskosten und Nutzungskosten C2: Mitwirken bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln C3: Prüfen und Freigabevorschläge bezüglich der Rechnungen der Planungsbeteiligten und sonstigen Projektbeteiligten (außer bauausführenden Unternehmen) zur Zahlung. Seite

9 Anlage 1 zum Projektmanagementvertrag Detailbeschreibung des Leistungsbildes C4: Abstimmen und Einrichten der Projektspezifischen Kostenverfolgung D1: Aufstellung und Abstimmen des Terminrahmens D2: Aufstellen und Abstimmen des Steuerungsterminplans für das Gesamtprojekt und Ableiten des Kapazitätsrahmens D3: Erfassen logistischer Einflussgrößen unter Berücksichtigung relevanter Standort- und Rahmenbedingungen E1: Mitwirkung bei der Erstellung einer Vergabe- und Vertragsstruktur für das Gesamtprojekt E2: Vorbereiten und Abstimmen der Inhalte der Planerverträge E3: Mitwirken bei der Auswahl der zu Beteiligenden, bei Verhandlungen und Vorbereitungen der Beauftragungen E4: Vorschlagen der Vertragstermine und fristen für die Planerverträge E5: Mitwirken bei der Erstellung eines Versicherungskonzepts für das Gesamtprojekt Projektstufe 2 Planung A1: Fortschreiben der projektspezifischen Organisationsvorgaben mit Projektstrukturplanung A2: Analysieren und Bewerten der Planungsprozesse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen A3: Fortschreiben der Dokumentation der Projektvorgaben A4: Überprüfen und Umsetzen der Kommunikationsstruktur und regelmäßiges Abstimmen mit dem Auftraggeber (Berichtswesen) A5: Umsetzen des Entscheidungsmanagements A6: Umsetzen des Änderungsmanagements A7: Analysieren und Bewerten der Koordinationsleistungen des Objektplaners A8: Mitwirken beim Risikomanagement A9: Analysieren und Bewerten der ordnungsgemäßen Nutzung des Projektkommunikationssystems durch die Projektbeteiligten A10: Mitwirkung bei der Herbeiführung der behördlichen Genehmigung B1: Laufendes Analysieren und Bewerten der Leistungen der Planungsbeteiligten B2: Steuern der Planung der Bemusterung B3: Überprüfen der Ergebnisdokumentation der Planungsbeteiligten zu den einzelnen Leistungsphasen der Planung C1: Überprüfen der Kostenschätzung und -berechnung der Objekt- und Fachplaner sowie Veranlassen erforderlicher Anpassungsmaßnahmen C2: Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele C3: Planen von Mittelbedarf und Mittelabfluss C4: Prüfen und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungen der Planungsbeteiligten und sonstigen Projektbeteiligten (außer bauausführenden Unternehmen) zur Zahlung C5: Fortschreiben der projektspezifischen Kostenverfolgung (kontinuierlich) D1: Fortschreiben des Terminrahmens D2: Überprüfen des Terminplans der Planungsbeteiligten für den Planungs- und Bauablauf, insbesondere auf Einhaltung des Terminrahmens Seite

10 Anlage 1 zum Projektmanagementvertrag Detailbeschreibung des Leistungsbildes D3: Fortschreiben des Steuerungsterminplans unter Berücksichtigung des Terminplans der Planungsbeteiligten für den Planungs- und Bauablauf D4: Terminsteuerung der Planung einschließlich Analyse und Bewertung der Terminfortschreibungen der Planungsbeteiligten D5: Mitwirken bei der Aktualisierung der logistischen Einflussgrößen D6: Aufstellen und Abstimmen des Terminrahmens zur Integration des strategischen Facility Managements E1: Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten E2: Mitwirken bei der Umsetzung des Versicherungskonzepts für alle Projektbeteiligten Projektstufe 3 Ausführungsvorbereitung A1: Fortschreiben der projektspezifischen Organisationsvorgaben mit Projektstrukturplanung A2: Analysieren und Bewerten der Planungsprozesse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen A3: Fortschreiben der Dokumentation der Projektvorgaben A4: Überprüfen und Umsetzen der Kommunikationsstruktur und regelmäßiges Informieren und Abstimmen mit dem AG (Berichtswesen) A5: Umsetzen des Entscheidungsmanagements A6: Umsetzen des Änderungsmanagements A7: Analysieren und Bewerten der Koordinationsleistungen des Objektplaners A8: Mitwirken beim Risikomanagement A9: Analysieren und Bewerten der ordnungsgemäßen Nutzung des Projektkommunikationssystems durch die Projektbeteiligten B1: Laufendes Analysieren und Bewerten der Planungsergebnisse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen B2: Überprüfen der von den Planungsbeteiligten erstellten Angebotsauswertungen und Vergabevorschläge B3: Überprüfen der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Nebenangeboten auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen B4: Mitwirkung bei der erforderlichen Bemusterung C1: Überprüfen der von den Planern ermittelten Soll-Werte für die Vergaben auf Basis der aktuellen Kostenberechnung C2: Überprüfen der von den Planungsbeteiligten auf der Grundlage bepreister Leistungsverzeichnisse erstellten Kostenermittlungen C3: Überprüfen der Angebotsauswertung um Hinblick auf die Angemessenheit der Preise C4: Vorgeben der Deckungsbestätigung für Aufträge C5: Kostensteuerung unter Berücksichtigung der Angebotsprüfungen und Kostenvergleiche der Planungsbeteiligten C6: Prüfen und Freigabevorschläge der Rechnungen der Planungsbeteiligten und sonstigen Projektbeteiligten (außer bauausführenden Unternehmen) zur Zahlung C7: Planen von Mittelbedarf und Mittelabfluss C8: Fortschreiben der projektspezifischen Kostenverfolgung (kontinuierlich) D1: Fortschreiben des Terminrahmens Seite

11 Anlage 1 zum Projektmanagementvertrag Detailbeschreibung des Leistungsbildes D2: Überprüfen der Vergabeterminplanung der Planungsbeteiligten D3: Fortschreiben des Steuerungsterminplans unter Berücksichtigung des Terminplans der Planungsbeteiligten für den Planungs- und Bauablauf D4: Überprüfen der vorliegenden Angebote im Hinblick auf die vorgegebenen Terminziele D5: Terminsteuerung mit Soll-Ist-Vergleichen betreffend Ausführungsplanung sowie Vorbereitung und Durchführung der Vergabe D6: Mitwirken bei der Aktualisierung und Prüfung der Entwicklung der logistischen Einflussgrößen E1: Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber Beteiligten E2: Mitwirken bei der Strukturierung des Vergabeverfahrens E3: Überprüfen der Vertragsunterlagen für die Vergabeeinheiten auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie Bestätigen der Versandfertigkeit E4: Mitwirken bei den Vergabeverhandlungen bis zur Unterschriftsreife E5: Mitwirken bei der Vorgabe der Vertragstermine und fristen für die Besonderen Vertragsbedingungen der Ausführungs- und Lieferleistungen Projektstufe 4 Ausführung A1: Fortschreiben der projektspezifischen Organisationsvorgaben mit Projektstrukturplanung A2: Analysieren und Bewerten der Planungsprozesse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen A3: Fortschreiben der Dokumentation der Projektvorgaben A4: Überprüfen und Umsetzen der Kommunikationsstruktur und regelmäßiges Informieren und Abstimmen mit dem AG (Berichtswesen) A5: Umsetzen des Entscheidungsmanagements A6: Umsetzen des Änderungsmanagements A7: Analysieren und Bewerten der Koordinationsleistungen der Objektüberwachung A8: Mitwirken beim Risikomanagement A9: Analysieren und Bewerten der ordnungsgemäßen Nutzung des Projektkommunikationssystems durch die Projektbeteiligten A10: Unterstützen des Auftraggebers bei der Einleitung von selbständigen Beweisverfahren B1: Analysieren und Bewerten der Leistungen der Objektüberwachung sowie Vorschlagen und Abstimmen von Anpassungsmaßnahmen bei Gefährdung von Projektzielen B2: Anlassbezogenes örtliches Überprüfen der Leistungen der Objektüberwachung C1: Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele C2: Prüfen und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungen der Planungsbeteiligten und sonstigen Projektbeteiligten (außer bauausführenden Unternehmen) zur Zahlung C3: Überprüfen und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungsprüfung der Objektüberwachung zur Zahlung an ausführende Unternehmen C4: Vorgeben von Deckungsbestätigungen für Nachträge C5: Fortschreiben der Planung zu Mittelbedarf und Mittelabfluss C6: Fortschreiben der projektspezifischen Kostenverfolgung (kontinuierlich) D1: Fortschreiben des Terminrahmens D2: Überprüfen des Terminplans der Planungsbeteiligten, insbesondere auf Einhaltung des Terminrahmens Seite

12 Anlage 1 zum Projektmanagementvertrag Detailbeschreibung des Leistungsbildes D3: Fortschreiben der Steuerungspläne unter Berücksichtigung des Terminplans der Planungsbeteiligten D4: Terminsteuerung der Ausführung unter Berücksichtigung der Objektüberwachungs-leistungen E1: Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten E2: Unterstützen des Auftraggebers bei der Abwendung von Forderungen Dritter (Nachbarn, Bürgerinitiativen, etc.) E3: Überprüfen der Nachtragsprüfung durch die Objektüberwachung und Mitwirken bei der Beauftragung E4: Mitwirken bei der Abnahmevorbereitung sowie bei der Durchführung der Abnahmen und Inbetriebnahme Projektstufe 5 Projektabschluss A1: Mitwirkung bei der organisatorischen und administrativen Konzeption und bei der Durchführung der Übergabe/Übernahme bzw. Inbetriebnahme/Nutzung A2: Veranlassen der systematischen Zusammenstellung und Archivierung der Projektdokumentation A3: Überprüfen der Zusammenstellung von Dokumentrationsunterlagen durch die Planungsbeteiligten A4: Überprüfen und Umsetzen der Kommunikationsstruktur und regelmäßiges Abstimmen mit dem AG (Berichtswesen) A5: Abschließen des Entscheidungs-/Änderungs- und Risikomanagements A6: Organisieren des Abschlusses des Projektkommunikationssystems B1: Analysieren und Bewerten der Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche C1: Überprüfen der Kostenfeststellung der Objekt- und Fachplaner C2: Prüfen und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungen der Planungsbeteiligten und sonstigen Projektbeteiligten zur Zahlung C3: Überprüfen und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungsprüfung der Objektüberwachung zur Zahlung an ausführende Unternehmen C4: Überprüfen der Leistungen der Planungsbeteiligten bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen C5: Abschließen der projektspezifischen Kostenverfolgung D1: Steuern der Inbetriebnahme, Abnahme und Übergabe E1: Mitwirken bei der rechtsgeschäftlichen Abnahme der Planungsleistungen Modul Kassenführung & Buchhaltung Einrichtung eines Projektkontos bei der Projekt-Hausbank Kontoführung Erfassung notwendiger Überweisungen im Online-Banking zur Freigabe durch den Auftraggeber Führung der Baubuchhaltung (keine Buchführung nach Handelsgesetzbuch) Vorbereitung der Unterlagen und Verhandlung des Finanzierungskonzepts mit Banken Erstellung von Zahlungsplänen und Zahlungsaufforderungen an die Mitglieder, Mahnwesen Unterstützung bei der Beibringung von Bürgschaften Zusammenstellung der Unterlagen für Verwendungsnachweise von Fördermitteln Seite

13 Anlage 1 zum Projektmanagementvertrag Detailbeschreibung des Leistungsbildes Modul Mitgliederwerbung und -betreuung Einwerbung der für eine Belegung des Hauses noch fehlenden Gesellschafter/Mitglieder; eine Garantie für die Vollbelegung wird jedoch nicht übernommen. Auswahl geeigneter Werbemedien und Konzeption geeigneter Werbemittel (Anzeigen/Flyer) Öffentlichkeitsarbeit für das Vorhaben Einzelgespräche mit Interessenten, Begleitung der Interessenten bis zum Gesellschaftsbeitritt Vereinbarung und Vorbereitung von Notarterminen Vorbereitung, Einberufung, Leitung und Protokollführung der Gesellschafterversammlungen Umsetzung von Gesellschaftsbeschlüssen, sofern eine entsprechende Vollmacht erteilt wurde Seite

14 Die Stadt Herzogenaurach, Marktplatz 11, Herzogenaurach, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Dr. German Hacker, nachstehend Stadt genannt, und die Firma stadtblau GmbH, Kleestr , Nürnberg, vertreten durch ihre Geschäftsführer Tanja Kirschner, Benjamin Zeeh und Jürgen Koppmann, nachstehend Firma genannt, treffen folgende Vereinbarung: 1. Die Stadt räumt der Firma für das Grundstückspaket 10 (Teilflächen von ca m 2 aus dem Grundstück Fl. Nr. 519, Gemarkung Haundorf und ca. 1 m 2 aus dem Grundstück Fl. Nr. 213, Gemarkung Haundorf) für die Dauer von 2 Jahren ein Vermarktungsrecht ein. Im Rahmen des Vermarktungsrechtes kann die Firma Grundstücksflächen exklusiv beplanen, bebauen und vermarkten. Die Firma verpflichtet sich, für die Bebauung und Vermarktung das im Bewerberverfahren vorgestellte Modell der Baugemeinschaft umzusetzen und für ihre Dienstleistungen maximal ein Entgelt zu verlangen, welches sie für ihre Dienstleistungen bei anderen vergleichbaren Bauprojekten auch erhebt. 2. Die Planung und Bebauung hat auf Basis des von der Firma im, zur Vergabe der Baugrundstücke vorangegangenen, Bewerberverfahren eingereichten Planung zu erfolgen. Die Vorgaben des Bebauungsplanes und des von der Stadt erstellten Gestaltungshandbuches sind einzuhalten. Abweichungen von der im Bewerberverfahren vorgelegten Planung sind nur in Absprache mit der der Stadt möglich. Die endgültige Planung und Bebauung ist der Stadt zur Freigabe vorzulegen. 3. Die Firma sucht im Rahmen der Vermarktung Personen, die ein von der Firma hinsichtlich Planung und baulicher Umsetzung betreutes Bauvorhaben zusammen in Form einer Baugemeinschaft umsetzen. Die Firma schließt mit diesen entsprechende vertragliche Regelungen. Der Verkauf der jeweiligen Miteigentumsanteile erfolgt durch die Stadt an die jeweiligen Mitglieder der Baugemeinschaft. 4. Die Firma verpflichtet sich, für die Baugemeinschaft Mitglieder nach folgender Rangfolge zu suchen: 1. Personen, die die Zugangsvoraussetzungen zum Erwerb eines Grundstückes nach den Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken durch die Stadt Herzogenaurach erfüllen oder diese nur deswegen nicht erfüllen, weil sie bereits über Wohneigentum bzw. Wohnbaugrundstücke in Herzogenaurach verfügen, aber bereit sind, sich im Rahmen des Grundstücks- bzw. Wohnungseigentumserwerb zu verpflichten dieses Eigentum innerhalb von sechs Monaten Seite 1 von 3

15 nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes zu veräußern. Personen, die außerhalb Herzogenaurachs über Wohneigentum oder Eigentum an Wohnbaugrundstücken verfügen, müssen sich verpflichten dieses, innerhalb von sechs Monaten nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes zu veräußern. Die Käufer haben sich zu einem Selbstbezug des Wohnungsteileigentums zu verpflichten. 2. Personen, mit Wohnsitz in Herzogenaurach, die nicht unter Ziffer 1 fallen. 3. Alle anderen Personen. Die Firma erhebt von den Interessenten im Rahmen der Vermarktung die entsprechenden Daten, die es ihr und der Stadt ermöglichen, zu prüfen ob die jeweiligen Kriterien innerhalb der oben genannten Rangfolge erfüllt sind. Bevor an die nachrangige Personengruppe vermarktet werden kann, ist gegenüber der Stadt nachzuweisen, dass in der vorrangigen Personengruppe keine ausreichende Interessentenzahl zur Verfügung steht, die bereit ist sich an der Baugemeinschaft zu beteiligen und für die Dienstleistungen der Firma ein marktübliches Honorar zu bezahlen. Die Firma gewährt der Stadt in diesem Rahmen Einsicht in die entsprechenden Unterlagen. Die Stadt ist berechtigt, der Fima Interessenten zu benennen, bevor eine Freigabe an eine nachrangige Personengruppe möglich ist. 5. Der von den Mitgliedern der Baugemeinschaft für ihre Miteigentumsanteile an den Grundstücksflächen zu entrichtende Kaufpreis beträgt 295,00 EURO/m 2. Im Kaufpreis enthalten sind die Beiträge für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen, die Kostenerstattungsbeträge für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Beiträge zur Entwässerungseinrichtung für die Grundstücksfläche und für die Geschossfläche in Höhe eines Viertels der Grundstücksfläche. 6. Die Firma weist die jeweiligen Kaufinteressenten darauf hin, dass sie sich verpflichten müssen, binnen 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages auf den jeweiligen Grundstücken ein Wohngebäude bezugsfertig zu errichten und dieses selbst zu beziehen und 15 Jahre selbst zu bewohnen. Eine Veräußerung des Wohneigentums ist für eine Dauer von 15 Jahren nur mit Zustimmung der Stadt möglich. Diese Verpflichtungen werden im Grundstückskaufvertrag mit der Stadt durch ein Wiederkaufsrecht und eine Aufzahlungsverpflichtung gesichert. 7. Für den Fall, dass es der Firma nicht gelingt innerhalb der Frist von zwei Jahren zu vermarkten und Personen für das zu errichtende Gebäude bzw. dem Miteigentumsanteil zu finden und mit diesen die entsprechenden vertraglichen Regelungen, einschließlich des notariellen Kaufvertrages, zu treffen, wird diese Vereinbarung gegenstandslos. Die Frist beginnt mit Unterzeichnung der Vereinbarung. Die Stadt verpflichtet sich, einen Grundstückskaufvertrag, soweit der Kaufinteressent die vorstehenden Bedingungen erfüllt, zeitnah abzuschließen, sie Seite 2 von 3

16 kann dies jedoch davon abhängig machen, dass für mindestens 80 Prozent der Miteigentumsanteile ein Käufer vorhanden sind. 8. Sofern die Vereinbarung nach Ziffer 7 gegenstandlos werden, steht der Firma keinerlei Ersatz für die von ihr getätigten Aufwendungen zu. Auf jegliche Ansprüche gegen die Stadt wird verzichtet. Nürnberg, den 3. Mai 2016 stadtblau GmbH Herzogenaurach, den Stadt Herzogenaurach Tanja Kirschner Geschäftsführerin Dr. German Hacker Erster Bürgermeister Benjamin Zeeh Geschäftsführer Jürgen Koppmann Geschäftsführer Seite 3 von 3

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